Körbecke-West / südlich des Daiwesweges

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Gemeinde Möhnesee
FB 3 Gemeindeentwicklung &
Bauwesen
Hauptstraße 19
59519 Möhnesee
Umweltbericht
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Körbecke-West / südlich des
Daiwesweges" der Gemeinde Möhnesee
Stand: März 2017
I
Auftraggeber:
Gemeinde Möhnesee
FB 3 Gemeindeentwicklung & Bauwesen
Hauptstraße 19
59519 Möhnesee
Auftragnehmer:
Bearbeiter:
Dipl.-Geograph Volker Stelzig
M. Sc. Zoologin Denise Ivenz
Stand:
März 2017
II
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
Einleitung ................................................................................................................... 1
Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes ........................................................................... 1
1.2
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplanungen festgelegten und für die
Fläche relevanten Ziele des Umweltschutzes.............................................................................. 3
Fachplanungen ............................................................................................................................. 5
2
2.1
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................................ 8
Lage und heutige Nutzung .................................................................................................. 8
2.2
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes ................................................ 11
Schutzgut Mensch ...................................................................................................................... 11
Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................................. 11
Schutzgut Luft und Klima .......................................................................................................... 13
Schutzgut Landschaft ................................................................................................................ 14
Schutzgut Boden ........................................................................................................................ 15
Schutzgut Wasser ...................................................................................................................... 17
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................. 18
2.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung ............................................................................................................................................ 19
2.4
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung ............................................................................................................................................ 19
Schutzgut Mensch ...................................................................................................................... 19
Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................................. 20
Schutzgut Luft und Klima .......................................................................................................... 21
Schutzgut Landschaft ................................................................................................................ 22
Schutzgut Boden ........................................................................................................................ 22
Schutzgut Wasser ...................................................................................................................... 23
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................................. 23
2.5
Ermittlung des Kompensationsbedarfs ........................................................................... 24
2.6
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen.................................................................................................................................. 26
Vermeidungsmaßnahmen ......................................................................................................... 26
Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................................................. 29
Darstellung anderweitig geprüfter Planungsmöglichkeiten .................................................. 29
3
3.1
4
Sonstige Angaben .................................................................................................... 30
Beschreibung der Methodik .............................................................................................. 30
3.2
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)
30
3.3
Allgemein verständliche Zusammenfassung.................................................................. 30
Literatur .................................................................................................................... 32
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Ausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke West /
südlich des Daiwesweges“ (VIELHABER STADTPLANUNG 2017C, Stand 21.03.2017). ... 2
Abbildung 2: Ausschnitt aus den Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg, Teilabschnitt
„Soest und Hochsauerlandkreis“, Blatt 5 mit Lage des Plangebietes (rot umrandet)
(BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2012). ....................................................................... 5
Abbildung 3: Auszug aus dem Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Möhnesee mit Lage des Plangebietes (rote Ellipse) – bisherige
Darstellungen in den Änderungsbereichen (VIELHABER STADTPLANUNG 2017a). ......... 6
Abbildung 4: Auszug aus dem Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Möhnesee mit Lage das Plangebietes (rote Ellipse) – geänderte
Darstellungen in den Änderungsbereichen (VIELHABER STADTPLANUNG 2017a). ......... 7
Abbildung 5: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 "Körbecke–West / südlich des
Daiwesweges" der Gemeinde Möhnesee (rote Umrandung) (Kartengrundlage:
GEOBASIS NRW 2017). ............................................................................................... 8
Abbildung 6: Der Großteil des Plangebietes besteht aus Äckern. .......................................... 9
Abbildung 7: Die Straße „Am Daiwesweg“ wird von einer Baumreihe gesäumt. ..................... 9
Abbildung 8: An der südlichen Grenze des Plangebietes befindet sich ein alter Schuppen. . 10
Abbildung 9: Der hintere Bereich des Schuppens ist durch eine Luke mit dem vorderen
verbunden. ............................................................................................................... 10
Abbildung 10: Lage des Plangebietes (rot umrandet) zum Landschaftsschutzgebiet des
Kreises Soest (LSG-4315-0009) (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW 2017). ............. 15
Abbildung 11: Überblick über die Böden im Plangebiet (rot umrandet). ............................... 17
Abbildung 12: Überblick über die bestehenden Biotoptypen im Plangebiet (Kartengrundlage
GEOBASIS NRW 2017). ............................................................................................. 25
Abbildung 13: Überblick über die geplanten Biotoptypen im Plangebiet (Kartengrundlage
GEOBASIS NRW 2017). ............................................................................................. 25
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Relevante Fachgesetze. ........................................................................................ 3
Tabelle 2: Bilanzierung. ....................................................................................................... 26
IV
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
1 Einleitung
1.1
Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes
Die Gemeinde Möhnesee plant die Erschließung eines etwa 7 ha großen Wohngebietes am
westlichen Ortsrand von Körbecke. Das Plangebiet wird großteils landwirtschaftlich genutzt
und umfasst die Flurstücke 31, 416, 495, 514, 515, 516, 523 sowie 603 (tlw.) der Flur 5 der
Gemarkung Körbecke (1727). Zusätzlich gehört ein Teil des Flurstückes 1099 der Flur 1 zum
Plangebiet. Der Schnappweg bildet die westliche Grenze des Plangebietes, während es im
Osten an die vorhandenen Wohnbebauung anschließt. Im Norden schließt das Plangebiet die
Straße „Am Daiwesweg“ im Süden die Straße „Am Linnenbrai“ mit ein.
Innerhalb des als „Allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen-den Bereiches sollen etwa 75
Grundstücke realisiert werden. Die Maße der baulichen Nutzung sollen in weiteren Verfahren
festgelegt werden. Diese sollen in Abhängigkeit von dem absehbaren Bedarf für einzelne
Erschließungsabschnitte durchgeführt werden. Die geplante Bebauung soll sich jedoch an den
benachbarten Wohngebieten orientieren und überwiegend aus Einzel- und Doppelhäusern
bestehen. An vereinzelten Stellen sollen auch leicht verdichtete Bauformen ermöglicht werden.
So soll entlang des Daiwesweges die östlich gelegene Bebauung nach Westen hin fortgesetzt
werden, wobei auf einen sanften Übergang zu den westlich gelegenen Strukturen geachtet
werden soll. Im an die vorhandene Siedlung grenzenden Osten des Plangebietes ist
vergleichbare Bebauung geplant (vgl. Abbildung 4).
Verkehrsmäßig soll das geplante Wohngebiet zum Großteil über eine Stichstraße „Vom Daiwesweg“ aus erschlossen werden, wodurch zwei Bäume entlang der Alle entfallen. Von der
Stichstraße aus sollen je drei Wege in östliche und westliche Richtung abzweigen, die in einer
Wendeanlage mit Aufenthaltsqualität enden. Lediglich eine kleine Baufläche im Südosten des
Plangebietes soll über die Straße „Am Linnenbrai“ an das Verkehrsnetz angebunden werden.
Verbindungswege von Norden nach Süden sind für Radfahrer und Fußgänger, nicht aber für
den motorisierten Verkehr geplant.
Entlang des westlichen Randes des Plangebietes soll ein durchgängiger Grünzug mit Spiel-,
Ruhe-, und Aufenthaltsflächen entstehen. Hier ist die Pflanzung von heimischen Baumarten
vorgesehen. Diese sollen in einer Dichte von einem Baum pro etwa 150 m2 (insgesamt 42)
gesetzt werden. Auch die Straßen zur Erschließung innerhalb des Wohngebietes sollen mit
einheimischen
Bäumen
gesäumt
werden.
Gemäß
§
51a
LWG
ist
anfallendes
Niederschlagswasser vor Ort zu versickern oder zu verrieseln oder in ein ortsnahes Gewässer
einzuleiten. Da die Böden im Plangebiet laut baugrundtechnischen Untersuchungen nicht für
die Versickerung geeignet sind, soll das unverschmutzte Niederschlagswasser in den
Möhnesee eingeleitet werden.
1
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
In einem Parallelverfahren erfolgt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Wohngebietes zu schaffen. Im Zuge
dieser soll u.a. der östliche Teil des Plangebietes, der derzeit als öffentliche Grünfläche dargestellt ist, als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zusätzlich wird eine südlich des
Plangebietes gelegene Ackerfläche, die derzeit als Wohnbaufläche dargestellt wird, als Fläche
für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke West /
südlich des Daiwesweges“ (VIELHABER STADTPLANUNG 2017C, Stand 21.03.2017).
2
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
1.2
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplanungen festgelegten und für die
Fläche relevanten Ziele des Umweltschutzes
In den Fachgesetzen sind für die verschiedenen Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze
definiert, die im Rahmen der vorliegenden Prüfung der Schutzgüter berücksichtigt werden
müssen. In der Tabelle 1 sind die relevanten Fachgesetze aufgeführt.
Tabelle 1: Relevante Fachgesetze.
Schutzgut
Quelle
Baugesetzbuch
Mensch
Bundes Immissionsschutzgesetz
TA Lärm
DIN 18005
Tiere und
Pflanzen
Zielaussage
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der
Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung
von Emissionen.
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens,
des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens
von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und
Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen
Erscheinungen).
Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse in der
Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig,
dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber
auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von
Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden soll.
Schutz und Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlicher
FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Bedeutung zur Sicherstellung einer biologischen Vielfalt und
insbesondere die Erhaltung wildlebender Vogelarten.
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes
und als Lebensgrundlage des Menschen auch in
Verantwortung künftiger Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereichen zu schützen, zu pflegen , zu
entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen, dass

die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsschutzgesetz
NRW

die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter

die Tier und Pflanzenwelt einschließlich ihrer
Lebensstätten und Lebensräume, sowie

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit, sowie der der
Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind insbesondere die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des
Naturhaushaltes und der Landschaftspflege insbesondere

die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen
ihnen sowie die Landschaft und die biologische
Vielfalt,
Baugesetzbuch

die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der
Europäischen Vogelschutzgebiete, sowie

die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich
erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes on seinen
in § 1, Absatz 6 Nr. 7a bezeichneten Bestandteilen
3
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
(Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes)
zu berücksichtigen.
Bundesbodenschutzgesetz
Boden
Baugesetzbuch
Wasser
Wasserhaushaltsgesetzbuch
Landeswassergesetz
Luft
Klima
Landschaft
Ziele sind

der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich
seiner Funktion im Naturhaushalt, insbesondere als
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen,
Tiere und Pflanzen,

Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser
und Nährstoffkreisläufen,

Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen
(Grundwasserschutz),

Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,

Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und
forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und
öffentliche Nutzungen,

der Schutz des Bodens vor schädlichen
Bodenveränderungen,

Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen
schädlicher Bodenveränderungen,

die Förderung der Sanierung schädlicher
Bodenveränderungen und Altlasten
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung
und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher
Inanspruchnahme von Böden (Bodenschutzklausel). Darüber
hinaus soll eine sozialgerechte Bodennutzung gewährt
werden.
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes
und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren
Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur
Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigung ihrer
ökologischen Funktionen.
Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen
und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die
Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens,
des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Bundes-Immissionsschutzgesetz inkl.
(Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens
Verordnungen
von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und
Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen
Erscheinungen).
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft von
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen
TA Luft
sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen
Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur
Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und
Landschaftsschutzgesetz
damit auch der klimatischen Verhältnisse) als
Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine
Erholung
Schutz, Pflege und Entwicklung und ggf. Wiederherstellung
der Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als
Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsschutzgesetz
die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten
NRW
Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und
Landschaft.
Baugesetzbuch
Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.
4
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Fachplanungen
Auch in den entsprechenden Fachplänen sind Ziele des Umweltschutzes und allgemeine
Grundsätze für die Schutzgüter formuliert, die im Rahmen der Prüfung berücksichtigt wurden.
Regionalplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Regionalplanes für den Regierungsbezirk
Arnsberg, Teilabschnitt Soest und Hochsauerlandkreis (Blatt 5) und ist zum Großteil als
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt (vgl. Abbildung 2). Lediglich der östliche
Bereich ist als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ausgewiesen. Im Gemeindegebiet Möhnesee
ist ausschließlich das Ortsgebiet von Körbecke als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt.
Die dortige Entwicklung neuer Wohngebiete entspricht somit den Zielen des Regionalplanes.
Die Grenzen der Festsetzung zum „Allgemeinen Siedlungsbereich“ reichen auch über die
tatsächlichen Siedlungsgrenzen hinaus, sodass in gewissem Maße auch Spielraum für eine
Ausdehnung der Wohnbebauung gegeben ist. Das Plangebiet reicht westlich jedoch über die
als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ausgewiesene Fläche hinaus, während sich südlich davon
noch unbebaute und auch als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellte Fläche vorhanden
ist. Aufgrund geänderter Zielvorstellungen des Eigentümers ist die dortige Erschließung eines
Wohngebietes jedoch nicht möglich, sodass dieses alternativ im Plangebiet realisiert werden
soll.
Abbildung 2: Ausschnitt aus den Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg, Teilabschnitt
„Soest und Hochsauerlandkreis“, Blatt 5 mit Lage des Plangebietes (rot umrandet)
(BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2012).
5
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Flächennutzungsplan
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet im westlichen Bereich als
„Öffentliche Grünfläche“ und im östlichen Teil sowie am nördlichen Rand als „Wohnbaufläche“
dargestellt (vgl. Abbildung 3). Um die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die geplante
Erschließung des Wohngebietes zu schaffen, soll der Flächennutzungsplan in einem
Parallelverfahren geändert werden. Die bestehende Wohnbaufläche im Plangebiet soll nach
Westen hin ausgeweitet werden, sodass nur noch ein schmaler Streifen zum Schnappweg als
„Öffentliche Grünfläche“ dargestellt wird (vgl. Abbildung 4). Im Gegenzug dazu soll ein Bereich
südlich des Plangebietes, der derzeit als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zukünftig als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden.
Abbildung 3: Auszug aus dem Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Möhnesee mit Lage des Plangebietes (rote Ellipse) – bisherige Darstellungen in den
Änderungsbereichen (VIELHABER STADTPLANUNG 2017a).
6
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Abbildung 4: Auszug aus dem Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Möhnesee mit Lage das Plangebietes (rote Ellipse) – geänderte Darstellungen in den
Änderungsbereichen (VIELHABER STADTPLANUNG 2017a).
Landschaftsplan
Ein Landschaftsplan liegt für das Plangebiet nicht vor. Zu beachtende natur- und
landschaftsschutzrechtliche Gebiete und Objekte sind im Flächennutzungsplan dargestellt.
7
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1
Lage und heutige Nutzung
Das etwa 7 ha große Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteils Körbecke der
Gemeinde Möhnesee (vgl. Abbildung 5). Es umfasst die Flurstücke 31, 416, 495, 514, 515,
516, 523 sowie 603 (tlw.) der Flur 5 der Gemarkung Körbecke (1727). Zusätzlich gehört ein
Teil des Flurstückes 1099 der Flur 1 zum Plangebiet. Der Schnappweg bildet die westliche
Grenze des Plangebietes, während des im Osten an die vorhandenen Wohnbebauung
anschließt. Im Norden schließt das Plangebiet die Straße „Am Daiwesweg“ im Süden die
Straße „Am Linnebrai“ mit ein.
Zurzeit stellt das Plangebiet fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die aus
zwei direkt aneinander anschließenden intensiv bewirtschafteten Äckern besteht (vgl.
Abbildung 6). Die nördlich gelegene Straße „Am Daiwesweg“ ist gegen die Ackerfläche mit
Laubbäumen gesäumt (vgl. Abbildung 7). Im Süden des Plangebietes führt die Straße „Am
Linnenbrai“ von der östlich gelegenen Wohnbebauung zu einem alten eingeschossigem
Schuppen, der zur Hälfte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt. Dieser ist im
vorderen Bereich gemauert und vorne offen (vgl. Abbildung 8) und im hinteren Bereich, der
durch eine Luke mit dem vorderen verbunden ist, bis auf ein zugewachsenes Holztor mit
gewelltem Metall verkleidet (vgl. Abbildung 9).
Abbildung 5: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 "Körbecke–West / südlich des
Daiwesweges" der Gemeinde Möhnesee (rote Umrandung) (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW
2017).
8
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Abbildung 6: Der Großteil des Plangebietes besteht aus Äckern.
Abbildung 7: Die Straße „Am Daiwesweg“ wird von einer Baumreihe gesäumt.
9
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Abbildung 8: An der südlichen Grenze des Plangebietes befindet sich ein alter Schuppen.
Abbildung 9: Der hintere Bereich des Schuppens ist durch eine Luke mit dem vorderen
verbunden.
10
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
2.2
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
Im Folgenden wird für die einzelnen Schutzgüter der derzeitige Umweltzustand erläutert.
Dieser bildet die Grundlage für die Beurteilung der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben.
Schutzgut Mensch
Unter dem Schutzgut Mensch sind die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesundheit sowie
Wohlbefinden zu verstehen. Neben der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und dem
Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sind als Schutzziele das
gesunde Wohnen und die Regenerationsmöglichkeiten zu betrachten. Daraus abgeleitet sind
zu berücksichtigen:
 Wohn-, Wohnumfeld und Erholungsfunktion,
 Gesundheit und Wohlbefinden.
Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion
Das Plangebiet befindet sich am Siedlungsrand und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Es
erfüllt somit keine Wohnfunktion. Die gut ausgebaute Infrastruktur von Körbecke sowie die
Nähe zum und den Blick auf den Möhnesee, der zahlreiche Möglichkeiten zur Erholung sowie
für Freizeitaktivitäten bietet, bedingen eine grundsätzlich hohe Qualität der umgebenden
Wohngebiete. Als Teil eines Grünstreifens um das Ortsgebiet von Körbecke trägt auch das
Plangebiet zur Qualität des Wohnumfeldes bei. Entlang des Ufers des Möhnesees sowie
entlang des Schnappweges verläuft der Hauptwanderweg „X“ von Westfalen, der von
Hattingen über den Möhnesee nach Altenbeken führt. Die Erholungsfunktion wird jedoch durch
den Straßenverkehr auf der regelmäßig frequentierten K 32, die entlang des Schnappweges
verläuft, vermindert.
Gesundheit und Wohlbefinden
Durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Plangebietes sowie der Ackerflächen in der
Umgebung sind zeitweise Geruchs- und Geräuschauswirkungen zu erwarten. Der Verkehr
entlang der umgebenden Straßen, besonders dem Schnappweg, führt zu Beeinträchtigungen
durch Geräusch- und Schadstoffimmissionen im Plangebiet. Von der Klinik Möhnesee gehen
aufgrund der relativ großen Entfernung zum Plangebiet keine Beeinträchtigungen aus. Vom
etwa 130 m nördlich gelegenen Gewerbegebiet gehen zeitweise Geräuschemissionen aus.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen stehen der Schutz der Arten und ihrer
Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume
und -bedingungen im Vordergrund. Lebensräume mit besonderen Funktionen für Tiere und
Pflanzen und ihre Ausbreitungsmöglichkeiten sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Daraus lassen sich ableiten:
 Biotopfunktion,
11
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE

Biotopvernetzungsfunktion.
Die Biotopfunktion einer Fläche hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie z.B. Lage, Größe,
Struktur, Beschaffenheit, den Standortfaktoren und der Vorbelastung ab.
Biotopfunktion
Tiere
Die potentiellen Auswirkungen des Vorhabens auf die ansässige Tierwelt wurden im Rahmen
einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung untersucht (BÜRO STELZIG 2017). Nach der
Luftbildanalyse und drei Ortsbegehungen konnte Quartierpotential für drei Fledermausarten
(Braunes Langohr, Wasser und Zwergfledermaus) im Wirkraum des Vorhabens nicht
ausgeschlossen werden. Auch für Sperber, Baumpieper, Waldohreule, Mäusebussard, Mehlund Rauchschwalbe sowie Turteltaube, Waldkauz, Schleiereule, Turm- und Baumfalke
besteht Brutpotential im Wirkraum. Im Plangebiet des Vorhabens konnte lediglich ein
Brutvorkommen von Feldsperling und Kuckuck nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Eine ausführliche Beschreibung der Potentialanalyse ist der Artenschutzrechtlichen
Vorprüfung zu entnehmen (BÜRO STELZIG 2017).
Pflanzen
Die Vegetation im Plangebiet ist durch intensive Ackerbewirtschaftung geprägt. Die
Laubbäume (Ahorn), die die Straße „Am Daiwesweg“ einseitig säumen, stellen die einzigen
Gehölze dar. Planungsrelevante Pflanzenarten sind nicht vorhanden.
Natur-, Vogel- und FFH-Schutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich außerhalb bestehender Natur-, Vogel- und FFH-Schutzgebieten.
Entlang des südlich gelegenen Möhnesees erstreckt sich das Vogelschutzgebiet „Möhnesee“
(DE 4514-401), das eine besondere Bedeutung für durchziehende und winterrastende
Wasservögel trägt. Am südlichen Möhnesee-Ufer beginnt das FFH-Schutzgebiet „Arnsberger
Wald“
(DE-4514-302),
welches
eine
große,
zusammenhängende
Waldfläche
mit
verschiedenen naturnahen Waldgesellschaften darstellt. Hier sind die großflächigen
Hainsimsen-Buchenwälder
sowie
die
bachbegleitenden
Erlen-Eschenwälder
von
herausragender Bedeutung. Das FFH-Schutzgebiet überschneidet sich teilweise mit dem
Naturschutzgebiet „Arnsberger Wald“ (SO-029), das das größte Wald-Naturschutzgebiet in
Nordrhein-Westfalen darstellt. Neben den unterschiedlichen naturnahen Waldgesellschaften
ist auch das Vorkommen seltener und geschützter Vogelarten (z.B. Raufußkauz, Eisvogel und
Schwarzstorch) von Bedeutung. Auf nördlicher Seite des Möhnesees stellt das über 2.600 m
entfernte FFH-Schutzgebiet „Büecke und Hiddingser Schledde“ (DE-4414-301) das
nächstgelegene Schutzgebiet dar. Dieses stellt ein großflächiges, ehemaliges militärisches
12
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Übungsgelände mit ausgedehntem baufreien Magergrünland und zahlreichen Kleingewässern
dar (LANUV NRW 2017).
Schutzwürdige und nach § 62 geschützte Biotope
Das Plangebiet beinhaltet weder schutzwürdige noch nach § 62 geschützte Biotope. Ein
stehendes Binnengewässer ist östlich des Ortes Körbecke am Ufer des Möhnesees als nach
§ 62 zu schützendes Biotop ausgewiesen (GB-4514-040). Am Südufer des Möhnesees sind
mehrere Siepen nach § 62 zu schützen (u.a. GB-4514-033, GB-4514-034). Entlang des
Nordufers des Möhnesees befinden sich mehrere als schutzwürdige ausgewiesene Biotope.
Die über 500 m westlich gelegene „Möhneseebucht am Schnapshof“ (BK-4514-074) stellt eine
kleine
Bucht
im
Mündungsbereich
eines
nördlich
vom
Haarstrang
kommenden
Seitenzuflusses des Möhnesees dar, die von Ufergehölz umgeben ist und etwa 400 m in das
umgebende Waldgebiet hineinragt. Der an den südlich bis östliich exponierten mäßig steilen
Uferhängen ausgebildete „Eichenwald westlich des Schnapshofes“ (BK-4514-058) ist auch als
schutzwürdig dargestellt. Östlich des Plangebietes befindet sich ein Teil des schutzwürdigen
Biotopes „Teichschlammgesellschaften am Möhnesee“ (BK-4514-054), welches seltene und
gefährdete Pflanzenarten und Gesellschaften beherbergt (LANUV NRW 2017).
Biotopvernetzungsfunktion
Verbundflächen sind innerhalb des Pangebietes nicht ausgewiesen. Der südlich gelegene
Möhnesee ist als Verbundfläche – „Möhnesee nördlicher Teil“ (VB-A-4514-013) – mit
Rückzugs- und Ausbreitungsfunktion und besonderer Bedeutung für durchziehende und
winterrastende Wasservogel ausgewiesen. Entlang der über 500 m westlich des Plangebietes
gelegenen nördlichen Möhneseebucht erstreckt sich die Verbundfläche „Wälder am Nordrand
des Möhnesees“ (VB-A-4514-013). Sie beinhaltet die an den südlich und östlich exponierten
Hängen wachsenden Laubmischwälder beinhaltet. Über 1.000 m nördlich befindet sich ein
kleines Waldstück, das einen Teil der Verbundfläche „Feldgehölze der westlichen Haar“ (VBA-4414-006) bildet und denen eine wichtige Trittsteinfunktion entlang des strukturarmen und
ackerbaulich geprägten Haarstranges zukommt (LANUV NRW 2017).
Schutzgut Luft und Klima
Als Schutzziele sind für das Schutzgut Klima/Luft die Vermeidung von Luftverunreinigungen,
die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der
lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktion definiert. Dabei sind zu
berücksichtigen:

die Durchlüftungsfunktion,

die Luftreinigungsfunktion,
13
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GEMEINDE MÖHNESEE

die Wärmeregulationsfunktion.
Durchlüftungsfunktion
Das Plangebiet beinhaltet mit Ausnahme der Straßen ausschließlich unversiegelte Flächen,
die für die Kaltluftproduktion von Bedeutung sind. Die vom Plangebiet ausgehenden
Kaltluftströme besitzen nur geringe Durchlüftungsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete.
Die Klinik Möhnesee profitiert von den vom Plangebiet ausgehenden Kaltluftströmen.
Luftreinigungsfunktion
Das Plangebiet beinhaltet nur einen geringen Gehölzanteil, der für die Luftreinigung nur von
untergeordneter Bedeutung ist.
Wärmeregulationsfunktion
Die unversiegelten Flächen des Plangebietes sind für die Kaltluftproduktion von Bedeutung.
Schutzgut Landschaft
Wesentliches Schutzziel des Schutzgutes Landschaft ist das Landschaftsbild, das es in seiner
Eigenart, Vielfalt und Schönheit zu erhalten gilt, ebenso wie die Erhaltung ausreichend großer
unzerschnittener Landschaftsräume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere
Landschaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten.
Daraus abgeleitet ist die landschaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen. Diese Funktion,
d.h. die Bedeutung des Landschaftsbildes, ist abhängig von der Ausstattung eines Gebietes
mit unterschiedlichen Landschaftselementen, der Topographie und der Nutzung, aber auch
der bestehenden Vorbelastungen durch künstliche Elemente (Lärm, Gerüche und Unruhe).
Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Landschaftsraum „Arnsberger Wald „ (LR-VIb-010).
Er stellt einen der wenigen unzerschnittenen Naturräume in Nordrhein-Westfalen dar und steht
im Kontrast zur Bördelandschaft im Norden und dem Siedlungsband der mittleren Ruhr im
Süden. Der nördliche Teil gehört hingegen dem Landschaftsraum „Haarstrang mit HaarNordabdachung“ (LR-IIIa-112) an. Dieser wird durch eine ausgedehnte und flachwellige
Ackerlandschaft geprägt und ist von wenigen Kleinwaldflächen durchsetzt. Besondere
gliedernde Wirkung kommt Obstbaumreihen und Obstweiden zu (LANUV NRW 2017).
Der Ort Körbecke ist von einem Landschaftsschutzgebiet des Kreises Soest (LSG-4315-0009)
umgeben, welches jedoch nicht Teil des Plangebietes ist (vgl. Abbildung 10). Im Kreisgebiet
wurden
insgesamt
Schutzzwecke
31.320
stellen
die
ha
Fläche
Erhaltung,
als
Landschaftsschutzgebiet
Entwicklung
und
ausgewiesen.
Wiederherstellung
der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter dar. Außerdem sollen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit
des Landschaftsbildes sowie die Erholungsfunktion erhalten werden (BEZIRKSREGIERUNG
ARNSBERG 2009).
14
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen Siedlungsraum im Osten und offener
Landschaft im Westen. Der westlich des Plangebietes gelegene Schnappweg stellt eine
markante Zäsur zwischen den beiden Landschaftsbereichen dar. Gliedernde Strukturen sind
im Plangebiet sowie im westlich angrenzenden Offenland nur wenige vorhanden. Eine
Baumreihe entlang des Daiwesweges grenzt das Plangebiet vom Friedhof ab. Durch die
Hanglage (südexponiert) ergibt sich eine weite Fernsicht auf den südlich gelegenen Möhnesee
sowie den Arnsberger Wald.
Abbildung 10: Lage des Plangebietes (rot umrandet) zum Landschaftsschutzgebiet des Kreises
Soest (LSG-4315-0009) (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW 2017).
Schutzgut Boden
Das Schutzgut Boden hat unterschiedlichen Funktionen für den Naturhaushalt. Es dient vor
allem als Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen.
Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoffkreisläufe, seine Filter-, Puffer- und
Stoffumwandlungseigenschaften, seine Grundwasserschutzfunktion und seine Bedeutung für
die Natur- und Kulturgeschichte zu schützen. Zu berücksichtigen sind folgende
bewertungsrelevante bodenökologischen Funktionen:

Biotopbildungsfunktion,

Grundwasserschutzfunktion,

Abflussregelungsfunktion.
Biotopbildungsfunktion
Im Plangebiet haben sich drei verschiedene Bodentypen ausgebildet (vgl. Abbildung 11). Im
nordwestlichen Teil befindet sich eine zum Teil erodierte Pseudogley-Braunerde (L4514_SB231SW2), die aus zum Teil schwach steinigem tonigem Lehm, schluffig-tonigem Lehm und
vereinzelt sandig-tonigem Lehm aus Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän besteht. Zum Teil
15
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
ist auch Hochflächenlehm aus dem Tertiär vorhanden. Darunter befindet sich aus Kalkmergelund Kalkgestein gebildetes Festgestein aus der Oberkreide. Der Boden ist weder stau- noch
grundnass und nicht als schutzwürdig eingestuft. Im mittleren Plangebietsbereich hat sich ein
Typisches Kolluvium (L4514_K341) ausgebildet. Es besteht aus vereinzelt schwach steinigem
und zum Teil humosen lehmigen Schluff und schluffigem Lehm aus dem Holozän. Darunter
liegt zum Teil steiniger toniger Lehm, schluffig-toniger und sandiger Lehm aus
Hochflächenlehm aus dem Pleistozän, zum Teil aus Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän
bzw. aus Löß- und Terrassenablagerung aus dem Jungpleistozän. Vereinzelt findet man auch
karbonathaltiges Geröll und Schotter vor. Das darunter liegende Festgestein besteht aus
Kalkmergel-, Kalk-, Mergel- und Tonmergelstein aus der Oberkreide. Der Boden ist weder
stau- noch grundnass. Aufgrund seiner Regelungs- und Pufferfunktion sowie der natürlichen
Bodenfruchtbarkeit wird dieser Boden als besonders schutzwürdig eingestuft. Im östlichen
Bereich findet man eine Pseudogley-Braunerde (L4514_S-B321SW2) vor. Sie besteht aus
zum Teil schwach steinigem, lehmigem Schluff und schluffigem Lehm aus Löß aus dem
Jungpleistozän. Darunter liegt zum Teil schwach steiniger toniger bzw. stellenweise sandigtoniger
Lehm
aus
Grundmoräne
aus
dem
Mittelpleistozän
über
Festgestein
(Kalkmergelgestein und Kalkgestein aus der Oberkreide). Stelleweise findet man anstelle des
Lehms aus Grundmoräne auch Hochflächenlehm aus dem Tertiär. Der Boden ist weder staunach grundnass. Aufgrund seiner Regelungs- und Pufferfunktion und seiner natürlichen
Bodenfruchtbarkeit wird er als schutzwürdig eingestuft. Im Südwesten wird ein sehr kleiner
Teil der Fläche von einer Pseudogley-Parabraunerde (L4514_S-L342SH2) eingenommen. Sie
besteht aus schwach grusigem lehmigem Schluff bzw. schlufigem Lehm aus Löß- und
Solifluktionsbildung aus dem Jungpleistozän. Darunter befindet sich zum Teil steinig-grusiger
toniger Lehm bzw. stark sandiger Lehm aus Verwitterungsbildung aus dem Pleistozän. Das
darunter liegende Festgestein besteht aus Ton-, Schluff- und zum Teil Sandstein aus den
Oberkarbon. Der Boden ist aufgrund seiner Regelungs- und Pufferfunktion sowie seiner
natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. Er ist weder stau- noch grundnass
(GEOLOGISCHER DIENST 2004).
Grundwasserschutzfunktion
Im
Plangebiet
sind
derzeit
keine
Trinkwasserschutzgebiete,
Heilquellen
oder
Überschwemmungsgebiete festgesetzt (ELWAS 2017).
Das Plangebiet befindet sich über dem Grundwasserkörper „Oberkreideschichten des
Hellweg/Möhnesee-Haarstrang“ (276_16). Er besteht aus Kalk- und Kalkmergelsteinen der
Oberkreide, die besonders im Westen von teils mächtigen Lößablagerungen bedeckt sind.
Darunter befinden sich Ton-, Schluff- und Sandsteine des Paläozoikums. Im Bereich des
Haarstranges ist eine Karstlandschaft mit weitgehendem unterirdischem Abfluss nach Norden
16
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GEMEINDE MÖHNESEE
ausgebildet. Der Grundwasserkörper weist einen guten chemischen Zustand auf (ELWAS
2017).
Der Grenzflurabstand im Plangebiet schwankt sehr stark. Der östliche Bereich weist mit 14 dm
einen hohen Abstand zum Grundwasser auf. Der Grenzflurabstand des mittleren Teils ist mit
19 cm ebenfalls sehr hoch. Im nordwestlichen Bereich liegt jedoch ein sehr geringer Abstand
zum Grundwasser (8 dm) vor (GEOLOGISCHER DIENST 2004).
Abflussregelungsfunktion
Das Plangebiet besteht fast ausschließlich aus unversiegelter Fläche. Die dort ausgeprägten
Böden sind jedoch als ungeeignet für die Versickerung eingestuft (GEOLOGISCHER DIENST
2004).
Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt und aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen
Nutzung nicht zu erwarten.
B
A
C
D
Abbildung 11: Überblick über die Böden im Plangebiet (rot umrandet).
Pseudogley-Braunerde (A), Typisches Kolluvium (B), Pseudogley-Braunerde (C), PseudogleyParabraunerde (D) (Kartengrundlage: GEOLOGISCHER DIENST 2004)
Schutzgut Wasser
Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Hierzu
gehören:

Grundwasserdargebotsfunktion,

Grundwasserneubildungsfunktion,
17
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GEMEINDE MÖHNESEE

Grundwasserschutzfunktion,

Abflussregulation von Oberflächengewässern,

Lebensraumfunktion von Oberflächengewässern.
Zu den Zielen des Schutzgutes Wassers sind die Sicherung der Quantität und der Qualität von
Grundwasservorkommen sowie die Einhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen.
Grundwasserdargebotsfunktion/Grundwasserneubildungsfunktion
Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers im Plangebiet wird als gut eingestuft.
Die Durchlässigkeit der Grundwasserkörper reicht von mäßig bis mittel (ELWAS 2017).
Aufgrund der mäßigen bis mittleren Durchlässigkeit und der geringen Versickerungseignung
der Böden im Plangebiet (GEOLOGISCHER DIENST 2004) ist von einer mäßigen
Grundwasserneubildungsrate auszugehen.
Grundwasserschutzfunktion
Ausführungen zur Grundwasserschutzfunktion sind dem Schutzgut Boden zu entnehmen.
Abflussregulation und Lebensraumfunktion von Oberflächengewässern
Ausführungen
zur
Abflussregulation
sind
dem
Schutzgut
Boden
zu
entnehmen.
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Schutzziel für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter besteht in der Erhaltung historischer
Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders charakteristischer
Eigenart, von Stadt- und Ortsbildern, Ensembles, geschützten und schützenswerten Bau- und
Bodendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigenart und
Schönheit des Denkmals erforderlich ist.
Das Plangebiet liegt im Grenzbereich der Kulturlandschaft „Hellwegbörden“ (KL 15). Die
Hellwegbörden stellen eine flachwellige und sehr fruchtbare Region zwischen der Lippe im
Norden und dem Mittelgebirge im Süden. Die offene, gehölzarme und wenig strukturierte
Landschaft ist durch Ackerbau geprägt, in der verstreut geschlossene Dorfsiedlungen liegen.
Nur im Nordwesten erstreckt sich ein Streusiedlungsgebiet. Die Kreisstadt Soest besitzt nicht
nur historische Bedeutung, sondern fällt auch aufgrund ihrer von Kirchtürmen geprägten
Silhouette auf. Sie liegt am historischen Hellweg, entlang welchem sich zahlreiche Städte
sowie Salinen und Bäder reihen. Das niederdeutsche Hallenhaus aus Fachwerk wurde im
ländlichen Raum im 19. Jhd. durch Massivbauten aus Backstein oder grünem Kalkstein
ersetzt. Zur selben Zeit entstanden im Zuge der Industrialisierung vor allem landwirtschaftliche
Fabrikationshallen wie Molkerei und Brennereien (KULADIG 2017).
18
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GEMEINDE MÖHNESEE
Im Plangebiet sind keine Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler ausgewiesen. Laut LWLArchäologie sind in der Nähe des Plangebietes zwei archäologische Fundstellen bekannt.
Unter Berücksichtigung der Nähe zum Gewässer (Möhne) kann nicht ausgeschlossen werden,
dass auch innerhalb des Plangebietes bisher noch unbekannte Bodendenkmäler liegen.
2.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Im Falle der Nichtdurchführung der Planung spricht man von der „Status Quo-Prognose“. Um
die Umwelterheblichkeit des Vorhabens besser einschätzen zu können und die Abwägung zu
erleichtern, sollen vermutliche Entwicklungstendenzen ohne Vorhabenumsetzung
(Nullvariante) mit der prognostizierbaren Entwicklung bei Vorhabenumsetzung verglichen
werden. Der Vergleich erfolgt unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Dimensionen von 20
- 25 Jahren.
Bei Beibehaltung der derzeitigen Nutzung ist von keinen wesentlichen Änderungen der
Umweltqualität auszugehen. Die Entwicklung der Vegetationsstrukturen würde weiterhin den
bestehenden Einflussfaktoren unterliegen. Bezüglich des Landschaftsbildes würden sich
ebenso keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
2.4
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Bei Durchführung der Planung gehen unterschiedliche Wirkungen auf den Umweltzustand
aus. Diese werden im Einzelnen für die jeweiligen Schutzgüter erläutert und bewertet.
Schutzgut Mensch
Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion
Durch die Erschließung des Wohngebietes verändern sich die bestehenden Sichtbeziehungen
für den Siedlungsrand, den Friedhof sowie den Bereich der Klinik. Vom Friedhof geht der Blick
auf den Möhnesee verloren. Von den am Rande des Wohngebietes stehenden Häusern wird
die Fernsicht auf die westlich gelegenen Ackerflächen eingeschränkt, sodass eine
geringfügige Verminderung der Wohnqualität stattfindet.
Die Erholungsfunktion des Gebietes wird durch die Erschließung des Wohngebietes nicht
beeinträchtigt.
Gesundheit und Wohlbefinden
Die Erschließung des Wohngebietes führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und damit
verbundenen Beeinträchtigungen in Form von Geräusch- und Schadstoffimmissionen.
Aufgrund der Vorbelastungen durch die angrenzenden Straßen (Schnappweg, Am
19
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GEMEINDE MÖHNESEE
Daiwesweg) sowie durch die bestehenden Wohngebiete bzw. die Klinik Möhnesee ist jedoch
nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit oder des Wohlbefindens durch
das Planvorhaben zu rechnen.
Auch
das
zu
erschließende
Wohngebiet
ist
verkehrsbedingten
Geräusch-
und
Schadstoffimmissionen ausgesetzt (Schnappweg, Am Daiwesweg). Für die Freiflächen und
den Außenbereich wurden die zulässigen Grenzwerte nur im Nahbereich zu den Straßen
zeitweise um 2 dB überschritten, sodass im Plangebiet von gesunden Wohnverhältnissen
auszugehen ist. Im Bereich der Baufelder wurden tagsüber und nachts Überschreitungen von
bis zu 3 dB gemessen. Vom Gutachter empfohlene Maßnahmen zum Schallschutz wurden in
den Bebauungsplan integriert. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Baugrund, der
städtebaulich herausragenden Lage sowie der nur moderaten Überschreitungen in den
Randbereichen können die gemessenen Werte als mit dem Abwägungsgebot des § 1 (6)
BauGB vereinbar angesehen werden. Durch die bestehende Klinik Möhnesee sind keine
erheblichen Wirkungen auf das geplante Wohngebiet zu erwarten. Vom 130 m entfernten
Gewerbegebiet „Ober’m Drüggelter Weg“ sind zeitweise Geräuschimmissionen zu erwarten.
Aktuell sind keine Konflikte mit dem benachbarten Wohngebiet „Am Graureiherweg“ bekannt,
sodass auch für das Plangebiet von keinen maßgeblichen Einschränkungen ausgegangen
werden kann. Die Ortsrandlage und Nähe zu landwirtschaftlichen Flächen führen zeitweise zu
moderaten Geruchs- und Geräuschimmissionen. Aufgrund der großen Entfernung zu
Stallungen können übermäßige Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden.
Insgesamt können die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch als gering und nicht
erheblich eingestuft werden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Biotopfunktion
Tiere
Die
Artenschutzrechtliche
Vorprüfung
ergab,
dass
unter
Berücksichtigung
einer
Bauzeitenregelung sowie der Maßnahmen zum Schutz des Feldsperlings keine erheblichen
Auswirkungen des Vorhabens auf die Tierwelt zu erwarten sind. Mit Ausnahme des
Feldsperlings und des Kuckucks konnte das Brutvorkommen aller planungsrelevanten Arten
in den vom Vorhaben direkt betroffenen Bereichen ausgeschlossen werden. Durch die
Bereitstellung von Nistkästen für diese Art kann der Verlust des potentiellen Brutplatzes
ausgeglichen werden. Da der Kuckuck seine Eier auf mehrere Nester verteilt, kann eine
Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden. Die Tötung einzelner Individuen des
Feldsperlings und des Kuckucks sowie anderer nicht planungsrelevanter Arten kann durch
eine Bauzeitenregelung vermieden werden.
20
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Eine ausführliche Beschreibung der Potentialanalyse ist der Artenschutzrechtlichen
Vorprüfung zu entnehmen (BÜRO STELZIG 2017).
Pflanzen
Das Plangebiet stellt zum Großteil intensiv genutzte Ackerfläche dar und beinhaltet keine
planungsrelevanten Pflanzenarten. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes
Pflanzen ist daher nicht zu erwarten.
Obwohl das Plangebiet als intensiv genutzte Ackerfläche in Siedlungsnähe nur verminderte
Eignung- als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten besitzt, geht mit der Erschließung
des Wohngebietes und der damit verbundenen Versiegelung von knapp 4 ha Fläche eine
erhebliche Verschlechterung des Lebensraumes einher, die im Rahmen von konkreten
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden müssen.
Natur-, Vogel- und FFH-Schutzgebiete
Mit einer Beeinflussung der umliegenden Schutzgebiete (Vogelschutzgebiet „Möhnesee“,
FFH- und Naturschutzgebiet „Arnsberger Wald“, FFH-Schutzgebiet „Büecke und Hiddingser
Schledde“) ist durch das Vorhaben nicht zu rechnen.
Schutzwürdige und nach § 62 geschützte Biotope
Auch schutzwürdige und nach § 62 geschützte Biotope werden durch das Vorhaben nicht
beeinflusst.
Biotopvernetzungsfunktion
Die umliegenden Verbundflächen („Möhnesee nördlicher Teil“, Wälder am Nordrand des
Möhnesees“, „Feldgehölze der westlichen Haar“) sind durch das Vorhaben nicht betroffen,
sodass die Biotopvernetzungsfunktion durch das Vorhaben ebenfalls nicht beeinträchtigt wird.
Insgesamt können die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch das
Vorhaben als mittel eingestuft werden.
Schutzgut Luft und Klima
Die geplante Erschließung des Wohngebietes geht mit der Versiegelung von knapp 4 ha
Fläche einher, die folglich nicht mehr der Kaltluftproduktion dient und keinerlei
Wärmeregulationsfunktion besitzt. Erhebliche Auswirkungen auf die Durchlüftung der
angrenzenden Wohngebiete sowie der Klinik Möhnesee sind aufgrund der Lage und der
Größe des Plangebietes nicht zu erwarten. Aufgrund der Ortsrandlage befinden sich im Umfeld
(westlich der Änderungsbereiche) genügend unversiegelte Flächen, die das örtliche Klima
21
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
positiv beeinflussen. Im Plangebiet befindet sich nur ein geringer Gehölzanteil (Alleebäume
entlang des Daiwesweges), der im Zuge des Vorhabens bis auf zwei Bäume erhalten bleibt.
Zusätzlich sollen entlang des westlichen Randes des Plangebietes weitere Bäume gepflanzt
werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Luftreinigungsfunktion ist somit ebenfalls nicht
zu erwarten. Während der Bauzeit ist lediglich mit einer kurzfristigen Anreicherung der Luft mit
Staub und Abgasen zu rechnen.
Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima Luft werden als gering und nicht erheblich
eingestuft.
Schutzgut Landschaft
Durch die geplante Erschließung des Wohngebietes wird der dortige Ortsrand nach Westen
verschoben. Die geplante Bebauungsgrenze liegt jedoch nicht westlicher als das
Klinikgebäude, sodass die Straße „Schnappweg“ als Grenze der Wohnbebauung in Körbecke
erhalten bleibt. Zusätzlich soll ein Streifen zwischen Schnappweg und Wohnbebauung im
Flächennutzungsplan weiterhin als „Öffentliche Grünfläche“ dargestellt werden. Hier ist eine
mit Bäumen bestandene, parkartige Grünfläche geplant, die zur wirksamen Ortseingrünung
beiträgt. Der Gehölzbestand bleibt bis auf zwei Bäume erhalten. Auch die geplante Bebauung
soll sich an den vorhandenen Wohngebieten orientieren, sodass sie sich harmonisch in die
Landschaft einfügt. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet (LSG-4315-0009) wird
demnach durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft können als gering und unerheblich
eingestuft werden.
Schutzgut Boden
Die geplante Versiegelung von Fläche geht mit dem Verlust der Bodenfunktionen (Biotop-,
Grundwasserschutz- und Abflussregelungsfunktion) einher. Der Einsatz von Maschinen und
Baufahrzeigen kann zusätzlich zu Bodenverdichtungen und Verunreinigungen führen. Auf
dem Großteil der zu versiegelnden Fläche befindet sich schutzwürdiger (PseudogleyBraunerde L4514_S-B321SW2 und ein kleiner Teil Pseudogley-Parabraunerde L4514_SL342SH2) und teilweise besonders schutzwürdiger fruchtbarer Boden (Typisches Kolluvium),
der für die landwirtschaftliche Produktion vollständig verloren geht. Der Inanspruchnahme
schutzwürdiger
und
besonders
schutzwürdiger
Böden
im
Geltungsbereich
des
Bebauungsplanes Nr. 38 steht mit der verfahrensbegleitenden 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes nunmehr die Nichtinanspruchnahme schutzwürdiger Böden (im
Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes) gegenüber. Daraus ergibt sich im Hinblick auf
das Schutzgut Boden eine wesentlich geringere Beeinträchtigung bei Durchführung des
Vorhabens.
22
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden können daher insgesamt als mittel eingestuft
werden.
Schutzgut Wasser
Die geplante Erschließung des Wohngebietes geht mit der Versiegelung von Fläche einher.
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist in diesen Bereichen nicht mehr gewährleitet,
wodurch Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate ausgelöst werden können.
Allerdings ist diese im betroffenen Bereich teilweise als sehr gering bis gering eingestuft
(ELWAS 2017). Im Umfeld befinden sich reichlich unversiegelte Flächen, die der Versickerung
dienen können. Erhebliche Verringerungen der Grundwasserneubildungsrate sind daher nicht
zu erwarten.
Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiete,
Heilquellen und Überschwemmungsgebiete, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden
könnten. Verunreinigungen des Grundwassers sind betriebsbedingt nicht zu erwarten, da
keine
wassergefährdenden
Stoffe
verwendet
werden
bzw.
im
Zuge
von
Genehmigungsverfahren ausgeschlossen werden können. Während der Bauphase können
Verunreinigungen im Boden verursacht werden, die zu einem Eintrag von Schadstoffen ins
Grundwasser führen. Eine Gefährdung des Grundwassers ist durch sachgerechte
Bauausführung zu vermeiden.
Insgesamt ist sind die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser als gering und
unerheblich einzustufen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet befinden sich keine Bau-, Boden- oder Kulturdenkmäler, die durch das
Vorhaben beeinträchtigt werden könnten. Laut LWL-Archäologie sind in der Nähe des
Plangebietes zwei archäologische Fundstellen bekannt. Unter Berücksichtigung der Nähe zum
Gewässer (Möhne) kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch innerhalb des Plangebietes
bisher noch unbekannte Bodendenkmäler liegen. Sollte im Zuge der Bauarbeiten auf
Bodendenkmäler (kultur- oder naturgeschichtliche Bodenfunde) gestoßen werden, müssen die
Arbeiten eingestellt und die Gemeinde Möhnesee als Untere Denkmalbehörde oder die LWLArchäologie für Westfalen (Außenstelle Olpe: Tel. 02761/93750) informiert werden. Die
Entdeckungsstätte ist mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu halten, falls
diese nicht von den Denkmalbehörden freigegeben wird.
Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind daher als nicht erheblich
einzustufen.
23
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke-West / südlich des
Daiwesweges“ der Gemeinde Möhnesee führt zu Beeinträchtigung der zu beachtenden
Schutzgüter. Diese werden als gering bis mittel eingestuft. Unter Berücksichtigung
bestehender Vorbelastungen (bestehende Wohngebiete, Verkehr auf umgebenden
Straßen), sowie von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird jedoch
insgesamt von keiner erheblichen Beeinträchtigung für die Schutzgüter ausgegangen.
2.5
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Durch die Erschließung und Bebauung des Plangebietes kommt es zu einem Eingriff in Natur
und Landschaft im Sinne des §1a BauGB, der entsprechend auszugleichen ist. Anhand der
Gegenüberstellung der Biotoptypen des Bestands vor dem Eingriff und denen der Planung
lässt sich der Eingriff hinsichtlich der Biotope ermitteln (LANUV NRW 2008).
Die Fläche zur geplanten Erschließung des Wohngebietes wird derzeit zum Großteil als
intensiv bewirtschafteter Acker genutzt. Durch das Vorhaben wird das Plangebiet im Bereich
der Verkehrswege für den motorisierten Verkehr sowie für Fußgänger bzw. Radfahrer
vollständig und im Bereich der Wohnbaufläche bis zu maximal 60 % versiegelt (GRZ = 0,4).
Entlang der westlichen Grenze sowie teilweise im Süden des Plangebietes ist eine parkartige
Grünfläche mit Spielplatz geplant. Die südlich verlaufende Straße „Am Linnenbrai“ wird zum
Teil erweitert, wohingegen der nördlich gelegene Daiwesweg bis auf die Zufahrt unverändert
bleibt. Es erfolgt lediglich eine geringfügige Erweiterung des Straßenbegleitgrünes.
Ausgenommen eines alten Schuppens befinden sich keine Gebäude im Plangebiet. Die
bestehenden Bäume entlang des Daiwesweges bleiben bis auf zwei Bäume im Bereich der
geplanten Zufahrt erhalten. Weitere Gehölze sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der
Bebauungsplan sieht die Pflanzung von insgesamt 27 einheimischen und standortgetreuen
Bäumen entlang der geplanten Verkehrswege vor. Zusätzlich sollen auf der geplanten
Grünfläche je angefangene 150 m2 ein einheimischer und standortgetreuer Baum (insgesamt
42) gepflanzt werden.
Bestehende Gebäude befinden sich bis auf einen alten Schuppen keine. Der Schuppen wird
im Zuge der Bauarbeiten abgerissen. Dieser wird teilweise von einer Rasenfläche umgeben,
die als Intensivrasen bilanziert wurde.
In Abbildung 12 und Abbildung 13 sowie im Anhang sind die Biotoptypen des Bestandes und
der Planung dargestellt. Die Bilanzierung des derzeitigen Planungsstandes ist Tabelle 2 zu
entnehmen.
24
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
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Abbildung 12: Überblick über die bestehenden Biotoptypen im Plangebiet (Kartengrundlage
GEOBASIS NRW 2017).
Abbildung 13: Überblick über die geplanten Biotoptypen im Plangebiet (Kartengrundlage
GEOBASIS NRW 2017).
25
UMWELTBERICHT ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 „KÖRBECKE-W EST/ SÜDLICH DES DAIWESWEGES“ DER
GEMEINDE MÖHNESEE
Tabelle 2: Bilanzierung.
Bestand
1.1 Versiegelte Fläche
Größe
[m²]
2.809
Biotopwert
0
Flächenwert
0
2.2 Straßenbegleitgrün ohne Baumbestand
1.253
2
2.506
3.1 Acker intensiv
65.527
2
131.054
4.5 Intensivrasen
56
2
112
Biotoptyp nach LANUV 2008
Gesamtfläche:
7.4 Einzelbaum lebensraumtypisch
69.645
1.156
Zwischensumme:
5
133.672
5.780
Gesamtwert:
139.452
Größe
[m²]
41.379
Biotopwert
0
Flächenwert
0
1.2 Teil- oder unversiegelte Betriebsflächen
765
1
765
2.2 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
1.467
2
2.934
4.3 Zier - und Nutzgärten ohne oder mit < 50 % hemischen Gehölzen
20.584
3
61.752
4.7 Grünanlage strukturreich mit Baumbestand
5.450
4
21.800
Planung
Biotoptyp nach LANUV 2008
1.1 Versiegelte Fläche
Gesamtfläche:
7.4 Einzelbaum lebensraumtypisch
2.6
69.645
1.822
Zwischensumme:
5
87.251
9.110
Gesamtwert:
96.361
Bilanz:
-43.091
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
Vermeidungsmaßnahmen
Artenschutz
Alle bauvorbereitenden Maßnahmen, wie z.B. die Räumung des Baufeldes, müssen zum
Schutz der Brutvögel außerhalb der Brutzeit (15. März bis 31. Juli) durchgeführt werden. Somit
kann die Gefährdung (Tötung von Individuen, Störungen während der Fortpflanzungszeit und
Zerstörung von Lebensstätten; Verbote nach § 44 (1), Nr. 1-3 BNatSchG) aller potentiell
vorkommenden Vogelarten vermieden werden.
Darüber hinaus sind laut BNatSchG im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September
Baumfällungen und Gehölzschnitt nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei zwingender
Abweichung vom Verbot muss im Vorfeld eine Kontrolle der betroffenen Gehölzbestände
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durch
einen
Experten
erfolgen,
um
das
Auslösen
von
artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen sicher auszuschließen.
Natürlicherweise brütet der Feldsperling in Baumhöhlen und Nischen, nutzt aber auch
geeignete Strukturen an Gebäuden. Das geplante Vorhaben bedingt den Abriss des
Schuppens, der Brutpotential für Feldsperlinge aufweist. Da Feldsperlinge für kleine Singvögel
einen relativ großen Aktionsradius besitzen, finden sie in der Umgebung des Schuppens
kurzfristig genügend Ausweichmöglichkeiten, sodass die ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt. Um eine Verschlechterung des Brutplatzpotentials
innerhalb des Wirkraumes zu vermeiden, sollten spätestens nach Abschluss der Bauarbeiten
Nisthilfen am Siedlungsrand angebracht werden. Optimaler Weise werden die Nistkästen
jedoch schon vor dem Abriss des Schuppens angebracht. Falls möglich sollen die drei
Nistkästen deshalb an geeigneter Stelle im Umkreis von etwa 400 m um den Schuppen
angebracht werden (z.B. an Bäumen im nördlich gelegenen Friedhof).
Um die Maßnahme abzurunden, ist neben dem Aufhängen von Nistkästen auch die
Anpflanzung von Gehölzen zu empfehlen, um ein mittel- bis langfristiges Angebot natürlicher
Höhlen zu sichern. Baumpflanzungen von heimischen Bäume sind innerhalb des
Bebauungsplanes entlang des westlich verlaufenden Grünstreifens vorgesehen und ergänzen
die Maßnahme sinnvoll.
Bei der Wahl und beim Aufhängen der Nistkästen für Feldsperlinge ist Folgendes zu beachten:

Es sind artspezifische Nistkästen (häufig auch Meisenkästen genannt) für den
Feldsperling zu verwenden. Bei den Kästen muss das Einflugloch ein Durchmesser
von 32 mm aufweisen.

Die drei Nistkästen sollen in räumlicher Nähe (ca. 50 m) zueinander angebracht
werden.

Die Nistkästen sind jeweils an einem lichten Standort mit Gewährleistung eines freien
Anfluges aufzuhängen. Zweige oder ein Blätterdach dürfen den Kasten nicht oder nur
wenig überragen.

Die Nistkästen sind in einer Höhe von > 2,5 m aufzuhängen und sollten nicht für
Katzen oder andere Nesträuber. erreichbar sein.

Die Kästen sind außerhalb der Brutzeit (zwischen Oktober bis Anfang März)
mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu reinigen (Entfernen
von Vogel- und anderen alten Nestern).
Zusätzlich muss der Abriss des Schuppens außerhalb der Brutzeit des Feldsperlings (15. März
bis 31. August) erfolgen. Somit kann die Gefährdung (Tötung von Individuen und Störungen
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während der Fortpflanzungszeit; Verbote nach § 44 (1), Nr. 1 u. 2 BNatSchG) für den
Feldsperling vermieden werden.
Pflanzen
Die Gehölzbestände innerhalb und im Umfeld des Plangebietes sind zu erhalten, ggf. sind
geeignete Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase zu treffen (DIN 18920 2014).
Wasser und Boden
Die Bauarbeiten sind möglichst flächenschonend durchzuführen und Verdichtungen auf
angrenzenden, nicht versiegelten Flächen zu vermeiden. Sollten angrenzende Flächen in
Anspruch genommen werden, sind hier nach Abschluss der Bauarbeiten die natürlichen
Bodenfunktionen wiederherzustellen.
Die Befahrung der Fläche sollte mit bodenschonenden Geräten erfolgen (Radfahrzeuge mit
Niederdruckreifen,
Kettenfahrzeuge
mit
Breitbandlaufwerk).
Die
Größe
ist
der
Maßnahmengröße anzupassen.
Ist die Einrichtung einer Baustraße notwendig, sind hier ebenfalls Maßnahmen zur
Vermeidung von Bodenverdichtungen zu treffen. Die geplanten Einrichtungen müssen
grundsätzlich die aufgetragenen Lasten für den darunter liegenden Boden weitegehend
schadlos und dauerhaft aufnehmen und dürfen nicht zu einem Schadstoffeintrag und zu einer
Vermischung mit anstehendem Boden führen. Schadstoffeinträge in den Boden und damit
auch ins Grundwasser z.B. durch Treib- und Schmierstoffe sind durch eine fachgerechte
Bauausführung zu vermeiden.
Während der Bauphase sind sowohl etwaige Dränwässer als auch Grund- und
Niederschlagswasser im notwendigen Umfang aus dem Baufeld geregelt abzuleiten.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Bodendenkmale sind im Plangebiet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Bei
Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde,
d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der
natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen
und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) jedoch entdeckt werden. Sollte im
Zuge der Bauarbeiten auf Bodendenkmäler gestoßen werden, müssen die Arbeiten eingestellt
und die Gemeinde Möhnesee als Untere Denkmalbehörde oder die LWL-Archäologie für
Westfalen (Außenstelle Olpe: Tel. 02761/93750) informiert werden. Die Entdeckungsstätte ist
mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu halten, falls diese nicht von den
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Denkmalbehörden freigegeben wird (§15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW). Der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,
auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen
(§16 Abs. 4 DSchG NRW).
Ausgleichsmaßnahmen
Die Bilanzierung der Planung ergibt ein Defizit von 43.091 Biotopwertpunkten, die an anderer
Stelle wieder ausgeglichen werden müssen.
Die Gemeinde Möhnesee führt ein Ökokonto. Das Defizit, das durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 38 Körbecke-West / südlich des Daiwesweges entsteht, soll über dieses
Ökokonto ausgeglichen werden.
Darstellung anderweitig geprüfter Planungsmöglichkeiten
Ziel der Planungen ist die steigende Nachfrage nach Wohnbauflächen, besonders für Ein- und
Zweifamilienhäuser, in der Gemeinde Möhnesee zu decken. Der Ort Körbecke stellt den
Siedlungsschwerpunkt im Gemeindegebiet dar und bietet mit einer guten Infrastruktur und
dem südlich gelegenen Möhnesee eine hohe Wohnqualität.
Die Erschließung eines ausreichend großen Wohngebietes ist im Innenraum des Ortes
aufgrund des geringen Umfangs der unbebauten Flächen nicht möglich. Auch die im Osten
erschlossenen Wohngebiete sind bereits fast vollständig vermarktet. Einzelne Baulücken
befinden sich in Privateigentum und werden für die bauliche Nutzung nicht zur Verfügung
gestellt. Das ursprünglich geplante Wohngebiet westlich der Klinik Möhnesee kann aufgrund
geänderter Zielvorstellungen des Eigentümers nicht realisiert werden. Die geplante westliche
Erweiterung der Wohnbaufläche im Bereich des Plangebietes stellt eine sinnvolle Alternative
dazu dar. Durch den Abstand, den die Bebauung zum Schnappweg hält, ist eine wirksame
Ortseingrünung weiterhin gewährleistet, sodass das Landschaftsbild nicht erheblich gestört
wird.
Die Ausweisung einer Wohnbaufläche an anderer Stelle würde ähnliche oder erheblichere
Auswirkungen auf die Umwelt nach sich ziehen.
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3 Sonstige Angaben
3.1
Beschreibung der Methodik
Die Erfassung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgte durch Auswertung vorhandener
Fachinformationssysteme und Karten sowie drei Geländebegehungen. Des Weiteren eine
Artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt (BÜRO STELZIG 2017).
Als weitere Informationsgrundlage diente die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 38 „Körbecke-West / südlich des Daiwesweges) der Gemeinde Möhnesee (VIELHABER
2017b).
3.2
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)
In der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird die Beschreibung geplanter Maßnahmen
zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Umsetzung von Bauleitplänen auf die
Umwelt gefordert.
Entsprechend den Vorgaben des § 4 c BauGB erfolgt eine Überwachung der erheblichen
Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, durch die
Gemeinde Möhnesee. Zielsetzung eines solchen Monitorings ist es, unvorhergesehene
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe
ergreifen zu können.
Ein Monitoring ist hinsichtlich der Einhaltung der vorgesehenen Festsetzungen zum
Bebauungsplan erforderlich. Des Weiteren ist die sachgerechte Durchführung der
beschriebenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu prüfen. Dies muss
innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach Aufstellung des Bebauungsplans kontrolliert
und dokumentiert werden. Zuständig hierfür ist die Gemeinde Möhnesee.
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind in Kapitel 2.5 aufgeführt.
3.3
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Grundstücken, vorwiegend zum Bau von Einund Zweifamilienhäusern, strebt die Gemeinde Möhnesee die Errichtung neuer Wohngebiete
im Westen des Ortes Körbecke an. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38
„Körbecke-West / südlich des Daiwesweges“ der Gemeinde Möhnesee sollen ca. 7 ha Fläche
zwischen dem Daiwesweg im Norden und der Straße „Am Linnebrai“ im Süden für die
Wohnbebauung erschlossen werden.
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GEMEINDE MÖHNESEE
Der Großteil des Plangebietes stellt zurzeit landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerfläche
dar. Hier sollen etwa 75 neue Grundstücke entstehen, die durch eine Zufahrt vom Daiwesweg
verkehrlich erschlossen werden sollen. Die Planung sieht Fuß- und Radwege zur südlich bzw.
westlich gelegenen Straße vor. Entlang der westlichen und teilweise auch der südlichen
Grenze des Plangebietes soll eine parkartige Grünanlage mit Spielplatz entstehen. Entlang
der geplanten Verkehrswege im Wohngebiet sieht der Bebauungsplan die Pflanzung
einheimischer Bäume vor. Die Baumreihe entlang des Daiwesweges bleibt bis auf einen Baum
erhalten. Im Süden des Plangebietes befindet sich ein alter Schuppen, der im Zuge der
Bauarbeiten abgerissen werden soll.
Das Vorhaben ist mit gering (Menschen, Landschaft, Luft und Klima, Wasser, Kultur- und
Sachgüter) bis mittel (Tiere und Pflanzen, Boden) eingestuften Beeinträchtigungen für die
Schutzgüter verbunden. Unter Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen (bestehende
Wohngebiete,
Verkehr
auf
umgebenden
Straßen),
sowie
von
Vermeidungs-
und
Kompensationsmaßnahmen wird jedoch insgesamt von keiner erheblichen Beeinträchtigung
für die Schutzgüter ausgegangen.
Aufgestellt
Volker Stelzig
Soest, im März 2017
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4 Literatur
BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2009): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung der
Landschaftsschutzgebiete im Kreis Soest im Regierungsbezirk Arnsberg. Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Arnsberg mit öffentlichem Anzeiger Nr. 15. Arnsberg.
BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2012): Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg, Teilabschnitt
„Soest und Hochsauerlandkreis“, Blatt 5. Arnsberg
BÜRO STELZIG (2017): Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38
„Körbecke-West / südlich des Daiwesweges“ der Gemeinde Möhnesee. Gutachten im Auftrag
der Gemeinde Möhnesee. Soest.
ELEKTRONISCHE W ASSERWIRTSCHAFTLICHES VERBUNDSYSTEM FÜR DIE W ASSERWIRTSCHAFTSVERWALTUNG
NRW [ELWAS] (2017): Bewertung GWK mengenmäßiger und chemischer Zustand. Online
unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#. Zuletzt abgerufen am 13.03.2017
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK50 – Bodenkarte und Karte der
schutzwürdigen Böden. Krefeld.
KuLaDig [Kultur. Landschaft. Digital] (2017): Kulturlandschaft Hellwegbörden. Online unter:
https://www.kuladig.de/Objektansicht/A-EK-20080619-0015 (zuletzt abgerufen am 21.03.2017).
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-W ESTFALEN (LANUV NRW)
(2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW.
Recklinghausen. Stand September 2008.
LANUV NRW (2017): Fachinformationssystem (@LINFOS) Online unter:
http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp (zuletzt abgerufen am 13.03.2017).
VIELHABER STADTPLANUNG (2017a): 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Möhnesee im Ortsteil Körbecke. Vorentwurf. Stand: 27.01.2017. Arnsberg.
VIELHABER STADTPLANUNG (2017b): Begründung zum Entwurf vom 22.03.2017: Bebauungsplan Nr. 38
„Körbecke-West / südlich des Daiwesweges) der Gemeinde Möhnesee. Arnsberg.
VIELHABER STADTPLANUNG (2017c): Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Körbecke West / südlich
des Daiwesweges“ (Stand 21.03.2017) der Gemeinde Möhnesee. Arnsberg.
32
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