GRUNDWISSEN GESCHICHTE JAHRGANGSSTUFE 8 Aufklärung Epoche der Wissenschafts- und Geistesgeschichte, die im 17. und 18. Jh. ganz Europa erfasste. Als Grundsatz der Aufklärung kann die Aufforderung gelten: “Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.” Die Aufklärer verließen sich bei ihrer Suche nach der Wahrheit auf Vernunft (lat. ratio), Experimente und Erfahrungen und setzten sich für eine bessere Schulbildung der Menschen ein. Bürgertum Bezeichnet im Mittelalter einen großen Teil der Bevölkerung der Städte (u.a. Kaufleute, Handwerker, Händler, Ärzte). Daneben bezeichnet der Begriff bis ins 18. Jh. den Bevölkerungsteil, der den “dritten Stand” der Gesellschaft bildet. In den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts erkämpft sich das B. seine politische und rechtliche Gleichberechtigung mit dem privilegierten, d.h. mit besonderen Rechten ausgestatteten ersten (Klerus) und zweiten Stand (Adel). Im 18. Jh. zeichnet sich das Bürgertum in der Regel durch einen gewissen Wohlstand und Bildung aus und grenzt sich dadurch von anderen Teilen des 3. Standes ab. Gewaltenteilung Die Trennung der staatlichen Gewalt in drei Bereiche, um eine Machtanhäufung bei bzw. deren Missbrauch durch eine Person (z.B. Monarch) zu verhindern. Die Staatsgewalt soll aufgeteilt werden in: die gesetzgebende Gewalt (Legislative) > das Parlament beschließt Gesetze; die ausführende Gewalt (Exekutive) > die Regierung führt die Gesetze aus; die richterliche Gewalt (Judikative) > Gerichte sprechen Recht; kontrollieren die Einhaltung der Gesetze. Diese drei getrennten Einrichtungen üben die Herrschaft im Staat aus und kontrollieren sich gegenseitig. Industrielle Revolution die durch Handel, technische Erfindungen und Maschinen seit Ende des 18. Jh. tief greifenden Veränderungen der Arbeits- und Lebenswelt. Sie führte zu einer enormen Steigerung der Produktion von Waren und trug langfristig zu einem umfassenden Wandel der Lebens- und Arbeitsbedingungen und der Gesellschaft bei. Eine Herausforderung der Industriegesellschaft stellt die soziale Frage dar. Arbeiterbewegung als Reaktion auf die durch die Industrielle Revolution entstehenden Probleme entwickeln viele Arbeiter ein Zusammengehörigkeitsgefühl und beginnen sich in Vereinen, Parteien und Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer Interessen zu organisieren. Deutscher Bund auf dem Wiener Kongress 1815 gegründeter Zusammenschluss (Staatenbund) von 34 unabhängigen (souveränen) Fürsten und vier freien Städten (Lübeck, Hamburg, Bremen und Frankfurt am Main). Ziel des Deutschen Bundes war die innere und äußere Sicherheit der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sitz der Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) war Frankfurt am Main. Der Deutsche Bund zerfiel 1866. Imperialismus (lat. imperium: Herrschaft): „Großreichspolitik“ in allen Epochen. Im engeren Sinne seit dem letzten Drittel des 19. Jh. die direkte oder indirekte Herrschaft wirtschaftlich-industriell entwickelter Mächte Europas, der USA und Japans über unterlegene Regionen, die zu Kolonien wurden. Kulturkampf v.a. in Preußen geführte Auseinandersetzungen zwischen Bismarck und seiner Regierung, der Zentrumspartei und der katholischen Kirche 1871-84. Dabei erließ Bismarck den „Kanzelparagraph“, unterstellte die kirchlichen Schulen der staatlichen Schulaufsicht und führte die Zivilehe ein. Letztlich ging das Zentrum gestärkt hervor. Bismarck Preußischer Reichskanzler seit 1871; arbeitete innenpolitisch mit wechselnden Parteien im Reichstag, versuchte die Arbeiter durch die Sozialgesetzgebung zu integrieren und isolierte Frankreich außenpolitisch. Er gilt als Gründer des Deutschen Kaiserreichs. Deutsches Kaiserreich deutscher Staat, der im Verlauf des deutsch- französischen Krieges 1870/71 gegründet wurde. Er war nach der Verfassung von 1871 ein konstitutionellmonarchischer Bundesstaat, an dessen Spitze der König von Preußen als Deutscher Kaiser stand in dem gewählte Abgeordnete im Reichstag Gesetzesanträge stellen konnten. Das Deutsche Kaiserreich bestand bis 1918. Kaisertum Napoleons Napoleon I. schuf 1804 ein erbliches Kaisertum der Franzosen und betrieb die Auflösung des HRRDN, um selbst an das von Karl dem Großen erneuerte weströmische Kaisertum anzuknüpfen. Liberalismus (lat. liberalis: freiheitlich, eines freien Menschen würdig): Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftslehre, die von der Aufklärung geprägt ist und sich von der freien Entfaltung des Einzelnen einen Fortschritt in Kultur, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft erhoffte. Liberale forderten die Gründung einer Nation sowie Verfassungen, Menschenrechte und eine freie Wirtschaft. Kommunismus [lateinisch communis »gemeinsam«] der, um 1840 in Frankreich entstandener politisch-ideologischer Begriff in mehreren Bedeutungen: 1) gesellschaftstheoretische Utopien, die auf der Idee der sozialen Gleichheit und Freiheit aller Gesellschaftsmitglieder auf der Basis von Gemeineigentum und kollektiver Problemlösung beruhen; 2) ökonomische und politische Lehren mit dem Ziel der Errichtung einer herrschaftsfreien und klassenlosen Gesellschaft, die sich wesentlich auf die Theorien von K. Marx, F. Engels und W. I. Lenin stützen; 3) politische Parteien, Bewegungen und Herrschaftssysteme mit dem Ziel, derartige Lehren in die Praxis umzusetzen. Historisch ist eine Abgrenzung zum Sozialismus nicht immer möglich. Montgelas Maximilian Joseph Freiherr (seit 1809 Graf) von (1759-1838): 1799 wurde der in München geborene Montgelas zum Leitenden Minister berufen. Seine Außenpolitik sicherte Bayern während der Napoleonischen Kriege reichen Landgewinn. Er trug dazu bei, dass aus dem Kurfürstentum 1806 das Königreich Bayern wurde. Seine innenpolitischen Reformen prägten das moderne Bayern; 1817 verlor er den Rückhalt des Königs und so auch seine Ämter. Nationalismus weltanschauliches Bekenntnis zur eigenen Nation bzw. dem Staat, dem man angehört. Diese Weltanschauung enthielt von Anfang an zwei Tendenzen: Auf der einen Seite stand die Überzeugung, dass alle Völker einen Anspruch auf nationale Selbstbestimmung haben, auf der anderen die besondere Hochschätzung des eigenen Volkes. Die Abwertung anderer Nationen trug seit Mitte des 19. Jh. zu einem übersteigerten Nationalbewusstsein bei; es war ein Kennzeichen des Imperialismus und Nationalsozialismus. Vertrag von Versailles Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz von 1919, an der das Deutsche Reich und Sowjetrussland nicht teilnehmen durften. Der Vertrag wurde am 28. Juni 1919 im Schloss Versailles bei Paris unterschrieben, trat am 10. Januar 1920 in Kraft und beendete – mit anderen Verträgen – formal den Ersten Weltkrieg. Er machte das Deutsche Reich und seine Verbündeten verantwortlich für den Kriegsausbruch (Art. 231) und belastete es mit weitreichenden Gebietsabtretungen und Reparationen. Die gegen das Deutsche Reich verbündeten Staaten (Alliierten) bestanden auf einer vorbehaltlosen Anerkennung des Vertrags. Die Bedingungen führten vor und nach der Unterzeichnung zu scharfen innenpolitischen Auseinandersetzungen im Reich. Menschenrechte Unantastbare und unveränderliche Freiheiten und Rechte, die einem jeden Menschen von Natur aus zustehen (Naturrechte), unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seinem Beruf, seiner Religion etc. Zu diesen gehören u.a. die Glaubens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Leben, die Unverletzlichkeit der Person, des Eigentums und der Wohnung, aber auch die Gleichheit vor dem Gesetz. Ihre Grundlagen bilden die Ideen der Aufklärung. Nation (lat. natio: Herkunft, Abstammung) Seit dem 18. Jh. Bezeichnung für eine Gruppe von Menschen mit gleicher Abstammung, Geschichte, Sprache und Kultur, die ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt haben. Besonders im 19. Jh. streben viele Völker, die entweder bisher keine staatliche Unabhängigkeit erlangt hatten (z.B. Polen) oder in Einzelstaaten zersplittert waren (z.B. Deutschland), danach, einen Nationalstaat zu gründen. Parteien Organisatorische Zusammenschlüsse politisch gleichgesinnter Bürger mit dem Ziel, Politik mitzugestalten; im frühen 19. Jahrhundert zunächst lokkere Zusammenschlüsse angesehener Persönlichkeiten (Honoratiorenparteien), später Entwicklung zu Interessen- oder Massenparteien. Reichstag Parlament im Kaiserreich und der Weimarer Republik; heute tagt im Reichstagsgebäude in Berlin der Bundestag. Soziale Frage Bevölkerungswachstum, Massenarmut und Arbeitslosigkeit sowie Wohnungsnot kennzeichneten die Zeit vor und während der Industriellen Revolution. Staat, Kirche, Unternehmer und Arbeitnehmer suchten nach Lösungen für diese Herausforderungen. Die von Bismarck eingeführten Sozialversicherungen waren ein Beitrag des Staates zur Lösung der Sozialen Frage. Sozialistengesetz von Bismarck 1878 durchgesetzte Maßnahmen gegen die spätere SPD mit dem Ziel der Zerschlagung der Arbeiterbewegung: Verbot sozialdemokratischer Vereine, Schriften, Versammlungen. Gilt als Fehlschlag, da die SPD nach Aufhebung der Maßnahmen 1890 gestärkt hervorging. Sozialgesetzgebung von Bismarck zwischen 1883 und 1889 als Antwort auf die soziale Frage eingeführtes System von Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Invaliden- und Altersversicherung, mit dessen Hilfe die Arbeiter an den Staat gebunden werden sollten; heute allgemein alle Maßnahmen zur sozialen Absicherung der Bürger. Sozialismus im 19. Jh. entstandene politische Bewegung, die soziale Gerechtigkeit und Gleichheit durchsetzen will; im Marxismus Übergangsphase vom Kapitalismus zum Kommunismus (Verstaatlichung des Privateigentums an Produktionsmitteln). Volkssouveränität (frz. souveraineté: oberste politische und militärische Macht im Staat) Ein während der Aufklärung entstandener politischer Grundsatz und gleichzeitig eine Grundvoraussetzung jeder Demokratie, wonach alle Staatsgewalt nicht mehr bei einem König liegt, sondern uneingeschränkt vom Volk ausgeht. Grundlagen für Herrschaft sind demnach freie Wahlen und Abstimmungen. Das Volk bestimmt selbst seine Regierungsform und übt selbst die Herrschaft aus Verfassung Eine Verfassung (Konstitution) beschreibt die grundlegende Ordnung eines Staates und legt die politischen Rechte und Aufgaben der Bürger sowie die Aufgaben der verschiedenen Staatsorgane (z.B. Parlament, Regierung) fest. Festgehalten werden darin auch die Form (z.B. Monarchie, Demokratie), der Aufbau (z.B. föderalistisch, zentralistisch) eines Staates sowie die Art der politischen Willensbildung der Bürger (z.B. Wahl, Parlament).