Moral - Ethik - Sittlichkeit Moral - Ethik - Sittlichkeit In der Alltagssituation wird zwischen „Moral“ und „Ethik“ kaum unterschie­den. In der wissenschaftlichen Diskussion hat sich eine terminologische Festle­gung weitgehend durchgesetzt. 1/4 Moral - Ethik - Sittlichkeit „Moral“ wird bestimmt als der Bereich der kon­kret erhebbaren sittlichen Phänomene. „Ethik“ ist demgegenüber die philoso­phische Reflexion auf diese Moral. „Sittlichkeit“ ist dann die Umsetzung der ethisch begründeten Moral in einer konkreten historisch-räumlichen Situation durch die Tat. Beispielsweise formulieren einige Firmen: „Es gehört zu unseren Grundsätzen, keine Spenden an politische Kandidaten oder politische Parteien zu geben“. Dieser Grundsatz ist Teil der Geschäfts‑Moral. Wird er von den Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern eingehalten, dann handeln diese „sittlich“ im Rahmen dieser Moral. Wird über die Begründung dieses Grundsatzes nachge­dacht, dann haben wir es mit einer „ethischen“ Reflexion zu tun. Moralische Ansprüche an die handelnden Personen und deren theoretische Begründungen sind deutlich von den rechtlichen Regelungen zu unterscheiden. Vom Standesrecht bis zum Strafrecht gibt es eindeutige Gesetzesregeln, deren Einhaltung für den Geltungsbereich dieser Regeln zwingend ist. Nichteinhaltung dieser Regeln zieht überprüfbare Strafen nach sich. Die Verpflichtung zum Rechtsgehorsam ist für alle bindend. Die Lehrbarkeit dieser Regeln ist eine Ange­legenheit der kognitiven Aufklärung: Gesetzeskenntnisse sind zu vermitteln. Moral geht vielfach über diese jeweils gültigen Gesetze hinaus. Viele mora­lisch bedeutsamen Verhaltensaspekte sind einer rechtlichen Beurteilung und Steuerung nicht mehr zugänglich. In einer „Tafel der ethischen Prinzipien“ für Manager steht: „Alles, was du von einem Menschen erwartest, das tue auch ihm“ (Lay 1983, S.351 ff.). Dieses ethische Prinzip ist nicht nur 2/4 Moral - Ethik - Sittlichkeit auslegungs‑ und interpretationsbedürftig, es setzt auch eine Haltung der Person als ganzer vor­aus, die nicht mehr in der Verrechenbarkeit juristischer Kategorien aufgeht. Es geht hier um den Unterschied von „Legalität“ und „Moralität“. Begründung und Lehrbarkeit ökonomischer Moral und Ethik als pädagogisches Problem Zur Aktualität Kants . Ein Beitrag von Susan Neiman . Peter Kern 3/4 Moral - Ethik - Sittlichkeit 4/4