EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNGEN Brüssel, 8. Mai 2013 Unionsbürgerschaft: Neuer Vorstoß der Kommission zur Stärkung der Bürgerrechte Die Europäische Kommission gibt heute den Startschuss für ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern die praktische Wahrnehmung ihrer Rechte im Alltag erleichtern werden. Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 sind zwölf konkrete Maßnahmen genannt, die den Europäern helfen sollen, besser von ihren Rechten Gebrauch machen, sei es bei der Suche nach einer Arbeit im EU-Ausland oder in Bezug auf eine stärkere Teilhabe am demokratischen Leben der Union. Besonders wichtig sind die Vorschläge, die darauf abzielen, Beschäftigung und Ausbildung in einem anderen EU-Land zu erleichtern, übermäßige Formalitäten für in der EU lebende und reisende EU-Bürger abzuschaffen und Hindernisse für das grenzübergreifende Einkaufen abzubauen. Im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger ist der Bericht über die Unionsbürgerschaft die Antwort auf die vielen Beschwerden von Bürgern über Schwierigkeiten bei Reisen, beim Umzug oder beim Einkaufen in einem anderen EU-Land. IP/13/410 „Die Unionsbürgerschaft ist das Kronjuwel der europäischen Integration. Für die politische Union ist sie das, was der Euro für die Wirtschafts- und Währungsunion ist. Der heute erscheinende Bericht über die Unionsbürgerschaft stellt die EU-Bürger in den Mittelpunkt des Geschehens“, so Viviane Reding, Vizepräsidentin und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. „Seit die Unionsbürgerschaft 1993 in die Verträge aufgenommen wurde, hat sie sich ständig weiterentwickelt – vollendet ist sie allerdings noch nicht: Die Menschen stoßen im Alltag immer wieder auf Hindernisse. Jedes Jahr erhalten wir mehr als eine Million Bürgeranfragen, die sich auf die Wahrnehmung ihrer Rechte beziehen. Deshalb stellen wir heute Maßnahmen vor, die Bürgerrechte in ganz alltäglichen Situationen – Arbeitssuche, Online-Shopping oder Teilnahme am europäischen Entscheidungsprozess – stärken sollen.“ Selbst zwei Jahrzehnte nach Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht, in dem die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte fest verankert wurden, ist deren praktische Umsetzung immer noch keine Selbstverständlichkeit. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft (IP/12/461). 12 000 Unionsbürger führten konkrete bürokratische Hürden an, die ihnen z. B. die Wahrnehmung der Freizügigkeit erschweren. Eurobarometer-Umfragen zur Unionsbürgerschaft (IP/13/119 und zum Wahlrecht (IP/13/215), eine Reihe von direkten Bürgerdialogen mit nationalen und europäischen Politikern sowie unzählige Anfragen zu den Unionsbürgerrechten, die über das Europe-Direct-Informationsnetz eingingen, zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Kommission stellt sich dieser Aufgabe. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Staatsschuldenkrise gilt es alle Hürden zu beseitigen, die Bürger daran hindern könnten, in anderen EU-Staaten nach qualifizierter Arbeit zu suchen oder Waren im gesamten Binnenmarkt zu kaufen. Dies ist umso wichtiger, als sich die EU – mit der Perspektive einer politischen Union – auf eine echte Wirtschafts- und Währungsunion zubewegt. Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 werden 12 neue Maßnahmen angekündigt, mit denen in sechs Bereichen die Rechte der Bürger gestärkt werden sollen (siehe Anhang): 1. Beseitigung von Praktikanten Hindernissen für Arbeitnehmer, Studenten und durch Sondierung von Möglichkeiten, wie das Recht von Arbeitsuchenden, Arbeitslosenunterstützung aus ihrem Heimatland zu erhalten, über die bisher obligatorischen drei Monate hinaus für die Zeit, in der sie in einem anderen Mitgliedstaat nach einer Arbeit suchen, ausgeweitet werden könnte, um so die Mobilität der Arbeitnehmer zu erhöhen; und durch Einführung eines Qualitätsrahmens für Praktika, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt sind, damit garantiert ist, dass Praktika nicht als eine Form der „unbezahlten Beschäftigung“ zweckentfremdet werden. 2. Bürokratieabbau in den Mitgliedstaaten durch Erleichterung der Anerkennung von Ausweis- und Aufenthaltsdokumenten, wenn Bürger reisen möchten oder in einem anderen EU-Land ihre Identität nachweisen müssen; dies schließt auch die Option einheitlicher europäischer Dokumente ein, die in allen EU-Ländern gültig wären, und 2 durch eine einfachere grenzübergreifende Anerkennung der Verkehrstauglichkeitsbescheinigungen für Personenkraftwagen in der EU. 3. Schutz schwacher Bevölkerungsgruppen durch Entwicklung eines EU-weiten Behindertenausweises, der in der gesamten EU anerkannt wird und sicherstellt, dass 80 Millionen Behinderte bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit in den Genuss der Vergünstigungen kommen, die ihnen aufgrund der nationalen Ausweise zustehen (z. B. Zugang zu Beförderungsmitteln, Tourismus, Kultur und Freizeit), und durch Vorschlag einer Reihe von Gesetzen, mit denen die Verfahrensrechte der Bürger gestärkt werden, insbesondere die Verfahrensrechte von Kindern und schutzbedürftigen Bürgern, die einer Straftat beschuldigt oder angeklagt werden. 4. Aufhebung der Hindernisse, die den Einkauf in der EU erschweren durch Verbesserung der Regeln für die Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten beim Online-Kauf in einem anderen EU-Land; das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll dafür sorgen, dass Verbraucher im Falle geringerer Beträge ihr Geld rasch zurückzubekommen; und durch Entwicklung eines Online-Tools, das den Kauf digitaler Produkte transparenter macht und es den Bürgern ermöglicht, grenzübergreifend Angebote zu vergleichen. 5. Förderung der Verfügbarkeit Informationen über die EU gezielter und leicht zugänglicher durch Bereitstellung eines elektronischen Schulungsprogramms für örtliche Verwaltungen und bürgernaher Informationen darüber, an wen man sich im Fall von Problemen wenden kann. 6. Förderung der demokratischen Teilhabe durch Erarbeitung von Wegen, die es EU-Bürgern ermöglichen, ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihren Herkunftsländern zu behalten. Die Praxis einiger Mitgliedstaaten, ihren Bürgern das Wahlrecht zu entziehen, sobald sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen, „bestraft“ Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen. Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 bildet das Kernstück des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger. Er zieht Bilanz, welche Fortschritte seit dem ersten Bericht über die Unionsbürgerschaft von 2010 (siehe IP/10/1390 und MEMO/10/525) in den im Oktober 2010 von der Kommission angekündigten 25 Aktionsbereichen bislang erzielt worden sind. Gleichzeitig nimmt die Kommission den jüngsten Bericht über die Anwendung der EUGrundrechtecharta an (siehe IP/13/411 und MEMO/13/411), zu denen auch die Bürgerrechte wie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gehören. Außerdem wird ein Bericht über die Fortschritte in Bezug auf das Ziel einer wirksameren Unionsbürgerschaft vorgelegt – eine Erfolgsbilanz hinsichtlich der Durchsetzung der Rechte der Unionsbürger, z. B. was die Freizügigkeit, die politischen Rechte und den konsularischen Schutz sowie die Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anbelangt. 3 Hintergrund Die Unionsbürger stoßen im Alltag immer noch auf Hindernisse, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen wollen. Die Kommission hat ein offenes Ohr für diese Anliegen und handelt, um die Rechte der Bürger zu stärken. Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 erscheint zu einem wichtigen Moment in der Debatte über die Zukunft der Europäischen Union. Eine tiefere Integration muss mit größerer demokratischer Legitimierung Hand in Hand gehen. In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 geht die Kommission nicht nur auf die fortbestehenden Hindernisse, die den Bürgern eine uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Rechte erschweren ein, sondern auch auf jüngste Erfolge. Der erste Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 enthielt eine Liste von 25 konkreten Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme bei der Ausübung der Unionsbürgerrechte. Seither hat die Kommission vieles unternommen, um ihren Versprechen nachzukommen: Stärkung der Rechte von jährlich rund 75 Millionen Verbrechensopfern in der gesamten EU (IP/11/585) Bürokratieabbau für 3,5 Mio. Menschen jährlich für die Zulassung von Fahrzeugen im EU-Ausland (Einsparung: 1,5 Mrd. EUR, siehe IP/12/349) Verbot zusätzlicher Kreditkartengebühren und vorab angekreuzter Felder bei OnlineKäufen (MEMO/11/675) Stärkung der Rechte aller EU-Bürger auf ein faires Gerichtsverfahren (für rund 8 Millionen Verfahren jährlich, siehe IP/12/430 und IP/10/1305) Klarere güterrechtliche Regeln für die 16 Millionen Paare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit (IP/11/320) Weitere Informationen MEMO/13/409 Pressemappe: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/citizen/news/130508_en.htm Europäische Kommission – Unionsbürgerschaft: http://ec.europa.eu/justice/citizen/index_de.htm Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013: http://europa.eu/citizens-2013/de/home Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm Folgen Sie der Vizepräsidentin auf Twitter: @VivianeRedingEU Kontakt: Mina Andreeva (+32 229-91382) Natasha Bertaud (+32 229-67456) 4 ANNEX – Twelve new key actions to improve EU citizens' lives 5