POLEN

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POLEN
Infolge der gewaltsamen Christianisierung der Elbslawen durch deutsche Mönche und Ritter holte der polnische Herzog Mieszko böhmische
und deutsche Geistliche nach Polen und unterstellte sich deutscher Lehenshoheit.
12. und 13. Jahrhundert Christianisierungs- und Kolonisierungspolitik des Deutschen Ordens, die auf die Errichtung eines ”christlichen
Bollwerks gegen den Osten” zielte
Personalunion mit dem religiös orthodox orientierten Litauen und Sieg über den deutschen Orden, stärkere Hinwendung zum Osten, den
Gebieten der heutigen Ukraine und des heutigen Weißrussland, Bezugnahme auf diese Epoche z.B. bei der 1000 Jahrfeier Polens 1960,
zum 550. Jahrestag der Schlacht von Tanneberg, in der das Heer des Deutschen Ritterordens durch ein polnisch-litauisches Heer besiegt
wurde und damit nicht mehr stärkste Kriegsmacht im Nordosten Europas war.
Im Zuge der drei Polnischen Teilungen 1772, 1793 und 1795 verschwand Polen als eigenständiger Staat von der Landkarte und wurde
zwischen Russland, Preußen und Österreich aufgeteilt. In mehreren - gegen die preußische Germanisierungspolitik (vor allem in Posen,
Oberschlesien und Westpommern) ebenso wie gegen die Politik Russlands in den östlichen Teilen des vormaligen Polen gerichteten,
niedergeschlagenen Aufständen (1830, 1846, 1848, 1863) versuchten die Polen vergeblich ihre nationale Unabhängigkeit wieder zu
erlangen.
Der Vertrag von Versailles nach dem Ersten Weltkrieg sprach Polen Teile des ehemals preußisch-deutschen Territoriums, vor allem
Schlesiens, zu: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erhielt Polen - das 1934 einen Nichtangriffspakt mit dem nationalsozialistischen
Deutschland geschlossen hatte und während des Krieges bis 1945 zwischen dem Generalgouvernement und der UdSSR aufgeteilt war völlig neue Grenzen. Die ”deutschen” Städte Stettin und Danzig sowie die Regionen Schlesien, Pommern und Ostpreußen fielen an Polen,
das jedoch ostpolnische Gebiete und das Baltikum an die Sowjetunion verlor.
Mythos vom nationalen Freiheitskampf und Widerstand im kollektiven Gedächtnis stark verankert (Polnische Teilungen, Russland, NS,
Kommunismus), Verbunden mit Rolle der Katholischen Kirche (Symbol Papst)
1956 Poznan, 1968 StudentInnenstreiks gegen Zensur, 1970er Jahre KOR (Komitee zur Verteidigung der Abeiter)
Solidarność
 Starke Systemopposition: Polen gilt im Fremdbild als Land des antikommunistischen Widerstandes, da es auch in der Zeit der
Volksrepublik immer wieder Gruppen- und Massenproteste gab (v.a. von Gewerkschaften und StudentInnen/Unis getragen)
 1980 Solidarnosc/ Lenin-Werft Danzig, Elektriker Lech Walesa, erste offiziell anerkennte Oppositionsbewegung in Ein-Parteien-Staaten
und erstes erfolgreiches Bündnis zwischen Arbeitern und Intellektuellen in der Geschichte Polens (Traditionslinien zum Komitee zur
Verteidigung der Arbeiter/KOR, das von Intellektuellen wie Adam Michnik oder Jacek Kuron gegründet wurde und Kooperation mit
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katholischer Opposition wie Tadeusz Mazowiecki, erzwang Anerkennung als Verhandlungspartner der Regierung sowie Anerkennung der
unabhängigen Gewerkschaft im Danzinger Abkommen)
 1981 Kriegsrecht > Verbot Solidarnosc, Verfolgung und Internierung der AktivistInnen
 „Mythos der Solidarität im Untergrund“, 1983 Friedensnobelpreis für Walesa
 Glasnost und Perestroika
 Reformversuche (Vfg-G., Konsultativrat für Staatsratsvorsitzenden Wojciech Jaruzelski, Integration Oppositioneller), Sejm wird aktiver,
Staatsführung scheitert 1988 mit Wirtschaftsgesetzen, Legitimationsverlust der Regierung
 ausgehandelter Systemwechsel der auch durch Jaruszelski ermöglicht wurde, Vorbild für andere Transformationsstaaten: Runder Tisch
aus reformbereiten Parteifunktionären und „konstruktiver“ Opposition (Solidarnosc, Kirche) beschließt halbfreie Wahlen (beschränkte
Wahlen, 35% der Sitze im Sejm und Wiedererrichtung des frei wählbaren Senats (der den Präsidenten wählt) > „polnische Variante des
Systemwechsels“
 einige Parteien kündigten Kooperation mit PZPR auf, Mazowiecki Ministerpräsident einer Koalition aus Solidarnosc, Bauernpartei etc.,
Machtmonopol der KP beendet
 Ende 1989 führende Rolle der KP aus Vfg. gestrichen, traditioneller Staatsname Republik Polen wieder eingeführt
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PL
Systemtyp
Parlamentarisch-präsidentielles System
Verfassung
Vfg.-Gebungsprozess im Vgl. zu anderen Reformstaaten langwierig
Kompromisslösung: Orientierung an Vfg. der V. Französischen Republik
starker Präsident (Jaruzelski als gemeinsamer und einziger Kandidat aller am Runden Tisch
Beteiligten), mit umfassenden Kompetenzen anstelle des Staatsrats (als außenpolitisches Signal der
Bündnistreue)
vorerst keine Direktwahl, da Jaruzelski keine Chance gehabt hätte, sondern Wahl durch Sejm und
Senat)
Sejm nimmt 1989 Vfg. an, Führungsrolle der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei
PZPR und Volkseigentum als ökonomische Grundlage gestrichen
Jahre des provisorischen Vfg.-Konstrukts gezeichnet von Kompromiss > nicht alle
Kompetenzverteilungen detailliert geregelt, Spielraum blieb > unklare Kompetenzverteilung und
Konflikte zwischen Institutionen
1992 Reform/ Interims-Vfg.
 „Kleiner Vfg.“ = Gesetz im Vfg.-Rang, legt Elemente des semi-präsidentiellen
Systems fest
 Verfahrensgesetz, das das weitere Vorgehen im Vfg.-Gebungsprozess regelt
 Teile der alten kommunistischen Vfg. (z.B.: Recht auf kostenlose
Gesundheitsversorgung)
bringt Präzisierung der Befugnisse von Präsident, Parlament und Regierung aber
letzte Entscheidungsgewalt des - seit 1990 durch Direktwahl – gestärkten Präsidenten
blieb vorerst
extensive Machtausübung durch Walesa, der ab 1993 einer postsozialistischen Parlamentsmehrheit
gegenüber stand
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1997 Kompromiss-Vfg.,
Präambel u.a. „Gott als Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und der Schönheit“, aber auch
Verweis auf universelle Werte, „die aus anderen Quellen hervorgehen“
wie im Vfg.-Provisorium vorgesehen: Annahme durch Sejm und Senat und
Referendum (einfache Mehrheit 53% aber nur 43% Beteiligung), u.a.:
 Parteien und Organisationen, die sich auf Nationalsozialismus, Faschismus oder
Kommunismus berufen, verboten
 Kompetenzen geklärt, Zuständigkeiten des Präsidenten beschnitten und
konkretisiert (Parlament und Regierung dominantere Rolle hinsichtlich Staatsleitung)
 (> von semipräsidentiell zu präsidentiell-parlamentarisch zu parlamentarisch-präsidentiell im
Wechselspiel von Vfg.-Text und Praxis, z.B.: von Mitspracherecht bei Kabinettszusammensetzung
zu formaler Ernennung)
 Streichung des einfachen Misstrauensvotums
 suspensives Veto bleibt
 enthält u.a. Katholische Sozialordnung
 erlaubt ausdrücklich Aufgabe nationaler Souveränität (EU-Perspektive)
 Marktwirtschaft und soziale Gerechtigkeit als Staatsziel

Parlament
Kompetenzen des Vfg-G. (15 gewählt durch Sejm auf 9 Jahre) erhöht (bindende Entscheidungen)
Zweikammernsystem, beide Kammern gemeinsam gewählt, bilden zusammen die
Nationalversammlung; erste völlig freie Wahlen erst 1991 („Gründungswahlen“)
Sejm, lange Tradition (polnische Adelsrepublik „liberum veto“ > Blockaden, 460 Sitze/ 4 Jahre
Verpflichtende Auflösung, wenn vorgeschlagener Regierung Vertrauen versagt oder
wenn 4 Monate Haushalt nicht beschlossen wird, kann sich mit 2/3 Mehrheit der MPs
auch selbst auflösen
Parlamentspräsident heißt Sejm-Marschall (mit absoluter Mehrheit gewählt), leitet Plenum und achtet
auf Einhaltung der Spielregeln, Ältestenrat bereitet Plenum vor und kontrolliert Ausschüsse (besteht
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aus Parlamentspräsidium und Fraktionsvorsitzenden)
Umfassende Kontrollinstrumente: Interpellation (1 MP schriftlich, 21 Tage Zeit bis Antwort);
Anfragen (schriftlich und mündlich, 1 min, Antwort 5 min); Untersuchungsausschüsse mit
Mehrheitsbeschluss seit 1989 (1. wegen Morden gegen PZPR); Konstruktives Misstrauensvotum;
Ombudsmann seit 1989 in Vfg, verankert, seit 1997 können BürgerInnen sich direkt an diesen
wenden (erste Ombudsfrau Eva Letowska war sehr engagiert, Ansehen des Amtes und kritisches
Bewusstsein stiegen)
Ausschüsse: 28 ständige, vor ihrer Ernennung > MinisterInnen Anhörung: Mglk. von
Unterausschüssen; Berichte können Minderheitsmeinungen enthalten; Ausschussarbeit:
Nichtöffentlichkeit muss beantragt werden; Jedes MP kann höchstens in 2 Ausschüssen sitzen (2020 Personen im Durchschnitt), offene Abstimmung, externe BeraterInnen können zugezogen und
MinisterInnen vorgeladen werden
Senat, Traditionelles Organ, 100 Sitze/ 4 Jahre
Prüft Gesetzesentwürfe und kann Änderungen vorschlagen oder Initiative ablehnen,
Sejm kann dies aber mit absoluter Mehrheit zurückweisen, in der Praxis enge
Kooperation Sejm/Senat (letzterer als Organ zur Verbesserung der Gesetzgebung), hat
Gesetzesinitiative als gesamtes Kollegium, wirkt mit bei Bestellung von Ombudsmann und
Rechnungshof
Wahlsystem
Wahlgesetz 2001 (zuvor unterschiedliche Wahlsysteme)
Sejm: Verhältniswahlrecht, Listenwahl mit Präferenzstimmen in 41 Wahlkreisen (7-9
Sitze pro Wahlkreis), Änderung der Grenzen der Wojwodschaften veränderte auch
Wahlkreiseinteilung, seit 1993 5% Klausel, 1991 gab es 27 Fraktionen, 2001 6 (mindestens
15 MPs)
Senat: relatives Mehrheitswahlrecht, 100 RepräsentantInnen der seit 1999 16 (vorher 49,
dafür jetzt mehr Kompetenzen) Wojwodschaften (existieren seit den 70er Jahren des 20.Jhdts.
und repräsentieren historische Regionen) in 40 Wahlkreisen (je 2 bis 4 Sitze), oft werden
unabhängige Persönlichkeiten gewählt, bei vakanten Mandaten Nachwahlen
Hohe Wahlabstinenz
Gesetz-
Initiative: MPs, Ausschüsse des Sejm, der Senat als Ganzes, die Regierung, der
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gebung
Präsident, 100.000 Wahlberechtigte (nicht bei Vfg.-Änderungen oder Haushalt),
betreffend Staatshaushalt nur Ministerrat, Gesetzesentwürfe werden nur im Sejm
eingebracht; Initiativen von MPs und von Regierung häufig, viele Entwürfe werden
abgelehnt, da schlecht und überhastet vorbereitet > Umstrittene Gesetzes-intitiativen:
Balzerowicz-Plan (marktwirtschaftliche Strukturen); Verschärfung der Abtreibungs-gesetzgebung;
Lustration; Privatisierung; Vw.-Reform; Ratifizierung des Konkordats (Bevölkerung sah andere
Probleme als dringlicher)
Entscheidung mit einfacher Mehrheit; Präsidentenveto wird mit 3/5 des Sejms
überstimmt, Senatsveto mit absoluter Mehrheit des Sejm; Ratifizierung internationaler
Verträge und Abtretung nationalstaatlicher Kompetenzen mit 2/3 Mehrheit, dazu kann
auch ein Referendum abgehalten werden (bei NATO-Beitritt keines, da Bevölkerung eindeutig
pro-NATO war), Vfg.-Änderungen mit 2/3 Mehrheit des Sejm und absoluter Mehrheit der
anwesenden SenatorInnen (jeweils Anwesenheit von mindestens ½ in beiden
Kammern), beantragt werden kann Vfg.-Änderung von 1/5 des Sejm, dem Senat, dem Präsidenten;
manche Artikel bedürfen zusätzlich eines Referendums
Plebiszit
Gesetz über Referendum 1995
Initiiert von Sejm oder Staatspräsident mit Zustimmung des Senats, Regierung oder
500.000 Wahlberechtigten, muss 90 Tage nach Beschluss stattfinden und ist nur dann
bindend, wenn mehr als 50% der Wahlberechtigten teilnehmen
auch auf regionaler Ebene mgl.
Regierung
Premierminister wird vom Präsidenten (richtet sich nach Mehrheiten im Sejm) ernannt,
legt Kabinettsliste vor (diese kann neben MinisterInnen auch mehrere stellvertretende
MinisterpräsidentInnen umfassen, außerdem können auch Ausschussvorsitzende in
den Ministerrat berufen werden > ungewöhnliche Verschränkung von Exekutive und
Legislative)
Kabinett muss innerhalb von 14 Tagen die absolute Mehrheit (bei Anwesenheit von
mindestens ½ der MPs) erhalten, wenn dies scheitert präsentiert der Sejm einen Kandidaten,
wenn dieser auch wieder scheitert (weil der Präsident ihn nicht ernennt) ist die Initiative erneut beim
Präsidenten und dann ist nur mehr eine einfache Mehrheit nötig, wenn das wieder nicht funktioniert >
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obligatorische Parlamentsauflösung, seit Vfg. 1997 nur mehr konstruktives Misstrauensvotum (vorher mehrere Regierungen durch Misstrauensvoten zu Fall gebracht), (einzelne
Minister können aber dennoch ohne Gegenvorschlag vom Sejm abberufen werden);
wenn Ministerpräsident zurücktritt muss Demission der gesamten Regierung
eingereicht werden; lange eher Tendenz zu instabilen Regierungen (bis 1997 kein
Ministerrat länger als 1 1/2 Jahre im Amt, mangelnde Konsolidierung und Disziplin der Fraktionen,
Konflikte und Kompetenzstreitigkeiten Präsident-Regierung-Parlament, insbesondere Walesa
strapazierte das Amt des Präsidenten und schwächte damit die Regierungen);
Koalitionsabsprachen vor der Wahl unüblich; In Angelegenheiten von besonderer
Bedeutung kann das Kabinett unter Vorsitz des Staatspräsidenten als Kabinettsrat (vgl.
F, wo Präsident Vorsitz im Ministerrat führt) tagen > ausdrücklich keine
Regierungskompetenz
Präsident
 Oberster Hüter der Republik und der Vfg., des Fortbestandes staatlicher Gewalt
sowie u.a. der Sicherheit, der Souveränität und der Integrität des Staatsgebietes
 Kann aber im Unterschied zu F keine Schiedsrichterfunktion zwischen den
Staatsorganen einnehmen
 Gemeinsam mit Regierung vollziehende Gewalt

Seit 1990 direkte Wahl, 5 Jahre, 1x Wiederwahl mgl. (100.000 Unterschriften für
Nominierung, 1.WG absolute Mehrheit, 2.WG Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten
KandidatInnen)
 Amtsenthebung durch Sejm mit 2/3 möglich wegen Verstoß gegen Vfg., gegen
Gesetze oder einer Straftat, über die Amtsenthebung befindet der Staatsgerichtshof
und suspendiert gegebenenfalls)
 Seit 1989 auch Gesetzesinitiative
 Kann jedes Gesetz zurückweisen (Sejm kann mit 3/5 Beharrungsbeschluss fassen),
aber kein Veto gegen Staatshaushalt
Hat 1997 Kompetenzen verloren (da Doppelkompetenzen gestrichen wurden, ASP)
 Verlor Oberbefehl über Heer in Friedenszeiten (hat jetzt Verteidigungsminster), Präsident wird
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durch Rat für Nationale Sicherheit beraten, dessen Mitglieder er beruft
 Kann Kriegs- und Ausnahmezustand nur mehr auf Antrag des Ministerrats und mit Zustimmung
des Sejm verhängen
 Muss sich in der Außenpolitik mit Premier und Fachminister abstimmen (Walesa machte
Präsidialkanzlei zu Ersatzkabinett)
 Veto bei Gesetzen kann vom Sejm mit 3/5 überstimmt werden, zuvor war 2/3 notwendig und er
kann nicht mehr glz. Veto einlegen und Vfg.-Gericht anrufen, sondern muss sich für ein Vorgehen
entscheiden, Gesetze zum Staatshaushalt sind vom Präsidentenveto ausgenommen
Präsidenten bisher
 Jaruzelski (KP) 1989-1990
 Walesa (Solidarnosc) 1990-1995 > versuchte Machtausbau, Vetos gegen Ministerbesetzungen
(nutzte Mitspracherecht extensiv aus), Politikstil („Cohabitation á la polonaise ab 1993)
 Kwasniewski (postsozialistische SLD) 1995-2000, 2000- 2005 > US-orientierter Wahlkampf,
Skandal betreffend Studienabschluss, ging vorsichtiger mit dem Amt um aber nutzte Legislativveto
stärker (z.B. gegen Abschaffung Sexualkundeunterricht in Schulen, gegen Öffnung der
Geheimdienstarchive), ab 1997 Cohabitation mit Mitte-Rechts-Regierung > z.T. Konflikte um
Botschafterberufungen
 Kaczynski (PiS) seit 2005
ParteienSystem
 Alle Oppositionsgruppen im Rahmen einer Partei geschlossen zu ersten halbfreien
Wahlen 1989 angetreten: Parlamentarischer Bürgerklub/OKP, erreichte alle frei
wählbaren Sitze im Sejm (35%) und 99 von 100 Senatssitzen

Nach 1989 starke Fragmentierung (seit 1990 über 350 Parteien gegründet)
 Konsolidierung und Profilierung seit 1997, dzt. 5 Parteien bzw. Wahlbündnisse im Sejm,
stabilisiertes Parteiensystem erst spät
 Gemäßigt-pluralisiert, Polarisierung zwischen den beiden großen Lagern
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Cleavages
 Sozioökonomisch (Marktwirtschaft ohne Adjektiv – Staatsinterventionismus)
 Autoritär - liberal
 Soziokulturell (Nationalkatholizismus – Kosmopolitismus und Europaorientierung)
 Stadt-Land-Gefälle
 Umgang mit Vergangenheit
Parteientypen
 Reformierte (postsozialistisch SLD/Alllianz der Demokratischen Linken, PSL)
 Neugegründete (aus Solidarnosc hervorgegangen)
Entwicklung des Parteiensystems
 „linkes“ politisches Spektrum rascher konsolidiert, Postsozialisten wurden akzeptiert,
Bündnis der Demokratischen Linken SLD (Zusammenschluss aus ca. 30.
Gruppierungen), wichtigste Partei Sozialdemokratie SdRP programmatisch keine
Nachfolgepartei der PZPR aber personelle und strukturelle Kontinuitäten existieren, sozialmarktwirtschaftlich und europaorientiert, pro EU und pro NATO (2001-2003 stärkste
Kraft, 2005 großer Verlierer)
 „Post“-Solidarnosc-Lager: Zentrum bis national-klerikal nur scheinbar einig,
persönliche Konflikte, Zersplitterung (mehrere unter 5% bei Wahlen 1993), 1996
Wahlaktion Solidarnosc als Einigungsversuch (AWS), ca. 40 Gruppen und Parteien
(christlich-sozial, konservativ-liberal, national-klerikal) erodierte rasch, ein Teil
gründete „Bürgerplattform“ (pragmatische Reformpolitik) (1997 relative Mehrheit, fiel vor
Wahlen 2001 auseinander)
 liberale UW (kleiner)/ Freiheitsunion: Solidarnosc-Persönlichkeiten wie erster nicht9
kommunistischer Ministerpräsident Mazowiecki, Geremek, Balcerowicz, Suchoka, sozialliberal-
christlichkonservativ
 Polnische Bauernpartei PSL (1/4 der Erwerbstätigen im Agrarbereich tätig), blockierte
oft in Regierungsbündnis mit Sozialdemokratie, starker Stimmenverlust 1997
 Landespartei der Rentner und Pensionäre 1994: TransformationsverliererInnen
 Bewegung für den Wiederaufbau Polens ROP, knapp über 5%, 1995 aus kleineren
Rechten Parteien, populistisch/kirchen-orientiert,/nationalistisch, antieuropäisch
 Deutsche Minderheit MN, unter 5%, aber nicht an Sperrklausel gebundene
Vertretung der dtschspr. Minderheit im Sejm (4 Sitze)
 Union der Arbeit UP seit 1997 nicht mehr im Sejm, entstand aus Solidarnosc aber
auch Reformflügel der PZPR, kombiniert alte und neue Kräfte
Identifikation mit Parteien sehr schwach, Geringe Wahlbeteiligung, Skandale,
Korruption als Thema
2001 Linkskoalition Bündnis der Demokratischen Linken/SLD und Union der Arbeit/UP unter
SLD-Chef Leszek Miller (verlor sehr schnell Vertrauen, 2003 zog sich Koalitionspartner Bauernpartei
zurück und die Regierung verlor stabile Mehrheit, Präsident legte Neuwahlen nahe, erfolgreicher
Ausgang des EU-Referendums gab Regierung neues Selbstbewusstsein (obwohl 20%
Arbeitslosigkeit, z.B.), Miller stellte sich einer Vertrauensabstimmung und gewann diese 236 zu 213,
EU-Referendum rettete die Regierung, trotzdem Rücktritt Miller, ab Juni 2004 Marek Belka
2005 errang die von AWS-Mitgliedern gegründete PIS (Recht und Gerechtigkeit) die knappe
relative Mehrheit vor der PO: kurze Minderheitsregierung, Koalition mit LPR und Bauernpartei
Samoobrona („Selbstverteidigung“)
Parteien im Sejm seit 2007 (mit 55% höchste Wahlbeteiligung seit 1989):
•
PO Bürgerplattform (liberal) 209 – Premier Donald Tusk („W Polens, AuslandspolInnen in D,
GB und IR sowie junge WählerInnen setzten sich durch!): 41,5%
•
PIS Recht und Gerechtigkeit (national-konservativ) 166: 32,1%
•
LID Linke und Demokraten (links-liberal) 53: 13,2%
•
PSL Polnische Volkspartei (Bauernpartei, agrarisch-konservativ) 31: 8,9%
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•
Deutsche Minderheit 1
Vormalige Regierungsparteien LPR Liga polnischer Familien und Samoobrona (Selbstverteidigung)
scheiterten mit jeweils unter 2% der Stimmen an der Sperrklausel
EU-Beitrittsgesuch
1994 (1991 Europaabkommen)
Eröffnung
Beitrittsv.
1998 (Probleme Agrarbereich, Übergangsfristen für Freizügigkeit von
ArbeitnehmerInnen und hinsichtlich des Verkaufs von Land an NichtpolInnen)
EU-Abstimmung
Juni 2003, Mehrheit für Beitritt zu EU (77,5%) (Beteiligung 58,9%)
EP-Wahlen
Wahlbeteiligung 20,76%
Verhältnis zur Ratspräsidentschaft: Zweites Halbjahr 2011
EU
Problematische Position Polens in der Diskussion um den EU-Verfassungsvertrag
(Stimmengewichtung im Rat, Boykotthaltung, „Quadratwurzelformel)
NATO-Beitritt
Themen
1999, gemeinsam mit Tschechien und Ungarn
• „Wertediskussion“ – national-konservative bis reaktionäre Gesellschaftspolitik
unter der Regierung Jaroslaw Kaczynski, Radio Maryia, Homophobie
• Gedächtnispolitik (Lustration – kommunistische Vergangenheit; NS: Opferrolle
und Mittäterschaft? Jedwabne als Zentraldebatte; Katyn; Vertreibungen Ende
des Zweiten Weltkriegs)
• US-Raketenschild
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