Klärungs- und Konfliktsituationen 4 die Stabilität des Engagements thematisiert werden müssen. Die Gründung von längerfristig angelegten Bürgervereinen hilft, einen harten Kern von Interessierten für die verbindliche Projektarbeit zu gewinnen. Als zweiten Grundtypus von Klärungs- und Konfliktsituationen bei einer öffentlich-privaten Kooperation bezeichnen wir die Debatten um das Verhältnis zwischen PPP und administrativen Interessen (vgl. Abbildung 8). Hier steht die Frage im Raum, inwieweit die Schaffung einer PPP die organisatorische Steuerung der Gesamtverwaltung beeinträchtigt und Konkurrenzen zu einzelnen Verwaltungsbereichen entstehen. In Bereichen wie Ausbildung/Qualifizierung, Technikeinsatz, Ressourcen-Bewirtschaftung (Haushaltsplanung) oder Qualitätsmanagement unterscheiden sich die Anforderungen in einzelnen PPP häufig von denjenigen innerhalb traditioneller Kernverwaltungen. Klaffen die organisatorischen Standards in den genannten Bereichen zwischen Kernverwaltungen und PPP zu weit auseinander, drohen langfristig problematische Ungleichgewichte. Dies ist etwa der Fall, wenn verschiedenartige technische und organisatorische Standards zu Kommunikationsproblemen und Reibungsverlusten an Schnittstellen führen oder besonders qualifizierte und motivierte Beschäftigte in die attraktiveren Randbereiche – zu Lasten der Humanressourcen in der Kernverwaltung – abwandern. Die dritte grundsätzliche Klärung hat im Hinblick auf die Interessen der Beschäftigen zu erfolgen, die von der Realisierung einer PPP betroffen sind. Denn mit der Überleitung in eine PPP findet bei gesellschaftsrechtlichen Grundformen ein Übergang in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse statt. Hier steht vor den personalrechtlichen Klärungen die Motivation und Einbeziehung der Angestellten und Beamten in den Entwicklungsprozess. Die Einrichtung von PPP kann als Rationalisierungsmaßnahme verstanden werden, die zur Verringerung der Arbeitsplätze führt. Zusätzlich werden Befürchtungen artikuliert, von veränderten Aufgabenzuschnitten und Leistungsanforderungen negativ betroffen zu sein. In dieser Situation geht es nicht einfach nur um die Frage nach Tarif- und Versorgungsstandards bzw. nach Möglichkeiten der Interessenvertretung durch Personal- bzw. Betriebsräte, Argumente in der Klärungs- und Konfliktsituation „Gesamtverwaltung vs. PPP“ Organisatorisch-technische Interessen einzelner PPP vs. Interessen der Gesamtverwaltung an einheitlichen Standards Rückführung finanzieller Mittel in den Gesamthaushalt vs. Rentabilität der PPP und Re-Investition in das jeweilige Geschäftsfeld Bürger- bzw. Kundenservice in der Kernverwaltung und in der PPP-Kooperation klaffen zunehmend auseinander vs. allgemeine Modernisierung der Dienstleistungsqualität Zusammenführung („one stop shop“; Über-Zentralisierung) von Angeboten vs. Dezentralisierung („Zersplitterung“) von Dienstleistungen Leistungshemmende Motivation und Zusammensetzung des Personals der öffentlichen Verwaltung vs. Motivierung des Personals durch neue Arbeitsstrukturen PPP sind in ihrer Außendarstellung (Marketing, Kommunikation) nicht mehr als Teile der Gesamtverwaltung erkennbar vs. PPP modernisieren das Erscheinungsbild der gesamten Verwaltung Intensivierung von verwaltungsinternem Wettbewerb vs. Schaffung verwaltungsexterner neuer Monopole Abb. 8: Konfliktsituation „Gesamtverwaltung vs. PPP“ 33