Bauablaufstörungen – kurz angesprochen - Baupreis

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Stand : 03 / 2009
1
Von der Industrie- und Handelskammer
Würzburg - Schweinfurt
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für
Baupreisermittlung und Abrechnung im
Hoch- und Ingenieurbau sowie
Bauablaufstörungen
Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber
Seminarvortrag :
Bauablaufstörungen
– kurz angesprochen
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1
Bauablaufstörungen
Veränderung
des vertraglichen
Bauablaufes und der
Bauzeit
und die hieraus folgende
Vergütung
3
Gründe für Bauablaufstörungen
€ aus der Sphäre des Auftragnehmers (AN)
Mangelhafte Organisation und Disposition
(„Organisationsverschulden“)
z.B. fehlende Stoffe, unzureichende Werkplanung
Mangelhafte Arbeitsvorbereitung
Fehlende Montageplanung
Verspäteter Baubeginn
Fehlende Kapazitäten
Personalunterbesetzung
Nachunternehmerprobleme
Bemusterung zu spät veranlasst
Falsche Einschätzung der auszuführenden Leistung
Geräteschaden
u.v.m.
4
2
Gründe für Bauablaufstörungen
€ aus der Sphäre des Auftraggebers (AG)
Fehlende Genehmigungen
Verspätete Planlieferung
Änderungen am Tragwerkskonzept
Fehlende Pufferzeiten bzw. nicht realisierbare terminliche
Überschneidungen zwischen den einzelnen Gewerken
Baugrundprobleme
Verspätete Musterfreigabe
Nachträgliche Planänderungen
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Mengenänderungen
u.v.m.
5
Gründe für Bauablaufstörungen
€ sonstige Ursachen
Streik und / oder Aussperrung
Witterungseinflüsse
Historische Funde
Behördenauflagen
Verspätete oder mangelhafte
Vorunternehmerleistungen
Prüfstatiker
Insolvenz von Nachunternehmer oder Lieferanten
u.v.m.
6
3
Gründe für Bauablaufstörungen
Bauablaufstörungen sind häufig eine Folge:
€ Erlaubten
Handelns des Auftraggebers
( gem. VOB/B § 1 Nr.3 und Nr.4 bzw.
VOB/B § 2 Nr.5 und Nr.6)
€ Eines Behinderungstatbestandes
( gem. VOB/B § 6 Nr.6)
€ Verspäteter Vorunternehmerleistung
(gem. BGB § 642)
7
Doppelte Kausalitäten
Doppelte Kausalitäten werden in der Fachliteratur auch
als „Doppelkausalität“, „Konkurrierende Behinderung“
oder „concurrent delays“ bezeichnet.
Was wird unter einer doppelten Kausalität bei
einer bauablaufbezogenen Untersuchung
verstanden
?
8
4
Doppelte Kausalitäten
Eine Doppelkausalität besteht dann, wenn zwei unterschiedliche Behinderungsursachen vorliegen und jede für
sich allein betrachtet zu ein und der selben Behinderung
führt:
Behinderung
(Baustillstand)
beim Herstellen einer
Sichtbetonwand
Beispiel :
Ursache 1
Ursache 2
Fehlende
Ausführungspläne
(Bewehrungspläne)
Fehlende
Montageplanung
(Sichtbetonschalpläne)
Auftraggeber (AG)
Auftragnehmer (AN)
9
DOPPELKAUSALITÄT
Ursache / Dauer:
Überlagerung auftraggeber- und auftragnehmerseitiger
Störungen. Behinderungsursache AG und AN
zeitgleich und mit gleicher Dauer.
Bauzeit- und Kostenfolgen:
Anteilige Verlängerung der Bauzeit um den
Behinderungszeitraum.
In der Regel keine Kostenerstattung !
10
5
DOPPELKAUSALITÄT
Hinweise für AN:
€ Leistungsbereitschaft (schriftlich) anbieten.
€ Geforderte oder sich aus dem Vertrag ergebende
Unterlagen rechtzeitig übergeben, auch wenn diese
wegen einer andauernden Behinderung aktuell noch
nicht benötigt werden.
(Muster, Sichtbetonschalungs-, Montagepläne usw.)
€ Schriftliche Behinderungsanzeige und Dokumentation.
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DOPPELKAUSALITÄT
Hinweise für AG:
€ Leistungsbereitschaft (schriftlich) abfragen.
€ Prüfen ob tatsächlich eine Leistungsbereitschaft
vorhanden ist (Personal, Muster, Sichtbetonschalungs-,
Montagepläne usw.)
€ Schriftliche Dokumentation.
(z.B. Anforderung von Montageplänen)
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6
Quotelung
In verschiedenen Veröffentlichungen wird eine
Quotelung vorgeschlagen.
Was ist von einer solchen Quotelung zu halten ?
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Quotelung der Bauzeit
Bei einer anteiligen Quotelung der Bauzeit müsste der AN
seine Bauleistung, obwohl eine auftraggeberseitige
Behinderung vorliegt, in kürzerer Zeit als geplant
erbringen.
Dies würde gerade bei längeren Behinderungszeiträumen
dazu führen, dass die Bauleistung innerhalb der
verbleibenden Zeit nicht mehr ausführbar ist.
Die Bauzeit muss daher unverändert erhalten bleiben.
Eine Quotelung der Bauzeit ist daher aus baubetrieblicher
Sicht abzulehnen.
14
7
Quotelung der Kosten - AN
Bei einer fehlenden Leistungsbereitschaft des
Auftragnehmers könnte dieser, auch ohne
auftraggeberseitige Behinderung, keine Bauleistung
erbringen, so dass diesem daher in Folge der
auftraggeberseitigen Behinderung keine Kosten und
auch kein Schaden entstanden sind.
Baustellenvorhalte- und -gemeinkosten sind dann
„sowieso – Kosten“ des Auftragnehmers.
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Quotelung der Kosten - AG
Da sich allein in Folge der auftraggeberseitigen
Behinderung die Bauzeit verschoben hätte, kann auch
kein Schadensersatzanspruch (z.B. wegen Mietausfälle)
gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden,
es handelt sich daher hierbei um
„sowieso – Kosten“ des Auftraggebers.
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8
Überholende Kausalität
Von einer „Überholenden Kausalität“ spricht
man, wenn eine der Behinderungsursachen
über die zuvor erläuterte Behinderung mit
doppelter Kausalität hinaus geht.
Wie ist dieser Fall zu behandeln ?
17
Überholende Kausalität
Lösung:
Die Bauzeit wird um den Anteil der doppelten Kausalität verlängert.
Nur für den Fall länger andauernder auftraggeberseitiger
Behinderungen verlängert sich die Bauzeit adäquat.
Eine länger andauernde fehlende Leistungsbereitschaft des
Auftragnehmers verlängert die Bauzeit nicht weiter.
Die Kostenansprüche im Zeitraum, in dem die doppelte Kausalität
vorliegt, sind in der Regel, wie zuvor erläutert, von jeder Partei selbst
zu tragen. Alle weiteren Kosten der über diesen Zeitraum hinaus
gehenden Behinderungen wären grundsätzlich vom Verursacher der
Störung / Behinderung zu tragen.
Hinweis:
Äquivalent werden vorangehende Störungen behandelt.
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9
Grundsatz bei Behinderungen
begleitende, ausführliche und nachvollziehbare
Dokumentation und
Behinderungsanzeige(n)
dabei zeitgleich
Leistungsbereitschaft anbieten bzw.
hinterfragen!
19
Der seltene Fall einer Offenkundigkeit
20
10
Folgen von Behinderungen
€ Erhöhter Bauleitungs-, Koordinations- und Dokumentationsaufwand
€ Leistungsminderung
(Vergleich unbehinderter mit behindertem Bauabschnitt)
€ Temporärer Baustillstand / Bauunterbrechung
€ Zusätzliche Vorhaltung von Baustelleneinrichtung
€ Probleme mit der Personalverfügbarkeit / -koordination
(Nachunternehmerverträge)
€ Verschiebung in eine Jahreszeit mit schlechterer Witterung
(=> Sekundarverzögerung)
€ Material- und Lohnerhöhungen
€ Erhöhte Gerätekosten
€ Beschleunigungskosten
€ Zusätzlicher Beratungsaufwand
(Rechtsberatung, Sachverständiger)
€ usw.
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Vorraussetzungen
für Vergütung und Schadenersatz
Voraussetzung für den sachgerechten Umgang mit
Bauablaufstörungen ist der transparente Nachweis
eines adäquat - kausalen (schlüssig & begründet)
Wirkzusammenhangs zwischen Störungsursache
und Störungsauswirkung.
Der Nachweis wird ermöglicht durch vorausschauende
Planung und Arbeitsvorbereitung (Terminplanung),
ständige
Überwachung
und
baubegleitende
Dokumentation des gesamten Bauprojekts sowie
einer detaillierten Einzelfallbetrachtung besonderer
Störungsursachen.
22
11
Anspruchsgrundlage bei der Kostenermittlung
für Bauablaufstörungen
Vergütung
VOB / B
€ 2 Nr. 5
Schadenersatz
VOB / B
€ 6 Nr. 6
Entschädigung
BGB
€ 642
23
Anspruchsgrundlage bei der Kostenermittlung
für Bauablaufstörungen
Vergütung
VOB / B
Schadenersatz
VOB / B
§ 2 Nr. 5
§ 6 Nr. 6
Voraussetzungen :
€
€
€
€
€
Vertragliche Regelung
als
Anspruchsgrundlage
Folge zus•tzlicher bzw.
ge•nderter Leistungen
Vereinbarung zwischen
den Parteien
€ 2 Nr. 5 ist die
Ausnahme, da nachtr•gliche Bauzeitanordnung nicht vertragsgem•„
Dokumentation
Voraussetzungen :
€
€
€
€
€
Schriftliche Behinderungsanzeige rechtzeitig
mit genauer Ursache und
Auswirkung an den
richtigen Adressaten
Seltene Ausnahme:
Offenkundigkeit
Verschulden bzw.
Vertreten m‚ssen durch
Auftraggeber ƒ
Vertragsverletzung
Dokumentation
Verschulden- und
Schadensnachweis
Entschädigung
BGB
§ 642
Voraussetzungen :
€
€
€
€
€
€
€
Verletzung der
Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers
AG ger•t in
Annahmeverzug
Schriftliche Behinderungsanzeige wie bei
€ 6 Nr. 6
Seltene Ausnahme:
Offenkundigkeit
Vertragsverletzung
Dokumentation
Leistungsbereitschaft /
-f•higkeit des AN
24
12
Anspruchsgrundlage bei der Kostenermittlung
für Bauablaufstörungen
Vergütung
VOB / B
§ 2 Nr. 5
Beispiele :
€
€
€
€
Vertragliche Regelung
bzgl. Unterbrechungen
für zwischenzeitliche
Montagen z.B. Einbau
von Großgeräten
Vertraglich planmäßige
Unterteilung in
Bauabschnitte
Vereinbarung zwischen
den Parteien zur
Beilegung der
Streitigkeiten bzgl. der
Bauzeitverlängerung
Nachtragsvereinbarung
Schadenersatz
VOB / B
Entschädigung
BGB
§ 642
§ 6 Nr. 6
Beispiele :
€
€
€
€
€
verspätete Planlieferung,
die zu einer tatsächlichen
Behinderung führt
Änderung der Ausführung durch den AG
Verspätete Freigabe der
Muster
Baugrundprobleme in
Folge eines
unzureichenden
Bodengutachtens
Behinderungen durch
schuldhaftes Verhalten
des Auftraggebers
Beispiele :
€
€
€
€
Behinderungen in Folge
von unzureichender
Vorunternehmerleistung
Baugenehmigung
verzögert sich;
unerwartete
Behördenauflagen
Unerwarteter
Kampfmittelfund
Behinderungen ohne
schuldhaftes Verhalten
des Auftraggebers
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Übersicht der Berechnungsverfahren
bei Bauablaufstörungen
Vergütung
VOB / B
§ 2 Nr. 5
Schadenersatz
VOB / B
§ 6 Nr. 6
(Vergütungsberechnung)
(Differenztheorie)
€
Basis Urkalkulation
€
Tatsächliche Kosten
nicht maßgeblich
€
€
€
€
€
€
Gewinn oder Verlust
bleibt
Kostenvergleich zu
erwartende Kosten ohne
Störung und Kosten mit
Störung
€
Nur Mehr- oder
Minderkosten infolge
der Anordnung
Schätzungen nach ZPO
§ 287 möglich
€
Schlechter bzw. guter
Preis des LV‘s bleibt
Gewinn nur bei grober
Fahrlässigkeit und
Vorsatz
€
Anspruch nach
Abhängig von vertraglichen Regelungen
€
Zzgl. MwSt.
Entschädigung
BGB
§ 642
(Angemessene
Entschädigung)
€
€
€
€
€
§ 6 Nr.6 Satz 1 VOB
Ohne MwSt.
€
Basis vertragliche
Vergütung
(Urkalkulation)
Anrechnung ersparter
Aufwendungen
Gewinn wird nicht
erstattet
Dauer
Annahmeverzug
Annahmeverzug
Anspruch nach
§§ 6 Nr.6 Satz 2 VOB
bzw. 642 BGB
Zzgl. MwSt.
26
13
Entschädigung nach § 642 BGB
Bereits mit seiner Entscheidung vom 21.10.1999,
BGH, Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98, NZBau 2000, Seite 187,
hat der BGH entschieden, dass § 642 BGB neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar ist.
Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich auch klarstellend in § 6 Nr. 6 VOB/B
übernommen worden.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besitzt mithin der Auftragnehmer
das Wahlrecht, seine zusätzlichen Ansprüche auf Schadensersatzbasis nach § 6
Nr. 6 VOB/B oder auf Entschädigungsbasis nach § 642 BGB zu begründen.
Im Gegensatz zu § 6 Nr. 6 VOB/B erfordert § 642 Abs. 1 BGB keinen konkreten
Schadensnachweis, sondern gewährt dem Auftragnehmer eine angemessene
Entschädigung. Nahezu einhellig wird dem Anspruch „vergütungsgleicher Charakter“,
so Vygen, in: Vygen/Schubert/Lang, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 5.
Auflage 2008, Rdn. 361,
zugebilligt.
Die Berechnung der Entschädigung hat mithin auf der Grundlage der
Auftragskalkulation zu erfolgen und ist losgelöst von den tatsächlichen Mehrkosten zu
27
berechnen.
Nachweisgrundsätze
€ Ein adäquat kausaler Behinderungsnachweis
(schlüssig und begründet) ist zu führen.
€ Vergleich / Zusammenhang mit dem tatsächlichen
„IST - Bauablauf“ erforderlich
€ Bei § 6 Nr 6 VOB/B – Schadenersatz
zusätzlich Nachweis des Verschuldens durch
den Auftraggeber notwendig !
28
14
Nachweisgrundsätze
€ Für eine Bewertung von gestörten
Bauabläufen ist nach einer Entscheidung des
BGH vom 21.03.2002 (VII ZR 224/00) eine
Analyse des tatsächlichen Bauablaufs in Form
einer bauablaufbezogenen Darstellung und
eines konkreten Nachweises des
Zusammenhangs zwischen einer Störung und
den entstandenen Mehrleistungen
unerlässlich.
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Nachweisgrundsätze
€ Hierzu wurde auch im BGH Urteil vom
24.02.2005 (VII ZR 225/03) festgestellt, dass
der konkrete Ursachenzusammenhang
zwischen Behinderung und einer sich daraus
ergebenden Verzögerung zur
haftungsbegründenden Kausalität gehört und
im Einzelfall dargelegt werden muss
30
15
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Beispiel 01 zu VOB / B § 6 Nr. 6
Der Auftraggeber wünscht eine Vergrößerung des
bereits geplanten Eingangsbereiches und ordnet seinem
Architekten und seinem Statiker an, die Planung
entsprechend zu ändern. Wegen dieser Anordnung
kommt es zu einer verspäteten Planlieferung an den
Rohbauunternehmer. In der Abfolge kommt es daher zu
einem Baustillstand von 3 Wochen mit 12 Arbeitstagen.
Der Rohbauunternehmer zeigt die Behinderung an und
dokumentiert diese. Nun verlangt er Schadenersatz.
31
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Vertraglicher Bauablaufplan
32
16
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Störungsmodifizierter Bauablaufplan
Behinderungszeitraum
33
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Tatsächlich entstandener Schaden:
€ 1 Bauleiter zu 50 %
•
€ 1 Polier und 8 Facharbeiter
•
€ 2 Kleintransporter
•
€ 1 Hochbaukran Untendreher
•
Liebherr 50 K
€ 1 Betonkübel
•
€ 3 Innenrüttler 220V ø 55mm
•
€ 2 Unterkunftscontainer
•
€ 1 WC - & Duschanlage
•
€ 90 qm Stahlrahmenschalung
12 Tage Gehaltzahlung (50%)
12 Tage Lohnfortzahlung
3 Wochen Stillstand
3 Wochen Stillstand
3 Wochen Stillstand
3 Wochen Stillstand
3 Wochen Stillstand
3 Wochen Stillstand
(Fremdmiete)
• 3 Wochen Stillstand
(Fremdmiete)
34
17
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
€ Soweit möglich, Ermittlung des tatsächlich
entstandenen Schadens an Hand von Rechnungen
z. B. Miet- oder Nachunternehmerrechnungen.
€ Bei firmeneigenem Material und Gerät ist eine
Schätzung gemäß ZPO § 287 zulässig. Hierzu kann
die BGL 2001 herangezogen werden, jedoch nur mit
einem ca. 70 % -igen Satz.
€ Die Lohnkosten werden nach den Lohnlisten (d.h.
tatsächlich gezahlte Löhne) vergütet.
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Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Entstandener Schaden aus Gehaltkosten
(inkl. aller Zuschläge)
bei jeweils 12 Arbeitstagen Stillstand und 50% Anteil:
€ 1 Bauleiter
Gehalt inkl. Zuschläge :
6.375,00 €/Monat
6.375,00 €/Monat / 21 AT/Monat x 12 AT x 50% =
1.821,43 €
36
18
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Entstandener Schaden aus Lohnkosten
(inkl. aller Zuschläge)
bei jeweils 12 Arbeitstagen Stillstand :
€ 1 Polier
12 AT a 8 h = 96 h
Aus der Lohnabrechnung inkl. Zuschläge:
96 h x 32,42 €/h = 3.112,32 €
32,42 €/h
€ 8 Facharbeiter
12 AT a 8 h x 8 FA = 768 h
Aus der Lohnabrechnung inkl. Zuschläge:
768 h x 26,55 €/h = 20.390,40 €
26,55 €/h37
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Entstandener Schaden aus Gerätekosten durch Fremdmiete
bei jeweils 3 Wochen Stillstand :
€ 1 WC - & Duschanlage
350,00 €/Monat Mietkosten Nachweis durch Rechnung :
350,00 €/Monat / 4,2 Wo./Monat x 3 Wo. = 250,00 €
€ 90 qm Stahlrahmenschalung
810,00 €/Monat Mietkosten Nachweis durch Rechnung
810,00 €/Monat / 4,2 Wo./Monat x 3 Wo. = 578,57 €
38
19
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Entstandener Schaden aus Material- / Gerätekosten
bei jeweils 3 Wochen bzw. 12 Arbeitstage Stillstand :
2 Kleintransporter
1 Hochbaukran Liebherr 50 K
1 Betonkübel
3 Innenrüttler 220V ø 55mm
2 Unterkunftscontainer
€
€
€
€
€
Schätzung nach ZPO § 287, da es sich hierbei um firmeneigenes
Material / Gerät handelt.
Berechnung erfolgt gesondert.
39
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadensersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Schadenersatzschätzung
nach ZPO § 287
auf Grundlage
BGL 2001
gem.
VOB/B
1
Gerätebez.
2
3
4
5
6
7
Geräte
Anz. Mittlerer ReperaturRep. + LZK A + V
kennziffer
Neuwert je Monat je Monat min
Kleintransp.
P.1.01.00
17
2
11.800,00
€
307,00
€
481,99
€
330,00
§ 6 Nr.6
8
A +V
max
€ 378,00
9
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
A + V Nutzd. Verzin- Abschrei- Abschrei-Kosten Bau- Index Kosten Kosten 70% BGL70% BGL
Mittelw "n" sungsant.bungsant. bung
Monat jahr
Monat je AT
je Gerät * Anzahl
€ 354,00
€
4
13,00%
87,00%
307,98
€ 789,97
€ 2004
102,7
811,30 €
38,63
€
27,04
€
54,09
€
Diesel
Seite P7
ERLÄUTERUNGEN
ZUR SCHÄTZUNG:
Kosten je AT : 54,09 €
zu Spalte 6:
Ergänzung der Reparaturkosten um den Anteil der Lohnzusatzkosten (LZK).
Die Reparaturkosten aus Spalte 5 werden multipliziert mit 0,60 (60% Lohnkostenanteil gem BGL 2001) und multipliziert mit 0,95 (95% Zuschlag Lohnzusatzkosten);
dies wird zu den Reparaturkosten aus Spalte 5 addiert.
zu Spalte 9:
Mittelwert aus Abschreibung und Verzinsung (A + V) - Mittelwert aus Spalte 7 und Spalte 8.
zu Spalte 12:
Der Verzinsungsanteil berechnet sich auf Grundlage der BGL 2001
Nutzungsdauer "n" multipliziert mit 0,5 und multipliziert mit 0,065 (Kalkulatorischer Zinssatz von 6,5 %pro Jahr)
Der Verzinsungsanteil stellt einen Gewinn dar und muß daher bei der Schadensberechnung nach VOB/B § 6 Nr.6 herausgerechnet werden.
zu Spalte 13:
Abschreibungsanteil in % - 100% abzüglich Verzinsungsanteil aus Spalte 12.
zu Spalte 14:
Prozentualer Abschreibungsanteil aus Spalte 13 multipliziert mit dem Mittelwert aus Spalte 9.
zu Spalte 15:
Kosten je Monat - Summe Spalte 6 und Spalte 14.
zu Spalten
17 & 18:
Gerätebaujahrkorrektur auf Grundlage des Index für Erzeugerpreise des Statistischen Bundesamtes.
zu Spalte 19:
Umrechnung auf einen Arbeitstag - Annahme 21 Arbeitstage je Monat.
zu Spalte 20 und Spalte 21:
Zur Bemessung des Schadens des Unternehmers durch verlängerte Vorhaltung von eigenen Geräten und Maschinen sind die jeweiligen Kosten gemäß § 287 ZPO 40
anhand der Baugeräteliste 1991 (bzw. neu nach BGL 2001) zu schätzen, wobei ein im üblichen Rahmen liegender, in der Regel kostendeckender
Faktor von ca. 70 % des Baugerätelistenwertes anzusetzen ist. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003 - 21 U 80/02 - Volltext siehe IBR 2003, 232 und IBR 2003, 238)
20
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
BGL 2001
41
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Schadenersatzschätzung
auf Grundlage
BGL 2001
nach
ZPO § 287
gem.
VOB/B
§ 6 Nr.6
1
Gerätebez.
2
3
4
5
6
7
8
9
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
Geräte
Anz. Mittlerer Reperatur Rep. + LZK A + V
A +V
A +V
Nutzd. Verzin- Abschrei- Abschrei-Kosten Bau- Index Kosten Kosten 70% BGL70% BGL
kennziffer
Neuwert je Monat je Monat min
max
Mittelw "n" sungsant.bungsant. bung
Monat
jahr
Monat je AT
je Gerät * Anzahl
Kleintransp. P.1.01.00 17
2 11.800,00 € 307,00 €
481,99 €
330,00 € 378,00 € 354,00 €
4
13,00%
87,00%
307,98 € 789,97 € 2004 102,7 811,30 € 38,63 € 27,04 € 54,09 €
Diesel
Innenrüttler
220 V-55
B.9.31.00 55
3
1.375,00 €
47,00 €
73,79 €
Kran 50K
C.0.06.0050
1 130.500,00 € 1.440,00 €
Betonkübel
1.500l
C.3.00.1500
1
920,00 €
29,50 €
46,32 €
41,50 €
52,50 €
47,00 €
Container
Unterkunft
X.3.10.0006
2
5.150,00 €
92,50 €
145,23 €
103,00 €
113,00 €
108,00 €
2.260,80 €
60,50 €
75,50 €
68,00 €
2.740,00 € 3.000,00 € 2.870,00 €
3
9,75%
90,25%
61,37 €
135,16 €
2004 102,7
138,81 €
6,61 €
4,63 €
13,88 €
8
26,00%
74,00%
4
13,00%
87,00%
40,89 €
87,21 €
2001 100,9
87,99 €
4,19 €
2,93 €
2,93 €
10
32,50%
67,50%
72,90 €
218,13 €
2006 105,9 230,99 €
11,00€
7,70 €
15,40 €
2.123,80 € 4.384,60 € 2001 100,9 4.424,06 € 210,67 € 147,47 € 147,47 €
Eigengeräteanteil
Summe
je AT :
233,77
€
42
21
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Entstandener Schaden aus Material- / Gerätekosten
bei jeweils 3 Wochen bzw. 12 Arbeitstage Stillstand :
€
€
€
€
€
2 Kleintransporter
1 Hochbaukran Liebherr 50 K
1 Betonkübel
3 Innenrüttler 220V ø 55mm
2 Unterkunftscontainer
Schätzung nach ZPO § 287, da es sich hierbei um firmeneigenes
Material / Gerät handelt.
Gemäß Berechnung Eigengeräteanteil : 233,77 €/AT
Schadenersatz aus Eigengeräteanteil :
233,77 €/AT x 12 AT = 2.805,24 €
43
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Summe Entstandener Schaden:
€ 1 Bauleiter zu 50 %
€ 8 Facharbeiter
1.821,43 €
•
3.112,32 €
• 20.390,40 €
€ 2 Kleintransporter
•
€ 1 Liebherr 50 K
•
€ 1 Betonkübel
•
•
€ 1 Polier
€ 3 Innenrüttler 220V ø 55mm
•
€ 2 Unterkunftscontainer
•
€ 1 WC - & Duschanlage
•
€ 90 qm Stahlrahmenschalung
•
2.805,24 €
250,00 €
578,57 €
Summe: 28.957,96 €
44
22
Kostenermittlung für Bauablaufstörungen
Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6
Beispiel B-01
Zu den zuvor ermittelten Schadenersatzkosten sind
anteilig Allgemeine Geschäftskosten hinzuzufügen.
In diesem Beispiel werden vereinfacht 10% AGK in
Entsprechung der Urkalkulation hinzugefügt.
Die Allgemeinen Geschäftskosten bedürfen in der Regel
jedoch einer projektbezogenen Einzelfallbetrachtung.
28.957,96 € x 1,10 = 31.853,76 €
Zu ersetzender Schaden nach VOB / B § 6 Nr. 6 :
31.853,76 €
45
Beschleunigungsmaßnahmen
€ Zusätzliches Personal und Gerät
€ Optimierung / Umstrukturierung der
Arbeitsabläufe
€ Technische Optimierungen
€ Entlastung des Hochbaukrans (Betonpumpe)
46
23
Beschleunigungsmaßnahmen
€ Beschleunigungsmaßnahmen möglichst mit
AG vor Beginn abstimmen
(Nachtragsangebot)
€ Schriftliche Dokumentation
€ Empfehlung :
Zeit- und Kostenvergleich mit und ohne
Beschleunigung
47
Fragen
und / oder
Anregungen
48
24
ENDE
49
Von der Industrie- und Handelskammer
Würzburg - Schweinfurt
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für
Baupreisermittlung und Abrechnung im
Hoch- und Ingenieurbau sowie
Bauablaufstörungen
Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber
Johann – Schneider – Straße 9
97711 Maßbach
Tel.: 09735 / 828 999 – 0
Fax: 09735 / 828 999 – 1
E-MAIL: [email protected]
WEB: www.baupreis-sv.de
50
25
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