Grundwissen Geschichte 8

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GRUNDWISSEN GESCHICHTE JAHRGANGSSTUFE 8
Aufklärung
Epoche der Wissenschafts- und Geistesgeschichte, die im 17. und 18. Jh.
ganz Europa erfasste. Als Grundsatz
der Aufklärung kann die Aufforderung
gelten: “Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.” Die
Aufklärer verließen sich bei ihrer Suche
nach der Wahrheit auf Vernunft (lat. ratio), Experimente und Erfahrungen und
setzten sich für eine bessere Schulbildung der Menschen ein.
Bürgertum
Bezeichnet im Mittelalter einen großen
Teil der Bevölkerung der Städte (u.a.
Kaufleute, Handwerker, Händler, Ärzte).
Daneben bezeichnet der Begriff bis ins
18. Jh. den Bevölkerungsteil, der den
“dritten Stand” der Gesellschaft bildet.
In den bürgerlichen Revolutionen des
18. und 19. Jahrhunderts erkämpft sich
das B. seine politische und rechtliche
Gleichberechtigung mit dem privilegierten, d.h. mit besonderen Rechten ausgestatteten ersten (Klerus) und zweiten
Stand (Adel).
Im 18. Jh. zeichnet sich das Bürgertum
in der Regel durch einen gewissen
Wohlstand und Bildung aus und
grenzt sich dadurch von anderen Teilen
des 3. Standes ab.
Gewaltenteilung
Die Trennung der staatlichen Gewalt
in drei Bereiche, um eine Machtanhäufung bei bzw. deren Missbrauch durch
eine Person (z.B. Monarch) zu verhindern. Die Staatsgewalt soll aufgeteilt
werden in: die gesetzgebende Gewalt
(Legislative) > das Parlament beschließt Gesetze; die ausführende Gewalt (Exekutive) > die Regierung führt
die Gesetze aus; die richterliche Gewalt (Judikative) > Gerichte sprechen
Recht; kontrollieren die Einhaltung der
Gesetze. Diese drei getrennten Einrichtungen üben die Herrschaft im Staat aus
und kontrollieren sich gegenseitig.
Industrielle Revolution
die durch Handel, technische Erfindungen und Maschinen seit Ende des
18. Jh. tief greifenden Veränderungen
der Arbeits- und Lebenswelt. Sie führte
zu einer enormen Steigerung der Produktion von Waren und trug langfristig
zu einem umfassenden Wandel der
Lebens- und Arbeitsbedingungen und
der Gesellschaft bei. Eine Herausforderung der Industriegesellschaft stellt die
soziale Frage dar.
Arbeiterbewegung
als Reaktion auf die durch die Industrielle Revolution entstehenden Probleme entwickeln viele Arbeiter ein Zusammengehörigkeitsgefühl und beginnen sich in Vereinen, Parteien und
Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer Interessen zu organisieren.
Deutscher Bund
auf dem Wiener Kongress 1815 gegründeter Zusammenschluss (Staatenbund) von 34 unabhängigen (souveränen) Fürsten und vier freien Städten
(Lübeck, Hamburg, Bremen und Frankfurt am Main). Ziel des Deutschen Bundes war die innere und äußere Sicherheit der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sitz der Bundesversammlung
(auch Bundestag genannt) war Frankfurt
am Main. Der Deutsche Bund zerfiel
1866.
Imperialismus
(lat. imperium: Herrschaft): „Großreichspolitik“ in allen Epochen. Im engeren
Sinne seit dem letzten Drittel des 19.
Jh. die direkte oder indirekte Herrschaft
wirtschaftlich-industriell entwickelter
Mächte Europas, der USA und Japans
über unterlegene Regionen, die zu Kolonien wurden.
Kulturkampf
v.a. in Preußen geführte Auseinandersetzungen zwischen Bismarck und seiner Regierung, der Zentrumspartei und
der katholischen Kirche 1871-84. Dabei erließ Bismarck den „Kanzelparagraph“, unterstellte die kirchlichen
Schulen der staatlichen Schulaufsicht
und führte die Zivilehe ein. Letztlich ging
das Zentrum gestärkt hervor.
Bismarck
Preußischer Reichskanzler seit 1871;
arbeitete innenpolitisch mit wechselnden
Parteien im Reichstag, versuchte die
Arbeiter durch die Sozialgesetzgebung
zu integrieren und isolierte Frankreich
außenpolitisch. Er gilt als Gründer des
Deutschen Kaiserreichs.
Deutsches Kaiserreich
deutscher Staat, der im Verlauf des
deutsch- französischen Krieges 1870/71
gegründet wurde. Er war nach der Verfassung von 1871 ein konstitutionellmonarchischer Bundesstaat, an dessen
Spitze der König von Preußen als
Deutscher Kaiser stand in dem gewählte Abgeordnete im Reichstag Gesetzesanträge stellen konnten. Das Deutsche
Kaiserreich bestand bis 1918.
Kaisertum Napoleons
Napoleon I. schuf 1804 ein erbliches
Kaisertum der Franzosen und betrieb
die Auflösung des HRRDN, um selbst
an das von Karl dem Großen erneuerte
weströmische Kaisertum anzuknüpfen.
Liberalismus
(lat. liberalis: freiheitlich, eines freien
Menschen würdig): Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftslehre, die von
der Aufklärung geprägt ist und sich
von der freien Entfaltung des Einzelnen
einen Fortschritt in Kultur, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft erhoffte. Liberale forderten die Gründung einer Nation
sowie Verfassungen, Menschenrechte
und eine freie Wirtschaft.
Kommunismus
[lateinisch communis »gemeinsam«]
der, um 1840 in Frankreich entstandener politisch-ideologischer Begriff in
mehreren Bedeutungen:
1) gesellschaftstheoretische Utopien,
die auf der Idee der sozialen Gleichheit
und Freiheit aller Gesellschaftsmitglieder auf der Basis von Gemeineigentum
und kollektiver Problemlösung beruhen;
2) ökonomische und politische Lehren
mit dem Ziel der Errichtung einer
herrschaftsfreien und klassenlosen
Gesellschaft, die sich wesentlich auf
die Theorien von K. Marx, F. Engels
und W. I. Lenin stützen;
3) politische Parteien, Bewegungen und
Herrschaftssysteme mit dem Ziel, derartige Lehren in die Praxis umzusetzen.
Historisch ist eine Abgrenzung zum Sozialismus nicht immer möglich.
Montgelas
Maximilian Joseph Freiherr (seit 1809
Graf) von (1759-1838): 1799 wurde der
in München geborene Montgelas zum
Leitenden Minister berufen. Seine Außenpolitik sicherte Bayern während der
Napoleonischen Kriege reichen Landgewinn. Er trug dazu bei, dass aus dem
Kurfürstentum 1806 das Königreich
Bayern wurde. Seine innenpolitischen
Reformen prägten das moderne Bayern; 1817 verlor er den Rückhalt des
Königs und so auch seine Ämter.
Nationalismus
weltanschauliches Bekenntnis zur eigenen Nation bzw. dem Staat, dem
man angehört. Diese Weltanschauung
enthielt von Anfang an zwei Tendenzen: Auf der einen Seite stand die Überzeugung, dass alle Völker einen Anspruch auf nationale Selbstbestimmung haben, auf der anderen die besondere Hochschätzung des eigenen
Volkes. Die Abwertung anderer Nationen trug seit Mitte des 19. Jh. zu einem
übersteigerten Nationalbewusstsein bei;
es war ein Kennzeichen des Imperialismus und Nationalsozialismus.
Vertrag von Versailles
Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz von 1919, an der das Deutsche
Reich und Sowjetrussland nicht teilnehmen durften. Der Vertrag wurde am 28.
Juni 1919 im Schloss Versailles bei Paris unterschrieben, trat am 10. Januar
1920 in Kraft und beendete – mit anderen Verträgen – formal den Ersten
Weltkrieg. Er machte das Deutsche
Reich und seine Verbündeten verantwortlich für den Kriegsausbruch
(Art. 231) und belastete es mit weitreichenden Gebietsabtretungen und Reparationen. Die gegen das Deutsche
Reich verbündeten Staaten (Alliierten)
bestanden auf einer vorbehaltlosen Anerkennung des Vertrags. Die Bedingungen führten vor und nach
der Unterzeichnung zu scharfen innenpolitischen Auseinandersetzungen im
Reich.
Menschenrechte
Unantastbare und unveränderliche Freiheiten und Rechte, die einem jeden
Menschen von Natur aus zustehen
(Naturrechte), unabhängig von seiner
gesellschaftlichen Stellung, seinem Beruf, seiner Religion etc. Zu diesen gehören u.a. die Glaubens-, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, das Recht auf
Leben, die Unverletzlichkeit der Person, des Eigentums und der Wohnung,
aber auch die Gleichheit vor dem Gesetz. Ihre Grundlagen bilden die Ideen
der Aufklärung.
Nation
(lat. natio: Herkunft, Abstammung) Seit
dem 18. Jh. Bezeichnung für eine
Gruppe von Menschen mit gleicher
Abstammung, Geschichte, Sprache
und Kultur, die ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt haben. Besonders im 19. Jh. streben viele Völker,
die entweder bisher keine staatliche Unabhängigkeit erlangt hatten (z.B. Polen)
oder in Einzelstaaten zersplittert waren
(z.B. Deutschland), danach, einen Nationalstaat zu gründen.
Parteien
Organisatorische Zusammenschlüsse politisch gleichgesinnter Bürger
mit dem Ziel, Politik mitzugestalten;
im frühen 19. Jahrhundert zunächst lokkere Zusammenschlüsse angesehener
Persönlichkeiten (Honoratiorenparteien),
später Entwicklung zu Interessen- oder
Massenparteien.
Reichstag
Parlament im Kaiserreich und der
Weimarer Republik; heute tagt im
Reichstagsgebäude in Berlin der Bundestag.
Soziale Frage
Bevölkerungswachstum, Massenarmut
und Arbeitslosigkeit sowie Wohnungsnot kennzeichneten die Zeit vor
und während der Industriellen Revolution. Staat, Kirche, Unternehmer und
Arbeitnehmer suchten nach Lösungen
für diese Herausforderungen. Die von
Bismarck eingeführten Sozialversicherungen waren ein Beitrag des Staates
zur Lösung der Sozialen Frage.
Sozialistengesetz
von Bismarck 1878 durchgesetzte
Maßnahmen gegen die spätere SPD
mit dem Ziel der Zerschlagung der Arbeiterbewegung: Verbot sozialdemokratischer Vereine, Schriften, Versammlungen. Gilt als Fehlschlag, da
die SPD nach Aufhebung der Maßnahmen 1890 gestärkt hervorging.
Sozialgesetzgebung
von Bismarck zwischen 1883 und
1889 als Antwort auf die soziale Frage
eingeführtes System von Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie
Invaliden- und Altersversicherung,
mit dessen Hilfe die Arbeiter an den
Staat gebunden werden sollten; heute
allgemein alle Maßnahmen zur sozialen
Absicherung der Bürger.
Sozialismus
im 19. Jh. entstandene politische Bewegung, die soziale Gerechtigkeit
und Gleichheit durchsetzen will; im
Marxismus Übergangsphase vom Kapitalismus zum Kommunismus (Verstaatlichung des Privateigentums an Produktionsmitteln).
Volkssouveränität
(frz. souveraineté: oberste politische und
militärische Macht im Staat) Ein während der Aufklärung entstandener politischer Grundsatz und gleichzeitig eine
Grundvoraussetzung jeder Demokratie, wonach alle Staatsgewalt nicht
mehr bei einem König liegt, sondern
uneingeschränkt vom Volk ausgeht.
Grundlagen für Herrschaft sind demnach freie Wahlen und Abstimmungen. Das Volk bestimmt selbst seine
Regierungsform und übt selbst die Herrschaft aus
Verfassung
Eine Verfassung (Konstitution) beschreibt die grundlegende Ordnung
eines Staates und legt die politischen
Rechte und Aufgaben der Bürger sowie die Aufgaben der verschiedenen
Staatsorgane (z.B. Parlament, Regierung) fest. Festgehalten werden darin
auch die Form (z.B. Monarchie, Demokratie), der Aufbau (z.B. föderalistisch,
zentralistisch) eines Staates sowie die
Art der politischen Willensbildung der
Bürger (z.B. Wahl, Parlament).
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