Offenlage (22.09.2008)

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Flächennutzungsplan
des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch
1. Änderung
Begründung
Stand : Offenlage (22.09.2008)
Inhaltsverzeichnis
1
Rechtsgrundlagen und Verfahrensablauf ............................................................................3
2
Anlass der Planänderung ......................................................................................................4
2.1
Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen
4
2.2
Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen im March-Hugstetten
4
2.3
Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in Umkirch
4
2.4
Änderungsbereich 4: Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch
5
2.5
Änderungsbereich 5: Sondergebiet Sträßle in March-Buchheim
5
2.6
Änderungsbereich 6: Herausnahme der Gewerbefläche Grasacker in March-Holzhausen
und des ehemaligen Eternitgelände in March-Neuershausen
6
3
Änderungsbereiche................................................................................................................6
3.1
Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen
6
3.2
Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen in March-Hugstetten
10
3.3
Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in Umkirch
11
3.4
Änderungsbereich 4: Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch
13
3.5
Änderungsbereich 5: Textliche Änderung für das Sondergebiet „Infrastruktur Sträßle“ in
March-Buchheim
13
3.6
Änderungsbereich 6: Herausnahme der Gewerbefläche Grasacker in March-Holzhausen
und des ehemaligen Eternitgeländes in March-Neuershausen
14
4
Flächenbilanz der 1. FNP-Änderung...................................................................................15
5
Umweltbericht.......................................................................................................................16
5.1
Einleitung
16
5.2
Rechtliche Grundlagen
17
5.3
Aufgabe und Methodik des Umweltberichts
17
5.4
Prognose über die Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Durchführung der Planung 18
5.5
Naturräumliche Übersicht
20
5.6
Natürliche Grundlagen
20
5.7
Prognose der Aus- und Wechselwirkungen
25
5.8
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der
Planung
25
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
26
5.9
5.10 Flächensteckbriefe
26
5.11 Monitoring
26
5.12 Summationswirkung
26
5.13 Plangrundlagen/Literatur
27
Anhang: Flächen- und Projektsteckbriefe zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Umweltprüfung)
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
1
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
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RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSABLAUF
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch die vorgesehenen Flächennutzungen in ihren Grundzügen dar.
Bebauungspläne, die baulichen und anderen Nutzungen im Detail verbindlich regeln,
sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Für das Gebiet der Gemeinden March und Umkirch wurde im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes ein gemeinsamer Flächennutzungsplan aufgestellt. Dieser wurde am 19.12.1994 genehmigt und ist seit dem 20.01.1995 wirksam. Seit dieser Zeit
wurde der Flächennutzungsplan nicht geändert, so dass er seinen Zielhorizont bald erreicht hat und eine Gesamtfortschreibung in absehbarer Zeit vom Gemeindeverwaltungsverband in Angriff genommen werden muss.
Aufgrund anliegender Vorhaben mit kurzfristigem Realisierungshorizont hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 12.11.2007 beschlossen,
zunächst das jetzt vorliegende punktuelle 1. Flächennutzungsplanänderungsverfahren
einzuleiten, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung entsprechender Bebauungspläne und damit für die Realisierung der nachfolgend aufgeführten Vorhaben zu schaffen.
12.11.2007
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch fasst gemäß § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans.
03.03.2008
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch billigt den vorgelegten Planentwurf und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
21.04.2008 –
23.05.2008
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange aufgefordert, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung zu äußern (Scoping).
21.04.2008 –
23.05.2008
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (1) BauGB.
22.09.2008
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch behandelt die in der frühzeitigen Beteilung eingegangenen Stellungnahmen, billigt den Entwurf und beschließt die
Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB.
10.11.2008 –
11.12.2008
Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB
(noch nicht terminiert)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch behandelt die in der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen und fasst den Wirksamkeitsbeschluss für die 1.
Flächennutzungsplanänderung.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
2
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ANLASS DER PLANÄNDERUNG
Die Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes MarchUmkirch basiert auf mehreren Entwicklungen, die die Rahmenbedingungen der Ortsentwicklung beeinflusst haben, bzw. in zwei Fällen auch auf konkrete Anträge privater
Investoren.
Aufgrund der im Wirtschaftsleben üblichen kurzen Entscheidungs- und Umsetzungszeiträume handelt es sich überwiegend um Nutzungswünsche, die eine zeitnahe
Schaffung von Planungsrecht erforderlich machen, damit den jeweiligen Betrieben die
erforderlichen Ansiedlungs- oder Erweiterungsmöglichkeiten eröffnet werden können.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Belange der Wirtschaft und ihrer mittelständischen Struktur im Interesse
einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung zu berücksichtigen. Die zeitnahe
Schaffung der Voraussetzungen für die geplanten Vorhaben im Rahmen des punktuellen 1. Änderungsverfahrens ist daher dringend geboten. Daher ist es für die in Rede
stehenden Vorhaben nicht möglich auf die anstehenden Gesamtfortschreibung des
Flächennutzungsplans zu warten.
2.1
Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen
In der Gemeinde March stehen keine größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen
mehr zur Verfügung. Einige kleinere Gewerbeflächen die im Flächennutzungsplan dargestellt sind, erscheinen aus heutiger Sicht kaum geeignet. Die Hoffnung das sog.
Schwenk-Areal im Ortsteil Neuershausen als Gewerbefläche nutzen zu können,
müssen wegen der Altlastenproblematik als nicht realisierbar eingestuft werden. Da
immer wieder Anfragen Gewerbetreibender an die Gemeinde herangetragen werden,
hat die Gemeine March im Jahr 2007 eine Standortuntersuchung für ein zukünftiges
Gewerbegebiet in Auftrag gegeben. Gesucht wurden Gewerbeflächen, die im Vorgriff
auf die Flächennutzungsplan-Fortschreibung den zukünftigen Gewerbeflächenbedarf
für die nächsten 15 Jahre decken. Im Ergebnis hat diese Untersuchung den Standort
im Ortsteil Holzhausen als am besten geeignet eingestuft. Folgerichtig hat der Gemeinderat beschlossen diesen Standort als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan darzustellen. Dies entspricht auch den regionalplanerischen Vorgaben,
die dem Ortsteil Holzhausen eine gewerbliche Funktion (GE) zuweisen.
2.2
Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen im March-Hugstetten
Auch im Gewerbegebiet Hugstetten stehen keine weiteren Flächen zur Verfügung. Die
bestehenden Betriebe haben keine Erweiterungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund
haben einige, im Eschenweg ansässige Betriebe, die Gemeinde gebeten eine Erweiterungsmöglichkeit auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen in den rückwärtigen Grundstücksbereichen in Richtung der L 116 zu prüfen. Da die Gemeinde zur
Stützung des lokalen Arbeitsplatzangebotes und zur langfristigen Sicherung der Betriebe beitragen will, sollen hier im begrenzten Umfang Gewerbeflächen für die Erweiterung bestehender Betriebe ausgewiesen werden.
2.3
Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in
Umkirch
Der Bau der B 31- West neu hat am östlichen Ortseingang der Gemeinde Umkirch zu
großen verkehrlichen, gestalterischen und funktionalen Veränderungen geführt. Mit
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
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dem Bau der Ortsumfahrung war der Zeitpunkt für die Gemeinde gekommen, sich
über die Nutzung der verbleibenden Fläche zwischen bestehendem Ortsrand und dem
Auffahrtsbauwerk der B 31 Gedanken zu machen. Ein Arbeitskreis zur Ortsentwicklung
2020 hat sich mit diesem Thema beschäftigt und eine bauliche Nutzung dieser Fläche
zur Abrundung des Siedlungsgefüges, vor allem aber zur Verbesserung des Wohnquartiers „Brünneleacker“ befürwortet. Hier sollen zur B 31 hin, auch zur wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung, gewerbliche Flächen (eingeschränktes Gewerbe)
ausgewiesen werden. Östlich der gewerblichen Bauflächen und nördlich der bestehenden Siedlung soll das Quartier qualitativ entwickelt und Wohnraum für junge
Familien geschaffen werden. Für Wohnraum besteht ein großer Nachholbedarf in der
Gemeinde Umkirch.
2.4
Änderungsbereich 4: Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch
Dieser Bereich liegt am südwestlichen Ortsausgang der Gemeinde Umkirch, an der
Waltershofer Straße, in dem der Fullwellpark und Queen-Auguste-Victoria-Park direkt
ineinander übergehen. In den Zeiten seiner Entstehung konnte für den QueenAuguste-Victoria-Park das Wirtschaftsgebäude des benachbarten Fulwellparks mitbenutzt werden. Durch die Teilung des Grundstücks und den Verkauf besteht diese
Möglichkeit nun nicht mehr, so dass der Queen-Auguste-Victoria-Park ein eigenes Bewirtschaftungsgebäude benötigt. Damit der Park auch wirtschaftlich genutzt werden
kann, soll ein multifunktionales Orangerie-Gebäude entstehen, das der Unterbringung
der Bewirtschaftungsmittel, der Überwinterung von Pflanzen, der Unterbringung einer
Gärtner- bzw. Hausmeisterwohnung aber auch verschiedenen Veranstaltungen
(Konferenz, Tagung, Vereine) dienen soll.
Der Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch liegt im FFH-Gebiet, so dass bis die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen, der Änderungsbereich 4 aus dem
Verfahren ausgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt als eigenständiges
Änderungsverfahren weitergeführt und zum Abschluss gebracht wird.
2.5
Änderungsbereich 5: Sondergebiet Sträßle in March-Buchheim
Im zeichnerischen Teil des wirksamen Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch ist die Fläche M 10 „Infrastruktur Sträßle“ bereits
als Sonderbaufläche dargestellt. Der zugehörige Text im Erläuterungsbericht ging
jedoch von Einzelhandelsbetrieben mit einer maximalen Verkaufsfläche von 700 qm
aus.
Die Gemeinde March hat im Ortsteil Buchheim dringende Veranlassung, die örtliche
Lebensmittelversorgung für die Gesamtgemeinde zu sichern und zu verbessern. Vor
diesem Hintergrund soll der nördlich des Plangebiets gelegenen bestehende Lebensmittelmarkt umgesiedelt und zu einem zeitgemäßen, großflächigen LebensmittelEinzelhandelsbetrieb mit Getränkemarkt ausgebaut werden.
Zur Zeit wird ein Bebauungsplan für einen großflächigen Lebensmittel- und Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.800 qm aufgestellt. Die im Erläuterungsbericht
genannte Verkaufsfläche würde dem entgegenstehen, so dass die Genehmigungsbehörde eine Änderung des Textteils dahin gehend fordert, dass auch die Ansiedlung
großflächiger Einzelhandelsbetriebe erwähnt wird. Der zeichnerische Teil des
Flächennutzungsplans bleibt davon unberührt.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
2.6
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Änderungsbereich 6: Herausnahme der Gewerbefläche Grasacker in MarchHolzhausen und des ehemaligen Eternitgelände in March-Neuershausen
Beide Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch als Gewerbeflächen dargestellt. Zu Gunsten der Entwicklung des neuen Gewerbestandortes im Ortsteil Holzhausen sollen beide Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan ausgenommen und als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.
3
ÄNDERUNGSBEREICHE
3.1
Änderungsbereich 1: Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen
3.1.1
Lage und Größe des Änderungsbereichs
Der Änderungsbereich 1 befindet sich im Süden des Ortsteils Holzhausen, in unmittelbarer Nähe sowohl zur Bundesautobahn BAB 5 als auch zur Gemeindegrenze der
Stadt Freiburg. Die Fläche liegt südlich von Holzhausen, schließt jedoch nicht unmittelbar an die bereits bestehende Bebauung an, sondern lässt einen Abstand von 100 bis
200 m. Das Plangebiet wird von landwirtschaftlicher Fläche umgeben, liegt jedoch fast
vollständig in der bereits im früheren Flächennutzungsplan angedachten Gewerbefläche des Gewerbeparks Freiburg-March. Im Osten liegt in etwa 100 m Entfernung die
Autobahn BAB 5. Das Plangebiet wird nach Westen an die bestehende Benzhauser
Straße angebunden.
Die Flächengröße wurde gegenüber der frühzeitigen Beteiligung von 17,6 deutlich
reduziert und beträgt nun 11,0 ha, wovon wiederum 9,8 ha als gewerbliche Baufläche
dargestellt sind.
3.1.2
Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch ist der Änderungsbereich 1 als Fläche für Gewerbe dargestellt, wurde
jedoch von der Genehmigung ausgenommen, so dass als Darstellung landwirtschaftlich genutzte Fläche anzunehmen ist.
3.1.3
Ziele der Raumordnung
Für den Änderungsbereich 1 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im
Regionalplan ausgewiesen. Dem Ortsteil Holzhausen wird jedoch die Funktion als Gewerbestandort (GE) zugewiesen. Orte mit GE-Funktion sollen Flächen bereit halten für
gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten kleineren Umfangs zur Verbesserung der
lokalen und nahbereichsbezogenen Arbeitsplatzstruktur.
3.1.4
Bestandssituation
Der Änderungsbereich 1 wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Der Ortsrand von Holzhausen liegt in etwa 100 bis 200 m Entfernung und wird durch verschiedene Sportanlagen sowie eine Gärtnereifläche von der geplanten Gewerbefläche
getrennt. Südwestlich des Änderungsbereichs liegt in ebenfalls etwa 100 m Entfernung
eine weitere kleine Fläche, die als Gärtnereifläche genutzt wird und auch in ihrem Bestand erhalten werden soll. Um die geplante Gewerbefläche an das Straßensystem
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
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anzubinden, wird eine Verbindungsstraße zwischen der Gewerbefläche und der
Benzhauser Straße in den Änderungsbereich 1 integriert.
3.1.5
Inhalt der Änderung
Der Änderungsbereich 1 soll als gewerbliche Baufläche dargestellt werden, um der
Gemeinde March die Möglichkeit zu geben, ihren Bedarf an Gewerbeflächen in den
nächsten Jahren zu sichern. Die nicht integrierte Lage des Gebietes, die Flächeninanspruchnahme sowie die hohen Kosten der Erschließung stehen der Nähe zur Autobahn und einer sehr günstigen verkehrlichen Erschließung, sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils Holzhausen gegenüber. Die Möglichkeit das Gewerbegebiet zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern stellt eine weiteres wichtiges Argument für gerade diesen Standort dar. Neben der Gewerbefläche wird ein Teil des
Änderungsbereiches als verkehrliche Fläche dargestellt, um eine Anbindung der
Gewerbefläche an das regionale Straßensystem zu sichern. Des Weiteren werden
Grünflächen festgesetzt. Diese basieren auf den vorhandenen Biotopstrukturen, sowie
den kulturhistorisch wertvollen Gräben, die erhalten werden sollen und das Gebiet
gliedern.
3.1.6
Standortauswahl
Die Gemeinde March hat im Rahmen einer Standortuntersuchung für ein neues Gewerbegebiet verschiedene Flächen im Gemeindegebiet auf ihre Vor- und Nachteile
untersucht. Diese Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass ein Gewerbegebiet im
Süden des Ortsteils Holzhausen, auch unter Berücksichtigung der externen Lage und
der hohen Kosten für die Erschließung sowie der Ver- und Entsorgung die sinnvollste
Möglichkeit der Gemeinde darstellt, ihren Bedarf an Gewerbeflächen in den nächsten
Jahren zu decken, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils maßgeblich einzuengen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden im Gemeinderat diskutiert und
eine Entscheidung zu Gunsten des Standortes südlich von Holzhausen getroffen.
Dieser Entschluss soll nun in die vorbereitende Bauleitplanung umgesetzt werden.
Der Ortsteil Holzhausen ist in seinen Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Im Norden und Nordosten befinden sich, herangezogen bis an die Siedlungsgrenze ein
regionaler Grünzug, ein Grundwasserschonbereich, ein Wasserschutzgebiet und ein
Landschaftsschutzgebiet, so dass in diese Richtung keine weitere Entwicklung möglich
ist. Im Westen und Südwesten lässt der regionale Grünzug, der den Freiraum
zwischen Holzhausen und Bucheim offen halten soll noch einige Entwicklungsflächen
offen, die sich aber aufgrund der bestehende Nutzungen nur für Wohnbebauung
eigenen würden. Die größten Spielräume für die zukünftige Entwicklung eröffnen sich
daher nach Süden. Dies gilt sowohl für Wohn-, für gemischte als auch für sportliche
Nutzungen. Die etwas abgesetzte Lage des geplanten Gewerbegebiets hält diese
Möglichkeiten für die zukünftige Ortsentwicklung weiterhin offen.
Die abgerückte Lage hat auch den großen Vorteil, dass Nutzungs- bzw. Immissionskonflikte minimiert werden. Ein direktes Heranrücken an die bestehende Siedlungslage
würden im Rahmen der Bebauungsplanung einen hohen Aufwand an Immissionsschutzmaßnahmen erfordern oder große Teile des Gewerbegebietes sogar verhindern,
da die erforderlichen Grenzwerte in den dann sehr nahe gelegenen Wohnbauflächen
nicht eingehalten werden könnten. Der Vorteil den Verkehr auf die überörtlichen Verkehrswege zu lenken, ohne Wohnbereiche zu tangieren würde durch das heranrücken
des Gewerbes an die bestehende Siedlung konterkariert.
Die bestehenden Grünstruktur auf der östlichen Seite des Plangebiets, die nun auch im
Flächennutzungsplan als Grünfläche gesichert wird, bildet darüber hinaus eine ideale
bestehende Eingrünung und einen klaren landschaftlichen Abschluss des neuen Plan-
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March-Umkirch 1.Änderung
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gebietes. Nutzungskonflikte werden dadurch weiter minimiert und es beleibt ein genügend breiter Landschaftskorridor für die Naherholung erhalten.
In der Abwägung hat sich der Gemeinderat daher in diesem Fall entschieden im
Rahmen der Konfliktvermeidung der etwas abgerückten Lage des Gewerbegebietes
den Vorzug vor einer kompakten Siedlungsentwicklung einzuräumen. Durch die Anbindung an die Sportflächen der Gemeinde ist ein Siedlungszusammenhang dennoch
gegeben.
3.1.7
Gewerblicher Flächenbedarf der Gemeinde March
3.1.7.1
Gewerbeflächen im gültigen Flächennutzungsplan
Der Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch hat im Jahr 1994 einen Flächennutzungsplan mit dem Zielhorizont 2002 aufgestellt. Nachdem die mit einer Fläche von
ca. 16 ha größte von der Gemeinde March vorgesehene gewerbliche Baufläche
„Gewerbepark Freiburg-March“ (M8) im Ortsteil Holzhausen von der Genehmigung
ausgenommen wurde, konnten als zukünftige gewerbliche Bauflächen für die Gemeinde March nur die Fläche „Grasacker“ im Ortsteil Holzhausen (M7) sowie die geplante Erweiterung des Baugebietes „Oberer Steinenweg“ im Ortsteil Neuershausen im
Flächennutzungsplan dargestellt werden, welche zusammen nur eine Größe von ca.
3,6 ha ergeben.
Große Hoffnung setzte die Gemeinde daher auf die Konversion des sog. Eternit/Schwenk-Areals im Ortsteil Neuershausen, da durch diese Maßnahme dringend
benötigte Gewerbeflächen in einer Größe von ca. 6,3 ha zur Verfügung gestanden
hätten. Die Gemeinde hat große Anstrengungen unternommen hier ein Gewerbegebiet
zu realisieren. Diese Entwicklung muss zum Bedauern der Gemeindeverwaltung aus
heutiger Sicht aufgrund der nicht kalkulierbaren Kosten der Altlastenentsorgung und –
sanierung (Asbestzementplatten) als gescheitert betrachtet werden. Unter diesen Vorgaben sind die Erschließungskosten für das Gebiet nicht kalkulierbar und die Vermarktung dieser Gewerbeflächen erscheint auf Grund der genannten Belastungen
wohl kaum realisierbar.
Innerhalb der letzten zwei Jahre, in der die Gemeinde die Realisierung des
Eternit/Schwenk-Areals vorangetrieben hat, wurden alle in Gemeindebesitz befindlichen Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet Hugstetten veräußert.
3.1.7.2
Gewerbeflächennachfrage in der Gemeinde
Inzwischen hat die Gemeinde March bereits ansiedlungswillige Firmen an andere Gemeinde verloren, da die entsprechenden Gewerbeflächen nicht zur Verfügung gestellt
werden konnten. Der Gemeinde sind dadurch ca. 170 Arbeitsplätze verloren gegangen
(Fa. GFS 60 Arbeitsplätze, Fa. AHP 110 Arbeitsplätze). Bürgermeister und Verwaltung
wurden daher von der Bevölkerung und vom Gemeinderat bereits hart kritisiert.
Das Abwandern vorhandener oder ansiedlungswilliger Betriebe kann von der Gemeinde nicht untätig hingenommen werden und kann in einer Gemeinde mit regionalplanerisch zugewiesener Gewerbe-Funktion auch nicht im Sinne der Raumordnung
sein.
Die Ortsteile Buchheim und Holzhausen der Gemeinde March sind im Regionalplan als
"GE-Standorte" dargestellt und damit als Standorte mit gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten kleineren Umfangs zur Verbesserung der lokalen und nahbereichsbezogenen Arbeitsplatzstruktur. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist ein ausrei-
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
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chendes Maß an gewerblichen Bauflächen bereitzustellen (bis zu ca. 10 ha) [RPL,
1995, S. 44].
Da auch weiterhin immer wieder Anfragen von Firmen an die Gemeinde herangetragen
werden, und zur Zeit auch drei konkrete Anfragen vorliegen, mit der Absicht sich in
March anzusiedeln oder zu erweitern, hat sich die Gemeinde entschlossen, die
Möglichkeiten für ein neues Gewerbegebiet innerhalb des Gemeindegebiets zu untersuchen und die verschiedenen alternativen Standorte zu prüfen und zu bewerten
(„Standortuntersuchung für ein neues Gewerbegebiet“ fahlestadtplaner August 2007).
Damit wurden die planerischen Voraussetzungen geschaffen, eine zukunftsorientierte
Fläche für die dringend benötigte gewerbliche Entwicklung ausweisen zu können.
3.1.7.3
Gewerbeflächenbedarfsnachweis
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans wurde insbesondere die
Frage des Bedarfsnachweises angesprochen, der nachfolgend begründet und nachvollziehbar dargelegt wird.
Konkret liegen der Gemeinde Anfragen von drei Firmen vor die insgesamt netto 2,7 ha
Fläche benötigen und ca. 70 Arbeitsplätze schaffen werden. Die von diesen Firmen
bereits angeforderten Optionsflächen wurden dabei noch nicht berücksichtigt.
Als Ersatz für die nicht zu realisierende Sanierung des Schwenk-Areals (Fa. Eternit)
werden von der Gemeinde 3,6 ha Gewerbefläche angesetzt, um somit die Gewerbeflächen aus dem Ortsteil Neuershausen in Einklang mit der regionalplanerischen
Funktionszuweisung als GE-Standort in den Ortsteil Holzhausen zu verlagern.
Bereits bisher konnte der Standort „Grasacker“ in Holzhausen nicht realisiert werden
und erscheint ortsplanerisch angesichts der aktuelleren Planung eines größeren und
zusammenhängenden Gebiets in Holzhausen auch nicht mehr sinnvoll. Die Gemeinde
will daher die Gewerbefläche Grasacker von 1,9 ha auf das neue Gebiet übertragen,
mit der Konsequenz, das der bisherige Standort entsprechend der tatsächlichen
Nutzung im Rahmen dieser punktuellen Änderung als landwirtschaftlich genutzte
Fläche dargestellt wird. Die Veränderung der Darstellung dieser beiden Flächen wird
im Änderungsbereich 6 (Teil 1 Grasacker March-Holzhausen; Teil 2 Eternit March
Neuershausen) dieser 1. Änderung des Flächennutzungsplans genauer dargestellt.
Als realistischer Flächenbedarf für die Gewerbegebietsausweisung in Holzhausen ergibt sich somit eine Fläche von insgesamt netto 8,2 ha, die sich wie folgt zusammensetzt. Für die innere Erschließung des Gebietes und vor allem für die innerhalb des
Gewerbegebietes unterzubringende Ausgleichsflächen wie z.B. die Erhaltung des vorhandenen Grabensystems wird ein Zuschlag von 20% angenommen. Der Änderungsbereich 1 „gewerbliche Baufläche Holzhausen“ der inklusive Grünfläche und Verkehrsanbindung eine Größe von 11,0 ha hat, wurde im Rahmen der Offenlage auf einen
gewerblichen Flächenanteil von 9,8 ha reduziert.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
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Fläche
Flächenbedarf
Anfrage Firma 1
2,0 ha
Anfrage Firma 2
0,4 ha
Anfrage Firma 3
0,3 ha
Ersatzflächen für Gewerbeflächen der Fa. Eternit
3,6 ha
Ersatzfläche für Aufgabe der gewerblichen Baufläche „Grasacker“ in Neuershausen
1,9 ha
20 % Zuschlag für innere Erschließung und Ausgleich innerhalb des Gebietes (Erhaltung Grabensystem)
1,6 ha
Summe
9,8 ha
Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Gebietes erfolgt über eine neu zu bauende Anbindung der Gewerbefläche an die Benzhauser Straße. Von hier kann das Gewerbegebiet dann über das bestehende örtliche Verkehrssystem direkt über die Landesstraße L 187 an den bestehenden BAB- Anschluss Freiburg-Nord in etwa 0,5 km
erfolgen, ohne einen Ortsteil der Gemeinde durchfahren und damit verkehrlich belasten
zu müssen. Eventuell ist auch ein untergeordneter Anschluss am Sportplatzgelände
vorbei zur K 4920 möglich. Die technische Erschließung des Gebietes hingegen muss
auf Grund der externen Lage neu errichtet werden.
3.2
Änderungsbereich 2: Erweiterung gewerblicher Flächen in March-Hugstetten
3.2.1
Lage und Größe des Änderungsbereichs
Der Änderungsbereich 2 befindet sich im südlichen Teil des Ortsteils Hugstetten, westlich an das bestehende Gewerbegebiet angrenzend. Die Fläche ist circa 1,8 ha groß
und wird im Norden durch die Grünstraße begrenzt. Westlich und südlich grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an.
Die Flächengröße beträgt 1,8 ha.
3.2.2
Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch ist der Änderungsbereich 2 vollständig als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt.
3.2.3
Ziele der Raumordnung
Für den Änderungsbereich 2 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im
Regionalplan ausgewiesen. Die Fläche befindet sich jedoch innerhalb eines regionalen
Grünzugs, so dass ein Zielabweichungsverfahren bezüglich der Ziele des Regionalen
Grünzugs durchgeführt werden muss, ehe die Fläche im Flächennutzungsplan geändert werden kann. Entsprechende Ersatzflächen für den regionalen Grünzug werden
durch die Gemeinde im Rahmen dieses Verfahrens gefunden. Parallel zu diesem Verfahren wurde auch ein Verfahren bezüglich der Herausnahme der Fläche aus dem
Landschaftsschutzgebiet durch die Gemeinde initiiert. Beide Verfahren müssen parallel
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Stand: 22.09.2008
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zur Flächennutzungsplanänderung auf den Weg gebracht werden. Auf Grund der
drängenden Entwicklungen und des bestehenden Bedarfs der ansässigen Unternehmen verbleibt der Änderungsbereich 2 trotz der noch nicht durchgeführten Verfahren der Zielabweichung und der Abänderung des Landschaftsschutzgebietes
weiterhin im Flächennutzungsplanänderungsverfahren, in der Hoffnung das die beiden
Verfahren vor Wirksamkeitsbeschluss des Flächennutzungsplans abgeschlossen
werden können.
3.2.4
Bestandssituation
Die Fläche wird zur Zeit größtenteils landwirtschaftlich, zu einem geringen Teil auch
gärtnerisch genutzt.
3.2.5
Inhalt der Änderung
Der Änderungsbereich 2 soll komplett als Gewerbegebiet dargestellt werden, um den
östlich angrenzenden Gewerbebetrieben die Möglichkeit zu geben, sich am Standort
zu erweitern. Entsprechende Anfragen der angesiedelten Firmen liegen der Stadt vor
und werden in weiteren Gesprächen zwischen der Stadt und den Gewerbetreibenden
genau abgestimmt.
3.2.6
Standortauswahl
Da es sich um die Erweiterung bestehender Betriebe handelt, ist das Vorhaben standortgebunden. Alternative Standorte stehen daher nicht zur Auswahl.
3.2.7
Erschließung
Trotzdem es sich um die Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe handelt, ist auf
Grund der schwierigen topographischen Verhältnisse eine neue Erschließung des Geländes von Norden, von der Grünstraße aus, geplant. Im überörtlichen Kontext hat sich
die Lage durch die Fertigstellung der Ortsumfahrung (B 31 west) von Umkirch deutlich
verbessert, da die angesiedelten Betriebe nun direkt und ohne Ortsdurchfahrt die
Autobahn erreichen können, so dass bei einer Erweiterung der bestehenden Betriebe
nicht von einer Mehrbelastung der Ortskerne durch zusätzlichen Verkehr ausgegangen
werden muss.
3.3
Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortseingang in
Umkirch
3.3.1
Lage und Größe des Änderungsbereichs
Der Änderungsbereich 3 befindet sich am östlichen Ortseingang von Umkirch und wird
durch die neu gebaute Umgehungsstraße nach Osten sowie durch die Landesstraße
L115 nach Süden begrenzt. Im Westen grenzt der Bereich an bereits bestehende
Wohnbebauung. Im Norden der Fläche befinden sich auch weiterhin landwirtschaftlich
genutzte Flächen.
Die Flächengröße beträgt 4,0 ha.
3.3.2
Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch ist der Änderungsbereich 3 überwiegend als Fläche für landwirtschaftliche Nutzung, im südlichen Teil geringfügig auch als Wohnbaufläche dargestellt.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
3.3.3
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
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Ziele der Raumordnung
Für den Änderungsbereich 3 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im Regionalplan ausgewiesen.
3.3.4
Bestandssituation
Die Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich genutzt. Die neu gebaute Ortsumgehung von
Umkirch begrenzt die Fläche nach Osten, die Landesstraße L 115 nach Süden, nach
Westen schließt unmittelbar Wohnbebauung an und nach Norden erstreckt sich auch
weiterhin eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.
3.3.5
Inhalt der Änderung / verbindliche Bauleitplanung
Mit dem Bau der Umgehungsstraße für Umkirch entstand ein neuer Ortseingang für
den Ort, der nun entsprechend seiner Lage gestaltet werden soll. Maßgebliche
Vorraussetzungen für die Entwicklung der Fläche bilden auf der westlichen Seite die
bereits bestehende Wohnbebauung, sowie die östlich direkt angrenzende Umgehungsstraße und die damit hervorragende Erschließung der Fläche. Den äußeren
Gegebenheiten folgend, soll das Gebiet unterschiedlich entwickelt werden.
Der westliche Teilbereich wird als Wohngebiet entwickelt, um Familien neues, günstiges Wohnbauland im Gemeindegebiet zur Verfügung stellen zu können. Die Integration in die bereits bestehende Bebauung, die Erschließung der Fläche über den
Mittelweg und damit entsprechend dem bereits bestehenden Wegenetz fördert die Anbindung der neuen Bebauung an die bereits bestehenden Strukturen.
Die Flächenpotenziale der Gemeinde wurden im Rahmen des Arbeitskreises Ortsentwicklung 2020 diskutiert und abgewogen, das Plangebiet wurde als neuer Entwicklungsschwerpunkt für Wohnbebauung befürwortet.
Im östlichen Teilbereich wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen, primär,
um die Nahversorgung des in Umkirch bevölkerungsreichsten Quartiers
„Brünneleacker“ zu sichern. Ergänzend sind für diesen Standort weitere
gebietsverträgliche Gewerbebetriebe oder Dienstleister angedacht.
Zwischen der Wohnbaufläche und der eingeschränkten gewerblichen Baufläche wurde
eine Mischbaufläche gesetzt, die im Sinne der Störgradsystematik der BauNVO einen
Immissionspuffer darstellen und somit Nutzungskonflikte vermeiden soll. Die Mischbaufläche wird zusätzlich durch einen eine Grünfläche von der Wohnbaufläche getrennt,
um negative Wechselwirkungen zu minimieren. Fußläufige Wegeverbindungen ermöglichen jedoch eine schnelle Verbindung zwischen den beiden Teilbereichen.
Für den Bereich gibt es bereits erste städtebauliche Entwürfe, die die Aufstellung des
Bebauungsplans Dürrmatten vorbereiten. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll
dementsprechend die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.
3.3.6
Standortauswahl
Ziel der Gemeinde ist es die Flächen zwischen bestehendem Sieldungsrand und dem
Auffahrtsbauwerk der B 31 zu entwickeln, zur Stärkung des Wohnquartiers Brünneleacker beizutragen und die östliche Ortseingangssituation zu verbessern. Der Standort
liegt direkt an der neuen Umgehungsstraße im Bereich des östlichen Ortseingangs. Die
integrierte Lage zwischen der neuen, leistungsfähigen Verkehrsanbindung auf der
östlichen Seite und der bereits bestehenden Wohnbebauung auf der westlichen Seite
ermöglicht eine Erweiterung der Wohnbebauung sowie die Versorgung der bereits im
Quartier ansässigen und der neu hinzu kommenden Bevölkerung auf engem Raum.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Seite 13 von 27
Raum. Ein vergleichbarer integrierter Standort mit ausreichendem Flächenbedarf stand
nicht zur Auswahl.
3.3.7
Erschließung
Die verkehrliche Erschließung der Wohnbebauung im nördlichen Teil des Plangebietes
ist über die Feldbergstraße und den Mittelweg vorgesehen. Die gewerblichen
Nutzungen sollen direkt über eine von der Hauptdurchgangsstraße (L 115) abzweigende neue Erschließungsstraße zugänglich gemacht werden, so dass das
Wohnquartier nicht belastet wird. Zwischen Wohngebiet und gewerblichen Nutzungen
soll eine fußläufige Verbindung geschaffen werden. Der bestehende Radweg von Umkirch nach Freiburg soll weiterhin bestehend bleiben und in das Plangebiet einbezogen
werden.
3.4
Änderungsbereich 4: Queen-Auguste-Victoria-Park in Umkirch
Für den Änderungsbereich 4 wird im Rahmen der parallel durchgeführten Bauleitplanung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen, deren Ergebnisse auch auf
die Ebene des Flächennutzungsplans übertragen werden können.
Bis die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen wird der Änderungsbereich 4 aus dem Verfahren ausgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt als
eigenständiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan zum Abschluss gebracht.
3.5
Änderungsbereich 5: Textliche Änderung für das Sondergebiet „Infrastruktur
Sträßle“ in March-Buchheim
3.5.1
Lage und Größe
Der betroffene Bereich befindet sich im Süden des Ortsteils Buchheim im Kreuzungsbereich der Landesstraßen L 187 und L 166. Die Fläche wird im Osten, Süden und
Westen durch Verkehrswege begrenzt, im Norden liegt ein Mischgebiet. Nach Westen
grenzt ein Wohngebiet an, nach Süden und Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen.
3.5.2
Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan und im Erläuterungsbericht
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes March-Umkirch ist
der Änderungsbereich 5 als Sondergebiet dargestellt. Im Erläuterungsbericht wird zu
zur Sonderbaufläche March-Buchheim (M10) ergänzt:
„Dieses Gebiet, im Schwerpunkt der Gemeinde March gelegen und verkehrsmäßig
schon derzeit, insbesondere aber in Zukunft bestens erschlossen, eignet sich hervorragend für Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde. Gedacht sind hierbei sowohl an
öffentlichen Einrichtungen als auch an private Versorgungseinrichtungen wie Verbrauchermarkt und dergleichen, die für den Gemeinbedarf bestimmt sind. Versorgungseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche über 700 qm sind nicht vorgesehen“.
3.5.3
Ziele der Raumordnung
Für den Änderungsbereich 5 sind keine räumlich konkretisierten Planungsziele im Regionalplan ausgewiesen. Der Regionalplan weist der Gemeinde March keine
zentralörtliche Funktion zu. Gemäß Plansatz 3.3.7 des Landesentwicklungsplans
können Ausnahmsweise großflächige Einzelhandelsbetriebe auch in Gemeinden ohne
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
Seite 14 von 27
zentralörtlicher Funktion untergebracht werden, wenn dies zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist.
Die Vorabklärung mit der Raumordnung kam zu dem Ergebnis, dass in der Gemeinde
March die Versorgung von ca. 9.000 Einwohner sichergestellt werden muss. Die ist am
bestehenden Standort des vorhandenen Lebensmittelmarktes aus Platzgründen und
aus verkehrlichen Gründen nicht möglich. Bezogen auf die Gesamtgemeinde March
kann beim Gebiet „Sträßle“ von einem zentralen Standort mit guter verkehrlicher Anbindung gesprochen werden, der aus allen Ortseilen gut zu erreichen, und für die
Sicherung der Grundversorgung geeignet ist. Unter den gegebenen Umständen ist
daher davon auszugehen, dass auch ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb unter
raumordnerischen Gesichtspunkten als verträglich anzusehen ist.
Die genauere Festlegung von Sortimenten und Detailregelungen sowie Abstimmungen
mit den Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen auch im Bebauungsplanverfahren, dass zur Zeit parallel zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wird.
3.5.4
Inhalt der Änderung
Die textliche Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Sträßle umfasst
folgendes:
In Ziffer 9.1.4 des Erläuterungsberichtes wird der letzte Satz „Versorgungseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche über 700 qm sind nicht vorgesehen“ gestrichen.
Ferner wird Ziffer 9.1.4 des Erläuterungsberichtes durch folgenden Satz ergänzt: „Auf
Grund der zentralen Lage der Sonderbaufläche, eignet sich diese auch für Versorgungseinrichtungen im Rahmen eines großflächigen Einzelhandels“.
3.6
Änderungsbereich 6: Herausnahme der Gewerbefläche Grasacker in MarchHolzhausen und des ehemaligen Eternitgeländes in March-Neuershausen
3.6.1
Lage und Größe des Änderungsbereichs
Der Änderungsbereich 6 besteht aus zwei Flächen. Die Fläche des geplanten
Gewerbegebiets „Grasacker“ befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Holzhausen und hat eine Flächengröße von 1,9 ha. Die Fläche liegt südlich des Siedlungskörpers des Ortsteils in direkte Anbindung zur Landesstraße L 187 und wird in östlicher und südlicher Richtung durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Die zweite Teilfläche liegt im Ortsteil March-Neuershausen und ist als bestehendes
Gewerbegebiet dargestellt. Es handelt sich um die ehemalige Fläche der Firma Eternit.
Sie hat eine Flächengröße von 3,6 ha und liegt im Westen des Ortsteils Neuershausen
südlich der Landesstraße L 116 und ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten
Flächen.
Die Flächengröße der beiden Teile des Änderungsbereichs 6 beträgt insgesamt ca. 5,5
ha.
3.6.2
Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch sind beide Teilflächen des Änderungsbereich 6 als Gewerbeflächen
dargestellt. Teil 1, Grasacker in March-Holzhausen als geplante, Teil 2 – Eternit in
March Neuershausen als bestehende Gewerbefläche.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
3.6.3
Seite 15 von 27
Ziele der Raumordnung
Für die beiden Teile des Änderungsbereichs 6 sind keine räumlich konkretisierten
Planungsziele im Regionalplan ausgewiesen.
3.6.4
Bestandssituation
Die Fläche „Grasacker“ wird heute landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche in MarchNeuershausen ist die ehemalige Gewerbefläche der Fa. Eternit. Verschiedene Gebäude standen im nördlichen Teil der Fläche, die jedoch nicht mehr genutzt und dementsprechend abgebrochen wurden.
3.6.5
Inhalt der Änderung
Beide Teilflächen des Änderungsbereichs 6 sollen als landwirtschaftlich genutzte
Flächen dargestellt werden.
4
FLÄCHENBILANZ DER 1. FNP-ÄNDERUNG
Die Flächenbilanz gibt die Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplans wieder. Bei der Interpretation der Flächenangaben ist zu beachten, dass der
Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und aus Gründen der Darstellungssystematik und Lesbarkeit manche Darstellungen, wie z.B. die Breite von Straßen nicht
maßstäblich sind.
Änderungsbereich
Flächennutzung
1
Fläche für Landwirtschaft (bzw. von der Ge- 11,0
nehmigung ausgenommen Gewerbliche Baufläche)
-
1
Gewerbliche Baufläche
-
9,8
1
Verkehrsfläche
-
0,2
1
Grünfläche
-
1,0
2
Fläche für Landwirtschaft
1,8
-
2
Gewerbliche Baufläche
-
1,8
3
Fläche für Landwirtschaft
3,5
-
3
Wohnbaufläche
0,5
1,3
3
Mischbaufläche
-
0,8
3
Eingeschränkte gewerbliche Baufläche
-
1,8
3
Grünfläche
-
0,1
6
Gewerbliche Baufläche (Grasacker, Eternit)
5,5
-
6
Fläche für Landwirtschaft
-
5,5
Fläche in ha
Bisherige
Zukünftige
Darstellung Darstellung
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Seite 16 von 27
Die Gesamtbilanz der 1. FNP-Änderung stellt sich wie folgt dar:
Flächennutzung
Fläche in ha
Bisherige
Zukünftige
Darstellung Darstellung
Fläche für Landwirtschaft
16,3
5,5
Wohnbaufläche
0,5
1,3
Gewerbliche Baufläche
5,5
13,4
Mischbaufläche
-
0,8
Verkehrsfläche
-
0,2
Grünfläche
-
1,1
Gesamt
22,3
22,3
Rechnet man in der Gesamtbilanz gewerbliche Bauflächen, Wohnbauflächen und Verkehrsflächen als „Siedlungsflächen“ einerseits und Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen als „Freiraumflächen“ andererseits zusammen, so betragen
die Siedlungsflächen nach den bisherigen Darstellungen 6,0 ha, nach den zukünftigen
Darstellungen 15,7 ha. Der Anteil der freiraumbezogenen und unversiegelten Flächen
verringert sich mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch um 9,7 ha, von 16,3 ha auf 6,6 ha.
5
UMWELTBERICHT
5.1
Einleitung
Inhalt und Ziel der punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Siehe Ziffer 2 der Begründung.
Planung
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes MarchUmkirch soll im Rahmen der 1. Änderung für insgesamt 6 Teilbereiche geändert werden.
Im einzelnen sind dies:
1. Ausweisung eines Gewerbegebietes Südlich des Ortsteil Holzhausen in der Gemeinde March (Änderungsbereich 1) und im Zuge die Herausnahme von bestehenden Gewerbeflächen in den Ortsteilen Neuershausen und Holzhausen
(Änderungsbereich 6) zu Gunsten einer konzentrierten Entwicklung
2. Erweiterung des Gewerbegebietes Hugstetten in der Gemeinde March (Änderungsbereich 2)
3. Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau sowie für gewerbliche Nutzungen
(primär mit Nahversorgungscharakter) im Osten der Gemeinde Umkirch (Änderungsbereich 3)
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
Seite 17 von 27
4. Ausweisung von Sonderbauflächen im Queen-Auguste-Victoria-Park (Änderungsbereich 4) (wurde zurückgestellt bis FFH-Verträglichkeitsprüfung abgeschlossen)
5. textliche Änderung des Erläuterungsberichtes zu Gunsten eines großflächigen
Einzelhandelsstandortes
5.2
Rechtliche Grundlagen
Umweltschützende Belange sind in die Abwägung einzubeziehen. Seit der Einführung
des EAG-Bau am 20.07.2004 ist für diese Belange gem. § 5 (5) BauGB den Bauleitplänen (u.a. Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan) eine Begründung mit
Umweltbericht gem. § 2 a BauGB beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand
des Verfahrens die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in dem Umweltbericht die auf Grund der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB ermittelten und bewertenden Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der
Umweltbericht ist als gesonderten Teil der Begründung beizufügen.
5.3
Aufgabe und Methodik des Umweltberichts
Aufgabe
Aufgabe des Umweltberichts zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Bestandserfassung und –bewertung der einzelnen Schutzgüter. In der vorliegenden Untersuchung erfolgt dies anhand von Steckbriefen für die einzelnen Teilflächen (siehe
Anhang). Zur Ermittlung voraussichtlicher erheblicher Umweltauswirkungen sind die
geplanten Baugebiete, neuen Verkehrsflächen u.s.w. in einer detaillierten Konfliktanalyse hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft zu prüfen, diese
darzustellen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffe
zu ermitteln.
Eine detaillierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung nicht durchgeführt sondern im Umweltbericht zur verbindlichen
Bebauungsplanung abgehandelt.
Scopingverfahren
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 2 (4) BauGB wird im Vorfeld der Erstellung der Umweltprüfung zunächst festlegt, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der umweltschützenden Belange für die Abwägung zu erfolgen hat.
Dieser Verfahrensschritt wurde im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und TÖB „Scoping“ genannt.
Bestandsaufnahme
Der Umweltbericht ist auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der natürlichen Gegebenheiten einschließlich ihrer Nutzungen zu erstellen.
Die Bestandserfassung erfolgt zum einem auf der Grundlage bereits verfügbarer Daten
(Landschaftsplan March-Umkirch, Regionalplan Südlicher Oberrhein, Umweltdatenbank LUBW) zum anderen werden die Ergebnisse örtlicher Begehungen berücksichtigt.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
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Bewertung
Die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft erfolgt verbal-argumentativ
nach den einschlägigen Zielen und Grundsätzen von Naturschutz, Landschaftspflege
und Erholungsvorsorge, wie sie in §§ 1 und 2 BNatSchG sowie NatSchG vorgegeben
sind. Gegenstand der Bewertung sind die verschiedenen Teilfunktionen des Beziehungs- und Wirkungsgefüges, dass die natürlichen Faktoren und die Naturgüter im
Naturhaushalt und in der Landschaft bilden. Diese Funktionen werden als Schutzgüter
(Landschaftspotentiale) beschrieben und hinsichtlich folgender Aspekte bewertet:
x
Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (Regulations- und Regenerationsfunktionen) bzw. für das Landschaftsbild,
x
Bedeutung für die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und als Lebensgrundlage des
Menschen (Funktionen für umweltabhängige Nutzungen),
x
Empfindlichkeit gegenüber potentiellen Beeinträchtigungen.
Bewertung der Umweltauswirkungen/Konfliktanalyse
Die Bewertung der Umweltauswirkungen greift die schutzgutbezogenen Funktionen auf
und führt für diese vor dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen durch die konkreten Planungen der Gemeinden March und Umkirch eine
entsprechende Einschätzung durch.
5.4
Prognose über die Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Durchführung der
Planung
Umweltauswirkungen können sich grundsätzlich auf alle Umweltbelange erstrecken.
Dabei sind nach § 1 Abs. 6 S. 7a, c und d BauGB neben den Umweltbelangen Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, die Landschaft, die biologische Vielfalt, der Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung
insgesamt, die Kultur- und sonstigen Sachgüter und auch die sonstigen Belange nach
§ 1 Abs. 6 S. 7 b, e-i BauGB und nach § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB zu untersuchen.
Im Rahmen der 1. Flächennutzungsplanänderung sind die Umweltauswirkungen lediglich auf der Ebene der geplanten Nutzungstypen beschreibbar, da konkrete planerische Aussagen noch nicht oder nur teilweise bekannt sind.
Rechnet man in der Gesamtbilanz gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen und
Wohnbauflächen als „Siedlungsflächen“ einerseits und Grünflächen und Flächen für
die Landwirtschaft als „Freiraumflächen“ andererseits zusammen, so verringern sich
die freiraumbezogenen und unversiegelten Flächen um ca. 9,7 ha, so dass bei Durchführung der Planung Auswirkungen auf den Umweltzustand zu erwarten sind (siehe
Ziffer 4 Flächenbilanz).
Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ in den einzelnen
Steckbriefen (vgl. Flächensteckbriefe im Anhang). Dabei werden die schutzbezogenen
Funktionen aufgegriffen und vor dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen entsprechend eingeschätzt.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Seite 19 von 27
Schutzgut Boden
x
Verlust und Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen
Schutzgut Wasser
x
Einschränkung der Grundwasserneubildungsfunktion
x
Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse
Schutzgut Klima und Luft
x
Veränderung der Durchlüftungsfunktion
x
Beeinträchtigung der Wärmeregulationsfunktion
x
Beeinträchtigung der Luftreinigungsfunktion
x
Erhaltung der Luftqualität
Schutzgut Arten- und Biotopschutz
x
Verlust von Lebensräume und ihren Funktionen (Biotopfunktionen)
x
Beeinträchtigung von Biotopfunktionen
x
Verlust bzw. Beeinträchtigungen von Biotopvernetzungsfunktonen
x
Einschränkung der biologischen Vielfalt
x
Erhaltungsziele und Schutzzwecke von potentiellen FFH-Vogelschutzgebieten
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
x
Beeinträchtigung der ästhetischen Funktion
Schutzgut Sach- und Kulturgüter
x
Beeinträchtigung erhaltenswerter Bestandteile der Kulturlandschaft
Schutzgut Mensch
x
Beeinträchtigung der Wohnumfeldfunktion durch Immissionen
x
Beeinträchtigung der Erlebnisfunktion
x
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie
die Bevölkerung insgesamt
Die Änderungsbereiche in denen nur eine textliche Änderung (Änderungsbereich 5)
oder die Änderung der Darstellung hin zu einer Darstellung als landwirtschaftlich genutzte Fläche (Änderungsbereich 6) durchgeführt werden, werden nicht in Flächensteckbriefen beschrieben, da hier keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu
erwarten sind.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
5.5
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
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Naturräumliche Übersicht
Lage im Raum
Das Bearbeitungsgebiet umfasst die Gemarkungsflächen des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch. Dieses liegt nördlich von Freiburg im Breisgau in der oberrheinischen Tiefebene zwischen dem Kaiserstuhl und der Vorbergzone des Schwarzwaldes auf einer Höhe von 195 bis 225 m über NN.
Naturräumliche Gegebenheiten
Die Gemeinden Umkirch und March mit den Ortsteilen Hugstetten, Buchheim, Holzhausen und Neuershausen sind in der Großlandschaft südliches Oberrheintiefland dem
Naturraum Freiburger Bucht (Nr. 202) zuzuordnen.
5.6
Natürliche Grundlagen
Geologie
Die Flächen liegen in der Freiburger Bucht, die östlich von der Vorbergzone des
Schwarzwaldes, westlich durch den Tuniberg, den Nimberg sowie den Schönberg von
der Oberrheinebene abgegrenzt wird. Die Kessellage der Freiburger Bucht hat zur
Folge, dass hier Kies- und Sandaufschüttungen durch die Dreisam bis zu einer
Mächtigkeit von bis zu 70 m entstanden sind, die wiederum von einer Lösschicht von
bis zu 3 m bedeckt sind.
Boden
Durch die Lage in der Freiburger Bucht sind vorwiegend feuchte Böden entstanden.
Hier dominieren Auenböden und Gleye, die auf Kiessand unterschiedlicher Mächtigkeit
entstanden und teilweise durch lehmige Schichten durchzogen sind, so dass teilweise
Stauhorizonte entstehen. Gerade diese Feuchtigkeit, verbunden mit der lokalen Neigung zur Bildung von Stau- oder Haftnässe im Boden, differenziert die Eignung der
Böden für den Ackerbau in Bereiche, die aufgrund der Feuchtigkeit und stauenden
Effekte nur gering oder mittel für den Ackerbau und die Grünlandbewirtschaftung geeignet sind, sowie Bereiche in denen es trotz hoher Feuchtigkeit nicht zu negativen
Auswirkungen durch Stauungen des Wassers im Boden kommt, so dass hier Ertragsstandorte guter bis sehr guter Eignung entstanden sind.
Wasser
Das Gebiet der Gemeinden March und Umkirch liegt in der Freiburger Bucht und wird
über die Dreisam entwässert. Quartäre Kiese im Untergrund erleichtern die Grundwasserneubildung. Teilweise vorhandene lehmige Stauhorizonte verhindern jedoch lokal das versickern des Wassers, so dass es in Teilbereichen zu sehr feuchten Böden
kommt, die durch Stau- und Haftnässe charakterisiert sind. Nach lang anhaltenden
Niederschlägen oder Starkregen kann es daher lokal zu kleineren Überschwemmungen kommen.
Wasserschutzgebiete
Die Änderungsbereiche 2 und 3 liegen in den Wasserschutzgebieten „Umkirch“ (Nr.
315074) und „Marchwasserverband“ (Nr. 315005). Um negative Auswirkungen auf die-
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
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diese Wasserschutzgebiete zu vermeiden, sind die einschlägigen Bestimmungen im
Rahmen des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens zu beachten.
Tiere, Pflanzen und Lebensräume
In der Freiburger Bucht dominiert die kleinflächige ackerbauliche Nutzung, durchsetzt
mit kleineren und größeren Waldbereichen.
Ausgewiesene Schutzgebiete:
Der Änderungsbereich 2 in Hugstetten liegt im LSG „Dreisamniederung“. Bevor der
Änderungsbereich im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung als Gewerbefläche
dargestellt werden kann, muss ein Verfahren abgeschlossen sein, dass den
Änderungsbereich aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnimmt. Entsprechende
Ersatzflächen müssen in der Gemeinde gefunden werden.
Natura 2000 Gebiete:
Das Siedlungsgebiet Umkirch ist in nördlicher, westlicher und südlicher Richtung durch
das FFH-Gebiet Nr. 8012-341 „Breisgau“ umgeben. Der Änderungsbereich 3 in Umkirch liegt im Süden unmittelbar an diesem Gebiet. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass durch die trennende Wirkung der vorhandenen Straße (B31a)
keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind.
Des Weiteren befindet sich die durch die FFH- Richtlinie (Anhang IV) geschützte
Wechselkröte in ihrer letzten vorhandenen Population im südwestlichen BadenWürttemberg im Änderungsbereich 2. Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes
gehen landwirtschaftlich genutzte Flächen verloren, die der Art als Lebensraum dienen.
Durch die Durch die Anlage von Laichgewässern (z.B. am künftigen südlichen Rand
des Bebauungsplangebiets) kann dieser Eingriff minimiert bzw. Eingriffe ausgeglichen
werden. Geeignet sind allerdings nur ganz speziell und für diese Amphibienart zugeschnittene Laichgewässer: flach, voll besonnt, keine Gebüsche oder Bäume in der
Nähe, Rohboden und schütter bewachsene Grasfluren im Umfeld. Nur in warmem
Wasser entwickeln sich die Larven ausreichend. Auch müssen die Gewässer
prädationsfrei sein (keine Fische, nur wenige Libellenlarven). Hierzu ist es erforderlich,
dass im Herbst die Laichgewässer austrocknen (temporäre Gewässer). Anbieten
würden sich Laichgewässer in Form von kleinen Rückhaltebecken, die mit Dachwasser
der Gewerbeflächen gespeist und dadurch reguliert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss dementsprechend eine artenschutzrechtliche Untersuchung und Beurteilung erfolgen.
Weitere wertvolle und geschützte Biotopbestände nach § 32 NatSchG:
Auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch befinden sich
mehrere durch § 32 NatSchG geschützte Biotope. Im Änderungsbereich 1 sind dies die
Biotope Nr. 17912-315-0110 „Feuchtstreifen südöstlich Holzhausen“ und Nr. 17912315-0111 „Feldhecke südöstlich Holzhausen“. Hierbei handelt es sich um einzelne Bereiche mit lokaler Bedeutung, die durch ein Grabensystem begleitet werden. Eine landschaftsplanerische Analyse und Abschätzung der ökologischen Gegebenheiten nach
Inaugenscheinnahme durch das Büro Jenne- Büro für Garten- und Landschaftsplanung
kam zu folgenden Ergebnissen:
ƒGroße Teile der ehemaligen Grünlandflächen sind trotz schlechter Landbaueignung
der Böden sehr intensiv ackerbaulich genutzt (Mais, Raps, etc.), sodass deren öko-
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
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logische Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt erheblich eingeschränkt ist. Nur
im südwestlichen Zipfel des geplanten Gewerbegebietes ist ein kleiner Wiesenrest
in untergeordneter Größe vorhanden, sodass nicht von schützenswerten Heuschrecken- oder Schmetterlingsarten der Grünlandgesellschaften auszugehen ist.
ƒWertgebend für das Gebiet sind dagegen die das Gebiet nördlich und südlich begrenzenden, stark mit Uferweidengebüschen bewachsenen, oft wasserführenden
Gräben, von denen einer das Gebiet in Nord-Süd-Richtung gliedert. Die Gräben
sind größtenteils sehr dicht bewachsen , sodass deren Funktionen als Amphibienund Libellenlebensräume relativ ungünstig zu bewerten ist. Es ist daher davon auszugehen, dass z.B. in diesen Habitaten die FFH-Art Helmazurjungfer (Siehe ASP)
oder die geschützte Kreuzkröte gar keine Lebensgrundlage finden können, sodass
deren Verbreitung im Gebiet selbst auszuschließen ist.
ƒEbenso ist die gekammerte Landschaft auch für wertgebende Wiesenbrüterarten,
wie z.B. den Kiebitz und die Feldlerche zu kleinräumig, um als Brutrevier genutzt zu
werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Arten ggf. in den südlich angrenzenden, grünlandreichen Flächen der Gemarkung Freiburg wahrscheinlicher
auftreten.
ƒDennoch sind die Gebüsche und deren Säume von großem ornithologischem und
landschaftsgliederndem Wert, da diese als Nahrungs- Schutz- und Brutreviere für
typische Heckenbrüterarten zu bewerten sind.
ƒAufgrund des relativ jungen Alters der Uferweidengebüsche (wahrscheinlich aus
Biotopvernetzungsmaßnahmen der 90iger Jahre stammend!) und fehlender höhlenreicher Altbäume im Gebiet selbst, sind Bruträume und Wochenstuben für höhlenbrütende Tierarten, z.B. Spechte, Meisenarten, Steinkauz und Fledermausarten im
engeren Gebiet nicht vorzufinden und damit das Gebiet als Brutraum dieser Tierarten eher als ungeeignet anzusprechen. Andererseits dürfte aufgrund der ökologischen funktionsräumlichen Vernetzung des geplanten Gewerbegebietes mit den
ebenfalls strukturreichen, jedoch grünlandbetonten Flächen weiter südlich , sowie
Streuobstflächen westlich entlang der Straße und den nördlich von einem Ackerkorridor abgetrennten Ortsrandstrukturen von Holzhausen als interessantes Jagdhabitat von Vogel- und Fledermausarten anzusprechen.
ƒBei näherer Überprüfung der besonders geschützten Biotope ist festzustellen, dass
lediglich kleinere Teilflächen der Biotope Feuchtstreifen und Feldhecke südöstlich
Holzhausen Nr.179123 150111 und Nr. 179123 150110 im südwestlichen Bereich in
geringem Umfang die Gewerbegebietsgrenze schneiden, die ansonsten im weiteren
Untersuchungsgebiet befindlichen Biotope sind nicht betroffen, da sie außerhalb der
Gewerbeausweisung liegen.
ƒGeschützte Flächen mit europäischer Bedeutung, FFH- oder Vogelschutzgebiete
sind von der Ausweisung nicht direkt betroffen und da funktionsräumliche Vernetzungen der ca. 700-800 Meter südöstlich gelegenen FFH-Gebiet „Glotter und
Nördlicher Mooswald“ sowie das Vogelschutzgebiet „Mooswälder bei Freiburg“
durch die Distanz und der östlich gelegenen Zäsur der BAB 5 eher unwahrscheinlich sind, können potenzielle Beeinträchtigungen der Gebiete und geschützter Arten
als unerheblich eingeschätzt werden.
ƒDie vorhandenen Ufergehölze nördlich des geplanten Gebietes bilden einen klaren
landschaftlichen Abschluss des Gewerbegebietes gegen Norden zur Ortslage hin,
welcher durch die Grünflächenausweisung erhalten bleibt. Hierdurch sind
Nutzungskonflikte mit vorhandenen und geplanten Wohnflächen vermeidbar und ein
genügend breiter Landschaftskorridor für die Naherholung bleibt erhalten.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
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Neben den ökologischen Funktionen der bestehenden Biotop- und Grabenstrukturen
haben diese auch einen kulturhistorischen Wert. Dementsprechend wurde der Zuschnitt, die Lage und die Anordnung der Flächen innerhalb des Änderungsbereichs 1
so gewählt, dass die wichtigen Strukturen erhalten und als gliedernde Elemente von
besonderer Bedeutung sein werden. Zusätzlich werden innerhalb des Plangebiets
Aufwertungsmaßnahmen ermöglicht, die die vorhandenen Strukturen aufwerten und
miteinander vernetzen, so dass positive Auswirkungen sowohl auf die Ökosysteme als
auch auf die Gestaltung der Fläche zu erwarten sind. Art und Umfang der verschiedenen Maßnahmen werden im Rahmen der Bebauungsplanung genauer zu
klären sein.
Weitere Biotope werden durch den Änderungsbereich 6 beeinflusst. Hier sind die Biotope Nr. 17912-315-0108 „Auwaldstreifen am südlichen Mühlbach“, Nr. 17912-3150135 „Feldhecken westlich Neuershausen“ und Nr. 17912-315-0138 „Feuchtgebiet
beim Schloß Neuershausen“ durch den Bereich des Eternit-Geländes tangiert, sowie
das Biotop Nr. 17912-315-0119 „Feldhecken und Feldgehölze in der Niederung bei
Holzhausen“ durch das Gebiet „Grasacker“. In allen Fällen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Rahmenbedingungen für die Biotope nicht verschlechtert
und gegebenenfalls sogar verbessert werden, indem die bestehenden Planungen nicht
realisiert werden. Weitere Biotope nach § 32 NatSchG sind durch die Änderungsbereiche nicht tangiert.
Regionale Grünzüge und Grünzäsuren:
Im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch sind mehrere Grünzüge und Grünzäsuren vorhanden. u.a. die Grünzäsur in March zwischen den Ortsteilen Holzhausen und Buchheim oder der regionale Grünzug, der die Siedlungsfläche
von Umkirch fast vollständig umgibt. Auch entlang der Dreisam und südlich von
Hugstetten verlaufend, liegt ein regionaler Grünzug, so dass auch der Änderungsbereich 2 in einem solchen liegt. Dementsprechend ist für den Änderungsbereich 2 ein
Zielabweichungsverfahren bezüglich der Schutzziele des regionalen Grünzugs nötig,
bevor eine Änderung im Flächennutzungsplan durchgeführt werden kann. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet, so lange hier jedoch kein positives Ergebnis
vorliegt, wird der Änderungsbereich 2 von der Genehmigung ausgeschlossen.
Luft und Klima
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich in der südlichen Oberrheinebene. Durch die Beckenlage des Oberrheintieflands und des östlich davon ansteigenden Mittelgebirges
des Schwarzwaldes ergeben sich für die Region südlicher Oberrhein sehr unterschiedliche und gegensätzliche Klimate. Die Rheinebene und das Rheinhügelland, sowie
Teile der zum Oberrheingraben geöffneten Schwarzwaldtäler sind von hoher
Sonneneinstrahlung und Wärme begünstigt.
Der Oberrheingraben liegt im Bereich des gemäßigten Regen- und Westwindgürtels.
Es herrscht relative Windarmut vor. Infolge der Beeinflussung von Kondensation und
Wolkenbildung durch Luv und Lee-Effekte der Vogesen, sind in der Rheinebene bis zur
Vorbergzone hin, die Niederschlagsmengen gering.
Im gesamten Tiefland treten Belastungen in Form von Überhitzung und Schwüle auf,
sowie häufige Temperaturinversionen mit Dunst oder Nebel und Anreicherung der Luft
mit Schadstoffen.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Stand: 22.09.2008
Fassung: Offenlage
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Die südliche Oberrheinebene zeichnet sich durch eine hohe Sonnenscheindauer aus.
Die Zahl an trüben Tagen ist relativ gering, die Zahl an heiteren Tagen verhältnismäßig
hoch. Die niedrigste Monatsmitteltemperatur beträgt im Januar 1°C, die höchste wird
im Juli mit 19°C erreicht. Die Jahresmitteltemperatur liegt im Bearbeitungsraum bei ca.
10°C.
Die Sonnenscheindauer beträgt im Jahresmittel ca. 1800-1850 Stunden.
Der mittlere Jahresniederschlag beträgt 950 mm.
Die Nebelhäufigkeit liegt bei ca. 70 Nebeltagen in der Rheinebene und ca. 50 Nebeltagen am Schwarzwald-Hangfuß.
Die Windverhältnisse werden durch den Verlauf des Rheintals geprägt, aber auch
durch den Bergwind des Kinzigtals beeinflusst. Die häufigsten Windrichtungen sind
Süd und Südwest.
Orts- und Landschaftsbild
Die Landschaft nordwestlich von Freiburg ist gekennzeichnet durch eine geringe landschaftliche Reliefierung, ausgedehnte, meist kleinteilige Acker- und Wiesenflächen,
durchsetzt mit meist größeren, zusammenhängenden Waldbeständen, vor der Kulisse
des Schwarzwaldes. Durchquert wird dieser Landschaftsbereich durch den Flusslauf
der Dreisam, der weiter nördlich in den Rhein mündet.
In Bezug auf das Landschafts- und Stadtbild erfolgt für die einzelnen Teilflächen eine
detaillierte Bestandserfassung und Bewertung. Des weiteren werden anhand vorhandener Kartengrundlagen und einer durchgeführten Bestandsaufnahme wichtige
Freiräume für die Erholung beschrieben.
Mensch
Die Freiburger Bucht zeichnet sich für die Menschen sowohl durch die besonders
attraktive und vielfältige Landschaft der Umgebung, als auch durch die klimatisch begünstigte Lage aus. Ausgedehnte Wald- und Wiesenflächen in den ebeneren Bereichen wechseln im Osten in die markante Landschaft des Schwarzwaldes, während
sich im Westen die Rheinebene erstreckt. Überregionale Bedeutung hat Freiburg und
seine Umgebung auch für viele Wochenendurlauber, so bietet die Region zahlreiche
Möglichkeiten für freiraum- und naturbezogene Aktivitäten.
Die Änderungsbereiche 1 bis 3 sind heute größtenteils landwirtschaftlich genutzte Flächen, deren Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion nachrangig sind. Wichtige, auch
überregionale Wegeverbindungen werden zwar teilweise tangiert, jedoch ohne
nachteilige Auswirkungen. Im Bereich der neu auszuweisenden Gewerbegebiete
(Änderungsbereiche Holzhausen und Hugstetten) kann es zu zusätzlichen Immissionsbelastungen durch das angesiedelte Gewerbe kommen. Im Änderungsbereich
3 hingegen wird die landwirtschaftliche Fläche in ein Gewerbegebiet und ein Wohngebiet umgewandelt. Ein geplanter Grünstreifen wird die beiden Nutzungen trennen,
sowie den Landschaftsraum aufwerten und Möglichkeiten der wohnungsnahen Erholung sowohl für die zukünftigen als auch bereits ansässigen Bewohner schaffen, so
dass hier eine Verbesserung der Erholungsfunktion und Freiraumsituation zu erwarten
ist.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Stand: 22.09.2008
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Sach- und Kulturgüter
In dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch liegen verschiedene Kulturgüter, vorwiegend historische Kirchen und Schlösser. Diese Kulturgüter werden von den geplanten Änderungen nicht berührt.
5.7
Prognose der Aus- und Wechselwirkungen
Die Aus- und Wechselwirkungen der Umweltbelange untereinander werden, soweit sie
erkennbar und von Belang sind, in den einzelnen Kapiteln und Steckbriefen über die
Schutzgüter behandelt.
Wechselwirkungen, die im Zuge von Baumaßnahmen auf bisher unbebauten Flächen
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zustande kommen, beziehen sich im
wesentlichen auf die Versiegelung und damit den Verlust der Bodenfunktionen.
Dadurch werden gleichzeitig Wirkungen auf die Schutzgüter Wasser,
Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Klima/Luft, Orts-/Landschaftsbild und den Menschen
indiziert.
Der Änderungsbereich 2 (Gewerbegebiet Hugstetten) liegt im Landschaftsschutzgebiet
„Dreisamniederung“ so dass zur Darstellung der Bauflächen im Flächennutzungsplan
eine Befreiung von den entsprechenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen erforderlich ist.
Als Ergebnis der einzelnen Flächenbewertungen der Änderungsbereiche 1-3 hinsichtlich der geplanten Nutzungen, werden keine wesentlichen Beeinträchtigungen der
Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern erwartet.
5.8
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung
der Planung
In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird bereits auf die Erforderlichkeit der Ausweisung von Entwicklungsflächen als Standorte insbesondere für Gewerbe
hingewiesen. Im derzeitigen Planungsstand findet lediglich eine Grobeinschätzung der
Flächen statt. Detaillierte Aussagen werden auf der Bebauungsplanebene getroffen.
Bei Verzicht der vorgesehenen Planungen (Nullvarianten) wäre eine Weiterführung der
bisherigen Nutzungen nach den bisherigen Vorgaben des Flächennutzungsplanes am
wahrscheinlichsten. Dabei handelt es sich bei den Änderungsbereichen 1-3 um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Für diese Flächen liegen mehr oder weniger Vorbelastungen durch die bestehenden Nutzungen (Landwirtschaft, gegebene Erschließung) vor, die bei Weiterführung der Nutzung bestehen bleiben würden. Bei den
Flächen des Änderungsbereichs 6 hingegen ist davon auszugehen, dass eine gewerbliche Nutzung angesiedelt wird, da der Gemeinde keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
5.9
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Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung umwelterheblicher Auswirkungen werden
in den jeweiligen Steckbriefen im Anhang aufgeführt.
Aussagen zu notwendige Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen können im Rahmen der
Flächennutzungsplanänderung noch nicht oder nur sehr vage getroffen werden. Dies
ist erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkret möglich. Hinweise hierzu sind z.T. ebenfalls in den jeweiligen Steckbriefen im Anhang aufgeführt
5.10
Flächensteckbriefe
Für die einzelnen Flächen wurden sogenannte Flächensteckbriefe erstellt, in denen die
landschaftsökologischen Kriterien untersucht und bewertet werden. Diese Steckbriefe
erfüllen für den Umweltbericht die zentrale Aufgabe der Umweltprüfung nach § 2 (4)
BauGB, nach der die Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet
werden müssen (siehe Anlage Flächensteckbriefe). Für die Änderungsbereiche 5 und
6 wurde auf das Erstellen entsprechender Steckbriefe verzichtet, da es sich einmal um
die Änderung einer textlichen Formulierung und zum anderen um die Herausnahme
von Gewerbeflächen und deren Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft handelt.
Bei beiden Änderungsbereichen wird nicht von negativen Auswirkungen auf die
Umwelt ausgegangen.
5.11
Monitoring
Detaillierte Aussagen zu Maßnahmen im Rahmen des Monitorrings sind im Rahmen
der Flächennutzungsplanänderung nicht sinnvoll und werden daher auf der Ebene der
konkreten Bebauungsplanung für die einzelnen Gebietsbereiche abgehandelt.
Bei erheblichen Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter sind entsprechende
Maßnahmen zur Überwachung durchzuführen und zu dokumentieren.
5.12
Summationswirkung
Die Summe der im Gesamtgebiet geplanten Nutzungsänderungen und den damit verbundenen Eingriffen ergeben für den Naturhaushalt (Schutzgüter) bestimmte Belastungen. Durch die in den einzelnen Flächensteckbriefen vorgeschlagenen
Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann die Summationswirkung verringert werden.
In der Gesamtbilanz verringern sich die freiraumbezogenen und unversiegelten Flächen um ca. 9,7 ha (siehe Ziffer 4). Somit kann von deutlichen Auswirkungen auf die
Umwelt bzw. die einzelnen Schutzgüter ausgegangen werden.
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
Stand: 22.09.2008
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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
5.13
Seite 27 von 27
Plangrundlagen/Literatur
x Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH: Landschaftsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch, Juni 1992
x REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN; Regionalplan 1995
x Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
(LUBW)
x Grundkarten der Gemeinden March und Umkirch
x Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch
x aqua.plan: Gewässerentwicklungsplan Dreisam, 2002
x Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Umwelt, Abgrenzung Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“ 2006
March, den
Der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch
Der Planverfasser
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March-Umkirch 1.Änderung
Fassung: Offenlage
FLÄCHENSTECKBRIEFE
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FNP-Darstellung (unmaßstäbl.):
−
bisher: Gewerbe, jedoch von
der Genehmigung ausgenommen. Anzunehmende
Darstellung daher landwirtschaftliche Fläche
Flächendaten:
−
Größe: ca. 11,0 ha ( davon 9,8
Gewerbefläche, 1,0 Grünfläche,
0,2 Verkehrsfläche)
−
Lage: südlich Holzhausen, extern in der Landschaft
−
Topographie: eben
−
Nutzung: Landwirtschaft
Rechtliche Vorgaben:
−
Änderungsbereich 1:
Gewerbliche Baufläche March-Holzhausen
§ 32 Biotope
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Fassung: Offenlage
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Stadtplanerische Bewertung
Landschaftsplanerische Bewertung
geeignet
mit Auflagen geeignet
Lage abseits der Siedlung verhindert Immissionskonflikte und lässt Entwicklungsspielräume für die Ortsentwicklung zu. Gute verkehrliche Anbindung
an BAB 5 ohne die Ortsdurchfahrten zu
belasten.
Das vorhandene historische Grabensystem
und die begleitenden Feldgehölzhecken,
die teilweise nach § 32 geschützt sind, sind
nach Möglichkeit zu erhalten bzw. bei der
Planung zu berücksichtigen.
Stadtplanerische Kriterien
Landschaftsplanerische Kriterien
Lage und Standortgunst
Boden
−
Externe Ortslage südlich des Siedlungskörpers
Holzhausen, ca. 400 m vom Ortskern entfernt
−
Auenpseudogley bis Auengley , lehmiger Schluff bis
150 cm mächtig, teilweise über Lehm oder Ton
−
Lagegunst v.a. durch die Nähe zur BAB 5 und der
in ca. 1 km Entfernung liegenden Anschlussstelle
Freiburg-Nord ohne Belastung von Ortsdurchfahrten
−
Feuchte Böden, die zu Staunässe neigen und teilweise über wasserführende Gräben entwässert
werden
−
−
Vorwiegend ebene Fläche
In tiefen Schichten Kiessand in nutzbarer Mächtigkeit von bis zu 20 m
−
Der Regionalplan weist für Holzhausen GEFunktion aus
−
Beeinträchtigung durch zu erwartende Versiegelung
−
Minimierung der Nutzungskonflikte (Sportstätten,
Ortskern) durch Entfernung
Erschließbarkeit / Ökonomie
Grund- und Oberflächenwasser
−
Anschluss an das überörtliche Verkehrssystem
ohne Ortsdurchfahrt direkt über die L 187
(Benzhauser Straße) an die BAB 5 über den Anschluss Freiburg-Nord
−
In tieferen Schichten poröser Kiessand, darüber
Schichten aus lehmigem Schluff mit Staueigenschaften, daher Grundwasserneubildungsgebiet mit
einer Rate von 3-4 l/s/km²
−
Direkter Anschluss an die L 187 unbedingt nötig,
um die Lagegunst zur BAB nutzen zu können
−
Stellenweise feuchter Boden mit Grundwasser,
teilweise schwankend, in max. 2 m Tiefe
−
Darüber hinaus kein weiterer Ausbau für einen
Anschluss an das überörtliche Verkehrssystem nötig
−
Niederschlagsabhängige Porengrundwasservorkommen
−
−
Nebenanschluss an Kreisstraße 4920 möglich.
Oberflächenwasser nur in Form von wasserführenden Gräben in Südost-NordwestFließrichtung (teilweise historischer Bestand),
jedoch kein ausgeprägtes, zusammenhängendes
System, eher rudimentäre Teilstücke, aber von Bedeutung, v.a. durch stauende Bodenschichten bei
der Entwässerung des Gebietes
−
Teilweise Überschwemmungsgefahr bei starken,
oder lang anhaltendem Niederschlägen
Technische Ver- und Entsorgung
Klima und Luft
−
Durch externe Lage, ist eine komplett neue Erschließung notwendig
−
−
Oberflächenwasser können durch das bestehende
Grabensystem aufgenommen werden, zeitweise
Überschwemmungsgefahr bei Starkregen und Gefahr der Staunässe im Boden
Gebiet mit Windrichtungen vorwiegend aus westlichen und südlichen Richtungen bei einer Lage
südöstlich des Ortskerns Holzhausens
−
Mikroklimatisch für das Ortsklima von Holzhausen
nicht von Bedeutung, da der Ort primär durch Wind
belüftet wird
−
Im Gebiet verläuft der Verbandssammler, der bei
der Planung berücksichtigt werden muss
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Fassung: Offenlage
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Nutzungskonflikte / Immissionen
Arten- und Biotope
−
Keine unmittelbare Nähe zum Siedlungskörper,
daher keine Belastung des Ortsteils Holzhausen
sowie der Sportstätten im Süden des Ortsteils
durch Immissionen.
−
−
Entwicklungsmöglichkeiten von Holzhausen
werden nicht eingeschränkt
Das Gebiet umfasst verschiedene Teilstücke eines
historischen Grabensystems, dass mit Galeriewaldresten und einem Staudensaum umgeben ist, der
Wert dieses Systems ist eher landschaftsbildprägend und als Zeugnis der historischen Kulturlandschaft aufwertbar
−
Neuer Siedlungskörper in der Landschaft, der von
Holzhausen sehr massiv wahrgenommen werden
kann
−
−
Nähe zu bestehenden Freiflächen (Baggersee,
Campingplatz) auf Freiburger Stadtgebiet, jedoch
durch Autobahn getrennt, so dass Immissionskonflikte nicht zu erwarten sind
Das Grabensystem ist teilweise als § 32 Biotop
(Feldgehölze und Feldhecken) ausgewiesen,
jedoch nicht zusammenhängend, sehr kleinteilig.
Eine Verbindung im regionalen Kontext ist daher
nicht vorhanden
−
Kein Vorkommen geschützter Arten, aber wahrscheinlich von Bedeutung für die Avifauna
−
Bedeutung der Gräben für die Vernetzung der Biotope auch mit der Umgebung soll gestärkt werden
−
Die Fläche wird vorwiegend durch den Ackerbau
genutzt, trotz mittlerer bis schlechter Landbaueignung und teilweise Staunässe
−
An der westlichen Grenze verstärkter Eintrag von
Nährstoffen und Pestiziden durch eine Gärtnerei
−
Vereinzelte Hochobstbestände (Streuobst) sind
heute in die landwirtschaftlichen Flächen integriert
und sollten erhalten werden
Ortsbild
Landschaftsbild
−
Lage in 100-200 m Entfernung zum bestehenden
Siedlungskörper
−
−
Eingrünung und Gestaltung der neu entstehenden
Ränder des Gewerbegebietes unbedingt nötig, um
v.a. von Norden die breite Front des neu entstehenden Gebietes optisch aufzuwerten und die
massive Wirkung zu minimieren
Entstehung eines neuen Siedlungskörpers frei in
der Landschaft in einem Abstand von 100- 200 m
zum bisherigen Ortsrand
−
Weiträumige Einsehbarkeit, auch von der BAB,
durch die Lage zwischen der Autobahn und Holzhausen
−
Gliederung der Fläche durch die bestehenden
Gräben und die begleitende Vegetation, da weitgehend ebenes Gelände
−
Höhenbeschränkung für Gebäude im Bebauungsplan festsetzen
−
Beibehaltung der Erweiterungspotenziale für die
Sportstätten von Holzhausen
−
Fläche durch die Vegetation entlang der Autobahn
begrenzt
−
Beeinträchtigung der Fläche durch das rudimentär
bestehende historische Grabensystem, das bei
den Planungen unbedingt berücksichtigt und erhalten werden soll.
−
Vorbelastung durch die Nähe zur BAB 5
Erholung
−
Entsprechend der Nähe zur BAB 5 nur eingeschränkte Naherholungsfunktion
−
Deutliche Entfernung zu den bestehenden Sportstätten Holzhausens, die Verbindung dieser mit
dem Landschaftsraum kann ebenfalls großräumig
erhalten werden und das Entwicklungs- bzw. Erweiterungspotenzial der Sportflächen besteht
weiterhin
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Stand: 22.09.2008
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Fassung: Offenlage
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Minimierungs-/ Ersatzmaßnahmen
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen
−
Abstand zwischen der Bebauung und den ökologischen Strukturen
−
Erhalt der wertvollen ökologischen Strukturen und
Vernetzung dieser innerhalb des Plangebiets
−
Verminderung der Versiegelten Fläche
−
−
Optimierung der Gestaltung und Anordnung der
baulichen Anlagen
Gutachten und entsprechende Maßnahmen zum
Schutz der Avifauna
−
−
Ansiedlung der Emissionsreichen Gewerbe in der
Nähe zur Autobahn (bereits vorbelastet)
Durchgrünung des Gewerbegebietes, gärtnerische
Anlage der nicht bebauten Grundstücksflächen
−
−
Reduzierung anderer Gewerbestandorte innerhalb
der Gemeinde (Änderungsbereich 6)
Mögliche Ausgleichsflächen zwischen Plangebiet
und Autobahn im Osten
Hinweise für die Bebauungsplanung
−
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu
landwirtschaftlich genutzten Flächen, so dass
Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) von diesen
ausgehen können.
−
Die Fläche liegt fast vollständig in einem in der
Lagerstättenpotenzialkarte für die Kiesvorkommen
der Region Südlicher Oberrhein ausgewiesenen
Abschnitte mit nutzbaren Kiesmächtigkeiten
zwischen 0 und 30m, wobei die Mächtigkeiten von
Südwesten nach Nordosten zunehmen. Bei Baumaßnahmen anfallendes Material aus diesen Bereichen sollte auf Verwendbarkeit als Baustoff geprüft und eingesetzt werden.
−
Die Fläche befindet sich in 4.500 m Entfernung des
Verkehrslandeplatzes Freiburg unterhalb der Anflugfläche der Landerichtung 160° bzw. unterhalb
der Abflugfläche der Startrichtung 340°. Lärmemissionen durch an- und abfliegende Luftfahrzeuge sind zu erwarten, ein Durchdringen der
Hindernisbegrenzungsflächen hingegen nicht.
−
Durch die Fläche verläuft ein Verbandssammler
DN 1100 mm des Abwasserzweckverbandes
Breisgauer Bucht, der nicht überbaut werden darf,
bzw. beidseitig ein Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten ist.
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Fassung: Offenlage
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FNP-Darstellung (unmaßstäbl.):
−
bisher: Landwirtschaft
Flächendaten:
−
Größe: ca. 1,8 ha
−
Lage: im südlichen Hugstetten,
westlich des bestehenden Gewerbegebietes
−
Topographie: eben
−
Nutzung: Landwirtschaft
Rechtliche Vorgaben:
−
Landschaftsschutzgebiet Dreisamniederung
−
Wasserschutzgebiet Zone III
−
Regionaler Grünzug
Änderungsbereich 2:
Erweiterung gewerblicher Flächen in March Hugstetten
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
Stand: 22.09.2008
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Fassung: Offenlage
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Stadtplanerische Bewertung
Landschaftsplanerische Bewertung
geeignet
geeignet
Die Erweiterung bestehender Betriebe und
damit die Sicherung der Betriebe und der
Arbeitsplätze ist nur an diesem Standort
möglich
Die funktional und ökologisch wertvollen
Baumbestände entlang der L 116 werden
erhalten. Der Boden weist insgesamt nur
eine geringe Wertigkeit auf, die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten. Eine Befreiung
von der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist erforderlich.
Stadtplanerische Kriterien
Landschaftsplanerische Kriterien
Lage und Standortgunst
Boden
−
Erweiterungsflächen der Gewerbebetriebe im südlichen Hugstetten, östlich der L 116
−
30- 100 cm mächtiger Auengley im Wechsel mit
braunen Auengley auf Sand und Kies
−
Entfernung zum BAB-Anschluss FR-Nord ca. 3,8
km
−
im westlichen Teil zunehmend lockerer brauner
Auenboden in einer Mächtigkeit von bis zu 40 cm
−
Entfernung zum BAB-Anschluss FR-Mitte ca. 2,9
km
−
In tieferen Schichten Kiessand in nutzbarer Mächtigkeit von 10 bis 20m
−
Nutzbare Feldqualität niedrig
−
Beeinträchtigung durch zu erwartende Versiegelung
Erschließbarkeit / Ökonomie
Grund- und Oberflächenwasser
−
−
Flächen für Grundwasserneubildung mit hoher
Empfindlichkeit. Rate von etwa 9 l/s/km²
−
Grundwasser in bis zu 1m Tiefe unter der Flur
−
Lage östlich des Flusses Dreisam, jedoch keine
Überschwemmungsgefahr durch ausreichend hohe
Dämme (HQ 100)
−
Wasserschutzgebiet Marchwasserverband Zone III
−
Erschließung über eine Verbindung nach Norden
zur Grünstraße, da die schwierige Topographie
eine Erschließung über die bereits bestehenden
Grundstücke ausschließt
Äußere Erschließung über die Landesstraße L 116
und anschließend über die neue Ortsumfahrung
Umkirch zur BAB 5. Daher günstige überörtliche
Erschließung
Technische Ver- und Entsorgung
Klima und Luft
−
Anschluss an bereits bestehende Siedlungsentwässerung prinzipiell möglich, da Erweiterungsflächen der bereits bestehenden Gewerbebetriebe.
Die Kapazität vorhandener Anlagen ist zu prüfen
−
−
Oberflächenwasserabfluss in die benachbarte
Dreisam. Beachtung der besonderen Anforderungen
Lage des Gebietes im Bereich mit vorwiegend
westlichen und südlichen Windrichtungen. Lage
westlich der Bebauung mit geringfügigen Auswirkungen auf die Belüftung des bestehenden
Gewerbegebietes, jedoch nicht in bezug auf Wohnbebauung
−
−
Hochspannungsleitung unmittelbar westlich des
Gebietes (Umspannungsstation im NW)
−
Die angrenzenden Flächen direkt am Fluss sollte
von flächiger Bebauung freigehalten werden, um
Kaltluftströme vom Wasser in die Ortslagen nicht zu
behindern
Besondere Anforderungen wegen der Lage im
Wasserschutzgebiet Zone III
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
Stand: 22.09.2008
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Fassung: Offenlage
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Nutzungskonflikte / Immissionen
Arten- und Biotope
−
−
Landschaftsschutzgebiet Dreisamniederung
−
Gute Anbindung an das überörtliche Verkehrswegenetz über die B 31. Daher ist keine Belastung
der Ortskerne von Umkirch und Buchheim zu erwarten.
Vorkommen der geschützten Wechselkröte als
letzter Bestand im südlichen Baden-Württemberg
(Art des Anhang IV FFH-RL)
−
Im südlichen Teil extensiv genutztes Grünland, das
aus landschaftspflegerischen Gründen als Dauergrünland gepflegt wird
−
Konflikt durch die Nähe der Bebauung zur Dreisam, sowie der wenig integrierten Lage
−
−
Erweiterungsflächen bereits bestehender
Gewerbebetriebe, die an ihrem derzeitigen Standort die Möglichkeit zur Erweiterung bekommen
sollen, um die Unternehmen langfristig an diesem
Standort zu sichern
Entlang der L 116 wertvolle Obstbaumbestände
und Heckenreihen (ausreichend weit entfernt und
nicht im Geltungsbereich), die auch für den Immissionsschutz entlang der Landesstraße L 116
von Bedeutung und unbedingt zu erhalten sind
−
Westlich der L 116 Gebiet mit bedeutendem Naherholungspotenzial (Grillplatz, Spielplatz). Eine Eingrünung des Gewerbegebietes ist daher empfohlen
−
Mittel bis schlechte Eignung des Bodens für den
Ackerbau, gute bis mittlere Eignung für Grünland
−
Lage im regionalen Grünzug (entlang der Dreisam
und südlich von Hugstetten)
−
Aufgrund relativ großer Abstände zur benachbarten Wohnbebauung im Norden sind Immissionskonflikte nicht zu erwarten
Ortsbild
Landschaftsbild
−
Wenig integrierte Lage der Fläche. Verschiebung
des Siedlungsrands nach Westen
−
−
Auf eine qualitätvolle Gestaltung der neuen Ortsränder ist zu achten, da der Bereich von der
Dreisam und dem begleitenden Grün- und Naherholungsraum wahrgenommen wird
Verschiebung des Siedlungsrands nach Westen.
Allerdings ist eine Vorbelastung durch die L 116
gegeben.
−
Der Eingrünung des neu entstehenden Gewerbegebietes sollte auf Grund der Nähe zum Erholungsraum westlich der Landesstraße L 116, sowie der
Wegeverbindungen zum südlich angrenzenden Erholungswald eine besondere Bedeutung zukommen
Erholung
−
Die Erholungsfunktion dieser Fläche ist durch die
Nähe der Gewerbebetriebe minimal
−
Der Grünraum entlang der Dreisam ist ausreichend
weit entfernt, so dass nicht mit einer Beeinträchtigung dieses überörtlich bedeutenden Gehund Radwegs zu rechnen ist
−
Geringe Flächengröße
−
Nördlich der Fläche führt ein Wanderweg in OstWest-Richtung, der den südlichen Ortsteil von
Hugstetten mit der Dreisam und den begleitenden
Rad- und Wanderwegen verbindet
−
Südlich von Hugstetten liegt ein wertvoller und lokal
bedeutender Erholungswald, dessen Erreichbarkeit
sichergestellt werden soll
Minimierungs-/ Ersatzmaßnahmen
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen
−
Minimierung der Versiegelung
−
−
Schutzmaßnahmen bezüglich der Lage im
Wasserschutzgebiet
Eingrünung des Plangebiets v.a. an der Grenze
nach Westen und Süden
−
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Vorkommens der Wechselkröte beispielsweise durch
die Anlage von Laichgewässern im südlichen Teilbereich
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
March-Umkirch 1.Änderung
FLÄCHENSTECKBRIEFE
Hinweise für die Bebauungsplanung
−
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu
landwirtschaftlich genutzten Flächen, so dass
Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) von diesen
ausgehen können.
−
Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet Zone III
des „Marchwasserverbands“ (Nr. 315005). Einschlägige Schutzbestimmungen hinsichtlich der
Beschränkung für Ansiedlungen sind deshalb zu
beachten
−
Auf Grund des Vorkommens der Wechselkröte
wird im Bebauungsplanverfahren eine artenschutzrechtliche Untersuchung und Beurteilung notwendig
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Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
Stand: 22.09.2008
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FNP-Darstellung (unmaßstäbl.):
−
bisher: Landwirtschaft
Flächendaten:
−
Größe: ca. 4,0 ha (1,8
Gewerbe, 1,3 Wohnbaufläche,
0,8 Mischbaufläche, 0,1 Grünfläche)
−
Lage: östlicher Ortseingang
Umkirch
−
Topographie: eben
−
Nutzung: Landwirtschaft
Rechtliche Vorgaben:
−
Wasserschutzgebiet Umkirch
Zone III
Änderungsbereich 3: Ausweisung von Bauflächen am östlichen
Ortseingang in Umkirch
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
Stand: 22.09.2008
March-Umkirch 1.Änderung
Fassung: Offenlage
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Stadtplanerische Bewertung
Landschaftsplanerische Bewertung
geeignet
geeignet
Insbesondere wegen der durch die neue
Umgehungsstraße neu entstandenen
Ortseingangssituation und der Kombination von Versorgungsfunktionen und
Wohnbereichen.
Insbesondere sind negative Auswirkungen
nur durch zusätzliche Versiegelung und
Flächeninanspruchnahme geringwertiger
Ackerflächen zu erwarten. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu berücksichtigen.
Stadtplanerische Kriterien
Landschaftsplanerische Kriterien
Lage und Standortgunst
Boden
−
Lage östlicher Ortsrand von Umkirch. Im Südosten
begrenzt durch die neue Umgehungsstraße von
Umkirch
−
Brauner Auenboden in 60-120 cm Mächtigkeit mit
Zwischenlagerungen aus stauenden Lehmschichten
−
Östliche Erweiterung eines bestehenden Wohngebietes mit anschließendem Mischgebiet und eingeschränkten Gewerbegebiet zur Versorgung der
Bevölkerung
−
Geringe bis mittlere nutzbare Feldkapazität
−
In tieferen Schichten 5- 10 m mächtige nutzbare
Kiessandschicht
−
Beeinträchtigung durch zu erwartende Versiegelung
−
Ebene Fläche
−
Entfernung BAB-Anschluss FR-Mitte ca. 0,5 km
ohne Ortsdurchfahrt
Erschließbarkeit / Ökonomie
Grund- und Oberflächenwasser
−
Erschließung der Wohnbebauung im Nordwesten
über die bereits bestehenden Verkehrswege möglich. Das Mischgebiet und das Gewerbegebiet im
Südosten hingegen kann direkt von der Landesstraße L 115 erschlossen werden
−
Teilweise Zwischenlagerungen aus stauenden
Lehmschichten, daher oberflächennahe, feuchte
Böden mit z.T. Schwankungen des Grundwassers
in bis zu 2 m Tiefe
−
Haftnässe und Luftmangel in dichtgelagerten Böden
−
Eine zusätzliche Belastung des Ortskerns von
Umkirch durch den Zulieferverkehr ist nicht zu erwarten, da die Zufahrt von der BAB 5 und von der
Anschlussstelle FR-Mitte ohne Ortsdurchfahrt gegeben ist
−
Lage im Wasserschutzgebiet Zone III
−
Flächen für niederschlagsabhängige Grundwasserneubildung mit mittlerer bis hoher Empfindlichkeit.
Rate von etwa 7 l/s/km²
−
Direkter Anschluss an das überörtliche Verkehrssystem
−
Der Grünstreifen als trennendes Element soll nur
für nicht motorisierten Verkehr durchgängig sein
Technische Ver- und Entsorgung
Klima und Luft
−
Anschluss an bestehende Ver- und Entsorgungseinrichtungen im Nordosten möglich. Die Kapazität
vorhandener Anlagen ist zu prüfen
−
−
20 KV-Leitung im nördlichen Plangebietsbereich
−
Teilweise Gefahr der Haftnässe im Boden, die
besondere Berücksichtigung erfordert
Die Fläche liegt im Osten von Umkirch, in einem
Gebiet mit Windrichtungen vorwiegend aus Westen
und Süden. Daher ist nicht von einer Beeinträchtigung des Ortsklimas von Umkirch auszugehen
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
Stand: 22.09.2008
March-Umkirch 1.Änderung
Fassung: Offenlage
FLÄCHENSTECKBRIEFE
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Nutzungskonflikte / Immissionen
Arten- und Biotope
−
Die Lage der Fläche zwischen der bereits bestehenden Siedlung und der neuen Umgehungsstraße von Umkirch erfordert eine angepasste
Planung wegen der Übergangssituation
−
Dichtgelagerte Böden mit teilweise Haftnässe und
Luftmangel. Daher nur mittlere Eignung des Bodens
für den Ackerbau, sowie mittlere bis geringe Eignung für die Grünlandbewirtschaftung
−
Immissionsbelastung durch die Umgehungsstraße
im Osten. Daher Ansiedlung von Gewerbe im Osten und Wohnen im Westen. Die Teilung durch
einen Grünstreifen und die Einfügung einer Mischbaufläche soll Immissionskonflikte minimieren.
−
−
Grünstreifen wertet ebenfalls die Verbindung der
bereits bestehenden Bebauung und dem Landschaftsraum auf. Es entstehen wohnungsnahe Erholungsräume und Freizeitmöglichkeiten für Kinder
und Jugendliche
Entlang der Grenze der bestehenden Siedlungsfläche wurde ein Erdwall mit Gehölzstreifen angelegt, neben ortstypischen Arten wie Ahorn oder
Buchen, befinden sich aber auch nicht standortgerechte Arten (vorwiegend Ziersträucher wie
Forsythie) an diesem Standort
−
Nördlich des Gebietes, die Reitanlage einfassend,
teilweise wertvolle Einzelbaum- und Baumgruppenbestände
−
Nutzungskonflikte mit dem im Norden liegenden
Reiterhof sind nicht zu erwarten
−
Lage im Wasserschutzgebiet Zone III erfordert
besondere Berücksichtigung
Ortsbild
Landschaftsbild
−
Durch die Bebauung der Fläche entsteht ein neuer
Ortsrand für Umkirch, der durch die Umgehungsstraße definiert wird und auf dessen Gestaltung
besonderer Wert gelegt werden sollte
−
Lage im Osten des Siedlungsgebietes Umkirchs, im
Südosten begrenzt durch die neue Umgehungsstraße von Umkirch
−
−
Durch die neue Bebauung ergibt sich gegenüber
dem Bestand eine Höhenstaffelung, die einen
harmonischeren Übergang vom Ort in die freie
Landschaft darstellt und den heute durch die
Hochhäuser gebildeten „harten“ Sieldungsrand
abmildert
Die bestehende Siedlung wird nach Osten hin erweitert. Es entsteht ein neuer Ortseingang, der
jedoch durch die neue Umgehungsstraße bereits
definiert ist
−
Erhebliche Veränderungen des Landschaftsraumes
in jüngster Vergangenheit durch den Bau der neuen
Umgehungsstraße, die dicht an die Bebauung herangerückt ist
−
Heute Ackerfläche ohne landschaftsgestaltende
Elemente
−
Die angepflanzte Gehölzhecke im Osten der bestehenden Siedlungsfläche ist die prägendste
Struktur
Erholung
−
Teilweise ausgewiesene Kompensationsfläche für
den Fehlbedarf an speziellen öffentlichen Grünflächen (vorwiegend Kleingärten), jedoch nicht als
solche genutzt
−
Die Fläche hat heute keinen besonderen Erholungswert (Ackerbrache)
−
Zugang zu wichtigen Naherholungsräumen im Südosten sollten erhalten werden
−
Im Norden mittelbar angrenzende Reitsportanlage
mit hohem Naherholungswert, v.a. für Kinder und
Jugendliche
−
Überörtliche Wegeverbindungen sind nicht im unmittelbaren Umfeld, lediglich ein Radweg, der den
südlichen Freiraum erschließt wird durch den Geltungsbereich tangiert, bleibt aber erhalten
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes
Stand: 22.09.2008
March-Umkirch 1.Änderung
Fassung: Offenlage
FLÄCHENSTECKBRIEFE
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Minimierungs-/ Ersatzmaßnahmen
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen
−
Verringerung der Versiegelung auf das Minimum
−
−
Optimierung der Bebauung/ Nutzungen in Gestalt
und Anordnung
Anlage eines Grünbereichs zwischen den
Nutzungen für die Aufwertung der ökologischen
Strukturen sowie für die Naherholung.
−
Ein- und Durchgrünung des Plangebiets, v.a. nach
Norden
Hinweise für die Bebauungsplanung
−
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu
landwirtschaftlich genutzten Flächen, so dass
Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) von diesen
ausgehen können.
−
Die Fläche liegt fast vollständig in einem in der
Lagerstättenpotenzialkarte für die Kiesvorkommen
der Region Südlicher Oberrhein ausgewiesenen
Abschnitte mit nutzbaren Kiesmächtigkeiten
zwischen 0 und 30m, wobei die Mächtigkeiten von
Südwesten nach Nordosten zunehmen. Bei Baumaßnahmen anfallendes Material aus diesen Bereichen sollte auf Verwendbarkeit als Baustoff geprüft und eingesetzt werden.
−
Es ist durch die Festsetzungen geeigneter Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass durch die
Ausweisung weiterer Gewerbe- und Bauflächen
das anfallende, zusätzliche Oberflächenwasser
nicht zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr für
die Unterliegergemeinden führt.
−
Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet Zone III
„Umkirch“ (Nr. 315074). Einschlägige Schutzbestimmungen hinsichtlich der Beschränkung für
Ansiedlungen sind deshalb zu beachten.
−
Die Nähe zu bestehenden Waldflächen im Süden
erfordert die Einhaltung der notwendigen Grenzabstände.
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