doc-Format - FS Aachen

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DEUTSCHER AERO CLUB E.V.
- Sportfachgruppe Segelflug/Motorsegelflug -
Anlage B
Januar 2000
Spezielle Regeln für die Deutschen Segelflugmeisterschaften 2000
in Ergänzungen/Änderungen zur
Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften
Ausgabe Mai 1997
1.
Abfluglinien
Um Massierungen beim Abflug zu vermeiden, sollen außer dem Flugplatz selbst die in
der Wendepunktliste aufgeführten weiteren Abflugpunkte jeweils Wetter-, Klassenund Aufgabenspezifisch festgelegt werden. Die Abfluglinie ist 20 km breit
symmetrisch zum jeweiligen Abflugpunkt und senkrecht zur ersten Teilstrecke
angeordnet. Sollte die 20 km breite Abfluglinie in ein angrenzendes
Beschränkungsgebiet hinein ragen (siehe nachfolgende Skizze), so verkürzt sich die
Abfluglinie automatisch um die in das Beschränkungsgebiet hinein ragende Strecke.
Der Überflug über die Abfluglinie wird durch den Flugrekorder dokumentiert. Es
werden weder seitlich noch rechtwinkelig zur Abfluglinie Toleranzen zugestanden, da
die Abfluglinie aus Sicherheitsgründen möglichst im rechten Winkel überquert werden
sollte. Kreisen im Bereich der Abfluglinie ist solange untersagt, wie die Abfluglinie
geöffnet ist.
Skizze Abfluglinie:
1
2.
Ab- und Anflughöhen
Die maximal zulässige Abflughöhe richtet sich nach den Festlegungen der
Wettbewerbsleitung, sie wird täglich in den Aufgabenblättern bekanntgegeben (siehe
Skizze Abflugtor unter Pkt. 5).
Die maximale Zielüberflughöhe ist in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung auf
300 m über der Ziellinie begrenzt. Unterhalb der Mindesthöhe für Zielüberflüge sind
nur Direktlandungen mit max. 150 km/h Anfluggeschwindigkeit erlaubt.
3.
Wendepunktbeurkundung
Ein Wendepunkt ist durch seine Wendepunktkoordinate definiert, er gilt als umrundet,
wenn mindestens ein Aufzeichnungspunkt des Flugrekorders im Sektor 1 laut
folgender Skizze liegt bzw. wenn die Verbindungslinie zweier Aufzeichnungspunkte
den Sektor schneidet oder zumindest tangiert. Es ist ratsam, die Aufzeichnungsrate
kurz vor, während und kurz nach der Umrundung der Wendepunkte zu erhöhen. Als
Mindestaufzeichungsrate wird bei den Primärsystemen 1 Aufzeichnung pro 10
Sekunden gefordert.
Die Umrundung muß gemäß obiger Definition in Sektor 1 (Zylinder r=0,5 km)
erfolgen. Umrundungen im Sektor 2 (bis zu r=1 km) werden mit einem Punktabzug
von 100 Punkten geahndet. Umrundungen im Sektor 3 außerhalb der Wendepunktsektoren 1 und 2 werden wie GNSS-Vache gewertet, d. h. der dem Wendepunkt
nächstgelegene Punkt wird als Landepunkt angenommen (siehe GNSS-Vache).
Skizze Wertung der Wendepunkte:
Sektor 1
Sektor 3
X
0,5 km
Sektor 3
1km
Sektor 2
Anmerkung: Bei Landung im Sektor 2 ohne ordnungsgemäßer Umrundung erfolgt
kein Punktabzug von 100 Punkten. Bei Umrundung im Sektor 2 und unmittelbarer
Landung, ggf. auch GNSS-Vache erfolgt die Wertung mit Wendepunkt-Umrundung
mit 100 Punkten Abzug nur dann, wenn dadurch die Wertungspunkte Pd des
Teilnehmers höher sind als ohne Wendepunktumrundung.
2
4.
GNSS-Vache
Für alle Klassen ist das GNSS-Vache-Verfahren nach SWO zugelassen. Für die
endgültige Wertung werden die Koordinaten herangezogen, die auf dem
zurückgelegten, mittels GNSS dokumentierten Weg die größte wertbare
Wertungsstrecke ergibt.
Für die Erstellung einer vorläufigen Wertung kann der Einfachheit halber bei
Segelflugzeugen der Landeort herangezogen werden.
5.
Regelwidrigkeiten
Es werden in folgenden Fällen Strafpunkte vergeben:
100 Strafpunkte bei Umrundung eines Wendepunkte im Sektor 2
1 Strafpunkt / m bei Überschreitung der max. Abflughöhe bis zu 100 m (Bereich
Sektor 2 des Abflugtores) jedoch kein gültiger Abflug bei Überschreiten der 100 m
0-Punkte-Wertung bei Einflug in Flugbeschränkungsgebiete
Skizze Abflugtor:
max. Abflughöhe
Außerdem kann die Wettbewerbsleitung bei Verstößen gegen die WO angemessene
+ 100 m Toleranz
Maßnahmen verfügen, z. B.:
Strafpunkte für Überfliegen der Ziellinie mit geringerer als der
Sektor 2
100 m
vorgeschriebenen Mindesthöhe, sofern keine Direktlandung
folgt, oder bei zu schnellem Überfliegen bei Direktlandung.
max. Abflughöhe
Strafpunkte für zu hohes Überfliegen der Ziellinie (>300 m)
Strafpunkte für zu späte Abgabe der Flugdokumentation.
Ausschluß bzw. Disqualifikation von einem oder mehreren Wertungstagen
z. B.
Sektor 2:
Sektor
1
bei mehrfachem Einflug
in Flugbeschränkungsgebiete,
Gefährdung der Sicherheit
des Luftverkehrs.
Bei Überschreiten der
Verweis bei Nichteinhaltung der Anweisungen der Wettbewerbs-/Sportleitung.
maximalen Abflughöhe
1 Strafpunkt je Meter
Höhenüberschreitung !
6.
Beschwerden/Einspruch
Die Verfahren und Regularien für Beschwerden und Einsprüche werden nach
Wettbewerbsordnung, Punkt 10.3 und 10.4 abgehandelt. Gemäß 10.5 sind jedoch
Beschwerden oder Einsprüche gegen vorab bekannte Regeln nicht zulässig.
Bei Regelverstößen seitens der Wettbewerbsleitung oder eines bzw. mehrerer
Teilnehmer sowie bei organisatorischen Regelungen, mit denen ein Teilnehmer nicht
einverstanden ist, kann eine Beschwerde mündlich oder schriftlich bei der
Wettbewerbsleitung innerhalb von 24 Stunden nach dem die Beschwerde auslösenden
Ereignis eingelegt werden. Die Wettbewerbsleitung erteilt dem Beschwerdeführer
innerhalb 24 Stunden eine im allgemeinen mündlichen Bescheid. Ist der Beschwerdeführer mit dieser Entscheidung noch nicht zufriedengestellt, kann er einen Einspruch
vorbringen.
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Der Einspruch ist schriftlich beim Wettbewerbsleiter einzulegen und schriftlich zu
begründen und zwar innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Entscheidung der
Wettbewerbsleitung bzw. des Bescheides zu einer Beschwerde . Mit dem Einspruch
hat der Betroffene eine Einspruchsgebühr in Höhe von DM 200,-- einzuzahlen. Sie
verfällt, wenn der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird. Die Entscheidung
über einen Einspruch trifft die Jury im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden. Alle
genannten Fristen sind am letzen Wettbewerbstag eingeschränkt. Die Beschwerdefrist
wird auf maximal 2 Stunden nach Bekanntgabe der endgültigen Wertung begrenzt.
gez. : Siegfried Kabbe, Vorsitzender der Sportfachgruppe Segelflug/Motorsegelflug
gez.:
Fred Gai, Stellvertr. Vorsitzender der Sportfachgruppe Segelflug/Motorsegelflug und
Referent Leistungssegelflug der DAeC-Segelflugkommision
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