Technik und menschliches Selbstverständnis, Philosophie

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Geisteswissenschaft
Alexander Krüger
Technik und menschliches
Selbstverständnis
Die Problematik der „In-vitro-Befruchtung“
Studienarbeit
Hausarbeit im Anschluss an das Hauptseminar:
Sprache und Sport
Im WS 2004/2005
Technik und menschliches Selbstverständnis
Die Problematik der „In – vitro – Befruchtung
Alexander Krüger
Deutsch, Ethik
Inhaltsverzeichnis
1
MEDIZINISCHE GEGENSTANDSBESTIMMUNG DER IN-VITRO-BEFRUCHTUNG ................ 3
2
NÄHERE HINFÜHRUNG ZUM THEMA ............................................................................................... 7
3
DREI ARGUMENTATIONSWEGE FÜR DAS SCHICKSAL ............................................................ 11
2.1. NATÜRLICHKEIT IST MORALISCH ................................................................................................................ 12
2.2. GOTTGEGEBENER NATÜRLICHER ABLAUF .................................................................................................. 16
2.3. ZUKUNFTSABSCHÄTZUNG REPRODUKTIONSMEDIZIN ................................................................................. 18
4
TECHNIK ALS ERWEITERUNG DER WAHRNEHMUNG ............................................................. 19
4.1. EXKURS ZUR ERWEITERUNG DER WAHRNEHMUNG DURCH WAFFEN ......................................................... 20
4.2. TECHNIK UND WAHRNEHMUNG ................................................................................................................. 22
5
ABSCHLUSSBETRACHTUNG .............................................................................................................. 23
6
LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................................................. 27
2
1 Medizinische Gegenstandsbestimmung der In-vitroBefruchtung
Bevor man sich mit ethischen Fragen bezüglich der Bewertung einer Technik
auseinandersetzen kann, muss vorher geklärt werden, auf welche Weise die zur Disposition
stehende Technik überhaupt eingesetzt wird bzw. werden kann und welches die Felder sind,
auf denen sie prinzipiell ihre Anwendung findet bzw. finden kann. In der vorliegenden Arbeit
dreht es sich um die Technik der In-vitro-Befruchtung. In der Öffentlichkeit ist diese Technik
unter dem irreführenden Label „Retortenbaby“ zur ruhmlosen Berühmtheit gelangt. Dieses
Label ist irreführend, da es den technisch eigentlich vorgenommenen Schritt falsch
wiedergibt. Was also geschieht eigentlich bei der In-vitro-Befruchtung? Das technische
Verfahren besteht im wesentlichen darin, dass die ersten 48 bis max. 72 Stunden der
menschlichen Embryonalentwicklung, von der Befruchtung der Eizelle bis zu den frühen
Zellteilungen, aus dem Eileiter der Frau ins Labor verlegt werden. „In-vitro“ heißt nichts
anderes als „im Glas“. Die benötigten Eizellen werden der Frau durch einen operativen
Eingriff (Bauchspiegelung) entnommen. Bevor dieser Eingriff vorgenommen wird, werden
die Eierstöcke durch Hormongaben dazu stimuliert, in einem Zyklus mehrere Eier reifen zu
lassen (Superovulation). Die entnommenen Eizellen werden in einer Lösung mit männlichen
Samen befruchtet und bis zum 4- bis 8 Zellstadium kultiviert. Verläuft die Entwicklung in
dieser Zeit normal, werden sie in die Gebärmutter übertragen. Die eigentliche Technik
impliziert also keine Eingriffe in die embryonalen Zellen selbst. Die Embryonen werden in
einem Stadium zurückverpflanzt, das auch bei normaler Befruchtung in vivo (im Körper) vor
der Einnistung in der Gebärmutter liegt. Der Hauptanwendungsbereich der In-vitroBefruchtung ist die Behandlung von Unfruchtbarkeit bei Frauen mit defekten Eileitern. 1
Die Möglichkeiten, die sich mit dieser Technik eröffnen gehen allerdings über die
Behandlung eileiterbedingter Unfruchtbarkeit hinaus. Der Embryo muss beispielsweise nicht
notwendigerweise in die Gebärmutter der Eizellenspenderin eingepflanzt werden. Prinzipiell
kann jede andere Frau, mit einer funktionsfähigen Gebärmutter, das potentielle Kind
austragen. „Frauen, die keine funktionsfähige Gebärmutter haben oder aus irgendwelchen
anderen Gründen (z.B. beruflichen oder psychischen) eine Schwangerschaft nicht auf sich
nehmen wollen, könnten also ein genetisch eigenes Kind durch eine `Ersatzmutter´ oder
`Mietmutter´ austragen lassen.“ 2 In Deutschland ist dieses Verfahren derzeit zwar gesetzlich
verboten, dennoch ändert diese Schranke nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, die an
1
2
Vgl. Daele: Mensch nach Maß. S. 17
Ebd. S. 19
3
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