doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
29.6.2011
B7-0386/2011
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht auf der Grundlage von Anhang IV der Rahmenvereinbarung über
die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission
gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung
zur Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2012
Lothar Bisky
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
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In Vielfalt geeint
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B7-0386/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Vorbereitung des Arbeitsprogramms
der Kommission für 2012
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Anhang IV der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen
dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, dem zufolge das
Europäische Parlament berechtigt ist, der Europäischen Kommission zu empfehlen, ihre
Vorschläge und Bemerkungen für das Arbeitsprogramm der Kommission für das folgende
Jahr aufzulisten,
– unter Hinweis auf das neue Element der revidierten Rahmenvereinbarung betreffend die
Ausarbeitung eines zusammenfassenden Berichts, der nicht nur die Prioritäten des
Parlaments enthält, sondern auch eine Bewertung des Arbeitsprogramms der Kommission
des laufenden Jahres,
– unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Konferenz der Ausschussvorsitze
vom 7. Juni 2011,
– unter Hinweis auf seine frühere Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen
Kommission 2011 vom 15.12.2010
– gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union wegen der dramatischen Konsequenzen der
weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise für einige ihrer Mitglieder des EuroWährungsgebiets, insbesondere Griechenland, Portugal und Irland, die hohe
Haushaltsdefizite und Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten bezüglich der
Solvabilität ihrer Staatsfinanzen verzeichnen, mit einer höchst kritischen Situation in
Bezug auf ihre finanzielle und wirtschaftliche Stabilität konfrontiert ist,
B. in der Erwägung, dass alle bisherigen Maßnahmen des Rates, der Kommission und der
Europäischen Zentralbank zur Stabilisierung der Lage, insbesondere die Verschärfung des
Stabilitätspakts, die Situation verschlimmert haben, da sie die Hauptursache, nämlich die
Finanzspekulationen, nicht beseitigten, sondern stattdessen eine strikte Sparpolitik in den
Mitgliedstaaten erzwangen, die erhebliche Kürzungen bei Löhnen, Sozialleistungen und
öffentlichen Ausgaben generell erfordern, als ob die Krise nur die Konsequenz einer
falschen nationalen Politik wäre,
C. in der Erwägung, dass der Widerstand der Bürger gegen diese Sparpolitik mit
Massenprotesten, Generalstreiks und weiteren Formen des Widerstands inzwischen
enorme Ausmaße angenommen hat und weiter zunimmt,
D. in der Erwägung, dass die bereits außerordentlich hohe Armut in der EU in einer der
reichsten Regionen der Welt wegen der tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanzkrise seit
2009 weiter zugenommen, inzwischen ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht hat und 84
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Millionen Menschen, darunter 19 Millionen Kinder, betrifft und dass das
Wohlstandsniveau zwar gestiegen und höher ist als vor der globalen Krise, die
unausgewogene Verteilung des Wohlstands parallel jedoch ebenfalls zugenommen hat,
1. kritisiert, dass mit dem Arbeitsprogramm 2011 der Kommission die neoliberale Politik der
EU verschärft wurde, die weder die Krise verhinderte noch die zugesagten
Verbesserungen in Bezug auf Beschäftigung, Verringerung der Armut, Energieeffizienz
sowie Entwicklung von F&E erbrachte, sondern unter dem Vorwand von Reformen die
Liberalisierungsmaßnahmen verstärkt, die öffentlichen Dienstleistungen reduziert und die
Sozialversicherungssysteme schwächt, was eine zunehmende soziale Polarisierung
bewirkt und die Stabilität unserer Gesellschaften gefährdet;
Wachstum und Arbeitsplätze
2. lehnt die Grundsätze und Regelungen der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU ab,
die den ausgeprägten Ungleichgewichten innerhalb der EU nicht angemessen Rechnung
tragen; kritisiert, dass diese Vorschläge die präventive und korrigierende Komponente des
diskreditierten Stabilitäts- und Wachstumspakts stärken wollen, welche die
Volkswirtschaften vieler Mitgliedstaaten in eine schwere Rezession zu stürzen und sehr
negative Konsequenzen für die meisten europäischen Volkswirtschaften nach sich zu
ziehen droht;
3. unterstreicht die Notwendigkeit, den Stabilitäts- und Wachstumspakt aufzuheben und
stattdessen einen Beschäftigungs- und Wachstumspakt zu schließen, durch den öffentliche
Investitionen gefördert werden;
4. bekräftigt seine nachdrückliche Kritik am neuen Finanzaufsichtsrahmen in der Union;
bedauert, dass mit diesem die tatsächlichen Ursachen der finanziellen Risiken nicht
angegangen werden;
5. kritisiert die fehlende Bereitschaft der EU, Hedgefonds und Private Equity zu regulieren
und einzudämmen, obwohl diese durch die Ausweitung der Risiken auf Makroebene
erheblich zu der Krise beigetragen haben; weist darauf hin, dass Private EquityGesellschaften verantwortlich sind für das massive Ausschlachten von Unternehmen, den
Verlust zahlloser Arbeitsplätze und die Insolvenz vieler Unternehmen in der EU; kritisiert
mit Nachdruck, dass die neue EU-Verordnung für Hedgefonds und Private Equity darauf
abzielt, diese schädlichen Produkte zu standardisieren und diesbezüglich Rechtssicherheit
zu schaffen statt ihre Nutzung einzudämmen;
6. betont, dass die Vorschriften für Ratingagenturen verschärft und die Aufsicht über sie
weltweit verbessert werden müssen; fordert die Einrichtung einer europäischen
öffentlichen Behörde, um die Interessenkonflikte zu überwinden, die die Beurteilung der
Kreditwürdigkeit behindern;
7. kritisiert nachdrücklich, dass die Kommission und der Rat im Rahmen der von EU und
IWF aufgelegten „Rettungspakete“ Maßnahmen beschlossen haben, durch die sie die
Auszahlung von Mitteln von der Kürzung der Mindestlöhne, einer verringerten Rigidität
bei den Löhnen, einer Senkung der Rentenansprüche, einer Flexibilisierung der
Arbeitsmärkte und einer stärkeren Anpassung der Löhne an die Produktivität auf
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Unternehmensebene abhängig machten, einschließlich einer Reform der Schlichtungsund Tarifverhandlungssysteme; weist darauf hin, dass diese Politiken eine
schwerwiegende Verletzung der Rechte auf sozialen Dialog und Tarifverhandlungen
darstellen;
8. betont, dass jegliche finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten an die Beachtung der
Grundsätze des Europäischen Sozialmodells, die konsequente Vermeidung von
Kürzungen im öffentlichen Sektor und deflationären Lohnstopps usw. gebunden und
zeitlich so abgestimmt sein muss, dass prozyklische finanzpolitische Sparmaßnahmen
vermieden werden;
Beschäftigung und Soziales
9. fordert im Kontext der nächsten Vertragsänderung die Verankerung einer Klausel über
den sozialen Fortschritt im Primärrecht der EU;
10. warnt die Kommission vor einem Vorschlag zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie, der
erneut darauf abzielt, deren Bestimmungen gemäß ihrer Mitteilung zur zweiten Phase der
Konsultation der Sozialpartner zu verwässern;
11. fordert die Kommission auf, unverzüglich Verstoßverfahren gegen die Mitgliedstaaten
einzuleiten, die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs über
Bereitschaftsdienst und Ausgleichsruhezeit nicht uneingeschränkt umgesetzt haben,
ebenso gegen die Mitgliedstaaten, die die EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der
Arbeitszeiten im Straßenverkehr nicht respektieren;
12. betont, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie und die Beschäftigungspolitischen
Leitlinien für den nächsten Zyklus 2013–2016 nicht auf dem Flexicurity-Konzept beruhen
dürfen, sondern vielmehr von dem Konzept der „guten Arbeit“ als dem wesentlichen
Bezugspunkt ausgehen sollten, wobei besonders auf die Förderung der
Arbeitsplatzqualität, eine verbesserte soziale Sicherheit und soziale Einbindung, eine
Verstärkung der bestehenden Arbeitnehmerrechte und die Einführung neuer
diesbezüglicher Rechte, die Förderung eines optimierten sozialen Risikomanagements und
die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geachtet werden soll; betont, dass die
Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen ergreifen sollten, um prekäre und atypische
Arbeitsverhältnisse schrittweise umzuwandeln;
13. betont, dass die lebenslange Weiterentwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten am
besten durch ein an den Rechten orientiertes Konzept für eine aktive
Beschäftigungspolitik und lebenslanges Lernen, umfassenden Schutz der Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz, universelle und gleiche Sozial- und Arbeitnehmerrechte für
alle, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit und die Vereinbarkeit
von Berufs- und Privatleben, die Verbesserung der Qualität der Beschäftigung und des
Wohlbefindens am Arbeitsplatz statt durch ein Konzept zur Förderung der
Arbeitnehmermobilität und des Flexicurity-Ansatzes begünstigt wird; betont, dass die
Agenda der EU für Qualifikationen und Arbeitsplätze eng verknüpft werden muss mit
soliden Maßnahmen auf Angebots- und Nachfrageseite zur Förderung einer ökologischen
und sozialen Volkswirtschaft sowie einschlägigen industrie- und regionalpolitischen
Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung statt einer reinen Strategie der Antizipation
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des Wandels Vorschub zu leisten; fordert die Kommission auf, eine
Gemeinschaftsstrategie zu initiieren, in deren Rahmen Maßnahmen vorgeschlagen
werden, die die Schaffung von ökologisch und sozial nachhaltigen Arbeitsplätzen in der
„grünen“ und „weißen“ Wirtschaft begünstigen;
14. betont die Bedeutung von Dienstleistungen betreffend Soziales, Gesundheit, Fürsorge und
Bildung bei der Überwindung von Qualifikationsdefiziten, der Förderung der sozialen
Integration der Bürger und der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung;
verweist auf ihr Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und fordert solide und
nachhaltige Investitionen in diese entscheidenden Dienstleistungen und Infrastrukturen
bzw. deren Weiterentwicklung; erwartet mit Spannung das Aktionsprogramm der
Kommission zur Behebung des derzeitigen Mangels an Arbeitnehmern im
Gesundheitswesen;
15. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Europäische Jugendgarantie zu
unterbreiten, die jedem jungen Menschen in der EU das Recht auf einen geeigneten gut
bezahlten Arbeitsplatz entsprechend seinen Qualifikationen und Fähigkeiten, eine Lehre,
eine Fortbildung oder eine kombinierte Beschäftigung und Ausbildung unmittelbar nach
Eintritt der Arbeitslosigkeit garantiert, fordert darüber hinaus ein Aktionsprogramm der
Gemeinschaft zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;
16. empfiehlt mit Blick auf die neue Verordnung des Europäischen Sozialfonds (ESF) für
2014-2020, die Mittelausstattung des ESF zu verdoppeln, damit die zunehmenden
Aufgaben des ESF betreffend die Förderung der Bekämpfung der Armut und der sozialen
Ausgrenzung, die Begünstigung neuer Fähigkeiten und Arbeitsplätze, eines qualitativ
hochwertigen Bildungs- und Ausbildungswesens angemessenen finanziert werden
können;
Verkehr
17. lehnt jegliche weitere Privatisierung und Liberalisierung des Verkehrssektors mit dem
Ziel der Vollendung des Binnenmarkts ab, während weiterhin unklar ist, welche
Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der sozialen Probleme in allen Verkehrsarten
unter Vermeidung von Sozialdumping unterbreitet werden sollen;
18. äußert Sorge über das Flughafen-Paket, mit dem beabsichtigt wird, den Wettbewerb
auszuweiten, indem Bestimmungen erlassen werden, die funktionelle Luftraumblöcke und
das Programm SESAR unterstützen; vertritt die Auffassung, dass die Praxis gezeigt hat,
dass Privatisierung und Wettbewerb nicht zur Verbesserung der Sicherheit und zur
Stärkung der Rechte der Passagiere beitragen, sondern weniger Sicherheit und die
Verschlechterung der sozialen Rechte für Arbeitnehmer in diesem Sektor mit sich
bringen;
19. lehnt das Konzept der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ab, mit
dem unter dem Vorwand der Schaffung eines Binnenmarkts durch eine Neufassung der
bestehenden Richtlinien beabsichtigt wird, den öffentlichen Verkehr dem Wettbewerb zu
unterwerfen, die Privatisierung zu fördern und die Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
zu entkoppeln, was eine konkrete Fragmentierung von Arbeitsplätzen und damit
zusammenhängender Fachkenntnis in Bezug auf die Sicherheit im Schienenverkehr mit
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sich bringen wird;
20. betont, dass eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Eisenbahnagentur die Sicherheit
und die Verlässlichkeit der Zertifizierung von Fahrzeugen nur verbessern könnte, wenn
sie auf bewährten Praktiken und von den nationalen Sicherheitsbehörden bereits
beschlossenen Bestimmungen basieren und eine Harmonisierung der einschlägigen
Erfordernisse auf hohem Niveau einschließen würde, nicht jedoch als Behinderung des
Eisenbahnverkehrs begriffen würde;
Reform der GAP
21. ist der Auffassung, dass im Rahmen der derzeitigen Reform der GAP faire Preise für
kleine und mittlere Landwirte und Familienbetriebe Vorrang haben müssen, außerdem
eine transparente Nahrungsmittelkette und Maßnahmen zur Eindämmung der
missbräuchlichen Kaufkraft multinationaler Konzerne sichergestellt werden müssen,
wobei Beihilfen so eng wie möglich mit der Produktion verknüpft und gerecht auf
Erzeuger und Länder verteilt sowie Obergrenzen und einer Modulation unterliegen
sollten; ist der Ansicht, dass die Hauptziele der GAP darin bestehen sollten, die
Nahrungsmittelerzeugung auf dem gesamten Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten mit
Blick auf Ernährungssicherheit und Souveränität zu steigern, gleichzeitig jedoch den
bestmöglichen Tierschutz sowie die höchsten Umwelt- und
Lebensmittelsicherheitsstandards zu gewährleisten, wobei zusätzlich mit jeder Reform der
GAP angestrebt werden sollte, die Landwirtschaften von Drittländern nicht zu behindern;
Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik:
22. weist erneut darauf hin, dass die neue Gemeinsame Fischereipolitik die Modernisierung
und nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors fördern sollte, um seine
sozioökonomische Lebensfähigkeit, die Nachhaltigkeit der Ressourcen, die Erhaltung und
Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der im
Fischereisektor Beschäftigten zu gewährleisten;
23. fordert Maßnahmen zur Erhöhung der Preise für die Erstvermarktung von
Fischereierzeugnissen und der Einkommen der im Fischereisektor Beschäftigten,
Subventionen oder Ausgleichzahlungen für die Beschäftigten, die von den
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Auffüllpläne, den mehrjährigen
Bewirtschaftungsplänen und den Maßnahmen zum Schutz der Ökosysteme betroffen sind;
24. bekräftigt, dass die GFP den besonderen Merkmalen der kleinen Küstenfischerei
Rechnung tragen und prüfen muss, inwieweit die vorhandenen Instrumente den
Erfordernissen des Sektors entsprechen bzw. angepasst werden müssen;
25. fordert im Hinblick auf die örtliche Bewirtschaftung Maßnahmen zur Gewährleistung der
nationalen Souveränität in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten und
ihrer Fischereiressourcen; ist der Auffassung, dass die 12-Meilen-Zone als Gebiet
ausschließlichen Zugangs für die nationale Flotte des jeweiligen Mitgliedstaats
beibehalten werden sollte; empfiehlt die Prüfung der Möglichkeit zur Ausweitung auf
angrenzende Gebiete entsprechend den Festlandsockeln;
26. lehnt jedwede Privatisierung der Fischereiressourcen ab, auch die Übertragbarkeit der
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Fangquoten, die Quotenmärkte in den Mitgliedstaaten entstehen ließe, die die traditionelle
Fischerei erheblich behindern würden;
Klimawandel
27. weist darauf hin, dass die weltweite Wirtschafskrise nicht als Ausrede für Untätigkeit oder
die Verweigerung der Klimagerechtigkeit dienen kann und darf; weist erneut darauf hin,
dass die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft eine wichtige Rolle bei der
Bewältigung der gegenwärtigen Krise spielt; fordert deshalb grüne Innovationen als Basis
des industriellen Wandels im Sinne eines nachhaltigen Wachstums, wodurch
umweltfreundliche Technologien gefördert werden, die Energieabhängigkeit verringert
wird, die Arbeitsplätze gesichert werden und der soziale und wirtschaftliche
Zusammenhalt in den Entwicklungsländern wie auch in den Industriestaaten gewährleistet
wird;
28. fordert im Hinblick auf die Vermeidung weiterer Kosten aufgrund des Klimawandels
dringend ambitionierte klima- und energiepolitische Maßnahmen im Rahmen einer
Initiative der Kommission zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als
40 % bis 2020 und um mindestens 95 % bis 2050 gegenüber den Werten von 1990, um
den weltweiten durchschnittlichen Temperaturanstieg auf 1,5°C gegenüber dem
vorindustriellen Wert zu beschränken;
29. fordert, dass für die EU bis 2020 ein verbindliches Ziel von 20 % des Energieverbrauchs
der EU aus erneuerbaren Energiequellen festgesetzt wird; fordert verbindliche konkrete
Maßnahmen für die Vorgabe von Leitlinien zur Verbesserung der Energieeffizienz im
Zusammenhang mit erneuerbaren Energiequellen;
30. fordert die Kommission auf, den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung und
das Emissionshandelssystem zu überarbeiten, welche dem Ziel der Verringerung der CO2Emissionen in der EU und weltweit derzeit erheblich entgegenwirken; weist darauf hin,
dass nennenswerte Emissionsverringerungen in der EU angestrebt werden sollten, ohne
auf Marktinstrumente oder Flexibilitätsmechanismen zurückzugreifen;
31. fordert die Kommission auf, zusätzlich zu ambitiösen Zielsetzungen im Bereich der
Anpassung an den Klimawandel Projekte vorzuschlagen, mit denen die EU und die
Industriestaaten die Einführung nachhaltiger und wirksamer Technologien in den
Entwicklungsländern durch geeignete finanzielle, technische und technologische
Unterstützung beim Kapazitätenaufbau fördern, ohne die Entwicklungsländer zum Erwerb
teurer Patente zu verpflichten;
32. bedauert, dass der Vorschlag für die Revision der Verordnung über fluorierte
Treibhausgase, der ursprünglich als Legislativvorschlag für Dezember 2011 aufgeführt
wurde, in den nichtlegislativen Teil des fortlaufenden Programms der Kommission
heruntergestuft wurde; fordert die Kommission auf, eine Revision der Vorschriften für
fluorierte Treibhausgase vorzulegen und Vorschläge zu unterbreiten, um rasch den
Ausstieg aus Erzeugung und Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen einzuleiten, das
Auslaufen von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen in verschiedenen
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Produkten und Anwendungen zu beschleunigen und entsorgten Produkten und
Ausrüstungen die Treibhausgase, die das Ozon in der Stratosphäre zerstören, zu entziehen
und es unschädlich zu machen;
33. fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge zu Nicht-CO2-Emissionen aus der
Luftfahrt sowie Legislativvorschläge zur Bekämpfung von CO2-Emissionen aus dem
Seeverkehr vorzulegen, insbesondere in Form von Maßnahmen zur Einbeziehung der
Emissionen aus dem Seeverkehr in die Verpflichtung der EU zur Senkung der
Treibhausgase;
Umweltpolitik
34. fordert eine Bewertung der REACH-Verordnung im Hinblick auf Legislativvorschläge,
deren Annahme dem Mitentscheidungsverfahren unterworfen ist, einschließlich einer
Prüfung des Geltungsbereichs der REACH-Verordnung (bis 2012), einer Prüfung der
Ausweitung des Geltungsbereichs strengerer Zulassungsbedingungen für endokrine
Disruptoren (bis 2013) sowie einer Prüfung der Verpflichtung zur Durchführung einer
chemischen Sicherheitsbewertung und zur Erstellung eines chemischen
Sicherheitsberichts über bestimmte krebserzeugende, erbgutverändernde oder
fortpflanzungsgefährdende Stoffe (bis 2014);
35. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie über die
Asbestentsorgung vorzulegen, einschließlich der kontrollierten Entsorgung von
Asbestfasern und der Dekontamination oder Entsorgung von asbesthaltigen Materialien
im Hinblick auf ihre vollständige Vernichtung; erinnert in diesem Zusammenhang an
seine Entschließung zur REACH-Verordnung vom 7. Mai 2009, insbesondere Ziffer 8;
36. bekundet seine Besorgnis darüber, dass der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie
98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, der
ursprünglich im Arbeitsprogramm 2011 vorgesehen war, ohne Angabe eines neuen
Termins aus dem fortlaufenden Programm gestrichen wurde;
37. fordert dringend ein Follow-up der Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre in der EU
und ein ambitioniertes Konzept als im Arbeitsprogramm für 2011; fordert die
Kommission im Hinblick auf die Wechselwirkungen zwischen Dürren, Waldbränden und
Desertifikation auf, nach dem Vorbild der Hochwasserrichtlinie eine Richtlinie für eine
EU-Strategie für Wasserknappheit, Dürre und Anpassung an den Klimawandel
vorzulegen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
Legislativvorschläge vorzulegen und Initiativen durchzuführen, um die Wälder zu
schützen und Waldbrände zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, eine Richtlinie über
die Wassereffizienz von Gebäuden in Verbindung mit dem Modell für die Erhaltung der
Wasserressourcen in der EU vorzulegen;
38. betont, dass die Ziele der EU auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt für 2010 nie
erreicht wurden und dass die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Verlusts
an biologischer Vielfalt und des Rückgangs der Ökosystemleistungen bereits spürbar sind;
betont, dass in der EU nur 17 % der Lebensräume und Arten und 11 % der wesentlichen
Ökosysteme in einem guten Zustand sind; ist der Auffassung, dass die Strategie der EU
für die biologische Vielfalt mit Blick auf 2020 keine grundlegenden Lösungen zum
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Schutz der biologischen Vielfalt bietet und wegen des Mangels an konkreten
Verpflichtungen ihr Ziel verfehlt; bekräftigt, wie wichtig es ist, den Verlust an
biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU bis
2020, einzudämmen, und fordert die Integration des Schutzes der biologischen Vielfalt in
andere EU-Maßnahmen sowie eine angemessene Finanzierung;
Lebensmittelsicherheit
39. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag für ein Verbot des
Inverkehrbringens von aus Klontieren und deren Nachkommen gewonnenen
Lebensmitteln vorzulegen;
40. fordert die Überprüfung der Verordnung Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen entlang
der Nahrungsmittelkette; bedauert, dass die Kommission seit der Veröffentlichung des
Berichts über die Durchführung von amtlichen Kontrollen (KOM(2010)0441) keinen
Legislativvorschlag angekündigt hat;
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
41. vermerkt den Erfolg der derzeitigen Programme im Bereich Bildung, Jugend und
Bürgerschaft und fordert die Kommission auf, umfangreiche Haushaltsmittel
bereitzustellen, um den zunehmenden Anträgen auf Teilnahme mit Blick auf einen
gleichberechtigteren Zugang aller sozioökonomischen Schichten zu diesen Programmen
zu entsprechen;
42. betont, dass erhebliche öffentliche Finanzmittel wesentlich sind, um eine qualitativ
hochwertige Bildung sicherzustellen, zu der alle Bürger einen gleichberechtigten Zugang
haben, und ermutigt die Mitgliedstaaten daher, umfassende Investitionen in die öffentliche
Bildung zu tätigen; weist darauf hin, dass diese Investitionen verknüpft werden sollten mit
ebenso wesentlichen Investitionen in sozialpolitische Maßnahmen, um eine
Diskriminierung beim Zugang auszuräumen und gleiche Ergebnisse für alle Bürger
insbesondere in Bezug auf die Beschäftigung zu gewährleisten;
43. stellt fest, dass die Umsetzung des Bologna-Prozesses zu einer Verschlechterung der
Qualität von Hochschuldiplomen führte, an die sich die nicht zufriedenstellende berufliche
Integration der Hochschulabgänger anschließt; ist der festen Überzeugung, dass sich die
Modernisierung der weiterführenden Bildung auf die Qualität der wissenschaftlichen
Kenntnisse konzentrieren sollte, die durch das Instrument des lebenslangen Lernens
global, effizient und leicht aktualisierbar sind; ist in diesem Sinne der Ansicht, dass
umfangreiche öffentliche Finanzmittel wesentlich sind, zu denen alle Bürger
gleichberechtigten Zugang haben, und ermutigt die Mitgliedstaaten deshalb, umfangreiche
Investitionen für das öffentliche Bildungswesen zu tätigen; stellt fest, dass diese
Investitionen verknüpft werden sollten mit ebenso wesentlichen Investitionen in
sozialpolitische Maßnahmen, um eine Diskriminierung beim Zugang auszuräumen und
gleiche Ergebnisse für alle Bürger insbesondere in Bezug auf die Beschäftigung zu
gewährleisten;
44. nimmt Kenntnis von der Bedeutung der derzeitigen Programme im Bereich der
audiovisuellen Politik und der Kultur in Bezug auf Kapazitäten für Kreativität und
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Innovation; bedauert die in mehreren Mitgliedstaaten vorgenommenen erheblichen
Haushaltskürzungen in diesen Bereichen und ist der Ansicht, dass die solide Tradition
einer öffentlichen Finanzierung der Künste in ganz Europa einen Unterschied für
Diversität, Erreichbarkeit und Qualität der Künste für die Bürger bedeutet;
45. erachtet die kulturelle Vielfalt als ein inhärentes Gemeingut und ist der festen
Überzeugung, dass Kultur nicht den Freihandelsnormen unterliegen sollte, da kulturelle
Güter oft Ausdruck externer Werte sind, die mit Marktpreisen nicht erfasst werden
können; fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Achtung der Grundsätze des
UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen von 2005 zu überwachen;
46. bedauert die umfangreiche Kommerzialisierung des Sports und betont, dass eine
europäische Dimension des Sports sich auf den Sport als Instrument für die persönliche
Entwicklung, die Förderung einer gesünderen Lebensweise und die Begünstigung
gegenseitigen Verständnisses und sozialer Integration konzentrieren sollte; erachtet die
Freiwilligentätigkeit im sportlichen Bereich ebenfalls als wesentlich;
Bürgerliche Freiheiten
47. bedauert, dass die im Rahmen des RFSR und des Stockholmer Programms
angenommenen und umgesetzten Maßnahmen zur Verankerung eines exzessiven
Sicherheitskonzepts geführt haben, das die Grundrechte, darunter das Recht auf
Privatsphäre und freie Meinungsäußerung, einschränkt; lehnt den unverhältnismäßigen
Charakter von Sicherheitsmaßnahmen ab, die zu einer immer umfassenderen
Überwachung und Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sowie Verstößen gegen die
persönliche und kollektive Integrität der Bürger führen, ohne die wahren Ursachen der
Gewalt zu bekämpfen;
48. weist erneut den repressiven Charakter der EU-Einwanderungspolitik zurück; fordert
deshalb neue Initiativen, die das Augenmerk verstärkt auf legale
Einwanderungsmöglichkeiten für Migranten und die Verabschiedung einer Charta der
Rechte der Einwanderer sowie die Regularisierung der Einwanderer, die bereits in der EU
leben und arbeiten, legen;
49. begrüßt den Vorschlag für einen neuen umfassenden EU-Rechtsrahmen zum Schutz
personenbezogener Daten, der die gegenwärtig fehlende Kohärenz bei den
Datenschutzbestimmungen der früheren Säulenstrukturen beseitigen und die
grundlegenden Datenschutzprinzipien wie Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit,
Transparenz, informationelle Selbstbestimmung, Datenminimierung, Vorratsspeicherung
von Daten und Zugangsrecht herausstellen sollte;
Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter
50. fordert eine großangelegte Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, eine
Richtlinie der Gewalt gegen Frauen und ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung zur
Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, wie bereits vom Europäischen Parlament verlangt,
wobei diese Strategie alle Formen von Gewalt gegen Frauen einbeziehen sollte und es
keinen gesonderten Aktionsplan z.B. gegen die Genitalverstümmelung von Frauen geben
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sollte, sondern alle verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen in eine
allumfassende und wirksame Strategie einbezogen werden sollten, basierend auf den
Rechten der Frau und ausgehend von der Pekinger Aktionsplattform und anderen
einschlägigen UN-Dokumenten; unterstreicht die Notwendigkeit, die Mittel des
Programms Daphne im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten bzw. künftig zu erhöhen;
51. ist der Auffassung, dass die Migrations- und Asylpolitik der EU unter
geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten erhebliche Mängel aufweist und dass mehrere
Probleme angegangen werden müssen, so das Recht auf Familienzusammenführung und
das Recht auf Asyl aus Gründen einer geschlechterspezifischen Verfolgung;
52. weist darauf hin, dass Arbeitslosigkeit und soziale Härten infolge der Wirtschaftskrise und
der Sparmaßnahmen im öffentlichen Sektor in einer Reihe von Mitgliedstaaten weiter
zunehmen und dass jüngere und ältere Menschen, Frauen und Männer und deren
Familienangehörige hiervon in unterschiedlicher Weise betroffen sind, und fordert
deshalb die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement zu verstärken
und spezielle Maßnahmen zur Beseitigung von Armut und zur Bekämpfung sozialer
Ausgrenzung, insbesondere von Frauenarmut und deren Auswirkungen auf die Familien,
zu ergreifen, da Armut und soziale Ausgrenzung einen Verstoß gegen die Menschenrechte
darstellen und mindestens einer von sechs europäischen Bürgern davon betroffen ist;
53. weist darauf hin, dass die EU sich stärker für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und
1820 des UN-Sicherheitsrates einsetzen muss, die die beiden wesentlichen Instrumente für
geschlechterspezifische Fragen in Krieg und Frieden sind und auf allen Ebenen der EUPolitik umgesetzt werden müssen, insbesondere bei der Entwicklung von Instrumenten
und Maßnahmen im Rahmen des EAD und der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik;
Rechte des geistigen Eigentums
54. fordert die Kommission ein, auf umfassende Strategie in Bezug auf die Rechte des
geistigen Eigentums vorzulegen, die alle einschlägigen Aspekte, einschließlich der
Durchsetzung, berücksichtigt; betont, dass bei allen Maßnahmen zur Durchsetzung der
Rechte des geistigen Eigentums die Europäische Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten, darunter Artikel 10, Artikel 8 und Artikel 6,
gewahrt bleiben muss und dass diese Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und einer
demokratischen Gesellschaft angemessen sein müssen;
55. fordert die Kommission auf, gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 2004/48/EG einen
Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie einschließlich einer Bewertung der
Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen sowie einer Evaluierung ihrer Auswirkungen
auf die Innovation und die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu erstellen;
56. ersucht die Kommission, nichtkommerzielle Tauschbörsen im Zusammenhang mit
alternativen Vergütungssystemen anzuerkennen, einschließlich der Schaffung einer neuen
Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf das Recht der Zugänglichmachung und das
Recht der Vervielfältigung;
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Auswärtige Angelegenheiten
57. kritisiert die Tatsache, dass die Planung der Maßnahmen in Bezug auf die
Außenbeziehungen seit der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes noch
weniger transparent ist, da der EAD keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt; fordert
die Kommission auf, dem Europäischen Parlament ab dem nächsten Jahr parallel zum
Arbeitsprogramm der Kommission die detaillierte politische Agenda für die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik vorzulegen;
58. stellt besorgt fest, dass 2010 gezeigt hat, dass keine Verbesserung in Bezug auf
demokratische Überprüfung und vorherige Konsultation des Europäischen Parlaments
bezüglich der externen Maßnahmen der EU zu verzeichnen ist; fordert die Kommission
auf, einen umfassenden Zugang zu allen einschlägigen Informationen zu gewährleisten;
59. begrüßt die Demokratiebewegungen in Nordafrika und im Nahen Osten und fordert die
Kommission in Anbetracht dieser Bewegungen auf, ihr Konzept für diese Regionen
grundlegend zu überprüfen und Maßnahmen zur Unterstützung des Handels mit ihnen
einzuleiten, die auf den Erfordernissen der Mehrheit der Bevölkerung basieren;
Sicherheit und Verteidigung
60. weist darauf hin, dass die EU zivilen Charakter hat und daher strikt getrennt von der
NATO operieren sollte, weshalb die zivil-militärische Zusammenarbeit unverzüglich
eingestellt werden muss und alle Militärausgaben für zivile Zwecke verwendet werden
sollten;
Internationaler Handel
61. stellt fest, dass die Kommission endlich einen Vorschlag für eine geänderte Verordnung
über das Schema Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) vorgelegt und in Bezug auf die
Mitentscheidungsrechte des Parlaments den Kompromiss respektiert hat, der zum Erlass
der Verlängerungsverordnung führte, und die entsprechenden Bestimmungen des
delegierten Rechtsakts in den neuen Vorschlag aufgenommen hat; bedauert, dass der
Entwurf der neuen Verordnung den Forderungen des Parlaments in Bezug auf geänderte
Ursprungsregeln und insbesondere ergänzende technische Hilfe nicht entspricht; fordert
eine Ausweitung der Rolle des Parlaments in Bezug auf Beschlüsse betreffend
Empfängerländer; betont, dass entgegen dem Vorschlag der Kommission das ASP der EU
weiterhin ehrgeizig sein und kein Entwicklungsland nur deshalb aus dem ASP
ausgeschlossen werden sollte, weil es ein durchschnittliches jährliches Pro-KopfEinkommen von 4.000 Dollar oder mehr erreicht hat;
62. weist darauf hin, dass es in Bezug auf öffentliche Ausschreibungen im Ausland erwartet,
dass die Kommission ein neues Instrument vorstellt, das insbesondere für KMU
Symmetrie und Transparenz in öffentlichen Auftragsvergabeverfahren mit
Industrieländern und großen Schwellenländern sicherstellt und gleichzeitig die
Notwendigkeit einer besonderen und differenzierten Behandlung von
Entwicklungsländern und die Multifunktionalität der Auftragsvergabe umfassend
gewährleistet; hebt hervor, dass jegliche Bestimmung ausgeschlossen werden sollte, die
den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen gefährden oder die Entwicklung des
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öffentlichen Diensts in die öffentliche Auftragsvergabe betreffenden Kapiteln
internationaler Handelsabkommen begrenzen könnte;
63. nimmt die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, eine Mitteilung zu Handel und
Entwicklung vorzulegen; fordert, dass die Hauptziele der internationalen Handelspolitik
der EU darin bestehen sollten, im Interesse aller Bürger einen Beitrag zu leisten zu einer
nachhaltigen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage
eines fairen Handels und einer wirtschaftlichen Entwicklung im Einklang mit den
höchsten Standards in Bezug auf Gesundheit und Umweltschutz, menschenwürdige
Arbeitsplätze, Sozialnormen, Menschenrechte und kulturelle Vielfalt;
64. unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Kommission, der Nachhaltigkeit
gewidmete Kapitel in alle derzeit verhandelten Handelsabkommen aufzunehmen; fordert
die Aussetzung der Handelsabkommen und der Verhandlungen mit Ländern, die
grundlegende Demokratie-, Menschen- und Arbeitsrechte verletzen; fordert
nachdrücklich, dass das Parlament und die Zivilgesellschaft weiter in die laufenden
Verhandlungen und in die Definition der Verhandlungsmandate für
Investitionsabkommen mit China, dem Mercosur, Russland und der Ukraine einbezogen
werden sollten;
65. fordert die Kommission auf, in ihr Arbeitsprogramm die Ankündigung aufzunehmen,
entschieden gegen die zunehmende Spekulation auf Lebensmittel und andere wichtige
Rohstoffe sowie die daraus resultierende Volatilität der Lebensmittelpreise und anderer
Erzeugnisse des täglichen Bedarfs vorzugehen; weist darauf hin, dass das Recht auf
Nahrung und die Nahrungsmittelsouveränität respektiert werden müssen;
Entwicklung
66. fordert die Kommission auf, in ihrem Legislativvorschlag für eine verstärkte europäische
Katastrophenabwehr die Notwendigkeit zu berücksichtigen, eine formelle Unterscheidung
zwischen den Mandaten militärischer und humanitärer Gremien aufrechtzuerhalten;
fordert, dass ausschließlich zivile Katastrophenschutz- und humanitäre Hilfskapazitäten
zur optimalen Koordination und Durchführung des EU-Katastrophenmanagements aufund ausgebaut werden, damit eine effektive zivile Katastrophen- und Krisenhilfe geleistet
werden kann; fordert die Aufstockung von Mitteln und den Ausbau der Kapazitäten und
Ressourcen, um ausschließlich zivile humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz zu
garantieren;
67. begrüßt die beiden Mitteilungen der Kommission zu Ernährungssicherheit und
Nahrungsmittelhilfe; verweist auf die Notwendigkeit einer EU-Rahmenregelung für
Maßnahmen in Bezug auf Lebensmittel- und Ernährungssicherheit mit dem „Recht auf
Nahrung“ als Eckpfeiler, die kohärent und koordiniert umgesetzt werden muss, um besser
gegen die Ursachen von Hunger und Ernährungsunsicherheit vorzugehen; fordert, dass
das Konzept der Nahrungsmittelsouveränität, die als die Fähigkeit eines Landes oder einer
Region definiert ist, die eigenen politischen Ziele, Prioritäten und Strategien im Bereich
Landwirtschaft und Ernährung demokratisch umzusetzen, anerkannt wird; fordert
konkrete Maßnahmen, um wirksam gegen Finanzspekulationen auf Getreide und
Nahrungsmittel vorzugehen;
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68. fordert eine legislative Initiative der Kommission mit Blick auf Transparenz im Bergbau
in Entwicklungsländern durch rechtsverbindliche Maßnahmen auf EU-Ebene im Einklang
mit den Verpflichtungen der EU in Bezug auf eine kohärente Entwicklungspolitik; betont,
dass die Rohstoffstrategie der EU die legitimen Rechte der Entwicklungsländer nicht
beeinträchtigen sollte; fordert die Kommission auf, in ihrem Legislativvorschlag
verbindliche Maßnahmen aufzunehmen, um die unmittelbare Haftung und Fürsorgepflicht
europäischer Unternehmen für deren Handeln in Entwicklungsländern zu verstärken;
Haushalt
69. bedauert, dass im Kommissionsvorschlag weder dem sozialen und territorialen
Zusammenhalt Vorrang eingeräumt wird, um adäquat die Erfordernisse zu bewältigen, die
durch die aktuelle Sozial-, Wirtschafts- und Finanzkrise entstanden sind, noch die
schwierige Situation in mehreren Mitgliedstaaten effizient angegangen wird; fordert in
diesem Kontext nachdrücklich, dass die Synergien zwischen den verschiedenen EUProgrammen und -aktionen gestärkt werden, die darauf abzielen, die Auswirkungen der
Krise zu bekämpfen und Beschäftigung und Wachstum durch die Entwicklung
ressourcenschonender Technologien zu fördern;
70. bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Rückgang der öffentlichen Investitionen und die
Desintegration wesentlicher öffentlicher Dienste die Konsequenz der Sparpolitik der EU
und der Mitgliedstaaten sind; fordert nachdrücklich, dass diesem Trend entgegengewirkt
wird, und ist der festen Überzeugung, dass die Verstärkung der Investitionen auf Ebene
der EU und auf nationaler Ebene garantiert werden muss; ist der Ansicht, dass Einigung
über eine Revision des MFR erzielt werden muss, wenn der zusätzliche Finanzbedarf für
ITER berücksichtigt werden soll; betont, dass die Finanzierung von ITER die Umsetzung
der mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramme und die Finanzierung der
Maßnahmen nicht gefährden darf, mit denen die Auswirkungen der Krise bekämpft sowie
Wachstum und Beschäftigung, insbesondere junger Menschen, gefördert werden sollen;
71. bedauert zutiefst, dass die Kommission ein ablehnendes Signal an Flüchtlinge sendet,
indem sie die Mittel für den Außengrenzenfonds und den Europäischen Rückkehrfonds
erheblich anhebt; wiederholt, dass die EU ihre Unterstützung verstärken und eine offene
Strategie in Bezug auf die Mobilität der Menschen im südlichen Mittelmeerraum
verfolgen muss, insbesondere in Anbetracht der Volksaufstände, der Hoffnung auf
Revolution und Modernität in der arabischen Welt, vor allem durch eine beträchtliche
Aufstockung der Mittel für den Europäischen Flüchtlingsfonds und den Kooperationsund Entwicklungsfonds;
72. weist darauf hin, dass die EU eine starke parlamentarische Dimension benötigt, die den
demokratischen Charakter und die Transparenz des EU-Haushaltsverfahrens verbessern
kann, und betont, dass das Europäische Parlament in die künftigen
Verfahrensverhandlungen zum MFR, was die Ausgaben und die allgemeinere Debatte
über die Revision des Eigenmittelsystems angeht, einbezogen werden muss;
Konstitutionelle Fragen
73. begrüßt als ersten Schritt das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Parlament und
Kommission über das Transparenzregister und die Perspektiven für dessen rasche
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Einführung in der Hoffnung auf eine künftige Beteiligung des Rates; fordert die
Kommission auf, sich darauf zu konzentrieren, dass das Register für alle
Interessenvertreter obligatorisch wird, und strengere Vorschriften für die Offenlegung
finanzieller Interessen bei der anstehenden Revision des Registers zu verankern;
74. erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, ihren Verhaltenskodex für
Kommissionsmitglieder zu überarbeiten und insbesondere wirksam gegen die
„Drehtürproblematik“ vorzugehen; fordert darüber hinaus, dass die Vorschriften
betreffend finanzielle Erklärungen der Kommissionsmitglieder verschärft werden;
75. erinnert die Kommission erneut an ihre Verpflichtung, für mehr Transparenz und Zugang
zu Dokumenten zu sorgen, und fordert sie auf, unverzüglich einen neuen Vorschlag für
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorzulegen;
76. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
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