Das Konzil traut dem Menschen viel zu: Das Zweite Vatikanische

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KTU Ringvorlesung: Das II. Vatikanische Konzil und die Wissenschaft der Theologie
17. April 2012: Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger:
Bedingungslose Achtung der Freiheit.
Autonomie und Gewissen in der nachkonziliaren Moraltheologie
Das Konzil traut dem Menschen viel zu:
Das Zweite Vatikanische Konzil zu Freiheit und Gewissen
Einen weiteren Paradigmenwechsel in der Theologie durch das Zweite Vatikanische Konzil
stellte der Moraltheologe Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger im Rahmen der Ringvorlesung
der Katholisch-Theologischen Privatuniversität Linz zum 50-Jahr-Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils am 17. April 2012 vor. Unter dem Titel „Bedingungslose Achtung der Freiheit. Autonomie und Gewissen in der nachkonziliaren Moraltheologie“ schilderte
Rosenberger die bahnbrechenden Neuerungen des Konzils.
In der Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ (GS 55) steht geschrieben: „Immer mehr
wächst in der ganzen Welt der Sinn für Autonomie und zugleich für Verantwortlichkeit, was
ohne Zweifel für die geistige und sittliche Reifung der Menschheit von großer Bedeutung ist...
So sind wir Zeugen der Geburt eines neuen Humanismus, in dem der Mensch sich vor allem
von der Verantwortung für seine Brüder und Schwestern und die Geschichte her versteht.“
„Das Konzil traut dem Menschen viel zu“, stellt Prof. Rosenberger gleich zu Beginn seiner
Vorlesung fest. Dieser Sinn für die Freiheit sei für die Kirche keineswegs selbstverständlich
gewesen. 200 Jahre lang habe die Kirche die Freiheitsrechte vehement abgelehnt. Erst
Papst Johannes XXIII war ein entschiedener Befürworter der Freiheitsrechte und hat das in
seiner Enzyklika „Pacem in Terris“1963 festgeschrieben.
Kopernikanische Wende
Die Forderungen des Konzils nach Freiheit der Forschung, der Kunst, der Eltern in der Kindererziehung oder der politischen Freiheit sowie der Pressefreiheit, stellt laut Rosenberger
eine „Kopernikanische Wende dar.“ Das Konzil stellt zudem fest, dass durch kein menschliches Gesetz die persönliche Würde und Freiheit des Menschen geschützt werden könne,
als durch das Evangelium. Damit bekommen Würde und Freiheit des Menschen noch einmal
mehr an Bedeutung.
Eng in Verbindung mit der Diskussion um die Freiheit steht im Konzil die Erklärung über die
Religionsfreiheit „Dignitatis Humanae“. Prof. Rosenberger schildert in seiner Vorlesung den
spannenden Entstehungsprozess dieses Konzilsdokumentes, dessen Inhalte in der Endfassung zu den herausragendsten Neuerungen der Kirche durch das Zweite Vatikanische Konzil gehören.
Anwalt für die Religionsfreiheit
In den Textentwürfen 1962 wurde Religionsfreiheit nur in Bezug auf die Katholische Kirche
diskutiert. In vielen katholischen Staaten hatten andere Religionsgemeinschaften und Konfessionen keine volle Anerkennung, sondern waren nur „geduldet“.
Durch die Gründung des Einheitssekretariates im Vatikan 1963 und die angehende Ökumenediskussion wurde deutlich: Wenn über Ökumene geredet wird, muss auch über Religionsfreiheit gesprochen werden.
Am 17.11.1964 wurde ein Textentwurf vorgelegt, der erstmals die Religionsfreiheit auf die
Menschenwürde zurückführte. Nach heftigen Diskussionen wurde dieser Entwurf abgelehnt
und ein neuer Text erarbeitet.
Bei der Sitzung von 16.-17. September 1965 war die Kritik in einer ersten Phase so stark,
dass große Verunsicherung unter den Konzilsvätern herrschte. Doch am 20.9.1965 kippte
die Stimmung unter anderem aufgrund der berührenden Schilderungen der osteuropäischen
Kardinäle. Sie erzählten ihre ernsten Erfahrungen mit der Einschränkung der Religionsfreiheit. Bei der Abstimmung die nur auf Drängen von Papst Paul VI stattfand, stimmten zum
Erstaunen vieler 90% für den heute vorliegenden Text. Bei seinem Besuch der UNO in New
York, der wenige Tage später stattfand, wurde der Papst daraufhin euphorisch begrüßt, die
Freude über diese Entscheidung fand nicht nur unter den Konzilsteilnehmern große Zustimmung. Das Konzil machte sich damit zum Anwalt der Religionsfreiheit. Die Bedingung zur
Wahrheitsfindung ist laut „Dignitatis Humanae“ die Freiheit. Dies zeigt sich auch noch in der
Sozialenzyklika „Redemptor hominis“ von Papst Johannes Paul II: „An der Religionsfreiheit
messe ich, ob die Menschenrechte geachtet werden.“
Gewissensfreiheit
Ein weiteres bedeutendes Thema des Konzils war die Gewissensfreiheit. In dem Plädoyer
für den Respekt gegenüber der Gewissensfreiheit wurde in Orientierung an Thomas von
Aquin klar festgehalten, dass Gewissensfreiheit auch dort gelte, wo ein Mensch zu einem
irrigen Urteil komme.
Die nachkonziliare Moraltheologie stellte fest, dass das Lehramt in ethischen Fragen keine
Monopolstellung wie bei dogmatischen Fragen habe, sondern für seine Sicht werben und mit
guten Argumenten überzeugen müsse. Viele ethische Fragen können aber allein mit Normen
nicht beantwortet werden, sondern brauchen die personalistische Sicht des Gewissens, die
die nachkonziliare Moraltheologie daher stärker in den Blick nahm.
Die Enzyklika „Humanae Vitae“ von 1968 habe die Konzilstexte laut Rosenberger auf die
Probe gestellt. Papst Paul VI hatte darin die künstlichen Verhütungsmittel abgelehnt, obwohl
eine Fachleutekommission diese unter gewissen Umständen zugelassen hätte.
33 Bischofskonferenzen, unter ihnen die österreichische und deutsche Bischofskonferenz
haben sich daraufhin an die Texte des Konzils erinnert und den Gläubigen empfohlen, die
Position des Papstes gewissenhaft zu prüfen. Wenn sie dann zu einer abweichenden Gewissensentscheidung kommen, müssen sie dieser folgen. Prof. Rosenberger: „Paul VI hat
als Reaktion darauf diese Aussagen der Bischofskonferenzen stehen gelassen und ermöglichte dadurch auch einen ethischen Pluralismus in der Kirche.“
Rosenberger erläuterte gegen Ende seiner Vorlesung das Lehrschreiben „Veritate Splendor“
aus dem Jahr 1993 als ein päpstliches Schreiben an die Bischöfe, das weniger die Freiheit
betone und wieder mehr die Wahrheit zum Kern mache. Der Sinn der Lehre des irrenden
Gewissens werde darin umgekehrt und dazu benutzt, die Autorität des Lehramtes zu unterstützen. „Was stärkt das Gewissen?“, fragt Rosenberger daraufhin: „Studien zeigen: Autoritäre Bevormundung verunsichert mehr. Stabilität in ethischen Fragen gewinnen wir nicht,
indem die Kirche uns bevormundet, sondern indem sie fähig macht, eigenständige Urteile zu
finden.“
(gec)
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