Bismarck

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Otto von Bismarck studierte Rechtswissenschaften in Göttingen. Danach war er an Gerichten
und Behörden tätig. 1838 verließ er den Staatsdienst, weil ihm der bürokratische
Routinebetrieb nicht gerecht war, und begann seinen Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger.
Nach dem Tod Steiner Mutter wurde er Landwirt und übernahm die Bewirtschaftung des
Besitzes Schönhausen. Auch darin fand er aber Inhalt seines Legend nicht. Da zeigten sich
seine politische Ambitionen, aber auch die Beschäftigung mit Philosophie, Kunst, Religion
und Literatur. Schon damals war er ein meisterlicher Redner und Briefschreiber.
1847 heiratete er Johanna von Puttkamer, wie er es Steiner wahren Liebe und Johannas bester
Freundin, Marie von Thadden, vor ihrem Tod versprochen hatte. Aus dieser Ehe stammen
seine Kinder Marie, Herbert, und Wilhelm. Zu dieser Zeit wurde er auch politisch aktiv als
Mitglied des preußischen Vereinigten Landtages. 1849 und 1850 gehörte er der Zweiten
Kammer des Landestages an.
Während der Märzrevolution von 1848/49 profilierte er sich als Verteidiger des
monarchischen Prinzips. Einen deutschen Nationalstaat, der auf der Volkssouveränität
gegründet wäre, lehnte er ab – Preußen sollte Preußen bleiben. Obwohl Bismarck keine
diplomatische Ausbildung hatte, wurde er 1851 zum preußischen Gesandten beim Bundestag
in Frankfurt ernannt. Dieses Mandat behielt er bis 1859. 1859-62 war er Gesandter in St.
Petersburg, 1862 kurzfristig Botschafter in Paris.
Am 23. September 1862 wurde Bismarck von König Wilhelm I. Zum preußischen
Ministerpräsidenten, am 8. Oktober 1862 dann noch zum Außenminister berufen. Bismarck
war als Monarchist bekannt und bot als einer der wenigen die Garantie, für den preußischen
König gegen das Parlament die notwendige Militärreform durchzusetzen.
1862-66: Konflikt: Regierung im Kampf mit dem Parlament – Als preußischer
Ministerpräsident hat Bismarck die Aufgabe, die Heeresorganisation zu sichern und führt
dadurch den Verfassungskonflikt herbei. Sein Ziel war die politische Neugestaltung
Deutschlands ohne Österreich.
1864 führte Preußen im Bunde mit Österreich erfolgreich den Deutsch-Dänischen Krieg mit
Österreich um die Vormachtstellung in Deutschland unausweichlich würde. Der Deutsche
Krieg im Jahre 1866 verursachte die Auflösung des Deutschen Bundes, wobei Bismarck eine
Demütigung Österreich vermied. Bismarck setzte sich sogar gegen den König durch, der den
Krieg weiterführen wollte. In der Folge wurde 1867 der Norddeutsche Bund gegründet. Mit
den süddeutschen Staaten wurden Schutzbündnisse abgeschlossen; Bismarck wurde
Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
Als Folge der Stärkung Preußens steigerten sich die deutsch-französischen Gegensätze, was
zum Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 führe. Bismarck hatte den Beitritt der
süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund erreicht. Seine Bemühungen um die nationale
Einigung erreichten ihren Höhepunkt nach dem Sieg der deutschen Truppen und der
Gründung des 2. Deutschen Reiches. Bismarck erreichte den territorialen Gewinn von ElsassLothringen. Die Gründung des Deutschen Reiches wurde maßgeblich von Bismarck initiiert.
Bismarck wurde erster Reichskanzler, blieb aber wie vorgesehen preußischer
Ministerpräsident.
Innenpolitik
Vor 1871-78 führte Bismarck den so genannten Kulturkampf gegen die katholische Kirche
und die katholische Zentrumspartei. Er fürchtete, dass diese „Reichsfeinde“ seien, die dem
Papst mehr treu sind als dem deutschen Kaiser. Die Rechte und Machtstellung der Kirche
wurden durch Reichs- und preußische Landesgesetze beschnitten.
Bismarcks zunehmend konservative Politik (Verstaatlichungen, Protektionismus, autoritäre
Innenpolitik) führte ob 1876 zur Kanzlerkrise.
1878 nahm er dann das zweite Attentat auf Kaiser Wilhelm I. Zum Anlass, das
Sozialistengesetz im Reichstag zu initiieren. Dieses Ausnahmegesetz erlaubte es, die
sozialistische Agitation zu verbieten, ließ jedoch die politische Arbeit der
Sozialdemokratischen Partei im Reichstag unangetastet. Die „Peitsche“ des
Sozialistengesetzes ergänzte er durch das „Zuckerbrot“ sozialer Reformen. Bismarck
versuchte, die Arbeitschaft mit dem Staate zu versöhnen, indem er weit reichende
Sozialgesetze zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Invaliditätsversicherung durchsetzte. Diese
Sozialversicherungen stellen bis heute die Säulen der sozialen Sicherung dar.
Voraussetzung für Bismarcks erfolgreiche Außenpolitik war die „Saturiertheit“ des Reiches
nach der Reichseinigung, das heißt der Verzicht auf weitere Expansionen. So konnte er durch
eine geschickte Bündnispolitik das europäische Mächtegleichgewicht erhalten, einer
Isolierung Deutschlands verbeugen und Kriege der Nachbarn gegen das Deutsche Reich, aber
auch gegeneinander verhindern. Es bedeutet einen großen Erfolg, dass 1878 der Berliner
Kongress, 1880 die Berliner Konferenz und 1884-85 die Kongokonferenz die Vertreter der
Mächte in der deutschen Reichshauptstadt zusammenführt. Mit Österreich-Ungarn sucht
Bismarck Versöhnung und schließt 1879 ein Bündnis ab.
1888 ist der Keiser Wilhelm I.gestorben. Der junge Kaiser Wilhelm II.wünschte künftig eine
eigene Politik, frei von Bismarcks Einfluss, zu gestalten. Am 18. März 1890 reichte deshalb
Bismarck seine Entlassung ein und erhält sie am 20. März. An demselben Tag wurde er zum
Herzog von Lauenburg und Generaloberst der Kavallerie ernannt. Diesen Herzogtitel führte er
doch niemals. Er ließ auch Post zurückgehen, die so adressiert war. Er nennt sich weiter
„Fürst Bismarck“.
Kritiker wenden heute oft ein, Bismarck habe jene machpolitischen Verflechtungen
geschaffen, die zum Ersten Weltkrieg führten, indem er das Deutsche Reich nicht durch
Reden und Majoritätsbeschlüsse, sondern durch Eisen und Blut geschaffen hat.
Otázky: 1.Was verstehen wir unter Begriff Kulturkampf und warum ihn Bismarck geführt
hat?
2. Welche Gesetze Bismarck eingefürt hat, die bis heute eine bedeutsame Einfluss haben?
1. Kulturkampf hat Bismarck gegen die Katholische Kirche geführt, weil er fürchtete, sie ist
dem Papst mehr treu als dem preussischen Kaiser (der Monarchie). Die Rechte und
Machtstellung der Kirche wurden durch Reichs- und preußische Landesgesetze beschnitten.
2. Gesetze zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Invaliditätsversicherung
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