Migration in der modernen Gesellschaft

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Essay
Michael Bommes
Migration in der modernen Gesellschaft
I.
Begleittext des Alltagsgeschäfts der Migrationsforschung ist der Anspruch, mit bedeutenden Phänomenen sozialen Strukturwandels befasst zu sein, die eine empirische und theoretische Herausforderung der Sozialwissenschaften darstellten. Leicht ersichtlich zentriert
die Migrationsforschung dabei ihre Aufmerksamkeit auf Probleme der sozialen Integration
und Ungleichheit und auf daraus resultierende Konfliktpotentiale. Solche Probleme sieht
sie erwachsen aus den kulturellen und sozialen Ausstattungen von Migranten, aus ihren
Teilnahmechancen insbesondere an Arbeitsmärkten, Bildungssystemen, wohlfahrtsstaatlichen Politik- und Rechtssystemen, Gesundheits- und Versorgungseinrichtungen sowie
städtischen Wohnverhältnissen und den daraus für Migranten resultierenden Lebenslagen
und Lebensverhältnissen.
Dabei kann man registrieren, dass der Erfolg, den die Migrationsforschung politisch
und auch wissenschaftspolitisch verzeichnet, parallel keine so rechte wissenschaftliche Resonanz zu erzeugen vermag. Während Warnungen vor sozialen Konflikt- und Desintegrationspotentialen politisch Gehör finden und durchaus Ressourcen für die Forschung
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mobilisieren, findet die sub- und interdisziplinäre Forschung im Bereich internationaler
Migration weder inner- noch interdisziplinär große Aufmerksamkeit, denn ihr Beitrag zu
den allgemeinen theoretischen Problemstellungen der jeweiligen Bezugsdisziplinen erscheint begrenzt.
Dafür gibt es vermutlich einen einfachen Grund: Die Migrationsforschung tendiert
dazu, den Bezugsrahmen ihrer Forschung stark einzuschränken. Sie fokussiert weniger die
sozialstrukturellen Voraussetzungen und Folgen von internationaler Migration auf den
verschiedenen Ebenen der modernen Gesellschaft, sondern Migranten und ihre Lebensverhältnisse in den für bedeutsam erachteten sozialen Kontexten, wie sie aus den Bedingungen der Integration und den Strukturen sozialer Ungleichheit resultieren. Grundlage dafür
ist ein eingeschränkter Begriff der Sozialstruktur, in dem im wesentlichen die sozialen
Verteilungs- und Ungleichheitsverhältnisse gefasst sind. Diese Einschränkung wird der
Migrationsforschung jedoch kaum zum Problem, so lange bei der Doppeladressierung ihrer Resultate an Politik und Wissenschaft die implizierte normative Präferenz für Gleichheit und soziale Integration auf Resonanz stößt. Die doppelte Artikulation der Terminolo2
gie als wissenschaftliche Begriffe und als gewissermaßen unablehnbare Werte stützt diese
konzeptionellen Grundlagen ab und verleiht ihnen intuitive Plausibilität.
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Dieser Fokus der Migrationsforschung kann an wenigen Beispielen schnell verdeutlicht werden:
1) Waren die Arbeitsmigranten der 1960er und 1970er Jahre (die sog. Gastarbeiter) zunächst noch Gegenstand unter dem Gesichtspunkt der strukturellen Folgen für den Arbeitsmarkt und die Inanspruchnahme der Infrastruktureinrichtungen in Städten und Gemeinden
(z. B. Körner 1976, zusammenfassend Herbert 2000, 191 ff.), funktional orientiert insbesondere an Kosten-/Nutzenerwägungen, so richtete die nachfolgende sozialwissenschaftliche Migrationsforschung ihre Analysen an der Frage aus, in welchem Ausmaß die soziale
Integration der Migranten gelinge, festgemacht an Kriterien der beruflichen Stellung, der
Dauerhaftigkeit der Beschäftigungsverhältnisse, Einkommen, soziale Kontakte u. ä. und
welche mehr oder weniger problematischen Lebensverhältnisse daraus resultieren. Zwar
legen marxistische Analysen ein Modell zugrunde, in welchem sie die Struktur der Produktionsverhältnisse als Verursachungszusammenhang für internationale Migration identifizieren, im Kern zielt ihre Analyse aber auf die daraus resultierenden Klassen- und Ausbeutungsverhältnisse und die damit verbundenen problematischen Lebensverhältnisse der
Arbeitsmigranten als internationalisierte Reservearmee (Castles/Kosack 1973, Castles
1987, Sassen 1988). Differenziertere Analysen thematisieren die besondere Rolle des bürgerlichen Staates bei im Prinzip gleichbleibender Stoßrichtung (Dohse 1981). Trotz anders
angelegter Analysemodelle fokussieren auch die im mainstream der Soziologie angelegten
Untersuchungen von Hoffmann-Nowotny (1973) und Esser (1979, 1980) die aus Migration resultierenden sozialen Ungleichheitsverhältnisse – sozialstruktureller Wandel durch
Migration wird dann in Form der Neofeudalisierung der Schichtverhältnisse registriert. Im
Kern geht es um die Auswirkungen der mehr oder weniger gelingenden Integration auf die
Lebensverhältnisse der Migranten und auf die sozialen Ungleichheitsverhältnisse.
2) Mit Blick auf die 2. Generation richteten zahlreiche Analysen ihre Aufmerksamkeit
auf das Bildungssystem. Hier geht es insbesondere um die kulturellen Voraussetzungen der
Migranten bzw. ihrer Kinder (Schrader/Nikles/Griese 1976) für die Partizipation am Bildungssystem sowie ihren Bildungserfolg, gemessen an den durchlaufenen Schularten, den
erreichten Schulabschlüssen und den eingegangenen Ausbildungsverhältnissen. Sozialstruktureller Wandel wird dem Erziehungssystem vor allem in normativer Perspektive in
Richtung von Modellen der interkulturellen Erziehung angesonnen, Kriterium dabei ist die
angestrebte Gleichstellung von Migrantenkindern (für viele Auernheimer 2003).
3) In der international orientierten Forschung zur Stellung von Migranten im politischen System werden seit nunmehr etwa 20 Jahren (Hammar 1985, Miles/Thränhardt
1994, Faist 1995, Bommes/Halfmann 1998, Bommes/Geddes 2000) wiederkehrend die politisch-rechtlichen Positionen verschiedener Migrantenkategorien in ziviler, politischer und
sozialer Hinsicht sowie ihre Stellung in den verschiedenen wohlfahrtsstaatlichen Sicherungssystemen verglichen, orientiert an Modellen einer anzustrebenden Gleichstellung von
Migranten. Vergleichbares ließe sich zeigen für Bereiche des Wohnens, der Gesundheit
oder des Sports.
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4) Diese Perspektive der Migrationsforschung wird auch durch neuere Ansätze des
sog. Transnationalismus nicht durchbrochen, denn für sie liegt das Hauptdefizit der
Migrationsforschung in dem eingeschränkten nationalstaatlichen Bezugsrahmen der Analyse von Integrations- und Assimilationsprozessen. Diese Prozesse seien inzwischen anders strukturiert und spielten sich im Bezugsrahmen von sog. transnationalen Sozialräumen ab. Zwar findet man hier Untersuchungen, die die Folgen inter- bzw. transnationaler Migrationen und damit zusammenhängende soziale Strukturentwicklungen am
Beispiel des politischen Systems oder der Entstehung von neuen Industrien und Arbeitsmärkten thematisieren (z. B. Hunger 2000, Levitt 2001). Jedoch steht auch hier im Fokus
der Aufmerksamkeit vor allem die Frage, ob sich mit transnationalen Wanderungen die Bedingungen für Integration und Assimilation verändert haben. Darüber hinaus indiziert die
theoretisch betrachtet weitgehend opake Redeweise von den transnationalen Sozialräumen
nur den Bedarf, die Analyse der sozialstrukturellen Voraussetzungen und Folgen von Migration über den etablierten Bezugsrahmen der Zentralstellung von Integration, sozialer
Ungleichheit und daraus resultierenden Konfliktpotentialen hinaus auszudehnen, ohne da3
für selbst aber ein tragfähiges Angebot machen zu können.
Die Folgen der Fokussierung der Migrationsforschung auf Fragen der sozialen Inte4
gration und Ungleichheit finden wissenschaftlich auf zwei Weisen ihren Niederschlag:
Zum einen wurden Migranten für lange Zeit, wie im Fall der Jugend- und der Ungleichheitsforschung, als Sonderfall ohne allgemeinen sozialstrukturellen Aussagewert zunächst
den Migrationsforschern überlassen und blieben weitgehend aus den theoretischen und
empirischen Forschungen dieser Subdisziplinen ausgeklammert. Erst seit den 1990er Jahren sind sie auch regelmäßig Gegenstand der Jugend- und Ungleichheitsforschung und
werden in Survey-Studien einbezogen. Migration, so viel scheint mittlerweile klar, hat Folgen für die sozialstrukturellen Verteilungsverhältnisse und verändert die Schicht- und
Klassenstruktur sowie die Bedingungen des Aufwachsens für Jugendliche. Dieser nachho5
lende Einbezug, dessen Fundament wohl die geteilte normative Orientierung bildet, ist
aber in anderen subdisziplinären Feldern kaum zu registrieren.
Migrationsforscher interessieren sich für Bildung unter dem Gesichtspunkt des
Bildungserfolgs von Migranten, aber interessieren sich Bildungssoziologen für internationale Migration? Migrationsforscher interessieren sich für die Stellung von Migranten auf
Arbeitsmärkten und in Betrieben, aber interessieren sich Arbeitsmarktforscher und
Organisationssoziologen für internationale Migration? Migrationsforscher interessieren
sich für die politische und rechtliche Stellung von Migranten, aber interessieren sich politische Soziologen, Rechtssoziologen, Politikwissenschaftler oder Rechtswissenschaftler für
internationale Migration? In allen Fällen, die sich durch weitere problemlos ergänzen ließen, muss die Antwort wohl gleich lauten: Kaum. Warum sollten sie sich für Migranten
bzw. internationale Migration interessieren? Der Grund für dieses Desinteresse an Problemstellungen der Migrationsforscher liegt in dem eingeschränkten Begriff von Sozialstruktur, den die Migrationsforschung bislang ihren Forschungen zugrundelegt. Denn da-
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mit sind zentrale sozialstrukturelle Voraussetzungen und Folgen von Migration konzeptionell ausgeklammert, wie sie sich in den gesellschaftlichen Teilbereichen Ökonomie, Recht,
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Politik, Erziehung, Gesundheit, Religion und Sport, den zugehörigen Organisationen und
den Formen der Interaktion niederschlagen. Migration kommt, sofern sie gesellschaftlich
bedeutsam ist, nicht nur und vor allem als Zugang von Migranten zu Arbeit, Geld, Rechten, Erziehung und Gesundheit zur Geltung, sondern findet ggf. ihre Voraussetzungen und
ihren Niederschlag in der Struktur von Märkten und Unternehmungen, in politischen Verfassungen und Verwaltungen, in Organisationen des Wohlfahrtsstaates, in Schulen und
Ausbildungsorganisationen, in Krankenhäusern und Arztpraxen, in Organisationen des
Sports und der Religion. Was aber wissen wir über die Bedeutung von Migration für die
Strukturentwicklung von Unternehmen, kommunalen politischen Verwaltungen, Schulen,
Ausbildungsorganisationen oder Krankenhäuser? Mit anderen Worten: Wenn Migration
gesellschaftsstrukturell bedeutsam ist – wie dies einerseits unwidersprochen reklamiert
wird und andererseits doch für zahlreiche potentielle Forschungsfelder, die davon dann
tangiert sein müssten, folgenlos bleibt –, dann muss dies
in der Migrationsforschung geht es nicht
nicht nur und vor allem die
immer oder vorrangig um Migranten
Lebensverhältnisse von Migranten betreffen, sondern
auch die differenzierten Sozialstrukturen der modernen Gesellschaft, in denen Migranten wie alle anderen Individuen
auch sozial als Mitglieder in Organisationen und Adressaten für politische, rechtliche, ökonomische, erzieherische oder gesundheitliche Problemstellungen vorkommen. Die Art und
Weise, in der sie darin vorkommen und die damit verknüpften Strukturfolgen für Märkte,
Rechte und Rechtsdurchsetzung, politische Entscheidungen, organisationale Mitgliedschaftsrollen oder Kommunikationsformen im Erziehungs- und Gesundheitssystem macht
Migration und Migranten erst als sozial relevante Sachverhalte sichtbar. Dies impliziert
zum einen, dass es in der Migrationsforschung nicht immer oder vorrangig um Migranten
geht. Aber auch die Stellung von Migranten lässt sich erst angemessen begreifen, wenn die
spezifische Bedeutung internationaler Migrationsverhältnisse und der Einbezug bzw. der
Ausschluss von Migranten für diese differenzierten Teilzusammenhänge systematisch, d. h.
mit Blick auf ihre je ökonomischen, rechtlichen, politischen, erzieherischen Problemstellungen und damit zusammenhängende „Prozesse des Organisierens“ (Weick 1985) untersucht wird.
Die Migrationsforschung kann zu den übrigen sozialwissenschaftlichen (Sub-) Disziplinen und ihren theoretischen und empirischen Fragestellungen erst ein wissenschaftlich
ertragreiches Verhältnis finden, wenn sie die Beschränkung ihrer Problemstellungen auf
den Bezugsrahmen von Integration und Ungleichheit in dem skizzierten Sinne aufgibt und
ihr strukturtheoretisches Repertoire in einer Perspektive erweitert, die es erlaubt, die
Strukturfolgen von Migrationen in der modernen Gesellschaft in ihrer ganzen Breite zu
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analysieren. Mit anderen Worten: Die Beschränkung des Sozialstrukturbegriffs auf die
Verteilungsstruktur der Gesellschaft und die damit zusammenhängenden sozialen Konstellationen (traditionell gefasst in Klassen- und Schichtungsmodellen) ist zugunsten eines
Sozialstrukturbegriffs aufzugeben, der die differenzierten Sozialstrukturen der modernen
Gesellschaft und die daraus resultierenden Ungleichheitsverhältnisse zu fassen sucht. Dies
legt den Anschluss über die Ungleichheitsforschung hinaus an die soziologische
Differenzierungstheorie als Bezugsrahmen der Forschung nahe. Dafür liegt mit der soziologischen Systemtheorie von Niklas Luhmann eine begrifflich ausgearbeitete Version vor,
denn hier findet sich nicht nur eine Theorie der modernen Gesellschaft, die die Struktur
der differenzierten Teilbereiche dieser Gesellschaft und ihrer Organisations- und Interaktionsverhältnisse erfasst, sondern diese Theorie erlaubt es zugleich, internationale Migrationen als Teil der Strukturentwicklung der modernen, funktional differenzierten Gesellschaft und der damit verknüpften sozialen Mobilitätsverhältnisse zu begreifen. Dies
schließt systematisch die Analyse der sozialen Ungleichheitsverhältnisse und damit auch
die Frage ein, wie die Reproduktion strukturierter sozialer Ungleichheit unter Bedingungen funktionaler Differenzierung zu begreifen ist (Bommes 2001a, 2003b).
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Dies wird im folgenden in drei Hinsichten erläutert: 1) Die Systemtheorie fasst das
Verhältnis von Individuen und sozialen Systemen als System/Umweltverhältnis und beschreibt damit Migration als räumliche Mobilitätsform, die auf die Inklusionsstrukturen
der Gesellschaft reagiert. 2) Die Theorie funktionaler Differenzierung erlaubt es, Formen
der Wanderung in der modernen (Welt-)Gesellschaft theoretisch zu ordnen. Auf dieser
Grundlage wird einsichtig, dass die Migrationsproblematik, wie sie sich der modernen Gesellschaft stellt, auf der Besonderheit der Binnendifferenzierung des politischen Systems in
Nationalstaaten als Organisationsform der Politik beruht. 3) Die Systemtheorie beschreibt
die moderne Gesellschaft als Zusammenhang in sich differenzierter System/Umweltverhältnisse. Sie hält die Migrationsforschung dazu an, bei der Beschreibung von Migration
und den daraus resultierenden sozialen Strukturen Systemreferenzen zu kontrollieren und
solche Strukturen als Teil der Reproduktion der jeweils untersuchten Systemtypen zu begreifen.
II.
In systemtheoretischer Perspektive wird die Konzipierung des Verhältnisses von Individuen und Gesellschaft als Problemstellung der sozialen Integration der Individuen (und
damit auch der Migranten) aus theoretischen Gründen verworfen (dazu noch weiter unten)
und in anderer Weise als Verhältnis der Inklusion bzw. Sozialisation rekonstruiert
(ausführlich dazu: Bommes 1999, 43 ff.). Auch Migrationen werden daher vermittelt über
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den Inklusionsbegriff beschrieben. Diese Art des Zugriffs erschließt sich, wenn man in
dieser Hinsicht zunächst die Ähnlichkeit zu marxistischen Ansätzen registriert. Diese
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interpretieren v. a. Arbeitsmigrationen als ein Phänomen, an dem spezifische Kernstrukturen kapitalistischer Gesellschaften, insbesondere die Besonderheiten des Arbeitsmarktes
gegenüber anderen Warenmärkten, sichtbar werden. Migration wird als durch die gesellschaftlichen Verhältnisse vorgängig strukturiertes Geschehen und damit als eine Form der
Mobilität betrachtet, die auf die kapitalistische Form der Inanspruchnahme von Individuen
auf Märkten als Waren (Arbeitskraft) reagiert.
Die Systemtheorie schließt an diese Problemstellung im Rahmen der Theorie funktionaler Differenzierung an und radikalisiert sie. Die bereits in der Marx’ schen Theorie identifizierte Abstraktion, die Inanspruchnahme von Individuen unter dem Gesichtspunkt „Arbeit“ und das Absehen von allen anderen Eigenschaften, wird differenzierungstheoretisch
als allgemeines Merkmal nicht nur der Ökonomie, sondern auch der übrigen Funktionssysteme der modernen Gesellschaft identifiziert. In der Politik, im Recht, der Erziehung,
der Gesundheit usw. werden Individuen dann als Wähler, als Rechtsparteien, Schüler oder
Patienten einbezogen und unter Absehung von ihren sonstigen Eigenschaften beansprucht.
Umgekehrt können die Individuen Teilnahmechancen nur unter Beachtung dieser Abstraktionen als Inklusionsvoraussetzungen realisieren.
Die Systemtheorie fasst das Verhältnis von Individuum/Gesellschaft generell als
wechselseitiges System/Umweltverhältnis. In diesem Zusammenhang hat die Unterscheidung Inklusion/Exklusion v. a. einen theorietechnischen Sinn. Sie zielt nicht unmittelbar
auf „soziale Probleme“, wie dies für viele Texte der Migrationsforschung gilt, die diese
Terminologie verwenden. Mit der Unterscheidung wird die Art und Weise der Inanspruchnahme von Individuen durch soziale Systeme und ihre Veränderung je nach dem primären
Differenzierungstyp von Gesellschaft beschrieben (Stichweh 1988, Luhmann 1989). Für
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die moderne, primär funktional differenzierte Gesellschaft lautet dabei eine Kernthese
Luhmanns: „Die Einzelperson kann nicht mehr einem und nur einem gesellschaftlichen
Teilsystem angehören. […] Da die Gesellschaft […] nichts anderes ist als die Gesamtheit
ihrer internen System/Umwelt-Verhältnisse […], bietet sie dem Einzelnen keinen Ort
mehr, wo er als ,gesellschaftliches Wesen‘ existieren kann. Er kann nur außerhalb der Gesellschaft leben, nur als System eigener Art in der Umwelt der Gesellschaft sich reproduzieren, wobei für ihn die Gesellschaft eine dazu notwendige Umwelt ist. Das Individuum
kann nicht mehr durch Inklusion, sondern nur noch durch Exklusion definiert werden.“
(Luhmann 1989, 158) Seine soziale Individualität besteht aus der Geschichte seiner Inklusionen und Exklusionen in die bzw. aus den Funktionssystemen und ihren Organisationen.
Diese Konzeption hat verschiedene Implikationen für die Problemstellungen (a) der Integration von Individuen in die Gesellschaft (b) und für die Frage der sozialen Ungleichheit.
a) Systemtheoretisch gesehen sind Individuen kein Teil von Gesellschaft und damit
auch nicht in die Gesellschaft integriert oder gar „inkorporiert“. Die Konzipierung der Beziehung zwischen Individuum und Gesellschaft aus der Perspektive sozialer Systeme als
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Inklusionsverhältnis empirisiert die Frage nach den Teilnahmemöglichkeiten und -hindernissen von Individuen in den Funktionssystemen und ihren Organisationen und bereinigt
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sie damit sowohl von zu starken Annahmen über Erfordernisse sei es der Gesellschaft, sei
es der Individuen, als auch von normativen Prämissen. Gefragt ist nach den Strukturvoraussetzungen der jeweiligen Differenzierungsform sozialer Systeme und danach, wie
Inklusion und Exklusion dann gelingt. Das Zusammenspiel von sozialen Systemen und Individuen ist kein Automatismus: Inklusion und Exklusion können misslingen und soziale
Systeme können auf der Basis ihrer Differenzierungsform in Sackgassen enden und zusammenbrechen. Soziale Systeme in der modernen Gesellschaft sind von der Teilnahme von
Individuen, nicht aber je konkreter einzelner Individuen abhängig. Funktionssysteme und
Organisationen bilden spezifische Inklusionsmodi aus, welche die Teilnahme der einzelnen
an den Leistungen des Systems regeln und Bedingungen des Ausschlusses vorsehen. Sie
setzen eine bestimmte Selbstdisziplinierung der Individuen voraus, verlangen ihnen
systemspezifische Kompetenzen ab, muten ihnen entsprechende Formen der Selbstpräsentation zu und sehen auch Möglichkeiten ihrer Exklusion vor. Individuen sind umgekehrt für ihre psychische und physische Selbsterhaltung darauf angewiesen, am
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Kommunikationsprozess einer Vielzahl sozialer Systeme teilzunehmen. Dies vermag sie
offensichtlich je nach Ausmaß und Modus der für sie gegebenen Inklusionsofferten,
Exklusionsbedrohungen und Angewiesenheiten zu mobilisieren – auch für die Überbrükkung großer räumlicher Distanzen zur Realisierung solcher Teilnahmechancen. Die sozia12
len Bedingungen und Formen dieser Mobilisierung und ihre Folgen für die Strukturen
der Funktionssysteme und ihrer Organisationen sind das Thema der Migrationsforschung.
b) So weit die Migrationsforschung dieses Thema als Frage nach der Integration von
Individuen abhandelt, rückt sie die Anstrengungen von Migranten zur Realisierung von
Teilnahmechancen sowie ihre Inklusion bzw. Exklusion in den verschiedenen Funktionssystemen und Organisationen nicht primär unter den empirischen Gesichtspunkten des Gelingens bzw. Misslingens aufgrund der Strukturbedingungen dieser Sozialsysteme in den
Blick. Sie fragt daher auch kaum nach den Strukturfolgen der Modi des Einbezugs und des
Ausschlusses von Migranten für diese Sozialsysteme, sondern übersetzt, wie einleitend gezeigt, die Resultate dieser Modi vielfach unmittelbar in Ungleichheitsprobleme, die ihr als
Anzeichen für Integrationsprobleme gelten. Probleme der Inklusion und Exklusion bezeichnen aber Teilproblemstellungen der Reproduktion sozialer Systeme und nicht unmittelbar Probleme der beteiligten Individuen. Anschlussfähigkeit entscheidet über den Einbezug oder den Ausschluss von Individuen und damit auch von Migranten: Ihre Inanspruchnahme unterliegt dem Kriterium der darüber vermittelten Fortsetzbarkeit des
systemspezifischen Geschehens. In Organisationen und Funktionssystemen anfallende Problemlagen und ihre Bewältigung sind nicht unmittelbar und vorrangig Ungleichheitsprobleme. Mit dem Zugriff auf Migration über die Analyse der Inklusionsverhältnisse sozialer Systeme wird das Problem der Ungleichheit nicht zum Verschwinden gebracht, es
wird aber im Rahmen der Theorie anders wieder eingeführt. Untersucht wird, in welcher
Weise Differenzierungsformen, Inklusionsstrukturen in Funktions- und Organisationssystemen und Verteilungsstrukturen miteinander zusammenhängen. Dabei kann sich dann
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Ungleichheit als eine Bedingung für die Inklusionschancen von Migranten erweisen
(Bommes 1999, 198 ff., 2003b), wie sich aktuell z. B. an sog. illegalen Migranten zeigt,
deren spezifische Inklusionschancen auf verschiedenen Arbeitsmärkten nicht zuletzt auf
ihrer eingeschränkten Konfliktfähigkeit, der daraus resultierenden Bereitschaft zur Erbringung von Leistungen gegen relativ niedrige Bezahlung und einer daran kristallisierenden
Nachfrage beruhen.
Zusammengefasst: Systemtheoretisch gesehen strukturieren die primäre Differenzierungsform und die damit verbundenen Inklusionsformen einer Gesellschaft die Möglichkeiten der sozialen Mobilität von Individuen und damit auch Migration als räumliche
Form der Mobilität zur Realisierung von Inklusionschancen. Die Theorie kann zeigen,
dass die Wanderungen und die Wanderungsformen in der modernen Gesellschaft die Ex13
klusion von Individuen (ihre Freiheit von vorgängigen Bindungen und ihre Gleichheit im
Sinne des Absehens von partikularen Merkmalen) und zugleich den Inklusionsuniversalismus der Funktionssysteme und Organisationen (jeder ist zugelassen, wenn er die systemspezifischen Inklusionsvoraussetzungen erfüllt) zur Voraussetzung haben und dadurch
induziert sind. Dies leuchtet unmittelbar für Arbeitswanderungen, Bildungswanderungen,
Sportwanderungen oder die Wanderung von Kranken ein. Es kann aber für Familienwanderungen ebenso gezeigt werden, mit denen das Recht des Zugangs zur Familie wahrgenommen wird und darüber auch Inklusionschancen in andere Funktionssysteme gewonnen werden, wie schließlich auch für Fluchtwanderungen auf der Basis des internationalen
Flüchtlingsrechts, das die Brechung des Inklusionsuniversalismus durch Staaten repariert.
In dieser Perspektive wird zugleich deutlich, dass die Migrationsforschung sich typisch mit Problemstellungen befasst, die aus Migration als der Suche nach dem Zugang zu
Organisationen und Funktionssystemen und der Strukturierung dieser Suche durch deren
Inklusionsbedingungen resultieren. Es ist ein charakteristisches Kennzeichen der Migrationsforschung, dass sie sich für die aus solchen Versuchen resultierenden Folgen für die
Wanderer, die Einwanderungs- und Auswanderungskontexte und die sich neu entwickelnden Sozialstrukturen interessiert. Dies erklärt, dass sie sich meist mit anderen Formen der
räumlichen Mobilität wie Tourismus oder auch der Wanderung von Individuen als
Organisationsmitgliedern (z. B. Managern) nicht befasst. Dies impliziert kein Urteil über
die soziale Bedeutung solcher Formen räumlicher Mobilität. Aber wenn man den Bezugsrahmen der Migrationsforschung durch ihre typischen Problemstellungen formuliert, wird
es überflüssig, in die Migrationssoziologie mittels Listen der Vielfalt räumlicher Mobilität
und ihrer Einschränkung auf solche Merkmale einzuführen, die für die jeweils untersuchten Migrationen zutreffen (z. B. Treibel 1999, 18 ff.). Auszugehen ist von den Sozialstrukturen, die räumliche Mobilitätsformen ermöglichen. Diese bezeichnen eben auch dann,
wenn sie Ähnlichkeiten besitzen, wie zum Beispiel Pendelmigration und Tourismus, nicht
in jedem Fall Migration im Sinne einer Forschung, die eine wissenschaftliche und nicht
durch empirische Merkmale räumlicher Mobilität vorgegebene Problemstellung bear14
beitet.
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III.
Migranten müssen sich, wie immer sie individuell motiviert sind, an den sozialen, d. h. den
kommunikativen Anschlussmöglichkeiten orientieren, die Funktionssysteme und ihre Or15
ganisationen eröffnen. Für die Art und Weise, in der ihnen – sei es als Arbeits- oder Bildungsmigrant, sei es als Staatsbürger oder Flüchtling – dieser Anschluss gelingt, ist die politische Moderation der Bedingungen ihrer Zuwanderung von zentraler Bedeutung.
Mit der Theorie funktionaler Differenzierung kann man diesbezüglich einen sozialen
Widerspruch in der modernen Gesellschaft sichtbar machen. Migration ist hier einerseits
als Versuch der Realisierung von Inklusionschancen wahrscheinlich. In der Perspektive der
Ökonomie, des Rechts, der Erziehung oder der Gesundheit
Migration wird erst in der Perspektive
sowie moderner Organisationen
der Politik zu einem Problem
ist Migration eine erwartbare
Ausrichtung von Individuen an
ihren Inklusionsofferten. Migrationen sind entsprechend Teil der normalen, d. h. der sozial
erwarteten und historisch etwa mit der Institutionalisierung von Arbeitsmärkten durchgesetzten Mobilität in der modernen Gesellschaft. Der Fall der Binnenwanderungen im Gebiet von Staaten macht dies einsichtig. Sie gehören zum Normalgeschehen, das kaum soziale Aufmerksamkeit mobilisiert. Migrationen werden andererseits vor allem in den Ländern mit ausgebauten National- und Wohlfahrtsstaaten offenbar als unwahrscheinlich und
als Problem behandelt, wenn es sich um Staatsgrenzen überschreitende Migrationen handelt.
Wanderung wird also zu einem Problem erst in der Perspektive der Politik. Dies rückt
eine Besonderheit dieses Funktionssystems im Vergleich zu den anderen Funktionssystemen in den Blick, die der spezifischen Beobachtungsweise von Migration durch die Politik
zugrunde liegt. Das Funktionssystem der Politik ist intern durch eine segmentäre Binnendifferenzierung in moderne nationale Wohlfahrtsstaaten gekennzeichnet. Diese Staatlichkeit ist trotz aller Strukturprobleme bis heute und absehbar die kaum verzichtbare Organisationsform des Funktionssystems der Politik zur Herstellung kollektiv verbindlicher Entscheidungen. Eine wesentliche Strukturfolge dieser Binnendifferenzierung ist die spezifische Inklusionsform der nationalen Staatsbürgerschaft, die im Unterschied zu den
Inklusionsformen der anderen Funktionssysteme exklusiv, permanent und unmittelbar ist.
Der damit verbundene partikulare Universalismus sieht die Inklusion eines jeden Individuums in einen, aber auch nur einen Staat vor. Die Inklusionsform der Staatsbürgerschaft begründet historisch eine im Prinzip lebenslange Leistungs- und Loyalitätsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern, die im nationalen Wohlfahrtsstaat institutionalisiert
ist und die den Staat bei der Herstellung seiner politischen Entscheidungen auf die Orientierung an der Gemeinschaft der Staatsbürger und ihrem Anspruch auf Gleichheit als Mitglieder des Volkes verpflichtet.
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Internationale Migration stellt die politische Einteilung der Weltbevölkerung in Staatsbevölkerungen in Frage und bringt Migranten in eine strukturell prekäre Beziehung zu nationalen Wohlfahrtsstaaten in den Dimensionen von Loyalität und Leistung. Man kann das
Verhältnis von nationalen Wohlfahrtsstaaten zu Migration und Migranten in diesen beiden
Dimensionen entschlüsseln. Denn der Staat als Nationalstaat beobachtet Migranten in der
Perspektive ihrer politischen Loyalität. Der Staat als Wohlfahrtsstaat, d. h. als sozialer
Ausgleichsmechanismus nach innen errichtet eine Ungleichheitsschwelle nach außen, die
durch Migranten überschritten wird. Dies provoziert sozial die Frage, in welchem Verhältnis sie zu den Leistungen des Wohlfahrtsstaates stehen. Der nationale Wohlfahrtsstaat interveniert daher in die Migrationsformen in der modernen Gesellschaft unter den Gesichtspunkten der Aufrechterhaltung der Loyalitäts- und Leistungsbeziehung zu der Gemeinschaft der Staatsbürger. Orientiert an diesem Kriterium wird er zum Filter für die Versuche
von Migranten, Inklusionschancen in die Funktionssysteme und ihre Organisationen durch
geographische Mobilität zu realisieren. Er setzt damit und mit der Schaffung differenzierter Zuwandererkategorien zugleich einen Bezugsrahmen, in dem nationale bzw. ethnische
Gemeinschaftssemantiken zur Formulierung und zum Austragen von Konflikten über Migration entstehen können.
Mit der Entwicklung Europas zu einer der bedeutenden Zuwanderungsregionen in der
Welt rückt aber die historische Unwahrscheinlichkeit der Deckungsgleichheit zwischen
Volk und Bevölkerung im nationalen Wohlfahrtsstaat in den Blick (zum folgenden
Bommes 2003c). Die Differenz zwischen der staatlichen „Kernpopulation“, den Staatsbürgern als Volk, und der „Residualpopulation“ der Migranten wird zum Normalfall und damit wird diese Unterscheidung selber prekär. Staaten müssen einerseits ihre territorial definierte Souveränität im Verhältnis zu supranationalen und internationalen Einbindungen
neu definieren; andererseits artikuliert internationale Migration einen Zusammenhang, in
dem soziale Prozesse in den Bereichen der Ökonomie, des Rechts, der Erziehung und Ausbildung, der Wissenschaft, des Sports, der Gesundheit, aber auch der Familie zwar weiterhin staatlich territorial indexiert, aber nicht limitiert sind. Die Erosion der Einteilung der
Weltbevölkerung in Staatsbevölkerungen durch internationale Migrationsprozesse drückt
diesen Sachverhalt aus und unterläuft damit die Differenz zwischen Volk und Bevölkerung. Diese Unterscheidung meinte immer auch die Einrichtung von territorialen
Ungleichheitsschwellen durch Staaten. Internationale Migration ist nicht nur Ausdruck der
erfolgreichen Überwindung der wohlfahrtsstaatlichen Ungleichheitsschwellen durch
Migranten. Sie ist zugleich Teil einer inneren Umstrukturierung der Verteilungs- und
Ungleichheitsverhältnisse in Wohlfahrtsstaaten selbst. Diese Umstrukturierung betrifft eine
gesteigerte interne Differenzierung der Adressaten wohlfahrtsstaatlicher Politik und die
politische Semantik ihrer Adressierung.
Unter Bedingungen der Globalisierung als „competitive states“ sowie erheblicher demographischer Strukturprobleme sind nationale Wohlfahrtsstaaten mit politischen Problemen des Umbaus ihrer sozialen Sicherungssysteme nicht zuletzt aufgrund ihrer einge-
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schränkten Durchsetzungskapazitäten für Ressourcenbeschaffung konfrontiert. Teil dieses
Umbaus ist die Rekonstruktion des Verhältnisses zwischen Staaten und ihren Bevölkerungen, in denen sie zum einen das Leistungsversprechen gegenüber ihrer Staatsbevölkerung als „Volk“ zurücknehmen und eine interne Differenzierung zwischen einer
leistungsfähigen und einer weniger leistungsfähigen, peripheren Bevölkerung etablieren.
Migranten fallen unter beide Kategorien und indizieren damit die Problematik, dass strittig
ist, welche Kriterien zukünftig konstitutiv der Loyalitäts- und Leistungsbeziehung zwischen Staaten und ihren Bevölkerungen zugrunde gelegt werden, wenn Staaten Migranten
nicht nur abwehren, sondern zugleich umwerben, um den leistungsfähigen Teil ihrer Bevölkerung zu erhöhen.
IV.
Die Migrationsforschung bestimmt üblicherweise als ihren Gegenstand die Untersuchung
der Folgen von Migration im Einwanderungs- und Auswanderungskontext. Die Systemtheorie hält dazu an, diese Kontexte im Hinblick auf Systemreferenzen zu spezifizieren.
Für die Untersuchung der Inklusionschancen von Migranten und ihrer Karrieren als kumulatives Resultat der Geschichte ihrer Inklusionen bedeutet dies, den Blick nicht ausschließlich oder vorrangig auf die Eigenschaften der Migranten als ihre individuellen Inklusionsvoraussetzungen zu richten, sondern die systemspezifischen Strukturbedingungen zu
untersuchen, unter denen Migration bzw. Migranten und ihre Ausstattungen zur Geltung
kommen.
So bilden zum Beispiel Organisationen als rekursive Entscheidungszusammenhänge je
organisationsspezifische Traditionen aus. Daher ist zu untersuchen, in welcher Weise etwa
politische Verwaltungen (dazu Bommes 2003d) oder Organisationen des Erziehungssystems in der Bearbeitung ihrer Problemstellungen selbst einen Spielraum in der Festlegung
dessen haben, was jeweils ein Migrant ist, was im jeweiligen Falle das administrativ oder
erzieherisch relevante Problem ist, mit welchen Mitteln darauf zu reagieren ist usw. Wie
immer solche Organisationen diesen Spielraum ausfüllen, systematisch bedeutsam ist, dass
sie in der Ausfüllung solcher Spielräume vor allem ihre eigenen Probleme lösen. Mit dem
Weiterreichen, dem Verschieben oder der Lösung ihrer je eigenen Probleme der Entscheidung definieren sie, was für ein Problem Migration, was die daraus resultierenden politischen oder erzieherischen Folgen sind, wie vor diesem Hintergrund mit Migranten zu verfahren ist, welche Positionen ihnen zugewiesen werden und ob sie teilnehmen können oder
nicht.
Auf zwei Implikationen dessen sei hier abschließend hingewiesen: 1) Migration bezeichnet sozial nicht eine Art „Kompaktereignis“, das sich in den sozialen Auswirkungen
auf die Sozialstrukturen von Gesellschaft manifestiert. Die Lebenswirklichkeit von Migranten ist wie die aller übrigen Individuen auch durch die gewissermaßen täglich neu zu
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gewährleistende Teilnahme an den differenzierten Strukturen von Gesellschaft bestimmt,
was mit der Ganzheitlichkeit der Problemformulierung „Soziale Integration in die Gesellschaft“ eher verstellt ist. Migration und soziale Teilnahme gelingen bzw. misslingen politisch, ökonomisch, rechtlich, erzieherisch, gesundheitlich etc. auf je verschiedene Weise,
führen in verschiedenen Kombinationen zu je unterschiedlichen Ergebnissen und sind mit
je anderen Problemstellungen und Reaktions- und Verarbeitungsmodi in den verschiedenen
Teilbereichen verknüpft. Versteht man wie dargelegt internationale Migration in der modernen Gesellschaft formal als eine Form der sozialen Mobilität zur Realisierung von
Teilnahmechancen an den für die Lebensführung relevanten Teilbereichen der modernen
Gesellschaft, dann gelingt Migranten diese Realisierung in unterschiedlichem Ausmaß, abhängig von ihren individuellen Voraussetzungen und von den politisch, rechtlich, ökonomisch, erzieherisch, religiös usw. differenzierten Rezeptionsstrukturen von Gesellschaft. In
diesen verschiedenen Bereichen wird – auf durchaus unterschiedliche Weise – im Verlauf
von Migrationsprozessen festgelegt, welche Art von Problemstellungen Migration unter
politischen, rechtlichen, ökonomischen usw. Gesichtspunkten bezeichnet und wie diese zu
bearbeiten ist. Allgemein gesprochen: Die je gegeneinander variierenden sozialen Teilnahmeoptionen von Migranten an den differenzierten Sozialstrukturen von Gesellschaft,
die verschiedenen Kombinationsformen sind in ihren Auswirkungen sowohl auf diese Sozialstrukturen wie auf den Verlauf der sozialen Inklusionskarrieren von Migranten zu untersuchen.
2) Von hier aus lässt sich zugleich die Problemstellung der Integration auf eine andere
Weise wieder aufnehmen. Die Forschung zur Integration und Assimilation von Migranten
hat gezeigt, dass das Eindringen von Migranten in die Verteilungsstrukturen der modernen
Gesellschaft und die damit verbundenen strukturierten Ungleichheitsverhältnisse, die in
den reicheren Ländern nach wie vor stark nationalstaatlich indexiert sind, eine weitgehend
regelmäßige Struktur besitzt und dass die Assimilationsverhältnisse daher relativ fest gekoppelt oder auch integriert sind: Die Migrationsforschung hat in ihrer Geschichte unter
Assimilation nicht immer genau das Gleiche verstanden. Generell aber hat sie ein mehr
oder weniger starkes Entsprechungsverhältnis zwischen den von ihr unterschiedenen Di16
mensionen der Assimilation angenommen.
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Die jüngere Transnationalismus-Forschung kann man im Kern als eine empirische
Infragestellung der These der nationalstaatlich vermittelten strikten Kopplung oder Integration zwischen den verschiedenen Assimilationsformen verstehen. Mit der Behauptung
der Ausdehnung transnationaler Beziehungen wird darauf hingewiesen, dass soziale Syste18
me, an denen Individuen teilnehmen, nicht nationalstaatlich eingehegt sind. Entsprechend kann auch die Lebensführung von Individuen mehr oder weniger dauerhaft staatsgrenzenübergreifend orientiert sein: Dies kann wieder die verschiedensten Bereiche wie
die Familie, Bildung, Gesundheit, Ökonomie oder Politik betreffen. Im Beispiel: Migranten können im Einwanderungskontext arbeiten, um das Geld im Herkunftskontext zu investieren, die Familie zu versorgen und sich dort in lokale oder nationale politische Projekte
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einzumischen. Sie können als erfolgreiche Migranten Geld in der Herkunftsregion investieren und entsprechende Industrien aufbauen wie im Fall indischer IT-Spezialisten. Diese
transnationalen Formen der Lebensführung kommen in unterschiedlichen Kombinationen
auf der Basis unterschiedlicher Ressourcenverfügung von Migranten und in unterschiedlichen sozialen Kontexten vor (für viele Hunger 2000, Levitt 2001, Müller-Mahn 2000,
Singhanetra-Renard 1992). Vor diesem Hintergrund ist die zentrale Aussage des Transnationalismus im Grunde: Empirisch ist im Prozess fortschreitender Globalisierung und
unter Bedingungen des Transnationalismus eine Entkopplung oder auch Desintegration der
verschiedenen Assimilationsformen zu beobachten und es entstehen neue Variationsmöglichkeiten zwischen ihnen. Der nationalstaatliche Bezugsrahmen verliert für die Integration, d. h. die Einschränkung des Variationsspielraums der Assimilationsformen an Bedeutung. Systemtheoretisch kann diese Kontroverse als Frage nach dem Zusammenhang zwischen der differenzierten Strukturentwicklung der verschiedenen Teilsysteme der modernen Gesellschaft und der mehr oder weniger starken Integration der Inklusionskarrieren
von Migranten in diesen Systemen sowie der darüber vermittelten Zugänge zu sozialen
Ressourcen konzeptualisiert werden.
Insgesamt erlaubt das Analysepotential der Systemtheorie also, Wanderungen als soziale Phänomene differenziert im Hinblick auf die sozialen Systeme, in denen sie relevant
werden, zu untersuchen. Entsprechend ist zu unterscheiden, ob empirische Analysen von
Migration und ihren Folgen auf der Ebene von Funktionssystemen, Organisationen oder
Interaktionen angesiedelt sind. Anstelle der Untersuchung von Wanderungen als „Wechsel
in eine andere Gesellschaft“ (Treibel 1999, 21) ermöglicht die Unterscheidung von
Systemreferenzen die Erforschung von Migration in der Weltgesellschaft auf unterschiedlichen Ebenen: die Versuche von Migranten, Inklusionschancen in Funktionssystemen und
ihren Organisationen durch geographische Mobilität zu realisieren; die je differenzierten
ökonomischen, politischen, rechtlichen oder erzieherischen Folgen dieser Versuche; die
Organisationsbildungen, die daraus in Ausgangs- und Zielregionen resultieren; und
schließlich die Veränderung von Interaktionsstrukturen, die, festgemacht an der Beobachtung diskrepanter Kommunikationsformen und Erwartungsstrukturen, in der Migrationsforschung als Kulturdifferenz oder Problematik interkultureller Beziehungen registriert
werden.
Anmerkungen
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Die Migrationsforschung reklamiert zugleich, interdisziplinär ausgerichtet zu sein. Dabei bleibt aber vielfach ganz unklar, worin zum einen ihr je disziplinär spezifischer
Beitrag besteht und was zum anderen das Inter- genau bezeichnet. Definierend scheint
die übergreifend geteilte normative Übereinstimmung hinsichtlich der (politischen)
Bedeutung der Problemstellungen von Integration, Ungleichheit und Konflikt zu sein.
Was jeweils mit sozialer Integration und Ungleichheit im einzelnen gemeint ist, bedarf
daher angesichts des Wertecharakters keiner allzu genauen Bestimmung.
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Jenseits der Plausibilität von Alltagsbeispielen wird nicht ersichtlich, welche Sozialstruktur operational mit einem Sozialraum bezeichnet ist, warum damit ein geeigneter
übergreifender Bezugsrahmen für die Analyse von Migration und ihren sozialstrukturellen Implikationen (anstelle eines nationalstaatlichen Gesellschaftsbegriffs) gewonnen sein soll und was analytisch die „vier Dimensionen sozialräumlicher Inkorporation“ (ökonomisch, sozial, kulturell, politisch) jenseits der Reklamation des ganz
„Eigenen und Neuen“ genau unterscheiden; vgl. Pries in diesem Band. Im einzelnen
dazu genauer Bommes 2003a.
Die politische Seite bleibt hier unberücksichtigt; es ist aber auffällig, dass die oftmals
anzutreffende Präferenz der Migrationsforscher für Integration und Gleichheit in den
letzten Jahren auf eine gewisse politische Ungeduld stößt (dazu Luft 2003). Dafür gibt
es viele, nicht nur in der wissenschaftlichen Praxis der Migrationsforschung liegende
Gründe, sie sind aber sicher auch darin zu suchen, dass oftmals nicht deutlich unterschieden worden ist zwischen wissenschaftlichen und politisch normativen Aussagen.
Für die Ungleichheitsforschung hat Geißler (1996) diesen normativen Orientierungsrahmen der Ungleichheitsforschung in Auseinandersetzung mit der Debatte über sog.
neue Ungleichheiten in Erinnerung gerufen – und die Position von Migranten in den
Verteilungsverhältnissen der Bundesrepublik wird dann zum systematischen Indiz für
gesteigerte Ungleichheitsverhältnisse, wenn sie nicht mehr als vorübergehend betrachtet werden kann.
Es blieb der PISA-Studie überlassen, darauf hinzuweisen, dass der Erfolg von Migrantenkindern im Bildungssystem stark von der Struktur der jeweiligen nationalen
Organisationsformen abhängt. Welche Schlussfolgerungen daraus in der Bildungs- und
Migrationsforschung zu ziehen sind, ist umstritten, aber jedenfalls liegt damit ein
Blick auf den Zusammenhang von Migration, Organisationsformen des Bildungssystems und ihre sozialen Effekte nahe.
Das nachfolgende ist die erweiterte und überarbeitete Fassung eines Textes, der in der
Schweizerischen Zeitschrift für Politikwissenschaft erschienen ist (Bommes 2001b).
Dabei kommt es nicht so sehr auf terminologische Differenzen, sondern auf die systematische Bedeutung begrifflicher Unterscheidungen an. Die Art und Weise, in der die
Integrations- und Assimilationsproblematik in Arbeiten von Autoren gefasst ist, die,
sei es assimilationstheoretisch, sei es mit Bezug auf neue transnationale Bedingungen
der Integration argumentieren, sowie ihre Differenzen und Übereinstimmungen lassen
sich in dem nachfolgend erläuterten Bezugsrahmen systematisch transparent machen;
vgl. dazu Bommes 2003a.
Als Gesellschaftsstrukturen sind im Prinzip alle Handlungs- bzw. Kommunikationsstrukturen zu betrachten, sofern jede Handlung oder Kommunikation in ihrer spezifischen Ausprägung immer auch der Vollzug, der Ablauf von Gesellschaft und damit
verbunden die Etablierung einer Erwartung im Hinblick auf das ist, was als Nächstes
geschehen kann. In der Soziologie ist jedoch mit der Bezeichnung Sozialstruktur der
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Gesellschaft bzw. Gesellschaftsstruktur üblicherweise mehr gemeint, nämlich die
Identifikation von primären Strukturen oder Differenzen, die weitere Struktur- oder
Differenzbildungen ermöglichen und beschränken. Der Terminus Differenzierungsform bezeichnet in differenzierungstheoretischer Perspektive seit Marx, Weber und
Durkheim diese primären Strukturen (Schimank 1996). In Konkurrenz dazu steht eine
Auffassung, die die Verteilungsstruktur einer Gesellschaft und die daraus resultierenden Sozialstrukturen (Klassen- oder Schichten) als primäre Differenzierungsform zugrundelegt (Schwinn 1998). Zu den damit verbundenen Problemen und sowie genauer
zu der Frage, worin die Grenzen des Sozialstrukturkonzepts der Ungleichheitsforschung auch in Bezug auf ihre eigene Fragestellung liegen vgl. Bommes 2001a.
Aus der Perspektive von Individuen geht es um Sozialisation, den Strukturaufbau psychischer Systeme durch Teilnahme an Kommunikation.
In diesem Sinne ist Assimilation in der modernen Gesellschaft für alle Individuen
alternativlos.
Dazu gehören zum Beispiel die Ausdehnung moderner Verbreitungsmedien und die
weltweite Verdichtung eines kostengünstigen Transportnetzes, die Entstehung von
Kommunikationsnetzwerken vermittels Kettenwanderungen und die dadurch veränderten Erwartungen legitimer Inanspruchnahmen von Individuen. Diese werden dadurch mit Wanderung als Zumutung (z. B. durch die Realisierung unvertrauter Inklusionschancen auf fernen Arbeitsmärkten die familiären Existenzgrundlagen zu sichern)
und als Chance (sich eben dadurch den familiären Inanspruchnahmen zu entziehen)
konfrontiert. Zu den dadurch ausgelösten Ambivalenzen vgl. bereits Thomas/
Znaniecki 1958 (1918/21).
Migrationen finden sich in jeder Gesellschaft, sind aber abhängig von der primären
Differenzierungsform anders strukturiert. In ständischen Gesellschaften sind die Individuen und ihre sozialen Möglichkeiten über Inklusion, über Abstammung vermittelte
ständische Zugehörigkeit definiert. Dies reguliert auch ihre Migrationsmöglichkeiten
als Handwerker, Student oder Pilger und macht gerade darum die Migration der Exkludierten, der Armen, Bettler und Vagabunden zur Bedrohung (Bommes 1999,
58 ff.).
An dem politisch aktuellen Beispiel der sog. Greencard und ihrem vermeintlichen
Fehlschlag kann man dabei zeigen, dass die internationale Migration von Computerspezialisten sich zu weiten Teilen als Migration auf der Basis von Organisationsmitgliedschaft vollzieht. Sie bezeichnet ein Problem der Möglichkeit der flexiblen Verwendung von Personal in global operierenden Unternehmen und ist daher auch zu
weiten Teilen nicht mit den üblichen Problemen verknüpft, die die Migrationsforschung als Probleme der sozialen Integration untersucht, da diese Unternehmen die
Flexibilität ihres Personals durch die Gewährleistung der entsprechenden sozialen
Randbedingungen wie den Zugang von Familienmitgliedern zu Erziehung, Gesundheit
etc. ermöglichen. Diese Form der internationalen Migration auf der Basis von
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Organisationsmitgliedschaft lässt sich hier als Teil der Globalisierung von Unternehmen unter den spezifischen Bedingungen der Ausbildung und Rekrutierung des Personals im IT-Bereich begreifen; vgl. dazu genauer Kolb 2003, Kolb/Hunger 2003.
Das weiß jeder Asylbewerber, der, wenn er das administrative Verfahren zur Überprüfung seines Asylanspruchs bestehen will, sorgfältig die kommunizierten Motive im
Hinblick auf ihre Anschlußfähigkeit von möglichen anderen Motiven trennen muß.
Kognitive, strukturelle, soziale und identifikative Assimilation; vgl. Esser 1980 im
Anschluss an Gordon. Dies ist auf den ersten Blick plausibel: Wer mehr kognitive Voraussetzungen mitbringt, wird differenziertere Rollenanforderungen erfüllen können.
Wer eine sichere und mehr oder weniger gut bezahlte berufliche Position inne hat,
wird leichteren Zugang zu Gesundheit, Bildung, Recht und Politik haben, mehr soziale
Anerkennung finden und eher soziale Kontakte in diesem Umfeld eingehen können.
Und wer sich in solchen sozialen Kontexten bewegt, kann wiederum entsprechende
kognitive Strukturen aufbauen usw. Entsprechend verhält es sich umgekehrt: Es erscheint unwahrscheinlich, dass man in einem engen ethnischen Milieu kognitive Voraussetzungen erwirbt, derer man bedarf, um die Anforderungen der Schule zu erfüllen
oder um beruflich erfolgreich zu sein und entsprechend für attraktive, gut bezahlte Positionen in Organisationen rekrutiert zu werden. Ausgehend davon ist es ebenfalls unwahrscheinlich, dass man Zugang zu entsprechenden sozialen Netzwerken, Freundschaftsbeziehungen oder Vereinen findet oder sich anderen Zusammenhängen zugehörig fühlt als dem eigenen engen Milieu. Beides – die erfolgreiche Assimilation an die
Erwartungen sozialer Systeme ebenso wie ihr Ausbleiben – scheint einen hohen selbststabilisierenden Charakter zu besitzen.
Und jenseits ihrer theoretischen Unklarheiten.
Davon geht die Theorie der funktionalen Differenzierung ohnehin aus und ist deshalb
als Theorie der Weltgesellschaft konzipiert (Stichweh 2000).
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