ETH Zürich Gebäude LEE

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Je Woche
11. Jahrgang
ISSN 1862 – 1996
Kulturexpress
unabhängiges Magazin
13. – 19. Dezember 2015
Ausgabe 51
ETH Zürich Gebäude LEE
(1. ufl. 2015) herausgegeben von
Christoph Wieser bei Park Books
Inhalt
o USA als wichtigster Exportmarkt für die Chemie betrifft auch
das Freihandelsabkommen
o Kritik der evangelischen Kirchen an TTIP
o Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft
TTIP - sozialethische Orientierungen
o TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für neuen
Streitschlichtungsmechanismus (ICS)
o ETH Zürich Gebäude LEE (2015) starkes Sachbuch
herausgegeben von Christoph Wieser erschienen bei Park
Books
o Rückwirkend Kanalanschlussgebühren verlangen wurde
erfolgreich abgelehnt
o Werner Sobek (2015) von Frank Heinlein in der avedition.
Gläserne Bauten als Ausdruck bundesrepublikanischer
Architektur
Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie
Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten aus Wirtschaft und Kultur aber
auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab.
Impressum
Herausgeber Rolf E. Maass
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USt-idNr.: 54 036 108 722
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Seite 3
USA als wichtigster Exportmarkt für die Chemie betrifft auch das
Freihandelsabkommen TTIP
Meldung: Verband der Chemischen Industrie VCI. Frankfurt am Main, 5. Oktober 2015
Die USA haben den langjährigen Spitzenreiter Niederlande als wichtigsten
Exportmarkt der deutschen Chemie abgelöst. Knapp zehn Prozent aller Ausfuhren von
chemisch-pharmazeutischen Erzeugnissen gingen 2014 in die Vereinigten Staaten.
„Die Bedeutung der USA als Exportmarkt für unsere Produkte war schon immer hoch, hat aber in
den letzten Jahren durch das Erstarken seiner Industrie für uns nochmals zugelegt. Und wir gehen
davon aus, dass das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) einen
zusätzlichen Schub auslösen würde“, sagte Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI.
Schub auslösen und was dann, wenn das alles gewesen ist. VDA-Chef Mathias Wissmann fordert
beispielsweise, dass innerhalb der Automobilindustrie verstärkt auf Standardisierung mit den USA
Wert gelegt werden müsse, um Produktionskosten zu sparen. Das mag richtig und nützlich sein.
Man kann die Standardisierung in Chemie und Automobilindustrie aber nicht auf Kultur oder
andere Belange übertragen, zum Beispiel was Umweltstandards angeht.
Die Automobilindustrie (VDA) veranstaltete im Rahmen der 66. Internationalen AutomobilAusstellung (IAA) gemeinsam mit der Atlantik-Brücke und der Amerikanischen Handelskammer in
Deutschland (American Chamber of Commerce in Germany) das Symposium „TTIP – Treiber für
Wohlstand und Wachstum“, um sich gemeinsam für ein umfassendes Handels- und
Investitionsabkommen zwischen den USA und der EU einzusetzen. Denn ein solches Abkommen
bietet für Wirtschaft und Verbraucher auf beiden Seiten des Atlantiks erhebliches Potenzial.
In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Es besagt, dass Unternehmen die Ungefährlichkeit ihrer
Produkte nachweisen müssen, bevor diese auf den Markt gelangen dürfen. In den USA gilt das
Vorsorgeprinzip nicht. Dort können Produkte erst dann vom Markt genommen werden, wenn
nachträglich nachgewiesen wird, dass von ihnen eine Gefahr für Verbraucher oder Umwelt
ausgeht. In den vergangenen Jahrzehnten hat die unabhängige Umweltschutzorganisation
Greenpeace mit dazu beigetragen, dass in der Europäischen Union notwendige Schutzstandards
aufgestellt wurden. Anwendung finden diese bei Gentechnik in der Landwirtschaft, beim Einsatz
von Pestiziden und anderen Chemikalien sowie für den Klimaschutz. Den Standards stehen die
Lobby-Interessen der Wirtschaft in den USA wie auch in der EU entgegen. Industrieverbände
wollen die Schutzstandards und das ihnen zugrunde liegende Vorsorgeprinzip im Rahmen der
TTIP-Verhandlungen jetzt abbauen.
Rund 16,5 Milliarden Euro erlösten die Unternehmen im Handel mit US-amerikanischen Kunden,
berichtet der Verband der Chemischen Industrie (VCI) in Frankfurt. Auf die Niederlande entfielen
14,8 Milliarden Euro. Insgesamt erwirtschaftet Deutschlands drittgrößte Branche 60 Prozent ihres
Umsatzes von gut 190 Milliarden Euro mit dem Auslandsgeschäft.
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Als Produktionsstandort im Ausland spielen die USA schon lange die erste Geige in der globalen
Strategie der deutschen Chemie: Die 130 Tochterunternehmen in den USA, in denen 70.000
Menschen arbeiten, erwirtschafteten zuletzt einen Umsatz von 52 Milliarden Euro (Daten 2013).
An zweiter Stelle der Auslandsstandorte folgte China mit gut 16 Milliarden Euro. Selbst die
gesamte Region Asien (China, Japan, Indien, Korea, Indonesien und Vietnam) erzielte im
Vergleich dazu nur drei Viertel (38,6 Mrd.) des US-Umsatzes.
Wie stark die Verflechtung der deutschen Chemieunternehmen mit den USA inzwischen gediehen
ist, zeigt auch ein Blick auf das Volumen der Importe: Mit Einfuhren im Wert von 11 Milliarden Euro
stehen die USA als wichtigster außereuropäischer Handelspartner an Position vier der Länderliste
nach den Niederlanden, Belgien und der Schweiz.
Siehe auch: Stellungnahme des Hessischen Bankenverbandes an den Europaausschuss des
Hessischen Landtages zu dem Thema "Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA"
Siehe auch: Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP - sozialethische
Orientierungen
Siehe auch: TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für ein neues
Streitschlichtungsmechanismus (ICS)
Siehe auch: TTIP-Verhandlungen und die Folgen für Kultur und Musik in Deutschland
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 18. Dezember 2015
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Kritik der evangelischen Kirchen an transatlantischem
Handelsabkommen TTIP
Meldungen Evangelische Kirchen Deutschland
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und die Evangelische Kirche
von Kurhessen-Waldeck (EKKW) stehen dem transatlantischen Freihandelsabkommen
TTIP kritisch gegenüber und raten von einem Abschluss zwischen der Europäischen
Union und den USA ab.
So steht es in einer fachlichen Stellungnahme der beiden evangelischen Kirchen für den
Hessischen Landtag, dessen Europaausschuss am 5. und 6. November über das
Freihandelsabkommen diskutierte. Verfasst wurde das Positionspapier vom Zentrum
Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (Mainz) und der Ökumenedezernentin der EKKW Dr.
Ruth Gütter (Kassel).
Auswirkungen auf Entwicklungsländer
Aus kirchlicher Perspektive müssten die Regeln für den internationalen Handel danach beurteilt
werden, „ob und wie sie die Bedürfnisse und berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger
und insbesondere die der armen, weniger entwickelten Länder schützen und der Bewahrung der
Schöpfung dienen“, heißt es in dem evangelischen Papier an den Ausschuss. Das sehen EKHN
und EKKW bei TTIP nicht ausreichend gegeben. „Für die Kirchen ist es sehr problematisch, dass
die Entwicklungs- und Schwellenländer bei diesen Verhandlungen ausgeschlossen sind, obwohl
sie nach Abschluss des Abkommens deutlich negativ davon betroffen sein werden“. Aufgrund der
Größe und des ökonomischen und politischen Gewichts einer transatlantischen Freihandelszone
würde der „Druck auf die Entwicklungsländer weiter steigen“. In der Folge könnten die im Land
produzierten Güter nicht mit den billigen Agrarexporten aus den USA und Europa konkurrieren.
Zudem seien die kleinbäuerlichen Strukturen sowie die regionale Selbstversorgung und
Ernährungssicherung gefährdet.
Umwelt- und Klimaschutz
Darüber hinaus müssen globale und regionale Gemeingüter wie Klimastabilität, Biodiversität, und
unterirdische Süßwasserreservoirs nach Ansicht der Stellungnahme nachhaltig geschützt werden.
„Dies ist eine öffentliche Aufgabe. Maßnahmen, wie sie zum Beispiel in Deutschland im Rahmen
der „Energiewende“ angestoßen wurden, dürfen nicht durch die in den Abkommen angelegte
weitere Liberalisierung und Privatisierungsdruck gefährdet und den Interessen einzelner
Investoren untergeordnet werden“, so das Papier. Die evangelischen Kirchen teilten die Sorge,
dass die öffentliche Förderung von Wind- und Solarenergie, von Kreiskrankenhäusern oder
kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen als „Handelshemmnis“ klassifiziert würde und
deshalb in Frage gestellt werden könnte.
Die Stellungnahme ist in den Unterlagen des Europaausschusses im Internet auf Seite 10 unter
Punkt 59 einsehbar: Stellungnahme des Hessischen Bankenverbandes an den Europaausschuss
des Hessischen Landtages zu dem Thema "Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA"
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Ausgabe 51 - 2015
Seite 6
Siehe auch: Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP - sozialethische
Orientierungen
Siehe auch: TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für ein neues
Streitschlichtungsmechanismus (ICS)
Siehe auch: TTIP-Verhandlungen und die Folgen für Kultur und Musik in Deutschland
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vom 18. Dezember 2015
Ausgabe 51 - 2015
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Gerechte Regeln für den freien Handel
Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP sozialethische Orientierungen
Meldungen Deutsche Bischofskonferenz; Bonn
Das Vorhaben einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
wird in der Öffentlichkeit und auch innerkirchlich kontrovers diskutiert.
Der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen
Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) stellte am 11. November in Berlin
ein Expertenpapier vor. Zur Erarbeitung dieser Stellungnahme hatte die Kommission für
gesellschaftliche und soziale Fragen einen Expertenkreis berufen.
Der Expertentext möchte angesichts der vielschichtigen Debatten die verschiedenen Argumente
darlegen und eine sozialethische Bewertung bieten. Das Dokument behandelt dabei
Auswirkungen einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft insbesondere auf
die Entwicklungschancen für Arme, die Notwendigkeit eines Ordnungsrahmens sowie Fragen der
Verbraucher- und Umweltstandards und des Investitionsschutzes.
Es diskutierten Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Bischof von Essen und Vorsitzender der
Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Prof. Dr.
Gabriel Felbermayr, Wirtschaftswissenschaftler am Ifo-Institut und der Ludwig-MaximiliansUniversität München und Prof. Dr. Gerhard Kruip, Professor für Christliche Anthropologie und
Sozialethik an der Universität Mainz.
Der geplante Abschluss einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
zwischen den USA und der Europäischen Union wird Einfluss auf die Gestaltung der globalen
Wirtschafts- und Handelsordnung nehmen. Aus diesem Grund hat die Kommission für
gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz einen Expertenkreis
beauftragt, unter sozialethischer Perspektive Chancen und Risiken des TTIP darzulegen. Der
Vorsitzende der Kommission, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) hat dieses
Expertenpapier mit dem Titel „Gerechte Regeln für den freien Handel – Sozialethische
Orientierungen für TTIP“ heute vor der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt.
Eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft könne gut konzipiert auf die
Gestaltung der globalen Wirtschaftsordnung Einfluss nehmen und auch Bestandteil einer Global
Governance werden, betonte Bischof Overbeck. „Daher muss man auch die Frage stellen,
welches Risiko damit verbunden ist, diese Gestaltungsmöglichkeit nicht wahrzunehmen. Es geht
uns Bischöfen nicht um ein einfaches Ja oder Nein zu TTIP, sondern um die Frage, wie TTIP
ausgestaltet werden muss, damit es einen Fortschritt für die beteiligten Länder und die
internationale Staatengemeinschaft bringt.“ TTIP solle „einen Beitrag zu einer globalen Ordnungsund Strukturpolitik leisten. Das globale Miteinander im 21. Jahrhundert gerecht zu gestalten, ist
eine der größten Herausforderungen unserer Zeit“, so Bischof Overbeck.
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Ausgabe 51 - 2015
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Gerade die Weltkirche könne keinen verengten Blick einnehmen, sondern müsse den Blick immer
weiten: „Ein Transatlantisches Freihandelsabkommen wird sich global auswirken und sich in ein
weitverzweigtes Regulierungsnetz einfügen“, so Bischof Overbeck. Mit dem Expertentext wolle die
Deutsche Bischofskonferenz einen Impuls für die notwendige gesellschaftliche Diskussion geben
und zur Versachlichung der Debatte beitragen: „Als Kirche wollen wir Anregungen liefern, wie
gerechte Regeln für den freien Handel gestaltet werden sollten.“
Professor Dr. Gerhard Kruip, Sozialethiker an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und
Mitautor des Expertentextes, hob den Ausgangspunkt der Stellungnahme hervor. Die Freiheit des
Marktes und des Handels reichten alleine nicht aus, um gute Lebensverhältnisse für alle zu
schaffen: „Märkte und Handel brauchen Rahmenordnungen, und dies schon lange nicht mehr nur
auf nationaler, sondern auf europäischer und letztlich auf globaler Ebene“, so Professor Kruip.
TTIP dürfe nicht zum Nachteil derjenigen Länder geschlossen werden, die an diesem Abkommen
nicht direkt beteiligt sind. Langfristig sollte darauf hingearbeitet werden, die
Welthandelsorganisation zu einem globalen Ordnungsrahmen für einen möglichst alle Länder
umfassenden fairen Welthandel auszubauen.
Der Wirtschaftswissenschaftler am ifo-Institut und an der Ludwig-Maximilians-Universität
München, Professor Dr. Gabriel Felbermayr, der ebenfalls zum Autorenkreis gehört, betonte den
Beitrag des TTIP zur Neuordnung der globalen Regeln: „TTIP bietet die Chance, strenge
transatlantische Standards auch global durchzusetzen“, so Professor Felbermayr mit Blick auf die
bestehenden Schutzniveaus im Bereich der Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsmarktpolitik.
Die zukünftige regulatorische Zusammenarbeit müsse absolut transparent erfolgen und auch
Drittländer miteinbinden, damit alle Handelspartner über regulatorische Entwicklungen informiert
seien und gegebenenfalls ihre Stimmen erheben können. „Parallel zu TTIP sollte die EUKommission ausgleichende handelspolitische Akzente für Entwicklungsländer setzen, sowohl auf
Ebene der Welthandelsorganisation als auch bilateral.“
Hinweis:
Die Statements von Bischof Dr. Overbeck, Prof. Dr. Gabriel Felbermayr und Prof. Dr. Gerhard
Kruip aus der Pressekonferenz finden Sie untenstehend zum Herunterladen.
Das Dokument der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, „Gerechte Regeln für
den freien Handel“, finden Sie als pdf-Datei zum Herunterladen in der Rubrik „Veröffentlichungen“.
Statement vom: 11.11.2015: von Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck bei der Pressekonferenz zur
Vorstellung eines Expertentextes zu TTIP in Berlin PDF 24,13 KB
Statement vom: 11.11.2015: von Prof. Dr. Gabriel Felbermayr bei der Pressekonferenz zur
Vorstellung eines Expertentextes zu TTIP in Berlin PDF 25,63 KB
Statement vom: 11.11.2015: von Prof. Dr. Gerhard Kruip bei der Pressekonferenz zur Vorstellung
eines Expertentextes zu TTIP in Berlin PDF 24,87 KB
Siehe auch: Stellungnahme des Hessischen Bankenverbandes an den Europaausschuss des
Hessischen Landtages zu dem Thema "Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA"
Siehe auch: TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für ein neues
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 51 - 2015
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Streitschlichtungsmechanismus (ICS)
Siehe auch: TTIP-Verhandlungen und die Folgen für Kultur und Musik in Deutschland
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 18. Dezember 2015
Ausgabe 51 - 2015
Seite 10
TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für neuen
Streitschlichtungsmechanismus (ICS)
Meldungen Greenpeace Deutschland, Hamburg, 16.09.2015 und Marianne Grimmenstein von change.org
Nach monatelangen Beratungen und Debatten über das umstrittene
Freihandelsabkommen TTIP, hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström den
Entwurf der Kommission für einen neuen Streitbeilegungsmechanismus vorgestellt.
Ein europaweites Referendum gegen TTIP haben bisher übrigens 2,7 Millionen
Menschen unterschrieben.
Der ICS (Investment Court System) genannte Mechanismus soll die bisher vorgesehene
Streitschlichtung ISDS (Investor-Staat-Streitbeilegung) ersetzen. ISDS war von vielen Politikern
und Gruppen aus der Zivilgesellschaft als undemokratisch kritisiert worden. ISDS sah vor, dass
Unternehmen die Möglichkeit bekommen, vor privaten Schiedsgerichten gegen Gesetze zu
klagen, die ihre Investitionen bedrohen – im Geheimen und ohne Revisionsmöglichkeit. Im
Abkommen CETA mit Kanada ist dieser Mechanismus noch vorhanden.
Matthias Flieder, TTIP-Experte von Greenpeace kommentiert: „Neuer Vorschlag – alter Inhalt.
Auch wenn die EU-Kommission mit ICS dem Thema Investitionsschutz ein neues Gesicht geben
will, der Kern bleibt der gleiche. Nach wie vor will die Kommission ein paralleles Rechtssystem
aufbauen, das nur für TTIP zuständig ist. Klagemöglichkeiten sind nur für Konzerne, nicht aber für
Staaten oder gesellschaftliche Organisationen möglich. Dieses Rechtssystem dient nur den
Konzernen, die ihre Interessen durchsetzen wollen.
Darüber hinaus hat Frau Malmström nicht vor, den alten ISDS-Streitschlichtungsmechanismus im
bereits fertig verhandelten Freihandelsabkommen CETA mit Kanada noch einmal zu überarbeiten.
Damit ist eine Hintertür offen für US-amerikanische Unternehmen, die ISDS leicht über
Tochterfirmen in Kanada nutzen können. Was folgte war eine Verfassungsbeschwerde gegen die
Ratifizierung des CETA-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada durch den
Deutschen Bundestag.
Nachdem Vertreter der EU, Kanadas sowie ausgewählte Unternehmenslobbyisten 5 Jahre im
Geheimen verhandelt haben, liegt der finale Entwurf für ein umfassendes Freihandelsabkommen
zwischen der Union und Kanada (CETA) seit dem 26. 9. 2014 vor. Ziel des Abkommens ist die
Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals,
zwischen den Vertragspartnern durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der
CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche
Schutzstandards solche Hemmnisse dar und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut
werden.
Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA für Unternehmen die
Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen,
vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 51 - 2015
Seite 11
Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz allerdings
unmissverständlich ausschließt.
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vom 18. Dezember 2015
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Monographie
ETH Zürich Gebäude LEE (2015) starkes Sachbuch
herausgegeben von Christoph Wieser erschienen bei Park
Books
Bucheinband: Park Books
Mit technischen Zeichnungen ausgestatteter
Band, der sich nicht scheut den Bauprozess
mitzubeobachten, um dies zum Inhalt des
Buches zu machen. Ein Band der sich mit
ganzer Fülle dem neuen Hochschulgebäude
der ETH Zürich von Architekt Fawad Kazi
widmet. Mehrere Autoren beteiligen sich,
berichten zu Themen wie handausgeführtes
Skizzenwerk zu Effizienz und Tragwerk bis hin
zu einem Stadtgarten auf dem Dach des neuen Gebäudes.
Nach über 20 Jahren eröffnete die ETH Zürich im Hochschulgebiet Zentrum ein neues Gebäude,
das LEE. Damit verbunden sind zahlreiche Büroräume mit rund 450 Arbeitsplätzen, vier
Seminarräumen, einem Hörsaal, einem Veranstaltungsraum und einem Medienraum. Die Räume
stehen vor allem Mitarbeitenden und Forschenden des Departements für Maschinenbau und
Verfahrenstechnik und der Konjunkturforschungsstelle auf zehn Ober- und drei Sockelgeschossen
zur Verfügung.
Die Studierenden haben ihre Plätze in den Eingangsbereichen und den einzelnen Stockwerken.
Auf den vier Untergeschossen befinden sich Kultur- und Schulleitungsarchive. Ein großes
Rechenzentrum und ein spezieller Raum für das Umfragewesen der KOF sind angeschlossen. Die
beiden bepflanzten Stadtgärten auf dem Dach sind ein Begegnungs- und Erholungsort für
Studierende.
Der 249 Seiten starke Querband im Format 32,5 x 21,5 cm hebt in seinem Vorwort die technisch
organisatorische Seite des Neubaus hervor. Die "Erweiterung von Zürichs Stadtkrone" lautet die
selbstbewusste Neuorientierung aus Architektur und Städtebau. Viele Sachbücher aus der
Schweiz sind hochgradig technisiert, die dennoch eine breites Spektrum an Informationen
enthalten. Der Wissenschaftlichkeitsgrad ist hoch auch bei diesem Band. Zugleich dient das Werk
als Repräsentation des Architekten, des Gebauten und für die Stadt Zürich und deren Umgebung.
Auch didaktische Zwecke zur Weiterbildung können in Betracht gezogen werden bei Anschaffung
für so manche Bibliothek. Über Schwarzpläne wird informiert ebenso wie über Detailplanung im
Kontext zu den mitgelieferten Längs- und Querschnitten. Das geschieht auf unterschiedlichen
Ebenen und aus unterschiedlichen Blickrichtungen. Ganzseitige mehrfarbige 3D Simulationen
gebäudetechnischer Installationen, die auf diese Weise erst zum Vorschein kommen. Nicht zuletzt
sind Grundrisse vorhanden, die eine Auffassung aus dem Inneren vermitteln. Bildessays der
Fotografen Georg Aerni und Rolf Steinegger ergänzen das Beschriebene und geben durch
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 51 - 2015
Seite 13
gestalterische Einblicke das umfassende Bild eines wie selbstverständlich erscheinenden und
komplexen Baus.
Autoren :
Adrian Altenburger, Gebäudetechnikingenieur spezialisiert auf gesamtheitliche
Energie- und Gebäudetechniksysteme. Seit 1999 Partner und Verwaltungsrat bei Amstein + Walthert AG.
Patrick Altermatt, ist Landschaftsarchitekt und führt zusammen mit Guido Hager das Büro Hager Partner
AG in Zürich und Berlin.
Roman Bouteillier, ist Professor für Innovations- und Technologiemanagement an der ETH Zürich.
Studium und Promotion in Mathematik an der ETH Zürich und am Imperial College in London, danach
Tätigkeit in der Industrie sowie Professur für Innovation und Logistik an der Universität St. Gallen HSG.
Stéphane Braune, ist Bauingenieur und Partner bei Walt + Galmarini Ingenieure AG. Studium an der ETH
Zürich, Executive MBA in Rochester (USA) und Bern.
Marianne Burkhalter, ist Architektin und seit 2007 Professorin an der Accademia di Architettura in
Mendrisio. Ausbildung zur Bauzeichnerin und Kurse an der Princeton University in den USA.
Anstellungen in verschiedenen Büros in der Schweiz, in Florenz, New York und Los Angeles sowie
selbstständige Arbeit als Architektin. 1984 Gründung des Architekturbüros Burkhalter Sumi mit Christian
Sumi.
Carlo Galmarini, ist Bauingenieur und Partner bei Walt + Galmarini Ingenieure AG. Studium an der ETH
Zürich, MBA an der Northern Illinois University, DeKalb (USA).
Daniel Gsell, ist Bauingenieur und Mitglied Geschäftsleitung von Walt + Galmarini Ingenieure AG.
Studium und Promotion an der ETH Zürich.
Gian-Marco Jenatsch, ist Architekt und Mitglied der Geschäftsleitung bei Staufer & Hasler Architekten,
Zürich/Frauenfeld. Seit 2012 Dozent am Institut Urban Landscape der Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften ZHAW in Winterthur.
Otto Kapfinger, ist freischaffender Architekturwissenschaftler und -publizist in Wien. Architekturstudium an
der Technischen Hochschule Wien. 1970 Mitbegründer der Architektengruppe Missing Link. Lehrtätigkeit
an der Hochschule für angewandte Kunst Wien (1981–1990) und als Gastprofessor an der Hochschule
für Gestaltung Linz (1997–1998).
Fawad Kazi, ist Architekt und führt sein eigenes Büro in Zürich. Studium an der ETH Zürich und der
Columbia University New York.
Hans Kollhoff, ist Architekt und führt seit 1978 sein eigenes Büro in Berlin mit Niederlassungen in
Rotkreuz, Rotterdam und Florenz. Studium an der Universität Karlsruhe und der Technischen Universität
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 51 - 2015
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Wien. 1990–2012 Professur an der ETH Zürich, Gastprofessuren an der Cornell University und der
Syracuse University (USA) sowie an der Universität der Künste in Berlin.
Benedikt Loderer, Architekt und Publizist, bekannt als Stadtwanderer. Publizierte zahlreiche Beiträge zur
Architektur und Raumplanung. Mitbegründer der Zeitschrift Hochparterre 1988.
Patrik Stierli, ist Gebäudetechnikingenieur und Partner bei Amstein + Walthert AG Engineering und
Consulting in Zürich. 2012–2014 Dozent für Energie am Masterstudiengang Architektur der
Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW in Basel.
Christian C. Straub, studierte Architektur an der ETH Zürich und ist als Projektleiter beim
Immobilienmanagement der ETH Zürich tätig.
Jürgen Tietz, ist Kunsthistoriker und freiberuflich als Publizist zu den Themen Architektur und
Denkmalpflege in Berlin tätig.
Christoph Wieser studierte Architektur an der ETH Zürich und promovierte an der EPFL in Lausanne.
2003–2009 Redaktor der Zeitschrift Werk, Bauen + Wohnen, 2009–2013 Leiter Zentrum / Institut
Konstruktives Entwerfen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Winterthur. Arbeitet
als Publizist, Forscher und Dozent an schweizerischen Fachhochschulen.
Siehe Buchhinweis auf der Park Books Verlagsseite...
ETH Zürich Gebäude LEE
Herausgegeben von Christoph Wieser
1. Auflage, 2015
Gebunden 248 Seiten,
196 farbige und 86 sw Abbildungen und Pläne
Größe: 32.5 x 21.5 cm
ISBN 978-3-906027-82-1
Multilingual: English-German
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 18. Dezember 2015
Ausgabe 51 - 2015
Seite 15
Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation
Rückwirkend Kanalanschlussgebühren verlangen wurde
erfolgreich abgelehnt
Meldung, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgerichts hat zwei Entscheidungen des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für
den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation aufgehoben und
die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Sachverhalt und Verfahrensgang:
Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen ihre Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen
auf Grundlage von § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg
(KAG).
Nach der ursprünglichen Fassung (a. F.) dieser Vorschrift entstand die Beitragspflicht, „sobald das
Grundstück an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit
dem Inkrafttreten der Satzung“.
Das Oberverwaltungsgericht legte dies mit Urteil vom Urteil vom 8. Juni 2000 so aus, dass es
„nicht auf die formelle und materielle Gültigkeit dieser Satzung, sondern ausschließlich auf den
formalen Akt des Satzungserlasses“ ankomme.
Mit Wirkung zum 1. Februar 2004 änderte der Landesgesetzgeber die Vorschrift dahingehend (n.
F.), dass die Beitragspflicht „frühestens … mit dem Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung“
entsteht.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Rechtsprechung habe die alte Fassung
entgegen der Intention des Gesetzgebers ausgelegt. Dies habe zu großen Beitragsausfällen
geführt, da Ansprüche nicht mehr innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist hätten geltend
gemacht werden können. Um künftige Beitragsausfälle zu vermeiden, werde eine Klarstellung
vorgenommen.
Die Beschwerdeführerinnen sind Eigentümerinnen von Grundstücken in Cottbus. Die erste
Beitragssatzung der Stadt, die sich in der Folge als unwirksam erwies, sollte zum 30. Juni 1993 in
Kraft treten. Nach den Feststellungen der Verwaltungsgerichte trat erstmals zum 1. Januar 2009
eine wirksame Satzung in Kraft. Das Grundstück der Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR
2961/14 war bereits vor dem 3. Oktober 1990 an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen
worden; der Bescheid über den Kanalanschlussbeitrag datiert auf den 29. November 2011. Die
Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 3051/14 wurde mit Bescheid vom 12. Mai 2009 zu
einem Kanalanschlussbeitrag herangezogen; die Möglichkeit des Anschlusses an die
Schmutzwasserkanalisation hatte für dieses Grundstück nach ihren Angaben bereits kurz nach
dem 3. Oktober 1990 bestanden. Widersprüche und Klagen blieben insoweit ohne Erfolg.
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 51 - 2015
Seite 16
www.bundesverfassungsgericht.de
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 17. Dezember 2015
Ausgabe 51 - 2015
Seite 17
Residentials by Werner Sobek (2015) von Frank Heinlein in der
avedition. Gläserne Bauten als Ausdruck bundesrepublikanischer
Architektur
Bucheinband: avedition
weltbekannter und anerkannter zeitgenössischer
Architekt mit Wohnsitz und Büro in Stuttgart. Seine
Häuserfassaden bestehen überwiegend aus Glas. Das
Buch der avedition von Frank Heinlein befasst sich mit
der Person als auch mit einer Auswahl von dessen
Bauten. Das geschieht aus einem sehr ästhetischen
Blickwinkel. Eine stark repräsentative Architektur
kommt hierbei zur Geltung.
Dahinter stehen fragen, wie ist Zukunft zu bilden. Angesichts
der Objekte fällt auf, wie sich gebaute Umwelt postuliert.
Bausteine des Wirkens, die Format zeigen und sich fast formelartig fortsetzen. Sie scheinen wie
Juwelen der Architektur zu sein. Perfektionierte Gebilde was die Fotos zeigen, die aus dem
Inneren auf die Außenwelt einwirken. Natur prallt daran ab, doch sie wird über die Nachhaltigkeit
der Bauten wieder hereingeholt.
Anfangs stehen gläserne Fassaden an Hügelketten außerhalb der Stadt. Beschaulich in der
hügeligen Landschaft aufgestellt und zugleich Monument der Zeitgeschichte. Hier wohnt der
Architekt so wie der Romantiker wohnt, der im Rückblick auf die Vergangenheit auf die Gegenwart
blickt. Verlorenheit einer Lebenshaltung, die mit sich und allem um sich herum ins Reine kommen
will. Für diese Reinheit steht das Vorbild Mies van der Rohe, der mit seiner linearen Klarheit reines
Licht ins Dunkel bringt. Sobek Bauten werden dann spürbar.
Skizzenhafte Grundrisse nur mit dem notwendigsten ausgestattet , um zu erkennen worum es
geht. Schnitte, kleinformatig aneinandergereiht ergänzen die Fotografien. Der Text ist
zweisprachig, wobei Englisch in der Betonung überwiegt. Im weitesten Sinne ist das, was zu sehen
ist, bundesrepublikanisch. Ausdruck eines Werkverständnis, das sich damit ein wenig auch bei der
Klassischen Moderne bedient. Ökologische Aspekte werden aufgezählt: Geothermie kühlt und
heizt das Gebäude. Photovoltaik erzeugt Strom. Doch dem Gesamtbild wird damit kein Härchen
gekrümmt. Die griechische Göttin Athena schreitet umher, unantastbar, um ihre Gemächer
ungestört aufzusuchen. Diesen subjektiven Eindruck suggeriert das Buch der avedition zumindest.
Schöne Architektur, wie sie auch Richard Meier vertritt mit repräsentativen Bauten aus der
Museumswelt.
Aktivhaus B10 steht im Herzen der berühmten Stuttgarter Weißenhof-Siedlung. Es ist ein
Forschungsprojekt, das untersucht, wie innovative Materialien, Konstruktionen und Technologien
die gebaute Umwelt nachhaltig verbessern kann.. Dank Energiekonzept und einer selbstlernenden
Gebäudesteuerung erzeugt das Gebäude das Doppelte seines Energiebedarfs. Mit dem
Kulturexpress ISSN 1862-1996
Ausgabe 51 - 2015
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gewonnenen Überschuss werden zwei Elektroautos und ein benachbartes Gebäude des
Architekten Le Corbusier (seit 2006 Heimat des Weißenhofmuseums) versorgt.
Prof. Werner Sobek ist Gründer eines weltweit tätigen Verbunds von Planungsbüros für
Architektur, Tragwerksplanung, Fassadenplanung, Nachhaltigkeitsberatung und Design. Anhand
preisgekrönter Experimentalbauten wie R128, H16, F87 und B10. Das Buch präsentiert die
wichtigsten Arbeiten der letzten Jahrzehnte.
Residentials by Werner Sobek
von Frank Heinlein
avedition, 2015
gebunden mit Prägung
144 Seiten
Größe: 21,4 x 22,5 cm
ISBN 978-3-89986-235-5
Multilingual German-English
Es gibt ein weiteres Buch aus der avedition vom gleichen Autor und mit gleichem Einband, das
sich ausschließlich mit dem Aktivhaus B10 und seiner Gebäudetechnik befasst. Die beiden
Bücher sehen sich zum verwechseln ähnlich. ISBN 978-3-89986-218-8.
Kultexpress ISSN 1862-1996
vom 14. Dezember 2015
Ausgabe 51 - 2015
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