%UROPËISCHE+OMMISSION $IE%UROPËISCHE5NION ,ATEINAMERIKAUNDDIE+ARIBIK EINESTRATEGISCHE 0ARTNERSCHAFT $% 5MSCHLAGSFOTOS ¥0ASCAL6ANDENBRANDEN 3CHULKINDER.ICARAGUA¥%+ 3ANTIAGODE#HILE¥0EDRO6ALE%+ ¥!TLANTIC,.'#OMPANY Die Europäische Union, Lateinamerika und die Karibik: eine strategische Partnerschaft E U RO PÄ I S C H E KO M M I S S I O N Aussere Beziehungen Die auf den Karten gezeigten Grenzen lassen in keinem Fall Rückschlüsse auf die Unterstützung oder Anerkennung beziehungsweise die Beurteilung des legalen Status irgendeines Gebietes durch die Europäische Kommission zu. Den wöchentlichen Newsletter der Generaldirektion Aussenbeziehungen der Europäischen Union erhalten Sie unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/feedback/weekly.htm Wien Gipfel: http://europa.eu.int/comm/world/lac-vienna/ Europäische Kommission Generaldirektorat für äußere Beziehungen Lateinisches Amerika Direktorat B-1049 Brüssel Tel. (+32) 2 299 11 11 Fax (+32) 2 299 39 41 Internet: http://europa.eu.int/comm/external_relations/index.htm Europe Direct soll Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zur Europäischen Union zu finden Gebührenfreie Telefonnummer (*): 00 800 6 7 8 9 10 11 (*) Einige Mobilfunkanbieter gewähren keinen Zugang zu 00 800-Nummern oder berechnen eine Gebühr. Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int) Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2006 ISBN 92-79-00827-7 © Europäische Gemeinschaften, 2006 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Italy GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER Inhaltsverzeichnis Einführung 5 1. Die Beziehungen der EU zu den Staaten Lateinamerikas und der Karibik im Überblick 6 1.1. Entwicklung einer strategischen Partnerschaft mit den beiden Regionen 6 1.2. Die regionalen und institutionellen Zusammenschlüsse in Lateinamerika und im Karibischen Raum 7 1.3. Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe 10 1.3.1. Zuschüsse 10 1.3.2. Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) 11 1.4. Handels- und Investitionsströme zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik 2. Die strategische Partnerschaft 12 15 2.1. Das Gipfeltreffen von Guadalajara −Mai 2004 15 2.2. Von Guadalajara nach Wien: Ergebnisse 16 2.2.1. Stärkung der Beziehungen 16 2.2.2. Intensivierung der Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe 18 A. Praktische Umsetzung der Zusammenarbeit 18 B. Programmplanung für die Zusammenarbeit von 2007 bis 2013 20 2.3. Herausforderungen und Ziele des Gipfeltreffens von Wien im Mai 2006 2.3.1. Diskussionsthemen 21 21 2.3.2. Beteiligung aller Akteure der biregionalen Partnerschaft: Veranstaltungen am Rande des Gipfels von Wien 3. Thematische Schwerpunkte 3.1. Der soziale Zusammenhalt 22 24 24 3.2. Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit: Gemeinsame Werte 26 3.3. Stärkung des Multilateralismus 27 3.4. Regionale Integration 28 4. Beziehungen auf subregionaler und bilateraler Ebene 30 4.1. Die Europäische Union und der Mercosur 30 4.2. Die Europäische Union und die Andengemeinschaft 36 4.3. Die Europäische Union und Zentralamerika: „Dialog von San José“ 40 4.4. Die Europäische Union und die Karibikstaaten 44 5. Bilaterale Beziehungen zu Mexiko und Chile 50 5.1. Die Europäische Union und Mexiko 50 5.2. Die Europäische Union und Chile 54 6. Humanitäre Hilfe der EU für Lateinamerika und die Karibik: Maßnahmen der Europäischen Kommission 59 6.1. Vertreibung von Bevölkerungsgruppen - Kolumbien 59 6.2. Naturkatastrophen 60 6.3. DIPECHO: Programm für Katastrophenschutz und Katastrophenvorsorge 62 Schlussbemerkung 63 Anhänge — Chronologie der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik 64 — Glossar 66 Einführung Die Europäische Union, Lateinamerika und die Länder der Karibik sind sich einig in ihrem Engagement für Menschenrechte, Demokratie, Multilateralismus sowie eine gerechte Aufteilung der Globalisierungsgewinne. Diese Regionen tragen auch gemeinsame Verantwortung auf internationaler und regionaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, der Bretton-Woods-Institutionen, der Welthandelsorganisation und der Organisation Amerikanischer Staaten. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die vielfältigen Aspekte der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik, ihre Geschichte und die neuesten Entwicklungen. Sie umfasst Kapitel zu den thematischen Schwerpunktbereichen der strategischen Partnerschaft und zu ihrer Entwicklung. Darüber hinaus wird auf die politischen Beziehungen, den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den einzelnen Teilregionen eingegangen. © EG, R. Canessa Aufgrund der gemeinsamen Werte und Verantwortungsbereiche konnten die Staats- und Regierungschefs beider Regionen, die erstmals 1999 in Rio zusammenkamen, eine strategische Partnerschaft zwischen beiden Regionen auf den Weg bringen, indem sie gezielte Prioritäten für koordinierte Maßnahmen in den Bereichen Politik,Wirtschaft und Soziales festlegten. Nun geht es für die Europäische Union (EU), Lateinamerika und die Karibik um eine weitere Vertiefung dieser Partnerschaft. Das 4. Gipfeltreffen der EU, Lateinamerikas und der Karibik, das am 12. und 13. Mai 2006 in Wien stattfindet, bietet eine einzigartige Gelegenheit, um Bilanz zu ziehen, was durch die verschiedenen Initiativen und auf Dialogund Verhandlungsebene seit 1999 erreicht wurde. Europäisches Projekt (Nicaragua). 5 1. Die Beziehungen der EU zu den Staaten Lateinamerikas und der Karibik im Überblick 6 1.1. Entwicklung einer strategischen Partnerschaft mit beiden Regionen EU und die Karibik-Staaten Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen aufgenommen. Die EU hat seit den 60er Jahren ihre Beziehungen zu den Ländern Lateinamerikas und seit den 70er Jahren zu den Ländern der Karibik intensiviert. Vor allem in den letzten zehn Jahren haben sich diese Beziehungen auf politischer und auf wirtschaftlicher Ebene deutlich weiterentwickelt: So wurden Assoziationsabkommen mit Mexiko (1997) und mit Chile (2002) geschlossen, 2003 trat das Cotonou-Abkommen zwischen der EU und den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKPStaaten) in Kraft und über ein Assoziationsabkommen mit dem Mercosur wird derzeit verhandelt. 2003 wurden Abkommen über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit mit der Andengemeinschaft und mit Zentralamerika geschlossen. 2004 haben die Die strategische Partnerschaft zwischen der EU und den Staaten Lateinamerikas und der Karibik, die auf dem ersten Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs beider Regionen 1999 in Rio beschlossen wurden, ist auf den Gipfeltreffen in Madrid im Jahr 2002 und in Guadalajara im Jahr 2004 weiter vertieft worden. Die Schwerpunktbereiche dieser strategischen Partnerschaft sind die Stärkung des politischen Dialogs und der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit sowie die Förderung der Handelsbeziehungen und der reibungslosen Integration der Partner in die Weltwirtschaft. Im Hinblick auf das Wiener Gipfeltreffen im Mai 2006 nahm die Kommission am 8. Dezember 2005 eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament mit Empfehlungen für eine Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU und den Staaten Lateinamerikas angenommen. Die für Außenbeziehungen und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner erklärte dazu: „Wir wollen das Verständnis für einander und die Partnerschaft zwischen unseren beiden Regionen stärken, um neue Dialoge und Möglichkeiten zu entwickeln. Gemeinsam werden wir für die Herausforderungen der Globalisierung besser gewappnet sein und können zum Frieden, zur Stabilität und zur Entwicklung in der Region beitragen, indem wir uns für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, eine demokratische Staatsführung und die regionale Integration einsetzen. Weitere Informationen finden Sie unter: « Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika » KOM (2005)636 endg., vom 8.12.2005. http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/news/ip05_ 1555.htm Auf dem Gipfeltreffen, das im Mai 2006 in Wien stattfindet, sollten beide Partner ihre Entschlossenheit zur Konsolidierung und Stärkung ihrer strategischen Partnerschaft und zur Aufnahme eines politischen Dialogs über Schwerpunktfragen von gegenseitigem Interesse demonstrieren und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu prüfen. 1.2. Die regionalen und institutionellen Zusammenschlüsse in Lateinamerika und im Karibischen Raum Lateinamerika Karibischer Raum Mexiko Guatemala El Salvador Honduras Nicaragua Costa Rica Panama Venezuela (1) Kolumbien Ecuador Peru Bolivien Belize Kuba Guyana (2) Dominikanische Republik Haiti - Bahamas Jamaika - Barbados Trinidad und Tobago Suriname Antigua und Barbuda Dominica Grenada Montserrat St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Chile Brasilien Paraguay Uruguay Argentinien Teilnehmerländer am Gipfeltreffen in Wien Mitgliedsländer der Andengemeinschaft Mitgliedsländer der Rio-Gruppe Mitgliedsländer des Mercosur Zentralamerikanische Länder Mitgliedsländer des CARIFORUM Venezuela Mitgliedsländer der Südamerikanischen Staatengemeinschaft (3) Mitgliedsländer der CARICOM (4) Jamaica (1) Am 7. Dezember 2005 (Mercosur-Beschluss 28/05) nahmen die Mercosur-Mitgliedsländer den Beitrittsantrag Venezuelas offiziell an. Seitdem hat Venezuela als Beitrittskandidat den Status eines „aktiven Beobachters“ (und damit das Recht, an allen formellen Zusammenkünften teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen, jedoch kein Stimmrecht). Derzeit werden Verhandlungen über einen vollständigen Beitritt Venezuelas geführt. (2) Guyana vertritt die CARICOM in der Rio-Gruppe. (3) Suriname und Guyana nehmen als designierte Mitglieder an den Zusammenkünften der Südamerikanischen Staatengemeinschaft teil. (4) Mit Ausnahme von Montserrat (einem überseeischen Gebiet, das nicht am Gipfeltreffen in Wien teilnimmt) gehören der CARICOM nur unabhängige Staaten an. 7 8 9 © 2004 EG, R. Canessa 1.3. Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe Die Europäische Union ist der größte Geber von Entwicklungshilfe für die Staaten Lateinamerikas und der Karibik. Die Mittel werden in Form von Zuschüssen bereitgestellt. Der strukturelle Dialog und die Kooperations- und Entwicklungshilfepolitik der EU in Lateinamerika und den Karibikstaaten sind in unterschiedlichen Abkommen geregelt: Für die Beziehungen der EU zu den Ländern Lateinamerikas gilt die Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika und Asien, während die Beziehungen zu den Karibik-Staaten, die zu den AKP-Staaten gehören, in dem im Jahr 2000 unterzeichneten CotonouAbkommen festgelegt sind. Ausgenommen davon ist lediglich Kuba, das zwar zu den AKP-Staaten gehört, das Abkommen jedoch nicht unterzeichnet hat. Um den derzeit geltenden Rechtsrahmen für die Außenhilfemaßnahmen der Gemeinschaft zu straffen und zu vereinfachen, hat die Europäische Kommission im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 die Schaffung neuer Finanzinstrumente vorgeschlagen. Diese Instrumente bilden künftig die Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Programmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich thematischer Programme. 1.3.1. Zuschüsse Von 2001 bis 2005 hat die EU jährlich fast 500 Mio. EUR aus dem Gemeinschaftshaushalt für die Länder Lateinamerikas bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt über geografische und thematische Haushaltslinien. © 2004 EG, R. Canessa Die von der Europäischen Kommission für die AKPStaaten vorgesehene Entwicklungshilfe ist im CotonouAbkommen und dem dazugehörigen Finanzprotokoll, Gesundheitsprojekt (Nicaragua). 10 Peru. dem Europäischen Entwicklungsfonds, geregelt. Diese Mittel stammen nicht aus dem Gemeinschaftshaushalt, sondern werden von den Mitgliedstaaten speziell für die Entwicklungsförderung der 76 AKP-Staaten, zu denen auch 15 Karibikstaaten gehören, bereitgestellt. Die EU-Mitgliedstaaten leisten auch auf bilateraler und multilateraler Ebene über die Finanzinstitutionen und im Rahmen der internationalen und regionalen Zusammenarbeit Unterstützung. Der 9. EEF beläuft sich auf 14,34 Mrd. EUR (einschließlich der Mittelübertragungen aus den vorangegangenen EEF), davon sind 2,037 Mrd. EUR für die Finanzierung der Investitionsfazilität bestimmt. Im Zeitraum von 2002 bis 2007 erhielten die Karibikstaaten über 1 Mrd. EUR aus dem EEF, zuzüglich der aus den Haushaltslinien der EU bereitgestellten Zuschüsse. Die Europäische Kommission unterstützt in Lateinamerika und in den Staaten der Karibik ein breites Spektrum von Sektoren: Demokratie und Menschenrechte, Gesundheit, Bildung, Verkehr, Ernährungssicherheit und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums, Stärkung der institutionellen Kapazitäten und des Rechtsstaats. Sie fördert insbesondere Programme für Rehabilitation, Infrastruktur, Wiederaufbau sowie technische Hilfe, die zur Förderung von Handel und Integration geleistet wird. Die Abstimmung zwischen der Kommission und den wichtigsten internationalen Organisationen (Interamerikanische Entwicklungsbank, Organisation amerikanischer Staaten, Karibische Entwicklungsbank, Institutionen von Bretton Woods, Einrichtungen der Vereinten Nationen usw.) im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist gerade in Bezug auf die Staaten Lateinamerikas und der Karibik besonders weit fortgeschritten. Als Partner der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tragen diese Organisationen zur Finanzierung von Projekten von gemeinsamem Interesse, zur Armutsbekämpfung und Stärkung der Demokratie bei. © Europäische Investitionsbank Zellstofffabrik Veracel (Brasilien), Projekt mit finanzieller Unterstützung der EIB. 1.3.2. Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) — Darlehenstätigkeit der EIB in Lateinamerika Seit 1993 gewährt die EIB den lateinamerikanischen Ländern Darlehen aus ihren Eigenmitteln im Rahmen mehrjähriger Mandate, die ihr von den EUMitgliedstaaten für die Länder Asiens und Lateinamerikas erteilt wurden (ALA). Das derzeitige Mandat (ALA III) umfasst 2,48 Mrd. EUR und erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1.2.2000 bis 31.1.2007. Mit diesen EIB-Darlehen werden in den 16 lateinamerikanischen Ländern, die ein Rahmenabkommen mit der Bank geschlossen haben, Projekte finanziert, die sowohl für Lateinamerika als auch für die EU von Interesse sind. Die EIB unterstützt aussichtsreiche Projekte des öffentlichen Sektors und der Privatwirtschaft in Bereichen wie Infrastruktur, Industrie, Nahrungsmittelindustrie, Bergbau, Energie und Dienstleistungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung und dem Schutz der Umwelt. Seit dem Jahr 2000 hat die EIB insgesamt 1,3 Mrd. EUR, d.h. zwei Drittel des unter dem Mandat ALA III verfügbaren Betrags, für die Finanzierung von Projekten in Lateinamerika bereitgestellt, die zu 90% den privaten Sektor betreffen. Bis zum Ende der Laufzeit des Mandats dürfte der verfügbare Betrag vollständig ausgeschöpft worden sein - ein deutliches Zeichen dafür, dass der Mittelbedarf für die Finanzierung von Projekten von gemeinsamem Interesse insbesondere in Lateinamerika das Finanzierungsvolumen des Mandats bei weitem übersteigt. Um den weiteren Mittelbedarf zu decken hat die Kommission in Abstimmung mit der EIB eine deutliche Erhöhung dieses Finanzierungsvolumens für das nächste Mandat der EIB für Lateinamerika, das von 2007 bis 2013 gilt, vorgeschlagen. — Darlehenstätigkeit der EIB in den Ländern Lateinamerikas Von 1963 bis zum Inkrafttreten des Cotonou-Abkommens im Jahr 2003 hat die EIB den AKP-Staaten Darlehen in Höhe von 9 Mrd. EUR gewährt. Sie wird auch weiterhin die meisten Produktionssektoren (gewerbliche Landwirtschaft, Industrie, Agrarindustrie, Bergbau, Tourismus, Energie, einkommenschaffende Infrastrukturen und damit verbundene Dienste) und insbesondere den finanziell unterstützen. Das Cotonou-Abkommen sieht im Rahmen des 9. EEF eine Investitionsfazilität mit einer Mittelausstattung von 3,737 Mrd. EUR vor, davon werden 2,037 Mrd. EUR aus EEF-Mitteln eingestellt und 1,7 Mrd. EUR aus den Eigenmitteln der EIB. Diese Investitionsfazilität ist 2003 offiziell in Kraft getreten worden. Sie soll die wirtschaftliche Entwicklung der AKPStaaten durch Investitionen in die Privatwirtschaft zu marktüblichen Konditionen sowie durch die Finan11 zierung von kommerziell geführten Unternehmen des öffentlichen Sektors - vorrangig solcher Unternehmen, die für die wirtschaftlichen Basisinfrastrukturen zuständig sind - fördern. In die EU eingeführt wurden aus diesen Ländern vorrangig Agrarerzeugnisse, Beförderungsmittel und Energie. Die EU weist im Handel mit Agrarerzeugnissen und Energie gegenüber den AKP-Staaten ein deutliches Defizit auf, während sie in den anderen Sektoren einen Überschuss verzeichnen kann. Die EU-Ausfuhren in die AKP-Staaten sind außerdem deutlich breiter gestreut (Anlagegüter, Transportmittel und chemische Erzeugnisse). © EG © EG, C. Masson Markt in Brasilien. ren deutlich rascher angestiegen sind, als die EU-Ausfuhren in diese Region. Die Länder Lateinamerikas und der Karibik konnten daher einen Handelsüberschuss in Höhe von 7,7 Mrd. EUR gegenüber der EU erzielen. 1.4. Handels- und Investitionsströme zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik Die EU ist der zweitwichtigste Handelspartner der Länder Lateinamerikas und der Karibik. Nachdem bereits seit den 80er Jahren ein deutlicher Anstieg des Handels zwischen beiden Regionen zu verzeichnen war, konnte die EU auch in der Folge ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dieser Region festigen und weiter ausbauen, so dass sich das Handelsvolumen im Zeitraum von 1990 bis 2004 mehr als verdoppelt hat. 2004 erreichten die Einfuhren aus Lateinamerika und der Karibik in die EU einen Gesamtwert von 63,1 Mrd. EUR, der Gesamtwert der EU-Ausfuhren in diese Region betrug 55,4 Mrd. EUR. Die EU war traditionell der größte Investor in der Region. Allerdings waren 2004 geringfügig höhere Investitionen aus den Vereinigten Staaten zu verzeichnen. Die ausländischen Direktinvestitionen aus der EU erreichten im Jahr 2000 ihren Höchstwert und gehen seitdem – insbesondere im Mercosur – zurück. 2004 beliefen sich die europäischen Investitionen in den Ländern Lateinamerikas und der Karibik auf mehr als 124 Mrd. EUR. © EG Eine genauere Prüfung diese Handelsströme zeigt, dass die Einfuhren in die EU in den letzten fünf Jah- Mine in Potosi (Bolivien). Hauptstadt Brasilia, Brasilien. 12 Lateinamerika und die Karibikstaaten, Außenhandel (Waren) Milliarden ¼ Quelle: IWF. 448,6 500,0 399,1 401,3 387,5 389,1 373,8 Einfuhren 400,0 Ausfuhren 300,0 Saldo 200,0 100,0 -49,5 -27,5 1,6 0,0 –100,0 2 0 0 0 2 0 0 2 2 0 0 4 EU, Handel mit Lateinamerika und den Karibikstaaten Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. 55,4 63,5 70,0 56,2 56,2 58,4 Einfulhren 63,1 60,0 Ausfulhren 50,0 Saldo 40,0 30,0 20,0 7,3 10,0 2,2 0,0 –10,0 –20,0 -7,7 2 0 0 0 2 0 0 2 2 0 0 4 Ausländische Direktinvestitionen EU-LAC (Ströme) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. 35,0 29,1 Zuflüsse 26,5 30,0 Abflüsse 25,0 Saldo 20,0 15,0 9,0 10,0 5,0 0,0 4,0 5,0 3,2 2,6 3,0 0,2 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 13 Ausländische Direktinvestitionen EU-LAC (Bestände) Milliarden¼ Quelle: Eurostat. e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003) 182,4 200,0 Bestände in der EU 150,0 Bestände in Lateinamerika und den Karibikstaaten 124,2 121,0 100,0 50,0 16,5 10,3 0,0 2 0 0 1 2 Lateinamerika: Ausländische Direktinvestitionen (Bestände im Ausland 2004) Südostasien 8,5 % Übrige Welt 25,0 % Andere amerikanische Japan Staaten Schweiz 4,5 % 4,7 % 3,3 % 14 EU-15 25,2 % Kanada 4,5 % USA 24,4 % 16,7 0 0 2 2 0 0 3 e Lateinamerika: Ausländische Direktinvestitionen (Bestände in Lateinamerika 2004) Übrige Welt 31,0 % Südostasien 6,4 % EU-15 17,0 % USA 19,9 % Kanada 4,1 % Schweiz Hong Kong Andere 2,4 % China 6,2 % amerikanische 3,3 % Staaten 9,8 % Anmerkung: Lateinamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay, Venezuela, Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Costa Rica, Cuba, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Jamaika, Mexiko Montserrat, Niederländische Antillen, Nicaragua, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent , Trinidad und Tobago. Anmerkung: Lateinamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay, Venezuela, Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Costa Rica, Cuba, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Jamaika, Mexiko Montserrat, Niederländische Antillen, Nicaragua, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent, Trinidad und Tobago. Quelle: UNCTAD. Quelle: UNCTAD. 2. Die strategische Partnerschaft © EG 2.1. Das Gipfeltreffen von Guadalajara – Mai 2004 Das erste Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Staaten Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union fand im Juni 1999 in Rio de Janeiro statt. Ziel dieses Gipfels war die Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen beiden Regionen, um eine strategische Partnerschaft aufzubauen. Auf dem Gipfel von Madrid im Mai 2002 bekannten sich die Staaten dieser beiden Regionen erneut zu gemeinsamen Werten und Standpunkten und gaben der Partnerschaft durch die von ihnen verabschiedete politische Erklärung neue Impulse. Außerdem konnten auf diesem Gipfel die Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Chile zum Abschluss gebracht werden, mit dem ein politischer Dialog, eine Zusammenarbeit und die Errichtung einer Freihandelszone vereinbart wurde. Die Kommission sagte während des Treffens zwei neue biregionale Programme in den prioritären Bereichen Bildung und Informationsgesellschaft zu: Alban (Stipendien für Studenten aus Lateinamerika, die in Europa studieren) und @lis (Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien). An diesen Programmen können auch die Länder der Karibik teilnehmen. Das Gipfeltreffen von Guadalajara im Mai 2004 stand ganz im Zeichen eines besonders ehrgeizigen Anliegens: Durch eine noch stärkere Öffnung und Integration der Märkte soll eines weiter Steigerung des Wirtschaftswachstums und gleichzeitig eine gerechtere Verteilung des Wohlstands bewirkt werden. In ihrer Abschlusserklärung hoben die Staats- und Regierungschefs drei grundlegende Aspekte ihrer Beziehungen besonders hervor: • Sozialer Zusammenhalt: Dem sozialen Zusammenhalt als einem der Schlüsselelemente der biregio- Gipfeltreffen in Guadalajara (Mexiko), Mai 2004. nalen strategischen Partnerschaft wurde besondere Priorität eingeräumt. So haben sich die Staats- und Regierungschefs zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung verpflichtet, da diese die Menschenwürde beeinträchtigen und Demokratie, Frieden und Stabilität bedrohen. Anlässlich des Gipfeltreffens hat die Europäische Kommission den Start der Initiative EUROsociAL angekündigt, die den für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts unverzichtbaren interregionalen Austausch von Erfahrungen, Kenntnissen und bewährten Praktiken im sozialen Bereich - insbesondere im Bildungs- und Gesundheitssektor – erleichtern soll. • Multilateralismus Die Vertreter beider Regionen bekräftigten, dass ein wirksames multilaterales System, das sich auf internationales Recht stützt und von starken internationalen Organisationen mit den Vereinten Nationen als zentraler Kraft getragen wird, von elementarer Bedeutung für die Schaffung von Frieden und Sicherheit, eine nachhaltige Entwicklung und sozialen Fortschritt ist. • Regionale Integration Die Staats- und Regierungschef bekräftigten auch ihre Unterstützung für Projekte, die auf regionaler Ebene eine nachhaltige Entwicklung im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich fördern. Sie betonten insbesondere die Bedeutung der vorge- 15 schlagenen Abkommen zwischen der EU und den Subregionen Lateinamerikas und der Karibik. Weitere Informationen über den Gipfel von Guadalajara unter: http://europa.eu.int/comm/world/lac-guadal/00_index.htm 2.2. Von Guadalajara nach Wien: Ergebnisse 2.2.1. Stärkung der Beziehungen — Fortsetzung des politischen Dialogs auf dem u.a. eine Bilanz der Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele gezogen werden sollte. Diese Ziele sind im Jahr 2000 festgelegt worden, um weltweit gegen die Armut vorzugehen. Parallel dazu fanden auch Treffen der EU-Troika mit dem Mercosur, Zentralamerika, der Andengemeinschaft, Chile und Mexiko statt. Der politische Dialog mit den karibischen Staaten findet in dem durch das Partnerschaftsabkommens AKPEuropäische Union vorgegebenen Rahmen statt. Im Mai 2005 fand in Luxemburg ein Treffen zwischen den Außenministern der EU und der RioGruppe, einem Forum dem alle Länder Lateinamerikas angehören, sowie Vertretern der Karibik-Staaten statt. Diese Zusammenkünfte von EU und RioGruppe sind ein wichtiger Bestandteil des politischen Dialogs beider Regionen. — Gemeinsame Bewertung des Integrationsprozesses Zentralamerikas und der Andengemeinschaft Gegenstand der Gespräche waren die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika sowie die Themen soziale Ungleichheit und soziale Ausgrenzung Die Minister haben außerdem ihre Standpunkte zur Förderung der Beschäftigung als Mittel der Armutsbekämpfung ausgetauscht. Erörtert wurde auch die Vorbereitung des UN-Gipfels im September 2005, Auf dem Gipfel in Guadalajara haben die Staatsund Regierungschefs den Abschluss von Assoziationsabkommen einschließlich von Freihandelsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika bzw. der Andengemeinschaft zu einem „gemeinsamen strategischen Ziel“ erklärt. Sie beschlossen außerdem, dass das Verfahren zum Abschluss dieser Abkommen mit © Luxemburgische Präsedentschaft Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/news/ip05_ 601.htm L. Rachid de Cowles, Aussenministerin von Paraguay und Benita Ferrero-Waldner, EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik. 16 © Luxemburgische Präsedentschaft 12. Treffen der Minister der EU und der Rio-Gruppe in Luxemburg. einer gemeinsamen Evaluierung der wirtschaftlichen Integration beider Regionen eingeleitet werden sollte. Zu diesem Zweck wurden gemeinsame Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich bereits mehrfach getroffen haben. Sie werden die Ergebnisse ihrer Arbeiten voraussichtlich 2006 vorlegen. Die Kommission will auf dem Gipfeltreffen von Wien auch eine Bilanz der Fortschritte bei der regionalen Integration innerhalb Zentralamerikas und der Andengemeinschaft ziehen und prüfen, ob die Voraussetzungen für die rasche Aufnahme der Verhandlungen über Assoziations- und Freihandelsabkommen mit diesen beiden Regionen gegeben sind. — Verhandlungen über ein Assoziations- und Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur Die Verhandlungen über ein Assoziations- und Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mercosur dauern an. Auf ihrem Treffen im September 2005 in Brüssel räumten die Minister beider Regionen ein, dass zwar erhebliche Fortschritte erzielt wurden, gleichzeitig aber noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen. Sie legten die Organisation von zwei Fachsitzungen fest und vereinbarten eine Reihe von Maßnahmen, die eine Vertiefung der strategischen Dimension der Partnerschaft EU-Mercosur und die Einbeziehung des Privatsektors zum Ziel haben. Die Kommission möchte das Gipfeltreffen von Wien zum Anlass nehmen, um eine Bilanz der laufenden Verhandlungen zu ziehen und die nächsten Etappen zu überdenken. — Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Karibik-Staaten In dem von der EU und den AKP-Staaten unterzeichneten Abkommen von Cotonou ist festgelegt, dass das bisherige Handelssystem durch ein umfassenderes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ersetzt wird. DieVerhandlungen über ein solches Abkommen sind bereits im Gange, so dass es voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Ziel dieses Abkommens ist die Förderung der regionalen Integration und der wirtschaftlichen Entwicklung der Karibik durch die Aktivierung des Potenzials der Region. Die Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Karibik wurden am 16. April 2004 in Kingston, Jamaika, aufgenommen. Das Abkommen muss mit den WTO-Regeln im Einklang stehen. Nachdem zunächst die gemeinsamen Schwerpunkte sowohl für die regionale Integration als auch für den Zeitplan und die Verhandlungsthemen festgelegt wurden, geht es in den Verhandlungen nun um die prioritären Dossiers sowie um die Ausarbeitung der genauen Struktur des Abkommens und eines Konzepts für die Handelsliberalisierung. 17 © EG — Analyse der Migrationsströme aus Lateinamerika und den Ländern in der Karibik nach Europa Die wirtschaftlichen Probleme veranlassen viele Menschen in Lateinamerika und den Karibikstaaten, im Ausland nach Arbeit zu suchen. Die Migrationsströme in Richtung Europa haben rasch zugenommen und stellen für die Herkunftsländer in wirtschaftlicher, sozialer und politischer Hinsicht eine große Herausforderung dar. Im September 2005 hat die Kommission eine Mitteilung mit einer Reihe von Vorschlägen angenommen, die darauf abzielen, das mit der Migration verbunden Potenzial im Rahmen der entwicklungspolitischen Strategien der betroffenen Länder besser zu nutzen. Weitere Informationen unter: “Migration and Development: Some concrete orientations”, COM(2005) 390 final, 1 September 2005. Von der EU kofinanziertes Projekt in den Karibik-Staaten gegen Drogenmissbrauch. 2.2.2. Intensivierung der Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe — Eine europäische Strategie zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels A. Praktische Umsetzung der Zusammenarbeit Die Staatschefs beider Regionen haben in Guadalajara bekräftigt, dass sie ihre Zusammenarbeit intensivieren und gemeinsam gegen die durch den illegalen Drogenhandel und –konsum verursachten Probleme vorgehen wollen. 2005 hat die EU eine Strategie zur Bekämpfung des Konsums und der Herstellung von Drogen sowie des Drogenhandels für den Zeitraum 2005-2012 angenommen. Diese bietet einen Rahmen für einen ausgewogenen und integrierten Ansatz, dessen Schwerpunkt auf der Eindämmung von Angebot und Nachfrage liegt. Die Zusammenarbeit stützt sich auf den Grundsatz der geteilten Verantwortung: Europa hat sich nicht nur verpflichtet, die Nachfrage europaweit einzudämmen, sondern auch Lateinamerika bei der Bekämpfung des Drogenhandels zu unterstützen, beispielsweise durch die Förderung von Programmen für eine alternative Entwicklung. Der Drogenkonsum in Europa steigt und die illegalen Handelsströme, nicht nur aus Lateinamerika, sondern auch aus dem karibischen Raum, nehmen erheblich zu. Der EU ist folglich sehr daran gelegen, die Strafverfolgungsbehörden in der gesamten Region, einschließlich der Karibikstaaten, zu stärken. Die auf Lateinamerika ausgerichtete Kooperations- und Entwicklungshilfepolitik der Europäischen Kommission wird auf verschiedenen Ebenen umgesetzt: gemeinsam mit den Ländern (im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit und der Budgethilfe), mit den Subregionen (subregionale Zusammenarbeit) und mit der Region als Ganzes (biregionale Zusammenarbeit). Die Kommission stellt außerdem Fördermittel über so genannte „thematische“ Haushaltslinien bereit und geht immer mehr dazu über, die Regierungen durch direkte Budgethilfen zu unterstützen. Bei dieser Form der Hilfe werden die nationalen Haushalte von den internationalen Gebern aufgestockt, damit die Empfängerländer bestimmte Ziele erreichen können. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/news/ip05_ 601.htm 18 Bilaterale Zusammenarbeit Die Kommission hat im Rahmen von „Länderstrategiepapieren“ die Schwerpunkte ihrer Zusammenarbeit mit den einzelnen Ländern festgelegt. Auf dieser Grundlage unterzeichnet sie Finanzierungsabkommen mit den Regierungen. Folgende Bereiche stehen dabei im Vordergrund: die Bekämpfung von Armut und sozialen Ungleichheiten, die Konsolidierung des Rechtstaats und die Förderung des Friedens, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Ausbau des Handels. Subregionale Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit auf subregionaler Ebene bietet der Kommission die Möglichkeit, die regionalen Integrationsprozesse zu stärken: das Zentralamerikanische Integrationssystem (SICA), die Andenstaatengemeinschaft (CAN) und den Gemeinsamen Markt des Südens (Mercosur). Biregionale Zusammenarbeit Durch die biregionalen Kooperationsprogramme sollen engere Beziehungen zwischen der lateinamerikanischen und der europäischen Zivilgesellschaft geknüpft werden. Sie widmen sich grundlegenden Fragen des sozialen Zusammenhalts und der regionalen Integration. • Über das Programm Alban wurden im Bereich der Hochschulbildung Stipendien an 1.583 Studenten vergeben, die an verschiedenen europäischen Universitäten den Master-Abschluss machen oder promovieren wollen. Darüber hinaus fördert das Programm Alfa die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulinstituten beider Regionen. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/alban/index_fr.htm http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/alfa/index_fr.htm Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/al-invest/index_ fr.htm • Im Bereich der Stadtentwicklung sollen über das Programm URBAL durch die Propagierung, die Übernahme und die Anwendung der „bewährten Praktiken“ im Bereich städtepolitischer Maßnahmen direkte und dauerhafte Kontakte zwischen europäischen und lateinamerikanischen Städten geknüpft werden. Im Rahmen dieses Programms haben mehr als 500 Kommunen an gemeinsamen Projekten zur Förderung von Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Sozialpolitik, Armutsbekämpfung, Sicherheit und Demokratie teilgenommen. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/urbal/index_fr.htm © EC • Das Programm Al-Invest soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit fördern und einen Bei- trag zur Internationalisierung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen beider Regionen leisten. Es soll europäischen Unternehmen Anreize bieten, in Technologie und Management daran interessierter lateinamerikanischer Unternehmen zu investieren. Zu diesem Zweck werden auf beiden Seiten des Atlantik Treffen von Unternehmen desselben Sektors organisiert. Im Rahmen von Al-Invest konnten mit insgesamt 75 Mio. EUR, die seit 1994 bereit gestellt wurden, Umsätze von mehr als 500 Mio. EUR erzielt und damit eine Kapitalrendite von 6,67 % erreicht werden. Bauprojekt in der Karibik. 19 Maßgeblich für die Zahlungen seitens der Geber sind dann die tatsächlich erzielten Fortschritte. Mehrere Programme in Lateinamerika funktionieren nach diesem Muster: in Nicaragua (Bildung und ländliche Entwicklung), in Bolivien (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung), in Honduras (Dezentralisierung) und in El Salvador. 2004 wurde das Sektorprogramm für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschlossen. Es sieht von 2004 bis 2007 technische und finanzielle Unterstützung in Höhe von 51,5 Mio. EUR für den Wasser- und Abwassersektor in Bolivien vor. Die Hauptbegünstigten des Programms sind die Bewohner kleiner Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, die im Rahmen eines nationalen Programms Maßnahmen und Arbeiten vorschlagen und deren Umsetzung überwachen. © EC, S. Herrero Villa © EC, R. Canessa • In ihrem Bemühen, den auf dem Gipfel von Guadalajara eingegangenen Verpflichtungen effizient nachzukommen, hat die Europäische Kommission das Programm EUROsoziAL ins Leben gerufen, das durch Ausbildungs-, Gesundheits-, Justizverwaltungs-, Steuer- und Beschäftigungsmaßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Lateinamerika beitragen soll. Kinder in Bolivien. Thematische Haushaltslinien Die europäische Kommission unterstützt Kooperationsmaßnahmen in Lateinamerika über thematische Haushaltslinien, die keinem bestimmten Land vorbehalten sind. Aus diesen Haushaltslinien können Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden: Demokratie und Menschenrechte, Ernährungssicherheit, Umwelt und Wälder, Antipersonenminen, Gesundheit und Gleichbehandlung der Geschlechter. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/index_en.htm Budgethilfe Bei dieser neuen Form der Zusammenarbeit werden - in einem bestimmten Sektor und im Rahmen einer mit dem(n) Geldgeber(n) vereinbarten Strategie – nationale Haushaltsmittel durch internationale Mittel aufgestockt, damit die begünstigten Länder bestimmte, zeitlich gestaffelte Ziele erreichen können. Die Unterstützung durch eine Budgethilfe setzt eine verantwortungsvolle und planmäßige Verwaltung der öffentlichen Mittel sowie eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Staat, dem(n) Geldgeber(n) und der Zivilgesellschaft voraus. Dieser Rahmen soll gewährleisten, dass unter Federführung des Empfängerlandes gemeinsam Sektorstrategien festgelegt und die Ergebnisse auf konkrete Zahlen gestützt regelmäßig kontrolliert und evaluiert werden können. 20 Lima (Peru). B. Programmplanung für die Zusammenarbeit von 2007 bis 2013 Lateinamerika Die Europäische Kommission steht kurz vor dem Abschluss der Programmplanung ihrer Kooperationsund Entwicklungshilfepolitik für Lateinamerika im Zeitraum 2007-2013. Der Schwerpunkt ihrer Maßnahmen liegt auf der Armutsbekämpfung. In den Ländern mit niedrigem Einkommen und jenen, die zur untersten Kategorie der Länder mit mittleren Einkommen zählen, werden die Finanzmittel vorrangig zur Unterstützung der Reformen eingesetzt, die auf die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele ausgerichtet sind. Gefördert werden soll insbesondere der soziale Zusammenhalt (durch die Bekämpfung sozialer Ungerechtigkeiten), als eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Verringerung der Armut. Die Kommission wird auch weiterhin Länder mit mittlerem Einkommen im Rahmen ihrer Wirtschaftsund Entwicklungszusammenarbeit unterstützen, da sie eine wichtige Rolle für Politik, Sicherheit, Stabilität und Handel spielen. Sie will außerdem die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der subregionalen Integration mit dem Mercosur, der Andengemeinschaft und Zentralamerika fortsetzen. Schließlich will sie zudem bei ihrer Programmplanung für die gesamte Region Lateinamerika vorrangig Sektoren berücksichtigen, die für die Region von strategischem Interesse sind und zur Bewältigung der regionalen Probleme beitragen können: die Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung, die Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung, die regionale Integration und wirtschaftliche Kooperation sowie die Hochschulbildung. Karibik Die Kommission leitet 2006 ihre Programmplanung für den Zeitraum im Anschluss an den 9.EEF (2007 – 2013) für die Karibik-Region ein. Hauptziel ist die Förderung des Wohlstands, der nachhaltigen Entwicklung und die Verringerung der Ungleichheiten in den Ländern der Karibik. Zu diesem Zweck will die Kommission durch gezielte Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Region stärken, die Komplementarität und die Synergieeffekte zwischen den Ländern verbessern und Kapazitäten und Institutionen auf nationaler und regionaler Ebene aufbauen. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Karibik soll über seine handelspolitischen Aspekte hinaus ein wirksames Instrument zur Förderung der Entwicklung der Region bieten. Die Kommission will daher gemeinsam mit der Region Schwerpunktbereiche festlegen, in denen Reformen initiiert werden können, durch die die Wirtschaftstätigkeit in der Region angekurbelt und die Transaktionskosten der Unternehmen gesenkt werden können. Außerdem weist die Karibik-Region mehrere spezifische Probleme auf, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Dazu gehören u.a. der Drogenhandel, Kriminalität und Gewalt, Naturkatastrophen und die Abwanderung von qualifizierten Kräften. Zur Lösung dieser Probleme will die Kommission mit ihrer Entwicklungshilfepolitik beitragen. 2.3. Herausforderungen und Ziele des Gipfeltreffens von Wien im Mai 2006 Die Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik sind Ereignisse von besonderer Bedeutung. Sie spielen eine wichtige Rolle in den Beziehungen zwischen den beiden Regionen und bieten eine einmalige Gelegenheit, um Fortschritte bei Themenkomplexen von beiderseitigem Interesse zu erzielen. In ihrer Mitteilung vom 8. Dezember 20055 hat die Europäische Kommission Maßnahmen empfohlen, durch die der Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika neue Impulse gegeben werden können. Allerdings stellt sie in diesem Zusammenhang auch fest, dass Europa zwar zu einem stärkeren Engagement gegenüber Lateinamerika bereit ist, im Gegenzug von dieser Region jedoch ebenfalls ein starkes Engagement erwartet. Auf dem Gipfeltreffen von Wien könnte diese Partnerschaft daher auf eine entscheidende Probe gestellt werden. Das Treffen in Wien sollte tatsächlich dazu genutzt werden, die Partnerschaft zu erneuern. Dabei muss deutlich zum Ausdruck kommen, dass beide Seiten ein starkes Interesse an diesem Bündnis haben und dessen Potenzial voll auszuschöpfen wollen. 2.3.1. Diskussionsthemen Im Zuge der Konsolidierung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik konnten die beiden Regionen im Laufe der letzten Jahre zu allen wichtigen Themen von gemeinsamem Interesse einen Dialog führen. Das Gipfeltreffen in Wien bietet den Staatsund Regierungschefs die Gelegenheit sich mit zwölf für beide Seiten wichtigen Themen zu befassen, denen im globalen Kontext besondere Bedeutung beizumessen ist. Sie bilden den Ausgangspunkt, um das titelgebende Ziel des Gipfels – „Stärkung der biregionalen strategischen Partnerschaft“ – zu erreichen: — Demokratie und Menschenrechte — Stärkung des multilateralen Konzepts für die Förderung von Frieden und Stabilität und die Achtung des Völkerrechts (5) Weitere Informationen unter: „Ausbau der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika“ KOM (2005) 636 endg. vom 8.12.2005. http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/news/ip05_1555.htm 21 — Terrorismus — Drogen und organisierte Kriminalität — Umweltschutz (einschließlich Prävention von Naturkatastrophen, Schadensminderung und Vorbereitung auf Katastrophenfälle) — Energie — Assoziationsabkommen; regionale Integration, Handel, Konnektivität (Investitionen, Infrastruktur, Informationsgesellschaft), — Wachstum und Beschäftigung — Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung — Entwicklungszusammenarbeit und internationale Entwicklungsfinanzierung — Migration — Vermittlung von Fachkenntnissen und Qualifikationen: Hochschulbildung, Forschung, Wissenschaft und Technologie, Kultur Diese Themen stehen im Einklang mit den drei Schwerpunkten des Gipfels: Gewährleistung der Sicherheit, Förderung des Wohlstands und Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Vorgesehen ist eine offene und intensive Aussprache über die derzeitigen Probleme und die künftigen Auswirkungen auf den biregionalen Rahmen. Anschließend sollen auch mögliche konkrete Maßnahmen geprüft werden. 22 2.3.2. Beteiligung aller Akteure der biregionalen Partnerschaft: Veranstaltungen am Rande des Gipfels von Wien Auf dem Gipfel soll auch der auf der Vielfalt ihrer kulturellen, menschlichen und geografischen Ressourcen beruhende Reichtum beider Regionen zum Tragen kommen. Aus diesem Grund wurden Foren geschaffen, in denen unterschiedliche Auffassungen zum Ausdruck gebracht werden können. Dieser Gipfel ist also weit mehr als ein Treffen der Staats- und Regierungschefs: Die Parallelveranstaltungen ermöglichen es auch nichtstaatlichen Akteuren, sich aktiv zu beteiligen und maßgeblich zu den Diskussionen beizutragen. Den Vertretern der Zivilgesellschaft (NRO, Gewerkschaften, Wirtschaftsvertreter, Experten usw.) bietet sich so die Gelegenheit sich auf dem Gipfel Gehör zu verschaffen und an den Arbeiten mitzuwirken. Zu den Veranstaltungen gehören themenbezogene Treffen zu Fragen wie sozialer Zusammenhalt, Wasser- und Energieversorgung, Forschung, Migration, Drogen, Armut, Demokratie und Entwicklung, Informationsgesellschaft usw. Außerdem finden Treffen auf Ministerebene statt, an denen die EU und die verschiedenen regionalen Gruppierungen (Zentralamerika, Caricom, Mercosur, Andengemeinschaft) und Länder (Mexiko, Chile) teilnehmen, mit denen die EU durch einen Dialog und eine institutionalisierte Zusammenarbeit verbunden ist. Auflistung der Veranstaltungen am Rande des Gipfels, die unter Beteiligung der europäischen Kommission finanziert oder organisiert werden Veranstaltungen Ort Datum Organisator Treffen hochrangiger Beamter der EU und der Länder Lateinamerikas/der Karibik zum Thema Wissenschaft und Technologie Salzburg/Österreich 1.-3. Februar 2006 Österreichisches Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Treffen von Sachverständigen aus der EU und den Ländern Zentralamerikas/der Karibik zur Problematik der Migration Cartagena (Kolumbien) 1.-2. März 2006 Europäische Kommission Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und den Ländern der Karibik im Bereich der Drogenbekämpfung Wien (Österreich) 6.-7. März 2006 Österreichisches Außenministerium Hochrangige Konferenz zur Förderung des sozialen Zusammenhalts – Erfahrungen der EU, der Länder Lateinamerikas und der Karibik Brüssel (Belgien) 27.-28. März 2006 Europäische Kommission 3. biregionales NRO-Forum Wien (Österreich) 30. März – 1. April 2006 Asociación Latino Americana de Organizaciones de Promoción (ALOP) 4. Treffen von Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen der EU, Lateinamerikas und der Länder der Karibik Wien (Österreich) 5.-7. April 2006 Europäischer Wirtschaftsund Sozialausschuss Treffen von Sachverständigen aus der EU und Lateinamerika/Karibik zum Thema Energie Brüssel (Belgien) 20. – 21. April 2006 Europäische Kommission Interparlamentarische Sitzung des Europäischen Parlaments und des Parlamento Latinoamericano Bregenz (Österreich) 24. – 25. April 2006 Europäischen Parlament, Parlamento Latinoamericano 4. Ministertreffen EU-Lateinamerika/Karibik zum Thema Informationsgesellschaft Lissabon (Portugal) 28. – 29. April 2006 Europäische Kommission, portugiesisches Ministerium für Wissenschaft und Technologie Forum von Unternehmen aus der EU und den Ländern Lateinamerikas/der Karibik Wien (Österreich) 12. Mai 2006 Österreichisches Wirtschaftsministerium, österreichische Handelskammer 23 © Marc Litvine – EG 3. Thematische Schwerpunkte Kinder (Ecuador). 3.1. Der soziale Zusammenhalt Soziale Ungleichheiten Laut ECLAC (Wirtschaftskommission für Lateinamerika der Vereinten Nationen) lebten 2003 in Lateinamerika 227 Millionen Menschen, d.h. 44,4% der Bevölkerung, in Armut. Dieser hohe Prozentsatz zeugt von dem krassen Gegensatz zwischen Reich und Arm. So ist das Durchschnittseinkommen in den Ländern Lateinamerikas und der Karibik im Vergleich zu anderen Regionen der Welt zwar relativ hoch, doch nahezu nirgendwo sonst ist die soziale Ungleichheit so ausgeprägt. Besonders von sozialer Unsicherheit und Marginalisierung betroffen sind indigene und afrikanischstämmige Bevölkerungsgruppen sowie Frauen und 24 Kinder. Diese Ungleichheiten schwächen nicht nur die Demokratie und beeinträchtigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern sie gefährden auch das Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung. Sie können soziale Spannungen und politische Instabilität hervorrufen und die Zunahme von Kriminalität und Unsicherheit begünstigen. In Lateinamerika sind die demokratische Staatsführung und der soziale Zusammenhalt eng miteinander verknüpft: Armut, ein begrenzter Zugang zur Bildung und zur Gesundheitsversorgung sowie ein Mangel an Perspektiven haben auch negative Auswirkungen auf die Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte. Dies bewirkt einen Vertrauensverlust gegenüber den Institutionen und erschwert eine uneingeschränkte Beteiligung am demokratischen Prozess. Die Bekämpfung dieser Ungleichheiten stellt eine immense Herausforderung dar. Gini-Koeffizient 2005, Einkommensverteilung (pro-Kopf-BIP, in KKP USD) 80 Subsahara-Afrika 70 Weltweit 60 Lateinamerika und Karibik 50 Ostasien und Pazifik 40 Mittel- und Osteuropa und GUS 30 Einkommensstarke OECD-Länder 20 Südasien 10 0 Regionen der Welt Quelle: Human Development Report 2005 * Mit dem Gini-Koeffizient wird die Diskrepanz bei der Einkommensverteilung gemessen. Je höher dieser Koeffizient ist, desto größer ist die Ungleichheit. Aufbau einer solidarischeren Gesellschaft: Auf dem Gipfel in Guadalajara haben die Staats- und Regierungschefs der EU und der Länder Lateinamerikas und der Karibik bekräftigt, dass Armut, soziale Ausgrenzung und Ungleichheit einen Verstoß gegen die menschliche Würde darstellen. Sie bekräftigten ihr Engagement für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 und betonten ihre Entschlossenheit, durch die Stärkung des sozialen Zusammenhalts für eine gerechtere Gesellschaft zu sorgen, wobei sie sich insbesondere auf den Grundsatz einer gemeinsamen globalen Verantwortung beriefen. Der soziale Zusammenhalt ist so zu einem gemeinsamen Ziel und zu einem wichtigen Aspekt der Beziehungen zwischen beiden Regionen geworden. Im Kontext der Globalisierung zielt die Förderung des sozialen Zusammenhalts auf den Aufbau einer solidarischeren Gesellschaft ab, die jedem eine echte Chance bietet, seine Grundrechte auszuüben, Arbeit zu finden, vom Wirtschaftswachstum zu profitieren und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Förderung des sozialen Zusammenhalts ist ein Schlüsselfaktor für die Bekämpfung von Armut und Ungleichheiten und zugleich unverzichtbar für die Konsolidierung der Demokratie. Die Herausforderung besteht darin, gleichermaßen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, Gerechtigkeit und Solidarität zu sorgen. Hierzu bedarf es integrierter Strategien, die auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Länder abgestimmt sind. entscheidende Rolle bei der Sicherung des sozialen Zusammenhalts. Dieser Zusammenhalt kann staatlicherseits vor allem gefördert werden durch: 1) steuer- und sozialpolitische Maßnahmen, 2) produktive Investitionen, die mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen; 3) eine gezielte Antidiskriminierungspolitik (ethnische Herkunft und Geschlecht) und 4) die Verbesserung der sozialen Grundversorgung. Ein möglichst starker sozialer Zusammenhalt kann allerdings nur durch gleichzeitige Demokratisierungsbestrebungen und größere Mitspracherechte der Bürger erreicht werden. Zahlreiche lateinamerikanische Länder haben daher der Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Armutsminderung in ihren nationalen Entwicklungsprogrammen Vorrang eingeräumt. In den vergangenen Jahren hat die beträchtliche Erhöhung der Sozialausgaben zu sichtlichen Verbesserungen im sozialen Bereich geführt, vor allem im Bildungs- und im Gesundheitswesen. Dennoch sind weitere umfassende Anstrengungen erforderlich, um die öffentlichen Dienste und das Steuersystem zu verbessern. Die Erfahrungen der Europäischen Union Auch in der Europäischen Union erweist sich die Sicherung des sozialen Zusammenhalts als zunehmend problematisch. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben daher auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und der Armut verabschiedet. Der Staat und seine Verantwortung In der Europäischen Union, wie auch in den Ländern Lateinamerikas und der Karibik spielt der Staat eine Weitere Informationen unter: http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/ soc-incl/ex_prog_en.htm 25 Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/regional_policy/index_fr.htm In Lateinamerika sind in jüngster Zeit wichtige Maßnahmen im Bereich der Armutsbekämpfung und Beschäftigungsförderung ergriffen worden. Die Kommission unterstützt diese Bestrebungen nachdrücklich und ist gewillt, die von ihr gesammelten Erfahrungen im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit einzubringen. Die Strategie der Europäischen Kommission Die Kommission hat sich verpflichtet • den sozialen Zusammenhalt in Lateinamerika zur prioritären Aufgabe ihrer Hilfe- und Kooperationspolitik zu machen (Programmplanung für den Zeitraum 2007-2013) • eine stärkere Koordinierung mit den internationalen Organisationen zu fördern • einen biregionalen Dialog über Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Solidarität aufzunehmen, • Partnerschaften zwischen staatlichen Behörden, Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und Privatsektor zu fördern. Stärkere Abstimmung der Maßnahmen Die BID als größter Kreditgeber und die Europäische Kommission als größter Geber Lateinamerikas setzen sich in enger Zusammenarbeit für den Aufbau einer Partnerschaft und die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts ein. In der von beiden Organisationen im Mai 2002 unterzeichneten Vereinbarung wurden das Streben nach sozialer Gerechtigkeit und die Armutsbekämpfung zu zentralen Zielen der koordinierten Maßnahmen erklärt. 3.2. Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit: Gemeinsame Werte EU-Wahlbeobachtungsmission in Venezuela. In diesem Kontext wurde u.a. im Mai 2004 auf Initiative der Europäischen Kommission das Programm EUROsociAL aufgelegt, das die Länder Lateinamerikas bei der Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Justiz, Beschäftigung und Steuern unterstützen soll. 1984 kam die Europäische Gemeinschaft dem Ersuchen der Contadora-Gruppe nach, Unterstützung für eine Initiative für Frieden und Entwicklung in Lateinamerika zu leisten, die sich auf zwischen und mit den Ländern der Unterregion ausgehandelte wirtschaftspolitische und politische Grundsätze stützt. Auch von den Vertretern der Europäischen Kommission, des Internationalen Währungsfonds, der Weltbank und der Interamerikanischen Entwicklungsbank, die im Mai 2005 in Washington zusammentrafen, wurde bekräftigt, dass der Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Lateinamerika und den Ländern der Karibik große Bedeutung beizumessen ist. Damit wurde der Dialog von San José eingeleitet, durch den die europäische Zusammenarbeit mit der Region eine spezifische Grundlage erhalten hat und die Bemühungen um die Förderung von Demokratie, Frieden und Entwicklung mit der Zusage einer langfristigen Partnerschaft verknüpft wurden. Außerdem fand im März 2006 auf Initiative der Kommission eine hochrangige Konferenz zu diesem Thema in Brüssel statt, auf der einschlägige Erfahrungen ausgetauscht wurden. Auf Wunsch der Kommission soll das Thema „Stärkung des sozialen Zusammenhalts“ auch auf dem Gipfeltreffen in Wien erörtert werden. 26 Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/la/sc/sc_en/index_ en.htm © EG Auch die in den 70er Jahren eingeführte Regionalpolitik der Europäischen Union ist auf die Gewährleistung eines möglichst starken wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zwischen den Regionen der Mitgliedstaaten ausgerichtet. Seitdem ist die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik. So ist bei den von der EG und den AKP-Staaten geschlossenen Lomé-Abkommen, die ursprünglich als Abkommen über eine politische, wirtschaftliche und soziale Partnerschaft konzipiert waren, seit den 90er Jahren der politische Aspekt (Wahrung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit) immer stärker in den Vordergrund gerückt. Die Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit entwickelte sich schrittweise zu einem wichtigen Element aller neuen Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern. Hier kommt insbesondere was die Länder Lateinamerikas und der Karibik anbetrifft, das gemeinsame Engagement für die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die demokratischen Werte zum Ausdruck. Fortschritte in diesem Bereich sind das vorrangige Ziel des Dialogs und der Zusammenarbeit. Im Rahmen der strategischen Partnerschaft, die Europa mit Lateinamerika und den Ländern der Karibik verbindet, wurde daher der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Unterstützung des multilateralen Systems von Anfang an Priorität eingeräumt. Dies wurde auf dem Gipfel von Guadalajara nochmals bekräftigt. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/eidhr/index_ en.htm 3.3. Stärkung des Multilateralismus Die Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik verdeutlicht, dass beide Seiten entschlossen sind, ein auf dem Multilateralismus gründendes internationales System zu fördern, das nach einvernehmlich beschlossenen universalgültigen Regeln funktioniert und multilateralen Aufsichtsmechanismen unterliegt. Ein grundlegendes Element der Partnerschaft zwischen EU und Lateinamerika ist die Bereitschaft zur Abstimmung über Themen von gemeinsamem Interesse, vor allem innerhalb der Vereinten Nationen, die jetzt und auch in Zukunft eine wichtige Rolle für Frieden und Sicherheit in der Welt, eine nachhaltige Entwicklung und soziale Fortschritte spielen. Um diese gemeinsamen Werte entschieden vertreten zu können, müssen beide Regionen um einen anspruchsvollen, gut funktionierenden Dialog bemüht sein. © EG, mit freundlicher Genehmigung der Vereinten Nationen Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik bei der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit finanziert die EU Kooperationsprojekte, die von den Regierungen, regionalen Organisationen (wie der interamerikanischen Kommission für Menschenrechte), NRO, Universitäten und anderen Orga- nisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden. Zudem unterstützt die EU die Länder Lateinamerikas und der Karibik bei ihren Bemühungen um die Stabilisierung der demokratischen Strukturen durch die Finanzierung von Wahlbeobachtungsmissionen. Besuch von José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission bei Kofi Annan, Generalsekretär der Vereinten Nationen, Mai 2005. 27 Die EU beweist ihr Engagement für den Multilateralismus durch ihre enge Abstimmung mit den folgenden internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik tätig sind: — Vereinte Nationen: die EU stellt jährlich ungefähr 300 Mio. EUR für die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen zur Verfügung und ist – wenn die Beiträge der Mitgliedstaaten einbezogen werden – der größte Geber für Maßnahmen der Vereinten Nationen. Zu den EU-Sonderorganisationen, mit denen die EUI im Rahmen ihrer Partnerschaft mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik vorzugsweise zusammenarbeitet gehören vor allem die Wirtschaftskommission für Europa, das Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und das Internationale Arbeitsamt, da dieses Einrichtungen über das entsprechende Fachwissen im wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Bereiche verfügen. — Die Interamerikanische Entwicklungsbank ist als Hauptgeber von Krediten und mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen finanzierter technischer Hilfe in der Region Lateinamerika/Karibik ein zuverlässiger Partner. Die am 16. Mai 2002 von der Europäischen Kommission und der Entwicklungsbank unterzeichnete Vereinbarung schuf die Voraussetzungen für gemeinsame Initiativen, insbesondere zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und zur Bewältigung von Naturkatastrophen sowie zur Stärkung der wirtschaftlichen Integration auf regionaler Ebene. — Mit der Weltbank arbeitet die EU vor allem bei der Koordinierung von Armutsbekämpfungsstrategien in den ärmsten Ländern zusammen (in Lateinamerika: Nicaragua, Honduras und Bolivien). 28 — die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds erstreckt sich z.B. auf Projekte wie die Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC). Auch für die Zusammenarbeit mit anderen wirtschaftlich und politisch relevanten Akteuren, wie der Organisation Amerikanischer Staaten, wurden Dialogmechanismen geschaffen. 3.4. Regionale Integration Die Europäische Union setzt sich dafür ein, dass alle Länder weltweit enge Beziehungen zu ihren Nachbarstaaten knüpfen und sich zu institutionell verankerten Regionalorganisationen zusammenschließen. Europa hat seit jeher den regionalen Integrationsprozess in Lateinamerika und den Ländern der Karibik unterstützt. Auch die Gründung der Südamerikanischen Gemeinschaft der Nationen wurde von der EU begrüßt. © Europäische Investitionsbank (EIB) Eine der Prioritäten der Partnerschaft ist die Entwicklung von Konsultationsmechanismen zwischen beiden Regionen innerhalb der internationalen Gremien und multilateralen Organisationen. Beide Regionen sind überzeugt, dass in der heutigen Zeit nur der Multilateralismus einen angemessenen Rahmen für internationale Beziehungen auf globaler Ebene bieten kann. Dies wurde auch mit Entschiedenheit auf dem Gipfel von Guadalajara bekräftigt. Die EU, Lateinamerika und die Länder der Karibik vertreten weitgehend übereinstimmende Standpunkte zu vielen internationalen Fragen wie u.a. dem Kyoto-Protokoll, dem Internationalen Gerichtshof und der Abschaffung der Todesstrafe. Diese Übereinstimmung ist in erster Linie Ausdruck bestimmter gemeinsamer Werte. Bauprojekt für eine zweite Kanalbrücke in Panama, finanziert über die EIB. Aufgrund ihrer historischen Entwicklung und ihres eigenen Integrationsprozesses kann die EU in diesem Bereich wertvolle Unterstützung leisten. Sie möchte dazu beitragen, dass auch ihre Partner die substanziellen Vorteile der regionalen Integration für sich nutzen können: Stärkung des Wirtschaftswachstums und der Investitionstätigkeit, Schaffung einer soliden Grundlage für politische Stabilität und Konfliktprävention und größerer Einfluss auf internationaler Ebene. Die lateinamerikanischen Länder haben bereits mit Entschlossenheit den Weg zur regionalen Integration eingeschlagen. Der Mercosur (Gemeinsamer Markt des Südens), das SICA (Zentralamerikanische Integrationssystem) und die CAN (Andengemeinschaft) verkörpern die drei wichtigsten Ergebnisse des regionalen Integrationsprozesses in Lateinamerika. In der Karibik-Region unterstützt die EU die verschiedenen auf eine regionale Integration ausgerichteten Initiativen der Mitgliedstaaten von CARICOM und CARIFORUM: • Die im April 2002 beschlossene „Regionale Integrations- und Entwicklungsstrategie“ des CARIFORUM soll die Volkswirtschaften der CARIFORUM-Mitgliedstaaten auf die Integration in die Weltwirtschaft vorbereiten. • Die EU unterstützt auch wichtige Anstrengungen der Mitgliedstaaten und ihrer regionalen Institutionen, die insbesondere durch die Schaffung eines Gemeinsamen CARICOM-Marktes und -Wirtschaftsraumes die wirtschaftliche Integration vorantreiben wollen. • Die Gemeinschaft fördert den regionalen Integrationsprozess auch im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens, über das derzeit verhandelt wird. • Die EU unterstützt die Region bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Integration in die Weltwirtschaft sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler und regionaler Ebene durch Hilfe im institutionellen Bereich. So fördert die EU insbesondere die Teilnahme der Länder der Karibik an den WTOVerhandlungen und an den Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Die Intensivierung der regionalen Integration ist der auch der Schwerpunktbereich des aus dem 9. EEF finanzierten Regionalen Richtprogramms der Karibik, für den zwischen 75% und 90% des zunächst auf 57 Mio. EUR veranschlagten Finanzrahmens vorbehalten sind. Eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung der Beziehungen zwischen den Ländern ist der Aufbau von länderübergreifenden Infrastrukturnetzen. Dies gilt insbesondere für die Länder Lateinamerikas und der Karibik, deren komplexe geografische Struktur die territoriale Integration erschwert. Aus diesem Grund will die Kommission, die Finanzinstitutionen in Europa (Europäische Investitionsbank) und Lateinamerika dazu anhalten, die territoriale Integration durch die Verbesserung der Verbundfähigkeit der Infrastrukturnetze, vor allem in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, Telekommunikation und Forschung, zu unterstützen. Die Kommission könnte dabei ihre einschlägigen Erfahrungen einbringen und die lateinamerikanischen Länder zu einer konzertierten Infrastrukturplanung ermutigen. 29 4. Beziehungen auf subregionaler und bilateraler Ebene 4.1. Die Europäische Union und der Mercosur Zwischen der EU und dem Mercosur besteht ein regelmäßiger Dialog auf der Ebene der Regierungschefs, der verantwortlichen Minister und hochrangiger Beamter. 1995 haben beide Regionen ein Rahmenabkommen über ihre Zusammenarbeit geschlossen, um ihre Beziehungen zu intensivieren und die notwendigen Voraussetzungen für eine interregionale Assoziation zu schaffen. Auf dem Gipfeltreffen von Rio 1999 haben die Vertreter beider Regionen die Aufnahme von Assoziierungsverhandlungen beschlossen, mit dem Ziel: — den gesamten Handel mit Waren und Dienstleistungen zu liberalisieren — den Rahmen für eine intensivere Zusammenarbeit zu schaffen — den politischen Dialog zu vertiefen. © Isabel Lafontaine Mit dem Mercosur hat ein dynamischer regionaler Integrationsprozess Gestalt angenommen, an dem Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay beteiligt sind. Er ist mit einer Bevölkerung von 221 Mio. (2992) und einem BNP von 777 Mrd. USD (2004) der viertgrößte Wirtschaftsverbund der Welt. Die Europäische Union ist durch starke historische, politische und wirtschaftliche Beziehungen mit den Ländern dieser Region verbunden. Die EU unterstützt den Mercosur seit seiner Gründung im Jahr 1991, um eine enge und starke Partnerschaft aufzubauen. Auf dem Weg zu einem Assoziationsabkommen EU-Mercosur Sitz des Mercosur (Montevideo). 30 Zwischen April 2000 und Januar 2006 fanden in Brüssel und der Hauptstadt des jeweiligen Landes, das den turnusmäßig wechselnden Mercosur-Vorsitz führt, 13 Verhandlungsrunden statt. Auf einem Treffen der als Verhandlungsführer benannten Minister im September 2005 in Brüssel bekräftigten die EU-Kommissarinnen Ferrero-Waldner und Fischer-Boel sowie EU-Kommissar Mandelson und ihre Amtskollegen des Mercosur, dass sie einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und dem Mercosur große Bedeutung beimessen und dem Abschluss eines weitreichenden und für beide Seiten vorteilhaften Assoziationsabkommens hohe Priorität einräumen. Dieses Abkommen ist ein Instrument zur Stärkung der politischen, handelspolitischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Regionen und wird zum Abbau des sozioökonomischen Ungleichgewichts zwischen beiden Regionen beitragen. Die Minister würdigten die bei den Assoziierungsverhandlungen erzielten Fortschritte, waren sich jedoch darin einig, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um ein Ergebnis zu erreichen, das der strategischen Bedeutung dieses Abkommens angemessen ist. Im Mai 2006 wird anlässlich des Gipfeltreffens inWien eine Ministertagung stattfinden, auf der eine Bilanz der bisher erzielten Verhandlungsfortschritte gezogen und politische Leitlinien für den weiteren Verhandlungsprozess festgelegt werden. Verhandlungen über Handelsfragen Für die laufenden Verhandlungen über den Handelsbereich gelten drei Grundsätze: 1. Die Verhandlungen werden auf biregionaler Ebene, d.h. zwischen der EU einerseits und dem Mercosur andererseits geführt. 2. Das Ziel beider Parteien ist der Abschluss eines ausgewogenen und weitreichenden Abkommens, das über die bereits im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen hinausgeht und sich auf die für den Markt geltenden Regeln und den Marktzugang erstreckt. 3. Das Abkommen ist als ein „kohärente Einheit“ zu betrachten und muss von den Parteien ohne Einschränkungen umgesetzt werden. Dieses Abkommen wird u.a. folgende Aspekte regeln: Marktzugang, Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Investitionen, Rechte an geistigem Eigentum, Wettbewerbspolitik, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen technische Handelshemmnisse, Weine und Spirituosen, Handelserleichterungen, handelspolitische Schutzmaßnahmen, Einrichtung von Streitbeilegungsmechanismen usw. Die Handelsströme zwischen der EU und dem Mercosur © EG Zum ersten Mal in der Geschichte werden damit Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen zwischen zwei Handelsblöcken geführt. Diese Verhandlungen sind insbesondere auf die Schaffung einer Freihandelszone zwischen beiden Regionen durch eine den WTO-Regeln entsprechende Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen ausgerichtet. Mit dem Abschluss der Verhandlungen wird erstmals ein Assoziationsabkommen zwischen zwei Regionen geschlossen und mit 683 Mio. Menschen die größte Freihandelszone der Welt geschaffen. Sportveranstaltung der EU (Brasilien). Die Europäische Union ist mit einem Anteil vom 23% am Handel dieser Region der wichtigste Handelspartner und auch der größte Investor für den Mercosur. Die Handelsströme (Einfuhren und Ausfuhren) zwischen dem Mercosur und der Europäischen Union machen 2,3% des gesamten Außenhandels der EU aus. Bei den Einfuhren aus dem Mercosur handelt es sich vorwiegend um Agrarerzeugnisse (53%), Maschinen (6%), Beförderungsmittel (6%) und chemische Erzeugnisse (3%). Aus der EU werden hauptsächlich Maschinen (32%), chemische Erzeugnisse (22%), Agrarerzeugnisse (9%) und Beförderungsmittel (7%) in den Mercosur ausgeführt. Die von der EU aus getätigten ausländischen Direktinvestitionen im Mercosur konnten bis 2001 einen deutlichen Anstieg verzeichnen und beliefen sich schließlich auf mehr als 120 Mrd. EUR. 2002 gingen infolge der Wirtschaftskrise in den Ländern des Mercosur die Bestände der EU-Investitionen im Mercosur auf 70 Mrd. EUR zurück und blieben auch 2003 noch auf diesem Niveau. Die ersten für 2004 vorliegenden Zahlen lassen jedoch einen deutlichen Aufwärtstrend bei den europäischen Investitionen im Mercosur erkennen. 31 Bilaterale Beziehungen zwischen der EU und dem Mercosur Die Europäische Kommission unterhält mit jedem der vier Gründerstaaten des Mercosur auch bilaterale Beziehungen, die sich auf Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit stützen. Mit diesen Abkommen werden u.a. Gemischte Ausschüsse eingesetzt, in denen regelmäßig Fragen von beiderseitigem Interesse erörtert werden können. Mit Argentinien wurden im Rahmen der sektoralen Dialoge folgende Themen von gemeinsamem Interesse erörtert: © 2004 EG — Wirtschafts- und Finanzfragen — Informationsgesellschaft — das europäische Satellitennavigationsprogramm Galileo — Menschenrechte — die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen. ist ein für beide Parteien wichtiges Thema, zu dem sie im Vorfeld wichtiger internationaler Treffen ihre Standpunkte austauschen. Weitere Diskussionspunkte sind u.a. die Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Technologie einschließlich des europäischen Programms Galileo, die Informationsgesellschaft und der Verkehr. Da Brasilien auf internationaler und regionale Ebene eine wichtige Rolle spielt sollen die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Brasilien mittelfristig auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Auch Brasilien hat aktiv am vierten europäischen Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung in diesem Zusammenhang auch an zahlreichen Projekten und verschiedenen thematischen Programmen teilgenommen. Die Zusammenarbeit mit Brasilien im Bereich der Wissenschaft und Technologie birgt ein großes Potenzial. Daher hat die EG im Juni 2005 ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen, das in Kürze in Kraft treten und eine umfassendere Beteiligung Brasiliens am Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung ermöglichen wird. Was die Zusammenarbeit mit Paraguay und Uruguay anbetrifft, so wurden kürzlich zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen beiden Partnerländern Abkommen im Bereich des Luftverkehrs geschlossen. Die EU als wichtigster Geber für den Mercosur Soziales Projekt der EU für Behinderte: Werkstatt für Prothesen, Rosario, Argentinien. Mittelfristig wird eine Ausweitung der bilateralen Beziehungen EU-Argentinien auf weitere Bereiche angestrebt. Seit Dezember 2000 ist bereits ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der EU und Argentinien im Bereich der Wissenschaft und Technologie in Kraft. Argentinien hat sich aktiv am vierten und fünften europäischen Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung und in diesem Zusammenhang auch an zahlreichen Projekten und verschiedenen thematischen Programmen beteiligt. Die EG und Brasilien haben in vielen Bereichen einen sektoralen Dialog eingerichtet. Da die EU der wichtigste Handelspartner und einer der größten Investoren für Brasilien ist werden vorrangig Fragen des bilateralen Handels erörtert. Auch der Umweltschutz 32 Derzeit ist die Europäische Union der wichtigste Geber für den Mercosur. Im Zeitraum 2000 bis 2006 wurden von der EU für die Finanzierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe 250 Mio. EUR bereit gestellt. Schwerpunkte der Hilfe: Mercosur: Förderung einer stärkeren Institutionalisierung des Mercosur, der Vollendung des Binnenmarktes und der Beteiligung der Zivilgesellschaft (48 Mio. EUR). Argentinien: Reform der Institutionen, Förderung von Wirtschaft und Handel, Stärkung der Informationsgesellschaft, Förderung von Investitionen und Verbraucherpolitik (65,7 Mio. EUR). Brasilien: Paraguay: Uruguay: Auch im Rahmen der regionalen Programme AlInvest, URB-AL, ALFA et @LIS wird für den Mercosur Unterstützung bereitgestellt. Förderung der Wirtschaftsreform, der öffentlichen Verwaltung, der sozialen Entwicklung, Wissenschaft und Technik, Umweltschutz (64 Mio. EUR). Die Zusammenarbeit mit dem Mercosur wird sich in nächsten Jahren auf folgende Schwerpunkte konzentrieren: Modernisierung des Staates, Förderung von Investitionen und Handel, Stärkung der nachhaltigen Entwicklung, Armutsbekämpfung (51,7 Mio. EUR). — Förderung der Institutionalisierung des Mercosur; — Vertiefung des Mercosur und Umsetzung des künftigen Assoziationsabkommens EG-Mercosur — Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, Sensibilisierung für den regionalen Integrationsprozess und Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses. Wirtschaftsreform, Modernisierung des Staates, regionale Integration, soziale Entwicklung, Umweltschutz, Wissenschaft und Technik (18,6 Mio. EUR). Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/mercosur/intro/index.htm Mercosur, Außenhandel Millionen ¼ Quelle: IWF. Einfuhren 120 000 100 000 99.380 96.223 98.519 95.922 Ausfuhren Saldo 110.857 93.565 93.724 77.963 80 000 68.068 62.322 59.352 50.994 60 000 31.243 40 000 25.657 4.8 20 000 32.894 3.8 41.876 35.718 17.476 15.276 0.6 2.596 1.30 0.67 0 –20 000 -3.157 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 6 m 2 0 0 4 6 m 2 0 0 5 33 EU, Handel mit dem Mercosur Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Einfuhren Ausfuhren Saldo 35 000 30 000 25 000 28.331 24.567 24.215 25.772 24.628 25.992 25.172 22.582 21.644 18.529 20 000 18.364 15.585 13.527 15.079 15 000 10 000 4.8 5 000 0 -352 -1.144 –5 000 -6.643 –10 000 -10.407 -9.967 -8.117 -7.504 9 m 2 0 0 4 9 m 2 0 0 5 –15 000 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 EU, Einfuhren aus dem Mercosur (2004) Millionen¼ Quelle: Eurostat. Verschiedenes 31 % Energie 2% Textilwaren und Bekleidung Transportmittel 1% 6% 34 Chemische Erzeugnisse 3% Maschinen 6% Landwirtschaftliche Erzeugnisse 53 % 2 0 0 3 2 0 0 4 EU, Ausfuhren in den Mercosur (2004) Millionen¼ Quelle: Eurostat. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Verschiedenes 9% 27 % Energie 1% Maschinen Textilwaren und 32 % Bekleidung Chemische 2% Erzeugnisse Transportmittel 7% 22 % Ausländische Direktinvestitionen EU-Mercosur (Ströme) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. 20,0 16,1 15,0 Zuflüsse 15,0 Abflüsse 10,0 Saldo 4,1 5,0 1,7 1,1 2,4 0,0 -1 2 0 0 1 2 0 0 2 -5 -6 -5,0 2 0 0 3 Ausländische Direktinvestitionen EU-Mercosur (Bestände) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003). 140,0 120,3 Bestände in der EU 120,0 Bestände im Mercosur 100,0 67,9 80,0 67,3 60,0 40,0 20,0 0,0 2 0 3,8 3,9 2,9 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 e 35 Seit Gründung der früher als „Andenpakt“ bezeichneten Andengemeinschaft (CAN) im Jahr 1969 sind beträchtliche Fortschritte in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dieser lateinamerikanischen Teilregion festzustellen. Mittlerweile können die beiden Partner zur Gestaltung ihrer Beziehungen auf politische, entwicklungspolitische und handelspolitische Instrumente zurückgreifen. Die Drogenbekämpfung ist eines der wichtigsten Themen des politischen Dialogs. Alljährlich werden Treffen auf hoher Ebene durchgeführt, um einen Meinungsaustausch zu ermöglichen und die von beiden Seiten unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung dieses Problems stärker zu bündeln. Dahinter steht die Einsicht, dass jede der beiden Regionen einen Teil der Verantwortung trägt: in der Europäischen Union werden Drogen konsumiert, in den Ländern der Andengemeinschaft werden sie produziert. ©EG 4.2. Die Europäische Union und die Andengemeinschaft Ein zunehmend strukturierter politischer Dialog Friedenslabor in Magdalena Medio, Kolumbien. Die soziale Kohäsion ist ein weiterer Schlüsselbereich, der einen wichtigen Platz im Dialog zwischen beiden Regionen einnimmt. Seit die Andengemeinschaft 2004 einen integrierten Plan für soziale Ent© EG Die EU und die Andengemeinschaft (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) bekennen sich zu denselben demokratischen Werten und Grundsätzen. Der politische Dialog zwischen den beiden Regionen, der 1996 mit der Erklärung von Rom aufgenommen wurde, erfolgt im Rahmen regelmäßiger Gespräche auf Ebene der Staats- und Regierungschefs sowie auf Ministerebene. 2003 wurde dieser Prozess durch den Abschluss eines Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit, das noch nicht von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, gestärkt und institutionalisiert. EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner und der peruanische Präsident Alejandro Toledo. 36 © EG Alternatives Entwicklungsprojekt PRODAPP, Pozuzo, Peru. wicklung angenommen hat, ist die Zusammenarbeit in diesem Bereich immer enger geworden. Neben dem institutionalisierten Dialog mit dieser Teilregion gibt es auch viele Kontakte zwischen den einzelnen Ländern der Andengemeinschaft und der Europäischen Union. So sind die EU-Mitgliedstaaten beispielsweise im Rahmen der G-24 in Kolumbien aktiv, wo diese Gruppe die Maßnahmen der in Kolumbien tätigen Geberländer koordiniert und diese gegenüber der Regierung vertritt. Außerdem unternimmt die EU-Troika Demarchen bei der kolumbianischen Regierung, wenn besondere Situationen dies erfordern. Eine bewährte Zusammenarbeit in vielen Bereichen Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft wurde durch mehrere Kooperationsabkommen immer weiter gestärkt und ausgebaut. Das erste Abkommen wurde bereits 1983 geschlossen, und heute gilt ein Abkommen, das 1993 unterzeichnet wurde. Die Europäische Union ist der größte Geber im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe in der Andenregion. Diese Hilfe wird teils durch geographische, teils durch thematische Instrumente geleistet. Zur Unterstützung der Länder der Region durch „geographische“ Instrumente hat die Europäische Gemeinschaft im Rahmen ihrer Länderstrategien und regionalen Strategien fast 500 Mio. EUR für den Zeitraum 2000 bis 2006 zur Verfügung gestellt. Die „thematische“ Unterstützung erfolgt über „horizontale Haushaltslinien“, die auf bestimmte The- men wie z. B. Demokratie und Menschenrechte, humanitäre Hilfe, Drogen und Flüchtlinge ausgerichtet sind. Auf diesem Wege wurden im Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt etwa 350 Mio. EUR für die Länder der Andengemeinschaft bereitgestellt. Im Rahmen der Länderstrategien werden dagegen bilaterale Projekte wie die Friedenslabors in Kolumbien, die alternativen Entwicklungsprogramme in Bolivien, ein Programm im Gesundheitswesen zur Unterstützung der indigenen Gemeinschaften der ecuadorianischen „Sierra“, ein Umweltschutzprojekt in Peru und ein ehrgeiziges Projekt mit Überschwemmungsschutz- und Rehabilitationsmaßnahmen in Venezuela durchgeführt. Die Kooperationsmaßnahmen, die auf der Ebene der Teilregion „Andengemeinschaft“ durchgeführt werden, zielen in erster Linie auf die Festigung und Stärkung der regionalen Integration ab. In den kommenden Jahren sollen die wirtschaftliche und soziale Kohäsion, die regionale Wirtschaftsintegration und die Drogenbekämpfung im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen. Weitere Auskünfte finden Sie unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/andean/intro/index.htm Die Handelsbeziehungen Die Europäische Union ist der zweitwichtigste Handelspartner der Andengemeinschaft: 2004 entfielen 12,5 % des gesamten Handels dieser Region auf die EU und 0,7 % des EU-Außenhandels auf die Andengemeinschaft. 37 In den 90er Jahren war im Handel zwischen der EU und den Andenstaaten fast eine Verdopplung festzustellen; 2001 erreichte er einen Wert von rund 16,8 Mrd. EUR. Nach einigen wechselhaften Jahren wird für 2005 ein noch besseres Handelsergebnis erwartet, vor allem wegen des Anstiegs der Ausfuhren aus der Andengemeinschaft in die Europäische Union. © EG Praedac Während die Andengemeinschaft vor allem Rohstoffe (Energie, Landwirtschaft, Agrarindustrie und Bergbau) in die Europäische Union ausführt, handelt es bei den EU-Ausfuhren in diese Länder überwiegend um gewerbliche Erzeugnisse (vor allem Maschinen und chemische Erzeugnisse). Fischzucht in Bolivien. Die Handelsbeziehungen zwischen beiden Regionen stützen sich auf das Allgemeine Präferenzsystem, das eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung („APS+“) einschließt. Mit dieser Sonderregelung, die derzeit für alle fünf Andenstaaten gilt, kann der Großteil der Ausfuhren aus der Andengemeinschaft zollfrei in die EU eingeführt werden. Darüber hinaus soll sie die Anstrengungen unterstützen, die die begünstigten Länder zur Bekämpfung der Drogenherstellung und des Drogenhandels unternehmen. 38 Zusätzlich zur weit reichenden Öffnung des europäischen Marktes für die im Rahmen der APS+Regelung eingeführten Waren aus den Andenstaaten haben die Europäische Union und die Andengemeinschaft in den vergangenen Jahren einen ehrgeizigen Annäherungsprozess eingeleitet, der in ein biregionales Assoziationsabkommen münden soll. Mit diesem Abkommen sollen die Regelungen für eine weit reichende Freihandelszone für Waren und Dienstleistungen und ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Investoren aus beiden Regionen festgelegt werden. Gute Zukunftsaussichten Sobald das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit von allen Vertragsparteien unterzeichnet ist, bietet es einen rechtlichen Rahmen für den politischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen. Der politische Dialog wird im Rahmen von Zusammenkünften der Staats- und Regierungschefs (wie 2004 in Guadalajara und 2006 in Wien) sowie von Ministertreffen (wie 2005 in Luxemburg) weitergeführt. Da im Bereich der Kooperationsmaßnahmen 2007 ein neuer Zyklus beginnen soll, werden nun neue geographische Programme für den Zeitraum 2000 bis 2007 vorbereitet. Auf dem Gipfeltreffen der EU und der Andengemeinschaft, das am Rande des Gipfeltreffens von Guadalajara stattfand, erklärten die Staats- und Regierungschefs, dass der Abschluss eines Assoziationsabkommens, mit dem die handelspolitischen Aspekte in den rechtlichen Rahmen für die biregionalen Beziehungen Aufnahme finden sollten, das gemeinsame strategische Ziel der EU und der Andengemeinschaft geworden sei. Dies zeigt die Entschlossenheit beider Seiten, die Beziehungen zwischen beiden Regionen weiter auszubauen, und unterstreicht die Bedeutung der regionalen Integration für die Stabilität und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Andengemeinschaft, Außenhandel Millionen ¼ Quelle: IWF. Einfuhren Saldo 65.659 70 000 65.324 59.281 60 000 50 000 Ausfuhren 56.057 53.182 53.687 48.722 44.569 43.583 39.543 36.201 40 000 30.635 24.865 30 000 4.8 16.937 20 000 21.741 3.8 20.008 16.981 14.679 10.627 11.488 0.6 1.30 5.594 10 000 0 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 6 m 2 0 0 4 6 m 2 0 0 5 EU, Handel mit der Andengemeinschaft Millionen ¼ Quelle: Eurostat Einfuhren 10 000 8 000 8.863 8.153 Ausfuhren Saldo 8.904 8.852 7.966 7.910 7.908 7.085 7.020 5.979 5.586 6 000 6.796 5.290 4.260 4 000 4.8 2 000 0 -1.134 -2 000 -955 -1.767 -2.324 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 EU, Einfuhren aus der Andengemeinschaft (2004) Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Verschiedenes 9% 27 % Energie 1% Maschinen Textilwaren und 32 % Bekleidung Chemische Transportmittel 2% Erzeugnisse 7% 22 % 2 0 0 3 -2.536 -2.925 -4 000 2 0 0 4 9 m 2 0 0 4 -2.676 9 m 2 0 0 5 EU, Ausfuhren in die Andengemeinschaft (2004) Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Chemische Erzeugnisse 2% Verschiedenes 32 % Textilwaren und Bekleidung 2% Maschinen 1% Landwirtschaftliche Erzeugnisse 36 % Energie 25 % Transportmittel 2% 39 Immer engere Beziehungen Im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte hat sich die Europäische Union Seite an Seite mit den Ländern Zentralamerikas stark für den Frieden und die Entwicklung der Wirtschaft und des Handels in dieser Region engagiert. Die Einrichtung eines regelmäßigen Forums für politische Diskussionen zwischen Europa und Zentralamerika, des „Dialogs von San José“, stellte 1984 eine große Neuerung dar und ermöglichte es beiden Seiten, sich um Lösungen für interne Konflikte und um die Stärkung der Demokratie zu bemühen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Aufschwung der Region zu unterstützen. Auf dieser Grundlage wurde die Partnerschaft zwischen beiden Regionen bei späteren Gipfeltreffen in Florenz (1996) und Madrid (2002) auf weitere ehrgeizige Ziele ausgedehnt. Die regionale Integration, die Sicherheit in der Region, Umweltprobleme und Naturkatastrophen, die Beziehungen zwischen Europa und Zentralamerika und die politische Abstimmung bei internationalen Angelegenheiten, die von beiderseitigem Interesse sind, stehen nun ebenfalls auf der Tagesordnung der Gespräche. Zusätzlich zu diesem politischen Dialog unterstützt die EU die Entwicklungsanstrengungen Zentralamerikas durch eine breite Palette von Programmen in so unterschiedlichen Bereichen wie Menschenrechte und Demokratie, Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit, Umweltschutz, ländliche Entwicklung oder humanitäre Hilfe. Das erste Abkommen über eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Zentralamerika wurde 1985 in Luxemburg unterzeichnet. Das derzeit geltende Kooperationsabkommen, das 1993 in San Salvador unterzeichnet wurde, soll in Kürze durch ein neues Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit ersetzt werden, das 2003 in Rom unterzeichnet wurde. Dieses neue Abkommen wird nach seiner Ratifizierung zu einer weiteren Stärkung der Beziehungen zwischen Europa und Zentralamerika führen und damit den Weg für eine umfassende institutionelle und wirtschaftliche Partnerschaft ebnen. 40 Der Weg zu einer strategischen Partnerschaft Auf dem Gipfeltreffen von Guadalajara im Mai 2004 bekräftigten die EU und die Staats- und Regierungschefs der zentralamerikanischen Staaten den Abschluss eines Assoziationsabkommens zwischen den beiden Regionen und die Schaffung einer Freihandelszone als strategische Ziele für die Vertiefung der regionalen wirtschaftlichen Integration. Zu diesem Zweck wurde vereinbart, gemeinsame Evaluierungen der wirtschaftlichen Integration Zentralamerikas durchzuführen, womit im Januar 2005 begonnen wurde. Festgelegt wurde ferner, dass ein künftiges Freihandelsabkommen den laufenden multilateralen Handelsverhandlungen (Doha-Prozess) Rechnung tragen muss und nur dann abgeschlossen wird, wenn eine hinreichende regionale wirtschaftliche Integration stattgefunden hat. „Ich bin sehr zufrieden mit den neuen Maßnahmen, die im Hinblick auf den Abschluss eines vollwertigen Assoziationsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika ergriffen wurden. Unsere Beziehungen mit Zentralamerika gründen sich auf weit zurückreichende historische und kulturelle Bande und gemeinsame Werte. Dieser Prozess soll unsere Freundschaft sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich weiter stärken. Mit Blick auf das nächste Gipfeltreffen 2006 in Wien bin ich zuversichtlich, dass dieser Prozess ein Erfolg sein wird.“ Benita Ferrero-Waldner, EU-Kommissarin für Außenbeziehungen. © Marc Litvine – EG 4.3. Die Europäische Union und Zentralamerika: „Dialog von San José“ Entwaldung in Honduras. © EG schenrechten und Demokratie abdecken. Außerdem leistete die Kommission nach den Naturkatastrophen, von denen die Region regelmäßig heimgesucht wird, umfassende Unterstützung (so auch nach dem Hurrikan Stan im Jahr 2005). Gemäß den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens von Guadalajara im Jahr 2004 soll die Zusammenarbeit mit Zentralamerika in den kommenden Jahren zwei Schwerpunkte aufweisen: — die Förderung der politischen und wirtschaftlichen Integration im Hinblick auf den Abschluss eines Assoziationsabkommens mit der EU, das die Demokratie und die Stabilität in der Region und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft stärkt. Kinder in einer EU-finanzierten Schule in Nicaragua. Die Zentralamerika gewährte Hilfe macht einen relativ großen Teil der EU-Hilfe für Lateinamerika aus. Die Hilfeleistungen sind zudem nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch pro Einwohner vergleichsweise hoch. Eine innovative Kooperationspolitik Die Einbeziehung der Begünstigten in die Verantwortung, die Harmonisierung der Gebermaßnahmen und die Förderung staatlicher Strategien, die mit der Zivilgesellschaft abgestimmt sind, stellen die Grundsätze dar, die in der Zusammenarbeit der EU mit Zentralamerika immer stärker zum Tragen kommen. Im Einklang mit diesen Prinzipien und angesichts der Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen setzt die Kommission ihre Kooperationspolitik so weit wie möglich durch Sektorprogramme um, die auf dem Wege der Budgethilfe finanziert werden. Diese innovative und anspruchsvolle Durchführungsmodalität wurde seit 2003 bereits dreimal in Nicaragua und Honduras angewandt. © Marc Litvine – EG In den Jahren 2002 bis 2006 hat die EU über 600 Millionen EUR aus dem Gemeinschaftshaushalt für die Länder Zentralamerikas bereitgestellt, um beispielsweise die regionale Integration, den Schutz vor Naturkatastrophen, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Armutsbekämpfung zu fördern. In den entsprechenden Programmen wird der Lage der indigenen Völker, der lokalen Entwicklung und der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Zusätzlich zu dieser Zusammenarbeit fördert die Union die Region im Rahmen horizontaler „thematischer“ Haushaltslinien, die Bereiche wie die humanitäre Hilfe (durch den Dienst für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission – ECHO), die Ernährungssicherheit und die Förderung von Men- — die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in Zentralamerika durch die Förderung des Bildungs- und Gesundheitswesens, der ländlichen Entwicklung, Dezentralisierung und verantwortungsvollen Staatsführung. Ältestenrat der indigenen Gemeinschaft der Mozonte, gefördert durch ein Projekt der Europäischen Kommission (Nicaragua). 41 2003 unterzeichnete die Kommission eine Finanzierungsvereinbarung, um in Nicaragua den Nationalen Bildungsplan 2000-2015 zu unterstützen. Der mit der Gebergemeinschaft abgestimmte Plan, der die Millenniumsentwicklungsziele für Bildung aufgreift, zielt auf dieVerbesserung des schulischen Angebots und der Bildungsqualität ab. Die Kommission hat der nicaraguanischen Regierung dafür einen Betrag von 52,5 Mio. EUR für einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung der Budgethilfe erfolgt entsprechend den Fortschritten bei der Umsetzung der Ziele, die von der Regierung und allen in diesem Sektor engagierten Gebern vereinbart wurden. Die Bildungsindikatoren werden von einem „Runden Tisch für Bildungsfragen“, zu dem Vertreter der nicaraguanischen Behörden, der Geber und der Zivilgesellschaft zusammenkommen, festgelegt und bewertet. Da es sich hier um Budgethilfe handelt, werden auch die Indikatoren für die ordnungsgemäße Verwaltung der öffentlichen Ausgaben berücksichtigt. Parallel zu dieser Sektorhilfe finanziert die Kommission technische Hilfe für das Bildungs- und das Finanzministerium, um die nicaraguanische Regierung bei der Verwirklichung der vereinbarten Ziele zu unterstützen. Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen Die Europäische Union ist der zweitwichtigste Handelspartner Zentralamerikas: 2004 machte der Handel mit der EU 9 % des Gesamthandels dieser Region aus, während der Handel mit Zentralamerika einen Anteil von 0,4 % am gesamten Außenhandel der EU erreichte. Der Handel zwischen beiden Regionen erreichte 2004 ein Volumen von 8,3 Mrd. EUR; 2005 dürfte 42 das Ergebnis noch etwas höher ausfallen. Zentralamerika exportiert überwiegend landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Bananen und Kaffee sowie elektronische Güter, während die EU vor allem Transportmittel, Maschinen und chemische Erzeugnisse nach Zentralamerika ausführt. © Marc Litvine – EG Durch den schrittweisen Übergang zu dieser neuen Form der Zusammenarbeit, die unbedingt mit einem intensiven politischen Dialog einhergehen muss, möchte die Kommission ein privilegierter Partner der zentralamerikanischen Staaten werden und sie bei der Bewältigung einer doppelten Herausforderung unterstützen: der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in der Region im Zuge einer zunehmenden regionalen Integration. Kleines Mädchen in Honduras. Die Handelsbeziehungen zwischen beiden Regionen stützen sich auf das Allgemeine Präferenzsystem, das eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung („APS+“) einschließt. Mit dieser Sonderregelung, die derzeit für alle sechs zentralamerikanischen Staaten gilt, kann der Großteil der zentralamerikanischen Ausfuhren zollfrei in die EU eingeführt werden. Darüber hinaus soll sie die Anstrengungen unterstützen, die die begünstigten Länder zur Bekämpfung der Drogenherstellung und des Drogenhandels unternehmen. Zusätzlich zur weit reichenden Öffnung des europäischen Marktes für die im Rahmen der APS+Regelung aus Zentralamerika eingeführten Waren haben die Europäische Union und Zentralamerika in den vergangenen Jahren einen ehrgeizigen Annäherungsprozess eingeleitet, der in ein biregionales Assoziationsabkommen münden soll. Mit diesem Abkommen sollen die Regelungen für eine weit reichende Freihandelszone für Waren und Dienstleistungen und ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Investoren aus beiden Regionen festgelegt werden. Zentralamerika, Außenhandel Millionen ¼ Quelle: IWF. Einfuhren Ausfuhren Saldo 40 000 30 000 16.704 17.519 20 000 27.935 28.548 27.306 16.328 15.047 4.8 10 000 27.106 25.113 19.394 14.962 13.422 3.8 10.784 7.745 0.6 1.30 0 –10 000 -5.676 -9.788 2 0 0 0 2 0 0 1 -10.066 -11.607 -11.844 –20 000 2 0 0 2 2 0 0 3 -8.610 -12.144 2 0 0 4 6 m 2 0 0 4 6 m 2 0 0 5 3.246 3.234 EU, Handel mit Zentralamerika Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Einfuhren 5 000 Ausfuhren Saldo 4.409 4.463 3.811 3.656 4 000 4.285 4.053 3.906 3.628 3.786 3.892 2.716 2.583 3 000 2 000 4.8 1 000 3.8 0.6 0 -1 000 -29 -379 -267 -517 -652 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 1.30 2 0 0 3 2 0 0 4 -662 9 m 2 0 0 4 -518 9 m 2 0 0 5 EU, Einfuhren aus Zentralamerika (2004) Millionen¼ EU, Ausfuhren nach Zentralamerika (2004) Millionen¼ Quelle: Eurostat. Quelle: Eurostat. Verschiedenes Textilwaren und 2,5 % Bekleidung 1,0 % Landwirtschaftliche Erzeugnisse 45,4 % Chemische Erzeugnisse 0,4 % Maschinen 45,4 % Energie 0,1 % Transportmittel 5,2 % Landwirtschaftliche Verschiedenes Erzeugnisse Textilwaren und 17 % 6% Bekleidung Energie 2% 4% Chemische Erzeugnisse 17 % Maschinen 20 % Transportmittel 34 % 43 Ausländische Direktinvestitionen EU-Zentralamerika (Ströme) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. 13,4 15,0 10,2 10,4 10,1 10,0 10,1 Zuflüsse 10,0 Abflüsse 5,0 Saldo 0,0 -0,2 -0,3 -5,0 -3,3 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 Ausländische Direktinvestitionen EU-Zentralamerika (Bestände) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003) 200,0 147,9 150,0 100,0 94,9 105,3 1 2 145,9 105,1 Bestände in der EU Bestände in Zentralamerika 65,8 50,0 0,0 2 0 0 0 4.4. Die Europäische Union und die Karibikstaaten Die langjährigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Karibikstaaten gründen sich auf ihr historisches Erbe, gemeinsame Werte, die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel sowie wachsende Handelsströme zwischen den beiden Regionen. Seit 1975 ist die Europäische Gemeinschaft der wichtigste Geber der Karibikstaaten. Im Mittelpunkt ihrer Zusammenarbeit mit dem Karibischen Forum der AKP-Staaten (CARIFORUM) stehen die Entwicklung günstiger Rahmenbedingungen für die Eingliederung dieser Region in die Weltwirtschaft, die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Durchsetzung des Rechtsstaats. 44 0 2 2 0 0 3 e Mit den Abkommen zwischen der EG und den AKP-Staaten wurde für die Karibikstaaten ein stärkerer Rahmen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklung und Handel wie auch für den politischen Dialog geschaffen. Dieser Dialog erfolgt überwiegend in den mit den AKP-EGAbkommen eingesetzten paritätischen Institutionen, d. h. dem AKP-EG-Ministerrat und der Paritätischen Versammlung. Der jährliche Dialog, der zwischen dem CARIFORUM und der Europäischen Kommission auf Ministerebene geführt wird, ermöglicht die Erörterung zahlreicher Fragen, die von gemeinsamem Interesse sind. Eine Vielzahl von Instrumenten für die Zusammenarbeit Zur Finanzierung der Gemeinschaftshilfe für die Karibikstaaten steht eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die wichtigsten Finanzierungsinstrumente sind die Nationalen Richtprogramme, die Regionalen Richtprogramme und die Europäischen Entwicklungsfonds. Darüber hinaus verfügt die Gemeinschaft über verschiedene andere Instrumente (Sysmin, Stabex, FLEX, SFA und INTERREG III), die auf bestimmte Bereiche der Zusammenarbeit Gegenwärtige regionale Zusammenarbeit in den einzelnen Sektoren Quelle: GD Entwicklung Europäische Kommission. Katastrophenprävention und Vorbereitung auf den Katastrophenfall 4% Menschliche Entwicklung und Kapazitätenausbau 18 % Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 7% Entwicklung des Handels und des privaten Sektors 50 % Umwelt 5% Tourismus 3% Kommunikation, Telekommunikation & Medien 2% Verkehr 11 % ausgerichtet sind (siehe Glossar). Wie das folgende Diagramm zeigt, decken die derzeitigen Programme viele Sektoren ab und tragen damit grundlegenden Erfordernissen für die Entwicklung dieser Region Rechnung. Weitere Informationen finden Sie unter: http://europa.eu.int/comm/development/body/region/rb_fr.htm Enge Handelsbeziehungen © EG 2004 führte die Europäische Union Waren im Wert von insgesamt 3,1 Mrd. EUR aus den Karibikstaa- Ein Hafen in der Karibik. ten ein (außer aus Kuba, das keine Vertragspartei des Cotonou-Abkommens ist) und exportierte Waren im Wert von 3,9 Mrd. EUR in diese Region. Während die Karibikstaaten im Wesentlichen landwirtschaftliche Erzeugnisse in die EU ausführen, handelt es sich bei den Ausfuhren der EU in diese Länder vor allem um gewerbliche Erzeugnisse. Die karibischen AKP-Länder können die im Abkommen von Cotonou vorgesehenen Präferenzregelungen in Anspruch nehmen, die die zollfreie, nicht an Zollkontingente gebundene Einfuhr einer breiten Palette von Waren (und insbesondere aller gewerblichen Erzeugnisse) gestatten. Die Handelsregelungen der Gemeinschaft für den Bananensektor stellen seit langem ein wichtiges Element der Handelsbeziehungen zwischen den beiden Regionen dar. Am 1. Januar 2006 wurden die Bestimmungen über die Zolltarife und Kontingente für Bananen „jeglichen Ursprungs“ durch ein reines Zolltarifsystem ersetzt. Die AKP-Länder erhalten im Rahmen einer Einfuhrquote weiterhin eine Zollpräferenz, doch die Verwaltung dieses Systems wurde Anfang 2006 vereinfacht. Um den traditionellen Bananenlieferanten aus den AKP-Staaten die Anpassung an die neuen Marktbedingungen zu erleichtern, hat die Kommission einen auf zehn Jahre (ab 1999) an- 45 © Atlantic LNG Company Erdgasverflüssigungsanlage in Trinidad und Tobago. Zahlreiche Karibikstaaten fallen derzeit unter das Zuckerprotokoll, das einen Garantiepreis für bestimmte in die EU eingeführte Zuckermengen festlegt. Doch die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker, die ab 2006 eine schrittweise Senkung der Preise auf dem europäischen Markt vorsieht, wirft große Probleme für diese Länder auf. Die EU hat sich daher bereit erklärt, die Anpassung der betreffenden Länder an diese neuen Bedingungen durch ein spezifisches Programm und handelspolitische Maßnahmen zu unterstützen. Rumausfuhren sind für bestimmte Länder des Karibischen Raums von großer Bedeutung. Angesichts der zunehmenden Liberalisierung in diesem Bereich hat die Europäische Kommission ein mit 70 Mio. EUR ausgestattetes Programm für den Rumsektor auf den Weg gebracht, um die Karibikstaaten zu unterstützen. Damit sollen Impulse für Modernisierungen, die Entwicklung von Handelsstrategien und die Verringerung von Umweltbelastungen gegeben werden. Wie im Abkommen von Cotonou vorgesehen, werden die derzeit geltenden Handelsregelungen durch ein umfassenderes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ersetzt, das am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Ziel dieses Abkommens zwischen der EG © Déborah Kulbach − EG gelegten besonderen Rahmen (SFA) für die technische und finanzielle Unterstützung dieser Lieferanten geschaffen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der AKP-Bananenlieferanten gestärkt bzw. ihre Diversifizierung gefördert werden. Aufgrund ihrer Verpflichtungen im Rahmen der AKP-EG-Abkommen hat die Gemeinschaft auch ein mit 24 Mio. EUR ausgestattetes Programm für den Reissektor aufgelegt, um die Reisausführer in der Karibik zu unterstützen und die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit dieses weitgehend vom europäischen Markt abhängigen Sektors zu stärken. Das AKP-EG-Abkommen sieht ferner vor, dass Rum aus AKP-Ländern frei von Abgaben und ohne mengenmäßige Beschränkungen in die Gemeinschaft eingeführt werden darf. Die Rumerzeugung und 46 Bananenplantage in Jamaika. © Déborah Kulbach — EG © Déborah Kulbach — EG Zuckerrohrverarbeitungsbetrieb in Jamaika. Kaffeeproduzent in den Blue Mountains in Jamaika. und den AKP-Ländern aus dem Karibischen Raum6 ist die Förderung der regionalen Integration und der wirtschaftlichen Entwicklung. Das WPA wird den bereits laufenden ehrgeizigen Prozess der regionalen Integration unterstützen und zur Maximierung seiner Vorteile beitragen. Ferner wird es eine gewisse Flexibilität ermöglichen, damit die sozioökonomischen Bedürfnisse der Karibikstaaten berücksichtigt werden können. Da es mit den WTO-Regelungen im Einklang steht, bietet es Gewähr für Stabilität. legte und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Europäische Union fördert den Dialog und die konstruktive Zusammenarbeit mit diesem Land, um einen friedlichen Übergang zu demokratischem Pluralismus, die Stärkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gleichzeitig eine Erholung der Wirtschaft sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der kubanischen Bevölkerung zu unterstützen. Die EU ergänzt ihre Handelsbeziehungen mit den Karibikstaaten durch eine beträchtliche Unterstützung der Wirtschaft dieser Länder und eine umfassende Entwicklungszusammenarbeit. Sie will mit diesen flankierenden Maßnahmen gewährleisten, dass ihre Partner im Karibischen Raum die mit den neuen globalen Herausforderungen verbundenen Chancen nutzen und die Kosten des Übergangs bewältigen können. Kuba: ein Abkommen und ein konstruktiver Dialog Kuba ist der einzige Karibikstaat, der kein Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen hat. Die Zusammenarbeit mit Kuba wurde 1993 aufgenommen. Seitdem hat die Kommission rund 145 Mio. EUR für Kooperationsmaßnahmen bereitgestellt und den Großteil dieser Mittel (90 Mio. EUR) für humanitäre Hilfe verwendet. Im Jahr 2000 beschloss die Kommission, ihre humanitäre Hilfe allmählich zu verringern und stärker auf Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen Reformen und der Entwicklung der Zivilgesellschaft zu setzen. Seit August 2003 lehnt Kuba jegliche Form der bilateralen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ab. Die Regierung akzeptiert nur eine „indirekte“ Zusammenarbeit (über NRO, Stiftungen, UN-Einrichtungen, lokale oder regionale Verwaltungen) und schränkt auch die Sichtbarkeit der Maßnahmen und die Kontrollen vor Ort stark ein. Obwohl das Land das Abkommen von Cotonou nicht unterzeichnet hat, wurde es im Jahr 2000 in die Gruppe der AKP-Länder aufgenommen. Seit Oktober 2001 ist Kuba auch Mitglied des CARIFORUM. Mit der CARICOM hat es ein Abkommen über eine „partielle“ Freihandelszone unterzeichnet. Die Europäische Union ist der wichtigste Handelspartner Kubas: Ein Drittel des gesamten Handels der Insel entfällt auf Europa, und fast die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen werden von Investoren aus der Europäischen Union getätigt. Darüber hinaus kommt mehr als die Hälfte der Touristen, die Kuba besuchen, aus Europa. Grundlage für die Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba ist der gemeinsame Standpunkt, den der Rat der Europäischen Union 1996 zu Kuba fest- Weitere Informationen finden Sie unter: http://europa.eu.int/comm/development/body/country/country_ home_en.cfm?cid=cu&lng=en&status=old (6) Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, die Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St.Vincent und die Grenadinen, Suriname sowie Trinidad und Tobago. 47 Karibikstaaten, Außenhandel Millionen ¼ Quelle: IWF. Einfuhren 30 000 Ausfuhren 26.528 26.275 24.780 22.704 20 000 Saldo 22.186 12.753 9.779 10.805 10 000 3.8 13.191 11.332 13.992 13.603 7.808 6.422 0.6 1.30 0 –10 000 –20 000 -6.184 -7.181 -10.854 -12.028 -12.925 -13.337 -15.470 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 6 m 2 0 0 4 6 m 2 0 0 5 EU, Handel mit den Karibikstaaten Millionen ¼ Source: Eurostat. Einfuhren Ausfuhren Saldo 9 000 7.690 8 000 7.752 7.507 7.279 6.982 7 000 5.775 6 000 5.198 4.955 5.036 5.644 5.445 5.139 4.284 5 000 3.942 4 000 3 000 2.735 2.309 2.716 1.843 2 000 4.8 1 000 1.504 1.701 1.161 3.8 0.6 1.30 0 2 0 0 0 48 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 9 m 2 0 0 4 9 m 2 0 0 5 EU, Einfuhren aus den Karibikstaaten (2004) Millionen ¼ EU, Ausfuhren in die Karibikstaaten (2004) Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Quelle: Eurostat. Chemische Erzeugnisse 3% Verschiedenes 8% Landwirtschaftliche Verschiedenes Erzeugnisse Textilwaren und 4,9 % 14,5 % Bekleidung Energie 0,6 % 1,6 % Transportmittel 70 % Maschinen 1% Energie Landwirtschaftliche 7 % Erzeugnisse 11 % Textilwaren und Bekleidung 1% Chemische Erzeugnisse 2,9 % Maschinen 8,7 % Transportmittel 66,8 % Ausländische Direktinvestitionen EU-Karibikstaaten (Ströme) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. 15,0 11,5 Zuflüsse 10,0 Abflüsse 5,0 1,8 1,7 0,1 0,0 2,0 0,4 2,4 1,6 Saldo -5,0 -10,0 -9,1 -15,0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 Ausländische Direktinvestitionen EU-Karibikstaaten (Bestände) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. e: geschätzte ADI(Bestand 2002 + Ströme 2003) 13,7 15,0 11,3 11,4 10,0 Bestände in der EU 6,9 6,3 Bestände in den Karibikstaaten 5,0 0,0 -2,2 -5,0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 e 49 5. Bilaterale Beziehungen zu Mexiko und Chile Mexiko hat als erstes lateinamerikanisches Land ein Partnerschaftsabkommen mit der EU unterzeichnet Dieses 1997 unterzeichnete Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit wird auch als „globales Abkommen“ bezeichnet und zeigt die Intensität und Reife der Beziehungen zwischen der EU und Mexiko. Es zeigt auch, dass Mexiko als Partner auf internationaler Ebene an Bedeutung gewonnen hat und dass beide Partner gerade im Bereich Demokratie und Menschenrechte viele gemeinsame Interessen und Werte verbinden. über Foren – das erste fand 2002 in Brüssel, das zweite 2004 in Mexiko statt - ein sehr fruchtbarer Dialog zwischen der mexikanischen und der europäischen Zivilgesellschaft aufgenommen. Eine umfassende Kooperationsstrategie Die Schwerpunkte der Kooperationsstrategie von EU und Mexiko im Zeitraum von 2002 bis 2006 sind die Förderung des Rechtsstaats, die sozialen Entwicklung und die wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Für die Finanzierung dieser Strategie wurden 56 Mio. EUR bereit gestellt. © Marc Litvine — EG 5.1. Die Europäische Union und Mexiko © Caroline Grasso — EG Das Partnerschaftsabkommen bildet den Rahmen für alle Bereiche der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko. Es sieht u.a. die Einrichtung eines regelmäßigen hochrangigen politischen Dialogs vor, der sich nicht nur mit bilateralen sondern auch mit internationalen Fragen befasst. Ein gemeinsamer Rat auf Ministerebene tritt einmal jährlich zusammen und wird von einem gemischten Ausschuss, der sich aus Beamten der EU und Mexikos zusammensetzt, vorbereitet. Außerdem wurde Kirche in Mérida, Yucatán (Mexiko). 50 Junge in Mexiko. © Marc Litvine —EG Markt in Mexiko. Seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens im Jahr 2000 entwickelte sich eine äußerst erfolgreiche wirtschaftliche Zusammenarbeit, und viele mexikanische Organisationen beteiligen sich bereits aktiv an den verschiedenen Regionalprogrammen der EU für Lateinamerika. So haben schätzungsweise 3.700 mexikanische Unternehmen an den Treffen teilgenommen, die im Rahmen des Programms AL-INVEST organisiert wurden, um Kontakte zwischen den Unternehmen der EU und Lateinamerikas zu fördern. Ein anderer Schwerpunkt der mexikanischen Regierung und ihres Präsidenten Fox ist der Schutz der Menschenrechte. Dieses Engagement veranlasste die Europäische Union, Mexiko in die Reihe der lateinamerikanischen Länder aufzunehmen, die durch die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte im Zeitraum 2005-2006 unterstützt werden. Im Rahmen dieser Initiative werden verschiedene Projekte finanziert und zahlreiche Informationsforen organisiert. Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen Mexiko und der Europäischen Gemeinschaft trat im Juli 2005 in Kraft. Es ist auf den Aufbau langfristiger Beziehungen auf institutioneller Ebene zwischen den Forschungszentren ausgerichtet und soll den Forschungsinstituten die Teilnahmen an dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung erleichtern. Die Wirtschaftsbeziehungen bieten ein breites Spektrum von Möglichkeiten Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens im Jahr 2000 wurden die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Mexiko und der EU, seinem zweitwichtigsten Handelspartner, in einen neuen Präferenzkontext eingebunden, der den Wirtschaftsbeteiligten zahlreiche Möglichkeiten bietet und so zur Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Partnern beiträgt. Da das Freihandelsabkommen eine asymmetrische Handelsliberalisierung vorsieht, hat die EU ihre Zölle auf mexikanische Einfuhren rascher gesenkt, als Mexiko seine Zölle auf Einfuhren aus der EU. So können seit dem 1. Januar 2003 gewerbliche Erzeugnissen aus Mexiko (d.h. ungefähr 94% der Ausfuhren aus Mexiko in die EU) zollfrei in die EU eingeführt werden, während Mexiko erst 2007 denselben Liberalisierungsgrad für Erzeugnisse aus der EU gewährleisten muss. Aus Mexiko eingeführt werden hauptsächlich Maschinen, Energie und Transportmittel, bei den Einfuhren aus der EU handelt es sich vor allem um Maschinen, Transportmittel und chemische Erzeugnisse. Dasselbe Abkommen gewährt Mexiko auch eine Präferenzbehandlung für die Erbringung von Dienstleistungen. Das Abkommen hat sich außerdem als wichtiges Instrument der Investitionsförderung erwiesen. So ist in mehr als 7.200 der in Mexiko tätigen Unternehmen Kapital aus der EU geflossen ist und umgekehrt investieren auch mexikanische Ge- 51 sellschaften zunehmend in EU-Ländern. Derzeit wird die Anpassung des Freihandelsabkommens in den Bereichen Landwirtschaft, Dienstleistungen und Investitionen vorbereitet, um die wirtschaftliche Integration beider Parteien zu fördern. • Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts um Armut und Einkommensunterschiede zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle relevanten Probleme ermittelt und entsprechende Erfahrungen der EU zur Verfügung gestellt werden; außerdem ist die Förderung interner Reformen und die Konzeption spezifischer (steuerpolitischer, sozialer, bildungspolitischer usw.) Strategien in Mexiko erforderlich. Bestimmte Probleme wie die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Lage der indigenen Bevölkerungsgruppen erfordern verstärkte Aufmerksamkeit und werden bei der Programmplanung spezifischer Strategien gezielt berücksichtigt. • Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit: Unterstützung der Wirtschaftsreformen, der regionalen Entwicklung und der Dezentralisierung, um das Potenzial des „globalen Abkommens“ in vollem Umfang auszuschöpfen. • Bildung und Kultur: Dies sind typische Sektoren von gemeinsamem Interesse, für die ein spezifisches Stipendienprogramm aufgelegt und ein Fonds für Öffentlichkeitsarbeit und die Förderung der Sichtbarkeit der von der EU in Mexiko durchgeführten Maßnahmen eingerichtet wurde. Neue Impulse für die künftigen Beziehungen In Anbetracht der Reife ihrer bilateralen Beziehungen und des von Mexiko erreichten Entwicklungstands streben beide Parteien eine Intensivierung ihrer Partnerschaft an. Derzeit wird eine entsprechende Strategie ausgearbeitet, die auf eine Stärkung der Beziehungen in allen Bereichen insbesondere jedoch der politischen Beziehungen, auf der Grundlage eines intensiveren Dialogs abzielt. Dabei sollen die Modalitäten der Zusammenarbeit stärker auf das Potenzial Mexikos und seine künftige Rolle auf internationaler Ebene abgestimmt werden. An der Gestaltung ihrer Beziehungen sind beide Partner gleichberechtigt beteiligt. Vorschlag für eine neue Strategie für die künftige Zusammenarbeit In den kommenden Jahren sollte sich die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Mexiko auf folgende drei Schwerpunktbereiche konzentrieren: Mexiko, Außenhandel Millionen ¼ Quelle: IWF. Einfuhren 250 000 200 000 208.859 180.116 207.826 177.223 Ausfuhren 197.261 170.260 26.166 Saldo 174.808 166.604 145.636 150 000 150.821 83.250 74.325 100 000 81.596 73.648 50 000 0 -50 000 -28.744 2 0 0 0 52 -30.602 2 0 0 1 -27.001 2 0 0 2 -20.969 2 0 0 3 -23.987 2 0 0 4 -8.925 6 m 2 0 0 4 -7.948 6 m 2 0 0 5 EU, Handel mit Mexiko Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Einfuhren 20 000 15.301 14.242 Ausfuhren 15.296 Saldo 14.371 14.698 15 000 10 000 12.109 10.903 6.850 5 000 8.756 7.591 7.710 7.392 7.860 6.540 4.8 7.858 6.840 6.512 5.885 5.018 3.8 6.349 0.6 5.761 1.30 0 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 EU, Einfuhren aus Mexiko (2004) 9 m 2 0 0 4 9 m 2 0 0 5 EU, Ausfuhren nach Mexiko (2004) Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Millionen¼ Quelle: Eurostat. Chemische Erzeugnisse 8% Energie 23 % 2 0 0 4 Verschiedenes 25 % Textilwaren und Bekleidung 3% Maschinen 28 % Landwirtschaftliche Erzeugnisse 4% Energie 1% Verschiedenes 19 % Landwirtschaftliche Erzeugnisse Textilwaren und Bekleidung Transportmittel 6% 2% 15 % Maschinen 33 % Transportmittel 18 % Chemische Erzeugnisse 17 % Ausländische Direktinvestitionen EU-Mexiko (Ströme) Millarden¼ Quelle: Eurostat. 5,4 6,0 4,9 5,0 5,1 Zuflüsse 4,2 Abflüsse 4,0 Saldo 3,0 2,0 2,0 2,0 1,2 1,0 0,0 -0,2 -1,0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 53 Ausländische Direktinvestitionen EU-Mexiko (Bestände) Millionen ¼ Quelle: Eurostat. e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003) 27,0 30,0 26,3 24,3 Bestände in der EU 25,0 Bestände in Mexiko 20,0 15,0 10,0 3,4 2,9 5,0 3,4 0,0 2 0 0 1 2 0 5.2. Die Europäische Union und Chile © EG Die Europäische Union und Chile unterzeichneten 2002 ein Assoziationsabkommen, das nach seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten 2005 in Kraft trat. Mit diesem Abkommen werden ehrgeizige Ziele verfolgt und Neuerungen in verschiedenen Bereichen auf den Weg gebracht. Es gibt die Impulse für eine strategische Partnerschaft, die sich auf folgende drei Pfeiler stützt: Politik, Handel und Entwicklungszusammenarbeit. 0 2 2 0 0 3 e chilenischen Zivilgesellschaft und regelmäßige Beiträge eines Parlamentarischen Assoziationsausschusses erhalten. Darüber hinaus wird eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus angestrebt. 2004 und 2005 fanden im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und Chile mehrere Treffen statt, bei denen beispielsweise die Umsetzung des Assoziationsabkommens, die politische, wirtschaftliche und soziale Lage in Lateinamerika, die Rolle Chiles im UN-Sicherheitsrat und die UN-Reform sowie die Beteiligung Chiles an verschiedenen UN- und EU-Friedensmissionen erörtert wurden. Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung © chilenisches Präsidialamt Auf dem Gebiet der Zusammenarbeit bemühen sich die Europäische Union und Chile um eine nachhaltige Entwicklung insbesondere auf wirtschaftlichem und sozialen Gebiet und Umweltfragen. Die 34,4 Mio. EUR, die im Rahmen des „Länderstrategiepapiers 2002-2006“ für Chile zugewiesen Programm „Araucania Tierra Viva“ zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Chile). Ein fruchtbarer politischer Dialog Im politischen Bereich zielt das Abkommen auf die Stärkung des politischen Dialogs zwischen der EU und Chile durch eine stärkere Abstimmung der Positionen und gemeinsame Initiativen in den internationalen Foren ab. Zusätzliche Impulse soll dieser politische Dialog durch umfangreichere Konsultationen und Partizipationsmöglichkeiten der europäischen und der 54 Palacio de La Moneda, Sitz der chilenischen Regierung. © EG Aus EU-Mitteln kofinanziertes Projekt zur Bekämpfung der Wüstenbildung im Gebiet des Río Hurtado, Chile. wurden, wurden bereits nahezu vollständig gebunden und sollen für Programme wie den „Fonds zur Unterstützung der Umsetzung des Assoziationsabkommens“ (5 Mio. EUR), „Modernisierung des Staates (10,67 Mio. EUR), „innovative Unternehmen“ (17,2 Mio. EUR) und „Unterstützung bei der Verwaltung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Chile“ (530 000 EUR) eingesetzt werden. soziale Kohäsion Hochschulbildung Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Auch in den Bereichen Wissenschaft, Technik und Informationsgesellschaft ist eine Zusammenarbeit vorgesehen. 2002 unterzeichneten die EU und Chile ein Abkommen über die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik, um einen bilateralen politischen Dialog über folgende Themen aufzunehmen: technologische Entwicklung und Forschung, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten in Wissenschaft und Technik sowie Steigerung der Investitionen in Humankapitel und Institutionen durch Nutzung der, die im Rahmen der von der Europäischen Kommission lancierten europäischen Programme zur Verfügung stehenden Mittel. Wissenschaft und Technik gehören zu den dynamischsten Feldern der Beziehungen zwischen der EU und Chile; die äußerst wirkungsvolle Zusammenarbeit in diesem Bereich führt zu ausgezeichneten Ergebnissen. Zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen wurde auch ein Dialog über Bildungspolitik aufgenommen, ein Thema, das von beiden Seiten als besonders wichtig erachtet wird. Im März 2005 trafen Vertreter der zuständigen Kommissionsdienststellen und der © Pedro Vale — EG In den kommenden Jahren sollten folgende Themen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen: • • • Santiago de Chile. 55 chilenischen Behörden erstmals zu Gesprächen über Bildungsfragen zusammen. Ziel dieses Dialogs ist der Austausch von Informationen über die chilenische Bildungspolitik sowie über die Politik und die Programme der Gemeinschaft in diesem Bereich. hinausgeht. So ist im Bereich des Warenverkehrs eine Freihandelszone sowie eine schrittweise beiderseitige Liberalisierung des Warenverkehrs in einem Übergangszeitraum von höchstens zehn Jahren vorgesehen, die in eine vollständige Liberalisierung von 97,1 % des bilateralen Handels münden soll. Die Europäische Union ist der wichtigste Handelspartner Chiles und der wichtigste ausländische Investor in diesem Land. Seit der Einrichtung der Freihandelszone ist eine Intensivierung des bilateralen Handels erkennbar. Chile exportiert in erster Linie Bergbauerzeugnisse (Mineralien und Derivate) sowie agrarund ernährungswirtschaftliche Produkte, während die EU hauptsächlich Maschinen, Transportmittel und chemische Erzeugnisse nach Chile ausführt. Das Assoziationsabkommen sieht auch eine Freihandelszone für Dienstleistungen und die Liberalisierung von Investitionen vor, und umfasst Regelungen zur Förderung des Wein- und Spirituosenhandels. Darüber hinaus wird die beiderseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte und ein angemessener und wirksamer Schutz der Rechte an geistigem Eigentum nach den strengsten internationalen Normen vereinbart. Die Umsetzung der handelspolitischen Bestimmungen des Assoziationsabkommens verläuft bislang reibungslos. Im September 2005 führten die EU und Chile in Santiago de Chile einen ersten Dialog über Sozial- und Beschäftigungspolitik. Bei diesem sehr erfolgreichen Gespräch erörterten sie die Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie beschäftigungspolitische Strategien und Konzepte in der EU und Chile. Außerdem wurde ein Aktionsprogramm vereinbart, das beide Seiten umsetzen wollen. Das wichtigste Ziel dieser Dialoge besteht jedoch darin, die Beziehungen zwischen Chile und der EU zu vertiefen und auf weitere Bereiche auszudehnen. Am 6. Oktober 2005 unterzeichneten die EU und Chile ein erstes horizontales Abkommen im Bereich des Luftverkehrs. Innovative und ehrgeizige Zielsetzungen für eine Freihandelszone Die handelspolitischen Bestimmungen des Abkommens beziehen sich auf viele unterschiedliche Bereiche. Chile und die Europäische Union konnten ein sehr innovatives und ehrgeiziges Abkommen schließen, das weit über ihre WTO-Verpflichtungen Weitere Informationen finden Sie unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/chile/intro/index.htm Chile, Außenhandel Millionen ¼ Quelle: IWF. Einfuhren Ausfuhren Saldo 30 000 25 000 26.166 19.897 20.274 19.714 20 000 20.324 17.810 3.8 18.609 18.773 19.764 16.988 0.6 12.974 15 000 11.690 8.957 10 000 6.403 4.017 5 000 377 0 56 1.30 14.980 2 0 0 0 610 2 0 0 1 963 2 0 0 2 3.289 1.621 2 0 0 3 2 0 0 4 6 m 2 0 0 4 6 m 2 0 0 5 EU, Handel mit Chile Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Einfuhren Ausfuhren 8 000 6 000 Saldo 7.194 4.886 3.719 3.489 4 000 5.773 5.491 5.149 5.139 4.946 3.162 3.115 2.959 2.770 2.220 2 000 0 -2 000 -1.430 -1.650 -1.724 -1.987 -4 000 -3.003 -3.271 -4.079 -6 000 2 0 0 0 Millionen¼ Quelle: Eurostat. 2 0 0 1 2 0 0 2 EU, Einfuhren aus Chile (2004) Transportmittel 0% Landwirtschaftliche Erzeugnisse Maschinen 23 % 2% Verschiedenes 71 % Chemische Erzeugnisse 4% 2 0 0 3 2 0 0 4 9 m 2 0 0 4 9 m 2 0 0 5 EU, Ausfuhren nach Chile (2004) Millionen ¼ Quelle: Eurostat. Verschiedenes 27 % Textilwaren und Bekleidung 2% Chemische Erzeugnisse 15 % Landwirtschaftliche Erzeugnisse 3% Energie 0% Maschinen 37 % Transportmittel 16 % 57 Ausländische Direktinvestitionen EU-Chile (Ströme) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. 4,0 3,0 3 3,0 Zuflüsse 1,6 2,0 1,5 1,1 Abflüsse 1,0 0,2 Saldo 0,0 -0,4 -1,0 -1,4 -2,0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 EU, Ausländische Direktinvestitionen EU-Chile (Bestände) Milliarden ¼ Quelle: Eurostat. e: geschätzte ADI (Bestand 2002 + Ströme 2003) 18,0 Bestände in der EU 27,0 16,0 Bestände in Chile 14,0 26,3 24,3 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 3,4 2,9 3,4 0,0 2 58 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 e 6. Humanitäre Hilfe der EU für Lateinamerika und die Karibik: Maßnahmen der Europäischen Kommission EUROPÄISCHE KOMMISSION Humanitäre Hilfe Der 1992 geschaffene Dienst für Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO) finanziert humanitäre Maßnahmen, mit denen Opfer von Naturkatastrophen und Konflikten außerhalb der Europäischen Union unterstützt werden. Die Hilfe wird unparteiisch gewährt, d. h. ohne Ansehen von Staatsanghörigkeit, ethnischer oder politischer Zugehörigkeit, Religion oder Geschlecht der Opfer. Die Gelder werden humanitären Organisationen (NRO, Einrichtungen der Vereinten Nationen oder des Roten Kreuzes) zur Verfügung gestellt, damit diese bestimmte Hilfsgüter und Dienstleistungen wie z.B. Nahrungsmittel, Kleidung, Unterkünfte, ärztliche Betreuung, Wasserversorgung, dringende Wiederaufbaumaßnahmen und Minenräumung finanzieren können. Außerdem stellt die Kommission Mittel für die Katastrophenvorsorge (im Zusammenhang mit Naturkatastrophen) und die Risikominderung in besonders gefährdeten Gebieten bereit. 6.1. Vertreibung von Bevölkerungsgruppen – Kolumbien Seit 1985 mussten in Kolumbien zwischen 2 000 000 und 3 840 0007 Personen aufgrund der Gewalt aus ihrer Heimatregion fliehen. Allein im Jahr 2004 kamen weitere 287 0008 Vertriebene dazu. Damit ist Kolum- bien wohl weltweit eines der Länder mit den meisten Vertriebenen. Seit 1994 hat die Kommission über 100 Mio. EUR für humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung dieser Menschen und anderer vom Bürgerkrieg betroffener hilfebedürftiger Gruppen zugewiesen. Diese Maßnahmen kommen jährlich schätzungsweise 150 000 Menschen zugute. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem Schutz und der Unterstützung der Menschen, die in Nachbarländer fliehen mussten, ebenso wie der im Land gebliebenen Bevölkerungsgruppen, die Vertreibung und Wirtschaftsblockaden ausgesetzt sind und zum Teil in Isolation von den restlichen Landesteilen ausharren müssen. Die Maßnahmen richten sich vor allem an jene Menschen, denen die dafür zuständigen nationalen Einrichtungen wie Red de Solidaridad Social9 und die sonstigen staatlichen Institutionen nicht helfen können. ECHO arbeitet hierbei mit dem Roten Kreuz, den Einrichtungen der Vereinten Nationen und europäischen NRO zusammen. Die Hilfestrategie der Kommission zielt darauf ab: — in allen Regionen des Landes für alle betroffenen Personen unmittelbar nach ihrer Vertreibung bestimmte Basishilfeleistungen sicherzustellen (durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, das Welternährungsprogramm und punktuell durch NRO), — die Lebensbedingungen zu verbessern, den Opfern wieder ein Mindestmaß an Autonomie zu ermöglichen und die soziale Eingliederung der Vertriebenen in ländlichen Gebieten und in den am stärksten betroffenen Gebieten zu fördern (durch europäische NRO und nationale Rotkreuzgesellschaften aus Europa), — den Schutz der vom Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen und insbesondere der von der (7) Angaben der Regierung und der Beratungsstelle Menschenrechte und gewaltsame Vertreibung (CODHES). (8) Angaben der CODHES. (9) Von Januar bis Oktober 2005 wurden 43 548 Personen vom IKRK unterstützt. 59 © EG — ECHO — Karin Michotte Informationsprogramm über Hygienemaßnahmen, das sich an Vertriebene richtet (Nariño, Kolumbien). Zwangsrekrutierung durch bewaffnete Gruppen bedrohten Kinder zu verbessern, — den Informationsaustausch zwischen den humanitären Hilfsorganisationen zu intensivieren, um die Koordinierung und die Qualität der humanitären Hilfe zu verbessern (vor allem durch das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen - OCHA). Der Dienst für Humanitäre Hilfe stimmt seine Maßnahmen mit den anderen Dienststellen der Kommission und ihrer Delegation in Bogota ab, um Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung besser miteinander zu verknüpfen. In Kuba stellte die Kommission 2004 nach den Hurrikans Charly und Iwan 1 Mio. EUR für die Bereitstellung lebensnotwendiger Güter, die Instandsetzung von beschädigten Häusern und Schulen sowie sanitäre Anlagen zur Verfügung. Seit Gründung des Dienstes für Humanitäre Hilfe ist Zentralamerika aufgrund der dort eingetretenen Naturkatastrophen eines der Haupteinsatzgebiete von ECHO. Die vielfache und wachsende Bedrohung der gesamten Region durch Hurrikans, tropische Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Dürren und Überschwemmungen macht dort auch weiterhin Hilfeleistungen der Kommission erforderlich. Im Oktober 2005 wurden El Salvador und Guatemala durch den Hurrikan Stan verwüstet. Außerdem brach in El Salvador der Vulkan Ilamatpec aus. Die Kommission stellte für Soforthilfemaßnahmen in beiden Ländern 5,7 Mio. EUR zur Verfügung und leistete in weniger als 24 Stunden mit dem Bau von Notunterkünften und der Bereitstellung von sauberem Trinkwasser, Nothilfe- und Hygienekits sowie Nahrungsmitteln Hilfe. Außerdem stellte sie eine medizinische Grundversorgung für die am stärksten betroffenen Familien sicher. Im November 2005 wurden ergänzende Hilfemaßnahmen für beide Länder beschlossen. In den Jahren 2004 und 2005 stellte die Kommission für Zentralamerika über 7,5 Mio. EUR für klassische humanitäre Maßnahmen und 6 Mio. EUR für Maßnahmen zur Vorbereitung der Bevölkerung auf Naturkatastrophen bereit. Der Dienst für Humanitäre Hilfe der Kommission wird 2006 in Guatemala ein lokales Büro einrichten, das die 2005 finanzierten und die für 2006 vorgesehenen Hilfemaßnahmen für die betroffenen Bevölkerungsgruppen beider Länder vor Ort verwaltet. 6.2. Naturkatastrophen Zentralamerika 60 2003 und 2004 leistete sie auch Unterstützung für Guatemala, um die unzureichende medizinische Versorgung bestimmter indigener Bevölkerungsgruppen in abgeschiedenen ländlichen Gebieten zu verbessern. Darüber hinaus finanzierte sie eine gezielte Nahrungsmittelhilfe und Betreuung für Kinder mit chronischer und schwerer Mangelernährung, die in diesen abgelegenen Gebieten leben. Lateinamerika Der Dienst für Humanitäre Hilfe ist bei Bedarf auch in anderen lateinamerikanischen Ländern wie Ecuador, Bolivien, Peru und Paraguay tätig, da auch diese immer wieder unter Naturkatastrophen zu leiden haben. Bei großen Katastrophen, die von den lokalen Strukturen nicht bewältigt werden können, unterstützt die Kommission vorrangig die schwächsten Bevölkerungsgruppen. Außerdem finanziert sie im Rahmen der Projekte für humanitäre Hilfe auch Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge. Von 1999 bis 2005 stieg die humanitäre Hilfe der Kommission für Lateinamerika auf einen Betrag von mehr als 29,5 Mio. EUR, in dem die Mittel für die Unterstützung der Vertriebenen in Kolumbien und die Maßnahmen des Programms DIPECHO noch nicht enthalten sind. Bei Naturkatastrophen versucht ECHO in erster Linie, den dringendsten Bedarf zu decken, wozu beispielsweise Behelfsunterkünfte und Wasserversorgung, die Verteilung von Nahrungsmitteln und Nothilfekits (Kochgeräte und Hygieneartikel), medizinische Soforthilfe und Basisversorgung, die Instandsetzung sanitärer Anlagen und die epidemiologische Überwachung gehören. Karibik Im September 2004 richtete der Hurrikan Iwan, der Kategorie 5 erreichte, große Schäden auf den Inseln Grenada und Jamaika an. Daraufhin wurden 4 Mio. EUR für zehn Maßnahmen bereitgestellt, um die hilfebedürftigsten Bevölkerungsgruppen in beiden Ländern zu unterstützen. 2006 wird ECHO die Förderung eines Projekts zur Instandsetzung von Wohnungen fortsetzen, das auch eine Komponente zur Katastrophenvorsorge in Grenada umfasst. Im September 2004 fegte der Hurrikan Jeanne (Kategorie 3) über drei Länder hinweg: die Dominikanische Republik, Haiti und die Bahamas. Die Kommission finanzierte dort 15 Projekte mit insgesamt 5,08 Mio. EUR. Darüber hinaus reagierte die Kommission auch auf den Bedarf an humanitärer Hilfe infolge der Überschwemmungen, die außerhalb der Hurrikansaison im Mai 2004 in der Dominikanischen Republik und in Haiti sowie im Januar 2005 in Guyana einsetzten. © EG — ECHO — François Duboc Die Hurrikansaison 2004 hat auf tragische Weise gezeigt, wie stark die Karibik durch Naturkatastro- phen gefährdet ist. Zwischen 2004 und 2005 hat die Kommission einen Betrag von mehr als 25,3 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bereitgestellt, der im Wesentlichen für die Bewältigung von Notlagen nach extremen Wetterereignissen verwendet wurde. Auch Haiti wurde aus diesen Mitteln unterstützt, als die Überschwemmungen sowie die politische und soziale Lage dort zu einer humanitären Notlage führten. Las Maduras, Retalhuleu (Guatemala) - Verteilung von Soforthilfe nach dem Hurrikan Stan. 61 © EG − ECHO − Susana Perez Diaz Seit 2004 wurden 9,3 Mio. EUR für Haiti zugewiesen, um den humanitären Bedarf zu decken, der auf die politische und soziale Lage des Landes zurückzuführen ist. Mit diesen Mitteln wurden 25 Projekte in den Bereichen Gesundheit, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Ernährungssicherheit finanziert. 6.3. DIPECHO: Programm für Katastrophenschutz und Katastrophenvorsorge Die Andengemeinschaft, Zentralamerika und die Karibik sind drei der sechs Regionen, in denen das Programm DIPECHO (Disaster Preparedness ECHO) durchgeführt wird. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Vorbereitung auf Naturkatastrophen und die Mobilisierung der Bevölkerungsgruppen in den Hauptrisikogebieten. Es soll die gefährdeten Bevölkerungsgruppen dazu in die Lage versetzen, auf unausweichliche Naturkatastrophen richtig zu reagieren, sich auf Katastrophen vorzubereiten und besser davor zu schützen, damit Menschenleben gerettet und wirtschaftliche Verluste verhindert werden können. Das Programm umfasst unter anderem folgende Maßnahmen: — Sensibilisierung und direkte Schulung der Bevölkerungsgruppen in Gefahrenzonen, — Verbesserung der Reaktionsfähigkeit auf lokaler Ebene, Durch den Bau dieser durch das Programm DIPECHO finanzierten Brücke wird das Dorf nicht länger vom Rest der Welt abgeschnitten sein, sobald der Fluss Santa Rosa (Nicaragua) Hochwasser führt. ren Arbeiten zur Abschwächung der Folgen von Katastrophen. DIPECHO richtet sich vor allem an die Bevölkerungsgruppen, die aufgrund physischer, sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und umweltspezifischer Faktoren besonders hilfebedürftig sind, sowie an die lokalen, regionalen und nationalen Behörden. Dieses Programm hat gezeigt, dass grundlegende und wenig kostspielige Maßnahmen manchmal ausreichen, um Menschenleben zu retten und die verheerenden Folgen von Naturkatastrophen zu verringern. In den Jahren 2000 bis 2005 wurden insgesamt über 34 Mio. EUR für DIPECHOProjekte in Zentralamerika, der Andengemeinschaft und der Karibik bereitgestellt. — Einrichtung und Ausbau von Frühwarnsystemen, Weitere Informationen finden Sie unter: http://europa.eu.int/comm/echo/index_fr.htm © CRS — CAFOD — Organisation von Rettungsdiensten und kleine- Im Rahmen des Programms zur Vorbereitung auf Naturkatastrophen, DIPECHO, lernen Kinder, wie sie bei einem Vulkanausbruch reagieren sollen. Ecuador. 62 Schlussbemerkung Die Europäische Union, Lateinamerika und die Karibik haben Schritt für Schritt einen Rahmen für die Abstimmung ihrer Positionen und einen Austausch geschaffen, mit dem eine offene und erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist und bereits beträchtliche Fortschritte insbesondere bei der Förderung der Demokratie und der regionalen Integration erzielt wurden. © Isabelle Lafontaine Das vierte Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs beider Regionen, das im Mai 2006 in Wien stattfindet, wird die strategische Partnerschaft zwischen den beiden Regionen weiter festigen. Auch dieses Gipfeltreffen zeigt, dass Lateinamerika, die Karibik und die Europäische Union nicht nur wichtige Handelspartner, sondern aufgrund ihrer engen historischen Bande und gemeinsamen Wertvorstellungen auch privilegierte Gesprächspartner sind. La Silla (Chili). 63 Chronologie der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik 64 1952 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die den Grundstein für den Integrationsprozess legte, aus dem 1992 die „Europäische Union“ hervorging 1969 Gründung des Andenpakts, der 1996 (mit dem Protokoll von Trujillo) zur Andengemeinschaft wurde 1973 Gründung der CARICOM: Karibische Gemeinschaft und Karibischer Gemeinsamer Markt (Vertrag von Chaguaramas) 1974 Erste der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenzen des Europäischen Parlaments und des „Parlatino“ (Lateinamerikanisches Parlament) 1975 Gründung der AKP-Gruppe (Afrika, Karibik, Pazifik) und Unterzeichung des ersten LoméAbkommens (EG-AKP) 1976 Erste Kooperationsmaßnahmen zwischen der EG und Lateinamerika unter Einbeziehung bestimmter Karibikstaaten, die damals nicht der AKP-Gruppe angehörten 1983 Unterzeichnung des ersten Kooperationsabkommens EG-Andenpakt 1984 Aufnahme des Dialogs von San José zwischen der EG und den zentralamerikanischen Staaten 1985 Unterzeichnung des Kooperationsabkommens EG-Zentralamerika 1986 Gründung der Rio-Gruppe 1990 Erklärung von Rom: Einrichtung eines politischen Dialogs zwischen der EG und der RioGruppe 1990 Lomé-IV-Abkommen (EG-AKP), Beitritt Haitis und der Dominikanischen Republik 1991 Unterzeichnung des Vertrags von Asunción zur Einrichtung des Mercosur (Gemeinsamer Markt des Südens) 1992 Gründung des CARIFORUM 1994 Unterzeichnung des Protokolls von Ouro Preto, das den Mercosur-Prozess vertieft und institutionalisiert 1994 4. Ministertreffen der EU und der Rio-Gruppe in São Paulo:Verabschiedung einer „Partnerschaftserklärung“ 1995 Mitteilung der Europäischen Kommission: „Europäische Union – Lateinamerika: Die Partnerschaft heute und die Perspektiven für ihren Ausbau 1996 bis 2000“ (KOM(95) 495 endg.) 1996 1. Sitzung im Rahmen des auf hoher Ebene zwischen der EU und der Andengemeinschaft geführten Dialogs über Drogenbekämpfung, der eine Folgemaßnahme der 1995 unterzeichneten Vereinbarungen über die „Vorläuferstoffe“ ist 1997 Unterzeichnung des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit mit Mexiko 1999 Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine neue Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika an der Schwelle zum 21. Jahrhundert“ (KOM(99) 105 endg.) 1999 1. Rio-Gipfel: EU-Lateinamerika/Karibik, Rio de Janeiro 1999 Aufnahme der Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur 2000 Mitteilung der Kommission über die Folgemaßnahmen im Anschluss an den Rio-Gipfel: „Folgemaßnahmen zum ersten Gipfeltreffen zwischen Lateinamerika, der Karibik und der Europäischen Union“ (KOM(00) 670 endg.) 2000 Unterzeichung des Abkommens von Cotonou zwischen der den AKP-Ländern (77 Staaten) 2000 Beitritt Kubas zur AKP-Gruppe 2000-2001 Schrittweises Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit Mexiko 2002 2. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Madrid 2002 Unterzeichnung des Assoziationsabkommens EU-Chile 2002 Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Interamerikanischen Entwicklungsbank (BID) 2003 Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou 2003 Inkrafttreten der handelspolitischen Übergangsbestimmungen des Abkommens EU-Chile 2003 Unterzeichnung des Abkommens über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Andengemeinschaft 2003 Unterzeichnung des Abkommens über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Zentralamerika 2004 3. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Guadalajara 2004 Aufnahme der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den Karibikstaaten 2004 1. Treffen der EU-Troika und des CARIFORUM am Rande des Gipfeltreffens EU-Lateinamerika/Karibik 2005 Erstmalige Teilnahme eines EU-Kommissars an einer Konferenz der Regierungschefs der CARICOM-Staaten 2005 Ministertreffen EU-Rio-Gruppe (Luxemburg) 2005 Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika“ EU (15 Mitgliedstaaten) und (KOM(2005) 636 endg.) vom 8.12.2005 2006 4. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik, Wien (12.-13. Mai) 65 Glossar Abkommen von Cotonou: Neues Partnerschaftsabkommen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union, das am 20. Februar 2000 für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (2000-2020) geschlossen wurde. Dieses Abkommen wird ebenso wie das entsprechende Finanzprotokoll alle fünf Jahre überprüft. ADI: Ausländische Direktinvestitionen AKP: Afrika, karibischer Raum, Pazifischer Ozean. Die Gruppe der AKP-Länder wurde 1975 mit der Unterzeichnung des ersten Lomé-Abkommens mit der Europäischen Union gebildet. 2003 umfasste sie 79 Staaten. ALA-Verordnung: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit den Ländern Asiens und Lateinamerikas. ALBAN: Stipendienprogramm der Europäischen Union zur Förderung einer wissenschaftlichen Weiterqualifizierung von Postgraduierten aus Lateinamerika. ALFA: Biregionales Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschulbildung. AL-INVEST: Biregionales Kooperationsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen europäischen KMU und lateinamerikanischen Unternehmen @LIS: Allianz für die Informationsgesellschaft. Biregionales Kooperationsprogramm zur Förderung der Informationsgesellschaft und Bekämpfung der digitalen Kluft. APS: Allgemeines Präferenzsystem. Bei diesem System werden 180 Entwicklungsländern, Transformationsländern und abhängigen Gebieten ohne mengenmäßige Beschränkungen Zollpräferenzen auf einseitiger Basis und nach dem Grundsatz der NichtGegenseitigkeit gewährt. Die Zollpräferenzen werden anhand der Einstufung der eingeführten Waren (empfindlich/nicht empfindlich) festgelegt. 66 APS+: Die neue APS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005) sieht eine besondere Förderung der nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvollen Staatsführung vor. Im Rahmen des seit dem 1. Juli 2005 gültigen APS+ werden Ländern, die bestimmte internationale Standards im Bereich der Menschenrechte, des Arbeitsrechts, des Umweltschutzes, der Drogenbekämpfung und der verantwortungsvollen Staatsführung einhalten, zusätzliche Vorteile gewährt. Budgethilfe: Bei dieser neuen Form der Zusammenarbeit werden - in einem bestimmten Sektor und im Rahmen einer mit dem(n) Geldgeber(n) vereinbarten Strategie – nationale Haushaltsmittel durch internationale Mittel aufgestockt, damit die begünstigten Länder bestimmte, zeitlich gestaffelte Ziele erreichen können. Die Unterstützung durch eine Budgethilfe setzt eine verantwortungsvolle und planmäßige Verwaltung der öffentlichen Mittel sowie eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Staat, dem(n) Geldgeber(n) und der Zivilgesellschaft voraus. Dieser Rahmen soll gewährleisten, dass unter Federführung des Empfängerlandes gemeinsam Sektorstrategien festgelegt und die Ergebnisse auf konkrete Zahlen gestützt regelmäßig kontrolliert und evaluiert werden können. Maßgeblich für die Zahlungen seitens der Geber sind dann die tatsächlich erzielten Fortschritte. CAN: Andengemeinschaft. CARICOM: Karibische Gemeinschaft und Karibischer Gemeinsamer Markt. Ihr wichtigstes Ziel ist die Förderung der regionalen Wirtschaftsintegration. CARIFORUM: Diskussionsforum zur Förderung der regionalen Integration der in der AKP-Gruppe vertretenen Karibikstaaten. DIPECHO: Katastrophenvorsorgeprogramm der Generaldirektion für Humanitäre Hilfe (ECHO) der Europäischen Kommission EEF: Europäischer Entwicklungsfonds. Über den EEF werden Mittel für Projekte und Programme in den AKP-Ländern und den überseeischen Ländern und Gebieten bereitgestellt. Der 9. EEF, der die ersten fünf Jahre des Cotonou-Abkommens abdeckt, ist mit 13,5 Mrd. EUR dotiert. EIB: Europäische Investitionsbank EU: Europäische Union (Mitglieder im Jahr 2006: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,Vereinigtes Königreich, Zypern). Es gibt derzeit zwei Länder, deren Beitritt bevorsteht (Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007) und zwei Kandidatenländer (Kroatien und die Türkei). Die EU wurde auf der Grundlage der EWG (Vorläufer der EG), der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) und Euratom (Europäische Atomgemeinschaft) geschaffen. Europäische Kommission: Eines der drei wichtigsten Organe der Europäischen Union. Sie vertritt das gemeinsame europäische Interesse. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die Politik der Gemeinschaft zu unterbreiten und diese Politik umzusetzen. EUROsociAL: Regionalprogramm zur Förderung des sozialen Zusammenhalts in Lateinamerika, bei dem durch neu gestaltete staatliche Maßnahmen (z. B. in der Bildungs-, Gesundheits-, Justiz-, Steuer- und Beschäftigungspolitik) ein stärkerer sozialer Zusammenhalt in den lateinamerikanischen Ländern erzielt werden soll. FLEX: System zum Ausgleich finanzieller Ungleichgewichte in den AKP-Ländern, die auf erhebliche Verluste bei den Exporteinnahmen zurückzuführen sind. Gemeinschaft der südamerikanischen Staaten: Politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluss, der am 8. Dezember 2004 in Cuzco (Peru) geschaffen wurde. INTERREG III: Das Gemeinschaftsprogramm INTERREG III (2000-2006) bietet einen Handlungsrahmen für die Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung und der regionalen Integration der betreffenden Gebiete. LAC: Lateinamerika/Karibik. Lomé-Abkommen: Das erste Lomé-Abkommen wurde 1975 von neun EU-Mitgliedstaaten und 46 AKP-Ländern unterzeichnet. An dieses Abkommen knüpften drei weitere Lomé-Abkommen an, bis Lomé-IV im Jahr 2000 durch das Abkommen von Cotonou ersetzt wurde. MERCOSUR: Gemeinsamer Markt des Südens. Organisation für regionale Integration. MINUSTAH: Ziel der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTAH) ist es, die politische Lage in Haiti zu stabilisieren, um Gewähr für Frieden und Sicherheit in der Region zu bieten. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, die Abhaltung von Wahlen, die Wiederherstellung einer stabilen Sicherheitslage und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten. Grundlage ihres Handelns ist Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen (Resolution 1542 des Sicherheitsrats vom 30. April 2004). OAS: Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), in der die Länder der westlichen Hemisphäre vertreten sind, strebt den Ausbau der Zusammenarbeit und die Förderung der gemeinsamen Interessen an. Sie stellt in der Region das wichtigste Forum für den multilateralen Dialog und die Abstimmung von Maßnahmen dar. OECS: Organisation Ostkaribischer Staaten OREAL: Beobachtungsstelle für die Beziehungen EU-Lateinamerika PRRAC: Regionalprogramm für den Wiederaufbau in Zentralamerika Rio-Gruppe: Konsultationsmechanismus für politische Fragen, die für Lateinamerika und die Karibikstaaten von gemeinsamem Interesse sind. SFA: Special Framework of Assistance. Besonderer Rahmen zur Unterstützung der traditionellen AKPBananenlieferanten. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit im Bananensektor verbessert bzw. die Diversifizierung unterstützt werden. SICA: Zentralamerikanisches Integrationssystem Stabex: Dieses bis zum 9. EEF eingesetzte Instrument sollte in den AKP-Ländern Ausfälle bei den Ausfuhrerlösen infolge von Preisschwankungen oder Schwankungen der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen ausgleichen. Sysmin: Dieses bis zum 9. EEF eingesetzte Instrument dient der Stabilisierung von Erlösen, die durch die Gewinnung und den Verkauf mineralischer Erzeugnisse erzielt werden. URB-AL: Bilaterales Kooperationsprogramm EU-Lateinamerika zum Aufbau der Verbindungen 67 zwischen europäischen und lateinamerikanischen Gebietskörperschaften durch den Austausch über bewährte Verfahren im Bereich der Städtepolitik. Vereinbarungen: Bei den in dieser Broschüre genannten Vereinbarungen handelt es sich um bilaterale Vereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Partnern, in denen die Prioritäten und vorläufigen Mittelzuweisungen für die Entwicklungszusammenarbeit in einem bestimmten 68 Zeitraum (in dieser Broschüre: 2000-2006) festgelegt werden. WPA: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Handelsabkommen zwischen der EU und den AKP-Regionen. Im Einklang mit den WTO-Regelungen zielen sie auf die schrittweise Beseitigung der Handelshemmnisse und die Stärkung der Zusammenarbeit in allen handelsrelevanten Bereichen ab. WTO: Welthandelsorganisation Europäische Kommission Die Europäische Union, Lateinamerika und die Karibik: eine strategische Partnerschaft Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2006 — 68 p — 21 x 29,7 cm ISBN 92-79-00827-7 6%2+!5&5.$!"/..%-%.43 $IEKOSTENPmICHTIGEN 6ERÚFFENTLICHUNGEN DES !MTES FàR 6ERÚFFENTLICHUNGEN SIND BEI UN SEREN6ERKAUFSSTELLENINZAHLREICHEN,ËNDERNDER%RDEERHËLTLICHODERDORTZUBESTELLEN $AS6ERZEICHNISDIESER3TELLENKÚNNEN3IEERHALTEN s àBERDIE)NTERNET3EITEDES!MTESFàR6ERÚFFENTLICHUNGENHTTPPUBLICATIONSEUINT s àBERDIE&AXNUMMER .&$%#