Argumente in der Klärungs- und Konfliktsituation

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Klärungs- und Konfliktsituationen 4
die Stabilität des Engagements thematisiert werden
müssen. Die Gründung von längerfristig angelegten
Bürgervereinen hilft, einen harten Kern von Interessierten für die verbindliche Projektarbeit zu gewinnen.
Als zweiten Grundtypus von Klärungs- und Konfliktsituationen bei einer öffentlich-privaten Kooperation bezeichnen wir die Debatten um das Verhältnis
zwischen PPP und administrativen Interessen (vgl.
Abbildung 8). Hier steht die Frage im Raum, inwieweit
die Schaffung einer PPP die organisatorische Steuerung
der Gesamtverwaltung beeinträchtigt und Konkurrenzen zu einzelnen Verwaltungsbereichen entstehen. In
Bereichen wie Ausbildung/Qualifizierung, Technikeinsatz, Ressourcen-Bewirtschaftung (Haushaltsplanung)
oder Qualitätsmanagement unterscheiden sich die Anforderungen in einzelnen PPP häufig von denjenigen
innerhalb traditioneller Kernverwaltungen. Klaffen
die organisatorischen Standards in den genannten Bereichen zwischen Kernverwaltungen und PPP zu weit
auseinander, drohen langfristig problematische Ungleichgewichte. Dies ist etwa der Fall, wenn verschiedenartige technische und organisatorische Standards
zu Kommunikationsproblemen und Reibungsverlusten an Schnittstellen führen oder besonders qualifizierte und motivierte Beschäftigte in die attraktiveren
Randbereiche – zu Lasten der Humanressourcen in der
Kernverwaltung – abwandern.
Die dritte grundsätzliche Klärung hat im Hinblick auf
die Interessen der Beschäftigen zu erfolgen, die von
der Realisierung einer PPP betroffen sind. Denn mit
der Überleitung in eine PPP findet bei gesellschaftsrechtlichen Grundformen ein Übergang in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse statt. Hier steht vor den
personalrechtlichen Klärungen die Motivation und
Einbeziehung der Angestellten und Beamten in den
Entwicklungsprozess. Die Einrichtung von PPP kann
als Rationalisierungsmaßnahme verstanden werden,
die zur Verringerung der Arbeitsplätze führt. Zusätzlich werden Befürchtungen artikuliert, von veränderten Aufgabenzuschnitten und Leistungsanforderungen negativ betroffen zu sein. In dieser Situation
geht es nicht einfach nur um die Frage nach Tarif- und
Versorgungsstandards bzw. nach Möglichkeiten der Interessenvertretung durch Personal- bzw. Betriebsräte,
Argumente in der Klärungs- und Konfliktsituation „Gesamtverwaltung vs. PPP“
Organisatorisch-technische Interessen einzelner PPP vs. Interessen der Gesamtverwaltung an
einheitlichen Standards
Rückführung finanzieller Mittel in den Gesamthaushalt vs. Rentabilität der PPP und Re-Investition in
das jeweilige Geschäftsfeld
Bürger- bzw. Kundenservice in der Kernverwaltung und in der PPP-Kooperation klaffen zunehmend
auseinander vs. allgemeine Modernisierung der Dienstleistungsqualität
Zusammenführung („one stop shop“; Über-Zentralisierung) von Angeboten vs. Dezentralisierung
(„Zersplitterung“) von Dienstleistungen
Leistungshemmende Motivation und Zusammensetzung des Personals der öffentlichen Verwaltung vs.
Motivierung des Personals durch neue Arbeitsstrukturen
PPP sind in ihrer Außendarstellung (Marketing, Kommunikation) nicht mehr als Teile der
Gesamtverwaltung erkennbar vs. PPP modernisieren das Erscheinungsbild der gesamten Verwaltung
Intensivierung von verwaltungsinternem Wettbewerb vs. Schaffung verwaltungsexterner neuer Monopole
Abb. 8: Konfliktsituation „Gesamtverwaltung vs. PPP“
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