Geschäftsführung und PDL

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pdl-praxis 01-2008
Geschäftsführung und PDL
Abgrenzung der Aufgaben von Geschäftsführung und Pflegedienstleitung
Ab welcher Größe sollte eine Geschäftsführung eingesetzt werden?
Benötigt ein solitärer Pflegedienst eine eigene Geschäftsführung?
Nein, normalerweise nicht. Andererseits müssen dann Aufgaben, die
üblicherweise einer Geschäftsführung zugeschrieben werden, von der
PDL mit erledigt werden.
Doch ab wann lohnt sich die Anstellung einer (Vollzeitbeschäftigten)
Geschäftsführung?
Dazu bedarf es zunächst einer Analyse der Aufgaben von
Geschäftsführung und PDL.
In einem zweiten Schritt wird dann versucht, Strukturen für die
Zukunft zu strukturieren, die erfolgreich versprechen.
Ein einzelner Pflegedienst benötigt keine Geschäftsführung und PDL
Ein solitärer Pflegedienst in der Größe von 120 Patienten benötigt normalerweise nicht zwei Personen in der Führung. Da davon auszugehen ist,
dass es auch noch eine Stellvertretung der PDL gibt, und da Geschäftsführungen meist nur in Vollzeit zu finden sind, würde das zu einer nicht zu
verkraftenden Refinanzierungssituation führen.
Andererseits übersteigen die Anforderungen der Praxis oftmals die Inhalte der Ausbildung einer Krankenschwester / Altenpflegerin mit
Zusatzausbildung zur PDL.
Deshalb sollen zunächst einmal diese Anforderungen – getrennt – analysiert werden:
No. 01 2008 pdl-praxis - GF und PDL
© 2007 – 2008 Thomas Sießegger
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„Klassische“ Aufgaben der Geschäftsführung
Hauptaufgaben der PDL
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Repräsentation nach außen
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Erstbesuche
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Verhandlungsführung, z.B. mit Kassen
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Pflegevisiten
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Betriebswirtschaftliche Verantwortung
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minutiöse Personal-Einsatz-Planung
‰
Rechtliche Vertretung des Pflegedienstes oder der Gesellschaft
‰
‰
Controlling
Öffentlichkeitsarbeit und Kontakte (z.B. zu Krankenhäusern und
Ärzten) und teilweise Marketing
‰
Marketing
‰
Mitarbeiter-Führung
‰
Strategische Entwicklung
‰
regionale Netzwerke aufbauen
Schnittstellen ergeben sich v.a. in den kommunikativen Aufgaben und in der Mitarbeiter-Führung.
Verschiedene Begriffe, nicht einheitlich
Die Begriffe „Geschäftsführung“ und „Pflegedienstleitung“ sind zudem nicht eindeutig definiert. Außerdem gibt es für die Aufgaben einer hier
beschriebenen Geschäftsführung auch noch weitere Funktionen oder Benennungen. So werden die Positionen für Leitungskräfte mit ähnlichen
Aufgaben oft auch als Abteilungsleitung, Referatsleitung, Fach- oder Sachgebietsleitung bezeichnet.
Vollzeit oder Teilzeit?
Ein weiteres Problem: Umfassende Führungsaufgaben lassen sich meist schlecht in Teilzeit ausführen. Dafür ist die Bedeutung der beiden
Aufgaben zu groß als dass das mit exakt kontinuierlichen Stunden bemessen werden kann. Selbst wenn man eine PDL oder Geschäftsführung in
Teilzeit beschäftigt, sollte
a) entweder die Abrechnung der tatsächlichen Stunden flexibel sein, d.h. es sollte eine Auszahlung der Über-/ Mehrstunden erfolgen
– oder noch besser:
b) Die vereinbarten Aufgaben sind mit den vereinbarten Wochenarbeitsstunden und dem vereinbarten Gehalt abgegolten, unabhängig von den
tatsächlichen Stunden.
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Checkliste „Geschäftsführung und PDL“
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Ab einer Größenordnung von ca. 5-8 Pflegediensten (oder
Organisationseinheiten innerhalb eines Dienstes) „rechnet“ sich
die Anstellung einer Vollzeit-Beschäftigten Geschäftsführung.
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Die Größenordung der 5-8 Pflegedienste (oder
Organisationseinheiten) sollte ca. 100 – 120 Patienten betragen,
eine Geschäftsführung ist also zuständig für ca. 500 – 1.000
Kunden.
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Die berufliche Qualifikation sollte ein abgeschlossenes Studium
sein (z.B. Pflegemanagement oder Gesundheitsmanagement oder
Betriebswirtschaft, ...). Ideal ist ein Bezug zur Pflege im Vorfeld
des Studiums.
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Langfristig versprechen Strategien mehr Erfolg, die auf eine
Gesamtleitung/-geschäftführung für mehrere Dienste setzen
5
Ein Pflegedienst der weiterhin solitär arbeiten möchte, sollte
Geschäftsführung und Pflegedienstleitung in Personalunion
ausführen lassen. Die Position erfordert jedoch Qualifikation und
Fähigkeiten, die jedoch meist über einen
Pflegedienstleiterausbildung hinausgehen.
5
Geschäftsführung bedeutet die Übernahme der
betriebswirtschaftlichen Verantwortung inkl. Controlling und
Repräsentanz nach Außen v.a. in Gremien, in Verhandlungen,
Vernetzung mit Politik und anderen Entscheidern.
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Pflegedienstleitung beinhaltet die operative (Fein-)Steuerung des
Pflegedienstes, v.a. über die Personal-Einsatz-Planung.
5
Idealerweise sind die Aufgabengebiete sehr stark miteinander
verknüpft, sei es in Personalunion – oder durch abgestimmte
Kommunikation. Eine scharfe Abgrenzung der Tätigkeiten ist
schädlich für den Betriebserfolg.
5
Teilzeit ist schwierig, aber möglich: Beide Aufgabengebiete lassen
sich nicht mit exakten Wochenstunden bemessen. Somit sollte
sowohl die Entlohnung als auch die Arbeitszeit im Rahmen von
Zielvereinbarungen geregelt sein.
5
Kümmern Sie sich rechtzeitig um eigenen Nachwuchs; besser sind
normalerweise „eigen entwickelte Führungskräfte“. Externe
„Beschaffung“ ist teuer und riskant.
PDLpraxis-Tipp:
BWL-Lexikon:
Overhead
Thomas Sießegger
Die Relation der Stunden von Leitung und
Geschäftsführung
bedeutet meist den zusätzlichen Aufwand,
Dipl. Kfm., Organisationsberater und
der zu den reinen Personalkosten der
Sachverständiger für ambulante
Pflegekräfte hinzu kommt: Kosten für die
Pflegedienste
Geschäftsführung, die Lohn- und
Internet: www.siessegger.de
Finanzbuchhaltung, die Verwaltungskräfte
Email: [email protected]
Geschäftsführung zusammen sollte in
einem angemessenen Verhältnis zu den
Stunden der Mitarbeiter in der Pflege
stehen. Ein Anhaltswert sind 14% +/-3%.
Std. Leitung + Geschäftsführung
Std. Pflege-Mitarbeiter
= 14%
Die Geschäftsführungsbefugnis beinhaltet
vor allem das Führen der Geschäfte im
Innenverhältnis des Pflegedienstes bzw.
des Trägers, also den Gesellschaftern oder
dem Inhaber gegenüber.
Eine Geschäftsführung ist berechtigt,
a) gegenüber den Mitarbeitern zu handeln
– aber auch
b) gegenüber externen Geschäftspartnern
im Pflegedienst, die allgemeine zentrale
Verwaltung, im weitesten Sinn aber auch
die Kosten der PDL und der Stellvertretung
und die Sachkosten. Man spricht dann auch
von Gemeinkosten.
aufzutreten. Die Kompetenzen sind im
Einzelfall geregelt.
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