Band 1 Kapitel 11 - Arbeitseinheit Klinische Psychologie

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11 Therapieindikation
Jürgen Margraf
11.1
Die Qual der Wahl: Indikation als Problem – 202
11.2
Arten von Indikationsfragen – 202
11.3
Uniformitätsmythos, Einzelfallanalyse
und störungsbezogene Indikation – 204
11.4
Probleme der differenziellen Therapieindikation
11.5
Pragmatische Lösungsansätze – 205
11.6
Schlussbemerkung
– 205
– 210
Zusammenfassung – 210
Literatur
– 211
Weiterführende Literatur – 212
J.Margraf,
J.Margraf,
S.Schneider
S.Schneider
(2009).Lehrbuch
(2009).Lehrbuch
der Verhaltenstherapie
der Verhaltenstherapie
Band Band
1. 3.1.
Auflage.
3. Auflage.
Springer:Heidelberg
Springer:Heidelberg
202
Kapitel 11 · Therapieindikation
11.1
Die Qual der Wahl: Indikation als Problem
Indikationsentscheidungen werden bei jeder therapeutischen Tätigkeit tagtäglich und in großer Zahl getroffen.
Dies beginnt mit der Frage, ob überhaupt eine Behandlung
angezeigt ist, wird fortgeführt mit der Auswahl verschiedener Verfahren bzw. deren Anpassung an den jeweiligen
Einzelfall und reicht bis zur Entscheidung über das Ende
der Therapie oder den Sinn weiterer Maßnahmen.
Grundsätzlich geht es bei Indikationsentscheidungen
um die optimale Zuordnung bzw. Anpassung von Patienten und Behandlungen (und je nach Definition auch
weiterer Bedingungen wie Therapeuten, Settings etc.).
Nach Müller-Oerlinghausen und Linden (1981) lässt
sich die Indikationsfrage letztendlich auf die Frage nach
dem Wirksamkeitsnachweis therapeutischer Maßnahmen zurückführen.
Insbesondere sollte
bei Methodenkombinationen und erst recht bei
Methodenkonkurrenz, für jedes der vorgesehenen
therapeutischen Verfahren die Wirksamkeit unter dem
gleichen Güteanspruch nachgewiesen sein (…). Ohne
Erfüllung dieser Grundforderung wird Therapie zu
einem unzulässigen Experiment am Menschen. (MüllerOerlinghausen & Linden 1981, S. 217, kursiv im Original).
11
Es ist somit nicht überraschen, dass die Indikationsfrage
häufig als eines der wichtigsten Probleme der Psychotherapie angesehen wird (s. Zielke 1979, 1994, 2001; Baumann
1981; Bommert et al. 1990). Gleichzeitig wird jedoch immer
wieder beklagt, wie wenig sich die Forschung mit der Indikationsfrage befasst habe, wie mangelhaft ihre bisherigen
Antwortversuche ausfielen oder gar, dass viele Indikationsfragen aus wissenschaftstheoretischer Sicht falsch gestellt
und damit unlösbar seien. Solche Diskrepanzen mögen mit
dazu beigetragen haben, dass bewussten Indikationsentscheidungen oft aus dem Weg gegangen wird und die Entscheidungsfindung in unüberlegter, impliziter oder irrationaler Weise erfolgt. Dies wird durch mangelnde Klarheit
über die relevanten Fragen und übermäßige Betonung der
damit verbundenen Probleme in der Fachliteratur begünstigt. Kein Therapeut kann Indikationsentscheidungen jedoch wirklich ausweichen. Das vorliegende Kapitel setzt
sich daher explizit mit den anstehenden Fragen auseinander und stellt Ansätze für praktikable Lösungen auf der
Basis des gegenwärtigen Kenntnisstandes dar.
! Auch wenn Indikationsfragen viele Schwierigkeiten
bergen, kann einer Lösung in der Praxis nicht ausgewichen werden.
11.2
Arten von Indikationsfragen
Der Begriff der Indikation stammt vom lateinischen Wort
indicare, das »anzeigen« bedeutet. Er wurde aus der Medizin in den Bereich der Psychotherapie und damit auch der
Verhaltenstherapie übertragen. Hier ist von den in der Medizin verwendeten Indikationstypen vor allem die symptomatische Indikation von Bedeutung. Mit der zunehmenden Verwendung moderner Klassifikationssysteme auf
der Basis operationalisierter, symptomorientierter Diagnosekriterien nähert sich allerdings die »Indicatio morbi« bei
psychischen Störungen der symptomatischen Indikation
an. Die Verwendung des Indikationsbegriffs auf psychotherapeutische Entscheidungen ist vorwiegend auf den deutschen Sprachraum begrenzt. Im englischen Sprachgebrauch
wird allenfalls der Begriff der Kontraindikation verwandt.
Anstelle von Indikation wird hier eher von »prescription«
gesprochen. Interessanterweise wird die Frage der Kontraindikation von psychotherapeutischen Maßnahmen erheblich seltener diskutiert als die der Indikation. Dies entspricht
der viel geringeren Beschäftigung mit negativen Therapieeffekten im Vergleich zu Therapieerfolgen.
Medizinische Indikationsbegriffe
In der somatischen Medizin wird unter Indikation bzw.
Heilanzeige die zwingende Notwendigkeit der Anwendung eines bestimmten Heilverfahrens bei einem gegebenen Krankheitsfall verstanden. Solche Heilanzeigen
können auf verschiedener Basis erfolgen.
4 Indicatio causalis: Heilanzeige aufgrund der Ursache
des Leidens. Da die meisten psychischen Störungen
multifaktoriell bedingt sind, die Einflussfaktoren in
der Regel eher probabilistisch als deterministisch wirken und zudem oft weitgehende Unklarheit über ihre
Ursachen besteht, kommt die kausale Indikation für
6
psychotherapeutische Entscheidungen nur selten zur
Geltung.
4 Indicatio morbi: Heilanzeige aufgrund der Krankheit
selbst. Der Krankheitsbegriff ist bei psychischen Störungen in der Regel zu unscharf oder anderweitig problematisch, so dass auch das Konzept einer krankheitsbedingten Indikation für die Verhaltenstherapie nur
von geringem Wert ist.
4 Indicatio symptomatica: Heilanzeige aufgrund der
Symptome des Leidens. Gerade im Kontext einer operationalisierten, weitgehend an Symptomen orien-
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
203
11.2 · Arten von Indikationsfragen
tierten Diagnostik kommt dieser Form der Indikation
die größte Bedeutung für die Verhaltenstherapie zu.
4 Indicatio vitalis: Heilanzeige aufgrund einer Lebensgefahr. Diese Form der Indikation ist vor allem bei
akuterLebensgefahr relevant. Sie betrifft damit vor
allem Fragen wie die Krisenintervention bei Suizid-
Die Indikationsentscheidungen von Psychotherapeuten
sind in einen größeren Kontext eingebettet, an dem vorwiegend Laien und andere Berufsgruppen mitwirken. Der
Entscheidungsablauf bei einer psychotherapeutischen Indikation umfasst typischerweise die folgenden vier Stufen
(Baumann & v. Wedel 1981).
4 Entscheidungen durch Laien wie z. B. die Betroffenen
selbst, Freunde und Bekannte;
4 Entscheidungen durch Professionelle außerhalb des
Gesundheitssystems wie z. B. Pfarrer, Sozialarbeiter,
Lehrer oder Juristen;
4 Entscheidungen durch Angehörige des Gesundheitssystems ohne spezielle psychotherapeutische Qualifikation
wie etwa Allgemeinärzte oder somatische Fachärzte;
4 Entscheidungen durch Psychotherapeuten vor und
während der Therapie.
In der Tat ist es ernüchternd festzustellen, dass der größere
Teil der Indikationsentscheidungen nicht durch Fachleute
im engeren Sinn getroffen wird, so dass hier auch nicht von
einer fachlichen Begründung ausgegangen werden kann.
Grundsätzlich beinhaltet die Indikationsstellung in der
Psychotherapie nacheinander Antworten auf die folgenden
Fragen (Bastine 1992; Fiedler 2005):
4 Ist im konkreten Fall überhaupt eine Psychotherapie
angezeigt?
4 Wenn ja, welche psychotherapeutischen Maßnahmen
sind angebracht?
4 Wie können die Maßnahmen an den Einzelfall bzw. den
Verlauf der Behandlung angepasst werden?
Weitere häufig zu klärende Fragen lauten (Baumann 1982;
Fiedler 2005):
4 Welche Therapieziele sind für einen bestimmten Patienten angezeigt?
4 Mit welchen Patienten kann ein bestimmter Therapeut
am besten arbeiten?
4 Welche Patienten sind für die von einer Einrichtung
oder einem Therapeuten angebotenen Methoden geeignet?
4 Sind unabhängig oder ergänzend zur Psychotherapie
weitere Möglichkeiten psychosozialer Hilfeleistung
sinnvoll oder gar notwendig?
Bei der Beantwortung dieser Fragen können Entscheidungen
mit Hilfe verschiedener Strategien getroffen werden:
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alität oder die Zwangsernährung bei schweren Anorexien.
4 Kontraindikation: Der Indikation entgegengesetzt ist
die Kontraindikation (Gegenanzeige), von der gesprochen wird, wenn es einen zwingenden Grund gibt, ein
Verfahren nicht anzuwenden.
4 So können z. B. geeignete Therapieverfahren für bestimmte Patienten oder umgekehrt geeignete Patienten
für eine bestimmte Therapiemethode ausgewählt werden. In diesen Fällen spricht man von »selektiver Indikation«, da es sich um ein Selektionsproblem handelt.
4 Als Gegensatz dazu wird oft die »adaptive Indikation«
gesehen, bei der es um die Anpassung des therapeutischen Vorgehens an den jeweiligen Einzelfall geht. Da
diese Anpassung häufig erst im Verlauf des therapeutischen Prozesses erfolgt, spricht man hier manchmal
auch von »prozessualer Indikation«.
4 Sobald es um die Entscheidung zwischen verschiedenen
Therapieverfahren geht (also nicht mehr einfach um
Fragen wie »Ist dieser Patient für meine Therapie geeignet?«), handelt es sich um ein Problem der »differenziellen Indikation«. Dabei geht es im einfachsten Fall
um Fragen wie »Welche Therapie ist für diesen Patienten geeignet?«.
Eine allgemeinere Form der differenziellen Indikationsfrage wurde von Paul (1967) formuliert:
Nach Pauls Ansicht lautet die wesentliche Frage der Psychotherapieforschung »Welches ist für dieses Individuum mit diesem spezifischen Problem die effektivste Behandlung, durch wen und unter welchen Umständen?«
(Paul 1967, S. 111, Übersetzung durch den Autor).
In der Folge wurden Varianten dieser Formulierung durch
eine ganze Reihe von Autoren (teilweise sehr verschiedener
theoretischer Herkunft) vorgeschlagen. Keine hat sich jedoch so durchgesetzt wie die Fassung Pauls. Bei der Verwertung von Diagnosen geht es vor allem um die selektive
und differenzielle Indikation, bei der Durchführung der
Behandlung eher um die adaptive oder prozessuale Indikation. Aus den bisherigen Ausführungen wird deutlich, dass
Indikation keine einmalige »Ja-Nein-Entscheidung« ist,
sondern als ein kontinuierlicher Prozess der Urteilsbildung
verstanden werden muss.
Indikationsentscheidungen betreffen die verschiedenen
in der klinischen Praxis existierenden Therapieansätze,
welche in drei große Gruppen eingeteilt werden können: in
psychotherapeutische, psychopharmakologische und soziotherapeutische Verfahren, die, je nach Störung, auch in
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
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Kapitel 11 · Therapieindikation
Kombination Anwendung finden können. Dabei muss für
jedes zusätzliche therapeutische Verfahren geprüft werden,
inwiefern spezifische, durch die bisher getroffenen Therapieentscheidungen noch nicht abgedeckte Wirkungen zu erwarten sind, ob die verschiedenen Therapieansätze kompatibel
sind, welche positiven oder negativen Wechselwirkungseffekte auftreten können und ob ein sinnvoller Bezug der Therapieansätze zueinander hergestellt werden kann (Freyberger
et al. 2002). Ist die Entscheidung für eine psychotherapeutische Behandlung gefallen, so müssen weitere Indikationsentscheidungen getroffen werden (selektive, adaptive bzw.
prozessuale und differenzielle Indikation). Die wesentlichen
Bestimmungsstücke der differenziellen Indikation sind Patienten-, Störungs-, Therapeuten-, Behandlungs- und Settingvariablen. Beispielsweise ist das spezifische Behandlungsangebot des jeweiligen Psychotherapeuten »gegenüber anderen
psychotherapeutischen Behandlungsangeboten und deren
Nutzen« für den Patienten abzuwägen, wobei sowohl die Ressourcen als auch die Defizite des Patienten und seiner Umwelt
zu berücksichtigen sind. Auch liegt es in der Verantwortung
des jeweiligen Psychotherapeuten zu prüfen, inwiefern die
Indikation einer zusätzlichen diagnostischen Abklärung besteht (z. B. medizinische Untersuchung, psychiatrische Anamnese etc.), um bei Bedarf Vertreter angrenzender Berufe in
die Diagnostik und Therapieplanung einzubeziehen.
11.3
11
Uniformitätsmythos, Einzelfallanalyse
und störungsbezogene Indikation
Eine Voraussetzung für das Stellen von Indikationsfragen
ist es, dass überhaupt relevante Unterschiede zwischen verschiedenen Störungen, Therapieverfahren etc. vorliegen.
Sie basieren demnach auf der Zurückweisung des »Uniformitätsmythos«. Dieser Begriff wurde zuerst von Colby
(1964) eingeführt, der damit die unzulässige Gleichsetzung
aller Patienten bezeichnete.
Popularisiert wurde der »Uniformitätsmythos« in einem
Artikel von Kiesler (1966), der inzwischen zu den Klassikern der Psychotherapieforschung gehört. Kiesler wies
vor allem darauf hin, dass auch die angebliche Gleichheit aller Therapeuten bzw. Therapieverfahren den
Charakter eines Mythos hat. Die seiner Meinung nach
fahrlässige Annahme, alle Therapeuten seien im Wesentlichen gleich und was immer sie täten, stelle in
gleicher Weise »Psychotherapie« dar, hat äußerst negative Folgen für die Versorgung der Patienten gehabt
und das Verständnis der Wirkungsweise psychotherapeutischer Behandlungen behindert.
Viele von Kieslers Kritikpunkten treffen auch heute noch
unvermindert zu. So zeigen sich fortschrittshemmende
Auswirkungen bei solchen Psychotherapieformen, die noch
immer den diversen Uniformitätsmythen anhängen. Beispielsweise postulieren manche tiefenpsychologische oder
gesprächspsychotherapeutische Ansätze eine weitgehend
einheitliche Pathogenese der (nichtpsychotischen und
nichtorganischen) psychischen Störungen. Aus der angenommenen Homogenität der Ursachen ergibt sich eine
Gleichheit der Behandlungsverfahren. Nosologische Diagnostik wird dabei nicht nur als unnötig, sondern gar als
potenziell schädlich angesehen (z. B. Menninger 1974;
s. Schuster 1985; Kröber 1986). Allerdings gilt auch für
diese Therapieformen, dass eine Grobklassifikation zumindest implizit akzeptiert wird, da die Abgrenzung von psychotischen und organisch bedingten Störungen vorausgesetzt wird.
! Zu den bedeutendsten Fortschritten im Bereich der
Psychotherapie gehört die Entwicklung störungsbezogener Therapieverfahren.
Für die meisten psychischen Störungen wurden inzwischen
spezielle Therapieprogramme entwickelt und überprüft,
die ganz gezielt auf die Besonderheiten der jeweiligen Störung zugeschnitten sind. Idealerweise bauen solche störungsspezifischen Interventionen auf zwei Wissensquellen
auf:
4 zum einen auf dem »Störungswissen«, d. h. hinreichenden Informationen und Modellen über Erscheinung und Verlauf sowie über prädisponierende, auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen der Störung;
4 zum anderen auf dem »Veränderungswissen«, d. h.
Kenntnissen über die Möglichkeiten zur Beeinflussung psychischer Störungen, wobei diese Methoden
störungsübergreifend oder störungsspezifisch sein
können.
Das störungsspezifische Vorgehen ist typisch für kognitivverhaltenstherapeutische Verfahren, andere psychotherapeutische Ansätze haben dagegen seltener störungsbezogene Verfahren entwickelt. Wie das »Psychotherapie-Gutachten« des Bundesgesundheitsministeriums (Meyer et al.
1991) feststellt, erweisen sich störungsspezifische Vorgehensweisen in der Psychotherapieforschung meist als erfolgreicher als unspezifische Verfahren. Die umfassenden
Berner Literaturauswertungen der Psychotherapieforschung zeigen deutlich, dass die Wirksamkeit dieser Methoden bei den Störungen, für die sie entwickelt wurden,
besonders gut belegt werden konnte (Grawe 1992; Grawe et
al. 1994).
Es erstaunt dann nicht, dass solche klinisch sehr gut bewährten
störungsspezifischen Therapien sich in der Summe als wirksamer
erweisen als diejenigen Psychotherapieformen, die nicht mit
derartigen störungsspezifischen Vorgehensweisen arbeiten.
(Meyer et al., 1991, S. 91)
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
205
11.5 · Pragmatische Lösungsansätze
In der Verhaltenstherapie hat sich dabei das störungsspezifische Vorgehen in den letzten Jahren noch weiter gewandelt. In den »Gründerjahren« bedeutete Verhaltenstherapie
zu einem guten Teil die Anwendung allgemeinpsychologischer (vorwiegend lerntheoretischer) Prinzipien auf den
Einzelfall. Daraus ergab sich, dass die Therapie zwar auf den
Einzelfall bezogen war, gleichzeitig aber die Darstellung des
Vorgehens eher in abstrakten Begriffen erfolgte. Im Laufe
der Zeit wurde das Vorgehen immer konkreter und detaillierter in Form von Therapiemanualen beschrieben. Diese
Manuale wurden nicht für einzelne Patienten erstellt, sondern bezogen sich auf Gruppen von Patienten bzw. Problemen, wobei zur Klassifizierung seit der Veröffentlichung
des DSM-III zunehmend mehr dessen Diagnosen dienten.
Für die einzelnen Störungskategorien wurden routinemäßig anzuwendende Standardprogramme erstellt, die sich in
der empirischen Überprüfung regelmäßig als sehr effektiv
erwiesen. Als inzwischen geradezu klassisches Beispiel
können die Reizkonfrontationsverfahren bei der Agoraphobie dienen. Hier konnten Schulte et al. (1991, 1992)
sogar belegen, dass ein konfrontatives Standardprogramm
individuell maßgeschneiderten Therapien überlegen war,
wenn diese nicht ebenfalls aus Reizkonfrontation bestanden. Ein ähnliches Ergebnis erzielte Emmelkamp (1990,
zitiert nach Schulte 1992) bei der Behandlung von Zwangspatienten mit Reizkonfrontation. Auch Jacobson et al.
(1989) fanden bei der kognitiven Verhaltenstherapie von
Partnerschaftsproblemen zumindest keine Unterlegenheit
der standardisierten im Vergleich zur individualisierten
Behandlung.
! Störungsspezifische Therapiemaßnahmen und Einzelfallanalysen machen Indikationsentscheidungen
notwendig.
11.4
Probleme der differenziellen
Therapieindikation
Mit dem Vorliegen empirisch gut abgesicherter, spezifischer
Therapieverfahren für eine Vielzahl von Störungen ist es
möglich geworden, aus der nosologischen Einordnung der
Patienten direkt Indikationen für das therapeutische Vorgehen abzuleiten. Allerdings basieren diese Indikationsentscheidungen nicht auf einer vollständigen Antwort auf die
oben dargestellte allgemeine Frage der differenziellen Indikation im Sinne Pauls (1967). Eine ideale und vollständige
Beantwortung dieser Frage würde aufgrund der multifaktoriellen Bedingtheit psychischer Störungen riesige faktorielle Versuchspläne voraussetzen, bei denen alle genannten
Variablengruppen (Patienten, Störungen, Therapeuten,
Therapieverfahren, Umgebungen) systematisch variiert
werden müssten. Solche Studien sind aus rein praktischen
Gründen nicht durchführbar. Selbst mit einer Datenbasis
von dem Umfang der Metaanalyse der Psychotherapiefor-
11
schung von Smith et al. (1980) ist eine befriedigende Antwort auf diese Frage nicht möglich, wie die Autoren dieser
inzwischen ebenfalls klassischen Arbeit feststellen mussten.
Darüber hinaus ist diese Frage als Grundfrage der Psychotherapieforschung auch aus wissenschaftstheoretischer
Sicht kritisiert worden (s. unten).
Exkurs
Kritik an der Kritik: Ist die differenzielle Indikationsfrage wissenschaftstheoretisch überholt?
Resultierte die Beschäftigung mit der Indikationsproblematik aus der Kritik am »Uniformitätsmythos«, so
blieb auch die Kritik an der Kritik nicht lange aus. Westmeyer (1981) sieht in der differenziellen Indikationsfrage ein Relikt des frühen logischen Empirismus und damit eines andernorts überwundenen wissenschaftstheoretischen Standpunkts. Da eine einzelne Studie die
allgemeine Indikationsfrage nicht beantworten könne,
sei eine kumulative Antwort über verschiedene Studien
nötig. Die damit implizierte induktive Methodologie
des frühen logischen Empirismus setzte jedoch einen
einheitlichen, geschlossenen Bereich der Psychotherapieforschung voraus. Dieser müsse über eine Einheitstheorie mit allgemein akzeptierten Sprachregelungen,
Taxonomien etc. verfügen – nach Westmeyer eine illusorische Forderung. Anstelle der anspruchsvollen allgemeinen Indikationsfrage könne lediglich die bescheidenere Frage bearbeitet werden: »Wie lässt sich therapeutisches Handeln rechtfertigen bzw. begründen?«
Unabhängig davon, ob man der wissenschaftstheoretischen Analyse Westmeyers grundsätzlich zustimmt
oder nicht, kann nicht bestritten werden, dass eine
praktikable Lösung der allgemeinen Indikationsfrage
nicht in Sicht ist. Daher ist die Begrenzung auf bescheidenere Formulierungen in jedem Fall angebracht.
Allerdings reicht es nicht aus, sich mit der Kritik an dieser
Grundfrage zu begnügen, da Indikationsfragen von großer
praktischer Bedeutung sind. Die Formulierung der Kritik
muss also durch die Diskussion möglichst rationaler Handlungsalternativen ergänzt werden. Im Vordergrund steht
dabei die Klärung von Teilaspekten der differenziellen Indikation unter Praxisbedingungen.
11.5
Pragmatische Lösungsansätze
Worin können praktikable (Teil-)Lösungen des Indikationsproblems bestehen, wenn eine rundum befriedigende
Antwort auf die allgemeine Indikationsfrage nicht erreicht
werden kann? In der Praxis müssen Therapeuten über fachwissenschaftliche Begründungen hinaus auf andere Wissensbereiche zurückgreifen. Dazu zählen auch nicht überprüfte Annahmen, individuelle praktische Erfahrungen,
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
206
Kapitel 11 · Therapieindikation
Experten- und Kollegenmeinungen sowie Alltagswissen.
Nach meiner Auffassung ist es die derzeit beste Lösung, bei
spezifischen Störungen und Problemkonstellationen soweit
wie möglich diejenigen Therapieverfahren anzuwenden,
deren Wirksamkeit in der bisherigen Therapieforschung
bereits wissenschaftlich abgesichert werden konnte. Falls
bei einer Störung bzw. einem Problemtyp mehrere Ansätze
existieren, ist es die Aufgabe der Forschung, direkte Vergleiche durchzuführen, um die Wahl der Therapie auf eine rationale Basis zu stellen (vgl. auch die Charakterisierung von
Psychotherapie im deutschen Psychotherapeutengesetz).
… Psychotherapie … ist jede mittels wissenschaftlich
anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder
Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen
Psychotherapie indiziert ist. (Psychotherapeutengesetz
– PsychThG vom 16. Juni 1998, §1, BGBl, I S. 1311)
Als Richtschnur für die Beurteilung empirischer Validierung können Kriterien herangezogen werden, die eine ei-
gens eingesetzte »Task Force« der American Psychological
Association vorschlug (APA 1995, zweite Erweiterung in
Chambless et al. 1998). Diese Kommission schloss Vertreter
verhaltenstherapeutischer, interpersoneller und psychodynamischer Richtungen ein, die sich auf den in der folgenden
Übersicht dargestellten Kriteriensatz für empirisch gut abgesicherte Behandlungen einigten. Um anzuerkennen,
dass nicht nur eine »science base« im engeren Sinne, sondern auch Erkenntnisse im Sinne einer »experience base«
von Bedeutung sind, wurden dabei neben den klassischen,
kontrollierten Gruppenstudien auch Einzelfallexperimente
und Fallserien anerkannt, wenn sie Mindestvoraussetzungen zum Schutz vor Verzerrungen genügten. Es liegt auf
der Hand, dass die ausschließliche Absicherung mittels einer »experience base« weniger sicher ist.
Da Grenzziehungen zwischen genügend und ungenügend stets ein gewisses Ausmaß an Willkürlichkeit anhaftet,
beschloss die Kommission, zusätzlich eine Kategorie für
wahrscheinlich wirksame Verfahren vorzuschlagen.
Verfahren, deren Absicherung nur diese Kriterien erfüllen, sollten vorerst als experimentelle Behandlungen
angesehen werden.
Kriterien für empirisch validierte Behandlungen: Gut abgesicherte Behandlungen. (Nach APA 1995)
I.
11
Mindestens 2 gute Gruppendesignstudien zeigen Effektivität in einer oder mehr der folgenden Weisen:
A. Überlegenheit gegenüber einem Pillen- oder psychologischen Placebo oder einer anderen Behandlung
B. Äquivalent mit einer bereits etablierten Behandlung in Studien mit einer angemessenen statistischen Power (ca. N=30 pro Gruppe)
oder
II. Eine große Serie von Einzelfallstudien (N≥9) zeigen
Wirksamkeit. Diese Studien müssen über die folgenden Merkmale verfügen:
A. Gute experimentelle Versuchspläne
B. Vergleich der Intervention mit einer anderen Behandlung wie in IA.
Weitere Kriterien für I und II:
III. Die Studien müssen mit Behandlungsmanualen durchgeführt worden sein
IV. Die Charakteristika der Patientenstichproben müssen
klar spezifiert worden sein
V. Die Effekte müssen von mindestens zwei verschiedenen Untersuchern oder Arbeitsgruppen demonstriert worden sein.
Kriterien für empirisch validierte Behandlungen: Wahrscheinlich wirksame Behandlungen. (Nach APA 1995)
I.
Mindestens 2 gute Gruppendesignstudien zeigen
(statistisch signifikante) Überlegenheit gegenüber einer Wartelistenkontrollgruppe
oder
II. Mindestens 1 gute Gruppendesignstudie erfüllt die
Kriterien IA oder IB, III und IV, jedoch nicht V.
Die Kommission veröffentlichte eine vorläufige, explizit als
noch unvollständig ausgewiesene Liste von empirisch überprüften Behandlungsverfahren, die den beiden Kriteriensätzen genügen. Diese Liste wurde 1995 von Sanderson und
Woody erweitert und wird seitdem jährlich aktualisiert
(Chambless et al. 1998). Um die den APA-Kriterien genü-
oder
III. Eine kleine Serie von Einzelfallstudien mit Versuchsplänen, die die restlichen Kriterien II, III und IV für gute Absicherung erfüllen, zeigen Wirksamkeit.
genden Behandlungsverfahren nicht nur aufzulisten, sondern praktizierenden Therapeuten Hinweise auf konkrete
Therapiemanuale zu geben, veröffentlichten Woody und
Sanderson (1998) eine Übersicht über vorliegende Manuale
wissenschaftlich gut abgesicherter, wirksamer psychotherapeutischer Behandlungen für folgende psychische Stö-
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
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11.5 · Pragmatische Lösungsansätze
rungen: generalisierte Angststörung, Zwangsstörung, Panikstörung, Sozialphobie, spezifische Phobie, Depression,
Bulimie, chronische Kopfschmerzen, Schmerzen bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Enuresis,
Copingstrategien bei Stress, Paar- und Eheprobleme sowie
Störung mit oppositionellem Trotzverhalten im Kindesalter.
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Klinisch geschulte Psychotherapeuten können mit Hilfe dieser wissenschaftlich anerkannten Therapiemanuale gezielte
Behandlungen bei spezifischen Störungen vornehmen.
Auch empirisch validierte Ausbildungen in bestimmten
psychotherapeutischen Verfahren werden im Hinblick auf
die genannten APA-Kriterien jährlich überprüft.
Beispiele empirisch validierter Behandlungen. (Nach Chambless et al. 1998)
Gut abgesicherte Behandlungen
4 Angst und Stress:
– Kognitive Verhaltenstherapie bei Paniksyndrom
mit und ohne Agoraphobie
– Kognitive Verhaltenstherapie bei generalisiertem
Angstsyndrom
– Konfrontationstherapie bei Agoraphobie
– Reizkonfrontation bei spezifischer Phobie*
– Konfrontation und Reaktionsverhinderung bei
Zwangsstörung
– Stress-Inoculations-Training und Coping mit Stress
4 Depression:
– Verhaltenstherapie bei Depression*
– Kognitive Therapie der Depression
– Interpersonale Therapie der Depression
4 Gesundheitliche Probleme:
– Verhaltenstherapie für Kopfschmerzen
– Kognitive Verhaltenstherapie bei Bulimie
– Multikomponenten-Schmerzbehandlung mit kognitiver Verhaltenstherapie bei rheumatischen Erkrankungen*
– Multikomponenten-Rückfallprävention mit kognitiver Verhaltenstherapie bei Raucherentwöhnung*
4 Psychische Probleme in der Kindheit:
– Verhaltensmodifikation bei Enuresis
– Elterntrainingsprogramme bei Kindern mit oppositionellem Trotzverhalten
4 Eheprobleme:
– Behaviorale Partnertherapie
Wahrscheinlich wirksame Behandlungen
4 Angst:
– Angewandte Entspannung (»applied relaxation«)
bei Paniksyndrom
– Angewandte Anspannung bei generalisierter
Angststörung
– Kognitive Verhaltenstherapie bei Sozialphobie*
– Kognitive Verhaltenstherapie bei Zwangsstörung*
– Paarkommunikationstraining als Zusatz zur Konfrontationstherapie bei Agoraphobie*
– EMDR (»eye movement desentization and processing« bei posttraumatischer Belastungsstörung*
– Konfrontationstherapie bei posttraumatischer Belastungsstörung
– Konfrontationstherapie bei Sozialphobie*
– Stress-Inoculations-Training bei posttraumatischer
Belastungsstörung
– Rückfallpräventionsprogramm bei Zwangsstörung
– Systematische Desensibilisierung bei Tierphobien*
– Systematische Desensibilisierung bei Angst vor öffentlichem Sprechen*
– Systematische Desensibilisierung bei Sozialphobie*
4 Substanzmissbrauch und Abhängigkeitserkrankungen:
– Verhaltenstherapie bei Kokainmissbrauch
– Dynamische Kurzzeittherapie bei Opiatabhängigkeit
– Kognitive Verhaltenstherapie: Rückfallprävention bei
Kokainabhängigkeit*
– Kognitive Therapie bei Opiatabhängigkeit
– Kognitive Verhaltenstherapie bei Benzodiazepin-Entwöhnung von Patienten mit Panikstörung
– Gemeindebasierte Verstärkerprogramme bei Alkoholabhängigkeit*
– Reizkonfrontation als Zusatz zur stationären Behandlung der Alkoholabhängigkeit*
– Projekt CALM bei Alkoholabusus und -abhängigkeit
(behaviorale Paartherapie plus Disulfiram)*
– Soziales Kompetenztraining bei stationärer Behandlung der Alkoholabhängigkeit*
4 Depression:
– Dynamische Kurzzeittherapie
– Kognitive Therapie bei geriatrischen Patienten
– Gedächtnis-/Erinnerungstherapie bei geriatrischen
Patienten
– Selbstkontrolltherapie
– Soziales Problemlösetraining*
4 Gesundheitliche Probleme:
– Verhaltenstherapie bei Fettsucht in der Kindheit
– Kognitive Verhaltenstherapie bei Binge-Eating-Störung*
– Kognitive Verhaltenstherapie bei Physiotherapie von
chronischem Schmerz*
– Kognitive Verhaltenstherapie bei chronischem Rückenschmerz*
– EMG-Biofeedback bei chronischen Schmerzen*
– Hypnosetherapie als Zusatz zur kognitiven Verhaltenstherapie bei Adipositas*
– Interpersonelle Therapie bei Binge-Eating-Störung*
6
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
208
Kapitel 11 · Therapieindikation
– Interpersonelle Therapie bei Bulimie*
– Multikomponenten-Behandlung mit kognitiver
Therapie bei Schmerzen bei Reizdarmsyndrom*
– Multikomponenten-Behandlung mit kognitiver
Verhaltenstherapie bei Schmerzen aufgrund Sichelzellerkrankung*
– Multikomponenten-Behandlung mit operanter Verhaltenstherapie bei chronischen Schmerzen*
– Geplantes, reduziertes Rauchen bei Multikomponenten-Verhaltenstherapie bei Raucherentwöhnung*
– Thermales Biofeedback bei Raynaud-Syndrom*
– Thermales Biofeedback mit autogenem Training
bei Migräne*
4 Psychische Probleme in der Kindheit:
– Verhaltensmodifikation bei Enkopresis
– Kognitive Verhaltenstherapie bei ängstlichen Kindern (Trennungsangst, generalisierte Angststörung)*
– Konfrontationstherapie bei einfacher Phobie*
– Angstmanagementtraining für Familien bei Angststörungen
4 Eheprobleme:
– Emotional fokussierte Paartherapie bei moderaten
Eheproblemen*
– Einsichtsorientierte Ehetherapie
4 Sexuelle Funktionsstörungen:
11
Ein zwiespältiges Verhältnis: Verhaltenstherapie
und Störungsklassifikation
Die früher oft geäußerte Ansicht, aus der Störungsdiagnostik könnten keine Hinweise für die Therapieindikation abgeleitet werden, kann spätestens seit den neuesten Fortschritten der modernen Klassifikationssysteme
im Gefolge des DSM-III und der Überprüfung störungsspezifischer Therapieprogramme nicht mehr aufrechterhalten werden. Gerade in der Verhaltenstherapie fiel
aber auch schon früher, als die Kritik an der Störungsdiagnostik noch weitaus berechtigter war, eine deutliche
Diskrepanz zwischen dieser grundsätzlichen Kritik und
der gleichzeitigen Verwendung von Störungsklassifikationen auf. Die typische Gliederung verhaltenstherapeutischer Sammeldarstellungen basierte auf der nosologischen Einteilung psychischer Störungen, Therapieverfahren wurden für Depressionen, Ängste,
Schizophrenien, Alkoholmissbrauch etc. vorgestellt. Die
störungsbezogene Indikationsstellung hat also in der
Verhaltenstherapie eine lange Tradition. Im Unterschied
zur klassischen psychiatrischen Vorgehensweise wurde
sie allerdings schon immer durch detaillierte Analysen
der individuellen Problemlage ergänzt.
– Hurlberts kombinierter Behandlungsansatz für die
Frau bei Störung mit verminderter sexueller Appetenz*
– Masters und Johnsons Sexualtherapie bei sexuellen
Funktionsstörungen der Frau*
– Zimmers kombinierte Sexual- und Paartherapie bei
Libidostörungen der Frau*
4 Andere:
– Verhaltensmodifikation bei Sexualstraftätern
– Dialektische Verhaltenstherapie bei Borderline-Persönlichkeitsstörung
– Familienintervention bei Schizophrenie*
– Habit-Reversal-Training and Habit-Control-Techniken
– Soziales Kompetenztraining für verbesserte soziale
Anpaassung schizophrener Patienten*
– Geschützte Arbeit für schwer geistig behinderte Patienten*
Anmerkung: *Behandlungen, die seit der Publikation von
Chambless et al. (1996) hinzugekommen sind oder die sich
bezüglich der Empfehlung verändert haben. Zwei Therapieverfahren wurden seit der Veröffentlichung von 1996 von der
Liste der empirisch überprüften Behandlungsverfahren gelöscht: Münzsysteme (»Token Economy«) und Verhaltensmodifikation bei Entwicklungsstörungen. Beide Verfahren sind zu
allgemein und wurden daher nicht mehr als spezifische Behandlungsverfahren bei speziellen Störungen angesehen.
Da die nun vermehrt angewandten Therapieprogramme
auf der nosologischen Diagnostik aufbauen, wird der Stellenwert der ursprünglichen verhaltenstherapeutischen Problemanalyse relativiert. Inzwischen reicht auch in der Verhaltenstherapie eine reine Problemanalyse nicht mehr aus.
Ideal für das praktische Vorgehen ist die Ergänzung von
nosologischer Diagnose und Problemanalyse, wobei Letztere aufgrund des inzwischen vorliegenden Störungswissens oft vereinfacht werden kann (7 Kap. I/20 und I/21).
Dabei steht außer Frage, dass auch Standardverfahren auf
eventuelle Besonderheiten des Einzelfalles zugeschnitten
werden müssen (vgl. adaptive Indikation). Auch die in ausführlichen Therapiemanualen beschriebenen standardisierten »Routineverfahren« können daher nur von umfassend ausgebildeten Klinikern hinreichend flexibel angewandt werden. Auf eine nähere Darstellung spezifischer
Therapieindikationen, die aus der Differenzialdiagnose
etwa nach dem DSM-IV folgen können (vgl. differenzielle
Indikation), wird an dieser Stelle verzichtet, da Band 2 des
vorliegenden Lehrbuches mit seinen Störungskapiteln genau dieser Thematik gewidmet ist. Stattdessen muss auf
Ergänzungen zum störungsbezogenen Vorgehen hingewiesen werden.
Die in den Störungskapiteln aufgeführten Therapieverfahren betreffen in der Regel nur das störungsspezifische
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
209
11.5 · Pragmatische Lösungsansätze
Vorgehen. Daneben kommen natürlich im therapeutischen
Prozess auch andere, weniger auf die Störung zugeschnittene Therapieinterventionen zur Anwendung. Neben den
Technikvariablen sind hier vor allem die Faktoren der therapeutischen Beziehung, der Gesprächsführung und des
Umgangs mit Widerstand von Bedeutung (7 Kap. I/27,
I/29). Darüber hinaus muss im Auge behalten werden, dass
sich im Verlauf der Therapie weitere Problembereiche ergeben können, die neuer Therapieinterventionen bedürfen. So können im Anschluss an eine Reizkonfrontationstherapie bei einem agoraphobischen Patienten weitere
Probleme im Sozialbereich oder in der Partnerbeziehung
auftauchen, die bislang von der Agoraphobie überlagert
und daher nicht sichtbar waren. In solchen Fällen müssen
neue diagnostische Schritte eingeleitet werden und ggf.
weitere therapeutische Interventionen folgen (vgl. prozessuale Indikation).
In der stationären, aber auch in der ambulanten Behandlung psychischer Erkrankungen werden oft verschiedene therapeutische Elemente ausgewählt (vgl. selektive
Indikation), die in einen Gesamtbehandlungsplan eingebunden werden, welcher auf die individuellen und störungsspezifischen Problembereiche des Patienten abge-
11
stimmt ist (Freyberger et al. 2002). Bei der Anpassung der
Therapie an den Einzelfall ist eine sorgfältige Beachtung der
Stärken und Schwächen des jeweiligen Patienten wichtig.
Kliniker sind in besonderem Maße in Gefahr, einseitig auf
Schwächen oder pathologische Aspekte abzuheben und die
positiven Ressourcen zu vernachlässigen. Von Bedeutung
sind auch Persönlichkeit und Motivation (z. B. allgemeine
Motivationen etwa zu beruflichem Erfolg, persönlichen
Kontakten, spezifische Therapiemotivation, Extraversion/
Introversion), die aktuelle Lebenssituation (z. B. Partnerschaft, Stressfaktoren, soziale Situation) und die bisherige
Lebenserfahrung (s. unten). Auch die Wahl des Therapiesettings kann einen bedeutenden Einfluss haben, ohne dass
jedoch einfache allgemeingültige Regeln aufgestellt werden
könnten. So mag es zwar generell günstiger sein, Probleme
ambulant und damit in der natürlichen Umgebung der Betroffenen zu behandeln. Wenn aber die heimische Lebenssituation massiv belastend ist, kann eine stationäre Therapie wiederum effektiver sein. Manche Probleme können
besser im Familien- oder Partnerschaftskontext angegangen werden. Wenn dort jedoch starke Widerstände oder
ausgeprägte kontraproduktive Haltungen vorliegen, kann
eine Einzeltherapie dennoch sinnvoller sein.
Fallbeispiel
Brigitte war eine gepflegte Frau im Alter von 36 Jahren.
Sie lebte zusammen mit ihrer 14-jährigen Tochter am
Stadtrand einer Finanzmetropole, in deren Zentrum sie
als Chefsekretärin einer anspruchsvollen Arbeit nachging.
Ihr Problem war eine Agoraphobie mit der typischen Fülle
von angstauslösenden und vermiedenen Situationen. Dabei hatte sie aber eine selbst für eine Agoraphobie ganz
außerordentlich starke Angst vor dem »Umfallen«. Soziale
oder zwischenmenschliche Probleme lagen nicht vor, das
Leben ohne festen Partner war ihr freier Wunsch. Die
Möglichkeit, etwa in einer belebten Einkaufszone niederzustürzen und vor aller Augen auf der Straße zu liegen,
bereitete ihr bereits in der Vorstellung solch massive
Qualen, dass sie jegliche Menschenansammlung vermied
und das Einkaufen völlig ihrer Tochter überließ. Schon ein
halbes Jahr nach ihrem ersten Angstanfall war ihre Mobilität stark eingeschränkt, ihr bislang gutes Selbstvertrauen
angeschlagen und ihre Lebenszufriedenheit verschwunden. Ihre Vorgeschichte wies eine mehrjährige Heroinabhängigkeit mit zusätzlichem Alkoholmissbrauch auf. Aus
diesen Problemen hatte sie sich in den ersten zwei Jahren
nach der (ungeplanten) Geburt ihrer Tochter aus eigener
Kraft befreit. Sie hatte ihren ganzen Bekanntenkreis verlassen und ein neues Leben angefangen. Auch ohne höheren Schulabschluss hatte sie sich eine verantwortungs-
volle Stellung erarbeitet, wobei ihr ein ausgeprägtes Organisationstalent, soziale Kompetenz und Selbstständigkeit
halfen. Während ihrer »Junkie-Zeit« hatte sie häufig in der
Bahnhofsgegend gefixt und gesoffen, dabei oft in Ecken,
Nischen, Eingängen oder eben buchstäblich »auf der Straße« gelegen. Der Gedanke, jetzt wieder – wenngleich aus
ganz anderen Gründen – auf der Straße zu »landen«, war
für sie gleichbedeutend mit dem Zurückfallen in diese
längst überwundene, schlimmste Phase ihres Lebens. In der
Behandlung war es wichtig, sie nicht nur mit den angstauslösenden Situationen zu konfrontieren, sondern auch gezielt das Thema des vermeintlichen Rückfalls anzugehen.
Die allgemeine Therapieindikation »Konfrontation in vivo«
wurde also durch eine individualisierte kognitive Komponente ergänzt. Für den Fall einer Ohnmacht nahm sie an,
dass die Passanten sie für eine »Süchtige« halten würden.
Erst als sie sich klar machte, dass die meisten Menschen
eine abgerissene und ungepflegte Jugendliche anders einschätzen würden als eine wohlgekleidete, gepflegte Frau,
war sie bereit, die von ihr am meisten gefürchtete Einkaufsstraße aufzusuchen. Bereits nach einer einzigen
Übung war ihre Angst vor dieser Art von Situation abgebaut. Der weitere Verlauf der Behandlung mit Übungen in
einer ganzen Reihe weiterer gefürchteter Situationen entsprach dann einer »klassischen« Konfrontationstherapie.
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
210
Kapitel 11 · Therapieindikation
Die genannten Beispiele belegen die Vielgestaltigkeit der zu
treffenden Entscheidungen. Aus dieser Komplexität sollte
jedoch nicht der Schluss gezogen werden, die Problematik
entziehe sich rationaler Zugangsweisen und sei lediglich auf
der Basis der Intuition und individueller Erfahrung zu lösen. Indikationsentscheidungen sollten vielmehr stets explizit getroffen werden, so dass das Ausmaß ihrer Rationalität beachtet werden kann (s. unten).
Wenn Indikation rational sein soll
Bommert et al. (1990) geben die folgenden Kriterien an,
mit deren Hilfe bestimmt werden kann, ob Indikationsentscheidungen mehr oder weniger rational sind:
4 Die Entscheidung verfolgt ein bestimmtes, definiertes
Ziel.
4 Die zur Zielerreichung verwendeten Mittel und Methoden werden bewusst ausgewählt und eingesetzt.
4 Die Annahmen, die die gewählten Mittel und Ziele
miteinander verknüpfen, sind empirisch, theoretisch
oder praktisch begründet.
4 Die Präferenz für bestimmte Ziele wird durch explizite
normative Annahmen begründet.
Auch Supervision und kontinuierliche Fortbildung stellen
wertvolle Rückmeldeschleifen zur Verfügung, die das »Einschleifen« rigider Bahnen verhindern und zur immer wieder neuen Verbesserung des Handelns beitragen können.
11
Kurz zusammengefasst: Ein pragmatischer Ansatz
4 Bei spezifischen Störungen und Problemkonstellationen möglichst die dafür empirisch abgesicherten Verfahren anwenden.
4 Anpassung an den Einzelfall nach Problemanalyse
und Therapieverlauf.
Dabei beachten:
4 Individuelle Stärken und Schwächen
4 Persönlichkeit
4 Motivation
4 Lebenssituation
4 Therapiesetting
4 Mögliche Interaktionen der genannten Faktoren
11.6
Schlussbemerkung
Für viele Jahre folgte die Indikationsstellung in der Psychotherapie dem oft beklagten YAVIS-Stereotyp (nach Schofield 1964: »young, attractive, verbal, intelligent, social«).
Paradoxerweise wählen viele Psychotherapeuten noch immer besonders häufig solche Patienten aus, die ihrer Behandlung besonders wenig bedürfen. Im Gegenzug werden
Patienten, die über ein niedriges Ausgangsniveau der ge-
4 Es werden alle relevanten Kenntnisse für die Indikationsstellung herangezogen.
4 Die einzelnen Indikationsentscheidungen sind in eine
größere Strategie eingebettet, um sicherzustellen, dass
die Verfolgung verschiedener Ziele nicht zu gegenseitigen Behinderungen führt.
4 Die Entscheidungen werden mittels logischer Prozeduren gültig aus den Vorannahmen abgeleitet.
4 Die Entscheidungen erfolgen unter Abwägung von Bedarf, Kosten, Nutzen und Effektivität aller verfügbaren
Alternativen.
4 Die moralischen und ethischen Dimensionen des Umgangs mit Menschen werden berücksichtigt.
nannten Fertigkeiten verfügen und daher eigentlich die
Behandlung besonders nötig hätten, bevorzugt abgelehnt.
Diese Praxis steht in der Tradition Freuds, der bereits 1905
den »allgemeinen Wert der Person« als Auswahlkriterium
empfahl und u. a. geringen Bildungsstandard, fehlende Motivation, hohes Alter oder die Notwendigkeit der raschen
Beseitigung drohender Erscheinungen als Kontraindikationen angab. In die gleiche Richtung wiesen die ursprünglich von Rogers (1942) für die Gesprächspsychotherapie
benannten »Eignungskriterien«, die allerdings im Zuge der
generellen Ablehnung diagnostischer Maßnahmen später
wieder zurückgenommen wurden. Für die Verhaltenstherapie besteht ein gewisser Trost darin, dass empirische Untersuchungen zeigten, dass Verhaltenstherapeuten weniger
anfällig für »YAVIS-Entscheidungen« sind (z. B. Blaser
1977). Dennoch gilt auch hier, dass bevorzugt Patienten mit
einem guten Verhaltensrepertoire für die Behandlung ausgewählt werden. Es ist mein Eindruck, dass mit fortschreitender Professionalisierung gerade in der Verhaltenstherapie angemessenere Indikationskriterien zunehmnede Bedeutung erlangen.
Zusammenfassung
Bei Indikationsentscheidungen geht es vor allem darum, ob
bzw. welche therapeutischen Maßnahmen im konkreten
Fall angezeigt sind und wie diese ggf. an den Einzelfall und
den Verlauf der Behandlung angepasst werden müssen.
Psychotherapeutische Indikationsentscheidungen werden
nur zum kleineren Teil von Fachleuten getroffen. Ist die
Entscheidung für eine Psychotherapie gefallen, so können
J.Margraf, S.Schneider (2009).Lehrbuch der Verhaltenstherapie Band 1. 3. Auflage. Springer:Heidelberg
211
Literatur
die weiteren Fragen mittels verschiedener Strategien beantwortet werden (selektive, adaptive bzw. prozessuale und
differenzielle Indikation). Die allgemeine differenzielle Indikationsfrage (»Welches ist für dieses Individuum mit diesem spezifischen Problem die effektivste Behandlung, durch
wen und unter welchen Umständen?«) ist aus wissenschaftstheoretischer und forschungspraktischer Sicht kritisierbar.
Auch wenn sie nicht in idealer Weise zu beantworten ist,
kann einer Lösung von Teilaspekten in der Praxis nicht ausgewichen werden. Für praktikable (Teil-)Lösungen müssen
Therapeuten über fachwissenschaftliche Begründungen hinaus auch nicht auf überprüfte Annahmen, individuelle
praktische Erfahrungen, Experten- und Kollegenmeinungen
sowie Alltagswissen zurückgreifen. Bei spezifischen Störungen und Problemkonstellationen sollten möglichst die
dafür empirisch abgesicherten Verfahren angewendet werden. Bei der Anpassung von Standardverfahren an eventuelle Besonderheiten des Einzelfalles müssen je nach Problemanalyse und Therapieverlauf individuelle Stärken und
Schwächen, Persönlichkeit, Lebenssituation und Therapiesetting berücksichtigt werden. Das Ausmaß der Rationalität
von Indikationsentscheidungen kann mit Hilfe definierter
Kriterien bestimmt werden. Wertvolle Rückmeldungen bieten auch Supervision und kontinuierliche Fortbildung.
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Kapitel 11 · Therapieindikation
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