Universität Trier

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SS 2009
FB I - Philosophie
PS: Kants Prolegomena
Leitung: Thomas Hoffmann M.A.
Stundenprotokoll: Katharina Helming
Stundenprotokoll zur Sitzung am 12.05.2009
A) Zur Einleitung der Kritik der reinen Vernunft
Zu V. In allen theoretischen Wissenschaften der Vernunft sind synthetische Urteile a priori
als Prinzipien enthalten
Kant hält fest, dass es synthetische Urteile a priori gibt, dass sie sowohl in der Mathematik als
auch in der Naturwissenschaft vorliegen und führt diesen Gedanken anhand einiger Beispiele
aus, auf die an dieser Stelle im Seminar nicht weiter eingegangen wird.
Zu VI. Allgemeine Aufgabe der reinen Vernunft
Auf dieser Grundlage lässt sich nun fragen, inwiefern solche synthetischen Urteile (nur
synthetische Urteile „liefern“ Erkenntnis im eigentlichen Sinne) a priori auch in der
Metaphysik möglich sind. Damit stellt Kant die Zielrichtung seines Vorhabens vor: Ist es
möglich, innerhalb von Fragen, die den metaphysischen Bereich betreffen, a priorische
Erkenntnis zu erlangen wie etwa in den Naturwissenschaften?
Bislang kann dies nicht erfolgt sein, so Kant, da im Hinblick auf metaphysische Fragen
Widersprüche und Streitigkeiten vorherrschen. Diese sollten sich, sind synthetische Urteile a
priori möglich, jedoch auflösen lassen.
Zugleich haben die Menschen immer Metaphysik betrieben, wenn auch nicht im Sinne einer
Wissenschaft. Denn das Fragen nach bspw. der Unsterblichkeit der Seele, nach Gott oder dem
Anfang der Welt ist dem Menschen eigentümlich, gehört zu seiner Natur. Demnach ist es eine
für den Menschen essentielle Frage, der in der Kritik der reinen Vernunft nachgegangen wird:
Kann Metaphysik als Wissenschaft betrieben werden, ist es möglich, bspw. über Gott zu
objektiver Erkenntnis zu gelangen?
B) Zur Transzendentalen Elementarlehre, Erster Teil – Die transzendentale Ästhetik, § 1
Zunächst wird von Herrn Hoffmann darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang unter
dem Begriff „Ästhetik“ nicht eine Theorie des Schönen zu verstehen ist, sondern dass es
vielmehr um die sinnliche Wahrnehmung geht (von griech.: aisthesis). Der erste Abschnitt
verdeutlicht dies:
„Auf welche Art und durch welche Mittel sich auch immer eine Erkenntnis auf Gegenstände
beziehen mag, so ist doch diejenige, wodurch sie sich auf dieselbe unmittelbar bezieht, und
worauf alles Denken als Mittel abzweckt, die A n s c h a u u n g . Diese findet aber nur statt, so
fern uns der Gegenstand gegeben wird; dieses aber ist wiederum, uns Menschen wenigstens
nur dadurch möglich, daß er das Gemüt auf gewisse Weise affiziere. Die Fähigkeit
(Rezeptivität) Vorstellungen durch die Art, wie wir von Gegenständen affiziert werden, zu
bekommen, heißt Sinnlichkeit.“
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Wird die Anschauung als Zweck des Denkens angesehen, wird dieser ein hoher Status
zugesprochen. Da sich Erkenntnisse auf Anschauungen beziehen, ist auch die Sinnlichkeit, als
ein Vermögen, Anschauungen zu „liefern“, notwendig für Erkenntnis. Kant stellt sich damit
etwa gegen rationalistische Auffassungen, nach denen die Sinnlichkeit für Erkenntnis nicht
wesentlich ist.
Anschauung wird dadurch ermöglicht, dass das Gemüt durch Gegenstände affiziert wird, d.h.,
dass es ohne aktives Zutun von Seiten des Menschen/des menschlichen Erkenntnisvermögens
„berührt“ wird. Zwar hängt bspw. das Sehen von der Beschaffenheit der Augen und der
Tatsache, dass Menschen sich im Besitz solcher befinden, also ihrer leiblichen Beschaffenheit
ab. Dass der Mensch aber überhaupt Anschauung von etwas haben kann, hängt nicht allein
davon ab. Es gehört zum Vermögen der Sinnlichkeit, dass dem Menschen Dinge unbegrifflich
und ohne sein eigenes aktives Zutun gegeben werden können.
Ausblickend bleibt vorerst festzuhalten, dass das, was dem Menschen gegeben ist, offenbar
eine Art von ihm unabhängige Dimension darstellt, wie dieses sich darbietet jedoch durchaus
von Strukturen auf Seiten des erkennenden Subjekts abhängt, die a priori gegeben sind. So
sind Kant zufolge dem Menschen Erscheinungen immer in raum-zeitlicher Struktur gegeben.
Dazu in der nächsten Sitzung mehr.
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