Neuer Immobilienbewertungsstandard IDW S 10

Werbung
MARKT UND MANAGEMENT
Bilanz- und Steuerwissen –
Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW
Neuer Immobilienbewertungsstandard IDW S 10
Im Oktober 2013 verabschiedete das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Standard „Grundsätze zur
Bewertung von Immobilien (IDW S 10)”, der einen neuen Rahmen zur Immobilienbewertung vorgibt.
Teil 30 der DW-Serie zu aktuellen Bilanzierungsthemen.
WP/StB Ingeborg Esser
Hauptgeschäftsführerin des GdW
und Vorstand GdW
Revision AG, Berlin
WP Christian Gebhardt
Referent für Betriebswirtschaft/
Standardsetting Rechnungslegung und Prüfung des GdW sowie
Vorstand GdW Revision AG, Berlin
die Frage der Dokumentation und Nachweispflicht
können Wertermittlungen von Beteiligungen an
eingegangen. Für die Praxis hat der Standard in-
Immobilien-Gesellschaften, die im Kontext mit
sofern Bedeutung, dass zukünftig bei der Bewer-
dem Kapitalanlagengesetz stattfinden, auch ab-
tung von Immobilien wie auch die Beurteilung von
weichend mit dem immobilienspezifischen Ansatz
Bewertungen im Rahmen der Abschlussprüfung
des Net Asset Value (NAV) bewertet werden.
darauf geachtet wird, dass die Bewertung bzw.
die Bewertungsgutachten im Einklang mit den
Wert und Preis von Immobilien
Grundsätzen des IDW S 10 stehen.
Die im IDW S 10 dargestellten Verfahren zur Immobilienbewertung dienen vor allem der Ermittlung
Bewertungsanlässe und Wertbegriffe
eines intersubjektiv nachprüfbaren Werts einer
Die Anwendung eines bestimmten Bewertungs-
Immobilie (Verkehrswert, Marktwert) zu einem
Durch den Bewertungsstandard IDW S 10 wird ein
verfahrens richtet sich i. d. R. nach dem Be-
bestimmten Bewertungsstichtag. Dagegen werden
Rahmenkonzept für die Bewertung von Immobi-
wertungsanlass und dem zugrunde liegenden
bei der Ermittlung subjektiver Entscheidungswer-
lien und die Plausibilisierung von Bewertungs-
Bewertungsobjekt. Eine Bewertung von Immo-
te die individuellen Verhältnisse und Ziele aus der
gutachten vorgegeben. Neben der Beschreibung
bilien bzw. eine Überprüfung von Wertansätzen
Perspektive eines konkreten Marktteilnehmers be-
bestehender Bewertungsverfahren wird auch auf
ist vor allem aufgrund von Rechnungslegungs-
rücksichtigt. Dies können z. B. steuerliche Verhält-
vorschriften (HGB, IFRS) regelmäßig erforderlich.
nisse, Finanzierungsmöglichkeiten, beabsichtigte
Darüber hinaus erfolgen Immobilienbewertungen
Erweiterungsinvestitionen, Desinvestitionen oder
im Rahmen von unternehmerischen Initiativen
Veränderungen bei der Nutzung der Immobilie sein,
Beispiele für Bewertungsanlässe sind:
(typischerweise Kauf bzw. Verkauf von Immobilien
deren Auswirkungen den Grenzpreis beeinflussen.
• Werthaltigkeitsprüfung und Ermittlung
oder von ganzen Unternehmen).
BEWERTUNGSANLÄSSE
des niedrigeren beizulegenden Werts von
Bewertungsobjekt
Bei transaktionsbezogenen Bewertungsanlässen
Abs. 3 S. 3 HGB),
Hinsichtlich des Bewertungsobjekts ist eine Ab-
kann je nach Zuschnitt des Transaktionsobjekts
grenzung zwischen der Immobilienbewertung
eine Zusammenfassung von einzelnen Immobilien
und der Bewertung von Immobilienunternehmen
für Bewertungszwecke sachgerecht sein; hier ist
vorzunehmen.
regelmäßig auch die Bewertung eines Immobilien-
Bei der Immobilienbewertung steht ein bebautes
portfolios im Ganzen möglich. Eine Zusammenfas-
oder unbebautes Grundstück im Fokus. In einem
sung kann auch bei sonstigen Bewertungsanlässen
nicht betriebsnotwendigen Vermögens in
Immobilienportfolio werden mehrere Einzelim-
sachgerecht sein, soweit dem keine Vorschriften
der Unternehmensbewertung.
mobilien nach bestimmten Kriterien zusammen-
entgegenstehen. Eine Gruppenbewertung für
Je nach Bewertungsanlass sind unter-
gefasst.
rechnungslegungsbezogene Bewertungen nach
schiedliche Wertbegriffe maßgeblich:
Bei der Unternehmensbewertung hingegen
HGB ist demgegenüber nach IDW S 10 wegen des
• Verkehrswert (BauGB)/Marktwert,
wird die wirtschaftliche Unternehmenseinheit
Einzelbewertungsgrundsatzes nicht zulässig. Al-
• Fair Value (IFRS),
bewertet. Dies gilt auch für sog. Ein-Objekt-Ge-
lerdings ist derzeit beim Bundesgerichtshof ein
• beizulegender Wert (HGB).
sellschaften, die nach den Grundsätzen der Unter-
Verfahren mit der Frage anhängig, ob Gruppen-
nehmensbewertung zu bewerten sind. Allerdings
bewertungen im Handelsrecht bei großen Immo-
• Prüfung und Bewertung von Investment
Property (IAS 40, IFRS 13),
• Prüfung und Bewertung von Sacheinlagen,
• Ermittlung des Liquidationswerts des
74
Bewertung von Immobilienportfolios
Immobilien im Anlagevermögen (§ 253
3 | 2014
IMMOBILIENWERT UND -PREIS
TYPISIERUNG DER BEWERTUNGSPARAMETER
Der Wert einer Immobilie bestimmt sich
Unabhängig vom Bewertungsanlass können bestimmte Erleichterungen durch Typisierungen
nach dem erwarteten künftigen finanzi-
vorgenommen werden. Als Kriterien für die Typisierung kommen u. a. die Nutzung, die Lage,
ellen Nutzen, den ein Erwerber aus der
die Baualtersklasse, der bauliche Zustand der Gebäude, die Leerstandssituation und mögliche
Immobilie ziehen kann
künftige Ertragspotenziale in Betracht.
Der Preis einer Immobilie ist dagegen das
Bei einer Bewertung von mehreren vergleichbaren Objekten auf der Grundlage einer Typisie-
Ergebnis einer konkreten Markttransak-
rung der Bewertungsparameter besteht die Möglichkeit, sich noch im Detail ergebene Unter-
tion. Der Preis ergibt sich jeweils in einer
schiede (z. B. unterschiedliche Mieten) zu berücksichtigen.
konkreten Verhandlungssituation zwischen
den beteiligten Parteien vor dem Hintergrund individueller Wertvorstellungen als
Verhandlungsergebnis.
bilienbeständen zulässig sind. Nach IDW S 10 ist
wertung sachgerecht, wenn die Immobilien nach
Verfahren, wenn entsprechende Vergleichspreise
dabei in bestimmten Fällen eine Typisierung der
allgemeiner Marktauffassung zur Erzielung von
vorliegen. Allerdings besteht bei diesem Verfahren
Bewertungsparameter möglich.
Erträgen geeignet sind. Der IDW S 10 beschreibt
in der Praxis das Problem, dass es meist an geeig-
bei den ertragsorientierten Verfahren ausführ-
neten Vergleichsobjekten in unmittelbarer Umge-
Bewertungsverfahren
lich die Vorgehensweise des Discounted-Cash-
bung mangelt. Ferner müssen die beobachteten
Der Bewerter sollte sich im Vorfeld der Bewer-
flow-Verfahrens (DCF-Verfahren). Insbesondere
Kaufpreise im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
tung einen umfassenden Überblick über den
werden die Wertparameter, der Detailplanungs-
zustande gekommen sein. Praktische Relevanz
jeweiligen Immobilienmarkt und das Bewer-
zeitraum, die Ableitung des Restwertes und vor
erlangt das Vergleichswertverfahren deshalb vor
tungsobjekt verschaffen und die Qualität der
allem die Ermittlung bzw. Ableitung des Diskon-
allem bei Ermittlung der Bodenrichtwerte.
verfügbaren Informationen prüfen. In diesem
tierungszinssatzes umfassend erläutert.
Zusammenhang empfiehlt IDW S 10 auch die
Das Sachwertverfahren dagegen kann als Bewer-
Fazit
Besichtigung des Bewertungsobjekts. Die Qua-
tungsverfahren dann angewandt werden, wenn
Mit dem IDW S 10 wurde ein Rahmenkonzept für
lität der Immobilienbewertung hängt darüber
die Ersatzbeschaffungskosten im gewöhnlichen
die Immobilienbewertung vorgegeben, das künftig
hinaus maßgeblich von der Qualität der zugrunde
Geschäftsverkehr preisbestimmend sind. Das wird
für Bewertungen im Rahmen des Jahresabschlusses
liegenden Daten ab.
überwiegend bei selbstgenutzten Ein- und Zweifa-
und darüber hinaus relevant sein wird. Bei der prak-
Für die Bewertung von Immobilien kommen drei
milienhäusern sowie Immobilien mit öffentlicher
tischen Umsetzung des IDW S 10 ist neben weiter-
Arten von Bewertungsverfahren in Betracht: er-
Zweckbindung, die am Immobilienmarkt nicht un-
gehenden immobilienspezifischen Kenntnissen vor
tragsorientierte Verfahren, das Vergleichswert-
ter Renditegesichtspunkten gehandelt werden,
allem eine umfassende Marktexpertise geboten.
verfahren und das Sachwertverfahren (siehe
der Fall sein.
Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände der
Tabelle).
Das Vergleichswertverfahren, bei dem grund-
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und ihre na-
Bei der Anwendung der einzelnen Verfahren ist
sätzlich am Markt festgestellte Kaufpreise hin-
hestehenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
deren Eignung zu überprüfen. Ertragsorientierte
reichend vergleichbarer Immobilien heranzuzie-
besitzen diese Expertise und geben bei Fragen rund
Verfahren sind immer dann für die Immobilienbe-
hen sind, ist in der Theorie zwar das präferierte
um die Immobilienbewertung gern Hilfestellung.
Bewertungsverfahren
Ertragsorientierte Verfahren
Ertragswertverfahren gemäß
ImmoWertV
Anwendungsbereich
Investmentmethode
DCFMethode
Bewertung von Immobilien, die zur
Erzielung von Erträgen geeignet sind;
dies sind im Wesentlichen Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien
Pachwertverfahren
Residualwertverfahren
Bewertung von
Spezialimmobilien, z. B. Hotels
und Pflegeheime
Bewertung von Immobilien,
die einer anderen Nutzung
zugeführt werden sollen,
z. B. zur Vorbereitung auf
Investitionsentscheidungen
Vergleichswertverfahren
Sachwertverfahren
Grundsätzlich für alle
Immobilien geeignet;
praktische Relevanz
aber vor allem bei der
Ermittlung des Bodenrichtwerts, da bei
Gebäudewerten häufig
Vergleichsobjekte nicht
ausreichend vorhanden
sind
Bewertung von Immobilien, die üblicherweise nicht zur Erzielung
von Erträgen geeignet
sind (z. B. Ein- und
Zweifamilienhäuser,
spezielle Immobilien mit öffentlicher
Zweckbindung
3 | 2014
75
Herunterladen