1. ------IND- 2015 8012 TR- DE- ------ 20151117 --- --- PROJET Vom Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie: MITTEILUNG ZUR NORM TS 6269 ROLLENLAGER – EINREIHIG, RADIAL (MITTEILUNG NR. MSG - MS - 2015/ ) Zielsetzung ARTIKEL 1 – (1) Ziel der vorliegenden Mitteilung ist die Feststellung von Problemen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Norm TS 6269 (April 2015). Anwendungsbereich ARTIKEL 2 – (1) Diese Norm erstreckt sich auf Radialrollenlager mit einer Bohrungsgröße der einreihigen Kugeln zwischen 2,5 mm und 250 mm (einschließlich). Diese Norm erstreckt sich nicht auf einreihige Kugellager, Schräglager, Vierpunktlager, Humeruslager, Festlagerring, gewölbte Außenfläche des Außenrings, Dünnringlager, einachsig bewegliche Lager, Rollenlager mit zwei Innen- oder Außenringen, phosphat- oder cadmiumbeschichtete Lager, dicht gepackte Lager mit gebrochenem Außenring, Rillenkugellager, Flanschlager, Innen- oder Außenring oder beide Ringe von Lagern, die mit Kunststoff- oder Polyamidmaterial aufgemacht sind, Innen- oder Außenring oder beide Ringe von Lagern, die durch Umformung im Werkzeug mit Weißblech aufgemacht sind (z. B. Kupplungslager), Edelstahllager und Keramikkugellager, Radialrollenlager, bei denen ein oder beide Ringe aus Keramikmaterial bestehen oder mit Keramikmaterial beschichtet sind. Diese Norm erstreckt sich zudem nicht auf Lager mit relativ großen Radien in einer Ecke der Außenringe, Gabellager mit Werten für Radius und Rauheit, die vom Standard abweichen, Drucklager mit Sondermaßen (z. B. Kupplungslager), für verschiedene Verwendungszwecke hergestellte Lager, spezielle Lager, die nicht auf der Außen- und Arbeitsfläche schleifen. Diese Norm erstreckt sich auf einreihige Kugeln, die Beschreibung von Radialrollenlagern, Klassifizierung und Eigenschaften, Probenahme, Kontrolle und Überprüfung und Art der Marktbereitstellung. Anmerkung 1 – In dieser Norm wird anstelle des Begriffs „einreihiges Radialrollenlager“ im Folgenden nur der Begriff „Rollenlager“ verwendet. Anmerkung 2 – Lager, deren Radialschnitt kleiner als ein Viertel der Bohrung oder Radialschnittbohrung des Rollkörpers ist, werden als Feinschnittlager bezeichnet. Rechtsgrundlage ARTIKEL 3 – (1) Die vorliegende Mitteilung wurde auf der Grundlage des Gesetzesdekrets Nr. 635 über die Organisation und Aufgaben des Ministeriums für Wissenschaft, Industrie und Technologie vom 3.6.2011, des Gesetzes Nr. 1705 über die Vorbeugung der Verfälschung im Handel und die Überwachung und den Schutz von Ausfuhren vom 10.6.1930, des Gesetzes Nr. 132 zur Errichtung des türkischen Normungsinstituts vom 18.11.1960 und der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung im nicht harmonisierten Bereich, die im türkischen Amtsblatt Nr. 28332 vom 23.6.2012 veröffentlicht und mit dem Beschluss Nr. 2012/3169 des Ministerrats vom 2.5.2012 in Kraft gesetzt wurde, erstellt. Inkraftsetzung ARTIKEL 4 – (1) Die Norm TS 6269 „Rollenlager – Einreihig – Radial“ wurde aufgehoben. Stattdessen wurde die Norm TS 6269 „Rollenlager – Einreihig – Radial“, die auf der Sitzung des Technischen Büros des türkischen Normungsinstituts (TSE) vom 30.4.2015 angenommen und deren Veröffentlichung dort beschlossen wurde, als verbindlich in den Phasen der Herstellung und des Inverkehrbringens in Kraft gesetzt. Einhaltungsverpflichtung ARTIKEL 5 – (1) Personen, die Erzeugnisse herstellen und in Verkehr bringen, die in den Anwendungsbereich der Norm TS 6269 (April 2015) fallen, sind verpflichtet, die Bestimmungen der vorliegenden Mitteilung einzuhalten. Klausel über die gegenseitige Anerkennung ARTIKEL 6 – (1) Die Bestimmungen der vorliegenden Mitteilung zur Norm TS 6269 (April 2015) „Rollenlager – Einreihig – Radial“ gelten nicht für Erzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig hergestellt oder in den freien Verkehr gebracht wurden. (2) Das Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie kann jedoch das in Absatz 1 genannte Erzeugnis einer Bewertung gemäß den Regeln und Verfahrensweisen unterziehen, die in Kapitel 3 der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung im nicht harmonisierten Bereich festgelegt sind, welche mit dem Beschluss Nr. 2012/3169 des Ministerrats vom 2.5.2012 in Kraft gesetzt wurde, und kann das Inverkehrbringen des Erzeugnisses verbieten oder an Bedingungen knüpfen oder den Rückruf oder die Rücknahme des Erzeugnisses vom Markt verlangen, wenn das Ministerium als Ergebnis dieser Bewertung feststellt, dass das Erzeugnis nicht das von der vorliegenden Mitteilung zur Norm TS 6269 (April 2015) „Rollenlager – Einreihig – Radial“ geforderte gleichwertige Schutzniveau gewährleistet. Bereitstellung ARTIKEL 7 – (1) Die Norm TS 6269 (April 2015) ist bei der Zentralstelle oder den Provinzvertretungen des TSE zu beziehen. Die Kontaktinformationen können auf der Website des TSE aufgerufen werden. Aufhebung ARTIKEL 8 – (1) Die Mitteilung zur verbindlichen Norm (Mitteilung Nr.: ÖSG2008/11), die im türkischen Amtsblatt Nr. 26961 vom 8.8.2008 veröffentlicht wurde, und die in ihrem Anhang enthaltene Norm TS 6269 wurden aufgehoben. Inkrafttreten ARTIKEL 9 – (1) Veröffentlichung in Kraft. Die vorliegende Mitteilung tritt drei Monate nach ihrer Durchsetzung ARTIKEL 10 – (1) Die Bestimmungen der vorliegenden Mitteilung werden vom Minister für Wissenschaft, Industrie und Technologie durchgesetzt.