Paper-ID: VGI 191601 Ableitung der Fehlergleichungen bei trigonometrischer Punktbestimmung durch Einschneiden Paul Werkmeister1 1 Straßburg im Elsaß Österreichische Zeitschrift für Vermessungswesen 14 (1), S. 1–2 1916 BibTEX: @ARTICLE{Werkmeister_VGI_191601, Title = {Ableitung der Fehlergleichungen bei trigonometrischer Punktbestimmung durch Einschneiden}, Author = {Werkmeister, Paul}, Journal = {{\"O}sterreichische Zeitschrift f{\"u}r Vermessungswesen}, Pages = {1--2}, Number = {1}, Year = {1916}, Volume = {14} } ÖSTER REICH l·S CHE " . : ZEITSCHRIFT FÜR VERMESSUNGSWESEN. ORGAN / DKS VEREINE$ DER ÖSTERR. K, K . . VERMESSUNGSBEAMTEN. Redaktion: Hofrat Prof. E. D o l_ e f a l und Bauinspektor S; Wel!i.sch.: ., Nr. 1. :· Wien. l. Jänner 1916. XIV.. Jahrgang. Ableitung der Fehlergleichungen bei trigono­ metrischer Punktbestimmung Von Dr.-lng. P. durch Werkmeister in Straßburg Einschneiden. i. E. Den im III. und XII. Jahrgange dieser Zeitschrif t mitgetei l ten Ableitungen der bekannten Fehle rgleichungen der t n goti ometrisc hen Punktbestimmung durch Einschneiden soll im folgenden eine weitere b�igefügt_werden; die Ableitung . benützt bekannte Sätze der analytischen Geometrie, ·die der Vollständigkeit halber vorausgeschickt werden. Die G l eichung einer Geraden in der sog; Normalform lautet ; cos <p + 11 sin <p -d = 0, . . . . . . . . {l) . wo d die Länge und <p den Richtungswinkel des Ursprungslotes der Geraden • bedeuten. Den Abstand e eines Punktes mit· den Geraden kann man berechnen aus e= a + b sin <p cos <p Koordinaten {a, - d. . . . . . . b) von dieser . „ . . · (2) Beim Vorwärtseinschneiden kann man die vorliegende Aufgabe auf die.Form bringen : In dem Fes tpun �t e Pi wurde nach dem Neupunkte P der Richtungs­ winkel a1 gemessen ; man soll e.ine lin�re Gleichung aufstellen zwischen der an der B e��a�h�ung «1 anzubringenden Ve.r besserung V1 und den Ko�rdinaten c� x, ,·. t:,.y) d�s . �l_�usibel � ten Punkt�s : P0 verlegte Koord in atensystem . . P in B ezu� ,"auf das nach einem Näherun gspun.kt · · .. · . . . . ' " l' ' „.:l ... 1 1 1 .� «(. . . } 2 Wenn d; die Län ge u nd cp; der Richtungswinkel des Ursp ru n g slo tes der Geraden mit dem Richtungswinkel ai ist, so hat diese gemäß ( 1) die Gleichung ; cos <pi+ die mi t rpi = ui -- 270° 11 sin q;i - d1 0, = übergeht in - � sin a; + 17 cos a; - di = 0. Für den Abstand e; des Punktes P von die s er Geraden ergibt die Glei­ chung (2) Da die den Strecken di und ci l� entsprechenden Winkel im Punkt klein sind, so darf man mit B e n ü t z un g der En t fern ung si z w isch e n P und Pi und des auf den Nähe ru ng sp unk t P0. s ic h beziehenden R i chtung swinkel s , a0; setzen Damit geht die zuletzt angeschriebene Gleichung über 111 Vi = Sill a 1 - -- � � 6X+ - cos ai , -- � LlY + (C<o, 1 - a1) � · Dies ist die gewünschte Form der"lresagten Fehlergleichungen. Das Aufforderungsverfahren zur grundbücherlichen Darstellung von fUr das öffentliche Gut er worbenen Grundteilen (Straßen, Wasserlaufanlagen Von Emll Nlckarl von Ragenfald Die Venraltungsgcbicte: G e me in de , • • . ) . k. k. Öhergeometcr in Graz. Bezirk, L1nd, das ganze Staatsgebiet, t werden von zahllosen, dem öffentlichen Verkehre dienenden Wegen, S ra ß en und auch von ungezählten Gew�isserläufen wie von einem verschieden maschigen Netz überspannt. Der mit der K u lturen twi c klung stets sich weiter steigende Verkehr zwingt fort und fort diese \Vege und Straßen zu verbessern, zu verbreitern, stellenweise umzulegen, oder auch neue anzulegen; aber auch die Gewässerläufe still sich ändernd oder durch Elementarereignisse wüst verworfen, verbreitert, oder umgekehrt durch Regulie runge n \\ ieder in ein fes tgebautes Bett geleitet: _ all <liese öffentlichen Güter bieten ein Bild e\\'igen Lebens, in steter kleiner Be­ wegung den privaten Nachbarbesitz berührend, beunruhigend, meist nur kleine, minderwertige Grundstreifen für sich beanspruchend. Den Vern al tungsbehörden der öffentlichen Güter (Gemeinde, Bezirk, Land, Staat), wie auch den Gerichts- und Grundkatasterbehörden obliegt es, die Durch­ führung der durch Bauanlagen oder Verbesserungen öffentlicher Weg- oder Wasser­ läufe herbeigeführten Besitzveränderungen Sllitzen. im Grundbuch einzuleiten, zu unter­