Jahrgangsstufe 8

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Grundwissen Geschichte – Jahrgangsstufe 8
Aufklärung
Epoche der Wissenschafts- und Geistesgeschichte, die im 17. und 18.
Jahrhundert ganz Europa erfasste. Als Grundsatz der Aufklärung kann die
Aufforderung gelten: “Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu
bedienen.” Mittels des selbstständigen Gebrauchs seines Verstandes,
seiner Vernunft,
von Experimenten und Erfahrungen soll der
Mensch die von der Religion geprägten Ansichten über die Natur, den Staat
und die Gesellschaft hinterfragen. Weitere zentrale Gedanken der A. sind die
Auffassung von der Freiheit und Gleichheit aller Menschen und von der
Toleranz gegenüber anderen Ansichten.
Deutsches Kaiserreich
deutscher Staat, der im Verlauf des deutsch- französischen Krieges 1870/71
gegründet wurde. Er war nach der Verfassung von 1871 ein konstitutionellmonarchischer Bundesstaat, an dessen Spitze der König von Preußen als
Deutscher Kaiser stand in dem gewählte Abgeordnete im Reichstag
Gesetzesanträge stellen konnten. Das Deutsche Kaiserreich bestand bis
1918.
Arbeiterbewegung
als Reaktion auf die durch die Industrielle Revolution entstehenden
Probleme entwickeln viele Arbeiter ein Zusammengehörigkeitsgefühl und
beginnen sich in Vereinen, Parteien und Gewerkschaften zur
Durchsetzung ihrer
Interessen zu organisieren.
Gewaltenteilung
Die Trennung der staatlichen Gewalt in drei Bereiche, um eine
Machtanhäufung bei bzw. deren Missbrauch durch eine Person (z.B.
Monarch) zu verhindern. Die Staatsgewalt soll aufgeteilt werden in: die
gesetzgebende Gewalt (Legislative) > das Parlament beschließt Gesetze;
die ausführende Gewalt (Exekutive) > die Regierung führt die Gesetze aus;
die richterliche Gewalt (Judikative) > Gerichte sprechen Recht; kontrollieren
die Einhaltung der Gesetze. Diese drei getrennten Einrichtungen üben die
Herrschaft im Staat aus und kontrollieren sich gegenseitig.
Bismarck
Preußischer Reichskanzler seit 1871; arbeitete innenpolitisch mit wechselnden
Parteien im Reichstag, versuchte die Arbeiter durch die Sozialgesetzgebung
zu integrieren und isolierte Frankreich außenpolitisch. Er gilt als Gründer des
Deutschen Kaiserreichs.
Imperialismus
(lat. imperium: Herrschaft): „Großreichspolitik“ in allen Epochen. Im engeren
Sinne seit dem letzten Drittel des 19. Jh. die direkte oder indirekte Herrschaft
wirtschaftlich-industriell entwickelter Mächte Europas, der USA und Japans
über unterlegene Regionen, die zu Kolonien wurden.
Bürgertum
Bezeichnet im Mittelalter einen großen Teil der Bevölkerung der Städte (u.a.
Kaufleute, Handwerker, Händler, Ärzte). Daneben bezeichnet der Begriff bis
ins 18. Jhd. den Bevölkerungsteil, der den “dritten Stand” der Gesellschaft
bildet. In den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts
erkämpft sich das B. seine politische und rechtliche Gleichberechtigung mit
dem privilegierten, d.h. mit besonderen Rechten ausgestatteten ersten
(Klerus) und zweiten Stand (Adel).
Im 18. Jhd. zeichnet sich das Bürgertum in der Regel durch einen gewissen
Wohlstand und Bildung aus und grenzt sich dadurch von anderen Teilen des
3.Standes ab.
Industrielle Revolution
die durch Handel, technische Erfindungen und Maschinen seit Ende des
18. Jh. tief greifenden Veränderungen der Arbeits- und Lebenswelt. Sie
führte zu einer enormen Steigerung der Produktion von Waren und trug
langfristig zu einem umfassenden Wandel der Lebens- und
Arbeitsbedingungen und der Gesellschaft bei. Eine Herausforderung der
Industriegesellschaft stellt die soziale Frage dar.
Deutscher Bund
auf dem Wiener Kongress 1815 gegründeter Zusammenschluss
(Staatenbund) von 34 unabhängigen (souveränen) Fürsten und vier freien
Städten (Lübeck, Hamburg, Bremen und Frankfurt am Main). Ziel des
Deutschen Bundes war die innere und äußere Sicherheit der Mitgliedstaaten
zu gewährleisten. Sitz der Bundesversammlung (auch Bundestag genannt)
war Frankfurt am Main. Der Deutsche Bund zerfiel 1866.
Kommunismus
[lateinisch communis »gemeinsam«] der, um 1840 in Frankreich entstandener
politisch-ideologischer Begriff in mehreren Bedeutungen: 1)
gesellschaftstheoretische Utopien, die auf der Idee der sozialen Gleichheit und
Freiheit aller Gesellschaftsmitglieder auf der Basis von Gemeineigentum und
kollektiver Problemlösung beruhen; 2) ökonomische und politische Lehren
mit dem Ziel der Errichtung einer herrschaftsfreien und klassenlosen
Gesellschaft, die sich wesentlich auf die Theorien von K. Marx, F. Engels und
Kaisertum Napoleons
Napoleon I. schuf 1804 ein erbliches Kaisertum der Franzosen und betrieb die
Auflösung des HRRDN.
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zersplittert waren (z.B. Deutschland), danach, einen Nationalstaat zu gründen.
W. I. Lenin stützen; 3) politische Parteien, Bewegungen und
Herrschaftssysteme mit dem Ziel, derartige Lehren in die Praxis umzusetzen.
Historisch ist eine Abgrenzung zum Sozialismus nicht immer möglich.
Nationalismus
weltanschauliches Bekenntnis zur eigenen Nation bzw. dem Staat, dem
man angehört. Diese Weltanschauung enthielt von Anfang an zwei
Tendenzen: Auf der einen Seite stand die Überzeugung, dass alle Völker
einen Anspruch auf nationale Selbstbestimmung haben, auf der anderen die
besondere Hochschätzung des eigenen Volkes. Die Abwertung anderer
Nationen trug seit Mitte des 19. Jh. zu einem übersteigerten
Nationalbewusstsein bei; es war ein Kennzeichen des Imperialismus und
Nationalsozialismus.
Kulturkampf
v.a. in Preußen geführte Auseinandersetzungen zwischen Bismarck und
seiner Regierung, der Zentrumspartei und der katholischen Kirche 187184. Dabei erließ Bismarck den „Kanzelparagraph“, unterstellte die kirchlichen
Schulen der staatlichen Schulaufsicht und führte die Zivilehe ein. Letztlich ging
das Zentrum gestärkt hervor.
Liberalismus
(lat. liberalis: freiheitlich, eines freien Menschen würdig): Staats-,
Gesellschafts- und Wirtschaftslehre, die von der Aufklärung geprägt ist und
sich von der freien Entfaltung des Einzelnen einen Fortschritt in Kultur,
Recht, Wirtschaft und Gesellschaft erhoffte. Liberale forderten die Gründung
einer Nation sowie Verfassungen, Menschenrechte und eine freie
Wirtschaft.
Parteien
Organisatorische Zusammenschlüsse politisch gleichgesinnter Bürger
mit dem Ziel, Politik mitzugestalten; im frühen 19. Jahrhundert zunächst
lockere Zusammenschlüsse angesehener Persönlichkeiten
(Honoratiorenparteien), später Entwicklung zu Interessen- oder
Massenparteien.
Menschenrechte
Unantastbare und unveränderliche Freiheiten und Rechte, die einem
jeden Menschen von Natur aus zustehen (Naturrechte), unabhängig von
seiner gesellschaftlichen Stellung, seinem Beruf, seiner Religion etc. Zu
diesen gehören u.a. die Glaubens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das
Recht auf Leben, die Unverletzlichkeit der Person, des Eigentums und der
Wohnung, aber auch die Gleichheit vor dem Gesetz. Ihre Grundlagen bilden
die Ideen der Aufklärung.
Reichstag
Parlament im Kaiserreich und der Weimarer Republik; heute tagt im
Reichstagsgebäude in Berlin der Bundestag.
Soziale Frage
Bevölkerungswachstum, Massenarmut und Arbeitslosigkeit sowie
Wohnungsnot kennzeichneten die Zeit vor und während der Industriellen
Revolution. Staat, Kirche, Unternehmer und Arbeitnehmer suchten nach
Lösungen für die sozialen Herausforderungen. Die von Bismarck
eingeführten Sozialversicherungen waren ein Beitrag des Staates zur Lösung
der Sozialen Frage.
Montgelas
Maximilian Joseph Freiherr (seit 1809 Graf) von (1759-1838): 1799 wurde der
in München geborene Montgelas zum Leitenden Minister berufen. Seine
Außenpolitik sicherte Bayern während der Napoleonischen Kriege reichen
Landgewinn. Er trug dazu bei, dass aus dem Kurfürstentum 1806 das
Königreich Bayern wurde. Seine innenpolitischen Reformen prägten das
moderne Bayern; 1817 verlor er den Rückhalt des Königs und so auch seine
Ämter.
Sozialgesetzgebung
von Bismarck zwischen 1883 und 1889 eingeführtes System von Alters-,
Kranken- und Invalidenversicherung zur Milderung der Not der Arbeiter;
heute allgemein alle Maßnahmen zur sozialen Absicherung der Bürger.
Sozialismus
im 19. Jh. entstandene politische Bewegung, die soziale Gerechtigkeit
und Gleichheit durchsetzen will; im Marxismus Übergangsphase vom
Kapitalismus zum Kommunismus (Verstaatlichung des Privateigentums an
Produktionsmitteln).
Nation
(lat. natio: Herkunft, Abstammung) Seit dem 18. Jhd. Bezeichnung für eine
Gruppe von Menschen mit gleicher Abstammung, Geschichte, Sprache
und Kultur, die ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt haben.
Besonders im 19. Jhd. streben viele Völker, die entweder bisher keine
staatliche Unabhängigkeit erlangt hatten (z.B. Polen) oder in Einzelstaaten
Sozialistengesetz
von Bismarck 1878 durchgesetzte Maßnahmen gegen die spätere SPD
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in Kraft und beendete- mit anderen Verträgen – formal den Ersten
Weltkrieg. Er machte das Reich und seine Verbündteten verantwortlich für
den Kriegsausbruch (Art. 231) und belastete es mit weitreichenden
Gebietsabtretungen und Reparationen. Die gegen das Deutsche Reich
verbündeten Staaten (Alliierten) bestanden auf einer vorbehaltlosen
Anerkennung des Vertrags. Die Bedingungen
führten
vor
und
nach der Unterzeichnung zu scharfen innenpolitischen
Auseinandersetzungen im Reich.
mit dem Ziel der Zerschlagung der Arbeiterbewegung: Verbot
sozialdemokratischer Vereine, Schriften, Versammlungen, Ausweisungen. Gilt
als Fehlschlag, da die SPD nach Aufhebung der Maßnahmen 1890 gestärkt
hervorging.
Verfassung
Eine Verfassung (Konstitution) beschreibt die grundlegende Ordnung
eines Staates und legt die politischen Rechte und Aufgaben der Bürger sowie
die Aufgaben der verschiedenen Staatsorgane (z.B. Parlament, Regierung)
fest. Festgehalten werden darin auch die Form (z.B. Monarchie, Demokratie),
der Aufbau (z.B. föderalistisch, zentralistisch) eines Staates sowie die Art der
politischen Willensbildung der Bürger (z.B. Wahl, Parlament).
Volkssouveränität
(frz. souverainetè: oberste politische und militärische Macht im Staat) Ein
während der Aufklärung entstandener politischer Grundsatz und gleichzeitig
eine Grundvoraussetzung jeder Demokratie, wonach alle Staatsgewalt nicht
mehr bei einem König liegt, sondern uneingeschränkt vom Volk ausgeht.
Grundlagen für Herrschaft sind demnach freie Wahlen und Abstimmungen.
Das Volk bestimmt selbst seine Regierungsform und übt selbst die Herrschaft
aus.
Vertrag von Versailles
Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz von 1919, an der das Deutsche Reich
und Sowjetrussland nicht teilnehmen durften. Der Vertrag wurde am 28. Juni
1919 im Schloss Versailles bei Paris unterschrieben, trat am 10. Januar 1920
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