EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEILUNG Freizügigkeit: Kommission fordert das Vereinigte Königreich auf, die Rechte der EU-Bürger zu achten Brüssel, 26. April 2012 – Die Europäische Kommission hat dem Vereinigten Königreich eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um den EU-Vorschriften über das Recht der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in der EU nachzukommen; andernfalls wird der Europäische Gerichtshof mit der Sache befasst. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten von drei Schritten eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Die Freizügigkeitsrichtlinie (2004/38/EG) soll gewährleisten, dass EU-Bürger ihr Recht, überall in der Europäischen Union frei zu reisen, zu leben und zu arbeiten, uneingeschränkt ausüben können. Gegen Länder, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben. Die Freizügigkeitsrichtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis April 2006 vollständig in nationales Recht umgesetzt sein sollen. In bilateralen Gesprächen mit den Mitgliedstaaten ist es der Kommission gelungen, über 90% der Umsetzungsprobleme zu lösen, doch konnten nicht alle Hindernisse beseitigt werden (IP/11/981). Daher leitete die Kommission zwischen März und Oktober 2011 Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Deutschland, Italien, Malta, Litauen, Österreich, Polen, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich und Zypern ein. Vor der in Rede stehenden Stellungnahme an das Vereinigte Königreich wurden im Januar 2012 bereits zwei entsprechende Stellungnahmen an die Tschechische Republik und an Litauen gerichtet worden (IP/12/75). Im Vereinigten Königreich, das zu den großen EU-Mitgliedstaaten zählt, halten sich rund 2 Millionen Bürger aus anderen EU-Ländern auf. Deshalb ist es wichtig, dass die britischen Rechtsvorschriften deren Rechte wahren. Wenngleich die Regierung vor kurzem zugesagt hat, die Vorschriften zu ändern und mit dem EUFreizügigkeitsrecht in Einklang zu bringen, sind wesentliche Probleme weiterhin ungelöst, die vor allem folgende vier Bereiche betreffen: - Nach der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen aus Drittstaaten stammende Familienmitglieder von EU-Bürgern, die im Besitz einer gültigen, von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltskarte sind, für gemeinsame Reisen mit EU-Bürgern innerhalb der Europäischen Union kein Einreisevisum. Dieses bedeutsame, für die Freizügigkeit so entscheidende Recht wird im Vereinigten Königreich nicht gewährt. - Im Vereinigten Königreich können Angehörige des erweiterten Familienkreises von EU-Bürgern nicht beantragen, dass ihr Aufenthalt im Vereinigten Königreich nach Maßgabe des EU-Rechts betrachtet wird, wenn sie sich schon vor der Ankunft des EU-Bürgers, von dem sie dieses Recht herleiten, rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. IP/12/417 - Gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie kann von EU-Bürgern, die sich in einem anderen EU-Staat niederlassen, aber dort keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, verlangt werden, dass sie über ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung verfügen. Im Vereinigten Königreich wird jedoch der Anspruch auf Leistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes (NHS) nicht als ausreichend betrachtet. Dies verstößt gegen EU-Recht. - Außerdem stellt das Vereinigte Königreich Arbeitskräften aus Rumänien und Bulgarien während der ersten 12 Monate nicht dieselben Aufenthaltsdokumente aus wie Arbeitskräften aus anderen EUMitgliedstaaten. Das Vereinigte Königreich kann zwar nach EU-Recht vorübergehend eine Arbeitserlaubnisregelung für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien beibehalten, aber diejenigen, die eine Arbeitserlaubnis besitzen, haben das gleiche Aufenthaltsrecht wie andere EU-Arbeitnehmer und müssen die entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten. Die Kommission verfolgt weiterhin aufmerksam, wie die anderen EUMitgliedstaaten ihren Zusagen nachkommen, die innerstaatlichen Vorschriften anzupassen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Weitere Informationen MEMO/12/279 Europäische Kommission: Unionsbürgerschaft – Reise und Aufenthalt: http://ec.europa.eu/justice/citizen/move-live/index_de.htm Generaldirektion Justiz - Presseraum: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm Homepage von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm Kontaktpersonen: Mina Andreeva (+32 2 299 13 82) Natasha Bertaud (+32 2 296 74 56) 2