Interventionsplanung

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Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz Departement Soziale Arbeit
Modul 16 / SS 2005
Dozierende: W. Stotz, U. Hochuli Freund
Interventionsplanung
Grundlage
Für die sozialpädagogische Interventionsplanung gelten zwei Grundsätze:
- Voraussetzung für jede Interventionsplanung ist, dass die Situation einer Klientin (oder
einer Klientengruppe) erfasst, analysiert und gedeutet ist, und dass die angestrebte
Veränderungsrichtung bestimmt ist.
- Sozialpädagogisches Handeln folgt keiner Herstellungslogik. Interventionen sollen
Entwicklung und (Selbst-)Bildung eines Klienten unterstützen und ermöglichen. Bildung und
Entwicklung eines Menschen sind jedoch von aussen her nicht steuerbar und nicht planbar.
Ebenso können Herkunftssysteme von KlientInnen nicht gezielt beeinflusst, sondern lediglich
angeregt (‚verstört’) werden. Verhaltensänderungen können nicht ‚hergestellt’ werden.
Deshalb können sozialpädagogische Interventionen nur als Versuche und als Angebote
verstanden werden, die Entwicklung von Menschen in eine bestimmte Richtung zu
ermöglichen.
Schritte einer Interventionsplanung
1. Vorüberlegungen zum Vorgehen
Die Erkenntnisse aus den vorausgegangen Prozessschritten bilden die Grundlage der
Interventionsplanung
und
sollen
noch
einmal
zusammengefasst
werden:
Wie lautet die Fragestellung? Welche Erkenntnisse aus der Situationsbewertung müssen
berücksichtigt werden, und was bedeuten diese für das Vorgehen?
Welche Ziele werden angestrebt? Wer war an der Vereinbarung der Ziele beteiligt und soll
evtl. in das Vorgehen einbezogen werden? Woran wird man erkennen können, dass die
Ziele erreicht sind? Und wiederum: Was bedeutet dies für das Vorgehen?
2. Interventionsmöglichkeiten entwerfen
Zunächst geht es bei der Suche nach Interventionsmöglichkeiten darum, das Blickfeld
möglichst weit zu öffnen, kreativ zu sein, neue Möglichkeiten des Vorgehens zu erfinden und
zugleich den Erfahrungsschatz in der Praxisorganisation zu nutzen. Es gilt, die Ressourcen
der Klientin und die des gesamten Umfeldes einzubeziehen (Angebote innerhalb und
ausserhalb der Organisation, Ressourcen im Team, im Herkunftssystem der Klientin, etc.).
Die Suche sollte sich vor allem auf mögliche Veränderungen von Situationen konzentrieren.
Interventionen, die direkt auf die Veränderung des Verhaltens einer Klientin zielen, müssen
mit dieser vereinbart werden.
3. Varianten bewerten
Wie realisierbar sind die einzelnen Möglichkeiten? Welche Rahmenbedingungen blockieren
die Interventionen, welche Hindernisse und Restriktionen gibt es? Welche weiteren
Einflussfaktoren könnten wichtig sein? Welche unerwünschte Nebeneffekte könnten sich
einstellen? Welche Vor- und Nachteile haben die einzelnen Varianten insgesamt? Ein
hilfreiches Vorgehen, um eine Vorgehensmöglichkeit zu bewerten, ist die der ‚best-case’und ‚worst-case’-Szenarien.
SOZIALPAEDAGOGISCHE PROZESSGESTALTUNG
- Interventionsplanung -
Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz Departement Soziale Arbeit
Modul 16 / SS 2005
Dozierende: W. Stotz, U. Hochuli Freund
Im Prozess des Abwägens und der Entscheidung für ein bestimmte Interventionsvariante
sollten folgende Ebenen berücksichtigt werden:
- Ethische Ebene: Ist Eingriffshandeln notwendig und legitimiert, ist die Intervention ethisch
vertretbar? (siehe Paper zu Müller 1997) Inwieweit bleibt die Selbstbestimmung des Klienten
erhalten? Kann Eingriffshandeln in gemeinsames Handeln mit dem Klienten überführt
werden?
- Veränderungsebene: Wird überwiegend auf der Ebene ‚Veränderung von Situationen’
angesetzt (wo die grössten sozialpädagogischen Einflussmöglichkeiten liegen), oder eher
auf der Ebene ’Veränderung von Verhalten und Fähigkeiten einer Person’?
Ist die Intervention ressourcenorientiert, oder bleibt sie defizitorientiert?
- Team-Ebene: Wie verhalten sich die Teammitglieder? Gibt es einen Konsens im Team?
Wer will handeln, wer hält sich zurück, wer trägt mit?
4. Entscheiden, planen, synchronisieren, organisieren
Die beste Variante des Vorgehens wird ausgewählt. Bei der konkreten Planung des
Vorgehens wird geklärt, welche Personen beteiligt sind bzw. involviert werden, wer mit wem
zusammenarbeitet. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden geklärt. Ein
Zeitrahmen und eine Zeitstruktur werden festgelegt, verschiedene Interventionen werden
synchronisiert.
Oft wird lediglich die erste Interventionsphase detailliert geplant, weitere Phasen werden
zunächst nur skizziert und erst nach der Zwischenauswertung der ersten Phase wird - im
Sinne einer fortlaufenden, ‚rollenden’ Planung - die nächste Phase genau geplant.
Konkret müssen bei diesem letzten Schritt der konkreten Interventionsplanung folgende
Fragen beantwortet werden:
- Wer macht wann was?
- Wer ist verantwortlich wofür?
- Was muss besonders beachtet werden?
- Was wird wie dokumentiert?
- Wann und mit wem finden Zwischenauswertungen statt, wann ist Endauswertung?
SOZIALPAEDAGOGISCHE PROZESSGESTALTUNG
- Interventionsplanung -
Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz Departement Soziale Arbeit
Modul 16 / SS 2005
Dozierende: W. Stotz, U. Hochuli Freund
Interventionsplanung
Grundsatz 1:
Voraussetzung
jeder
Interventionsplanung
sind
Situationserfassung und –bewertung, Fragestellung,
Zielsetzung
Grundsatz 2:
Sozialpädagogisches
Handeln
folgt
keiner
Herstellungslogik.
Interventionen
sind
Versuche,
Entwicklung von Menschen in eine bestimmte Richtung
zu ermöglichen und beinhalten in der Regel Angebote
für KlientInnen
Schritte einer Interventionsplanung
1. Grundsätzliche Vorüberlegungen
2. Interventionsmöglichkeiten entwerfen
3. Varianten bewerten
4. Entscheiden, planen, synchronisieren,
organisieren
SOZIALPAEDAGOGISCHE PROZESSGESTALTUNG
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