Betty O Allgemeine Auftrittsbedingungen (Stand März 2011) 1/2 1.) Rahmen: Betty O Auftritte eignen sich ausschließlich für den konzertanten Rahmen. Eine entsprechende Ankündigung der Künstlerin wird vorausgesetzt. Der Veranstalter sorgt für das Einstellen von Service, Lärm und Rauchen bis nach dem Auftritt und weist auf das Unterlassen von individuellen Ton- und Videomitschnitten hin. Als Auftrittsdauer werden 2 x 45 Minuten oder eine einmalige Einlage von 30 bis zu max 50 Minuten angeboten. 2.) Bühne: Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Veranstalter eine Bühne bereit, die gut sichtbar, vor dem Publikum zentriert, optisch ansprechend und wetterfest sein muss. Erforderlicher Platz für Betty O Solo mit rotem Flügel: mind. 4x3m. Mit Band: mind. 6x4m. Wird die Bühne noch anderweitig genutzt, muss für die Künstlerin ein Mindestmaß an Platz von 3x2m (solo)/ 5x3m (Band) zur Verfügung stehen. Höhe: mind. 50 cm (oder höher), Unterseite und Background sollen neutral sein (keine unpassenden Logos und keine störende Fremdwerbung, bei Logoplatzierungen bitten wir um Absprache). Raumhöhe über der Bühne: optimal 3m. 3.) Technik: Für die technische Ausstattung und den Mix von Betty O-Auftritten ist die Firma Rental Pro mit Mario Held 0664/5318471, [email protected] beauftragt. Technische Anforderungen sind dem Technik-Rider unter www.bettyo.at/downloads zu entnehmen, ebenso die Voraussetzungen für Auf- und Abbau, Stromversorgung, Fremdtechnik und Mitbenutzung der Betty O-Technik. 4.) Aufbau, ungestörter Soundcheck, Abbau: 2 starke Helfer für Auf- und Abbau des Betty O-Flügels sind vom Veranstalter bereit zu stellen. Zufahrt und Erreichbarkeit der Bühne für das Ein- und Ausladen müssen hindernislos möglich sein. Bei schlechter Erreichbarkeit, langen Trage-Distanzen, Hindernissen, Stufen o.ä. stellt der Veranstalter die entsprechenden Hilfsmittel bereit. Eventuelle Kosten für die Zufahrt übernimmt der Veranstalter. Der Soundcheck muss ungestört ohne Lärm und Publikum stattfinden können. Aufbau und Soundcheck werden regulär im Zeitraum von 2-3 Stunden vor dem Auftritt angeboten. Abweichungen müssen besprochen und im Vertrag vermerkt werden. Der Einlass kann erst nach Beendigung des Soundchecks erfolgen. Der Abbau erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, direkt nach dem Auftritt. 5.) Künstlergarderobe: Eine Künstlergarderobe im Backstagebereich ist vom Veranstalter bereit zu stellen. Der Raum muss sich zum Schminken, Umziehen und für den Aufenthalt der Künstlerin bis zum Auftritt eignen, d.h. entsprechend freundlich, temperiert, versperrbar und uneinsichtig sein, eine Kleideraufhängung, Spiegel, Fließwasser, Stuhl, Tisch, und bei langen Aufenthaltszeiten eine Liegemöglichkeit haben. Bei Bandauftritten ist auch für Techniker Betty O [email protected] Bettina Oswald, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz, Tel.: +43 (0) 664 152 44 22 www.bettyo.at Betty O Allgemeine Auftrittsbedingungen (Stand März 2011) 2/2 und Musiker ein Aufenthaltsbereich vorzubereiten. Abweichungen nur nach vertraglicher Vereinbarung. 6.) Verpflegung: Verpflegung für das Betty O-Team, sowie alkoholfreie Getränke und Wasser werden vom Veranstalter bis nach dem Auftritt bereitgestellt. 7.) Unterkunft: Ab einer Distanz von 100 km ab Leibnitz/Stmk übernimmt der Veranstalter bei Übernachtung die Unterkunftskosten für das Betty O-Team. Der Standard muss einer gehobenen Kategorie entsprechen. Ort der Unterkunft und Anzahl der Zimmer werden im Vertrag vermerkt. Eine Reservierungsbestätigung muss rechtzeitig an [email protected] ergehen. 8.) Abgaben: AKM Meldung und -Abgabe, behördliche Meldung, sowie Leistung aller Steuern, Feuerwehr- und sonstiger Abgaben haben durch den Veranstalter zu erfolgen. 9.) Werbung: Ankündigungen, Aussendungen und Nennung von Betty O erfolgen nur unter Verwendung von freigegebenem Daten-Material und werden vor Druck/Verbreitung unaufgefordert dem Management zur Ansicht gebracht: [email protected] Pressematerial kann unter www.bettyo.at/downloads entnommen werden. 10.) Wetterunabhängigkeit: Die Wetterunabhängigkeit der Veranstaltung muss gewährleistet sein. Ein geeigneter Auftrittsort für den Schlechtwetterfall muss vereinbart und im Vertrag vermerkt sein. 11.) Absage-Regelung: Bei Absage bis 50 Tage vor Veranstaltungstermin fallen 50% der festgesetzten Gage an, bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin 70% der festgesetzten Gage, bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin 80% der festgesetzten Gage, bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 90% der festgesetzten Gage. Ab 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird die gesamte Gage fällig. Bei Ausfall durch Erkrankung bzw. durch nachweisbare höhere Gewalt können von beiden Seiten keine Ansprüche finanzieller Natur geltend gemacht werden. 12.) Haftung: Der Veranstalter haftet für Personen- und Sachschäden, für die Sicherheit der Künstlerin, des Teams und des Equipments, sowie für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Stromnetzes. 13.) CD Verkauf und Merchandising: Der Veranstalter stimmt dem CD-Verkauf und Merchandising vor Ort zu. Betty O [email protected] Bettina Oswald, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz, Tel.: +43 (0) 664 152 44 22 www.bettyo.at Betty O Allgemeine Auftrittsbedingungen (Stand März 2011) 3/2 14.) Freikarten: Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt der Veranstalter der Künstlerin eine im Vertrag vermerkte Anzahl von Freikarten, in jedem Fall zumindest 2 Karten, zur Verfügung. 15.) Nichteinhaltung: Bei Nichteinhaltung eines oder mehrerer Vertragspunkte ohne Vorliegen schriftlich vereinbarter Abweichungen, sowie bei fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, hat die Künstlerin das Recht, bei vollem Gagenanspruch nicht aufzutreten. Bei Störungen und unzumutbaren Umständen während des Auftritts und bei Abweichung vom vereinbarten Rahmen ist die Künstlerin berechtigt, den Auftritt zu verkürzen oder sofort abzubrechen. Kommt es trotz unzumutbarer Umstände zur vereinbarten Spieldauer, trägt der Veranstalter die Pönnale in Höhe eines Aufschlages von 50% auf die vertraglich vereinbarte Gage. Bei Mehraufwänden, die die im Vertrag enthaltene Technik betreffen (z.B. erschwerter Auf- und Abbau durch Abweichungen von den AAB, Zufahrtsbehinderungen, Umplatzierung der Bühne, Fehlen von Hilfskräften etc...) trägt der Veranstalter alle zusätzlich entstehenden Kosten. Generelle Vereinbarungen der AAB über Haftung und Sicherheit bleiben hiervon unberührt. 16.) Gerichtsstand: Leibnitz Der Veranstalter erklärt sich mit allen Punkten der AAB einverstanden. Abweichungen von den AAB werden im Vertrag vermerkt. Betty O [email protected] Bettina Oswald, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz, Tel.: +43 (0) 664 152 44 22 www.bettyo.at