Bau- und Umweltdepartement Jagd- und Fischereiverwaltung Mettlenstrasse 23 9050 Appenzell Telefon 071 788 92 86 [email protected] www.ai.ch Appenzell, 7. Oktober 2015 Medienmitteilung Jagd- und Fischereiverwaltung Gamsblindheit beim Steinwild im Alpstein Im Alpstein wurde beim Steinwild Gamsblindheit festgestellt. Die Krankheit ist hoch ansteckend und steht im Zusammenhang mit der Alpschafhaltung. Im Gebiet zwischen dem Hundstein und dem Altmann wurde beim Steinwild die Krankheit Infektiöse Keratokonjunktivitis (IKK), im Volksmund bekannt als Gamsblindheit, festgestellt. Die Gamsblindheit ist eine hochansteckende bakterielle Augenkrankheit, welche bei den betroffenen Tieren eine Entzündung der Hornhaut und der Bindehaut hervorruft. Der Krankheitsverlauf ist in einer Wildtierpopulation weder behandelbar noch abschätzbar. Er kann jedoch bis zum totalen und irreversiblen Verlust der Sehkraft führen. Dies ist dann der Fall, wenn es zu einer Durchlöcherung der Hornhaut kommt. Dauerhaft erblindete Tiere sind nicht überlebensfähig; sie verhungern oder stürzen ab. Neue Epidemien beim Wild in einem bestimmten Raum entstehen höchstwahrscheinlich nur dann, wenn der Erreger der Gamsblindheit aus einer Schafpopulation eingeführt wird. Um die Wildtiere vor Krankheiten wie der Gamsblindheit zu schützen, ist die Jagdverwaltung interessiert bestimmte Gebiete schaffrei zu halten. Mit mehreren Alpgenossenschaften wurden deshalb Verträge zur Schaffreihaltung abgeschlossen und es fliessen jährlich finanzielle Mittel. Im vergangenen Sommer wurden des Öfteren unbeaufsichtigte Schafe beobachtet, die sich über mehrere Tage in fremden, eigentlich schaffreien Alpgebieten aufhielten. Im Zusammenhang mit dem Auftreten der Gamsblindheit ist dies eine besonders unbefriedigende Situation. Erkrankte Tiere sind daran zu erkennen, dass sie ins Leere oder im Kreis herum laufen, die Vorderläufe anstossen und kein Furchtverhalten zeigen. Ein Hinweis für die Krankheit sind auch verschmierte und/oder trübe Augen. Es ist wichtig, diese Tiere in Ruhe zu lassen, da sie bei Fluchtversuchen abstürzen können. Bitte melden Sie entsprechende Beobachtungen (möglichst mit Foto und Standortangaben) beim Wildhüter oder Jagdaufseher (Tel. 071 788 92 87).