DEUTSCHER AERO CLUB E.V. - Sportfachgruppe Segelflug/Motorsegelflug - Anlage B Januar 2000 Spezielle Regeln für die Deutschen Segelflugmeisterschaften 2000 in Ergänzungen/Änderungen zur Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften Ausgabe Mai 1997 1. Abfluglinien Um Massierungen beim Abflug zu vermeiden, sollen außer dem Flugplatz selbst die in der Wendepunktliste aufgeführten weiteren Abflugpunkte jeweils Wetter-, Klassenund Aufgabenspezifisch festgelegt werden. Die Abfluglinie ist 20 km breit symmetrisch zum jeweiligen Abflugpunkt und senkrecht zur ersten Teilstrecke angeordnet. Sollte die 20 km breite Abfluglinie in ein angrenzendes Beschränkungsgebiet hinein ragen (siehe nachfolgende Skizze), so verkürzt sich die Abfluglinie automatisch um die in das Beschränkungsgebiet hinein ragende Strecke. Der Überflug über die Abfluglinie wird durch den Flugrekorder dokumentiert. Es werden weder seitlich noch rechtwinkelig zur Abfluglinie Toleranzen zugestanden, da die Abfluglinie aus Sicherheitsgründen möglichst im rechten Winkel überquert werden sollte. Kreisen im Bereich der Abfluglinie ist solange untersagt, wie die Abfluglinie geöffnet ist. Skizze Abfluglinie: 1 2. Ab- und Anflughöhen Die maximal zulässige Abflughöhe richtet sich nach den Festlegungen der Wettbewerbsleitung, sie wird täglich in den Aufgabenblättern bekanntgegeben (siehe Skizze Abflugtor unter Pkt. 5). Die maximale Zielüberflughöhe ist in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung auf 300 m über der Ziellinie begrenzt. Unterhalb der Mindesthöhe für Zielüberflüge sind nur Direktlandungen mit max. 150 km/h Anfluggeschwindigkeit erlaubt. 3. Wendepunktbeurkundung Ein Wendepunkt ist durch seine Wendepunktkoordinate definiert, er gilt als umrundet, wenn mindestens ein Aufzeichnungspunkt des Flugrekorders im Sektor 1 laut folgender Skizze liegt bzw. wenn die Verbindungslinie zweier Aufzeichnungspunkte den Sektor schneidet oder zumindest tangiert. Es ist ratsam, die Aufzeichnungsrate kurz vor, während und kurz nach der Umrundung der Wendepunkte zu erhöhen. Als Mindestaufzeichungsrate wird bei den Primärsystemen 1 Aufzeichnung pro 10 Sekunden gefordert. Die Umrundung muß gemäß obiger Definition in Sektor 1 (Zylinder r=0,5 km) erfolgen. Umrundungen im Sektor 2 (bis zu r=1 km) werden mit einem Punktabzug von 100 Punkten geahndet. Umrundungen im Sektor 3 außerhalb der Wendepunktsektoren 1 und 2 werden wie GNSS-Vache gewertet, d. h. der dem Wendepunkt nächstgelegene Punkt wird als Landepunkt angenommen (siehe GNSS-Vache). Skizze Wertung der Wendepunkte: Sektor 1 Sektor 3 X 0,5 km Sektor 3 1km Sektor 2 Anmerkung: Bei Landung im Sektor 2 ohne ordnungsgemäßer Umrundung erfolgt kein Punktabzug von 100 Punkten. Bei Umrundung im Sektor 2 und unmittelbarer Landung, ggf. auch GNSS-Vache erfolgt die Wertung mit Wendepunkt-Umrundung mit 100 Punkten Abzug nur dann, wenn dadurch die Wertungspunkte Pd des Teilnehmers höher sind als ohne Wendepunktumrundung. 2 4. GNSS-Vache Für alle Klassen ist das GNSS-Vache-Verfahren nach SWO zugelassen. Für die endgültige Wertung werden die Koordinaten herangezogen, die auf dem zurückgelegten, mittels GNSS dokumentierten Weg die größte wertbare Wertungsstrecke ergibt. Für die Erstellung einer vorläufigen Wertung kann der Einfachheit halber bei Segelflugzeugen der Landeort herangezogen werden. 5. Regelwidrigkeiten Es werden in folgenden Fällen Strafpunkte vergeben: 100 Strafpunkte bei Umrundung eines Wendepunkte im Sektor 2 1 Strafpunkt / m bei Überschreitung der max. Abflughöhe bis zu 100 m (Bereich Sektor 2 des Abflugtores) jedoch kein gültiger Abflug bei Überschreiten der 100 m 0-Punkte-Wertung bei Einflug in Flugbeschränkungsgebiete Skizze Abflugtor: max. Abflughöhe Außerdem kann die Wettbewerbsleitung bei Verstößen gegen die WO angemessene + 100 m Toleranz Maßnahmen verfügen, z. B.: Strafpunkte für Überfliegen der Ziellinie mit geringerer als der Sektor 2 100 m vorgeschriebenen Mindesthöhe, sofern keine Direktlandung folgt, oder bei zu schnellem Überfliegen bei Direktlandung. max. Abflughöhe Strafpunkte für zu hohes Überfliegen der Ziellinie (>300 m) Strafpunkte für zu späte Abgabe der Flugdokumentation. Ausschluß bzw. Disqualifikation von einem oder mehreren Wertungstagen z. B. Sektor 2: Sektor 1 bei mehrfachem Einflug in Flugbeschränkungsgebiete, Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs. Bei Überschreiten der Verweis bei Nichteinhaltung der Anweisungen der Wettbewerbs-/Sportleitung. maximalen Abflughöhe 1 Strafpunkt je Meter Höhenüberschreitung ! 6. Beschwerden/Einspruch Die Verfahren und Regularien für Beschwerden und Einsprüche werden nach Wettbewerbsordnung, Punkt 10.3 und 10.4 abgehandelt. Gemäß 10.5 sind jedoch Beschwerden oder Einsprüche gegen vorab bekannte Regeln nicht zulässig. Bei Regelverstößen seitens der Wettbewerbsleitung oder eines bzw. mehrerer Teilnehmer sowie bei organisatorischen Regelungen, mit denen ein Teilnehmer nicht einverstanden ist, kann eine Beschwerde mündlich oder schriftlich bei der Wettbewerbsleitung innerhalb von 24 Stunden nach dem die Beschwerde auslösenden Ereignis eingelegt werden. Die Wettbewerbsleitung erteilt dem Beschwerdeführer innerhalb 24 Stunden eine im allgemeinen mündlichen Bescheid. Ist der Beschwerdeführer mit dieser Entscheidung noch nicht zufriedengestellt, kann er einen Einspruch vorbringen. 3 Der Einspruch ist schriftlich beim Wettbewerbsleiter einzulegen und schriftlich zu begründen und zwar innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Entscheidung der Wettbewerbsleitung bzw. des Bescheides zu einer Beschwerde . Mit dem Einspruch hat der Betroffene eine Einspruchsgebühr in Höhe von DM 200,-- einzuzahlen. Sie verfällt, wenn der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird. Die Entscheidung über einen Einspruch trifft die Jury im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden. Alle genannten Fristen sind am letzen Wettbewerbstag eingeschränkt. Die Beschwerdefrist wird auf maximal 2 Stunden nach Bekanntgabe der endgültigen Wertung begrenzt. gez. : Siegfried Kabbe, Vorsitzender der Sportfachgruppe Segelflug/Motorsegelflug gez.: Fred Gai, Stellvertr. Vorsitzender der Sportfachgruppe Segelflug/Motorsegelflug und Referent Leistungssegelflug der DAeC-Segelflugkommision 4