Petersgrat BE/VS 3.2.7 5 Teilnetz

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Teil IIIC / 4. Serie
BE/VS–3.2.7–5
Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) - Entwurf April 2003
Konfliktblätter Gebirgslandeplätze
Anlage:
Petersgrat
Teilnetz:
Gebirgslandeplatz
Ü
B
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I
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BE/VS–3.2.7–5
H
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Verweis:
Lage:
- Koordinaten:
- Höhe über Meer (ca.):
- Kanton:
- Gemeinden:
629'700 / 146'300
3'130 m
BE, VS
Kandersteg, Lauterbrunnen, Reichenbach
im Kandertal, Blatten
Grundlagendokumente:
-
Naturräumliche Ausgangslage der Umgebung:
Standort, Vegetation: Der Gebirgslandeplatz liegt in der nivalen
Stufen auf dem Gletschereis des «Üsser Talgletschers» auf dem
Petersgrat. Die unmittelbare Umgebung ist geprägt durch Gletschereis und Felsen. Im Nordwesten liegt die Blüemlisalp und im
Süden die südexponierte Flanke des Lötschentals mit seinen alpinen Rasen.
Fauna/Wildtiere: Die unmittelbare Umgebung des Gebirgslandeplatzes ist mit Eis bedeckt und daher als Wildtierlebensraum
wenig geeignet. Die Habitate von Steinbock und Gämse, Schnee–,
Stein– und Birkhuhn beginnen im oberen Lauterbrunnen– und
Gasterental in mehr als 3 km Entfernung vom Gebirgslandeplatz.
Weitere Habitate finden sich an den Bergflanken der rechten Talseite des südlich liegenden Lötschentals.
Eidgenössische und kantonale Jagdbanngebiete, kommunale
«Wildruhegebiete»:
- Jagdbanngebiete im 1km–Radius
- Jagdbanngebiete im 5km–Radius
l
- «Wildruhegebiete» im 1km–Radius
l
- «Wildruhegebiete» im 5km–Radius
l
Objekt aus Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler
von nationaler Bedeutung (BLN) oder der Moorlandschaften von
nationaler Bedeutung (MLI):
- Gebirgslandeplatz in BLN–Objekt oder ML
l
BLN–Nr. 1507/1706
- Gebirgslandeplatz im 5km–Radius des BLN–Objekts oder ML
- kein BLN–Objekt / keine ML im 5km–Radius
- Gewicht des Schutzziels «Ruhe / stille Erholung» für das betroffene
BLN–Objekt /ML–Objekt:
gross
mittel
klein
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Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) - Entwurf April 2003
Konfliktblätter Gebirgslandeplätze
Nationale und kantonale Biotope/Schutzzonen:
- Biotope/Schutzzonen im 1km–Radius
- Biotope/Schutzzonen im 5km–Radius
l
Kommunale Biotope/Schutzzonen:
- Biotope/Schutzzonen im 1km–Radius
- Biotope/Schutzzonen im 5km–Radius
l
Wälder mit besonderer Schutzfunktion vor Naturgefahren
(WbSf–Wälder):
- WbSf–Wälder im 1km–Radius
- WbSf–Wälder im 5km–Radius
Vorhandene Nutzungen:
l
stark
frequent.
wenig
frequent.
- Sommertourismus:
- Wintertourismus:
unberührt
l
l
stark
unbedeutend
mittel
- Landwirtschaft:
l
- Weitere: Keine
Flugbetrieb:
- Sommerhalbjahr
l
- Winterhalbjahr
l
- Gewerbsmässige Bewegungen*/Jahr:
0-400
400-1000
* 1 Flug = 2 Bewegungen
Übersicht Konfliktpotenziale:
l
gross
mittel
- Fauna / Wildtiere:
l
l
- Wälder mit besonderer Schutzfunktion::
- «Ruhe / stille Erholung»:
unbe- weiss
deutend nicht
l
- Biotope und andere Naturwerte:
- Rechtskräftige Schutzzonen:
>1000
l
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Konfliktblätter Gebirgslandeplätze
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ZUSTÄNDIGE STELLE
Objekte des Natur- und Landschaftsschutzes
Zuständiges Bundesamt:
· BLN 1507/1706 Berner Hochalpen und Aletsch–Bietschhorn–Ge- Bundesamt für Zivilluftfahrt
(BAZL), 3003 Bern
biet (nördlicher Teil) (Beschreibung des Gesamtschutzobjektes):
Der Gebirgslandeplatz Petersgrat liegt mit ca. 30 m knapp innerhalb des
BLN-Teilobjekts 1507. Der Gebirgslandeplatz liegt am südlichen Rand
des Teilobjekts «Berner Hochalpen».
Landschaftsbeschrieb: Beim genannten BLN-Teilobjekt handelt es sich
um eine grossartige Hochgebirgslandschaft mit mächtigen Gletschern,
berühmten Berggipfeln und von der Zivilisation wenig berührten Tälern.
Auf den Kalk– und Silikatböden wächst eine abwechslungsreiche Vegetation und es gibt bedeutende Alpentierbestände.
Schutzziele gemäss BLN: Bei der Aufnahme ins BLN stand die Erhaltung
der «Unberührtheit» der einzigartigen Hochgebirgslandschaft im Vordergrund. Die Landschaft war und ist weitgehend frei von Bauten und
Anlagen, insbesondere von Skigebieten und entsprechenden Transportanlagen. Hierin lag ein wesentlicher Unterschied zu den Hochgebirgslandschaften der südlichen Walliser Täler und des Engadins. Weitere bedeutende Schutzziele für das ganze BLN-Objekt sind die Erhaltung
der wertvollen Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
Gewichtung des Schutzziels «Ruhe / stille Erholung»: Der Gebirgslandeplatz liegt in einem Gebiet, das nicht mit touristischen Transportanlagen
erschlossen ist. Das Gebiet ist bekannt für ausschliesslich mehrtägige
Bergwanderungen, Hoch– und Skitouren. Das Erhalten der Ruhe bzw.
der Schutz vor Störungen bildet im BLN–Teilobjekt 1507 ein zentrales
und vorrangiges Schutzziel. Die stille Erholung in Form von Hochtouren
ist dabei gewährleistet.
· Biotope von nationaler/kantonaler Bedeutung:
In allen vier Himmelsrichtungen liegen jeweils am Rand des 5 km–Umkreises alpine Gletschervorfelder von nationaler Bedeutung («Gamchigletscher», «Kanderfirn», «Langgletscher» und «Chiemadmatte).
· Jagdbanngebiete:
Innerhalb des 5 km-Umkreises liegen die beiden Eidgenössischen Jagdbanngebiete «Kiental» (nördlich) und «Bietschhorn» (südlich). Die Entfernung zum Gebirgslandeplatz beträgt 3.4 km, resp. 4.7 km. Rund 1.6
km nordöstlich des Gebirgslandeplatzes beginnt der kantonale Bannbezirk Nr. 5 «Breithorn».
· Kantonale Naturschutzgebiete:
Der hintere Teil des Lauterbrunnentals ist als Naturschutzzone (Fläche:
26 km2) von kantonaler Bedeutung ausgeschieden. Es handelt sich um
eine Hochgebirgslandschaft mit bekannten Gipfeln und Gletschern. Sie
liegt ca. 1.6 km im Nordosten des Gebirgslandeplatzes.
· Schutzzonen gemäss kommunaler Nutzungsplanung:
Gemeinde Kandersteg: Die Gemeinde Kandersteg hat die Gletscher
Kanderfirn und Petersgrat als «Kandersteger Berglandschaft» mit
«wichtigem Wildeinstand» bezeichnet (Vorprüfung 2001). Diese Zone
liegt mit 100 m Abstand westlich vom Gebirgslandeplatz. Das Schutzziel
gemäss Zonenreglement ist «die Erhaltung der landschaftlichen und natürlichen Schönheiten und besonderen Werte». «Einfache touristische
Infrastrukturanlagen wie Bergwege, Kletterrouten und Schutzhütten
sollen der Bevölkerung und den Gästen erlauben, die grandiose Bergwelt zu besuchen und zu erleben, ohne dass nennenswerte Flächen beansprucht und Störungen verursacht werden.»
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Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) - Entwurf April 2003
Konfliktblätter Gebirgslandeplätze
Teil IIIC / 4. Serie
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Gemeinde Lauterbrunnen: Nutzungsplanung für das Landschaftsgebiet
liegt noch nicht vor.
Gemeinde Reichenbach im Kandertal: Das Gemeindegebiet beginnt in
ca. 3.4 km Entfernung im Norden vom Gebirgslandeplatz. Gemäss
Landschaftsschutzplan vom Mai 1991 gibt es in diesem Bereich ein
Uferschutzgebiet, in dem «die natürliche Landschaft zu erhalten ist».
Gemeinde Blatten: Nutzungsplanung für das Landschaftsgebiet liegt
noch nicht vor.
Wälder mit besonderer Schutzfunktion vor Naturgefahren
Sämtliche Wälder im Lötschental sind als Wälder mit besonderer Schutzfunktion vor Naturgefahren ausgeschieden. Sie beginnen rund 3.6 km im
Süden des Gebirgslandeplatzes.
Vorhandene Nutzungen
· Flugbetrieb:
Gewerbsmässige Flüge: 786 im Jahr 1996; 1070 im Jahre 2000. Die
Flüge finden das ganze Jahr über statt. Schwerpunkte liegen auf den
Monaten November (324), März (110) und April (192). Auf die Wintermonate November bis März entfallen 632, auf die restlichen Monate
438 Flüge. Der Gebirgslandeplatz wird von Helikoptern und Flächenflugzeugen angeflogen. Die Anzahl Übungsflüge, welche nebst den
gewerbsmässigen Flugbewegungen stattfinden, ist nicht bekannt.
Anflugroute: Der Gebirgslandeplatz kann von drei Seiten angeflogen
werden. Von Süden aus dem Lötschental via den Tellingletscher, aus
Osten via den Talgletscher und aus Nordwesten über den Kanderfirn.
· Landwirtschaft:
Die Umgebung des Gebirgslandeplatzes eignet sich nicht als Landwirtschaftsgebiet. Die am nächsten gelegenen Alpen und Sömmerungsgebiete liegen im Gasteren– und im Lötschental rund 4 km vom
Landeplatz entfernt. Im Lötschental werden zudem Schafe gesömmert,
die das Berggebiet verstreut nutzen.
· Touristische Nutzung:
Der Gebirgslandeplatz liegt auf der Firnkuppe des Petersgrates. Das Gebiet ist für Skitouren und Gletscherwanderungen von grosser Bedeutung. Erreicht wird es aus dem Lötschental über das Skigebiet «Lauchernalp», aus dem Gasterental oder via den Übergang «Gamchi» aus
dem Kien– und Kandertal. Ebenfalls gibt es ab dem Gebirgslandeplatz
mehrere Skitourenrouten um ins Lötschental zu gelangen. Das Gebiet
ist vor allem im Winter rege frequentiert unter anderem auch von Heliskifahrern, die auf dem Gebirgslandeplatz abgesetzt werden. In der näheren Umgebung des Gebirgslandeplatzes liegt lediglich die SAC–Hütten Mutthorn (jährlich ca. 1100 Übernachtungen). In rund 6 -7 km Entfernung vom Gebirgslandeplatz liegen die SAC-Hütten Gspaltenhorn,
Blüemlisalp, Fründen, Schmadri und die Hütte beim Ausee im Lötschental.
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Konfliktpotentiale, Bewertung des Flugbetriebs
· Sind rechtskräftig geschützte Objekte des Natur- und Landschaftsschutzes betroffen? Sind (vorrangige) Schutzziele betroffen?
Es finden sich geschützte Objekte von nationaler, kantonaler und lokaler
Bedeutung im 5 km–Umkreis. Auf nationaler Ebene ist zunächst das
BLN-Objekt 1507/1706 betroffen, in welchem der Flugbetrieb im Widerspruch zum vorrangigen Schutzziel «Erhaltung der Unberührtheit der
einzigartigen Hochgebirgslandschaft, weitgehend frei von Bauten und
Anlagen» steht. Auf kantonaler Ebene ist primär der Jagdbannbezirk Nr.
5 «Breithorn» betroffen und die Naturschutzzone «hinteres Lauterbrunnental» zu nennen. Zudem befindet sich der Gebirgslandeplatz mit
100m Abstand knapp ausserhalb der kommunalen Schutzzone «Kandersteger Berglandschaft».
· Sind weitere Naturwerte betroffen? Wenn ja, welche? Bestehen Hinweise auf Störungen von wildlebenden Säugetieren
und Vögeln?
In der unmittelbaren Umgebung des Gebirgslandeplatzes finden sich
keine Wildtiervorkommen. Sofern rücksichtsvoll geflogen wird (Flughöhe > 500 m, Abstand von Kreten und Flanken gemäss Auskunft des
Wildhüters), gehen vom Gebirgslandeplatz mit grosser Wahrscheinlichkeit keine Störungen auf Wildtiere aus.
· Sind die Objekte vom Flugbetrieb direkt oder indirekt (durch
abgesetzte Personen) betroffen?
Das BLN–Objekt und das Schutzgebiet «Kandersteger Berglandschaft»
sind durch die Lärmeinwirkungen des Flugbetriebs direkt betroffen. Sie
stehen im Widerspruch zu den Schutzzielen. Daneben bestehen vor allem indirekte Auswirkungen durch abgesetzte Personen (Störung von
Wildtieren, Abfahrt durch Jagdbanngebiet, Konflikt mit Wälder mit besonderer Schutzfunktion vor Naturgefahren).
· Wie ist die jahreszeitliche Belastung? Wie ist diese zu bewerten?
Der gewerbsmässige Flugbetrieb findet das ganze Jahr statt. Auf die
Spitzenmonate November, März und April fallen knapp 2/3 der Flüge.
Der Flugbetrieb wirkt sich hauptsächlich auf die sich im Gebiet befindenden Skitourengänger und Alpinisten aus. Bei den Talabfahrten haben die Heliskifahrer die gleichen Wirkungen wie die Skitourenfahrer.
Die Anzahl der Heliskifahrer ist relativ gross.
· Finden sich im Gebiet weitere problematische Nutzungen? In
welchem Ausmass überlagern sie die Auswirkungen des Flugbetriebs?
Das von Gletschern und Schnee dominierte Gebiet wird praktisch ausschliesslich von Alpinisten aufgesucht und ist – abgesehen vom Flugbetrieb – relativ ruhig. Auf der rechten Talseite des Lötschentals werden
zudem Alpwirtschaft und Schafsömmerung betrieben.
· Ist das Schutzziel «Ruhe / stille Erholung» durch den Flugbetrieb betroffen? Welche Art von Tourismus ist betroffen?
Wie präsentiert sich der Umfang der betroffenen Gäste?
Der Gebirgslandeplatz und der Flugbetrieb stehen im Widerspruch zu
den für das BLN–Objekt 1507/1706 geltenden Schutzzielen. Dies umso
mehr, als der Gebirgslandeplatz in einer nicht erschlossenen, ruhigen
Landschaftskammer des Hochgebirges liegt. Betroffen sind in erster Linie Skitourenfahrer und andere Alpinisten, welche die Ruhe und das
Bergerlebnis suchen. Der Petersgrat ist ein stark frequentiertes Tourengebiet.
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· Wie erfolgt der Flugbetrieb am schonendsten? Welche Grundsätze sind zu berücksichtigen?
Anflug und Abflug nach Südwesten (durchs Lötschental) sind zu bevorzugen. Die Konflikte mit bestehenden Schutzzonen und den Alpinisten
sind so am geringsten.
Fazit:
Der Flugbetrieb erscheint aus der Sicht N+L problematisch; eine detaillierte Überprüfung ist nötig.
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