EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014 Plenarsitzungsdokument 29.6.2011 B7-0386/2011 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht auf der Grundlage von Anhang IV der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung zur Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2012 Lothar Bisky im Namen der GUE/NGL-Fraktion RE\872103DE.doc DE PE465.712v01-00 In Vielfalt geeint DE B7-0386/2011 Entschließung des Europäischen Parlaments zur Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2012 Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf Anhang IV der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, dem zufolge das Europäische Parlament berechtigt ist, der Europäischen Kommission zu empfehlen, ihre Vorschläge und Bemerkungen für das Arbeitsprogramm der Kommission für das folgende Jahr aufzulisten, – unter Hinweis auf das neue Element der revidierten Rahmenvereinbarung betreffend die Ausarbeitung eines zusammenfassenden Berichts, der nicht nur die Prioritäten des Parlaments enthält, sondern auch eine Bewertung des Arbeitsprogramms der Kommission des laufenden Jahres, – unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Konferenz der Ausschussvorsitze vom 7. Juni 2011, – unter Hinweis auf seine frühere Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2011 vom 15.12.2010 – gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die Europäische Union wegen der dramatischen Konsequenzen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise für einige ihrer Mitglieder des EuroWährungsgebiets, insbesondere Griechenland, Portugal und Irland, die hohe Haushaltsdefizite und Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten bezüglich der Solvabilität ihrer Staatsfinanzen verzeichnen, mit einer höchst kritischen Situation in Bezug auf ihre finanzielle und wirtschaftliche Stabilität konfrontiert ist, B. in der Erwägung, dass alle bisherigen Maßnahmen des Rates, der Kommission und der Europäischen Zentralbank zur Stabilisierung der Lage, insbesondere die Verschärfung des Stabilitätspakts, die Situation verschlimmert haben, da sie die Hauptursache, nämlich die Finanzspekulationen, nicht beseitigten, sondern stattdessen eine strikte Sparpolitik in den Mitgliedstaaten erzwangen, die erhebliche Kürzungen bei Löhnen, Sozialleistungen und öffentlichen Ausgaben generell erfordern, als ob die Krise nur die Konsequenz einer falschen nationalen Politik wäre, C. in der Erwägung, dass der Widerstand der Bürger gegen diese Sparpolitik mit Massenprotesten, Generalstreiks und weiteren Formen des Widerstands inzwischen enorme Ausmaße angenommen hat und weiter zunimmt, D. in der Erwägung, dass die bereits außerordentlich hohe Armut in der EU in einer der reichsten Regionen der Welt wegen der tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2009 weiter zugenommen, inzwischen ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht hat und 84 PE465.712v01-00 DE 2/15 RE\872103DE.doc Millionen Menschen, darunter 19 Millionen Kinder, betrifft und dass das Wohlstandsniveau zwar gestiegen und höher ist als vor der globalen Krise, die unausgewogene Verteilung des Wohlstands parallel jedoch ebenfalls zugenommen hat, 1. kritisiert, dass mit dem Arbeitsprogramm 2011 der Kommission die neoliberale Politik der EU verschärft wurde, die weder die Krise verhinderte noch die zugesagten Verbesserungen in Bezug auf Beschäftigung, Verringerung der Armut, Energieeffizienz sowie Entwicklung von F&E erbrachte, sondern unter dem Vorwand von Reformen die Liberalisierungsmaßnahmen verstärkt, die öffentlichen Dienstleistungen reduziert und die Sozialversicherungssysteme schwächt, was eine zunehmende soziale Polarisierung bewirkt und die Stabilität unserer Gesellschaften gefährdet; Wachstum und Arbeitsplätze 2. lehnt die Grundsätze und Regelungen der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU ab, die den ausgeprägten Ungleichgewichten innerhalb der EU nicht angemessen Rechnung tragen; kritisiert, dass diese Vorschläge die präventive und korrigierende Komponente des diskreditierten Stabilitäts- und Wachstumspakts stärken wollen, welche die Volkswirtschaften vieler Mitgliedstaaten in eine schwere Rezession zu stürzen und sehr negative Konsequenzen für die meisten europäischen Volkswirtschaften nach sich zu ziehen droht; 3. unterstreicht die Notwendigkeit, den Stabilitäts- und Wachstumspakt aufzuheben und stattdessen einen Beschäftigungs- und Wachstumspakt zu schließen, durch den öffentliche Investitionen gefördert werden; 4. bekräftigt seine nachdrückliche Kritik am neuen Finanzaufsichtsrahmen in der Union; bedauert, dass mit diesem die tatsächlichen Ursachen der finanziellen Risiken nicht angegangen werden; 5. kritisiert die fehlende Bereitschaft der EU, Hedgefonds und Private Equity zu regulieren und einzudämmen, obwohl diese durch die Ausweitung der Risiken auf Makroebene erheblich zu der Krise beigetragen haben; weist darauf hin, dass Private EquityGesellschaften verantwortlich sind für das massive Ausschlachten von Unternehmen, den Verlust zahlloser Arbeitsplätze und die Insolvenz vieler Unternehmen in der EU; kritisiert mit Nachdruck, dass die neue EU-Verordnung für Hedgefonds und Private Equity darauf abzielt, diese schädlichen Produkte zu standardisieren und diesbezüglich Rechtssicherheit zu schaffen statt ihre Nutzung einzudämmen; 6. betont, dass die Vorschriften für Ratingagenturen verschärft und die Aufsicht über sie weltweit verbessert werden müssen; fordert die Einrichtung einer europäischen öffentlichen Behörde, um die Interessenkonflikte zu überwinden, die die Beurteilung der Kreditwürdigkeit behindern; 7. kritisiert nachdrücklich, dass die Kommission und der Rat im Rahmen der von EU und IWF aufgelegten „Rettungspakete“ Maßnahmen beschlossen haben, durch die sie die Auszahlung von Mitteln von der Kürzung der Mindestlöhne, einer verringerten Rigidität bei den Löhnen, einer Senkung der Rentenansprüche, einer Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und einer stärkeren Anpassung der Löhne an die Produktivität auf RE\872103DE.doc 3/15 PE465.712v01-00 DE Unternehmensebene abhängig machten, einschließlich einer Reform der Schlichtungsund Tarifverhandlungssysteme; weist darauf hin, dass diese Politiken eine schwerwiegende Verletzung der Rechte auf sozialen Dialog und Tarifverhandlungen darstellen; 8. betont, dass jegliche finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten an die Beachtung der Grundsätze des Europäischen Sozialmodells, die konsequente Vermeidung von Kürzungen im öffentlichen Sektor und deflationären Lohnstopps usw. gebunden und zeitlich so abgestimmt sein muss, dass prozyklische finanzpolitische Sparmaßnahmen vermieden werden; Beschäftigung und Soziales 9. fordert im Kontext der nächsten Vertragsänderung die Verankerung einer Klausel über den sozialen Fortschritt im Primärrecht der EU; 10. warnt die Kommission vor einem Vorschlag zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie, der erneut darauf abzielt, deren Bestimmungen gemäß ihrer Mitteilung zur zweiten Phase der Konsultation der Sozialpartner zu verwässern; 11. fordert die Kommission auf, unverzüglich Verstoßverfahren gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten, die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs über Bereitschaftsdienst und Ausgleichsruhezeit nicht uneingeschränkt umgesetzt haben, ebenso gegen die Mitgliedstaaten, die die EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeitszeiten im Straßenverkehr nicht respektieren; 12. betont, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie und die Beschäftigungspolitischen Leitlinien für den nächsten Zyklus 2013–2016 nicht auf dem Flexicurity-Konzept beruhen dürfen, sondern vielmehr von dem Konzept der „guten Arbeit“ als dem wesentlichen Bezugspunkt ausgehen sollten, wobei besonders auf die Förderung der Arbeitsplatzqualität, eine verbesserte soziale Sicherheit und soziale Einbindung, eine Verstärkung der bestehenden Arbeitnehmerrechte und die Einführung neuer diesbezüglicher Rechte, die Förderung eines optimierten sozialen Risikomanagements und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geachtet werden soll; betont, dass die Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen ergreifen sollten, um prekäre und atypische Arbeitsverhältnisse schrittweise umzuwandeln; 13. betont, dass die lebenslange Weiterentwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten am besten durch ein an den Rechten orientiertes Konzept für eine aktive Beschäftigungspolitik und lebenslanges Lernen, umfassenden Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, universelle und gleiche Sozial- und Arbeitnehmerrechte für alle, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, die Verbesserung der Qualität der Beschäftigung und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz statt durch ein Konzept zur Förderung der Arbeitnehmermobilität und des Flexicurity-Ansatzes begünstigt wird; betont, dass die Agenda der EU für Qualifikationen und Arbeitsplätze eng verknüpft werden muss mit soliden Maßnahmen auf Angebots- und Nachfrageseite zur Förderung einer ökologischen und sozialen Volkswirtschaft sowie einschlägigen industrie- und regionalpolitischen Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung statt einer reinen Strategie der Antizipation PE465.712v01-00 DE 4/15 RE\872103DE.doc des Wandels Vorschub zu leisten; fordert die Kommission auf, eine Gemeinschaftsstrategie zu initiieren, in deren Rahmen Maßnahmen vorgeschlagen werden, die die Schaffung von ökologisch und sozial nachhaltigen Arbeitsplätzen in der „grünen“ und „weißen“ Wirtschaft begünstigen; 14. betont die Bedeutung von Dienstleistungen betreffend Soziales, Gesundheit, Fürsorge und Bildung bei der Überwindung von Qualifikationsdefiziten, der Förderung der sozialen Integration der Bürger und der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung; verweist auf ihr Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und fordert solide und nachhaltige Investitionen in diese entscheidenden Dienstleistungen und Infrastrukturen bzw. deren Weiterentwicklung; erwartet mit Spannung das Aktionsprogramm der Kommission zur Behebung des derzeitigen Mangels an Arbeitnehmern im Gesundheitswesen; 15. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Europäische Jugendgarantie zu unterbreiten, die jedem jungen Menschen in der EU das Recht auf einen geeigneten gut bezahlten Arbeitsplatz entsprechend seinen Qualifikationen und Fähigkeiten, eine Lehre, eine Fortbildung oder eine kombinierte Beschäftigung und Ausbildung unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit garantiert, fordert darüber hinaus ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit; 16. empfiehlt mit Blick auf die neue Verordnung des Europäischen Sozialfonds (ESF) für 2014-2020, die Mittelausstattung des ESF zu verdoppeln, damit die zunehmenden Aufgaben des ESF betreffend die Förderung der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung, die Begünstigung neuer Fähigkeiten und Arbeitsplätze, eines qualitativ hochwertigen Bildungs- und Ausbildungswesens angemessenen finanziert werden können; Verkehr 17. lehnt jegliche weitere Privatisierung und Liberalisierung des Verkehrssektors mit dem Ziel der Vollendung des Binnenmarkts ab, während weiterhin unklar ist, welche Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der sozialen Probleme in allen Verkehrsarten unter Vermeidung von Sozialdumping unterbreitet werden sollen; 18. äußert Sorge über das Flughafen-Paket, mit dem beabsichtigt wird, den Wettbewerb auszuweiten, indem Bestimmungen erlassen werden, die funktionelle Luftraumblöcke und das Programm SESAR unterstützen; vertritt die Auffassung, dass die Praxis gezeigt hat, dass Privatisierung und Wettbewerb nicht zur Verbesserung der Sicherheit und zur Stärkung der Rechte der Passagiere beitragen, sondern weniger Sicherheit und die Verschlechterung der sozialen Rechte für Arbeitnehmer in diesem Sektor mit sich bringen; 19. lehnt das Konzept der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ab, mit dem unter dem Vorwand der Schaffung eines Binnenmarkts durch eine Neufassung der bestehenden Richtlinien beabsichtigt wird, den öffentlichen Verkehr dem Wettbewerb zu unterwerfen, die Privatisierung zu fördern und die Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr zu entkoppeln, was eine konkrete Fragmentierung von Arbeitsplätzen und damit zusammenhängender Fachkenntnis in Bezug auf die Sicherheit im Schienenverkehr mit RE\872103DE.doc 5/15 PE465.712v01-00 DE sich bringen wird; 20. betont, dass eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Eisenbahnagentur die Sicherheit und die Verlässlichkeit der Zertifizierung von Fahrzeugen nur verbessern könnte, wenn sie auf bewährten Praktiken und von den nationalen Sicherheitsbehörden bereits beschlossenen Bestimmungen basieren und eine Harmonisierung der einschlägigen Erfordernisse auf hohem Niveau einschließen würde, nicht jedoch als Behinderung des Eisenbahnverkehrs begriffen würde; Reform der GAP 21. ist der Auffassung, dass im Rahmen der derzeitigen Reform der GAP faire Preise für kleine und mittlere Landwirte und Familienbetriebe Vorrang haben müssen, außerdem eine transparente Nahrungsmittelkette und Maßnahmen zur Eindämmung der missbräuchlichen Kaufkraft multinationaler Konzerne sichergestellt werden müssen, wobei Beihilfen so eng wie möglich mit der Produktion verknüpft und gerecht auf Erzeuger und Länder verteilt sowie Obergrenzen und einer Modulation unterliegen sollten; ist der Ansicht, dass die Hauptziele der GAP darin bestehen sollten, die Nahrungsmittelerzeugung auf dem gesamten Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf Ernährungssicherheit und Souveränität zu steigern, gleichzeitig jedoch den bestmöglichen Tierschutz sowie die höchsten Umwelt- und Lebensmittelsicherheitsstandards zu gewährleisten, wobei zusätzlich mit jeder Reform der GAP angestrebt werden sollte, die Landwirtschaften von Drittländern nicht zu behindern; Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik: 22. weist erneut darauf hin, dass die neue Gemeinsame Fischereipolitik die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors fördern sollte, um seine sozioökonomische Lebensfähigkeit, die Nachhaltigkeit der Ressourcen, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der im Fischereisektor Beschäftigten zu gewährleisten; 23. fordert Maßnahmen zur Erhöhung der Preise für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen und der Einkommen der im Fischereisektor Beschäftigten, Subventionen oder Ausgleichzahlungen für die Beschäftigten, die von den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Auffüllpläne, den mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen und den Maßnahmen zum Schutz der Ökosysteme betroffen sind; 24. bekräftigt, dass die GFP den besonderen Merkmalen der kleinen Küstenfischerei Rechnung tragen und prüfen muss, inwieweit die vorhandenen Instrumente den Erfordernissen des Sektors entsprechen bzw. angepasst werden müssen; 25. fordert im Hinblick auf die örtliche Bewirtschaftung Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Souveränität in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten und ihrer Fischereiressourcen; ist der Auffassung, dass die 12-Meilen-Zone als Gebiet ausschließlichen Zugangs für die nationale Flotte des jeweiligen Mitgliedstaats beibehalten werden sollte; empfiehlt die Prüfung der Möglichkeit zur Ausweitung auf angrenzende Gebiete entsprechend den Festlandsockeln; 26. lehnt jedwede Privatisierung der Fischereiressourcen ab, auch die Übertragbarkeit der PE465.712v01-00 DE 6/15 RE\872103DE.doc Fangquoten, die Quotenmärkte in den Mitgliedstaaten entstehen ließe, die die traditionelle Fischerei erheblich behindern würden; Klimawandel 27. weist darauf hin, dass die weltweite Wirtschafskrise nicht als Ausrede für Untätigkeit oder die Verweigerung der Klimagerechtigkeit dienen kann und darf; weist erneut darauf hin, dass die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der gegenwärtigen Krise spielt; fordert deshalb grüne Innovationen als Basis des industriellen Wandels im Sinne eines nachhaltigen Wachstums, wodurch umweltfreundliche Technologien gefördert werden, die Energieabhängigkeit verringert wird, die Arbeitsplätze gesichert werden und der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt in den Entwicklungsländern wie auch in den Industriestaaten gewährleistet wird; 28. fordert im Hinblick auf die Vermeidung weiterer Kosten aufgrund des Klimawandels dringend ambitionierte klima- und energiepolitische Maßnahmen im Rahmen einer Initiative der Kommission zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 40 % bis 2020 und um mindestens 95 % bis 2050 gegenüber den Werten von 1990, um den weltweiten durchschnittlichen Temperaturanstieg auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Wert zu beschränken; 29. fordert, dass für die EU bis 2020 ein verbindliches Ziel von 20 % des Energieverbrauchs der EU aus erneuerbaren Energiequellen festgesetzt wird; fordert verbindliche konkrete Maßnahmen für die Vorgabe von Leitlinien zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiequellen; 30. fordert die Kommission auf, den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung und das Emissionshandelssystem zu überarbeiten, welche dem Ziel der Verringerung der CO2Emissionen in der EU und weltweit derzeit erheblich entgegenwirken; weist darauf hin, dass nennenswerte Emissionsverringerungen in der EU angestrebt werden sollten, ohne auf Marktinstrumente oder Flexibilitätsmechanismen zurückzugreifen; 31. fordert die Kommission auf, zusätzlich zu ambitiösen Zielsetzungen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel Projekte vorzuschlagen, mit denen die EU und die Industriestaaten die Einführung nachhaltiger und wirksamer Technologien in den Entwicklungsländern durch geeignete finanzielle, technische und technologische Unterstützung beim Kapazitätenaufbau fördern, ohne die Entwicklungsländer zum Erwerb teurer Patente zu verpflichten; 32. bedauert, dass der Vorschlag für die Revision der Verordnung über fluorierte Treibhausgase, der ursprünglich als Legislativvorschlag für Dezember 2011 aufgeführt wurde, in den nichtlegislativen Teil des fortlaufenden Programms der Kommission heruntergestuft wurde; fordert die Kommission auf, eine Revision der Vorschriften für fluorierte Treibhausgase vorzulegen und Vorschläge zu unterbreiten, um rasch den Ausstieg aus Erzeugung und Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen einzuleiten, das Auslaufen von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen in verschiedenen RE\872103DE.doc 7/15 PE465.712v01-00 DE Produkten und Anwendungen zu beschleunigen und entsorgten Produkten und Ausrüstungen die Treibhausgase, die das Ozon in der Stratosphäre zerstören, zu entziehen und es unschädlich zu machen; 33. fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge zu Nicht-CO2-Emissionen aus der Luftfahrt sowie Legislativvorschläge zur Bekämpfung von CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr vorzulegen, insbesondere in Form von Maßnahmen zur Einbeziehung der Emissionen aus dem Seeverkehr in die Verpflichtung der EU zur Senkung der Treibhausgase; Umweltpolitik 34. fordert eine Bewertung der REACH-Verordnung im Hinblick auf Legislativvorschläge, deren Annahme dem Mitentscheidungsverfahren unterworfen ist, einschließlich einer Prüfung des Geltungsbereichs der REACH-Verordnung (bis 2012), einer Prüfung der Ausweitung des Geltungsbereichs strengerer Zulassungsbedingungen für endokrine Disruptoren (bis 2013) sowie einer Prüfung der Verpflichtung zur Durchführung einer chemischen Sicherheitsbewertung und zur Erstellung eines chemischen Sicherheitsberichts über bestimmte krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (bis 2014); 35. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Asbestentsorgung vorzulegen, einschließlich der kontrollierten Entsorgung von Asbestfasern und der Dekontamination oder Entsorgung von asbesthaltigen Materialien im Hinblick auf ihre vollständige Vernichtung; erinnert in diesem Zusammenhang an seine Entschließung zur REACH-Verordnung vom 7. Mai 2009, insbesondere Ziffer 8; 36. bekundet seine Besorgnis darüber, dass der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, der ursprünglich im Arbeitsprogramm 2011 vorgesehen war, ohne Angabe eines neuen Termins aus dem fortlaufenden Programm gestrichen wurde; 37. fordert dringend ein Follow-up der Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre in der EU und ein ambitioniertes Konzept als im Arbeitsprogramm für 2011; fordert die Kommission im Hinblick auf die Wechselwirkungen zwischen Dürren, Waldbränden und Desertifikation auf, nach dem Vorbild der Hochwasserrichtlinie eine Richtlinie für eine EU-Strategie für Wasserknappheit, Dürre und Anpassung an den Klimawandel vorzulegen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Legislativvorschläge vorzulegen und Initiativen durchzuführen, um die Wälder zu schützen und Waldbrände zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, eine Richtlinie über die Wassereffizienz von Gebäuden in Verbindung mit dem Modell für die Erhaltung der Wasserressourcen in der EU vorzulegen; 38. betont, dass die Ziele der EU auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt für 2010 nie erreicht wurden und dass die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Rückgangs der Ökosystemleistungen bereits spürbar sind; betont, dass in der EU nur 17 % der Lebensräume und Arten und 11 % der wesentlichen Ökosysteme in einem guten Zustand sind; ist der Auffassung, dass die Strategie der EU für die biologische Vielfalt mit Blick auf 2020 keine grundlegenden Lösungen zum PE465.712v01-00 DE 8/15 RE\872103DE.doc Schutz der biologischen Vielfalt bietet und wegen des Mangels an konkreten Verpflichtungen ihr Ziel verfehlt; bekräftigt, wie wichtig es ist, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU bis 2020, einzudämmen, und fordert die Integration des Schutzes der biologischen Vielfalt in andere EU-Maßnahmen sowie eine angemessene Finanzierung; Lebensmittelsicherheit 39. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag für ein Verbot des Inverkehrbringens von aus Klontieren und deren Nachkommen gewonnenen Lebensmitteln vorzulegen; 40. fordert die Überprüfung der Verordnung Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen entlang der Nahrungsmittelkette; bedauert, dass die Kommission seit der Veröffentlichung des Berichts über die Durchführung von amtlichen Kontrollen (KOM(2010)0441) keinen Legislativvorschlag angekündigt hat; Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken 41. vermerkt den Erfolg der derzeitigen Programme im Bereich Bildung, Jugend und Bürgerschaft und fordert die Kommission auf, umfangreiche Haushaltsmittel bereitzustellen, um den zunehmenden Anträgen auf Teilnahme mit Blick auf einen gleichberechtigteren Zugang aller sozioökonomischen Schichten zu diesen Programmen zu entsprechen; 42. betont, dass erhebliche öffentliche Finanzmittel wesentlich sind, um eine qualitativ hochwertige Bildung sicherzustellen, zu der alle Bürger einen gleichberechtigten Zugang haben, und ermutigt die Mitgliedstaaten daher, umfassende Investitionen in die öffentliche Bildung zu tätigen; weist darauf hin, dass diese Investitionen verknüpft werden sollten mit ebenso wesentlichen Investitionen in sozialpolitische Maßnahmen, um eine Diskriminierung beim Zugang auszuräumen und gleiche Ergebnisse für alle Bürger insbesondere in Bezug auf die Beschäftigung zu gewährleisten; 43. stellt fest, dass die Umsetzung des Bologna-Prozesses zu einer Verschlechterung der Qualität von Hochschuldiplomen führte, an die sich die nicht zufriedenstellende berufliche Integration der Hochschulabgänger anschließt; ist der festen Überzeugung, dass sich die Modernisierung der weiterführenden Bildung auf die Qualität der wissenschaftlichen Kenntnisse konzentrieren sollte, die durch das Instrument des lebenslangen Lernens global, effizient und leicht aktualisierbar sind; ist in diesem Sinne der Ansicht, dass umfangreiche öffentliche Finanzmittel wesentlich sind, zu denen alle Bürger gleichberechtigten Zugang haben, und ermutigt die Mitgliedstaaten deshalb, umfangreiche Investitionen für das öffentliche Bildungswesen zu tätigen; stellt fest, dass diese Investitionen verknüpft werden sollten mit ebenso wesentlichen Investitionen in sozialpolitische Maßnahmen, um eine Diskriminierung beim Zugang auszuräumen und gleiche Ergebnisse für alle Bürger insbesondere in Bezug auf die Beschäftigung zu gewährleisten; 44. nimmt Kenntnis von der Bedeutung der derzeitigen Programme im Bereich der audiovisuellen Politik und der Kultur in Bezug auf Kapazitäten für Kreativität und RE\872103DE.doc 9/15 PE465.712v01-00 DE Innovation; bedauert die in mehreren Mitgliedstaaten vorgenommenen erheblichen Haushaltskürzungen in diesen Bereichen und ist der Ansicht, dass die solide Tradition einer öffentlichen Finanzierung der Künste in ganz Europa einen Unterschied für Diversität, Erreichbarkeit und Qualität der Künste für die Bürger bedeutet; 45. erachtet die kulturelle Vielfalt als ein inhärentes Gemeingut und ist der festen Überzeugung, dass Kultur nicht den Freihandelsnormen unterliegen sollte, da kulturelle Güter oft Ausdruck externer Werte sind, die mit Marktpreisen nicht erfasst werden können; fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Achtung der Grundsätze des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 zu überwachen; 46. bedauert die umfangreiche Kommerzialisierung des Sports und betont, dass eine europäische Dimension des Sports sich auf den Sport als Instrument für die persönliche Entwicklung, die Förderung einer gesünderen Lebensweise und die Begünstigung gegenseitigen Verständnisses und sozialer Integration konzentrieren sollte; erachtet die Freiwilligentätigkeit im sportlichen Bereich ebenfalls als wesentlich; Bürgerliche Freiheiten 47. bedauert, dass die im Rahmen des RFSR und des Stockholmer Programms angenommenen und umgesetzten Maßnahmen zur Verankerung eines exzessiven Sicherheitskonzepts geführt haben, das die Grundrechte, darunter das Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung, einschränkt; lehnt den unverhältnismäßigen Charakter von Sicherheitsmaßnahmen ab, die zu einer immer umfassenderen Überwachung und Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sowie Verstößen gegen die persönliche und kollektive Integrität der Bürger führen, ohne die wahren Ursachen der Gewalt zu bekämpfen; 48. weist erneut den repressiven Charakter der EU-Einwanderungspolitik zurück; fordert deshalb neue Initiativen, die das Augenmerk verstärkt auf legale Einwanderungsmöglichkeiten für Migranten und die Verabschiedung einer Charta der Rechte der Einwanderer sowie die Regularisierung der Einwanderer, die bereits in der EU leben und arbeiten, legen; 49. begrüßt den Vorschlag für einen neuen umfassenden EU-Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten, der die gegenwärtig fehlende Kohärenz bei den Datenschutzbestimmungen der früheren Säulenstrukturen beseitigen und die grundlegenden Datenschutzprinzipien wie Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, informationelle Selbstbestimmung, Datenminimierung, Vorratsspeicherung von Daten und Zugangsrecht herausstellen sollte; Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter 50. fordert eine großangelegte Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, eine Richtlinie der Gewalt gegen Frauen und ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, wie bereits vom Europäischen Parlament verlangt, wobei diese Strategie alle Formen von Gewalt gegen Frauen einbeziehen sollte und es keinen gesonderten Aktionsplan z.B. gegen die Genitalverstümmelung von Frauen geben PE465.712v01-00 DE 10/15 RE\872103DE.doc sollte, sondern alle verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen in eine allumfassende und wirksame Strategie einbezogen werden sollten, basierend auf den Rechten der Frau und ausgehend von der Pekinger Aktionsplattform und anderen einschlägigen UN-Dokumenten; unterstreicht die Notwendigkeit, die Mittel des Programms Daphne im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten bzw. künftig zu erhöhen; 51. ist der Auffassung, dass die Migrations- und Asylpolitik der EU unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten erhebliche Mängel aufweist und dass mehrere Probleme angegangen werden müssen, so das Recht auf Familienzusammenführung und das Recht auf Asyl aus Gründen einer geschlechterspezifischen Verfolgung; 52. weist darauf hin, dass Arbeitslosigkeit und soziale Härten infolge der Wirtschaftskrise und der Sparmaßnahmen im öffentlichen Sektor in einer Reihe von Mitgliedstaaten weiter zunehmen und dass jüngere und ältere Menschen, Frauen und Männer und deren Familienangehörige hiervon in unterschiedlicher Weise betroffen sind, und fordert deshalb die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement zu verstärken und spezielle Maßnahmen zur Beseitigung von Armut und zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, insbesondere von Frauenarmut und deren Auswirkungen auf die Familien, zu ergreifen, da Armut und soziale Ausgrenzung einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellen und mindestens einer von sechs europäischen Bürgern davon betroffen ist; 53. weist darauf hin, dass die EU sich stärker für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des UN-Sicherheitsrates einsetzen muss, die die beiden wesentlichen Instrumente für geschlechterspezifische Fragen in Krieg und Frieden sind und auf allen Ebenen der EUPolitik umgesetzt werden müssen, insbesondere bei der Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen im Rahmen des EAD und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik; Rechte des geistigen Eigentums 54. fordert die Kommission ein, auf umfassende Strategie in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums vorzulegen, die alle einschlägigen Aspekte, einschließlich der Durchsetzung, berücksichtigt; betont, dass bei allen Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, darunter Artikel 10, Artikel 8 und Artikel 6, gewahrt bleiben muss und dass diese Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und einer demokratischen Gesellschaft angemessen sein müssen; 55. fordert die Kommission auf, gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 2004/48/EG einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen sowie einer Evaluierung ihrer Auswirkungen auf die Innovation und die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu erstellen; 56. ersucht die Kommission, nichtkommerzielle Tauschbörsen im Zusammenhang mit alternativen Vergütungssystemen anzuerkennen, einschließlich der Schaffung einer neuen Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf das Recht der Zugänglichmachung und das Recht der Vervielfältigung; RE\872103DE.doc 11/15 PE465.712v01-00 DE Auswärtige Angelegenheiten 57. kritisiert die Tatsache, dass die Planung der Maßnahmen in Bezug auf die Außenbeziehungen seit der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes noch weniger transparent ist, da der EAD keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament ab dem nächsten Jahr parallel zum Arbeitsprogramm der Kommission die detaillierte politische Agenda für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vorzulegen; 58. stellt besorgt fest, dass 2010 gezeigt hat, dass keine Verbesserung in Bezug auf demokratische Überprüfung und vorherige Konsultation des Europäischen Parlaments bezüglich der externen Maßnahmen der EU zu verzeichnen ist; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Zugang zu allen einschlägigen Informationen zu gewährleisten; 59. begrüßt die Demokratiebewegungen in Nordafrika und im Nahen Osten und fordert die Kommission in Anbetracht dieser Bewegungen auf, ihr Konzept für diese Regionen grundlegend zu überprüfen und Maßnahmen zur Unterstützung des Handels mit ihnen einzuleiten, die auf den Erfordernissen der Mehrheit der Bevölkerung basieren; Sicherheit und Verteidigung 60. weist darauf hin, dass die EU zivilen Charakter hat und daher strikt getrennt von der NATO operieren sollte, weshalb die zivil-militärische Zusammenarbeit unverzüglich eingestellt werden muss und alle Militärausgaben für zivile Zwecke verwendet werden sollten; Internationaler Handel 61. stellt fest, dass die Kommission endlich einen Vorschlag für eine geänderte Verordnung über das Schema Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) vorgelegt und in Bezug auf die Mitentscheidungsrechte des Parlaments den Kompromiss respektiert hat, der zum Erlass der Verlängerungsverordnung führte, und die entsprechenden Bestimmungen des delegierten Rechtsakts in den neuen Vorschlag aufgenommen hat; bedauert, dass der Entwurf der neuen Verordnung den Forderungen des Parlaments in Bezug auf geänderte Ursprungsregeln und insbesondere ergänzende technische Hilfe nicht entspricht; fordert eine Ausweitung der Rolle des Parlaments in Bezug auf Beschlüsse betreffend Empfängerländer; betont, dass entgegen dem Vorschlag der Kommission das ASP der EU weiterhin ehrgeizig sein und kein Entwicklungsland nur deshalb aus dem ASP ausgeschlossen werden sollte, weil es ein durchschnittliches jährliches Pro-KopfEinkommen von 4.000 Dollar oder mehr erreicht hat; 62. weist darauf hin, dass es in Bezug auf öffentliche Ausschreibungen im Ausland erwartet, dass die Kommission ein neues Instrument vorstellt, das insbesondere für KMU Symmetrie und Transparenz in öffentlichen Auftragsvergabeverfahren mit Industrieländern und großen Schwellenländern sicherstellt und gleichzeitig die Notwendigkeit einer besonderen und differenzierten Behandlung von Entwicklungsländern und die Multifunktionalität der Auftragsvergabe umfassend gewährleistet; hebt hervor, dass jegliche Bestimmung ausgeschlossen werden sollte, die den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen gefährden oder die Entwicklung des PE465.712v01-00 DE 12/15 RE\872103DE.doc öffentlichen Diensts in die öffentliche Auftragsvergabe betreffenden Kapiteln internationaler Handelsabkommen begrenzen könnte; 63. nimmt die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, eine Mitteilung zu Handel und Entwicklung vorzulegen; fordert, dass die Hauptziele der internationalen Handelspolitik der EU darin bestehen sollten, im Interesse aller Bürger einen Beitrag zu leisten zu einer nachhaltigen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage eines fairen Handels und einer wirtschaftlichen Entwicklung im Einklang mit den höchsten Standards in Bezug auf Gesundheit und Umweltschutz, menschenwürdige Arbeitsplätze, Sozialnormen, Menschenrechte und kulturelle Vielfalt; 64. unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Kommission, der Nachhaltigkeit gewidmete Kapitel in alle derzeit verhandelten Handelsabkommen aufzunehmen; fordert die Aussetzung der Handelsabkommen und der Verhandlungen mit Ländern, die grundlegende Demokratie-, Menschen- und Arbeitsrechte verletzen; fordert nachdrücklich, dass das Parlament und die Zivilgesellschaft weiter in die laufenden Verhandlungen und in die Definition der Verhandlungsmandate für Investitionsabkommen mit China, dem Mercosur, Russland und der Ukraine einbezogen werden sollten; 65. fordert die Kommission auf, in ihr Arbeitsprogramm die Ankündigung aufzunehmen, entschieden gegen die zunehmende Spekulation auf Lebensmittel und andere wichtige Rohstoffe sowie die daraus resultierende Volatilität der Lebensmittelpreise und anderer Erzeugnisse des täglichen Bedarfs vorzugehen; weist darauf hin, dass das Recht auf Nahrung und die Nahrungsmittelsouveränität respektiert werden müssen; Entwicklung 66. fordert die Kommission auf, in ihrem Legislativvorschlag für eine verstärkte europäische Katastrophenabwehr die Notwendigkeit zu berücksichtigen, eine formelle Unterscheidung zwischen den Mandaten militärischer und humanitärer Gremien aufrechtzuerhalten; fordert, dass ausschließlich zivile Katastrophenschutz- und humanitäre Hilfskapazitäten zur optimalen Koordination und Durchführung des EU-Katastrophenmanagements aufund ausgebaut werden, damit eine effektive zivile Katastrophen- und Krisenhilfe geleistet werden kann; fordert die Aufstockung von Mitteln und den Ausbau der Kapazitäten und Ressourcen, um ausschließlich zivile humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz zu garantieren; 67. begrüßt die beiden Mitteilungen der Kommission zu Ernährungssicherheit und Nahrungsmittelhilfe; verweist auf die Notwendigkeit einer EU-Rahmenregelung für Maßnahmen in Bezug auf Lebensmittel- und Ernährungssicherheit mit dem „Recht auf Nahrung“ als Eckpfeiler, die kohärent und koordiniert umgesetzt werden muss, um besser gegen die Ursachen von Hunger und Ernährungsunsicherheit vorzugehen; fordert, dass das Konzept der Nahrungsmittelsouveränität, die als die Fähigkeit eines Landes oder einer Region definiert ist, die eigenen politischen Ziele, Prioritäten und Strategien im Bereich Landwirtschaft und Ernährung demokratisch umzusetzen, anerkannt wird; fordert konkrete Maßnahmen, um wirksam gegen Finanzspekulationen auf Getreide und Nahrungsmittel vorzugehen; RE\872103DE.doc 13/15 PE465.712v01-00 DE 68. fordert eine legislative Initiative der Kommission mit Blick auf Transparenz im Bergbau in Entwicklungsländern durch rechtsverbindliche Maßnahmen auf EU-Ebene im Einklang mit den Verpflichtungen der EU in Bezug auf eine kohärente Entwicklungspolitik; betont, dass die Rohstoffstrategie der EU die legitimen Rechte der Entwicklungsländer nicht beeinträchtigen sollte; fordert die Kommission auf, in ihrem Legislativvorschlag verbindliche Maßnahmen aufzunehmen, um die unmittelbare Haftung und Fürsorgepflicht europäischer Unternehmen für deren Handeln in Entwicklungsländern zu verstärken; Haushalt 69. bedauert, dass im Kommissionsvorschlag weder dem sozialen und territorialen Zusammenhalt Vorrang eingeräumt wird, um adäquat die Erfordernisse zu bewältigen, die durch die aktuelle Sozial-, Wirtschafts- und Finanzkrise entstanden sind, noch die schwierige Situation in mehreren Mitgliedstaaten effizient angegangen wird; fordert in diesem Kontext nachdrücklich, dass die Synergien zwischen den verschiedenen EUProgrammen und -aktionen gestärkt werden, die darauf abzielen, die Auswirkungen der Krise zu bekämpfen und Beschäftigung und Wachstum durch die Entwicklung ressourcenschonender Technologien zu fördern; 70. bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Rückgang der öffentlichen Investitionen und die Desintegration wesentlicher öffentlicher Dienste die Konsequenz der Sparpolitik der EU und der Mitgliedstaaten sind; fordert nachdrücklich, dass diesem Trend entgegengewirkt wird, und ist der festen Überzeugung, dass die Verstärkung der Investitionen auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene garantiert werden muss; ist der Ansicht, dass Einigung über eine Revision des MFR erzielt werden muss, wenn der zusätzliche Finanzbedarf für ITER berücksichtigt werden soll; betont, dass die Finanzierung von ITER die Umsetzung der mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramme und die Finanzierung der Maßnahmen nicht gefährden darf, mit denen die Auswirkungen der Krise bekämpft sowie Wachstum und Beschäftigung, insbesondere junger Menschen, gefördert werden sollen; 71. bedauert zutiefst, dass die Kommission ein ablehnendes Signal an Flüchtlinge sendet, indem sie die Mittel für den Außengrenzenfonds und den Europäischen Rückkehrfonds erheblich anhebt; wiederholt, dass die EU ihre Unterstützung verstärken und eine offene Strategie in Bezug auf die Mobilität der Menschen im südlichen Mittelmeerraum verfolgen muss, insbesondere in Anbetracht der Volksaufstände, der Hoffnung auf Revolution und Modernität in der arabischen Welt, vor allem durch eine beträchtliche Aufstockung der Mittel für den Europäischen Flüchtlingsfonds und den Kooperationsund Entwicklungsfonds; 72. weist darauf hin, dass die EU eine starke parlamentarische Dimension benötigt, die den demokratischen Charakter und die Transparenz des EU-Haushaltsverfahrens verbessern kann, und betont, dass das Europäische Parlament in die künftigen Verfahrensverhandlungen zum MFR, was die Ausgaben und die allgemeinere Debatte über die Revision des Eigenmittelsystems angeht, einbezogen werden muss; Konstitutionelle Fragen 73. begrüßt als ersten Schritt das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Parlament und Kommission über das Transparenzregister und die Perspektiven für dessen rasche PE465.712v01-00 DE 14/15 RE\872103DE.doc Einführung in der Hoffnung auf eine künftige Beteiligung des Rates; fordert die Kommission auf, sich darauf zu konzentrieren, dass das Register für alle Interessenvertreter obligatorisch wird, und strengere Vorschriften für die Offenlegung finanzieller Interessen bei der anstehenden Revision des Registers zu verankern; 74. erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, ihren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu überarbeiten und insbesondere wirksam gegen die „Drehtürproblematik“ vorzugehen; fordert darüber hinaus, dass die Vorschriften betreffend finanzielle Erklärungen der Kommissionsmitglieder verschärft werden; 75. erinnert die Kommission erneut an ihre Verpflichtung, für mehr Transparenz und Zugang zu Dokumenten zu sorgen, und fordert sie auf, unverzüglich einen neuen Vorschlag für Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorzulegen; 76. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. RE\872103DE.doc 15/15 PE465.712v01-00 DE