Loscht op Europa

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Loscht op Europa !
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Position der Christlich-Sozialen Jugend zur
Zukunft der Europäischen Union
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« Loscht op Europa » unter diesem Motto wollte die CSJ über die Europäische
Union informieren, bei jungen Menschen Interesse für Europa wecken und mit
ihnen über die Zukunft der Union diskutieren.
Wir wollen nicht nur über Europa reden, sondern es konkret leben. Die Jugend
lässt sich nicht durch Sonntagsreden für den europäischen Gedanken gewinnen.
Die Chance liegt im Kennenlernen und im Austausch. In der Erkenntnis, dass wir
gemeinsam mehr erreichen können. Wir wollen mehr Wert auf unsere
Gemeinsamkeiten legen. Daher arbeitet die CSJ bei der Jugend der
Europäischen Volkspartei (YEPP) mit, daher sind wir im ständigen Austausch mit
Schwesterorganisationen aus der Grossregion und waren aktiv beim
Jugendkonvent in Brüssel dabei.
Die vergangenen Wochen und das europäische Hick-Hack in der Irakkrise waren
nicht besonders ermutigend. Doch so abwegig es in diesem Augenblick auch
klingen mag, die Antwort auf das Scheitern der europäischen Diplomatie heisst :
Mehr Europa.
Wir haben eine Vorstellung von einem Europa für morgen.
Wir haben hohe Erwartungen an den EU-Konvent.
Wir haben…
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I. Christdemokraten bauen Europa
« Die Europäische Union ist eine absolute Notwendigkeit. Die Zukunft
Europas liegt in der Annäherung aller europäischen Völker und in der
Überbrückung nationaler Gegensätze »
CSJ-Grundsatzprogramm « Bausteng fir d’Zukunft »
Keine andere politische Familie hat sich von Anfang an so für die europäische
Idee stark gemacht, wie die Christdemokraten.
Die Gründungsväter der heutigen EU, handelten aus christlicher und
demokratischer Überzeugung, um unserem Kontinent eine friedliche und
freiheitliche Zukunft zu ermöglichen.
Dieses Erbe verpflichtet. Schwierigkeiten und Nöte des Augenblicks dürfen uns
nicht davon abbringen, die Union weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Unsere europapolitischen Grundsätze :
1. Demokratie
Wir wollen ein demokratisches Europa. Oft wird das Demokratiedefizit der EU
beklagt. Der Konvent bietet nun die Chance, dieses zu beheben. Wir wollen
jetzt auf europäischer Ebene mehr Demokratie wagen.
2. Subsidiarität
Die Europäische Union soll sich auf die Gestaltung jener Politikbereiche
konzentrieren, die auf europäischer Ebene besser bzw. auf der Ebene der
Mitgliedsstaaten oder Regionen nicht ausreichend bewältigt werden können.
Das Prinzip der Subsidiarität beruht auf unserem personalistischen Bild vom
Menschen, der letzendlich im Mittelpunkt jeder Politik stehen muss.
3. Solidarität
Wir stehen für die Solidarität der Menschen untereinander, aber auch für die
Solidarität zwischen den Regionen und Staaten. Die internationale Solidarität
mit den Entwicklungsländern ist für uns von herausragender Bedeutung.
Wie der einzelne Mensch, so sind auch die Region bzw. der Staat auf eine
grössere Gemeinschaft angewiesen, um sich voll entfalten zu können.
Integration bedeutet für uns aber keine Gleichschaltung, sondern Einheit in
Vielfalt. Sie ist ohne das Subsidiaritätsprinzip undenkbar.
4. Föderalismus
Bedeutet für uns das Gegenteil von Zentralismus. Föderalismus meint
Integration auf Basis des Subsidiaritätsprinzips. Eine föderale Struktur
impliziert keinen Superstaat, sie wird im Gegenteil die Zentralisierung der
Macht begrenzen.
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II. Das neue Europa
Heute steht die Europäische Union vor der Erweiterung um eine große Zahl
neuer Mitgliedstaaten. Wir begrüssen ausdrücklich die Einbeziehung der mittelund osteuropäischen Völker. Sie werden der Union eine gesamteuropäische
Dimension verleihen. Die Erweiterung muss für die Festigung des Friedens und
die Schaffung einer freiheitlichen, stabilen Wirtschafts- und Sozialordnung auf
dem ganzen Kontinent genutzt werden.
« In der Union müssen die europäischen Organe dem Bürger näher
gebracht werden. Die Bürger stehen zweifellos hinter den großen Zielen der
Union, sie sehen jedoch nicht immer einen Zusammenhang zwischen
diesen Zielen und dem täglichen Wirken der Union. Sie verlangen von den
europäischen Organen weniger Schwerfälligkeit und Starrheit und fordern
vor allem mehr Effizienz und Transparenz. Viele finden auch, dass die
Union stärker auf ihre konkreten Sorgen eingehen müsste und sich nicht
bis in alle Einzelheiten in Dinge einmischen sollte, die eigentlich besser
den gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten und der Regionen überlassen
werden sollten. Manche erleben dies sogar als Bedrohung ihrer Identität.
Was aber vielleicht noch wichtiger ist: Die Bürger finden, dass alles viel zu
sehr über ihren Kopf hinweg geregelt wird, und wünschen eine bessere
demokratische Kontrolle. »
Erklärung von Laeken
Zu dieser Analyse durch die Staats-und Regierungschefs der EU meint die CSJ :
Einsicht sollte der erste Schritt zur Besserung sein.
Es ist nun Aufgabe des Konvents unter der Leitung von Valéry Giscard d’Estaing,
Lösungs-und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Wir hoffen, dass der
Konvent und die Debatte, die dadurch ausgelöst worden ist, das europäische
Bewusstsein fördern wird. Eine öffentliche Diskussion ist die Voraussetzung für
die Einigung auf eine Verfassung und für ihre identitätsstiftende Wirkung.
Wir wollen eine europäische Verfassung
Die europäischen Nationalstaaten haben in vielen Bereichen ihre ursprüngliche
Gestaltungsmacht verloren. Umweltverschmutzung, Arbeitslosigkeit, Kriminalität,
Terrorismus, viele Probleme machen nicht vor unseren Grenzen halt. Wir können
sie nur dauerhaft angehen, wenn wir uns zusammentun.
Der Prozess der Integration hat inzwischen eine solche Dichte erlangt, dass er
fast unumkehrbar geworden ist. Doch die Bereitschaft zur Integration ist schneller
gewachsen als die Möglichkeit der Bürger, die Richtung der europäischen Politik
in demokratischer und transparenter Weise zu bestimmen. Hier liegt eine
wichtige Ursache für die verbreitete Klage über das Demokratiedefizit in der
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Europäischen Union und die Forderung, den Institutionen und Verfahren zu einer
vertieften demokratischen Legitimation zu verhelfen.
Die Bürger der Union müssen den weiteren Prozess der europäischen
Integration tragen, gestalten und kontrollieren können.
Den europäischen Staaten, die zu gegebener Zeit die Mitgliedschaft in der
Europäischen Union erwerben wollen, wird eine Verfassung eine systematische
und kohärente Orientierung bezüglich der Bedingungen und der Standards
geben die sie zu erfüllen haben, wenn sie in Beitrittsverhandlungen eintreten.
Dabei verstehen wir unter Verfassung einen Text, der im wesentlichen eine
doppelte Bedingung erfüllt:
- erstens muss es sich um ein leicht lesbares, systematisches Dokument
handeln, das die grundlegenden Bestimmungen enthält, die über Ziele und
Perspektiven, über die Aufgaben der Europäischen Union, die politischen
Institutionen, ihre Befugnisse und Verfahren sowie über die politischen Rechte
der Bürger und allgemein ihre Grundrechte verlässlich Auskunft geben.
- zweitens muss es sich um ein Dokument handeln, das nicht nur durch
Verhandlung und Kompromiss der nationalen Regierungen, sondern auch durch
Debatte und Beschlussfassung der gewählten Repräsentanten der Bürger
der Union demokratisch legitimiert wird.
Eine solche Verfassung muss Vorrang haben gegenüber anderen
Vertragstexten, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union ebenso
wie - im Konfliktfall - gegenüber der nationalen Gesetzgebung.
Gegen die Forderung nach einer Verfassung für die Europäische Union sind
immer wieder Einwände vorgebracht worden. Sie stützen sich auf die These,
dass eigentlich nur ein Staat eine Verfassung haben könne und dass nur ein Volk
sich eine solche Verfassung auf der Grundlage seines kulturellen und
gesellschaftlichen Konsenses geben könne.
Die Europäische Union sei aber kein Staat, und es gebe auch kein europäisches
Volk. Außerdem würde sich das beklagte Demokratie-Defizit angesichts einer
"von oben" dekretierten Verfassungsgebung nur verstärken.
Diese Einwände können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit
der Entwicklung eines kulturellen Konsenses und einer gemeinsamen Identität
wach zu halten. Sie übersehen jedoch, dass gerade die Vielfalt der Traditionen,
Kulturen, Religionen und Sprachen die Grundlage der europäischen Identität
sind. Diese Vielfalt hat in der europäischen Geschichte immer wieder
befruchtend gewirkt und Entwicklungen hervorgebracht, die weit über die
einzelnen Nationen und Regionen auf große Teile Europas ausgegriffen haben.
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Europäische Kultur war und ist mehr als eine Addition verschiedener
nationaler und regionaler Kulturen. Sie ist schon heute ein tragendes und
prägendes Element des europäischen Gemeinwesens.
Die historisch und kulturell geprägte europäische Identität ermöglichte die
Entstehung der Europäischen Union; ihre Entwicklung hat nach und nach eine
politisch und sozial geprägte europäische Identität begründet.
Unsere Erwartungen an den EU-Konvent
1. Die Grundrechtecharta muss integraler Bestandteil der
Europäischen Verfassung werden.
Die Verankerung der Grundrechte in der Verfassung unterstreicht die
Werteorientierung der Europäischen Union. Die Grundrechtecharta muss
Gültigkeit haben für das Handeln der Union und der Mitgliedstaaten.
Der Europäische Gerichtshof und das Gericht erster Instanz müssen mit
entsprechenden Zuständigkeiten ausgestattet werden. Dies trägt dazu bei, die
Union und ihren Bezug zu den Bürgern zu stärken.
Wir wollen eine wertgebundene Verfassung
Die formalen Regeln einer Verfassung sind Ausdruck von inhaltlichen
Überzeugungen über die richtige Art und Weise des Zusammenlebens von
Menschen in einem Gemeinwesen mit seiner politischen, rechtlichen und
sozialen Ordnung.
Von Beginn an war der europäische Integrationsprozess ein politisches Projekt
mit zutiefst ethischem Ansatz. Jetzt bietet sich die Gelegenheit sich über das
Ethos und die moralischen Grundlagen des europäischen Projektes neu zu
verständigen und sich ihrer neu zu vergewissern.
Welche Ziele und Prinzipien sollen unser Handeln leiten ? Welche Institutionen
sollen nach welchen Regeln unser Zusammenleben ordnen ? Diese Fragen
können nicht nach reinem Kosten-Nutzen-Denken erwogen werden.
Wir wollen für die Europäische Union eine wertgebundene Verfassungsordnung
anstreben, der es nicht nur um formale Regeln geht, sondern die auf inhaltlichen,
ethischen Vorstellungen und Überzeugungen gründet.
Die europäische Verfassung muss von der unteilbaren und unantastbaren Würde
des Menschen ausgehen. Ebenso müssen die universellen Werte der Freiheit
und der Verantwortung, der Gerechtigkeit und der Solidarität betont werden.
Bei politischen Problemen mit grenzüberschreitendem Charakter, die ethische
Fragen aufwerfen - wie beispielsweise beim Asylrecht, beim Schutz Behinderter,
beim Verbot der Selektion menschlichen Lebens, beim Verbot von Todesstrafe,
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Folter und Vertreibung, beim Schutz vor Gewalt und Menschenhandel, bei den
biomedizinischen Entwicklungen und ihrer Bewertung oder bei der Euthanasie muss die europäische Verfassung einen festen Bezugsrahmen für die
notwendigen öffentlichen Debatten bilden; sie muss für die politische
Bewältigung von Veränderungsprozessen und des damit einhergehenden
Wandels von Wahrnehmung und Bewertung Orientierung geben.
2. Die Bürger müssen besser als bisher nachvollziehen können,
welche Ebene für welche Entscheidungen verantwortlich ist.
Im Sinne der Subsidiarität sollen nur die Kompetenzen auf europäischer Ebene
angesiedelt sein, die von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erledigt werden
können. Nicht alle Probleme in Europa sind auch eine Aufgabe für die Union.
Wir glauben nicht, dass die EU sich einen starren Kompetenzkatalog zulegen
sollte. Eher sollten die ausschliesslichen Kompetenzen der Union (zum
Beispiel für die gemeinsame Währung), die konkurrierenden Kompetenzen,
(zum Beispiel für den Binnenmarkt, Landwirtschaft, Umweltpolitik, Forschung,
Verkehr ) und die Koordinationskompetenzen (zum Beispiel in den Bereichen
Soziales, Bildung, Kultur, Sport) in der Verfassung der EU festgeschrieben
werden.
Im Falle von Konflikten über die Zuständigkeiten soll der Europäische
Gerichtshof über die Auslegung der Kompetenzverteilung entscheiden.
Wir wollen ein soziales Europa
Kernstück des europäischen Sozialmodells ist das Konzept der ökologischsozialen Marktwirtschaft, nach dessen Grundprinzip die Existenzbedingungen
der Menschen nicht ausschliesslich durch das Spiel der Marktkräfte bestimmt
werden können.
Es müssen Mindeststandards im Bereich der wichtigsten sozial-und
arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie der Mitsprache der Arbeitnehmer
gewährleistet werden.
Das Gebot der Sozialen Marktwirtschaft gilt im Zeitalter der Globalisierung auch
im Hinblick auf die Verantwortung der Europäer und ihres Gemeinwesens für
die Gestaltung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung und der
Entwicklungszusammenarbeit mit jenen, die auf solidarische Hilfe angewiesen
sind. Die Verpflichtung der Europäischen Union, Verantwortung für eine von
Gerechtigkeit und Freiheit getragene universelle Gemeinschaft der Völker zu
übernehmen, muss in der Verfassung ihren Ausdruck finden.
Wir wollen eine Umweltunion
Der europäische Verfassungskonvent hat die Chance, die Voraussetzungen für
eine erfolgreiche europäische Umweltpolitik, eine effektive Verankerung des
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Prinzips der Nachhaltigkeit und eine zukunftsgerichtete Energiepolitik in der EU
zu schaffen.
Die Union muss dem Umweltschutz sowie der Neugestaltung der
Wirtschaftsstrukturen im Sinne der ökologischen Marktwirtschaft einen prioritären
Stellenwert einräumen. Auch hier gilt es sich auf Mindeststandards zu einigen.
Die zukünftige europäische Agrarpolitik muss vor allem auf die Förderung der
nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete, die umweltverträgliche
Produktion hochwertiger gesunder Nahrungsmittel, die Förderung des
ökologischen Landbaus, gemeinsame Qualitätsstandards, das Verbot der
Freisetzung genetisch veränderter Organismen sowie den Umwelt- und der
Gesundheitsschutz abzielen.
Wir brauchen eine europäische Aussenpolitik
Wir hoffen, dass das Fiasko, das die europäische Aussenpolitik in der Irakkrise
erlebt hat, nun die Verantwortlichen zur Einsicht bringt, dass die Union nur durch
ein gemeinsames Auftreten Stärke zeigen und eine Führungsrolle übernehmen
kann. Eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
ist notwendig, um im Interesse der Bürger die politische Gestaltungsmacht
zurückzugewinnen.
Die Gemeinsame Aussenpolitik soll nicht als blosses Zusammenarbeit zwischen
den Regierungen der Mitgliedsstaaten konzipiert sein. Sie soll als einheitliche
politische Vorgehensweise im Rahmen der Institutionen der Union definiert und
durchgeführt werden.
Die Kommission muss ein Initiativrecht in der Aussenpolitik erhalten. Europa
braucht einen handlungsfähigen Aussenminister.
Die Europäische Union sollte einen ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat
einnehmen.
Europa muss für unsere Sicherheit sorgen...
Die organisierte Kriminalität macht nicht vor Grenzen halt.
Daher brauchen wir eine europäische Polizei, die gegen das organisierte
Verbrechen vorgehen kann. Wir brauchen ein nach europäischem Muster
ausgerichtetes FBI.
und sich selbst schützen und verteidigen können
Die Europäische Union braucht eine starke Armee, die einen europäischen
Pfeiler innerhalb der NATO bilden sollte. Zu einer europäischen Verteidigung
gehört auch ein nukleares Schutzschild. Die britischen und französischen
Nukleararsenale sollen im Rahmen der militärischen Integration unter ein
gemeinschaftliches europäisches Kommando gestellt werden.
Europa muss weltweit eine eigenständige friedenspolitische Rolle
übernehmen. Dazu bedarf es einer am Ziel eines weltweiten Friedens
orientierten europäischen Sicherheits-, Friedens- und Verteidigungspolitik. Die
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Verfassung muss deshalb auch festlegen, dass die gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik unter folgenden Perspektiven zu erfolgen hat:
- sie muss in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Vereinten Nationen die
gemeinsamen Ziele der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union verfolgen,
ihre fundamentalen Interessen vertreten, ihre Unabhängigkeit und Integrität
schützen;
- sie muss zur internationalen Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft und zur
Schaffung einer friedlichen Weltordnung beitragen.
3. Dass Politikbereiche auf europäischer Ebene entschieden
werden darf nicht zu weniger Demokratie und Transparenz
führen als würden diese national entschieden.
Daher müssen Entscheidungen auf europäischer
demokratisch legitimiert sein wie in den Mitgliedsstaaten.
Ebene
vergleichbar
Die CSJ ist daher der Ansicht, dass eine fundamentale Reform der Institutionen
vorgenommen werden muss. Die Erweiterung der Union verschärft deren
Notwendigkeit.
Das Europäische Parlament muss - gemeinsam mit dem Rat - zu einem
wirklichen Gesetzgebungsorgan der Union werden.
Die Einführung eines europaweit einheitlichen Wahlsystems zum
Europäischen Parlament erscheint aus Gründen der gleichwertigen
demokratischen Legitimität aller Abgeordneten als sinnvoll. Ein solches
Wahlsystem sollte sowohl eine repräsentative und gerechte Vertretung der
verschiedenen politischen Landschaften in Europa sicherstellen als auch die
Bildung politischer Mehrheiten sowie eine engere Bindung der Abgeordneten an
ihre Wähler ermöglichen.
Die Bürger sollten auf Wunsch an den nationalen Wahlen des Landes teilnehmen
können, wo sie ihren festen Wohnsitz haben.
Auch sollte die Möglichkeit eines europaweiten Referendums vorgesehen
werden.
Den europäischen Parteien fällt eine wichtige Rolle im Bereich der politischen
Willensbildung zu.
Der Europäische Rat repräsentiert die Mitgliedsstaaten der EU. Er soll eine Art
zweiter Kammer der Union werden. Die Präsidentschaft des Rates durch ein
Mitglied sollte in Zukunft ein Jahr betragen.
Das Beschlussfassungsverfahren im Rat muss demokratischer und effizienter
gestaltet werden. Auch sollte der Rat als Gesetzgebungsorgan öffentlich tagen.
Exekutivfunktionen soll der Rat grundsätzlich nur noch in den Bereichen
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wahrnehmen, die in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit verbleiben. Die
qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat muss Regel werden.
Die Zusammenführung der Arbeit in einem Rat wird am ehesten dem Anspruch
an Transparenz und kohärenter Entscheidungen gerecht.
Die Fachministerräte sollen zu vorbereitenden Ausschüssen des Rates
umgebaut werden.
Die Kommission muss zu einer wirklichen Exekutive der Union ausgebaut
werden. Die Kommission ist die eigentliche Exekutive der Union und vertritt das
gemeinschaftliche Interesse. Sie soll keine Behörde, sondern ein politisches
Organ sein, das, vergleichbar mit einer nationalen Regierung, auch politische
Entscheidungen trifft.
Der Präsident der Kommission sollte in Zukunft vom Europäischen
Parlament gewählt werden. Dadurch wird - die dringend erforderliche - stärkere
Personalisierung erreicht, da die Europäischen Parteien mit eigenen
Spitzenkandidaten für die Kommissionspräsidentschaft zu den Europawahlen
antreten.
Der Präsident der Kommission muss das Recht haben, die Mitglieder der
Kommission nach fachlichen Gesichtspunkten auszuwählen. Die Mitglieder der
Kommission sollten aus der Mitte des Parlamentes bestimmt werden.
Die gesamte Kommission muss vom Parlament und vom Rat mit Mehrheit
bestätigt werden. Sie ist dem Europäischen Parlament als Kollegialorgan
verantwortlich. Die Exekutivfunktionen der Union müssen von der Kommission
wahrgenommen werden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der
Regionen, die im Rahmen des politischen Systems der Europäischen Union als
Schnittstellen zu den nationalen Zivilgesellschaften und zu den Gemeinden,
Regionen oder Gebietskörperschaften fungieren, sollten durch eine Erweiterung
ihrer Funktionen sowie durch die Zuerkennung des Organstatus von der Union
weiterentwickelt werden.
Diese Vertreterversammlungen verleihen nicht nur den besonderen Interessen,
Erwartungen und Vorschlägen der in den Mitgliedstaaten organisierten
gesellschaftlichen Kräfte beziehungsweise der kommunalen und regionalen
Verantwortungsträger gültigen Ausdruck; sie dienen auch der Integration und der
Konsensbildung und bieten -im Sinne der partizipativen DemokratieMitwirkungsmöglichkeiten, ohne in Konkurrenz zum Europäischen Parlament als dem Ort der repräsentativen Demokratie - zu geraten.
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III. Europa träumen
« Es bleibt zu hoffen, dass sich die geeigneten Männer (und Frauen) finden
werden, die diese Aufgabe meistern und das begonnene Werk
fortentwickeln werden, um schliesslich das allen gemeinsame Ziel zu
erreichen : Die europäische Föderation, die zur Bewahrung des Friedens
unerlässlich ist. »
Dr Walter Hallstein, in « Die ZEIT », 1951
Das Streben nach dem globalen Gemeinwohl ist heute die größte
Herausforderung.
In eine globale Ordnungspolitik (global governance) müssen neben den
Regierungen verschiedene Akteure einbezogen werden, die einige Grundwerte
teilen. Die Wirtschaft muss sich bemühen, ihre eigenen langfristigen Interessen
mit dem globalen Gemeinwohl in Einklang zu bringen. Das verantwortungsvolle
Handeln internationaler Nichtregierungsorganisationen ist ein entscheidender
Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung auf globaler Ebene.
Unter den diversen regionalen Zusammenschlüssen ist die Europäische Union
am weitesten vorangeschritten. Die gemeinsame Wahrnehmung von
Souveränität hat in der Europäischen Union einen Grad erreicht, den es
andernorts in der Welt nicht gibt, und dies, obwohl die Mitgliedsstaaten eine
lange Geschichte von Krieg und Gewalt verbindet. Von daher kann sich die EU
effektiver für das Weltgemeinwohl einsetzen.
Jean Monnet vertrat die Ansicht, dass „die Gemeinschaft selbst nur ein
Schritt auf dem Weg zu Organisationsformen für die Welt von morgen ist”.
Daher trägt die Europäische Union eine besondere Verantwortung, sich für das
Anliegen einer gehaltvollen globalen Ordnungspolitik einzusetzen. Für die CSJ
steht fest, dass die Europäische Union und insbesondere ihre Mitgliedsstaaten
zu Vorreitern der Reformen für globale Ordnungspolitik werden müssen,
ausgehend von ihrer einzigartigen geschichtlichen Erfahrung, in der sie Kriege
geführt, Frieden geschlossen und ein bis dato unerreichtes Maß an
Zusammenarbeit verwirklicht haben.
Der Präsident des Konvents hat uns aufgefordert Europa zu träumen. Wir wollen
durch unser politisches Engagement dazu beitragen, dass aus diesem Traum
Wirklichkeit wird.
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