pdl-praxis 01-2008 Geschäftsführung und PDL Abgrenzung der Aufgaben von Geschäftsführung und Pflegedienstleitung Ab welcher Größe sollte eine Geschäftsführung eingesetzt werden? Benötigt ein solitärer Pflegedienst eine eigene Geschäftsführung? Nein, normalerweise nicht. Andererseits müssen dann Aufgaben, die üblicherweise einer Geschäftsführung zugeschrieben werden, von der PDL mit erledigt werden. Doch ab wann lohnt sich die Anstellung einer (Vollzeitbeschäftigten) Geschäftsführung? Dazu bedarf es zunächst einer Analyse der Aufgaben von Geschäftsführung und PDL. In einem zweiten Schritt wird dann versucht, Strukturen für die Zukunft zu strukturieren, die erfolgreich versprechen. Ein einzelner Pflegedienst benötigt keine Geschäftsführung und PDL Ein solitärer Pflegedienst in der Größe von 120 Patienten benötigt normalerweise nicht zwei Personen in der Führung. Da davon auszugehen ist, dass es auch noch eine Stellvertretung der PDL gibt, und da Geschäftsführungen meist nur in Vollzeit zu finden sind, würde das zu einer nicht zu verkraftenden Refinanzierungssituation führen. Andererseits übersteigen die Anforderungen der Praxis oftmals die Inhalte der Ausbildung einer Krankenschwester / Altenpflegerin mit Zusatzausbildung zur PDL. Deshalb sollen zunächst einmal diese Anforderungen – getrennt – analysiert werden: No. 01 2008 pdl-praxis - GF und PDL © 2007 – 2008 Thomas Sießegger Seite 1 „Klassische“ Aufgaben der Geschäftsführung Hauptaufgaben der PDL Repräsentation nach außen Erstbesuche Verhandlungsführung, z.B. mit Kassen Pflegevisiten Betriebswirtschaftliche Verantwortung minutiöse Personal-Einsatz-Planung Rechtliche Vertretung des Pflegedienstes oder der Gesellschaft Controlling Öffentlichkeitsarbeit und Kontakte (z.B. zu Krankenhäusern und Ärzten) und teilweise Marketing Marketing Mitarbeiter-Führung Strategische Entwicklung regionale Netzwerke aufbauen Schnittstellen ergeben sich v.a. in den kommunikativen Aufgaben und in der Mitarbeiter-Führung. Verschiedene Begriffe, nicht einheitlich Die Begriffe „Geschäftsführung“ und „Pflegedienstleitung“ sind zudem nicht eindeutig definiert. Außerdem gibt es für die Aufgaben einer hier beschriebenen Geschäftsführung auch noch weitere Funktionen oder Benennungen. So werden die Positionen für Leitungskräfte mit ähnlichen Aufgaben oft auch als Abteilungsleitung, Referatsleitung, Fach- oder Sachgebietsleitung bezeichnet. Vollzeit oder Teilzeit? Ein weiteres Problem: Umfassende Führungsaufgaben lassen sich meist schlecht in Teilzeit ausführen. Dafür ist die Bedeutung der beiden Aufgaben zu groß als dass das mit exakt kontinuierlichen Stunden bemessen werden kann. Selbst wenn man eine PDL oder Geschäftsführung in Teilzeit beschäftigt, sollte a) entweder die Abrechnung der tatsächlichen Stunden flexibel sein, d.h. es sollte eine Auszahlung der Über-/ Mehrstunden erfolgen – oder noch besser: b) Die vereinbarten Aufgaben sind mit den vereinbarten Wochenarbeitsstunden und dem vereinbarten Gehalt abgegolten, unabhängig von den tatsächlichen Stunden. No. 01 2008 pdl-praxis - GF und PDL © 2007 – 2008 Thomas Sießegger Seite 2 Checkliste „Geschäftsführung und PDL“ 5 Ab einer Größenordnung von ca. 5-8 Pflegediensten (oder Organisationseinheiten innerhalb eines Dienstes) „rechnet“ sich die Anstellung einer Vollzeit-Beschäftigten Geschäftsführung. 5 Die Größenordung der 5-8 Pflegedienste (oder Organisationseinheiten) sollte ca. 100 – 120 Patienten betragen, eine Geschäftsführung ist also zuständig für ca. 500 – 1.000 Kunden. 5 Die berufliche Qualifikation sollte ein abgeschlossenes Studium sein (z.B. Pflegemanagement oder Gesundheitsmanagement oder Betriebswirtschaft, ...). Ideal ist ein Bezug zur Pflege im Vorfeld des Studiums. 5 Langfristig versprechen Strategien mehr Erfolg, die auf eine Gesamtleitung/-geschäftführung für mehrere Dienste setzen 5 Ein Pflegedienst der weiterhin solitär arbeiten möchte, sollte Geschäftsführung und Pflegedienstleitung in Personalunion ausführen lassen. Die Position erfordert jedoch Qualifikation und Fähigkeiten, die jedoch meist über einen Pflegedienstleiterausbildung hinausgehen. 5 Geschäftsführung bedeutet die Übernahme der betriebswirtschaftlichen Verantwortung inkl. Controlling und Repräsentanz nach Außen v.a. in Gremien, in Verhandlungen, Vernetzung mit Politik und anderen Entscheidern. 5 Pflegedienstleitung beinhaltet die operative (Fein-)Steuerung des Pflegedienstes, v.a. über die Personal-Einsatz-Planung. 5 Idealerweise sind die Aufgabengebiete sehr stark miteinander verknüpft, sei es in Personalunion – oder durch abgestimmte Kommunikation. Eine scharfe Abgrenzung der Tätigkeiten ist schädlich für den Betriebserfolg. 5 Teilzeit ist schwierig, aber möglich: Beide Aufgabengebiete lassen sich nicht mit exakten Wochenstunden bemessen. Somit sollte sowohl die Entlohnung als auch die Arbeitszeit im Rahmen von Zielvereinbarungen geregelt sein. 5 Kümmern Sie sich rechtzeitig um eigenen Nachwuchs; besser sind normalerweise „eigen entwickelte Führungskräfte“. Externe „Beschaffung“ ist teuer und riskant. PDLpraxis-Tipp: BWL-Lexikon: Overhead Thomas Sießegger Die Relation der Stunden von Leitung und Geschäftsführung bedeutet meist den zusätzlichen Aufwand, Dipl. Kfm., Organisationsberater und der zu den reinen Personalkosten der Sachverständiger für ambulante Pflegekräfte hinzu kommt: Kosten für die Pflegedienste Geschäftsführung, die Lohn- und Internet: www.siessegger.de Finanzbuchhaltung, die Verwaltungskräfte Email: [email protected] Geschäftsführung zusammen sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Stunden der Mitarbeiter in der Pflege stehen. Ein Anhaltswert sind 14% +/-3%. Std. Leitung + Geschäftsführung Std. Pflege-Mitarbeiter = 14% Die Geschäftsführungsbefugnis beinhaltet vor allem das Führen der Geschäfte im Innenverhältnis des Pflegedienstes bzw. des Trägers, also den Gesellschaftern oder dem Inhaber gegenüber. Eine Geschäftsführung ist berechtigt, a) gegenüber den Mitarbeitern zu handeln – aber auch b) gegenüber externen Geschäftspartnern im Pflegedienst, die allgemeine zentrale Verwaltung, im weitesten Sinn aber auch die Kosten der PDL und der Stellvertretung und die Sachkosten. Man spricht dann auch von Gemeinkosten. aufzutreten. Die Kompetenzen sind im Einzelfall geregelt. No. 01 2008 pdl-praxis - GF und PDL © 2007 – 2008 Thomas Sießegger Seite 3