Geisteswissenschaft Alexander Krüger Technik und menschliches Selbstverständnis Die Problematik der „In-vitro-Befruchtung“ Studienarbeit Hausarbeit im Anschluss an das Hauptseminar: Sprache und Sport Im WS 2004/2005 Technik und menschliches Selbstverständnis Die Problematik der „In – vitro – Befruchtung Alexander Krüger Deutsch, Ethik Inhaltsverzeichnis 1 MEDIZINISCHE GEGENSTANDSBESTIMMUNG DER IN-VITRO-BEFRUCHTUNG ................ 3 2 NÄHERE HINFÜHRUNG ZUM THEMA ............................................................................................... 7 3 DREI ARGUMENTATIONSWEGE FÜR DAS SCHICKSAL ............................................................ 11 2.1. NATÜRLICHKEIT IST MORALISCH ................................................................................................................ 12 2.2. GOTTGEGEBENER NATÜRLICHER ABLAUF .................................................................................................. 16 2.3. ZUKUNFTSABSCHÄTZUNG REPRODUKTIONSMEDIZIN ................................................................................. 18 4 TECHNIK ALS ERWEITERUNG DER WAHRNEHMUNG ............................................................. 19 4.1. EXKURS ZUR ERWEITERUNG DER WAHRNEHMUNG DURCH WAFFEN ......................................................... 20 4.2. TECHNIK UND WAHRNEHMUNG ................................................................................................................. 22 5 ABSCHLUSSBETRACHTUNG .............................................................................................................. 23 6 LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................................................. 27 2 1 Medizinische Gegenstandsbestimmung der In-vitroBefruchtung Bevor man sich mit ethischen Fragen bezüglich der Bewertung einer Technik auseinandersetzen kann, muss vorher geklärt werden, auf welche Weise die zur Disposition stehende Technik überhaupt eingesetzt wird bzw. werden kann und welches die Felder sind, auf denen sie prinzipiell ihre Anwendung findet bzw. finden kann. In der vorliegenden Arbeit dreht es sich um die Technik der In-vitro-Befruchtung. In der Öffentlichkeit ist diese Technik unter dem irreführenden Label „Retortenbaby“ zur ruhmlosen Berühmtheit gelangt. Dieses Label ist irreführend, da es den technisch eigentlich vorgenommenen Schritt falsch wiedergibt. Was also geschieht eigentlich bei der In-vitro-Befruchtung? Das technische Verfahren besteht im wesentlichen darin, dass die ersten 48 bis max. 72 Stunden der menschlichen Embryonalentwicklung, von der Befruchtung der Eizelle bis zu den frühen Zellteilungen, aus dem Eileiter der Frau ins Labor verlegt werden. „In-vitro“ heißt nichts anderes als „im Glas“. Die benötigten Eizellen werden der Frau durch einen operativen Eingriff (Bauchspiegelung) entnommen. Bevor dieser Eingriff vorgenommen wird, werden die Eierstöcke durch Hormongaben dazu stimuliert, in einem Zyklus mehrere Eier reifen zu lassen (Superovulation). Die entnommenen Eizellen werden in einer Lösung mit männlichen Samen befruchtet und bis zum 4- bis 8 Zellstadium kultiviert. Verläuft die Entwicklung in dieser Zeit normal, werden sie in die Gebärmutter übertragen. Die eigentliche Technik impliziert also keine Eingriffe in die embryonalen Zellen selbst. Die Embryonen werden in einem Stadium zurückverpflanzt, das auch bei normaler Befruchtung in vivo (im Körper) vor der Einnistung in der Gebärmutter liegt. Der Hauptanwendungsbereich der In-vitroBefruchtung ist die Behandlung von Unfruchtbarkeit bei Frauen mit defekten Eileitern. 1 Die Möglichkeiten, die sich mit dieser Technik eröffnen gehen allerdings über die Behandlung eileiterbedingter Unfruchtbarkeit hinaus. Der Embryo muss beispielsweise nicht notwendigerweise in die Gebärmutter der Eizellenspenderin eingepflanzt werden. Prinzipiell kann jede andere Frau, mit einer funktionsfähigen Gebärmutter, das potentielle Kind austragen. „Frauen, die keine funktionsfähige Gebärmutter haben oder aus irgendwelchen anderen Gründen (z.B. beruflichen oder psychischen) eine Schwangerschaft nicht auf sich nehmen wollen, könnten also ein genetisch eigenes Kind durch eine `Ersatzmutter´ oder `Mietmutter´ austragen lassen.“ 2 In Deutschland ist dieses Verfahren derzeit zwar gesetzlich verboten, dennoch ändert diese Schranke nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, die an 1 2 Vgl. Daele: Mensch nach Maß. S. 17 Ebd. S. 19 3