Präferenzutilitarismus

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Präferenzutilitarismus
zu 1.:
Brot für die Welt versucht laut dem gegebenen Material (Quelle: M1) Spenden zur Bekämpfung
von Hungerzuständen zu sammeln. Sie verfolgen dabei die Argumentation, dass es sehr viele
Menschen gäbe, welche nicht über genügend Grundnahrungsmittel verfügen würden, um sich
selbst zu ernähren. Sie fordern also den Betrachter des Plakates auf zu spenden, um diesen
Hunger zu bekämpfen. Dies verstärken sie durch ihre Überschrift des Plakates „Weniger ist leer“,
was eine Veränderung des bekannten Spruches „Weniger ist mehr „ darstellt. Das ebenfalls
abgebildete Bild einer Schale, welche wenig Getreide, vermutlich Reis enthält, ist direkt mit der
Überschrift verbunden und stellt zusammen mit der Überschrift ihr Argument dar. So sehen sie die
Abgebildete Menge Reis als eine Einheit, welche einem Menschen oder einer Menschengruppe
als Nahrungsmittel zugewiesen werden kann. Wenn nun diese Menge an Getreide verringert, also
weniger werden würde, würde sie verschwinden und die Schale wäre leer. Diesen Zustand gilt es
laut dem Plakat aber zu verhindern, welcher durch ein erneutes Auffüllen der Schale mit Getreide
aufgeschoben werden kann. Diese Getreideauffüllung kann durch Spenden der Adressatengruppe
dieses Plakates erfolgen. Da diese Aussage „Weniger ist leer“ wieder in die ursprüngliche Form
„Weniger ist mehr“ überführt werden kann fordert Brot für die Welt den Betrachter auf, etwas von
seinem Gesamtvermögen abzugeben, um den Zustand der Leere des Gefäßes und damit das
Ausbleiben der Nahrung für die damit ernährte Menschengruppe zu verhindern. Ihre
Argumentation führt also dahin zu behaupten, dass der angesprochene Plakatbetrachter den Teil
seines Gesamtvermögens spendet, um das Überleben der betroffenen Menschengruppe zu
ermöglichen, dadurch seine Form des Weiterlebens nicht maßgeblich gestört wird und somit
sowohl der Plakatbetrachter, als auch die Personengruppe, welche durch seinen gespendeten Teil
des Gesamtvermögens am Leben erhalten ein sicheres Leben führen können.
Zu 2.:
Der mir gegebene Textauszug (vgl. M2, M3) sagt aus, dass sich Singers ethische Position durch
den von ihm maßgeblich erarbeiteten und verbreiteten Präferenzutilitarismus begründet. So werde
ich im weiteren den Präferenzutilitarismus bearbeiten, welcher aus den genannten Gründen
Singers ethischer Position entspricht. Der Präferenzutilitarismus ist eine Form des Utilitarismus
und gehört somit der teleologischen Ethik an. Er basiert seine Entscheidung über die moralische
Güte einer Handlung auf dem Grad der Erfüllung der Präferenzen der beteiligten Personen (vgl.
M2, Z.: 45-46). So wird davon ausgegangen, dass vor dem abschließen einer Handlung die
eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen erkannt werden, welche zu den eigenen
Präferenzen werden. Diese Präferenzen sind namensgebend für diese Form des Utilitarismus.
Nachem die eigenen Präferenzen erkannt wurden, muss sich der Beurteiler durch empathische
Fähigkeiten in sämtliche Personen hineinversetzen, welche von der Handlung betroffen sein
könnten. Dadurch ist es möglich die wahrscheinlichen Präferenzen dieser betroffenen Personen zu
erfahren. (vgl. M2, Z.:31-32). Anschließend werden sämtliche Präferenzen gegeneinander
abgewogen, wobei die eigenen Präferenzen kein größeres und kein kleineres Gewicht erhalten als
die Präferenzen der anderen betroffenen Personen (vgl. Z.: 35-37). So erhalten sämtliche
Präferenzen den gleichen Wert. (vgl. Z.:75). Anschließend muss die Handlung ausgewählt oder die
auszuübende Handlung so modifiziert werden, dass sie die meist möglichen Präferenzen befriedet.
Dies entspricht in ethisch abgewandelter Form dem 2. Gossenschen Gesetz1. So sind Präferenzen
dann optimal befriedigt, wenn die Präferenzen so kombiniert befriedigt werden, dass nach
vollzogener Handlungen die Präfernzen aller Betroffenen im Gesamtbild bestmöglich befördert
1
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gossensche-gesetze.html
werden. (vgl. Z.:55-56). Bei der Befriedigung der Präferenzen ist Singers Prinzip des „sinkenden
Grenznutzens“ einzubeziehen, welcher in ethisch abgewandelter Form dem 1. Gossenschen
Gesetz entspricht.2 Dieses Prinzip des sinkenden Grenznutzen kann sich an einem beliebigen
Grundnahrungsmittel vorgestellt werden. Wenn eine Person eine ausreichende Menge des
Grundnahrungsmittels, z.B. Kartoffel besitzt um seinen Hunger zu stillen, so würde sie keinen
großen Nutzen daraus ziehen, wenn sie noch 1 kg mehr Kartoffeln bekäme. Der Nutzen wäre also
sehr klein3. Wenn nun eine andere Person, welche seit Tagen keine Nahrung mehr zu sich
nehmen konnte, dieses Kilo Kartoffeln bekäme, dann würde diese Person einen sehr viel größeren
Nutzen daraus ziehen, als es die erste Person könnte. So besagt der sinkende Grenznutzen im
ethischen Kontext, dass umso mehr ein Bedürfnis, also eine Präferenz eines Individuums gestillt
ist, umso kleiner ist der Nutzen, der aus weiteren zur Befriedigung dieses Bedürfnisses erbrachten
Einheiten gezogen wird. (vgl. M3 Z.: 37-40). Das sagt aus, dass bei mehreren zu erfüllenden
Präferenzen nicht nur wenige Präferenzen übermäßig erfüllt werden können und andere
Präferenzen dafür gar nicht erfüllt werden, da so nicht die maximale Befriedigung des
Gesamtpräferenzen erreicht wird. Vielmehr muss nun jede Präferenz um so einen Grad erfüllt
werden, dass sie einen möglichst hohen Grenznutzen erreicht, ohne dass so verhindert wird, dass
andere Präferenzen nicht einen genau so hohen Grenznutzen erreichen können.Sobald eine
Handlung so modifiziert wird, dass sie für jede Präferenz der höchstmöglichen Grenznutzen
erreicht wird, ist die Handlung laut dem Präferenzutilitarismus als gut anzusehen ist.
Singers ethische Position räumt bei einer Bewertung einer Handlung den betroffenen Personen
ein, nicht rein utilitaristische Bestrebungen zu verfolgen, sondern andere ethische Ansichten
vertreten können, welche als Präferenzen ausgedrückt genau so viel Gewicht haben, wie alle
anderen zu berücksichtigen Präferenzen auch.
Zu 3.:
Zur Bewältigung dieser Aufgabe, vergleiche ich erst die beiden Formen des Utilitarismus, die ich
bisher kennengelernt habe und vergleiche dann ihre Gemeinsamkeiten, wobei ich hier davon
ausgehe, dass die Gemeinsamkeiten für beide Formen des bereits bekannten Utilitarismus gelten
und somit nur einmal mit dem Präferenzutilitarismus verglichen werden müssen, und ihre
Unterschiede mit dem Präferenzutilitarismus. Die mir bereits bekannten Formen des Utilitarismus
sind zum einen der quantitative Utilitarismus nach Jeremy Bentham sowie der qualitative
Utilitarismus nach John Stuart Mill. Diese Formen des Utilitarismus haben identische Grundlagen.
So ist es das Prinzip beider Formen der moralischen Gütefeststellung einer Handlung das
Feststellen ihres Vermögens Glück zu fördern und Leid zu verringern. Der Unterschied besteht in
der Bewertung der Freuden. Während der qualitative Utilitarismus die Freuden rein qualitativ nach
dem hedonistischen Kalkül unterscheidet nimmt der qualitative Hedonismus Unterscheidungen in
der Güte der Freuden vor. So kann eine qualitativ höherwertige Freude mehr gelten als eine
quantitative Freude. Sämtliche anderen Punkte, welche ich mit dem Präferenzutilitarismus
vergleichen werde sind als Gemeinsamkeiten des quantitativen und qualitativen Utilitarismus
anzusehen. Der Präferenzutilitarismus und die mir bekannten Formen des Utilitarismus haben
viele Gemeinsamkeiten. So gehören sie der teleologischen Ethik und dem Utilitarismus an. Des
weiteren verfolgen sie bei der Bewertung der moralischen Güte einer Handlung ähnlichen
Prinzipien. So folgen sie dem Konsequenzprinzip, welches besagt, dass sie die Moralität durch
Folgen beurteilen, des weiteren befolgen sie das Utilitätsprinzip, welches besagt, dass der Nutzen
der Handlungsfolge in die moralische Beurteilung einer Handlung einbezogen werden muss. Auch
das dritte Prinzip wird von allen genannten utilitaristischen Formen befolgt. Es handelt sich um das
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3
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gossensche-gesetze.html
Hier ist zu erwähnen, dass aus rein ökonomischer Sicht sogar ein negativer Grenznutzen eintreten kann. Wenn die
Person beispielsweise das zusätzliche Kilo Kartoffeln trotzdem noch verspeisen würde, könnte es zu biologischen
negativen Folgeerscheinungen kommen, was einen negativen Nutzen für die Person darstellen würde.
universalistische Prinzip, welches Singer als „Prinzip der gleichen Interessenabwägung“ (M2, Z.:
57) bezeichnet. Das bedeutet, dass keine Bevorzugung oder Benachteiligung der von der
Handlung betroffenen Personen stattfinden. Es gibt nur einen wesentlichen Unterschied zwischen
den bekannten Formen des Utilitarismus und dem Präferenzutilitarismus. Es ist die Frage nach
dem Bestimmen des Nutzens einer Handlungsfolge. Nach den bekannten Formen des
Utilitarismus ist größtmöglicher Nutzen dann gegeben, wenn in der Summe das größtmögliche
Glück erreicht wird, was wiederum heißt, dass das in der Gesamtheit durch eine Handlung erzeugt
Glück größer sein muss, als das erzeugte Unglück. Das bedeutet, dass wenn einige betroffenen
Personen, selbst wenn es die Mehrzahl ist, nur Unglück durch eine Handlung erfahren, die übrigen
Personen aber Glück in solch einem Ausmaße erfahren, die Unterschiede der Berechnung von
Glück, wie sich wie bereits erwähnt im quantitativen und qualitativen Utilitarismus von einander
unterscheiden werden nun außer acht gelassen, dass es das Unglück der anderen betroffenen
Personen in der Summe überwiegt, die Handlung als moralisch gut zu betrachten ist.
Hier unterscheidet sich der Präferenzutilitarismus von den bekannten Formen. Dieser bestimmt
den Nutzen einer Handlung, durch ihr Vermögen die Präferenzen der betroffenen Personen
bestmöglich zu befriedigen. Dabei erkennt der Präferenzutilitarismus, dass es durch den
sinkenden Grenznutzen sein kann, dass es eine höhere Gesamtbefriedigung geben kann, wenn
die Handlung mehrere unterschiedliche Präferenzen zu einem bestimmten Grad erfüllt anstatt
weniger Präferenzen in einem Übermaß.
Zu 4.:
Das Prinzip des sinkenden Grenznutzens wurde bereits in 1. erläutert.
Es wird davon ausgegangen, dass die Personen, welche im folgende als Personengruppe
bezeichnet wird, welche im übertragenen Sinne durch den Reis in der auf dem Plakat abgebildeten
Schale ernährt werden sollen, über so wenig Grundnahrungsmittel verfügen dass es nicht oder
kaum zum Überleben reicht und somit weniger haben als der Plakatbetrachter. Wenn nun sowohl
der Personengruppe als auch dem Plakatbetrachter eine gleichgroße Menge an Reis zugeführt
werden würde, so würde diese Menge für die Personengruppe, da sie weniger Reis haben als der
Plakatbetrachter, laut dem Prinzip des sinkenden Grenznutzens einen höheren Nutzen haben als
für den Plakatbetrachter, da dieser bereits über genügend Reis verfügt. Das wäre die Anwendung
des sinkenden Grenznutzens auf die durch das Problem dargestellte Problematik. Damit ist aber
der Begründung des Spendenaufrufs, welcher durch das Plakat vermittelt wird, noch nicht genüge
getan. Wenn nun davon ausgegeangen wird, dass das Prinzip des sinkenden Grenznutzens
umkehrbar ist, so kann gesagt werden, dass wenn der Plakatbetrachter einen, im Vergleich zu der
Gesamtmenge welche er besitzt, geringen Teil an Reis abgeben würde, so würde dass für ihn
keinen großen Schaden erzeugen. Wenn nun aber diese Reismenge an die Personengruppe
weitergeleitet wird, so kann diese daraus einen größeren Gewinn ziehen, als dem Plakatbetrachter
Verlust entstanden ist.
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