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SPEECH/10/524
Viviane Reding
Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zuständig für
Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft
Das Stockholmer Programm – welche
Prioritäten für die Schaffung eines
Europas der Bürger?
Roundtable-Gespräch bei der Konrad-Adenauer-Stiftung
Brüssel, 5. Oktober 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich freue mich, heute mit Ihnen im Brüsseler Europabüro der Konrad-AdenauerStiftung über ein Europa der Bürger zu diskutieren. Wir freuen uns in diesen Tagen
über ein besonderes Jubiläum – den 20. Jahrestag der deutschen Einheit. Vor den
Feierlichkeiten zu diesem 20. Jahrestag betonte Präsident Barroso dass die
deutsche Einheit und die Einigung Europas zwei Seiten ein und derselben Medaille
seien, wie Bundeskanzler Kohl einst erklärt hatte. Die Einheit Deutschlands und die
Einheit Europas sind unmittelbar miteinander verbunden. Mit der Wiedervereinigung
wurden die Bürger der ehemaligen DDR deutsche Bürger, sie wurden aber auch
Bürger Europas.
Dieser Jahrestag erinnert uns daran, wie wichtig Zusammenhalt und Solidarität
sind. Besonders in wirtschaftlich schlechteren Zeiten mit steigender Arbeitslosigkeit
ist dieser Zusammenhalt von Bedeutung.
Nationale Regierungen sind dann versucht, erst mal auf sich und auf den eigenen
nationalen Kontext zu schauen. Wie richtig das Gegenteil ist, hat Deutschland uns
vor 20 Jahren gezeigt. Wir brauchen mehr, nicht weniger Gemeinschaft.
Wir brauchen Menschen mit Visionen, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen,
die nicht immer leicht, aber notwendig sind. Gerade in der Krise erwarten die Bürger
entschlossene Politiker, die parteipolitisches Gezänk hinter sich lassen und im
Interesse des Ganzen handeln: der Stabilität unserer Währung, der wirtschaftlichen
Wiederbelebung unseres Kontinents und der Bewahrung unserer gemeinsamen
europäischen Werte.
Lassen Sie mich an dieser Stelle Konrad Adenauer, einer der Gründungsväter
Europas, erwähnen. Er hat in den wirtschaftlich schwierigen Gründerzeiten gezeigt,
wie wichtig gemeinsames Handeln und eine europäische Vision sind. Er sprach von
der "europäischen Not" – der "zwingenden Notwendigkeit einer gemeinsamen
Europäischen Politik", um gemeinsame Probleme zu bewältigen. Die Umsetzung
dieser Vision gilt heute genauso, wie vor 50 Jahren.
Entschiedenes und solidarisches Handeln der EU-Institutionen und der
Mitgliedstaaten hat die Gefahren für den Euro und seine Stabilität abgewandt.
Gemeinsam haben die Europäer ein Rettungspaket für Griechenland geschnürt;
gemeinsam haben wir einen Rettungsschirm von 750 Milliarden Euro aufgespannt,
der alle Eurostaaaten vor erneuten spekulativen Attacken gegen den Euro wirksam
schützen kann, falls dies jemals notwendig werden sollte.
Gleichzeitig hat die Europäische Kommission, wie Sie sicherlich wissen, letzte
Woche eine stärkere gemeinsame Steuerung der Wirtschaftspolitik vorgeschlagen:
eine bessere Überwachung der Haushalte aber auch mehr Zusammenarbeit bei der
allgemeinen Wirtschaftspolitik und bei Strukturreformen. Weil eine gemeinsame
Währung eine gemeinsam gesteuerte Wirtschafts- und Finanzpolitik braucht. Wir
wollen die Wirtschaft wieder in Fahrt bringen, zum Nutzen von uns Allen. Hier
brauchen wir mehr Europa – mehr denn je. Präsident Barroso hat es auf den Punkt
gebracht: entweder wir schwimmen alle gemeinsam oder wir gehen einzeln unter.
Doch Europa ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft, es ist eine
Wertegemeinschaft und es ist eine Rechtsgemeinschaft, wie damals Walter
Hallstein, der erste Präsident der Europäischen Kommission, es ganz treffend
formulierte.
Europa
wird
nicht
durch
Autorität
oder
Waffengewalt
zusammengehalten, sondern durch die freiwillige Verpflichtung aller Mitgliedstaaten
auf das gemeinsam geschaffene Unionsrecht. Die Kommission in ihrer Rolle als
Hüterin der Verträge achtet auf die Wahrung dieses Rechts.
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Wie ist diese Rechtsgemeinschaft aufgebaut? Europa ähnelt hier in mancher Weise
Deutschland. Europa ist kein Superstaat, sondern basiert auf den Grundsätzen der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Es respektiert die Regionen und den
Bürger vor Ort. Und deshalb findet Europa nicht in erster Linie in Brüssel statt,
sondern gleichmäßig in der ganzen Union. Wie Konrad Adenauer einst sagte:
"Wenn die Welt groß und komplex erscheint, müssen wir uns in Erinnerung rufen,
dass alle großen Ideale auf der Welt ihren Ursprung in einer kleinen Nachbarschaft
hatten".
Und hier bietet der Lissabonner Vertrag eine neue Chance. Denn er stärkt die
Rechte der Bürger erheblich. Er beginnt in Artikel 2 mit den gemeinsamen Werten,
die die Europäer verbinden. In Artikel 3 unterstreicht er das Europa der Bürger, ehe
die wirtschaftliche Zusammenarbeit genannt wird. Interessant ist auch, dass gemäß
Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union das Europäische Parlament
sich direkt aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
zusammensetzt. In der vorherigen Fassung des Vertrages hieß es noch die
"Abgeordneten der Völker der in der Gemeinschaft vereinigten Staaten".
Es ist gut, dass die Rolle des Europaparlaments gestärkt wurde. Es ist gut, dass wir
jetzt enger mit den nationalen Parlamenten in der EU zusammenarbeiten werden.
Und es ist gut, dass die europäische Bürgerinitiative den Menschen eine direkte
politische Einflussnahme ermöglicht. Dies ist ein wichtiges neues Instrument, das –
wie ich hoffe – verantwortungsvoll genutzt werden wird.
Lassen Sie uns in diesem Zusammenhang eines nicht vergessen: ein
gemeinsames Europa ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss täglich neu mit
Leben gefüllt werden.
Zu Beginn des europäischen Projekts in den fünfziger Jahren hat die Aussicht auf
dauerhaften Frieden und Wohlstand die Bürger Europas vereint. Wir dürfen nie
vergessen, warum die Union begründet wurde. Aber dies wird nicht ausreichen, um
die jüngeren Generationen für das Projekt Europa zu begeistern. Wir müssen uns
fragen, wie in unserer Zeit die Europäische Union Zuspruch und Legitimität finden
kann.
Die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen hat stetig abgenommen: 63% im Jahre
1979, 43% im Jahre 2009.
In Zeiten der Krise sind viele Bürger verunsichert und das Vertrauen in die Politik
lässt nach. Nur 29% der Bürger hatten im Mai – auf dem Höhepunkt der Eurokrise –
Vertrauen in ihre nationale Regierung, während 66% misstrauisch waren. Die
Europäische Union genoss zwar zum gleichen Zeitpunkt bei immerhin 42% der
Bürger Vertrauen. In Deutschland waren dies jedoch nur 37%. Damit verzeichnete
die EU die niedrigsten Zustimmungswerte seit dem Zerplatzen der Internet-Blase im
Jahr 2001.
Dies zeigt, dass die Befürwortung eines geeinten Europas kein Selbstläufer ist. Wir
müssen den Bürgern die Vorteile Europas tagein tagaus aufzeigen; Europas
Mehrwert erklären und konkrete Verbesserungen bieten.
Wir haben schon viel erreicht. Bis 1992 – also mehr als 30 Jahre lang – wurde
das Individuum in erster Linie als Wirtschaftssubjekt betrachtet. Mit der Einführung
der Unionsbürgerschaft hat der Vertrag von Maastricht eine neue Perspektive
eröffnet und einem Europa der Bürger den Weg bereitet. Seitdem hat der
Europäische Gerichtshof den Unionsbürgerstatus als den grundlegenden Status der
Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten proklamiert. Der EU-Gesetzgeber hat die
Rechte der Unionsbürger in der Gesetzgebung verankert.
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Der Lissabonner Vertrag hat uns neue Möglichkeiten verschafft und den Bürger in
den Fokus gerückt. Die Umsetzung dieses Credos in die konkrete Politik wurde von
der Barroso-Kommission gleich zu Beginn unserer Amtszeit in Angriff genommen.
So zum Beispiel in der Justizpolitik.
Wir haben bereits Maßnahmen vorgeschlagen, um die rechtlichen Regelungen für
internationale Ehepaare zu vereinfachen, um Ehepaaren in schwierigen Situationen
zu helfen und ihnen mehr Rechtssicherheit zu geben. Wir haben auch
vorgeschlagen, die Rechte der Bürger in Strafverfahren zu stärken: Verdächtige
sollen in Strafverfahren vor jedem Gericht der EU über die verwendeten
Beweismittel informiert werden und rechtliche Beratung in ihrer Sprache erhalten.
Diese beiden Beispiele – und es gibt noch viele mehr – zeigen, dass die EU bei
konkreten Problemen schnell handeln und somit das tägliche Leben der EU-Bürger
positiv beeinflussen kann.
Auf dieser Schiene werden wir weiterfahren, denn die Unionsbürgerschaft
darf nicht nur ein in den Verträgen verankertes Ideal sein – sie muss nunmehr eine
konkrete Realität werden.
In den politischen Leitlinien, die Präsident Barroso der neuen Kommission am
3. September 2009 mit auf den Weg gegeben hat, strebt er eine weitere Stärkung
der Unionsbürgerschaft an. Er schrieb: "Für EU-Bürger bestehen nach wie vor
zahlreiche Hindernisse, wenn sie versuchen, Waren und Dienstleistungen aus
anderen Mitgliedstaaten zu beziehen. Sie sollten von ihren Rechten als EU-Bürger
in derselben Weise Gebrauch machen können wie von ihren Rechten als Bürger
eines Mitgliedsstaats."
Diese Leitlinien nehmen sich den Bericht von Alain Lamassoure "Der Bürger und
die Anwendung des Gemeinschaftsrechts" vom 8. Juni 2008 zu Herzen.
Lamassoure hat anschaulich beschrieben, welche Probleme die Bürger bei der
Ausübung ihrer Rechte über Staatsgrenzen hinweg immer noch haben.
Dieser Bericht inspirierte mich zum Handeln: um das Verhältnis der Bürger zur
Europäischen Union mit neuem Elan zu füllen, müssen wir die Hindernisse beiseite
räumen, die die Bürger immer noch in seiner Freizügigkeit beschränken. Wir
müssen dafür sorgen, dass die Menschen ihre Rechte als EU-Bürger genauso
ausüben können, wie ihre Rechte als Staatsangehörige ihres Heimatlandes.
Dies ist der neue Geist des Berichts über die Unionsbürgerschaft, den die
Kommission in den nächsten Wochen zusammen mit dem "Single Market Act"
vorlegen wird. Zum ersten Mal werden zwei Mitglieder der Kommission in einer
gemeinsamen Pressekonferenz einerseits die wirtschaftlichen und, andererseits,
die den Bürger betreffenden Aspekte sozusagen als die zwei Seiten einer Medaille
vorstellen.
Im Bericht zur Unionsbürgerschaft werde ich konkrete Maßnahmen vorschlagen,
um die Hindernisse zu beseitigen, die Bürger als Konsumenten, Studenten,
Berufstätige, Touristen oder Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union
erfahren.
Damit streben wir konkrete Erleichterungen an für die mehr als eine halbe Milliarde
EU-Bürger, von denen fast zwölf Millionen dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat
leben und von denen viele häufig innerhalb der EU reisen.
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Wir wollen ihnen spürbare Verbesserungen bieten. Wir gehen hierbei auf
Anregungen ein, die Bürger in den letzten Monaten an uns herangetragen haben.
Lassen Sie mich Ihnen einige Beispiele hierfür geben:
- Wenn man einen Pkw in einen anderen Mitgliedstaat mitnimmt hat man mit
zahlreichen Verwaltungsformalitäten zu kämpfen und wird möglicherweise
erneut besteuert. Wir wollen die Prozeduren vereinfachen und diskriminierende
und doppelte Besteuerung verhindern.
- Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, benötigen häufig eine
Anerkennung
wichtiger
Zivilstandsdokumente,
zum
Beispiel ihrer
Geburtsurkunde. Die grenzüberschreitende Anerkennung dieser Dokumente ist
derzeit recht mühsam. Wir wollen die Verfahren vereinfachen und 2013 einen
entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.
-
Bürger können auch auf Reisen außerhalb der EU auf Hilfe angewiesen sein.
Zum Beispiel weil sie infolge eines Überfalls Geld und Reisepass verloren
haben und daher konsularischen Rechtsschutz benötigen. Wir wollen die
Rechtsstellung der EU-Bürger in dieser Hinsicht verbessern; der Lissabonner
Vertrag hat uns hierfür eine neue Rechtsgrundlage gegeben.
- Bürger müssen über Ihre Rechte bescheid wissen. Es gibt viele Informationen
und Hilfsangebote zur Lösung grenzüberschreitender Probleme durch die EU,
aber viele Bürger finden die Angebote unübersichtlich oder wissen nichts davon.
Wir entwickeln gerade ein einheitliches Webportal ("Your Europe" – "Euer
Europa" in Verbindung mit Europe Direct), das als One-stop-shop einen
einfachen Zugang zu Informationen in allen offiziellen EU-Sprachen über die
Rechte der EU-Bürger schaffen wird.
- Der Bericht über die Unionsbürgerschaft ist erst der Anfang. Er soll die Debatte
einleiten, wie die Unionsbürgerschaft ihr Potenzial voll entfalten kann. Wir
zählen auf die Hilfe von Bürgern, Interessenvertretern und Sachverständigen
wie Ihnen, damit aus Worten Taten werden.
Wie ich eingangs erwähnte, ist der Zusammenhalt unserer Gesellschaften keine
Selbstverständlichkeit. Deshalb müssen wir weiter an einer starken Union arbeiten,
gegründet auf gegenseitigem Respekt und Solidarität, zum Schutz unserer
gemeinsamen Werte und der Rechte der Schwächeren.
Eine Union, die auf gemeinsamen Werten basiert und die den Menschen in den
Mittelpunkt ihres Handelns stellt, benötigt einen Konsens über ihre dauerhaften
Grundlagen. Dieser Konsens darf sich nicht nur in schönen Reden zeigen, er muss
sich auch in der Praxis beweisen, er muss gelebt und verteidigt werden.
Ich möchte daher erneut die Bedeutung des Lissabonner Vertrages hervorheben,
mit dem die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich
wurde. Die Charta wurde unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten
und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog ausgearbeitet und
stärkt die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union
erheblich. Sie ist eine der modernsten Grundrechtskodifikationen der Welt und ich
kann nur jedem ans Herz legen die Charta zu lesen.
Aber wie setzen wir diese Charta in unserer Politik um? Unsere Strategie zur
wirksamen Durchsetzung der Charta werden wir in wenigen Wochen vorlegen. Mein
Hauptziel wird es dabei sein, dass alle EU-Institutionen die in der Charta
verankerten Rechte bei ihrer täglichen Arbeit beachten, insbesondere im Prozess
der europäischen Rechtsetzung. Die Gewährleistung der Grundrechtskonformität
von EU-Rechtsakten liegt in der gemeinschaftlichen Verantwortlichkeit aller am
Rechtsetzungsprozess beteiligten Organe.
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Die Charta muss zum Kompass aller politischen Maßnahmen der Europäischen
Union werden. Daran muss sich die EU messen lassen.
Lassen Sie mich hierfür ein Beispiel geben, das Bürger und Unternehmen in der EU
unmittelbar betrifft und zu dem ich noch vor Ende diesen Jahres meine Strategie
vorstellen werde: die Novellierung des gesetzlichen Rahmens für Datenschutz in
der EU.
In einer globalen Gesellschaft, die durch technologischen Wandel und
grenzüberschreitenden Informationsaustausch geprägt ist, ist die Sicherung der
Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten von zentraler Bedeutung.
Datenschutz und der Schutz privatbezogener Daten ist nun ein Grundrecht, explizit
verankert in Artikel 8 unserer Grundrechtscharta. Die Union muss deshalb für eine
konsequente Anwendung dieses Grundrechts sorgen. Der Vertrag von Lissabon
bietet die gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines modernen, kohärenten und
umfassenden Datenschutz-Rahmens.
In den kommenden Monaten werde ich eine umfassende Strategie auf den Weg
bringen, um das Grundrecht auf Datenschutz innerhalb der EU und in unseren
Beziehungen mit anderen Ländern zu verwirklichen. Ein wichtiger Grundsatz, den
ich gerne zum Bestandteil des EU-Rechts machen würde, ist der Grundsatz der
Datenminimierung. Nationale Behörden sollten nur die Daten sammeln und
speichern, die für den Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität
zwingend notwendig sind. Pauschale Datensammelwut ließe sich mit den EUGrundsätzen nicht vereinbaren.
Lassen Sie mich noch ein weiteres wichtiges Element zur Schaffung einer
lückenlosen und umfassenden Grundrechtsarchitektur ansprechen: der im
Lissabonner
Vertrag
vorgesehene
Beitritt
zur
Europäischen
Menschenrechtskonvention. Am 1. März dieses Jahres haben wir mit den
Beitrittsverhandlungen begonnen und ich bin zuversichtlich, dass wir zügig
vorankommen werden. In Zukunft wird die Europäische Union in ihrer Gesamtheit
an die Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden sein, und nicht mehr
nur die einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Wie ich schon gesagt habe: eine
Rechtsgemeinschaft aus 27 Mitgliedstaaten braucht gemeinsame und kohärente
Grundrechtsstandards. Der anstehende Beitritt der EU zur Europäischen
Menschenrechtskonvention wird den Grundrechtsschutz aller Menschen in der
Union sicherstellen und universal verankern.
Ich werde 2013 als Europäisches Jahr der Bürger vorschlagen. Und ich wünsche
mir, dass es mehr als nur ein Slogan ist. Ich wünsche mir, dass ich dann zufrieden
zurückblicken kann und die konkreten Verbesserungen für die Bürger aufzählen
kann. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, den Rechten und Interessen der Menschen
zu dienen. Wir müssen den Bürgern ermöglichen, von Ihren Rechten wirklich
Gebrauch zu machen. Ich lade Sie ein, gemeinsam darüber zu diskutieren, wie
Unionsbürgerschaft und Grundrechte für die Menschen spürbare Vorteile bringen
können; mitzuhelfen, das Europa der Bürger des 21. Jahrhunderts mit zu gestalten.
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