Wohnbauförderung Sanieren zahlt sich aus ffen o s g n u r e i San sive mber 2014 e z .. e D s i b 3 Janner 201 Sanieren bringt Mehrwert Mehr Komfort, mehr Umweltschutz und mehr Geld in unseren Börsen! Das Land Tirol setzt seit Jahren auf den Mehrfachnutzen einer zeitgemäßen Wohnhaussanierung und fördert konkrete Vorhaben mit barem Geld. Viele Tirolerinnen und Tiroler haben die entsprechenden Angebote der Wohnbauförderung genutzt und mit Sanierungsmaßnahmen nicht nur den Komfort in ihren eigenen vier Wänden verbessert, sondern auch einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Und dies ist ganz im Sinne einer insgesamt günstigen Landesentwicklung! Inhaltsverzeichnis Förderbare Sanierungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Voraussetzungen Ob moderne Heizungs- und Warmwasseraufbereitungssysteme, Solaranlagen, Biomasseheizungen, ein Anschluss an Fernwärme oder Wärmepumpen für Umweltwärme − es gibt heute viele innovative Möglichkeiten. Sie alle stärken den Klimaschutz und verbessern zugleich die Wohnqualität jedes einzelnen. Allgemeine Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wer jetzt in die Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung investiert, spart zudem langfristig Gebäudebezogene Voraussetzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 bares Geld. Das Land Tirol bietet bedarfsgerechte Förderungsmöglichkeiten an. Um möglichst Personenbezogene Voraussetzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 viele sanierungswillige Tirolerinnen und Tiroler auf ihrem Weg zum zeitgemäßen Wohnen zu un- Förderungen terstützen, wurde zuletzt auch die erfolgreiche Sanierungsoffensive neu aufgelegt. In den Jahren 2013 und 2014 gibt es somit wieder einkommensunabhängige Förderungen und besonders attrak- Annuitätenzuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 tive Unterstützungen für energiesparende und umweltschonende Baumaßnahmen sowie umfas- Einmalzuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 sende Sanierungen. Ökobonus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Förderungsabwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Servicestellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Machen auch Sie Gebrauch von diesen interessanten Angeboten! In der aktuellen Broschüre haben wir alle relevanten Informationen übersichtlich für Sie zusammengestellt. Ihr Johannes Tratter Landesrat für Wohnbau Impressum: Land Tirol – Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, Tel.: +43 (0)512 508-2732, Fax: +43 (0)512 508-2735, [email protected]; Für den Inhalt verantwortlich: Land Tirol – Abteilung Wohnbauförderung; Gestaltung: schlossmarketing.at · Fotos: Land Tirol, Energie Tirol, Shutterstock Erscheinungsdatum: 10/2013 |3 Förderbare Sanierungen Voraussetzungen Folgende Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden: Allgemeine Voraussetzungen Das sanierte Wohnobjekt muss zur Abdeckung des regelmäßigen Wohnbedürfnisses Unabhängig vom Gebäudealter (ganzjährige Bewohnung mit Hauptwohnsitz) bestimmt sein. Das zu fördernde Objekt muss von begünstigten Personen bewohnt werden. Sanierte Wohnungen (Eigenheime) dürfen auch an begünstige Personen vermietet werden. Die Facharbeiten für die Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen müssen von befugten Vereinigung, Teilung oder Vergrö- Personen oder unter der Aufsicht solcher Personen durchgeführt werden. ßerung von Wohnungen Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen sind durch Vorlage von Rechnungen nachzuweisen; Änderung von sonstigen Räumen es werden nur Rechnungen anerkannt, die von (gewerberechtlich) befugten Personen zu Wohnungen ausgestellt werden. behinderten- und altengerechte Erfolgt die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen teilweise durch die Aufnahme eines Kredits Maßnahmen (z.B. Lifteinbau) und teilweise durch Eigenmittel, so ist entweder die Gewährung eines Annuitätenzuschusses Solaranlage Anschluss an Fernwärme zur Stützung des Bankkredits oder die Gewährung eines einmaligen Zuschusses möglich; dem Tiroler Sanierungspreis, Belo bigung, Kategorie Wohnhau s (bis zu drei Wohneinheiten), Proj ekt: Wohnhaus Ortler und Bröderbauer Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren Wärmeschutz (z.B. Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dachdämmung) Förderungswerber steht das Wahlrecht zu. Umfassende Sanierungsmaßnahmen reduzieren die Energieverluste um 70 % und mehr! Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasserbereitungsanlagen Oberste Geschoßdecke 10 % – 20 % Einbau von energiesparenden Heizungen Errichtung und Sanierung von Kaminen weitere umweltfreundliche Maßnahmen Schall- und Feuchtigkeitsschutz B Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren C D E nachher - 70 % vorher F G Dachsanierung Kellerdecke 10 % - 15 % Energieverluste eines Altbaus in % 4| A+ A Wand 30 % - 40 % Fenster 25 % - 30 % Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung sowie nicht vorhandener Elektroinstallationen A++ Quelle: Abt. Wohnbauförderung |5 Gebäudebezogene Voraussetzungen Haustechnik − Energieversorgung Bei Sanierung der Heizungsanlage oder des Wärmebereitstellungssystems ist der Einsatz innovati- Wohnungsgröße, Abgeschlossenheit ver klimarelevanter Systeme grundsätzlich Förderungsvoraussetzung. Die bauliche Abgeschlossenheit der Wohnung(en) soll angestrebt werden. Im Falle der Teilung von Dazu zählen z.B.: Wohnungen darf die Mindestnutzfläche von 30 m² nicht unterschritten werden. Bei der Erweiterung einer Wohnung darf die Nutzfläche von 150 m² nicht überschritten werden. Biomasseheizungen z.B. Hackschnitzel-, Pelletsheizung, Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher. Für Kleinfeue- Wärmeschutz rungsanlagen (Brennstoffwärmeleistung ≤ 400 kW) müssen ein Wirkungsgrad von mind. 85 % Bauteilsanierung und Emissionsgrenzwerte (siehe Wohnhaussanierungsrichtlinie) eingehalten werden. Folgende U-Werte sind einzuhalten: Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung U-Wert (W/m2K) sind diese Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist über die Kachel- Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume U < 0,18 Anschluss an Fernwärme Wände gegen Außenluft und Dachräume U < 0,25 Der Anschluss an Biomasse-Fernwärmeanlagen oder Fernwärme aus Abwärme wird besonders Fußböden, Wände gegen Keller oder Erdreich U < 0,35 Fenster − Tausch von Rahmen und Glas Uw < 1,35 Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) Ug ≤ 1,10 Gebäudeteil ofenrichtlinie zu erbringen. gefördert. Wärmepumpen für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser Niedertemperaturverteilung < 45° C Jahresarbeitszahl ≥ 4 (Nachweis mittels Programm JAZcalc. Das Berechnungsprogramm ist unter http://www.tirol.gv.at/wohnbau abrufbar.) Wärmemengen- und Stromzähler sowie Abnahmebestätigung erforderlich 3 Teile Umweltwärme (Erdreich, Grundwasser, Luft) Die angefü hrten U-W erte werde erreicht, w n im Regelf enn für Au all ßenwände eine Dämm 14 cm, für ung von die oberste Geschoßde cke eine D von 22 cm ämmung und für die unterste G eschoßdeck Dämmung e eine von 10 cm vorgesehen Tipp: Erste wird. llen Sie jed enfalls vor den Umbau arbeiten ein Sanieru ngskonzep t! 4 Teile Heizwärme 1 Teil Antriebsenergie (Strom) Quelle: Qualitätsgemeinschaft Erdwärme Mit einer effizienten Wärmepumpe kann die kostenlose Energie aus Erdreich, Wasser und Luft sehr günstig genutzt werden. Nur gut gedämmte Gebäude mit einer Niedertemperaturheizung bieten optimale Voraussetzungen für einen effizienten Betrieb. 6| |7 Wärmepumpen für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung Niedertemperaturverteilung unter 35° C Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ist förderbar, wenn eine Zu- und Abluftanlage Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 300 m² mit einem zentralen, dezentralen oder wohnungsbezogenen Lüftungsgerät (keine Einzellüfter) Heizwärmebedarf ≤ 25 kWh/m²a mit Wärmerückgewinnung installiert wird und dabei bestimmte Effizienz- und Komfortkriterien Wärmemengen- und Stromzähler sowie Abnahmebestätigung erforderlich erfüllt werden. Die fachgerechte Ausführung der Anlage ist mittels Abnahmeformular zu bestätigen. Eine Liste der förderbaren Komfortlüftungsanlagen ist unter http://www.komfortlüftung.at Solaranlagen abrufbar. Die Förderung von Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung bis max 10 m² (und zur Unterstützung der Raumheizung bis max. 20 m²) erfolgt in Abhängigkeit von der Größe des Kollek- Entspricht die kontrollierte Gebäudelüftung mit Wärmerückgewinnung nicht den obigen Kriterien tors, dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher) und der Kosten. Die Förderung beträgt maximal (z.B. Einzellüfter) kommt kein erhöhter Förderungssatz zur Anwendung. € 210,- pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche und je 50 Liter Speicherinhalt, insgesamt höchstens € 2.100,- je geförderter Wohnung. Sofern die Solaranlage zur Unterstützung der Raumheizung dient, erhöht sich der Förderungshöchstbetrag auf € 4.200,-. Es sind nur Kollektoren förderbar, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle nach der Personenbezogene Voraussetzungen „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ Gütesiegel vorliegt. Eine Liste von ge- Bewohnung (der Nutzer/Bewohner) prüften Kollektortypen ist unter http://www.solarkeymark.org abrufbar. Die Solaranlage ist Hauptwohnsitz im geförderten Bauvorhaben (ganzjährige, regelmäßige Benutzung) mit einem Wärmemengenzähler auszustatten, eine Abnahmebestätigung ist erforderlich. Einkommensgrenzen Die Gewährung der Sanierungsförderung erfolgt für Ansuchen, die bis 31. 12. 2014 bei der zuständigen Stelle eingebracht werden, einkommensunabhängig. auf r Solaranlage die Größe de e Si en m im St tsgröße) ab. darf (Haushal Be n he ic hl den tatsäc Sonderregelung für Erdgas und Erdöl Die Installation (Erstinstallation, Austausch) einer Erdgas-Brennwertanlage oder abweichend vom Grundsatz des Einsatzes innovativer klimarelevanter Systeme, der Austausch (nicht Erstinstallation) alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis flüssiger, fossiler Brennstoffe gegen Öl-Brennwertsysteme stellen eine förderbare Maßnahme dar, wenn eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage erfolgt, für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen vorgelegt wird, keine Möglichkeit für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht und aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungs- und/oder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. 8| Tiroler Sanierungspreis, Anerkennung, Kategorie Wohnhaus (bis zu drei Wohneinheiten), Projekt: Wohnhaus Brandstätter |9 Förderungen Erhöhte Förderung für energiesparende SanierungsoffensivE und umweltschonende Maßnahmen BERÜCKSICHTIGT Die Art der Förderung hängt von der Form der Finanzierung ab. Annuitätenzuschuss in % Einmalzuschuss in % Schall- und Wärmeschutz z.B. Dämmungen, Fenster 35 25 Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Kork, Hanf) 40 30 Heizungsanlage Biomasseheizung 35 25 SanierungsmaSSnahme Annuitätenzuschuss – Finanzierung mit Bankkredit Basisförderung: 25 % der Anfangsbelastung des Kredits (Mindestlaufzeit 10 Jahre). Der Annuitätenzuschuss wird auf Basis des Sollzinssatzes zum Zeitpunkt der Antragstellung berechnet, halbjährlich ausbezahlt und auf die Dauer von maximal 12 Jahren gewährt. Einmalzuschuss – Finanzierung mit Eigenmittel Anschluss an Biomasse-Fernwärmeanlagen, Fernwärme aus Abwärme 40 30 Basisförderung: 15 % der förderbaren Gesamtbaukosten Gasheizung-Brennwerttechnik 35 25 Wärmepumpenheizung 35 25 Lüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) Kontrollierte Gebäudelüftung mit WRG 35 25 Komfortlüftungsanlage mit WRG 40 30 Solaranlage 40 30 Sanierungsoffensive – Jänner 2013 bis Dezember 2014 Einkommensunabhängige Förderungsgewährung Erhöhte Förderung um +5 % für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen Erhöhte Förderung um +10 % für die Ökobonus-Förderung (für umfassende Sanierung) g Beispiel Sanierun hmen rmedämmmaßna igenheim − Wä E r, Dach) (Fassade, Fenste n: € 77.000,ste Ko re ba Förder fe 2 B: 65 %; Ökostu Verbesserung HW € 1.491,von halbjährlich itätenzuschuss ,00 -> 35 %iger Annu .0 77 € edit − Nominale Stützung Bankkr e hr Ja 10 it ze uf hter 1,97 % Zins, La .420,- (inkl. erhö Tirol gesamt € 36 t die tz stü ol Förderung Land Tir nd 6.600,-). Das La € g un er rd fö us Ökobon der Tilgung! n und einen Teil gesamten Zinse oder 19.250,lzuschuss von € -> 25 %iger Einma er zuzüglich erhöht g: € 6.600,un er rd fö us on -> Ökob 10 | | 11 Förderbare Kosten der Sanierung Obergrenzen Eigentümer: höchstens € 700,-/m² förderbarer Nutzfläche (max. 110 m²) Mieter: höchstens € 21.500, Untergrenze € 1.000,- förderbare Kosten Ökobonus – Zuschuss für umfassende, thermisch-energetische Sanierung Das Land gewährt für eine umfassende, thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle eine zusätzliche Förderung in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses (zumindest drei der folgenden Bauteile sind gemeinsam zu sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschoßdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem). Voraussetzungen Tiroler Sanierungspreis, 1. Preis, Mehrfamilienhäuser, Projekt: Wohnheim Hötting Der folgende maximal zulässige jährliche Heizwärmebedarf pro m² konditionierter BruttoGrundfläche (HWBBGF, RK) ist einzuhalten: Der HWB ist abhängig vom Oberflächen/Volumen-Verhältnis (A/V) des Gebäudes und ist zwischen den Werten linear zu interpolieren. Bei Gebäuden HWBBGF, RK in kWh/m²a mit einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung reduziert sich (nur) in der Ökostufe 1 der maximal zulässige HWBBGF, RK um 8 kWh/m²a. g durch nn häufi a k g n u r e ht onusförd nd erreic ere Ökob ngsaufwa u r ie n Eine höh a S g der hen Erhöhun zusätzlic ie n d e , g e in k r c e e e llerd einen g ngsanlag g der Ke fortlüftu Dämmun m ie o K D . r n e e au ein werd der Einb en oder en. k r tä s m abei helf Däm können d Ökostufe A/V–Verhältnis A/V–Verhältnis ≥ 0,8 ≤ 0,2 Berechnungsformel 1 75 35 HWBBGF, RK = 66,66 *A/V + 21,67 [kWh/m²a] 2 54,4 25,6 HWBBGF, RK = 48 *A/V + 16 [kWh/m²a] 3 25 15 HWBBGF, RK = 16,66 *A/V + 11,67 [kWh/m²a] Hinweis: Das Oberflächen/Volumen-Verhältnis (A/V) liegt bei einem Einfamilienhaus um 0,8 und im mehrgeschoßigen Wohnbau um 0,4 und darunter. Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2011 i.d.g.F. zu erfolgen. Die in der Wohnhaussanierungsrichtlinie (Punkt 2.3) geforderten Mindest-U-Werte sind dabei nicht maßgeblich. Vorlage der Heizwärmebedarfsberechnungen (inkl. Pläne und Berechnungsgrundlagen) Die Ökobonusförderung ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens zu beantragen, spätestens bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung (AZFörderung). 12 | | 13 Höhe der Förderung Qualitätszuschuss Die Höhe der Förderung (Zuschuss) ist abhängig von der Ökostufe, der Nutzfläche des Gebäudes Gebäudesanierungen mit hoher Planungs-, Ausführungs- sowie energetischer und ökologischer Qua- sowie vom Grad der Verbesserung des HWB (HWB vor Sanierung vs. HWB nach Sanierung) und kann lität erhalten eine Zusatzförderung, sofern sie die Ökostufe 3 erreichen und den Anforderungen nachfolgender Tabelle entnommen werden: des klima:aktiv-Haus oder vergleichbarer Gebäudezertifizierungssystemen (z.B. Passivhaus nach PHI, Total Quality Bauen, Österreichische Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) entsprechen. Der SanierungsoffensivE BERÜCKSICHTIGT Ökostufe 1 Ökobonus Ökostufe 2 Ökostufe 3 Grad der Verbesserung Grad der Verbesserung Grad der Verbesserung ≥ 50 % ≥ 65 % ≥ 50 % ≥ 65 % ≥ 50 % ≥ 65 % Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche (NF) € 3.300,- € 4.400,- € 4.950,- € 6.600,- € 6.600,- € 8.800,- Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² NF € 5.500,- € 7.700,- € 8.250,- € 11.000,- € 11.000,- € 15.400,- Gebäude > 1.000 m² NF € 8.250,- € 11.000,- € 12.100,- € 15.950,- € 16.500,- € 22.000,- Nachweis ist durch ein Zertifikat einer unabhängigen, befugten Institution zu erbringen. Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses in nachfolgender Höhe gewährt: Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche (NF) € 1.000,- Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² NF € 1.500,- Gebäude > 1.000 m² NF € 2.000,- Förderungsabwicklung Ansuchen − Einreichung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahmen bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Stadtmagistrat Innsbruck) oder beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung für den Bezirk Innsbruck-Land Einmalzuschuss: nach erfolgter Sanierung mit Rechnungen Annuitätenzuschuss: vor Baubeginn mit Angeboten oder nach erfolgter Sanierung mit Rechnungen bonus: and nfläche Best : 130 m² Woh us ha en ili am Einf ²a A/V = 0,8 g 195 kWh/m f vor Sanierun ar ed ²a eb m m h/ är Heizw erung 49 kW arf nach Sani ed eb m är w Heiz Beispiel Öko unterschritten : -> Ökobonus 54,4 kWh/m²a ze en Gr B it HW € 6.000,Ökostufe 2 m Sanierung -> rerung durch se es rb e -> € 600,iv Ve ns % fe 75 Sanierungsof h rc du h lic 10 % zusätz Förderungszusicherung Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens Auszahlung der Förderung Annuitätenzuschuss ab Tilgungsbeginn des Bankkredits, frühestens ab Zusicherung Einmalzuschuss unmittelbar nach Ausstellung der Zusicherung 14 | | 15 Servicestellen Amt der Tiroler Landesregierung Bezirkshauptmannschaft Landeck Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus 1 Innstraße 5, 6500 Landeck Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck [email protected] [email protected] Tel.: +43 (0)5442 6996-5431 Tel.: +43 (0)512 508-2732 Fax: +43 (0)5442 6996-5415 Fax: +43 (0)512 508-2735 Stadtmagistrat Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Lienz Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck Dolomitenstraße 3, 9900 Lienz [email protected] [email protected] Tel.: +43 (0)512 5360-2180 Tel.: +43 (0)4852 6633-6700 Fax: +43 (0)512 5360-1785 Fax: +43 (0)4852 6633-6505 Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Reutte Stadtplatz 1, 6460 Imst Obermarkt 7, 6600 Reutte [email protected] [email protected] Tel.: +43 (0)5412 6996-5321 Tel.: +43 (0)5672 6996-5741 Fax: +43 (0)5412 6996-5215 Fax: +43 (0)5672 6996-5605 Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Schwaz Hinterstadt 28, 6370 Kitzbühel Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz [email protected] [email protected] Tel.: +43 (0)5356 62131-6373 Tel.: +43 (0)5242 6931-5954 Fax: +43 (0)5356 62131-6305 Fax: +43 (0)5242 6931-5805 Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bozner Platz 1-2, 6330 Kufstein [email protected] Tel.: +43 (0)5372 606-6193 Fax: +43 (0)5372 606-6005 onen Informati e d n e r h fü hen Weiter ngsbereic u r e d r ö F hen zu sämtlic finden Sie formulare s g a tr n A und et unter: im Intern hnbau l.gv.at/wo o ir .t w w http://w