Bestrafung als Mittel der Verhaltensmodifikation

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Bestrafung als Mittel der
Verhaltensmodifikation
Autor:
Benjamin Heyde
Matrikelnummer:
23057
4. Semester
Studiengang:
Psychologie/Erziehungswissenschaft
Abgabedatum:
04.08.2008
Lehrveranstaltung:
Interventionsmöglichkeiten bei Verhaltensstörungen
Dozentin:
Silvia Andrée
Fachgebiet:
Psychologie
Fakultät:
Erziehungswissenschaftliche Fakultät
Universität:
Universität Erfurt
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Inhaltsverzeichnis
1. Bestrafung ....................................................................................................................................... - 3 1.1 Bestrafung: Das Gegenteil von Verstärkung?............................................................................ - 3 1.2 Die Effektivität von Bestrafung.................................................................................................. - 4 1.3 Nachteile von Bestrafung .......................................................................................................... - 6 1.4 Bestrafung zweiter Art oder Negative Bestrafung .................................................................... - 8 2. Verhaltensabbau in der Verhaltenstherapie ................................................................................... - 9 2.1 Positive Bestrafung .................................................................................................................... - 9 2.2 Negative Bestrafung ................................................................................................................ - 11 2.3 Weitere Techniken des Verhaltensabbaus.............................................................................. - 13 2.4 Der Streit um den Einsatz aversiver Reize ............................................................................... - 16 Literaturverzeichnis ........................................................................................................................... - 18 -
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In der folgenden Arbeit geht es um das Mittel der Bestrafung und wie diese angewandt wird,
um ein Verhalten zu formen oder zu modifizieren. Ich werde zuerst den Begriff Bestrafung
definieren, die zwei Arten von Bestrafung näher erläutern und dann auf experimentelle
Erkenntnisse zum Thema Bestrafung eingehen. Im zweiten Teil dieser Arbeit werde ich dann
Möglichkeiten erläutern, wie Bestrafung in der Verhaltenstherapie eingesetzt wird, um
unerwünschtes Verhalten zu reduzieren.
1. Bestrafung
Nach psychologischer Definition ist Bestrafung die Gabe eines Bestrafungsreizes in der Folge
einer Reaktion. Es wurden zwei Arten der Bestrafung erforscht. Bestrafung erster Art
bedeutet, dass auf ein Verhalten die Verabreichung eines aversiven Reizes folgt. Wenn aber
auf ein Verhalten der Wegfall eines Angenehmen Reizes folgt, so heißt dies Bestrafung
zweiter Art oder auch negative Bestrafung. Ein Bestrafungsreiz ist jeder Stimulus, welcher die
Wahrscheinlichkeit einer Reaktion im Laufe der Zeit senkt (vgl. Zimbardo & Gerrig, 2004).
Als Schaubild dient die Abbildung auf der Titelseite.
1.1 Bestrafung: Das Gegenteil von Verstärkung?
Im Gegensatz zu Verstärkung fördert Bestrafung eine Abnahme eines Verhaltens. Bestrafung
könnte man daher als das Gegenteil von Verstärkung ansehen, da Verstärkung eine Zunahme
eines Verhaltens bewirkt. Diese Frage kann jedoch nur empirisch beantwortet werden. Die
Psychologen Thorndike und Skinner haben mit Experimenten versucht dieser Frage auf den
Grund zu gehen. Aus den Versuchen schloss Skinner, dass Bestrafung eine „vorübergehende
Unterdrückung" des Verhaltens bewirkt, nicht aber eine dauerhafte Wirkung erzielt.
Thorndike und Skinner haben daher die oben genannte empirische Frage verneint. Die
Wirkung von Bestrafung ist der Wirkung von Verstärkung nicht genau entgegengesetzt. Doch
gibt es auch Kritik zu dieser Aussage. Diese bezieht sich darauf, dass in den Experimenten
nicht nur die Wirkung von Bestrafung von kurzer Dauer war, sondern auch der Strafstimulus.
Zudem sind die Effekte von positiver Verstärkung, auf die gleiche Weise nur kurzfristig
anhaltend. Operante Reaktionen werden also nach Wegfall eines Verstärkers auf ähnliche
Weise gelöscht. In weiteren Forschungen wurde beispielsweise untersucht, wie sich die
Wirkung einer dauerhaften Bestrafungskontingenz auswirkt. Es zeigte sich dennoch, dass
teilweise die Abnahme eines Verhaltens nur vorübergehend war. In einem Experiment (vgl.
Azrin, 1960; Rachlin, 1966, zitiert nach Mazur, 2004) bekamen Tauben milde und starke
Elektroschocks. Bei beiden Schocks gingen die Reaktionsraten sofort zurück, aber bei den
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milden Elektroschocks erreichten diese in einigen Sitzungen nach einiger Zeit die selbe
Intensität wie zuvor. Bei einem starken Elektroschock traten die Reaktionen nur noch selten
oder gar nicht mehr auf. Daraus kann man schließen, dass Individuen sich an eine
vergleichsweiße milde Bestrafung gewöhnen können, nicht aber an eine Starke. In einem
weiterem Experiment untersuchten Schuster und Rachlin (vgl. Schuster und Rachlin, 1968,
zitiert nach Mazur, 2004) ob eine Kontingenz zwischen einem bestimmen Verhalten und
einem aversiven Ereignis einen größeren Rückgang des Verhaltens bewirkt, als wenn dasselbe
Ereignis auf nichtkontingenter Basis geschieht. Diese Untersuchung, welche mit Tauben
durchgeführt wurde, stützt die These, dass eine Bestrafungskontingenz mehr bewirkt als nur
eine allgemeine Abnahme eines Verhaltens. Nicht spezifisch bestrafte Verhaltensweisen
treten zum größten Teil unverändert häufig auf. Wenn aber ein bestimmtes Verhalten und nur
dieses bestraft wird, wird auch die Häufigkeit des Verhaltens sehr stark nachlassen. Die
empirischen Ergebnisse legen nahe, dass, entgegengesetzt der Annahmen von Skinner und
Thorndike, die Effekte von Bestrafung direkt konträr zu denen von Verstärkung wirken.
Solange wie die Verstärkungs- oder Bestrafungskontingenz andauert, so lange wird auch die
Verhaltensänderung andauern.
1.2 Die Effektivität von Bestrafung
Forscher, welche mit der operanten Konditionierung arbeiten, haben viele der Variablen
untersucht, welche abgrenzen, was für Auswirkungen eine Bestrafungskontingenz hat. Einige
dieser Variablen wurden von Azrin und Holz (1966) analysiert. Im Folgenden werde ich
aufzeigen, welche Bedingungen bei Bestrafung zu beachten sind.
Bestrafung sollte sofort mit voller Intensität eingesetzt werden (vgl. Azrin & Holz, zitiert nach
Mazur, 2004). Wie weiter oben schon erläutert, können sich Individuen an eine milde Form
der Bestrafung gewöhnen. Eine Reihe sukzessiver Annäherungen an ein Verhalten wird sich
nur wenig oder gar nicht darauf auswirken. Eine angemessen hohe Bestrafungsintensität kann
aber zur völligen Einstellung eines Verhaltens führen (vgl. hierzu ein Experiment von Azrin,
Holtz & Hake, 1963, zitiert nach Mazur, 2004). Ziel der Bestrafung ist es nicht dem
Individuum Gelegenheit zu geben eine Toleranz gegenüber dem aversiven Reiz zu erreichen,
sondern ein bestimmtes Verhalten zu beseitigen. Darum sollte immer mit maximaler Intensität
bestraft werden.
Bestrafung sollte sofort auf ein Verhalten angewendet werden. Ähnlich wie bei der
Verstärkung ist die Wirksamkeit der Bestrafung am effektivsten, wenn sie prompt auf eine
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Reaktion erfolgt. Die Schlussfolgerung aus einem Experiment von Baron, Kaufman und
Fazzini war (vgl. hierzu ein Experiment von Baron, Kaufman und Fazzini, 1969, zitiert nach
Mazur, 2004): Je unmittelbarer die Bestrafung, desto größer die Reduktion des Verhaltens.
Ein kleines Beispiel für den Schulalltag wäre, dass ein Lehrer oder eine Lehrerin das
schlechte Betragen eines Kindes sofort rügt und nicht erst einige Zeit dazwischen verstreichen
lässt (vgl. Abramowitz & O'Leary, 1990, zitiert nach Mazur, 2004).
Bestrafung sollte nach jedem Auftreten eines Verhaltens angewendet werden (vgl. Cipani,
Brendlinger, McDowell & Usher, 1991, zitiert nach Mazur, 2004). Ähnlich wie bei
Verstärkung muss Bestrafung nicht jedes Mal auf ein Verhalten folgen. Nach Azrin und Holz
ist es aber die effektivste Methode ein Verhalten zu eliminieren, wenn man jede Reaktion
bestraft. Ein intermittierender Bestrafungsplan kann zwar manchmal ausreichen, um ein
unerwünschtes Verhalten zu beseitigen, aber die nachhaltigste Methode der
Verhaltensreduktion ist, jedes Auftreten des Verhaltens zu bestrafen (vgl. Cipani,
Brendlinger, McDowell & Usher, 1991, zitiert nach Mazur, 2004).
Bestrafung ist wesentlich effektiver, wenn eine alternative Handlungsmöglichkeit geboten
wird (vgl. Azrin & Holz, zitiert nach Mazur, 2004). Wenn einem Individuum eine
Möglichkeit geboten wird, sich einen alternativen Verstärker zu beschaffen, ist Bestrafung
viel effektiver. Beispielsweise wird in der Verhaltensmodifikation, wenn durch Bestrafung ein
nicht erwünschtes Verhalten eliminiert werden soll, die Bestrafung fast immer mit
Verstärkung für ein alternatives Verhalten gepaart, welches mit dem unerwünschten
Verhalten unvereinbar ist.
Bestrafung kann in seiner Effektivität gesteigert werden, wenn man den Wert eines
Verstärkers, der das Verhalten aufrechterhält, mindert (vgl. Azrin, Holz & Hake, 1963, zitiert
nach Mazur, 2004). Man kann also, ohne die Bestrafungsintensität zu erhöhen, die
Bestrafungseffektivität verbessern. Ein Elter, beispielsweise, welcher glaubt, dass sich sein
Kind zerstörerisch verhält, um Aufmerksamkeit zu erhalten, kann erstens die unerwünschten
Verhaltensweisen bestrafen und synchron zweitens dem Kind mehr Aufmerksamkeit
schenken, bevor das Kind dieses unerwünschte Verhalten zeigt.
Bestrafung kann manchmal als diskriminativer Hinweisreiz amtieren (vgl. Holz & Azrin,
1961, zitiert nach Mazur, 2004). Anmerkung: Ein diskriminativer Hinweisreiz ist ein Signal,
das die Verfügbarkeit angenehmer oder unangenehmer Reize ankündigt. Die nun folgende
Tatsache ist weniger leicht nachzuvollziehen, als die Vorhergehenden. Bestrafung hat nicht
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nur aversive Eigenschaften. Nehmen wir an, eine Taube erhält in einem Experiment ab und zu
einen Elektroschock. Immer wenn der Elektroschock einsetzt, nimmt die Reaktionsrate des
Tieres zu. Dies ist ein paradoxes Verhalten. Nun ist es aber so, dass die Taube nur Futter
erhalten kann, wenn ihr Verhalten bestraft wird (vgl. Holz & Azrin, 1961, zitiert nach Mazur,
2004). Die einzigen Reize, welche zwischen den Verstärkungs- und Löschungsphasen
unterschieden, waren die Elektroschocks, welche als diskriminative Hinweisreize für die
Verfügbarkeit von Futter dienten. Dieses Phänomen könnte in einigen Fällen ein Auftreten
von Masochismus erklären (vgl. Azrin & Holz, zitiert nach Mazur, 2004). Anmerkung: Unter
Masochismus versteht man selbstschädigende Verhaltensweisen. Selbstschädigendes
Verhalten kann einem Individuum die Verstärker Aufmerksamkeit, Mitgefühl und
Anteilnahme einbringen. Die aversiven Gesichtspunkte dieses Verhaltens können als
diskriminativer Hinweisreiz für eine bevorstehende Verstärkung dienen.
1.3 Nachteile von Bestrafung
Bestrafung ist genauso wirksam wie Verstärkung. Doch gibt es auch Nachteile. Azrin und
Holz warnen vor unerwünschten Folgen der Bestrafung (vgl. Azrin & Holz, zitiert nach
Mazur, 2004).
Bestrafung kann emotionale Auswirkungen haben, welche die Lern- und Arbeitsleistung
beeinträchtigen. Die emotionalen Auswirkungen können Angst, Wut und ähnliche Emotionen
sein. In einer Studie zum Thema Gedächtnisaufgaben und Bestrafung in der jeder Fehler mit
einem Elektroschock bestraft wurde, arbeiteten Studenten langsamer und machten mehr
Fehler. Wenn diese Fehler aber mit einem Ton, anstatt eines Stromschlages, angezeigt wurde
war die Leistung der Studenten besser (vgl. Balaban, Rhodes & Neuringer, 1990, zitiert nach
Mazur, 2004). Hierzu habe ich mir folgendes Beispiel überlegt. Ein Dozent der weniger
Fehler und mehr richtige Antworten in den Klausuren erreichen will, könnte eine Klausur so
bewerten, dass nur richtige Antworten belohnt, nicht aber falsche Antworten bestraft werden.
Bestrafung kann zu einer allgemeinen Unterdrückung aller Verhaltensweisen führen.
Beispielsweise stellt ein Schüler im Unterricht dem Lehrer eine Frage. Der Lehrer antwortet
darauf, dass dies eine sehr dumme Frage sei. Sicher wollte er damit die Anzahl der dummen
Fragen reduzieren. Das Ergebnis dieser Antwort ist aber wahrscheinlich ein genereller
Rückgang aller Fragen von allen Schülern im Unterricht (vgl. Mazur, 2004).
Bestrafung erfordert die ständige Überwachung eines Verhaltens. In Alltagsituationen
erfordert der Einsatz von Strafe die ständige Überwachung des Verhaltens. Bei Verstärkung
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ist dies nicht zwangsweise erforderlich. Beispielsweise wenn ein Kind eine Belohnung dafür
bekommt, dass es sein Zimmer aufräumt, wird dieses, wenn das Zimmer aufgeräumt ist, die
Eltern darauf aufmerksam machen. Einmal angenommen dieses Kind soll bestraft werden,
wenn es sein Zimmer nicht aufräumt. Das Kind wird wahrscheinlich nicht die Eltern holen,
damit sie die Bestrafungskontingenz geltend machen (vgl. Mazur, 2004).
Bestrafung kann zu Aggressionen führen. Diese Aggressionen können gegen den "Bestrafer"
oder auch gegen unbeteiligte Andere gerichtet sein. Beispielsweise sind Gefängniswärter und
Gefangene der ständigen Gefahr der Körperverletzung ausgesetzt. In Experimenten wurde
immer wieder festgestellt, dass Tiere welche friedlich waren, anfingen miteinander zu
kämpfen, wenn damit begonnen wurde Elektroschocks zu geben (vgl. Ulrich & Azrin, 1962,
zitiert nach Mazur, 2004).
Individuen versuchen sich der Bestrafungssituation zu entziehen. Dies ist ein praktisches
Problem bei der Durchführung von Bestrafung. Personen könnten die Regeln umgehen oder
sich der Situation vollkommen entziehen. Aszrin und Holz beschrieben das Verhalten einer
"schlauen" Ratte. Indem sich die Ratte auf den Rücken legte und mit den Hinterpfoten den
Hebel drückte, um an den Verstärker Futter zu kommen, entging sie den Stromschlägen, da
das Fell ausreichend Isolierung gegen den elektrischen Schlag bot. Siehe hierzu auch die
Abbildung 2.
Abbildung 2: Die
"schlaue" Ratte.
Menschen sind wahrscheinlich noch einfallsreicher um sich einer Bestrafung zu entziehen.
Ein Kind beispielsweise wird versuchen ein schlechtes Betragen zu vertuschen, wenn ein
Lehrer Bestrafung anwendet um Verhalten zu kontrollieren. Vielleicht wird ein Schüler,
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welcher nicht für einen angekündigten Test gelernt hat, versuchen sich der Situation zu
entziehen indem es Krankheit vortäuscht oder auch die Schule schwänzt.
Angesichts der Nachteile von Bestrafung sollte diese nur überlegt und wachsam angewendet
werden (vgl. Azrin & Holz, zitiert nach Mazur, 2004). Man sollte bei Bestrafung die ethische
Seite nicht vernachlässigen. Da man zwei Möglichkeiten hat Verhalten positiv zu ändern,
nämlich durch Verstärkung und Bestrafung, sollte man dann nicht immer Verstärkung
anwenden? Mitunter gibt es Fälle bei denen Bestrafung als letztes Mittel eingesetzt wird, weil
Verstärkung nichts bewirkt. Ein vollständiger Verzicht auf Bestrafung, wie manche Menschen
glauben, wird niemals möglich sein, da diese immer ein Teil unserer Umwelt bleiben wird
(vgl. Azrin und Holz, zitiert nach Mazur, 2004). Ein gesetzliches Verbieten von Bestrafung in
Einrichtungen wie Schulen und Gefängnissen wäre zwar möglich, aber in den alltäglichen,
zwischenmenschlichen Beziehungen kaum durchführbar. Unsere Umgebung ist voll mit
potentieller Bestrafung, beispielsweise wenn wir an die Bereiche Autofahren, Kochen oder
Schifahren denken, in der jedes falsche Verhalten eine bestrafende Konsequenz nach sich
ziehen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Verhaltenspsychologen das Phänomen
Bestrafung zukünftig weiter erforschen, damit besser begriffen wird, wie ein Verhalten
dadurch gelenkt und beeinflusst wird (vgl. Mazur, 2004).
1.4 Bestrafung zweiter Art oder Negative Bestrafung
Wenn sich ein bestimmtes Verhalten zeigt, wird bei dieser Art Bestrafung ein bestimmter
Stimulus entzogen, was zu einer Abnahme des Verhaltens führt. In einer Studie pickten
Tauben auf eine Taste, um Futter zu bekommen. Wenn diese Taste aber ihre Farbe änderte
und die Tauben auf die Taste pickten führte dies zu einer Auszeit, in welcher sie kein Futter
mehr bekommen konnten. Wenn die Taste andersfarbig leuchtete, konnte die Auszeit aber
vermieden werden, indem die Taube in dieser Zeit nicht pickte. Als die Tiere dies erkannten,
sank die Reaktionsrate auf null, wenn die Taste andersfarbig leuchtete (vgl. Ferster, 1958,
zitiert nach Mazur, 2004).
Am effektivsten ist negative Bestrafung, ähnlich wie positive Bestrafung, wenn unmittelbar
nach dem unerwünschten Verhalten die Bestrafung einsetzt. Der Entzug des Stimulus sollte
ebenfalls auf jedes unerwünschte Verhalten resultieren. Weil negative Bestrafung ein Mittel
der Verhaltensreduktion ist, welches keinen aversiven Stimulus benötigt, ist dieses ein
beliebtes Werkzeug in der Verhaltensmodifikation geworden. Beispielsweise arbeiteten
Therapeuten mit Auszeiten, um einen geistig behinderten Mann davon abzuhalten, seine
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Hände in den Mund zu stecken, so dass diese sich nicht mehr röten und anschwellen. Wenn
die Auszeiten im Rahmen eines kontinuierlichen Bestrafungsplans auftraten, reduzierten diese
das unerwünschte Verhalten deutlich (vgl. Lerman, Iwata, Shore & DeLeon, 1997, zitiert nach
Mazur, 2004).
2. Verhaltensabbau in der Verhaltenstherapie
Positive und negative Bestrafung sind die gängigsten Praktiken um unerwünschte
Verhaltensweisen zu verringern und zu beseitigen. Doch das sind nicht alle Methoden. Die
gebräuchlichsten und nützlichsten Techniken zur Verhaltensreduktion werde ich nun im
folgenden, zweiten Teil dieser Arbeit erläutern.
2.1 Positive Bestrafung
Verhaltenstherapeuten meiden sofern dies möglich ist den Einsatz von positiver Bestrafung.
Das Wohlergehen ihrer Patienten ist ihnen sehr wichtig. Es kann aber vorkommen, dass
andere Techniken unmöglich sind oder ohne Erfolg bleiben. Dann ist es sicherlich besser
Bestrafung anzuwenden, als nichts zu tun. Im Folgenden werde ich Beispiele für angewendete
Bestrafung aufzeigen.
Schlechtes Verhalten wird ermahnt und ausgeschimpft. Dies ist eine Form der Bestrafung,
welche nicht körperlich ist und meist von Lehrern und natürlich auch von Eltern angewendet
wird. Diese Art Bestrafung kann Wirkung zeigen, jedoch sollte man beachten das Ermahnung
auch eine Form von Aufmerksamkeit darstellen kann. Ebenfalls können Geschwister oder
Schulkameraden dem Kind viel Aufmerksamkeit entgegenbringen, welche zusätzlich als
Verstärkung für das unerwünschte Verhalten dienen kann. Zudem hängt die generelle
Wirksamkeit dieser Methode davon ab, wie die Ermahnung vorgetragen wird (vgl. O'Leary,
Kaufman, Kass & Drabman, 1970, zitiert nach Mazur, 2004). Die meisten Lehrer werden
sicherlich einen Schüler vor allen anderen Mitschülern und mit lauter Stimme ermahnen. Als
die Lehrer einer zweiten Klasse jedoch gebeten wurden, die Schüler möglichst persönlich und
nicht mit lauter Stimme zu ermahnen, nahm das störende Verhalten um fünfzig Prozent ab.
Stärkere Formen der Bestrafung: Bei einigen retardierten, autistischen oder schizophrenen
Kindern zeigt sich ein selbstzerstörerisches Verhalten. Sie beißen oder ohrfeigen sich immer
wieder, in manchen Fällen schlagen sie ihren Kopf wiederholt gegen feste Objekte. Da sich
die Kinder schwer verletzen würden, werden diese Kinder, wenn kein Therapeut bei ihnen ist,
zum Teil vierundzwanzig Stunden lang, fixiert.
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Eine umstrittene Methode der Bestrafung bei Kindern ist der Einsatz von Elektroschocks.
Hier sollte man immer die aversiven Gesichtspunkte gegen die negativen Konsequenzen
abwägen, welche entstehen könnten, wenn diese Methode nicht angewandt wird. Im
folgendem werde ich ein Beispiel aus einem Bericht von Prochaska, Smith, Marzilli, Colby
und Donovan (vgl. Prochaska, Smith, Marzilli, Colby & Donovan, 1974, zitiert nach Mazur,
2004) näher beschreiben.
Ein schwer retardiertes neunjähriges Mädchens namens Sharon, schlug sich mit der Faust bis
zu zweihundertmal in der Stunde auf ihre Nase und ihr Kinn, wenn sie nicht fixiert war. Zu
Beginn versuchten die Verhaltenstherapeuten das selbstverletzende Verhalten mit positiver
Verstärkung und negativer Bestrafung zu reduzieren, doch dies ohne Erfolg. Sie mussten also
eine andere Methode versuchen. Sie versetzten Sharon für das Anschlagen des Kopfes einen
Elektroschock am Bein. Daraufhin ging das Verhalten schlagartig zurück. Dies war ein
Erfolg. Doch zu Hause und in der Schule schlug sie sich auch weiterhin. Sharon hatte gelernt,
dass ihr Verhalten nur in der Klinik bestraft wurde, nicht aber in anderen Bereichen ihres
Umfeldes. Um das selbstverletzende Verhalten in ihrer normalen Umgebung zu verringern,
gaben ihr die Therapeuten über eine Fernsteuerung Elektroschocks und überwachten sie rund
um die Uhr. Binnen einer Woche ging Sharon ihr Kopfanschlagen auf null zurück. Das
Ausbleiben des selbstschädigenden Verhaltens trat nun auch in der Zeit auf, in welcher der
Elektroschock-Generator entfernt war. Die Maßnahme der Bestrafung konnte eingestellt
werden, ohne dass das selbstschädigende Verhalten zurückkahm.
Wie hätte hier die Alternative ausgesehen? Ein Leben lang physisch ruhiggestellt zu sein, weil
ansonsten selbstverletzendes Verhalten auftreten würde. Die Unfähigkeit mit Gleichaltrigen
wegzugehen und zu spielen. Der Schmerz einiger Elektroschocks von weniger als einer
Sekunde scheint, verglichen mit der Alternative, weniger grausam (vgl. Mazur, 2004).
Inzwischen gibt es auch eine Weiterentwicklung bei der Behandlung von selbstverletzendem
Verhalten. Beispielsweise konnte das Kopfanschlagen eines zehnjährigen behinderten Jungen,
durch das Sprühen von Wasser ins Gesicht reduziert werden (vgl. Fehr & Beckwith, 1989,
zitiert nach Mazur, 2004). Diese Methode ist sehr wirksam, wenn sie mit Verstärkung für eine
alternative bessere Handlungsweise eingesetzt wird.
Unabsichtliches reflexartiges Verhalten kann durch Bestrafung verringert werden.
Beispielsweise wurde bei einem vierundzwanzigjährigen Mann, durch milde Bestrafung
Bruxismus reduziert (vgl. Heller & Strang, 1973, zitiert nach Mazur, 2004). Um das
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Zähneknirschen, welches zu ernsthaften Zahnschäden führen kann, zu reduzieren, wurde ein
Gerät eingesetzt, welches im Schlaf automatisch die Bruxismusfrequenz messen konnte.
Wenn dieses Gerät durch das Geräusch der knirschenden Zähne aktiviert wurde, bekam der
Patient, welcher Kopfhörer trug, für drei Sekunden ein unangenehmes Geräusch zu hören.
Das Zähneknirschen ging nun von ca. einhundert mal auf dreißigmal pro Stunde zurück.
Interessant daran war, dass das restliche Zähneknirschen nicht bestraft wurde, weil das Gerät
das leiser gewordene Zähneknirschen nicht registrieren konnte. Selbst im Schlaf hatte der
Patient einen Weg gefunden, der weiteren Bestrafung zu entgehen.
Andere Beispiele beschreiben die Behandlung von chronischem Niesen und Husten, welche
nicht auf medizinische Probleme zurückzuführen waren (vgl. Creer, Chai & Hoffmann, 1977;
Kushner, 1968, zitiert nach Mazur, 2004). Unwillkürliche Muskelkrämpfe (vgl. Sachs &
Mayhall, 1971, zitiert nach Mazur, 2004), häufiges Erbrechen (vgl. Cunningham & Linscheid,
1976, zitiert nach Mazur, 2004), Würgen (vgl. Glasscock, Friman, O'Brien & Christopherson,
1986, zitiert nach Mazur, 2004) und Halluzinationen (vgl. Bucher & Fabricatore, 1970, zitiert
nach Mazur, 2004) wurden mit Bestrafungstechniken behandelt, wenn ein medizinisches
Problem ausgeschlossen war.
2.2 Negative Bestrafung
Eine Methode von negativer Bestrafung in Therapien sind die Verhaltenskosten. Diese Art der
Bestrafung kann man leicht in ein sogenanntes Token-System einbauen. Durch
Verhaltensweisen, welche erwünscht sind kann man Tokens verdienen, durch nicht
erwünschte Verhaltensweisen verliert man jedoch die Tokens wieder. Dieser Verlust wird als
Verhaltenskosten bezeichnet. Token-Programme sind bei der Arbeit mit Häftlingen, Kindern
und Patienten in psychiatrischen Kliniken eingesetzt worden. Beispielsweise berichtet
Phillips (vgl. E. L. Phillips, 1968, zitiert nach Mazur, 2004) wie ein Token-Programm bei
"vordelinquenten" Kindern und Jugendlichen eingesetzt wurde, damit sich ihre geringfügigen
Gesetzesverstöße nicht in ein schlimmeres Verhalten verändern würde. Die Kinder wurden in
einem Heim mit einem Token-System belohnt und bestraft. Wenn sie ihre Hausarbeiten und
Hausaufgaben erledigten, gute Noten bekamen und ihr Zimmer in Ordnung hielten, bekamen
sie Punkte, welche man wiederum gegen Leckereien, Taschengeld oder Vorteile wie
Fernsehen, langes Aufbleiben und einen Stadtbesuch tauschen konnte. Verhalten wie sich
Prügeln oder Streiten, schlechte Manieren, sich Verspäten und Ungehorsam gegenüber der
Hauseltern führte dagegen zu einem Verlust von Punkten. Ein Junge zum Beispiel verlor
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einige Punkte für jede Minute, welche er zu spät ins Bett ging. Diese
Verhaltenskostenkontingenz brachte eine Verbesserung im Verhalten der Kinder.
Eine der gebräuchlichsten Formen der negativen Bestrafung ist das Time-Out. Bei dieser
Methode werden angenehme oder wertvolle Stimuli vorrübergehend entfernt, wenn ein
unerwünschtes Verhalten gezeigt wird. Beispielsweise wurde ein Patient, um ihn vom
anhäufen von Gegenständen abzuhalten, mit Auszeiten und Verstärkung für alternative
Verhaltensweisen behandelt (vgl. Lane, Wesolowski & Burke, 1989, zitiert nach Mazur,
2004). Der Patient namens Stan hatte eine Hirnverletzung und häufte Dinge wie Nahrung,
kleine Steine, Papier und Zigarettenkippen an. Diese Ansammlungen versteckte er in seinen
Taschen, Socken, sogar in seiner Unterwäsche. Zu Beginn beobachteten
Verhaltenstherapeuten bis zu zehn dieser Vorkommnisse an einem Tag. Nach fünf Tagen
folgte eine Behandlungsphase in der Stan in zwei alternativen Verhaltensweisen verstärkt
wurde. Dies waren das Sammeln von Baseballkarten und das ordentliche Wegwerfen von
Müll. In dieser Phase wurde jedes anhäufen mit einem Time-Out bestraft, in dem Stan für
zehn Sekunden in einen ruhigen Raum gebracht wurde. Die Vorkommnisse nahmen in dieser
Behandlungsphase ab. Daraufhin wurde die Behandlung erst einmal unterbrochen. In diesen
vier Tagen nahm das Horten wieder zu. In der zweiten Behandlungsphase wurde die
Verstärkung für alternative Verhaltensweisen und die Auszeiten fortgeführt. Das Horten ging
letztendlich auf null zurück. Anmerkung: Der zwischenzeitliche Abbruch der Behandlung
sollte die Effektivität der Behandlungsmethode aufzeigen.
Selbstverständlich wird das Time-Out Verfahren auch von Eltern angewandt, wenn sie ihrem
Kind sagen es solle auf sein Zimmer gehen, weil es sich nicht angemessen Verhalten hat.
Auszeiten können auch störendes und aggressives Verhalten im Unterricht reduzieren, wenn
diese zum Beispiel einen Schüler von gerade stattfindenden Aktivitäten ausschließen.
Beispielsweise waren Schüler der vierten Klasse im Sportunterricht wiederholt unruhig und
störend. Lehrer stellten daraufhin eine Auszeitkontingenz auf. Jeder störende Schüler musste
sich an den Rand in der Sporthalle setzen und dort solange verweilen bis eine Sanduhr
abgelaufen war. Dies dauerte ca. drei Minuten. Kinder, welche sich nun abermalig schlecht
benahmen, büßten dadurch erheblich Zeit für freies Spiel und andere attraktive Aktivitäten
ein. Die Störungen im Sportunterricht nahmen daraufhin um fünfundneunzig Prozent ab (vgl.
White & Bailey, 1990, zitiert nach Mazur, 2004).
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Yell empfiehlt das Pädagogen die Gesetzeslage bezüglich des Einsatzes von Auszeiten
kennen sollten (vgl. Yell, 1994, zitiert nach Mazur, 2004). Es gab einige Fälle in denen der
Einsatz von Auszeiten in der Schule durch Eltern vor Gericht angefochten wurde. In allen von
Yell untersuchten Fällen, entschied das Gericht aber, dass Auszeiten im Unterricht eingesetzt
werden dürfen, wenn dies in angemessener Weise geschieht.
Obgleich es Menschen gibt, welche das Time-Out Verfahren kritisieren, wird diese Methode
bei Lehrern und Verhaltenstherapeuten zunehmend beliebter, da unerwünschte
Verhaltensweisen ohne Darbietung eines aversiven Reizes reduziert werden können.
2.3 Weitere Techniken des Verhaltensabbaus
Eine Technik um unerwünschtes Verhalten abzubauen heißt Überkorrektur. Diese beinhaltet
die Elemente Entschädigung und positive Übungen. Beispielsweise zeigten Adams und
Kelley Eltern, wie mit Hilfe der Technik Überkorrektur, die Aggressionen eines Kindes
gegenüber einer Schwester oder einem Bruder reduziert werden kann (vgl. Adams & Kelley,
1992, zitiert nach Mazur, 2004). Nach Auftreten eines Falles von Aggression musste sich das
Kind bei dem gepeinigten Geschwisterkind entschuldigen und mit ihm oder ihr zum Beispiel
ein Spielzeug teilen und es auch umarmen oder ähnliches. Die positive Übung wurde
mehrfach wiederholt und wenn ein Kind die neuen Verhaltensweisen nicht angemessen übte,
musste es mit dem Durchgang von vorne beginnen. Leider führte diese Methode nicht zum
vollständigen Rückgang der Aggressionen. Dennoch war eine signifikante Abnahme der
unerwünschten Verhaltensweisen zu erkennen.
Die Methode der Überkorrektur wird meist auch bei behinderten Menschen eingesetzt um
Aggressionen und anderes nicht erwünschtes Verhalten abzubauen. Beispielsweise wurde bei
schwer retardierten Jugendlichen diese Methode angewandt, damit diese lernen konnten
Artikel zu verpacken und diese nach Postleitzahlen zu ordnen (vgl. Sisson, Hersen & Van
Hasselt, 1993, zitiert nach Mazur, 2004). Die unerwünschten Verhaltensweisen waren hier
beispielsweise hin und her schaukeln, mit den Händen fuchteln und Gegenstände im Kreis
drehen. Wenn so ein Verhalten auftrat führte der Therapeut den Patienten durch drei
Wiederholungen der richtigen Verhaltensfolge.
Eine weitere Technik des Verhaltensabbaus ist die sogenannte Löschung. Ein nicht
erwünschtes Verhalten wird manchmal durch einen positiven Verstärker, oft unabsichtlich,
gesteigert. Wenn dem so ist, sollte das Verhalten, wenn der Verstärker weggenommen wird,
verschwinden. Meist ist dieser Verstärker die Aufmerksamkeit. Beispielsweise schilderten
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Ayllon und Haughton von Psychiatriepatienten, welche immer wieder über körperliche
Beschwerden klagten, obwohl medizinische Untersuchungen keine physischen Erkrankungen
oder ähnliches fanden (vgl. Ayllon & Haughton, 1964, zitiert nach Mazur, 2004). Das
Personal wurde daraufhin angewiesen die Klagen nicht mehr mit Mitgefühl und mit
Aufmerksamkeit zu verstärken. Daraufhin gingen die Klagen auch drastisch zurück.
Ein ähnliches Phänomen erlebte eine Therapeut, welcher eine Frau mit Hautausschlag
behandelte. Sie kratzte immer wieder an den infizierten Stellen und der Therapeut vermutete,
dass die Frau mit dem Kratzen die Aufmerksamkeit ihres Verlobten und ihrer Familie
aufrechterhalten wollte. Der Therapeut bat die Familie und den Verlobten den Ausschlag der
Frau nicht zu behandeln und nicht mit ihr darüber zu sprechen. Der Ausschlag verschwand
und das Kratzen hörte daraufhin auf (vgl. Walton, 1960, zitiert nach Mazur, 2004).
Interessanterweise können nicht erwünschte Verhaltensweisen auch durch negative
Verstärkung unterstützt werden. Beispielsweise gab es Kinder in einem Heim, welche
selbstverletzendes Verhalten zeigten, wenn sie Schularbeiten machen sollten. Die
Therapeuten ignorierten das selbstverletzende Verhalten, forderten das Kind auf
weiterzumachen und leiteten es Schritt für Schritt durch die Schulaufgaben. Durch dieses
Verfahren verschwand der Verstärker, also die Flucht vor den Aufgaben und auch das
selbstverletzende Verhalten (vgl. Pace, Iwata, Cowdery, Andree & Mclntyre, 1993, zitiert
nach Mazur, 2004).
Leider besitzt die Löschung auch negative Eigenschaften. Die Wirkung ist meist langsam,
insbesondere wenn das problematische Verhalten in der Vergangenheit immer wieder
verstärkt wurde. Wie bei jedem gelöschten Verhalten, kann es zu einer Spontanerholung
kommen. Manchmal nimmt das unerwünschte Verhalten eines Individuums erst einmal zu,
bevor es abnimmt. Dennoch ist der Einsatz dieser Technik eine geeignete Methode, welche
besonders effektive wirkt, wenn sie zusammen mit Verstärkung für positives Verhalten
angewendet wird (vgl. Ducharme & Van Houten, 1994, zitiert nach Mazur, 2004).
Für Verhalten, welches sehr gefährlich und destruktiv ist, kann eine Reaktionsblockierung
eine bessere Lösung sein, als die langsamere Technik der Löschung. Das Individuum wird
hier physisch daran gehindert das problematische Verhalten auszuführen. In der
Verhaltenstherapie wenden Therapeuten diese Methode an, um bei Kindern und Erwachsenen
ein Auftreten von Selbstverletzung, Aggression oder Zerstörung von Eigentum zu reduzieren
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oder zu beseitigen (vgl. Fisher, Lindauer, Alterson & Thompson, 1998; Smith, Russo & Le,
1999, zitiert nach Mazur, 2004).
Vorteile dieser Methode sind, dass unmittelbarer Schaden oder unmittelbare Verletzungen
kurzfristig verhindert werden. Langfristig gesehen nehmen Versuche das problematische
Verhalten anzuwenden ab, wenn das Individuum lernt, dass dieses blockiert wird.
Beispielsweise wurde ein geistig behindertes Mädchen mit einer Schutzbrille daran gehindert,
sich selbst mit den Fingern in die Augen zu stoßen. Der Vorteil hier war, dass das Mädchen
auch ohne Beisein eines Therapeuten an ihrem Verhalten gehindert wurde. Als das Verhalten
nachgelassen hatte, wurde die Schutzbrille durch ein gewöhnliche Brille ersetzt. Das
Augenstoßen kam nicht zurück (vgl. Lalli, Livezey & Kates, 1996, zitiert nach Mazur, 2004).
In der heutigen Verhaltenstherapie ist die Verstärkung von positivem, alternativem Verhalten
das übliche Mittel um einen Verhaltensabbau eines problematischen Verhaltens zu erreichen.
Die meisten Techniken zeigen dem Patienten nämlich kein alternative Handlungsweise auf.
Der Patient weiß in Folge dessen, was er nicht tun soll, aber nicht was er tun soll. Die
Verstärkung füllt dieses "Verhaltensvakuum" und zeigt bessere Verhaltensweisen auf.
Eine jüngere Studie zu Verstärkung zeigt auf wie nichtkoningente Verstärkung mit
alternativen Verhaltensweisen wirksam kombiniert werden kann. Die Forscher verteilten zu
willkürlichen Zeitpunkten Spielzeuge an Kinder mit schweren Verhaltensproblemen. Die
Kinder konnten jedoch das Spielzeug auch sofort bekommen, wenn sie nur höflich darum
baten. Dieses Alternativverhalten war es, was die Therapeuten verstärken wollten. Das
Verfahren führte zu einem signifikanten Verhaltensabbau der Aggressionen und des störenden
Verhaltens der Kinder (vgl. Marcus & Vollmer, 1996, zitiert nach Mazur, 2004).
Wenn ein entfernen eines Verstärkers nicht möglich ist, könnte man diesen so massiv
präsentieren, dass nach kurzer Zeit eine Sättigung eintritt. Beispielsweise berichtete Ayllon
den Fall einer Patientin, welche in ihrem Zimmer Handtücher hortete. Obwohl die Schwestern
der Psychiatrie regelmäßig die Handtücher wegnahmen, hatte sie meist mehr als zwanzig
Stück in ihrem Zimmer. Daraufhin begann man mit einem Sättigungsprogramm bei dem die
Patientin, jeden Tag neue Handtücher bekam. Zuerst genoss es die Frau die Handtücher zu
berühren, sie zu falten und zu stapeln. Nach einiger Zeit jedoch begann die Frau sich zu
beschweren, dass sie nun genug Handtücher habe und diese im Weg seien. Als sechshundert
Handtücher in ihrem Zimmer waren, fing die Patientin an diese selbst aus ihrem Zimmer zu
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räumen. Die Schwestern brachten nun keine Handtücher mehr und es wurde keine weiteres
Horten mehr beobachtet (vgl. Ayllon, 1963, zitiert nach Mazur, 2004).
In einem weiteren Beispiel geht es um einen Psychiatriepatienten, welcher über Stimmen
klagte, welche er immer wieder hörte. Daraufhin wurde dieser Patient angewiesen in
fünfundachtzig halbstündigen Sitzungen an einem stillen Platz zu sitzen und genau
festzuhalten, wann die Stimmen zu hören waren, was diese sprachen und wie verlangend der
Tonfall war. Zum Ende dieser Sitzungen war die Halluzinationsrate fast auf null gefallen.
(vgl. Glaister, 1985, zitiert nach Mazur, 2004). Diese Art der Behandlung wird auch zur
Behandlung von Zwangsgedanken eingesetzt.
2.4 Der Streit um den Einsatz aversiver Reize
Bestrafung ist eine effektive Methode der Verhaltenskontrolle. Viele Beispiele aus der
Forschung, Therapie und der alltäglichen Praxis beweisen dies. In den vergangen Jahren hat
sich jedoch der Streit um die Frage, ob es Therapeuten erlaubt sein sollte, das Verhalten von
Patienten mit aversiven Techniken zu steuern, verschärft. Dabei geht es vor allem um die
Behandlung von geistig behinderten oder entwicklungsgestörter Menschen. Diese gelten in
vielen Fällen als Entscheidungsunfähig. In Fällen, wo aversive Methoden angewendet
werden, entscheidet meist ein Gericht. Diese Entscheidungen wiederum sind bisher sehr
unterschiedlich ausgefallen. Die Entscheidung hängt meistens davon ab, ob der Richter
glaubt, dass die Anwendung von aversiven Reizen eine professionelle, anerkannte Art der
Behandlung ist und dies ist eine schwer zu beantwortende Frage (vgl. Sherman, 1991, zitiert
nach Mazur, 2004).
Insgesamt gesehen, vertreten einige Therapeuten die Anwendung von Bestrafung, wenn es
keine andere Möglichkeit zur Verbesserung von Verhaltensproblemen gibt. Beispiele, wie
Menschen mit schweren Verhaltensproblemen, wie das beschriebene Mädchen Sharon
sprechen für diese Methode. Andererseits gibt es Menschen, welche aus ethischen und
rechtlichen Gründen entgegnen, dass eine Behandlung mit aversiven Reizen niemals zulässig
ist und immer eine alternative Möglichkeit der Behandlung angewandt werden sollte. Diese
berufen sich auch unter anderem auf einen wichtigen Grundsatz der USA, nämlich das "Recht
auf Behandlungsverweigerung". Dieses besagt, dass eine Person das Recht hat, eine
Behandlung abzulehnen, auch wenn die Wirksamkeit dieser Behandlung bekannt und diese
eindeutig im Interesse der Person ist. Diejenigen, welche entwicklungsbehinderte Menschen
behandeln, sind, bezüglich dieser Streitfrage geteilter Meinung (vgl. Jacob-Timm, 1996,
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zitiert nach Mazur, 2004). Einerseits stellt Freagon fest, dass die Anwendung von schwerer
Bestrafung oder aversiven Reizen, als Missbrauch definiert werden muss, ebenso wie es als
Missbrauch definiert wird, wenn diese bei Menschen ohne Behinderungen angewendet
werden (vgl. Freagon, zitiert nach Mazur, 2004). Andererseits sagen Fachleute, dass eine
Einschränkung der verfügbaren Methoden für eine Therapie verhängnisvolle Konsequenzen
für die betroffenen Patienten haben könnten (vgl. Axelrod, 1990, zitiert nach Mazur, 2004).
Einige Therapeuten vertreten die Ansicht, dass es viele verschiedene nichtaversive Techniken
gibt, wie zum Beispiel die Verstärkung von Alternativverhalten, die Stimuluskontrolle, die
Sättigung, das Prompting, das Fading und die Einübung kommunikativer Fähigkeiten. Sie
behaupten, dass die nichtaversiven Techniken genauso effektiv wie aversive Methoden sein
können und daher kein Grund für die Anwendung aversiver Verfahren bestehe (vgl. Lavigna
& Donnellan, 1986; Lohrmann-O'Rourke & Zirkel, 1998, zitiert nach Mazur, 2004). Andere
wiederum entgegnen, dass aufgrund aktueller Datenlage keinesfalls bewiesen wäre, dass
nichtaversive Techniken bei schweren Verhaltensproblemen gleichermaßen wirksam sein
können (vgl. Yates, 1991, zitiert nach Mazur, 2004).
Zum Abschluss dieser Arbeit möchte ich betonen, dass keiner der Befürworter von
Bestrafung, den freien, beliebigen Einsatz von Bestrafung für Verhaltensmodifikationen
fordert. Es hat sich gezeigt, dass dennoch die Meinungen zur Anwendung von Bestrafung
weit auseinander gehen (vgl. Mazur, 2004). In Zukunft wird vermutlich weitere Forschungen
zu diesem Thema betrieben werden. Es werden weitere Diskussionen stattfinden und
vielleicht auch Gerichtsurteile gefällt. All dies wird dabei behilflich sein, die Frage zu klären,
ob Bestrafung und vor allem die Anwendung von aversiven Methoden, im therapeutischen
Rahmen weiter eingesetzt werden sollte.
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Literaturverzeichnis
Literatur:
Galbicka. G. (1994). Verhaltenskontrolle durch aversive Reize. In Angermeier, W. F.,
Bednorz, P., & Hursh, St. R. (Hrsg.), Operantes Lernen (S. 90-111). München: Ernst
Reinhardt Verlag.
Mazur, J. E. (2004). Vermeidung und Bestrafung. In J. E. Mazur (Hrsg.), Lernen und
Gedächtnis (S. 255-294). München: Pearson Studium.
Zimbardo, P. G. & Gerrig, R. J. (2004). Operantes Konditionieren: Lernen von
Konsequenzen. In Zimbardo, P. G. & Gerrig, R. J. (Hrsg.), Psychologie (S. 261-277).
München: Pearson Studium.
Abbildungen:
Abbildung 1:
Mazur, J. E. (2004). Vermeidung und Bestrafung. In J. E. Mazur (Hrsg.), Lernen und
Gedächtnis (S. 256). München: Pearson Studium.
Abbildung 2:
Galbicka. G. (1994). Verhaltenskontrolle durch aversive Reize. In Angermeier, W. F.,
Bednorz, P., & Hursh, St. R. (Hrsg.), Operantes Lernen (S. 103). München: Ernst Reinhardt
Verlag.
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