WIEN - Europan Österreich

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europan 7
Wien
WIEN
Seehöhe:
Einwohner Wien:
Wettbewerbsgebiet:
Entwicklungsgebiet:
Wettbewerbsstandort:
170 m
1.600 000
Liesing, Wien 23.
5 ha
1,2 ha
T4
ROLLE DER STADT IN DER ÜBERREGIONALEN UND REGIONALEN PLANUNG
Die zukünftige Erweiterung der Europäischen Union wird Wien, die Hauptstadt
Österreichs, im Zentrum eines europäischen Ballungsraumes zwischen Bratislava,
St. Pölten, Budapest und Brno platzieren. Wiens Wohnbauaktivitäten ( die im "Roten
Wien" der zwanziger Jahre mythischen Status erreichten), haben in den 90er Jahren
des vergangenen Jahrhunderts in den Stadterweiterungsgebieten einen
Sättigungsgrad erreicht, der zu immer noch andauernden
Nachverdichtungsmaßnahmen in innerstädtischen und verbauten Gebieten geführt
hat.
Neben der markanten Hochhausentwicklung haben zahlreiche als Public-PrivatePartnerships abgewickelte Großprojekte der letzten Jahre als
stadtentwicklungspolitische Impulsgeber fungiert: Anbindung und Ausbau Flughafen
Schwechat (Verkehr/Wohnen/Büro), Gasometer und Donaucity
(Wohnen/Büro/Shopping/Kultur/Mischnutzung), Museumsquartier (Kultur) und
schließlich der Ausbau der U-Bahn, der neue Entwicklungsgebiete für eine von
Mischnutzung geprägte Urbanisierung erschließt, in der nicht zuletzt der in den
nächsten Jahren neuerlich zu erwartenden Wohnbedarf eine Rolle spielen wird. Zwei
Drittel der in den letzten 10 Jahren entstanden Büroflächen (über 1 Million
Quadratmeter) sind im fußläufigen Einzugsbereich der U-Bahnlinien entstanden.
Über den U-Bahnbau hinausgehend sind auch längerfristige
Infrastrukturmaßnahmen wesentlich, wie die für die attraktive Verkehrsanbindung
Wiens an die internationalen Verkehrsnetze wichtige Errichtung des Zentralbahnhofs
Wiens.
ROLLE DES BEZIRKS IN DER STADTENTWICKLUNGSPOLITIK
Liesing, im Süden Wiens gelegen, ist ein klassischer Stadterweiterungsbezirk,
welcher durch hochrangige öffentliche Verkehrsmittel erschlossen ist. Aufgrund der
guten Grünraumversorgung, einer direkten Anbindung zur Südautobahn und des
ausgezeichneten ÖPNV Angebots wird für viele Wiener immer noch als Vorteil
empfunden, im „Süden“ zu wohnen. Die U6 und Schnellbahnlinie sind mittlerweile
traditionelle Entwicklungsachsen, welche den Wohnbauboom der letzten 30 Jahre
(Renaissance des Roten Wiens in den 70ern) gesteuert haben. Ursprünglich war das
gesamte Gebiet um diese Achsen Stadterweiterungsgebiet (1978 Am Schoepfwerk –
1.700 Wohneinheiten / 1978 Alt Erlaa ca. 2.200 Wohneinheiten, In der Wiesen ca.
1.000 Wohneinheiten). In jüngerer Zeit haben reduzierter Wohnbedarf, die
Tendenzen zur innerstädtischen „Stadterweiterung“ und Probleme mit dem
Individualverkehr zu einer Revision der Flächenwidmung geführt: bestehende
Gärtnereien entlang der U-Bahntrasse wurden gesichert und erhalten. Denn trotz des
öffentlichen Verkehrs ist der Druck auf die Straßen seitens des Individualverkehrs
gestiegen: neu entstehende Einkaufszentren werden immer noch bevorzugt mit dem
Auto besucht.
Im Westen ist der Bezirk „stabil“ und wird von Einfamilienhausbesiedelungen am
Rand des Wienerwaldes, eines der wichtigsten Ausflugsgebiete Wiens, geprägt. Zwei
große Betriebsbaugebiete im Süden – Inzersdorf und Siebenhirten (traditionell, teils
Industrie) bieten zahlreiche Arbeitsplätze. Ziel ist, die Betriebe nicht nur im Gebiet zu
halten, sondern Liesing als Betriebsstandort auszubauen. Zwar boomen derzeit die
Betriebsansiedelungen im Süden, allerdings werden die Landreserven immer
knapper.
FRAGMENTIERUNG
Acht Dörfer und acht Friedhöfe: Die historische Struktur der acht ehemals
selbstständigen Dörfer wirkt sich immer noch auf die Handlungsfähigkeit des
Bezirkes aus, was durch sein inhomogenes Erscheinungsbild räumlich bestätigt wird:
der 23. Bezirk hat kein „eigenes“ Bezirkszentrum. Die Breitenfurterstrasse zwischen
Liesing und Atzgersdorf demonstriert eine inhomogene, diffuse Stadtlandschaft:
unkoordinierte Bauprojekte als Ansammlung von Einzelinteressen zahlreicher
Grundstücksbesitzer, abgelöst durch „Streifen“ dörflicher Strukturen, die auch die
anderen Hauptverkehrsadern säumen.
FREIRAUM
Nennenswerte Freiräume sind die Freizeitoase Wiener Wald im Westen und der quer
durch den Bezirk laufende Liesingtalbach (Westen und Osten). Er stellt eine
bedeutsame Fuß- und Radwegverbindung dar und wurde durch ein
Renaturierungskonzept zum Naherholungsraum ausgebaut, der bis an den Westbzw. Ostrand des Bezirks verläuft.
Im Zuge der Siedlungsneubauten wurden Parkanlagen ausgestaltet. Entlang der UBahntrasse gibt es einen von Alt-Erlaa bis Siebenhirten verlaufenden, durchgängigen
Radweg.
S7
ROLLE DES STANDORTS IN DER BEZIRKSPOLITIK
Der Standort steht in einem Spannungsfeld von qualitativen Extremen: unmittelbar
angebunden an das städtische U-Bahnnetz ist das Grundstück zugleich belastet
durch dessen Lärm (Westseite). Infrastrukturell in unmittelbarer Nähe einer Schule
und einem Park wird das Grundstück gleichzeitig durchquert von einer
Hochspannungsleitung. In nächster Nähe zum Autobahnknoten Vösendorf und zu
den regionalen Straßenverbindungen in den Wienerwald ist der Standort exzellent
ins regionale und überregionale Straßennetz eingebunden, gleichzeitig ist seine
Südseite (Perfektastrasse) durch den Verkehr belastet.
Das Wettbewerbsprojekt soll die in dieser Spannung liegende, potenzielle Attraktivität
des Grundstückes für unterschiedliche Nutzer freisetzen, indem es die negativen
Einflussfaktoren städtebaulich und architektonisch bewältigt. Diese Bewältigung ist
eine Bedingung für das Erreichen des von Stadt und Grundstücksbesitzer
gemeinsam formulierten Ziels einer zügigen Umsetzung.
1996 wurde seitens des Grundstücksbesitzers, dem WBSF (Wiener
Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds) auf der Basis eines
städtebaulichen Leitprojektes ein Bauträgerwettbewerb ausgeschrieben. Die im
Osten des Wettbewerbsareals befindlichen Wohnbauten sind aus diesem
Wettbewerb hervorgegangen. Einzig das Wettbewerbsareal selbst blieb, nicht zuletzt
aufgrund seiner schwierigen Randbedingungen, unbebaut: die erwartete Umlegung
der bestehenden Hochspannungsleitung ist nicht erfolgt. Dadurch wird auch die
Sinnhaftigkeit der bestehenden Widmung, durchgeführt auf der Basis des
städtebaulichen Leitprojektes, in Frage gestellt, nicht zuletzt weil der Nutzermarkt
sich unter den bestehenden Rahmenbedingungen keine attraktiven Wohn- und
Gewerbeflächen vorstellen kann. Somit wartet ein bereits umgewidmetes, zur
Umsetzung vorbereitetes Grundstück, seit mehreren Jahren auf seine Bebauung.
Die Option, dass die bestehende Hochspannungsleitung doch noch verlegt wird und
sich damit die Rahmenbedingungen verändern, besteht nicht.
P1
DAS ENTWICKLUNGSGEBIET - PROGRAMM
Der Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe liegt in der Lösung der baulichen
Entwicklung am Standort selbst. Er stellt eine beispielhafte Kulmination von
suburbanen Herausforderungen dar, die – in gleichem Masse – ein ungeheures
Potenzial besitzen, wenn es dem Entwurf gelingt, auf die Rahmenbedingungen in
unterschiedlichen Ebenen zu antworten!
Die Behandlung des Entwicklungsgebietes um den Standort soll deshalb modellhaft
im Sinne einer städtebaulichen Studie erfolgen. Ihre Ergebnisse könnten sich konkret
auf das Bauprojekt auswirken.
Unter dem Arbeitstitel „U-Bahn-Urbanismus“ soll die Studie sich mit einer
infrastrukturellen Logik befassen: Entwicklungen im Nahbereich von U-Bahnknoten
außerhalb innerstädtischer Bereiche. Modellhaft soll anhand der Behandlung der
nächsten Umgebung um die beiden U-Bahnstationen Erlaaerstrasse und
Perfektastrasse (siehe Plan) die Frage der Standortgunst ausgelotet werden und zu
einem Gestaltungskonzept führen. Über die ohnehin nahe liegende Lösung einer
Verdichtung hinaus soll vor allem der programmatische Aspekt zum Tragen kommen:
Welche Nutzerschichten/Aktivitäten/Bedürfnisse/Einrichtungen können von der
unmittelbaren Nähe profitieren? Umgekehrt: Inwiefern kann die (lokale und überlokale) Öffentlichkeit von dieser Entwicklung profitieren? Definiert man das U-Bahn
Netz als ein urbanes Milieu, das eigene städtische Verhaltensformen hervorbringt,
dann behandelt die Studie für das Entwicklungsgebiet beispielhaft das Verhältnis
zwischen Verortung und einer bestimmten Form von öffentlicher Mobilität. Daher ist
eine Klärung der Rolle von nicht-territorialen und lokalen Parametern wesentlich: wie
verhält sich das metropolitane Konzept der „Métro“ und ihre standardisierten
Stationen zum Umfeld? Allein die Benennung (“Erlaaerstrasse“/“Perfektastrasse“)
und die spezielle Ausführung der Stationen (Hochlage) verweisen auf eine
Spezifizierung mit Konsequenzen und Druck auf die umliegende Entwicklung. So hat
in den letzten Jahren vor allem die Verlängerung der U6 nach Norden eine
wesentliche Aufwertung der Bürostandorte Floridsdorf, Brigittenau und Handelskai
bewirkt (Millenium Tower, Florido Tower). Die aktuelle Situation im
Entwicklungsgebiet (Südstrang der U6) wirft aufgrund der bereits erfolgten
Entwicklungsschübe nun die Frage auf, wie die Knoten zu einer Entwicklung bzw.
Charakterisierung des Gebiets beitragen können, die nicht primär von einer
Bautätigkeit abhängig sein muss: Um die Station Erlaaerstrasse besitzt lediglich das
Gebiet östlich des Erlaaer Friedhofs nördlich der Carlsberggasse mittelfristige
Entwicklungsreserven, um die Station Perfektastrasse sind neben dem
Wettbewerbsgebiet selbst die teils leer stehenden Geschäftsflächen im benachbarten
Bestand östlich des Wettbewerbsareals an der Perfektastrasse von Interesse.
Weiters bilden die zwischen den Betrieben liegenden Freiraumstreifen südlich der
Perfektastrasse Entwicklungsreserven.
Bedenkt man, dass durch den Komfort der Erreichbarkeit auch nicht-örtliche
Angebote benachbart sind, bietet das Entwicklungsgebiet auch vor Ort „unsichtbare“
Einrichtungen. Die Frage des U-Bahn-Urbanismus betrifft folglich auch das Potenzial
der Freihaltung bzw. der „Erreichbarkeit ohne Verbauung“: nach Alt-Erlaa ins
Shopping Center sind es 6 Minuten. Indem das Center de facto vor Ort ist, braucht es
nicht vor Ort gebaut zu werden. Etwas anderes kann dort stattfinden. Wird diese
stadtentwicklungspolitische Frage adressiert, muss auch der Zusammenhang
zwischen Erreichbarkeit und Komfort differenziert in Hinblick auf sein
Stadtentwicklungspotenzial überprüft werden. Damit sind auch das U-Bahnmilieu und
seine Ausstattung selbst betroffen.
P2
DER STANDORT - PROGRAMM UND BAUAUFGABE
Aus den genannten Rahmenbedingungen ergibt sich folgende Problemstellung:
Der Spielraum der Veränderung im Sinne einer attraktiven Lösung und damit einer
glaubwürdigen Verwertung des Grundstückes muss geöffnet werden. Gleichzeitig
muss auf Parameter der bestehenden Widmung konkret Bezug genommen werden.
Diese Parameter werden unter „Bauliche Vorgaben“ definiert und sind für das Projekt
bindend!
Um qualitativ hochwertige Räume, die unterschiedliche Nutzer anziehen, im Rahmen
der Vorgaben umzusetzen, ist eine differenzierte Betrachtung der
Eingriffsmöglichkeiten und Veränderungskriterien notwendig. Über eine
Neuverteilung der Baumassen hinausgehend ist, betreffend einer Neubewertung der
Standortqualitäten die Relevanz folgender Themen (+/-) in ihrer spezifisch
wertsteigernden Rolle zu untersuchen: Nutzung, Typologie, Material, Landschaft,
Organisation.
Die Möglichkeit unterschiedlicher Abschirmungstechniken betreffend die
Hochspannungsleitung (abschirmende Materialien, strahlenfreie Zonen durch
Stellung von Baukörpern/Elementen etc.) ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen.
Zusammenfassend lässt sich daraus die Wettbewerbsaufgabe auf folgendes
Paradoxon zuspitzen:
Wie kann eine maximale Qualitätsverbesserung unter Beibehaltung der
vorgegebenen Gesamtkubatur der bestehenden Widmung erzielt
werden(Umverteilung)?. Wie können
Programm/Nutzung/Typologie/Material/Landschaftsraum zusammenwirken, um diese
Ökonomie der Veränderung zu erzeugen?
Nutzung
Die Frage der konkreten Nutzung soll einen Spielraum erhalten, der von
unterschiedlichen Wohnnutzungen (s.u.) und wohnverträglichem Gewerbe (ZB Start
Ups) geprägt ist. Der Anteil der Wohnungen wird letztlich davon abhängen, für
welche Teile des Standortes es dem Projekt gelingt, eine auf die jeweiligen
Wohnformen abgestimmte, attraktive Situation zu schaffen.
Aufgrund des Überangebots an Gewerbeflächen soll der Wohnanteil zumindest
größer als 50% sein. Besondere Gewerbenutzungen, die bis in den Bereich
„Wohnen-Arbeiten“ reichen können und speziell von der U-Bahnanbindung
profitieren, können angedacht werden. Nicht zuletzt stellt sich in Anbetracht des
hohen Anteils an Gewerbebetrieben in der Umgebung auch die Frage nach
entsprechenden Typologien bzw. Lebensmodellen (ZB LOFT). Im Falle gemischt
genutzter Gebäude fördert das Land Wien nur Objekte mit einem Gewerbeanteil von
max. 25 Prozent (siehe „weitere Vorgaben) Die Widmungskategorie „Gemischtes
Baugebiet“ bietet Spielräume für gemischt genutzte Typologien (siehe „weitere
Vorgaben).
Sondernutzungen
Sonderwohnnutzungen, vor allem temporäre Wohnnutzungen (Hotel, Heime) sind
aufgrund ihrer Temporalität und der U-Bahnnähe in Betracht zu ziehen. In
Zusammenhang mit körperlich behinderten und sozial bedrängten Gruppen, die von
der Standortgunst profitieren können, ist das Thema der bestehenden Belastung mit
besonderer Sensibilität zu behandeln. Insofern müsste im Fall von Sondernutzungen
ein Projekt entstehen, welches die negativen Einflüssen der Kontamination
bewältigen kann.
Open House
Die Frage der Nutzung stellt auch eine Herausforderung für die Entwicklung der
Architektur am Standort dar. Nutzungsoffene Gebäude, die eine Bandbreite an
unterschiedlichen Gebrauchsformen aufnehmen können, ohne auf eine qualitative
Differenzierung zu verzichten, ermöglichen einen Spielraum in der Flächenvergabe.
Somit kann der Gefahr des Leerstandes wie in der östlich benachbarten EG-Zone
Perfektastrasse, die eindeutig als Geschäftszone entworfen wurde, begegnet
werden.
Damit ergibt sich für den Entwurf folgende Fragestellung: Auf welcher Ebene können
spezifische Qualitäten angeboten werden, ohne damit die Nutzungen
(Wohnen/Gewerbe) von vorneherein festzulegen? Über die Schaffung
„nutzungsneutraler“ Räume hinaus werden attraktive, „nutzungssuggestive“
Szenarien erwartet, die beispielhaft mit Nutzungsvorschlägen bespielt werden sollen.
Indem sich die Typologien selbst entspezialisieren, soll die Frage des OPEN
HOUSE als strategische und architektonische Herausforderung behandelt werden.
Bezug zur anliegenden Wohnbebauung
Die im Osten angrenzenden Wohnungen erhalten mit dem Projekt eine neues
Gegenüber, das zwischen die U-Bahntrasse und den Bestand eingefügt ist.
Besondere Rücksicht ist auf den für die Nachbarn wertsteigernden Aspekt der
Lärmabschirmung zu nehmen, wodurch der negative Aspekt der Verbauung und
Einengung des Freiraums aufgehoben werden kann.
Selbstverständlich ist auf die Schaffung räumlicher Qualitäten in Zusammenhang mit
der bestehenden Bebauung zu achten (vor allem die Frage des Anschlusses an den
östlichen Bestand).
BESONDERE QUALITÄTSKRITERIEN
Gemäß den bei Bauträgerwettbewerben formulierten Qualitätskriterien, die sich auf
die drei Themenbereiche Planung, Ökonomie und Ökologie beziehen, werden über
die städtebauliche und architektonische Themenstellung Europans hinaus folgende
Punkte besonders bewertet:
Planung
Frage der Erschließung, Grundriss- und Wohnqualität
Ökologie
Bautechnik/Haustechnik (Energiehaushalt, haustechnische Infrastruktur),
Bauökologie (umweltgerechtes Bauen), Wohnökologie (in bezug auf
Rahmenbedingungen beachten!), Stadtökologie/Freiraum Grünraum
(Versiegelungsgrad, Gemeinschaftseinrichtungen, Stellung Bauwerk – Umwelt ...)
Ökonomie
Unmittelbar im Anschluss an die Wettbewerbsentscheidung sollen Bauträger in einen
Wettbewerb treten und Umsetzungskonzepte für das Preisträgerprojekt ausarbeiten.
Die Wettbewerbsprojekte müssen folglich klare Prämissen bezüglich der
Hauptqualitäten des Entwurfs definieren. Vor allem aber müssen die planerischen
Vorgaben des Projektes eine klare Interpretierbarkeit für die Bauträger ermöglichen,
damit diese in der Lage sind, Umsetzungskonzepte im Sinne des
Preisträgerprojektes anzubieten. Da die Bauträger in ihren Umsetzungskonzepten
Herstellungskosten, Kosten für die Nutzer, Kosten der Ausstattung und
Nutzerbedingungen definieren müssen, muss das Wettbewerbsprojekt den Rahmen
für eine ökonomische Logik definieren. In diesem Sinne kann die Entwurfsaufgabe
als strategische Herausforderung gesehen werden: Welche Entwurfsaspekte sollen
unverändert bleiben, wo liegen Spielräume der Adaptierung im
Realisierungsprozess? (siehe Fahrplan und Ziel).
BAULICHE VORGABEN
Bebauungsdichte und Höhen
Ausgangspunkt für die Bebauungsdichte bildet die Gesamtkubatur der bestehenden
Widmung, welche 60.500m3 umbauten Raumes beträgt. Alle auf dem Standort
errichteten Gebäude dürfen diese Kubatur nicht überschreiten. Jedoch kann diese
auf der zur Verfügung stehenden Fläche neu verteilt werden. Das heisst, dass eine
Neuanordnung der Baukörper und Bautypologien sowie eine Veränderung der
bestehenden Bauhöhen möglich ist, sofern die Projekte die Vorgabe der
Gesamtkubatur erfüllen. Im Sinne einer wirtschaftlichen Verwertung ist die
Obergrenze der Kubaturvorgabe anzustreben.
Bonuskubatur
Weiters sind zusätzliche Kubaturen bis zu einem Ausmaß von maximal 12.100m3
zulässig für:
- Kubaturen, die sich durch Geschosshöhen über 2,80 m ergeben
- Kubaturen, die sich durch die Errichtung von Erschließungsflächen (Stiegen,
Gänge und Verbindungswege) ergeben, deren Ausmaße (Fläche, Höhe) die
vorgeschriebenen Erfordernisse (§ 106 der BO für Wien, siehe „Weitere
Vorgaben) überschreiten
Die maximale Gebäudehöhe darf 26 Meter keinesfalls überschreiten (Bauklasse V).
Ab 26 Meter Gebäudehöhe bedingt die Hochhausverordnung bauliche Vorgaben,
welche die Baukosten wesentlich erhöhen.
WEITERE VORGABEN
Abstandsregeln
Ein Lichteinfall von mindestens 45 Grad ist zu gewährleisten.
Wohnen
Die Größe der Fensteröffnungen muss mind. 10% der Fußbodenfläche betragen.
Wohnungsgrößen mindestens 30m2
ab 15 Wohnungen ein Kleinkinderspielplatz
ab 3 Hauptgeschoßen ein Aufzug
je Wohnung ein Autostellplatz
WOHNBAUFÖRDERUNG
§ 1.
(2) Die Förderung kann auch umfassen:
a) Geschäftsräume in geförderten Gebäuden, wobei sich bei geförderten
Wohnhausanlagen mit mehr als 100 Wohnungen die Förderung auch auf
Geschäftsräume außerhalb eines geförderten Gebäudes erstrecken kann. Auf
geförderte Geschäftsräume darf höchstens ein Viertel der geförderten
Gesamtnutzfläche entfallen, wobei Räumlichkeiten für Einrichtungen der Stadt Wien
für soziale Dienste im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes einschließlich von
Gesundheits- und Sozialbezirkszentren sowie geriatrischen Tageszentren nicht
einzurechnen sind;
b) Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur
Siehe: RECHTSVORSCHRIFTEN WOHNBAUFÖRDERUNG:
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b6300000.htm
Auszüge aus § 106 der BO für Wien
Die Mindestbreite der notwendigen Verbindungswege hat zu betragen:
in Wohngebäuden:
1,20 m
in anderen Gebäuden
für die zur Stiege führenden Gänge:
1,20 m
für alle übrigen notwendigen Verbindungswege bei einer
Geschossfläche bis 240 m²:
1,20 m
Geschossfläche bis 360 m²:
1,40 m
Geschossfläche bis 480 m²:
1,80 m
Geschossfläche bis 600 m²:
2,20 m
Geschossfläche > 600 m²: zusätzlich notwendige Verbindungswege
Sind Gebäude oder Gebäudeteile ihrer Widmung nach für die Aufnahme einer
größeren (nach anderen gesetzlichen Bestimmungen festgelegten) Anzahl von
Personen bestimmt, sind folgende Mindestbreiten einzuhalten.
zulässige Personenzahl < 120:
1,20 m
zulässige Personenzahl < 180:
1,40 m
zulässige Personenzahl < 240:
1,80 m
zulässige Personenzahl < 300:
2,20 m
zulässige Personenzahl > 300
zusätzlich notwendige
Verbindungswege
Bei gemischten Objekten ist jeweils die nächsthöhere Breite einzusetzen.
Wohngebiete (W) sind Gebiete, in denen nur Wohngebäude und Bauten zulässig
sind, die religiösen, kulturellen, sozialen oder öffentlichen Zwecken dienen. Betriebe
kleineren Umfanges innerhalb von Wohngebäuden sind erlaubt, wenn sichergestellt
ist, dass die Wohnbevölkerung nicht durch Emissionen belästigt wird. Teile des
Wohngebiets können als Wohngebiet- Geschäftsviertel (WGV) ausgewiesen
werden. Hier muss das Erdgeschoss der Gebäude durch Geschäfte,
Gewerbebetriebe etc. genutzt werden, die im Wohngebiet zulässig sind. Der
Fußboden von Wohnungen muss mindestens 3,5m über dem anschließenden
Gelände liegen. Gemischte Baugebiete (GB) sind Gebiete, in denen eine Mischung
von Wohnungen und solchen Betrieben angestrebt wird, die keine unzumutbaren
Belästigungen der Nachbarschaft verursachen.
FAHRPLAN UND ZIEL
Der Grundstücksbesitzer und die Stadt Wien sind gemeinsam an einer
zügigen Realisierung interessiert. Die Rahmenbedingungen der
Wettbewerbsausschreibung sind auf die Erreichung dieses Zieles
abgestimmt, ohne auf den innovativen Anspruch des Europan 7 Themas
zu verzichten. Unmittelbar im Anschluss an die
Wettbewerbsentscheidung sollen Bauträger in einen Wettbewerb treten
und Umsetzungskonzepte für das Preisträgerprojekt ausarbeiten. Die
Wettbewerbsprojekte müssen folglich klare Prämissen bezüglich der
Hauptqualitäten des Entwurfs definieren. Vor allem aber müssen die
planerische Vorgaben des Projektes eine klare Interpretierbarkeit für die
Bauträger ermöglichen, damit diese in der Lage sind,
Umsetzungskonzepte im Sinne des Preisträgerprojektes anzubieten. Da
die Bauträger in ihren Umsetzungskonzepten Herstellungskosten,
Kosten für die Nutzer, Kosten der Ausstattung und Nutzerbedingungen
definieren müssen, muss das Wettbewerbsprojekt den Rahmen für eine
ökonomische Logik definieren. In diesem Sinne kann die
Entwurfsaufgabe als strategische Herausforderung gesehen werden:
Welche Entwurfsaspekte sollen unverändert bleiben, wo liegen
Spielräume der Adaptierung im Realisierungsprozess?
SUBURBAN CHALLENGE
Der Standort als Extrem von Zwängen und Möglichkeiten: Suburbia als eine
Polarisierung von Kontamination und außerordentlicher Lagegunst. Ein kreatives
Umwerten und Neuinterpretieren vorhandener Zwänge: Wie kann eine maximale
Qualitätsverbesserung bei Beibehaltung der Menge der Gesamtkubatur
(Umverteilung) der bestehenden Widmung erzielt werden? Wie können Programm,
Nutzung, Material, Typologie und Landschaftsraum zusammenwirken, um diese
Ökonomie der Veränderung zu erzeugen?
Housing Diversity Unterschiedliche Nutzeransprüche (temporäres Wohnen,
Sonderformen (ZB Kombinationen von barrierefreiem Wohnen + U-Bahn) als
intelligentes Programm / Tool für den Umgang mit den bestehenden
Rahmenbedingungen. Urban Intensity Durch die unmittelbare Nachbarschaft
der U-Bahn Station hängt der Standort im städtischen Netz, ist aber gleichzeitig
suburban, was die örtlichen Versorgungseinrichtungen betrifft. Kann der
„unproblematische“ Verzicht auf derartige Einrichtungen („Freisetzen von Raum“)
auch zu einer besonderen Qualität für den Stadtraum werden? Sustainability
Die Architektur des Projektes muss bestehende negative Faktoren nachhaltig
umwerten. Durch eine auf latente Standortpotenziale setzende Ökonomie soll ein für
unterschiedliche Nutzer wie auch für die Anrainer/Öffentlichkeit attraktives Projekt
entstehen.
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