Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1. Änderung Begründung Stand : Offenlage (22.09.2008) Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen und Verfahrensablauf ............................................................................3 2 Anlass der Planänderung ......................................................................................................4 2.1 Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen 4 2.2 Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen im March-Hugstetten 4 2.3 Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in Umkirch 4 2.4 Änderungsbereich 4: Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch 5 2.5 Änderungsbereich 5: Sondergebiet Sträßle in March-Buchheim 5 2.6 Änderungsbereich 6: Herausnahme der Gewerbefläche Grasacker in March-Holzhausen und des ehemaligen Eternitgelände in March-Neuershausen 6 3 Änderungsbereiche................................................................................................................6 3.1 Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen 6 3.2 Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen in March-Hugstetten 10 3.3 Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in Umkirch 11 3.4 Änderungsbereich 4: Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch 13 3.5 Änderungsbereich 5: Textliche Änderung für das Sondergebiet „Infrastruktur Sträßle“ in March-Buchheim 13 3.6 Änderungsbereich 6: Herausnahme der Gewerbefläche Grasacker in March-Holzhausen und des ehemaligen Eternitgeländes in March-Neuershausen 14 4 Flächenbilanz der 1. FNP-Änderung...................................................................................15 5 Umweltbericht.......................................................................................................................16 5.1 Einleitung 16 5.2 Rechtliche Grundlagen 17 5.3 Aufgabe und Methodik des Umweltberichts 17 5.4 Prognose über die Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Durchführung der Planung 18 5.5 Naturräumliche Übersicht 20 5.6 Natürliche Grundlagen 20 5.7 Prognose der Aus- und Wechselwirkungen 25 5.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung 25 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen 26 5.9 5.10 Flächensteckbriefe 26 5.11 Monitoring 26 5.12 Summationswirkung 26 5.13 Plangrundlagen/Literatur 27 Anhang: Flächen- und Projektsteckbriefe zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Umweltprüfung) Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 1 Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 3 von 27 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSABLAUF Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch die vorgesehenen Flächennutzungen in ihren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die baulichen und anderen Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Für das Gebiet der Gemeinden March und Umkirch wurde im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes ein gemeinsamer Flächennutzungsplan aufgestellt. Dieser wurde am 19.12.1994 genehmigt und ist seit dem 20.01.1995 wirksam. Seit dieser Zeit wurde der Flächennutzungsplan nicht geändert, so dass er seinen Zielhorizont bald erreicht hat und eine Gesamtfortschreibung in absehbarer Zeit vom Gemeindeverwaltungsverband in Angriff genommen werden muss. Aufgrund anliegender Vorhaben mit kurzfristigem Realisierungshorizont hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 12.11.2007 beschlossen, zunächst das jetzt vorliegende punktuelle 1. Flächennutzungsplanänderungsverfahren einzuleiten, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung entsprechender Bebauungspläne und damit für die Realisierung der nachfolgend aufgeführten Vorhaben zu schaffen. 12.11.2007 Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch fasst gemäß § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans. 03.03.2008 Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch billigt den vorgelegten Planentwurf und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 21.04.2008 – 23.05.2008 Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). 21.04.2008 – 23.05.2008 Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB. 22.09.2008 Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch behandelt die in der frühzeitigen Beteilung eingegangenen Stellungnahmen, billigt den Entwurf und beschließt die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB. 10.11.2008 – 11.12.2008 Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB (noch nicht terminiert) Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch behandelt die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und fasst den Wirksamkeitsbeschluss für die 1. Flächennutzungsplanänderung. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 2 Seite 4 von 27 ANLASS DER PLANÄNDERUNG Die Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes MarchUmkirch basiert auf mehreren Entwicklungen, die die Rahmenbedingungen der Ortsentwicklung beeinflusst haben, bzw. in zwei Fällen auch auf konkrete Anträge privater Investoren. Aufgrund der im Wirtschaftsleben üblichen kurzen Entscheidungs- und Umsetzungszeiträume handelt es sich überwiegend um Nutzungswünsche, die eine zeitnahe Schaffung von Planungsrecht erforderlich machen, damit den jeweiligen Betrieben die erforderlichen Ansiedlungs- oder Erweiterungsmöglichkeiten eröffnet werden können. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Belange der Wirtschaft und ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung zu berücksichtigen. Die zeitnahe Schaffung der Voraussetzungen für die geplanten Vorhaben im Rahmen des punktuellen 1. Änderungsverfahrens ist daher dringend geboten. Daher ist es für die in Rede stehenden Vorhaben nicht möglich auf die anstehenden Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans zu warten. 2.1 Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen In der Gemeinde March stehen keine größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen mehr zur Verfügung. Einige kleinere Gewerbeflächen die im Flächennutzungsplan dargestellt sind, erscheinen aus heutiger Sicht kaum geeignet. Die Hoffnung das sog. Schwenk-Areal im Ortsteil Neuershausen als Gewerbefläche nutzen zu können, müssen wegen der Altlastenproblematik als nicht realisierbar eingestuft werden. Da immer wieder Anfragen Gewerbetreibender an die Gemeinde herangetragen werden, hat die Gemeine March im Jahr 2007 eine Standortuntersuchung für ein zukünftiges Gewerbegebiet in Auftrag gegeben. Gesucht wurden Gewerbeflächen, die im Vorgriff auf die Flächennutzungsplan-Fortschreibung den zukünftigen Gewerbeflächenbedarf für die nächsten 15 Jahre decken. Im Ergebnis hat diese Untersuchung den Standort im Ortsteil Holzhausen als am besten geeignet eingestuft. Folgerichtig hat der Gemeinderat beschlossen diesen Standort als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan darzustellen. Dies entspricht auch den regionalplanerischen Vorgaben, die dem Ortsteil Holzhausen eine gewerbliche Funktion (GE) zuweisen. 2.2 Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen im March-Hugstetten Auch im Gewerbegebiet Hugstetten stehen keine weiteren Flächen zur Verfügung. Die bestehenden Betriebe haben keine Erweiterungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund haben einige, im Eschenweg ansässige Betriebe, die Gemeinde gebeten eine Erweiterungsmöglichkeit auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen in den rückwärtigen Grundstücksbereichen in Richtung der L 116 zu prüfen. Da die Gemeinde zur Stützung des lokalen Arbeitsplatzangebotes und zur langfristigen Sicherung der Betriebe beitragen will, sollen hier im begrenzten Umfang Gewerbeflächen für die Erweiterung bestehender Betriebe ausgewiesen werden. 2.3 Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in Umkirch Der Bau der B 31- West neu hat am östlichen Ortseingang der Gemeinde Umkirch zu großen verkehrlichen, gestalterischen und funktionalen Veränderungen geführt. Mit Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 5 von 27 dem Bau der Ortsumfahrung war der Zeitpunkt für die Gemeinde gekommen, sich über die Nutzung der verbleibenden Fläche zwischen bestehendem Ortsrand und dem Auffahrtsbauwerk der B 31 Gedanken zu machen. Ein Arbeitskreis zur Ortsentwicklung 2020 hat sich mit diesem Thema beschäftigt und eine bauliche Nutzung dieser Fläche zur Abrundung des Siedlungsgefüges, vor allem aber zur Verbesserung des Wohnquartiers „Brünneleacker“ befürwortet. Hier sollen zur B 31 hin, auch zur wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung, gewerbliche Flächen (eingeschränktes Gewerbe) ausgewiesen werden. Östlich der gewerblichen Bauflächen und nördlich der bestehenden Siedlung soll das Quartier qualitativ entwickelt und Wohnraum für junge Familien geschaffen werden. Für Wohnraum besteht ein großer Nachholbedarf in der Gemeinde Umkirch. 2.4 Änderungsbereich 4: Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch Dieser Bereich liegt am südwestlichen Ortsausgang der Gemeinde Umkirch, an der Waltershofer Straße, in dem der Fullwellpark und Queen-Auguste-Victoria-Park direkt ineinander übergehen. In den Zeiten seiner Entstehung konnte für den QueenAuguste-Victoria-Park das Wirtschaftsgebäude des benachbarten Fulwellparks mitbenutzt werden. Durch die Teilung des Grundstücks und den Verkauf besteht diese Möglichkeit nun nicht mehr, so dass der Queen-Auguste-Victoria-Park ein eigenes Bewirtschaftungsgebäude benötigt. Damit der Park auch wirtschaftlich genutzt werden kann, soll ein multifunktionales Orangerie-Gebäude entstehen, das der Unterbringung der Bewirtschaftungsmittel, der Überwinterung von Pflanzen, der Unterbringung einer Gärtner- bzw. Hausmeisterwohnung aber auch verschiedenen Veranstaltungen (Konferenz, Tagung, Vereine) dienen soll. Der Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch liegt im FFH-Gebiet, so dass bis die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen, der Änderungsbereich 4 aus dem Verfahren ausgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt als eigenständiges Änderungsverfahren weitergeführt und zum Abschluss gebracht wird. 2.5 Änderungsbereich 5: Sondergebiet Sträßle in March-Buchheim Im zeichnerischen Teil des wirksamen Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch ist die Fläche M 10 „Infrastruktur Sträßle“ bereits als Sonderbaufläche dargestellt. Der zugehörige Text im Erläuterungsbericht ging jedoch von Einzelhandelsbetrieben mit einer maximalen Verkaufsfläche von 700 qm aus. Die Gemeinde March hat im Ortsteil Buchheim dringende Veranlassung, die örtliche Lebensmittelversorgung für die Gesamtgemeinde zu sichern und zu verbessern. Vor diesem Hintergrund soll der nördlich des Plangebiets gelegenen bestehende Lebensmittelmarkt umgesiedelt und zu einem zeitgemäßen, großflächigen LebensmittelEinzelhandelsbetrieb mit Getränkemarkt ausgebaut werden. Zur Zeit wird ein Bebauungsplan für einen großflächigen Lebensmittel- und Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.800 qm aufgestellt. Die im Erläuterungsbericht genannte Verkaufsfläche würde dem entgegenstehen, so dass die Genehmigungsbehörde eine Änderung des Textteils dahin gehend fordert, dass auch die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe erwähnt wird. Der zeichnerische Teil des Flächennutzungsplans bleibt davon unberührt. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 2.6 Seite 6 von 27 Änderungsbereich 6: Herausnahme der Gewerbefläche Grasacker in MarchHolzhausen und des ehemaligen Eternitgelände in March-Neuershausen Beide Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch als Gewerbeflächen dargestellt. Zu Gunsten der Entwicklung des neuen Gewerbestandortes im Ortsteil Holzhausen sollen beide Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan ausgenommen und als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. 3 ÄNDERUNGSBEREICHE 3.1 Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen 3.1.1 Lage und Größe des Änderungsbereichs Der Änderungsbereich 1 befindet sich im Süden des Ortsteils Holzhausen, in unmittelbarer Nähe sowohl zur Bundesautobahn BAB 5 als auch zur Gemeindegrenze der Stadt Freiburg. Die Fläche liegt südlich von Holzhausen, schließt jedoch nicht unmittelbar an die bereits bestehende Bebauung an, sondern lässt einen Abstand von 100 bis 200 m. Das Plangebiet wird von landwirtschaftlicher Fläche umgeben, liegt jedoch fast vollständig in der bereits im früheren Flächennutzungsplan angedachten Gewerbefläche des Gewerbeparks Freiburg-March. Im Osten liegt in etwa 100 m Entfernung die Autobahn BAB 5. Das Plangebiet wird nach Westen an die bestehende Benzhauser Straße angebunden. Die Flächengröße wurde gegenüber der frühzeitigen Beteiligung von 17,6 deutlich reduziert und beträgt nun 11,0 ha, wovon wiederum 9,8 ha als gewerbliche Baufläche dargestellt sind. 3.1.2 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch ist der Änderungsbereich 1 als Fläche für Gewerbe dargestellt, wurde jedoch von der Genehmigung ausgenommen, so dass als Darstellung landwirtschaftlich genutzte Fläche anzunehmen ist. 3.1.3 Ziele der Raumordnung Für den Änderungsbereich 1 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im Regionalplan ausgewiesen. Dem Ortsteil Holzhausen wird jedoch die Funktion als Gewerbestandort (GE) zugewiesen. Orte mit GE-Funktion sollen Flächen bereit halten für gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten kleineren Umfangs zur Verbesserung der lokalen und nahbereichsbezogenen Arbeitsplatzstruktur. 3.1.4 Bestandssituation Der Änderungsbereich 1 wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Der Ortsrand von Holzhausen liegt in etwa 100 bis 200 m Entfernung und wird durch verschiedene Sportanlagen sowie eine Gärtnereifläche von der geplanten Gewerbefläche getrennt. Südwestlich des Änderungsbereichs liegt in ebenfalls etwa 100 m Entfernung eine weitere kleine Fläche, die als Gärtnereifläche genutzt wird und auch in ihrem Bestand erhalten werden soll. Um die geplante Gewerbefläche an das Straßensystem Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 7 von 27 anzubinden, wird eine Verbindungsstraße zwischen der Gewerbefläche und der Benzhauser Straße in den Änderungsbereich 1 integriert. 3.1.5 Inhalt der Änderung Der Änderungsbereich 1 soll als gewerbliche Baufläche dargestellt werden, um der Gemeinde March die Möglichkeit zu geben, ihren Bedarf an Gewerbeflächen in den nächsten Jahren zu sichern. Die nicht integrierte Lage des Gebietes, die Flächeninanspruchnahme sowie die hohen Kosten der Erschließung stehen der Nähe zur Autobahn und einer sehr günstigen verkehrlichen Erschließung, sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils Holzhausen gegenüber. Die Möglichkeit das Gewerbegebiet zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern stellt eine weiteres wichtiges Argument für gerade diesen Standort dar. Neben der Gewerbefläche wird ein Teil des Änderungsbereiches als verkehrliche Fläche dargestellt, um eine Anbindung der Gewerbefläche an das regionale Straßensystem zu sichern. Des Weiteren werden Grünflächen festgesetzt. Diese basieren auf den vorhandenen Biotopstrukturen, sowie den kulturhistorisch wertvollen Gräben, die erhalten werden sollen und das Gebiet gliedern. 3.1.6 Standortauswahl Die Gemeinde March hat im Rahmen einer Standortuntersuchung für ein neues Gewerbegebiet verschiedene Flächen im Gemeindegebiet auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Diese Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass ein Gewerbegebiet im Süden des Ortsteils Holzhausen, auch unter Berücksichtigung der externen Lage und der hohen Kosten für die Erschließung sowie der Ver- und Entsorgung die sinnvollste Möglichkeit der Gemeinde darstellt, ihren Bedarf an Gewerbeflächen in den nächsten Jahren zu decken, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils maßgeblich einzuengen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden im Gemeinderat diskutiert und eine Entscheidung zu Gunsten des Standortes südlich von Holzhausen getroffen. Dieser Entschluss soll nun in die vorbereitende Bauleitplanung umgesetzt werden. Der Ortsteil Holzhausen ist in seinen Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Im Norden und Nordosten befinden sich, herangezogen bis an die Siedlungsgrenze ein regionaler Grünzug, ein Grundwasserschonbereich, ein Wasserschutzgebiet und ein Landschaftsschutzgebiet, so dass in diese Richtung keine weitere Entwicklung möglich ist. Im Westen und Südwesten lässt der regionale Grünzug, der den Freiraum zwischen Holzhausen und Bucheim offen halten soll noch einige Entwicklungsflächen offen, die sich aber aufgrund der bestehende Nutzungen nur für Wohnbebauung eigenen würden. Die größten Spielräume für die zukünftige Entwicklung eröffnen sich daher nach Süden. Dies gilt sowohl für Wohn-, für gemischte als auch für sportliche Nutzungen. Die etwas abgesetzte Lage des geplanten Gewerbegebiets hält diese Möglichkeiten für die zukünftige Ortsentwicklung weiterhin offen. Die abgerückte Lage hat auch den großen Vorteil, dass Nutzungs- bzw. Immissionskonflikte minimiert werden. Ein direktes Heranrücken an die bestehende Siedlungslage würden im Rahmen der Bebauungsplanung einen hohen Aufwand an Immissionsschutzmaßnahmen erfordern oder große Teile des Gewerbegebietes sogar verhindern, da die erforderlichen Grenzwerte in den dann sehr nahe gelegenen Wohnbauflächen nicht eingehalten werden könnten. Der Vorteil den Verkehr auf die überörtlichen Verkehrswege zu lenken, ohne Wohnbereiche zu tangieren würde durch das heranrücken des Gewerbes an die bestehende Siedlung konterkariert. Die bestehenden Grünstruktur auf der östlichen Seite des Plangebiets, die nun auch im Flächennutzungsplan als Grünfläche gesichert wird, bildet darüber hinaus eine ideale bestehende Eingrünung und einen klaren landschaftlichen Abschluss des neuen Plan- Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 8 von 27 gebietes. Nutzungskonflikte werden dadurch weiter minimiert und es beleibt ein genügend breiter Landschaftskorridor für die Naherholung erhalten. In der Abwägung hat sich der Gemeinderat daher in diesem Fall entschieden im Rahmen der Konfliktvermeidung der etwas abgerückten Lage des Gewerbegebietes den Vorzug vor einer kompakten Siedlungsentwicklung einzuräumen. Durch die Anbindung an die Sportflächen der Gemeinde ist ein Siedlungszusammenhang dennoch gegeben. 3.1.7 Gewerblicher Flächenbedarf der Gemeinde March 3.1.7.1 Gewerbeflächen im gültigen Flächennutzungsplan Der Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch hat im Jahr 1994 einen Flächennutzungsplan mit dem Zielhorizont 2002 aufgestellt. Nachdem die mit einer Fläche von ca. 16 ha größte von der Gemeinde March vorgesehene gewerbliche Baufläche „Gewerbepark Freiburg-March“ (M8) im Ortsteil Holzhausen von der Genehmigung ausgenommen wurde, konnten als zukünftige gewerbliche Bauflächen für die Gemeinde March nur die Fläche „Grasacker“ im Ortsteil Holzhausen (M7) sowie die geplante Erweiterung des Baugebietes „Oberer Steinenweg“ im Ortsteil Neuershausen im Flächennutzungsplan dargestellt werden, welche zusammen nur eine Größe von ca. 3,6 ha ergeben. Große Hoffnung setzte die Gemeinde daher auf die Konversion des sog. Eternit/Schwenk-Areals im Ortsteil Neuershausen, da durch diese Maßnahme dringend benötigte Gewerbeflächen in einer Größe von ca. 6,3 ha zur Verfügung gestanden hätten. Die Gemeinde hat große Anstrengungen unternommen hier ein Gewerbegebiet zu realisieren. Diese Entwicklung muss zum Bedauern der Gemeindeverwaltung aus heutiger Sicht aufgrund der nicht kalkulierbaren Kosten der Altlastenentsorgung und – sanierung (Asbestzementplatten) als gescheitert betrachtet werden. Unter diesen Vorgaben sind die Erschließungskosten für das Gebiet nicht kalkulierbar und die Vermarktung dieser Gewerbeflächen erscheint auf Grund der genannten Belastungen wohl kaum realisierbar. Innerhalb der letzten zwei Jahre, in der die Gemeinde die Realisierung des Eternit/Schwenk-Areals vorangetrieben hat, wurden alle in Gemeindebesitz befindlichen Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet Hugstetten veräußert. 3.1.7.2 Gewerbeflächennachfrage in der Gemeinde Inzwischen hat die Gemeinde March bereits ansiedlungswillige Firmen an andere Gemeinde verloren, da die entsprechenden Gewerbeflächen nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Der Gemeinde sind dadurch ca. 170 Arbeitsplätze verloren gegangen (Fa. GFS 60 Arbeitsplätze, Fa. AHP 110 Arbeitsplätze). Bürgermeister und Verwaltung wurden daher von der Bevölkerung und vom Gemeinderat bereits hart kritisiert. Das Abwandern vorhandener oder ansiedlungswilliger Betriebe kann von der Gemeinde nicht untätig hingenommen werden und kann in einer Gemeinde mit regionalplanerisch zugewiesener Gewerbe-Funktion auch nicht im Sinne der Raumordnung sein. Die Ortsteile Buchheim und Holzhausen der Gemeinde March sind im Regionalplan als "GE-Standorte" dargestellt und damit als Standorte mit gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten kleineren Umfangs zur Verbesserung der lokalen und nahbereichsbezogenen Arbeitsplatzstruktur. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist ein ausrei- Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 9 von 27 chendes Maß an gewerblichen Bauflächen bereitzustellen (bis zu ca. 10 ha) [RPL, 1995, S. 44]. Da auch weiterhin immer wieder Anfragen von Firmen an die Gemeinde herangetragen werden, und zur Zeit auch drei konkrete Anfragen vorliegen, mit der Absicht sich in March anzusiedeln oder zu erweitern, hat sich die Gemeinde entschlossen, die Möglichkeiten für ein neues Gewerbegebiet innerhalb des Gemeindegebiets zu untersuchen und die verschiedenen alternativen Standorte zu prüfen und zu bewerten („Standortuntersuchung für ein neues Gewerbegebiet“ fahlestadtplaner August 2007). Damit wurden die planerischen Voraussetzungen geschaffen, eine zukunftsorientierte Fläche für die dringend benötigte gewerbliche Entwicklung ausweisen zu können. 3.1.7.3 Gewerbeflächenbedarfsnachweis Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans wurde insbesondere die Frage des Bedarfsnachweises angesprochen, der nachfolgend begründet und nachvollziehbar dargelegt wird. Konkret liegen der Gemeinde Anfragen von drei Firmen vor die insgesamt netto 2,7 ha Fläche benötigen und ca. 70 Arbeitsplätze schaffen werden. Die von diesen Firmen bereits angeforderten Optionsflächen wurden dabei noch nicht berücksichtigt. Als Ersatz für die nicht zu realisierende Sanierung des Schwenk-Areals (Fa. Eternit) werden von der Gemeinde 3,6 ha Gewerbefläche angesetzt, um somit die Gewerbeflächen aus dem Ortsteil Neuershausen in Einklang mit der regionalplanerischen Funktionszuweisung als GE-Standort in den Ortsteil Holzhausen zu verlagern. Bereits bisher konnte der Standort „Grasacker“ in Holzhausen nicht realisiert werden und erscheint ortsplanerisch angesichts der aktuelleren Planung eines größeren und zusammenhängenden Gebiets in Holzhausen auch nicht mehr sinnvoll. Die Gemeinde will daher die Gewerbefläche Grasacker von 1,9 ha auf das neue Gebiet übertragen, mit der Konsequenz, das der bisherige Standort entsprechend der tatsächlichen Nutzung im Rahmen dieser punktuellen Änderung als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt wird. Die Veränderung der Darstellung dieser beiden Flächen wird im Änderungsbereich 6 (Teil 1 Grasacker March-Holzhausen; Teil 2 Eternit March Neuershausen) dieser 1. Änderung des Flächennutzungsplans genauer dargestellt. Als realistischer Flächenbedarf für die Gewerbegebietsausweisung in Holzhausen ergibt sich somit eine Fläche von insgesamt netto 8,2 ha, die sich wie folgt zusammensetzt. Für die innere Erschließung des Gebietes und vor allem für die innerhalb des Gewerbegebietes unterzubringende Ausgleichsflächen wie z.B. die Erhaltung des vorhandenen Grabensystems wird ein Zuschlag von 20% angenommen. Der Änderungsbereich 1 „gewerbliche Baufläche Holzhausen“ der inklusive Grünfläche und Verkehrsanbindung eine Größe von 11,0 ha hat, wurde im Rahmen der Offenlage auf einen gewerblichen Flächenanteil von 9,8 ha reduziert. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 3.1.8 Seite 10 von 27 Fläche Flächenbedarf Anfrage Firma 1 2,0 ha Anfrage Firma 2 0,4 ha Anfrage Firma 3 0,3 ha Ersatzflächen für Gewerbeflächen der Fa. Eternit 3,6 ha Ersatzfläche für Aufgabe der gewerblichen Baufläche „Grasacker“ in Neuershausen 1,9 ha 20 % Zuschlag für innere Erschließung und Ausgleich innerhalb des Gebietes (Erhaltung Grabensystem) 1,6 ha Summe 9,8 ha Erschließung Die verkehrliche Erschließung des Gebietes erfolgt über eine neu zu bauende Anbindung der Gewerbefläche an die Benzhauser Straße. Von hier kann das Gewerbegebiet dann über das bestehende örtliche Verkehrssystem direkt über die Landesstraße L 187 an den bestehenden BAB- Anschluss Freiburg-Nord in etwa 0,5 km erfolgen, ohne einen Ortsteil der Gemeinde durchfahren und damit verkehrlich belasten zu müssen. Eventuell ist auch ein untergeordneter Anschluss am Sportplatzgelände vorbei zur K 4920 möglich. Die technische Erschließung des Gebietes hingegen muss auf Grund der externen Lage neu errichtet werden. 3.2 Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen in March-Hugstetten 3.2.1 Lage und Größe des Änderungsbereichs Der Änderungsbereich 2 befindet sich im südlichen Teil des Ortsteils Hugstetten, westlich an das bestehende Gewerbegebiet angrenzend. Die Fläche ist circa 1,8 ha groß und wird im Norden durch die Grünstraße begrenzt. Westlich und südlich grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Die Flächengröße beträgt 1,8 ha. 3.2.2 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch ist der Änderungsbereich 2 vollständig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 3.2.3 Ziele der Raumordnung Für den Änderungsbereich 2 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im Regionalplan ausgewiesen. Die Fläche befindet sich jedoch innerhalb eines regionalen Grünzugs, so dass ein Zielabweichungsverfahren bezüglich der Ziele des Regionalen Grünzugs durchgeführt werden muss, ehe die Fläche im Flächennutzungsplan geändert werden kann. Entsprechende Ersatzflächen für den regionalen Grünzug werden durch die Gemeinde im Rahmen dieses Verfahrens gefunden. Parallel zu diesem Verfahren wurde auch ein Verfahren bezüglich der Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet durch die Gemeinde initiiert. Beide Verfahren müssen parallel Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 11 von 27 zur Flächennutzungsplanänderung auf den Weg gebracht werden. Auf Grund der drängenden Entwicklungen und des bestehenden Bedarfs der ansässigen Unternehmen verbleibt der Änderungsbereich 2 trotz der noch nicht durchgeführten Verfahren der Zielabweichung und der Abänderung des Landschaftsschutzgebietes weiterhin im Flächennutzungsplanänderungsverfahren, in der Hoffnung das die beiden Verfahren vor Wirksamkeitsbeschluss des Flächennutzungsplans abgeschlossen werden können. 3.2.4 Bestandssituation Die Fläche wird zur Zeit größtenteils landwirtschaftlich, zu einem geringen Teil auch gärtnerisch genutzt. 3.2.5 Inhalt der Änderung Der Änderungsbereich 2 soll komplett als Gewerbegebiet dargestellt werden, um den östlich angrenzenden Gewerbebetrieben die Möglichkeit zu geben, sich am Standort zu erweitern. Entsprechende Anfragen der angesiedelten Firmen liegen der Stadt vor und werden in weiteren Gesprächen zwischen der Stadt und den Gewerbetreibenden genau abgestimmt. 3.2.6 Standortauswahl Da es sich um die Erweiterung bestehender Betriebe handelt, ist das Vorhaben standortgebunden. Alternative Standorte stehen daher nicht zur Auswahl. 3.2.7 Erschließung Trotzdem es sich um die Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe handelt, ist auf Grund der schwierigen topographischen Verhältnisse eine neue Erschließung des Geländes von Norden, von der Grünstraße aus, geplant. Im überörtlichen Kontext hat sich die Lage durch die Fertigstellung der Ortsumfahrung (B 31 west) von Umkirch deutlich verbessert, da die angesiedelten Betriebe nun direkt und ohne Ortsdurchfahrt die Autobahn erreichen können, so dass bei einer Erweiterung der bestehenden Betriebe nicht von einer Mehrbelastung der Ortskerne durch zusätzlichen Verkehr ausgegangen werden muss. 3.3 Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in Umkirch 3.3.1 Lage und Größe des Änderungsbereichs Der Änderungsbereich 3 befindet sich am östlichen Ortseingang von Umkirch und wird durch die neu gebaute Umgehungsstraße nach Osten sowie durch die Landesstraße L115 nach Süden begrenzt. Im Westen grenzt der Bereich an bereits bestehende Wohnbebauung. Im Norden der Fläche befinden sich auch weiterhin landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Flächengröße beträgt 4,0 ha. 3.3.2 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch ist der Änderungsbereich 3 überwiegend als Fläche für landwirtschaftliche Nutzung, im südlichen Teil geringfügig auch als Wohnbaufläche dargestellt. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 3.3.3 Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 12 von 27 Ziele der Raumordnung Für den Änderungsbereich 3 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im Regionalplan ausgewiesen. 3.3.4 Bestandssituation Die Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich genutzt. Die neu gebaute Ortsumgehung von Umkirch begrenzt die Fläche nach Osten, die Landesstraße L 115 nach Süden, nach Westen schließt unmittelbar Wohnbebauung an und nach Norden erstreckt sich auch weiterhin eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. 3.3.5 Inhalt der Änderung / verbindliche Bauleitplanung Mit dem Bau der Umgehungsstraße für Umkirch entstand ein neuer Ortseingang für den Ort, der nun entsprechend seiner Lage gestaltet werden soll. Maßgebliche Vorraussetzungen für die Entwicklung der Fläche bilden auf der westlichen Seite die bereits bestehende Wohnbebauung, sowie die östlich direkt angrenzende Umgehungsstraße und die damit hervorragende Erschließung der Fläche. Den äußeren Gegebenheiten folgend, soll das Gebiet unterschiedlich entwickelt werden. Der westliche Teilbereich wird als Wohngebiet entwickelt, um Familien neues, günstiges Wohnbauland im Gemeindegebiet zur Verfügung stellen zu können. Die Integration in die bereits bestehende Bebauung, die Erschließung der Fläche über den Mittelweg und damit entsprechend dem bereits bestehenden Wegenetz fördert die Anbindung der neuen Bebauung an die bereits bestehenden Strukturen. Die Flächenpotenziale der Gemeinde wurden im Rahmen des Arbeitskreises Ortsentwicklung 2020 diskutiert und abgewogen, das Plangebiet wurde als neuer Entwicklungsschwerpunkt für Wohnbebauung befürwortet. Im östlichen Teilbereich wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen, primär, um die Nahversorgung des in Umkirch bevölkerungsreichsten Quartiers „Brünneleacker“ zu sichern. Ergänzend sind für diesen Standort weitere gebietsverträgliche Gewerbebetriebe oder Dienstleister angedacht. Zwischen der Wohnbaufläche und der eingeschränkten gewerblichen Baufläche wurde eine Mischbaufläche gesetzt, die im Sinne der Störgradsystematik der BauNVO einen Immissionspuffer darstellen und somit Nutzungskonflikte vermeiden soll. Die Mischbaufläche wird zusätzlich durch einen eine Grünfläche von der Wohnbaufläche getrennt, um negative Wechselwirkungen zu minimieren. Fußläufige Wegeverbindungen ermöglichen jedoch eine schnelle Verbindung zwischen den beiden Teilbereichen. Für den Bereich gibt es bereits erste städtebauliche Entwürfe, die die Aufstellung des Bebauungsplans Dürrmatten vorbereiten. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll dementsprechend die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. 3.3.6 Standortauswahl Ziel der Gemeinde ist es die Flächen zwischen bestehendem Sieldungsrand und dem Auffahrtsbauwerk der B 31 zu entwickeln, zur Stärkung des Wohnquartiers Brünneleacker beizutragen und die östliche Ortseingangssituation zu verbessern. Der Standort liegt direkt an der neuen Umgehungsstraße im Bereich des östlichen Ortseingangs. Die integrierte Lage zwischen der neuen, leistungsfähigen Verkehrsanbindung auf der östlichen Seite und der bereits bestehenden Wohnbebauung auf der westlichen Seite ermöglicht eine Erweiterung der Wohnbebauung sowie die Versorgung der bereits im Quartier ansässigen und der neu hinzu kommenden Bevölkerung auf engem Raum. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 13 von 27 Raum. Ein vergleichbarer integrierter Standort mit ausreichendem Flächenbedarf stand nicht zur Auswahl. 3.3.7 Erschließung Die verkehrliche Erschließung der Wohnbebauung im nördlichen Teil des Plangebietes ist über die Feldbergstraße und den Mittelweg vorgesehen. Die gewerblichen Nutzungen sollen direkt über eine von der Hauptdurchgangsstraße (L 115) abzweigende neue Erschließungsstraße zugänglich gemacht werden, so dass das Wohnquartier nicht belastet wird. Zwischen Wohngebiet und gewerblichen Nutzungen soll eine fußläufige Verbindung geschaffen werden. Der bestehende Radweg von Umkirch nach Freiburg soll weiterhin bestehend bleiben und in das Plangebiet einbezogen werden. 3.4 Änderungsbereich 4: Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch Für den Änderungsbereich 4 wird im Rahmen der parallel durchgeführten Bauleitplanung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen, deren Ergebnisse auch auf die Ebene des Flächennutzungsplans übertragen werden können. Bis die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen wird der Änderungsbereich 4 aus dem Verfahren ausgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt als eigenständiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan zum Abschluss gebracht. 3.5 Änderungsbereich 5: Textliche Änderung für das Sondergebiet „Infrastruktur Sträßle“ in March-Buchheim 3.5.1 Lage und Größe Der betroffene Bereich befindet sich im Süden des Ortsteils Buchheim im Kreuzungsbereich der Landesstraßen L 187 und L 166. Die Fläche wird im Osten, Süden und Westen durch Verkehrswege begrenzt, im Norden liegt ein Mischgebiet. Nach Westen grenzt ein Wohngebiet an, nach Süden und Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen. 3.5.2 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan und im Erläuterungsbericht Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes March-Umkirch ist der Änderungsbereich 5 als Sondergebiet dargestellt. Im Erläuterungsbericht wird zu zur Sonderbaufläche March-Buchheim (M10) ergänzt: „Dieses Gebiet, im Schwerpunkt der Gemeinde March gelegen und verkehrsmäßig schon derzeit, insbesondere aber in Zukunft bestens erschlossen, eignet sich hervorragend für Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde. Gedacht sind hierbei sowohl an öffentlichen Einrichtungen als auch an private Versorgungseinrichtungen wie Verbrauchermarkt und dergleichen, die für den Gemeinbedarf bestimmt sind. Versorgungseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche über 700 qm sind nicht vorgesehen“. 3.5.3 Ziele der Raumordnung Für den Änderungsbereich 5 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im Regionalplan ausgewiesen. Der Regionalplan weist der Gemeinde March keine zentralörtliche Funktion zu. Gemäß Plansatz 3.3.7 des Landesentwicklungsplans können Ausnahmsweise großflächige Einzelhandelsbetriebe auch in Gemeinden ohne Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 14 von 27 zentralörtlicher Funktion untergebracht werden, wenn dies zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist. Die Vorabklärung mit der Raumordnung kam zu dem Ergebnis, dass in der Gemeinde March die Versorgung von ca. 9.000 Einwohner sichergestellt werden muss. Die ist am bestehenden Standort des vorhandenen Lebensmittelmarktes aus Platzgründen und aus verkehrlichen Gründen nicht möglich. Bezogen auf die Gesamtgemeinde March kann beim Gebiet „Sträßle“ von einem zentralen Standort mit guter verkehrlicher Anbindung gesprochen werden, der aus allen Ortseilen gut zu erreichen, und für die Sicherung der Grundversorgung geeignet ist. Unter den gegebenen Umständen ist daher davon auszugehen, dass auch ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb unter raumordnerischen Gesichtspunkten als verträglich anzusehen ist. Die genauere Festlegung von Sortimenten und Detailregelungen sowie Abstimmungen mit den Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen auch im Bebauungsplanverfahren, dass zur Zeit parallel zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wird. 3.5.4 Inhalt der Änderung Die textliche Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Sträßle umfasst folgendes: In Ziffer 9.1.4 des Erläuterungsberichtes wird der letzte Satz „Versorgungseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche über 700 qm sind nicht vorgesehen“ gestrichen. Ferner wird Ziffer 9.1.4 des Erläuterungsberichtes durch folgenden Satz ergänzt: „Auf Grund der zentralen Lage der Sonderbaufläche, eignet sich diese auch für Versorgungseinrichtungen im Rahmen eines großflächigen Einzelhandels“. 3.6 Änderungsbereich 6: Herausnahme der Gewerbefläche Grasacker in MarchHolzhausen und des ehemaligen Eternitgeländes in March-Neuershausen 3.6.1 Lage und Größe des Änderungsbereichs Der Änderungsbereich 6 besteht aus zwei Flächen. Die Fläche des geplanten Gewerbegebiets „Grasacker“ befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Holzhausen und hat eine Flächengröße von 1,9 ha. Die Fläche liegt südlich des Siedlungskörpers des Ortsteils in direkte Anbindung zur Landesstraße L 187 und wird in östlicher und südlicher Richtung durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Die zweite Teilfläche liegt im Ortsteil March-Neuershausen und ist als bestehendes Gewerbegebiet dargestellt. Es handelt sich um die ehemalige Fläche der Firma Eternit. Sie hat eine Flächengröße von 3,6 ha und liegt im Westen des Ortsteils Neuershausen südlich der Landesstraße L 116 und ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Flächengröße der beiden Teile des Änderungsbereichs 6 beträgt insgesamt ca. 5,5 ha. 3.6.2 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch sind beide Teilflächen des Änderungsbereich 6 als Gewerbeflächen dargestellt. Teil 1, Grasacker in March-Holzhausen als geplante, Teil 2 – Eternit in March Neuershausen als bestehende Gewerbefläche. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 3.6.3 Seite 15 von 27 Ziele der Raumordnung Für die beiden Teile des Änderungsbereichs 6 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im Regionalplan ausgewiesen. 3.6.4 Bestandssituation Die Fläche „Grasacker“ wird heute landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche in MarchNeuershausen ist die ehemalige Gewerbefläche der Fa. Eternit. Verschiedene Gebäude standen im nördlichen Teil der Fläche, die jedoch nicht mehr genutzt und dementsprechend abgebrochen wurden. 3.6.5 Inhalt der Änderung Beide Teilflächen des Änderungsbereichs 6 sollen als landwirtschaftlich genutzte Flächen dargestellt werden. 4 FLÄCHENBILANZ DER 1. FNP-ÄNDERUNG Die Flächenbilanz gibt die Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplans wieder. Bei der Interpretation der Flächenangaben ist zu beachten, dass der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und aus Gründen der Darstellungssystematik und Lesbarkeit manche Darstellungen, wie z.B. die Breite von Straßen nicht maßstäblich sind. Änderungsbereich Flächennutzung 1 Fläche für Landwirtschaft (bzw. von der Ge- 11,0 nehmigung ausgenommen Gewerbliche Baufläche) - 1 Gewerbliche Baufläche - 9,8 1 Verkehrsfläche - 0,2 1 Grünfläche - 1,0 2 Fläche für Landwirtschaft 1,8 - 2 Gewerbliche Baufläche - 1,8 3 Fläche für Landwirtschaft 3,5 - 3 Wohnbaufläche 0,5 1,3 3 Mischbaufläche - 0,8 3 Eingeschränkte gewerbliche Baufläche - 1,8 3 Grünfläche - 0,1 6 Gewerbliche Baufläche (Grasacker, Eternit) 5,5 - 6 Fläche für Landwirtschaft - 5,5 Fläche in ha Bisherige Zukünftige Darstellung Darstellung Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 16 von 27 Die Gesamtbilanz der 1. FNP-Änderung stellt sich wie folgt dar: Flächennutzung Fläche in ha Bisherige Zukünftige Darstellung Darstellung Fläche für Landwirtschaft 16,3 5,5 Wohnbaufläche 0,5 1,3 Gewerbliche Baufläche 5,5 13,4 Mischbaufläche - 0,8 Verkehrsfläche - 0,2 Grünfläche - 1,1 Gesamt 22,3 22,3 Rechnet man in der Gesamtbilanz gewerbliche Bauflächen, Wohnbauflächen und Verkehrsflächen als „Siedlungsflächen“ einerseits und Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen als „Freiraumflächen“ andererseits zusammen, so betragen die Siedlungsflächen nach den bisherigen Darstellungen 6,0 ha, nach den zukünftigen Darstellungen 15,7 ha. Der Anteil der freiraumbezogenen und unversiegelten Flächen verringert sich mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch um 9,7 ha, von 16,3 ha auf 6,6 ha. 5 UMWELTBERICHT 5.1 Einleitung Inhalt und Ziel der punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans Siehe Ziffer 2 der Begründung. Planung Der rechtsgültige Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes MarchUmkirch soll im Rahmen der 1. Änderung für insgesamt 6 Teilbereiche geändert werden. Im einzelnen sind dies: 1. Ausweisung eines Gewerbegebietes Südlich des Ortsteil Holzhausen in der Gemeinde March (Änderungsbereich 1) und im Zuge die Herausnahme von bestehenden Gewerbeflächen in den Ortsteilen Neuershausen und Holzhausen (Änderungsbereich 6) zu Gunsten einer konzentrierten Entwicklung 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Hugstetten in der Gemeinde March (Änderungsbereich 2) 3. Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau sowie für gewerbliche Nutzungen (primär mit Nahversorgungscharakter) im Osten der Gemeinde Umkirch (Änderungsbereich 3) Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 17 von 27 4. Ausweisung von Sonderbauflächen im Queen-Auguste-Victoria-Park (Änderungsbereich 4) (wurde zurückgestellt bis FFH-Verträglichkeitsprüfung abgeschlossen) 5. textliche Änderung des Erläuterungsberichtes zu Gunsten eines großflächigen Einzelhandelsstandortes 5.2 Rechtliche Grundlagen Umweltschützende Belange sind in die Abwägung einzubeziehen. Seit der Einführung des EAG-Bau am 20.07.2004 ist für diese Belange gem. § 5 (5) BauGB den Bauleitplänen (u.a. Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan) eine Begründung mit Umweltbericht gem. § 2 a BauGB beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in dem Umweltbericht die auf Grund der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewertenden Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht ist als gesonderten Teil der Begründung beizufügen. 5.3 Aufgabe und Methodik des Umweltberichts Aufgabe Aufgabe des Umweltberichts zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Bestandserfassung und –bewertung der einzelnen Schutzgüter. In der vorliegenden Untersuchung erfolgt dies anhand von Steckbriefen für die einzelnen Teilflächen (siehe Anhang). Zur Ermittlung voraussichtlicher erheblicher Umweltauswirkungen sind die geplanten Baugebiete, neuen Verkehrsflächen u.s.w. in einer detaillierten Konfliktanalyse hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft zu prüfen, diese darzustellen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffe zu ermitteln. Eine detaillierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung nicht durchgeführt sondern im Umweltbericht zur verbindlichen Bebauungsplanung abgehandelt. Scopingverfahren Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 2 (4) BauGB wird im Vorfeld der Erstellung der Umweltprüfung zunächst festlegt, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der umweltschützenden Belange für die Abwägung zu erfolgen hat. Dieser Verfahrensschritt wurde im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB „Scoping“ genannt. Bestandsaufnahme Der Umweltbericht ist auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der natürlichen Gegebenheiten einschließlich ihrer Nutzungen zu erstellen. Die Bestandserfassung erfolgt zum einem auf der Grundlage bereits verfügbarer Daten (Landschaftsplan March-Umkirch, Regionalplan Südlicher Oberrhein, Umweltdatenbank LUBW) zum anderen werden die Ergebnisse örtlicher Begehungen berücksichtigt. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 18 von 27 Bewertung Die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft erfolgt verbal-argumentativ nach den einschlägigen Zielen und Grundsätzen von Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge, wie sie in §§ 1 und 2 BNatSchG sowie NatSchG vorgegeben sind. Gegenstand der Bewertung sind die verschiedenen Teilfunktionen des Beziehungs- und Wirkungsgefüges, dass die natürlichen Faktoren und die Naturgüter im Naturhaushalt und in der Landschaft bilden. Diese Funktionen werden als Schutzgüter (Landschaftspotentiale) beschrieben und hinsichtlich folgender Aspekte bewertet: x Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (Regulations- und Regenerationsfunktionen) bzw. für das Landschaftsbild, x Bedeutung für die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und als Lebensgrundlage des Menschen (Funktionen für umweltabhängige Nutzungen), x Empfindlichkeit gegenüber potentiellen Beeinträchtigungen. Bewertung der Umweltauswirkungen/Konfliktanalyse Die Bewertung der Umweltauswirkungen greift die schutzgutbezogenen Funktionen auf und führt für diese vor dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen durch die konkreten Planungen der Gemeinden March und Umkirch eine entsprechende Einschätzung durch. 5.4 Prognose über die Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Durchführung der Planung Umweltauswirkungen können sich grundsätzlich auf alle Umweltbelange erstrecken. Dabei sind nach § 1 Abs. 6 S. 7a, c und d BauGB neben den Umweltbelangen Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, die Landschaft, die biologische Vielfalt, der Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt, die Kultur- und sonstigen Sachgüter und auch die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 S. 7 b, e-i BauGB und nach § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB zu untersuchen. Im Rahmen der 1. Flächennutzungsplanänderung sind die Umweltauswirkungen lediglich auf der Ebene der geplanten Nutzungstypen beschreibbar, da konkrete planerische Aussagen noch nicht oder nur teilweise bekannt sind. Rechnet man in der Gesamtbilanz gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen und Wohnbauflächen als „Siedlungsflächen“ einerseits und Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft als „Freiraumflächen“ andererseits zusammen, so verringern sich die freiraumbezogenen und unversiegelten Flächen um ca. 9,7 ha, so dass bei Durchführung der Planung Auswirkungen auf den Umweltzustand zu erwarten sind (siehe Ziffer 4 Flächenbilanz). Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ in den einzelnen Steckbriefen (vgl. Flächensteckbriefe im Anhang). Dabei werden die schutzbezogenen Funktionen aufgegriffen und vor dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen entsprechend eingeschätzt. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 19 von 27 Schutzgut Boden x Verlust und Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen Schutzgut Wasser x Einschränkung der Grundwasserneubildungsfunktion x Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse Schutzgut Klima und Luft x Veränderung der Durchlüftungsfunktion x Beeinträchtigung der Wärmeregulationsfunktion x Beeinträchtigung der Luftreinigungsfunktion x Erhaltung der Luftqualität Schutzgut Arten- und Biotopschutz x Verlust von Lebensräume und ihren Funktionen (Biotopfunktionen) x Beeinträchtigung von Biotopfunktionen x Verlust bzw. Beeinträchtigungen von Biotopvernetzungsfunktonen x Einschränkung der biologischen Vielfalt x Erhaltungsziele und Schutzzwecke von potentiellen FFH-Vogelschutzgebieten Schutzgut Orts- und Landschaftsbild x Beeinträchtigung der ästhetischen Funktion Schutzgut Sach- und Kulturgüter x Beeinträchtigung erhaltenswerter Bestandteile der Kulturlandschaft Schutzgut Mensch x Beeinträchtigung der Wohnumfeldfunktion durch Immissionen x Beeinträchtigung der Erlebnisfunktion x Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Die Änderungsbereiche in denen nur eine textliche Änderung (Änderungsbereich 5) oder die Änderung der Darstellung hin zu einer Darstellung als landwirtschaftlich genutzte Fläche (Änderungsbereich 6) durchgeführt werden, werden nicht in Flächensteckbriefen beschrieben, da hier keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 5.5 Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 20 von 27 Naturräumliche Übersicht Lage im Raum Das Bearbeitungsgebiet umfasst die Gemarkungsflächen des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch. Dieses liegt nördlich von Freiburg im Breisgau in der oberrheinischen Tiefebene zwischen dem Kaiserstuhl und der Vorbergzone des Schwarzwaldes auf einer Höhe von 195 bis 225 m über NN. Naturräumliche Gegebenheiten Die Gemeinden Umkirch und March mit den Ortsteilen Hugstetten, Buchheim, Holzhausen und Neuershausen sind in der Großlandschaft südliches Oberrheintiefland dem Naturraum Freiburger Bucht (Nr. 202) zuzuordnen. 5.6 Natürliche Grundlagen Geologie Die Flächen liegen in der Freiburger Bucht, die östlich von der Vorbergzone des Schwarzwaldes, westlich durch den Tuniberg, den Nimberg sowie den Schönberg von der Oberrheinebene abgegrenzt wird. Die Kessellage der Freiburger Bucht hat zur Folge, dass hier Kies- und Sandaufschüttungen durch die Dreisam bis zu einer Mächtigkeit von bis zu 70 m entstanden sind, die wiederum von einer Lösschicht von bis zu 3 m bedeckt sind. Boden Durch die Lage in der Freiburger Bucht sind vorwiegend feuchte Böden entstanden. Hier dominieren Auenböden und Gleye, die auf Kiessand unterschiedlicher Mächtigkeit entstanden und teilweise durch lehmige Schichten durchzogen sind, so dass teilweise Stauhorizonte entstehen. Gerade diese Feuchtigkeit, verbunden mit der lokalen Neigung zur Bildung von Stau- oder Haftnässe im Boden, differenziert die Eignung der Böden für den Ackerbau in Bereiche, die aufgrund der Feuchtigkeit und stauenden Effekte nur gering oder mittel für den Ackerbau und die Grünlandbewirtschaftung geeignet sind, sowie Bereiche in denen es trotz hoher Feuchtigkeit nicht zu negativen Auswirkungen durch Stauungen des Wassers im Boden kommt, so dass hier Ertragsstandorte guter bis sehr guter Eignung entstanden sind. Wasser Das Gebiet der Gemeinden March und Umkirch liegt in der Freiburger Bucht und wird über die Dreisam entwässert. Quartäre Kiese im Untergrund erleichtern die Grundwasserneubildung. Teilweise vorhandene lehmige Stauhorizonte verhindern jedoch lokal das versickern des Wassers, so dass es in Teilbereichen zu sehr feuchten Böden kommt, die durch Stau- und Haftnässe charakterisiert sind. Nach lang anhaltenden Niederschlägen oder Starkregen kann es daher lokal zu kleineren Überschwemmungen kommen. Wasserschutzgebiete Die Änderungsbereiche 2 und 3 liegen in den Wasserschutzgebieten „Umkirch“ (Nr. 315074) und „Marchwasserverband“ (Nr. 315005). Um negative Auswirkungen auf die- Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 21 von 27 diese Wasserschutzgebiete zu vermeiden, sind die einschlägigen Bestimmungen im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens zu beachten. Tiere, Pflanzen und Lebensräume In der Freiburger Bucht dominiert die kleinflächige ackerbauliche Nutzung, durchsetzt mit kleineren und größeren Waldbereichen. Ausgewiesene Schutzgebiete: Der Änderungsbereich 2 in Hugstetten liegt im LSG „Dreisamniederung“. Bevor der Änderungsbereich im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung als Gewerbefläche dargestellt werden kann, muss ein Verfahren abgeschlossen sein, dass den Änderungsbereich aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnimmt. Entsprechende Ersatzflächen müssen in der Gemeinde gefunden werden. Natura 2000 Gebiete: Das Siedlungsgebiet Umkirch ist in nördlicher, westlicher und südlicher Richtung durch das FFH-Gebiet Nr. 8012-341 „Breisgau“ umgeben. Der Änderungsbereich 3 in Umkirch liegt im Süden unmittelbar an diesem Gebiet. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass durch die trennende Wirkung der vorhandenen Straße (B31a) keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Des Weiteren befindet sich die durch die FFH- Richtlinie (Anhang IV) geschützte Wechselkröte in ihrer letzten vorhandenen Population im südwestlichen BadenWürttemberg im Änderungsbereich 2. Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes gehen landwirtschaftlich genutzte Flächen verloren, die der Art als Lebensraum dienen. Durch die Durch die Anlage von Laichgewässern (z.B. am künftigen südlichen Rand des Bebauungsplangebiets) kann dieser Eingriff minimiert bzw. Eingriffe ausgeglichen werden. Geeignet sind allerdings nur ganz speziell und für diese Amphibienart zugeschnittene Laichgewässer: flach, voll besonnt, keine Gebüsche oder Bäume in der Nähe, Rohboden und schütter bewachsene Grasfluren im Umfeld. Nur in warmem Wasser entwickeln sich die Larven ausreichend. Auch müssen die Gewässer prädationsfrei sein (keine Fische, nur wenige Libellenlarven). Hierzu ist es erforderlich, dass im Herbst die Laichgewässer austrocknen (temporäre Gewässer). Anbieten würden sich Laichgewässer in Form von kleinen Rückhaltebecken, die mit Dachwasser der Gewerbeflächen gespeist und dadurch reguliert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss dementsprechend eine artenschutzrechtliche Untersuchung und Beurteilung erfolgen. Weitere wertvolle und geschützte Biotopbestände nach § 32 NatSchG: Auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch befinden sich mehrere durch § 32 NatSchG geschützte Biotope. Im Änderungsbereich 1 sind dies die Biotope Nr. 17912-315-0110 „Feuchtstreifen südöstlich Holzhausen“ und Nr. 17912315-0111 „Feldhecke südöstlich Holzhausen“. Hierbei handelt es sich um einzelne Bereiche mit lokaler Bedeutung, die durch ein Grabensystem begleitet werden. Eine landschaftsplanerische Analyse und Abschätzung der ökologischen Gegebenheiten nach Inaugenscheinnahme durch das Büro Jenne- Büro für Garten- und Landschaftsplanung kam zu folgenden Ergebnissen: Große Teile der ehemaligen Grünlandflächen sind trotz schlechter Landbaueignung der Böden sehr intensiv ackerbaulich genutzt (Mais, Raps, etc.), sodass deren öko- Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 22 von 27 logische Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt erheblich eingeschränkt ist. Nur im südwestlichen Zipfel des geplanten Gewerbegebietes ist ein kleiner Wiesenrest in untergeordneter Größe vorhanden, sodass nicht von schützenswerten Heuschrecken- oder Schmetterlingsarten der Grünlandgesellschaften auszugehen ist. Wertgebend für das Gebiet sind dagegen die das Gebiet nördlich und südlich begrenzenden, stark mit Uferweidengebüschen bewachsenen, oft wasserführenden Gräben, von denen einer das Gebiet in Nord-Süd-Richtung gliedert. Die Gräben sind größtenteils sehr dicht bewachsen , sodass deren Funktionen als Amphibienund Libellenlebensräume relativ ungünstig zu bewerten ist. Es ist daher davon auszugehen, dass z.B. in diesen Habitaten die FFH-Art Helmazurjungfer (Siehe ASP) oder die geschützte Kreuzkröte gar keine Lebensgrundlage finden können, sodass deren Verbreitung im Gebiet selbst auszuschließen ist. Ebenso ist die gekammerte Landschaft auch für wertgebende Wiesenbrüterarten, wie z.B. den Kiebitz und die Feldlerche zu kleinräumig, um als Brutrevier genutzt zu werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Arten ggf. in den südlich angrenzenden, grünlandreichen Flächen der Gemarkung Freiburg wahrscheinlicher auftreten. Dennoch sind die Gebüsche und deren Säume von großem ornithologischem und landschaftsgliederndem Wert, da diese als Nahrungs- Schutz- und Brutreviere für typische Heckenbrüterarten zu bewerten sind. Aufgrund des relativ jungen Alters der Uferweidengebüsche (wahrscheinlich aus Biotopvernetzungsmaßnahmen der 90iger Jahre stammend!) und fehlender höhlenreicher Altbäume im Gebiet selbst, sind Bruträume und Wochenstuben für höhlenbrütende Tierarten, z.B. Spechte, Meisenarten, Steinkauz und Fledermausarten im engeren Gebiet nicht vorzufinden und damit das Gebiet als Brutraum dieser Tierarten eher als ungeeignet anzusprechen. Andererseits dürfte aufgrund der ökologischen funktionsräumlichen Vernetzung des geplanten Gewerbegebietes mit den ebenfalls strukturreichen, jedoch grünlandbetonten Flächen weiter südlich , sowie Streuobstflächen westlich entlang der Straße und den nördlich von einem Ackerkorridor abgetrennten Ortsrandstrukturen von Holzhausen als interessantes Jagdhabitat von Vogel- und Fledermausarten anzusprechen. Bei näherer Überprüfung der besonders geschützten Biotope ist festzustellen, dass lediglich kleinere Teilflächen der Biotope Feuchtstreifen und Feldhecke südöstlich Holzhausen Nr.179123 150111 und Nr. 179123 150110 im südwestlichen Bereich in geringem Umfang die Gewerbegebietsgrenze schneiden, die ansonsten im weiteren Untersuchungsgebiet befindlichen Biotope sind nicht betroffen, da sie außerhalb der Gewerbeausweisung liegen. Geschützte Flächen mit europäischer Bedeutung, FFH- oder Vogelschutzgebiete sind von der Ausweisung nicht direkt betroffen und da funktionsräumliche Vernetzungen der ca. 700-800 Meter südöstlich gelegenen FFH-Gebiet „Glotter und Nördlicher Mooswald“ sowie das Vogelschutzgebiet „Mooswälder bei Freiburg“ durch die Distanz und der östlich gelegenen Zäsur der BAB 5 eher unwahrscheinlich sind, können potenzielle Beeinträchtigungen der Gebiete und geschützter Arten als unerheblich eingeschätzt werden. Die vorhandenen Ufergehölze nördlich des geplanten Gebietes bilden einen klaren landschaftlichen Abschluss des Gewerbegebietes gegen Norden zur Ortslage hin, welcher durch die Grünflächenausweisung erhalten bleibt. Hierdurch sind Nutzungskonflikte mit vorhandenen und geplanten Wohnflächen vermeidbar und ein genügend breiter Landschaftskorridor für die Naherholung bleibt erhalten. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 23 von 27 Neben den ökologischen Funktionen der bestehenden Biotop- und Grabenstrukturen haben diese auch einen kulturhistorischen Wert. Dementsprechend wurde der Zuschnitt, die Lage und die Anordnung der Flächen innerhalb des Änderungsbereichs 1 so gewählt, dass die wichtigen Strukturen erhalten und als gliedernde Elemente von besonderer Bedeutung sein werden. Zusätzlich werden innerhalb des Plangebiets Aufwertungsmaßnahmen ermöglicht, die die vorhandenen Strukturen aufwerten und miteinander vernetzen, so dass positive Auswirkungen sowohl auf die Ökosysteme als auch auf die Gestaltung der Fläche zu erwarten sind. Art und Umfang der verschiedenen Maßnahmen werden im Rahmen der Bebauungsplanung genauer zu klären sein. Weitere Biotope werden durch den Änderungsbereich 6 beeinflusst. Hier sind die Biotope Nr. 17912-315-0108 „Auwaldstreifen am südlichen Mühlbach“, Nr. 17912-3150135 „Feldhecken westlich Neuershausen“ und Nr. 17912-315-0138 „Feuchtgebiet beim Schloß Neuershausen“ durch den Bereich des Eternit-Geländes tangiert, sowie das Biotop Nr. 17912-315-0119 „Feldhecken und Feldgehölze in der Niederung bei Holzhausen“ durch das Gebiet „Grasacker“. In allen Fällen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Rahmenbedingungen für die Biotope nicht verschlechtert und gegebenenfalls sogar verbessert werden, indem die bestehenden Planungen nicht realisiert werden. Weitere Biotope nach § 32 NatSchG sind durch die Änderungsbereiche nicht tangiert. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren: Im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch sind mehrere Grünzüge und Grünzäsuren vorhanden. u.a. die Grünzäsur in March zwischen den Ortsteilen Holzhausen und Buchheim oder der regionale Grünzug, der die Siedlungsfläche von Umkirch fast vollständig umgibt. Auch entlang der Dreisam und südlich von Hugstetten verlaufend, liegt ein regionaler Grünzug, so dass auch der Änderungsbereich 2 in einem solchen liegt. Dementsprechend ist für den Änderungsbereich 2 ein Zielabweichungsverfahren bezüglich der Schutzziele des regionalen Grünzugs nötig, bevor eine Änderung im Flächennutzungsplan durchgeführt werden kann. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet, so lange hier jedoch kein positives Ergebnis vorliegt, wird der Änderungsbereich 2 von der Genehmigung ausgeschlossen. Luft und Klima Das Bearbeitungsgebiet befindet sich in der südlichen Oberrheinebene. Durch die Beckenlage des Oberrheintieflands und des östlich davon ansteigenden Mittelgebirges des Schwarzwaldes ergeben sich für die Region südlicher Oberrhein sehr unterschiedliche und gegensätzliche Klimate. Die Rheinebene und das Rheinhügelland, sowie Teile der zum Oberrheingraben geöffneten Schwarzwaldtäler sind von hoher Sonneneinstrahlung und Wärme begünstigt. Der Oberrheingraben liegt im Bereich des gemäßigten Regen- und Westwindgürtels. Es herrscht relative Windarmut vor. Infolge der Beeinflussung von Kondensation und Wolkenbildung durch Luv und Lee-Effekte der Vogesen, sind in der Rheinebene bis zur Vorbergzone hin, die Niederschlagsmengen gering. Im gesamten Tiefland treten Belastungen in Form von Überhitzung und Schwüle auf, sowie häufige Temperaturinversionen mit Dunst oder Nebel und Anreicherung der Luft mit Schadstoffen. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 24 von 27 Die südliche Oberrheinebene zeichnet sich durch eine hohe Sonnenscheindauer aus. Die Zahl an trüben Tagen ist relativ gering, die Zahl an heiteren Tagen verhältnismäßig hoch. Die niedrigste Monatsmitteltemperatur beträgt im Januar 1°C, die höchste wird im Juli mit 19°C erreicht. Die Jahresmitteltemperatur liegt im Bearbeitungsraum bei ca. 10°C. Die Sonnenscheindauer beträgt im Jahresmittel ca. 1800-1850 Stunden. Der mittlere Jahresniederschlag beträgt 950 mm. Die Nebelhäufigkeit liegt bei ca. 70 Nebeltagen in der Rheinebene und ca. 50 Nebeltagen am Schwarzwald-Hangfuß. Die Windverhältnisse werden durch den Verlauf des Rheintals geprägt, aber auch durch den Bergwind des Kinzigtals beeinflusst. Die häufigsten Windrichtungen sind Süd und Südwest. Orts- und Landschaftsbild Die Landschaft nordwestlich von Freiburg ist gekennzeichnet durch eine geringe landschaftliche Reliefierung, ausgedehnte, meist kleinteilige Acker- und Wiesenflächen, durchsetzt mit meist größeren, zusammenhängenden Waldbeständen, vor der Kulisse des Schwarzwaldes. Durchquert wird dieser Landschaftsbereich durch den Flusslauf der Dreisam, der weiter nördlich in den Rhein mündet. In Bezug auf das Landschafts- und Stadtbild erfolgt für die einzelnen Teilflächen eine detaillierte Bestandserfassung und Bewertung. Des weiteren werden anhand vorhandener Kartengrundlagen und einer durchgeführten Bestandsaufnahme wichtige Freiräume für die Erholung beschrieben. Mensch Die Freiburger Bucht zeichnet sich für die Menschen sowohl durch die besonders attraktive und vielfältige Landschaft der Umgebung, als auch durch die klimatisch begünstigte Lage aus. Ausgedehnte Wald- und Wiesenflächen in den ebeneren Bereichen wechseln im Osten in die markante Landschaft des Schwarzwaldes, während sich im Westen die Rheinebene erstreckt. Überregionale Bedeutung hat Freiburg und seine Umgebung auch für viele Wochenendurlauber, so bietet die Region zahlreiche Möglichkeiten für freiraum- und naturbezogene Aktivitäten. Die Änderungsbereiche 1 bis 3 sind heute größtenteils landwirtschaftlich genutzte Flächen, deren Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion nachrangig sind. Wichtige, auch überregionale Wegeverbindungen werden zwar teilweise tangiert, jedoch ohne nachteilige Auswirkungen. Im Bereich der neu auszuweisenden Gewerbegebiete (Änderungsbereiche Holzhausen und Hugstetten) kann es zu zusätzlichen Immissionsbelastungen durch das angesiedelte Gewerbe kommen. Im Änderungsbereich 3 hingegen wird die landwirtschaftliche Fläche in ein Gewerbegebiet und ein Wohngebiet umgewandelt. Ein geplanter Grünstreifen wird die beiden Nutzungen trennen, sowie den Landschaftsraum aufwerten und Möglichkeiten der wohnungsnahen Erholung sowohl für die zukünftigen als auch bereits ansässigen Bewohner schaffen, so dass hier eine Verbesserung der Erholungsfunktion und Freiraumsituation zu erwarten ist. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 25 von 27 Sach- und Kulturgüter In dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch liegen verschiedene Kulturgüter, vorwiegend historische Kirchen und Schlösser. Diese Kulturgüter werden von den geplanten Änderungen nicht berührt. 5.7 Prognose der Aus- und Wechselwirkungen Die Aus- und Wechselwirkungen der Umweltbelange untereinander werden, soweit sie erkennbar und von Belang sind, in den einzelnen Kapiteln und Steckbriefen über die Schutzgüter behandelt. Wechselwirkungen, die im Zuge von Baumaßnahmen auf bisher unbebauten Flächen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zustande kommen, beziehen sich im wesentlichen auf die Versiegelung und damit den Verlust der Bodenfunktionen. Dadurch werden gleichzeitig Wirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Klima/Luft, Orts-/Landschaftsbild und den Menschen indiziert. Der Änderungsbereich 2 (Gewerbegebiet Hugstetten) liegt im Landschaftsschutzgebiet „Dreisamniederung“ so dass zur Darstellung der Bauflächen im Flächennutzungsplan eine Befreiung von den entsprechenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen erforderlich ist. Als Ergebnis der einzelnen Flächenbewertungen der Änderungsbereiche 1-3 hinsichtlich der geplanten Nutzungen, werden keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern erwartet. 5.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird bereits auf die Erforderlichkeit der Ausweisung von Entwicklungsflächen als Standorte insbesondere für Gewerbe hingewiesen. Im derzeitigen Planungsstand findet lediglich eine Grobeinschätzung der Flächen statt. Detaillierte Aussagen werden auf der Bebauungsplanebene getroffen. Bei Verzicht der vorgesehenen Planungen (Nullvarianten) wäre eine Weiterführung der bisherigen Nutzungen nach den bisherigen Vorgaben des Flächennutzungsplanes am wahrscheinlichsten. Dabei handelt es sich bei den Änderungsbereichen 1-3 um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Für diese Flächen liegen mehr oder weniger Vorbelastungen durch die bestehenden Nutzungen (Landwirtschaft, gegebene Erschließung) vor, die bei Weiterführung der Nutzung bestehen bleiben würden. Bei den Flächen des Änderungsbereichs 6 hingegen ist davon auszugehen, dass eine gewerbliche Nutzung angesiedelt wird, da der Gemeinde keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 5.9 Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 26 von 27 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung umwelterheblicher Auswirkungen werden in den jeweiligen Steckbriefen im Anhang aufgeführt. Aussagen zu notwendige Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen können im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung noch nicht oder nur sehr vage getroffen werden. Dies ist erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkret möglich. Hinweise hierzu sind z.T. ebenfalls in den jeweiligen Steckbriefen im Anhang aufgeführt 5.10 Flächensteckbriefe Für die einzelnen Flächen wurden sogenannte Flächensteckbriefe erstellt, in denen die landschaftsökologischen Kriterien untersucht und bewertet werden. Diese Steckbriefe erfüllen für den Umweltbericht die zentrale Aufgabe der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, nach der die Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden müssen (siehe Anlage Flächensteckbriefe). Für die Änderungsbereiche 5 und 6 wurde auf das Erstellen entsprechender Steckbriefe verzichtet, da es sich einmal um die Änderung einer textlichen Formulierung und zum anderen um die Herausnahme von Gewerbeflächen und deren Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft handelt. Bei beiden Änderungsbereichen wird nicht von negativen Auswirkungen auf die Umwelt ausgegangen. 5.11 Monitoring Detaillierte Aussagen zu Maßnahmen im Rahmen des Monitorrings sind im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht sinnvoll und werden daher auf der Ebene der konkreten Bebauungsplanung für die einzelnen Gebietsbereiche abgehandelt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter sind entsprechende Maßnahmen zur Überwachung durchzuführen und zu dokumentieren. 5.12 Summationswirkung Die Summe der im Gesamtgebiet geplanten Nutzungsänderungen und den damit verbundenen Eingriffen ergeben für den Naturhaushalt (Schutzgüter) bestimmte Belastungen. Durch die in den einzelnen Flächensteckbriefen vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann die Summationswirkung verringert werden. In der Gesamtbilanz verringern sich die freiraumbezogenen und unversiegelten Flächen um ca. 9,7 ha (siehe Ziffer 4). Somit kann von deutlichen Auswirkungen auf die Umwelt bzw. die einzelnen Schutzgüter ausgegangen werden. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 5.13 Seite 27 von 27 Plangrundlagen/Literatur x Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH: Landschaftsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch, Juni 1992 x REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN; Regionalplan 1995 x Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) x Grundkarten der Gemeinden March und Umkirch x Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch x aqua.plan: Gewässerentwicklungsplan Dreisam, 2002 x Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Umwelt, Abgrenzung Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“ 2006 March, den Der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch Der Planverfasser Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 1 von 12 FNP-Darstellung (unmaßstäbl.): − bisher: Gewerbe, jedoch von der Genehmigung ausgenommen. Anzunehmende Darstellung daher landwirtschaftliche Fläche Flächendaten: − Größe: ca. 11,0 ha ( davon 9,8 Gewerbefläche, 1,0 Grünfläche, 0,2 Verkehrsfläche) − Lage: südlich Holzhausen, extern in der Landschaft − Topographie: eben − Nutzung: Landwirtschaft Rechtliche Vorgaben: − Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen § 32 Biotope Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 2 von 12 Stadtplanerische Bewertung Landschaftsplanerische Bewertung geeignet mit Auflagen geeignet Lage abseits der Siedlung verhindert Immissionskonflikte und lässt Entwicklungsspielräume für die Ortsentwicklung zu. Gute verkehrliche Anbindung an BAB 5 ohne die Ortsdurchfahrten zu belasten. Das vorhandene historische Grabensystem und die begleitenden Feldgehölzhecken, die teilweise nach § 32 geschützt sind, sind nach Möglichkeit zu erhalten bzw. bei der Planung zu berücksichtigen. Stadtplanerische Kriterien Landschaftsplanerische Kriterien Lage und Standortgunst Boden − Externe Ortslage südlich des Siedlungskörpers Holzhausen, ca. 400 m vom Ortskern entfernt − Auenpseudogley bis Auengley , lehmiger Schluff bis 150 cm mächtig, teilweise über Lehm oder Ton − Lagegunst v.a. durch die Nähe zur BAB 5 und der in ca. 1 km Entfernung liegenden Anschlussstelle Freiburg-Nord ohne Belastung von Ortsdurchfahrten − Feuchte Böden, die zu Staunässe neigen und teilweise über wasserführende Gräben entwässert werden − − Vorwiegend ebene Fläche In tiefen Schichten Kiessand in nutzbarer Mächtigkeit von bis zu 20 m − Der Regionalplan weist für Holzhausen GEFunktion aus − Beeinträchtigung durch zu erwartende Versiegelung − Minimierung der Nutzungskonflikte (Sportstätten, Ortskern) durch Entfernung Erschließbarkeit / Ökonomie Grund- und Oberflächenwasser − Anschluss an das überörtliche Verkehrssystem ohne Ortsdurchfahrt direkt über die L 187 (Benzhauser Straße) an die BAB 5 über den Anschluss Freiburg-Nord − In tieferen Schichten poröser Kiessand, darüber Schichten aus lehmigem Schluff mit Staueigenschaften, daher Grundwasserneubildungsgebiet mit einer Rate von 3-4 l/s/km² − Direkter Anschluss an die L 187 unbedingt nötig, um die Lagegunst zur BAB nutzen zu können − Stellenweise feuchter Boden mit Grundwasser, teilweise schwankend, in max. 2 m Tiefe − Darüber hinaus kein weiterer Ausbau für einen Anschluss an das überörtliche Verkehrssystem nötig − Niederschlagsabhängige Porengrundwasservorkommen − − Nebenanschluss an Kreisstraße 4920 möglich. Oberflächenwasser nur in Form von wasserführenden Gräben in Südost-NordwestFließrichtung (teilweise historischer Bestand), jedoch kein ausgeprägtes, zusammenhängendes System, eher rudimentäre Teilstücke, aber von Bedeutung, v.a. durch stauende Bodenschichten bei der Entwässerung des Gebietes − Teilweise Überschwemmungsgefahr bei starken, oder lang anhaltendem Niederschlägen Technische Ver- und Entsorgung Klima und Luft − Durch externe Lage, ist eine komplett neue Erschließung notwendig − − Oberflächenwasser können durch das bestehende Grabensystem aufgenommen werden, zeitweise Überschwemmungsgefahr bei Starkregen und Gefahr der Staunässe im Boden Gebiet mit Windrichtungen vorwiegend aus westlichen und südlichen Richtungen bei einer Lage südöstlich des Ortskerns Holzhausens − Mikroklimatisch für das Ortsklima von Holzhausen nicht von Bedeutung, da der Ort primär durch Wind belüftet wird − Im Gebiet verläuft der Verbandssammler, der bei der Planung berücksichtigt werden muss Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 3 von 12 Nutzungskonflikte / Immissionen Arten- und Biotope − Keine unmittelbare Nähe zum Siedlungskörper, daher keine Belastung des Ortsteils Holzhausen sowie der Sportstätten im Süden des Ortsteils durch Immissionen. − − Entwicklungsmöglichkeiten von Holzhausen werden nicht eingeschränkt Das Gebiet umfasst verschiedene Teilstücke eines historischen Grabensystems, dass mit Galeriewaldresten und einem Staudensaum umgeben ist, der Wert dieses Systems ist eher landschaftsbildprägend und als Zeugnis der historischen Kulturlandschaft aufwertbar − Neuer Siedlungskörper in der Landschaft, der von Holzhausen sehr massiv wahrgenommen werden kann − − Nähe zu bestehenden Freiflächen (Baggersee, Campingplatz) auf Freiburger Stadtgebiet, jedoch durch Autobahn getrennt, so dass Immissionskonflikte nicht zu erwarten sind Das Grabensystem ist teilweise als § 32 Biotop (Feldgehölze und Feldhecken) ausgewiesen, jedoch nicht zusammenhängend, sehr kleinteilig. Eine Verbindung im regionalen Kontext ist daher nicht vorhanden − Kein Vorkommen geschützter Arten, aber wahrscheinlich von Bedeutung für die Avifauna − Bedeutung der Gräben für die Vernetzung der Biotope auch mit der Umgebung soll gestärkt werden − Die Fläche wird vorwiegend durch den Ackerbau genutzt, trotz mittlerer bis schlechter Landbaueignung und teilweise Staunässe − An der westlichen Grenze verstärkter Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden durch eine Gärtnerei − Vereinzelte Hochobstbestände (Streuobst) sind heute in die landwirtschaftlichen Flächen integriert und sollten erhalten werden Ortsbild Landschaftsbild − Lage in 100-200 m Entfernung zum bestehenden Siedlungskörper − − Eingrünung und Gestaltung der neu entstehenden Ränder des Gewerbegebietes unbedingt nötig, um v.a. von Norden die breite Front des neu entstehenden Gebietes optisch aufzuwerten und die massive Wirkung zu minimieren Entstehung eines neuen Siedlungskörpers frei in der Landschaft in einem Abstand von 100- 200 m zum bisherigen Ortsrand − Weiträumige Einsehbarkeit, auch von der BAB, durch die Lage zwischen der Autobahn und Holzhausen − Gliederung der Fläche durch die bestehenden Gräben und die begleitende Vegetation, da weitgehend ebenes Gelände − Höhenbeschränkung für Gebäude im Bebauungsplan festsetzen − Beibehaltung der Erweiterungspotenziale für die Sportstätten von Holzhausen − Fläche durch die Vegetation entlang der Autobahn begrenzt − Beeinträchtigung der Fläche durch das rudimentär bestehende historische Grabensystem, das bei den Planungen unbedingt berücksichtigt und erhalten werden soll. − Vorbelastung durch die Nähe zur BAB 5 Erholung − Entsprechend der Nähe zur BAB 5 nur eingeschränkte Naherholungsfunktion − Deutliche Entfernung zu den bestehenden Sportstätten Holzhausens, die Verbindung dieser mit dem Landschaftsraum kann ebenfalls großräumig erhalten werden und das Entwicklungs- bzw. Erweiterungspotenzial der Sportflächen besteht weiterhin Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 4 von 12 Minimierungs-/ Ersatzmaßnahmen Mögliche Ausgleichsmaßnahmen − Abstand zwischen der Bebauung und den ökologischen Strukturen − Erhalt der wertvollen ökologischen Strukturen und Vernetzung dieser innerhalb des Plangebiets − Verminderung der Versiegelten Fläche − − Optimierung der Gestaltung und Anordnung der baulichen Anlagen Gutachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Avifauna − − Ansiedlung der Emissionsreichen Gewerbe in der Nähe zur Autobahn (bereits vorbelastet) Durchgrünung des Gewerbegebietes, gärtnerische Anlage der nicht bebauten Grundstücksflächen − − Reduzierung anderer Gewerbestandorte innerhalb der Gemeinde (Änderungsbereich 6) Mögliche Ausgleichsflächen zwischen Plangebiet und Autobahn im Osten Hinweise für die Bebauungsplanung − Die Fläche liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen, so dass Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) von diesen ausgehen können. − Die Fläche liegt fast vollständig in einem in der Lagerstättenpotenzialkarte für die Kiesvorkommen der Region Südlicher Oberrhein ausgewiesenen Abschnitte mit nutzbaren Kiesmächtigkeiten zwischen 0 und 30m, wobei die Mächtigkeiten von Südwesten nach Nordosten zunehmen. Bei Baumaßnahmen anfallendes Material aus diesen Bereichen sollte auf Verwendbarkeit als Baustoff geprüft und eingesetzt werden. − Die Fläche befindet sich in 4.500 m Entfernung des Verkehrslandeplatzes Freiburg unterhalb der Anflugfläche der Landerichtung 160° bzw. unterhalb der Abflugfläche der Startrichtung 340°. Lärmemissionen durch an- und abfliegende Luftfahrzeuge sind zu erwarten, ein Durchdringen der Hindernisbegrenzungsflächen hingegen nicht. − Durch die Fläche verläuft ein Verbandssammler DN 1100 mm des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, der nicht überbaut werden darf, bzw. beidseitig ein Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 5 von 12 FNP-Darstellung (unmaßstäbl.): − bisher: Landwirtschaft Flächendaten: − Größe: ca. 1,8 ha − Lage: im südlichen Hugstetten, westlich des bestehenden Gewerbegebietes − Topographie: eben − Nutzung: Landwirtschaft Rechtliche Vorgaben: − Landschaftsschutzgebiet Dreisamniederung − Wasserschutzgebiet Zone III − Regionaler Grünzug Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen in March Hugstetten Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 6 von 12 Stadtplanerische Bewertung Landschaftsplanerische Bewertung geeignet geeignet Die Erweiterung bestehender Betriebe und damit die Sicherung der Betriebe und der Arbeitsplätze ist nur an diesem Standort möglich Die funktional und ökologisch wertvollen Baumbestände entlang der L 116 werden erhalten. Der Boden weist insgesamt nur eine geringe Wertigkeit auf, die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten. Eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist erforderlich. Stadtplanerische Kriterien Landschaftsplanerische Kriterien Lage und Standortgunst Boden − Erweiterungsflächen der Gewerbebetriebe im südlichen Hugstetten, östlich der L 116 − 30- 100 cm mächtiger Auengley im Wechsel mit braunen Auengley auf Sand und Kies − Entfernung zum BAB-Anschluss FR-Nord ca. 3,8 km − im westlichen Teil zunehmend lockerer brauner Auenboden in einer Mächtigkeit von bis zu 40 cm − Entfernung zum BAB-Anschluss FR-Mitte ca. 2,9 km − In tieferen Schichten Kiessand in nutzbarer Mächtigkeit von 10 bis 20m − Nutzbare Feldqualität niedrig − Beeinträchtigung durch zu erwartende Versiegelung Erschließbarkeit / Ökonomie Grund- und Oberflächenwasser − − Flächen für Grundwasserneubildung mit hoher Empfindlichkeit. Rate von etwa 9 l/s/km² − Grundwasser in bis zu 1m Tiefe unter der Flur − Lage östlich des Flusses Dreisam, jedoch keine Überschwemmungsgefahr durch ausreichend hohe Dämme (HQ 100) − Wasserschutzgebiet Marchwasserverband Zone III − Erschließung über eine Verbindung nach Norden zur Grünstraße, da die schwierige Topographie eine Erschließung über die bereits bestehenden Grundstücke ausschließt Äußere Erschließung über die Landesstraße L 116 und anschließend über die neue Ortsumfahrung Umkirch zur BAB 5. Daher günstige überörtliche Erschließung Technische Ver- und Entsorgung Klima und Luft − Anschluss an bereits bestehende Siedlungsentwässerung prinzipiell möglich, da Erweiterungsflächen der bereits bestehenden Gewerbebetriebe. Die Kapazität vorhandener Anlagen ist zu prüfen − − Oberflächenwasserabfluss in die benachbarte Dreisam. Beachtung der besonderen Anforderungen Lage des Gebietes im Bereich mit vorwiegend westlichen und südlichen Windrichtungen. Lage westlich der Bebauung mit geringfügigen Auswirkungen auf die Belüftung des bestehenden Gewerbegebietes, jedoch nicht in bezug auf Wohnbebauung − − Hochspannungsleitung unmittelbar westlich des Gebietes (Umspannungsstation im NW) − Die angrenzenden Flächen direkt am Fluss sollte von flächiger Bebauung freigehalten werden, um Kaltluftströme vom Wasser in die Ortslagen nicht zu behindern Besondere Anforderungen wegen der Lage im Wasserschutzgebiet Zone III Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 7 von 12 Nutzungskonflikte / Immissionen Arten- und Biotope − − Landschaftsschutzgebiet Dreisamniederung − Gute Anbindung an das überörtliche Verkehrswegenetz über die B 31. Daher ist keine Belastung der Ortskerne von Umkirch und Buchheim zu erwarten. Vorkommen der geschützten Wechselkröte als letzter Bestand im südlichen Baden-Württemberg (Art des Anhang IV FFH-RL) − Im südlichen Teil extensiv genutztes Grünland, das aus landschaftspflegerischen Gründen als Dauergrünland gepflegt wird − Konflikt durch die Nähe der Bebauung zur Dreisam, sowie der wenig integrierten Lage − − Erweiterungsflächen bereits bestehender Gewerbebetriebe, die an ihrem derzeitigen Standort die Möglichkeit zur Erweiterung bekommen sollen, um die Unternehmen langfristig an diesem Standort zu sichern Entlang der L 116 wertvolle Obstbaumbestände und Heckenreihen (ausreichend weit entfernt und nicht im Geltungsbereich), die auch für den Immissionsschutz entlang der Landesstraße L 116 von Bedeutung und unbedingt zu erhalten sind − Westlich der L 116 Gebiet mit bedeutendem Naherholungspotenzial (Grillplatz, Spielplatz). Eine Eingrünung des Gewerbegebietes ist daher empfohlen − Mittel bis schlechte Eignung des Bodens für den Ackerbau, gute bis mittlere Eignung für Grünland − Lage im regionalen Grünzug (entlang der Dreisam und südlich von Hugstetten) − Aufgrund relativ großer Abstände zur benachbarten Wohnbebauung im Norden sind Immissionskonflikte nicht zu erwarten Ortsbild Landschaftsbild − Wenig integrierte Lage der Fläche. Verschiebung des Siedlungsrands nach Westen − − Auf eine qualitätvolle Gestaltung der neuen Ortsränder ist zu achten, da der Bereich von der Dreisam und dem begleitenden Grün- und Naherholungsraum wahrgenommen wird Verschiebung des Siedlungsrands nach Westen. Allerdings ist eine Vorbelastung durch die L 116 gegeben. − Der Eingrünung des neu entstehenden Gewerbegebietes sollte auf Grund der Nähe zum Erholungsraum westlich der Landesstraße L 116, sowie der Wegeverbindungen zum südlich angrenzenden Erholungswald eine besondere Bedeutung zukommen Erholung − Die Erholungsfunktion dieser Fläche ist durch die Nähe der Gewerbebetriebe minimal − Der Grünraum entlang der Dreisam ist ausreichend weit entfernt, so dass nicht mit einer Beeinträchtigung dieses überörtlich bedeutenden Gehund Radwegs zu rechnen ist − Geringe Flächengröße − Nördlich der Fläche führt ein Wanderweg in OstWest-Richtung, der den südlichen Ortsteil von Hugstetten mit der Dreisam und den begleitenden Rad- und Wanderwegen verbindet − Südlich von Hugstetten liegt ein wertvoller und lokal bedeutender Erholungswald, dessen Erreichbarkeit sichergestellt werden soll Minimierungs-/ Ersatzmaßnahmen Mögliche Ausgleichsmaßnahmen − Minimierung der Versiegelung − − Schutzmaßnahmen bezüglich der Lage im Wasserschutzgebiet Eingrünung des Plangebiets v.a. an der Grenze nach Westen und Süden − Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Vorkommens der Wechselkröte beispielsweise durch die Anlage von Laichgewässern im südlichen Teilbereich Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch 1.Änderung FLÄCHENSTECKBRIEFE Hinweise für die Bebauungsplanung − Die Fläche liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen, so dass Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) von diesen ausgehen können. − Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet Zone III des „Marchwasserverbands“ (Nr. 315005). Einschlägige Schutzbestimmungen hinsichtlich der Beschränkung für Ansiedlungen sind deshalb zu beachten − Auf Grund des Vorkommens der Wechselkröte wird im Bebauungsplanverfahren eine artenschutzrechtliche Untersuchung und Beurteilung notwendig Stand: 22.09.2008 Fassung: Offenlage Seite 8 von 12 Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 9 von 12 FNP-Darstellung (unmaßstäbl.): − bisher: Landwirtschaft Flächendaten: − Größe: ca. 4,0 ha (1,8 Gewerbe, 1,3 Wohnbaufläche, 0,8 Mischbaufläche, 0,1 Grünfläche) − Lage: östlicher Ortseingang Umkirch − Topographie: eben − Nutzung: Landwirtschaft Rechtliche Vorgaben: − Wasserschutzgebiet Umkirch Zone III Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in Umkirch Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 10 von 12 Stadtplanerische Bewertung Landschaftsplanerische Bewertung geeignet geeignet Insbesondere wegen der durch die neue Umgehungsstraße neu entstandenen Ortseingangssituation und der Kombination von Versorgungsfunktionen und Wohnbereichen. Insbesondere sind negative Auswirkungen nur durch zusätzliche Versiegelung und Flächeninanspruchnahme geringwertiger Ackerflächen zu erwarten. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu berücksichtigen. Stadtplanerische Kriterien Landschaftsplanerische Kriterien Lage und Standortgunst Boden − Lage östlicher Ortsrand von Umkirch. Im Südosten begrenzt durch die neue Umgehungsstraße von Umkirch − Brauner Auenboden in 60-120 cm Mächtigkeit mit Zwischenlagerungen aus stauenden Lehmschichten − Östliche Erweiterung eines bestehenden Wohngebietes mit anschließendem Mischgebiet und eingeschränkten Gewerbegebiet zur Versorgung der Bevölkerung − Geringe bis mittlere nutzbare Feldkapazität − In tieferen Schichten 5- 10 m mächtige nutzbare Kiessandschicht − Beeinträchtigung durch zu erwartende Versiegelung − Ebene Fläche − Entfernung BAB-Anschluss FR-Mitte ca. 0,5 km ohne Ortsdurchfahrt Erschließbarkeit / Ökonomie Grund- und Oberflächenwasser − Erschließung der Wohnbebauung im Nordwesten über die bereits bestehenden Verkehrswege möglich. Das Mischgebiet und das Gewerbegebiet im Südosten hingegen kann direkt von der Landesstraße L 115 erschlossen werden − Teilweise Zwischenlagerungen aus stauenden Lehmschichten, daher oberflächennahe, feuchte Böden mit z.T. Schwankungen des Grundwassers in bis zu 2 m Tiefe − Haftnässe und Luftmangel in dichtgelagerten Böden − Eine zusätzliche Belastung des Ortskerns von Umkirch durch den Zulieferverkehr ist nicht zu erwarten, da die Zufahrt von der BAB 5 und von der Anschlussstelle FR-Mitte ohne Ortsdurchfahrt gegeben ist − Lage im Wasserschutzgebiet Zone III − Flächen für niederschlagsabhängige Grundwasserneubildung mit mittlerer bis hoher Empfindlichkeit. Rate von etwa 7 l/s/km² − Direkter Anschluss an das überörtliche Verkehrssystem − Der Grünstreifen als trennendes Element soll nur für nicht motorisierten Verkehr durchgängig sein Technische Ver- und Entsorgung Klima und Luft − Anschluss an bestehende Ver- und Entsorgungseinrichtungen im Nordosten möglich. Die Kapazität vorhandener Anlagen ist zu prüfen − − 20 KV-Leitung im nördlichen Plangebietsbereich − Teilweise Gefahr der Haftnässe im Boden, die besondere Berücksichtigung erfordert Die Fläche liegt im Osten von Umkirch, in einem Gebiet mit Windrichtungen vorwiegend aus Westen und Süden. Daher ist nicht von einer Beeinträchtigung des Ortsklimas von Umkirch auszugehen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 11 von 12 Nutzungskonflikte / Immissionen Arten- und Biotope − Die Lage der Fläche zwischen der bereits bestehenden Siedlung und der neuen Umgehungsstraße von Umkirch erfordert eine angepasste Planung wegen der Übergangssituation − Dichtgelagerte Böden mit teilweise Haftnässe und Luftmangel. Daher nur mittlere Eignung des Bodens für den Ackerbau, sowie mittlere bis geringe Eignung für die Grünlandbewirtschaftung − Immissionsbelastung durch die Umgehungsstraße im Osten. Daher Ansiedlung von Gewerbe im Osten und Wohnen im Westen. Die Teilung durch einen Grünstreifen und die Einfügung einer Mischbaufläche soll Immissionskonflikte minimieren. − − Grünstreifen wertet ebenfalls die Verbindung der bereits bestehenden Bebauung und dem Landschaftsraum auf. Es entstehen wohnungsnahe Erholungsräume und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche Entlang der Grenze der bestehenden Siedlungsfläche wurde ein Erdwall mit Gehölzstreifen angelegt, neben ortstypischen Arten wie Ahorn oder Buchen, befinden sich aber auch nicht standortgerechte Arten (vorwiegend Ziersträucher wie Forsythie) an diesem Standort − Nördlich des Gebietes, die Reitanlage einfassend, teilweise wertvolle Einzelbaum- und Baumgruppenbestände − Nutzungskonflikte mit dem im Norden liegenden Reiterhof sind nicht zu erwarten − Lage im Wasserschutzgebiet Zone III erfordert besondere Berücksichtigung Ortsbild Landschaftsbild − Durch die Bebauung der Fläche entsteht ein neuer Ortsrand für Umkirch, der durch die Umgehungsstraße definiert wird und auf dessen Gestaltung besonderer Wert gelegt werden sollte − Lage im Osten des Siedlungsgebietes Umkirchs, im Südosten begrenzt durch die neue Umgehungsstraße von Umkirch − − Durch die neue Bebauung ergibt sich gegenüber dem Bestand eine Höhenstaffelung, die einen harmonischeren Übergang vom Ort in die freie Landschaft darstellt und den heute durch die Hochhäuser gebildeten „harten“ Sieldungsrand abmildert Die bestehende Siedlung wird nach Osten hin erweitert. Es entsteht ein neuer Ortseingang, der jedoch durch die neue Umgehungsstraße bereits definiert ist − Erhebliche Veränderungen des Landschaftsraumes in jüngster Vergangenheit durch den Bau der neuen Umgehungsstraße, die dicht an die Bebauung herangerückt ist − Heute Ackerfläche ohne landschaftsgestaltende Elemente − Die angepflanzte Gehölzhecke im Osten der bestehenden Siedlungsfläche ist die prägendste Struktur Erholung − Teilweise ausgewiesene Kompensationsfläche für den Fehlbedarf an speziellen öffentlichen Grünflächen (vorwiegend Kleingärten), jedoch nicht als solche genutzt − Die Fläche hat heute keinen besonderen Erholungswert (Ackerbrache) − Zugang zu wichtigen Naherholungsräumen im Südosten sollten erhalten werden − Im Norden mittelbar angrenzende Reitsportanlage mit hohem Naherholungswert, v.a. für Kinder und Jugendliche − Überörtliche Wegeverbindungen sind nicht im unmittelbaren Umfeld, lediglich ein Radweg, der den südlichen Freiraum erschließt wird durch den Geltungsbereich tangiert, bleibt aber erhalten Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Stand: 22.09.2008 March-Umkirch 1.Änderung Fassung: Offenlage FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 12 von 12 Minimierungs-/ Ersatzmaßnahmen Mögliche Ausgleichsmaßnahmen − Verringerung der Versiegelung auf das Minimum − − Optimierung der Bebauung/ Nutzungen in Gestalt und Anordnung Anlage eines Grünbereichs zwischen den Nutzungen für die Aufwertung der ökologischen Strukturen sowie für die Naherholung. − Ein- und Durchgrünung des Plangebiets, v.a. nach Norden Hinweise für die Bebauungsplanung − Die Fläche liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen, so dass Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) von diesen ausgehen können. − Die Fläche liegt fast vollständig in einem in der Lagerstättenpotenzialkarte für die Kiesvorkommen der Region Südlicher Oberrhein ausgewiesenen Abschnitte mit nutzbaren Kiesmächtigkeiten zwischen 0 und 30m, wobei die Mächtigkeiten von Südwesten nach Nordosten zunehmen. Bei Baumaßnahmen anfallendes Material aus diesen Bereichen sollte auf Verwendbarkeit als Baustoff geprüft und eingesetzt werden. − Es ist durch die Festsetzungen geeigneter Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass durch die Ausweisung weiterer Gewerbe- und Bauflächen das anfallende, zusätzliche Oberflächenwasser nicht zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr für die Unterliegergemeinden führt. − Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet Zone III „Umkirch“ (Nr. 315074). Einschlägige Schutzbestimmungen hinsichtlich der Beschränkung für Ansiedlungen sind deshalb zu beachten. − Die Nähe zu bestehenden Waldflächen im Süden erfordert die Einhaltung der notwendigen Grenzabstände.