Aufgabe 6.3 * (Preissetzung im Monopol) Aufgabe 6.4

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Grundzüge der Mikroökonomik
WT10
Univ.-Prof. Dr. Karl Morasch, Volkswirtschaftslehre, insbesondere Mikroökonomie und Wettbewerbspolitik
Aufgabe 6.3 * (Preissetzung im Monopol)
Die Faustregel lautet, dass die Preis-Kosten-Marge dem negativen Wert der umgekehrten
Nachfrageelastizität entspricht, also bedeutet eine Marge von 45 Prozent, dass 0,45 = -1/Ed
oder Ed = -2,22
Aufgabe 6.4 * (Preissetzung im Monopol)
Die Faustregel besagt, dass (P – GK) / P = -1/Ed. Dies bedeutet, dass die Preis-Kosten-Marge
50 Prozent beträgt, wenn die Nachfrageelastizität -2 ist. Die Grenzkosten müssen also € 10
betragen (da P = € 20). Wenn das Unternehmen zum Preis von € 19,50 mehr Produkte verkaufen könnte, ohne den Preis der vorher verkauften Einheiten senken zu müssen, wäre das ein
Vorteil für den Monopolisten. Diese Möglichkeit, zusätzlichen Konsumentenüberschuss abzuschöpfen, lässt Unternehmen nach Möglichkeiten suchen, Preisdiskriminierung zu betreiben.
Ein Unternehmen im vollkommenen Wettbewerb wählt seine Produktionsmenge so, dass
p = GK. Es kann zum gegebenen Preis so viel verkaufen, wie es will. Folglich hat ein Wettbewerbsunternehmen keinen Anreiz, zusätzliche Produktionseinheiten zu einem geringeren
Preis zu verkaufen.
Aufgabe 6.5 (Preissetzung im Monopol, Preisdiskriminierung)
(a) Die vollkommene Preisdiskriminierung ersten Grades
schadet den Verbrauchern (wie I) mit Reservationspreisen
oberhalb von pm, da sie nun mehr bezahlen. Verbraucher
mit Reservationspreisen unterhalb von pm, aber oberhalb
von GK (wie II) bekommen das Produkt nun zu ihrem
Reservationspreis angeboten, also sind sie weder besser
noch schlechter dran als vorher (das heißt sie haben zuvor
nichts gekauft, kaufen jetzt zwar, haben aber wie zuvor
ebenfalls keine Konsumentenrente). Verbrauchen (wie
III) deren Reservationspreis unter GK liegt, kaufen das
Produkt weder mit noch ohne Preisdiskriminierung. Die
Gesamtwohlfahrt im Fall ohne Preisdiskriminierung wird durch die Fläche abcd beschrieben, der
Wohlfahrtsverlust durch die Fläche dcg.
Im Fall der Preisdiskriminierung repräsentiert die Fläche abef die Gesamtwohlfahrt, der Wohlfahrtsverlust hat sich auf die Fläche feg reduziert. Die Wohlfahrt konnte somit durch Preisdiskriminierung
um die Fläche dcef erhöht werden. Durch Preisdiskriminierung erhöht sich zwar die Gesamtwohlfahrt,
das heißt das Marktergebnis wird effizienter, jedoch wird die Verteilung ungerechter. Konsumentenrente und Wohlfahrtszuwächse werden Richtung Produzentenrente umverteilt.
(b) Voraussetzungen für eine erfolgsversprechende Realisierung einer PD:
- zentrale Voraussetzung ist das Vorhandensein von Marktmacht,
- individuelle Zahlungsbereitschaften sind bekannt (i.b. PD 1.Grad),
- Unterscheidbarkeit und Zuordenbarkeit von Konsumenten bzw. –gruppen (i.b. PD 3.Grad),
- Weiterverkauf (Arbitrage) kann wirksam unterbunden werden.
Übung: Dipl.-Vw. Mario Georgi
Dipl.-Vw. Marcus Wiens
Lösungen - Übungsblatt #6
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Aufgabe 6.6 (Preissetzung im Monopol, Preisdiskriminierung)
a) *
GK = GE
E = p( x ) ⋅ x = ( 200 −
0 = 200 −
1
200 ⋅
1
400 ⋅
x ) ⋅ x = 200 x −
1
400 ⋅
x2
x
x M = 40 .000
p M ( x M ) = 100
G
M
= 100 ⋅ 40 .000 − 1.000 .000 = 3.000 .000
pM
Wohlfahrt:
KR= 0,5*40.000*100= 2.000.000
PR= 40.000*100= 4.000.000
Kapazitätsgrenze
GK
GWF = 6.000.000
M
x
b) *
Diese Lösung ist für die Gesellschaft nicht optimal (nicht effizient), weil aufgrund der
Marktmacht des Konzertveranstalters noch mögliche Tauschgeschäfte/Markttransaktionen
unterbleiben. Es gibt nämlich noch Besucher, deren Zahlungsbereitschaft (ZB), zwar geringer
als pM ist, aber höher als die Grenzkosten. Effizienz verlangt, dass solang Markttransaktionen
getätigt werden, bis die Grenzzahlungsbereitschaft, also der Preis den der letzte Besucher zu
zahlen bereit ist, genau den Kosten der Bereitstellung dieser letzten Einheit entspricht, den
Grenzkosten.
Die, den sozialen Überschuss maximierende Zahl an Zuschauern wird im Schnittpunkt der
Angebotskurve (GK) und der PAF bestimmt. Die Angebotskurve verläuft für x ≤ 70.000 horizontal bei p=0 (GK=0) und für x > 70.000 vollkommen unelastisch (aufgrund der Kapazitätsbeschränkung). So dass 70.000 Zuschauer den sozialen Überschuss maximieren. Um diese
Menge zu erreichen, müsste ein sozialer Planer einen Einheitspreis in Höhe von 25€ festlegen.
c) Strategie: PD 1. Grades (unvollkommen)
KR
In Kategorie I werden 20.000 Karten verkauft, in
I I
Kategorie II 30.000 und in Kategorie III 20.000. p
G=150*20.000+75*30.000+25*20.000-1.000.000
G=4.750.000
KR=500.000+1.125.000+500.000=2.125.000
PR=5.750.000 GWF=7.8750.000
p II
Probleme: Zuordnung der Besucher zu den Kategorien entsprechend ihrer ZB ist hier unmöglich.
D.h. Besucher mit ZB >150€ würden sich auchp III
Kategorie III kaufen wollen. KonsumentengrupxI
Übung: Dipl.-Vw. Mario Georgi
Dipl.-Vw. Marcus Wiens
Lösungen - Übungsblatt #6
KR II
KR III
x II
x III
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pen sind bezüglich ihrer ZB nicht unterscheidbar. Stadion wird nicht voll (GWF fällt), da Besucher mit geringer ZB sich die übrigen (für sie zu teuren) Karten nicht leisten wollen. Deren
KR kann dann nicht mehr abgeschöpft werden. Gewinn geht zurück.
Lösung: Anreize zum Kauf entsprechend ihrer ZB geben. Zum Beispiel: Kategorien gelten
nur für bestimmte Stadionbereiche, Sitz-/Stehplatzgarantien und freie Platzwahl im Innenbereich, Vorverkaufsgebühren.
d)
(i) * pEinh =4,375; xEinh=87.500;
GEinh=332.812,50€
(ii) PD 3.Grades (zwei unterscheidbare Konsumentengruppen):
Gruppe 1: GE1 = GK
Æ x1= 50.000, p1= 10
pEinh=4,375
Gruppe 2: GE2 = GK
Æ x2= 37.500, p2= 2,5
GPD3.Grad=533.750€
Sie könnten maximal die Differenz zwischen
xEinh
den Gewinn mit und ohne Preisdifferenzierung verlangen.
Probleme: Die Ausschließbarkeit vom Konsum ist nur begrenzt möglich. D.h. einer bezahlt
und installiert sich den Zugang zum Livestream auf seinem Computer und mehrere können
sich den Livestream anschauen, ein Weiterverkauf ist nicht ausgeschlossen. Deren Zahlungsbereitschaft wird so vom Konzertveranstalter nicht abgeschöpft. Bei einem Livebesuch kann
nur derjenige das Konzert verfolgen, wer auch eine Eintrittskarte besitzt, bezahlt hat.
Ein anderes Problem ist die elektronische Ausweiskontrolle selbst. Je nach Ausgestaltung
könnte es für die Schüler möglich sein, sich als Erwachsenen auszugeben. Einen Anreiz dazu
haben sie. Bei einem Livebesuch kann die Gültigkeit von ermäßigten Karten besser kontrolliert werden.
Übung: Dipl.-Vw. Mario Georgi
Dipl.-Vw. Marcus Wiens
Lösungen - Übungsblatt #6
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Aufgabe 6.7) a) Gleichgewichtslösungen
i) Freihandel
ii) Zoll
iii) Kontingent
iv)
Produktionssubvention
p ii), iii)=
p i), iv)=
N
i) xA inl.
xA inl
ii)
iii) x
IMPORT = 80
IMPORT = 40
KONTINGENT
A inl.
iv)
xA inl.
⎧40 + x für x < 40
;
A Freihandel : p = ⎨
für x ≥ 40
⎩80
xA inl
xN
xN
Äquivalenz bzgl. Mengen und
Preis zw. Zoll und Kontingent
xN
IMPORT = 60
xN
⎧40 + x für x < 60
A Zoll : p = ⎨
für x ≥ 60
⎩100
x < 40
⎧40 + x für
⎪
A Kontingent : p = ⎨80
für 40 ≤ x < 80 ; APr od.subvention : p =
⎪x
für
x ≥ 80
⎩
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Lösungen - Übungsblatt #6
⎧ 20 + x für x < 60
⎨
für x ≥ 60
⎩80
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a) rechnerische Lsg.: relevanten Ast der jeweiligen Angebotsfunktion finden
i) AFreihandel = N inl. Æ 80 = 200 – x Æ xN = 120 Æ p Freihandel = pw = 80
xA inl. = - 40 + p Freihandel = 40; xA ausl. = Import = xN - xA inl. = 120 – 40 = 80
ii) AZoll = N inl. Æ 100 = 200 – x Æ xN = 100 Æ p Zoll = pw+z = 100
xA inl. = - 40 + p Zoll = 60; xA ausl. = Import = xN - xA inl. = 100 – 60 = 40
iii) AKontingent = N inl. Æ x = 200 – x Æ xN = 100 Æ p Kontingent = (pw+z) = 100
xA inl. = - 40 + p Kontingent = 60 (40+20); xA ausl. = Kontingent = 40
iv) AProd.subv = N inl. Æ 80 = 200 – x Æ xN = 120 Æ p Prod.subv = pw = 80
xA inl. = - 40 + p Prod.subv = 60; xA ausl. = Import = xN - xA inl. = 120 – 60 = 60
b) Wohlfahrtswirkungen
i) KR: ABC. (120*120*1/2 = 7.200). PR: CED (40*40*1/2 = 800).
Gesamtwohlfahrt = KR + PR = 8.000.
ii) KR: AFG. (100*100*1/2 = 5.000). PR: GHD (60*60*1/2 = 1.800).
(40*20 = 800).
Gesamtwohlfahrt = KR + PR - St = 7.600.
Staat: /.
Staat: HFJI.
iii) KR: AFG. (100*100*1/2 = 5.000). PR: GMED + KFL = GHD
((40*20 + 40*40*1/2) + 20*20*1/2 = 1.800). Staat: /. Gesamtwohlfahrt = 6.800.
iv) KR: ABC. (120*120*1/2 = 7.200). PR: CIN (60*60*1/2 = 1:800). Staat: 60*20=1.200
Gesamtwohlfahrt = KR + PR – St = 8.000.
KR
Δ KR
PR
Δ PR
i)
7.200
/
800
/
ii)
5.000
- 2.200
1.800
iii)
5.000
- 2.200
iv)
7.200
/
Übung: Dipl.-Vw. Mario Georgi
Dipl.-Vw. Marcus Wiens
Staat
Δ Staat
WF
Δ WF
/
/
8.000
/
+ 1.000
- 800
- 800
7.600
- 400
1.800
+ 1.000
/
/
6.800
-1.200
1.800
+ 1.000
- 1.200
- 1.200
7.800
- 200
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c) Anpassung der Kontingente
zur vollkommenen Äquivalenz auch in Bezug auf die Wohlfahrtswirkungen zwischen Kontingente und Zoll. Unterschied war Fläche MKLE (800 GE); als Zolleinnahmen des Staates
und im Kontingentfall als PR an ausländische Produzenten. Zum Ausgleich der Wohlfahrt
(vollkommene Äquivalenz) zwischen Kontingent und Zoll muss diese PR der ausländischen
Anbieter durch den Staat abgeschöpft werden. Dies kann durch eine Versteigerung der Kontingente im Umfang der Zolleinnahmen erreicht werden.
d) Bhagwati-Prinzips
Dasjenige Instrument ist zu wählen, welches 1. geeignet ist, das Ziel zu erreichen (hier sind es
alle drei) und 2. mit den geringsten Nebenwirkungen (Wohlfahrtsverlusten) (hier ist es die
Produktionssubvention). Nach dem Bhagwati-Prinzips ist demnach die Produktionssubvention zu wählen. (Hierbei tritt nur eine Produktionseffizienz auf.)
Realisierung des Instruments
Gerade in Entwicklungsländern scheiden (Produktions-)Subventionen als wirtschaftspolitisches Instrument aufgrund fehlender Finanzkraft des Staates aus.
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