Manuskript zum Referat „Einführung in die

Werbung
Manuskript zum Referat „Einführung in die
Geistigbehindertenpädagogik“
(Referat vom 16.12.2008)
Christa Faubel
Lisa Deters
Inhalt:
Seite
1. Einführung
1.1. Was ist Geistigbehindertenpädagogik?
1.2. Ursachen geistiger Behinderung
3
3
5
2. Frühförderung und schulische Erziehung
7
3. Erwachsenenpädagogik
3.1. Arbeit
3.2. Wohnen
12
14
16
4. Ausblick
18
Literaturverzeichnis
20
Anhang
22
2
1. Einführung
Der Begriff der geistigen Behinderung wurde 1958 durch die Lebenshilfe eingeführt.
Er sollte einerseits als Abgrenzung zu den damals üblichen Termini der „Idiotie“, des
„Schwachsinns“ und des „Blödsinns“ dienen, welche auch als Schimpfwörter genutzt
wurden. Andererseits sollte er den angloamerikanischen Begriffen „mental
retardation“ und „mental handicap“ möglichst entsprechen. (vgl. Fornefeld, S. 45f.)
1.1. Was ist Geistigbehindertenpädagogik?
Um zu verstehen was Geistigbehindertenpädagogik ist muss man den Begriff der
geistigen Behinderung erklären:
Die WHO machte geistige Behinderung 1993 an intellektueller Schädigung fest und
unterteilte sie in 4 Bereiche:
a) leichte geistige Retardierung: Liegt vor bei einem IQ von 70-50. Den betreffenden
Personen ist Lesen und Rechnen möglich, sowie die soziale Integration.
b) mäßige geistige Retardierung: Liegt bei einem IQ von 35-49 vor. Den betreffenden
Personen sind einfache Kommunikation sowie leichte manuelle Fähigkeiten möglich.
Beim Lesen und Rechnen sind keine Fortschritte erkennbar.
c) schwere geistige Retardierung: Liegt bei einem IQ von 20-34 vor. Die betroffenen
Personen können aus dem Training von Gewohnheiten Nutzen ziehen.
d) hochgradige geistige Retardierung: Liegt bei einem IQ von unter 20 vor. Die
betroffenen Personen sprechen auf ein Training von Beinen, Händen und dem Kiefer
an. (vgl. WHO, S.269)
Heute wird geistige Behinderung unter mehreren Gesichtspunkten betrachtet, vor
allem die sozialen Konsequenzen, die sich aus der Schädigung für den behinderten
Menschen ergeben, werden gesehen. Da geistige Behinderung ein sehr individuelles
Problem ist, lässt sich nur schwer eine Definition erstellen. Ein Vorschlag wäre:
„geistige Behinderung [lässt sich] als ein Etikett betrachten, das Menschen auferlegt
wird, die angesichts spezifischer Beeinträchtigungen auf kognitiver, motorischer,
sensorischer, emotionaler, sozialer und aktionaler Ebene und darauf abgestimmter
Bewältigungsstrategien
einen
entsprechenden
ressourcenorientierten
Unterstützungsbedarf zur Verwirklichung der Grundphänomene menschlichen
Lebens benötigen, der von lebensweltbezogenen Maßnahmen nicht losgelöst
betrachtet werden darf.“ (Theunissen 2000, S. 43)
3
In
der
Geistigbehindertenpädagogik
fand,
und
findet
immer
noch,
ein
Paradigmenwechsel statt, welcher sich sehr gut an der, von der WHO
herausgegebenen, ICIDH von 1980 und der ICDH-2 von 1999 darstellen lässt.
(ICIDH = International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps):
(Tabelle vgl. mit Fornefeld, S. 49)
ICIDH (1980):
ICIDH-2 (1999):
-Impairment: psychische, physische
-Impairments: organische und
oder anatomische Schädigungen
funktionelle Schädigungen
-Disability: Reduktion einer üblichen
-Activity: Aktivitäten, die durchgeführt
Fähigkeit des Menschen aufgrund der
werden können und selbstbestimmtes
Schädigung
Leben möglich machen
-Handycap: soziale Benachteiligung,
-Participation: soziale Teilhabe,
die sich aus der Behinderung ergibt
Auswirkung der Behinderung auf die
Teilnahme an Gesellschaft
-Kontextfaktoren: personelle
Lebensumstände, die Integration
fördern oder behindern
Der Paradigmenwechsel vollzog sich also indem die Ressourcenorientierung (anstatt
der Defizitorientierung) in den Mittelpunkt rückt. Die Partizipation spielt eine große
Rolle, es soll nicht zum Ausschluss geistig behinderter Menschen kommen. Geistig
behinderten Menschen wird Selbstbestimmung zugesprochen und diese wird
maximal gefördert. Selbstbestimmung geistig behinderter Menschen wurde früher als
unmöglich angesehen. In der Praxis lässt sich das an der aufkommenden Assistenz
(anstatt Betreuer) aufzeigen.
Die Geistigbehindertenpädagogik ist interdisziplinär und steht damit in Korrelation zu
anderen Wissenschaften:
1. Medizin: Die Medizin klärt vor allem die physischen Ursachen einer Behinderung.
2. Philosophie: Die Philosophie betrachtet ethische Aspekte des behindert seins und
legt der Geistigbehindertenpädagogik ein Menschenbild vor.
3. Psychologie: Die Psychologie geht auf innerpsychische sowie zwischenmenschliche
Prozesse
Entwicklungsstörungen,
ein,
entwickelt
welche
in
der
Therapien
z.B.
zur
Behebung
Geistigbehindertenpädagogik
von
(meist
modifiziert) übernommen werden.
4
4. Allgemeine Pädagogik: Theorien und Konzepte der allgemeinen Pädagogik
werden von der Geistigbehindertenpädagogik auf ihr Klientel zugeschnitten und
übernommen.
5. Soziologie: Die Soziologie thematisiert den Umgang der Gesellschaft mit
Behinderung.
6. Rechtswissenschaften: Die Rechtswissenschaften befassen sich mit den
rechtlichen Grundlagen der Geistigbehindertenpädagogik, z.B. mit dem Thema der
Vormundschaft. (vgl. Fornefeld, S.23f.)
Geistigbehindertenpädagogik im Allgemeinen beschäftigt sich mit der konkreten
Lebensgestaltung geistig behinderter Menschen und deren Entfaltung durch
Erziehung und Förderung. Sie versucht adäquate Lebens-, Erziehungs- und
Arbeitsräume zu schaffen und umfasst dabei alle Lebens- und Problembereiche von
der Geburt bist zum Tode. Die angewandten Erziehungspraktiken werden in der
Geistigbehindertenpädagogik direkt vom Menschen aus entwickelt.
Die wichtigsten Ziele der Geistigbehindertenpädagogik sind geistig behinderten
Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu bieten und ihre gesellschaftliche
Integration so weit wie möglich voranzutreiben.
1.2. Ursachen
Wir betrachten die Ursachen geistiger Behinderung nun unter medizinischen
Gesichtspunkten:
Die Hauptaufgaben der Medizin liegen in der Klärung von Ursachen, der
Entstehungsgeschichte von geistiger Behinderung und der Entwicklung von
therapeutischen Maßnahmen, die von psychologischen und sozialen Faktoren
beeinflusst werden.
Eine geistige Behinderung hat immer eine organische Grundlage. Das heißt, eine
organische Schädigung, die direkt oder indirekt das Gehirn trifft und somit die
Gesamtpersönlichkeit des Menschen (Denken, Empfinden, Wahrnehmen, Handeln
und Verhalten) beeinflusst.
Die Schädigungen entstehen vor, während oder nach der Geburt (prä-, peri- oder
postnatal).
Daraus
ergeben
sich
unterschiedliche
Störungsbilder
(klinische
Syndrome).
„I. Pränatal entstandene Formen geistiger Behinderung:
5
1. Genmutationen als Ursache geistiger Behinderung (ein Gen betreffende
Mutation, die durch eine veränderte Genproduktion, z.B. Enzym, erkennbar
wird):
1.1 Stoffwechselstörungen, z.B. Phenylketonurie, Lesch-Nyhan-Syndrom
1.2 Dominant vererbte Genmutation, z.B. Tuberöse Sklerose
1.3 X-chromosomal gebundene Störungen mit geistiger Behinderung, z.B.
Fragil-X- Syndrom, Rett-Syndrom
2. Fehlbildungs-Retardierungs-Syndrom (durch eine Vielzahl von Faktoren
bedingte Störung als Ursache von geistiger Behinderung) z.B. AngelmanSyndrom, Cornelia-de-Lange-Syndrom
3. Fehlbildung der Nervensysteme wie z.b. Makro- und Mikrozephalie (abnorme
Vergrößerung
bzw.
Verkleinerung
des
Kopfes,
infolge
primärer
Fehlentwicklung des Gehirns)
4. Chromsomenanomalien, die zu geistiger Behinderung führen:
4.1
Trisomie
(ein
Chromosom
ist
dreifach
vorhanden,
weil
ein
Chromosomenpaar während der Zellteilung nicht vollständig getrennt wurde),
z.B. Down-Syndrom
4.2 Deletionen (Verlust von Chromosomenabschnitten), z.B. KatzenschreiSyndrom
4.3
Translokation
(Ortsveränderung
von
Chromosomen-
oder
Chromatidstücken innerhalb eines Chromosomenbestandes/Anheften eines
Chromosomenstücks an ein anderes)
4.4 Gonosomale Aberrationen (Anomalien in Zahl und Struktur der
Geschlechtschromosomen), z.B. Klinefelter-Syndrom, Ulrich-Turner-Syndrom
5. Exogen verursachte pränatale Entwicklungsstörungen, die zu geistiger
Behinderung führen (ungünstige, von außen auf das Kind einwirkende
Faktoren, die zu bleibenden Schäden führen):
5.1
Infektionen
als
Exogene
Ursache,
z.B.
HIV-Infektion,
andere
Virusinfektionen,
5.2 chemische Einwirkungen wie Alkohol und Medikamente
5.3 Strahlen und andere Umweltbelastungen
6. Idiophatische geistige Behinderung (unklare Ätiologie und Pathogenese; bei
der idiophatischen, der „symptomlosen“ geistige Behinderung liegt eine
zerebrale Funktionsstörung ohne nachweisbare körperliche Symptome vor)
6
II. Perinatale Komplikationen als Ursache geistiger Behinderung:
1. Geburtstrauma (Verletzung des Gehirns während der Geburt, z.B. durch
starke Verformung des Kopfes)
2. Hypoxische-ischämische Enzephalophatie (Sauerstoffmangelversorgung
während der Geburt)
3. Frühgeburt (unreife Organentwicklung)
4.
Erkrankungen
des
Neugeborenen,
z.B.
Atemstörungen,
neonatale
Meningitis (Hirnhautentzündung) oder Blutgruppenunverträglichkeit
II. Postnatale Ursachen geistiger Behinderung
1.
Entzündliche
Erkrankungen
des
Zentralnervensystems
wie
Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Gehirnentzündung (Enzephalitis)
2.
Schädel-Hirn-Traumen,
z.B.
Hirnverletzungen
durch
Unfälle
oder
Gewalteinwirkungen auf den Schädel
3. Hirntumoren (Geschwülste des Gehirns und seiner Hüllen)
4.
Hirnschädigung durch
Vergiftungen (Intoxikation), Sauerstoffmangel
(Hypoxie), Stoffwechselkrisen“
(Fornefeld, S.52-54)
Zusätzlich können noch weitere Störungen wie zerebrale Anfälle (Epilepsie),
zerebrale Bewegungsstörungen (Zerebralparesen) oder Wahrnehmungsstörungen
(Perzeptionsstörungen) auftreten.
„Geistige Behinderung ist kein statischer Zustand, d.h. Sie kann in jeder
Lebensphase entstehen“ (Fornefeld, S.54)
Im laufe des Älterwerdens kann es nach einem problemlosen Entwicklungsverlauf zu
einem fortschreitenden Verlust von erworbenen intelektuellen Fähigkeiten (Demenz)
kommen.
(vgl. Fornefeld, S.54)
2.1. Frühförderung
Seit de 70er Jahren gibt es Frühförderung sowohl als ambulante, als auch als mobile
Dienstleistung.
Die Frühförderung richtet sich an „behinderte und von Behinderung bedrohte sowie
entwicklungsgefährdete oder entwicklungsverzögerte Kinder, d.h. an Kinder, die im
7
Vorschulalter Unterstützung „bei ihrer kognitiven, sprachlichen, motorischen und
sozialen Entwicklung brauchen“ (Wilken, S.14)
2.1. Frühförderung
Seit den 70er Jahren gibt es Frühförderung sowohl als ambulante, als auch
als mobile Dienstleistung. Die Frühförderung richtet sich an „behinderte und
von
Behinderung
bedrohte
entwicklungsverzögerte
Kinder,
sowie
d.h.
entwicklungsgefährdete
an
Kinder,
die
im
oder
Vorschulalter
Unterstützung „bei ihrer kognitiven, sprachlichen, motorischen und sozialen
Entwicklung brauchen“ (Wilken: S.14)
Die Frühförderung basiert auf drei Säulen:
1. Früherkennung/ Frühdiagnostik:
Die Früherkennung/ Frühdiagnostik ist erforderlich, um rechtzeitig mit der
Frühbehandlung, der Frühförderung und der begleitenden Beratung zu beginnen.
Dabei geht es primär um die ärztlich-medizinische Versorgung. Es wir eine
grundlegende ärztliche Feststellungsdiagnostik durchgeführt, auf deren Grundlage
dann die Förderdiagnostik erstellt wird.
2. Frühbehandlung und Therapie für das Kind
Nach der traditionellen therapeutische Handlungsweise Diagnose, Therapie, Heilung
müssen
die
Ärzte
der
verschiedenen
Fachrichtungen
ihr Arbeit
mit
den
Therapieangeboten Fördermaßnahmen bei den Therapeuten abstimmen, damit
durch das interdisziplinäre Zusammen arbeiten eine ganzheitliche Förderung des
Kindes stattfinden kann.
3. Pädagogische Förderung
Die Pädagogische Förderung hat ihren Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit der
Familie und der Förderung des Kindes. Dies geschieht in pädagogischen
Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren (SPZ).
Die
Aufgabe
der
Gesamtpersönlichkeit
pädagogischen
des
Förderung
Kindes,
die
sind
die
Entwicklung
Entgegenwirkung
der
von
8
Sozialisationsdefiziten, Entwicklungsgefährdungen- und
verzögerungen,
Unterstützung der therapeutischen Hilfen und die Integration des Kindes
in
die
das
soziale Umfeld und die Gesellschaft.
Sie stellt mit den sozialpädagogischen, heilpädagogischen, psychologischen und
therapeutischen Elementen einen Teil des ganzheitlichen Konzeptes dar, bei der die
Beratung der Angehörigen einen besonderen Stellenwert einnimmt.
Das Ziel der Frühförderung ist es, „Auffälligkeiten möglichst früh zu erkennen, das
Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihrer Folgen zu
mindern oder zu beheben. Dadurch sollen dem Kind bestmögliche Chancen für die
Entfaltung seiner Persönlichkeit, für die Entwicklung zu selbstbestimmtem Leben und
zu
gleichberechtigter
gesellschaftlicher
Teilhabe
geboten
werden.
(Bundesministerium 1997,5 aus Fornefeld: S.90)
2.2 Schulische Erziehung und Bildung
Bei geistig behinderten Kindern besteht ab dem 6. Lebensjahr die Schulpflicht, die
zwölf
Schulpflichtjahre
vorschreibt.
Bis
zum
25.
Lebensjahr
kann
die
Schulbesuchszeit verlängert werden, wenn das Schulziel dann erreicht wird.
Die Förderschule für geistige Entwicklung gliedert sich in Grund-, Mittel-, Haupt- und
Abschlussstufe.
In der Grundstufe werden grundlegende Verhaltensweisen vermittelt. Es geht vor
allem
um
„das
Selbstständigkeit
Kennenlernen
der
bei
wiederkehrenden
täglich
eigenen
Person,
die
Förderung
Verrichtungen
und
der
der
Kommunikation.“ (Fornefeld, S.106)
In der Mittelstufe lernen die Schüler Informationen aus einfachen Zeichen und
Symbolen zu entnehmen und mit Materialien und Gegenständen aus ihrem
unmittelbaren Erfahrungsraum sachgerecht umzugehen. Außerdem wird die
sprachliche
Kommunikation
erweitert
und
eingeübte
Verhaltensweisen
und
Fertigkeiten gefestigt.
In der Hauptstufe werden die Schüler „jetzt stärker in die Planung des Unterrichts
einbezogen. Arbeit wird zu einem wichtigen Element des Unterrichts, deshalb wird
verstärkt
der
Umgang
mit
einfachen
Werkzeugen
und
verschiedenen
9
Arbeitsmaterialien geübt. Neben der Erziehung zu größerer Selbstständigkeit in der
Selbstversorgung wird das Denken in komplexere und abstraktere Zusammenhänge
angeregt.“ (Fornefeld: S.107)
In der Abschlussstufe werden die Lerninhalte der früheren Stufen kontinuierlich
fortgesetzt. Außerdem werden Grundlagen für eine berufliche Tätigkeit, meistens in
Werkstätten für behinderte Menschen, gelegt. Der Schüler wird
auf das
Erwachsenenleben vorbereitet.
Förderschulen für geistige Entwicklung sind in der Regel Ganztagsschulen, in denen
sowohl die Lern- und Unterrichtsphasen, als auch die Essens- und Pausenzeiten als
Lernfelder dienen. Neben den Lehrern der Sonderpädagogik arbeiten pädagogische
Fachkräfte in den Klassen, die von vier bis acht Schülern besucht werden. Zusätzlich
gibt es an den Schulen den therapeutischen Bereich, in dem unter anderem
Krankengymnasten und Logopäden arbeiten.
Die Schüler sollen in Anbetracht ihrer individuellen Fähigkeiten und unter der
Einbeziehung ihrer Interessen „in die Gemeinschaft mit Menschen ohne Behinderung
befähigt werden.“ (Fornefeld: S.108)
Der
Unterricht
wird
didaktisch
nach
dem
entwicklungsorientierten,
handlungsorientierten und fachorientierten Ansatz aufgebaut.
Der entwicklungsorientierte Ansatz geht davon aus, dass geistig behinderte Kinder
sich
ihrer
Entwicklung
gegenüber
den
allgemeingültigen
(biologischen)
Gesetzmäßigkeiten nur „in Geschwindigkeit und Gewichtung der einzelnen
Funktionsbereiche unterscheiden“ (Fornefeld: S.113).
Dieses führt zu einem Entwicklungskonzept, das den Unterrichtsstoff durch
systematisches Lernen, das in kleinen und kontrollierten Schritten von statten geht,
Überforderung vermeidet und den individuellen Entwicklungsstand berücksichtigt,
vermittelt.
Beim handlungsorientierten Ansatz sollen durch eigene Aktivitäten und Erfahrungen
Handlungskompetenzen erworben werden. Dadurch können geistig behinderte
Kinder auch abstrakte Sachverhalte erlernen. Realitätsnaher Unterricht „bietet ihnen
10
situationsgerechte
und
individuellen
Fähigkeiten
entsprechende
Handlungsmöglichkeiten.“ Fornefeld: S.114)
Der
handlungsorientierte
Unterricht
Sinnzusammenhängen, Tätigwerden
in
Sachzusammenhängen, Ausbildung
von
ermöglicht
sozialen
das
Bezügen,
Selbstbewusstsein,
„Lernen
in
Erfahrungen
von
Lebenspraktische
Aufgabenbewältigung und Orientierung und Einsicht und Kreativität.“ (vgl.: Fornefeld:
S.114)
Der entwicklungsorientierte und der handlugsorientierte Ansatz greifen ineinander,
denn das Entwicklungsmodell ist die Voraussetzung für das erlernen von
Handlungskompetenzen.
Beim fachorientierten Unterricht steht ein Fach mit spezifischer Didaktik z.B. religiöse
Erziehung, Musik oder Sport im Vordergrund. Es geht dabei vor allem um die
Sachstruktur des Faches.
Handlungs- und Fachorientierter Unterricht ergänzen einander.
Als Grundsätze für die Unterrichtsgestaltung gelten „Handlungsorientierung,
Bewegungsförderung, Förderung der Wahrnehmung, Förderung kommunikativen
Handelns, Förderung des Denkens [und] Förderung sozialer Kompetenz“ (Fornefeld:
S.114/115)
Die Schüler sollen nicht nur Fach- und Sachinhalte lernen, sondern auch Hilfen für
ihre Lebensbewältigung bekommen.
Integrationsklassen
In einer Integrationsklasse lernen ein bis wenige geistig behinderte Kinder, meist mit
einer
leichten
Form
von
geistiger
Behinderung,
in
entsprechenden
Grundschulklassen (in der Regel 20 Schüler) zusammen mit nicht behinderten
Kindern. Sie werden von einer Grundschullehrkraft und einer Lehrkraft der
Sonderpädagogik unterrichtet.
Die geistig behinderten Schüler bekommen einen individuell auf sie zugeschnittenen
Lehrplan und müssen keine Prüfungsleistungen erbringen.
2002 wurden ca. 0,02 % der geistig behinderten Kinder integrativ beschult.
Problematisch erweist sich nach einem Besuch einer Integrationsklasse in der
Grundschule der Übergang in den Sekundarstufenbereich, indem so gut wie keine
Integrationsklassen existieren.
11
Die Erfahrungen zeigen außerdem, dass es Schüler mit einer geistigen Behinderung
zunächst Schwierigkeiten bereitete, sich an Unterrichtsregeln zu gewöhnen und
Schüler ohne Behinderung die Sonderrechte akzeptieren lernen mussten.
Kooperationsklassen
Kooperationsklassen sind mehrere Klassen einer Förderschule für geistige
Entwicklung die an einer allgemeinen Schule untergebracht sind. Dadurch entsteht
die Möglichkeit des Kontakts zwischen nicht behinderten und geistig behinderten
Kindern während der Pausen und auch gezielt in Unterrichtsstunden. So werden
behutsam integrative Prozesse eingeführt.
3. Erwachsenenpädagogik:
In der Geistigbehindertenpädagogik dient die Erwachsenenpädagogik vor allem dem
Erhalt von Fähigkeiten und der Weiterentwicklung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Sie soll außerdem geistig Behinderten Menschen helfen ihr Leben
erfüllt zu gestalten.
Erwachsenenpädagogik vollzieht sich in allen Lebensbereichen des erwachsenen
Menschen, also in Arbeit, Wohnen und Freizeit. Zum Freizeitbereich gehören auch
Bildungskurse, da diese in der Freizeit besucht werden. Diese Kurse sind bei geistig
behinderten Menschen besonders adressatenbezogen und zielgruppenspezifisch. Es
liegt eine stärkere Orientierung an „konkretem Handeln in realen Situationen“ (Speck
S.333) als bei allgemeinen Bildungskursen vor. Die Kurse sind also sehr praktisch
und anschaulich aufgebaut. Erwachsenenbildung für geistig behinderte Menschen
wird
von
verschiedenen
Organisationen
angeboten
(VHS,
Behindertenorganisationen, private Träger usw.).
Vorrangig behandeln Bildungskurse für geistig behinderte Menschen folgende drei
Themenfelder:
1.
Persönlichkeitsbildung
(z.B.
Kurse
in
Selbstbehauptung,
selbstständige
Bewältigung des Alltags)
2. Hilfe zur sozialen Teilhabe (z.B. Angebote für Kommunikation, soziale Regeln,
Konfliktlösung)
3. Lebensnahe Handlungsfelder (z.B. Alltagsbewältigung, Musik, Sport)
(nach Speck, S.331f.)
12
Es wäre wünschenswert die Kurse möglichst offen zu gestalten, so dass sie
gleichzeitig von nicht behinderten und behinderten Menschen belegt werden können.
Allerdings sieht man an den Themenschwerpunkten, dass das nicht in allen
Bereichen durchzusetzen ist, denn nur wenige nicht behinderte Menschen werden
sich für Kurse in sozialen Regeln oder praktische ausgerichteter Alltagsbewältigung
(z.B. Kurse zur Wäschepflege) interessieren.
Natürlich sind die Bildungskurse für geistig behinderte Menschen freiwillig und sie
dürfen sich die Themen von den Kursen die sie besuchen wollen frei aussuchen.
Leitprinzipien der Erwachsenenpädagogik:
-Kommunikatives Verhältnis: Zwischen dem Klienten und der Fachkraft soll eine
partnerschaftliche Kommunikation herrschen, die auf einer Vertrauensbasis beruht.
-Subjektzentrierung:
Bedürfnisse,
Wünsche,
Interessen
und
die
subjektive
Befindlichkeit des Klienten sollte möglichst genau wahrgenommen werden, um das
Verhalten und Erleben des geistig behinderten Menschen besser zu verstehen.
-Individualisierung: Bekannte Verfahren sollen so modifiziert werden, dass sie
angepasst sind an die individuelle Problemlage der Person.
-Autonomie/Empowerment/Selbstbestimmung: Die Person soll befähigt werden ihre
Interessen selbst durchzusetzen und sich organisieren zu können.
-Assistenz & Kooperation: Statt befehligt und betreut soll der Klient begleitet und
unterstützt werden.
-Ganzheitlichkeit: Emotionale, physische, kognitive und soziale Aspekte sollen bei
der Alltagsbegleitung und Konzeptentwicklung reflektiert und berücksichtigt werden.
-Entwicklungsgemäßheit: in jedem Alter soll die Entwicklung der Lernfähigkeit
beachtet werden und möglichst weder unter- noch überfordert werden.
-Lebensweltorientierung: soziale Faktoren, sowie das soziale Umfeld müssen
berücksichtigt werden (z.B. Familie und Arbeit)
-Seinlassen und Vertrauen in die Ressourcen: Den geistig behinderten Personen
muss auch ein Recht auf Eigenleben gelassen werden, sie sollen nicht
„übertherapiert“ werden. (vgl. Theunissen S.124)
-Normalisierungsprinzip: Nicht der behinderte Mensch soll normalisiert werden,
sondern seine Lebensbedinungen, das Umfeld und seine Rhythmen sollen möglichst
normal sein.
13
Es kann teilweise schwierig sein die Leitprinzipien in der Praxis durchzuführen.
Folgende Aspekte können aber bei der Umsetzung helfen:
-man sollte den behinderten Menschen möglichst alles ausprobieren lassen,
-ihm zuhören und ihn aussprechen lassen,
-Geduld ausstrahlen,
-fragen und Alternativen vorschlagen,
-die Initiativen des Klienten unterstützen,
-das Entwicklungsniveau beachten und darauf abgestimmt handeln (weder übernoch unterfordern)
3.1. Arbeit
Nach Speck (S.333) ist es ein Grundbedürfnis des Menschen eine angemessene
Arbeit zu erlernen und auszuüben, dies gilt natürlich auch für geistig behinderte
Menschen. Offensichtlicher wird dies, wenn man sich die Aufgaben der Arbeit
anschaut:
Durch Arbeit erfährt man sich und sein Tun als sinnvoll und nützlich und erkennt die
eigene Leistungsfähigkeit. Man erfährt also Selbstbestätigung, welche wiederum den
Menschen Selbstsicherheit gibt. Außerdem erlebt man durch Arbeit soziale
Zugehörigkeit. Und letztendlich ist Arbeit natürlich auch die Grundlage der
Existenssicherung.
Der Anteil der geistig behinderten Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt beläuft sich nur
auf 1% (vgl. Fornefeld, S.126). Der Großteil der geistig behinderten Menschen
arbeitet in Werkstätten für Behinderte (WfB). Dort sind etwa 80% der Angestellten
geistig behinderte Menschen. Die Aufgaben und Ziele der WfB sind:
Die WfB soll der Teilhabe und Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben
dienen, sie soll nach § 136 SGB IX außerdem:
„1. angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung zu einem ihrer Leistung
angemessenen Arbeitsendgeld anbieten,
2. Behinderten ermöglichen ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten,
entwickeln,
erhöhen
oder
wiederzugewinnen
und
dabei
die
Persönlichkeit
weiterzuentwickeln“ (Neuhäuser, S.289).
Aufbau der WfB: (s. auch Bild Nr.1 im Anhang)
Um in die WfB zu kommen, muss der behinderte Mensch erstmal ein
Eingangsverfahren durchlaufen, meist geschieht dieses nachdem die Förderschule
14
abgeschlossen wurde. Dieses Eingangsverfahren dauert zwischen 4 Wochen und 3
Monaten und dient der Feststellung, ob die WfB eine geeignete Einrichtung für die
betreffende Person ist und welcher Bereich der WfB für sie in Betracht kommt.
Außerdem wird in dieser Zeit ein Eingliederungsplan erstellt. Wenn man das
Eingangsverfahren durchlaufen hat passiert man den Berufsbildungsbereich. Erst
bringt die Person einen Grundkurs hinter sich (Dauer: 1 Jahr) und wenn die
Leistungsfähigkeit der Person sich verbessert hat wird ein Aufbaukurs, welcher noch
einmal ein Jahr andauert, belegt. Meist kommt man daraufhin in den Arbeitsbereich,
in welchem es zwei Formen von Leistung gibt:
1. Arbeit, die der Eignung und Neigung der betreffenden Person entspricht und ein
leistungsgerechtes Entgeld erbringt,
2. Arbeitsbegleitende Maßnahmen, die die Entwicklung von Leistungsfähigkeit und
Persönlichkeit vorantreiben sollen. (vgl. Neuhäuser, S.291f.)
Ziel ist in jedem der Bereiche den behinderten Menschen auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Meist ist der WfB noch ein Förderbereich angegliedert, in diesem werden
schwerstbehinderte Menschen, die nicht über ein „Mindestmaß wirtschaftlich
verwertbarer Arbeitsleistung gem. §52SchwbG“ (Fornefeld, S.126) verfügen, betreut
und gefördert. Problematisch ist hierbei, dass die behinderten Menschen dort keinen
Anspruch auf eigenständige Sozialversicherung haben (vgl. Neuhäuser, S.292).
Außerdem werden schwerstbehinderte damit nochmals von leichter behinderten
Menschen sondiert.
Probleme der WfB sind vor allem das ein Zielkonflikt zwischen Wirtschaftlichkeit und
pädagogischem/therapeutischem Handeln entsteht. Desweiteren wird das Ziel der
Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt kaum noch verwirklicht, vor allem da die
Arbeitsanforderungen sich sehr stark erhöht haben in den letzten Jahren und die
Arbeitslosenquote so hoch ist. Ein weiteres Problem ist der Produktionsdruck,
terminlich wie auch qualitativ, der an die Mitarbeiter weitergegeben wird (vgl.
Schartmann, S.20f.). Weitere Kritikpunkte sind, dass die WfB als unübersichtliches
Großunternehmen gilt, laut § 7, Abs.1 soll die WfB über mind. 120 Arbeitsplätze
verfügen, bevor sie anerkannt wird, da Großunternehmen ökonomischer sind (vgl.
Schartmann S.12f). Desweiteren gilt die WfB als Ausgliederungsinstitution, welche
die Ausgliederung der Förderschule nur weiterführt. Außerdem ist der Lohn
unangemessen
niedrig,
er
entspricht
nur
einem
Taschengeld.
Auch
die
15
Arbeitsanforderungen
(oft
monotones
Arbeiten)
werden
kritisch
gesehen
(Schartmann, S.22f). Und der WfB wird vorgeworfen, dass es zu wenig
pädagogischen Inhalt gibt, zu viel Wert auf die Wirtschaftlichkeit gelegt wird und
damit die Persönlichkeit nicht ausreichend gefördert wird.
3.2 Wohnen
Familie
Ca. die Hälfte der geistig behinderten Menschen leben bei ihrer Familie, weil es zu
wenig Wohnheimplätze gibt und/oder weil sich die Eltern nicht von ihren Kindern
lösen können, weil sie denken, dass sie am besten wissen, was für ihr Kind gut ist.
Nach dem Normalisierungsprinzip sollten geistig behinderte Menschen zwischen
dem 20-25 Lebensjahr von zuhause ausziehen. Sie sind in diesem Alter besonders
lernfähig und können Veränderungen ihres Lebensumfeldes gut verarbeiten.
Durch das Wohntraining können sie z.B. auf den Einzug in eine ambulant betreute
Wohngruppe vorbereitet werden. Dies geschieht durch Vorbereitungskurse über ein
oder mehrere Tage. Dabei ist es wichtig den Teilnehmer zu motivieren und die Eltern
mit einzubeziehen. Das ganze sollte in einer Trainingswohnung stattfinden, in deren
Umgebung anregende Möglichkeiten der Betätigung vorhanden sind.
Behindertenheim (Anstalt)
In diesen Wohnheimen sind die Arbeits- und Freizeitangebote, sowie die
medizinische, therapeutische und sozialpädagogische Betreuung integriert. Der
größte Teil der nicht zuhause lebenden geistig behinderten Menschen wohnt in
solchen Einrichtungen.
In diesen Einrichtungen ist es schwierig auf die Wohnbedürfnisse des einzelnen
Menschen einzugehen. Es werden die individuellen Bedürfnisse vernachlässigt.
Außerdem wird zu wenig Kontakt zu den Angehörigen ermöglicht.
Die zentrale Verwaltung und Versorgung führt zur Unselbstständigkeit und die
klinikähnlichen Strukturen zur Fremdbestimmung.
Die Organisationsstrukturen und Dienstpläne sind wichtiger als die Bedürfnisse der
Bewohner.
Außerdem fehlt die Öffnung nach außen. Feste z.B. finden nur Einrichtungsintern
statt.
16
Im Zuge der Enthospitalisierung, der Umsiedlung von Menschen mit Behinderung in
kleinere Wohnheime, bemühen sich die Anstalten „Orte zum Leben“ zu sein.
(Fornefeld: S.142)
Deshalb haben einige Wohnheime heute Außenwohngruppen, ein differenziertes
Freizeitangebot und reduzieren ihre zentrale Versorgung.
Gruppengegliedertes Wohnheim
Ein gruppengegliedertes Wohnheim besteht aus 3-6 Gruppen mit jeweils 6-12
Bewohnern, die 24 Stunden lang durch Fachpersonal betreut werden.
Das Ziel der pädagogischen Arbeit sind die Förderung der Selbstständigkeit im Alltag
(Körperhygiene,
Haushaltstätigkeiten,
Freizeitgestaltung),
die
Persönlichkeits-
entwicklung und das Zusammenleben in der Gruppe.
Im Bewohner-Beirat haben sie die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten, über ihre
Probleme im Alltag zu diskutieren und bei Entscheidungen, die das Zusammenleben
betreffen, mitzuwirken.
Es kann
jeder Mensch
mit geistiger Behinderung aufgenommen
werden,
vorausgesetzt, die Wohnbedingungen entsprechen den individuellen Bedürfnissen.
Für schwerstbehinderte Menschen gibt es Kleinstheime mit intensiv betreuten
Gruppen.
Betreute Wohngemeinschaften
Betreute Wohngemeinschaften sind organisatorisch selbstständige Gruppen, die in
der Regel aus 3-6 Bewohnern bestehen. Nach einer Eingewöhnungszeit, findet die
Betreuung nur noch nachmittags und abends statt.
Die Bewohner haben ein hohes Maß an Selbstbestimmung und können sich selbst
verwirklichen. Durch die fehlende Heimstruktur haben sie viele Freiräume und mehr
Verantwortung.
Der Bewohner muss sich auf das Gruppenleben einstellen und im Wechsel
anfallende Hausarbeiten erledigen.
Die Betreuer geben den Bewohnern Anleitung und Unterstützung in allen Bereichen
des täglichen Lebens, fördern eigene Freizeitinteressen und bieten altersgemäße
Aktivitäten an, um sie dadurch in ein soziales Umfeld zu integrieren. Sie beziehen die
17
Bewohner bei Planungen und Entscheidungen bezüglich des Gruppenlebens mit ein,
unterstützen sie in Konfliktsituationen und Fördern ein gleichberechtigtes, tolerantes
Sozialverhalten.
Betreutes Einzel- oder Paarwohnen
Die geistig behinderten Menschen leben entweder alleine oder mit ihrem Partner
zusammen in einer Wohnung. Sie werden durchschnittlich 15 Stunden lang betreut.
Sie haben ein sehr hohes Maß an Selbstständigkeit.
Der Betreuer versteht sich eher als Assistenzperson und führt vor allem
Beratungsgespräche über alle anstehenden Probleme, aber er unterstützt die
Bewohner bei der Gesundheitspflege, der Freizeitgestaltung, der Haushaltsführung,
Einteilung der Finanzen und bei dem Kontakt zu Ämtern, Eltern (oder dem
gesetzliche Betreuer) und der Arbeitsbegleitung. (vgl.: Jacobs: S.173/174)
Die Bewohner haben den Wunsch nach einem Freundeskreis mit nicht behinderten
Menschen. Dies ist jedoch nur schwer realisierbar. Deshalb besteht die Gefahr der
Vereinsamung. Um dieser entgegenzuwirken muss es strukturelle Veränderungen
geben.
Es muss mehr dezentrale Begegnungsstätten geben, um besser in Kontakt mit nicht
behinderten Menschen zu kommen.
Dann werden Räumlichkeiten gebraucht, in denen sich die behinderten Menschen
untereinander treffen, Kontakte aufbauen und pflegen können. Daran sollte ein
Beratungsangebot durch professionelle Helfer angeschlossen sein.
Außerdem sollte die Weiterbildungsangebote an den Volkshochschulen erweitert
werden.
5. Ausblick:
In Zukunft soll das Normalisierungsprinzip in allen Lebensbereichen geistig
behinderter Menschen weiter realisiert wird. Dazu gehört, dass die Integration geistig
behinderter Menschen verwirklicht wird und die Selbstbestimmung vor allem
erwachsener Menschen mit Behinderung vorangetrieben wird. Außerdem soll die
Enthospitalisierung, gerade für schwerstbehinderte und verhaltensauffällige geistig
18
behinderte Menschen, weiter vollzogen werden. Durch den Paradigmenwechsel sind
wir schon auf dem richtigen Weg, aber noch nicht am Ziel!
19
Literaturverzeichnis:
Bach, Heinz: Geistigbehindertenpädagogik, 16. Auflage, Berlin 2000
Biermann, Adrian und Goetze, Herbert: Sonderpädagogik-Eine Einführung, Stuttgart
2005
Fornefeld, Barbara: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 3. aktualisierte
Auflage, München 2004
Jacobs, Hajo(Hrsg.): Lebensräume-Lebensperspektiven-Ausgewählte Beiträge zur
Situation Erwachsener mit geistiger Behinderung, 3. Auflage, Butzbach-Griedl 2000
Klaus, Theo: "...wohnst du schon?" Eine eigene Wohnung als Menschenrecht, in:
Behindertenpädagogik, 47.Jahrgang, Darmstadt 2008, S.115-126
Mühl, Heinz: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 4. überarbeitete
Auflage, Stuttgart, Berlin, Köln 2000
Neuhäuser, Gerhard und Steinhausen, Hans-Christoph (Hrsg): Geistige
Behinderung. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, München 2005
Schartmann, Dieter: Persönlichkeitsfördernde Arbeitsgestaltung mit geistig
behinderten Menschen. Münster 1999
Schöler, Jutta: Integrative Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung,
Neuwied, Berlin 2000
Speck, Otto: Menschen mit geistiger Behinderung, 10., überarbeitete Auflage,
München 2005
Steinemann, Concita Filippini: Es ist normal, verschieden zu sein. Luzern 1995
Theunissen,
Georg:
Pädagogik
bei
geistiger
Behinderung
und
Verhaltensauffälligkeiten, 3. stark erweiterte und überarbeitete Auflage, Bad
20
Heilbrunn
2000
Weingärtner, Christian: Schwer geistig behindert und selbstbestimmt. Eine
Orientierung für die Praxis, Freiburg im Breisgau 2006
WHO
(Hrsg.):
Die
ICDH;
Internationale
Klassifikation
der
Schädigungen,
Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen, Berlin, Wiesbaden 1995
Wilken, Etta (Hrsg): Frühförderung von Kindern mit Behinderung-Eine Einführung in
Theorie und Praxis,Stuttgart,Berlin,Köln, 1999
Quellenverzeichnis:
http://www.uni-landau.de/instfson/lindmeier/Geistige%20Behinderung%20%20Definition%20und%20Klassifikation%20SS%202007.pdf [Stand: 24.11.2008]
Aeschbacher, Ursi und Reimann, Andreas: Tontexte: Zu Besuch bei geistig
Behinderten. Freiburg 1998 (Kassette)
Evangelisches Johannisstift Berlin (Hrsg): „Ich möchte arbeiten.“ Menschen mit
Behinderung und ihre Arbeit. Berlin 1999 (Videokassette)
21
Anhang:
Arbeitsbereich
Tagesförderstätte
Vermittlung auf den ersten
Arbeitsmarkt
Arbeitstrainingsbereich (Grund
und Aufbaukurs, je 1 Jahr)
Eingangsverfahren (1-3
Monate)
Beendigung der Schulpflicht
Bild 1: Zum Aufbau der WfB. (Nach: Fornefeld, S.129)
22
Herunterladen