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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNGEN
Brüssel, 8. Mai 2013
Unionsbürgerschaft: Neuer Vorstoß der Kommission zur
Stärkung der Bürgerrechte
Die Europäische Kommission gibt heute den Startschuss für ein ganzes Bündel von
Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern die praktische Wahrnehmung ihrer Rechte
im Alltag erleichtern werden. Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 sind zwölf
konkrete Maßnahmen genannt, die den Europäern helfen sollen, besser von ihren Rechten
Gebrauch machen, sei es bei der Suche nach einer Arbeit im EU-Ausland oder in Bezug auf
eine stärkere Teilhabe am demokratischen Leben der Union. Besonders wichtig sind die
Vorschläge, die darauf abzielen, Beschäftigung und Ausbildung in einem anderen EU-Land
zu erleichtern, übermäßige Formalitäten für in der EU lebende und reisende EU-Bürger
abzuschaffen und Hindernisse für das grenzübergreifende Einkaufen abzubauen. Im
Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger ist der Bericht über die Unionsbürgerschaft
die Antwort auf die vielen Beschwerden von Bürgern über Schwierigkeiten bei Reisen,
beim Umzug oder beim Einkaufen in einem anderen EU-Land.
IP/13/410
„Die Unionsbürgerschaft ist das Kronjuwel der europäischen Integration. Für die politische
Union ist sie das, was der Euro für die Wirtschafts- und Währungsunion ist. Der heute
erscheinende Bericht über die Unionsbürgerschaft stellt die EU-Bürger in den Mittelpunkt
des Geschehens“, so Viviane Reding, Vizepräsidentin und EU-Kommissarin für Justiz,
Grundrechte und Bürgerschaft. „Seit die Unionsbürgerschaft 1993 in die Verträge
aufgenommen wurde, hat sie sich ständig weiterentwickelt – vollendet ist sie allerdings
noch nicht: Die Menschen stoßen im Alltag immer wieder auf Hindernisse. Jedes Jahr
erhalten wir mehr als eine Million Bürgeranfragen, die sich auf die Wahrnehmung ihrer
Rechte beziehen. Deshalb stellen wir heute Maßnahmen vor, die Bürgerrechte in ganz
alltäglichen Situationen – Arbeitssuche, Online-Shopping oder Teilnahme am europäischen
Entscheidungsprozess – stärken sollen.“
Selbst zwei Jahrzehnte nach Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht, in dem die mit
der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte fest verankert wurden, ist deren praktische
Umsetzung immer noch keine Selbstverständlichkeit. Dies ist das Ergebnis einer
umfassenden öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft (IP/12/461). 12 000
Unionsbürger führten konkrete bürokratische Hürden an, die ihnen z. B. die Wahrnehmung
der Freizügigkeit erschweren. Eurobarometer-Umfragen zur Unionsbürgerschaft
(IP/13/119 und zum Wahlrecht (IP/13/215), eine Reihe von direkten Bürgerdialogen mit
nationalen
und
europäischen
Politikern
sowie unzählige Anfragen
zu
den
Unionsbürgerrechten, die über das Europe-Direct-Informationsnetz eingingen, zeigen,
dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Kommission stellt sich dieser Aufgabe.
Vor dem Hintergrund der Finanz- und Staatsschuldenkrise gilt es alle Hürden zu
beseitigen, die Bürger daran hindern könnten, in anderen EU-Staaten nach qualifizierter
Arbeit zu suchen oder Waren im gesamten Binnenmarkt zu kaufen. Dies ist umso
wichtiger, als sich die EU – mit der Perspektive einer politischen Union – auf eine echte
Wirtschafts- und Währungsunion zubewegt.
Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 werden 12 neue Maßnahmen
angekündigt, mit denen in sechs Bereichen die Rechte der Bürger gestärkt werden sollen
(siehe Anhang):
1. Beseitigung von
Praktikanten


Hindernissen
für
Arbeitnehmer,
Studenten
und
durch Sondierung von Möglichkeiten, wie das Recht von Arbeitsuchenden,
Arbeitslosenunterstützung aus ihrem Heimatland zu erhalten, über die
bisher obligatorischen drei Monate hinaus für die Zeit, in der sie in einem
anderen Mitgliedstaat nach einer Arbeit suchen, ausgeweitet werden könnte,
um so die Mobilität der Arbeitnehmer zu erhöhen; und
durch Einführung eines Qualitätsrahmens für Praktika, in dem die Rechte
und Pflichten beider Parteien festgelegt sind, damit garantiert ist, dass
Praktika nicht als eine Form der „unbezahlten Beschäftigung“ zweckentfremdet
werden.
2. Bürokratieabbau in den Mitgliedstaaten

durch Erleichterung der Anerkennung von Ausweis- und
Aufenthaltsdokumenten, wenn Bürger reisen möchten oder in einem
anderen EU-Land ihre Identität nachweisen müssen; dies schließt auch die
Option einheitlicher europäischer Dokumente ein, die in allen EU-Ländern
gültig wären, und
2

durch eine einfachere grenzübergreifende Anerkennung der
Verkehrstauglichkeitsbescheinigungen für Personenkraftwagen in der
EU.
3. Schutz schwacher Bevölkerungsgruppen


durch Entwicklung eines EU-weiten Behindertenausweises, der in der
gesamten EU anerkannt wird und sicherstellt, dass 80 Millionen Behinderte bei
der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit in den Genuss der
Vergünstigungen kommen, die ihnen aufgrund der nationalen Ausweise
zustehen (z. B. Zugang zu Beförderungsmitteln, Tourismus, Kultur und
Freizeit), und
durch Vorschlag einer Reihe von Gesetzen, mit denen die Verfahrensrechte
der Bürger gestärkt werden, insbesondere die Verfahrensrechte von
Kindern und schutzbedürftigen Bürgern, die einer Straftat beschuldigt oder
angeklagt werden.
4. Aufhebung der Hindernisse, die den Einkauf in der EU erschweren


durch Verbesserung der Regeln für die Beilegung grenzübergreifender
Streitigkeiten beim Online-Kauf in einem anderen EU-Land; das europäische
Verfahren für geringfügige Forderungen soll dafür sorgen, dass Verbraucher im
Falle geringerer Beträge ihr Geld rasch zurückzubekommen; und
durch Entwicklung eines Online-Tools, das den Kauf digitaler Produkte
transparenter macht und es den Bürgern ermöglicht, grenzübergreifend
Angebote zu vergleichen.
5. Förderung der Verfügbarkeit
Informationen über die EU

gezielter
und
leicht
zugänglicher
durch Bereitstellung eines elektronischen Schulungsprogramms für
örtliche Verwaltungen und bürgernaher Informationen darüber, an wen man
sich im Fall von Problemen wenden kann.
6. Förderung der demokratischen Teilhabe

durch Erarbeitung von Wegen, die es EU-Bürgern ermöglichen, ihr
Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihren Herkunftsländern zu
behalten. Die Praxis einiger Mitgliedstaaten, ihren Bürgern das Wahlrecht zu
entziehen, sobald sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen, „bestraft“
Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen.
Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 bildet das Kernstück des Europäischen
Jahres der Bürgerinnen und Bürger. Er zieht Bilanz, welche Fortschritte seit dem ersten
Bericht über die Unionsbürgerschaft von 2010 (siehe IP/10/1390 und MEMO/10/525) in
den im Oktober 2010 von der Kommission angekündigten 25 Aktionsbereichen bislang
erzielt worden sind.
Gleichzeitig nimmt die Kommission den jüngsten Bericht über die Anwendung der EUGrundrechtecharta an (siehe IP/13/411 und MEMO/13/411), zu denen auch
die
Bürgerrechte wie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gehören. Außerdem
wird ein Bericht über die Fortschritte in Bezug auf das Ziel einer wirksameren
Unionsbürgerschaft vorgelegt – eine Erfolgsbilanz hinsichtlich der Durchsetzung der Rechte
der Unionsbürger, z. B. was die Freizügigkeit, die politischen Rechte und den
konsularischen Schutz sowie die Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der
Staatsangehörigkeit anbelangt.
3
Hintergrund
Die Unionsbürger stoßen im Alltag immer noch auf Hindernisse, wenn sie ihr Recht auf
Freizügigkeit wahrnehmen wollen. Die Kommission hat ein offenes Ohr für diese Anliegen
und handelt, um die Rechte der Bürger zu stärken. Der Bericht über die
Unionsbürgerschaft 2013 erscheint zu einem wichtigen Moment in der Debatte über die
Zukunft der Europäischen Union. Eine tiefere Integration muss mit größerer
demokratischer Legitimierung Hand in Hand gehen.
In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 geht die Kommission nicht nur auf die
fortbestehenden Hindernisse, die den Bürgern eine uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer
Rechte erschweren ein, sondern auch auf jüngste Erfolge.
Der erste Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 enthielt eine Liste von 25 konkreten
Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme bei der Ausübung der Unionsbürgerrechte.
Seither hat die Kommission vieles unternommen, um ihren Versprechen nachzukommen:
 Stärkung der Rechte von jährlich rund 75 Millionen Verbrechensopfern in der gesamten
EU (IP/11/585)
 Bürokratieabbau für 3,5 Mio. Menschen jährlich für die Zulassung von Fahrzeugen im
EU-Ausland (Einsparung: 1,5 Mrd. EUR, siehe IP/12/349)
 Verbot zusätzlicher Kreditkartengebühren und vorab angekreuzter Felder bei OnlineKäufen (MEMO/11/675)
 Stärkung der Rechte aller EU-Bürger auf ein faires Gerichtsverfahren (für rund
8 Millionen Verfahren jährlich, siehe IP/12/430 und IP/10/1305)
 Klarere güterrechtliche Regeln für die 16 Millionen Paare mit unterschiedlicher
Staatsangehörigkeit (IP/11/320)
Weitere Informationen
MEMO/13/409
Pressemappe:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/citizen/news/130508_en.htm
Europäische Kommission – Unionsbürgerschaft:
http://ec.europa.eu/justice/citizen/index_de.htm
Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013:
http://europa.eu/citizens-2013/de/home
Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für
Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
Folgen Sie der Vizepräsidentin auf Twitter: @VivianeRedingEU
Kontakt:
Mina Andreeva (+32 229-91382)
Natasha Bertaud (+32 229-67456)
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ANNEX – Twelve new key actions to improve EU citizens' lives
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