Eintreten des Steuertatbestands – Nationale

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Eintreten des Steuertatbestands – Nationale Regelung, wonach sich der
Begriff des Steuertatbestands sowohl auf steuerbare als auch auf
steuerfreie Umsätze bezieht
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
An die zuständige bulgarische
Steuerbehörde ...
Straße, Nr. ggf. Postfach
Postleitzahl, Ort
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuernummer bzw. Fiskalnummer:
Festsetzung der bulgarischen USt durch Verwaltungsakt vom ......
Eintreten des Steuertatbestands – Nationale Regelung, wonach sich der Begriff des
Steuertatbestands sowohl auf steuerbare als auch auf steuerfreie Umsätze bezieht –
Bestellung eines Erbbaurechts durch natürliche Personen zugunsten einer Gesellschaft im
Gegenzug gegen die Erbringung von Bauleistungen durch diese Gesellschaft für die
betreffenden natürlichen Personen
Einspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege/n ich/wir Einspruch gegen den o.g. Verwaltungsakt vom …………… ein.
Begründung
1. Ist Art. 62 Nrn. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 [1] über das
gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass sich der Begriff des Steuertatbestands
sowohl auf steuerbare als auch auf steuerfreie Umsätze bezieht?
2. Sollte die erste Frage verneint werden: Ist eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren
anwendbare zulässig, wonach auch zum Zeitpunkt der Bewirkung steuerfreier Umsätze ein
Steuertatbestand eintritt?
3. Haben die Art. 62 und 63 der Richtlinie 2006/112 unmittelbare Wirkung?
Vgl. zum Vorstehenden das Vorabentscheidungsersuchen des Varhoven administrativen sad
(Bulgarien), eingereicht am 16. Januar 2012 — Efir OOD/Direktor na Direktsia "Obzhalvane i
upravlenie na izpalnenieto" Plovdiv.
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Ich/Wir beantrage/n mithin für den Fall, dass der EuGH auf Grund des bezeichneten
Vorabentscheidungsersuchens in meinem/unserem Sinne entscheidet, den angefochtenen Bescheid
aufzuheben.
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (C-19/12).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren beantrage/n ich/wir daher außerdem, das
Einspruchsverfahren ruhen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
……………………………
Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen:
…...
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