europan 7 Wien WIEN Seehöhe: Einwohner Wien: Wettbewerbsgebiet: Entwicklungsgebiet: Wettbewerbsstandort: 170 m 1.600 000 Liesing, Wien 23. 5 ha 1,2 ha T4 ROLLE DER STADT IN DER ÜBERREGIONALEN UND REGIONALEN PLANUNG Die zukünftige Erweiterung der Europäischen Union wird Wien, die Hauptstadt Österreichs, im Zentrum eines europäischen Ballungsraumes zwischen Bratislava, St. Pölten, Budapest und Brno platzieren. Wiens Wohnbauaktivitäten ( die im "Roten Wien" der zwanziger Jahre mythischen Status erreichten), haben in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in den Stadterweiterungsgebieten einen Sättigungsgrad erreicht, der zu immer noch andauernden Nachverdichtungsmaßnahmen in innerstädtischen und verbauten Gebieten geführt hat. Neben der markanten Hochhausentwicklung haben zahlreiche als Public-PrivatePartnerships abgewickelte Großprojekte der letzten Jahre als stadtentwicklungspolitische Impulsgeber fungiert: Anbindung und Ausbau Flughafen Schwechat (Verkehr/Wohnen/Büro), Gasometer und Donaucity (Wohnen/Büro/Shopping/Kultur/Mischnutzung), Museumsquartier (Kultur) und schließlich der Ausbau der U-Bahn, der neue Entwicklungsgebiete für eine von Mischnutzung geprägte Urbanisierung erschließt, in der nicht zuletzt der in den nächsten Jahren neuerlich zu erwartenden Wohnbedarf eine Rolle spielen wird. Zwei Drittel der in den letzten 10 Jahren entstanden Büroflächen (über 1 Million Quadratmeter) sind im fußläufigen Einzugsbereich der U-Bahnlinien entstanden. Über den U-Bahnbau hinausgehend sind auch längerfristige Infrastrukturmaßnahmen wesentlich, wie die für die attraktive Verkehrsanbindung Wiens an die internationalen Verkehrsnetze wichtige Errichtung des Zentralbahnhofs Wiens. ROLLE DES BEZIRKS IN DER STADTENTWICKLUNGSPOLITIK Liesing, im Süden Wiens gelegen, ist ein klassischer Stadterweiterungsbezirk, welcher durch hochrangige öffentliche Verkehrsmittel erschlossen ist. Aufgrund der guten Grünraumversorgung, einer direkten Anbindung zur Südautobahn und des ausgezeichneten ÖPNV Angebots wird für viele Wiener immer noch als Vorteil empfunden, im „Süden“ zu wohnen. Die U6 und Schnellbahnlinie sind mittlerweile traditionelle Entwicklungsachsen, welche den Wohnbauboom der letzten 30 Jahre (Renaissance des Roten Wiens in den 70ern) gesteuert haben. Ursprünglich war das gesamte Gebiet um diese Achsen Stadterweiterungsgebiet (1978 Am Schoepfwerk – 1.700 Wohneinheiten / 1978 Alt Erlaa ca. 2.200 Wohneinheiten, In der Wiesen ca. 1.000 Wohneinheiten). In jüngerer Zeit haben reduzierter Wohnbedarf, die Tendenzen zur innerstädtischen „Stadterweiterung“ und Probleme mit dem Individualverkehr zu einer Revision der Flächenwidmung geführt: bestehende Gärtnereien entlang der U-Bahntrasse wurden gesichert und erhalten. Denn trotz des öffentlichen Verkehrs ist der Druck auf die Straßen seitens des Individualverkehrs gestiegen: neu entstehende Einkaufszentren werden immer noch bevorzugt mit dem Auto besucht. Im Westen ist der Bezirk „stabil“ und wird von Einfamilienhausbesiedelungen am Rand des Wienerwaldes, eines der wichtigsten Ausflugsgebiete Wiens, geprägt. Zwei große Betriebsbaugebiete im Süden – Inzersdorf und Siebenhirten (traditionell, teils Industrie) bieten zahlreiche Arbeitsplätze. Ziel ist, die Betriebe nicht nur im Gebiet zu halten, sondern Liesing als Betriebsstandort auszubauen. Zwar boomen derzeit die Betriebsansiedelungen im Süden, allerdings werden die Landreserven immer knapper. FRAGMENTIERUNG Acht Dörfer und acht Friedhöfe: Die historische Struktur der acht ehemals selbstständigen Dörfer wirkt sich immer noch auf die Handlungsfähigkeit des Bezirkes aus, was durch sein inhomogenes Erscheinungsbild räumlich bestätigt wird: der 23. Bezirk hat kein „eigenes“ Bezirkszentrum. Die Breitenfurterstrasse zwischen Liesing und Atzgersdorf demonstriert eine inhomogene, diffuse Stadtlandschaft: unkoordinierte Bauprojekte als Ansammlung von Einzelinteressen zahlreicher Grundstücksbesitzer, abgelöst durch „Streifen“ dörflicher Strukturen, die auch die anderen Hauptverkehrsadern säumen. FREIRAUM Nennenswerte Freiräume sind die Freizeitoase Wiener Wald im Westen und der quer durch den Bezirk laufende Liesingtalbach (Westen und Osten). Er stellt eine bedeutsame Fuß- und Radwegverbindung dar und wurde durch ein Renaturierungskonzept zum Naherholungsraum ausgebaut, der bis an den Westbzw. Ostrand des Bezirks verläuft. Im Zuge der Siedlungsneubauten wurden Parkanlagen ausgestaltet. Entlang der UBahntrasse gibt es einen von Alt-Erlaa bis Siebenhirten verlaufenden, durchgängigen Radweg. S7 ROLLE DES STANDORTS IN DER BEZIRKSPOLITIK Der Standort steht in einem Spannungsfeld von qualitativen Extremen: unmittelbar angebunden an das städtische U-Bahnnetz ist das Grundstück zugleich belastet durch dessen Lärm (Westseite). Infrastrukturell in unmittelbarer Nähe einer Schule und einem Park wird das Grundstück gleichzeitig durchquert von einer Hochspannungsleitung. In nächster Nähe zum Autobahnknoten Vösendorf und zu den regionalen Straßenverbindungen in den Wienerwald ist der Standort exzellent ins regionale und überregionale Straßennetz eingebunden, gleichzeitig ist seine Südseite (Perfektastrasse) durch den Verkehr belastet. Das Wettbewerbsprojekt soll die in dieser Spannung liegende, potenzielle Attraktivität des Grundstückes für unterschiedliche Nutzer freisetzen, indem es die negativen Einflussfaktoren städtebaulich und architektonisch bewältigt. Diese Bewältigung ist eine Bedingung für das Erreichen des von Stadt und Grundstücksbesitzer gemeinsam formulierten Ziels einer zügigen Umsetzung. 1996 wurde seitens des Grundstücksbesitzers, dem WBSF (Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds) auf der Basis eines städtebaulichen Leitprojektes ein Bauträgerwettbewerb ausgeschrieben. Die im Osten des Wettbewerbsareals befindlichen Wohnbauten sind aus diesem Wettbewerb hervorgegangen. Einzig das Wettbewerbsareal selbst blieb, nicht zuletzt aufgrund seiner schwierigen Randbedingungen, unbebaut: die erwartete Umlegung der bestehenden Hochspannungsleitung ist nicht erfolgt. Dadurch wird auch die Sinnhaftigkeit der bestehenden Widmung, durchgeführt auf der Basis des städtebaulichen Leitprojektes, in Frage gestellt, nicht zuletzt weil der Nutzermarkt sich unter den bestehenden Rahmenbedingungen keine attraktiven Wohn- und Gewerbeflächen vorstellen kann. Somit wartet ein bereits umgewidmetes, zur Umsetzung vorbereitetes Grundstück, seit mehreren Jahren auf seine Bebauung. Die Option, dass die bestehende Hochspannungsleitung doch noch verlegt wird und sich damit die Rahmenbedingungen verändern, besteht nicht. P1 DAS ENTWICKLUNGSGEBIET - PROGRAMM Der Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe liegt in der Lösung der baulichen Entwicklung am Standort selbst. Er stellt eine beispielhafte Kulmination von suburbanen Herausforderungen dar, die – in gleichem Masse – ein ungeheures Potenzial besitzen, wenn es dem Entwurf gelingt, auf die Rahmenbedingungen in unterschiedlichen Ebenen zu antworten! Die Behandlung des Entwicklungsgebietes um den Standort soll deshalb modellhaft im Sinne einer städtebaulichen Studie erfolgen. Ihre Ergebnisse könnten sich konkret auf das Bauprojekt auswirken. Unter dem Arbeitstitel „U-Bahn-Urbanismus“ soll die Studie sich mit einer infrastrukturellen Logik befassen: Entwicklungen im Nahbereich von U-Bahnknoten außerhalb innerstädtischer Bereiche. Modellhaft soll anhand der Behandlung der nächsten Umgebung um die beiden U-Bahnstationen Erlaaerstrasse und Perfektastrasse (siehe Plan) die Frage der Standortgunst ausgelotet werden und zu einem Gestaltungskonzept führen. Über die ohnehin nahe liegende Lösung einer Verdichtung hinaus soll vor allem der programmatische Aspekt zum Tragen kommen: Welche Nutzerschichten/Aktivitäten/Bedürfnisse/Einrichtungen können von der unmittelbaren Nähe profitieren? Umgekehrt: Inwiefern kann die (lokale und überlokale) Öffentlichkeit von dieser Entwicklung profitieren? Definiert man das U-Bahn Netz als ein urbanes Milieu, das eigene städtische Verhaltensformen hervorbringt, dann behandelt die Studie für das Entwicklungsgebiet beispielhaft das Verhältnis zwischen Verortung und einer bestimmten Form von öffentlicher Mobilität. Daher ist eine Klärung der Rolle von nicht-territorialen und lokalen Parametern wesentlich: wie verhält sich das metropolitane Konzept der „Métro“ und ihre standardisierten Stationen zum Umfeld? Allein die Benennung (“Erlaaerstrasse“/“Perfektastrasse“) und die spezielle Ausführung der Stationen (Hochlage) verweisen auf eine Spezifizierung mit Konsequenzen und Druck auf die umliegende Entwicklung. So hat in den letzten Jahren vor allem die Verlängerung der U6 nach Norden eine wesentliche Aufwertung der Bürostandorte Floridsdorf, Brigittenau und Handelskai bewirkt (Millenium Tower, Florido Tower). Die aktuelle Situation im Entwicklungsgebiet (Südstrang der U6) wirft aufgrund der bereits erfolgten Entwicklungsschübe nun die Frage auf, wie die Knoten zu einer Entwicklung bzw. Charakterisierung des Gebiets beitragen können, die nicht primär von einer Bautätigkeit abhängig sein muss: Um die Station Erlaaerstrasse besitzt lediglich das Gebiet östlich des Erlaaer Friedhofs nördlich der Carlsberggasse mittelfristige Entwicklungsreserven, um die Station Perfektastrasse sind neben dem Wettbewerbsgebiet selbst die teils leer stehenden Geschäftsflächen im benachbarten Bestand östlich des Wettbewerbsareals an der Perfektastrasse von Interesse. Weiters bilden die zwischen den Betrieben liegenden Freiraumstreifen südlich der Perfektastrasse Entwicklungsreserven. Bedenkt man, dass durch den Komfort der Erreichbarkeit auch nicht-örtliche Angebote benachbart sind, bietet das Entwicklungsgebiet auch vor Ort „unsichtbare“ Einrichtungen. Die Frage des U-Bahn-Urbanismus betrifft folglich auch das Potenzial der Freihaltung bzw. der „Erreichbarkeit ohne Verbauung“: nach Alt-Erlaa ins Shopping Center sind es 6 Minuten. Indem das Center de facto vor Ort ist, braucht es nicht vor Ort gebaut zu werden. Etwas anderes kann dort stattfinden. Wird diese stadtentwicklungspolitische Frage adressiert, muss auch der Zusammenhang zwischen Erreichbarkeit und Komfort differenziert in Hinblick auf sein Stadtentwicklungspotenzial überprüft werden. Damit sind auch das U-Bahnmilieu und seine Ausstattung selbst betroffen. P2 DER STANDORT - PROGRAMM UND BAUAUFGABE Aus den genannten Rahmenbedingungen ergibt sich folgende Problemstellung: Der Spielraum der Veränderung im Sinne einer attraktiven Lösung und damit einer glaubwürdigen Verwertung des Grundstückes muss geöffnet werden. Gleichzeitig muss auf Parameter der bestehenden Widmung konkret Bezug genommen werden. Diese Parameter werden unter „Bauliche Vorgaben“ definiert und sind für das Projekt bindend! Um qualitativ hochwertige Räume, die unterschiedliche Nutzer anziehen, im Rahmen der Vorgaben umzusetzen, ist eine differenzierte Betrachtung der Eingriffsmöglichkeiten und Veränderungskriterien notwendig. Über eine Neuverteilung der Baumassen hinausgehend ist, betreffend einer Neubewertung der Standortqualitäten die Relevanz folgender Themen (+/-) in ihrer spezifisch wertsteigernden Rolle zu untersuchen: Nutzung, Typologie, Material, Landschaft, Organisation. Die Möglichkeit unterschiedlicher Abschirmungstechniken betreffend die Hochspannungsleitung (abschirmende Materialien, strahlenfreie Zonen durch Stellung von Baukörpern/Elementen etc.) ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zusammenfassend lässt sich daraus die Wettbewerbsaufgabe auf folgendes Paradoxon zuspitzen: Wie kann eine maximale Qualitätsverbesserung unter Beibehaltung der vorgegebenen Gesamtkubatur der bestehenden Widmung erzielt werden(Umverteilung)?. Wie können Programm/Nutzung/Typologie/Material/Landschaftsraum zusammenwirken, um diese Ökonomie der Veränderung zu erzeugen? Nutzung Die Frage der konkreten Nutzung soll einen Spielraum erhalten, der von unterschiedlichen Wohnnutzungen (s.u.) und wohnverträglichem Gewerbe (ZB Start Ups) geprägt ist. Der Anteil der Wohnungen wird letztlich davon abhängen, für welche Teile des Standortes es dem Projekt gelingt, eine auf die jeweiligen Wohnformen abgestimmte, attraktive Situation zu schaffen. Aufgrund des Überangebots an Gewerbeflächen soll der Wohnanteil zumindest größer als 50% sein. Besondere Gewerbenutzungen, die bis in den Bereich „Wohnen-Arbeiten“ reichen können und speziell von der U-Bahnanbindung profitieren, können angedacht werden. Nicht zuletzt stellt sich in Anbetracht des hohen Anteils an Gewerbebetrieben in der Umgebung auch die Frage nach entsprechenden Typologien bzw. Lebensmodellen (ZB LOFT). Im Falle gemischt genutzter Gebäude fördert das Land Wien nur Objekte mit einem Gewerbeanteil von max. 25 Prozent (siehe „weitere Vorgaben) Die Widmungskategorie „Gemischtes Baugebiet“ bietet Spielräume für gemischt genutzte Typologien (siehe „weitere Vorgaben). Sondernutzungen Sonderwohnnutzungen, vor allem temporäre Wohnnutzungen (Hotel, Heime) sind aufgrund ihrer Temporalität und der U-Bahnnähe in Betracht zu ziehen. In Zusammenhang mit körperlich behinderten und sozial bedrängten Gruppen, die von der Standortgunst profitieren können, ist das Thema der bestehenden Belastung mit besonderer Sensibilität zu behandeln. Insofern müsste im Fall von Sondernutzungen ein Projekt entstehen, welches die negativen Einflüssen der Kontamination bewältigen kann. Open House Die Frage der Nutzung stellt auch eine Herausforderung für die Entwicklung der Architektur am Standort dar. Nutzungsoffene Gebäude, die eine Bandbreite an unterschiedlichen Gebrauchsformen aufnehmen können, ohne auf eine qualitative Differenzierung zu verzichten, ermöglichen einen Spielraum in der Flächenvergabe. Somit kann der Gefahr des Leerstandes wie in der östlich benachbarten EG-Zone Perfektastrasse, die eindeutig als Geschäftszone entworfen wurde, begegnet werden. Damit ergibt sich für den Entwurf folgende Fragestellung: Auf welcher Ebene können spezifische Qualitäten angeboten werden, ohne damit die Nutzungen (Wohnen/Gewerbe) von vorneherein festzulegen? Über die Schaffung „nutzungsneutraler“ Räume hinaus werden attraktive, „nutzungssuggestive“ Szenarien erwartet, die beispielhaft mit Nutzungsvorschlägen bespielt werden sollen. Indem sich die Typologien selbst entspezialisieren, soll die Frage des OPEN HOUSE als strategische und architektonische Herausforderung behandelt werden. Bezug zur anliegenden Wohnbebauung Die im Osten angrenzenden Wohnungen erhalten mit dem Projekt eine neues Gegenüber, das zwischen die U-Bahntrasse und den Bestand eingefügt ist. Besondere Rücksicht ist auf den für die Nachbarn wertsteigernden Aspekt der Lärmabschirmung zu nehmen, wodurch der negative Aspekt der Verbauung und Einengung des Freiraums aufgehoben werden kann. Selbstverständlich ist auf die Schaffung räumlicher Qualitäten in Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung zu achten (vor allem die Frage des Anschlusses an den östlichen Bestand). BESONDERE QUALITÄTSKRITERIEN Gemäß den bei Bauträgerwettbewerben formulierten Qualitätskriterien, die sich auf die drei Themenbereiche Planung, Ökonomie und Ökologie beziehen, werden über die städtebauliche und architektonische Themenstellung Europans hinaus folgende Punkte besonders bewertet: Planung Frage der Erschließung, Grundriss- und Wohnqualität Ökologie Bautechnik/Haustechnik (Energiehaushalt, haustechnische Infrastruktur), Bauökologie (umweltgerechtes Bauen), Wohnökologie (in bezug auf Rahmenbedingungen beachten!), Stadtökologie/Freiraum Grünraum (Versiegelungsgrad, Gemeinschaftseinrichtungen, Stellung Bauwerk – Umwelt ...) Ökonomie Unmittelbar im Anschluss an die Wettbewerbsentscheidung sollen Bauträger in einen Wettbewerb treten und Umsetzungskonzepte für das Preisträgerprojekt ausarbeiten. Die Wettbewerbsprojekte müssen folglich klare Prämissen bezüglich der Hauptqualitäten des Entwurfs definieren. Vor allem aber müssen die planerischen Vorgaben des Projektes eine klare Interpretierbarkeit für die Bauträger ermöglichen, damit diese in der Lage sind, Umsetzungskonzepte im Sinne des Preisträgerprojektes anzubieten. Da die Bauträger in ihren Umsetzungskonzepten Herstellungskosten, Kosten für die Nutzer, Kosten der Ausstattung und Nutzerbedingungen definieren müssen, muss das Wettbewerbsprojekt den Rahmen für eine ökonomische Logik definieren. In diesem Sinne kann die Entwurfsaufgabe als strategische Herausforderung gesehen werden: Welche Entwurfsaspekte sollen unverändert bleiben, wo liegen Spielräume der Adaptierung im Realisierungsprozess? (siehe Fahrplan und Ziel). BAULICHE VORGABEN Bebauungsdichte und Höhen Ausgangspunkt für die Bebauungsdichte bildet die Gesamtkubatur der bestehenden Widmung, welche 60.500m3 umbauten Raumes beträgt. Alle auf dem Standort errichteten Gebäude dürfen diese Kubatur nicht überschreiten. Jedoch kann diese auf der zur Verfügung stehenden Fläche neu verteilt werden. Das heisst, dass eine Neuanordnung der Baukörper und Bautypologien sowie eine Veränderung der bestehenden Bauhöhen möglich ist, sofern die Projekte die Vorgabe der Gesamtkubatur erfüllen. Im Sinne einer wirtschaftlichen Verwertung ist die Obergrenze der Kubaturvorgabe anzustreben. Bonuskubatur Weiters sind zusätzliche Kubaturen bis zu einem Ausmaß von maximal 12.100m3 zulässig für: - Kubaturen, die sich durch Geschosshöhen über 2,80 m ergeben - Kubaturen, die sich durch die Errichtung von Erschließungsflächen (Stiegen, Gänge und Verbindungswege) ergeben, deren Ausmaße (Fläche, Höhe) die vorgeschriebenen Erfordernisse (§ 106 der BO für Wien, siehe „Weitere Vorgaben) überschreiten Die maximale Gebäudehöhe darf 26 Meter keinesfalls überschreiten (Bauklasse V). Ab 26 Meter Gebäudehöhe bedingt die Hochhausverordnung bauliche Vorgaben, welche die Baukosten wesentlich erhöhen. WEITERE VORGABEN Abstandsregeln Ein Lichteinfall von mindestens 45 Grad ist zu gewährleisten. Wohnen Die Größe der Fensteröffnungen muss mind. 10% der Fußbodenfläche betragen. Wohnungsgrößen mindestens 30m2 ab 15 Wohnungen ein Kleinkinderspielplatz ab 3 Hauptgeschoßen ein Aufzug je Wohnung ein Autostellplatz WOHNBAUFÖRDERUNG § 1. (2) Die Förderung kann auch umfassen: a) Geschäftsräume in geförderten Gebäuden, wobei sich bei geförderten Wohnhausanlagen mit mehr als 100 Wohnungen die Förderung auch auf Geschäftsräume außerhalb eines geförderten Gebäudes erstrecken kann. Auf geförderte Geschäftsräume darf höchstens ein Viertel der geförderten Gesamtnutzfläche entfallen, wobei Räumlichkeiten für Einrichtungen der Stadt Wien für soziale Dienste im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes einschließlich von Gesundheits- und Sozialbezirkszentren sowie geriatrischen Tageszentren nicht einzurechnen sind; b) Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur Siehe: RECHTSVORSCHRIFTEN WOHNBAUFÖRDERUNG: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b6300000.htm Auszüge aus § 106 der BO für Wien Die Mindestbreite der notwendigen Verbindungswege hat zu betragen: in Wohngebäuden: 1,20 m in anderen Gebäuden für die zur Stiege führenden Gänge: 1,20 m für alle übrigen notwendigen Verbindungswege bei einer Geschossfläche bis 240 m²: 1,20 m Geschossfläche bis 360 m²: 1,40 m Geschossfläche bis 480 m²: 1,80 m Geschossfläche bis 600 m²: 2,20 m Geschossfläche > 600 m²: zusätzlich notwendige Verbindungswege Sind Gebäude oder Gebäudeteile ihrer Widmung nach für die Aufnahme einer größeren (nach anderen gesetzlichen Bestimmungen festgelegten) Anzahl von Personen bestimmt, sind folgende Mindestbreiten einzuhalten. zulässige Personenzahl < 120: 1,20 m zulässige Personenzahl < 180: 1,40 m zulässige Personenzahl < 240: 1,80 m zulässige Personenzahl < 300: 2,20 m zulässige Personenzahl > 300 zusätzlich notwendige Verbindungswege Bei gemischten Objekten ist jeweils die nächsthöhere Breite einzusetzen. Wohngebiete (W) sind Gebiete, in denen nur Wohngebäude und Bauten zulässig sind, die religiösen, kulturellen, sozialen oder öffentlichen Zwecken dienen. Betriebe kleineren Umfanges innerhalb von Wohngebäuden sind erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Wohnbevölkerung nicht durch Emissionen belästigt wird. Teile des Wohngebiets können als Wohngebiet- Geschäftsviertel (WGV) ausgewiesen werden. Hier muss das Erdgeschoss der Gebäude durch Geschäfte, Gewerbebetriebe etc. genutzt werden, die im Wohngebiet zulässig sind. Der Fußboden von Wohnungen muss mindestens 3,5m über dem anschließenden Gelände liegen. Gemischte Baugebiete (GB) sind Gebiete, in denen eine Mischung von Wohnungen und solchen Betrieben angestrebt wird, die keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft verursachen. FAHRPLAN UND ZIEL Der Grundstücksbesitzer und die Stadt Wien sind gemeinsam an einer zügigen Realisierung interessiert. Die Rahmenbedingungen der Wettbewerbsausschreibung sind auf die Erreichung dieses Zieles abgestimmt, ohne auf den innovativen Anspruch des Europan 7 Themas zu verzichten. Unmittelbar im Anschluss an die Wettbewerbsentscheidung sollen Bauträger in einen Wettbewerb treten und Umsetzungskonzepte für das Preisträgerprojekt ausarbeiten. Die Wettbewerbsprojekte müssen folglich klare Prämissen bezüglich der Hauptqualitäten des Entwurfs definieren. Vor allem aber müssen die planerische Vorgaben des Projektes eine klare Interpretierbarkeit für die Bauträger ermöglichen, damit diese in der Lage sind, Umsetzungskonzepte im Sinne des Preisträgerprojektes anzubieten. Da die Bauträger in ihren Umsetzungskonzepten Herstellungskosten, Kosten für die Nutzer, Kosten der Ausstattung und Nutzerbedingungen definieren müssen, muss das Wettbewerbsprojekt den Rahmen für eine ökonomische Logik definieren. In diesem Sinne kann die Entwurfsaufgabe als strategische Herausforderung gesehen werden: Welche Entwurfsaspekte sollen unverändert bleiben, wo liegen Spielräume der Adaptierung im Realisierungsprozess? SUBURBAN CHALLENGE Der Standort als Extrem von Zwängen und Möglichkeiten: Suburbia als eine Polarisierung von Kontamination und außerordentlicher Lagegunst. Ein kreatives Umwerten und Neuinterpretieren vorhandener Zwänge: Wie kann eine maximale Qualitätsverbesserung bei Beibehaltung der Menge der Gesamtkubatur (Umverteilung) der bestehenden Widmung erzielt werden? Wie können Programm, Nutzung, Material, Typologie und Landschaftsraum zusammenwirken, um diese Ökonomie der Veränderung zu erzeugen? Housing Diversity Unterschiedliche Nutzeransprüche (temporäres Wohnen, Sonderformen (ZB Kombinationen von barrierefreiem Wohnen + U-Bahn) als intelligentes Programm / Tool für den Umgang mit den bestehenden Rahmenbedingungen. Urban Intensity Durch die unmittelbare Nachbarschaft der U-Bahn Station hängt der Standort im städtischen Netz, ist aber gleichzeitig suburban, was die örtlichen Versorgungseinrichtungen betrifft. Kann der „unproblematische“ Verzicht auf derartige Einrichtungen („Freisetzen von Raum“) auch zu einer besonderen Qualität für den Stadtraum werden? Sustainability Die Architektur des Projektes muss bestehende negative Faktoren nachhaltig umwerten. Durch eine auf latente Standortpotenziale setzende Ökonomie soll ein für unterschiedliche Nutzer wie auch für die Anrainer/Öffentlichkeit attraktives Projekt entstehen.