Umsetzung des Krankenhausplans NRW (Stand Juli 2015) Gesundheitsministerin Barbara Steffens zur notwendigen Steuerung durch den Krankenhausrahmenplan allgemein: „Die Umsetzung des Krankenhausplans geht zwar nicht so schnell voran, wie wir es gehofft hatten, dafür finden die regionalen Planungsprozesse aber zum Teil in einer sehr von Aufbruch getragenen Stimmung statt. Im Grundsatz sind die Rückmeldungen von Krankenhäusern und Kassen auf unseren Krankenhausplan überwiegend sehr positiv. So wie sich der Versorgungsbedarf der Bevölkerung wandelt, müssen auch die Kapazitäten der Krankenhäuser verändert werden. Sowohl aus gesundheitspolitischen wie aus wirtschaftlichen Gründen. Ziel ist es, die vorhandene qualitativ hochwertige stationäre medizinische Versorgung auch künftig bedarfs- und patientengerecht sicherzustellen. Die in etlichen Regionen vergleichsweise hohe Krankenhausdichte in NRW ermöglicht einerseits eine gute Versorgung, andererseits kann sie aber auch zu Konkurrenzen und Fehlsteuerungen führen. Für die Patientinnen und Patienten ist es besser, wenn Krankenhäuser einer Region sich vernetzen, sich jeder auf andere fachliche Schwerpunkte konzentriert und nicht jedes Haus alles anbietet. Zu oft haben wir in Ballungsräumen noch ein Nebeneinander gleichartiger Therapien und Fachgebiete anstelle einer Konzentration auf die jeweiligen Stärken. Überall alles anzubieten kann bei geringen Fallzahlen nie kostendeckend und erst recht nicht gewinnbringend geschehen. Dies geht dann zu Lasten der Qualität und zu Lasten der Beschäftigten. Deswegen geht es nur mit Spezialisierung und Kooperationen. Insbesondere kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum können sich zum Beispiel über moderne Telekommunikationsmittel so vernetzen, dass sie in der Lage sind, das Know-how der größeren Krankenhäuser nutzbringend für Patientinnen und Patienten abzurufen. Sie können im Verbund bei jedem Patienten die Diagnosen und notwendigen Therapiewege gemeinsam diskutieren und zusammen entscheiden, welches Haus im Verbund dieses für genau den Patienten am besten leisten kann. Plankrankenhäuser sind zwar Wirtschaftsbetriebe, haben aber im Auftrag der Länder die stationäre medizinische Versorgung sicher zu stellen. Daher können sie nicht frei am Markt agieren, sondern müssen die Bedarfe der Patientinnen und Patienten vor Ort auch nach den Vorgaben der Krankenhausplanung bedienen. Das heißt, dass sie im Einzelfall als Maximalversorger auch weniger wirtschaftliche Angebote vorhalten müssen. Nur Gewinnmaximierung ist hier fehl am Platz. Ministerin Steffens zur Notwendigkeit, die Versorgung auch qualitativ zu steuern: „Mit unserem neuen Geriatrie-Konzept geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen des demographischen Wandels. Wer 75 Jahre oder älter ist, muss bei der Aufnahme ins Krankenhaus gezielt auf altersspezifische Erkrankungen untersucht werden. Ergeben sich Hinweise etwa auf ein vermindertes Erinnerungsvermögen, eine Häufung von Krankheiten oder Unterstützungsbedarfe im Alltagsleben, muss der geriatrische Versorgungsbedarf in weiteren Untersuchungen – im Rahmen eines so genannten „Assessments“ – genauer abgeklärt werden. Generell soll durch eine engere Zusammenarbeit der medizinischen Fachbereiche – wie etwa Geriatrie, Innere Medizin und Neurologie – eine optimale Behandlung älterer Menschen gewährleistet werden. Die engere Zusammenarbeit sich ergänzender medizinischer Fachbereiche in der Form geriatrischer Versorgungsverbünde nimmt inzwischen im gesamten Land durch regionale Planungsverfahren immer konkretere Formen an. Das Geriatrie-Konzept hat sehr positive Aufnahme in der Krankenhauslandschaft in NRW gefunden. An diesem Beispiel zeigt sich, wie sich mit qualitativen Vorgaben eine zukunftsfähige Versorgung gesteuert werden kann.“ Weitere Informationen: Der Krankenhausplan NRW 2015 geht aufgrund von Berechnungen und Expertenbewertungen auf der Basis der bisherigen Entwicklung von einer Reduzierung der Bettenzahl in den rund 380 Krankenhäusern in NRW von rund 124.000 auf rund 114.000 Betten aus. Der geringere Bedarf an Betten ergibt sich hauptsächlich dadurch, dass mehr Behandlungen ambulant durchgeführt werden und die Behandlungsdauer sich erheblich verkürzt hat. Festlegungen über Bettenzahlen für einzelne Krankenhäuser enthält der Krankenhausplan 2015 nicht. Bei der angegebenen Bettenreduzierung handelt es sich um eine reine Prognosezahl. Am Ende entscheidet die konkrete Situation vor Ort und das Kriterium der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden Versorgung darüber, wie viele Betten es tatsächlich wo geben wird. Die konkrete Umsetzung der Versorgungsplanung im Rahmen des neuen Krankenhausplans erfolgt in direkten Verhandlungen zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen jeweils für die individuelle Situation vor Ort. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kassen von den Bezirksregierungen geprüft und am Ende bei erreichter Genehmigungsfähigkeit abschließend vom Ministerium entschieden.