Manuskriptvorlage - Bayern 2

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Manuskript
Notizbuch
Titel:
Einschreiben und ihre rechtliche
Wirksamkeit
AutorIn:
Monika Köstlin
Redaktion:
Christian Sachsinger
Sendedatum:
29.03.17
Sendezeit |
10.05 Uhr | Bayern 2
Programm:
ID/Prod.-Nr.:
Produktion:
Arbeitstage:
Mitwirkende:
Beitragslänge:
Musik:
Wortmeldung:
Moderation / Info:
Atmo Wohnungsklingel
Wenn der Postler zweimal klingelt, hat er meist etwas dabei, das er nicht
wortlos in den Briefkasten werfen darf: Der Absender hat darauf geachtet, dass
sein Schreiben bei mir auch sicher ankommt. Er hat deshalb am Postschalter
einen Einschreibe-Brief an mich aufgegeben. Das ist genau die richtige
Versendeart besonders für wichtige Dokumente, also etwa Schrift-Originale,
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Vertragsunterlagen, Zeugnisse - Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale
Bayern:
Zuspielung 1
1.28 Wichtig ist natürlich immer alles, was eine rechtliche
Klärung beinhaltet. Wichtig ist, was Fristen beinhaltet. Da kommt es immer
darauf an, dass man etwas nachweist. Klassischer Fall ist, ich möchte kündigen
und ich habe eine Kündigungsfrist, da geht es darum, dass diese
Kündigungsfrist auch tatsächlich eingehalten wird, deswegen ist es sehr sehr
wesentlich zu wissen, wann ist der Brief angekommen. Und das werde ich nicht
erfahren, wenn ich das mit einem einfachen Brief verschicke, hier ist es
wichtig, zumindest ein Einschreiben welcher Art auch immer zu verschicken,
damit man diesen Beleg hat.
Es gibt tatsächlich vier verschiedene Arten des Einschreibens. Die erste ist die
gängigste:
Zuspielung 2
2.20 Ein einfaches Einschreiben ist sozusagen der
Nachweis, dass überhaupt etwas verschickt worden ist, das kann hilfreich sein
beispielsweise beim Widerruf, wo es darauf ankommt, dass man rechtzeitig
absendet.
Beim sogenannten "Einschreiben-Einwurf" bekomme ich, wie beim einfachen
Einschreiben, einen Einsendebeleg, aber zudem quittiert der Postbote mit
Datum, Uhrzeit und seiner Unterschrift den Einwurf meines Briefes in den
Briefkasten des Empfängers auf dem Einschreiben und zu seinen Post-Akten.
Beim "Einschreiben eigenhändig" oder auch "Übergabe-Einschreiben" genannt
- muss der Empfänger den Empfang meines Briefes quittieren. Dazu muss er
natürlich zuhause sein.
Und schließlich Nr. 4: Beim "Einschreiben mit Rückschein" wiederum quittiert
der Empfänger nicht nur, sondern ich bekomme diese Quittung, den
Rückschein, von der Post zurück gesandt und habe dann schwarz auf weiß:
Jawoll, der Empfänger hat meine Briefsendung nachweislich erhalten.
Atmo Klingeln.
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Aber Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern macht eine
Einschränkung. Nun kommt der berühmte "Zweifelsfall":
Zuspielung 3
3.25 Sie haben natürlich das Problem, was passiert, wenn
derjenige es nicht annimmt.
Im Zweifelsfall lehnt der Empfänger die Übergabe rundheraus ab, oder er ist
nicht zuhause und ignoriert den Abholschein. Wann kommt das vor: Natürlich,
wenn´s zwischen Absender und Empfänger irgendwie "nicht klappt", also in
Streitfällen und sonstigen Unstimmigkeiten, von denen der Adressat schlicht
nichts wissen will. Jetzt geht es darum, wann ein Schreiben juristisch als
zugestellt gilt, so dass der Empfänger den Briefinhalt und seinen
Konsequenzen nicht ignorieren und, wenn er es doch tut, dafür haftbar gemacht
werden kann.
Zuspielung 4
18.23 Ein Schreiben gilt dann als zugestellt, wenn es in
den Machtbereich des Empfängers kommt, er muss es nicht in der Hand
haben, er muss die Möglichkeit haben, es zur Kenntnis nehmen zu können, das
heißt, wenn es im Briefkasten ist.
Deshalb folgender Tipp: Machen Sie es doch wie Anwälte oder öffentliche
Ämter. Die verschicken wichtige Post mit der Variante "Einschreiben-Einwurf".
Dieses muss nicht gegengezeichnet werden bei Empfang. Der Empfang kann
aber auch nicht verweigert werden, denn der Postbote wirft das Schreiben in
den Briefkasten, mit Dokumentation der genauen Einwurfzeit sowohl auf dem
Brief wie auch zu seinen Post-Akten. Mit 2 Euro 50 ist die Zusatzgebühr für das
Einschreiben-Einwurf dazu noch mehr als halb so teuer wie etwa die Variante
mit Rückschein. für 6.80.Atmo Klingeln
Es gibt aber noch andere Postwege, wenn eine Zustellung nicht nur besonders
sicher, sondern zum Beispiel auch besonders schnell erfolgen soll. Zum
Beispiel kann ich einen professionellen Kurierdienst beauftragen.
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Zuspielung 5
13.32 Der Kurierdienst ist quasi ein Bote, der
Kurierdienst kann auch nachweisen, dass er zugestellt hat oder versucht hat,
zuzustellen, er könnte beispielsweise sagen, ich hab keinen Briefkasten dort
gefunden, ich habe dort niemanden angetroffen, er kann dann die Situation
beschreiben, die Ihnen helfen kann, nachzuweisen, dass Sie es versucht haben
oder dass es vereitelt wurde.
Und erstaunlicherweise kann ich sogar einen persönlichen Boten meiner Wahl
mit einer privaten Zustellung beauftragen, sei´s ein Familienmitglied oder ein
Freund. Tatjana Halm:
Zuspielung 6
11.15 Zustellen kann jeder, es geht ja nur darum,
dass das irgendwie übergeben wird, entweder durch die Post oder durch
Kuriere, wenn´s jetzt beispielsweise leicht erreichbar ist, kann man auch
einfach jemanden bitten, dass er das Schreiben dort abgibt. Bestenfalls
natürlich auch, hat derjenige gesehen, welches Schreiben sich im
Briefumschlag befindet, weil dann ist derjenige, der das Schreiben übergeben
hat, auch ein Zeuge, der bestätigen kann, dass er dieses Schreiben mit diesem
Inhalt dort abgegeben hat.
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