pdf, 3MB - architekturwettbewerb

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ARCHITEKTURWETTBEWERB
Auslobungstext zum geladenen | anonymen | einstufigen
Realisierungswettbewerb im Rahmen der Wohnbauförderung
zur Erlangung baukünstlerischer Vorentwürfe für den Neubau des
in Innsbruck
16.11.2015
Inhaltsverzeichnis
A - Allgemeiner Teil – Verfahrenssordnung ......................................................... 3
A1.
Ausloberin und Verfahrensorganisation......................................................... 3
A2.
Gegenstand des Wettbewerbes ....................................................................... 3
A3.
Art des Wettbewerbes........................................................................................ 3
A4.
Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe ............................................ 4
A5.
Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln........................................................ 5
A6.
Verfahrensablauf und Termine.......................................................................... 6
A7.
Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung .........................................9
A8.
Absichtserklärung der Auftraggeberin .............................................................10
A9.
Vergütung............................................................................................................11
A10. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen............................................11
A11. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ....................................................12
A12. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht...................................................13
B - Besonderer Teil..................................................................................................14
B1.
Aufgabenstellung ...............................................................................................14
B2.
Planungsrichtlinien und Planungshinweise .......................................................17
B3.
Beurteilungskriterien ........................................................................................... 29
C – Beilagenverzeichnis.......................................................................................... 30
Allgemeiner Hinweis:
alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen
Frauen und Männer gleichermaßen.
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A - ALLGEMEINER TEIL - VERFAHRENSORDNUNG
A1. Ausloberin und Verfahrensorganisation
A1.1
Ausloberin
Diözese Innsbruck
Riedgasse 11
6020 Innsbruck
A1.2
Verfahrensorganisation (Wettbewerbsbüro und Abgabeadresse)
architekt vogl-fernheim ZT-GmbH
Richardsweg 1, 6020 Innsbruck
T +43 512 560303, [email protected]
Bürozeiten: MO – DO 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 09:00 – 13:00 Uhr
Modellbau:
steck-modellarchitektur, DI Christoph Steck
Weiherburggasse 5a, 6020 Innsbruck
tel +43 (0) 512 560828 fax +43 (0) 512 560828
[email protected], www.modellarchitektur.at
A1.3 Rechnungsadresse
Rechnungen für Preisgelder sind bei der Ausloberin im Original einzureichen.
Die Auszahlung erfolgt erst nach Rechnungslegung.
A2. Gegenstand des Wettbewerbes
Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen für den Neubau des CARITAS
INTEGRATIONSHAUSES in Innsbruck. Dieses soll als multifunktionales Gebäude
unterschiedliche Bereiche wie Wohnen, Bildung und Begegnung unter
einem Dach vereinen.
A3. Art des Wettbewerbs
Der Wettbewerb wird als geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb im
Rahmen der Wohnbauförderung durchgeführt.
Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des
Verfahrens, bis zum Abschluss der Jurysitzung des Preisgerichtes erhalten.
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A4. Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe
A4.1. Nachfolgende Architekten wurden zur Teilnahme geladen:
Von der Ausloberin wurden folgende Teilnehmer nominiert:
-
beaufort Architekten, Innsbruck
-
einszueins architektur, Wien
-
gaupenraub Architekten, Wien
-
gritsch.haslwanter architekten, Silz
-
Architekt Paolo Pizzignacco, Innsbruck
-
Architektin Barbara Poberschnigg, Innsbruck
-
Architekt Wolfgang Pöschl, Mils
-
Architekten Reich/Waltl, Innsbruck
-
Architekten Scharfetter_Rier, Innsbruck
-
Architekt Albert Weber, Hall in Tirol
Von der „Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Tirol und
Vorarlberg wurden folgende Teilnehmer nominiert:
-
bad architects ZT KG, Innsbruck
-
dreiplus Architekten ZT GmbH, Innsbruck
-
Architekt Dipl.-Ing. Christoph Eigentler, Innsbruck
-
Architektin Dipl.-Ing. Julia Höss, Innsbruck
-
Legos Architektur ZT GmbH, Zams
-
Architekt Dipl.-Ing. Klaus Jahnel, Innsbruck
-
ARGE Architekt Dipl.-Ing. Dietmar Rossmann und Architekt Dipl.-Ing. Markus
Tauber, Innsbruck
-
Architektin Dipl.-Ing. Ingrid Schwärzler, Innsbruck
-
Architekt Dipl.-Ing. Wolfgang Sterneder, Innsbruck
-
Architekt Dipl.-Ing. Werner Weger, Reutte
A4.2. Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten:
Etwaige Arbeitsgemeinschaften geladener Teilnehmer mit nicht
zugeladenen Büros sind grundsätzlich zulässig, müssen aber zur Freigabe
der Ausloberin und der Kammer bis zum 20.11.2015 bekannt zu geben.
Hinweis: alle Teilnehmer einer Arbeitsgemeinschaft müssen berechtigt sein,
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die zu vergebenden Leistungen zu erbringen.
Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen
Teilnehmern mitgeteilt.
Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt
(auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme
zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser
beteiligt ist.
Varianten sind nicht zulässig.
A4.3. Mitarbeiter und Konsulenten anderer Fachrichtungen:
Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des
Projektes mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden von
der Ausloberin bei der Veröffentlichung angeführt.
A4.4. Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe:
Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2
der WSA 2010. Weiters gelten die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß §17 der WSA 2010.
A5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln
A5.1. Rechtsgrundlagen:
Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:
a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings
b) der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen (Beilagen C1-C7)
c) Richtlinie AdTLR zur „Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben
in der Wohnbauförderung / Ausgabe 01.07.2012“
d) der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010, Teil B und Teil C)
Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.
A5.2
Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:
Mit der Einreichung seines Wettbewerbsbeitrages nimmt jeder Teilnehmer
sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen
an.
Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur
Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich
zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und
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Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist.
A5.3
Kooperation mit der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten:
Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der Architekten
und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg hinsichtlich der Wahrung
der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft.
Mit Schreiben vom 30.10.2015 hat die Kammer ihre Kooperation mit der
Ausloberin durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 33/15 bekundet und
ihre Preisrichter nominiert.
A6. Verfahrensablauf und Termine
Ausgabe der Unterlagen:
Konstituierende Sitzung des Preisegerichtes:
Örtliche Begehung und Hearing:
Treffpunkt: 11:00 Uhr, Pfarrsaal Schutzengelkirche,
16.11.2015
25.11.2015
25.11.2015
Gumppstrasse 65.
Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro:
01.12.2015 – 12:00 Uhr
Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing): 16.12.2015
Abgabe Pläne:
23.02.2016, 18:00 Uhr
Abgabe Modell:
01.03.2016, 18:00 Uhr
Abgabeort:
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Richardsweg 1, 6020 Innsbruck
T +43 512 560303
e-mail: [email protected]
Bürozeiten: MO – DO 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 09:00 – 13:00 Uhr
Beurteilungssitzung des Preisgerichts:
voraussichtlich 23.03.2016
Präsentation Ausstellung: im Anschluss, Termin und Ort wird bekanntgegeben
A6.1
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen:
Die Wettbewerbsunterlagen werden in digitaler Form am 16.11.2015 durch
das Wettbewerbsbüro an die Teilnehmer übermittelt. Von der Ausloberin
wurde ein Umgebungsmodel in Auftrag gegeben. Die Modelleinsatzplatten
mit angrenzender Bebauung werden beim Hearing übergeben.
A6.2. Konstituierende Sitzung:
Die konstituierende Sitzung der Jury mit Wahl des Juryvorsitzenden, des
Schriftführers und deren Stellvertreter erfolgt vor der örtlichen Begehung und
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dem Hearing am 25.11.2015.
Das Wahlergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern bekanntgegeben.
Die Freigabe der gegenständlichen Wettbewerbsausschreibung durch die
Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen.
A6.3. Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung:
Am 25.11.2015 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Hearing mit
Besichtigungs- und Begehungsmöglichkeit vor Ort statt.
Treffpunkt: 11:00 Uhr, Pfarrsaal Schutzengelkirche, Gumppstrasse 65.
Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 01.12.2015 – 12:00
Uhr per email einlangend zulässig.
Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und
fließen nicht in die Fragebeantwortung ein.
Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an das
Wettbewerbsbüro zu richten ([email protected]).
Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Ergebnisse
des Hearings werden bis 16.12.2015 den Teilnehmern und den Mitgliedern
des Preisgerichtes per e-mail übermittelt.
A6.4. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:
Die Projekte müssen - entsprechend verpackt zu den genannten Terminen
im Wettbewerbsbüro
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Richardsweg 1, 6020 Innsbruck
unter Wahrung der Anonymität einlangen.
Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.
Achtung: Per Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen ebenfalls spätestens zum oben angeführten Termin im
Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Die geladenen Teilnehmer tragen dafür
das Risiko.
Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für
Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen.
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A6.5.
Vorprüfung und Preisgericht:
Die Vorprüfung erfolgt unmittelbar nach dem Abgabetermin. Der Bericht
darüber ist nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen, sondern dient
ausschließlich dem Preisgericht.
Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte
voraussichtlich am 23.03.2016 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts
ist nicht öffentlich.
Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilung bzw. Reihung
der Wettbewerbsbeiträge anhand der definierten Beurteilungskriterien
durch das Preisgericht.
Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb
befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des
Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden.
Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende
Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter
Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben.
Die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts erfolgt
im Beisein des Preisgerichts.
Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann
teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des
Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung.
Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei
der Entscheidungsfindung in Sachfragen nach Bedarf anwesend sein, sind
aber nicht stimmberechtigt. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne
Stimmrecht beiziehen.
A6.6. Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:
Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der
zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben.
Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern
sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten innerhalb von 10 Tagen zur Kenntnis übermittelt.
Der Ort und der Zeitpunkt der Ausstellung werden im Protokoll des
Preisgerichts festgehalten. Erst nach Ende des Auslobungsverfahrens sind die
Preisrichter und Preisrichterinnen berechtigt, über Entscheidungsgründe
Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt
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wird.
Zu Beginn der Ausstellung ist eine öffentliche Präsentation des Ergebnisses
geplant.
A6.8. Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet
Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation
ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals
http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten
und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten
mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere
Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln
ersucht:
- Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi
Auflösung, auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter
Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein;
- Dateigrößen möglichst klein (<1MB), mit Inhaltlich eindeutige
Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer_plan1.pdf“;
- Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf- dokumente.
A6.9. Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten
Die Verfasser können ihre Beiträge, so die Ausloberin diese nicht mehr
benötigt, nach Ausstellungsende bzw. nach erfolgter Information darüber,
im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden
entsorgt (entsprechende Fristen werden noch bekanntgegeben).
A7. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung
A7.1. Hauptpreisrichter:
Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S)
Architekt Mag.arch. Ernst Linsberger (F), von der Kammer nominiert
Ersatz: Architektin Mag.arch. Silvia Fracaro
Architekt Mag.arch. Hanno Schlögl (F), von der Kammer nominiert
Ersatz: Architektin Dipl.Ing. Silvia Boday
Mag. Markus Köck (S), Finanzkammerdirektor Diözese Innsbruck
Ersatz: Ing. Klaus Lechner, Bauamt der Diözese Innsbruck
Georg Schärmer (S), Direktor der Caritas der Diözese Innsbruck
Ersatz: Mag. Michael Engele, Verein Integrationshaus
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Mag. Otto Flatscher (S), Wohnbauförderung
Ersatz: Dipl. Ing. Roland Kapferer
Dipl. Arch. Erika Schmeissner-Schmid, (F) Stadtplanung Innsbruck
Ersatz: Dipl. Ing. Irene Zelger
Amtsf. StR Mag. Gerhard Fritz (S), Vertreter der Stadt Innsbruck
Ersatz: Amtsf. StR Ernst Pechlaner
Dipl.Ing. Heike Langenbach, (F) Vertreterin d. Innsbrucker Gestaltungsbeirats
Ersatz: Arch. Dipl. Ing. Bettina Brunner-Krenn
A7.2. Berater ohne Stimmrecht:
Ing. Klaus Lechner, Bauamtsleiter der Diözese Innsbruck
MMag. Elisabeth Haun (Vertreterin des Vereins Integrationshaus)
Mag. Michael Engele, (Vertreter des Vereins Integrationshaus)
A7.3. Vorprüfung (ohne Stimmrecht):
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A8. Absichtserklärung der Auftraggeberin
Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt nach
Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des
Preisgerichts, die Vergabe des Planungsauftrages Architektur an den
Wettbewerbssieger vorzunehmen. Das Honorar wird auf Basis der
LM.VM.OA (Objektplanung Architektur) verhandelt.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden
städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten
erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren
Bearbeitung zu verlangen.
Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und
architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.
Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.
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A9. Vergütung
Die Ausloberin hat insgesamt als Vergütung (Aufwandsentschädigungen
und Preisgelder) eine Gesamtsumme von netto € 73.000,00
vorgesehen (Aufwandsentschädigungen €50.00,00, Preisgelder €23.000,00).
Die Summe der Aufwandsentschädigungen wird auf alle Teilnehmer, sofern
das eingereichte Wettbewerbsprojekt den Bestimmungen der Auslobung
entspricht, zu gleichen Teilen aufgeteilt (d.h. bei 20 Teilnehmern erhält jeder
Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung von €2.500,00).
Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung):
1.Rang = Gewinner
€ 7.666,00
2.Rang
€ 6.134,00
3.Rang
€ 4.600,00
2 Anerkennungspreise zu je
€ 2.300,00
In zu begründenden Ausnahmefällen bleibt es dem Preisgericht
vorbehalten, eine andere Aufteilung der ausgesetzten Preisgelder
vorzunehmen. Dabei ist aber die Gesamtsumme in jedem Fall zu vergeben.
Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen
den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den
Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.
A10. Umfang und Form der zu erbringenden Leistungen
Für die Präsentation steht pro Wettbewerbsarbeit eine Fläche von maximal
drei Blättern im Format DIN A0 zur Verfügung. (Achtung: Hochformat – die
Pläne werden nebeneinander aufgehängt).
Farbige Darstellungen sind erwünscht, Schaubilder sind nicht erlaubt und
werden überklebt. Die Pläne sind gerollt abzugeben.
•
-
Die Präsentationspläne haben folgendes zu beinhalten:
Lageplan 1:500, genordet mit Freiflächen- und Erschließungskonzept
Schwarzplan 1:2000
Grundrisse 1:200 Untergeschoß, Erdgeschoß mit Außenanlagen,
Obergeschoße bzw. Regelgeschoß sowie davon abweichende Geschoße
städtebaulich aussagekräftige Schnitte und Ansichten 1:200 mit Angabe
der Bezugshöhe +/- 0,00 und dem Bestandsgelände sowie Darstellung
des Bestandsgeländes und der benachbarten Gebäude
Achtung: zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die Außenwandstärken
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mit 40cm anzunehmen.
Fluchtwegkonzept (kann auch in die Grundrisse eingearbeitet sein)
zusätzlich zu den Präsentationsplänen sind idente Pläne als Prüfexemplare
im selben Layout und selber Größe abzugeben
-
•
Projektmappe mit folgendem Inhalt:
-
Präsentationspläne verkleinert auf A3
Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Materialisierung,
zu Konstruktion und statischem Konzept sowie zum Energiekonzept, max.
2 DINA4 -Seiten
Datenblatt gemäß Beilage C6 Raum- und Funktionsprogramm
Verzeichnis der Unterlagen (siehe Punkt A11.3)
•
Verfasserbrief gemäß Beilage C7 (mit beigelegten verkleinertem
Wettbewerbsplan)
•
Baumassenmodell 1:500, Vorgabe: matt weiss zur besseren
Vergleichbarkeit!
1 CD mit eingereichten Unterlagen in digitaler Form:
ACHTUNG: Der Inhalt der CD darf keinerlei Hinweise auf die Identität des
Verfassers enthalten!
-
Wettbewerbspläne als pdf (mit entsprechend geringer Auflösung für die
Veröffentlichung auf http://www.architekturwettbewerb.at )
-
-
Prüfpläne als dwg oder dxf. Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei
sind die Grundgrenzen darzustellen. NF und die BGF sind auf je einem
eigenen Layer darzustellen.
Erläuterungsbericht (docx und pdf)
-
Datenblatt C6 (excel und pdf)
A11. Formale Bedingungen und Kennzeichnung
A11.1. Pläne, Schriftstücke und sonstige Unterlagen
Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten muss anonym erfolgen. Beiträge,
deren Anonymität nicht in allen Bereichen gewährleistet ist, werden
ausgeschieden.
Jeder eingereichte Beitrag ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus
sechs Ziffern besteht (Größe max.10mm), und auf jedem Plan und auf jedem
Schriftstück der Arbeit (bei Mappen nur auf dem Titelblatt) rechts oben
anzubringen ist.
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Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben weiters die Aufschrift
„Neubau Integrationshaus Innsbruck“ zu enthalten.
Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden. Die innere Verpackung ist mit der Kennzahl und der Bezeichnung
zu versehen, d ie äußere Verpackung hat nur die Bezeichnung des
Wettbewerbes zu tragen.
A11.2. Verfasserbrief:
Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener,
Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift
„Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt aufweist: Name, Adresse und
Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und
beigezogenen Fachplaner (gemäß Beilage C07).
Dem Verfasserbrief ist ein verkleinerter Wettbewerbsplan (im Format A4)
beizulegen.
A11.3. Beilagenverzeichnis:
Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen
beizufügen.
A12. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht
Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen
Ausarbeitungen der Wettbewerbsprojekte geht durch die Bezahlung der
Vergütung auf die Ausloberin über.
Das geistige Eigentum (Urheberrecht)
(Werknutzung) verbleiben beim Verfasser.
sowie
die
Verwertungsrechte
Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der
Wettbewerbsarbeiten, unter Nennung der jeweiligen Projektverfasser .
Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu,
wobei die Ausloberin stets zu nennen ist.
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B – BESONDERER TEIL
B1.
Aufgabenstellung
B1.1. Allgemeines zur Bauaufgabe:
Die Caritas der Diözese Innsbruck betreibt eine Vielzahl sozialer
Einrichtungen. Ihrem Leitbild entsprechend stellt das engagierte Handeln für
und mit Menschen in Not eine Lebenshaltung der Solidarität und des Teilens
dar. Jeder Mensch, jedes Leben ist einzigartig und unbedingt wertvoll mit
dem Recht auf ein Leben in Würde.
Das Cartias-Integrationshaus wurde vor 17 Jahren am Standort in Innsbruck
Pradl gegründet. Die damalige Vision eines gelungenen Zusammenlebens
ist hier gelebte Wirklichkeit geworden. Seither haben viele unterschiedliche
Menschen das Leben im Integrationshaus geprägt.
Das bestehende Gebäude ist nunmehr in die Jahre gekommen, die
Bausubstanz weist inzwischen grobe Mängel auf, sodass eine menschenwürdige Unterbringung in diesem Haus nicht mehr gewährleistet ist.
Aus diesem Grund wurde die Entscheidung für den Neubau des
Integrationshauses am selben Standort in Innsbruck getroffen.
Das Integrationshaus ist mehr als ein Wohnhaus: es versteht sich als Symbiose
aus Integrativem Wohnen, gemeinschaftlichem Tun, Arbeiten, Kultur, Sport
und Religion.
Ziel ist das Zusammenwohnen und -wirken von Menschen verschiedener
Herkunft in Frieden und im Sinne eines bereichernden Austausches - und
damit die Vermeidung einer Ghettobildung.
Einheimische, Flüchtlinge, ehemalige Obdachlose, Familien und
Alleinstehende, Alte und Junge, kurz: ALLE Menschen können im neuen
Integrationshaus ein Zuhause finden. Entscheidend ist dabei die richtige
Balance zwischen Nähe und Distanz, zwischen Verbindlichkeit und
Freiwilligkeit. Privates, selbstbestimmtes Wohnen ist ein wesentliches
Merkmal.
Das Integrationshaus bietet nicht nur ein Zuhause, auch zahlreiche
integrative Projekte finden hier einen Ort. Durch diese, meist multikulturellen
Veranstaltungen und Treffen nehmen eine Vielzahl von BesucherInnen und
Gästen am vielfältigen Hausleben teil.
Die Aufgabenstellung erhebt somit den Anspruch, das neue
Integrationshaus als Zentrum der Begegnung, des Miteinander, der Kultur
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und der Bildung zu etablieren. Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für eine
wohlige, einfache (weniger ist mehr!) aber qualitätvolle Atmosphäre.
Architektur und Außenraumgestaltung sollen darauf ausgelegt sein,
Kontakte und gemeinschaftliche Aktivtäten zu fördern. Der private
Wohnbereich wird durch großzügige Gemeinschaftseinrichtungen ergänzt.
Darüber hinaus soll das Projekt einen entscheidenden Beitrag zur weiteren
Entwicklung des Stadtteils Pradl Ost leisten.
Die Diözese Innsbruck als Grundeigentümerin mit der Caritas als Betreiberin
erwartet sich zukunftsfähige und innovative Beiträge, die der
anspruchsvollen Aufgabenstellung der Verknüpfung der verschiedenen
Nutzungen gerecht werden. Die konkreten Nutzungsbereiche sind im
Raumprogramm (Beilage C06) angeführt.
In der Ausarbeitungsphase des Siegerprojekts sollen, im Sinne der Schaffung
von Identifikation, in einem vorgegebenen Rahmen zukünftige
BewohnerInnen in den Planungsprozess miteinbezogen werden.
B1.2.
Wettbewerbsareal:
Das Wettbewerbsgebiet für die Errichtung des Integrationshaus NEU weist
eine Größe von ca. 5.850 m² auf, und umfasst die Grundparzellen .1406
und 1395/2. Das Areal liegt im Stadtteil Pradl, direkt an der Gumppstraße.
Im Nordosten verläuft eine Geländekante, und im Anschluß daran ein
Grünzug mit Kleingartensiedlungen und Sportanlagen.
Im Nordwesten grenzt das Grundstück an Wohnhöfe. In unmittelbarem
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Anschluß befindet sich das Projekt “Pradl Ost / Südtiroler Siedlung” (siehe
Beilage C2.3).
Im Süden grenzt das Grundstück an Stadtvillen bzw. Einfamilienhäuser.
Weiters südöstlich entsteht derzeit der neue Pflegetrakt des Wohn-und
Pflegeheim Pradl. (siehe Beilage C2.4).
Hinweis:
Die Grundgrenzen sind bereits verhandelt, die Eintragung in den
Grenzkataster ist in Vorbereitung.
Der Bauplatz weist einen großen Baumbestand auf, über welchen ein
Gutachten erstellt wurde. Die erhaltenswerten Bäume sind im Lage- und
Höhenplan C1 vermerkt.
Die
infrastrukturelle
Anbindung
ist
der
Beilage
C3
zu
entnehmen.
Hinweis:
Auf der Liegenschaft befindet sich derzeit eine Trafo-Station, welche im
Bestandsgebäude eingebaut ist (siehe C3.3_Leitungsauskunft Strom). Im
Grundbuch ist diese als Dienstbarkeit eingetragen. Diese Trafostation ist
derzeit abgeschaltet.
Laut Auskunft der IKB ist jedoch für das zukünftige Projekt nach aller
Wahrscheinlichkeit wieder eine eigene Trafostation erforderlich.
Die IKB favorisiert im Sinne der Praktikabilität eine freistehende Aufstellung
einer Kompaktstation (B x T x H ca. 3,5x2x1,8m) im Bereich der
Grundstücksgrenze.
Seitens Ausloberin wird ebenfalls eine freistehende Aufstellung gewünscht, da
eine Integration ins Gebäude hinsichtlich Brandschutz, Be- und Entlüftung,
etc., problematisch ist.
Im Wettbewerbsprojekt ist die Trafo-Station jedenfalls zu berücksichtigen.
Ebenfalls auf dem Grundstück befindet sich die Zufahrt und
Tiefgaragenabfahrt für das nördlich angrenzende Grundstück (Gumppstrasse
69a-c).
Diese Zufahrt ist mit einem Dienstbarkeitsvertrag geregelt, und ist im
Wettbewerb zu berücksichtigen.
B1.3. Kostenrahmen:
Als Obergrenze sind die „angemessenen Gesamtbaukosten“ (Kostenstelle
1,2,3) laut Wohnbauförderungsrichtlinie (lt. Beilage C4) einzuhalten.
Dabei wird differenziert zwischen dem Bereich des „Wohnbau“
(Langzeitwohnen) und des „Sonstigen Heims“ (siehe auch Punkt B2.5).
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Hinweis:
Für den Bereich des Wohnbaus gilt der Satz von 1.655,- Euro bezogen auf
die Bruttonutzfläche (Nettonutzfläche + 40% der Balkon / Terrassenflächen).
Dieser Satz ist ebenfalls für den Bereich des „Sonstigen Heims“
heranzuziehen, allerdings hier inklusive der anteiligen Verkehrsflächen.
B1.4.
Zeitrahmen:
Der Baubeginn für das Integrationshaus ist Anfang 2017 geplant, die
Inbetriebnahme soll im Herbst 2018 erfolgen.
Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich, im
Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende
Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen.
B2.
Planungsrichtlinien und Planungshinweise
B2.1. Vorschriften, Richtlinien, Normen:
Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere
die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen
(insbesondere die OIB- Richtlinien), das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz
mit der zugehörigen Wohnbauförderungsrichtlinie (Beilage C4), das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG - www.arbeitsinspektion.gv.at)
incl. der zugehörigen Verordnung (insbesondere die
Arbeitsstättenverordnung AStV), in den Gesetzen verankerte
ÖNORMEN, das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), die ÖNORMEN
B1600 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung.
B2.2. Städtebauliche Rahmenbedingungen / Bebauungsbestimmungen:
(Stadtplanung Innsbruck)
Rechtsstand:
Örtliches Raumordnungskonzept / ÖROKO (in Kraft getreten am 06.12.2002):
vorwiegender Nutzung des Baulandes – Wohnen; Dichtezone D1 – niedrige
Dichte (Geschoßflächendichte GFD < 0,4 – 0,8). Entlang der Gumppstraße
Vorsorgefläche für öffentliches Grün. Östlich der Liegenschaft schließt
ebenfalls Vorsorgefläche für öffentliches Grün und Erholung an.
Flächenwidmungsplan 80/gv (in Kraft seit 08.08.1989): Liegenschaft
Gumppstraße 71 ist als Wohngebiet gewidmet. Westlich und nördlich schließt
gemäß Flächenwidmungsplan PR-F9 (in Kraft seit 30.4.2013) gemischtes
Wohngebiet an und südlich der Gumppstraße ist Wohngebiet gewidmet.
Östlich - im Bereich des Hanges – liegt Freiland (Flächenwidmungsplan 80/fqu
– in Kraft seit 1.1.1985)
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Bebauungsplan 63/fu (in Kraft seit 22.05.1991): offene Bauweise, maximal 3
bzw. 4 Vollgeschoße. Geschoßflächendichte von max. 0,8. Straßenflucht
entlang der Gumppstraße. Baufluchten zwischen 0 – 10,5 m Abstand zur
Straßenflucht entlang der Gumppstraße. Mittels Baugrenzlinien werden
Hofflächen und Freiflächen Richtung Osten (Hangkante) von Bebauungen
freigehalten.
Der Bebauungsplan ist außer Kraft getreten.
Verordnung - Örtliche Bauvorschriften: Durch die Pflanzung hochstämmiger
Bäume sollen Stellplätze (möglichst wasserdurchlässig) und Kinderspielplätze
mit hochstämmigen Bäumen bepflanzt werden, um eine entsprechende
Eingrünung (auch zu den anschließenden Verkehrsflächen) zu gewährleisten.
Verordnung - Abstellmöglichkeiten: Bei einem Bedarf bzw. der Errichtung von
mehr als 6 Abstellmöglichkeiten sind diese zur Gänze in Tiefgaragen (mit
ausreichender Überschüttung, Begrünung und Einbindung ans umgebende
Gelände) unterzubringen.
Vorlage beim Innsbrucker Gestaltungsbeirat:
Die stadt-, grün- und verkehrsplanerischen Randbedingungen und
Zielsetzungen wurden anhand einer Textvorlage der Stadtplanung im
Rahmen der 18. Sitzung des Innsbrucker Gestaltungsbeirates am 29./
30.09.2015 nach Durchführung eines Lokalaugenscheines intensiv diskutiert.
Der IGB gab folgende Stellungnahme ab:
Der IGB befürwortet die Durchführung eines 1-stufigen, geladenen
Realisierungswettbewerbs sowie auch ausdrücklich die hierzu vorliegenden
stadt-, grün- und verkehrsplanerischen Randbedingungen und Zielsetzungen.
Eine optimale Integration des Bauprojekts in die nachbarschaftliche
Umgebung auch angesichts der exponierten Situation erscheint für das
Gelingen des Projekts unerlässlich. Dazu kann unter anderem auch der
schöne Altbaumbestand beitragen. Die von der Diözese angestrebte
Baumassendichte von 5,0 wird in ihrer Raumverträglichkeit kritisch gesehen.
Daher soll der Wettbewerb zeigen, welche Dichte unter Zugrundelegung der
notwendigen Qualitätskriterien tatsächlich umsetzbar ist.
Bestand, Umfeld:
Das Wettbewerbsgebiet weist eine Größe von ca. 5.850 m2 auf und umfasst
die Grundparzellen .1406 und 1395/2. Das Areal liegt im Stadtteil Pradl, direkt
nördlich der Gumppstraße. Im Nordosten verläuft die Geländekante, die
Richtung Egerdachstraße ca. 3 Meter abfällt und im Anschluß daran liegt ein das Stadtgebiet gliedernder - Grünzug, der mittels Fuß- und Radwegachse
erschlossen wird und sukzessive als Erholungs-, Sport- und Freizeitbereich
(Stadtteilpark) ausgebaut werden soll. Hier bestehen neben Sport- und
Spielplätzen auch parkartige Bereiche sowie Schrebergartenanlagen und
noch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Ebenfalls an der Egerdachstraße (südöstlich des Integrationshauses) bzw.
18
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südlich der Gumppstraße liegt das Seniorenwohn- und Pflegeheim Pradl, das
mit einem neuen Pflegetrakt entsprechend eines Wettbewerbsergebnisses
demnächst erweitert und ausgebaut werden soll.
Im Nordwesten grenzt das Grundstück an eine Wohnbebauung (ca. 22
Eigentumswohnungen) mit drei oberirdischen Geschoßen (+ teilweise
Dachgeschoß). Die Tiefgarage dieser Wohnbebauung wird entlang der
Westseite des Grundstückes Gp. 1395/2, KG Pradl, erschlossen. Ein ca. 5,5 m
breiter Grundstücksstreifen sichert die Zufahrt und die Tiefgaragen- abfahrt
(Servitut).
Westlich liegt unmittelbar das Projekt “Pradl Ost / Südtiroler Siedlung” der
Neuen Heimat Tirol (NHT), ebenfalls ein Wettbewerbssiegerprojekt, das derzeit
umgesetzt wird. Dabei handelt es sich um eine großflächige Neustrukturierung
und Verdichtung der bestehenden Wohnbebauungen (Bereich zwischen
Gumppstraße und Amthorstraße sowie zwischen Kirche und Integrationshaus),
die etappenweise realisiert werden soll. Die konkrete Planung für die erste
Bauetappe zwischen Am Roßsprung und Gumppstraße sieht ca. 140 neue
Wohnungen (2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen) vor, die als 3- bzw. 4-Spänner
über 12 Stiegenhäuser erschlossen werden. Durch unterschiedliche
Positionierung von 3- bis 5-geschoßigen winkel- und U-förmigen Baukörpern
sowie verschiedener Kuben werden sehr differenzierte und großzügige Hofund Platzbildungen angeboten. Die kompakte Anordnung der Tiefgarage
ermöglicht die Freihaltung eines großen Hofes von Unterbauungen und bietet
hohe Freiraumqualität. Gemeinsam mit dem Landschaftsplanungsbüro wurde
ein qualitätsvolle Grün- und Freiraumkonzept entwickelt. Vielfältig nutzbare
Freiflächen und Erholungsflächen sowie das vorgeschlagene Fußwegenetz
schaffen hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohner und stellen eine
Weiterentwicklung und Fortsetzung der Freiflächen der angrenzenden
Südtiroler Siedlungen dar.
Südlich der Gumppstraße liegt ein stark durchgrüntes kleinstrukturiertes
Wohngebiet. Zwischen Gumppstraße und Kranewitterstraße reihen sich sehr
homogen zwei- bis dreigeschossige Wohnhäuser (meist mit Sattel- oder
Walmdächern) aneinander. Diese weisen Firsthöhen von überwiegend 12
Metern und Wandhöhen kleiner als 10 Meter auf. Ursprünglich bestanden dort
großteils 1- bis 2-Familienhäuser mit Baumassendichten von ca. 1,5. Vereinzelt
sind bereits gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan (BMD 2,3)
Verdichtungen durch Aufstockung bzw. Abbruch und Neubau erfolgt.
Das Grundstück wird von der Gumppstraße aus erschlossen. Richtung Osten
führt diese weiter durch den Grünzug in die benachbarten Stadtteile
Reichenau (Wohngebiet) und Rossau (Betriebsgebiet), hier jedoch nur als für
den Individualverkehr gesperrte Bustrasse (Buslinien C und F) mit Fuß- und
Radweg.
Stadtplanerische Überlegungen:
Die Stadt Innsbruck begrüßt das Vorhaben der Diözese Innsbruck, das
Integrationshaus am gleichen Standort neu zu errichten, mit
Langzeitwohnungen zu erweitern und insgesamt ein Modellprojekt für
integratives Wohnen umzusetzen. Positiv gesehen wird vor allem die Idee,
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Langzeit- und Kurzzeitwohnformen in einem Haus zu beherbergen. So sollen im
neuen Integrationshaus in Zukunft auch 100% geförderte Mietwohnungen
Platz finden. Stadt und Diözese erwarten sich mit dem Neubau einen positiven
Beitrag zur Integration, der sich auf den gesamten Stadtteil auswirken könnte.
Durch die Schaffung eines gemeinsamen Raums für BewohnerInnen mit
vielfältigen Hintergründen und Voraussetzungen soll das Integrationshaus ein
Ort des Austausches und Begegnung sein. Ermöglicht werden soll ein Haus,
das im Rahmen von Veranstaltungen oder Projekten für alle Interessierten
offen ist und damit einen Beitrag für interkulturelles Leben in der Stadt leistet.
Die Nachbarschaft südlich der Gumppstraße hat sich bereits vor Monaten an
die Stadtplanung gewandt und über Lärmemissionen ausgehend vom
Integrationshaus geklagt. Zahlreiche Veranstaltungen und Zusammenkünfte
würden zum Leidwesen der Anrainer besonders in den Sommermonaten im
Freien stattfinden. Dies führte bereits zu zahlreichen Konflikten. Aus diesem
Grund wäre es sinnvoll, VertreterInnen der Nachbarschaft im Vorfeld,
während und nach dem Wettbewerbsverfahren einzubeziehen. Bei der
Konzeption des Neubaus muss darauf geachtet werden, dass die
Gemeinschaftsräume und die gemeinschaftlich genutzten Freiräume so
situiert werden, dass Rücksicht auf die Interessen der Nachbarn im näheren
und weiteren Umfeld genommen wird.
Das ggst. Grundstück weist für die geplante Verdichtung und Ausweitung der
Nutzung unter Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen und
Rücksichtnahme auf die topographische Lage auch die entsprechenden
Voraussetzungen (Lage, Erschließung, Größe, etc.) auf. In Anlehnung an das
westlich angrenzende Wohnprojekt „Pradl-Ost“ der NHT ist eine ähnliche
Baumassendichte zwar denkbar, es muss jedoch genügend Platz für eine der
Nutzung entsprechend großzügige und ausreichende
Außenanlagengestaltung berücksichtigt werden. Ob darum eine von der
Diözese angestrebte Baumassendichte von ca. 5 erreicht werden kann, wird
der Wettbewerb zeigen. Aus stadtplanerischer Sicht ist der Umfang der
umsetzbaren Wohnungen/ Flächen abhängig von der Einhaltung
städtebaulicher Qualitätskriterien.
Die Gestaltung des Freiraums ist einerseits aufgrund der Funktion als Lebens-,
Aufenthalts- und Veranstaltungsraum für BewohnerInnen, BesucherInnen und
Beschäftigte, und andererseits aufgrund der exponierten Landschaftssituation
und der Bedeutung der Hangzone für den Grünzug wesentlicher Teil der
Wettbewerbsaufgabe. Es erscheint sinnvoll, LandschaftsplanerInnen im Zuge
der Wettbewerbsbearbeitung beizuziehen. Jedenfalls ist die MA III, Amt für
Grünanlagen, in das Wettbewerbsverfahren einzubinden.
Die Liegenschaft ist mit einer Dienstbarkeit belastet: Es handelt sich um die
Tiefgaragenzufahrt für die nördlich angrenzende Wohnbebauung entlang der
gesamten Westseite des Grundstückes. Der Diözese wurde seitens der
Stadtplanung im Sinne einer Optimierung der vorhandenen Freiflächen
nahegelegt, bezüglich einer möglichen Integration dieser Zufahrt (im Rahmen
der ggst. Projektentwicklung) mit der Nachbarschaft in Kontakt zu treten.
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STADT-, GRÜN- UND VERKEHRSPLANERISCHE RANDBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN FÜR DAS WETTBEWERBSVERFAHREN:
Wesentliche planerische Herausforderung des Wettbewerbs ist die
überzeugende Anordnung der vielschichtigen Nutzungen am ggst. Areal,
sodass keine Nutzerkonflikte intern und zu den Anrainern entstehen, die
städtebauliche Situation berücksichtigt und der Neubau der vorliegenden
Topografie (Hangkante mit anschließendem öffentlichen Grünzug) gerecht
wird.
Baustruktur:
•
Städtebauliche Integration der Baustruktur und der Höhenentwicklung
in den Umgebungsbestand unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen in
der Umgebung (Wohnbebauung „Pradl – Ost“ und „Seniorenwohn- und
Pflegeheim Pradl“)
•
Höhenentwicklung: Berücksichtigung der direkt anschließenden
Wohnbebauungen. Logische Konsequenz der angestrebten Verdichtung und
der gewünschten Freiflächen bedeuten Richtwerte hinsichtlich der
Höhenentwicklung der Neubauten mit Erdgeschoß zuzüglich 3 bis 4
Obergeschoße. Je nach vorgeschlagener städtebaulicher Struktur kann sich
auch eine Differenzierung ergeben. Wesentlich dabei ist, dass die
Wohnqualität möglichst gering beeinträchtigt und die topographische Lage
an der Hangkante berücksichtigt wird.
•
Die Straßenfluchtlinie entlang der Gumppstraße verläuft entlang der
Grundstücksgrenze. Die Gumppstraße endet für den Individualverkehr als
Sackgasse in Form eines Kreisverkehrs. Der bestehende relativ neue
trichterförmige Straßenausbau mit den Gehsteigen und der begrünten
Böschung samt Baumpflanzungen soll in dieser Form erhalten bleiben.
•
Die Diözese strebt eine Baumassendichte von ca. 5,0 an. Der
Wettbewerb soll zeigen, welche Dichte unter Zugrundelegung der
notwendigen Qualitätskriterien (Wohnqualität innerhalb der Neubauten/ des
Neubaus und für die Nachbarschaft, städtebauliche Qualität,
Freiraumqualitäten...) tatsächlich umsetzbar ist, wobei keine einseitige
Dichtemaximierung auf Kosten städtebaulicher Qualitäten und
Wohnqualitäten erfolgen darf.
•
Einhaltung der Abstandsbestimmungen nach der Tiroler Bauordnung
(TBO 0,6-fache Wandhöhe) zu den westlichen, nördlichen und östlichen
Nachbarn. In Richtung Gumppstraße und ist die Baukörperdisposition nach
städtebaulichen und freiräumlichen Qualitätskriterien grundsätzlich frei
gestaltbar. Von den WettbewerbsteilnehmerInnen wird eine integrative
städtebauliche Lösung unter Ausnutzung der Topografie erwartet.
Die den öffentlichen Grünzug flankierende Hangzone (Freiland) soll in ihrer
Wirkung als Grünraum verstärkt werden. Ein zu massives Heranrücken der
Neubebauung ist zu vermeiden. Bei der Baukörpersituierung und –
konfiguration sind in diesem Bereich dem Gesichtspunkt der räumlichen
Qualität des öffentlichen Grünraumes einschließlich Schnittstelle zum
Straßenraum Gumppstraße hohe Bedeutung beizumessen.
21
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•
Qualitätsvolle Gestaltung der Dächer und Dachaufbauten als fünfte
Fassade (guten Einsehbarkeit von oben). Extensive Begrünung von
Flachdächern oder flach geneigten Dächern. Bereiche für Solaranlagen oder
andere technische Maßnahmen sind bei der Gestaltung der Gebäude bzw.
Dachlandschaft integriert zu berücksichtigen.
Grünraum- / Freiflächengestaltung:
•
Im Sinne der Fortführung der bestehenden sowie geplanten
hochwertigen benachbarten Wohnhöfe der Neuen Heimat Tirol wird ein
qualitätsvolles Gestaltungskonzept der Freiflächen einschließlich
Begrünungsmaßnahmen erwartet.
•
Schaffung größerer, zusammenhängender und sinnvoll dimensionierter
sowie situierter Grün- bzw. Freiflächen.
Im Integrationshaus ist geplant, unter anderem auch in den Freiräumen
Veranstaltungen abzuhalten (religiöse Feste, kulturelle Veranstaltungen, etc.).
Diese „halböffentlich“ bespielbaren Flächen sollen so orientiert werden, dass
mögliche Immissionen die Wohnqualität der Nachbarschaft nicht
beeinträchtigen.
•
Bestehende erhaltenswerte Bäume müssen im Vorfeld des
Wettbewerbsverfahrens aufgenommen und sollten möglichst im neuen
Konzept integriert werden. Bei den Tiefgaragen und Hochbauplanungen sind
entsprechende Mindestabstände zu den Baumstämmen zu berücksichtigen.
Diese sind seitens des Auslobers noch vor dem Wettbewerb zu konkretisieren.
•
Berücksichtigung einer ausreichenden Überschüttung unterirdischer
Gebäudeteile für die Umsetzung einer qualitätsvollen Freiraumgestaltung.
Erschließung/ Stellplätze:
•
Die Verkehrsanbindung des Wettbewerbsareals erfolgt im Süden über
die Gumppstraße. Die Tiefgaragenanbindungen soll auf möglichst kurzem
Wege erfolgen, um die Wohnbebauungen von motorisiertem Verkehr
weitestgehend frei zu halten. In diesem Sinne und um Freiflächen zu
optimieren sollte auch angestrebt werden, die bestehende
Tiefgaragenzufahrt der Wohnbebauung Gumppstraße 69 a-c (im Bestand
entlang der westlichen Grundgrenze) mit der neuen Tiefgaragenzufahrt des
Integrationshauses zu kombinieren. Dazu sind entsprechende Gespräche und
vertragliche Vereinbarungen seitens der Diözese und den Nachbaren im
Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens erforderlich.
Die Position der kombinierten Zufahrt ist in ihrer östlichen Lage aufgrund der
Geländesituation (Erhaltung der begrünten Böschung am öffentlichen Gut)
mit der bestehenden Zufahrt zum Integrationshaus limitiert.
•
Unterbringung der erforderlichen KFZ-Stellplätze (mindestens 1,1
Stellplatz/ Wohnung einschließlich 10 % Besucherstellplätze) in Tiefgaragen.
Die Differenzierung des Bedarfes zwischen Langzeit- und Kurzzeitwohnungen
ist im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens gutachterlich abzuklären.
22
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•
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind konkret zu überlegen und
flächensparend unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit und der Qualität der
Freiflächen zu konzipieren, da sie massive Randbedingungen bzw.
Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Freiflächen darstellen.
•
Weiters ist ausreichend Platz für Fahrradabstellräume gemäß der
Fahrradstellplatzverordnung der Stadt Innsbruck 2014 zu berücksichtigen.
Diese sind möglichst ebenerdig und in leicht erreichbarer Lage zu planen.
•
Ver- und Entsorgungsbereiche (z.B. Müll, etc.) sind ausreichend zu
bemessen und möglichst baulich sowie gestalterisch zu integrieren.
Energieeffizienz:
Grundsätzliches Anliegen ist die Errichtung von Wohnbauten mit besonders
niedrigem Energieverbrauch. Auf einen kreativen und bewussten Umgang mit
dem Thema Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie der
gestalterischen Integration allen- falls vorgesehener Anlagen für
Energiegewinnung bzw. sonstiger technischer Anlagen wird großer Wert
gelegt.
(Ende des zitierten Texts der Stadtplanung Innsbruck)
B2.3.
Berücksichtigung der 5 Säulen des Grundkonzepts Integrationshaus :
1.
2.
3.
4.
5.
Integration durch Wohnen:
Menschen aus unterschiedlichen sozialen und ethnischen Gruppen
finden im Integrationshaus Wohnraum, der Nähe und Distanz,
Verbundenheit und Freiheit gleichermaßen zulässt. Stichwort:
„Zusammen allein leben.“
Integration durch gemeinschaftliches Tun und Gestalten
Menschen nehmen sich als Teil einer Gemeinschaft wahr, die aktiv
mitgestalten kann und vielfältige Lernräume bietet.
Integration durch Arbeitsmöglichkeit
Das Integrationshaus bietet Arbeitsmöglichkeiten unter spezieller
Berücksichtigung von arbeitsmarktfernen Menschen
Integration durch Bildung / Sport / Kultur
Das Integrationshaus bietet Möglichkeiten des gemeinsamen und des
voneinander Lernens – für HausbewohnerInnen, aber auch für Externe
– im Rahmen von Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten
Integration durch Spiritualität und Religion
Im Integrationshaus können Menschen ihre Spiritualität / ihre religiösen
Feste und Rituale neben- und miteinander feiern – gekennzeichnet
durch gegenseitigen Respekt.
Die Architektur des neuen Integrationshauses muss dafür den geeigneten
23
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Rahmen bieten. Dies soll durch ein Gebäude zum Ausdruck kommen, das
Offenheit nach innen und außen signalisiert.
B2.4
Kostengünstiges Bauen - „weniger ist mehr“
Das neue Integrationshaus soll sich auch vom Erscheinungsbild und der
Wohnungskonfiguration von einem „konventionellen“ Wohnbau
unterscheiden. Die Grundausstattung des Gebäudes soll bewusst einfach
und puristisch gehalten werden, die Wohnungen können durch die
Bewohner gestaltet und „weitergebaut“ werden.
Entsprechend sind einfache und reduzierte Grundrisse gewünscht.
Nach dem Motto „weniger ist mehr“ rücken dabei Qualitäten wie mehr
Raum und flexiblere Nutzungsoptionen in den Vordergrund.
Dabei soll auch der Einsatz von preiswerten, standardisierten Materialien und
Systemen zur Kostenersparnis führen (Low-Tech-Ansatz).
Kostengünstige Gebäude, die dennoch ästhetisch anspruchsvoll und
zeitgemäß sind, werden in der Literatur auch als „Smart Price Houses“
bezeichnet. “ (Vgl. IBA-Studie „Besondere Wohnformen“, Berlin) Dabei finden
sich auch Begriffe wie „Loft-Prinzip“ (viel Fläche, geringe Ausstattung) und
„Substandard als Image“.
Nichtsdestotrotz sind die Mindestkriterien für Wohnungen gemäß der
Wohnbauförderungsrichtlinie unter Punkt 1.3.9 bzw. Punkt 1.3.13 einzuhalten.
(Siehe Beilage C4)
Aus dem Entwurf soll jedenfalls klar der Wille zum sparsamen Umgang mit
Ressourcen erkennbar sein: Kompaktheit des Gebäudes, sinnvoller Einsatz
von Materialien, natürliche Belichtung, evt. Überlegungen zu einem
intelligenten Haustechnikkonzept.
Auch im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit des Gebäudes wird Wert
auf eine möglichst einfache, robuste und wartungsarme (technische)
Gebäudeausstattung gelegt.
B2.5.
Erläuterungen zum Raumprogramm:
Alle zu berücksichtigenden Räume (einschließlich Lager-, Neben- und
Technikräume) sind im Raum- und Funktionsprogramm angeführt, siehe
Beilage C6 (Datenblatt excel).
Erschließungsflächen sind projektabhängig zu definieren.
Aus der Sicht der Wohnbauförderung wird innerhalb des Projekts zwischen
zwei Bereichen unterschieden, dem „Wohnbau“ und dem „Sonstigen Heim“.
Zur förderbaren Nutzfläche im Bereich „Wohnbau“ zählen die Wohnungen
24
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des Bereichs 1.LANGZEITWOHNEN (1.1 und 1.2 des Raum-und
Funktionsprogramm, Beilage C6).
Zur förderbaren Nutzfläche im Bereich „Sonstiges Heim“ zählt der gesamte
Bereich 2. KURZZEITWOHNEN (2.1, 2.2 und 2.3 des Raum- und
Funktionsprogramms) sowie alle dem „Sonstigen Heim“ zuordenbare
Flächen (gemäß Beilage C6).
Anmerkung: anteilige Erschließungsflächen des Bereichs „Sonstiges Heim“
sind ebenfalls förderbar. Aufgrund der Projektphilosophie sind gemeinsame
Erschließungsflächen explizit gewünscht.
Aus diesem Grund sind Verkehrsflächen gesamt zu ermitteln und in der
Tabelle C6 anzugeben. Eine rechnerische Aufteilung kann erst
projektabhängig nach Vorliegen des Siegerprojekts erfolgen.
Die Gänge / Erschließungsbereiche und Treppen sollen im erforderlichen
Ausmaß, unter Berücksichtigung des funktionellen Bedarfes sowie der bauund feuerpolizeilichen Vorschriften, geplant werden.
Die lichten Raumhöhen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Anzustreben ist eine lichte Höhe von mind. 3,0 m im Erdgeschoß,
insbesondere für den Bereich der Allgemeinräume.
Allgemeinflächen :
Eingangsbereich, Versammlungsraum, Spielraum:
Der (Haupt-)Eingangsbereich soll niederschwellig gestaltet sein und eine
einladende Verbindung zwischen Innen- und Außenraum bilden. Es soll die
Möglichkeit bestehen, „im Haus“ und doch noch nicht „drinnen“ zu sein (z.B.
durch ein großzügiges Vordach).
Dem Allgemeinbereich kommt eine gewissermaßen öffentliche Funktion zu,
der Veranstaltungsbereich soll multifunktional nutzbar sein, z.b. für
Stadtteilversammlungen, aber auch für den Dinnerclub (2x / Woche) oder
andere Veranstaltungen. Im Bereich des Foyers sollen Garderobe und
Infobereich Platz haben.
Der Gemeinschaftsbereich soll im Sinne der Flexiblilät z.B. durch Öffnung
mobiler Trennwände zu einem großen Raumverband zusammenschließbar
sein.
Der Spielraum soll idealerweise im Anschluss an den Versammlungsraum
angeordnet sein, um Blickkontakte zu ermöglichen.
Küche:
Die Küche ist als Gemeinschaftsküche für die hausinternen Projekte und
Veranstaltungen zu konzipieren. Zusätzlich soll die Speisenzubereitung für
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regelmäßig stattfindende Veranstaltungen, wie den Dinner Club möglich
sein.
Cafeteria / Catering:
Diese soll als „Social Business“ von einer externen Organisation (oder der
Caritas) geführt und im Bereich der Allgemeinräume möglichst „öffentlich“
angeordnet sein. Die Cafeteria/Catering muss über eine eigene Küche
verfügen, welche die Anforderung einer professionellen Gastronomieküche
erfüllt (Ausstattung, Arbeitsabläufe, etc. – eigene Planung zu einem
späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom Betreiber). Für den gesamten
Bereich Cafeteria / Catering inkl. Kühl- und Lagerräume sind im
Wettbewerbsprojekt 75m2 vorzusehen. Im Sinne der Mehrfachnutzung soll
eine Nutzungssynergie mit den Gemeinschaftsräumen bestehen
(Veranstaltungsbereich, WCs,..).
An- / Ablieferung:
Die Zufahrtsmöglichkeit für An- und Ablieferung (Veranstaltungen, Catering,..)
sowie die Müllentsorgung ist zu berücksichtigen.
Raum für Spiritualität:
Kapelle / Gebetsraum versteht sich als „spiritueller Ruheraum“, inkl.
Nebenräume in der Größenordnung von ca. 50 m².
Dieser spirituelle Ort im Haus ist für BewohnerInnen, MitarbeiterInnen sowie
BesucherInnen ein Raum des Rückzugs, und bildet eine wichtige
„Herzkammer“ im Gesamtprojekt.
Die Betreiberin des Integrationshauses ist bemüht, allen BewohnerInnen und
Gästen die Möglichkeit zu bieten, ihre Religion zu leben und ihre Glaubensund Gebetstraditionen zu pflegen.
Der Ort bietet auch einen Raum für Menschen die auf der Suche sind, sowie
für Menschen ohne konfessionelle und religiöse Bindung.
Der Gebetsraum kann projektabhängig frei angeordnet werden, jedoch
sollte er auch von Externen gut erreichbar sein.
Administration Verein I-Haus:
Die Büros für Leitung und Sozialarbeit, Gesprächsraum etc, ... sind zentral zu
positionieren und idealerweise in unmittelbarer Nähe der Allgemeinräume
anzuordnen.
Ateliers, Werkstatt:
3 Ateliers unterschiedlicher Größe, multifunktional nutzbar für diverse
Aktivitäten (Tanzen, Turnen, Musik etc). Beispielsweise können 2 Ateliers über
mobile Trennwände zu verbinden sein. Auch eine externe Vermietbarkeit
(externer Zugang!) der Ateliers soll möglich sein, ohne die internen Abläufe
zu stören.
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Bereich Langzeitwohnen
Wohnungen für Familien, Einzelpersonen, Ältere Menschen, Menschen mit
Behinderung „MmB“ (barrierefrei).
Angeboten werden 1-4-Zimmer-Wohnungen sowie Wohngemeinschaften
für Menschen mit Behinderungen. (Wohnungsschlüssel siehe Beilage C6
Raum- und Funktionsprogramm)
Die Wohneinheiten sollen gemäß ÖNORM B1600 (anpassbarer Wohnbau
konzipiert sein).
Flex-Wohneinheiten:
Diese sind separate, anmietbare (Gäste-)Doppelzimmer, verfügen über
eigene Nasszelle und fallweise eine Kochgelegenheit. Die „Flexeinheit“ dient
der räumlichen Flexibilität, indem sie einen vorübergehend zusätzlichen
Raumbedarf einzelner BewohnerInnen abdecken können (z.b. für
Unterbringung von Besuch oder Praktikanten, als übergangsmäßiger
Wohnraum in Fall einer Trennung, etc.)
Die „Flexeinheiten“ sind dem Langzeitwohnen zugeordnet, und sollen
innerhalb dieses Bereichs verteilt angeordnet sein. Sie werden befristet
vermietet, die Aufenthaltsdauer beträgt zwischen einigen Tagen und
einigen Monaten. Eine dieser vier Doppelzimmereinheiten soll mit einer
barrierefreien Sanitäreinheit ausgestattet ein.
Bereich Kurzzeitwohnen
-
StudentInnen / MigrantInnen- Wohngemeinschaften:
Diese sind als 3x3-WG’s konzipiert, wobei jeweils 3 Zimmern (12m2) eine
gemeinsame Teeküche im Bereich der Erschließung (10m2), sowie Bad
und WC (8m2) zugeordnet sein sollen. Diese insgesamt 9 Zimmer
verfügen zusätzlich über einen Gemeinschaftsraum (Wohnküche) mit
max. 38m2.
Insgesamt soll jede 3x3-Wohngemeinschaft eine Größe von 200m2 nicht
überschreiten.
-
Übergangswohnungen für Familien mit max. 4 Personen (2E+2K):
z.B. 2 ZI mit je 13m2, Wohnküche 15m2, Bad/WC 8m2, Erschließung 6m2)
-
Krisen- (Übergangs-)plätze in Wohngemeinschaften:
Wohngemeinschaften für 4 Personen
Bei der Anordnung der Krisen- / Übergangswohngemeinschaften sollte auf
eine gewisse räumliche Trennung vor allem zum Langzeitwohnen geachtet
werden, um etwaige Konflikte zu vermeiden.
Bei den StudentInnen / MigrantInnen-Wohngemeinschaften sowie den
27
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Übergangswohnungen für Familien ist dagegen eine räumliche Nähe zum
Langzeitwohnen möglich bzw. erwünscht.
Tiefgarage / Parkplätze:
Nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben sind nach den
Bemessungsansätzen der Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck insgesamt
102 PKW-Stellplätze einzuplanen (90 + 12).
Die im Raum- und Funktionsprogramm angeführten 12 PKWBesucherstellplätze sollen möglichst auch in der Tiefgarage angeordnet
werden, oberirdisch situiert sollte nur ein kleiner Teil dieser Stellplätze sein.
Anmerkung:
Seitens der Ausloberin besteht der ausdrückliche Wunsch, die Anzahl der
Stellplätze zu reduzieren. Dies ist u.a. mit der zukünftigen Bewohnerstruktur zu
begründen und einem damit verbundenen deutlich geringeren PKWStellplatz-Bedarf. Zum Zeitpunkt des Wettbewerbs ist dies jedoch lediglich als
Information zu betrachten.
Abstellanlagen für Fahrräder der Bewohner und Mitarbeiter sind in
ausreichendem Umfang vorzusehen. Die Fahrradabstellräume sollen möglichst
ebenerdig untergebracht werden.
Zusätzlich sind insgesamt 50 Fahrrad-Abstellplätze im Freien für Besucher
vorzusehen, sowie Abstellmöglichkeiten für 5 einspurige Fahrzeuge. Als Richtwert
gilt ca. 1,5m2 / Stellplatz.
Kellerabteile und Nebenräume
Je Wohnung ist ein Kellerabteil mit mind. 5m2 vorzusehen. Zusätzlich sind
entsprechende Nebenräume (Müllraum, Wasch- und Trockenraum)
einzuplanen.
Außenanlagen / Freiflächen / Gärten:
Die zu schaffenden Freiflächen sollen in unterschiedliche Bereiche
gegliedert werden und verschiedene Qualitäten aufweisen. Ein fließender
Übergang von innen nach außen soll die Schwellenangst verringern.
−
Allgemeine Freiräume, die auch als bespielbare Flächen fungieren, im
zentralen Bereich des Objekts angeordnet
Diese bespielbaren Allgemeinflächen sind so zu konzipieren, dass
hinsichtlich der Schallentwicklung die Interessen der Anrainer
bestmöglich berücksichtigt werden
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−
−
gemeinschaftliche Freiflächen (z.B. Kräuter- und Obstgarten,
differenzierte Freibereiche für die Hausbewohner)
private Freiflächen (Balkone, Loggien, Terrassen…) den
Wohnungen zugeordnet
Hinweis: im Lageplan als erhaltenswert gekennzeichnete Bäume sind
nach Möglichkeit zu berücksichtigen!
Technikflächen / Heizung:
Die Beheizung des Gebäudes soll aus heutiger Sicht mit Gas erfolgen.
Alternative Energiekonzepte werden begrüßt.
Entsprechende Technikräume sind jedenfalls vorzusehen.
B3.
Beurteilungskriterien
Die Vollständigkeit der Unterlagen ist Voraussetzung für die Überprüfbarkeit und
Bewertung der Wettbewerbsarbeiten.
Die vorgelegten Beiträge werden vom Preisgericht nach folgenden
gleichrangig gewichteten Kriterien bewertet:
- Städtebauliche Kriterien: Die Positionierung und der Zuschnitt des
Bauvolumens, der Funktionen und der Stadträume, die Gestaltung der
Außenräume und Zugänge, die Einbindung in die Umgebung, die Qualität
der äußeren Gestaltung
- Architektonische und gestalterische Kriterien: das architektonische
Gesamtkonzept, die architektonische Qualität des Erscheinungsbildes und
die architektonische Qualität der Innenräume
- Funktionale Kriterien: Bewältigung der funktionalen Zusammenhänge und
des Raumprogramms; die Orientierung und Erschließung im Gebäude, die
Bewältigung der unterschiedlichen Nutzungen, Flexibilität und
Entwicklungsfähigkeit des Projektes, Konfliktminimierung zur Nachbarschaft
- Ökonomische Kriterien: Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung, im Betrieb und
bei der Erhaltung, Wirtschaftlichkeit des statisch/konstruktiven Systems
Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen
- Ökologische Kriterien: Beachtung von Behaglichkeit, Licht, Beleuchtung,
Sommertauglichkeit, Kompaktheit des Gebäudes, Energieeffizienz
- Rechtliche Kriterien: Einhaltung baurechtlicher Vorschriften
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C – BEILAGENVERZEICHNIS
Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die
Bearbeitung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte
weitergegeben werden.
C1
C2
C3
C4
C5
C6
C7
Lage- und Höhenplan, Bestandsinformationen
Informationen und Modellfotos zur Umgebung
Leitungsauskunft (TIGAS, IKB, TIWAG Netz)
Wohnbauförderungsrichtlinie
Studien Integrationshaus
Datenblatt Raum- und Funktionsprogramm und Erläuterungen
Verfasserbrief
Modell 1:500:
Den Teilnehmern wird eine Modelleinsatzplatte mit angrenzender
Bebauung zur Verfügung gestellt. Dieses erhalten die Teilnehmer beim
Hearing.
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