1. ------IND- 2015 8012 TR- DE- ------ 20151117 --- --

Werbung
1. ------IND- 2015 8012 TR- DE- ------ 20151117 --- --- PROJET
Vom Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie:
MITTEILUNG ZUR NORM TS 6269 ROLLENLAGER –
EINREIHIG, RADIAL
(MITTEILUNG NR. MSG - MS - 2015/ )
Zielsetzung
ARTIKEL 1 – (1) Ziel der vorliegenden Mitteilung ist die Feststellung von Problemen
im Zusammenhang mit der Umsetzung der Norm TS 6269 (April 2015).
Anwendungsbereich
ARTIKEL 2 – (1) Diese Norm erstreckt sich auf Radialrollenlager mit einer
Bohrungsgröße der einreihigen Kugeln zwischen 2,5 mm und 250 mm (einschließlich).
Diese Norm erstreckt sich nicht auf einreihige Kugellager, Schräglager, Vierpunktlager,
Humeruslager, Festlagerring, gewölbte Außenfläche des Außenrings, Dünnringlager, einachsig
bewegliche Lager, Rollenlager mit zwei Innen- oder Außenringen, phosphat- oder
cadmiumbeschichtete Lager, dicht gepackte Lager mit gebrochenem Außenring,
Rillenkugellager, Flanschlager, Innen- oder Außenring oder beide Ringe von Lagern, die mit
Kunststoff- oder Polyamidmaterial aufgemacht sind, Innen- oder Außenring oder beide Ringe
von Lagern, die durch Umformung im Werkzeug mit Weißblech aufgemacht sind (z. B.
Kupplungslager), Edelstahllager und Keramikkugellager, Radialrollenlager, bei denen ein oder
beide Ringe aus Keramikmaterial bestehen oder mit Keramikmaterial beschichtet sind.
Diese Norm erstreckt sich zudem nicht auf Lager mit relativ großen Radien in einer Ecke
der Außenringe, Gabellager mit Werten für Radius und Rauheit, die vom Standard abweichen,
Drucklager mit Sondermaßen (z. B. Kupplungslager), für verschiedene Verwendungszwecke
hergestellte Lager, spezielle Lager, die nicht auf der Außen- und Arbeitsfläche schleifen.
Diese Norm erstreckt sich auf einreihige Kugeln, die Beschreibung von
Radialrollenlagern, Klassifizierung und Eigenschaften, Probenahme, Kontrolle und Überprüfung
und Art der Marktbereitstellung.
Anmerkung 1 – In dieser Norm wird anstelle des Begriffs „einreihiges Radialrollenlager“ im
Folgenden nur der Begriff „Rollenlager“ verwendet.
Anmerkung 2 – Lager, deren Radialschnitt kleiner als ein Viertel der Bohrung oder
Radialschnittbohrung des Rollkörpers ist, werden als Feinschnittlager bezeichnet.
Rechtsgrundlage
ARTIKEL 3 – (1) Die vorliegende Mitteilung wurde auf der Grundlage des
Gesetzesdekrets Nr. 635 über die Organisation und Aufgaben des Ministeriums für
Wissenschaft, Industrie und Technologie vom 3.6.2011, des Gesetzes Nr. 1705 über die
Vorbeugung der Verfälschung im Handel und die Überwachung und den Schutz von Ausfuhren
vom 10.6.1930, des Gesetzes Nr. 132 zur Errichtung des türkischen Normungsinstituts vom
18.11.1960 und der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung im nicht harmonisierten
Bereich, die im türkischen Amtsblatt Nr. 28332 vom 23.6.2012 veröffentlicht und mit dem
Beschluss Nr. 2012/3169 des Ministerrats vom 2.5.2012 in Kraft gesetzt wurde, erstellt.
Inkraftsetzung
ARTIKEL 4 – (1) Die Norm TS 6269 „Rollenlager – Einreihig – Radial“ wurde
aufgehoben. Stattdessen wurde die Norm TS 6269 „Rollenlager – Einreihig – Radial“, die auf
der Sitzung des Technischen Büros des türkischen Normungsinstituts (TSE) vom 30.4.2015
angenommen und deren Veröffentlichung dort beschlossen wurde, als verbindlich in den Phasen
der Herstellung und des Inverkehrbringens in Kraft gesetzt.
Einhaltungsverpflichtung
ARTIKEL 5 – (1) Personen, die Erzeugnisse herstellen und in Verkehr bringen, die in
den Anwendungsbereich der Norm TS 6269 (April 2015) fallen, sind verpflichtet, die
Bestimmungen der vorliegenden Mitteilung einzuhalten.
Klausel über die gegenseitige Anerkennung
ARTIKEL 6 – (1) Die Bestimmungen der vorliegenden Mitteilung zur Norm TS 6269
(April 2015) „Rollenlager – Einreihig – Radial“ gelten nicht für Erzeugnisse, die in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig hergestellt oder in den freien Verkehr gebracht
wurden.
(2) Das Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie kann
jedoch das in Absatz 1 genannte Erzeugnis einer Bewertung gemäß den Regeln und
Verfahrensweisen unterziehen, die in Kapitel 3 der Verordnung über die gegenseitige
Anerkennung im nicht harmonisierten Bereich festgelegt sind, welche mit dem Beschluss
Nr. 2012/3169 des Ministerrats vom 2.5.2012 in Kraft gesetzt wurde, und kann das
Inverkehrbringen des Erzeugnisses verbieten oder an Bedingungen knüpfen oder den Rückruf
oder die Rücknahme des Erzeugnisses vom Markt verlangen, wenn das Ministerium als Ergebnis
dieser Bewertung feststellt, dass das Erzeugnis nicht das von der vorliegenden Mitteilung zur
Norm TS 6269 (April 2015) „Rollenlager – Einreihig – Radial“ geforderte gleichwertige
Schutzniveau gewährleistet.
Bereitstellung
ARTIKEL 7 – (1) Die Norm TS 6269 (April 2015) ist bei der Zentralstelle oder den
Provinzvertretungen des TSE zu beziehen. Die Kontaktinformationen können auf der Website
des TSE aufgerufen werden.
Aufhebung
ARTIKEL 8 – (1) Die Mitteilung zur verbindlichen Norm (Mitteilung Nr.: ÖSG2008/11), die im türkischen Amtsblatt Nr. 26961 vom 8.8.2008 veröffentlicht wurde, und die in
ihrem Anhang enthaltene Norm TS 6269 wurden aufgehoben.
Inkrafttreten
ARTIKEL 9 – (1)
Veröffentlichung in Kraft.
Die
vorliegende
Mitteilung
tritt
drei
Monate
nach
ihrer
Durchsetzung
ARTIKEL 10 – (1) Die Bestimmungen der vorliegenden Mitteilung werden vom
Minister für Wissenschaft, Industrie und Technologie durchgesetzt.
Herunterladen