Stand : 03 / 2009 1 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber Seminarvortrag : Bauablaufstörungen – kurz angesprochen 2 1 Bauablaufstörungen Veränderung des vertraglichen Bauablaufes und der Bauzeit und die hieraus folgende Vergütung 3 Gründe für Bauablaufstörungen € aus der Sphäre des Auftragnehmers (AN) Mangelhafte Organisation und Disposition („Organisationsverschulden“) z.B. fehlende Stoffe, unzureichende Werkplanung Mangelhafte Arbeitsvorbereitung Fehlende Montageplanung Verspäteter Baubeginn Fehlende Kapazitäten Personalunterbesetzung Nachunternehmerprobleme Bemusterung zu spät veranlasst Falsche Einschätzung der auszuführenden Leistung Geräteschaden u.v.m. 4 2 Gründe für Bauablaufstörungen € aus der Sphäre des Auftraggebers (AG) Fehlende Genehmigungen Verspätete Planlieferung Änderungen am Tragwerkskonzept Fehlende Pufferzeiten bzw. nicht realisierbare terminliche Überschneidungen zwischen den einzelnen Gewerken Baugrundprobleme Verspätete Musterfreigabe Nachträgliche Planänderungen Zusätzliche und geänderte Leistungen Mengenänderungen u.v.m. 5 Gründe für Bauablaufstörungen € sonstige Ursachen Streik und / oder Aussperrung Witterungseinflüsse Historische Funde Behördenauflagen Verspätete oder mangelhafte Vorunternehmerleistungen Prüfstatiker Insolvenz von Nachunternehmer oder Lieferanten u.v.m. 6 3 Gründe für Bauablaufstörungen Bauablaufstörungen sind häufig eine Folge: € Erlaubten Handelns des Auftraggebers ( gem. VOB/B § 1 Nr.3 und Nr.4 bzw. VOB/B § 2 Nr.5 und Nr.6) € Eines Behinderungstatbestandes ( gem. VOB/B § 6 Nr.6) € Verspäteter Vorunternehmerleistung (gem. BGB § 642) 7 Doppelte Kausalitäten Doppelte Kausalitäten werden in der Fachliteratur auch als „Doppelkausalität“, „Konkurrierende Behinderung“ oder „concurrent delays“ bezeichnet. Was wird unter einer doppelten Kausalität bei einer bauablaufbezogenen Untersuchung verstanden ? 8 4 Doppelte Kausalitäten Eine Doppelkausalität besteht dann, wenn zwei unterschiedliche Behinderungsursachen vorliegen und jede für sich allein betrachtet zu ein und der selben Behinderung führt: Behinderung (Baustillstand) beim Herstellen einer Sichtbetonwand Beispiel : Ursache 1 Ursache 2 Fehlende Ausführungspläne (Bewehrungspläne) Fehlende Montageplanung (Sichtbetonschalpläne) Auftraggeber (AG) Auftragnehmer (AN) 9 DOPPELKAUSALITÄT Ursache / Dauer: Überlagerung auftraggeber- und auftragnehmerseitiger Störungen. Behinderungsursache AG und AN zeitgleich und mit gleicher Dauer. Bauzeit- und Kostenfolgen: Anteilige Verlängerung der Bauzeit um den Behinderungszeitraum. In der Regel keine Kostenerstattung ! 10 5 DOPPELKAUSALITÄT Hinweise für AN: € Leistungsbereitschaft (schriftlich) anbieten. € Geforderte oder sich aus dem Vertrag ergebende Unterlagen rechtzeitig übergeben, auch wenn diese wegen einer andauernden Behinderung aktuell noch nicht benötigt werden. (Muster, Sichtbetonschalungs-, Montagepläne usw.) € Schriftliche Behinderungsanzeige und Dokumentation. 11 DOPPELKAUSALITÄT Hinweise für AG: € Leistungsbereitschaft (schriftlich) abfragen. € Prüfen ob tatsächlich eine Leistungsbereitschaft vorhanden ist (Personal, Muster, Sichtbetonschalungs-, Montagepläne usw.) € Schriftliche Dokumentation. (z.B. Anforderung von Montageplänen) 12 6 Quotelung In verschiedenen Veröffentlichungen wird eine Quotelung vorgeschlagen. Was ist von einer solchen Quotelung zu halten ? 13 Quotelung der Bauzeit Bei einer anteiligen Quotelung der Bauzeit müsste der AN seine Bauleistung, obwohl eine auftraggeberseitige Behinderung vorliegt, in kürzerer Zeit als geplant erbringen. Dies würde gerade bei längeren Behinderungszeiträumen dazu führen, dass die Bauleistung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr ausführbar ist. Die Bauzeit muss daher unverändert erhalten bleiben. Eine Quotelung der Bauzeit ist daher aus baubetrieblicher Sicht abzulehnen. 14 7 Quotelung der Kosten - AN Bei einer fehlenden Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers könnte dieser, auch ohne auftraggeberseitige Behinderung, keine Bauleistung erbringen, so dass diesem daher in Folge der auftraggeberseitigen Behinderung keine Kosten und auch kein Schaden entstanden sind. Baustellenvorhalte- und -gemeinkosten sind dann „sowieso – Kosten“ des Auftragnehmers. 15 Quotelung der Kosten - AG Da sich allein in Folge der auftraggeberseitigen Behinderung die Bauzeit verschoben hätte, kann auch kein Schadensersatzanspruch (z.B. wegen Mietausfälle) gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden, es handelt sich daher hierbei um „sowieso – Kosten“ des Auftraggebers. 16 8 Überholende Kausalität Von einer „Überholenden Kausalität“ spricht man, wenn eine der Behinderungsursachen über die zuvor erläuterte Behinderung mit doppelter Kausalität hinaus geht. Wie ist dieser Fall zu behandeln ? 17 Überholende Kausalität Lösung: Die Bauzeit wird um den Anteil der doppelten Kausalität verlängert. Nur für den Fall länger andauernder auftraggeberseitiger Behinderungen verlängert sich die Bauzeit adäquat. Eine länger andauernde fehlende Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers verlängert die Bauzeit nicht weiter. Die Kostenansprüche im Zeitraum, in dem die doppelte Kausalität vorliegt, sind in der Regel, wie zuvor erläutert, von jeder Partei selbst zu tragen. Alle weiteren Kosten der über diesen Zeitraum hinaus gehenden Behinderungen wären grundsätzlich vom Verursacher der Störung / Behinderung zu tragen. Hinweis: Äquivalent werden vorangehende Störungen behandelt. 18 9 Grundsatz bei Behinderungen begleitende, ausführliche und nachvollziehbare Dokumentation und Behinderungsanzeige(n) dabei zeitgleich Leistungsbereitschaft anbieten bzw. hinterfragen! 19 Der seltene Fall einer Offenkundigkeit 20 10 Folgen von Behinderungen € Erhöhter Bauleitungs-, Koordinations- und Dokumentationsaufwand € Leistungsminderung (Vergleich unbehinderter mit behindertem Bauabschnitt) € Temporärer Baustillstand / Bauunterbrechung € Zusätzliche Vorhaltung von Baustelleneinrichtung € Probleme mit der Personalverfügbarkeit / -koordination (Nachunternehmerverträge) € Verschiebung in eine Jahreszeit mit schlechterer Witterung (=> Sekundarverzögerung) € Material- und Lohnerhöhungen € Erhöhte Gerätekosten € Beschleunigungskosten € Zusätzlicher Beratungsaufwand (Rechtsberatung, Sachverständiger) € usw. 21 Vorraussetzungen für Vergütung und Schadenersatz Voraussetzung für den sachgerechten Umgang mit Bauablaufstörungen ist der transparente Nachweis eines adäquat - kausalen (schlüssig & begründet) Wirkzusammenhangs zwischen Störungsursache und Störungsauswirkung. Der Nachweis wird ermöglicht durch vorausschauende Planung und Arbeitsvorbereitung (Terminplanung), ständige Überwachung und baubegleitende Dokumentation des gesamten Bauprojekts sowie einer detaillierten Einzelfallbetrachtung besonderer Störungsursachen. 22 11 Anspruchsgrundlage bei der Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Vergütung VOB / B € 2 Nr. 5 Schadenersatz VOB / B € 6 Nr. 6 Entschädigung BGB € 642 23 Anspruchsgrundlage bei der Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Vergütung VOB / B Schadenersatz VOB / B § 2 Nr. 5 § 6 Nr. 6 Voraussetzungen : € € € € € Vertragliche Regelung als Anspruchsgrundlage Folge zus•tzlicher bzw. ge•nderter Leistungen Vereinbarung zwischen den Parteien € 2 Nr. 5 ist die Ausnahme, da nachtr•gliche Bauzeitanordnung nicht vertragsgem•„ Dokumentation Voraussetzungen : € € € € € Schriftliche Behinderungsanzeige rechtzeitig mit genauer Ursache und Auswirkung an den richtigen Adressaten Seltene Ausnahme: Offenkundigkeit Verschulden bzw. Vertreten m‚ssen durch Auftraggeber ƒ Vertragsverletzung Dokumentation Verschulden- und Schadensnachweis Entschädigung BGB § 642 Voraussetzungen : € € € € € € € Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers AG ger•t in Annahmeverzug Schriftliche Behinderungsanzeige wie bei € 6 Nr. 6 Seltene Ausnahme: Offenkundigkeit Vertragsverletzung Dokumentation Leistungsbereitschaft / -f•higkeit des AN 24 12 Anspruchsgrundlage bei der Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Vergütung VOB / B § 2 Nr. 5 Beispiele : € € € € Vertragliche Regelung bzgl. Unterbrechungen für zwischenzeitliche Montagen z.B. Einbau von Großgeräten Vertraglich planmäßige Unterteilung in Bauabschnitte Vereinbarung zwischen den Parteien zur Beilegung der Streitigkeiten bzgl. der Bauzeitverlängerung Nachtragsvereinbarung Schadenersatz VOB / B Entschädigung BGB § 642 § 6 Nr. 6 Beispiele : € € € € € verspätete Planlieferung, die zu einer tatsächlichen Behinderung führt Änderung der Ausführung durch den AG Verspätete Freigabe der Muster Baugrundprobleme in Folge eines unzureichenden Bodengutachtens Behinderungen durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers Beispiele : € € € € Behinderungen in Folge von unzureichender Vorunternehmerleistung Baugenehmigung verzögert sich; unerwartete Behördenauflagen Unerwarteter Kampfmittelfund Behinderungen ohne schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers 25 Übersicht der Berechnungsverfahren bei Bauablaufstörungen Vergütung VOB / B § 2 Nr. 5 Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 (Vergütungsberechnung) (Differenztheorie) € Basis Urkalkulation € Tatsächliche Kosten nicht maßgeblich € € € € € € Gewinn oder Verlust bleibt Kostenvergleich zu erwartende Kosten ohne Störung und Kosten mit Störung € Nur Mehr- oder Minderkosten infolge der Anordnung Schätzungen nach ZPO § 287 möglich € Schlechter bzw. guter Preis des LV‘s bleibt Gewinn nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz € Anspruch nach Abhängig von vertraglichen Regelungen € Zzgl. MwSt. Entschädigung BGB § 642 (Angemessene Entschädigung) € € € € € § 6 Nr.6 Satz 1 VOB Ohne MwSt. € Basis vertragliche Vergütung (Urkalkulation) Anrechnung ersparter Aufwendungen Gewinn wird nicht erstattet Dauer Annahmeverzug Annahmeverzug Anspruch nach §§ 6 Nr.6 Satz 2 VOB bzw. 642 BGB Zzgl. MwSt. 26 13 Entschädigung nach § 642 BGB Bereits mit seiner Entscheidung vom 21.10.1999, BGH, Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98, NZBau 2000, Seite 187, hat der BGH entschieden, dass § 642 BGB neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar ist. Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich auch klarstellend in § 6 Nr. 6 VOB/B übernommen worden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besitzt mithin der Auftragnehmer das Wahlrecht, seine zusätzlichen Ansprüche auf Schadensersatzbasis nach § 6 Nr. 6 VOB/B oder auf Entschädigungsbasis nach § 642 BGB zu begründen. Im Gegensatz zu § 6 Nr. 6 VOB/B erfordert § 642 Abs. 1 BGB keinen konkreten Schadensnachweis, sondern gewährt dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung. Nahezu einhellig wird dem Anspruch „vergütungsgleicher Charakter“, so Vygen, in: Vygen/Schubert/Lang, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 5. Auflage 2008, Rdn. 361, zugebilligt. Die Berechnung der Entschädigung hat mithin auf der Grundlage der Auftragskalkulation zu erfolgen und ist losgelöst von den tatsächlichen Mehrkosten zu 27 berechnen. Nachweisgrundsätze € Ein adäquat kausaler Behinderungsnachweis (schlüssig und begründet) ist zu führen. € Vergleich / Zusammenhang mit dem tatsächlichen „IST - Bauablauf“ erforderlich € Bei § 6 Nr 6 VOB/B – Schadenersatz zusätzlich Nachweis des Verschuldens durch den Auftraggeber notwendig ! 28 14 Nachweisgrundsätze € Für eine Bewertung von gestörten Bauabläufen ist nach einer Entscheidung des BGH vom 21.03.2002 (VII ZR 224/00) eine Analyse des tatsächlichen Bauablaufs in Form einer bauablaufbezogenen Darstellung und eines konkreten Nachweises des Zusammenhangs zwischen einer Störung und den entstandenen Mehrleistungen unerlässlich. 29 Nachweisgrundsätze € Hierzu wurde auch im BGH Urteil vom 24.02.2005 (VII ZR 225/03) festgestellt, dass der konkrete Ursachenzusammenhang zwischen Behinderung und einer sich daraus ergebenden Verzögerung zur haftungsbegründenden Kausalität gehört und im Einzelfall dargelegt werden muss 30 15 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Beispiel 01 zu VOB / B § 6 Nr. 6 Der Auftraggeber wünscht eine Vergrößerung des bereits geplanten Eingangsbereiches und ordnet seinem Architekten und seinem Statiker an, die Planung entsprechend zu ändern. Wegen dieser Anordnung kommt es zu einer verspäteten Planlieferung an den Rohbauunternehmer. In der Abfolge kommt es daher zu einem Baustillstand von 3 Wochen mit 12 Arbeitstagen. Der Rohbauunternehmer zeigt die Behinderung an und dokumentiert diese. Nun verlangt er Schadenersatz. 31 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Vertraglicher Bauablaufplan 32 16 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Störungsmodifizierter Bauablaufplan Behinderungszeitraum 33 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Tatsächlich entstandener Schaden: € 1 Bauleiter zu 50 % • € 1 Polier und 8 Facharbeiter • € 2 Kleintransporter • € 1 Hochbaukran Untendreher • Liebherr 50 K € 1 Betonkübel • € 3 Innenrüttler 220V ø 55mm • € 2 Unterkunftscontainer • € 1 WC - & Duschanlage • € 90 qm Stahlrahmenschalung 12 Tage Gehaltzahlung (50%) 12 Tage Lohnfortzahlung 3 Wochen Stillstand 3 Wochen Stillstand 3 Wochen Stillstand 3 Wochen Stillstand 3 Wochen Stillstand 3 Wochen Stillstand (Fremdmiete) • 3 Wochen Stillstand (Fremdmiete) 34 17 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 € Soweit möglich, Ermittlung des tatsächlich entstandenen Schadens an Hand von Rechnungen z. B. Miet- oder Nachunternehmerrechnungen. € Bei firmeneigenem Material und Gerät ist eine Schätzung gemäß ZPO § 287 zulässig. Hierzu kann die BGL 2001 herangezogen werden, jedoch nur mit einem ca. 70 % -igen Satz. € Die Lohnkosten werden nach den Lohnlisten (d.h. tatsächlich gezahlte Löhne) vergütet. 35 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Entstandener Schaden aus Gehaltkosten (inkl. aller Zuschläge) bei jeweils 12 Arbeitstagen Stillstand und 50% Anteil: € 1 Bauleiter Gehalt inkl. Zuschläge : 6.375,00 €/Monat 6.375,00 €/Monat / 21 AT/Monat x 12 AT x 50% = 1.821,43 € 36 18 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Entstandener Schaden aus Lohnkosten (inkl. aller Zuschläge) bei jeweils 12 Arbeitstagen Stillstand : € 1 Polier 12 AT a 8 h = 96 h Aus der Lohnabrechnung inkl. Zuschläge: 96 h x 32,42 €/h = 3.112,32 € 32,42 €/h € 8 Facharbeiter 12 AT a 8 h x 8 FA = 768 h Aus der Lohnabrechnung inkl. Zuschläge: 768 h x 26,55 €/h = 20.390,40 € 26,55 €/h37 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Entstandener Schaden aus Gerätekosten durch Fremdmiete bei jeweils 3 Wochen Stillstand : € 1 WC - & Duschanlage 350,00 €/Monat Mietkosten Nachweis durch Rechnung : 350,00 €/Monat / 4,2 Wo./Monat x 3 Wo. = 250,00 € € 90 qm Stahlrahmenschalung 810,00 €/Monat Mietkosten Nachweis durch Rechnung 810,00 €/Monat / 4,2 Wo./Monat x 3 Wo. = 578,57 € 38 19 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Entstandener Schaden aus Material- / Gerätekosten bei jeweils 3 Wochen bzw. 12 Arbeitstage Stillstand : 2 Kleintransporter 1 Hochbaukran Liebherr 50 K 1 Betonkübel 3 Innenrüttler 220V ø 55mm 2 Unterkunftscontainer € € € € € Schätzung nach ZPO § 287, da es sich hierbei um firmeneigenes Material / Gerät handelt. Berechnung erfolgt gesondert. 39 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadensersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Schadenersatzschätzung nach ZPO § 287 auf Grundlage BGL 2001 gem. VOB/B 1 Gerätebez. 2 3 4 5 6 7 Geräte Anz. Mittlerer ReperaturRep. + LZK A + V kennziffer Neuwert je Monat je Monat min Kleintransp. P.1.01.00 17 2 11.800,00 € 307,00 € 481,99 € 330,00 § 6 Nr.6 8 A +V max € 378,00 9 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 A + V Nutzd. Verzin- Abschrei- Abschrei-Kosten Bau- Index Kosten Kosten 70% BGL70% BGL Mittelw "n" sungsant.bungsant. bung Monat jahr Monat je AT je Gerät * Anzahl € 354,00 € 4 13,00% 87,00% 307,98 € 789,97 € 2004 102,7 811,30 € 38,63 € 27,04 € 54,09 € Diesel Seite P7 ERLÄUTERUNGEN ZUR SCHÄTZUNG: Kosten je AT : 54,09 € zu Spalte 6: Ergänzung der Reparaturkosten um den Anteil der Lohnzusatzkosten (LZK). Die Reparaturkosten aus Spalte 5 werden multipliziert mit 0,60 (60% Lohnkostenanteil gem BGL 2001) und multipliziert mit 0,95 (95% Zuschlag Lohnzusatzkosten); dies wird zu den Reparaturkosten aus Spalte 5 addiert. zu Spalte 9: Mittelwert aus Abschreibung und Verzinsung (A + V) - Mittelwert aus Spalte 7 und Spalte 8. zu Spalte 12: Der Verzinsungsanteil berechnet sich auf Grundlage der BGL 2001 Nutzungsdauer "n" multipliziert mit 0,5 und multipliziert mit 0,065 (Kalkulatorischer Zinssatz von 6,5 %pro Jahr) Der Verzinsungsanteil stellt einen Gewinn dar und muß daher bei der Schadensberechnung nach VOB/B § 6 Nr.6 herausgerechnet werden. zu Spalte 13: Abschreibungsanteil in % - 100% abzüglich Verzinsungsanteil aus Spalte 12. zu Spalte 14: Prozentualer Abschreibungsanteil aus Spalte 13 multipliziert mit dem Mittelwert aus Spalte 9. zu Spalte 15: Kosten je Monat - Summe Spalte 6 und Spalte 14. zu Spalten 17 & 18: Gerätebaujahrkorrektur auf Grundlage des Index für Erzeugerpreise des Statistischen Bundesamtes. zu Spalte 19: Umrechnung auf einen Arbeitstag - Annahme 21 Arbeitstage je Monat. zu Spalte 20 und Spalte 21: Zur Bemessung des Schadens des Unternehmers durch verlängerte Vorhaltung von eigenen Geräten und Maschinen sind die jeweiligen Kosten gemäß § 287 ZPO 40 anhand der Baugeräteliste 1991 (bzw. neu nach BGL 2001) zu schätzen, wobei ein im üblichen Rahmen liegender, in der Regel kostendeckender Faktor von ca. 70 % des Baugerätelistenwertes anzusetzen ist. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003 - 21 U 80/02 - Volltext siehe IBR 2003, 232 und IBR 2003, 238) 20 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 BGL 2001 41 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Schadenersatzschätzung auf Grundlage BGL 2001 nach ZPO § 287 gem. VOB/B § 6 Nr.6 1 Gerätebez. 2 3 4 5 6 7 8 9 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Geräte Anz. Mittlerer Reperatur Rep. + LZK A + V A +V A +V Nutzd. Verzin- Abschrei- Abschrei-Kosten Bau- Index Kosten Kosten 70% BGL70% BGL kennziffer Neuwert je Monat je Monat min max Mittelw "n" sungsant.bungsant. bung Monat jahr Monat je AT je Gerät * Anzahl Kleintransp. P.1.01.00 17 2 11.800,00 € 307,00 € 481,99 € 330,00 € 378,00 € 354,00 € 4 13,00% 87,00% 307,98 € 789,97 € 2004 102,7 811,30 € 38,63 € 27,04 € 54,09 € Diesel Innenrüttler 220 V-55 B.9.31.00 55 3 1.375,00 € 47,00 € 73,79 € Kran 50K C.0.06.0050 1 130.500,00 € 1.440,00 € Betonkübel 1.500l C.3.00.1500 1 920,00 € 29,50 € 46,32 € 41,50 € 52,50 € 47,00 € Container Unterkunft X.3.10.0006 2 5.150,00 € 92,50 € 145,23 € 103,00 € 113,00 € 108,00 € 2.260,80 € 60,50 € 75,50 € 68,00 € 2.740,00 € 3.000,00 € 2.870,00 € 3 9,75% 90,25% 61,37 € 135,16 € 2004 102,7 138,81 € 6,61 € 4,63 € 13,88 € 8 26,00% 74,00% 4 13,00% 87,00% 40,89 € 87,21 € 2001 100,9 87,99 € 4,19 € 2,93 € 2,93 € 10 32,50% 67,50% 72,90 € 218,13 € 2006 105,9 230,99 € 11,00€ 7,70 € 15,40 € 2.123,80 € 4.384,60 € 2001 100,9 4.424,06 € 210,67 € 147,47 € 147,47 € Eigengeräteanteil Summe je AT : 233,77 € 42 21 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Entstandener Schaden aus Material- / Gerätekosten bei jeweils 3 Wochen bzw. 12 Arbeitstage Stillstand : € € € € € 2 Kleintransporter 1 Hochbaukran Liebherr 50 K 1 Betonkübel 3 Innenrüttler 220V ø 55mm 2 Unterkunftscontainer Schätzung nach ZPO § 287, da es sich hierbei um firmeneigenes Material / Gerät handelt. Gemäß Berechnung Eigengeräteanteil : 233,77 €/AT Schadenersatz aus Eigengeräteanteil : 233,77 €/AT x 12 AT = 2.805,24 € 43 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Summe Entstandener Schaden: € 1 Bauleiter zu 50 % € 8 Facharbeiter 1.821,43 € • 3.112,32 € • 20.390,40 € € 2 Kleintransporter • € 1 Liebherr 50 K • € 1 Betonkübel • • € 1 Polier € 3 Innenrüttler 220V ø 55mm • € 2 Unterkunftscontainer • € 1 WC - & Duschanlage • € 90 qm Stahlrahmenschalung • 2.805,24 € 250,00 € 578,57 € Summe: 28.957,96 € 44 22 Kostenermittlung für Bauablaufstörungen Schadenersatz VOB / B § 6 Nr. 6 Beispiel B-01 Zu den zuvor ermittelten Schadenersatzkosten sind anteilig Allgemeine Geschäftskosten hinzuzufügen. In diesem Beispiel werden vereinfacht 10% AGK in Entsprechung der Urkalkulation hinzugefügt. Die Allgemeinen Geschäftskosten bedürfen in der Regel jedoch einer projektbezogenen Einzelfallbetrachtung. 28.957,96 € x 1,10 = 31.853,76 € Zu ersetzender Schaden nach VOB / B § 6 Nr. 6 : 31.853,76 € 45 Beschleunigungsmaßnahmen € Zusätzliches Personal und Gerät € Optimierung / Umstrukturierung der Arbeitsabläufe € Technische Optimierungen € Entlastung des Hochbaukrans (Betonpumpe) 46 23 Beschleunigungsmaßnahmen € Beschleunigungsmaßnahmen möglichst mit AG vor Beginn abstimmen (Nachtragsangebot) € Schriftliche Dokumentation € Empfehlung : Zeit- und Kostenvergleich mit und ohne Beschleunigung 47 Fragen und / oder Anregungen 48 24 ENDE 49 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber Johann – Schneider – Straße 9 97711 Maßbach Tel.: 09735 / 828 999 – 0 Fax: 09735 / 828 999 – 1 E-MAIL: [email protected] WEB: www.baupreis-sv.de 50 25