Gemeinde Möhnesee FB 3 Gemeindeentwicklung & Bauwesen Hauptstraße 19 59519 Möhnesee Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Körbecke-West / südlich des Daiwesweges" der Gemeinde Möhnesee Stand: März 2017 I Auftraggeber: Gemeinde Möhnesee FB 3 Gemeindeentwicklung & Bauwesen Hauptstraße 19 59519 Möhnesee Auftragnehmer: Bearbeiter: Dipl.-Geograph Volker Stelzig M. Sc. Zoologin Denise Ivenz Stand: März 2017 II Inhaltsverzeichnis 1 1.1 Einleitung ................................................................................................................... 1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes ........................................................................... 1 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplanungen festgelegten und für die Fläche relevanten Ziele des Umweltschutzes.............................................................................. 3 Fachplanungen ............................................................................................................................. 5 2 2.1 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................................ 8 Lage und heutige Nutzung .................................................................................................. 8 2.2 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes ................................................ 11 Schutzgut Mensch ...................................................................................................................... 11 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................................. 11 Schutzgut Luft und Klima .......................................................................................................... 13 Schutzgut Landschaft ................................................................................................................ 14 Schutzgut Boden ........................................................................................................................ 15 Schutzgut Wasser ...................................................................................................................... 17 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................. 18 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ............................................................................................................................................ 19 2.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ............................................................................................................................................ 19 Schutzgut Mensch ...................................................................................................................... 19 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................................. 20 Schutzgut Luft und Klima .......................................................................................................... 21 Schutzgut Landschaft ................................................................................................................ 22 Schutzgut Boden ........................................................................................................................ 22 Schutzgut Wasser ...................................................................................................................... 23 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................................. 23 2.5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs ........................................................................... 24 2.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.................................................................................................................................. 26 Vermeidungsmaßnahmen ......................................................................................................... 26 Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................................................. 29 Darstellung anderweitig geprüfter Planungsmöglichkeiten .................................................. 29 3 3.1 4 Sonstige Angaben .................................................................................................... 30 Beschreibung der Methodik .............................................................................................. 30 3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) 30 3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung.................................................................. 30 Literatur .................................................................................................................... 32 III Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke West / südlich des Daiwesweges“ (VIELHABER STADTPLANUNG 2017C, Stand 21.03.2017). ... 2 Abbildung 2: Ausschnitt aus den Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg, Teilabschnitt „Soest und Hochsauerlandkreis“, Blatt 5 mit Lage des Plangebietes (rot umrandet) (BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2012). ....................................................................... 5 Abbildung 3: Auszug aus dem Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Möhnesee mit Lage des Plangebietes (rote Ellipse) – bisherige Darstellungen in den Änderungsbereichen (VIELHABER STADTPLANUNG 2017a). ......... 6 Abbildung 4: Auszug aus dem Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Möhnesee mit Lage das Plangebietes (rote Ellipse) – geänderte Darstellungen in den Änderungsbereichen (VIELHABER STADTPLANUNG 2017a). ......... 7 Abbildung 5: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 "Körbecke–West / südlich des Daiwesweges" der Gemeinde Möhnesee (rote Umrandung) (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW 2017). ............................................................................................... 8 Abbildung 6: Der Großteil des Plangebietes besteht aus Äckern. .......................................... 9 Abbildung 7: Die Straße „Am Daiwesweg“ wird von einer Baumreihe gesäumt. ..................... 9 Abbildung 8: An der südlichen Grenze des Plangebietes befindet sich ein alter Schuppen. . 10 Abbildung 9: Der hintere Bereich des Schuppens ist durch eine Luke mit dem vorderen verbunden. ............................................................................................................... 10 Abbildung 10: Lage des Plangebietes (rot umrandet) zum Landschaftsschutzgebiet des Kreises Soest (LSG-4315-0009) (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW 2017). ............. 15 Abbildung 11: Überblick über die Böden im Plangebiet (rot umrandet). ............................... 17 Abbildung 12: Überblick über die bestehenden Biotoptypen im Plangebiet (Kartengrundlage GEOBASIS NRW 2017). ............................................................................................. 25 Abbildung 13: Überblick über die geplanten Biotoptypen im Plangebiet (Kartengrundlage GEOBASIS NRW 2017). ............................................................................................. 25 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Relevante Fachgesetze. ........................................................................................ 3 Tabelle 2: Bilanzierung. ....................................................................................................... 26 IV UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE 1 Einleitung 1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes Die Gemeinde Möhnesee plant die Erschließung eines etwa 7 ha großen Wohngebietes am westlichen Ortsrand von Körbecke. Das Plangebiet wird großteils landwirtschaftlich genutzt und umfasst die Flurstücke 31, 416, 495, 514, 515, 516, 523 sowie 603 (tlw.) der Flur 5 der Gemarkung Körbecke (1727). Zusätzlich gehört ein Teil des Flurstückes 1099 der Flur 1 zum Plangebiet. Der Schnappweg bildet die westliche Grenze des Plangebietes, während es im Osten an die vorhandenen Wohnbebauung anschließt. Im Norden schließt das Plangebiet die Straße „Am Daiwesweg“ im Süden die Straße „Am Linnenbrai“ mit ein. Innerhalb des als „Allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen-den Bereiches sollen etwa 75 Grundstücke realisiert werden. Die Maße der baulichen Nutzung sollen in weiteren Verfahren festgelegt werden. Diese sollen in Abhängigkeit von dem absehbaren Bedarf für einzelne Erschließungsabschnitte durchgeführt werden. Die geplante Bebauung soll sich jedoch an den benachbarten Wohngebieten orientieren und überwiegend aus Einzel- und Doppelhäusern bestehen. An vereinzelten Stellen sollen auch leicht verdichtete Bauformen ermöglicht werden. So soll entlang des Daiwesweges die östlich gelegene Bebauung nach Westen hin fortgesetzt werden, wobei auf einen sanften Übergang zu den westlich gelegenen Strukturen geachtet werden soll. Im an die vorhandene Siedlung grenzenden Osten des Plangebietes ist vergleichbare Bebauung geplant (vgl. Abbildung 4). Verkehrsmäßig soll das geplante Wohngebiet zum Großteil über eine Stichstraße „Vom Daiwesweg“ aus erschlossen werden, wodurch zwei Bäume entlang der Alle entfallen. Von der Stichstraße aus sollen je drei Wege in östliche und westliche Richtung abzweigen, die in einer Wendeanlage mit Aufenthaltsqualität enden. Lediglich eine kleine Baufläche im Südosten des Plangebietes soll über die Straße „Am Linnenbrai“ an das Verkehrsnetz angebunden werden. Verbindungswege von Norden nach Süden sind für Radfahrer und Fußgänger, nicht aber für den motorisierten Verkehr geplant. Entlang des westlichen Randes des Plangebietes soll ein durchgängiger Grünzug mit Spiel-, Ruhe-, und Aufenthaltsflächen entstehen. Hier ist die Pflanzung von heimischen Baumarten vorgesehen. Diese sollen in einer Dichte von einem Baum pro etwa 150 m2 (insgesamt 42) gesetzt werden. Auch die Straßen zur Erschließung innerhalb des Wohngebietes sollen mit einheimischen Bäumen gesäumt werden. Gemäß § 51a LWG ist anfallendes Niederschlagswasser vor Ort zu versickern oder zu verrieseln oder in ein ortsnahes Gewässer einzuleiten. Da die Böden im Plangebiet laut baugrundtechnischen Untersuchungen nicht für die Versickerung geeignet sind, soll das unverschmutzte Niederschlagswasser in den Möhnesee eingeleitet werden. 1 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE In einem Parallelverfahren erfolgt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Wohngebietes zu schaffen. Im Zuge dieser soll u.a. der östliche Teil des Plangebietes, der derzeit als öffentliche Grünfläche dargestellt ist, als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zusätzlich wird eine südlich des Plangebietes gelegene Ackerfläche, die derzeit als Wohnbaufläche dargestellt wird, als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke West / südlich des Daiwesweges“ (VIELHABER STADTPLANUNG 2017C, Stand 21.03.2017). 2 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplanungen festgelegten und für die Fläche relevanten Ziele des Umweltschutzes In den Fachgesetzen sind für die verschiedenen Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze definiert, die im Rahmen der vorliegenden Prüfung der Schutzgüter berücksichtigt werden müssen. In der Tabelle 1 sind die relevanten Fachgesetze aufgeführt. Tabelle 1: Relevante Fachgesetze. Schutzgut Quelle Baugesetzbuch Mensch Bundes Immissionsschutzgesetz TA Lärm DIN 18005 Tiere und Pflanzen Zielaussage Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung von Emissionen. Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen). Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse in der Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden soll. Schutz und Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlicher FFH- und Vogelschutzrichtlinie Bedeutung zur Sicherstellung einer biologischen Vielfalt und insbesondere die Erhaltung wildlebender Vogelarten. Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung künftiger Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereichen zu schützen, zu pflegen , zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsschutzgesetz NRW die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter die Tier und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit, sowie der der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturhaushaltes und der Landschaftspflege insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Baugesetzbuch die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete, sowie die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes on seinen in § 1, Absatz 6 Nr. 7a bezeichneten Bestandteilen 3 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes) zu berücksichtigen. Bundesbodenschutzgesetz Boden Baugesetzbuch Wasser Wasserhaushaltsgesetzbuch Landeswassergesetz Luft Klima Landschaft Ziele sind der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktion im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser und Nährstoffkreisläufen, Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden (Bodenschutzklausel). Darüber hinaus soll eine sozialgerechte Bodennutzung gewährt werden. Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktionen. Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen Bundes-Immissionsschutzgesetz inkl. (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens Verordnungen von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen). Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen TA Luft sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und Landschaftsschutzgesetz damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung Schutz, Pflege und Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsschutzgesetz die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten NRW Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Baugesetzbuch Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. 4 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Fachplanungen Auch in den entsprechenden Fachplänen sind Ziele des Umweltschutzes und allgemeine Grundsätze für die Schutzgüter formuliert, die im Rahmen der Prüfung berücksichtigt wurden. Regionalplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Soest und Hochsauerlandkreis (Blatt 5) und ist zum Großteil als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt (vgl. Abbildung 2). Lediglich der östliche Bereich ist als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ausgewiesen. Im Gemeindegebiet Möhnesee ist ausschließlich das Ortsgebiet von Körbecke als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Die dortige Entwicklung neuer Wohngebiete entspricht somit den Zielen des Regionalplanes. Die Grenzen der Festsetzung zum „Allgemeinen Siedlungsbereich“ reichen auch über die tatsächlichen Siedlungsgrenzen hinaus, sodass in gewissem Maße auch Spielraum für eine Ausdehnung der Wohnbebauung gegeben ist. Das Plangebiet reicht westlich jedoch über die als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ausgewiesene Fläche hinaus, während sich südlich davon noch unbebaute und auch als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellte Fläche vorhanden ist. Aufgrund geänderter Zielvorstellungen des Eigentümers ist die dortige Erschließung eines Wohngebietes jedoch nicht möglich, sodass dieses alternativ im Plangebiet realisiert werden soll. Abbildung 2: Ausschnitt aus den Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg, Teilabschnitt „Soest und Hochsauerlandkreis“, Blatt 5 mit Lage des Plangebietes (rot umrandet) (BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2012). 5 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Flächennutzungsplan Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet im westlichen Bereich als „Öffentliche Grünfläche“ und im östlichen Teil sowie am nördlichen Rand als „Wohnbaufläche“ dargestellt (vgl. Abbildung 3). Um die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die geplante Erschließung des Wohngebietes zu schaffen, soll der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren geändert werden. Die bestehende Wohnbaufläche im Plangebiet soll nach Westen hin ausgeweitet werden, sodass nur noch ein schmaler Streifen zum Schnappweg als „Öffentliche Grünfläche“ dargestellt wird (vgl. Abbildung 4). Im Gegenzug dazu soll ein Bereich südlich des Plangebietes, der derzeit als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zukünftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Abbildung 3: Auszug aus dem Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Möhnesee mit Lage des Plangebietes (rote Ellipse) – bisherige Darstellungen in den Änderungsbereichen (VIELHABER STADTPLANUNG 2017a). 6 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Abbildung 4: Auszug aus dem Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Möhnesee mit Lage das Plangebietes (rote Ellipse) – geänderte Darstellungen in den Änderungsbereichen (VIELHABER STADTPLANUNG 2017a). Landschaftsplan Ein Landschaftsplan liegt für das Plangebiet nicht vor. Zu beachtende natur- und landschaftsschutzrechtliche Gebiete und Objekte sind im Flächennutzungsplan dargestellt. 7 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Lage und heutige Nutzung Das etwa 7 ha große Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteils Körbecke der Gemeinde Möhnesee (vgl. Abbildung 5). Es umfasst die Flurstücke 31, 416, 495, 514, 515, 516, 523 sowie 603 (tlw.) der Flur 5 der Gemarkung Körbecke (1727). Zusätzlich gehört ein Teil des Flurstückes 1099 der Flur 1 zum Plangebiet. Der Schnappweg bildet die westliche Grenze des Plangebietes, während des im Osten an die vorhandenen Wohnbebauung anschließt. Im Norden schließt das Plangebiet die Straße „Am Daiwesweg“ im Süden die Straße „Am Linnebrai“ mit ein. Zurzeit stellt das Plangebiet fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die aus zwei direkt aneinander anschließenden intensiv bewirtschafteten Äckern besteht (vgl. Abbildung 6). Die nördlich gelegene Straße „Am Daiwesweg“ ist gegen die Ackerfläche mit Laubbäumen gesäumt (vgl. Abbildung 7). Im Süden des Plangebietes führt die Straße „Am Linnenbrai“ von der östlich gelegenen Wohnbebauung zu einem alten eingeschossigem Schuppen, der zur Hälfte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt. Dieser ist im vorderen Bereich gemauert und vorne offen (vgl. Abbildung 8) und im hinteren Bereich, der durch eine Luke mit dem vorderen verbunden ist, bis auf ein zugewachsenes Holztor mit gewelltem Metall verkleidet (vgl. Abbildung 9). Abbildung 5: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 "Körbecke–West / südlich des Daiwesweges" der Gemeinde Möhnesee (rote Umrandung) (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW 2017). 8 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Abbildung 6: Der Großteil des Plangebietes besteht aus Äckern. Abbildung 7: Die Straße „Am Daiwesweg“ wird von einer Baumreihe gesäumt. 9 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Abbildung 8: An der südlichen Grenze des Plangebietes befindet sich ein alter Schuppen. Abbildung 9: Der hintere Bereich des Schuppens ist durch eine Luke mit dem vorderen verbunden. 10 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE 2.2 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes Im Folgenden wird für die einzelnen Schutzgüter der derzeitige Umweltzustand erläutert. Dieser bildet die Grundlage für die Beurteilung der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Schutzgut Mensch Unter dem Schutzgut Mensch sind die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesundheit sowie Wohlbefinden zu verstehen. Neben der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sind als Schutzziele das gesunde Wohnen und die Regenerationsmöglichkeiten zu betrachten. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen: Wohn-, Wohnumfeld und Erholungsfunktion, Gesundheit und Wohlbefinden. Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion Das Plangebiet befindet sich am Siedlungsrand und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Es erfüllt somit keine Wohnfunktion. Die gut ausgebaute Infrastruktur von Körbecke sowie die Nähe zum und den Blick auf den Möhnesee, der zahlreiche Möglichkeiten zur Erholung sowie für Freizeitaktivitäten bietet, bedingen eine grundsätzlich hohe Qualität der umgebenden Wohngebiete. Als Teil eines Grünstreifens um das Ortsgebiet von Körbecke trägt auch das Plangebiet zur Qualität des Wohnumfeldes bei. Entlang des Ufers des Möhnesees sowie entlang des Schnappweges verläuft der Hauptwanderweg „X“ von Westfalen, der von Hattingen über den Möhnesee nach Altenbeken führt. Die Erholungsfunktion wird jedoch durch den Straßenverkehr auf der regelmäßig frequentierten K 32, die entlang des Schnappweges verläuft, vermindert. Gesundheit und Wohlbefinden Durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Plangebietes sowie der Ackerflächen in der Umgebung sind zeitweise Geruchs- und Geräuschauswirkungen zu erwarten. Der Verkehr entlang der umgebenden Straßen, besonders dem Schnappweg, führt zu Beeinträchtigungen durch Geräusch- und Schadstoffimmissionen im Plangebiet. Von der Klinik Möhnesee gehen aufgrund der relativ großen Entfernung zum Plangebiet keine Beeinträchtigungen aus. Vom etwa 130 m nördlich gelegenen Gewerbegebiet gehen zeitweise Geräuschemissionen aus. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen stehen der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume und -bedingungen im Vordergrund. Lebensräume mit besonderen Funktionen für Tiere und Pflanzen und ihre Ausbreitungsmöglichkeiten sind dabei besonders zu berücksichtigen. Daraus lassen sich ableiten: Biotopfunktion, 11 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Biotopvernetzungsfunktion. Die Biotopfunktion einer Fläche hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie z.B. Lage, Größe, Struktur, Beschaffenheit, den Standortfaktoren und der Vorbelastung ab. Biotopfunktion Tiere Die potentiellen Auswirkungen des Vorhabens auf die ansässige Tierwelt wurden im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung untersucht (BÜRO STELZIG 2017). Nach der Luftbildanalyse und drei Ortsbegehungen konnte Quartierpotential für drei Fledermausarten (Braunes Langohr, Wasser und Zwergfledermaus) im Wirkraum des Vorhabens nicht ausgeschlossen werden. Auch für Sperber, Baumpieper, Waldohreule, Mäusebussard, Mehlund Rauchschwalbe sowie Turteltaube, Waldkauz, Schleiereule, Turm- und Baumfalke besteht Brutpotential im Wirkraum. Im Plangebiet des Vorhabens konnte lediglich ein Brutvorkommen von Feldsperling und Kuckuck nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine ausführliche Beschreibung der Potentialanalyse ist der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung zu entnehmen (BÜRO STELZIG 2017). Pflanzen Die Vegetation im Plangebiet ist durch intensive Ackerbewirtschaftung geprägt. Die Laubbäume (Ahorn), die die Straße „Am Daiwesweg“ einseitig säumen, stellen die einzigen Gehölze dar. Planungsrelevante Pflanzenarten sind nicht vorhanden. Natur-, Vogel- und FFH-Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich außerhalb bestehender Natur-, Vogel- und FFH-Schutzgebieten. Entlang des südlich gelegenen Möhnesees erstreckt sich das Vogelschutzgebiet „Möhnesee“ (DE 4514-401), das eine besondere Bedeutung für durchziehende und winterrastende Wasservögel trägt. Am südlichen Möhnesee-Ufer beginnt das FFH-Schutzgebiet „Arnsberger Wald“ (DE-4514-302), welches eine große, zusammenhängende Waldfläche mit verschiedenen naturnahen Waldgesellschaften darstellt. Hier sind die großflächigen Hainsimsen-Buchenwälder sowie die bachbegleitenden Erlen-Eschenwälder von herausragender Bedeutung. Das FFH-Schutzgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Naturschutzgebiet „Arnsberger Wald“ (SO-029), das das größte Wald-Naturschutzgebiet in Nordrhein-Westfalen darstellt. Neben den unterschiedlichen naturnahen Waldgesellschaften ist auch das Vorkommen seltener und geschützter Vogelarten (z.B. Raufußkauz, Eisvogel und Schwarzstorch) von Bedeutung. Auf nördlicher Seite des Möhnesees stellt das über 2.600 m entfernte FFH-Schutzgebiet „Büecke und Hiddingser Schledde“ (DE-4414-301) das nächstgelegene Schutzgebiet dar. Dieses stellt ein großflächiges, ehemaliges militärisches 12 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Übungsgelände mit ausgedehntem baufreien Magergrünland und zahlreichen Kleingewässern dar (LANUV NRW 2017). Schutzwürdige und nach § 62 geschützte Biotope Das Plangebiet beinhaltet weder schutzwürdige noch nach § 62 geschützte Biotope. Ein stehendes Binnengewässer ist östlich des Ortes Körbecke am Ufer des Möhnesees als nach § 62 zu schützendes Biotop ausgewiesen (GB-4514-040). Am Südufer des Möhnesees sind mehrere Siepen nach § 62 zu schützen (u.a. GB-4514-033, GB-4514-034). Entlang des Nordufers des Möhnesees befinden sich mehrere als schutzwürdige ausgewiesene Biotope. Die über 500 m westlich gelegene „Möhneseebucht am Schnapshof“ (BK-4514-074) stellt eine kleine Bucht im Mündungsbereich eines nördlich vom Haarstrang kommenden Seitenzuflusses des Möhnesees dar, die von Ufergehölz umgeben ist und etwa 400 m in das umgebende Waldgebiet hineinragt. Der an den südlich bis östliich exponierten mäßig steilen Uferhängen ausgebildete „Eichenwald westlich des Schnapshofes“ (BK-4514-058) ist auch als schutzwürdig dargestellt. Östlich des Plangebietes befindet sich ein Teil des schutzwürdigen Biotopes „Teichschlammgesellschaften am Möhnesee“ (BK-4514-054), welches seltene und gefährdete Pflanzenarten und Gesellschaften beherbergt (LANUV NRW 2017). Biotopvernetzungsfunktion Verbundflächen sind innerhalb des Pangebietes nicht ausgewiesen. Der südlich gelegene Möhnesee ist als Verbundfläche – „Möhnesee nördlicher Teil“ (VB-A-4514-013) – mit Rückzugs- und Ausbreitungsfunktion und besonderer Bedeutung für durchziehende und winterrastende Wasservogel ausgewiesen. Entlang der über 500 m westlich des Plangebietes gelegenen nördlichen Möhneseebucht erstreckt sich die Verbundfläche „Wälder am Nordrand des Möhnesees“ (VB-A-4514-013). Sie beinhaltet die an den südlich und östlich exponierten Hängen wachsenden Laubmischwälder beinhaltet. Über 1.000 m nördlich befindet sich ein kleines Waldstück, das einen Teil der Verbundfläche „Feldgehölze der westlichen Haar“ (VBA-4414-006) bildet und denen eine wichtige Trittsteinfunktion entlang des strukturarmen und ackerbaulich geprägten Haarstranges zukommt (LANUV NRW 2017). Schutzgut Luft und Klima Als Schutzziele sind für das Schutzgut Klima/Luft die Vermeidung von Luftverunreinigungen, die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktion definiert. Dabei sind zu berücksichtigen: die Durchlüftungsfunktion, die Luftreinigungsfunktion, 13 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE die Wärmeregulationsfunktion. Durchlüftungsfunktion Das Plangebiet beinhaltet mit Ausnahme der Straßen ausschließlich unversiegelte Flächen, die für die Kaltluftproduktion von Bedeutung sind. Die vom Plangebiet ausgehenden Kaltluftströme besitzen nur geringe Durchlüftungsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete. Die Klinik Möhnesee profitiert von den vom Plangebiet ausgehenden Kaltluftströmen. Luftreinigungsfunktion Das Plangebiet beinhaltet nur einen geringen Gehölzanteil, der für die Luftreinigung nur von untergeordneter Bedeutung ist. Wärmeregulationsfunktion Die unversiegelten Flächen des Plangebietes sind für die Kaltluftproduktion von Bedeutung. Schutzgut Landschaft Wesentliches Schutzziel des Schutzgutes Landschaft ist das Landschaftsbild, das es in seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit zu erhalten gilt, ebenso wie die Erhaltung ausreichend großer unzerschnittener Landschaftsräume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Landschaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten. Daraus abgeleitet ist die landschaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen. Diese Funktion, d.h. die Bedeutung des Landschaftsbildes, ist abhängig von der Ausstattung eines Gebietes mit unterschiedlichen Landschaftselementen, der Topographie und der Nutzung, aber auch der bestehenden Vorbelastungen durch künstliche Elemente (Lärm, Gerüche und Unruhe). Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Landschaftsraum „Arnsberger Wald „ (LR-VIb-010). Er stellt einen der wenigen unzerschnittenen Naturräume in Nordrhein-Westfalen dar und steht im Kontrast zur Bördelandschaft im Norden und dem Siedlungsband der mittleren Ruhr im Süden. Der nördliche Teil gehört hingegen dem Landschaftsraum „Haarstrang mit HaarNordabdachung“ (LR-IIIa-112) an. Dieser wird durch eine ausgedehnte und flachwellige Ackerlandschaft geprägt und ist von wenigen Kleinwaldflächen durchsetzt. Besondere gliedernde Wirkung kommt Obstbaumreihen und Obstweiden zu (LANUV NRW 2017). Der Ort Körbecke ist von einem Landschaftsschutzgebiet des Kreises Soest (LSG-4315-0009) umgeben, welches jedoch nicht Teil des Plangebietes ist (vgl. Abbildung 10). Im Kreisgebiet wurden insgesamt Schutzzwecke 31.320 stellen die ha Fläche Erhaltung, als Landschaftsschutzgebiet Entwicklung und ausgewiesen. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter dar. Außerdem sollen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sowie die Erholungsfunktion erhalten werden (BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2009). 14 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen Siedlungsraum im Osten und offener Landschaft im Westen. Der westlich des Plangebietes gelegene Schnappweg stellt eine markante Zäsur zwischen den beiden Landschaftsbereichen dar. Gliedernde Strukturen sind im Plangebiet sowie im westlich angrenzenden Offenland nur wenige vorhanden. Eine Baumreihe entlang des Daiwesweges grenzt das Plangebiet vom Friedhof ab. Durch die Hanglage (südexponiert) ergibt sich eine weite Fernsicht auf den südlich gelegenen Möhnesee sowie den Arnsberger Wald. Abbildung 10: Lage des Plangebietes (rot umrandet) zum Landschaftsschutzgebiet des Kreises Soest (LSG-4315-0009) (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW 2017). Schutzgut Boden Das Schutzgut Boden hat unterschiedlichen Funktionen für den Naturhaushalt. Es dient vor allem als Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoffkreisläufe, seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, seine Grundwasserschutzfunktion und seine Bedeutung für die Natur- und Kulturgeschichte zu schützen. Zu berücksichtigen sind folgende bewertungsrelevante bodenökologischen Funktionen: Biotopbildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Abflussregelungsfunktion. Biotopbildungsfunktion Im Plangebiet haben sich drei verschiedene Bodentypen ausgebildet (vgl. Abbildung 11). Im nordwestlichen Teil befindet sich eine zum Teil erodierte Pseudogley-Braunerde (L4514_SB231SW2), die aus zum Teil schwach steinigem tonigem Lehm, schluffig-tonigem Lehm und vereinzelt sandig-tonigem Lehm aus Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän besteht. Zum Teil 15 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE ist auch Hochflächenlehm aus dem Tertiär vorhanden. Darunter befindet sich aus Kalkmergelund Kalkgestein gebildetes Festgestein aus der Oberkreide. Der Boden ist weder stau- noch grundnass und nicht als schutzwürdig eingestuft. Im mittleren Plangebietsbereich hat sich ein Typisches Kolluvium (L4514_K341) ausgebildet. Es besteht aus vereinzelt schwach steinigem und zum Teil humosen lehmigen Schluff und schluffigem Lehm aus dem Holozän. Darunter liegt zum Teil steiniger toniger Lehm, schluffig-toniger und sandiger Lehm aus Hochflächenlehm aus dem Pleistozän, zum Teil aus Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän bzw. aus Löß- und Terrassenablagerung aus dem Jungpleistozän. Vereinzelt findet man auch karbonathaltiges Geröll und Schotter vor. Das darunter liegende Festgestein besteht aus Kalkmergel-, Kalk-, Mergel- und Tonmergelstein aus der Oberkreide. Der Boden ist weder stau- noch grundnass. Aufgrund seiner Regelungs- und Pufferfunktion sowie der natürlichen Bodenfruchtbarkeit wird dieser Boden als besonders schutzwürdig eingestuft. Im östlichen Bereich findet man eine Pseudogley-Braunerde (L4514_S-B321SW2) vor. Sie besteht aus zum Teil schwach steinigem, lehmigem Schluff und schluffigem Lehm aus Löß aus dem Jungpleistozän. Darunter liegt zum Teil schwach steiniger toniger bzw. stellenweise sandigtoniger Lehm aus Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän über Festgestein (Kalkmergelgestein und Kalkgestein aus der Oberkreide). Stelleweise findet man anstelle des Lehms aus Grundmoräne auch Hochflächenlehm aus dem Tertiär. Der Boden ist weder staunach grundnass. Aufgrund seiner Regelungs- und Pufferfunktion und seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit wird er als schutzwürdig eingestuft. Im Südwesten wird ein sehr kleiner Teil der Fläche von einer Pseudogley-Parabraunerde (L4514_S-L342SH2) eingenommen. Sie besteht aus schwach grusigem lehmigem Schluff bzw. schlufigem Lehm aus Löß- und Solifluktionsbildung aus dem Jungpleistozän. Darunter befindet sich zum Teil steinig-grusiger toniger Lehm bzw. stark sandiger Lehm aus Verwitterungsbildung aus dem Pleistozän. Das darunter liegende Festgestein besteht aus Ton-, Schluff- und zum Teil Sandstein aus den Oberkarbon. Der Boden ist aufgrund seiner Regelungs- und Pufferfunktion sowie seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. Er ist weder stau- noch grundnass (GEOLOGISCHER DIENST 2004). Grundwasserschutzfunktion Im Plangebiet sind derzeit keine Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellen oder Überschwemmungsgebiete festgesetzt (ELWAS 2017). Das Plangebiet befindet sich über dem Grundwasserkörper „Oberkreideschichten des Hellweg/Möhnesee-Haarstrang“ (276_16). Er besteht aus Kalk- und Kalkmergelsteinen der Oberkreide, die besonders im Westen von teils mächtigen Lößablagerungen bedeckt sind. Darunter befinden sich Ton-, Schluff- und Sandsteine des Paläozoikums. Im Bereich des Haarstranges ist eine Karstlandschaft mit weitgehendem unterirdischem Abfluss nach Norden 16 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE ausgebildet. Der Grundwasserkörper weist einen guten chemischen Zustand auf (ELWAS 2017). Der Grenzflurabstand im Plangebiet schwankt sehr stark. Der östliche Bereich weist mit 14 dm einen hohen Abstand zum Grundwasser auf. Der Grenzflurabstand des mittleren Teils ist mit 19 cm ebenfalls sehr hoch. Im nordwestlichen Bereich liegt jedoch ein sehr geringer Abstand zum Grundwasser (8 dm) vor (GEOLOGISCHER DIENST 2004). Abflussregelungsfunktion Das Plangebiet besteht fast ausschließlich aus unversiegelter Fläche. Die dort ausgeprägten Böden sind jedoch als ungeeignet für die Versickerung eingestuft (GEOLOGISCHER DIENST 2004). Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt und aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung nicht zu erwarten. B A C D Abbildung 11: Überblick über die Böden im Plangebiet (rot umrandet). Pseudogley-Braunerde (A), Typisches Kolluvium (B), Pseudogley-Braunerde (C), PseudogleyParabraunerde (D) (Kartengrundlage: GEOLOGISCHER DIENST 2004) Schutzgut Wasser Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Hierzu gehören: Grundwasserdargebotsfunktion, Grundwasserneubildungsfunktion, 17 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Grundwasserschutzfunktion, Abflussregulation von Oberflächengewässern, Lebensraumfunktion von Oberflächengewässern. Zu den Zielen des Schutzgutes Wassers sind die Sicherung der Quantität und der Qualität von Grundwasservorkommen sowie die Einhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen. Grundwasserdargebotsfunktion/Grundwasserneubildungsfunktion Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers im Plangebiet wird als gut eingestuft. Die Durchlässigkeit der Grundwasserkörper reicht von mäßig bis mittel (ELWAS 2017). Aufgrund der mäßigen bis mittleren Durchlässigkeit und der geringen Versickerungseignung der Böden im Plangebiet (GEOLOGISCHER DIENST 2004) ist von einer mäßigen Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Grundwasserschutzfunktion Ausführungen zur Grundwasserschutzfunktion sind dem Schutzgut Boden zu entnehmen. Abflussregulation und Lebensraumfunktion von Oberflächengewässern Ausführungen zur Abflussregulation sind dem Schutzgut Boden zu entnehmen. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Schutzziel für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter besteht in der Erhaltung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders charakteristischer Eigenart, von Stadt- und Ortsbildern, Ensembles, geschützten und schützenswerten Bau- und Bodendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigenart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist. Das Plangebiet liegt im Grenzbereich der Kulturlandschaft „Hellwegbörden“ (KL 15). Die Hellwegbörden stellen eine flachwellige und sehr fruchtbare Region zwischen der Lippe im Norden und dem Mittelgebirge im Süden. Die offene, gehölzarme und wenig strukturierte Landschaft ist durch Ackerbau geprägt, in der verstreut geschlossene Dorfsiedlungen liegen. Nur im Nordwesten erstreckt sich ein Streusiedlungsgebiet. Die Kreisstadt Soest besitzt nicht nur historische Bedeutung, sondern fällt auch aufgrund ihrer von Kirchtürmen geprägten Silhouette auf. Sie liegt am historischen Hellweg, entlang welchem sich zahlreiche Städte sowie Salinen und Bäder reihen. Das niederdeutsche Hallenhaus aus Fachwerk wurde im ländlichen Raum im 19. Jhd. durch Massivbauten aus Backstein oder grünem Kalkstein ersetzt. Zur selben Zeit entstanden im Zuge der Industrialisierung vor allem landwirtschaftliche Fabrikationshallen wie Molkerei und Brennereien (KULADIG 2017). 18 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Im Plangebiet sind keine Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler ausgewiesen. Laut LWLArchäologie sind in der Nähe des Plangebietes zwei archäologische Fundstellen bekannt. Unter Berücksichtigung der Nähe zum Gewässer (Möhne) kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch innerhalb des Plangebietes bisher noch unbekannte Bodendenkmäler liegen. 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Im Falle der Nichtdurchführung der Planung spricht man von der „Status Quo-Prognose“. Um die Umwelterheblichkeit des Vorhabens besser einschätzen zu können und die Abwägung zu erleichtern, sollen vermutliche Entwicklungstendenzen ohne Vorhabenumsetzung (Nullvariante) mit der prognostizierbaren Entwicklung bei Vorhabenumsetzung verglichen werden. Der Vergleich erfolgt unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Dimensionen von 20 - 25 Jahren. Bei Beibehaltung der derzeitigen Nutzung ist von keinen wesentlichen Änderungen der Umweltqualität auszugehen. Die Entwicklung der Vegetationsstrukturen würde weiterhin den bestehenden Einflussfaktoren unterliegen. Bezüglich des Landschaftsbildes würden sich ebenso keine wesentlichen Veränderungen ergeben. 2.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Bei Durchführung der Planung gehen unterschiedliche Wirkungen auf den Umweltzustand aus. Diese werden im Einzelnen für die jeweiligen Schutzgüter erläutert und bewertet. Schutzgut Mensch Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion Durch die Erschließung des Wohngebietes verändern sich die bestehenden Sichtbeziehungen für den Siedlungsrand, den Friedhof sowie den Bereich der Klinik. Vom Friedhof geht der Blick auf den Möhnesee verloren. Von den am Rande des Wohngebietes stehenden Häusern wird die Fernsicht auf die westlich gelegenen Ackerflächen eingeschränkt, sodass eine geringfügige Verminderung der Wohnqualität stattfindet. Die Erholungsfunktion des Gebietes wird durch die Erschließung des Wohngebietes nicht beeinträchtigt. Gesundheit und Wohlbefinden Die Erschließung des Wohngebietes führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und damit verbundenen Beeinträchtigungen in Form von Geräusch- und Schadstoffimmissionen. Aufgrund der Vorbelastungen durch die angrenzenden Straßen (Schnappweg, Am 19 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Daiwesweg) sowie durch die bestehenden Wohngebiete bzw. die Klinik Möhnesee ist jedoch nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit oder des Wohlbefindens durch das Planvorhaben zu rechnen. Auch das zu erschließende Wohngebiet ist verkehrsbedingten Geräusch- und Schadstoffimmissionen ausgesetzt (Schnappweg, Am Daiwesweg). Für die Freiflächen und den Außenbereich wurden die zulässigen Grenzwerte nur im Nahbereich zu den Straßen zeitweise um 2 dB überschritten, sodass im Plangebiet von gesunden Wohnverhältnissen auszugehen ist. Im Bereich der Baufelder wurden tagsüber und nachts Überschreitungen von bis zu 3 dB gemessen. Vom Gutachter empfohlene Maßnahmen zum Schallschutz wurden in den Bebauungsplan integriert. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Baugrund, der städtebaulich herausragenden Lage sowie der nur moderaten Überschreitungen in den Randbereichen können die gemessenen Werte als mit dem Abwägungsgebot des § 1 (6) BauGB vereinbar angesehen werden. Durch die bestehende Klinik Möhnesee sind keine erheblichen Wirkungen auf das geplante Wohngebiet zu erwarten. Vom 130 m entfernten Gewerbegebiet „Ober’m Drüggelter Weg“ sind zeitweise Geräuschimmissionen zu erwarten. Aktuell sind keine Konflikte mit dem benachbarten Wohngebiet „Am Graureiherweg“ bekannt, sodass auch für das Plangebiet von keinen maßgeblichen Einschränkungen ausgegangen werden kann. Die Ortsrandlage und Nähe zu landwirtschaftlichen Flächen führen zeitweise zu moderaten Geruchs- und Geräuschimmissionen. Aufgrund der großen Entfernung zu Stallungen können übermäßige Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden. Insgesamt können die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch als gering und nicht erheblich eingestuft werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen Biotopfunktion Tiere Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung ergab, dass unter Berücksichtigung einer Bauzeitenregelung sowie der Maßnahmen zum Schutz des Feldsperlings keine erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Tierwelt zu erwarten sind. Mit Ausnahme des Feldsperlings und des Kuckucks konnte das Brutvorkommen aller planungsrelevanten Arten in den vom Vorhaben direkt betroffenen Bereichen ausgeschlossen werden. Durch die Bereitstellung von Nistkästen für diese Art kann der Verlust des potentiellen Brutplatzes ausgeglichen werden. Da der Kuckuck seine Eier auf mehrere Nester verteilt, kann eine Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden. Die Tötung einzelner Individuen des Feldsperlings und des Kuckucks sowie anderer nicht planungsrelevanter Arten kann durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. 20 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Eine ausführliche Beschreibung der Potentialanalyse ist der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung zu entnehmen (BÜRO STELZIG 2017). Pflanzen Das Plangebiet stellt zum Großteil intensiv genutzte Ackerfläche dar und beinhaltet keine planungsrelevanten Pflanzenarten. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen ist daher nicht zu erwarten. Obwohl das Plangebiet als intensiv genutzte Ackerfläche in Siedlungsnähe nur verminderte Eignung- als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten besitzt, geht mit der Erschließung des Wohngebietes und der damit verbundenen Versiegelung von knapp 4 ha Fläche eine erhebliche Verschlechterung des Lebensraumes einher, die im Rahmen von konkreten Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden müssen. Natur-, Vogel- und FFH-Schutzgebiete Mit einer Beeinflussung der umliegenden Schutzgebiete (Vogelschutzgebiet „Möhnesee“, FFH- und Naturschutzgebiet „Arnsberger Wald“, FFH-Schutzgebiet „Büecke und Hiddingser Schledde“) ist durch das Vorhaben nicht zu rechnen. Schutzwürdige und nach § 62 geschützte Biotope Auch schutzwürdige und nach § 62 geschützte Biotope werden durch das Vorhaben nicht beeinflusst. Biotopvernetzungsfunktion Die umliegenden Verbundflächen („Möhnesee nördlicher Teil“, Wälder am Nordrand des Möhnesees“, „Feldgehölze der westlichen Haar“) sind durch das Vorhaben nicht betroffen, sodass die Biotopvernetzungsfunktion durch das Vorhaben ebenfalls nicht beeinträchtigt wird. Insgesamt können die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch das Vorhaben als mittel eingestuft werden. Schutzgut Luft und Klima Die geplante Erschließung des Wohngebietes geht mit der Versiegelung von knapp 4 ha Fläche einher, die folglich nicht mehr der Kaltluftproduktion dient und keinerlei Wärmeregulationsfunktion besitzt. Erhebliche Auswirkungen auf die Durchlüftung der angrenzenden Wohngebiete sowie der Klinik Möhnesee sind aufgrund der Lage und der Größe des Plangebietes nicht zu erwarten. Aufgrund der Ortsrandlage befinden sich im Umfeld (westlich der Änderungsbereiche) genügend unversiegelte Flächen, die das örtliche Klima 21 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE positiv beeinflussen. Im Plangebiet befindet sich nur ein geringer Gehölzanteil (Alleebäume entlang des Daiwesweges), der im Zuge des Vorhabens bis auf zwei Bäume erhalten bleibt. Zusätzlich sollen entlang des westlichen Randes des Plangebietes weitere Bäume gepflanzt werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Luftreinigungsfunktion ist somit ebenfalls nicht zu erwarten. Während der Bauzeit ist lediglich mit einer kurzfristigen Anreicherung der Luft mit Staub und Abgasen zu rechnen. Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima Luft werden als gering und nicht erheblich eingestuft. Schutzgut Landschaft Durch die geplante Erschließung des Wohngebietes wird der dortige Ortsrand nach Westen verschoben. Die geplante Bebauungsgrenze liegt jedoch nicht westlicher als das Klinikgebäude, sodass die Straße „Schnappweg“ als Grenze der Wohnbebauung in Körbecke erhalten bleibt. Zusätzlich soll ein Streifen zwischen Schnappweg und Wohnbebauung im Flächennutzungsplan weiterhin als „Öffentliche Grünfläche“ dargestellt werden. Hier ist eine mit Bäumen bestandene, parkartige Grünfläche geplant, die zur wirksamen Ortseingrünung beiträgt. Der Gehölzbestand bleibt bis auf zwei Bäume erhalten. Auch die geplante Bebauung soll sich an den vorhandenen Wohngebieten orientieren, sodass sie sich harmonisch in die Landschaft einfügt. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet (LSG-4315-0009) wird demnach durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft können als gering und unerheblich eingestuft werden. Schutzgut Boden Die geplante Versiegelung von Fläche geht mit dem Verlust der Bodenfunktionen (Biotop-, Grundwasserschutz- und Abflussregelungsfunktion) einher. Der Einsatz von Maschinen und Baufahrzeigen kann zusätzlich zu Bodenverdichtungen und Verunreinigungen führen. Auf dem Großteil der zu versiegelnden Fläche befindet sich schutzwürdiger (PseudogleyBraunerde L4514_S-B321SW2 und ein kleiner Teil Pseudogley-Parabraunerde L4514_SL342SH2) und teilweise besonders schutzwürdiger fruchtbarer Boden (Typisches Kolluvium), der für die landwirtschaftliche Produktion vollständig verloren geht. Der Inanspruchnahme schutzwürdiger und besonders schutzwürdiger Böden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 steht mit der verfahrensbegleitenden 26. Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr die Nichtinanspruchnahme schutzwürdiger Böden (im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes) gegenüber. Daraus ergibt sich im Hinblick auf das Schutzgut Boden eine wesentlich geringere Beeinträchtigung bei Durchführung des Vorhabens. 22 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden können daher insgesamt als mittel eingestuft werden. Schutzgut Wasser Die geplante Erschließung des Wohngebietes geht mit der Versiegelung von Fläche einher. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist in diesen Bereichen nicht mehr gewährleitet, wodurch Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate ausgelöst werden können. Allerdings ist diese im betroffenen Bereich teilweise als sehr gering bis gering eingestuft (ELWAS 2017). Im Umfeld befinden sich reichlich unversiegelte Flächen, die der Versickerung dienen können. Erhebliche Verringerungen der Grundwasserneubildungsrate sind daher nicht zu erwarten. Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellen und Überschwemmungsgebiete, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten. Verunreinigungen des Grundwassers sind betriebsbedingt nicht zu erwarten, da keine wassergefährdenden Stoffe verwendet werden bzw. im Zuge von Genehmigungsverfahren ausgeschlossen werden können. Während der Bauphase können Verunreinigungen im Boden verursacht werden, die zu einem Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser führen. Eine Gefährdung des Grundwassers ist durch sachgerechte Bauausführung zu vermeiden. Insgesamt ist sind die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser als gering und unerheblich einzustufen. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet befinden sich keine Bau-, Boden- oder Kulturdenkmäler, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten. Laut LWL-Archäologie sind in der Nähe des Plangebietes zwei archäologische Fundstellen bekannt. Unter Berücksichtigung der Nähe zum Gewässer (Möhne) kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch innerhalb des Plangebietes bisher noch unbekannte Bodendenkmäler liegen. Sollte im Zuge der Bauarbeiten auf Bodendenkmäler (kultur- oder naturgeschichtliche Bodenfunde) gestoßen werden, müssen die Arbeiten eingestellt und die Gemeinde Möhnesee als Untere Denkmalbehörde oder die LWLArchäologie für Westfalen (Außenstelle Olpe: Tel. 02761/93750) informiert werden. Die Entdeckungsstätte ist mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu halten, falls diese nicht von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind daher als nicht erheblich einzustufen. 23 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke-West / südlich des Daiwesweges“ der Gemeinde Möhnesee führt zu Beeinträchtigung der zu beachtenden Schutzgüter. Diese werden als gering bis mittel eingestuft. Unter Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen (bestehende Wohngebiete, Verkehr auf umgebenden Straßen), sowie von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird jedoch insgesamt von keiner erheblichen Beeinträchtigung für die Schutzgüter ausgegangen. 2.5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs Durch die Erschließung und Bebauung des Plangebietes kommt es zu einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des §1a BauGB, der entsprechend auszugleichen ist. Anhand der Gegenüberstellung der Biotoptypen des Bestands vor dem Eingriff und denen der Planung lässt sich der Eingriff hinsichtlich der Biotope ermitteln (LANUV NRW 2008). Die Fläche zur geplanten Erschließung des Wohngebietes wird derzeit zum Großteil als intensiv bewirtschafteter Acker genutzt. Durch das Vorhaben wird das Plangebiet im Bereich der Verkehrswege für den motorisierten Verkehr sowie für Fußgänger bzw. Radfahrer vollständig und im Bereich der Wohnbaufläche bis zu maximal 60 % versiegelt (GRZ = 0,4). Entlang der westlichen Grenze sowie teilweise im Süden des Plangebietes ist eine parkartige Grünfläche mit Spielplatz geplant. Die südlich verlaufende Straße „Am Linnenbrai“ wird zum Teil erweitert, wohingegen der nördlich gelegene Daiwesweg bis auf die Zufahrt unverändert bleibt. Es erfolgt lediglich eine geringfügige Erweiterung des Straßenbegleitgrünes. Ausgenommen eines alten Schuppens befinden sich keine Gebäude im Plangebiet. Die bestehenden Bäume entlang des Daiwesweges bleiben bis auf zwei Bäume im Bereich der geplanten Zufahrt erhalten. Weitere Gehölze sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der Bebauungsplan sieht die Pflanzung von insgesamt 27 einheimischen und standortgetreuen Bäumen entlang der geplanten Verkehrswege vor. Zusätzlich sollen auf der geplanten Grünfläche je angefangene 150 m2 ein einheimischer und standortgetreuer Baum (insgesamt 42) gepflanzt werden. Bestehende Gebäude befinden sich bis auf einen alten Schuppen keine. Der Schuppen wird im Zuge der Bauarbeiten abgerissen. Dieser wird teilweise von einer Rasenfläche umgeben, die als Intensivrasen bilanziert wurde. In Abbildung 12 und Abbildung 13 sowie im Anhang sind die Biotoptypen des Bestandes und der Planung dargestellt. Die Bilanzierung des derzeitigen Planungsstandes ist Tabelle 2 zu entnehmen. 24 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Abbildung 12: Überblick über die bestehenden Biotoptypen im Plangebiet (Kartengrundlage GEOBASIS NRW 2017). Abbildung 13: Überblick über die geplanten Biotoptypen im Plangebiet (Kartengrundlage GEOBASIS NRW 2017). 25 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Tabelle 2: Bilanzierung. Bestand 1.1 Versiegelte Fläche Größe [m²] 2.809 Biotopwert 0 Flächenwert 0 2.2 Straßenbegleitgrün ohne Baumbestand 1.253 2 2.506 3.1 Acker intensiv 65.527 2 131.054 4.5 Intensivrasen 56 2 112 Biotoptyp nach LANUV 2008 Gesamtfläche: 7.4 Einzelbaum lebensraumtypisch 69.645 1.156 Zwischensumme: 5 133.672 5.780 Gesamtwert: 139.452 Größe [m²] 41.379 Biotopwert 0 Flächenwert 0 1.2 Teil- oder unversiegelte Betriebsflächen 765 1 765 2.2 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand 1.467 2 2.934 4.3 Zier - und Nutzgärten ohne oder mit < 50 % hemischen Gehölzen 20.584 3 61.752 4.7 Grünanlage strukturreich mit Baumbestand 5.450 4 21.800 Planung Biotoptyp nach LANUV 2008 1.1 Versiegelte Fläche Gesamtfläche: 7.4 Einzelbaum lebensraumtypisch 2.6 69.645 1.822 Zwischensumme: 5 87.251 9.110 Gesamtwert: 96.361 Bilanz: -43.091 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vermeidungsmaßnahmen Artenschutz Alle bauvorbereitenden Maßnahmen, wie z.B. die Räumung des Baufeldes, müssen zum Schutz der Brutvögel außerhalb der Brutzeit (15. März bis 31. Juli) durchgeführt werden. Somit kann die Gefährdung (Tötung von Individuen, Störungen während der Fortpflanzungszeit und Zerstörung von Lebensstätten; Verbote nach § 44 (1), Nr. 1-3 BNatSchG) aller potentiell vorkommenden Vogelarten vermieden werden. Darüber hinaus sind laut BNatSchG im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September Baumfällungen und Gehölzschnitt nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei zwingender Abweichung vom Verbot muss im Vorfeld eine Kontrolle der betroffenen Gehölzbestände 26 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE durch einen Experten erfolgen, um das Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sicher auszuschließen. Natürlicherweise brütet der Feldsperling in Baumhöhlen und Nischen, nutzt aber auch geeignete Strukturen an Gebäuden. Das geplante Vorhaben bedingt den Abriss des Schuppens, der Brutpotential für Feldsperlinge aufweist. Da Feldsperlinge für kleine Singvögel einen relativ großen Aktionsradius besitzen, finden sie in der Umgebung des Schuppens kurzfristig genügend Ausweichmöglichkeiten, sodass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt. Um eine Verschlechterung des Brutplatzpotentials innerhalb des Wirkraumes zu vermeiden, sollten spätestens nach Abschluss der Bauarbeiten Nisthilfen am Siedlungsrand angebracht werden. Optimaler Weise werden die Nistkästen jedoch schon vor dem Abriss des Schuppens angebracht. Falls möglich sollen die drei Nistkästen deshalb an geeigneter Stelle im Umkreis von etwa 400 m um den Schuppen angebracht werden (z.B. an Bäumen im nördlich gelegenen Friedhof). Um die Maßnahme abzurunden, ist neben dem Aufhängen von Nistkästen auch die Anpflanzung von Gehölzen zu empfehlen, um ein mittel- bis langfristiges Angebot natürlicher Höhlen zu sichern. Baumpflanzungen von heimischen Bäume sind innerhalb des Bebauungsplanes entlang des westlich verlaufenden Grünstreifens vorgesehen und ergänzen die Maßnahme sinnvoll. Bei der Wahl und beim Aufhängen der Nistkästen für Feldsperlinge ist Folgendes zu beachten: Es sind artspezifische Nistkästen (häufig auch Meisenkästen genannt) für den Feldsperling zu verwenden. Bei den Kästen muss das Einflugloch ein Durchmesser von 32 mm aufweisen. Die drei Nistkästen sollen in räumlicher Nähe (ca. 50 m) zueinander angebracht werden. Die Nistkästen sind jeweils an einem lichten Standort mit Gewährleistung eines freien Anfluges aufzuhängen. Zweige oder ein Blätterdach dürfen den Kasten nicht oder nur wenig überragen. Die Nistkästen sind in einer Höhe von > 2,5 m aufzuhängen und sollten nicht für Katzen oder andere Nesträuber. erreichbar sein. Die Kästen sind außerhalb der Brutzeit (zwischen Oktober bis Anfang März) mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu reinigen (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Zusätzlich muss der Abriss des Schuppens außerhalb der Brutzeit des Feldsperlings (15. März bis 31. August) erfolgen. Somit kann die Gefährdung (Tötung von Individuen und Störungen 27 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE während der Fortpflanzungszeit; Verbote nach § 44 (1), Nr. 1 u. 2 BNatSchG) für den Feldsperling vermieden werden. Pflanzen Die Gehölzbestände innerhalb und im Umfeld des Plangebietes sind zu erhalten, ggf. sind geeignete Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase zu treffen (DIN 18920 2014). Wasser und Boden Die Bauarbeiten sind möglichst flächenschonend durchzuführen und Verdichtungen auf angrenzenden, nicht versiegelten Flächen zu vermeiden. Sollten angrenzende Flächen in Anspruch genommen werden, sind hier nach Abschluss der Bauarbeiten die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen. Die Befahrung der Fläche sollte mit bodenschonenden Geräten erfolgen (Radfahrzeuge mit Niederdruckreifen, Kettenfahrzeuge mit Breitbandlaufwerk). Die Größe ist der Maßnahmengröße anzupassen. Ist die Einrichtung einer Baustraße notwendig, sind hier ebenfalls Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen zu treffen. Die geplanten Einrichtungen müssen grundsätzlich die aufgetragenen Lasten für den darunter liegenden Boden weitegehend schadlos und dauerhaft aufnehmen und dürfen nicht zu einem Schadstoffeintrag und zu einer Vermischung mit anstehendem Boden führen. Schadstoffeinträge in den Boden und damit auch ins Grundwasser z.B. durch Treib- und Schmierstoffe sind durch eine fachgerechte Bauausführung zu vermeiden. Während der Bauphase sind sowohl etwaige Dränwässer als auch Grund- und Niederschlagswasser im notwendigen Umfang aus dem Baufeld geregelt abzuleiten. Kultur- und sonstige Sachgüter Bodendenkmale sind im Plangebiet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) jedoch entdeckt werden. Sollte im Zuge der Bauarbeiten auf Bodendenkmäler gestoßen werden, müssen die Arbeiten eingestellt und die Gemeinde Möhnesee als Untere Denkmalbehörde oder die LWL-Archäologie für Westfalen (Außenstelle Olpe: Tel. 02761/93750) informiert werden. Die Entdeckungsstätte ist mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu halten, falls diese nicht von den 28 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Denkmalbehörden freigegeben wird (§15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NRW). Ausgleichsmaßnahmen Die Bilanzierung der Planung ergibt ein Defizit von 43.091 Biotopwertpunkten, die an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden müssen. Die Gemeinde Möhnesee führt ein Ökokonto. Das Defizit, das durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Körbecke-West / südlich des Daiwesweges entsteht, soll über dieses Ökokonto ausgeglichen werden. Darstellung anderweitig geprüfter Planungsmöglichkeiten Ziel der Planungen ist die steigende Nachfrage nach Wohnbauflächen, besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser, in der Gemeinde Möhnesee zu decken. Der Ort Körbecke stellt den Siedlungsschwerpunkt im Gemeindegebiet dar und bietet mit einer guten Infrastruktur und dem südlich gelegenen Möhnesee eine hohe Wohnqualität. Die Erschließung eines ausreichend großen Wohngebietes ist im Innenraum des Ortes aufgrund des geringen Umfangs der unbebauten Flächen nicht möglich. Auch die im Osten erschlossenen Wohngebiete sind bereits fast vollständig vermarktet. Einzelne Baulücken befinden sich in Privateigentum und werden für die bauliche Nutzung nicht zur Verfügung gestellt. Das ursprünglich geplante Wohngebiet westlich der Klinik Möhnesee kann aufgrund geänderter Zielvorstellungen des Eigentümers nicht realisiert werden. Die geplante westliche Erweiterung der Wohnbaufläche im Bereich des Plangebietes stellt eine sinnvolle Alternative dazu dar. Durch den Abstand, den die Bebauung zum Schnappweg hält, ist eine wirksame Ortseingrünung weiterhin gewährleistet, sodass das Landschaftsbild nicht erheblich gestört wird. Die Ausweisung einer Wohnbaufläche an anderer Stelle würde ähnliche oder erheblichere Auswirkungen auf die Umwelt nach sich ziehen. 29 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE 3 Sonstige Angaben 3.1 Beschreibung der Methodik Die Erfassung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgte durch Auswertung vorhandener Fachinformationssysteme und Karten sowie drei Geländebegehungen. Des Weiteren eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt (BÜRO STELZIG 2017). Als weitere Informationsgrundlage diente die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke-West / südlich des Daiwesweges) der Gemeinde Möhnesee (VIELHABER 2017b). 3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) In der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird die Beschreibung geplanter Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Umsetzung von Bauleitplänen auf die Umwelt gefordert. Entsprechend den Vorgaben des § 4 c BauGB erfolgt eine Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, durch die Gemeinde Möhnesee. Zielsetzung eines solchen Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können. Ein Monitoring ist hinsichtlich der Einhaltung der vorgesehenen Festsetzungen zum Bebauungsplan erforderlich. Des Weiteren ist die sachgerechte Durchführung der beschriebenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu prüfen. Dies muss innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach Aufstellung des Bebauungsplans kontrolliert und dokumentiert werden. Zuständig hierfür ist die Gemeinde Möhnesee. Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind in Kapitel 2.5 aufgeführt. 3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Grundstücken, vorwiegend zum Bau von Einund Zweifamilienhäusern, strebt die Gemeinde Möhnesee die Errichtung neuer Wohngebiete im Westen des Ortes Körbecke an. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke-West / südlich des Daiwesweges“ der Gemeinde Möhnesee sollen ca. 7 ha Fläche zwischen dem Daiwesweg im Norden und der Straße „Am Linnebrai“ im Süden für die Wohnbebauung erschlossen werden. 30 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE Der Großteil des Plangebietes stellt zurzeit landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerfläche dar. Hier sollen etwa 75 neue Grundstücke entstehen, die durch eine Zufahrt vom Daiwesweg verkehrlich erschlossen werden sollen. Die Planung sieht Fuß- und Radwege zur südlich bzw. westlich gelegenen Straße vor. Entlang der westlichen und teilweise auch der südlichen Grenze des Plangebietes soll eine parkartige Grünanlage mit Spielplatz entstehen. Entlang der geplanten Verkehrswege im Wohngebiet sieht der Bebauungsplan die Pflanzung einheimischer Bäume vor. Die Baumreihe entlang des Daiwesweges bleibt bis auf einen Baum erhalten. Im Süden des Plangebietes befindet sich ein alter Schuppen, der im Zuge der Bauarbeiten abgerissen werden soll. Das Vorhaben ist mit gering (Menschen, Landschaft, Luft und Klima, Wasser, Kultur- und Sachgüter) bis mittel (Tiere und Pflanzen, Boden) eingestuften Beeinträchtigungen für die Schutzgüter verbunden. Unter Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen (bestehende Wohngebiete, Verkehr auf umgebenden Straßen), sowie von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird jedoch insgesamt von keiner erheblichen Beeinträchtigung für die Schutzgüter ausgegangen. Aufgestellt Volker Stelzig Soest, im März 2017 31 UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER GEMEINDE MÖHNESEE 4 Literatur BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2009): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Soest im Regierungsbezirk Arnsberg. Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg mit öffentlichem Anzeiger Nr. 15. Arnsberg. BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2012): Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg, Teilabschnitt „Soest und Hochsauerlandkreis“, Blatt 5. Arnsberg BÜRO STELZIG (2017): Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke-West / südlich des Daiwesweges“ der Gemeinde Möhnesee. Gutachten im Auftrag der Gemeinde Möhnesee. Soest. ELEKTRONISCHE W ASSERWIRTSCHAFTLICHES VERBUNDSYSTEM FÜR DIE W ASSERWIRTSCHAFTSVERWALTUNG NRW [ELWAS] (2017): Bewertung GWK mengenmäßiger und chemischer Zustand. Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#. Zuletzt abgerufen am 13.03.2017 GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK50 – Bodenkarte und Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. KuLaDig [Kultur. Landschaft. Digital] (2017): Kulturlandschaft Hellwegbörden. Online unter: https://www.kuladig.de/Objektansicht/A-EK-20080619-0015 (zuletzt abgerufen am 21.03.2017). LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-W ESTFALEN (LANUV NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW. Recklinghausen. Stand September 2008. LANUV NRW (2017): Fachinformationssystem (@LINFOS) Online unter: http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp (zuletzt abgerufen am 13.03.2017). VIELHABER STADTPLANUNG (2017a): 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Möhnesee im Ortsteil Körbecke. Vorentwurf. Stand: 27.01.2017. Arnsberg. VIELHABER STADTPLANUNG (2017b): Begründung zum Entwurf vom 22.03.2017: Bebauungsplan Nr. 38 „Körbecke-West / südlich des Daiwesweges) der Gemeinde Möhnesee. Arnsberg. VIELHABER STADTPLANUNG (2017c): Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke West / südlich des Daiwesweges“ (Stand 21.03.2017) der Gemeinde Möhnesee. Arnsberg. 32