Wohnbauförderung - MM

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Wohnbauförderung
Sanieren zahlt sich aus
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San
sive
mber 2014
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3
Janner 201
Sanieren bringt Mehrwert
Mehr Komfort, mehr Umweltschutz und mehr Geld in unseren Börsen!
Das Land Tirol setzt seit Jahren auf den Mehrfachnutzen einer zeitgemäßen Wohnhaussanierung und fördert konkrete Vorhaben mit barem Geld. Viele Tirolerinnen und Tiroler haben die entsprechenden
Angebote der Wohnbauförderung genutzt und mit Sanierungsmaßnahmen nicht nur den Komfort in ihren eigenen vier Wänden verbessert, sondern auch einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz
geleistet. Und dies ist ganz im Sinne einer insgesamt günstigen Landesentwicklung!
Inhaltsverzeichnis
Förderbare Sanierungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Voraussetzungen
Ob moderne Heizungs- und Warmwasseraufbereitungssysteme, Solaranlagen, Biomasseheizungen, ein Anschluss an Fernwärme oder Wärmepumpen für Umweltwärme − es gibt heute viele innovative Möglichkeiten. Sie alle stärken den
Klimaschutz und verbessern zugleich die Wohnqualität jedes einzelnen.
Allgemeine Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Wer jetzt in die Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung investiert, spart zudem langfristig
Gebäudebezogene Voraussetzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
bares Geld. Das Land Tirol bietet bedarfsgerechte Förderungsmöglichkeiten an. Um möglichst
Personenbezogene Voraussetzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
viele sanierungswillige Tirolerinnen und Tiroler auf ihrem Weg zum zeitgemäßen Wohnen zu un-
Förderungen
terstützen, wurde zuletzt auch die erfolgreiche Sanierungsoffensive neu aufgelegt. In den Jahren
2013 und 2014 gibt es somit wieder einkommensunabhängige Förderungen und besonders attrak-
Annuitätenzuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
tive Unterstützungen für energiesparende und umweltschonende Baumaßnahmen sowie umfas-
Einmalzuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
sende Sanierungen.
Ökobonus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Förderungsabwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Servicestellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Machen auch Sie Gebrauch von diesen interessanten Angeboten! In der aktuellen Broschüre haben
wir alle relevanten Informationen übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Ihr
Johannes Tratter
Landesrat für Wohnbau
Impressum:
Land Tirol – Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, Tel.: +43 (0)512 508-2732,
Fax: +43 (0)512 508-2735, [email protected]; Für den Inhalt verantwortlich: Land Tirol – Abteilung
Wohnbauförderung; Gestaltung: schlossmarketing.at · Fotos: Land Tirol, Energie Tirol, Shutterstock
Erscheinungsdatum: 10/2013
|3
Förderbare Sanierungen
Voraussetzungen
Folgende Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden:
Allgemeine Voraussetzungen
„„ Das sanierte Wohnobjekt muss zur Abdeckung des regelmäßigen Wohnbedürfnisses
Unabhängig vom
Gebäudealter
(ganzjährige Bewohnung mit Hauptwohnsitz) bestimmt sein.
„„ Das zu fördernde Objekt muss von begünstigten Personen bewohnt werden.
„„ Sanierte Wohnungen (Eigenheime) dürfen auch an begünstige Personen vermietet werden.
„„ Die Facharbeiten für die Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen müssen von befugten
„„ Vereinigung, Teilung oder Vergrö-
Personen oder unter der Aufsicht solcher Personen durchgeführt werden.
ßerung von Wohnungen
„„ Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen sind durch Vorlage von Rechnungen nachzuweisen;
„„ Änderung von sonstigen Räumen
es werden nur Rechnungen anerkannt, die von (gewerberechtlich) befugten Personen
zu Wohnungen
ausgestellt werden.
„„ behinderten- und altengerechte
„„ Erfolgt die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen teilweise durch die Aufnahme eines Kredits
Maßnahmen (z.B. Lifteinbau)
und teilweise durch Eigenmittel, so ist entweder die Gewährung eines Annuitätenzuschusses
„„ Solaranlage
„„ Anschluss an Fernwärme
zur Stützung des Bankkredits oder die Gewährung eines einmaligen Zuschusses möglich; dem
Tiroler Sanierungspreis, Belo
bigung, Kategorie Wohnhau
s (bis zu
drei Wohneinheiten), Proj
ekt: Wohnhaus Ortler und
Bröderbauer
Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren
„„ Wärmeschutz (z.B. Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dachdämmung)
Förderungswerber steht das Wahlrecht zu.
Umfassende Sanierungsmaßnahmen reduzieren
die Energieverluste um 70 % und mehr!
„„ Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und
des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasserbereitungsanlagen
Oberste Geschoßdecke
10 % – 20 %
„„ Einbau von energiesparenden Heizungen
„„ Errichtung und Sanierung von Kaminen
„„ weitere umweltfreundliche Maßnahmen
„„ Schall- und Feuchtigkeitsschutz
B
Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren
C
D
E
nachher
- 70 %
vorher
F
G
„„ Dachsanierung
Kellerdecke
10 % - 15 %
Energieverluste eines Altbaus in %
4|
A+
A
Wand
30 % - 40 %
Fenster
25 % - 30 %
„„ Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung sowie nicht vorhandener Elektroinstallationen
A++
Quelle: Abt. Wohnbauförderung
|5
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Haustechnik − Energieversorgung
Bei Sanierung der Heizungsanlage oder des Wärmebereitstellungssystems ist der Einsatz innovati-
Wohnungsgröße, Abgeschlossenheit
ver klimarelevanter Systeme grundsätzlich Förderungsvoraussetzung.
Die bauliche Abgeschlossenheit der Wohnung(en) soll angestrebt werden. Im Falle der Teilung von
Dazu zählen z.B.:
Wohnungen darf die Mindestnutzfläche von 30 m² nicht unterschritten werden. Bei der Erweiterung einer Wohnung darf die Nutzfläche von 150 m² nicht überschritten werden.
„„ Biomasseheizungen
z.B. Hackschnitzel-, Pelletsheizung, Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher. Für Kleinfeue-
Wärmeschutz
rungsanlagen (Brennstoffwärmeleistung ≤ 400 kW) müssen ein Wirkungsgrad von mind. 85 %
„„ Bauteilsanierung
und Emissionsgrenzwerte (siehe Wohnhaussanierungsrichtlinie) eingehalten werden.
Folgende U-Werte sind einzuhalten:
Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung
U-Wert
(W/m2K)
sind diese Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist über die Kachel-
Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume
U < 0,18
„„ Anschluss an Fernwärme
Wände gegen Außenluft und Dachräume
U < 0,25
Der Anschluss an Biomasse-Fernwärmeanlagen oder Fernwärme aus Abwärme wird besonders
Fußböden, Wände gegen Keller oder Erdreich
U < 0,35
Fenster − Tausch von Rahmen und Glas
Uw < 1,35
Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)
Ug ≤ 1,10
Gebäudeteil
ofenrichtlinie zu erbringen.
gefördert.
„„ Wärmepumpen für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser
†† Niedertemperaturverteilung < 45° C
†† Jahresarbeitszahl ≥ 4 (Nachweis mittels Programm JAZcalc. Das Berechnungsprogramm ist
unter http://www.tirol.gv.at/wohnbau abrufbar.)
†† Wärmemengen- und Stromzähler sowie Abnahmebestätigung erforderlich
3 Teile Umweltwärme
(Erdreich, Grundwasser, Luft)
Die angefü
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Geschoßde
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von 22 cm
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von 10 cm
vorgesehen
Tipp: Erste
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4 Teile Heizwärme
1 Teil Antriebsenergie (Strom)
Quelle: Qualitätsgemeinschaft Erdwärme
Mit einer effizienten Wärmepumpe kann die kostenlose Energie aus Erdreich, Wasser und Luft
sehr günstig genutzt werden. Nur gut gedämmte Gebäude mit einer Niedertemperaturheizung
bieten optimale Voraussetzungen für einen effizienten Betrieb.
6|
|7
„„ Wärmepumpen für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft
Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung
†† Niedertemperaturverteilung unter 35° C
Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ist förderbar, wenn eine Zu- und Abluftanlage
†† Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 300 m²
mit einem zentralen, dezentralen oder wohnungsbezogenen Lüftungsgerät (keine Einzellüfter)
†† Heizwärmebedarf ≤ 25 kWh/m²a
mit Wärmerückgewinnung installiert wird und dabei bestimmte Effizienz- und Komfortkriterien
†† Wärmemengen- und Stromzähler sowie Abnahmebestätigung erforderlich
erfüllt werden. Die fachgerechte Ausführung der Anlage ist mittels Abnahmeformular zu bestätigen. Eine Liste der förderbaren Komfortlüftungsanlagen ist unter http://www.komfortlüftung.at
„„ Solaranlagen
abrufbar.
Die Förderung von Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung bis max 10 m² (und zur Unterstützung der Raumheizung bis max. 20 m²) erfolgt in Abhängigkeit von der Größe des Kollek-
Entspricht die kontrollierte Gebäudelüftung mit Wärmerückgewinnung nicht den obigen Kriterien
tors, dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher) und der Kosten. Die Förderung beträgt maximal
(z.B. Einzellüfter) kommt kein erhöhter Förderungssatz zur Anwendung.
€ 210,- pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche und je 50 Liter Speicherinhalt, insgesamt
höchstens € 2.100,- je geförderter Wohnung. Sofern die Solaranlage zur Unterstützung der
Raumheizung dient, erhöht sich der Förderungshöchstbetrag auf € 4.200,-. Es sind nur Kollektoren förderbar, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle nach der
Personenbezogene Voraussetzungen
„Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ Gütesiegel vorliegt. Eine Liste von ge-
Bewohnung (der Nutzer/Bewohner)
prüften Kollektortypen ist unter http://www.solarkeymark.org abrufbar. Die Solaranlage ist
„„ Hauptwohnsitz im geförderten Bauvorhaben (ganzjährige, regelmäßige Benutzung)
mit einem Wärmemengenzähler auszustatten, eine Abnahmebestätigung ist erforderlich.
Einkommensgrenzen
„„ Die Gewährung der Sanierungsförderung erfolgt für Ansuchen, die bis 31. 12. 2014 bei der
zuständigen Stelle eingebracht werden, einkommensunabhängig.
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die Größe de
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„„ Sonderregelung für Erdgas und Erdöl
Die Installation (Erstinstallation, Austausch) einer Erdgas-Brennwertanlage oder abweichend
vom Grundsatz des Einsatzes innovativer klimarelevanter Systeme, der Austausch (nicht
Erstinstallation) alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis flüssiger, fossiler Brennstoffe gegen Öl-Brennwertsysteme stellen eine förderbare Maßnahme dar, wenn
†† eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage erfolgt,
†† für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit
entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen vorgelegt wird,
†† keine Möglichkeit für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht und aus Gründen der
Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungs- und/oder Lagerungsmöglichkeiten
der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
8|
Tiroler Sanierungspreis, Anerkennung, Kategorie Wohnhaus
(bis zu drei Wohneinheiten), Projekt: Wohnhaus Brandstätter
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Förderungen
Erhöhte Förderung für energiesparende
SanierungsoffensivE
und umweltschonende Maßnahmen BERÜCKSICHTIGT
Die Art der Förderung hängt von der Form der Finanzierung ab.
Annuitätenzuschuss
in %
Einmalzuschuss
in %
Schall- und Wärmeschutz
†† z.B. Dämmungen, Fenster
35
25
†† Dämmung mit nachwachsenden
Rohstoffen (z.B. Kork, Hanf)
40
30
Heizungsanlage
†† Biomasseheizung
35
25
SanierungsmaSSnahme
Annuitätenzuschuss –
Finanzierung mit Bankkredit
Basisförderung: 25 % der Anfangsbelastung des Kredits (Mindestlaufzeit 10 Jahre).
Der Annuitätenzuschuss wird auf Basis des Sollzinssatzes zum Zeitpunkt der Antragstellung
berechnet, halbjährlich ausbezahlt und auf die Dauer von maximal 12 Jahren gewährt.
Einmalzuschuss – Finanzierung mit Eigenmittel
†† Anschluss an Biomasse-Fernwärmeanlagen,
Fernwärme aus Abwärme
40
30
Basisförderung: 15 % der förderbaren Gesamtbaukosten
†† Gasheizung-Brennwerttechnik
35
25
†† Wärmepumpenheizung
35
25
Lüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG)
†† Kontrollierte Gebäudelüftung mit WRG
35
25
†† Komfortlüftungsanlage mit WRG
40
30
Solaranlage
40
30
Sanierungsoffensive – Jänner 2013 bis Dezember 2014
„„ Einkommensunabhängige Förderungsgewährung
„„ Erhöhte Förderung um +5 % für energiesparende und
umweltschonende Maßnahmen
„„ Erhöhte Förderung um +10 % für die Ökobonus-Förderung
(für umfassende Sanierung)
g
Beispiel Sanierun
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r, Dach)
(Fassade, Fenste
n: € 77.000,ste
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B: 65 %; Ökostu
Verbesserung HW
€ 1.491,von halbjährlich
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-> 35 %iger Annu
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Stützung Bankkr
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Förderung Land
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Ökobon
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zuzüglich erhöht
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-> Ökob
10 |
| 11
Förderbare Kosten der Sanierung
„„ Obergrenzen
†† Eigentümer: höchstens € 700,-/m² förderbarer Nutzfläche (max. 110 m²)
†† Mieter: höchstens € 21.500,„„ Untergrenze
†† € 1.000,- förderbare Kosten
Ökobonus – Zuschuss für umfassende,
thermisch-energetische Sanierung
Das Land gewährt für eine umfassende, thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes
unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle eine zusätzliche Förderung in Form
eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses (zumindest drei der folgenden Bauteile sind
gemeinsam zu sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dämmung
Dach bzw. oberste Geschoßdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem).
Voraussetzungen
Tiroler Sanierungspreis, 1. Preis, Mehrfamilienhäuser, Projekt: Wohnheim Hötting
„„ Der folgende maximal zulässige jährliche Heizwärmebedarf pro m² konditionierter BruttoGrundfläche (HWBBGF, RK) ist einzuhalten: Der HWB ist abhängig vom Oberflächen/Volumen-Verhältnis (A/V) des Gebäudes und ist zwischen den Werten linear zu interpolieren. Bei Gebäuden
HWBBGF, RK in kWh/m²a
mit einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung reduziert sich (nur) in der Ökostufe 1 der maximal zulässige HWBBGF, RK um 8 kWh/m²a.
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Ökostufe
A/V–Verhältnis A/V–Verhältnis
≥ 0,8
≤ 0,2
Berechnungsformel
1
75
35
HWBBGF, RK = 66,66 *A/V + 21,67 [kWh/m²a]
2
54,4
25,6
HWBBGF, RK = 48 *A/V + 16 [kWh/m²a]
3
25
15
HWBBGF, RK = 16,66 *A/V + 11,67 [kWh/m²a]
Hinweis: Das Oberflächen/Volumen-Verhältnis (A/V) liegt bei einem Einfamilienhaus um 0,8
und im mehrgeschoßigen Wohnbau um 0,4 und darunter.
Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung
2011 i.d.g.F. zu erfolgen. Die in der Wohnhaussanierungsrichtlinie (Punkt 2.3) geforderten
Mindest-U-Werte sind dabei nicht maßgeblich.
„„ Vorlage der Heizwärmebedarfsberechnungen (inkl. Pläne und Berechnungsgrundlagen)
„„ Die Ökobonusförderung ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens zu beantragen, spätestens bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung (AZFörderung).
12 |
| 13
Höhe der Förderung
Qualitätszuschuss
Die Höhe der Förderung (Zuschuss) ist abhängig von der Ökostufe, der Nutzfläche des Gebäudes
Gebäudesanierungen mit hoher Planungs-, Ausführungs- sowie energetischer und ökologischer Qua-
sowie vom Grad der Verbesserung des HWB (HWB vor Sanierung vs. HWB nach Sanierung) und kann
lität erhalten eine Zusatzförderung, sofern sie die Ökostufe 3 erreichen und den Anforderungen
nachfolgender Tabelle entnommen werden:
des klima:aktiv-Haus oder vergleichbarer Gebäudezertifizierungssystemen (z.B. Passivhaus nach
PHI, Total Quality Bauen, Österreichische Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) entsprechen. Der
SanierungsoffensivE
BERÜCKSICHTIGT
Ökostufe 1
Ökobonus
Ökostufe 2
Ökostufe 3
Grad der
Verbesserung
Grad der
Verbesserung
Grad der
Verbesserung
≥ 50 %
≥ 65 %
≥ 50 %
≥ 65 %
≥ 50 %
≥ 65 %
Gebäude ≤ 300 m²
Nutzfläche (NF)
€ 3.300,-
€ 4.400,-
€ 4.950,-
€ 6.600,-
€ 6.600,-
€ 8.800,-
Gebäude > 300 m²
≤ 1.000 m² NF
€ 5.500,-
€ 7.700,-
€ 8.250,- € 11.000,- € 11.000,- € 15.400,-
Gebäude > 1.000 m² NF
€ 8.250,- € 11.000,- € 12.100,- € 15.950,- € 16.500,- € 22.000,-
Nachweis ist durch ein Zertifikat einer unabhängigen, befugten Institution zu erbringen. Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses in nachfolgender Höhe gewährt:
Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche (NF)
€ 1.000,-
Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² NF
€ 1.500,-
Gebäude > 1.000 m² NF
€ 2.000,-
Förderungsabwicklung
Ansuchen − Einreichung
„„ spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahmen
„„ bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft,
Stadtmagistrat Innsbruck) oder
„„ beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
für den Bezirk Innsbruck-Land
„„ Einmalzuschuss: nach erfolgter Sanierung mit Rechnungen
„„ Annuitätenzuschuss: vor Baubeginn mit Angeboten oder
nach erfolgter Sanierung mit Rechnungen
bonus:
and
nfläche Best
: 130 m² Woh
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Einf
²a
A/V = 0,8
g 195 kWh/m
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Heizw
erung 49 kW
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Heiz
Beispiel Öko
unterschritten
:
-> Ökobonus
54,4 kWh/m²a
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Gr
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it HW
€ 6.000,Ökostufe 2 m
Sanierung ->
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e -> € 600,iv
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%
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75
Sanierungsof
h
rc
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h
lic
10 % zusätz
Förderungszusicherung
Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens
Auszahlung der Förderung
„„ Annuitätenzuschuss
†† ab Tilgungsbeginn des Bankkredits, frühestens ab Zusicherung
„„ Einmalzuschuss
†† unmittelbar nach Ausstellung der Zusicherung
14 |
| 15
Servicestellen
Amt der Tiroler Landesregierung
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus 1
Innstraße 5, 6500 Landeck
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
[email protected]
[email protected]
Tel.: +43 (0)5442 6996-5431
Tel.: +43 (0)512 508-2732
Fax: +43 (0)5442 6996-5415
Fax: +43 (0)512 508-2735
Stadtmagistrat Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Dolomitenstraße 3, 9900 Lienz
[email protected]
[email protected]
Tel.: +43 (0)512 5360-2180
Tel.: +43 (0)4852 6633-6700
Fax: +43 (0)512 5360-1785
Fax: +43 (0)4852 6633-6505
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Stadtplatz 1, 6460 Imst
Obermarkt 7, 6600 Reutte
[email protected]
[email protected]
Tel.: +43 (0)5412 6996-5321
Tel.: +43 (0)5672 6996-5741
Fax: +43 (0)5412 6996-5215
Fax: +43 (0)5672 6996-5605
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Hinterstadt 28, 6370 Kitzbühel
Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz
[email protected]
[email protected]
Tel.: +43 (0)5356 62131-6373
Tel.: +43 (0)5242 6931-5954
Fax: +43 (0)5356 62131-6305
Fax: +43 (0)5242 6931-5805
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bozner Platz 1-2, 6330 Kufstein
[email protected]
Tel.: +43 (0)5372 606-6193
Fax: +43 (0)5372 606-6005
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Informati
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