Manuskript Notizbuch Titel: Einschreiben und ihre rechtliche Wirksamkeit AutorIn: Monika Köstlin Redaktion: Christian Sachsinger Sendedatum: 29.03.17 Sendezeit | 10.05 Uhr | Bayern 2 Programm: ID/Prod.-Nr.: Produktion: Arbeitstage: Mitwirkende: Beitragslänge: Musik: Wortmeldung: Moderation / Info: Atmo Wohnungsklingel Wenn der Postler zweimal klingelt, hat er meist etwas dabei, das er nicht wortlos in den Briefkasten werfen darf: Der Absender hat darauf geachtet, dass sein Schreiben bei mir auch sicher ankommt. Er hat deshalb am Postschalter einen Einschreibe-Brief an mich aufgegeben. Das ist genau die richtige Versendeart besonders für wichtige Dokumente, also etwa Schrift-Originale, Seite 1 Bayern 2-Hörerservice Bayerischer Rundfunk, 80300 München Service-Nr : 0800-5900-222 Fax: 089/5900-46258 [email protected] www.bayern2.de Dieses Manuskript wird ohne Endkorrektur versandt und darf nur zum privaten Gebrauch verwendet werden. Jede andere Verwendung oder Veröffentlichung ist nur in Absprache mit dem Bayerischen Rundfunk möglich! © Bayerischer Rundfunk 2017 Vertragsunterlagen, Zeugnisse - Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern: Zuspielung 1 1.28 Wichtig ist natürlich immer alles, was eine rechtliche Klärung beinhaltet. Wichtig ist, was Fristen beinhaltet. Da kommt es immer darauf an, dass man etwas nachweist. Klassischer Fall ist, ich möchte kündigen und ich habe eine Kündigungsfrist, da geht es darum, dass diese Kündigungsfrist auch tatsächlich eingehalten wird, deswegen ist es sehr sehr wesentlich zu wissen, wann ist der Brief angekommen. Und das werde ich nicht erfahren, wenn ich das mit einem einfachen Brief verschicke, hier ist es wichtig, zumindest ein Einschreiben welcher Art auch immer zu verschicken, damit man diesen Beleg hat. Es gibt tatsächlich vier verschiedene Arten des Einschreibens. Die erste ist die gängigste: Zuspielung 2 2.20 Ein einfaches Einschreiben ist sozusagen der Nachweis, dass überhaupt etwas verschickt worden ist, das kann hilfreich sein beispielsweise beim Widerruf, wo es darauf ankommt, dass man rechtzeitig absendet. Beim sogenannten "Einschreiben-Einwurf" bekomme ich, wie beim einfachen Einschreiben, einen Einsendebeleg, aber zudem quittiert der Postbote mit Datum, Uhrzeit und seiner Unterschrift den Einwurf meines Briefes in den Briefkasten des Empfängers auf dem Einschreiben und zu seinen Post-Akten. Beim "Einschreiben eigenhändig" oder auch "Übergabe-Einschreiben" genannt - muss der Empfänger den Empfang meines Briefes quittieren. Dazu muss er natürlich zuhause sein. Und schließlich Nr. 4: Beim "Einschreiben mit Rückschein" wiederum quittiert der Empfänger nicht nur, sondern ich bekomme diese Quittung, den Rückschein, von der Post zurück gesandt und habe dann schwarz auf weiß: Jawoll, der Empfänger hat meine Briefsendung nachweislich erhalten. Atmo Klingeln. Seite 2 Bayern 2-Hörerservice Bayerischer Rundfunk, 80300 München Service-Nr : 0800-5900-222 Fax: 089/5900-46258 [email protected] www.bayern2.de Dieses Manuskript wird ohne Endkorrektur versandt und darf nur zum privaten Gebrauch verwendet werden. Jede andere Verwendung oder Veröffentlichung ist nur in Absprache mit dem Bayerischen Rundfunk möglich! © Bayerischer Rundfunk 2017 Aber Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern macht eine Einschränkung. Nun kommt der berühmte "Zweifelsfall": Zuspielung 3 3.25 Sie haben natürlich das Problem, was passiert, wenn derjenige es nicht annimmt. Im Zweifelsfall lehnt der Empfänger die Übergabe rundheraus ab, oder er ist nicht zuhause und ignoriert den Abholschein. Wann kommt das vor: Natürlich, wenn´s zwischen Absender und Empfänger irgendwie "nicht klappt", also in Streitfällen und sonstigen Unstimmigkeiten, von denen der Adressat schlicht nichts wissen will. Jetzt geht es darum, wann ein Schreiben juristisch als zugestellt gilt, so dass der Empfänger den Briefinhalt und seinen Konsequenzen nicht ignorieren und, wenn er es doch tut, dafür haftbar gemacht werden kann. Zuspielung 4 18.23 Ein Schreiben gilt dann als zugestellt, wenn es in den Machtbereich des Empfängers kommt, er muss es nicht in der Hand haben, er muss die Möglichkeit haben, es zur Kenntnis nehmen zu können, das heißt, wenn es im Briefkasten ist. Deshalb folgender Tipp: Machen Sie es doch wie Anwälte oder öffentliche Ämter. Die verschicken wichtige Post mit der Variante "Einschreiben-Einwurf". Dieses muss nicht gegengezeichnet werden bei Empfang. Der Empfang kann aber auch nicht verweigert werden, denn der Postbote wirft das Schreiben in den Briefkasten, mit Dokumentation der genauen Einwurfzeit sowohl auf dem Brief wie auch zu seinen Post-Akten. Mit 2 Euro 50 ist die Zusatzgebühr für das Einschreiben-Einwurf dazu noch mehr als halb so teuer wie etwa die Variante mit Rückschein. für 6.80.Atmo Klingeln Es gibt aber noch andere Postwege, wenn eine Zustellung nicht nur besonders sicher, sondern zum Beispiel auch besonders schnell erfolgen soll. Zum Beispiel kann ich einen professionellen Kurierdienst beauftragen. Seite 3 Bayern 2-Hörerservice Bayerischer Rundfunk, 80300 München Service-Nr : 0800-5900-222 Fax: 089/5900-46258 [email protected] www.bayern2.de Dieses Manuskript wird ohne Endkorrektur versandt und darf nur zum privaten Gebrauch verwendet werden. Jede andere Verwendung oder Veröffentlichung ist nur in Absprache mit dem Bayerischen Rundfunk möglich! © Bayerischer Rundfunk 2017 Zuspielung 5 13.32 Der Kurierdienst ist quasi ein Bote, der Kurierdienst kann auch nachweisen, dass er zugestellt hat oder versucht hat, zuzustellen, er könnte beispielsweise sagen, ich hab keinen Briefkasten dort gefunden, ich habe dort niemanden angetroffen, er kann dann die Situation beschreiben, die Ihnen helfen kann, nachzuweisen, dass Sie es versucht haben oder dass es vereitelt wurde. Und erstaunlicherweise kann ich sogar einen persönlichen Boten meiner Wahl mit einer privaten Zustellung beauftragen, sei´s ein Familienmitglied oder ein Freund. Tatjana Halm: Zuspielung 6 11.15 Zustellen kann jeder, es geht ja nur darum, dass das irgendwie übergeben wird, entweder durch die Post oder durch Kuriere, wenn´s jetzt beispielsweise leicht erreichbar ist, kann man auch einfach jemanden bitten, dass er das Schreiben dort abgibt. Bestenfalls natürlich auch, hat derjenige gesehen, welches Schreiben sich im Briefumschlag befindet, weil dann ist derjenige, der das Schreiben übergeben hat, auch ein Zeuge, der bestätigen kann, dass er dieses Schreiben mit diesem Inhalt dort abgegeben hat. Seite 4 Bayern 2-Hörerservice Bayerischer Rundfunk, 80300 München Service-Nr : 0800-5900-222 Fax: 089/5900-46258 [email protected] www.bayern2.de Dieses Manuskript wird ohne Endkorrektur versandt und darf nur zum privaten Gebrauch verwendet werden. Jede andere Verwendung oder Veröffentlichung ist nur in Absprache mit dem Bayerischen Rundfunk möglich! © Bayerischer Rundfunk 2017