Je Woche 11. Jahrgang ISSN 1862 – 1996 Kulturexpress unabhängiges Magazin 13. – 19. Dezember 2015 Ausgabe 51 ETH Zürich Gebäude LEE (1. ufl. 2015) herausgegeben von Christoph Wieser bei Park Books Inhalt o USA als wichtigster Exportmarkt für die Chemie betrifft auch das Freihandelsabkommen o Kritik der evangelischen Kirchen an TTIP o Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP - sozialethische Orientierungen o TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für neuen Streitschlichtungsmechanismus (ICS) o ETH Zürich Gebäude LEE (2015) starkes Sachbuch herausgegeben von Christoph Wieser erschienen bei Park Books o Rückwirkend Kanalanschlussgebühren verlangen wurde erfolgreich abgelehnt o Werner Sobek (2015) von Frank Heinlein in der avedition. Gläserne Bauten als Ausdruck bundesrepublikanischer Architektur Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab. Impressum Herausgeber Rolf E. Maass Postfach 90 06 08 60446 Frankfurt am Main mobil +49 (0)179 8767690 Voice-Mail +49 (0)3221 134725 www.kulturexpress.de www.kulturexpress.info www.svenska.kulturexpress.info Kulturexpress in gedruckter Form erscheint wöchentlich Finanzamt IV Frankfurt a/M St-Nr.: 148404880 USt-idNr.: 54 036 108 722 [email protected] Seite 3 USA als wichtigster Exportmarkt für die Chemie betrifft auch das Freihandelsabkommen TTIP Meldung: Verband der Chemischen Industrie VCI. Frankfurt am Main, 5. Oktober 2015 Die USA haben den langjährigen Spitzenreiter Niederlande als wichtigsten Exportmarkt der deutschen Chemie abgelöst. Knapp zehn Prozent aller Ausfuhren von chemisch-pharmazeutischen Erzeugnissen gingen 2014 in die Vereinigten Staaten. „Die Bedeutung der USA als Exportmarkt für unsere Produkte war schon immer hoch, hat aber in den letzten Jahren durch das Erstarken seiner Industrie für uns nochmals zugelegt. Und wir gehen davon aus, dass das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) einen zusätzlichen Schub auslösen würde“, sagte Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI. Schub auslösen und was dann, wenn das alles gewesen ist. VDA-Chef Mathias Wissmann fordert beispielsweise, dass innerhalb der Automobilindustrie verstärkt auf Standardisierung mit den USA Wert gelegt werden müsse, um Produktionskosten zu sparen. Das mag richtig und nützlich sein. Man kann die Standardisierung in Chemie und Automobilindustrie aber nicht auf Kultur oder andere Belange übertragen, zum Beispiel was Umweltstandards angeht. Die Automobilindustrie (VDA) veranstaltete im Rahmen der 66. Internationalen AutomobilAusstellung (IAA) gemeinsam mit der Atlantik-Brücke und der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce in Germany) das Symposium „TTIP – Treiber für Wohlstand und Wachstum“, um sich gemeinsam für ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der EU einzusetzen. Denn ein solches Abkommen bietet für Wirtschaft und Verbraucher auf beiden Seiten des Atlantiks erhebliches Potenzial. In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Es besagt, dass Unternehmen die Ungefährlichkeit ihrer Produkte nachweisen müssen, bevor diese auf den Markt gelangen dürfen. In den USA gilt das Vorsorgeprinzip nicht. Dort können Produkte erst dann vom Markt genommen werden, wenn nachträglich nachgewiesen wird, dass von ihnen eine Gefahr für Verbraucher oder Umwelt ausgeht. In den vergangenen Jahrzehnten hat die unabhängige Umweltschutzorganisation Greenpeace mit dazu beigetragen, dass in der Europäischen Union notwendige Schutzstandards aufgestellt wurden. Anwendung finden diese bei Gentechnik in der Landwirtschaft, beim Einsatz von Pestiziden und anderen Chemikalien sowie für den Klimaschutz. Den Standards stehen die Lobby-Interessen der Wirtschaft in den USA wie auch in der EU entgegen. Industrieverbände wollen die Schutzstandards und das ihnen zugrunde liegende Vorsorgeprinzip im Rahmen der TTIP-Verhandlungen jetzt abbauen. Rund 16,5 Milliarden Euro erlösten die Unternehmen im Handel mit US-amerikanischen Kunden, berichtet der Verband der Chemischen Industrie (VCI) in Frankfurt. Auf die Niederlande entfielen 14,8 Milliarden Euro. Insgesamt erwirtschaftet Deutschlands drittgrößte Branche 60 Prozent ihres Umsatzes von gut 190 Milliarden Euro mit dem Auslandsgeschäft. Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 4 Als Produktionsstandort im Ausland spielen die USA schon lange die erste Geige in der globalen Strategie der deutschen Chemie: Die 130 Tochterunternehmen in den USA, in denen 70.000 Menschen arbeiten, erwirtschafteten zuletzt einen Umsatz von 52 Milliarden Euro (Daten 2013). An zweiter Stelle der Auslandsstandorte folgte China mit gut 16 Milliarden Euro. Selbst die gesamte Region Asien (China, Japan, Indien, Korea, Indonesien und Vietnam) erzielte im Vergleich dazu nur drei Viertel (38,6 Mrd.) des US-Umsatzes. Wie stark die Verflechtung der deutschen Chemieunternehmen mit den USA inzwischen gediehen ist, zeigt auch ein Blick auf das Volumen der Importe: Mit Einfuhren im Wert von 11 Milliarden Euro stehen die USA als wichtigster außereuropäischer Handelspartner an Position vier der Länderliste nach den Niederlanden, Belgien und der Schweiz. Siehe auch: Stellungnahme des Hessischen Bankenverbandes an den Europaausschuss des Hessischen Landtages zu dem Thema "Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA" Siehe auch: Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP - sozialethische Orientierungen Siehe auch: TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Streitschlichtungsmechanismus (ICS) Siehe auch: TTIP-Verhandlungen und die Folgen für Kultur und Musik in Deutschland Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 18. Dezember 2015 Ausgabe 51 - 2015 Seite 5 Kritik der evangelischen Kirchen an transatlantischem Handelsabkommen TTIP Meldungen Evangelische Kirchen Deutschland Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) stehen dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP kritisch gegenüber und raten von einem Abschluss zwischen der Europäischen Union und den USA ab. So steht es in einer fachlichen Stellungnahme der beiden evangelischen Kirchen für den Hessischen Landtag, dessen Europaausschuss am 5. und 6. November über das Freihandelsabkommen diskutierte. Verfasst wurde das Positionspapier vom Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (Mainz) und der Ökumenedezernentin der EKKW Dr. Ruth Gütter (Kassel). Auswirkungen auf Entwicklungsländer Aus kirchlicher Perspektive müssten die Regeln für den internationalen Handel danach beurteilt werden, „ob und wie sie die Bedürfnisse und berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die der armen, weniger entwickelten Länder schützen und der Bewahrung der Schöpfung dienen“, heißt es in dem evangelischen Papier an den Ausschuss. Das sehen EKHN und EKKW bei TTIP nicht ausreichend gegeben. „Für die Kirchen ist es sehr problematisch, dass die Entwicklungs- und Schwellenländer bei diesen Verhandlungen ausgeschlossen sind, obwohl sie nach Abschluss des Abkommens deutlich negativ davon betroffen sein werden“. Aufgrund der Größe und des ökonomischen und politischen Gewichts einer transatlantischen Freihandelszone würde der „Druck auf die Entwicklungsländer weiter steigen“. In der Folge könnten die im Land produzierten Güter nicht mit den billigen Agrarexporten aus den USA und Europa konkurrieren. Zudem seien die kleinbäuerlichen Strukturen sowie die regionale Selbstversorgung und Ernährungssicherung gefährdet. Umwelt- und Klimaschutz Darüber hinaus müssen globale und regionale Gemeingüter wie Klimastabilität, Biodiversität, und unterirdische Süßwasserreservoirs nach Ansicht der Stellungnahme nachhaltig geschützt werden. „Dies ist eine öffentliche Aufgabe. Maßnahmen, wie sie zum Beispiel in Deutschland im Rahmen der „Energiewende“ angestoßen wurden, dürfen nicht durch die in den Abkommen angelegte weitere Liberalisierung und Privatisierungsdruck gefährdet und den Interessen einzelner Investoren untergeordnet werden“, so das Papier. Die evangelischen Kirchen teilten die Sorge, dass die öffentliche Förderung von Wind- und Solarenergie, von Kreiskrankenhäusern oder kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen als „Handelshemmnis“ klassifiziert würde und deshalb in Frage gestellt werden könnte. Die Stellungnahme ist in den Unterlagen des Europaausschusses im Internet auf Seite 10 unter Punkt 59 einsehbar: Stellungnahme des Hessischen Bankenverbandes an den Europaausschuss des Hessischen Landtages zu dem Thema "Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA" Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 6 Siehe auch: Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP - sozialethische Orientierungen Siehe auch: TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Streitschlichtungsmechanismus (ICS) Siehe auch: TTIP-Verhandlungen und die Folgen für Kultur und Musik in Deutschland Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 18. Dezember 2015 Ausgabe 51 - 2015 Seite 7 Gerechte Regeln für den freien Handel Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP sozialethische Orientierungen Meldungen Deutsche Bischofskonferenz; Bonn Das Vorhaben einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) wird in der Öffentlichkeit und auch innerkirchlich kontrovers diskutiert. Der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) stellte am 11. November in Berlin ein Expertenpapier vor. Zur Erarbeitung dieser Stellungnahme hatte die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen einen Expertenkreis berufen. Der Expertentext möchte angesichts der vielschichtigen Debatten die verschiedenen Argumente darlegen und eine sozialethische Bewertung bieten. Das Dokument behandelt dabei Auswirkungen einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft insbesondere auf die Entwicklungschancen für Arme, die Notwendigkeit eines Ordnungsrahmens sowie Fragen der Verbraucher- und Umweltstandards und des Investitionsschutzes. Es diskutierten Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Bischof von Essen und Vorsitzender der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Prof. Dr. Gabriel Felbermayr, Wirtschaftswissenschaftler am Ifo-Institut und der Ludwig-MaximiliansUniversität München und Prof. Dr. Gerhard Kruip, Professor für Christliche Anthropologie und Sozialethik an der Universität Mainz. Der geplante Abschluss einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den USA und der Europäischen Union wird Einfluss auf die Gestaltung der globalen Wirtschafts- und Handelsordnung nehmen. Aus diesem Grund hat die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz einen Expertenkreis beauftragt, unter sozialethischer Perspektive Chancen und Risiken des TTIP darzulegen. Der Vorsitzende der Kommission, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) hat dieses Expertenpapier mit dem Titel „Gerechte Regeln für den freien Handel – Sozialethische Orientierungen für TTIP“ heute vor der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt. Eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft könne gut konzipiert auf die Gestaltung der globalen Wirtschaftsordnung Einfluss nehmen und auch Bestandteil einer Global Governance werden, betonte Bischof Overbeck. „Daher muss man auch die Frage stellen, welches Risiko damit verbunden ist, diese Gestaltungsmöglichkeit nicht wahrzunehmen. Es geht uns Bischöfen nicht um ein einfaches Ja oder Nein zu TTIP, sondern um die Frage, wie TTIP ausgestaltet werden muss, damit es einen Fortschritt für die beteiligten Länder und die internationale Staatengemeinschaft bringt.“ TTIP solle „einen Beitrag zu einer globalen Ordnungsund Strukturpolitik leisten. Das globale Miteinander im 21. Jahrhundert gerecht zu gestalten, ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit“, so Bischof Overbeck. Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 8 Gerade die Weltkirche könne keinen verengten Blick einnehmen, sondern müsse den Blick immer weiten: „Ein Transatlantisches Freihandelsabkommen wird sich global auswirken und sich in ein weitverzweigtes Regulierungsnetz einfügen“, so Bischof Overbeck. Mit dem Expertentext wolle die Deutsche Bischofskonferenz einen Impuls für die notwendige gesellschaftliche Diskussion geben und zur Versachlichung der Debatte beitragen: „Als Kirche wollen wir Anregungen liefern, wie gerechte Regeln für den freien Handel gestaltet werden sollten.“ Professor Dr. Gerhard Kruip, Sozialethiker an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitautor des Expertentextes, hob den Ausgangspunkt der Stellungnahme hervor. Die Freiheit des Marktes und des Handels reichten alleine nicht aus, um gute Lebensverhältnisse für alle zu schaffen: „Märkte und Handel brauchen Rahmenordnungen, und dies schon lange nicht mehr nur auf nationaler, sondern auf europäischer und letztlich auf globaler Ebene“, so Professor Kruip. TTIP dürfe nicht zum Nachteil derjenigen Länder geschlossen werden, die an diesem Abkommen nicht direkt beteiligt sind. Langfristig sollte darauf hingearbeitet werden, die Welthandelsorganisation zu einem globalen Ordnungsrahmen für einen möglichst alle Länder umfassenden fairen Welthandel auszubauen. Der Wirtschaftswissenschaftler am ifo-Institut und an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Professor Dr. Gabriel Felbermayr, der ebenfalls zum Autorenkreis gehört, betonte den Beitrag des TTIP zur Neuordnung der globalen Regeln: „TTIP bietet die Chance, strenge transatlantische Standards auch global durchzusetzen“, so Professor Felbermayr mit Blick auf die bestehenden Schutzniveaus im Bereich der Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsmarktpolitik. Die zukünftige regulatorische Zusammenarbeit müsse absolut transparent erfolgen und auch Drittländer miteinbinden, damit alle Handelspartner über regulatorische Entwicklungen informiert seien und gegebenenfalls ihre Stimmen erheben können. „Parallel zu TTIP sollte die EUKommission ausgleichende handelspolitische Akzente für Entwicklungsländer setzen, sowohl auf Ebene der Welthandelsorganisation als auch bilateral.“ Hinweis: Die Statements von Bischof Dr. Overbeck, Prof. Dr. Gabriel Felbermayr und Prof. Dr. Gerhard Kruip aus der Pressekonferenz finden Sie untenstehend zum Herunterladen. Das Dokument der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, „Gerechte Regeln für den freien Handel“, finden Sie als pdf-Datei zum Herunterladen in der Rubrik „Veröffentlichungen“. Statement vom: 11.11.2015: von Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck bei der Pressekonferenz zur Vorstellung eines Expertentextes zu TTIP in Berlin PDF 24,13 KB Statement vom: 11.11.2015: von Prof. Dr. Gabriel Felbermayr bei der Pressekonferenz zur Vorstellung eines Expertentextes zu TTIP in Berlin PDF 25,63 KB Statement vom: 11.11.2015: von Prof. Dr. Gerhard Kruip bei der Pressekonferenz zur Vorstellung eines Expertentextes zu TTIP in Berlin PDF 24,87 KB Siehe auch: Stellungnahme des Hessischen Bankenverbandes an den Europaausschuss des Hessischen Landtages zu dem Thema "Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA" Siehe auch: TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 9 Streitschlichtungsmechanismus (ICS) Siehe auch: TTIP-Verhandlungen und die Folgen für Kultur und Musik in Deutschland Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 18. Dezember 2015 Ausgabe 51 - 2015 Seite 10 TTIP und Vorschlag der EU-Kommission für neuen Streitschlichtungsmechanismus (ICS) Meldungen Greenpeace Deutschland, Hamburg, 16.09.2015 und Marianne Grimmenstein von change.org Nach monatelangen Beratungen und Debatten über das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP, hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström den Entwurf der Kommission für einen neuen Streitbeilegungsmechanismus vorgestellt. Ein europaweites Referendum gegen TTIP haben bisher übrigens 2,7 Millionen Menschen unterschrieben. Der ICS (Investment Court System) genannte Mechanismus soll die bisher vorgesehene Streitschlichtung ISDS (Investor-Staat-Streitbeilegung) ersetzen. ISDS war von vielen Politikern und Gruppen aus der Zivilgesellschaft als undemokratisch kritisiert worden. ISDS sah vor, dass Unternehmen die Möglichkeit bekommen, vor privaten Schiedsgerichten gegen Gesetze zu klagen, die ihre Investitionen bedrohen – im Geheimen und ohne Revisionsmöglichkeit. Im Abkommen CETA mit Kanada ist dieser Mechanismus noch vorhanden. Matthias Flieder, TTIP-Experte von Greenpeace kommentiert: „Neuer Vorschlag – alter Inhalt. Auch wenn die EU-Kommission mit ICS dem Thema Investitionsschutz ein neues Gesicht geben will, der Kern bleibt der gleiche. Nach wie vor will die Kommission ein paralleles Rechtssystem aufbauen, das nur für TTIP zuständig ist. Klagemöglichkeiten sind nur für Konzerne, nicht aber für Staaten oder gesellschaftliche Organisationen möglich. Dieses Rechtssystem dient nur den Konzernen, die ihre Interessen durchsetzen wollen. Darüber hinaus hat Frau Malmström nicht vor, den alten ISDS-Streitschlichtungsmechanismus im bereits fertig verhandelten Freihandelsabkommen CETA mit Kanada noch einmal zu überarbeiten. Damit ist eine Hintertür offen für US-amerikanische Unternehmen, die ISDS leicht über Tochterfirmen in Kanada nutzen können. Was folgte war eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des CETA-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada durch den Deutschen Bundestag. Nachdem Vertreter der EU, Kanadas sowie ausgewählte Unternehmenslobbyisten 5 Jahre im Geheimen verhandelt haben, liegt der finale Entwurf für ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der Union und Kanada (CETA) seit dem 26. 9. 2014 vor. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen den Vertragspartnern durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 11 Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz allerdings unmissverständlich ausschließt. Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 18. Dezember 2015 Ausgabe 51 - 2015 Seite 12 Monographie ETH Zürich Gebäude LEE (2015) starkes Sachbuch herausgegeben von Christoph Wieser erschienen bei Park Books Bucheinband: Park Books Mit technischen Zeichnungen ausgestatteter Band, der sich nicht scheut den Bauprozess mitzubeobachten, um dies zum Inhalt des Buches zu machen. Ein Band der sich mit ganzer Fülle dem neuen Hochschulgebäude der ETH Zürich von Architekt Fawad Kazi widmet. Mehrere Autoren beteiligen sich, berichten zu Themen wie handausgeführtes Skizzenwerk zu Effizienz und Tragwerk bis hin zu einem Stadtgarten auf dem Dach des neuen Gebäudes. Nach über 20 Jahren eröffnete die ETH Zürich im Hochschulgebiet Zentrum ein neues Gebäude, das LEE. Damit verbunden sind zahlreiche Büroräume mit rund 450 Arbeitsplätzen, vier Seminarräumen, einem Hörsaal, einem Veranstaltungsraum und einem Medienraum. Die Räume stehen vor allem Mitarbeitenden und Forschenden des Departements für Maschinenbau und Verfahrenstechnik und der Konjunkturforschungsstelle auf zehn Ober- und drei Sockelgeschossen zur Verfügung. Die Studierenden haben ihre Plätze in den Eingangsbereichen und den einzelnen Stockwerken. Auf den vier Untergeschossen befinden sich Kultur- und Schulleitungsarchive. Ein großes Rechenzentrum und ein spezieller Raum für das Umfragewesen der KOF sind angeschlossen. Die beiden bepflanzten Stadtgärten auf dem Dach sind ein Begegnungs- und Erholungsort für Studierende. Der 249 Seiten starke Querband im Format 32,5 x 21,5 cm hebt in seinem Vorwort die technisch organisatorische Seite des Neubaus hervor. Die "Erweiterung von Zürichs Stadtkrone" lautet die selbstbewusste Neuorientierung aus Architektur und Städtebau. Viele Sachbücher aus der Schweiz sind hochgradig technisiert, die dennoch eine breites Spektrum an Informationen enthalten. Der Wissenschaftlichkeitsgrad ist hoch auch bei diesem Band. Zugleich dient das Werk als Repräsentation des Architekten, des Gebauten und für die Stadt Zürich und deren Umgebung. Auch didaktische Zwecke zur Weiterbildung können in Betracht gezogen werden bei Anschaffung für so manche Bibliothek. Über Schwarzpläne wird informiert ebenso wie über Detailplanung im Kontext zu den mitgelieferten Längs- und Querschnitten. Das geschieht auf unterschiedlichen Ebenen und aus unterschiedlichen Blickrichtungen. Ganzseitige mehrfarbige 3D Simulationen gebäudetechnischer Installationen, die auf diese Weise erst zum Vorschein kommen. Nicht zuletzt sind Grundrisse vorhanden, die eine Auffassung aus dem Inneren vermitteln. Bildessays der Fotografen Georg Aerni und Rolf Steinegger ergänzen das Beschriebene und geben durch Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 13 gestalterische Einblicke das umfassende Bild eines wie selbstverständlich erscheinenden und komplexen Baus. Autoren : Adrian Altenburger, Gebäudetechnikingenieur spezialisiert auf gesamtheitliche Energie- und Gebäudetechniksysteme. Seit 1999 Partner und Verwaltungsrat bei Amstein + Walthert AG. Patrick Altermatt, ist Landschaftsarchitekt und führt zusammen mit Guido Hager das Büro Hager Partner AG in Zürich und Berlin. Roman Bouteillier, ist Professor für Innovations- und Technologiemanagement an der ETH Zürich. Studium und Promotion in Mathematik an der ETH Zürich und am Imperial College in London, danach Tätigkeit in der Industrie sowie Professur für Innovation und Logistik an der Universität St. Gallen HSG. Stéphane Braune, ist Bauingenieur und Partner bei Walt + Galmarini Ingenieure AG. Studium an der ETH Zürich, Executive MBA in Rochester (USA) und Bern. Marianne Burkhalter, ist Architektin und seit 2007 Professorin an der Accademia di Architettura in Mendrisio. Ausbildung zur Bauzeichnerin und Kurse an der Princeton University in den USA. Anstellungen in verschiedenen Büros in der Schweiz, in Florenz, New York und Los Angeles sowie selbstständige Arbeit als Architektin. 1984 Gründung des Architekturbüros Burkhalter Sumi mit Christian Sumi. Carlo Galmarini, ist Bauingenieur und Partner bei Walt + Galmarini Ingenieure AG. Studium an der ETH Zürich, MBA an der Northern Illinois University, DeKalb (USA). Daniel Gsell, ist Bauingenieur und Mitglied Geschäftsleitung von Walt + Galmarini Ingenieure AG. Studium und Promotion an der ETH Zürich. Gian-Marco Jenatsch, ist Architekt und Mitglied der Geschäftsleitung bei Staufer & Hasler Architekten, Zürich/Frauenfeld. Seit 2012 Dozent am Institut Urban Landscape der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW in Winterthur. Otto Kapfinger, ist freischaffender Architekturwissenschaftler und -publizist in Wien. Architekturstudium an der Technischen Hochschule Wien. 1970 Mitbegründer der Architektengruppe Missing Link. Lehrtätigkeit an der Hochschule für angewandte Kunst Wien (1981–1990) und als Gastprofessor an der Hochschule für Gestaltung Linz (1997–1998). Fawad Kazi, ist Architekt und führt sein eigenes Büro in Zürich. Studium an der ETH Zürich und der Columbia University New York. Hans Kollhoff, ist Architekt und führt seit 1978 sein eigenes Büro in Berlin mit Niederlassungen in Rotkreuz, Rotterdam und Florenz. Studium an der Universität Karlsruhe und der Technischen Universität Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 14 Wien. 1990–2012 Professur an der ETH Zürich, Gastprofessuren an der Cornell University und der Syracuse University (USA) sowie an der Universität der Künste in Berlin. Benedikt Loderer, Architekt und Publizist, bekannt als Stadtwanderer. Publizierte zahlreiche Beiträge zur Architektur und Raumplanung. Mitbegründer der Zeitschrift Hochparterre 1988. Patrik Stierli, ist Gebäudetechnikingenieur und Partner bei Amstein + Walthert AG Engineering und Consulting in Zürich. 2012–2014 Dozent für Energie am Masterstudiengang Architektur der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW in Basel. Christian C. Straub, studierte Architektur an der ETH Zürich und ist als Projektleiter beim Immobilienmanagement der ETH Zürich tätig. Jürgen Tietz, ist Kunsthistoriker und freiberuflich als Publizist zu den Themen Architektur und Denkmalpflege in Berlin tätig. Christoph Wieser studierte Architektur an der ETH Zürich und promovierte an der EPFL in Lausanne. 2003–2009 Redaktor der Zeitschrift Werk, Bauen + Wohnen, 2009–2013 Leiter Zentrum / Institut Konstruktives Entwerfen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Winterthur. Arbeitet als Publizist, Forscher und Dozent an schweizerischen Fachhochschulen. Siehe Buchhinweis auf der Park Books Verlagsseite... ETH Zürich Gebäude LEE Herausgegeben von Christoph Wieser 1. Auflage, 2015 Gebunden 248 Seiten, 196 farbige und 86 sw Abbildungen und Pläne Größe: 32.5 x 21.5 cm ISBN 978-3-906027-82-1 Multilingual: English-German Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 18. Dezember 2015 Ausgabe 51 - 2015 Seite 15 Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation Rückwirkend Kanalanschlussgebühren verlangen wurde erfolgreich abgelehnt Meldung, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Das Bundesverfassungsgerichts hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen ihre Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen auf Grundlage von § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG). Nach der ursprünglichen Fassung (a. F.) dieser Vorschrift entstand die Beitragspflicht, „sobald das Grundstück an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der Satzung“. Das Oberverwaltungsgericht legte dies mit Urteil vom Urteil vom 8. Juni 2000 so aus, dass es „nicht auf die formelle und materielle Gültigkeit dieser Satzung, sondern ausschließlich auf den formalen Akt des Satzungserlasses“ ankomme. Mit Wirkung zum 1. Februar 2004 änderte der Landesgesetzgeber die Vorschrift dahingehend (n. F.), dass die Beitragspflicht „frühestens … mit dem Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung“ entsteht. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Rechtsprechung habe die alte Fassung entgegen der Intention des Gesetzgebers ausgelegt. Dies habe zu großen Beitragsausfällen geführt, da Ansprüche nicht mehr innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist hätten geltend gemacht werden können. Um künftige Beitragsausfälle zu vermeiden, werde eine Klarstellung vorgenommen. Die Beschwerdeführerinnen sind Eigentümerinnen von Grundstücken in Cottbus. Die erste Beitragssatzung der Stadt, die sich in der Folge als unwirksam erwies, sollte zum 30. Juni 1993 in Kraft treten. Nach den Feststellungen der Verwaltungsgerichte trat erstmals zum 1. Januar 2009 eine wirksame Satzung in Kraft. Das Grundstück der Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2961/14 war bereits vor dem 3. Oktober 1990 an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen worden; der Bescheid über den Kanalanschlussbeitrag datiert auf den 29. November 2011. Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 3051/14 wurde mit Bescheid vom 12. Mai 2009 zu einem Kanalanschlussbeitrag herangezogen; die Möglichkeit des Anschlusses an die Schmutzwasserkanalisation hatte für dieses Grundstück nach ihren Angaben bereits kurz nach dem 3. Oktober 1990 bestanden. Widersprüche und Klagen blieben insoweit ohne Erfolg. Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 16 www.bundesverfassungsgericht.de Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 17. Dezember 2015 Ausgabe 51 - 2015 Seite 17 Residentials by Werner Sobek (2015) von Frank Heinlein in der avedition. Gläserne Bauten als Ausdruck bundesrepublikanischer Architektur Bucheinband: avedition weltbekannter und anerkannter zeitgenössischer Architekt mit Wohnsitz und Büro in Stuttgart. Seine Häuserfassaden bestehen überwiegend aus Glas. Das Buch der avedition von Frank Heinlein befasst sich mit der Person als auch mit einer Auswahl von dessen Bauten. Das geschieht aus einem sehr ästhetischen Blickwinkel. Eine stark repräsentative Architektur kommt hierbei zur Geltung. Dahinter stehen fragen, wie ist Zukunft zu bilden. Angesichts der Objekte fällt auf, wie sich gebaute Umwelt postuliert. Bausteine des Wirkens, die Format zeigen und sich fast formelartig fortsetzen. Sie scheinen wie Juwelen der Architektur zu sein. Perfektionierte Gebilde was die Fotos zeigen, die aus dem Inneren auf die Außenwelt einwirken. Natur prallt daran ab, doch sie wird über die Nachhaltigkeit der Bauten wieder hereingeholt. Anfangs stehen gläserne Fassaden an Hügelketten außerhalb der Stadt. Beschaulich in der hügeligen Landschaft aufgestellt und zugleich Monument der Zeitgeschichte. Hier wohnt der Architekt so wie der Romantiker wohnt, der im Rückblick auf die Vergangenheit auf die Gegenwart blickt. Verlorenheit einer Lebenshaltung, die mit sich und allem um sich herum ins Reine kommen will. Für diese Reinheit steht das Vorbild Mies van der Rohe, der mit seiner linearen Klarheit reines Licht ins Dunkel bringt. Sobek Bauten werden dann spürbar. Skizzenhafte Grundrisse nur mit dem notwendigsten ausgestattet , um zu erkennen worum es geht. Schnitte, kleinformatig aneinandergereiht ergänzen die Fotografien. Der Text ist zweisprachig, wobei Englisch in der Betonung überwiegt. Im weitesten Sinne ist das, was zu sehen ist, bundesrepublikanisch. Ausdruck eines Werkverständnis, das sich damit ein wenig auch bei der Klassischen Moderne bedient. Ökologische Aspekte werden aufgezählt: Geothermie kühlt und heizt das Gebäude. Photovoltaik erzeugt Strom. Doch dem Gesamtbild wird damit kein Härchen gekrümmt. Die griechische Göttin Athena schreitet umher, unantastbar, um ihre Gemächer ungestört aufzusuchen. Diesen subjektiven Eindruck suggeriert das Buch der avedition zumindest. Schöne Architektur, wie sie auch Richard Meier vertritt mit repräsentativen Bauten aus der Museumswelt. Aktivhaus B10 steht im Herzen der berühmten Stuttgarter Weißenhof-Siedlung. Es ist ein Forschungsprojekt, das untersucht, wie innovative Materialien, Konstruktionen und Technologien die gebaute Umwelt nachhaltig verbessern kann.. Dank Energiekonzept und einer selbstlernenden Gebäudesteuerung erzeugt das Gebäude das Doppelte seines Energiebedarfs. Mit dem Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 51 - 2015 Seite 18 gewonnenen Überschuss werden zwei Elektroautos und ein benachbartes Gebäude des Architekten Le Corbusier (seit 2006 Heimat des Weißenhofmuseums) versorgt. Prof. Werner Sobek ist Gründer eines weltweit tätigen Verbunds von Planungsbüros für Architektur, Tragwerksplanung, Fassadenplanung, Nachhaltigkeitsberatung und Design. Anhand preisgekrönter Experimentalbauten wie R128, H16, F87 und B10. Das Buch präsentiert die wichtigsten Arbeiten der letzten Jahrzehnte. Residentials by Werner Sobek von Frank Heinlein avedition, 2015 gebunden mit Prägung 144 Seiten Größe: 21,4 x 22,5 cm ISBN 978-3-89986-235-5 Multilingual German-English Es gibt ein weiteres Buch aus der avedition vom gleichen Autor und mit gleichem Einband, das sich ausschließlich mit dem Aktivhaus B10 und seiner Gebäudetechnik befasst. Die beiden Bücher sehen sich zum verwechseln ähnlich. ISBN 978-3-89986-218-8. Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 14. Dezember 2015 Ausgabe 51 - 2015