Betty O Veranstalter..

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Betty O
Allgemeine Auftrittsbedingungen
(Stand März 2011)
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1.) Rahmen:
Betty O Auftritte eignen sich ausschließlich für den konzertanten Rahmen. Eine
entsprechende Ankündigung der Künstlerin wird vorausgesetzt. Der Veranstalter sorgt für
das Einstellen von Service, Lärm und Rauchen bis nach dem Auftritt und weist auf das
Unterlassen von individuellen Ton- und Videomitschnitten hin. Als Auftrittsdauer werden
2 x 45 Minuten oder eine einmalige Einlage von 30 bis zu max 50 Minuten angeboten.
2.) Bühne:
Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Veranstalter eine Bühne bereit, die gut sichtbar,
vor dem Publikum zentriert, optisch ansprechend und wetterfest sein muss.
Erforderlicher Platz für Betty O Solo mit rotem Flügel: mind. 4x3m. Mit Band: mind. 6x4m.
Wird die Bühne noch anderweitig genutzt, muss für die Künstlerin ein Mindestmaß an
Platz von 3x2m (solo)/ 5x3m (Band) zur Verfügung stehen.
Höhe: mind. 50 cm (oder höher), Unterseite und Background sollen neutral sein (keine
unpassenden Logos und keine störende Fremdwerbung, bei Logoplatzierungen bitten wir
um Absprache).
Raumhöhe über der Bühne: optimal 3m.
3.) Technik:
Für die technische Ausstattung und den Mix von Betty O-Auftritten ist die Firma Rental Pro
mit Mario Held 0664/5318471, [email protected] beauftragt.
Technische Anforderungen sind dem Technik-Rider unter www.bettyo.at/downloads zu
entnehmen, ebenso die Voraussetzungen für Auf- und Abbau, Stromversorgung,
Fremdtechnik und Mitbenutzung der Betty O-Technik.
4.) Aufbau, ungestörter Soundcheck, Abbau:
2 starke Helfer für Auf- und Abbau des Betty O-Flügels sind vom Veranstalter bereit zu
stellen.
Zufahrt und Erreichbarkeit der Bühne für das Ein- und Ausladen müssen hindernislos
möglich sein. Bei schlechter Erreichbarkeit, langen Trage-Distanzen, Hindernissen, Stufen
o.ä. stellt der Veranstalter die entsprechenden Hilfsmittel bereit. Eventuelle Kosten für die
Zufahrt übernimmt der Veranstalter.
Der Soundcheck muss ungestört ohne Lärm und Publikum stattfinden können. Aufbau
und Soundcheck werden regulär im Zeitraum von 2-3 Stunden vor dem Auftritt angeboten.
Abweichungen müssen besprochen und im Vertrag vermerkt werden. Der Einlass kann
erst nach Beendigung des Soundchecks erfolgen. Der Abbau erfolgt, wenn nicht anders
vereinbart, direkt nach dem Auftritt.
5.) Künstlergarderobe:
Eine Künstlergarderobe im Backstagebereich ist vom Veranstalter bereit zu stellen. Der
Raum muss sich zum Schminken, Umziehen und für den Aufenthalt der Künstlerin bis zum
Auftritt eignen, d.h. entsprechend freundlich, temperiert, versperrbar und uneinsichtig sein,
eine Kleideraufhängung, Spiegel, Fließwasser, Stuhl, Tisch, und bei langen
Aufenthaltszeiten eine Liegemöglichkeit haben. Bei Bandauftritten ist auch für Techniker
Betty O
[email protected]
Bettina Oswald, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz, Tel.: +43 (0) 664 152 44 22
www.bettyo.at
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und Musiker ein Aufenthaltsbereich vorzubereiten. Abweichungen nur nach vertraglicher
Vereinbarung.
6.) Verpflegung:
Verpflegung für das Betty O-Team, sowie alkoholfreie Getränke und Wasser werden vom
Veranstalter bis nach dem Auftritt bereitgestellt.
7.) Unterkunft:
Ab einer Distanz von 100 km ab Leibnitz/Stmk übernimmt der Veranstalter bei
Übernachtung die Unterkunftskosten für das Betty O-Team. Der Standard muss einer
gehobenen Kategorie entsprechen. Ort der Unterkunft und Anzahl der Zimmer werden im
Vertrag vermerkt. Eine Reservierungsbestätigung muss rechtzeitig an
[email protected] ergehen.
8.) Abgaben:
AKM Meldung und -Abgabe, behördliche Meldung, sowie Leistung aller Steuern,
Feuerwehr- und sonstiger Abgaben haben durch den Veranstalter zu erfolgen.
9.) Werbung:
Ankündigungen, Aussendungen und Nennung von Betty O erfolgen nur unter Verwendung
von freigegebenem Daten-Material und werden vor Druck/Verbreitung unaufgefordert dem
Management zur Ansicht gebracht: [email protected]
Pressematerial kann unter www.bettyo.at/downloads entnommen werden.
10.) Wetterunabhängigkeit:
Die Wetterunabhängigkeit der Veranstaltung muss gewährleistet sein. Ein geeigneter
Auftrittsort für den Schlechtwetterfall muss vereinbart und im Vertrag vermerkt sein.
11.) Absage-Regelung:
Bei Absage bis 50 Tage vor Veranstaltungstermin fallen 50% der festgesetzten Gage an,
bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin 70% der festgesetzten Gage,
bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin 80% der festgesetzten Gage,
bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 90% der festgesetzten Gage.
Ab 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird die gesamte Gage fällig.
Bei Ausfall durch Erkrankung bzw. durch nachweisbare höhere Gewalt können von beiden
Seiten keine Ansprüche finanzieller Natur geltend gemacht werden.
12.) Haftung:
Der Veranstalter haftet für Personen- und Sachschäden, für die Sicherheit der Künstlerin,
des Teams und des Equipments, sowie für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des
Stromnetzes.
13.) CD Verkauf und Merchandising:
Der Veranstalter stimmt dem CD-Verkauf und Merchandising vor Ort zu.
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Bettina Oswald, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz, Tel.: +43 (0) 664 152 44 22
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14.) Freikarten:
Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt der Veranstalter der Künstlerin eine im Vertrag
vermerkte Anzahl von Freikarten, in jedem Fall zumindest 2 Karten, zur Verfügung.
15.) Nichteinhaltung:
Bei Nichteinhaltung eines oder mehrerer Vertragspunkte ohne Vorliegen schriftlich
vereinbarter Abweichungen, sowie bei fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, hat die
Künstlerin das Recht, bei vollem Gagenanspruch nicht aufzutreten.
Bei Störungen und unzumutbaren Umständen während des Auftritts und bei Abweichung
vom vereinbarten Rahmen ist die Künstlerin berechtigt, den Auftritt zu verkürzen oder
sofort abzubrechen. Kommt es trotz unzumutbarer Umstände zur vereinbarten Spieldauer,
trägt der Veranstalter die Pönnale in Höhe eines Aufschlages von 50% auf die vertraglich
vereinbarte Gage.
Bei Mehraufwänden, die die im Vertrag enthaltene Technik betreffen (z.B. erschwerter
Auf- und Abbau durch Abweichungen von den AAB, Zufahrtsbehinderungen,
Umplatzierung der Bühne, Fehlen von Hilfskräften etc...) trägt der Veranstalter alle
zusätzlich entstehenden Kosten. Generelle Vereinbarungen der AAB über Haftung und
Sicherheit bleiben hiervon unberührt.
16.) Gerichtsstand:
Leibnitz
Der Veranstalter erklärt sich mit allen Punkten der AAB einverstanden.
Abweichungen von den AAB werden im Vertrag vermerkt.
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Bettina Oswald, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz, Tel.: +43 (0) 664 152 44 22
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