Massnahmenkatalog_Q_Fieber_2010

Werbung
Eckpunkte für einen Maßnahmenkatalog bei Auftreten
von Q-Fieber
Der Maßnahmenkatalog dient dem Schutz der Menschen und Tiere vor einer Q-FieberInfektion; er beschreibt nicht Schritte zur Sanierung eines betroffenen Tierbestandes. Eine
Eradikation dieser Infektionskrankheit ist aufgrund der epidemiologischen Zusammenhänge
sehr schwer möglich.
Sprachregelungen:
Q-Fieber ist
o eine Infektionskrankheit
o eine auf den Menschen übertragbare Erkrankung (Zoonose)
o für den Menschen gesundheitsgefährdend
Inhaltsverzeichnis
1) Vorbeugende Maßnahmen bei Tieren ................................................................................ 2
2) Vorbeugende Maßnahmen bei Lebensmitteln.................................................................... 4
3) Maßnahmen in Beständen mit positivem Befund auf Coxiella burnetii, von denen eine
Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht .............................................................................. 4
4) Maßnahmen für Lebensmittel aus infizierten Beständen ................................................... 6
5) Gehäuftes Auftreten von Infektionen bei Mensch und Tier ............................................... 7
6) epidemiologischen Risikoabschätzungen ........................................................................... 8
7) Vorbeugende Maßnahmen beim Menschen ....................................................................... 8
1) Vorbeugende Maßnahmen bei Tieren
a) Untersuchungen
In Betrieben, von denen eine Infektionsgefahr ausgeht, sollen jährlich serologische
Untersuchungen
durchgeführt
werden.
Neben
Schafbeständen
sind
ggf.
auch
Milchrinderbestände und Ziegenbestände einzubeziehen.
Dies betrifft insbesondere:
•
Betriebe mit regelmäßigem Publikumsverkehr (Streichelzoos, Lehranstalten, Beschicker
von Ausstellungen etc.)
•
Betriebe, deren Tiere Flächen mit verstärktem Publikumsverkehr (Truppenübungsplätze,
Liegewiesen etc.) beweiden
•
Betriebe mit Milch-ab-Hof-Abgabe und Rohmilchkäseproduktion
Bei gehäuftem Auftreten von Fruchtbarkeitsstörungen oder Aborten in WiederkäuernBetrieben wird die diagnostische Abklärung auch in Hinblick auf mögliche Q-FieberInfektionen empfohlen.
Ein orientierendes Tiergesundheitsmonitoring sollte grundsätzlich mit Hilfe serologischer
Untersuchungen durchgeführt werden. Bei erhöhten Abortraten oder auffälliger Serologie
sollte zusätzlich Nachgeburten auf den Erreger untersucht werden. Soweit möglich, sollten
sich die Untersuchungen auf Nachgeburten von Aborten beziehen.
Die Stichprobennahme soll auf einer 95 % Sicherheit bei einer angenommenen Prävalenz von
5 % basieren. Für die Stichproben sind Tiere, die älter als ein Jahr sind, auszuwählen.
Ergibt die Serologie mehr als 5 % positive Tiere, ist von einem Infektionsgeschehen auf
Herdenbasis auszugehen.
Bei unter 5 % betroffener Tiere kann davon ausgegangen werden, dass der Bestand nicht von
einer akuten Infektion betroffen ist.
b) Geburtshygiene
Von besonderer Bedeutung sind Hygienemaßnahmen im zeitlichen Zusammenhang mit dem
Geburtsvorgang. Bei Schafen, Ziegen und Rindern ist während der Geburt auf allgemeine
Hygiene im Hinblick auf den Gesundheitsschutz zu achten. Nachgeburten und Totgeburten
sind unverzüglich nach den Vorschriften des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
zu entsorgen. Bei Wanderschafherden sollten Nachgeburten umgehend in ausreichender Tiefe
im Erdreich vergraben werden. Bei Aborten wird eine Untersuchung zur Ursachenfindung
angeraten, insbesondere bei Streichelzoos ist dies regelmäßig notwendig. Der Geburtsvorgang
soll möglichst im Stall erfolgen.
c) Zeckenbehandlung
Bei
den
kleinen
Wiederkäuern
empfiehlt
sich
eine
regelmäßige
(März/April,
August/September), mehrjährige Behandlung gegen Zecken mit einem wirksamen Akarizid.
Diese Empfehlung ist insbesondere bei der Wanderschäferei in bekannten Biotopen von
Dermacentor marginatus von Bedeutung, um einer Ausbreitung der Infektion entlang der
Wanderwege der Herden entgegenzuwirken. Die regelmäßige Zeckenbehandlung und –
kontrolle ist für Streichelzoos ebenfalls besonders wichtig.
d) Schafschur
Da der Erreger von Q-Fieber auch über Zeckenkot auf den Menschen übertragen werden
kann, soll das Scheren von Schafen möglichst außerhalb von Wohngebieten und ggf. in
Ställen durch sachkundige Personen erfolgen.
e) Maßnahmen bei Ausstellungen und anderen Veranstaltungen mit Publikumsverkehr
•
kein Auftreiben von Rindern, Schafen oder Ziegen im letzten Drittel der Trächtigkeit und
von Kälbern, Schaf- oder Ziegenlämmern in den ersten 2 Lebenswochen
•
Ektoparasitenbehandlung der Tiere vor der Ausstellung
•
nur zeckenfreie, saubere Schafe (frei von Zeckenkot) ausstellen
2) Vorbeugende Maßnahmen bei Lebensmitteln
a) Rohmilch, Rohmilchprodukte, Vorzugsmilch
Betriebe, die Rohmilch, Rohmilchprodukte mit einer Reifezeit von unter 42 Tagen oder
Vorzugsmilch abgeben, sollten 2 x jährlich mit der Tankmilch-/Sammelmilch-PCR untersucht
werden. Bei einem Q-Fieber positivem Ergebnis dürfen die Lebensmittel nicht ohne
Erhitzungsverfahren an den Verbraucher abgegeben werden. Sobald die Tankmilch wieder
negativ ist, darf der Verkauf fortgesetzt werden.
Hinweis: Wie bei der Abgabe von roher Kuhmilch ist bei roher Schaf- bzw. Ziegenmilch
verpflichtend ein Hinweisschild: „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ vor der Abgabe
stelle aufzustellen.
3) Maßnahmen in Beständen mit positivem Befund auf Coxiella burnetii, von denen eine
Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht
a) Aufklärung Landwirt (Hygienemaßnahmen etc.)
Bei Feststellung des Auftretens von Q-Fieber (Erregernachweis) ist der Landwirt über die
Notwendigkeit der Einhaltung von Hygienemaßnahmen im Hinblick auf die Bedeutung des
Q-Fiebers als Kontakt-Zoonose aufzuklären.
b) Untersuchungen
Die Landwirte sollen Empfehlungen zu Untersuchungsregime und Vorgehen bei Sanierung
erhalten.
c) Besondere Geburtshygiene
Die Abkalbe- oder Ablammboxen sind in diesen Beständen nach dem Abkalben/Ablammen
zu desinfizieren. Bei Geburten kontaminierte Flächen oder als solche verdächtige Flächen
sind zu desinfizieren (ggf. zu kalken). Die Nachgeburten sind unschädlich zu beseitigen.
d) Besucherverkehr
Landwirte tragen dafür Sorge, dass Besucher nicht unkontrollierten Zugang zu
Räumlichkeiten mit infizierten Tieren haben. Die Möglichkeit einer aerogenen Übertragung
durch Staub ist dabei besonders zu berücksichtigen. Zutrittsregelungen für betriebsfremdes
Personal sind festzulegen. Die betroffenen Tiere sind von Flächen mit verstärktem
Publikumsverkehr fernzuhalten (Wanderschafherden!).
e) Beschickung von Ausstellungen
Tiere aus Beständen mit aktuellem Erregernachweis dürfen nicht auf Ausstellungen mit
Publikumsverkehr verbracht werden.
f) Viehhandel
Tiere mit positivem Erregernachweis dürfen nicht gehandelt werden.
g) Reinigung und Desinfektion
Bezüglich Desinfektion machen die vegetativen Coxiellen, die im feuchten Material zu
erwarten sind, keine besonderen Schwierigkeiten. Sie lassen sich mit allen Desinfektionsmitteln des Wirkungsbereichs A inaktivieren. Dagegen stellen die sporenähnlichen
Körperchen, mit denen in eingetrockneten Materialien zu rechnen ist, ein großes Problem dar.
Eine Inaktivierung ist mit thermischen Verfahren zwar leicht möglich, dagegen liegen für die
Chemodesinfektion kaum praktische Erfahrungen vor. In Laborversuchen erwies sich nur
10%iges Formalin über mehrere Stunden als wirksam.
•
Stalldesinfektion
o 10 bis 20%ige Chlorkalklösung
o 1%ige Lysollösung
o 5%ige Wasserstoffsuperoxidlösung
•
Festmist
Eine Desinfektion von Festmist und Einstreu gestaltet sich schwierig. In lediglich gelagertem,
gestapeltem oder gepacktem Festmist werden oftmals nicht die Temperaturen erreicht, die
notwendig wären, um den Erreger zu inaktivieren. Daher wird zur Abtötung von Keimen in
Festmist generell das Aufsetzen von Düngerpackungen unter Verwendung von Branntkalk
empfohlen. Da C. burnetii durch das Bilden von Sporen-ähnlichen Formen besonders
hitzeresistent ist, ist davon auszugehen, dass Düngerpackungen ohne Branntkalk eine
Abtötung dieses Keimes nicht sicherstellen können. Denn obwohl Untersuchungen zu
verschiedenen thermischen Desinfektionsverfahren speziell für C. burnetii bisher nicht
durchgeführt wurden, lassen vergleichbare Untersuchungen schlussfolgern, dass die Abtötung
von C. burnetii mittels Erstellung einer Düngerpackung nur durch das Hinzugeben von
Branntkalk bei gleichzeitiger Abdeckung der Miete mit stabiler Silofolie gewährleistet
werden kann.
• Schlafvlies
Über eine mögliche Desinfektion von Zeckenkot-kontaminiertem Schafvlies nach der Schur
bzw. am lebenden Tier liegen keine Daten vor. Insofern besteht weiterer Forschungsbedarf.
4) Maßnahmen für Lebensmittel aus infizierten Beständen
(grundsätzlich ist die Möglichkeit der alimentären Übertragung von geringer Bedeutung)
a) Rohmilch, Vorzugsmilch
Roh- bzw. Vorzugsmilch aus Wiederkäuerbeständen, bei denen eine Infektion mit C. burnetii
festgestellt wurde, darf nicht unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden. Die Milch ist
einem Erhitzungsverfahren zu unterziehen. (siehe auch Punkt 2 a))
b) Rohmilcherzeugnisse
Bei der Herstellung von Weichkäse und Butter aus Rohmilch wurde eine Überlebensfähigkeit
der Coxiellen von 42 Tagen festgestellt, so dass auch hier eine Pasteurisierung der Milch
vorzunehmen ist. Bei der Herstellung von Hartkäse kann jedoch davon ausgegangen werden,
dass die Coxiellen im Verlauf der Reifung absterben, bevor der Käse verkauft wird. (siehe
auch Punkt 2 a))
c) rohes Fleisch
•
Fleisch von Tieren mit positivem Erregernachweis ist nicht zum menschlichen Verzehr
geeignet. Die Tiere erhalten ein Schlachtverbot, da sie mit einer auf den Menschen
übertragbaren Erkrankung infiziert sind.
•
Fleisch von gesunden, seropositiven Tieren ist nicht zu reglementieren, da für eine
Übertragung des Erregers keine Belege vorliegen. Von dieser Regelung auszunehmen sind
Euter, Gebärmutter und zugehörige Lymphknoten, da diese den Erreger beherbergen
können.
d) Maßnahmen bei der Schlachtung verdächtiger Tiere
Wenn die Tiere geschlachtet werden dürfen, sind Vorkehrungen für das Personal wie
Schutzkleidung/Mundschutz
und
Anfeuchten
des
Fells
zu
beachten
(siehe
auch
berufsgenossenschaftliche Vorschriften).
5) Gehäuftes Auftreten von Infektionen bei Mensch und Tier
a) Gemeinsamer Arbeitsstab von Veterinären und Humanmedizinern
Beim Auftreten von mehreren Q-Fieber-Erkrankungsfällen beim Menschen oder Tier sollte
ein gemeinsamer Arbeitsstab aus Humanmedizinern und Tierärzten gebildet werden.
b) Untersuchungen
Stichprobenuntersuchungen bei den Tieren
Bei der stichprobenartigen Untersuchung in verdächtigen Herden sollte man gezielt vorgehen
und Tiere, die im fraglichen Zeitraum geboren haben oder klinisch auffällig wurden, vorrangig beproben. Durch diese Strategie werden Nachteile hinsichtlich der Homogenität der
Merkmalsträger in der Population sowie in der Spezifität und Sensitivität der Tests ausgeglichen. Nachgeburten und Abortmaterial sollten ebenso systematisch beprobt werden.
Soweit serologische Umgebungsuntersuchungen vereinbart werden, ist zu berücksichtigen,
dass bei positiven Befunden das „Verursacherprinzip“ nicht zwingend geklärt werden kann,
da die untersuchten Tierbestände positive Reagenten haben können, ohne jedoch maßgeblich
zur Q-Fieber-Infektion des betreffenden Menschen beigetragen zu haben. Bei begründetem
Verdacht sollte daher versucht werden, den Erreger möglichst direkt nachzuweisen.
Q-Fieber ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit (Zoonose) im Sinne von
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 b des Tierseuchengesetzes. Die §§ 18 ff. des Tierseuchengesetzes und § 14
des Ordnungsbehördengesetzes sind somit zum Schutz gegen eine besondere Gefahr einer
Tierseuche anwendbar. Bestände, in denen der Erreger festgestellt wurde, sind zu sperren. Die
Freigabe kann erst dann vollständig erfolgen, wenn der Anteil der in der Serologie positiven
Tiere unter 5 % gesunken ist.
c) Hygienemanagement
In betroffenen Tierbeständen ist ein verbessertes Hygienemanagement anzustreben (getrennte
Abkalbe- bzw. Ablammboxen, Reinigung und Desinfektion der Boxen nach Gebrauch). Der
Tierhalter muss über Schutzmaßnahmen informiert werden. Die konkret zu ergreifenden
Maßnahmen sind aufgrund der Unterschiede der Erregerausscheidungen bei Schaf und Rind
jeweils einzelfallbezogen zu entscheiden.
6) epidemiologischen Risikoabschätzungen
folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
•
Die Erregerübertragung erfolgt insbesondere aerogen; als besonders kritisch ist eingetrockneter Kot infizierter Zecken sowie organisches Material nach Verlammung
erkrankter Schafe einzustufen.
•
Zu prüfen ist auch, inwieweit relevante Kontakte zu anderen Haustieren (einschließlich Hund und Katze) bestehen.
•
Auch wenn der alimentäre Übertragungsweg allenfalls nur eine untergeordnete Rolle
spielt, sollten die Kriterien bei der Milcherzeugung, der Schlachtung und der
Rohmilchkäseherstellung vorsorglich mit überprüft werden. Als zusätzliche Maßnahme sollten in besonders exponierenden Betrieben bei Neueinstallungen
serologische Kontrolluntersuchungen mittels ELISA durchgeführt werden.
7) Vorbeugende Maßnahmen beim Menschen
Empfehlung an die LAGV: Schreiben an das Gesundheitsministerium mit Vorschlägen zu
Monitoringuntersuchungen, Screening bei Risikogruppen und Vorsichtsmaßnahmen bei
infizierten Menschen.
Herunterladen