Welche Vorteile bietet die Altstadt: Wohnen: ∗ Modernes Wohnen mit historischem Flair und das mitten in der Stadt ∗ Kurze, meist fußläufige Wege zur Versorgung des täglichen Bedarfs : Einzelhandel, Bäcker, Metzger, Gaststätten, usw.; wichtige Dienstleistungseinrichtungen, wie Post, Banken, Ärzte, usw. In welchen Bereichen können Sie investieren? Verschiedene Nutzungsmöglichkeiten: ∗Eigenheim ∗Mietwohnungen ∗Ferienwohnungen ∗Mietflächen für Handel und Dienstleistungen Warum jetzt in die Altstadt investieren? ∗ ∗ ∗ ∗ Baufinanzierung: derzeit sehr günstig Sparanlagen: nahezu keine Zinserträge Verschiedene Fördermöglichkeiten hier erhöhte steuerliche Abschreibung möglich Welche Vorteile bieten sich im Detail? Zuschüsse aus der Städtebauförderung für ∗ ∗ ∗ ∗ ∗ Fassadensanierung Ordnungsmaßnahme (Abbruch von Nebengebäuden) Freiflächengestaltung Modernisierungsgutachten Gesamtmodernisierung Fassadensanierung Bedingungen: ∗ Kein bzw. geringer Modernisierungsbedarf im Gebäudeinneren ∗ Einhaltung Baurecht und Denkmalschutz ∗ Beseitigung sämtlicher Missstände an der Fassade ∗ Einholung von 3 Angeboten pro Gewerk ∗ Abschluss einer Sanierungsvereinbarung vor Beginn der Arbeiten Förderung: ∗ Maximal bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Gebäude, jedoch maximal 30.000.- € Ordnungsmaßnahme Bedingungen: ∗ Einhaltung Baurecht und Denkmalschutz ∗ Abbruch von Gebäude zur Entsiegelung von Hofflächen ∗ anschließende Gestaltung in Abstimmung mit Bauamt und Städtebauförderung ∗ Einholung von 3 Angeboten pro Gewerk ∗ Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Arbeiten Förderung: ∗ bis zu 80 % der Abbruchkosten Freiflächengestaltung Bedingungen: ∗ Einhaltung Baurecht und Denkmalschutz ∗ Altstadtgerechte Gestaltung in Abstimmung mit Bauamt und Städtebauförderung ∗ Einholung von 3 Angeboten pro Gewerk ∗ Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Arbeiten Förderung: ∗ bis zu 30 % der Herstellungskosten Modernisierungsgutachten Das Gutachten ist notwendig zur Ermittlung der möglichen Förderung sowie der Nutzungsmöglichkeiten bei einer Gesamtsanierung Inhalt: ∗ Grundlagenermittlung ∗ Bestandsplanung ∗ grobe Schadensanalyse ∗ Entwurfsplanung ∗ Nutzungskonzept ∗ Flächenermittlung ∗ Bauteilkostenschätzung Die Honorarkosten werden zu 2/3 aus der Städtebauförderung übernommen. Der Anteil des Eigentümer beträgt zunächst 1/3. Bei Realisierung wird dies Anteil ebenfalls übernommen. Gesamtmodernisierung Bedingungen: ∗ Einhaltung Baurecht und Denkmalschutz ∗ Beseitigung sämtlicher Missstände an und im Gebäude ∗ VOB-gerechte Vergabe ∗ Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung vor Beginn der Arbeiten Förderung: ∗ bis zu 45 % des unwirtschaftlichen Teils Zuschüsse für Einzeldenkmäler vom Landesamt für Denkmalpflege ∗ Zuschüsse für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Einzeldenkmälern. ∗ Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Finanzkraft des Eigentümers und den bereitstehenden Haushaltsmitteln. ∗ Bezuschusst werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Detaillierte Auskünfte erteilt das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim. Zuschüsse und Darlehen aus dem Entschädigungsfond vom Landesamt für Denkmalpflege ∗ Förderung für umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und einer akuten Gefährdung. ∗ Voraussetzung: Die Übernahme der vollen Instandsetzungskosten kann dem Eigentümer wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. ∗ Bedingung: eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Denkmaleigentümers. Detaillierte Auskünfte erteilt das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim. Zuschüsse vom Landkreis und Bezirk ∗ Bedeutsame Denkmäler, die die Kultur- und Denkmallandschaft in besonderer Weise kennzeichnen und die regionale Baukultur prägen. ∗ Die Zuschüsse betragen für eine Einzelmaßnahme in der Regel bis zu 10 v.H. des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, höchstens jedoch bis zu 10.000.- €. Detaillierte Auskünfte erteilt die Stadt Bad Windsheim und das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim. erhöhte steuerliche Abschreibung (§7h, §10f EStG) Bedingungen: ∗ Das Gebäude steht in einem Sanierungsgebiet ∗ An dem Gebäude werden Modernisierungs/Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von § 177 BauGB durchgeführt ∗ Vereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde über Modernisierungsmaßnahmen nach § 177 BauGB vor Beginn der Sanierung erhöhte steuerliche Abschreibung (§7h, §10f EStG) Abschreibung: ∗Hauseigentümer : § 7 h EStG 12 Jahre bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten (acht Jahre je 9% und vier Jahre je 7% nach Abschluss der Sanierung) ∗Eigennutzer: § 10 f EStG 10 Jahren je 9 % der Sanierungskosten ∗Kapitalanleger: § 7 h EStG 12 Jahre bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten (acht Jahre je 9% und vier Jahre je 7% nach Abschluss der Sanierung) Fassadensanierung an einem Eigenheim Bestand: Erforderliche Arbeiten: ∗ Entfernung des Bewuchses ∗ Erneuerung des Daches ∗ Erneuerung der Dachentwässerung ∗ Austausch der Fenster und Sanierung der Fensterläden ∗ Putz- und Malerarbeiten Nach der Sanierung: Fassadensanierung an einem Eigenheim: Rechenbeispiel Kostentragung: Gesamtkosten der Sanierung: 62.776.- € Zuschuss von 30 % aus dem Fassadenprogramm: 18.800.- € Investition: 43.976.- € Erhöhte Abschreibung: 10 Jahre je 9 % der Investition Investition = Abschreibungshöhe: Bei einem Steuersatz von 25 % ergibt das jährlich: Steuervorteil auf 10 Jahre gerechnet: Tatsächliche Investition: 43.976.- € 989.- € 9.890.- € 34.086.- € Gesamtmodernisierung an einem Mietobjekt: Rechenbeispiel Modernisierungskosten: 389.000.- € Mietfläche: Wohnen: 245 m² (5,00 €/m²) Mieteinnahmen pro Jahr: 14.700.- € Bewirtschaftungs-/Instandsetzungskosten pro Jahr: 3.550.- € 1. Hypothek aufgrund der Mieteinnahmen (3 % Zins): 205.000.-€ Eigenleistung 25 %: 97.450.- € Unwirtschaftlicher Teil: 86.550.- € Zuschuss pauschal 40 % vom unwirtschaftlichen Teil: 34.620.- € Gesamtsanierung an einem Mietobjekt: Rechenbeispiel Sanierungskosten 389.000.- € Städtebauförderungszuschuss 34.620.- € Abschreibungshöhe / Gesamtinvestition 354.380.- € Ermittlung der steuerlichen Entlastung mit einem Steuersatz von 35 % für die ersten acht Jahre 9 % der Gesamt31.894,20 € investition 11.163.- € / Jahr 89.304.- € für die letzten 7 % der Gesamt24.806,60 € vier Jahre investition 8.682.- € / Jahr 34.728.- € Gesamtsanierung an einem Mietobjekt: Rechenbeispiel Zusammenstellung: Sanierungskosten 389.000.- € Städtebauförderungszuschuss 34.620.- € Steuervorteil der ersten acht Jahre gesamt: 89.304.- € Steuervorteil der letzten vier Jahre (hier Berücksichtigung von zwei Jahren): 17.364.- € Tatsächliche Investition: Abzüglich 1. Hypothek aufgrund der Mieteinnahmen: Verbleibende Investition nach 10 Jahre: 247.712.- € 205.000.- € 42.712.- € Beispiel einer Kapitalanlage Ermittlung der steuerlichen Entlastung mit einem Steuersatz von 30 % Anschaffungskosten Wohnung gesamt: 150.000.- € Begünstigte Sanierungskosten 100.000.- € für die ersten acht Jahre 9 % der 2.700.- € / Jahr Gesamtinvestition 21.600.- € für die letzten vier Jahre (hier Berücksichtigung von zwei Jahren) 7 % der 2.100.- € / Jahr Gesamtinvestition 4.200.- € 1. Hypothek auf 10 Jahre aufgrund der Mieteinnahmen (70 m² á 5,00 € abzgl. Bewirtschaftungs-/Instandsetzungskosten) 40.700.- € Verbleibende Investitionssumme nach 10 Jahren: 33.500.- € Was muss man beachten? Das bedeutet: ∗ Bauliche Maßnahmen aller Art, auch Instandsetzungsund Unterhaltsarbeiten, an Gebäuden innerhalb des Ensemblebereiches sind genehmigungspflichtig ∗ Die Vorgaben des Baurechts, der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Windsheim und der Denkmalpflege sind einzuhalten Finanzierungsmöglichkeiten Ansprechpartner Baurecht / Denkmalschutzrecht: Städtebauförderung: Stadtverwaltung Bad Windsheim Marktplatz 1 91438 Bad Windsheim Sanierungstreuhänderin der Stadt Bad Windsheim BayernGrund GmbH Georg-Strobel-Straße 3 90489 Nürnberg Stadtbauamt Ralf Spyra Dipl.-Ing. (TU) Architektur u. Stadtplanung Telefon 09841 / 66 89-32 Telefax 09841 / 66 89-54 e-mail: [email protected] Jörg Schwarz, Architekt und Stadtplaner Telefon: 0911/14691-303 e-mail: [email protected] Michaela Stähle, Sachbearbeitung Telefon: 0911/14691-305 e-mail: [email protected]