Zur Auslegung von Art. 14 Abs. 1 und Art. 73

Werbung
RL 2006/112/EG Art 14 Abs 1, Art 73: Übertragung, Mehrwertsteuer,
Dritter, Karte, Umsatz
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
Englisches Finanzamt Musterstadt
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuer- bzw. Fiskalnummer:
Einspruch
Gegen den Umsatzsteuer - Bescheid vom …………………...
Es wird beantragt, für den Fall, dass der EuGH auf Grund des nachfolgenden
Vorabentscheidungsersuchens in meinem Sinne entscheidet, den angefochtenen Verwaltungsakt
dahingehend zu ändern, dass die strittigen Leistungen als nicht steuerbar behandelt werden.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen:
1. Ist Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 (2006/112/EG [1]) dahin
auszulegen, dass diese Vorschrift Anwendung findet, wenn die körperliche Übertragung von
Gegenständen missbräuchlich erwirkt wird, indem die vom Empfänger der Gegenstände geleistete
Zahlung mittels einer Karte erfolgt, zu deren Nutzung er, wie er weiß, nicht befugt ist?
2. Wenn die körperliche Übertragung von Gegenständen durch missbräuchliche Nutzung einer Karte
erwirkt wird, liegt dann eine "Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen
Gegenstand zu verfügen", im Sinne von Art. 14 Abs. 1 vor?
3. Ist Art. 73 dahin auszulegen, dass diese Vorschrift Anwendung findet, wenn der die Gegenstände
Übertragende Zahlung nach Maßgabe eines mit einem Dritten geschlossenen Vertrags erhält, wonach
der Dritte diese Zahlung bei Kartenumsätzen ungeachtet des Umstands zu leisten hat, dass der
Empfänger der Gegenstände weiß, dass er zur Nutzung der Karte nicht befugt ist?
4. Wenn ein Dritter die Zahlung nach Maßgabe eines Vertrags zwischen ihm und dem die
Gegenstände Übertragenden vornimmt, weil dem Übertragenden eine Karte vorgelegt wird, zu deren
Nutzung der Empfänger der Gegenstände nicht befugt ist, erhält der Übertragende dann die Zahlung
von dem Dritten "für diese Umsätze" im Sinne von Art. 73?
[1] Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame
Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).
NWB Datenbank
Seite 1
Vgl. zum Vorstehenden das Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Tax Chamber)
(Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. November 2012 — Dixons Retail Plc/Commissioners for
Her Majesty's Revenue and Customs.
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (C-494/12).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren beantrage ich daher außerdem, das
Einspruchsverfahren ruhen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
……………………………
Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen
…...
……
……
NWB Datenbank
Seite 2
Herunterladen