Pädagogische Konzeption

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CJD JUGENDDORF ALTENSTEIG
HOFFNUNGSLAND
KONZEPTION
Stand: 28.05.2013
CJD Jugenddorf Altensteig
Hoffnungsland
Inhalt
Präambel ................................................................................................................. 3
1. Das CJD stellt sich vor ......................................................................................... 4
1.1 Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. ........................................................................... 4
1.2 Das CJD Jugenddorf Altensteig ........................................................... Error! Bookmark not defined.
1.3 "Hoffnungsland" - Hilfen für psychisch beeinträchtigte junge Menschen……………………………….5
2. Rahmenbedingungen........................................................................................... 6
2.1 Zielgruppe ............................................................................................................................................. 6
2.2. Aufnahmevoraussetzungen ................................................................................................................ 7
2.3 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................... 8
2.4 Personelle Ausstattung ........................................................................................................................ 8
2.5 Unterbringung und Versorgung ......................................................... Error! Bookmark not defined.
3. Pädagogisches Konzept ..................................................................................... 10
3.1 Pädagogische Grundhaltung ..............................................................................................................10
3.2 Ziele ....................................................................................................................................... 12
3.3 Die Gestaltung von Hilfeverläufen ............................................................................................ 13
3.3.1 Bezugsbetreuersystem ................................................................................................... 13
3.3.2 Gruppenarbeit ................................................................................................................ 13
3.3.3 Traumapädagogik .......................................................................................................... 14
3.3.4 Partizipation .................................................................................................................. 15
3.3.5 Elternarbeit/Familienarbeit..……..………………………..………………………………………….. 16
3.3.6 Beschulung .................................................................................................................... 17
3.3.7 Ausbildung .................................................................................................................... 18
4. Kooperationen und Vernetzung ......................................................................... 19
5. Qualitätsentwicklung und -sicherung ................................................................ 20
6. Kontakt ............................................................................................................. 21
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CJD Jugenddorf Altensteig
Hoffnungsland
Präambel
Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD) ist ein Jugend-, Bildungsund Sozialwerk, das jungen und erwachsenen Menschen Ausbildung, Förderung und
Unterstützung in ihrer aktuellen Lebenssituation anbietet. Seine Anschauungen vom
Menschen, von der Welt und von der Geschichte haben ihre Grundlagen im christlichen Glauben. Demgemäß will das CJD für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
für die jungen Menschen Stätte der Begegnung mit Jesus Christus sein. Das Leben in
der Gemeinschaft des Jugenddorfes soll es dem einzelnen jungen Menschen ermöglichen, zu seiner vollen Entfaltung einer verantwortungsbewussten Persönlichkeit
und der in ihm anlegten Begabungen und Fähigkeiten zu kommen.
Jeder Mensch sucht seine Zukunft, er sucht seinen Lebensentwurf. Dabei lassen wir
den uns Anvertrauten nicht allein, sondern begleiten ihn. Ausgehend von der biblischen Botschaft ist das CJD einerseits Anwalt der Schwachen und andererseits aber
auch der besonders Begabten. Wir wollen der unverwechselbaren Individualität des
Einzelnen zur Entfaltung helfen und allen entwicklungshemmenden Einflüssen entgegenwirken. Seit seiner Gründung 1947 arbeitet das CJD nach den Leitgedanken
„ Keiner darf verloren gehen“.
Insbesondere die Erziehung, Ausbildung und Fortbildung, die schulische Bildung,
die berufliche und medizinische Rehabilitation sowie die soziale Begleitung von jungen Menschen und Erwachsenen nach christlichen und eigenen pädagogischen
Grundsätzen ist Grundlage der Arbeit des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschlands. Diese Angebote werden ständig auf die sich verändernden gesellschaftlichen
Anforderungen und Bedarfslagen der Menschen abgestimmt. So erhält jeder seine
Chance für ein gelingendes Leben.
Stand: 28.05.2013
CJD Jugenddorf Altensteig
Hoffnungsland
1. Das CJD stellt sich vor
1.1 Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.
Das CJD wurde 1947 auf Initiative des Pastors Arnold Dannenmann gegründet, um
den vom Krieg orientierungslos gewordenen jungen Menschen eine Chance zum
Neubeginn zu bieten. Seit seiner Gründung sucht das CJD nach immer neuen Wegen,
Menschen bei ihrem Lebensweg zu unterstützen und vor allem jungen Menschen
beim Übergang von der Schule in den Beruf Chancen zu eröffnen.
Heute bietet es jährlich 150.000 jungen und erwachsenen Menschen Orientierung
und Zukunftschancen. Sie werden von 8.000 Mitarbeitenden an über 150 Standorten
gefördert, begleitet und ausgebildet.
Zu den Angebotsbereichen des CJD gehören:

Berufliche Bildung, Berufliche Rehabilitation, Arbeitsmarktpolitik

Schulische Bildung und Förderung

Behindertenförderung

Integrationshilfen für Menschen mit Migrationshintergrund

Internationale Arbeit

Kinder- und Jugendhilfe

Medizinische Rehabilitation

Fort- und Weiterbildung
1.2 Das CJD Jugenddorf Altensteig
Gegründet wurde das Jugenddorf in Altensteig bereits 1957 als Berufsbildungszentrum und Christophorus-Internat mit der Zielsetzung, insbesondere benachteiligten
ausländischen Jugendlichen einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Seitdem
hat sich das Angebotsspektrum im Jugenddorf Altensteig wesentlich erweitert. Die
angebotenen Maßnahmen sind in drei tragenden Säulen verankert:

Aus- und Weiterbildung

Beschäftigung und Qualifizierung

Betreuung und Hilfe
Im Bereich Aus- und Weiterbildung sind Ausbildungsgänge in 23 anerkannten Berufen angesiedelt aus den Bereichen Metall, Holz, Farbe, Küche & Hauswirtschaft, Büro
& Verkauf, Garten- und Landschaftsbau sowie Kosmetik und Körperpflege.
Ebenfalls zu diesem Bereich gehören Stütz- und Förderunterricht für Auszubildende,
Anpassungs- und Zusatzqualifikationen („Qualifizierungsbausteine“) sowie der große Bereich der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB).
Außerdem bietet das CJD Jugenddorf Altensteig eine Abendrealschule, „Vorqualifizierung Arbeit Beruf“ (VAB) und die Sonderberufsschule als staatlich anerkannte Privatschulen an.
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In der Säule „Beschäftigung und Qualifizierung“ unterstützt der CJD Personalservice
erstmals oder erneut den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt mit dem Instrument
„über Zeitarbeit zur festen Stelle“. Hierin eingeschlossen sind Anpassungsqualifizierungen bei Bedarf, berufsspezifische Sprachkurse und Bewerbungstraining.
Zum Bereich „Betreuung und Hilfe“ gehören die Mensa, die neben der Verköstigung
von Mitarbeitern, Teilnehmern und der Bevölkerung auch Teile der Ausbildung integriert, der Internatsbereich, ein Kinderhort sowie der Jugendhilfebereich Hoffnungsland mit seinen stationären und ambulanten Angeboten für psychisch erkrankte
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Ganzheitliche Förderung in allen Arbeitsbereichen bildet das Grundprinzip unseres
Handelns. Dies findet seinen Ausdruck in der Verankerung unserer Angebote auf der
Basis der vier Kernkompetenzen:
 Religionspädagogische Bildung
 Musische Bildung
 Politische Bildung
 Sport- und Gesundheitspädagogische Bildung
1.3 „Hoffnungsland“ – Hilfen für psychisch beeinträchtigte junge
Menschen
Das Hoffnungsland ist ein abgestuftes und differenziertes System von Unterstützungsangeboten und wendet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
psychisch erkrankt sind, an einer seelischen Behinderung leiden oder von seelischer
Behinderung bedroht sind. Ziel unserer Arbeit ist es, junge Menschen dahingehend
zu fördern und zu unterstützen, eine möglichst weit reichende Selbständigkeit und
Kompetenz (wieder) zu erlangen und eine Teilhabe an allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Unser Angebot versteht sich dabei als ein modulares System aufeinander aufbauender Unterstützungsformen. Im Einzelnen sind dies zurzeit:

Vollstationäre Wohngruppe Haus Haeften (8 Plätze intensiv betreut für junge
Menschen ab vierzehn Jahren)

Vollstationäre Wohngruppe Neuanfang (8 Plätze intensiv betreut ebenfalls für
junge Menschen ab vierzehn Jahren)
Neben den beiden Wohngruppen „Hoffnungsland“ bietet das CJD-Altensteig weiter
Jugendhilfemaßnahmen an:

Vollstationäre Wohngruppe Drachenreiter (8 Plätze intensiv betreut für Kinder
ab zehn Jahren)

Sonstiges betreutes Wohnangebot Zielgerade, als Verselbständigungsgruppe
(4 Plätze in 2 Appartements verteilt, für junge Erwachsene ab 18 Jahren)
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
Betreutes Wohnen (ambulant) in individuellen Wohnformen (Einzelwohnung/Wohngemeinschaften) mit einem auf die Erfordernisse des Einzelnen
abgestimmten Betreuungsschlüssel.
Als Einrichtung des CJD Jugenddorf Altensteig verfügt das Hoffnungsland über die
gesamte Angebotspalette eines starken und erfahrenen Berufsbildungszentrums,
welche auch als spätere Lebensperspektive für die Kinder von Interesse sein könnte.
Je nach individuellen Interessen, Fähigkeiten und Förderbedürfnissen können unsere
Jugendlichen einen Schulabschluss erwerben, oder eine Ausbildung im beschützenden Rahmen des Jugenddorfes absolvieren. Ebenso sind berufspraktische Erprobungen oder die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme möglich.
Die jungen Menschen profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung im Jugenddorf genauso wie von den effektiven und informell geprägten Kommunikationswegen.
2. Rahmenbedingungen
2.1 Zielgruppe
Zielgruppe sind Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, die nach Abklingen einer
akuten psychischen Erkrankung und dem Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie eine weitere sozialtherapeutische Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags benötigen. Im Sinne sozialräumlich naher Hilfen ist unser Haupteinzugsgebiet der
Landkreis Calw und die benachbarten Kreise. Aufgrund des vergleichsweise hohen
Spezialisierungsgrades unseres Angebotes nehmen wir jedoch auch bundesweit Jugendliche auf, wenn ein entsprechend intensives Betreuungsangebot fachlich angezeigt erscheint und in Wohnortnähe nicht zu realisieren ist.
Angelehnt an das Multiaxiale Klassifikationsschema für psychische Störungen des
Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 der WHO (MAS), nehmen wir junge Menschen
mit folgenden klinisch-psychiatrischen Störungsbildern auf:

Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
(F9x)

Schizophrenien und Schizoaffektive Störungen (F2x)

Affektive Störungen (F3x)

Angst- und Zwangsstörungen (F4x)

Persönlichkeits- und Persönlichkeitsentwicklungsstörungen (insbesondere
Borderlinestörung) (F6x)

Posttraumatische Belastungsstörung (F43x)

Asperger-Syndrom (F84.5)
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Im Bereich der Psychosen, der Borderline- sowie der traumaassoziierten Störungen
verfügen wir über besondere Erfahrung und halten entsprechend spezialisierte Angebote vor.
Insbesondere nehmen wir auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund in unserer Einrichtung auf, da wir hier auf eine jahrelange Erfahrung
und entsprechende Kompetenzen zurückgreifen können.
Der angesprochene Personenkreis zeichnet sich dadurch aus, dass er sich in dem
Spannungsfeld zwischen psychischer Erkrankung auf der einen Seite und alterstypischem Reifungs- und Entwicklungsprozess auf der anderen Seite befindet. Dieses
Konzept berücksichtigt damit ausdrücklich, dass sich die jungen Menschen auch in
einer pubertätsbedingten Entwicklung und altersgemäßen Auseinandersetzung mit
der eigenen Identität befinden.
Jugendliche mit

dissozialer Problematik

erheblicher Delinquenz

Drogen –und/oder Alkoholabhängigkeit

Essstörungen

akuter Suizidalität

geistiger Behinderung
können nicht im Hoffnungsland aufgenommen werden. Diese Jugendlichen benötigen ein anderes pädagogisch-therapeutisches Setting.
2.2. Aufnahmevoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für eine Aufnahme in unser Angebot obligatorisch:

Die Kostenzusage durch einen öffentlichen Kostenträger (Jugendhilfe, in Ausnahmen Sozialhilfe)

Die Übermittlung aussagekräftiger schriftlicher Unterlagen (Klinikberichte,
Sozialberichte, etc.)

Die ersten sechs Wochen des Aufenthaltes sind obligatorisch als Probezeit
konzipiert

Die Bereitschaft an unserem Angebot teilzunehmen (Unterzeichnung eines
Aufnahmevertrages)

Toleranz gegenüber dem christlichen Leitbild unserer Einrichtung
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2.3 Rechtsgrundlage
Die Unterbringung erfolgt nach §§ 27, 34, 35a des SGB VIII
Die Unterbringung erfolgt nach §§ 27, 34, 35a SGB VIII, auch in Verbindung mit §41
SGB VIII.
2.4 Personelle Ausstattung
Im Betreuungsdienst arbeiten Mitarbeiter verschiedener Professionen interdisziplinär
zusammen. Dazu können Dipl. Pädagogen, Sozialpädagogen, Erzieher und Heilpädagogen gehören.
Die sozialpädagogische Arbeit wird ergänzt durch den Fachdienst mit DiplomPsychologen und Kunsttherapeuten und Arbeitserziehern.
Wöchentliche Teamsitzungen stellen den Informationsfluss zwischen Team und
Fachdienst sicher.
Neben regelmäßig stattfindenden Fall- und Teamsupervisionssitzungen nehmen alle
Mitarbeiter an internen wie externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil.
Die medizinische Betreuung und Behandlung ist durch einen ortsansässigen Facharzt für Psychiatrie sowie Allgemeinmediziner gewährleistet, zu denen enge Beziehungen bestehen. Eine fachliche und therapeutische Begleitung ist insbesondere
auch durch die enge Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikum Nordschwarzwald und niedergelassene Psychotherapeuten in räumlicher Nähe
sicher gestellt.
Psychologischer Fachdienst
Die Angebote des psychologischen Fachdienstes unterstützen die kontinuierliche
Ausgestaltung, Umsetzung und Reflexion der Hilfe- und Erziehungsplanung und
dienen grundsätzlich der Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen. Sie richten
sich zum einen an die Mitarbeiter und zum anderen an die jungen Menschen selbst.
Wie auch die pädagogische Arbeit richtet sich die psychologische Unterstützung am
aktuellen Bedarf des jungen Menschen aus. Jeder junge Mensch ist einem Psychologen/einer Psychologin fest zugeteilt. Es werden regelmäßig psychologische Einzelgespräche angeboten, die der Diagnostik, der Unterstützung der pädagogischen
Arbeit und gegebenenfalls der Krisenintervention dienen können. Als individuelle
Zusatzleistung können psychotherapeutische Einzelgespräche angeboten werden,
ebenso psychologische Beratung der Eltern.
Die Psychologen bieten auch psychoedukative Themenabende an sowie bei Bedarf
störungsspezifische Gruppen. Die Psychologen stehen den pädagogischen Mitarbeitern beratend und unterstützend zur Seite. Sie nehmen an allen Teamsitzungen und
an allen Hilfeplangesprächen teil und bieten interne Schulungen an.
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Arbeitspädagogik
Die Arbeitserziehung dient der Herstellung von Schul- oder Ausbildungsfähigkeit,
Ausweitung der Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit, der Aufrechterhaltung
der Tagesstruktur, dem Erwerb von alltagspraktischen Fertigkeiten und der Entdeckung von Ressourcen.
Zu Beginn der stationären Maßnahme verbringen alle Teilnehmer die die ersten zwei
Wochen in der Arbeitspädagogik, um ein Ankommen und eingewöhnen in der Maßnahme zu ermöglichen, bei der der junge Mensch nicht durch einen zu raschen Einstieg in Schule oder Ausbildung überfordert wird und dennoch eine Tagesstruktur
erhalten bleibt. Im Vordergrund dieser Phase steht das Austesten seiner Stärken,
Interessen und Ressourcen, sowie seine Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit.
Ist aufgrund der Stabilität des jungen Menschen, nach dieser Testungsphase ein
Wechsel in Schule oder Ausbildung noch nicht möglich, so kann ein weiteres Verbleiben in der Arbeitspädagogik mit dem Kostenträger in Form einer IZL-Maßnahme
vereinbart werden.
2.5 Unterbringung und Versorgung
Die Wohngruppen sind sowohl im Haus Terwiel, als auch im Haus Haeften angesiedelt. Beide Häuser sind in unmittelbarer Nähe zum CJD-Gelände angesiedelt.
Die jungen Menschen sind in Einzelzimmern untergebracht, die sowohl möbliert als
auch mit einem Waschbecken ausgestattet sind.
Im Haus Haeften hat jeder Bewohner zu seinem Zimmer gehörend eine Nasszelle mit
Dusche Waschbecken und Toilette. Die sanitären Anlagen im Haus Terwiel teilen
sich mehrere junge Menschen (nach Geschlechtern getrennt). Zu der Wohngruppe
gehören diverse Gemeinschaftsräume, ein Speiseraum, eine Küche und ein Waschraum für Wäsche. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen gut ausgestatteten
Bandraum zu nutzen.
Durch freundliche Farbgebung und eine liebevolle Gestaltung der Räumlichkeiten
soll den jungen Menschen ein heiler, gemütlicher Ort geboten werden.
Im Garten der Häuser gibt es jeweils einen Grillplatz und ein Gelände, der in der
Freizeit Entspannung und Erholung bietet.
In der nächsten Nähe der Wohngruppen befinden sich die Schulen, Ausbildungswerkstätten, Einkaufsmöglichkeiten sowie Angebote zur Freizeitgestaltung (Sportstätten, Gastronomie etc). Vor Ort sind ausreichend ärztliche Versorgungseinrichtungen vorhanden. Auch Fachkliniken sind gut erreichbar. Es existiert eine gute Verkehrsanbindung aus der Region Nordschwarzwald und aus dem Großraum Stuttgart.
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3. Pädagogisches Konzept
3.1 Pädagogische Grundhaltungen
Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist eine ganzheitliche Sichtweise des Individuums innerhalb seines gesellschaftlichen Kontextes, deshalb stehen im Mittelpunkt unseres Ansatzes alle Bezüge, die die Lebenswelt der junge Menschen ausmachen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und auch die momentane Situation beeinflussen.
Als Voraussetzung für eine befriedigende Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
sehen wir neben dem Erwerb von Normen und Werten auch die Interaktionskompetenz des jungen Menschen mit dieser, d.h. die Fähigkeit, in angemessener
Form Bedürfnisse zu äußern und Forderungen zu stellen.
In der stationären Jugendhilfe müssen wir davon ausgehen, dass der überwiegende
Teil der Kinder und Jugendlichen traumatisierende Erfahrungen gemacht hat. Einige
junge Menschen haben nicht nur ein einzelnes Trauma erlebt, sondern waren sequentieller Traumatisierung ausgesetzt. Dies können z.B. Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen oder auch emotionale oder körperliche Vernachlässigung sein.
So etwas hat immense Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung und Beziehungsgestaltung der Betroffenen. Aus diesem Grund orientieren wir uns in unserer
Arbeit an den Grundhaltungen der Traumapädagogik beziehungsweise der Pädagogik des sicheren Ortes. Es soll ein Milieu geschaffen werden, in dem die jungen
Menschen neue, heilsame Erfahrungen machen können.
(Weiteres unter 3.3.3 Traumapädagogik)
Da wir uns an den Grundannahmen der Dialektisch-Behavioralen-Therapie (DBT)
nach Linehan orientieren, spielt sowohl im Umgang mit den jungen Menschen als
auch innerhalb des Teams das Konzept der Dialektik eine grundlegende Rolle. Dialektik bedeutet hier, dass wir Menschen uns im Spannungsfeld gegensätzlicher Pole
befinden, die ausbalanciert werden müssen. Zum Beispiel muss eine Balance von
wertschätzender Akzeptanz und der Notwendigkeit von Veränderung hergestellt
werden. Wir passen dabei die Methoden der DBT an die besondere Situation und den
Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen an.
Junge Menschen zu erziehen, heißt für uns, das Vermitteln von sozialen Kompetenzen. Damit ein Mensch sozial in einer Gesellschaft integriert ist, muss er in der Lage
sein, mit seinem Nächsten in adäquater Form in Beziehung zu treten.
Mit dem Ziel dem jungen Menschen ein Modell für gelebte zwischenmenschliche
Beziehungen zu bieten, ist unser Umgang mit ihnen beziehungsorientiert.
Um dem ihm das Führen einer gesunden Beziehung zu ermöglichen, arbeiten wir
nach
dem
Bezugsbetreuersystem
(weiteres
unter
Punkt
3.3.1
Bezugs-
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betreuersystem). Am Beispiel dieses Beziehungsmodells erhält der junge Mensch die
Möglichkeit, neue Beziehungsmuster zu erleben und diese einzuüben. Wichtig ist
dabei eine festhaltende Pädagogik, d.h. der junge Mensch erfährt, dass auch bei
Fehlverhalten kein Beziehungsabbruch von Seiten des Betreuers stattfindet („…und
ich mag dich trotzdem“).
Auf der Grundlage dieses stabilen Rahmens erlernt der junge Mensch soziale Kompetenz, verschiedene Formen von zwischenmenschlichen Kontakten, das Führen von
Gesprächen und das Eingliedern in eine soziale Gruppe.
Unser Umgang mit dem jungen Menschen ist ressourcenorientiert. Das heißt, wir
setzen an seinen Stärken und Interessen an und unterstützen ihn dabei, diese auszubauen.
Es gibt Verhaltensweisen, die auf den ersten Blick störend wirken, welche aber durch
die Verschiebung in einen anderen Kontext oder durch positives Umdeuten eine
Ressource beinhalten.
Jedes berufliche Handeln unserer Pädagogen, ist pädagogisches Handeln. Selbst Tätigkeiten, die nur indirekt mit dem jungen Menschen zu tun haben, sind durch ihre
Vorbildfunktion pädagogische Handlungen und haben Einfluss auf den jungen Menschen.
Im Sinne der bereits erwähnten ganzheitlichen Sichtweise berücksichtigen wir nicht
nur den kognitiv-intellektuellen Aspekt, sondern gehen auch auf das Zusammenspiel von körperlichen und affektiven Aspekten ein, d.h. unsere Pädagogik berücksichtigt die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des jungen Menschen
und bezieht seine Persönlichkeit und Lebens- bzw. Erfahrungswelt mit ein. Dabei ist
die Entwicklung eines Menschen für uns ein ganzheitlicher Reifungsprozess im Zusammenspiel von Sinneswahrnehmungen, Denkleistungen, Bewegungsabläufen und
Gefühlen.
Erweiternd dazu betrachten wir auch den Hintergrund des jungen Menschen, d.h. er
hat eine eigene Biographie, welche sich aus seinen bisherigen Erfahrungen in seiner
Herkunftsfamilie und seinem persönlichen sozialen Umfeld zusammensetzt.
Auf der Grundlage der deutschen Verfassung, ist unser Verhältnis den jungen Menschen gegenüber und das Zusammenleben der jungen Menschen grundlegend demokratisch. In möglichst vielen Bereichen werden sie in Entscheidungsprozesse einbezogen und eine mehrheitsbestimmte Beschlussfindung gefördert. Somit ist altersentsprechende Partizipation der jungen Menschen in den Wohngruppen für uns
ein grundlegendes Element. Dies wird zum Beispiel in der Funktion des Gruppensprechers deutlich.
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Ein weiterer Aspekt ist die Institutionalisierung eines geregelten Beschwerdeverfahrens. Das Ziel des Beschwerdemanagements ist, dem jungen Menschen einerseits eine bessere Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und Interessen zu ermöglichen und andererseits Selbstwirksamkeit zu erfahren und Wertschätzung seiner Belange erlebbar zu gestalten (weiteres unter Punkt 3.3.4 Partizipation).
3.2 Ziele
Mit Blick auf die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen sind beispielhaft folgende
pädagogischen Inhalte zu nennen:

Förderung der individuellen Resilienz, aus diesem Grunde Stärkung bereits
vorhandener Ressourcen, Aufspüren, Freilegen verschütteter Ressourcen und
Entwicklung neuer Fähigkeiten und Kräfte

Entwicklung eines Verständnisses der individuellen Biografie mit ihren Traumata und Konflikten einerseits und den existierenden Fähigkeiten und Ressourcen andererseits

Psychische Stabilisierung der jungen Menschen in einem klar strukturierten
Rahmen

Unterstützung beim Aufbau von Beziehungsfähigkeit

Stärkung der inneren Sicherheit

Förderung eines positiven Zugangs zum eigenen Körper

Förderung grundlegender personaler und sozialer Kompetenzen

Steigerung der lebenspraktischen Kompetenzen und der Fähigkeiten zur
sinnvollen Freizeitgestaltung

klare Strukturen im Alltagsleben, um Stabilität, Sicherheit und Orientierung zu
schaffen
Vor dem Hintergrund, dass jeder Mensch in seinem Verhalten und Erleben einmalig
ist, bedarf es einer individuellen Erziehungsplanung, die folglich individuelle Entwicklungsziele hervorbringt. Dabei stehen die im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten
Ziele im Vordergrund.
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3.3 Die Gestaltung von Hilfeverläufen
Auf der Grundlage des Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII) werden die Hilfeverläufe
nach individuellen Erziehungsplänen anhand vorhandener Ressourcen, Fähigkeiten
und Fertigkeiten erstellt.
3.3.1 Bezugsbetreuersystem
Dem Bezugsbetreuer obliegt die Aufgabe, sich einem bestimmten jungen Menschen
intensiver zu widmen.
Er koordiniert die Hilfemaßnahme des jungen Menschen. Dabei ist er dafür zuständig, alle notwendigen administrativen Belange des jungen Menschen zu koordinieren, sich um seine psychosozialen Befindlichkeiten zu kümmern und somit eine engere Beziehung zu ihm aufzubauen und mit ihm Ziele der Hilfemaßnahme zu entwickeln und voranzutreiben.
Eine intensive Beziehungsarbeit sieht vor, dass Beziehungen zugelassen werden,
und diese erlebbar- und erfahrbar gemacht werden. Dies beinhaltet das Prinzip des
unbedingten Akzeptierens, des Nachgehens und Verstehens, aber auch des Konfrontierens. Hier ist es von großer Wichtigkeit, die Biographie des jungen Menschen
zu kennen, Entwicklungs- und Veränderungsprozesse in Gang zu bringen, und das
Familiensystem in den pädagogischen Prozess mit einzubeziehen.
3.3.2 Gruppenarbeit
Resultierend aus Prozessen der Gruppendynamik ist das Erkennen und Steuern des
Gruppenprozesses unabdingbar.
Die Gruppe bietet dem jungen Menschen die Möglichkeit, Normen und Werte
exemplarisch für eine gelingende Integration in die Gesellschaft einzuüben.
Über die Gruppe erfährt der junge Mensch eine Kontrolle und Bewertung seines Verhaltens, was entscheidend für die Ausbildung eines realistischen Selbstbildes und
den Erwerb sozialer Kompetenz ist. Dabei können die Gruppengespräche dem Heranwachsenden als Instrumentarium zur Entscheidungsfindungen dienen und zu
Konfliktlösungen beitragen.
Strukturierung der Gruppe
Die Übergabe von Verantwortlichkeiten an unsere Bewohner hat das Ziel, die jungen
Menschen in die Gruppenabläufe zu integrieren und eine Identifizierung mit der
Gemeinschaft zu erreichen.
Dies erlangen wir z.B. durch die Wahl eines Gruppensprechers (Just-Community)
und einen Mentor für neu aufgenommene Jugendliche und junge Erwachsene.
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Durch die aufeinander individuell abgestimmten Elemente entsteht innerhalb der
Gruppe ein positives helfendes Milieu, das der Einzelne junge Mensch für seine Persönlichkeits- und seine Lebensentwicklung nutzen kann.
Mit Gruppenunternehmungen stärken wir das „Wir-Gefühl“ der Gruppe. Aus diesem
Grund werden regelmäßig an Wochenenden Freizeitpädagogische Angebote durchgeführt. Des Weiteren findet mindestens einmal im Jahr eine Gruppenfreizeit statt.
3.3.3 Traumapädagogik
Da eine Traumatisierung grundsätzlich mit einem Fehlen der Kontrolle über sich, die
Situation, das eigene Leben einhergeht, wird dieses Bedürfnis nach Kontrolle in der
Traumapädagogik besonders gewürdigt. Aus diesem Grund wird sowohl ein äußerer,
als auch ein innerer sicherer Ort für die jungen Menschen geschaffen. Der äußere
sichere Ort wird durch abschließbare Einzelzimmer und die Regelung geschaffen,
dass die Bewohner nicht unangemeldeten Besuchern auf der Gruppe ausgesetzt sein
sollen. Die Räumlichkeiten sind so gestaltet, dass die Bewohner zwar Schlüssel für
die Außen- und Zwischentüren haben, von außen aber niemand unkontrolliert Zutritt hat. Der innere sichere Ort wird gefördert, indem den jungen Menschen grundsätzlich mit Wertschätzung begegnet wird. Es wird nicht bei Regelverletzungen sofort die Maßnahme in Frage gestellt, sondern wir gehen davon aus, dass viele Verhaltensweisen Überlebensstrategien sind, die ihren guten Grund haben. Erst an einem sicheren Ort können alternative Verhaltensweisen ausprobiert werden. Für einen sicheren Ort sind außerdem Transparenz und Partizipation besonders wichtig.
Unsere Umsetzung der Partizipation wird weiter unten ausführlich beschrieben.
Transparenz wird u.a. geschaffen, indem alle Hilfeplangespräche mit den jungen
Menschen vorbesprochen werden, alle Berichte gemeinsam gelesen und erklärt werden. Auch Elterngespräche finden nur mit Wissen der jungen Menschen statt, diese
Gespräche werden mit ihnen vor- und nachbesprochen. Alle Entscheidungen werden
so getroffen, dass der junge Mensch möglichst weit mit einbezogen wird. Gespräche
mit uns bekannten Tätern finden in der Einrichtung nicht statt, bzw. nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines gut betreuten therapeutischen Prozesses.
Unser Bezugsbetreuer- und Bezugspsychologensystem dient dazu, die Erfahrung
einer tragfähigen, sicheren Beziehung zu machen. Um den traumatisierten jungen
Menschen die Möglichkeit zu geben, neue Erfahrungen zu machen und neue Verhaltensweisen im Sinne einer Resilienz aufzubauen, bieten die Bezugsbetreuer regelmäßig Resilienzstunden an.
Alle Mitarbeiter der Gruppe werden regelmäßig traumapädagogisch geschult, und
die Einrichtung steht im Austausch mit anderen traumapädagogisch arbeitenden
Wohngruppen.
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3.3.4 Partizipation
Wie bereits dargestellt wurde, ist angemessene Partizipation ein grundlegendes
Element der Traumapädagogik. Durch Partizipation des jungen Menschen im Gruppengeschehen wird die unmittelbare Übernahme von Verantwortung ermöglicht.
Partizipation fördert seine Persönlichkeitsentwicklung, unterstützt die Entwicklung
sozialer Fähigkeiten und steigert sein Verantwortungsgefühl. Dabei wird Demokratie
als Lebensform eingeübt und die Bearbeitung von Problemstellungen sowie die Suche nach Lösungen erlernt. Durch Partizipation erhalten Menschen mit traumatischen Erfahrungen das Gefühl der Kontrolle über ihr Leben zurück.
Ziele sind:

Stärkung der Demokratiefähigkeit und Vermittlung demokratischer Erfahrungen

Förderung von Identitätsfindungsprozessen

Wecken von Interesse an seiner Umwelt

Wecken von Motivation zum Engagement eigener Belange

Zunehmende Entwicklung vom der Eigenverantwortung

Entgegenwirken sozialer Ausgrenzungsprozessen

Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Kontrolle

Erlernen von Toleranz- und Kompromissfähigkeit
Bereiche der Partizipation:

Durchführung von Gruppenabenden, d.h. die jungen Menschen bringen hier
ihre eigenen Themen ein und Beschlüsse werden demokratisch getroffen.
Mögliche Inhalte des Gruppenabends
- Allgemeine aktuelle Stimmungslagen in der Gruppe aufgreifen
- Erzählen und Reflektieren von Erlebtem
- Beteiligung der jungen Menschen bei Absprachen und Gruppenregeln
- Beteiligung der Gruppe an der Wochenplanung
- Beteiligung der jungen Menschen an der Gestaltung des Speiseplans
- Beteiligung der Gruppe bei der Wochenendgestaltung
- Beteiligung der Gruppe bei der Planung und Durchführung der Gruppenfreizeit
- Änderungsvorschläge aufnehmen und beraten

Wahl eines Gruppensprechers
Aufgaben des Gruppensprechers
- Interessenvertretung aller Gruppenbewohner
- Vermittlung von Absprachen unter den Gruppenbewohnern an die Betreuer
- Mitgestaltung und Planung von Festen etc.
- regelmäßige Sitzungen für alle Gruppensprecher
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Hoffnungsland
- Beschwerden der Gruppenbewohner aufnehmen und weiterleiten

Partizipation der jungen Menschen bei der Auswahl und altersgemäße Beteiligung an der Durchführung von Themenabenden

Mentor für neue Gruppenmitglieder
Aufgaben des Mentors
-
Dem neuen Mitbewohner die Abläufen des Alltags zeigen
-
Ansprechpartner für ihn bei aufkommenden Fragen sein
Zur Partizipation gehört auch das Durchführen eines organisierten Beschwerdemanagements. Die Beschwerden der jungen Menschen werden grundsätzlich ernst
genommen, und es wird darauf zeitnah reagiert.
Ziel des Beschwerdemanagements ist die Wiederherstellung der Zufriedenheit des
jungen Menschen, das Minimieren von negativen Auswirkungen und das Erhalten
von Hinweisen auf Unternehmensdefizite, die somit in der Einrichtung erkannt und
bearbeitet werden können.
Der junge Mensch sieht sich dabei selbst im Mittelpunkt der Abläufe der Wohngruppe. Dies stärkt sein Selbstbewusstsein und fördert seine Identitätsfindung.
Dabei lernt der junge Mensch, seine Anliegen in angebrachter Form vorzutragen,
diese zu verhandeln und Kompromisse einzugehen.
Durchführung des Beschwerdemanagements

Schaffung eines Klimas von Vertrauen und Achtung, in der Kritik als Lernmöglichkeit erwünscht ist

Vermittlung von Beschwerden über den Gruppensprecher

Kritikrunden am Gruppenabend

Vermittlung von Beschwerden an eine Vertrauensperson aus dem Kreis der Mitarbeiter

Beschwerdebriefkasten (den Schlüssel hat der Gruppensprecher)
3.3.5 Elternarbeit/Familienarbeit
Im Hinblick auf Elternarbeit ist unser pädagogischer Anspruch, die Eltern oder Elternteile unserer Jugendlichen in den Hilfeverlauf mit einzubeziehen. Dies gilt mit
viel Fingerspitzengefühl auch dann, wenn das Sorgerecht entzogen oder eingeschränkt wurde und die Unterbringung des jungen Menschen gegen den Willen der
Eltern erfolgen musste. Oberste Priorität hat dabei jedoch stets das Wohlergehen
und die Sicherheit des jungen Menschen.
Unser Ziel ist, eine gute und förderliche Zusammenarbeit zu erlangen, um Loyalitätskonflikte möglichst gering zu halten, die eine positive Veränderung oder Entwicklung des jungen Menschen erschweren. Maßstab der Intensität der Elternarbeit
ist zum einen, der Entwicklungsstand, das Alter und der Grad der Verselbständigung
des jungen Menschen und zum anderen richten wir uns nach dem Wunsch des BeStand: 28.05.2013
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treffenden. Somit wird die Art und Form in der Elternarbeit bei uns geschieht, in
Partizipation mit dem jungen Menschen erarbeitet und durchgeführt. Bei volljährigen Bewohnern geschieht Elternarbeit grundsätzlich nur mit Zustimmung des jungen Erwachsenen. Wenn auf Wunsch des Jugendlichen oder jungen Volljährigen, der
Kontakt zu den Eltern ruhen soll, respektieren wir das. Art und Häufigkeit der Kontakte wird im Hilfeplan festgelegt und fortgeschrieben.
Die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Elternhaus erstreckt sich von der
Teilnahme der Eltern an den Hilfeplangesprächen, telefonischen Kontakten, Besuche
der Eltern in der Wohngruppe bis hin zu Besuchen der Mitarbeiter in den Familien.
Mindestens einmal jährlich findet ein Elternabend in der Einrichtung statt, bei dem
die Kontakte zwischen Gruppe und Angehörigen gestärkt werden und die Eltern sich
gegenseitig und uns besser kennen lernen können.
Psychoedukative und therapeutische Angebote, wie Eltern-, oder Familiengespräche,
aber auch Angehörigengruppen, unterstützen die Familien bei entsprechendem Bedarf in der Bewältigung der oft durch eine psychische Erkrankung entstehenden
Ängste, Unsicherheiten und Belastungen im Familiensystem. Wir wollen dabei Aufklärungsarbeit leisten, konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, Schuldzuschreibungen auflösen und eine gemeinsame Verantwortungsübernahme fördern.
Es gibt verschiedene Gründe, welche die Elternarbeit verbieten oder unmöglich machen. In solchen Fällen unterstützen und helfen wir dem jungen Menschen, seine
familiäre Situation zu verstehen und anzunehmen.
3.3.6 Beschulung
Alle Schularten stehen in der näheren Umgebung zur Verfügung und sind zu Fuß
oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Bei entsprechenden Voraussetzungen kann die Beschulung in unserer einrichtungsinternen Schule (mit der Möglichkeit des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
oder der Mittleren Reife) angeboten werden. Bei Beschulung in unserer Schule ist der
regelmäßige fachliche Austausch für den schulischen Bereich durch regelmäßige
Einzelfallbesprechungen der zuständigen Fachkräfte gewährleistet. Mit externen
Schulen werden die Kooperation und der fallbezogene Austausch regelmäßig gepflegt.
Unsere Angebote im Bereich der Schulischen Bildung:
Christophorusschulen Nordschwarzwald

Abendrealschule (auch mit einer Vormittagsklasse)
o Die Abendrealschule ist eine Teilzeitschule und dauert 2 Jahre. Neben
Berufstätigen können auch andere junge Menschen hier nachträglich
einen staatlich anerkannten Realschulabschluss erlangen.
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
Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf
o Die Schülerinnen und Schüler lernen im Rahmen von lebenswelt- und
berufsbezogenen Arbeitsfeldern. Es werden dabei berufsfachliche und
berufspraktische Kompetenzen sowie lebensweltbezogene Kompetenzen vermittelt. Die in den Arbeitsfeldern erworbenen Kompetenzen
werden von der Schule zertifiziert.
Die Schülerinnen und Schüler werden je nach Leistungsstand und Förderbedarf einer Prüfungsgruppe oder einer Praxisgruppe zugeordnet.
o Prüfungsgruppe
Die Schülerinnen und Schüler der Prüfungsgruppe werden zusätzlich in
Mathematik mit Fachrechnen, Deutsch und gegebenenfalls Englisch
unterrichtet und nehmen an einer schriftlichen Abschlussprüfung teil.
Weiterhin wird eine berufsbezogene Projektprüfung durchgeführt.
Nach bestandener Prüfung erhält der Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
o Praxisgruppe
In der Praxisgruppe werden die Schülerinnen und Schüler intensiv auf
das spätere Berufsleben vorbereitet. Sie erhalten wichtige Qualifikationen in berufsbezogenen und lebensweltbezogenen Arbeitsfeldern. Für
sie besteht die Möglichkeit nach einem weiteren Jahr einen dem
Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungstand zu erreichen.
3.3.7 Ausbildung
Für junge Menschen, die bereits die Schule abgeschlossen haben, bieten wir, neben
der Möglichkeit einer externen Ausbildung auch eine Vielzahl von internen Ausbildungen und eine Berufsvorbereitung an.
Genauso wie im schulischen Bereich, ist auch bei den Ausbildungen ein regelmäßiger fachlicher Austausch durch regelmäßige Einzelfallbesprechungen der zuständigen Fachkräfte gewährleistet.
Berufsvorbereitung
(Reha-) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
Das Angebot bereitet den jungen Menschen intensiv auf den Einstieg in eine Ausbildung oder in Arbeit vor. Neben dem Training bekommt der junge Mensch, als Unterstützung, eine sozialpädagogische Begleitung über den kompletten Zeitraum.
Berufsausbildung im CJD Jugenddorf
In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bilden wir junge Menschen nach BaEkooperativ, BaE- integrativ sowie nach A- Reha aus.
In hauseigenen Werkstätten bieten wir 17 verschiedene Ausbildungsberufe an.
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Folgende interne Ausbildungen werden im CJD-Altensteig angeboten:
Außerbetriebliche Berufsausbildung nach §241 Abs. SGB III

Konstruktionsmechaniker/in

Industriemechaniker/in

Maler u. Lackierer/in

Tischler/in

Friseur/in

Koch/Köchin

Hauswirtschafter/in

Kaufmann/frau im Einzelhandel

Verkäufer/in

Bürokaufmann/frau
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben nach § 20, 21, 35 SGB IX und § 109 SGB III
- Reha- Ausbildung
Wir bieten die Reha- Ausbildung in folgenden Berufen...

Metallfeinbearbeiter/in

Malerfachwerker/in

Holzfachwerker/in

Teilkoch/köchin

Beikoch/köchin

Fachkraft im Gastgewerbe

Hauswirtschaftshelfer/in

Bürogehilf/in

Verkäufer/in

Einzelhandelskaufmann/frau

Friseur/in

Bürokaufmann/frau
Seit dem Ausbildungsjahr 2011/2012 können Auszubildende in betrieblicher Ausbildung den Berufsschulunterricht in unserer Einrichtung besuchen.
4. Kooperationen und Vernetzung
Zu unseren wichtigsten Kooperationspartnern gehören Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken, Jugendämter und die Agenturen für Arbeit, niedergelassene Ärzte,
Beratungsstellen und Schulen.
Unser Ziel ist es, die uns anvertrauten jungen Menschen vor Ausgrenzung zu schützen und sie in unsere Gesellschaft zu integrieren. Deswegen engagieren wir uns
ebenso im Jugendhilfeverbund der CJD Jugenddörfer in Süddeutschland, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendliche im Landkreis Calw
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(PSAG KiJu) wie auch in weiteren Gremien und Fachverbänden. Kontakte zu den politischen Entscheidungsträgern auf lokaler Ebene sind für uns ebenso bedeutsam wie
auch der Austausch mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe.
5. Qualitätsentwicklung und –sicherung
Das CJD Jugenddorf Altensteig arbeitet mit dem Qualitätsmanagementsystem nach
DIN ISO 9001:2008 ff und ist eingebunden in die Qualitätsentwicklungen des Gesamtträgers. Qualitätsmanagement bedeutet die ständige Evaluation der eigenen
Arbeit und eine ständige Weiterentwicklung der Inhalte und Abläufe. Unser Ziel ist,
adäquat und zeitnah auf sich verändernde Anforderungen zu reagieren. Auf der
Grundlage der vom CJD entwickelten Verfahren zur Qualitätsentwicklung und sicherung werden die Ziele der pädagogischen Arbeit bestimmt und das Handeln,
die Strukturen und alle Prozesse im Alltag der Einrichtung reflektiert und regelmäßig
überprüft. Das QMS regelt verbindlich die Handlungsanweisungen für unsere Mitarbeitenden. Jeder Mitarbeitende des CJD Jugenddorf Altensteig ist angehalten, die für
seinen Tätigkeitsbereich geltenden Regeln einzuhalten und aktiv an der Verbesserung des Systems mitzuarbeiten.
Hauptverantwortlich für das QMS sowie die Umsetzung der darin festgeschriebenen
Qualitätsgrundsätze und Qualitätsziele ist die Jugenddorfleitung. Für Planung,
Überwachung und Aktualisierung des QMS ist ein Qualitätsmanagementbeauftragte/r (QMB) bestellt.
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6. Kontakt
CJD Jugenddorf Altensteig
Jugenddorfleitung Frau Ohnweiler
Überberger Weg 37
72213 Altensteig
fon 07453 9386-0
fax 07453 9386-22
www.cjd-altensteig.de
Anfragen und Pädagogische Leitung
Frau Dürr
fon
07453 9386-84
mobil
0151 406394-36
[email protected]
Anfragen und psychologischer Fachdienst
Herr Sörgel
fon
07453 9105-69
mobil
0151 406394-34
[email protected]
Frau Kappler
fon
07453 9386-82
mobil
0151 406394-35
[email protected]
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