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EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEILUNG
Freizügigkeit: Kommission fordert das Vereinigte
Königreich auf, die Rechte der EU-Bürger zu achten
Brüssel, 26. April 2012 – Die Europäische Kommission hat dem Vereinigten
Königreich eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um den EU-Vorschriften über das
Recht der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen auf Freizügigkeit und
Aufenthaltsfreiheit in der EU nachzukommen; andernfalls wird der Europäische
Gerichtshof mit der Sache befasst. Die Aufforderung der Kommission ergeht in
Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten von drei
Schritten eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Die Freizügigkeitsrichtlinie
(2004/38/EG) soll gewährleisten, dass EU-Bürger ihr Recht, überall in der
Europäischen Union frei zu reisen, zu leben und zu arbeiten, uneingeschränkt
ausüben können. Gegen Länder, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten, kann die
Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.
Die Freizügigkeitsrichtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis April 2006
vollständig in nationales Recht umgesetzt sein sollen. In bilateralen Gesprächen
mit den Mitgliedstaaten ist es der Kommission gelungen, über 90% der
Umsetzungsprobleme zu lösen, doch konnten nicht alle Hindernisse beseitigt
werden (IP/11/981).
Daher leitete die Kommission zwischen März und Oktober 2011
Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Deutschland, Italien, Malta, Litauen,
Österreich, Polen, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, das Vereinigte
Königreich und Zypern ein.
Vor der in Rede stehenden Stellungnahme an das Vereinigte Königreich wurden im
Januar 2012 bereits zwei entsprechende Stellungnahmen an die Tschechische
Republik und an Litauen gerichtet worden (IP/12/75).
Im Vereinigten Königreich, das zu den großen EU-Mitgliedstaaten zählt, halten sich
rund 2 Millionen Bürger aus anderen EU-Ländern auf. Deshalb ist es wichtig, dass
die britischen Rechtsvorschriften deren Rechte wahren. Wenngleich die Regierung
vor kurzem zugesagt hat, die Vorschriften zu ändern und mit dem EUFreizügigkeitsrecht in Einklang zu bringen, sind wesentliche Probleme weiterhin
ungelöst, die vor allem folgende vier Bereiche betreffen:
- Nach der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen aus Drittstaaten stammende
Familienmitglieder von EU-Bürgern, die im Besitz einer gültigen, von
einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltskarte sind, für
gemeinsame Reisen mit EU-Bürgern innerhalb der Europäischen Union kein
Einreisevisum. Dieses bedeutsame, für die Freizügigkeit so entscheidende
Recht wird im Vereinigten Königreich nicht gewährt.
- Im Vereinigten Königreich können Angehörige des erweiterten
Familienkreises von EU-Bürgern nicht beantragen, dass ihr Aufenthalt im
Vereinigten Königreich nach Maßgabe des EU-Rechts betrachtet wird, wenn
sie sich schon vor der Ankunft des EU-Bürgers, von dem sie dieses Recht
herleiten, rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufgehalten haben.
IP/12/417
- Gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie kann von EU-Bürgern, die sich in einem
anderen EU-Staat niederlassen, aber dort keiner Erwerbstätigkeit
nachgehen, verlangt werden, dass sie über ausreichende Existenzmittel
und eine Krankenversicherung verfügen. Im Vereinigten Königreich wird
jedoch der Anspruch auf Leistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes
(NHS) nicht als ausreichend betrachtet. Dies verstößt gegen EU-Recht.
- Außerdem stellt das Vereinigte Königreich Arbeitskräften aus Rumänien und
Bulgarien während der ersten 12 Monate nicht dieselben
Aufenthaltsdokumente aus wie Arbeitskräften aus anderen EUMitgliedstaaten. Das Vereinigte Königreich kann zwar nach EU-Recht
vorübergehend eine Arbeitserlaubnisregelung für Arbeitskräfte aus Bulgarien
und Rumänien beibehalten, aber diejenigen, die eine Arbeitserlaubnis
besitzen, haben das gleiche Aufenthaltsrecht wie andere EU-Arbeitnehmer und
müssen die entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten.
Die Kommission verfolgt weiterhin aufmerksam, wie die anderen EUMitgliedstaaten ihren Zusagen nachkommen, die innerstaatlichen Vorschriften
anzupassen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen.
Weitere Informationen
MEMO/12/279
Europäische Kommission: Unionsbürgerschaft – Reise und Aufenthalt:
http://ec.europa.eu/justice/citizen/move-live/index_de.htm
Generaldirektion Justiz - Presseraum:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm
Homepage von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der
Kommission:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
Kontaktpersonen:
Mina Andreeva (+32 2 299 13 82)
Natasha Bertaud (+32 2 296 74 56)
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