7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ vorhabenbezogene Änderung „Gewerbepark Gendorf" Gemeinde: Landkreis: Regierungsbezirk: . Burgkirchen a.d. Alz Altötting Oberbayern BEGRÜNDUNG gemäß § 9 BauGB (8) Blaesig Architekten GmbH www.blaesig-architekten.de Fraunhoferstra ße 6e 83043 Bad Aibling T +49 (0) 8061 49519.0 F +49 (0) 8061 49519.29 Kreissparkasse Rosenheim BLZ 711 500 00 Kontonr. 2400 21 410 Umsatzsteuer ID DE233860402 Geschäftsführer Architekt Jörg Blaesig Registergericht Traunstein HRB 15620 BLAESIG ARCHITEKTEN GMBH, FRAUNHOFERSTRAßE 6E, 83043 BAD AIBLING Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf" - vorhabenbezogene Änderung „Gewerbepark Gendorf“ 1 Standortbeschreibung und Zusammenhang zur übergeordneten Planung Das im Geltungsbereich dargestellte Planungsgebiet liegt nördlich der Alz am Rande des Ortsteiles Gendorf der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz. Es grenzt an die Staatsstraße 2107 (Brucker Straße) und Altöttinger Straße (Ortseinfahrt). In unmittelbarer Nähe (nördlich) liegt das Industriegebiet des Industrieparkes des Werkes Gendorf, südlich wird das Planungsgebiet von der „Alte Brucker Straße“ und dem Sportplatz des örtlichen Sportvereins eingegrenzt. Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz ist nach Landesentwicklungsplan im allgemein ländlichen Raum kategorisiert. Burgkirchen a.d.Alz ist weiterhin als Unterzentrum auf einer Entwicklungsachse von regionaler Bedeutung gekennzeichnet. Im derzeit wirksamen Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ wird das Plangebiet aus dem Industriegebiet herausgelöst und im Rahmen einer vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ als „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ deklariert. 2 Innenentwicklung Die Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung und erfasst im Geltungsbereich die Nachverdichtung der Grundstücke der Flurnummern 772/19, 974T, 1015/10, 1015/16, 1015/17, 1147T, 1153/1T, 1154/2T, 1155, 1155/1, 1155/5, 1156T, 1156/3T, 1156/8T. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets wird nicht beeinträchtigt. Da die durch die Bebauungsplanänderung ermöglichte Bebauung nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, wird von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst. 3 Grundlage der Planung und Festsetzung Grundlage der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung „Gewerbepark Gendorf“ ist der bestehende Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“. Der Geltungsbereich umfasst dabei die Grundstücke mit den Flurnummern 772/19, 974T, 1015/10, 1015/16, 1015/17, 1147T, 1153/1T, 1154/2T, 1155, 1155/1, 1155/5, 1156T, 1156/3T, 1156/8T. Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Änderung ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“. Er wird durch das festgesetzte Planzeichen 9.1.1 räumlich zu begrenzt. Im Bereich des Gebietes soll ein Baurecht für eine eingeschossige beziehungsweise zweigeschossige Bebauung geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Änderung SEITE 2 VON 5 BLAESIG ARCHITEKTEN GMBH, FRAUNHOFERSTRAßE 6E, 83043 BAD AIBLING umfasst ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel nach §11 Abs. 3 Ziffer 2 BauGB sowie notwendige Nebeneinrichtungen. 4 Ziel und Zweck der Planung Im Geltungsbereich des Sondergebietes sollen aufgrund der großen Nachfrage nach großflächigen Einzelhandelsgeschäften zur Ergänzung des örtlichen Sortimentangebotes zwei Verkaufsläden entstehen. Zusätzlich werden Parkflächen für die Verkaufsläden erstellt. 5 Bebauungs- und Erschließungskonzept Der Gebietscharakter aus dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 16 GI Industriegebiet wird in ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO geändert. Eine Zusammenlegung der beiden Läden zu einem großflächigen Einzelhandelsladen ist aufgrund des Rahmens der zulässigen Nutzungen weiterhin ausgeschlossen. Die neu geplante Bebauung verläuft parallel zur Brucker Straße (Staatsstraße 2107) im Norden. Die Stellplätze werden durch eine möglichst optimale Lage und kurze schnelle Wege für den Kunden vorgelagert. Die Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzsatzung der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz bleibt gewahrt. Alle benötigten Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Ein Nachweis erfolgt im Zuge der Bauvorlage. Es wird eine maximal Wandhöhe von 10,0 m festgelegt um einen großen Stützenabstand innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen. Durch die geplante langförmige Anordnung können die Eingänge der zu errichtenden Einzelhandelsgeschäfte sehr nahe zueinander angeordnet werden. Dadurch verkürzen sich die Wege für die Kunden; eine übersichtliche Aufteilung ist gegeben. Die Erschließung erfolgt über die Ortsstraße „Altöttinger Straße“ mittels eines noch einzurichtenden Kreisverkehr an der bisherigen Kreuzung Altöttinger Straße – Jahnstraße/ Alte Brucker Straße. Es sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr und auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu erwarten bzw. gegeben. Ein öffentlicher Fahrradweg zu Gunsten der Allgemeinheit wird von der Altöttinger Straße im Süden auf den bestehenden Fahrradweg im Norden vor der Straßenunterführung auf dem Grundstück entstehen. Damit wird der öffentliche Fahrradweg im Norden des Bebauungsplanes direkt erschlossen. 6 Immissionsschutz Im Müller-BBM Bericht Nr. M113608/01 vom 23. Juni 2015 wurden die von den in Burgkirchen a.d.Alz geplanten Märkten ausgehenden und auf die Nachbarschaft einwirkenden Gewerbegeräusche rechnerisch prognostiziert und beurteilt. Der Betrieb der Märkte hält die schalltechnischen Anforderungen in der Nachbarschaft ein, sofern die im Bericht beschriebenen Rahmenbedingungen und Schallschutzmaßnahmen beachtet und umgesetzt werden (Anlage 1). SEITE 3 VON 5 BLAESIG ARCHITEKTEN GMBH, FRAUNHOFERSTRAßE 6E, 83043 BAD AIBLING 7 SEITE 4 VON 5 Grünordnung 7.1 Ziele der Grünordnung Durch den Erhalt von bestehenden Gehölzen und Bäume, hauptsächlich im Nordwesten des Plangebiets sowie Einzelbäume im Süden und im Nordwesten ist ein Grundgerüst an Eingrünung als Bestand vorhanden. Im Bereich der neu entstehenden Parkplatzflächen sind Neupflanzungen von Bäumen und Gehölzen aus heimischen, standortgerechten Arten vorgesehen. Die Verkehrsflächen sind durch Grüninseln mit Kleinstrauch- und Bodendeckerbepflanzung gegliedert und die Stellplätze werden weitgehend in versickerungsfähiger Pflasterbauweise ausgeführt. Insgesamt soll durch die gründordnerischen Maßnahmen eine ausgewogene Durchgrünung wie eine möglichst angemessene Einbindung in die Umgebung erreicht werden. 7.2 Eingriffsermittlung und Ausgleichsflächenberechnung Das Gebiet liegt nicht in einem Schwerpunktgebiet für den Naturschutz (ABSP). Es sind keine amtlich kartierten Biotope oder Schutzgebiete betroffen. Entsprechend dem Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" (StMLU) handelt es sich bei dem Eingriff mit einer GRZ von 0,8 um den Typ A (hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad). Ausgangszustand Das Bebauungsplangebiet wird derzeit unterschiedlich genutzt. Die Bestandsfläche setzt sich aus folgenden Einzelflächen mit unterschiedlicher Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zusammen. 1. Gebiete geringer Bedeutung – Kategorie I: Naturferne und anthropogen stark beeinflusste Siedlungsflächen, gestört durch Bebauung, Schuppen, Gartenhäuser und Container, befestigte Verkehrs- und Lagerflächen, MüllAblagerungen sowie intensiv genutzte Gartenflächen (u.a. Hundeschule). Kompensationsfaktor: 0,4 2. Gebiete mittlerer Bedeutung – Kategorie II: Teilbereiche weisen eine höhere Wertigkeit für den Arten- Biotopschutz auf. Hierzu gehören Gehölzbestände sowie Rand- und Saumstrukturen aus extensiv genutztem Grünland. Kompensationsfaktor: 0,8 Zur Vereinfachung sind die im Folgenden herangezogenen Flächengrößen gerundet. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 14 000 m². Versiegelte Flächen: Eine Fläche von 4 000 m² ist derzeit bereits versiegelt. Diese Fläche teilt sich auf in öffentliche Straßen, bestehende Gebäude sowie versiegelte Privatflächen. Diese Fläche wird für die Berechnung der Ausgleichsfläche vorab von der Eingriffsfläche abgezogen. 14 000 m² - 4 000 m² = 10 000 m² Die tatsächlichen Eingriffsflächen teilen sich wie folgt in die zwei oben beschriebenen Kategorien mit den jeweiligen festgelegten Kompensationsfaktoren auf: BLAESIG ARCHITEKTEN GMBH, FRAUNHOFERSTRAßE 6E, 83043 BAD AIBLING Eingriffsfläche Teilbereich Kategorie I SEITE 5 VON 5 Flächengröße x Kompensationsfaktor 7 500 m² x 0,4 = 3000 m² 2 500 m² x 0,8 = 2 000 m² Intensiv genutzte Garten- und Grünflächen Teilbereich Kategorie II Gehölzflächen, extensive Grünflächen Ausgleichsfläche gesamt 5 000 m² Die ermittelte Ausgleichsfläche mit einer entsprechenden, mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmenden Ausgleichsmaßnahme ist vom Bauherren umzusetzen. Eine dingliche Sicherung (Kauf, Pacht, o.ä.) der Fläche ist zu gewährleisten. 8 Artenschutzrecht Die artenschutzrechtlichen Anforderungen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde vorbesprochen. Das Ergebnis der diesbezüglichen Bewertung liegt als fachliche Stellungnahme vor (Anlage 2). 9 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung für das neu geplante Baufenster erfolgt über die bereits errichteten Einrichtungen auf dem Grundstück. Die Abwasserentsorgung erfolgt über den bestehenden Kanal. Die Wasserversorgung wird durch die vorhandene Wasserversorgung gewährleistet. Die Bebauung wird über die bestehende Stromversorgung versorgt. Die Ver- und Entsorgung bleibt somit gewährleistet. Bad Aibling, den 29.06.2015 Mareile Wank Blaesig Architekten GmbH Anlage 1 Anlage 2 Bericht Nr. M113608/01 vom 23.06.2015 von Müller-BBM fachliche Stellungnahme zu artenschutzrechtlichen Anforderungen vom 27.06.2015 von Grünwerk Landschaftsarchitekten