Otto von Bismarck studierte Rechtswissenschaften in Göttingen. Danach war er an Gerichten und Behörden tätig. 1838 verließ er den Staatsdienst, weil ihm der bürokratische Routinebetrieb nicht gerecht war, und begann seinen Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger. Nach dem Tod Steiner Mutter wurde er Landwirt und übernahm die Bewirtschaftung des Besitzes Schönhausen. Auch darin fand er aber Inhalt seines Legend nicht. Da zeigten sich seine politische Ambitionen, aber auch die Beschäftigung mit Philosophie, Kunst, Religion und Literatur. Schon damals war er ein meisterlicher Redner und Briefschreiber. 1847 heiratete er Johanna von Puttkamer, wie er es Steiner wahren Liebe und Johannas bester Freundin, Marie von Thadden, vor ihrem Tod versprochen hatte. Aus dieser Ehe stammen seine Kinder Marie, Herbert, und Wilhelm. Zu dieser Zeit wurde er auch politisch aktiv als Mitglied des preußischen Vereinigten Landtages. 1849 und 1850 gehörte er der Zweiten Kammer des Landestages an. Während der Märzrevolution von 1848/49 profilierte er sich als Verteidiger des monarchischen Prinzips. Einen deutschen Nationalstaat, der auf der Volkssouveränität gegründet wäre, lehnte er ab – Preußen sollte Preußen bleiben. Obwohl Bismarck keine diplomatische Ausbildung hatte, wurde er 1851 zum preußischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. Dieses Mandat behielt er bis 1859. 1859-62 war er Gesandter in St. Petersburg, 1862 kurzfristig Botschafter in Paris. Am 23. September 1862 wurde Bismarck von König Wilhelm I. Zum preußischen Ministerpräsidenten, am 8. Oktober 1862 dann noch zum Außenminister berufen. Bismarck war als Monarchist bekannt und bot als einer der wenigen die Garantie, für den preußischen König gegen das Parlament die notwendige Militärreform durchzusetzen. 1862-66: Konflikt: Regierung im Kampf mit dem Parlament – Als preußischer Ministerpräsident hat Bismarck die Aufgabe, die Heeresorganisation zu sichern und führt dadurch den Verfassungskonflikt herbei. Sein Ziel war die politische Neugestaltung Deutschlands ohne Österreich. 1864 führte Preußen im Bunde mit Österreich erfolgreich den Deutsch-Dänischen Krieg mit Österreich um die Vormachtstellung in Deutschland unausweichlich würde. Der Deutsche Krieg im Jahre 1866 verursachte die Auflösung des Deutschen Bundes, wobei Bismarck eine Demütigung Österreich vermied. Bismarck setzte sich sogar gegen den König durch, der den Krieg weiterführen wollte. In der Folge wurde 1867 der Norddeutsche Bund gegründet. Mit den süddeutschen Staaten wurden Schutzbündnisse abgeschlossen; Bismarck wurde Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Als Folge der Stärkung Preußens steigerten sich die deutsch-französischen Gegensätze, was zum Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 führe. Bismarck hatte den Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund erreicht. Seine Bemühungen um die nationale Einigung erreichten ihren Höhepunkt nach dem Sieg der deutschen Truppen und der Gründung des 2. Deutschen Reiches. Bismarck erreichte den territorialen Gewinn von ElsassLothringen. Die Gründung des Deutschen Reiches wurde maßgeblich von Bismarck initiiert. Bismarck wurde erster Reichskanzler, blieb aber wie vorgesehen preußischer Ministerpräsident. Innenpolitik Vor 1871-78 führte Bismarck den so genannten Kulturkampf gegen die katholische Kirche und die katholische Zentrumspartei. Er fürchtete, dass diese „Reichsfeinde“ seien, die dem Papst mehr treu sind als dem deutschen Kaiser. Die Rechte und Machtstellung der Kirche wurden durch Reichs- und preußische Landesgesetze beschnitten. Bismarcks zunehmend konservative Politik (Verstaatlichungen, Protektionismus, autoritäre Innenpolitik) führte ob 1876 zur Kanzlerkrise. 1878 nahm er dann das zweite Attentat auf Kaiser Wilhelm I. Zum Anlass, das Sozialistengesetz im Reichstag zu initiieren. Dieses Ausnahmegesetz erlaubte es, die sozialistische Agitation zu verbieten, ließ jedoch die politische Arbeit der Sozialdemokratischen Partei im Reichstag unangetastet. Die „Peitsche“ des Sozialistengesetzes ergänzte er durch das „Zuckerbrot“ sozialer Reformen. Bismarck versuchte, die Arbeitschaft mit dem Staate zu versöhnen, indem er weit reichende Sozialgesetze zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Invaliditätsversicherung durchsetzte. Diese Sozialversicherungen stellen bis heute die Säulen der sozialen Sicherung dar. Voraussetzung für Bismarcks erfolgreiche Außenpolitik war die „Saturiertheit“ des Reiches nach der Reichseinigung, das heißt der Verzicht auf weitere Expansionen. So konnte er durch eine geschickte Bündnispolitik das europäische Mächtegleichgewicht erhalten, einer Isolierung Deutschlands verbeugen und Kriege der Nachbarn gegen das Deutsche Reich, aber auch gegeneinander verhindern. Es bedeutet einen großen Erfolg, dass 1878 der Berliner Kongress, 1880 die Berliner Konferenz und 1884-85 die Kongokonferenz die Vertreter der Mächte in der deutschen Reichshauptstadt zusammenführt. Mit Österreich-Ungarn sucht Bismarck Versöhnung und schließt 1879 ein Bündnis ab. 1888 ist der Keiser Wilhelm I.gestorben. Der junge Kaiser Wilhelm II.wünschte künftig eine eigene Politik, frei von Bismarcks Einfluss, zu gestalten. Am 18. März 1890 reichte deshalb Bismarck seine Entlassung ein und erhält sie am 20. März. An demselben Tag wurde er zum Herzog von Lauenburg und Generaloberst der Kavallerie ernannt. Diesen Herzogtitel führte er doch niemals. Er ließ auch Post zurückgehen, die so adressiert war. Er nennt sich weiter „Fürst Bismarck“. Kritiker wenden heute oft ein, Bismarck habe jene machpolitischen Verflechtungen geschaffen, die zum Ersten Weltkrieg führten, indem er das Deutsche Reich nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse, sondern durch Eisen und Blut geschaffen hat. Otázky: 1.Was verstehen wir unter Begriff Kulturkampf und warum ihn Bismarck geführt hat? 2. Welche Gesetze Bismarck eingefürt hat, die bis heute eine bedeutsame Einfluss haben? 1. Kulturkampf hat Bismarck gegen die Katholische Kirche geführt, weil er fürchtete, sie ist dem Papst mehr treu als dem preussischen Kaiser (der Monarchie). Die Rechte und Machtstellung der Kirche wurden durch Reichs- und preußische Landesgesetze beschnitten. 2. Gesetze zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Invaliditätsversicherung