________________________________ "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Wieviel Verantwortung trägt die Werbewirtschaft? ___________________________________ I. "Schmuddel-TV", eine schillernde Debatte................. 2 II. Bürokratisierung des Fernsehens…………………….. 5 III. Die Verantwortung der Firmen für ihre Werbung....... 6 IV. Die Verantwortung der Werbewirtschaft für den redaktionellen Teil……………………………............. 7 V. Der dritte Weg........................................................... 9 Vortrag von Volker Nickel Geschäftsführer Freiheit für die Werbung e.V. Vorstandssitzung der Hamburgischen Anstalt für neue Medien HAM Hamburg, 10. Juni 1998 "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 2 I. "Schmuddel-TV", eine schillernde Debatte Die Empörung ist ausgeprägt – und schillernd. Die Aufregung über sogenanntes "Schmuddel-TV" hat viele Facetten. Geredet wird von dem "quotenträchtigem Tabubruch" mit Hilfe des "Bodensatzes der Gesellschaft im Studio"; von der Themenmischung aus "Blut und Sperma", über "sexuelle Beziehungsanarchie" bis hin zur "Grenzüberschreitung in den benachbarten Rotlichtbezirk der Pornographie". Der Vorgang, der in manchem der zurückliegenden Debatte über Gewalt im Fernsehen Anfang der neunziger Jahre gleicht, läßt sich natürlich auch anders betrachten: Ist der Wanderzirkus des medienkritischen Raisonnements nur zum nächsten Thema gewandert? Haben wir es mit der üblichen Wellenbewegung der deutschen Fernseh-Feindschaft zu tun, wie Volker Lilienthal von epd mutmaßt? Auf jeden Fall haben wir ein latentes Problem: die Suche nach dem Mittelweg zwischen Moral und Toleranz, zwischen Grenzen des Anstands und Medienfreiheit. Veranstalter sind von diesem Floating ebenso betroffen wie vor allem die Mediennutzer – und die Überwacher des TV-Systems. Das reizt zur Typologisierung der Kritiker wie Verteidiger sowie die Erforschung ihrer jeweiligen Motive. Leider fehlt jetzt der Raum. Daß uns das Thema aber erhalten bleibt, ist vorgezeichnet und keineswegs weil - wie beispielsweise in Frankreich und Amerika – eine Antibewegung gegen die vermeintlich skrupellose Welt des Fernsehens auch in Deutschland stark würde. Über eine Million Zuschauer sind im vergangenen Jahr in Frankreich tatsächlich vom Fernsehen abgesprungen. Es handelt sich vor allem um Personen jüngeren Alters, heißt es. Wahrscheinlich verbringen sie ihre Zeit jetzt beim Surfen im Internet oder mit Videospielen. "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 3 Hier schließt sich der Kreis. Ein nettes Stück bayerischer Bigotterie der jüngsten Zeit zeigt die Probleme der Zukunft: Einerseits wird vor dem Hintergrund der Landtagswahl die Kampagne gegen "Schmuddel-Talk-Shows" im Privatfernsehen inszeniert. Andererseits regt sich die bayerische Staatsregierung – natürlich völlig zu recht – gegen ein Urteil auf, das einer Szene aus dem "Königlich Bayerischen Amtsgericht" entnommen sein könnte: Im ersten großen deutschen Internet-Prozeß wurde Felix Somm, ehemals Deutschland-Chef des Internet-Zugangsvermittlers CompuServe schuldig gesprochen. Er hatte den Zugang zu Kinderpornographie innerhalb des amerikanischen Netzes nicht verhindert – was er auch gar nicht konnte. In ihrer Entrüstung über dieses Urteil zeigt sich die Bayerische Staatsregierung nun von ihrer ultra-liberalen Seite – denn es geht um Firmen und Arbeitsplätze in Bayern, um Standortpolitik. Was die bayerische Bühne bietet, hat einen weit in die Zukunft hineinfragenden Aspekt: Wer ist wofür in welchem Umfang verantwortlich dafür, was auf dem Bildschirm flimmert - öffentlich, halböffentlich oder per Zukauf ? Die Landesmedienanstalten in Deutschland, jene weltweit einmaligen Produzenten des Mitweltschutzes vor Grenzüberschreitungen der privaten Anbieter von Rundfunkprogrammen, haben es bei ihrer Aufgabe nicht leicht. Sie müssen sich der Sogwirkung von Standortpolitik der jeweiligen Landespolitiker erwehren und/oder sich gar Schlafmützigkeit vorwerfen lassen. In § 59 des Hamburgischen Mediengesetzes heißt es beispielsweise: "Der Vorstand überwacht die Einhaltung dieses Gesetzes und der für die privaten Anbieter geltenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages." Wer sich nicht der Beihilfe zum Selbstbetrug schuldig machen will, der kann in diesem Auftrag für die Landesmedienanstalten keine Pilotfunktion erkennen – Piloten durch eine gärende Zeit einer sich rasch weiter demokratisierenden Gesellschaft. Es geht bei der Medienaufsicht um die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen. Und das ist ein Balanceakt auf hohem Seil. Das zeigt erneut die "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 4 Debatte um tatsächliche oder vermeintliche Tabubrüche im Fernsehen – ob man sie nun "Schmuddel-TV" oder "Affekt-Fernsehen" nennt. Empörende Grenzüberschreitungen dort sind Tatsache. Nachdenklich stimmt indessen manchmal die scheinbar wirkende Aufgeregtheit, die mangelnde Gelassenheit. Denn zwischen der "subkutanten Wertezerstörung" und gesellschaftlicher Libertinage gibt es vieles zu bedenken. Zum Beispiel den Rückzug des Staates aus dem Anspruch auf Bevormundung der Bürger durch erhebliche Lockerung des Sexualstrafrechts im Jahr 1973. Oder den tatsächlichen Wertewandel: Die Bürger da unten wollen sich von den gesellschaftlichen Institutionen – also von oben - immer weniger ihr Handeln vorschreiben lassen. Denken wir an den Jugendschutz. Wiederum Bayern hat dort seine Erfahrungen. Auch die 'Sesamstraße' wurde Anfang der siebziger Jahre vom Bayerischen Rundfunk boykottiert. Deutsche Kinder, so dessen Fernsehdirektor Helmut Oeller damals, konnten sich mit den "auftretenden Negern" nicht identifizieren, befand er. Wie man sich täuschen kann. Aber man darf eben nicht in die Sackgasse der Moralisten geraten. Manchmal ist es regelrecht nötig, vor Moral zu warnen – denn es gibt nicht nur den Fluch der bösen, sondern auch der guten Tat. Wie auch immer: Vom Niedergang unserer liberalen Gesellschaft kann keine Rede sein. Der Zeitgenosse neigt ja dazu, das nicht für existent zu halten, worüber nicht berichtet wird. Der gewöhnliche Alltag ist in der Tat "gewöhnlich" – also ohne Glanz und ohne Sensation. Der freiheitliche und demokratische Rechtsstaat ist ein solches Gebilde der unauffälligen Selbstverständlichkeiten. Wer sich im Lande umsieht, kommt zu dem grundsätzlichen Ergebnis: Die individuellen Rechte und Freiheiten, die demokratische Legitimation der Gesetze und die Gewaltenteilung sind im Kern unangefochten. Unsere Zivilisation treibt keineswegs – trotz aller Probleme – in einem wertfreien Raum der puren Beliebigkeit ihrer Auflösung entgegen. Die drei Pfeiler ihrer "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 5 Wertordnung sind unbeschädigt: die individuelle Freiheit, der demokratische Verfassungs- und Rechtsstaat und auch die Alltagsmoral. II. Bürokratisierung des Fernsehens Wer über Fernsehprogramme redet, muß also klaren Blicks gesellschaftliche Tatbestände berücksichtigen. Wir können ja nicht mit dem Wind diskutieren, wir müssen mit ihm leben und gegebenenfalls Schützendes aufbauen. Fakt ist aber auch: Gesellschaften die stehenbleiben, die sich nicht weiterentwickeln, verrotten; das wissen wir aus der Kulturgeschichte der Menschheit. Man mag vor diesem Hintergrund bejammern oder beklatschen, daß Grenzüberschreitungen in jeglichem menschlichen Tun eine gewisse Rolle spielen. Einerseits stellt sich die Frage: Wie antisozial und damit für die Gemeinschaft gefährlich sind solche Grenzüberschreitungen - und andererseits: Mit welchen Methoden wird man solchen Überschreitungen herr; und muß nicht auch gerade dort - bei der Eindämmung also – auf Fehlentwicklungen geachtet werden ? Daß Grenzüberschreitungen im Fernsehprogramm in Zusammenhang mit Talk-Shows stattgefunden haben, ist unterdessen fast überall unstrittig. Aus Sicht der Werbewirtschaft ist aber gleichfalls die Sorge nicht unbedeutend, daß der Werbeträger TV allmählich im moralischen Bürokratismus zu ersticken droht. Warum ausgerechnet das Fernsehen? TV-Spots haben am gesamten Werbegeschehen nur einen Marktanteil von 19 Prozent, während die Pressemedien mit 53 Prozent der Netto-Werbeeinnahmen im Werbegeschäft deutlich führen. Aber die Faszination des Mediums TV hat auch zu einer Faszination der Feinreglementierung geführt. Kein Werbeträgerbereich, kein Medienbereich ist mit derart vielen Vorschriften und Aufsichtsbehörden umstellt, wie das Fernsehen. Da gibt es: "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 6 - die EU-Fernsehrichtlinie - den Rundfunkstaatsvertrag - die Mediengesetze der Bundesländer - die freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und - die Wächterfunktion der Jugendschutzbeauftragten bei den Sendern. - Soeben hat auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestags unter anderem für den Bereich der TV-Werbung eine "Magna Charta für KinderWerbung" verlangt – ebenso wie eine Verschärfung der existierenden Verhaltensregeln; - darüber hinaus sind die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten zu beachten. Und nun soll es auch noch für das kleine Programmformat der Talk-Shows am Nachmittag einen "Code of Conduct" geben. Die Direktoren der Landesmedienanstalten haben sich – so ist zu hören – positiv zu dem Entwurf von Leitlinien des Verbandes privater Rundfunk- und Telekommunikation (VPRT) geäußert. Diese grundsätzlichen Leitlinien und umfangreiche konkrete Handlungsanweisungen zur inhaltlichen Ausgestaltung von Talk-Shows im Tagesprogramm werden am 30. Juni 1998 in Hamburg abschließend auf der Sitzung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten verabschiedet. Und nicht genug damit: Auf der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz am 9. Juli ist Thema eine "Fernsehkonvention zum Schutz der Jugend". Vieles an Überlegungen dort mag berechtigt sein; aber die Gefahr ist auch mit beiden Händen greifbar, daß wir uns nur in Zeiten der Deregulierung wähnen, tatsächlich aber in Zeiten der Regulierungswut leben. III. Die Verantwortung der Firmen für ihre Werbung Bei all dem ist zu fragen: Was hat das mit der Werbung der Wirtschaft zu tun? Das Produkt 'Werbung' selber ist wie in keinem anderen modernen Industriestaat in Deutschland streng reguliert – durch staatliche Vorschriften, "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 7 strenge Rechtsprechung und freiwillige selbstdisziplinäre Mechanismen mit dem Deutschen Werberat an der Spitze. Selbst wahre Werbung kann hierzulande unter Umständen als irreführend und damit verboten eingestuft werden. Außerdem darf sich beim Werberat jeder in der Republik über Werbemaßnahmen beschweren – auch und vor allem dann, wenn sie gesetzestreu sind und auch dann, wenn sie den zahlreichen freiwilligen Verhaltensregeln entsprechen. Der Tatbestand ist eindeutig: Kein Bereich öffentlicher Kommunikation unterliegt in Deutschland derartigen Grenzen wie die Werbung der Wirtschaft. Und keine Zone der Öffentlichkeit ist seit Jahrzehnten derart intensiv Zielscheibe ethischer Reflexionen durch teilweise hochsensible Kritiker aus allen Bereichen der Gesellschaft, wie die Werbewirtschaft. Die Werbeinvestoren, die Medien und Werbeagenturen beklagen sich darüber nicht. Sie setzen sich aktiv damit auseinander, wie die herausragende Funktion des Werberats zeigt. Das moralische Korsett ist für die werbende Wirtschaft äußerst straff: Sie muß sich für das, was sie auf Anzeigen und Plakaten drucken, sowie in Hörfunk- und TV-Spots sagen und zeigen, vor einem staatlichen und freiwilligen Regelsystem verantworten – kontrolliert von den Wettbewerbern, den Medien, von unterschiedlichen Interessengruppen der Gesellschaft, von Einzelpersonen, den selbstdisziplinären Einrichtungen und staatlich sanktionierten Überwachungsbehörden. IV. Die Verantwortung der Werbewirtschaft für den redaktionellen Teil Die streng reglementierte Werbung ist jener Teil, der von den Medien transportiert, aber nicht gestaltet wird: Die moralische und rechtliche Hauptverantwortung für die Werbeinhalte liegt eindeutig bei den Auftraggebern - also bei den werbenden Firmen. Dort ist ihre Kompetenz-Zone. "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 8 Wie aber verhält es sich mit dem anderen Teil – also mit dem, was die Medienbetreiber redaktionell offerieren? Wie fragwürdig die politische Debatte in diesem Punkt geworden ist, zeigte bereits die Diskussion über Gewalt im Fernsehen Anfang der neunziger Jahre. Hochrangige Politiker, wie der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, forderten die Bürger auf, Unternehmen durch Kaufboykott abzustrafen, deren Produkte im Umfeld von Gewaltdarstellungen beworben wurden. Solche politische Äußerungen machten werbungtreibende Unternehmen verantwortlich für Geschehnisse in einer Zone, aus der sie der Rechtsstaat prononciert aus guten Gründen heraushält. So heißt es im Rundfunkstaatsvertrag in § 6 Abs. 2 ausdrücklich: "Werbung oder Werbetreibende dürfen das übrige Programm inhaltlich und redaktionell nicht beeinflussen." Demzufolge steht auch in einem weiteren Regelwerk dieser Grundsatz etwas ausführlicher drin. Bereits die Überschrift zeigt die Richtung an. Sie lautet: "Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen." Ausgeführt ist dort wörtlich: "Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Programmgestaltung darf der Rundfunkveranstalter werbungtreibenden Firmen keinen Einfluß auf die Programmgestaltung einräumen. Dies bedeutet insbesondere, daß Einzelheiten des Programms nicht den Vorgaben der Werbungtreibenden angepaßt werden dürfen. Unzulässig ist auch die Einflußnahme der Werbungtreibenden auf die Plazierung von Sendungen im Umfeld der Werbung." Dieses Abblocken der Einflußnahme der werbenden Wirtschaft auf das redaktionelle Programm findet sich analog in den Pressegesetzen – also auch für die Printmedien – wieder. Alles führt schließlich zum neuralgischen Punkt, der lautet: Programmverantwortung ist für die Werbewirtschaft wesensfremd. Werbeaufträge dürfen nicht zu redaktionellen Druckmitteln instrumentalisiert "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 9 und nicht zu wettbewerbsfremden Zwecken mißbraucht werden. Sie dürfen die Freiheit der Redaktionen nicht beschädigen. Selbstverständlich sind werbende Firmen aber auch in ihrer Entscheidung frei, welches Medium sie einsetzen und in welchem Umfeld sie ihre Marktbewerbung schalten wollen. Eine Firma bricht aber immer dann Recht, wenn sie ihre Entscheidungen über Medieneinsätze der Werbung bewußt und erklärtermaßen mit der Absicht der Verhaltenssteuerung von redaktionellen Programmen vornimmt. Und wer Unternehmen mit der Absicht der Steuerung des redaktionellen Teils in Anspruch nehmen will, der muß sich nicht nur über die Aufforderung zur Rechtsverletzung im klaren sein; er muß auch die Folgen bedenken: Ein solcher Sündenfall würde ein gefährliches Präjudiz mit nicht kalkulierbaren Folgen schaffen. Denn dann könnten und würden unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen die Werbewirtschaft unter Druck setzen, sie sollte mit der Drohung des Werbeentzugs von dritter Seite unerwünschte redaktionelle Richtungen korrigieren beziehungsweise erzwingen. V. Der dritte Weg Kann eine 'Allianz aller Gutmeinenden und Wohlwollenden' einer praktische Anti-Sex-Strategie weiterhelfen ? Eine Aktion sauberer Bildschirm durch Boykott von Werbeschaltungen kann nicht die Lösung sein. Die Firmen müssen davon ausgehen können, daß sie ihre Werbemaßnahmen in einem rechtlich einwandfreien redaktionellen Umfeld schalten. Das muß auch der Bürger erwarten können, wenn er den Fernseher einschaltet. Die Werbeetats dürfen nicht zu Waffen mißliebiger Programme zweckentfremdet werden. Was aber ist zu tun ? Bundespräsident Herzog, wahrhaftig kein von den Segnungen des TV-Programms durchdrungener Mediennutzer, zitierte auf den Mainzer Fernseh-Tagen den Philosophen Hermann Lübbe. Der habe gemeint, daß die Medieninhalte viel weniger gesellschaftliche und kulturelle Wirkungen "Trivial- oder Affekt-Fernsehen" Seite 10 hervorbringen als unsere eigenen Nutzungsgewohnheiten. Was wir daher dringend bräuchten, sei die Befähigung zum klugen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Fernsehen. Der Bundespräsident sagte dann, man könne zwar die TV-Sender aus ihrer Verantwortung für gute Programme nicht entlassen. Aber Hermann Lübbe habe insgesamt recht: Ein besseres Fernsehen läßt sich kaum mit rechtlichen Regelungen oder moralischen Appellen an die Fernsehveranstalter hervorbringen. Der Zuschauer selbst muß mit seinen Entscheidungen für gute und gegen schlechte Programme die Sender unter Druck setzen. Das werde nur dann gelingen, meint Herzog, wenn wir bereits als Eltern und Erzieher unseren Kindern beibringen, wie sie mit der neuen Freiheit der Medienvielfalt umgehen sollen. Der Bundespräsident sieht offenkundig, wo des Pudels Kern liegt: bei der Kompetenz der Bürger. Rückfragen: Volker Nickel, Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) Postadresse: 10873 Berlin, Telefon (030) 59 00 99-715, Telefax (030) 59 00 99-722 E-Mail: [email protected], Online-Service: www.zaw.de