Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode IV. Session 4. Sitzung am 6. Dezember 1976 INHALT: 1. 2. 3. 4. Eröffnung durch Präsident Dipl.-Ing. Robl (Seite 165). Abwesenheitsanzeige (Seite 165). Verlesung des Einlaufes (Seite 165). Verhandlung: Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 165); Redner: Landeshauptmannstellvertreter Ludwig (Seite 167). Generaldebatte. Redner: Abg. Dr. Brezovszky (Seite 176), Abg. Ing. Kellner (Seite 183); Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte (Seite 193). Spezialdebatte zur Gruppe 0. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 193); Redner: Abg. Bieder mit Resolutionsantrag (Seite 193), Abg. Präsident Reiter mit Resolutionsantrag (Seite 197), Abg. Pospischil (Seite 202), Abg. Rabl (Seite 207), Abg. Wiesmayr mit 2 Resolutionsanträgen (Seite 209), Abg. Manndorff mit Resolutionsantrag (Seite 2141, Abg. Zimper mit Resolutionsantrag (Seite 218), Abg. Präsident Binder mit Resolutionsantrag (Seite 223). PRÄSIDENT Dip.-Ing. ROBL (um 14.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen, es ist unbeanstandet geblieben, das Protokoll ist daher als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung hat sich der Abg. Blabolil entschuldigt. Die Landesregierung hat am 26. November dieses Jahres gemäß § 3 des NÖ Wiederverautbarungsgesetzes die Niederösterreichische Gemeindebeamtendienstordnung, Landesgesetzblatt 2400-0, das Niederösterreichische Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Landesgesetzblatt 2420-0, und die Niederösterreichische Gemeindebeamtengehaltsordnung, Landesgesetzblatt 2440-0, wiederverlautbart und dies zur Kenntnis gebracht. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-361- Vorlage der Landesregierung, betreffend Errichtung eines neuen Schülerheimes für die lehrgangsmäßig geführte Berufsschule in Baden; Genehmigung der Kostenerhöhung. Ltg.-362 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Errichtung eines neuen Schülerheimes für die lehrgangsmäßig geführte Berufsschule in St. Pölten; Genehmigung der Kostenerhöhung. Ltg.-360 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Landesbürgschaft für Darlehen, die vom NÖ landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds und NÖ landwirtschaftlichen Siedlungsfonds aufgenommen werden. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes a n die zuständigen Ausschüsse): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich bitte den Berichterstatter zur Zahl 300, Herrn Abg. Diettrich, durch den Bericht die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977 einzuleiten. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Ehre, namens des Finanzausschusses zur Vorlage 300 den Bericht zu erstatten. Hoher Landtag! Gemäß Art. 23 des Landes-Verfassungsgesetzes für das Bundesland Niederösterreich legt die Landesregierung hiemit dem Landtag den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das Jahr 1977 zur Beschlußfassung vor. Wie schon im Zeitpunkt der Erstellung des Budgetentwurfes 1976 zu befürchten war, brachte das Jahr 1975 für die österreichische Wirtschaft die tiefste Rezession nach dem Zweiten Weltkrieg. Das reale Brutto-Nationalprodukt schrumpfte in Österreich um 2 %, ohne Land- und Forstwirtschaft um 2,5%. Nach den Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erreichte es in diesem Jahr einen Gesamtwert von 654,4 Milliarden Schilling. Von der Rezession wurde vor allem die Industrie betroffen, deren Produktion 1975 insgesamt um 8% auf das Niveau von Mitte 1973 gesunken ist. Der Rückgang des realen Brutto-Nationalproduktes war sowohl auf Einschränkungen von Konsum und Investitionen als insbesondere auch auf Einbußen bei den Warenexporten zurückzuführen. In Fachkreisen erwartete man schon damals, daß sich die Konjunktur nach Erreichen der Talsohle voraussichtlich nicht sofort wieder steil aufwärts entwickeln, sondern einige Zeit auf niedrigem Niveau verharren und sich dann nur allmählich beleben wird. Für die österreichiche Wirtschaft rechnete man mit einem Stagnieren auf dem Niveau von Ende 1975 im ersten Halbjahr 1976. Der weiteren Entwicklung wurde die Annahme zugrunde gelegt, daß in der Weltwirtschaft ein nachhaltiger, wenn auch nicht besonders starker Konjunkturaufschwung einsetzen werde. Tatsächlich hat dann die schwerste Nachkriegsrezession der österreichischen Wirtschaft ihren Tiefpunkt im 111. Quartal 1975 überschritten. Ab dem Spätsommer zeichnete sich eine leichte Belebung der Konjunktur ab, welche allerdings viel geringer als zu Beginn des letzten Konjunkturaufschwunges im Jahre 1968 ausfiel. Es blieb weiterhin eine offene Frage, ob sich ein nachhaltiger Aufschwung durchsetzen werde. Infolge der leichten Belebung der Konjunktur und der besonders günstigen Ergebnisse der landwirtschaftlichen Produktion lag das reale Brutto-Nationalprodukt im IV. Quartal 1975 schon knapp über dem Vorjahresniveau. Allerdings wurden die Ergebnisse dieses Quartals von Sonderfaktoren, wie Vorziehkäufen wegen Erhöhung der Mehrwertsteuer, mitbestimmt und überzeichneten daher das Ausmaß der Konjunkturverbesserung. Dennoch besserte sich in der Folge die wirtschaftliche Lage für Österreich rascher als erwartet, wozu vor allem der rasche Konjunkturaufschwung in einigen westeuropäischen Ländern, besonders in der Bundesrepublik Deutschland, beitrug. Das reale BruttoNationalprodukt der österreichischen Wirtschaft stieg im 1. Quartal 1976 um 2,5%. Hauptstütze der Konjunkturerholung war die Auslandsnachfrage. Mangels genügender Inlandsnachfrage hatte der in Gang gekommene Aufschwung noch nicht selbsttragenden Charakter. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in Österreich setzte sich dann bis in den Sommer hinein fort. Das reale Brutto-Nationalprodukt stieg im 11. Quartal 1976 um 5 %. Damit produzierte die österreichische Volkswirtschaft im ersten Halbjahr 1976 zwar mehr als im Rezessionsjahr 1975, konnte jedoch das Niveau des Jahres 1975 erst geringfügig überschreiten. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Österreich bis September 1976 entsprach den Erwartungen, nachdem sich auch die Inlandsnachfrage erholt hatte. Die Arbeitslosenzahl wird 1976 im Jahresdurchschnitt mit einer Arbeitslosenrate von 2,1% leicht über dem Vorjahrsstand bleiben. Der konjunkturelle Preisauftrieb hat sich zwar beruhigt, größere Stabilität des inländischen Preisniveaus wird jedoch noch immer von Tariferhöhungen verhindert. Für 1976 wird ein Ansteigen der Index- und der Verbraucherpreise um 7 1/4% erwartet. 1977 ist wieder mit einer Beschleunigung des konjunkturellen Preisauftriebes zu rechnen. Das Gesamtausmaß des Verbraucherpreisanstieges 1977 wird jedoch wesentlich von bevorstehenden preispolitischen Entscheidungen sowie von der Höhe der Tarifsteigerungen in diesem Jahr abhängig sein. Die internationale Konjunktursituation in den letzten Monaten war von einer deutlichen Wachstumsverlangsamung in einigen großen Industrieländern, wie Vereinigte Staaten Bundesrepublik Deutschland und Frankreich, geprägt. Zwar ist eine grundsätzliche Änderung der konjunkturellen Situation in den kommenden Monaten nicht sehr wahrscheinlich, die Abflachung der Aufwärtstendenzen der internationalen Konjunktur um die Jahresmitte 1976 hat jedoch die Unsicherheit über den weiteren konjunkturellen Verlauf erhöht und läßt auch für Österreich eine vorsichtige Beurteilung der weiteren Konjunkturaussichten geboten erscheinen. Die Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Österreich stützt sich auf die Monatsberichte des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung. Ich komme nun zum Landesvoranschlag 1977. Der Aufbau des Landesvoranschlages 1977 entspricht den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - VRV, mit der Form und GIiederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt wurden. Er besteht aus dem ordentlichen Teil, dem außerordentlichen Teil und dem Konjunkturausgleichsteil samt Erläuterungen sowie dem Dienstpostenplan und dem Kraftfahrzeugsystemisierungsplan. Seine vertikale Gliederung erfolgt auf Grund des Ansatz- und Postenverzeichnisses der VRV in Gruppen, Abschnitte, Unterabschnitte und Voranschlagsstellen nach funktionellen, finanzwirtschaftlichen und ökonomischen Gesichtspunkten. Nähere Ausführungen sind im Allgemeinen Teil enthalten. Der Voranschlag 1977 sieht in Gegenüberstellung zum Voranschlag 1976 folgende Einnahmen und Ausgaben vor: Einnahmen: Ordentlicher Teil 1976 11.679,661.000 Schilling, Voranschlag 1977 13.196,257.000 Schilling; außerordentlicher Teil 1976 64,896.000 Schilling, Voranschlag 1977 127,191.000 Schilling. Die Gesamteinnahmen wurden 1946 mit 11.744,557.000 Schilling und im Voranschlag 1977 mit 13.323,848.000 Schilling präliminiert. Ausgaben: Im Voranschlag 1976 waren im ordentlichen Teil 12.162,035.000 Schilling vorgesehen, 1977 werden es 13.592,109.000 Schilling sein. Im außerordentlichen Teil waren es im Jahre 1976 570,066.000 Schilling, für 1977 werden 768,087.000 Schilling vorgesehen. Der Konjunkturausgleichsteil wurde 1976 mit 260,000.000 Schilling und im Voranschlag 1977 mit 261,000.000 Schilling präliminiert. Die Gesamtausgaben beliefen sich im Voranschlag 1976 auf 12.992,101.000 Schilling und werden im Jahre 1977 14.621,196.000 Schilling betragen. Und nun zum Abgang: Im Voranschlag 1976 war im ordentlichen Teil ein Abgang von 482,374.000 Schilling, im Voranschlag 1977 wird im ordentlichen Teil ein Abgang von 395,852.000 Schilling präliminiert. Im außerordentlichen Teil war im Voranschlag 1976 ein Abgang von 505,170.000 Schilling vorgesehen, für 1977 werden es 640,496.000 Schilling sein. Den Konjunkturausgleichsteil habe ich schon erwähnt, Voranschlag 1976 260 Millionen Schilling Abgang, im Voranschlag 1977 261 Millionen Schilling Abgang. Das ergibt einen Gesamtabgang im Voranschlag 1976 von 1.247,544.000 Schilling und im Voranschlag 1977 von 1.297,348.000 Schilling. Das Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1976 betrug 12.992,101.000 Schilling, das Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1977 beträgt 14.621,196.000 Schilling. Es ergibt sich somit eine Budgetausweitung um 1.629,095.000 Schilling, das sind 12,54%. Die Bedeckung des Abganges wird eine weitere Fremdmittelaufnahme erforderlich machen und eine neuerliche Erhöhung des Schuldenstandes des Landes bewirken. Der ordentliche Teil des Voranschlages zeigt gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Einnahmen um 1.516,596.000 Schilling oder 12.98%, sowie der Ausgaben um 1.430,074.000 Schilling oder 11,76 %. Die Personalausgaben (Verwaltung) erhöhen sich um rund 242 Millionen Schilling, die Leistungen für Personal {Lehrer) um rund 270 Millionen Schilling. Die Sachausgaben (ordentlicher, außerordentlicher und Konjunkturausgleichsteil) erfahren demgegenüber eine Steigerung um rund 1.117 Millionen Schilling. Der Anteil der Personalausgaben (Verwaltung) an den ordentlichen Ausgaben, welcher im Voranschlag 1975 23,51% ausgemacht hatte und im Voranschlag 1976 auf 24,34% anstieg, beträgt im Voranschlag 1977 23,98%. Die außerordentlichen Ausgaben sind mit 768,082.000 Schilling veranschlagt, denen Einnahmen von 127,591.000 Schilling gegenüberstehen. Es ergibt sich somit ein ungedeckter Abgang im außerordentlichen Teil von 640,496.000 Schilling. Der Konjunkturausgleichsteil enthält Ausgaben in der Höhe von 261 Millionen Schilling. Diese vorgesehenen Kreditmittel betreffen investitionswirksame Ausgaben und sollen nur unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1977 eingesetzt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Budgetvollzug mit den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen abzustimmen. Zur Durchführung des Landesvoranschlages werden wieder alle jene Bestimmungen beantragt, die sich schon bisher für den Budgetvollzug als notwendig oder zweckmäßig erwiesen haben. Die schon bisher bestehende Ermächtigung zur Verwendung von Mehreinnahmen an Verpflegungskosten, ärztlichen Honoraren und Internatsgebühren für die Ausgabenerhöhung soll auf alle Mehreinnahmen der Landesanstalten und Landesschulen ausgedehnt werden, da die erhöhte Inanspruchnahme dieser Einrichtungen in allen Bereichen auch Mehrausgaben nach sich zieht. Herr Präsident, das wäre der Bericht zum Voranschlag 1977 und ich darf Sie bitten, die geschäftsordnungsgemäße Behandlung einzuleiten. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Finanzreferent des Landes, Herr Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Ludwig. Landeshauptmannstellvertreter LUDWIG: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine verehrten Damen und Herren! Der Landesvoranschlag für das Jahr 1977 wurde am 9. November, also mehr als 6 Wochen vor Jahresabschluß, dem Landtag vorgelegt. Damit wurde auch heuer einer langjährigen Übung entsprochen. Diese Praxis soll ja in absehbarer Zeit durch die neue Landesverfassung verfassungsrechtlich normiert werden. Gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Entwurfes der neuen Landesverfassung hat die Landesregierung dem Landtag spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Haushaltsjahres einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vorzulegen. In formeller Hinsicht gleicht der Voranschlag für das Jahr 1977 dem des Jahres 1976. Erstmalig war 1976 ein Voranschlag zu erstellen, welcher der VRV, der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 15. Juli 1974, entspricht. Diese Verordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden. Damit hat das Zeitalter der EDV-gerechten Voranschläge begonnen. Der Rechnungsabschluß wird erstmalig für das Jahr 1976 nach dem neuen System zu erstellen sein. Sie haben wieder drei Voranschlagshefte und im vierten Heft den Dienstpostenplan für das nächste Jahr vor sich. Der Hauptteil enthält den ordentlichen, den außerordentlichen und den Konjunkturausgleichs-Teil des Voranschlages. Neben den beiden klassischen Teilen des Voranschlages gibt es also wie schon 1976 einen Voranschlagsanteil, der vorerst gesperrt bleiben soll und später nach Maßgabe der wirtschaftlichen Situation im Jahre 1977 zum Einsatz kommen kann. Wie schon im Bericht festgehalten, müssen Sie in der Horizontalgliederung des Voranschlages noch einmal auf die Rechnungsabschlußziffern verzichten. Wegen der Verschiedenheit des alten Systems, nach dem noch der Rechnungsabschluß 1975 zu erstellen war, und des neuen Systems ist eine vergleichende Gegenüberstellung technisch nicht möglich. Dem Hauptteil des Voranschlages sind die Finanzierungspläne, die verschiedenen Nachweise über das Personal, die Rücklagen, den Schuldenstand, die Schuldentilgungen, Vergütungen und Überweisungen angeschlossen. Es folgt die Aufteilung nach den Gebarungsgruppen und wieder das UNO-Schema. Der Hauptteil schließt mit dem Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan. Der zweite Band des Voranschlages enthält die Untervoranschläge. Auf Grund der Erfahrungen des heurigen Jahres, in dem erstmals die zahlreichen Untergliederungen vorzunehmen waren, ist mit einer präziseren Detaillierung der Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages zu rechnen, als dies 1976 möglich war. Das dritte Voranschlagsheft enthält Bericht und Antrag sowie die erforderlichen Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsstellen. Dieses Heft gibt Ihnen auch einen Leitfaden zum verständnisvollen Lesen des Ziffernoperates. Das Auffinden einzelner Einnahmen- und Ausgabenansätze erleichtert wieder ein Schlagwörterverzeichnis. Der gesamte Ausgabenrahmen des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977 beträgt S 14.621,196.000. Diesen Ausgaben steht eine Einnahmenerwartung von S 13.323,848.000 gegenüber, sodaß sich ein Abgang von S 1,297,348.000 ergibt. Der ordentliche Teil des Voranschlages weist Ausgaben in der Höhe von S 13.592,109.000 und Einnahmen in der Höhe von S 13.196,257.000 auf. Das bedeutet, daß der ordentliche Teil des Voranschlages auch nächstes Jahr nicht ausgeglichen erstellt werden kann. Es ergibt sich vielmehr ein Abgang von S 395,852.000. Im außerordentlichen Teil des Voranschlages stehen Ausgaben von S 768,087.000 Einnahmen von S 127,591.000 gegenüber. Daraus ergibt sich ein Abgang von S 640,496.000. Der Konjunkturausgleichs-Teil weist Ausgaben in der Höhe von S 261,000.000 auf, denen keine Einnahmen gegenüber stehen. Damit ergibt sich der eingangs schon festgestellte Abgang des Budgets 1977 von S 1.297,348.000. Der Budgetrahmen des Voranschlages 1977 übersteigt den des Jahres 1976 um 1.630,000.000 Schilling oder um 12,54%. Vergleicht man den voraussichtlichen Gebarungserfolg 1976 mit dem Budget 1977, beträgt die Steigerung nur 7,28%. Damit liegt Niederösterreich nur knapp über dem sogenannten ,,Sparbudget" des Bundes, bei dem der vergleichbare Steigerungsfaktor 7 % beträgt. Während im Jahre 1976 zum Abfangen der Rezession eine Verdreifachung des Abganges bewußt in Kauf genommen wurde, zeigt der Voranschlag 1977 nur mehr eine Steigerung des Abganges gegenüber 1976 um rund 4%. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von welcher wirtschaftlicher Ausgangsposition sind wir bei der Erstellung des Budgets 1977 ausgegangen? Im allgemeinen Teil des Berichtes zum Voranschlag des Jahres 1977 wird die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich aufgezeigt, die bereits bei der Erstellung des Voranschlages 1976 gegeben war und sich in ihren Auswirkungen bis heute fortsetzt. Die größte Rezession seit 1945 brachte eine Schrumpfung der Wirtschaft um 2,5%. Von der Rezession waren vor allem die Industrie und die vor dem florierende, unter Arbeitskräftemangel leidende Bauwirtschaft betroffen. Der Tiefpunkt des Rückschlages wurde im 111. Quartal 1975 erreicht. Die darauf folgende Stabilisierung der Wirtschaftslage und insbesondere die anschließende Erholung gingen wesentlich langsamer vor sich, als nach der letzten Rezession im Jahre 1968. Im ersten Quartal des heurigen Jahres stieg das reale Brutto-Nationalprodukt wieder um 2 1/2 %, wobei die Exportbelebung zunächst am kräftigsten zum Wiederaufschwung der Wirtschaft beitrug. Mit einem weiteren Ansteigen des Nationalproduktes im II. Quartal 1976 um rund 5% wurde im ersten Halbjahr erst die Produktion des Jahres 1974 erreicht und leicht überschritten. Diese auf ganz Österreich bezogene Analyse gilt mit regional gegebenen Besonderheiten für alle Bundesländer auch im einzelnen. So kann man dem 11. Quartalsheft 1975 des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung über die Lage in den einzelnen Bundesländern entnehmen, daß die prosperierenden westlichen Bundesländer zunächst ein rascheres Schrumpfen der Wirtschaft in Kauf nehmen mußten als der Osten Österreichs. Oberdurchschnittlich sank jedoch die Industrieproduktion in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich und Steiermark, aber auch in Vorarlberg. Während die westlichen Bundesländer durch ein weiteres kräftiges Ansteigen des Fremdenverkehrs mit Zunahmequoten zwischen 18 und 20% das Steigen der Arbeitslosenziffern durch Umschichtungen abfangen konnten, hatte Niederösterreich mit einer Fremdenverkehrszunahme um nur 2% diese Möglichkeit nicht und es kam vor allem zur Entlassung von Fremdarbeitern. Die Milchanlieferung war in Niederösterreich rückläufig, ebenso wie der Holzeinschlag. Eine zwangsläufige Auswirkung der Rezession war ein Rückgang des Stromverbrauches. Diesem Umstand wurde in Niederösterreich durch Drosselung der kalorischen Stromerzeugung Rechnung getragen. Trotz der inzwischen eingetretenen leichten Erholung konnte eine Stabilisierung des inländischen Preisniveaus im wünschenswerten Ausmaß noch nicht erreicht werden. Während unsere benachbarten Hartwährungsländer ihre Inflationsraten drastisch senken konnten, freut man sich bei uns über das Einbremsen des Index der Verbraucherpreise bei 7 1/4%. Nicht zuletzt verhindert auch die expansive Tarifpolitik des Bundes eine Beruhigung des Preisniveaus. Ein anschauliches Bild der Auswirkungen der Rezession und der darauf folgenden langsamen Erholung der Wirtschaft können Sie dem allgemeinen Teil der graphischen Darstellungen entnehmen, die heuer zum zweiten Mal der gedruckten Budgetrede angeschlossen sind. Für die Erstellung des Voranschlages für das Jahr 1977 wäre es nun wichtig, zuverlässige Prognosen der künftigen Entwicklung der Wirtschaft zur Hand zu haben. Laut einer im Auftrage des Finanzministeriums von der Basler Prognos AG über die Grundlagen für eine Strategie zur längerfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Wachstums durchgeführten Untersuchung kann Österreich nach der überdurchschnittlichen Entwicklung in der Periode von 1972 bis 1975 auch bis 1985 mit einem über dem westeuropäischen Durchschnitt liegenden realen Wirtschaftswachstum sowie mit der Vollbeschäftigung rechnen. Die Inflationsrate wird mit rund 6% zwar relativ hoch bleiben, jedoch noch immer im unteren Drittel der OECD-Staaten liegen. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung drückt sich zumindest in seiner Prognose für die nächste Zeit etwas vorsichtiger aus. Danach haben die Bundesländer Tirol und Wien die Rezession am besten verkraftet. Niederösterreich, Steiermark und Kärnten waren am stärksten betroffen, während Burgenland, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg im Mittelfeld liegen. Nach dem Aufschwung in der ersten Jahreshälfte 1976 ist die internationale Konjunktursituation in den letzten Monaten von einer deutlichen Wachstumsverlangsamung geprägt. Eine grundsätzliche Änderung ist in Österreich in den nächsten Monaten zwar nicht zu erwarten, doch ist eine vorsichtige Beurteilung der weiteren Konjunkturaussichten geboten. Im Börsendienst der Girozentrale vom 20. Oktober heißt es, daß das Börsenpublikum ebensowenig wie die Mehrzahl der professionellen Konjunkturbeobachter voraussehen konnten, daß sich die Sommerpause im Konjunkturaufschwung jetzt zu einer längeren Stagnationsphase mit enttäuschend niedrigen Wachstumsraten ausgedehnt hat, die möglicherweise bis zum nächsten Frühjahr anhalten wird. Drastisch prognostiziert der Wirtschaftsjournalist Dr. Georg Wailand vor kurzem: ,,Was kommt denn in den nächsten Jahren auf uns zu? Keine Spur mehr vom großzügigen Wohlfahrtsstaat, sondern eine Reihe von einschneidenden Maßnahmen. Statt wie bisher mit dem Wasserwerfer werden Steuergelder höchstens mit der Spritzpistole verteilt werden können." Aber auch der Finanzminister hat in seiner Budgetrede am 21. Oktober sehr vorsichtig prognostiziert, wenn er ausführt, daß die Frage, ob die derzeitige Konjunkturerholung nur kurzfristig anhält oder in einen dauerhaften selbsttragenden Aufschwung übergeht, gegenwärtig mit größter Vorsicht und Zurückhaltung beantwortet werden muß. Unter diesen Auspizien war ich bemüht, die Erhöhung des Ausgabenrahmens des Budgets für das Jahr 1977 in Grenzen zu halten. So beträgt denn auch die Steigerungsrate gegenüber dem für 1976 zu erwartenden Erfolg nur 7,28% und wird damit etwa die Inflationsrate abfangen können, ohne daß eine echte Ausgabensteigerung eintreten kann. Ferner war ich bemüht, den Abgang zu stabilisieren. Wenn es auch im nächsten Jahr noch nicht möglich sein wird, wenigstens den ordentlichen Teil des Voranschlages ausgeglichen zu erstellen, so kann ich doch darauf verweisen, daß der prozentuelle Anteil des Abganges am Budgetvolumen gegenüber 1976 gesunken ist. 1976 erreichte der Haushaltsabgang 9,60% des gesamten Budgetvolumens, während 1977 dieser Prozentsatz auf 8,87% absinkt. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Budgetschwerpunkte liegen in diesem Voranschlag beim Schul- und Kindergartenfonds, der Sozialhilfe, der Arbeitnehmerförderung, der Wohnbauförderung, bei den Krankenanstalten, beim Verkehr, dem Umweltschutz und beim Sport. Für den Schul- und Kindergartenbau werden nächstes Jahr rund 203,600.000 Schilling zur Verfügung stehen. Das ist ungefähr gleich soviel wie im Grundbudget 1976. Dazu kommen noch 86,500.000 Schilling für den Bau landeseigener Schulen. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Berufsschulbausektor. Kann man das Pflichtschulprogramm für Niederösterreich im wesentlichen als abgeschlossen betrachten, ist der Bedarf an Kindergärten weiterhin unvermindert gegeben. Auch auf dem Berufsschulsektor übersteigen die berechtigten Wünsche nach Neubauten und der Sanierung bzw. dem Ausbau vorhandener Berufsschulen bei weitem die finanziellen Möglichkeiten des Landes, sodaß mit Dringlichkeitsreihungen vorgegangen werden muß. Der Aufwand für die Sozialhilfe wird 1977 einschließlich der Alten- und Pflegeheime S 1.076,000.000 gegenüber S 962,000.000 im Jahre 1976 betragen. Hiezu kommen noch S 125,000.000 - 1976 waren es S 74,000.000 - im außerordentlichen Haushalt für die Errichtung und den Ausbau von Heimen. Damit übersteigt der Gesamtaufwand für die Sozialhilfe im Jahre 1977 derzeit schon 1.200,000.000 Schilling. Diese Zahlen bedürfen aber demnächst noch einer Korrektur nach oben, sobald die auf politischer Ebene bereits getroffenen Abmachungen in einer Novelle zum Sozialhilfegesetz bzw. in einer Verordnung ihren Niederschlag finden. Darnach wird der Aufteilungsschlüssel für den ordentlichen Gesamtaufwand der Sozialhilfe von derzeit 70 % Gemeinden zu 30% Land auf 60 : 40 zu Gunsten der Gemeinden abgeändert. Der Aufteilungsschlüssel für den außerordentlichen Aufwand, also für die Bautätigkeit, soll von derzeit 70% Gemeinden zu 30% Land auf 50 : 50 geändert werden. Ferner wurde vor kurzem vereinbart, die Richtsätze um l O % , das Pflegegeld um 7% und die Blindenbeihilfen um 10% per 1. Jänner 1977 anzuheben. Mit diesen Sozialleistungen liegt Niederösterreich im guten Mittelfeld aller Bundesländer. Die Steigerungsrate des gesamten Sozialbudgets liegt mit 16% deutlich über der durchschnittlichen Ausweitung des Budgetrahmens. Ein Beweis dafür, daß die 1976 gestartete Sozialhilfe auch 1977 kräftig fortgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Landtagsbeschluß vom 8. Juli 1976 wurde die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen der Landesverwaltung eine Förderungseinrichtung für Arbeitnehmer zu schaffen und Vorsorge zu treffen, daß von dieser Stelle nach Maßgabe der im jeweiligen Voranschlag vorgesehenen Mittel - Probleme der Arbeitnehmerförderung wahrgenommen werden. Förderungsmaßnahmen für Arbeitnehmer sollten vor allem auf dem Gebiete des Sozial- und Gesundheitswesens, der Wirtschaft, der Wohnbauförderung, der Lehrlingsausbildung sowie der Schulung und Bildung erfolgen. Um die für die Arbeitnehmerförderung im Voranschlag des nächsten Jahres bereitstehenden Mittel auch anschaulich vor Augen zu führen, wurde in der Voranschlagsgruppe 4 ,,Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung" ein neuer Abschnitt mit der Bezeichnung ,,Arbeitnehmerföderung" geschaffen. In diesem neuen Abschnitt sind Mittel in der Gesamthöhe von S 163,000.000 vorgesehen. Davon sollen S 60,000.000 der erweiterten Wohnbauförderung zufließen, um Arbeitnehmern im Sinne des oben zitierten Landtagsbeschlusses eine zusätzliche finanzielle Hilfe beim Erwerb einer Wohnung oder bei Schaffung eines Einfamilienhauses zu bieten. Für sonstige Maßnahmen der Arbeitnehmerförderung sind S 20,000.000 eingesetzt. Bekanntlich hat der Finanzminister dem am 8. Juli vom Landtag beschlossenen Resolutionsantrag des Abgeordneten Zimper auf Hinaufsetzung des Kraftfahrzeugpauschales durch Veranlassung einer entsprechenden Novellierung des Einkommensteuergesetzes bis jetzt noch nicht Rechnung getragen. Dadurch werden vor allem Arbeitnehmer im Grenzland, aber auch in anderen Regionen Niederösterreichs geschädigt, die nur mit einem Motorfahrzeug rechtzeitig ihre Arbeitsstätte und Arbeitsplätze erreichen können und nun infolge der Erhöhung der Mineralölsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer höhere Betriebskosten ohne jegliche Abgeltung in Kauf nehmen müssen. Ich könnte mir daher vorstellen, daß aus den hier im Voranschlag vorgesehenen Mitteln solche Arbeitnehmer vom Land Zuschüsse erhalten. (Beifall bei der ÖVP.) Wie immer bildet natürlich die Wohnbauförderung einen Budgetschwerpunkt. Die Erhöhung des Ausgabenvolumens von S 1.800,000.000 im Jahre 1976 auf S 1.934,000.000 im nächsten Jahr soll die geförderte Wohnbautätigkeit zumindest im bisherigen Ausmaß ermöglichen. Allerdings möchte ich hier kritisch anmerken, daß durch die Novellen zum Wohnbauförderungsgesetz 1968 immer mehr Mittel aus diesem Topf der eigentlichen Bauförderung entzogen werden und nach sozialpolitischen Gesichtspunkten für Wohnbeihilfen und Annuitätszuschüsse verwendet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Krankenanstalten einschließlich des außerordentlichen Aufwandes für die Landes-Krankenanstalten müssen nächstes Jahr S 951,000.000 aufgewendet werden. Das sind um S 131,000.000 mehr als 1976. Der Steigerungsfaktor beträgt hier gleich wie bei der Sozialhilfe 16% und liegt damit ebenfalls wesentlich über dem durchschnittlichen Faktor der Budgetausweitung. Besonderes Gewicht kommt der Abgangsdeckung für die Spitäler zu. Der erforderliche Zuschuß des Landes steigt von S 145,000.000 im Jahre 1976 auf S 198,000.000 im nächsten Jahr und damit um 36,6%. Der Hauptgrund für diese Ausweitung liegt in der weiterhin verminderten Zuschußleistung des Bundes. Wenn man einem bereits an Hungerödem leidenden Patienten die Verpflegsration kürzt, wird er wahrscheinlich zugrunde gehen. Es mutet daher merkwürdig an, wenn der Herr Finanzminister den 1976 von 28% auf 18,75% herabgesetzten Bundeszuschuß mit dem Bemerken, die Spitäler müßten eben wirtschaftlicher und sparsamer arbeiten, auch im Bundesvoranschalg für 1977 unverändert beläßt. Sicher wird man in dem einen oder anderen Spital Rationalisierungsmaßnahmen vornehmen können. Das ist aber für Höhe der Betriebsabgänge nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Was die Spitäler in den Ruin treibt, sind die explodierenden Kosten für Personal, Medikamente und medizinische Geräte und die Minderleistungen der Krankenkassen zu den Verpflegsgebühren. Jeder Kaufmann wird zugrunde gehen, wenn ihm ein Großabnehmer statt des vollen Preises für die verkaufte Ware nicht einmal zwei Drittel des Kaufpreises bezahlt oder anders ausgedrückt, einen Mengenrabatt von 40% verlangt. Wenn in dieser Situation in Niederösterreich - Salzburg ist schon vorangegangen und andere Bundesländer werden voraussichtlich nachfolgen - der den Krankenkassen einzuräumende Rabatt durch Landesgesetz mit 20% limitiert wird, erheben Bund und Kassen lautstarken Protest. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: No na!) Dabei handelt es sich bei dieser Maßnahme, Herr Gemeindereferent, um einen Akt nackter Notwehr unserer Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP. – Landeshauptmannstellvertreter Czettel: So eine polemische Rede hat es noch nicht gegeben beim Budget!) Ich weiß nicht, was da polemisch ist! Oder sollen wir vielleicht warten, bis morgen eine spitalserhaltende Gemeinde nach der anderen ihr Spital zusperren muß. Dem kann man nicht offenenAuges entgegensehen, ohne wirksame Maßnahmen zu ergreifen. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn die Krankenkassen nun behaupten, die Kassenbeiträge ihrer kassenangehörigen Mitglieder hinaufsetzen zu müssen, dann geht diese Reaktion in die falsche Richtung. Denn die Verpflichtung der Kassen, 80% der Verpflegskosten zu bezahlen, zielt nicht daraufhin ab, damit die Krankenkassenbeiträge hinaufzutreiben, sondern geht darauf hinaus, auf diesem Wege den Finanzminister zu veranlassen, gesetzliche finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn der Finanzminister in seiner Budgetrede zur Begründung für die völlig unzureichenden finanziellen Leistungen des Bundes auf dem Spitalssektor darauf verweist, daß der Bund hier nicht zuständig sei, weil das Krankenanstaltenwesen in der Vollziehung den Ländern obliegt, so kann diese Aussage bei den Krankenkassen nicht zum Tragen kommen. Wenn nämlich der Bund - wozu er gesetzlich verpflichtet ist – allfällige Abgänge der Krankenkassen abdeckt, brauchen auch die Sozialversicherungsbeiträge nicht erhöht zu werden. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie immer bilden Verkehrsprobleme einen Schwerpunkt der Landespolitik. Diese Aufgaben sind nicht ohne entsprechende finanzielle Aufwendungen zu bewältigen. So werden für den Straßenbau 1977 S 793,000.000 und damit um S 54,000.000 mehr als heuer zur Verfügung stehen. Durch den Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ins Berufsleben ergibt sich für Niederösterreich das Problem, zehntausende zusätzliche Arbeitsplätze schaffen zu müssen und das in einer Zeit, in der aus verschiedenen Gründen die Schaffung neuer Industriebetriebe außerhalb von Ballungsräumen und deren Umland wesentlich schwieriger geworden ist. Aus diesem Grund müssen wir zusätzlich zu verstärkten Bemühungen zur Vermehrung der Arbeitsplätze auch die Möglichkeiten des Pendelns verbessern. Der Beteiligung Niederösterreichs am geplanten Verkehrsverbund für Wien, Niederösterreich und des Burgenlandes kommt daher größte Bedeutung zu. Ich habe heute vormittags dem Herrn Verkehrsminister einen Vorschlag über die Finanzierung dieses Verkehrsverbundes übermittelt, aus dem hervorgeht, daß sich Niederösterreich an einem 20%igen Landesanteil bei der Aufbringung der Investitionskosten in einem Verhältnis beteiligen könnte, das den richtungsspezifischen Verkehrsströmen zwischen den Ländern entspricht. Das heißt, daß der finanzielle Anteil, den die Länder leisten, desto höher sein sollte, je höher der auf das jeweilige Bundesland entfallende Zielverkehrsstrom ist. Eine Beteiligung des Landes an der Betriebskostenfinanzierung müssen wir jedoch ablehnen, weil dies Sache jener Körperschaften sein sollte, die einerseits die Tarifhoheit haben und damit die Höhe der Betriebseinnahmen beeinflussen können, andererseits als Eigentümer öffentlicher Verkehrsunternehmen auf die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen Einfluß ausüben können. Im vorliegenden Budgetentwurf sind bereits S 15,000.000 für ad hoc-Maßnahmen eingeplant. Es handelt sich dabei vor allem um einen Ausbau von Schnellbahnstrecken, und zwar zunächst einmal von Stockerau nach Hollabrunn und von Süssenbrunn über Wolkersdorf nach Mistelbach. (Beifall bei der ÖVP.) Und erst heute Vormittag wurde im Verhandlungsweg mit dem Verkehrsministerium und mit Verkehrsminister Lanc erreicht, daß mit dem Bau und Ausbau der Schnellbahnstrecke Stockerau und allen anderen Einrichtungen, wie Bahnhofsgebäuden, im Frühjahr 1977 begonnen wird und dieser Ausbau im Jahre 1979 abgeschlossen sein wird. Das heißt, das Land wird hiezu einen Beitrag in der Größenordnung von rund 50 Millionen Schilling leisten. Und weiters wurde vereinbart, im Frühjahr mit den weiteren Verhandlungen bezüglich Ausbau Süssenbrunn-Wolkersdorf-Mistelbach zu beginnen und auch hier wird sich das Land Niederösterreich bereit erklären, daß es zu dieser Verbesserung kommt. (Beifall bei der ÖVP.) Bedingt, meine Damen und Herren, durch die Aufwendungen für den Bau der zweiten Piste am Flughafen in Schwechat und durch die damit verbundenen Investitionen für die Flughafenanlagen die vom Bund zu 50% und von den Ländern Niederösterreich und Wien zu je 25% bestritten werden, sind für die Kapitalsaufstockung, einen Investitionsförderungsbeitrag und den Zinsendienst nächstes Jahr S 35,100.000 als Anteil des Landes Niederösterreich aufzubringen. Für den weiteren Ausbau des Ennshafens werden S 6,000.000 und als zweite Rate auf die mit insgesamt S 100,000.000 bereits vom Landtag bewilligte Vorfinanzierung des Ausbaues des Telefonnetzes werden 1977 weitere S 30,000.000 ausgeschüttet werden. Gestatten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß ich auch ein Wort über die Zusammenhänge zwischen dem Landesbudget und den Bestrebungen der Raumordnung in Niederösterreich sage. Seit Jahren haben wir in unserem Land auf dem Gebiete der Raumordnung einen Stand erreicht, der es uns gestattet, bei der Gestaltung des Landesbudgets raumplanerische Prioritäten zu berücksichtigen. Wären die konzeptiven Arbeiten auf ÖROK-Ebene ähnlich weit fortgeschritten wie bei uns in Niederösterreich, so käme dies der Sachlichkeit bei den Verhandlungen zum kommenden Finanzausgleich sehr zugute. Durch das Inkrafttreten des neuen NÖ Raumordnungsgesetzes am 1. Jänner 1977 tritt die raumbezogene Planung in ein neues Stadium ein. Das Gesetz legt das Schwergewicht der überörtlichen Raumordnung auf die Erstellung von Regionalplanungen für die 11 Planungsregionen, die bereits im Jahre 1973 durch das Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm festgelegt wurden. Das Ergebnis der regionalen Planungstätigkeit soll eine weitere Konkretisierung unserer Planungsabsichten unter Mitwirkung der regional davon Betroffenen sein. Gelingt es in diesem Zusammenhang, mit den Gemeinden und nach Möglichkeit auch mit dem Bund den Rahmen für eine budgetorientierte Terminplanung aller gemeinsam zu ergreifenden Maßnahmen abzustecken, so wäre damit erstmals in Österreich der Versuch gelungen, Aufgabenplanung und Finanzplanung in einen echten Gleichschritt zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daß wirksamer Umweltschutz Geld kostet, ist inzwischen allgemein bekannt. In Zeiten der Mistablagerung hinter dem Haus oder der Verscharrung von Tierkadavern sind vorbei. Für die vom Land auf gesetzlicher Basis gegründete Umweltschutzanstalt, für die Errichtung einer zweiten ,,Straße" in der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Tulln, für den Bau von Wasserverorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Maßnahmen des Naturschutzes sind im Voranschlag für das Jahr 1977 insgesamt S 140,800.000 eingesetzt. Auch die Sportförderung ist in den letzten Jahren zu einem echten Budgetschwerpunkt geworden. Sport ist eine sinnvolle Betätigung unserer Jugend, aber auch für alle Altersschichten der Bevölkerung im Interesse ihrer Gesundheit eine wertvolle Freizeitgestaltung. Daher freue ich mich, daß in den Jahren, in denen ich für das Finanzressort verantwortlich zeichne, im Landesvoranschlag dieser Abschnitt zum Millionenstar aufgestiegen ist. Im Jahr 1977 wird die Dotierung des NÖ Sportbudgets um 25% auf S 40,000.000 angehoben. (Beifall bei der ÖVP.) Vergleichen Sie dazu den Bundeshaushalt, so stehen hier S 74,000.000 an Sportförderungsmitteln für ganz Österreich zur Verfügung. Der besondere Teil der graphischen Darstellungen veranschaulicht die Wertigkeit der Budgetschwerpunkte im Gesamtrahmen des Voranschlages. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den aufgezählten Budgetschwerpunkten kommt natürlich auch der Fortführung anderer wichtiger Landesaufgaben gebührende Gewichtigkeit zu. Zur Förderung der Landwirtschaft ist das Land gesetzlich verpflichtet. Diese Verpflichtung wird auch im neuen NÖ Landwirtschaftsgesetz deutlich ausgesprochen. Für einschlägige Förderungsmaßnahmen sind im Voranschlag für das Jahr 1977 insgesamt S 305,800.000 eingeplant. Ein Teil der Förderungsaufgaben wurde gesetzlich der Landes-Landwirtschaftskammer übertragen. Da die Kammer die ihr vom Land überantworteten Aufgaben nicht aus den Beiträgen der Mitglieder allein finanzieren kann, muß das Land einen entsprechenden Zuschuß leisten. Die Forderung der sozialistischen Fraktion, die Arbeiterkammer durch das Land in gleich hohem Ausmaß wie die Landes-Landwirtschaftskammer zu dotieren, hält einer sachlichen Überprüfung nicht stand. Hiebei bleibt Zweckmäßigkeit und Wichtigkeit der der Kammer für Arbeiter und Angestellte zugeordneten Aufgaben unbestritten. Während jedoch die Angelegenheiten der Landwirtschaft in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, ist für das Arbeiterrecht und die Kammern für Arbeiter und Angestellte, soweit sie nicht der Landwirtschaft zugeordnet sind, der Bund zur Gesetzgebung und Vollziehung zuständig. Nach den finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen hat die Ausstattung der Arbeiterkammer mit den erforderlichen Mitteln sohin durch den Bund zu erfolgen. (Beifall bei der ÖVP. - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das ist eine Heldentat!) Es bedarf, Herr Landeshauptmannstellvertreter, einmal dieses Heldentums. Dennoch wird die Arbeiterkammer im nächsten Jahr vom Land mit S 1,700.000 um ein Viertel mehr als 1976 erhalten. (Beifal bei der ÖVP.) Zieht man als Vergleich die Förderungsmittel anderer Bundesländer für ihre Arbeiterkammern laut Voranschlag 1976 heran, so sieht man, daß die anderen Länder – mit einer Ausnahme - mit ihren Förderungsleistungen durchwegs beträchtlich hinter Niederösterreich zurückbleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Voranschlag des Jahres 1977 ist selbstverständlich auch Vorsorge dafür getroffen, daß im Fremdenverkehr, der gewerblichen Wirtschaft und für die Industrie wie bisher die notwendigen Förderungsmaßnahmen gesetzt werden können. Der aus der graphischen Darstellung dieser Förderungssparte abzuleitende Rückgang der Industrieförderung im nächsten Jahr ist darauf zurückzuführen, daß der auf Arbeitnehmerförderungsmaßnahmen entfallende Teilbetrag in den nunmehr neu geschaffenen Budgetabschnitt eingegliedert wurde. Trotz der Auswirkungen der Rezession und der Versuchung, dort einzusparen, wo keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, und das ist in weiten Bereichen der kulturellen Förderungsmaßnahmen der Fall, wird auch der Kulturetat nächstes Jahr wieder bedeutend ausgeweitet werden. Von rund 132,400.000 Schilling im Jahre 1976 steigen die Mittel, die im Voranschlag für kulturelle Belange reserviert sein werden, auf 156,900.000 Schilling an. Von den Musikschulen über die Sommerbühnen und Stadttheater bis zur Erwachsenenbildung werden Förderungsbeiträge ausgeschüttet. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer sparsam wirtschaftet, Rücklagen für schlechte Zeiten bildet und bemüht ist, nicht mehr Schulden zu machen als unbedingt notwendig, erregt den Neid der anderen. So kam es, daß der Bund und die Interessenvertretungen der Städte und Gemeinden auf den Plan traten und behaupteten, die Länder wären im letzten Finanzausgleich zu gut dotiert worden und hätten überhaupt zu viel Geld. Diese Behauptung wurde inzwischen durch unbestechliches Zahlenmaterial der Verbindungsstelle der Bundesländer widerlegt. Dessen ungeachtet treten Bund, Städte und Gemeinden immer wieder an die Länder mit der Forderung nach Vorfinanzierung, Mitfinanzierung und Leistung von Zuschüssen heran. Auch das Land Niederösterreich ist hievon nicht ausgenommen. Dabei wird man sicher für die Schwierigkeiten der Gemeinden, bedingt durch die Spitalsmisere, den ungeheuren Aufgabenzuwachs, durch Preissteigerungen etc., noch Verständnis aufbringen und so weit als möglich auch diesen Gemeinden eine Hilfestellung leisten. Gegenüber dem Bund fehlt den Ländern dieses Verständnis. Werden an den Bund neue Aufgaben herangetragen, verschafft er sich die hiefür erforderlichen Mittel durch Erhöhung bestehender oder Erfindung neuer Bundessteuern und verlangt selbstverständlich die Mitfinanzierung durch die Länder, ohne auch nur daran zu denken, sie an den vermehrten eigenen Einnahmen zu beteiligen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Bei den Krankenkassen bestimmt Ihr auch, was der Bund machen soll!) Jakob Fuggers Hauptbuchhalter Matthäus Schwarz sagte einmal: „Zins ist höflich gewuchert, Finanz ist höflich gestohlen.“ An diesen Ausspruch, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird man erinnert, wenn man an einige der letzten Attacken des Finanzministers auf die Geldbörsen der Steuerzahler denkt. Die Bundesmineralölsteuer wurde erhöht, nicht aber das Kraftfahrzeugpauschale und das Kilometergeld. Die Bundeskraftfahrzeugsteuer wurde neu geschaffen, daraus sollen Nahverkehrseinrichtungen ausgebaut werden., die Länder müssen mitzahlen, erhalten jedoch keine Abgeltung. Die Vermögenssteuer wird erhöht, aus dem Mehrertrag sollen unter anderem die bäuerlichen Zuschußrenten erhöht werden, die Länder müssen die Hälfte dazu zahlen, erhalten aber keinen Groschen von der Vermögenssteuer. Die Stempel- und Rechtsgebühren werden vervielfacht, das bringt dem Bund 1,5-2 Milliarden Schilling. Die Tarife für Bahn und Post werden kräftig angehoben, das Defizit wächst. Eine Gesundheitssteuer soll eingeführt werden, weil nicht sofort alle Länder diesem Gedanken freudig zujubeln, gibt es eben weiterhin kein Bundesgeld für die Spitäler. Schließlich ist zu bedenken, verehrte Damen und Herren, daß alle diese Maßnahmen eine einseitige Änderung des Finanzausgleiches zugunsten des Bundes bewirken. Was hat nun das Land Niederösterreich konkret für den Bund und die Gemeinden an Vorleistungen erbracht? In den Jahren 1970 bis 1977 wurden bzw. werden dem Bund vom Land S 800,000.000 in Form von Vorfinanzierungen vorgestreckt. Davon entfallen auf das Bundessportzentrum Süd S 140,000.000. S 165,000.000 für die Vorfinanzierung für den Ausbau des Telefonnetzes. Im Interesse einer rascheren Ausschüttung von Wohnbaudarlehen hat das Land eine Finanzierung in der Höhe von insgesamt S 450,000.000 übernommen. Erwähnt werden muß auch hier, daß niederösterreichische Gemeinden, um den Neubau höherer Schulen zu beschleunigen, rund S 500,000.000 an Vorfinanzierungen für den Bund aufgebracht haben. All diese Darlehen werden mit einem wenig attraktiven Zinssatz verzinst und erst im Laufe mehrerer Jahre, teilweise mit tilgungsfreien Zeiträumen, zurückgezahlt. Für Maßnahmen, für die der Bund zuständig ist, die er aber nur erbringt, wenn auch das Land einen Beitrag leistet, mußten aus Landesmitteln rund 1.000,000.000 Schilling aufgebracht werden. Die gewichtigsten dieser Junktims liegen auf dem Gebiete des Hochwasserschutzes, der Wildbachverbauung, der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im nächstjährigen Budget sind auch wesentliche Leistungen des Landes für die Gemeinden enthalten. Ohne Bedarfszuweisungen werden den Gemeinden S 1.362,000.000 direkt oder indirekt zufließen. Der Steigerungsfaktor gegenüber dem Grundbudget 1976 beträgt 15,76%. Dieser Quotient ist Beweis für das ehrliche Bemühen des Landes, die Gemeinden finanziell zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP). Einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Gemeinden wird das Land, aber auch noch durch die schon erwähnte Änderung des Aufteilungsschlüssels bei den Kosten der Sozialhilfe leisten. Darüber hinaus wird das Land auch im heurigen Jahr nur zwei Drittel der auf der Basis des alten Schlüssels auf die Gemeinden entfallenden Kosten der Sozialhilfe einheben. Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Lichte der eingangs meiner Ausführungen gegebenen Schilderung der wirtschaftlichen Situation und dem versuchten Ausblick auf die Zukunft erhebt sich daher die Frage, woher werden die für die Bedeckung der Budgetausgaben von S 14.600,000.000 benötigten Einnahmen kommen? Die größte und, soweit nicht gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen sind, im Grunde frei verfügbare Einnahmequelle des Landes sind die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Sie wurden im Voranschlag für das Jahr 1977 mit S 4.815,000.000 eingesetzt. Mit dieser Annahme liegen wir nur knapp unter der Schätzung der Verbindungsstelle der Bundesländer. Bei der Ermittlung der Schätzziffer wurde vom voraussichtlichen Erfolg des Jahres 1976, der mit S 4.500,000.000 anzunehmen ist, ausgegangen und ein Aufschlag von genau 7% vorgenommen. Der Ertragsanteile betragen damit 36,14% der Gesamteinnahmen des Landes. Wir liegen mit dieser Schätzung unter der Einnahmenerwartung des Bundes. Allerdings möchte ich dazu feststellen, daß nach der Bundesschätzung die Ertragsanteile im Jahre 1975 mit 4.577,000.000 einzusetzen gewesen wären, laut dem für dieses Jahr bereits erliegenden Rechnungsabschluß aber tatsächlich nur S 4.025,000.000 an Ertragsanteile-Vorschüssen eingegangen sind. somit um S 552,000.000 weniger. Heuer schätzte der Bund die Einnahmenerwartung mit 4.680,000.000, tatsächlich können wir aber nur S 4.500,000.000 erwarten. Also wieder 180 Millionen Schilling weniger. Nachdem der tatsächliche Erfolg des Jahres 1975 selbst noch fast S 155,000.000 unter der vorsichtig angenommenen Erwartung des Landesvoranschlages zurückblieb, möchte ich mich auch 1977 auf keinen Fall auf Experimente einlassen. Unter Hinzurechnung der zweckgebundenen Einnahmen des Landes und der sonstigen frei verfügbaren Einnahmen verbleibt ein Abgang von rund S 1.297,000.000. Ein Abgang in Milliardengröße ist nicht erfreulich. Ich bitte aber zu bedenken, daß wir im Voranschlag des heurigen Jahres eine Verdreifachung des Abganges des Jahres 1975 in Kauf nehmen mußten und es nun gelungen erscheint, den Abgang absolut einigermaßen zu stabilisieren und in seiner Relation zum Budgetvolumen sogar prozentuell zu senken. Der Schuldenstand des Landes war im Jahre 1969 mit S 1.769,000.000 am höchsten und betrug über 40% des Budgetvolumens. In der Zeit der Hochkonjunktur wurden vom Land keine Darlehen aufgenommen, wodurch es gelang, den Schuldenstand per 31. Dezember 1974 auf S 1.400,000.000 zu drücken. Er belief sich damit nur mehr auf 12% des Budgetvolumens. Wenn das Rezessionsjahr 1975 aus konjunkturpolitischen Überlegungen Darlehensaufnahmen erforderlich machte und eine Erhöhung der Verschuldung um S 200,000.000 erbrachte, blieb doch der Prozentsatz der Verschuldung gleich hoch. Der Schuldendienst betrug 1975 rund S 274,000.000, d. s. 2,4% der ordentlichen Ausgaben. 1976 wird der Schuldendienst rund S 416,000.000 oder 3,5% der ordentlichen Ausgaben betragen. 1977 ist ein Ansteigen auf S 500,000.000 oder 3,7% der ordentlichen Ausgaben zu erwarten. Über die Grenzen der Verschuldung gibt es die verschiedensten Theorien. Die Verschuldung des Landes Niederösterreich liegt, Gott sei Dank!, derzeit weit unter diesem Limit. So hat etwa Professor Frisch von der Technischen Hochschule in Wien bei einer Veranstaltung im Institut für Höhere Studien zur Frage der Verschuldungsgrenzen der Länder ausgeführt, daß die Finanzierung des Schuldenstandes für die Länder eine besondere Problematik darstellt, weil die Landeshaushalte im Vergleich zu den anderen Gebietskörperschaften über eher geringe Einnahmen verfügen. So müssen die Länder auch bei ihrer Verschuldung darauf achten, daß der Schuldendienst aus laufenden Einnahmen und nicht aus neuerlichen Verschuldungen bestritten werden kann. Das bedeutet, daß die ökonomisch gerechtfertigte Obergrenze des Schuldendienstes etwa bei 8 bis 10% der Gesamtausgaben eines Bundeslandes liegt. Kurzfristige Überschreitungen dieser Grenze sind in Zeiten der Hochkonjunktur als Niederschlag einer vorangegangenen aktiven Verschuldungspolitik in Rezessionszeiten denkbar. Nach diesen Thesen des Herrn Professor Frisch können wir also vorerst noch beruhigt sein und sogar mit ein wenig Stolz in unserem Lande sagen: ,,In Niederösterreich stimmt die Kassa"! (Beifall bei der ÖVP.) Und daher: Es ist Geld drinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Laut ,,Arbeiter-Zeitung" vom 16. Oktober 1976 sagte der Herr Finanzminister anläßlich der Präsentation der Investitionsanleihe vor Finanzfachleuten wörtlich ich zitiere: ,,Im Gegensatz zu den Gebietskörperschaften war der Bund praktisch alleiniger Träger der Konjunkturpolitik und der Maßnahmen zur Rezessionsbekämpfung. Diese Tatsache wird bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen in Betracht zu ziehen sein". Laut dem Kommentar der Arbeiter-Zeitung zu diesen Worten soll sich diese versteckte Drohung vor allem gegen die Bundesländer gerichtet haben. Das vom Finanzminister versuchte Alibi für eine Schröpfung der Bundesländer beim nächsten Finanzausgleich bricht jedenfalls, was Niederösterreich betrifft, in sich zusammen. Niederösterreich hat am Höhepunkt der Rezession im Jahre 1975 rasch wirksame Maßnahmen zur Konjunkturbelebung gesetzt. So wurde die Kreditsperre für Ermessenskredite unverzüglich aufgehoben. Damit wurde ein Betrag von S 400,000.000 zusätzlich frei. Ferner wurde der gesamte außerordentliche und der Stabilisierungsteil des Voranschlages mit insgesamt S 780,000.000 freigegeben. Damit wurden gezielt und schlagartig rund S 1.180,000.000 der niederösterreichischen Wirtschaft zugeführt. (Beifall bei der ÖVP.) Von einer Untätigkeit des Landes in der Krise kann aber auch schon deswegen nicht die Rede sein, weil im gleichen Jahr auch noch S 400,000.000 Nachtragskredite vom Landtag bewilligt wurden und dieses Geld wesentlich die Fortführung von Bauvorhaben trotz enormer Kostensteigerungen ermöglichte. Durch die Übernahme von Landeshaftungen für Industriebetriebe im Ausmaß von S 190,000.000 wurde bewußt ein beträchtliches Risiko eingegangen, nur um Arbeitsplätze zu sichern. In Sonderaktionen ist das Land ferner den Gemeinden beigestanden, wodurch Mittel für den Schulbau flüssiggemacht, der Gemeindeinvestitionsfonds besser dotiert und beim Ausbleiben von Mitteln der Wasserwirtschaftsfonds den Gemeinden Hilfestellung durch das Land gegeben wurde. Auch der Voranschlag des Landes für das Jahr 1977 verfolgt eine wirksame Konjunkturpolitik. Wenn sie alle invesititonswirksamen Maßnahmen des Budgets herausziehen und zusammenzählen, kommen Sie auf die stattliche Summe von S 4.439,000.000. Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben sind dies 30,36 %. Damit aber wird das Land auch im Jahre 1977 der Wirtschaft kräftige Impulse geben können und zur Sicherung der Vollbeschäftigung seinen Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schlusse möchte ich es jedoch nicht versäumen, wieder meinen Dank allen jenen Beamten auszusprechen, die am Gelingen dieses Werkes Anteil haben. Mein namentlicher Dank gilt hier dem Leiter der Finanzabteilung, Herrn Vortr. Hofrat Dr. Riemer, Herrn Oberregierungsrat Dr. Höbart, Herrn Inspektionsrat Krebs und Herrn Rechnungsrat Pichler. Da heuer zum zweiten Mal der Voranschlag in wesentlichen Teilen mit vermehrter Perfektion über die hauseigene Datenverarbeitungsanlage ausgedruckt wurde, danke ich besonders allen Mitarbeitern in der Datenverarbeitung, an ihrer Spitze dem Herrn Präsidialvorstand, Vortr. Hofrat Dr. Alexander Mayer, für die ausgezeichnete Leistung. Mein Dank gilt ferner der Hausdruckerei und der Hausbuchbinderei, die in jedem Jahr bei der Erstellung des Budgets steigenden Anforderungen ausgesetzt sind. Meinen Kollegen in der Landesregierung danke ich wie immer für das besondere Verständnis, das sie mir bei den Budgetgesprächen entgegengebracht haben. Die Gespräche auf Regierungsebene wurden sachbezogen und emotionslos mit großem Ernst und Verantwortungsgefühl abgeführt. Danken möchte ich schließlich noch den Mitgliedern des Finanzausschusses für die sachkundige Erörterung des Voranschlages in der Ausschußsitzung. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Präsident, nunmehr die Debatte über die Budgetvorlage zu eröffnen und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, in Anbetracht der gegebenen schwierigen Situation um eine genaue Prüfung und Erörterung des Voranschlages für das Jahr 1977. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Generaldebatte zum Voranschlag 1977 und erteile als erstem Redner dem Herrn Abg. Dr. Brezovszky das Wort. Abg. Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Bis vor einer Stunde war ich der Meinung, daß die nächste Landtagswahl in zweieinhalb Jahren stattfinden wird. (Landeshauptmann Maurer: Der Strache hat sie vorverlegt!) Nach dieser äußerst polemischen Rede eines Regierungsmitgliedes müßte man diesen Landtagswahltermin neu überlegen, bis zur nächsten Nationalratswahl werden Sie sich aber bis zum Oktober 1979 gedulden müssen. (Abg. Buchinger: Wenn der Trend von gestern anhält! - Heiterkeit.) Als Generalredner werde ich auf diese Polemiken des Herrn Landesfinanzreferenten nicht eingehen. Es ist Sache der Abgeordneten in der Spezialdebatte, sich mit diesen Einzelfragen auseinanderzusetzen, sicherlich wird es da einiges zu sagen geben. Der Landesvoranschlag 1977 weist gegenüber dem laufenden Voranschlag weder in der Gliederung noch im Aufbau wesentliche Änderungen auf. Auch bezüglich des Inhaltes gibt es, bis auf wenige neue Voranschlagsansätze, wie die von uns Sozialisten im heurigen Frühjahr durchgesetzte Arbeitnehmerförderung, oder verbesserte Voranschlagsansätze für die Sozialhilfe, für den Verkehr, keine Besonderheiten gegenüber dem Voranschlag 1976. Es sei denn, daß man auch im Lande Niederösterreich mit einem Konjunkturaufschwung im kommenden Jahr rechnet. Dies wirkt sich auch im Umfang des Budgetrahmens aus, der um 12% höher ist als der laufende Voranschlag. Ich lese da im Voranschlag die an sich erfreuliche Erhöhung der Einnahmen gegenüber 1976, vor allem der gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Ich schicke voraus, ohne Steuerleistung der Bürger eines Staates für einen Staat gibt es keine Finanzierung des Staatswesens. Also stellt man die erfreuliche Erhöhung der Steuereinnahmen fest, mit dem bitteren Beigeschmack, daß diese böse Bundesregierung neue Steuerbelastungen eingeführt hat. Ich würde mich auch freuen, wenn es einmal eine Zeit ohne Steuern gäbe, aber das glaube ich, wird bei uns niemand erleben und auch niemand in der ganzen Welt. Diese Feststellungen habe ich gelesen im Stenographischen Protokoll des Landtages von Niederösterreich vom 16. Dezember 1969 auf Seite 65, als der Generaldebattenredner und Klubobmann der Österreichischen Volkspartei anläßlich der Verabschiedung des Voranschlages 1970 zur Zeit des Bundesfinanzministers Dr. Koren eine Reihe von Sondersteuern, wie die Alkoholsondersteuer, die Autosondersteuer und weitere sechs Steuerhöhungen in diesem Jahr, insgesamt acht Steuererhöhungen, dem Nationalrat vorgelegt hat, die Österreichische Volkspartei im Parlament hat diese Steuererhöhungen damit begründet, daß die an sich schwache Rezession der Jahre 1968/69 nun durch diese neuen Steuererhöhungen und neuen Steuern abgedeckt werden müßte. (Abg. Buchinger: Die schwache Rezession!) Die damals weltweit schwache Rezession (Abg. Anzenberger: Weil da noch keine sozialdemokratischen Regierungen waren!) im Gegensatz zu der stärksten Rezession im Jahre 1974/75 auf der ganzen Welt seit 1945. Diese Rede des Klubobmannes der Österreichischen Volkspartei am 16. Dezember 1969 zum Voranschlag 1970 von dieser Stelle aus kennzeichnet am deutlichsten den Wandel der politischen Situation und damit auch den Wandel des Bewußtseins der Menschen. Das, was man vor sieben Jahren von dieser Stelle aus nachhaltig verteidigt hat, all das ist längst vergessen und die Österreichische Volkspartei erinnert sich kaum mehr daran, daß es vor sieben Jahren die massivsten Steuererhöhungen seit Bestand der Zweiten Republik Österreichs gegeben hat. (Abg. Anzenberger: Besser gemacht wird es jetzt!) Aber ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, für diese Änderung des Bewußtseins haben Sie ja immer ein probates Mittel. Sie erklären dazu, bei uns ist das etwas anderes. (Abg. Anzenberger: Oder bei der SPÖ ist es etwas anderes!) Und so werden Sie sich auch in Zukunft an diese Zeit nicht gern erinnern. Wir haben nun seit sieben Jahren in Österreich eine Wirtschafts- und Finanzpolitik nach den Grundsätzen sozialdemokratischer Vorstellungen (Abg. Blochberger: Selbstsuggestion! Landeshauptmann Maurer: Genau. Heiterkeit bei Landeshauptmann Maurer.) über das Zusammenleben in einem modernen Industriestaat angestrebt und im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft - andere würden sagen, im Rahmen einer kapitalistischen Wirtschaft - Schritt für Schritt realisiert. Zum siebenten Male behandelt nun der Landtag von Niederösterreich einen Landesvoranschlag unter der Ägyde sozialdemokratischer Wirtschafts- und Finanzpolitik. Die große Mehrheit der Österreicher empfindet diesen Zeitraum nicht als sieben, sondern vielfach als sieben mal sieben Jahre (Heiterkeit bei der ÖVP.), so weit entrückt aus dem Bewußtsein ist die vergangene Bundesregierung. Denn wer erinnert sich noch, wer der damaligen Bundesregierung angehörte? Wer kennt noch den Namen Klaus? Bestenfalls den Namen Nikolaus, der heute gefeiert wird. (Heiterkeit bei der SPÖ. - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das geht zu weit! - Abg. Anzenberger: Das ist reine Demagogie!) Und wer kennt den Namen Klaus? Vielleicht noch den Namen Santa Claus! Aber selbst ein anderer Spitzname, den ein Politiker zugelegt bekommt in der öffentlichen Meinung, wird nicht identifiziert mit einem Bundeskanzler, sondern mit dem gegenwärtigen Handelsminister. So kann man eben sagen, daß es einen Bundeskanzler gegeben hat, an den sich nicht einmal mehr die Österreichische Volkspartei oft erinnert, wenn man so die sporadischen Besuche bei Parteitagen feststellt. (Abg. Wittig: Das ist nicht Ihr Problem! - Abg. Anzenberger: Das glaubt er ja selbst nicht!) Lediglich ein Mitglied der seinerzeitigen Bundesregierung bringt sich immer wieder in Erinnerung. Es ist der damalige Steuererhöher und seit 1970 der professorale Mann, den man überall als Bundeskassandra bezeichnet; darin professoral, daß er immer wieder sich in Erinnerung ruft, aber in diesem Lande kein Echo findet, wie das seit 1970 alle Nationalratswahlen, aber auch alle Meinungsbefragungen erkennen lassen. Und so wäre es vielleicht ganz gut, wenn man einmal einen Besuch dort macht, wo man auf jeden Fall ein Echo auf diese Kassandrarufe bekommt, nämlich auf dem Königssee, denn dort gibt es professionelle Echomacher. In Österreich aber ist nirgends eine Nostalgie nach der Bundesregierung vor sieben Jahren festzustellen. Wenn man nun die Entwicklung des Landesbudgets und die Wirtschaft in Niederösterreich an Hand der Fakten, an Hand der Tatsachen, an Hand der Feststellungen des Wirtschaftsforschungsinstitutes und des Statistischen Zentralamtes ganz genau prüft, dann wird man auch verstehen, warum es in diesem Lande keine Nostalgiewelle gibt, weder nach Klaus, noch nach Taus oder einem Ableger von Strauß, (Heiterkeit bei der ÖVP) trotz der weltweiten Schwierigkeiten, die durch die schwerste Rezession nach dem Zweiten Weltkrieg in aller Welt festzustellen waren. Wir haben für 1977 einen Landesvoranschlag zu behandeln und zu beschließen, der Einnahmen in der Höhe von rund 13.324,000.000 Schilling und Ausgaben in der Höhe von rund 14.621,000.000 Schilling vorsieht. Von diesen 13.324 Millionen Schilling an veranschlagten Einnahmen braucht der Landesfinanzreferent insgesamt lediglich 153 Millionen Schilling an Landessteuern einheben, das sind 1,2% der Gesamteinnahmen. Auf Grund unserer Finanzverfassung und des Finanzausgleichsgesetzes trägt daher jede Bundesregierung, unabhängig welcher Coleur sie ist, die Hauptverantwortung für die Wirtschafts- und Finanzpolitik in Österreich und nach dieser Wirtschafts- und Finanzpolitik richten sich dann auch die Einnahmen des Bundes, der Bundesländer und aller Gemeinden. Was sich in diesen sieben Jahren verändert hat, das zeigen einige wenige Vergleiche. Vor sieben Jahren haben wir über einen Landesvoranschlag für das Jahr 1970 beraten, da hat der Haushaltsumfang lediglich 4.578 Millionen Schilling betragen und damals mußte das Land 78 Millionen Schilling an landeseigenen Steuern einheben. Die Landesverschuldung betrug im Jahre 1969 1.768 Millionen Schilling, das waren 43% der damaligen Landeseinnahmen. 1976 - nach den Jahren schwerster Rezession in aller Welt und in Österreich - weist der Landesfinanzreferent für Niederösterreich lediglich 2.450 Millionen Schilling, also 16,5 % der Jahreseinnahmen des Landes als Schuldenstand aus. Von 1970 bis 1976 hat der Bundesfinanzminister Dr. Androsch dem Lande Niederösterreich insgesamt Bundesertragsanteile in der Höhe von 23.297 Millionen Schilling übermittelt, (Abg. Kurzbauer: übermitteln müssen!) das sind um insgesamt 2.600 Millionen Schilling mehr als der Landesfinanzreferent in die sechs Budgets aufgenommen gehabt hat. Das heißt, daß der Landesfinanzreferent nichts anderes tun mußte, als diese unerwarteten Mehreinnahmen von 2,6 Milliarden Schilling dazu zu verwenden, um den unter Koren bis auf 43% angewachsenen Schuldenstand im Laufe der Jahre bis auf 12% im Jahre 1974 und auf 16% im Jahre 1976 herunterzusenken, und die Mehrausgaben dann auch noch abdecken konnte. Das ist das ganze Geheimnis, warum das Land Niederösterreich nach sieben Jahren sozialdemokratischer Wirtschaftsund Finanzpolitik auf Bundesebene heute einen niedrigen Schuldenstand hat, nur mehr 16,5%, trotz der immensen Erweiterung der Ausgaben und der Aufgaben, die das Land übernommen hat. (Abg. Steinböck: Warum ist denn der Bund jetzt so verschuldet?) Auch darauf, Herr Kollege, werde ich noch zu sprechen kommen. Ich habe schon einmal von der Ärmelschonerpolitik gesprochen, die im Lande Niederösterreich in den letzten Jahren gemacht wurde. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Man hat die Lasten auf die Gemeinden abgewälzt, allein der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich hat 1 Milliarde Schilling für die Landeshauptstraßen auf die Gemeinden überwälzt und auf Bundesebene hat man die Bekämpfung der Rezession dem Bund und der verstaatlichten Industrie überlassen. Ich werde darauf noch eingehen. Und hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesen Zahlen, die der Herr Landesfinanzreferent vor einer Viertelstunde genannt hat, liegt auch das ganze Geheimnis, warum er heute stolz sagen kann, in Niederösterreich stimmt die Kasse. Kunststück! Wenn ich statt 21 Milliarden Schilling 23,6 Milliarden Schilling an Ertragsanteilen überwiesen bekomme, wenn ich gleichzeitig den Gemeinden immense Lasten auferlege, dann kann ich mein Röckerl sauber alten und kann dann mit Steuergeldern Propaganda machen: ,,In Niederösterreich stimmt die Kasse." (Beifall bei der SPÖ.) Wir haben heute die Feststellung zu treffen, daß sich nach siebenjähriger sozialistischer Finanz- und Wirtschaftspolitik auf Bundesebene die finanzielle Bewegungsfreiheit für das Land gewaltig ausgedehnt hat. Der Landesfinanzreferent könnte jederzeit gewaltige Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in den wirtschaftlich schwächeren Gebieten Niederösterreichs finanzieren, wenn es die Arbeitsmarktlage und die Kapazität der Firmen in diesem Bereich erfordern. Diese Ärmelschonerpolitik des Landesfinanzreferenten im vergangenen Winter brachte den Waldviertler Menschen eine Arbeitslosigkeit von 10 bis 13% in Zwettl, (Abg. Ing. Kellner: Das ist eine Frechheit!) in Gmünd, in Waidhofen. Herr Kollege Kellner, wenn Sie mit meinen Argumenten nicht einverstanden sind, können Sie mich berichtigen, Sie reden nach mir. Wenn Sie erklären, das ist die größte Frechheit, dann werde ich auch das zur Kenntnis nehmen, wie man ja Beleidigungen immer wieder von Ihnen zur Kenntnis nehmen muß. (Beifall bei der SPÖ.) Es wird eine der Hauptaufgaben des Landes Niederösterreich sein, endlich die Möglichkeiten für eine forcierte Industrie- und Arbeitnehmerpolitik zu nützen. (Abg. Ing . Kellner: Da ist plötzlich das Land zuständig! - Abg. Anzenberger: Das ist immer so. Bei allem, was schlecht ist, ist das Land zuständig; und beim Guten der Bund!) Wir haben im heurigen Frühjahr sehr bewußt eine forcierte Arbeitnehmerförderungspolitik hier gefordert und wir haben heute hier kleine Ansätze in diesem Bereich. Wir haben seit Jahren eine forcierte Industriepolitik für Niederösterreich gefordert, aber davon ist in diesem Lande noch nicht viel zu sehen. (Abg. Anzenberger: Dafür sind wir das Industrieland Nr. 1) Herr Kollege, genau. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Hör auf. Geh, laß Dich heimleuchten!) Heimleuchten können Sie vielleicht Ihren Kollegen, aber schauen Sie, wenn Sie keine Argumente mehr haben, dann werden Sie ausfällig. Ich glaube, es ist doch viel besser, Herr Landesfinanzreferent, wenn Sie sich die Argumente anhören. Sie haben ja hier schon sehr viel polemisiert. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist kein Argument: Der Bund ist gut, das Land ist schlecht! Sie sind Abgeordneter des Landes!) Ich werde Ihnen nur beweisen, warum in Niederösterreich die Finanzlage und die Wirtschaftslage so gut ist und warum Niederösterreich zum Industrieland Nummer eins geworden ist. Ich habe das hier alles, etwas Geduld und Sie kriegen dann alle Argumente, Sie können sie ja dann widerlegen. Wir haben also gegenwärtig eine 16%ige Landesverschuldung und wenn wir bis zu der 43%igen Landesverschuldung vom Jahre 1969 kommen wollten, könnten wir noch rund 3,5 Milliarden Schilling an Krediten für eine forcierte Industrie- und Arbeitnehmerpolitik aufnehmen. Das Land würde dann erst dort sein, wo es 1969 war, nämlich bei 43% Verschuldung der Landeseinnahmen, und kein Mensch würde von dieser Stelle von einem Bankrott des Landes sprechen. Wir haben auch 1969 nicht vom Bankrott des Landes Niederösterreich gesprochen, wir haben damals nur den Landesfinanzreferenten ersucht, in Zeiten der Hochkonjunktur die Schulden abzubauen, damit dann später, wenn eine Rezession kommt, eben der finanzielle Spielraum, die Bewegungsfreiheit so groß ist, daß man echt Konjunkturpolitik machen kann. Wir haben uns darin auch getroffen, denn es war mit Zustimmung des ganzen Hauses möglich, den Schuldenberg auf 12% herabzusenken. Ich glaube, wir haben damals sehr verantwortungsbewußt kritisiert, wir haben aber niemals bei einer 43 %igen Landesverschuldung von einem Bankrott des Landes Niederösterreich gesprochen. Niederösterreich hat gegenwärtig das große Glück, daß der Bund und die verstaatlichte Industrie, die Gemeinde Wien und der Enns-Linzer-Wirtschaftsraum sowie das Burgenland insgesamt 47.511 niederösterreichische Auspendler beschäftigen, von denen allein 27.576 in Wien und 4.475 in Oberösterreich beschäftigt sind. Nach Niederösterreich pendeln täglich 26.020 Beschäftigte ein, was per Saldo bedeutet, daß 21.491 Niederösterreicher mehr auspendeln, als Arbeitnehmer aus den anderen Bundesländern zu uns arbeiten kommen. Gäbe es nicht diese Großbaustellen in Wien, die UNO-City, (Abg. Anzenberger: Bauring!) die U-Bahn, die Donauinsel, den Wohnbau und was es da noch gibt, den Linzer Raum, die verstaatlichte Industrie, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Landeshauptmann Maurer: Dann würden wir mehr Wohnungen bauen!) hätten wir nicht 5.000 Arbeitslose in Niederösterreich vorgemerkt, sondern ein Vielfaches dieser Zahl. Denn diese 21.491 Mehr-Auspendler aus Niederösterreich würden gerne bei uns arbeiten, wenn wir im eigenen Lande genügend Arbeitsplätze hätten. Ich habe hier den Einwand gehört, was wollt Ihr denn, Niederösterreich ist das Industrieland Nummer eins, es ist alles bestens. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Hat niemand gesagt!) Und hier wird in mit Steuergeldern finanzierten ,,Perspektiven" erklärt, alles, was in Niederösterreich geschehen ist, das hat ein Mann geschaffen und das ist alles einer Person zuzuschreiben. (Landeshauptmann Maurer: Jetzt kommt es. - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Der kleine Papst!) Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann man sicherlich mit einer Million Schilling Steuergeldern behaupten; aber man kann sehr viele Tatsachen verschweigen und daher nicht sagen, daß hier die volle Wahrheit geschrieben wurde. Denn erstens einmal gibt es sieben Regierungsmitglieder, die alle in ihrem Bereich etwas leisten. Wenn man schon die sozialistischen Regierungsmitglieder so klein darstellt in den ,,Perspektiven", so wundere ich mich, daß man auch die ÖVP-Regierungsmitglieder so ,,hinten nach" bringt. Also Personenkult, wie es anderswo angeprangert werden würde. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Alle gleich!) Wir fragen uns, wieso ist es in diesen letzten sieben Jahren so aufwärts gegangen in Niederösterreich? (Abg. Anzenberger: Weil die Sozialisten nicht die Mehrheit haben!) Niederösterreich ist nicht zum Industrieland Nummer eins geworden zur Zeit einer konservativen Bundesregierung, Niederösterreich ist zum Industrieland Nummer eins geworden nach sechs Jahren sozialistischer Wirtschafts- und Finanzpolitik. (Beifall bei der SPÖ.) Warum regen Sie sich auf, Herr Kollege, Sie wird noch der Schlag treffen. Also warten Sie ein bisserl und ich werde Ihnen jetzt auch noch das weiter erklären. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege! Wieso sacken denn Burgenland und Kärnten so rapid ab? - Abg. Anzenberger: Wieso bringen das die Wiener nicht zusammen?) Diese Ziffern, meine sehr verehrten Damen und Herren, stammen nicht aus einer sozialistischen oder sozialistisch dominierten Institution, diese Ziffern stammen weitgehend vom Statistischen Zentralamt und vom Wirtschaftsforschungsinstitut, wo überwiegend konservative oder parteilose Fachleute wirken, und ich hoffe, daß Sie diesen Fachleuten die Objektivität nicht aberkennen wollen. (Abg. Anzenberger: 1.400, die von der SPÖ weggegangen sind!) Von dieser Stelle hat der Landesfinanzreferent von Niederösterreich, aber auch der Klubobmann der Österreichischen Volkspartei in der Vergangenheit wiederholt erklärt, daß für die Wirtschafts- und Finanzpolitik vornehmlich der Bund zuständig sei, unabhängig von der jeweiligen Mehrheit im Bund. Nachdem Sie also selbst zugeben, daß vornehmlich der Bund für die Wirtschaftsund Finanzpolitik zuständig ist, wundere ich mich, daß Sie nun in keiner Weise anerkennen wollen, daß dieses Ergebnis ,,Industrieland Nummer eins" in Niederösterreich auf diese Wirtschaftspolitik zurückzuführen ist. Ich werde diese Ziffern des Statistischen Zentralamtes hier einmal kurz streifen. Wir haben im Jahre 1969 in Österreich ein Bruttonationalprodukt, also die Summe der im Inland erzeugten Werte und Dienstleistungen, in der Höhe von 331.728 Milliarden Schilling gehabt. Und Niederösterreich hatte damals, im Jahre 1969, einen Anteil am Bruttonationalprodukt in der Höhe von 54.347 Milliarden Schilling. Innerhalb der sechs Jahre sozialistischer Wirtschaftspolitik hat sich das Inlandsprodukt im Jahre 1975 von 331 Milliarden Schilling auf 654 Milliarden Schilling erhöht und der Anteil Niederösterreichs betrug im Jahre 1975 rund 110 Milliarden Schilling. Im Jahre 1976 sind 715 Milliarden Schilling zu erwarten und im Jahre 1977 werden wir - wenn die Wachstumsprognosen stimmen - ein Bruttonationalprodukt von über 800 Milliarden Schilling haben. Von 1945 bis 1969 ist das Bruttonationalprodukt auf 331 Milliarden Schilling angewachsen und innerhalb von acht Jahren, wenn ich das Jahr 1977 dazuzähle, von 331 Milliarden Schilling auf über 800 Milliarden Schilling! Im Jahre 1975 betrug der Produktionswert allein in der niederösterreichischen Industrie 76 Milliarden Schilling und sind wir auch pro Kopf der Industriebeschäftigten mit 647.000 Schilling an der Spitze aller Bundesländer. (Landeshauptmann Maurer: Dank der ÖVP-Regierung dieses Landes!) In Oberösterreich sind es lediglich 73 Milliarden Schilling bei 135.000 Industriebeschäftigten; das sind um 18.000 mehr. Das heißt also, daß in Oberösterreich die Arbeitsproduktivität je Arbeitskraft geringer ist als in Niederösterreich. Damit will man nicht die oberösterreichischen Arbeitnehmer in irgend einer Form diskriminieren; wir dürfen nicht vergessen, daß wir in Niederösterreich die ÖMV haben, daß wir in Niederösterreich die Raffinerie haben, daß wir in Niederösterreich die Petrochemie haben, die eine erhöhte Arbeitsproduktivität aufweisen. Daher soll das in keiner Weise abwertend sein und das gilt auch für alle anderen Bundesländer, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben das Glück, eben Erdöl in Niederösterreich zu haben, und wem es zu verdanken ist, daß das Erdöl in österreichischer Hand geblieben ist, darüber brauchen wir nicht mehr zu reden. Wieso kam es also zu diesem großartigen - hier stimmen wir überein - Ergebnis für Niederösterreich? Erstens einmal hat Niederösterreich äußerst günstige Standortvoraussetzungen für die Industrie, welche sich in den Gebieten an der Donau mit dem Fertigwerden des Rhein-Main-Donau-Kanals noch verbessern werden. Zweitens - Herr Landesfinanzreferent, jetzt werden Sie die wirkliche Ursache hören, warum wir 1975 auf dem Sektor der Industrieproduktion diesen gewaltigen Schritt nach vorwärts gemacht haben – hat der Bund im Jahre 1975 allein die Industrie mit dem rund zehnfachen der Förderungsbeträge unterstützt, die das Land Niederösterreich bereitstellte. Ich spreche von den direkten Förderungsmitteln für die Industrie und ich könnte Sie Ihnen alle genau aufzählen. 808 Millionen Schilling Bundesförderungen, aber 88 Millionen Schilling direkte Landesförderung. Und die dritte Ursache dieses günstigen Ergebnisses ist, daß der Anteil der verstaatlichten Industrie bei den Industrieinvestitionen in Niederösterreich 59 % betrug. Also die verstaatlichte Industrie hat im Jahre 1975 59% aller Industrieinvestitionen in diesem Lande finanziert. Wenn man hier nur eine Vergleichszahl aus der Zeit der vergangenen Bundesregierung gegenüberstellt: Im Rezessionsjahr 1968 unter der Regierung Klaus hat die verstaatlichte Industrie lediglich 28,3 % der Industrieinvestitionen in Niederösterreich gefördert. Sie werden dann auch gleich verstehen, warum wir im heurigen Winter, auf dem Höhepunkt der Rezession, nur 15.000 Arbeitslose gehabt haben, im Winter 1968 aber 25.000 Arbeitslose in Niederösterreich. (Abg. Blochberger: Das ist doch eine manipulierte Zahl!) Herr Kollege Blochberger, schauen Sie, ich würde das als Beleidigung empfinden, wenn ich Sie der Manipulation beschimpfen würde. Diese Zahl entspricht dem Wirtschaftsforschungsinstitut, der Arbeitsmarktverwaltung. Ich weiß, Sie wissen alles viel besser, aber dann legen Sie die Gegenbeweise hier vor und reden Sie nicht von Manipulation. (Abg. Blochberger: Informieren Sie sich zuerst, wenn Sie etwas sagen!) Herr Kollege Blochberger, wenn Sie Ihre Reden durchlesen und mit dem Material vergleichen, das ich zu verarbeiten habe, halte ich diesem Vergleich noch jederzeit stand. (Unruhe. - Dritter Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.) Diese hervorragende direkte Förderung des Bundes bei den Industrieinvestitionen in der Höhe des Zehnfachen der Landesförderung und dieses hervorragende Ergebnis der Investitionspolitik der verstaatlichten Industrie - hier sieht man, welch ein Glück es für Österreich in der Rezessionszeit ist, daß wir diese verstaatlichte Industrie haben - hat eben in erster Linie zur Vollbeschäftigung geführt und Niederösterreich zum Industrieland Nummer eins gemacht. Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf eines nicht verschwiegen werden. Wir haben in Niederösterreich eine Reihe von industriellen Problemgebieten. Wir haben im südlichen Wiener Becken, angefangen vom Bezirk Baden über Wiener Neustadt bis Neunkirchen, ein Problemgebiet; wir haben den Raum St. Pölten - Melk, wo es Probleme mit der Industriebeschäftigung gibt; wir haben in den Eisenwurzen und im Waldviertler Industriegebiet im Bereich von Waidhofen, Gmünd und Zwettl Schwierigkeiten. Wir sind lediglich im Bereich Amstetten, im Nahbereich von Linz und im Umland von Wien in einer günstigen Situation. Wir haben hier eine überdurchschnittliche Industriebeschäftigung, ja man klagt bereits im unmittelbaren Süden Wiens, im Bezirk Mödling, daß es Arbeitskräftemangel gibt. Und wir haben einige Industriebetriebe der Schwerindustrie, der Buntmetallindustrie, der Papier- und Textilindustrie, die schwer mit Strukturproblemen und auch mit Exportproblemen zu kämpfen haben, weil die ausländische Konkurrenz außerordentlich groß ist. Wenn wir heuer in Niederösterreich mit 414.000 versicherten Beschäftigten und einer Arbeitslosenrate von 1,376 so gut dastehen, wenn wir eine stolze Bilanz aufweisen, auf die wir alle gemeinsam stolz sein könnten, dann glaube ich, sollte man den Anteil der Bundespolitik, der hier ganz klar nachgewiesen wird, nicht verschweigen oder als ungeschehen bezeichnen. (Beifall bei der SPÖ.) Denn diese Ziffern, die jederzeit nachgeprüft werden können, sind der unbestechliche Nachweis, warum es in diesem Lande auch nach einer Rezession so gut aufwärts geht. Oder glaubt wirklich jemand in diesem Saale, daß man mit den geringfügigen landeseigenen Steuern von etwas über einem Prozent, für das ganze Jahr 1977 also 153 Millionen Schilling von 13.323 Millionen Schilling an Gesamteinnahmen, einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Situation in Niederösterreich leisten kann? Und wenn Ihnen diese Formulierung noch nicht genug sagt, dann möchte ich noch zwei Ziffern gegenüberstellen, nämlich die Summe der Landesbudgets von 1963 bis 1969. Damals, unter einem konservativen Finanzminister, machte die Summe aller Landeshaushalte insgesamt 23.200 Millionen Schilling aus. Von 1970 bis 1976 beträgt die Summe der Landesbudgets insgesamt 63.200 Millionen Schilling. Wenn Sie Prozentrechnen noch nicht verlernt haben, dann können Sie die Differenz (Abg. Anzenberger: Herr Doktor, wo ist die Inflation? Diese muß ja irgendwo drinnen sein!) von 23 Milliarden auf 63 Milliarden prozentuell errechnen. Die Inflationsrate in diesen Jahren hat rund 55% betragen und wir haben eine Verdreifachung des Umfanges der Landesbudgets. (Abg. Anzenberger: Und eine Verdreifachung der Staatsverschuldung!) Aber Herr Kollege, wir reden hier von Niederösterreich. (Abg. Anzenberger: Sie reden von Niederösterreich?) Sie reden immer von etwas anderem. (Abg. Anzenberger: Sie reden doch vom Bund!) Aber wenn Sie Prozentrechnen können, dann wird sich dieses Argument als ein sehr einfältiges Argument erweisen. Von den 63 Milliarden Schilling Gesamteinnahmen im Landesvoranschlag für Niederösterreich hat in den sieben Jahren der Landesfinanzreferent eine ganze Milliarde Schilling - wenn Sie es genau wissen sollen, 980 Millionen Schilling - aufgebracht. Alles andere mußte ihm durch die Bundespolitik zugemittelt werden. (Abg. Anzenberger: Nicht einmal der Finanzreferent von Niederösterreich hat sie aufgebracht, sondern das Volk von Niederösterreich hat es bezahlt!) Diese unbestreitbaren Fakten, meine sehr verehrten Damen und Herren, können Sie durch eine noch so hemmungslose Schwarzmalerei der Minderheit auf Bundesebene und deren Nachbetern überall anders hier nicht ungeschehen machen. So gut, wie es den Österreichern in den letzten Jahren gegangen ist - das hören wir bei allen Staatsbürgerversammlungen in Niederösterreich - ist es ihnen noch nie gegangen. (Beifall bei der SPÖ.) Darf ich nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Abschluß kommen. Niederösterreich ist also in der Zeit sozialistischer Wirtschaftspolitik seit 1970 auf Bundesebene Industrieland Nummer eins geworden. Diese Industriepolitik hat sich auf Niederösterreich bestens ausgewirkt und es ist daher auch verständlich, daß sich die Landespolitiker der Österreichischen Volkspartei vor allem mit diesen Leistungen des Bundes in der Öffentlichkeit zeigen. Am 22. November dieses Jahres hat der Herr Landeshauptmann einen Autobus voll Journalisten zu einer Pressefahrt eingeladen und das Programm hat als erste Station die Raffinerie Schwechat vorgesehen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Liegt in Niederösterreich!) Der Herr Landeshauptmann hat erklärt, auf die Raffinerie Schwechat ist er besonders stolz. Sie ist aber ein verstaatlichter Betrieb auf Bundesebene. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Na und? Das darf nicht wahr sein. Gehört der Betrieb der SPÖ? Er gehört dem Staat, verstanden?) Ich wollte nur den Herrn Landeshauptmann fragen, wieviel aus dem Landesbudget jemals in die ÖMV und in die Raffinerie Schwechat geflossen ist und worin seine Leistung bei der Raffinerie Schwechat besteht. Wenn wer die verstaatlichte Industrie aufgebaut hat, dann waren es die dort beschäftigten Arbeitnehmer, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das sind Niederösterreicher! - Beifall bei der ÖVP.) die dieses große Werk geleistet haben. Als nächstes ist er dann gefahren zur AUA nach Schwechat. Mir ist nicht bekannt, daß die AUA ein Landesbesitz ist. Es ist richtig, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ja, ja. Ein bißchen was haben wir drinnen!) noch ein bisserl Müller-Erbe. 25% Anteil bei der Flughafenbetriebsgesellschaft Schwechat, das ist aber schon alles. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist ein Viertel!) Dann ist man auf der Bundesstraße weitergefahren und über die Donaubrücke Hainburg gekommen. Der Herr Landeshauptmann hat mir einmal, wie ich ihn gefragt habe, was das Land Niederösterreich zur Finanzierung der Bundesbrücke gezahlt hat, in einem Zwischenruf erklärt, was geht das das Land an, das ist eine Bundeskompetenz. (Landeshauptmann Maurer: Das habe ich nicht gesagt!) Das ist eine Bundeskompetenz, haben Sie gesagt! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Steuerzahler Niederösterreichs!) Und sie sind dann weiter gefahren in das Ölfeld, wo wieder die verstaatlichte Industrie, die ÖMV, ihre Anlagen hat. Wir Erdölgemeinden sind sehr dankbar dafür, daß wir aus der Kapitalertragsteuer hier einiges leisten können. Also auch wieder vor allem eine Leistung der verstaatlichten ÖMV. (Abg. Anzenberger: In Niederösterreich!) Sicherlich, Herr Kollege Anzenberger, Sie können doch dem Herrn Landeshauptmann nicht eine Perle aus der Krone nehmen, denn wer weiß, ob er in seinem eigenen Bereich dann diese Leistungen aufzeigen könnte, auf dem Landesstraßensektor, Brückensektor und was es da gibt. (Landeshauptmann Maurer: Kann man schon! - Das habe ich auch gezeigt! Und so können wir eines sagen, Herr Landeshauptmann, bei allem Respekt vor Ihrer Person und vor Ihrer Leistung (Landeshauptmann Maurer: Sagen Sie das der Bevölkerung!): Sie vergessen immer wieder, daß es die Leistung der arbeitenden Menschen in Niederösterreich ist, daß es die Leistung der Bundesregierung ist, daß es die Leistung der verstaatlichten Industrie ist und daß es die Leistung von sieben Regierungsmitgliedern ist, und nicht die einer Person. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Anzenberger: Da schau her. Jetzt wollen sie wieder teilen!) Ich habe sehr lange nachgedacht, warum es in Niederösterreich notwendig ist, den Aufwand für die Informationstätigkeit - andere würden sagen für die Propagandatätigkeit - (Abg. Buchinger: Transparenz! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Information!) von 5 Millionen Schilling um 300% zu erhöhen auf 15 Millionen Schilling. (Abg. Wedl: Da denkst Du noch nach! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wedl, das war gut!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Leistungen für sich sprechen, dann brauche ich nicht 15 Millionen Schilling, um die nicht persönlichen Leistungen, sondern andere Leistungen für meine eigenen Leistungen zu verkaufen. Das ist doch der Hauptzweck dieser 15 Millionen Schilling, die man im nächsten Jahr und wahrscheinlich bis zur Landtagswahl brauchen wird. (Abg. Zimper: Die SPÖRegierung hat bisher 230 Millionen Schilling ausgegeben!) Herr Kollege, Sie reden so gerne immer von etwas anderem, reden wir von diesen 15 Millionen Schilling. (Abg. Buchinger: Sie haben 1/2 Stunde vom Bund gesprochen. Da ist es Ihnen unangenehm, wenn jemand etwas sagt!) Oh nein, mir ist das gar nicht unangenehm, das erheitert mich sogar, weil Sie die Bundesleistungen nicht gerne hören und weil Sie alles für sich in Anspruch nehmen wollen, ohne daß Sie hier auch anerkennen, daß andere etwas leisten. Wir haben also, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier in Niederösterreich und auch in Gesamtösterreich nach wie vor eine günstige Situation. Wir wollten aber eines nicht vergessen, wenn es Zeiterscheinungen der Überproduktion gibt, daß es weltweit Erscheinungen der steigenden Arbeitslosigkeit gibt. In den Vereinigten Staaten gibt es 7,8 Millionen Arbeitslose, es gibt 15 Millionen Arbeitslose in der Freien Welt und wir sollten nicht vergessen, daß die Auswirkungen der Rezession noch nirgends ganz überwunden sind. Wir sollten aber vor allem eines nicht vergessen: Daß es in einem föderalistischen Bundesstaat mit einer Bundesregierung, neun Landesregierungen und 2.000 Gemeinden (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: 2.300!) - über 2.000 Gemeinden habe ich gesagt, wenn Sie es genau wissen wollen über 2.300 - verschiedene Kompetenzen, aber eine einzige Verantwortlichkeit gibt, nämlich dafür zu sorgen, daß die Menschen in unserem Lande bewahrt werden von den Unsicherheiten, daß sie bewahrt werden von der Arbeitslosigkeit, daß sie bewahrt werden von den Auswüchsen der modernen Industriegesellschaft und daß sie vor allem bewahrt werden vor den Folgen der sozialen Ungerechtigkeit. Wenn wir uns von diesen Grundsätzen leiten lassen, wenn wir auch 1977 gemeinsam für unsere Mitbürger in Stadt und Land arbeiten werden, ob sie nun selbständig erwerbstätig sind, unselbständig erwerbstätig sind, ob sie im Ruhestand sind, dann glaube ich, werden wir unserer Aufgabe am besten gerecht und können für uns in Anspruch nehmen, daß wir gemeinsam dafür gesorgt haben, daß die Menschen in unserem Lande nach wie vor in Frieden und Freiheit leben und daß uns um dieses Leben viele andere Völker beneiden. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich erteile dem Herrn Abg. Ing. Kellner das Wort. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann mich immer nur wundern, von wo der Herr Klubobmann der sozialistischen Fraktion dieses Hauses die Stirn hernimmt, andere zu qualifizieren. Er hat die Rede des Finanzreferenten als Wahlrede qualifiziert, als provokant (Abg. Dr. Brezovszky: Polemisch!) also polemisch bezeichnet und er hat unter anderem gemeint, man wäre vom Klubobmann Kellner der Österreichischen Volkspartei schon gewöhnt, da13 er hier Beleidigungen von sich gäbe. Die SPÖ-Fraktion sei ja das schon gewöhnt. Anlaß war ein Zwischenruf von mir zu der Behauptung, daß der Finanzreferent und die Österreichische Volkspartei in diesem Land dafür verantwortlich seien, daß im Waldviertel 13% Arbeitslose waren. Ich bezeichne das nach wie vor als Frechheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mich hier wehren; wenn aber der Herr Dr. Brezovszky Abwesende, zum Beispiel den ehemaligen Bundeskanzler der Republik Österreich Klaus, hier als Nikolaus bezeichnet, dann ist das scheinbar keine Provokation, ist das scheinbar keine Frechheit! Das ist eben der Unterschied, meine sehr verehrten Damen und Herren, zwischen den Auffassungen, wenn hier etwas besprochen wird. (Beifall bei der ÖVP.) Ich werde Ihnen, Herr Dr. Brezovszky, auch heute nicht ersparen, einige Male davon zu sprechen, daß Sie nur die halbe Wahrheit gesagt haben, auch dann, wenn Sie der Auffassung sind, daß das, wie Sie es bei mir sehen, eine Beleidigung wäre. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Budgetentwurf 1977 wird unserer Auffassung nach der konsequente und beharrliche Weiterbau am neuen und modernen Niederösterreich ermöglicht. Die Österreichische Volkspartei hat im Jahre 1968 im Leitbild 80 die Vorstellungen, wie die Politik in diesem Lande zukunftsorientiert und zukunftsweisend gestaltet werden soll, dargelegt. Wir haben uns damals das Ziel gesetzt, Niederösterreich zu einem modernen Industrieland mit einer leistungsfähigen Landwirtschaft und einem hoch entwickelten Fremdenverkehr zu machen. Diese drei Grundpfeiler sollten die wirtschaftliche Situation in unserem Lande entscheidend verändern, sie sollten den Hintergrund für die Entwicklung in unserem Bundesland bilden, damit das Leben in diesem Bundesland für die Menschen lebenswerter wird und jene Entwicklung, die wir im Jahre 1971 feststellen mußten, nämlich eine Abwanderung, gestoppt werden kann. Vor allem für unsere jungen Menschen in diesem Land sollte das Leben wieder lebenswerter werden. Wenn wir heute Bilanz ziehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, so können wir feststellen, Niederösterreich ist das Industrieland Nummer eins geworden. Wenn Sie mich fragen, wie wir den Weg dahin bewerten, so sind wir der Auffassung, daß hier einige Grundlagen notwendig waren. Eine zielbewußte Raumordnungspolitik in diesem Lande, eine entsprechende Wirtschaftsförderung und die Arbeitskraft einer arbeitswilligen Bevölkerung waren die Voraussetzungen, damit dieses Ziel erreicht werden konnte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben noch nie in der Zweiten Republik Österreich unterschieden zwischen einer verstaatlichten Industrie und einer privaten Industrie. Wir verwahren uns dagegen, daß Bedienstete in der verstaatlichten Industrie als Leibeigene der sozialistischen Partei bezeichnet werden könnten. (Beifall bei der ÖVP.) Wir stellen aber auch fest, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß das Land Niederösterreich mit seiner Weichenstellung in diesem Bereich das Seine dazu beigetragen hat. Wir sind froh, daß es in Niederösterreich auch im Rezessionsjahr möglich war, die Zahl der Arbeitslosen sicher auch deswegen nieder zu halten - Herr Dr. Brezovszky, da stimme ich mit Ihnen überein -, weil wir einen relativ hohen Anteil an verstaatlichter Industrie in diesem Lande haben und weil wir alle wissen, daß es eben die verstaatlichte Industrie auf sich genommen hat, durch finanzielle Opfer Arbeitsplätze zu erhalten. Das wollen wir in diesem Zusammenhang zur Kenntnis nehmen; wir wollen aber auch zur Kenntnis nehmen, daß sich das auf der anderen Seite der Bilanz entsprechend niedergeschlagen hat. Wir sind das Agrarland Nummer eins geblieben, meine sehr verehrten Damen und Herren, und wir sind darauf stolz, daß unsere Bevölkerung, die in der Landwirtschaft tätig ist, die notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen ergriffen und erfaßt hat, und auch im Weiterbildungsbereich bereit war, sich all’ jene Dinge anzueignen, die notwendig waren, damit wir heute in Niederösterreich 60% des gesamten inländischen Nahrungsmittelbedarfes produzieren. Wir alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben auch von der gesetzgeberischen Seite her, wie wir meinen, in beiden Bereichen, die ich bisher genannt habe, einen entscheidenden Anteil geleistet. Wir haben uns immer bemüht. sei es nun bei der Arbeitnehmerförderung, sei es bei der Gewerbeförderung im industriellen Bereich, jene gesetzlichen Maßnahmen zu setzen, die dann auch die entsprechende finanzielle Dotierung ermöglicht haben. Dasselbe geschah im Bereich der Landwirtschaft und ich glaube, wir waren alle stolz, daß wir aus dem ehemaligen Raumordnungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft vor gar nicht so langer Zeit ein echtes Landwirtschaftsgesetz beschließen konnten. Niederösterreich, das Land, wo Ferien noch Ferien sind. Ich glaube, wir liegen mit diesem Slogan nicht nur richtig, sondern Niederösterreich konnte seine Aufgabe als Fremdenverkehrsland vor allem im Bereich des Nahfremdenverkehrs auch tatsächlich in einem Ausmaß realisieren, daß es heute möglich ist, daß viele kleinere Betriebe, die im selbständigen Bereich zu suchen sind, seien es kleinere Gewerbebetriebe, seien es kleinere Landwirtschaftsbetriebe, durch diesen ausgebauten Fremdenverkehr in der Lage sind, sich in unserem Land ein entsprechendes Einkommen zu sichern. Daß das das Ergebnis einer konsequenten und planvollen Politik war, ist glaube ich unbestritten; auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich im Landhaus von Niederösterreich deswegen in Erinnerung rufen, weil in diesem Hause sehr häufig von anderen Dingen gesprochen wird als von einer Politik für das Land Niederösterreich. Wir sind stolz, daß im Jahre 1968 mit dem Raumordnungsgesetz die Weichenstellung in dieser Richtung erfolgt ist. Wir sind aber auch der Auffassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß diese wirtschaftlichen Erfolge, die wir auf diesen drei Säulen ruhend erzielen konnten, die Voraussetzung dafür geschaffen haben, daß wir in diesem Land die soziale Sicherheit haben, Bildungspolitik betreiben konnten und auch alle jene Bereiche einzurichten, die es heute erst ermöglichen, in diesem Land auch lebenswerte Bedingungen vorzufinden. Und da frage ich mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, warum hier immer wieder über dieses Bundesland, das erst seit 1955 echte Möglichkeiten gehabt hat, sich zu entwickeln, so abwertend gesprochen wird, warum selbst in diesem Haus immer von diesem Land also von einem konservativen Land, das rückschrittlich ist, wo versteinerte Strukturen herrschen, gesprochen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir selber diesen Ton hier anschlagen, brauchen wir uns nicht zu wundern, daß die Medien, die die Vielfältigkeit der Meinungen draußen bilden sollen, ebenfalls leider Gottes häufig noch diesen Ton anschlagen. Ich glaube, wir haben ein Recht, stolz auf Niederösterreich zu sein. Wenn auch von diesem Rednerpult immer wieder die Mehrheitspartei als rückschrittlich, als konservativ und als versteinert bezeichnet wird, ich glaube, die Tatsachen sind andere. Und da wundern Sie sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die für diese Landespolitik Verantwortlichen ein Interesse daran haben, daß auch das Image in diesem Land, bezogen auf die Leistung, verändert wird, daß wir in diesem Land auch Informationsmittel in einem entsprechenden Ausmaß heranziehen wollen, um unserer Bevölkerung die Leistung, die in diesem Land geboten wird, auch zu implizieren. In Niederösterreich, gibt es so gute Sprichwörter, da könnte Ihnen ein alter Bauer sagen: „Wer Eier legt, hat auch ein Recht zu gackern." Nur muß er Eier legen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Bei der Bundesregierung, wenn Sie darauf hinauswollen, herrscht nach wie vor die Politik der Ankündigung; und auch da gibt es ein Sprichwort, das in Niederösterreich kursiert, wenn man ankündigt und wenig leistet: ,,Groß gogaz'n und kla' tean". (Groß gackern und klein legen.) Aber bitte, wenn Sie der Auffassung sind, daß das nicht hergehört, Herr Dr. Brezovszky, dann darf ich darauf hinweisen, daß auch Sie heute einige Dinge für sich in Anspruch genommen haben, die uns nicht gefallen haben. (Abg. Dr. Brezovszky: Sie sind die Mehrheit!) Wenn wir uns heute im Land Niederösterreich umblicken, meine sehr verehrten Damen und Herren, und mit Recht der Auffassung sein können, daß dieses Land mit 76 Milliarden Schilling Industrieproduktion an der Spitze aller Bundesländer steht - mein Vorredner hat das im Detail erfreulicherweise schon sehr breit ausgeführt, ich brauche also darauf nicht mehr näher eingehen -, wenn wir heute sagen können, daß wir nach wie vor in der Landwirtschaftsproduktion das Land Nummer eins sind und auch im Fremdenverkehrsbereich entsprechende Leistungen erbracht haben, so ist das - das lassen wir uns nicht nehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren zurückzuführen auf unser Leitbild 80, in dem wir die Politik der 80er Jahre fixiert haben. Wir haben damals gesagt, daß wir gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen für unsere niederösterreichische Bevölkerung schaffen wollen. Im Leitbild 80 stellt sich das Ziel dar, das wirtschaftliche und soziale Gefälle zwischen den einzelnen Teilen des Landes möglichst auszugleichen, also vorrangige Förderung von wirtschaftlich und standortmäßig benachteiligten Landesteilen und besondere Hilfe für jene Gebiete, in denen Strukturveränderungen zu bewältigen sind. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier haben wir uns bemüht. Es werden heute bei der Industrieförderung jene Gebiete zusätzlich gefördert, die hier als Problemgebiete bezeichnet wurden; wir haben ja leider Gottes schon allein wegen der 400 Kilometer langen Grenze gegen den Osten bzw. gegen den Norden sehr schwierige Verhältnisse. Wir haben Grenzlandförderungen eingeführt, wir haben versucht, vor allem in den Bereichen, wo die Grundversorgung Schwierigkeiten bereitet, mit der sogenannten Merkantil-Aktion den kleinen Gewerbetreibenden, den sogenannten Greißler, zu fördern, der uns ja die Nahversorgung auch in Hinkunft gewährleistet. Und wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch im Bereich der Arbeitnehmerförderung nicht nur eine Umschichtung im Budget vorgenommen, bei den 163 Millionen Schilling, die heute ausgewiesen wurden, sondern auch einen großen Teil neuer Mittel bereitgestellt. (Abg. Dr. Brezovszky: 20 Millionen!) Zumindest sind einmal 20 Millionen Schilling dabei, Herr Kollege Leichtfried, mit denen man, glaube ich, doch manches wird anfangen können. Ich habe ja gesagt, 20 Millionen Schilling von den 163 Millionen Schilling sind nicht umgeschichtete Mittel, ich habe das ausdrücklich gesagt, sondern zusätzliche Mittel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, daß wir auch den Vorrang für Umweltschutz in unserem Leitbild 80 seinerzeit fixiert haben, möge Ihnen der Eingangssatz in diesem Kapitel sagen. Eine höhere Lebensqualität, das eigentliche Ziel einer modernen Landespolitik, hat heute mehr als je zuvor eine unerläßliche Voraussetzung: Eine gesunde Umwelt. Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen wir, daß im gesetzgeberischen Bereich noch eine Lücke vorhanden ist, daß für den gesamten Bereich des Sondermülls auch von der Verfassung her ein Loch, wenn ich das so sagen darf, besteht. Das typische Beispiel eines extremen Sondermülls ist der Atommüll. Gerade in der Frage des Sondermülls müßte also seitens der Bundesgesetzgebung sehr bald etwas geschehen, darüber sind wir uns im Klaren. Aber nicht nur diese großen Fragen im Bereich des Umweltschutzes sind es, um die wir uns zu kümmern haben, Hohes Haus, sondern ich glaube, vor allem dem Problem der Gesinnung zum Umweltschutz, zu einem besseren Leben in einer besseren Umwelt, müssen wir uns widmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß schon, daß Sie einen ausgesprochenen Andreas Maurer-Komplex haben, aber das Problem ,,Sauberes und reineres Niederösterreich" wurde nun einmal vom Landeshauptmann initiiert. (Abg. Stangl: Wieso sollen wir einen Maurer-Komplex haben?) Na ja, man hat manchesmal diesen Eindruck, Herr Kollege Stangl. Wissen Sie, ich habe halt das Gefühl, man soll nicht eine Umfrage in Auftrag geben, wie die einzelnen Politiker in Niederösterreich liegen, und sich dann furchtbar ärgern darüber, daß Maurer der bessere ist und bei der Bevölkerung besser ankommt. Das, was dabei herauskommt, freut Sie sicher nicht, aber ich habe Ihnen ja nicht geschafft, daß Sie diese Umfrage machen sollen, das muß ich Ihnen durchaus in diesem Zusammenhang sagen. (Beifall bei der ÖVP.) Und, Herr Kollege Stangl, weil wir schon davon reden: Ist es sehr geschmackvoll, anläßlich einer Aktion „10 Jahre Landeshauptmann von Niederösterreich", bei der an die Schulen die Aufforderung gerichtet wird, einen Aufsatzwettbewerb unter dem Titel ,,Wenn ich Landeshauptmann von Niederösterreich wäre" durch zuführen, ein Wehgeschrei entsteht und auch der zuständige Referent für das Schulwesen (Abg. Stangl: Herr Kollege, Sie wissen sehr genau, wie das zustande gekommen ist!) sich furchtbar darüber aufregt und die ganze Sache so hinstellt, wie wenn unser Landeshauptmann der liebe Gott wäre? Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben noch nie behauptet, daß Andreas Maurer, der Landeshauptmann von Niederösterreich, der liebe Gott ist. Nur eines: Wir haben - und da befinden wir uns in bester Gesellschaft mit einem Großteil der Niederösterreicher – alle den höchsten Respekt vor diesem Mann, der sich ohne die besonderen Möglichkeiten einer Super-Schulausbildung durch eiserne Arbeit an sich selber heute zu einem Mann entwickelt hat, dem alle Niederösterreicher gerne ihr Schicksal anvertrauen. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.) Das möchte ich in dem Zusammenhang gesagt haben. Die logische Konsequenz der Aktion ,,Sauberes Niederösterreich", meine sehr verehrten Damen und Herren, war im Jahr darauf die Aktion ,,Schöneres Niederösterreich", wobei wir uns bemüht haben, in einer gemeinsamen Aktion das gesäuberte Niederösterreich zu verschönern. In unserer raschlebigen Zeit ist das leider Gottes gedanklich schon wieder etwas in den Hintergrund getreten und ich würde anregen, daß wir in dieser Richtung doch auch wieder etwas unternehmen, denn die legistischen Maßnahmen in diesem Bereich, die Müllbeseitigung, das Kanalgesetz, allein helfen uns nicht, wenn wir nicht selber eine bestimmte Gesinnung in dieser Frage mitbringen. Daß hier gerade die Niederösterreichische Umweltschutzanstalt, die von unserem Landeshauptmannstellvertreter Ludwig ins Leben gerufen wurde, sehr maßgebliche Dienste leisten kann bei der Bewältigung aller Fragen, die mit der Umwelt zusammenhängen, brauche ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht besonders in Erinnerung zu rufen. Gesundes und schönes Wohnen - ein Kapitel im Leitbild 80, wo vor allem die Forderung nach mehr und zum Teil besseren Wohnungen gestellt wird. Wir bekennen uns nach wie vor zum Eigentumsgedanken, sind aber der Auffassung, daß Wohnungen auch erschwinglich sein müssen. Da hat sich in letzter Zeit ja allerhand getan und Sie werden gestatten, daß auch ich einmal beim Voranschlag des Landes Niederösterreich vom Bund rede. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wundern uns daß es derzeit freistehende Wohnungen gibt, weil viele Menschen nicht mehr in der Lage sind, die Kosten für diese Wohnungen aufzubringen. Diese Situation wurde durch die seinerzeitige Umschichtung in der Wohnbauförderung auf der einen Seite und durch Kreditsperren und Erhöhung des Zinsfußes auf der anderen Seite zwangsläufig provoziert und verständlicherweise durch die Preissteigerungen noch verschärft. Erinnern wir uns, daß wir im heurigen Jahr im ersten Nachtragsbudget allein 300 Millionen Schilling dafür ausgegeben haben, weil unser Finanzreferent der Auffassung war, daß diese Wohnungen, die für viele unserer Mitbürger zu teuer geworden sind, entsprechend abfinanziert werden können. Ich glaube, das muß man doch auch sehen, daß uns qualitativ bessere Wohnungen nichts nützen, wenn diese Wohnungen für einen großen Teil unserer Bevölkerung nicht erschwinglich sind, wenn sie nicht familiengerecht gebaut sind bzw. vor allem von Familien nicht bezahlt werden können. Wir haben im Lande Niederösterreich nicht nur seit 1. Juli höhere Förderungsbeiträge bei der Wohnbauförderung 1968, sondern ich darf daran erinnern, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß parallel zu der Wohnbauförderung 1954 seinerzeit auch die Landeswohnbauförderung eingeführt wurde, wodurch jene, die nach den Richtlinien der Wohnbauförderung 1954 die Möglichkeit nicht gehabt haben, dort anzusuchen, eben bei der Landeswohnbauförderung Geld bekommen konnten. Und wir haben auch zu einem Zeitpunkt, wo der Bund das noch nicht getan hat - ohne Vorwurf gegenüber dem Bund sei das festgestellt -, versucht, die Um- und Zubauten, also die Sanierung der bestehenden Häuser, man könnte auch sagen der Althäuser, also die Erhaltung des Eigentums entsprechend zu fördern. Das sollte man doch in diesem Zusammenhang nicht vergessen. Wir sind als Österreichische Volkspartei immer für Chancengerechtigkeit eingetreten, weil wir wissen, daß es eine Chancengleichheit im absoluten Sinne ganz einfach nicht geben kann. Aber die Chancengerechtigkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, war immer eines der Ziele unserer Bildungspolitik. Auch da ist es so, daß halt heute manchesmal auf manche Dinge schon vergessen wird. Wie war es denn mit der sogenannten Schülerfreifahrt? Bei der Einführung hat man zwei Kilometer genommen, dann ist es durch Verordnung von zwei Kilometer auf drei Kilometer erhöht worden. Das ersatzweise Tätigwerden für den Bund lag schon bei der Gemeinde, weil es sich ja kein Bürgermeister leisten kann, jetzt für diesen Bereich von drei Kilometern von den Eltern etwas zu verlangen. Und das in einem Zeitpunkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wo jeder von uns weiß, daß heute oder morgen durch den exorbitant hohen Geburtenrückgang das Problem der Schülerbeförderung bzw. auch der Kindergartenkinderbeförderung ja irgendwo im Raum steht. Ich werde mir gestatten, im Bereich der Kindergartenkinderbeförderung dazu noch etwas zu sagen und darf heute schon ankündigen, daß von meiner Fraktion während der Budgetdebatte ein Resolutionsantrag kommen wird. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Bereich der Kindergärten - auch das wollen wir nicht vergessen - als einziges Bundesland den Nulltarif. Wir haben nicht nur einen sehr hohen Versorgungsgrad im Bereich der Kindergärten, sondern stellen als Land den Gemeinden die Kindergärten kostenlos zur Verfügung, bezahlen zwei Drittel des Aufwandes für die Kinderwärterin und tragen praktisch bei der Errichtung der Kindergärten die Hälfte des Sachaufwandes. (Landesrat Grünzweig: Bei den Kindergärten nur 20%!) Bitte, was denn? (Abg. Dr. Brezovszky: Wo ist das? In einer ÖVP-Gemeinde?) Ja, ich muß sagen, vielleicht ist es tatsächlich so, zum Beispiel in meiner eigenen Gemeinde, die zu den ÖVP-Gemeinden gehört; jedenfalls bekommen wir im Bereich der Kindergärten eine entsprechende Förderung durch das Land. Wir wären schon sehr froh, wenn wir im Bereich der Krankenhäuser seitens des Bundes einen gleich hohen Betrag bei der Errichtung bekommen würden. Darüber wären wir schon sehr, sehr froh, möchte ich in dem Zusammenhang nur sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dasselbe haben wir ja im Bereich des höheren Schulwesens. Wir haben uns seinerzeit bemüht - noch unter der ÖVP-Alleinregierung, wenn diese auch noch so viel strapaziert wird -, Vorsorge dafür zu treffen, daß in jedem Verwaltungsbezirk Österreichs eine höhere Schule installiert wird, im speziellen in Niederösterreich. Das ist uns auch gelungen, nur hat es damals, meine sehr verehrten Damen und Herren, tatsächlich der Bund bezahlt, während wir heute, als Gemeinde oder als Land vorfinanzieren müssen. (Abg. Stangl: Aber, Herr Kollege, die Gemeinden haben es bezahlt!) Herr Kollege Stangl, schauen Sie, erzählen Sie nicht immer etwas, das nicht wahr ist, ich darf Sie bitten! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Herr Klubobmann, setzen Sie den Kollegen Stangl da weiter herein, der muß so furchtbar brüllen. Wenn Sie ihn weiter hersetzen, ist er vielleicht leichter verständlich. Oder, noch eine bessere Idee, melden Sie ihn beim Rednerpult an, dann hat er die Möglichkeit, Über das Mikrofon zu sprechen und braucht nicht so zu schreien. Das ist auch eine Möglichkeit. (Abg. Stangl: Ich melde mich, wann ich will!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch im Bereich der außerschulischen Weiterbildung alle Möglichkeiten ausgenützt. Wir danken vor allem unserem Freund Wallner, daß er sich im Bereich der Kultur bemüht, über die amtlichen Aktivitäten hinaus Kulturinitiativen zu setzen. Wir freuen uns darüber, Herr Landesrat, daß es uns in Niederösterreich wirklich gelungen ist, im Bereich des kulturellen Lebens im Konzert der Bundesländer ich möchte sagen die erste Geige zu spielen. Ich klammere Wien aus, bitte schön, ich habe auch eine Bitte: Ich glaube, es war nicht nur die Babenberger-Ausstellung, die den größten Erfolg mit sich gebracht hat. Unterschätzen wir doch auch nicht die vielen kleineren Kulturaktivitäten, die in diesem Lande gesetzt wurden, und beginnen wir nicht mit einem Vaterschaftsstreit, wer da primär oder sekundär an dieser Entwicklung beteiligt war. Herr Kollege Leichtfried, Sie brauchen nicht so erstaunt schauen, daß solche Dinge möglich sind. Auch die Verkehrspolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat neue Akzente und Prioritäten erhalten. Schauen Sie, wir sind halt der Auffassung, daß unser Landeshauptmann Andreas Maurer als Exponent dieses Bundeslandes in zähen Verhandlungen über Jahre hinaus, die reichen schon zurück bis in die ÖVP-Alleinregierung, doch erreicht hat, daß in Niederösterreich, dem Land, das eben der Länge nach durch die Donau zerschnitten wird, was sich ja wirtschaftlich auswirken muß, Brücken gebaut werden konnten. Im Finanzausgleichsgesetz - Kollege Lechner, das müßte allmählich doch jeder kapieren - ist verankert, wie die Bundeseinnahmen verteilt werden. Wir haben eben verfassungsmäßige Gesetze in der Form, daß ein Bundesland fast keine eigene Steuerhoheit hat, sondern die Steuerhoheit bei der Gemeinde auf der einen Seite und beim Bund auf der anderen Seite liegt, wobei im Finanzausgleich verankert wird, wie jene Mittel, die die arbeitsame Bevölkerung nicht nur eines Bundeslandes, sondern der gesamten Republik erarbeitet, vom Herrn Finanzminister den Landesfinanzreferenten zugewiesen werden. Entschuldigen schon, einen Schmarren weist er zu! Das was uns zusteht, gibt er uns, und um keinen Kreuzer mehr, das möchte ich Ihnen nur so nebenbei gesagt haben. Wir sind sehr froh, daß es neue Donaubrücken in Niederösterreich gibt, welche die wirtschaftliche Situation in diesem Lande verbessert haben, weil auch der Verkehrsfluß ein besserer werden konnte, daß der Ausbau des Straßennetzes gelungen ist und sich auch der Nahverkehr, wie wir heute erfahren konnten, durch entsprechende Zusammenarbeit, nicht nur Verkehrsministerium – Land Niederösterreich, sondern auch Gemeinde Wien bzw. Bundesland Wien - Land Niederösterreich, weiterentwickelt. Herr Dr. Brezovszky, wenn man als Bundesland Niederösterreich eingebettet ist leider nicht zur Gänze, aber doch zu einem Großteil -, wenn Kontakte mit einem anderen Bundesland da sind, so sind alle fundierenden Erscheinungen, osmotische Erscheinungen auch, wenn Sie wollen, vorhanden. Denn wir wollen doch nicht an der Grenze zwischen Wien und Niederösterreich, zwischen Niederösterreich und Burgenland oder zwischen Niederösterreich und Oberösterreich Barrikaden errichten, weder in der einen noch in der anderen Richtung. Ich spiele jetzt darauf an, daß Sie geschildert haben, wie viele Niederösterreicher auspendeln bzw. daß auch nach Niederösterreich eingependelt wird. Na selbstverständlich! Daher sind wir auch an einem Nahverkehr mit der Bundeshauptstadt Wien in einer entsprechenden Dichte interessiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch über das Telefonnetz, das in der heutigen modernen Zeit notwendig ist, wurde gesprochen. Auch hier darf ich Ihnen einen Antrag ankündigen, da wir der Auffassung sind, daß in diesem Bereich doch noch manches zu geschehen hat. Gemeinsam mit dem Bund konnten wir erreichen, daß durch eine entsprechende Vorfinanzierung hier manches erleichtert wurde. Ich habe nicht gehört, daß mein Herr Vorredner nur mit einem Satz darauf eingegangen wäre, daß wir als Land Niederösterreich aus jenen Mitteln, die uns aus dem Finanzausgleich zustehen, für den Bund bestimmte Ersatzleistungen vornehmen mußten. Der Herr Landesfinanzreferent, Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, hat es schon gesagt, und ich darf es nur wiederholen, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Wir haben einen sehr hohen Prozentsatz, meine sehr verehrten Damen und Herren, jährlich in unserem Budget, um ersatzweise für den Bund tätig zu werden. Das ist gar kein Vorwurf, das ist also gar nichts Schlechtes, sondern das ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Land Niederösterreich; nur stellen wir halt eines fest: Wenn wir diese Leistungen nicht erbringen würden, zu finanziellen Bedingungen, die einem Opfer gleichkommen, da hier nur Verzinsungen in einem Ausmaß von 4% erfolgen, dann hätten wir wahrscheinlich wo anders um unser Geld mehr leisten können. Wir sind froh, daß diese Dinge in Kooperation mit dem Bund geschehen können. Daß man sich aber dann da herstellt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und diese Leistungen verschweigt, die vom Land Niederösterreich unter finanziellen Opfern erbracht werden, weil wir dadurch verschiedene andere Dinge, für die wir zuständig sind, nicht leisten können, das finde ich zumindestens nicht fair. Es wurden also bisher 165 Millionen Schilling für die Vorfinanzierung des Telefonnetzes ausgegeben. Daß uns das Bundessportzentrum 140 Millionen Schilling an Vorfinanzierung gekostet hat, darf ich auch erwähnen. Im Wohnbaubereich haben wir 150 Millionen Schilling und für die höheren Schulen 500 Millionen Schilling bisher als Vorleistung für den Bund erbracht. Wir haben aber auch immer wieder gemeint, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß Vorbeugen besser ist als Heilen, und waren der Auffassung, daß in diesem Land der Sportförderung ein entsprechendes Augenmerk zugewendet werden muß. Ich bin sehr stolz darauf, daß es uns tatsächlich gelungen ist, im Sport selber auch den Leistungsgedanken zu fördern, vielleicht auch deswegen, weil wir auch viele aus der Südstadt kommende Sportler gehabt haben, die im Bereich der Leichtathletik für die Jugend Vorbild waren, und wir mit den Mitteln, die uns zur Verfügung gestanden sind, durch entsprechende Einrichtungen es ermöglicht haben, daß die Jugend den Drang, sich sportlich zu betätigen, auch entwickeln kann. Heute nehmen wir als selbstverständlich an, daß bei jedem Schulbau ein Turnsaal dabei ist, der auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Gott sei Dank hat sich dieses Denken allmählich durchgesetzt, denn es war sicherlich vor 15 oder 20 Jahren gar nicht so selbstverständlich, daß jeder Turnsaal auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestanden ist und daß wir darüber hinaus in vielen Hallenbädern und Lehrschwimmbecken die Möglichkeit der sportlichen Betätigung gegeben haben. Hier spielt sehr stark auch die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und die Erschließung des Landes hinein, denn zum Sport gehört natürlich auch der Wintersport. Wenn hier die dazu geeigneten Räume durch Steigehilfen - sei es nun durch Schlepplifte, durch Sessellifte, durch Kabinenlifte - erschlossen wurden, so wollen wir vielleicht in diesem Zusammenhang auch manchesmal jener Männer gedenken, die bereit waren, ein Unternehmerrisiko einzugehen, und die gerade in den letzten Jahren, durch den schneearmen Winter bedingt, in die größten finanziellen Schwierigkeiten gekommen sind, ob es sich nun um private Konsortien gehandelt hat oder ob eine Gemeinde oder eine andere Gebietskörperschaft als Träger dahinter gestanden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf sagen, daß die Sportförderung - auch das haben wir heute vom Herrn Landesfinanzreferenten gehört - in der letzten Zeit ein Ausmaß angenommen hat, wie wir uns es nicht erträumen hätten können. Das moderne Gesundheitswesen hatte seine Leitlinien im Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen. Hier spielt nicht nur das Gesundheitswesen hinein, sondern auch das Krankenanstaltenwesen, ein Problem, das in Niederösterreich in letzter Zeit besonders heiß diskutiert wird, aber auch ein Problem, das gesamtösterreichisch völlig ungelöst ist. Die Frau Bundesminister Leodolter hat zwar wieder reklamiert, daß der dritte Zigarettenschilling, der ja in diesem Bereich eingehoben wird, endlich dem Gesundheitsbudget zugeführt werden soll. Er geht aber wieder im Budget unter, um Schulden zu stopfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wollen Sie doch nicht bestreiten. Sie werden aber sicherlich bestreiten, daß der vergangene Dienstag, der 30. November, der finsterste Dienstag für unsere Bevölkerung war. Wenn die Belastungswelle, die losgetreten wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu rollen beginnt, dann werden wir ja merken, wie stark die Bevölkerung dann noch begeistert sein wird von sieben Jahren sozialdemokratischer Regierung. Aber in Niederösterreich wird scheinbar manches immer anders gemessen. Seit Frühjahr des heurigen Jahres lag eine Novelle zum Krankenanstaltengesetz im Landtag. Verpflichtet waren wir zu dieser Krankenanstaltengesetznovelle, weil auch der Bund das Krankenanstaltengesetz geändert hat. Seit diesem Zeitpunkt war auch bekannt, daß wir als Mehrheitspartei in diesem Land daran interessiert waren, die Gemeinden zu entlasten, die Gemeinden, die nicht nur unter Hungerödem leiden, Herr Finanzreferent, sondern die manchesmal nicht mehr die Kraft haben, sozusagen sich selber zu ernähren, und die schon sehr, sehr bald einer Transfusion bedürfen, wenn wir hier nicht bald Abhilfe schaffen. Wir wollten mit den Partnern sprechen. Partner ist der Bund, Partner ist der Sozialversicherungsträger, Partner ist das Land und die Gemeinden, sei es nun die Sitz- oder die Nichtsitzgemeinde. Man hat uns, wie man wienerisch sagt, meine sehr verehrten Damen und Herren, gar nicht einmal ignoriert, sondern man hat gesagt, die sollen versuchen, dieses heiße Eisen anzugreifen. Ich weiß nicht, ob Sie bei den Staatsbürgerversammlungen, die Sie abhalten, die gleiche Antwort bekommen, die wir bei unseren Aktionen von der Bevölkerung erhalten. Herr Dr. Brezovzsky, das hätte mich interessiert. Sie stellen wahrscheinlich diese Frage gar nicht. Ich stelle bei Versammlungen diese Frage, habe sie aber auch einer Ihrer Betriebsratsdelegationen gestellt, die zu uns gekommen sind. Wir haben übrigens sehr nett geplaudert, die Herren sind nachher so weggegangen, daß Sie wahrscheinlich keine Freude gehabt haben, daß Sie sie geschickt haben, aber das ist Ihr Problem, ohne Zweifel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie schon einmal einer Versammlung, die aus durchschnittlichen Österreichern besteht, ich meine, die in dieser Fachfrage nicht besonders vorgeschult sind, die Frage gestellt: Wenn Sie ins Krankenhaus gehen, wer bezahlt Ihrer Auffassung nach den Krankenhausaufenthalt? Ich habe, muß ich sagen, noch nie eine andere Antwort bekommen, als daß mich der Befragte zuerst fragend angeschaut hat, wie wenn ich soeben irgendwo ausgekommen wäre, und dann gesagt hat: Natürlich die Krankenkasse, wer denn sonst? Sehen Sie, und das ist bereits der erste Gedankenfehler, den es hier gibt, und deswegen konnten Sie überhaupt nur diese Aktionen starten, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, weil da ganz einfach ein Informationsmangel ist, weil die Bevölkerung glaubt, daß die Krankenkasse wirklich das ganze bezahlt, das Land zahlt nichts, die Gemeinden zahlen nichts. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wurde bei der Diskussion am Donnerstag auch vom Herrn Direktor Mittersteger gefragt - ich kann ihn zitieren, weil ich nur das sage, was er mich tatsächlich gefragt hat -, ob denn wirklich der letzte Anlaß für uns das Zurückgehen des Bundes von 28% auf 18,75% gewesen wäre. Ich habe darauf geantwortet: Ja. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war auch der letzte Anstoß. Auf seine Frage, ob man da nicht Geld zurückzahlen muß ich verschweige nichts, Sie haben es ja gehört -, da muß ich Ihnen eines sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Gemeinden leiden doch nicht erst seit gestern unter dieser finanziellen Bedrängnis, das geht doch schon Jahre und Jahrzehnte zurück. (Abg. Leichtfried: Weil das Land das meiste kassiert! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wieso, Herr Kollege?) Herr Kollege Leichtfried, interessant ist nur eines: In Niederösterreich darf die Arbeiterkammer - wer ihr das Recht dazu gibt, weiß ich nicht - ein Rundschreiben hinausgeben, wo in drei genauen Punkten Anweisung gegeben wird, wie man, meine sehr verehrten Damen und Herren, fast Aufwiegelung betreibt. Es wird dort vorgeschrieben, was der Betriebsrat sofort zu machen hat. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Was die Betriebsräte tun müssen, daß die Unruhe erzeugt wird!) Es wird vorgeschrieben, daß sofort eine Betriebsratsversammlung einzuberufen ist, es wird vorgeschrieben, daß sofort der Arbeitgeber in einer entsprechenden Form zu attackieren ist. Und es wird gleichzeitig angeregt, mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten, daß er sich solidarisieren soll gegen das Bundesland Niederösterreich. Es wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Resolution vorgeschrieben. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das sind die Betriebsunruhen!) Und dann verlangen Sie von uns, daß wir dieser Arbeiterkammer zusätzliche Mittel zum Verteilen geben, die Arbeitnehmerförderung; das sind Mittel, die auf der anderen Seite zur politischen Unruhestiftung dienen. (Beifall bei der ÖVP.) Man ist versucht, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Dinge . . . . .(Abg. Romeder: Roter Terror!) Man ist versucht, diese Dinge . . . (Abg. Romeder: Terror ist das! Marxismus! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Soll ich es Ihnen zur Verfügung stellen?) Herr Kollege Leichtfried, man ist versucht, diese Dinge damit abzutun, daß man sagt, das sind Entgleisungen, man hat halt in die Mottenkiste des Klassenkampfes gegriffen. Wissen Sie, warum? Kollege Leichtfried, wissen Sie, daß vor einigen Tagen der Kärntner Landtag - meine sehr verehrten Damen und Herren, hören Sie gut zu - einen Beharrungsbeschluß zu seiner Krankenanstaltengesetznovelle gefaßt hat. (Abg. Leichtfried: Auf was?) Weil sie vorher weniger bezahlt haben, hat in derselben Frage, über die sich die sozialistische Partei in Niederösterreich aufregt, der Kärntnen Landtag - bitte schön, es ist bekannt, daß dort eine SPÖ-Mehrheit ist - einen Beharrungsbeschluß gefaßt und den Prozentsatz limitiert. (Abg. Leichtfried: Auf 60 Prozent!) Der Salzburger Referent für das Gesundheitswesen, der auch nicht der ÖVP angehört, meine sehr verehrten Damen und Herrn, hat seinerzeit als Regierungsvorlage ebenfalls eine Novelle zum Krankenanstaltengesetz eingebracht, die einstimmig im Landtag beschlossen und auch einstimmig mit einem Beharrungsbeschluß ausgestattet wurde. Aber in Niederösterreich wird man natürlich heute einen Wirbel machen. Auch das verstehe ich im politischen Bereich, meine sehr verehrten Damen und Herren, man braucht doch nur mit Ihren Betriebsräten sprechen; die halten Sie gar nicht mehr, weil sie nicht protestieren dürfen gegen die Teuerungen, müssen sie gegen etwas anderes protestieren und das ist das Bundesland Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.) Das sind doch die Dinge, wie sie tatsächlich liegen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das . sind Ablenkungsmanöver! - Abg. Romeder: Sie müssen Dampf ablassen. Das ist ganz klar. Ablenkung!) Kollege Leichtfried, ich würde hier nicht so engagiert in dieser Frage reden, wenn nicht vor einigen Tagen, am Freitag, einige Delegationen, das waren harte Männer aus dem Waldviertel, zu mir gekommen wären, weil der Herr Landeshauptmann nicht da war. Ich habe mich mit diesen Kollegen eine Stunde lang unterhalten und muß Ihnen sagen, die sind nachher weggegangen und haben gesagt, so haben wir das ja nicht gewußt. Uns wurde doch etwas anderes gesagt. (Landeshauptmann Maurer und Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das sagen Sie ja nicht!) Wissen Sie, meine Damen und Herren, was unseren Kolleginnen und Kollegen im Betrieb draußen gesagt wird? Die ÖVP will das, was man sich erkämpft hat, als sehr wesentliche Einrichtung unseres Staates, sie will die Sozialeinrichtungen zerschlagen. Das trauen sich jene sagen, die den Antrag abgelehnt haben, daß die höheren Kosten der Bund zahlen soll. Also das muß man einem Menschen einmal erklären, daß so etwas möglich ist! Dagegen zu stimmen, daß die höhere Belastung der Bund tragen soll, und dann hinauszugehen und zu sagen, diese ÖVP zerschlägt jene Einrichtungen, die einen wesentlichen Bestandteil unseres Sozialstaates darstellen. Das glauben Ihnen nicht einmal Ihre eigenen Betriebsräte, das kann Ihnen ich sagen. (Abg. Krenn: Jetzt ersparen Sie doch dem Bund 60 Millionen Schilling!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Bereich der Sozialhilfe und des Behindertenwesens, glaube ich, ein Beispiel dafür geliefert, was fruchtbare Zusammenarbeit ohne politischen Klassenkampf ermöglicht. Im Bereich des Sozialhilfegesetzes haben Sie auch eine Zeit lang versucht, über die Gemeinden etwas zu spielen. Es wäre verlockend, über das Krankenanstaltengesetz aus der Sicht der Gemeinden etwas zu sagen, was zum Beispiel Ihre Bürgermeister sagen, auch was der Bürgermeister Barwitzius bei der Diskussion durchklingen ließ, weil er ja nicht ein sagen kann, wenn er mehr Geld bekommt. Aber im Bereich der Sozialhilfe, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, ist es uns doch gelungen, die Sache nicht zu emotionalisieren und eine Lösung zu finden, die nicht nur im Übergang, sondern auch in der Endphase, wie ich meine, eine gute Lösung sein kann. Da muß man eben reden und darf nicht im politischen Bereich versuchen, zu zündeln. Es könnte nämlich sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß Sie die Geister, die Sie riefen, nicht mehr los werden. Auch die Humanisierung der Umwelt - meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, darüber sind wir uns im Klaren - beginnt schon beim Wohnungsbau, daß wir nicht Ghettos schaffen, sondern daß wir die Generationen zusammenführen, zusammenführen nicht nur in ihrer Freizeit, sondern auch in dem Bereich, wo sie wohnen. Ich darf in dem Zusammenhang meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß wir in Niederösterreich so viele Organisationen haben, wo ohne Rücksicht auf politische Parteikonfession oder sonstige Unterschiedlichkeiten die Menschen bereit sind, für andere da zu sein, ob das das Rote Kreuz ist, ob das die Feuerwehr ist, ob das die Naturschutzvereinigungen sind, der Zivilschutzverband oder die Naturwacht, die Bergwacht und was es da noch an Einrichtungen geben mag. (Abg. Kosler: ArbeiterSamariterbund!) Ich zähle auch den Arbeiter-Samariterbund dazu, aber Herr Kollege, Sie werden mir doch zubilligen, daß ich als Vizepräsident des Landesverbandes Niederösterreich vom Roten Kreuz zuerst vom Roten Kreuz rede. Wenn Sie mir das zubilligen, so ist alles schon wieder in Ordnung. Wir sind aber auch der Auffassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß Sicherheit für alle eine sehr wesentliche Frage ist, denn nur dann nützen uns alle wirtschaftlichen Absicherungen etwas, nützt uns die beste Umwelt etwas, wenn wir auch das Gefühl der Sicherheit haben können. Hier darf ich daran appellieren, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß hiefür nicht nur materielle, sondern auch geistige Voraussetzungen notwendig sind. Ich hoffe, daß die Frage der inneren Sicherheit auch aus dieser Schau von allen Verantwortlichen entsprechend gewürdigt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir könnten sagen, das Eintreten der sozialistischen Redner in diesem Haus für die Bundlespolitik sei nur Schützenhilfe. Ich bin der Auffassung, das ewige Reden vom Bund in einer Ländereinrichtung ist gefährlicher. (Abg. Leichtfried: Wir werden einmal registrieren, wer der ÖVP das Wort redet!) Ist gefährlicher, Kollege Leichtfried! Ich darf Sie bitten, daß Sie mir weiter zuhören, dann werden Sie nämlich draufkommen, daß Sie jetzt auf dem falschen Dampfer sitzen. Das dauernde Reden vom Bund im Land, in den Landesparlamenten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist für uns mit vielen anderen Anzeichen verbunden, ist ein Indiz dafür, daß der Föderalismus in Österreich immer stärker in Frage gestellt wird. Wir haben Verständnis dafür, daß eine zentralistisch ausgerichtete Partei sich in dieser Frage etwas schwerer tut als die Österreichische Volkspartei. Das beginnt schon, daß sie einen Zentralsekretär an der Spitze ihrer Partei stehen haben. (Abg. Leichtfried: Wir haben wenigstens einen, bei der ÖVP weiß man es nicht!) Wir sind sehr froh, Kollege Leichtfried, daß wir keinen Zentralsekretär haben, und den Marsch bräuchten wir auch nicht unbedingt, den können Sie sich schon behalten, möchte ich in dem Zusammenhang nur sagen. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn bei uns der Bundesparteiobmann für etwas einzustehen hat, dann stellt er sich selbst im Fernsehen. Sie brauchen halt den Marsch dazu, aber das ist auch Ihre Angelegenheit. Die Frage des Föderalismus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine sehr ernste Frage und wir haben es schon einmal als notwendig erachtet, durch den Kollegen Manndorff einen Antrag hier einbringen zu lassen, daß der Bund aufgefordert wird, den freien Spielraum der Länder nicht weiter einzuengen. Sie erinnern sich, es war bei der Niederösterreichischen Landarbeitsordnungsnovelle 1976. Kollege Leichtfried, ich habe Ihnen noch nie vorgeworfen, daß Sie nicht über das notwendige Wissen oder über die notwendige Information im verfassungsrechtlichen Bereich verfügen. Darf ich Sie also bitten, provozieren Sie mich nicht in der Richtung, denn ich habe ja nur festgehalten, daß wir gerade im gesetzgeberischen Bereich immer wieder feststellen müssen, daß dort, wo das Land Ausführungsgesetze zu beschließen hat, unser Spielraum immer enger wird, weil der Bund in der Grundsatzgesetzgebung immer stärker zentralistische Akzente setzt. Das ist das eine, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir sehen aber auch in vielen anderen Bereichen, daß föderative Einrichtungen unserer Republik nicht gefördert, sondern bestenfalls belassen werden, so wie sie sind. Ein typisches Beispiel dafür ist ja auch die Stellung des Bundesrates, die man nicht bereit ist, in irgend einer Form doch so aufzuwerten, daß der föderativen Entwicklung der Länder besser Rechnung getragen werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ja auch nicht unbekannt, daß der Herr Bundeskanzler eine Studie in Auftrag gegeben hat, am Linzer Institut, mit dem ziemlich deutlichen Auftrag, alles das herauszuarbeiten, was gegen den föderativen Aufbau der Republik Österreich gerichtet ist. Das ist Ihnen ja sicherlich nicht unbekannt, dieser Versuch, im Wege von wissenschaftlichen Expertisen und Gutachten den Weg für einen zentralistischen Staat zu eröffnen. Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, das wollen wir Ihnen nur sagen, werden uns hier nicht anschließen, sondern wir werden uns hier querlegen. Das ist für uns kein Lippenbekenntnis, darf ich nur darauf hinweisen, daß es nicht nur auf Beamtenebene die Verbindungsstelle der Bundesländer gibt, sondern daß wir auch seitens der ÖVP-Klubs Österreichs eine eigene Verbindungsstelle haben, um so die Interessen der einzelnen Bundesländer außerhalb des Parlamentes aufeinander abzustimmen. Auch die neue Landesverfassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber können wir uns schon freuen, könnte ein Beweis dafür sein, daß in grundsätzlichen Fragen unseres Landes beide Parteien übereinstimmen können, das möchte ich ganz deutlich hier sagen. Ich stehe nicht an, meiner Freude darüber Ausdruck zu verleihen, daß das bei so wesentlichen Fragen möglich war. Gestatten Sie mir, daß ich zur Parteienvereinbarung über die Landesverfassung einige Worte sage, weil ich glaube, daß es gerade im Zusammenhang mit dem Föderalismus notwendig erscheint. Gerade auf Grund der besonderen Stellung Niederösterreichs ohne eigene Landeshauptstadt erscheint es uns notwenig, über die Landesbürgerschaft eben das Landesbewußtsein, das Selbstbewußtsein unserer Bevölkerung zu stärken. Ich glaube, die Bevölkerung nimmt das an. Auch da darf ich einen Appell richten an alle politischen Kräfte in diesem Lande: Wenn wir uns in einer zukünftigen Landesverfassung auf bestimmte Einrichtungen geeinigt haben, dann sollten wir diese Dinge auch gemeinsam vertreten. Es wird eine programmatische Erklärung betreffend die Lebensbedingungen, den Lebensraum und den Schutz der Lebensbereiche in dieser neuen Landesverfassung geben und es wird laufende wissenschaftliche Untersuchungen der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben des Landes und der Gemeinden im Hinblick auf eine Zukunftsorientierung und auf eine Entwicklung geben. Wir wollen die verfassungsrechtliche Garantie eines Begutachtungsverfahrens erweitern, meine sehr verehrten Damen und Herren, und es sollen zusätzlich die Gemeindevertreterverbände hineinkommen und ein Landesbeirat für Jugend- und Familienpolitik sowie zur Wahrung der Interessen der älteren Generation. Das Initiativrecht der Landesbürger und der Gemeinde, das als eine modifizierte Art des Volksbegehrens bezeichnet werden Kann, soll ebenfalls Eingang finden. Daß die wahlwerbenden Parteien ein Initiativrecht haben und die Landesbürger Einspruchrechte, ist ebenso wie das Fragerecht des Landtages und seiner Mitglieder selbstverständlich. Auch wird es - ich glaube, das ist einmalig - das Initiativrecht der Landesbürger auf dem Gebiete der Landesvollziehung geben; der Landesbürger soll sich beschweren können und die Interessenvertretungen der Gemeinden sind verankert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bewußt mit einer gemeinsamen Aktion der beiden Parteien den Schluß gefunden. Weil ich nach wie vor trotz aller Härte der Auseinandersetzungen der felsenfesten Überzeugung bin, daß, wenn es um Niederösterreich geht, letztlich, wie ich hoffe, doch beide Parteien nur das Gute wollen, und daß das auch in Zukunft von der linken Seite noch stärker demonstriert wird als bisher, darf ich hier ankündigen, daß die Österreichische Volkspartei mit dem Dank an alle Beteiligten für das Budget der vorliegenden Vorlage gerne die Zustimmung geben wird. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste zur Generaldebatte ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich bitte das Hohe Haus, in die Spezialdebatte einzugehen. (Nach Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte): Angenommen. Ich beabsichtige, bei der Spezialdebatte die Beratung und Beschlußfassung des ordentlichen Teiles über alle Gruppen, des außerordentlichen Teiles zu den Gruppen 0, 2, 4, 5, 6, 8 und 9, des Konjunkturausgleichsteiles zu den Gruppen 2, 5, 6 und 7 sowie des Dienstpostenplanes 1977 je unter einem abzuführen und nach Ver- abschiedung des ordentlichen Teiles, des außerordentlichen Teiles, des Konjunkturausgleichsteiles sowie des Dienstpostenplanes 1977 über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlage, Punkt I bis Punkt VIII, abstimmen zu lassen. Bei der Abstimmung über die einzelnen Gruppen des Voranschlages beabsichtige ich zunächst über allfällige Abänderungs- oder Zusatzanträge zu den drei Teilen des Voranschlages 1977, dann über die Gruppe selbst und zum Schluß über allfällige, zu der jeweiligen Gruppe eingebrachte Resolutionsanträge abstimmen zu lassen. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Diettrich, zur Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil, zu berichten. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von 2.135,537.000 Schilling aus, denen Einnahmen von 291,663.000 Schilling gegenüberstehen. Diese Gruppe enthält Einnahmen und Ausgaben für Landtag, Landesregierung, Amt der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Sonderämter, sonstige Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung, Personalvertretung, Pensionen und Personalbetreuung. Der prozentuelle Anteil der Gruppe am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 15,71%. An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 0 41,905.000 Schilling vorgesehen. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Bieder. Abg. BIEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen und Herren! In der zur Diskussion stehenden Gruppe wird ein Gesamtausgabenrahmen von 2.135,537.000 Schilling vorgesehen. Stellt man diese Summe in Vergleich zum gesamten ordentlichen Haushalt, wie er uns vorliegt, von insgesamt 13.592,109.000 Schilling, kommt auf die Gruppe 0 rund ein Sechstel des gesamten Budgetvolumens. Der gesamte Personalaufwand beträgt rund 5 Milliarden Schilling, wovon bei Abzug der Personalkosten für Landeslehrer, welche bekanntlich nur als Durchgangspost zu werten sind, der echte Personalaufwand mit insgesamt rund 2,7 Milliarden Schilling zu beziffern ist. Von diesen 2,7 Milliarden Schilling werden in der Gruppe 0 1,08 Milliarden Schilling vorgesehen, dies sind wieder 40% des gesamten Personalaufwandes, womit die Bedeutung dieser Gruppe in bezug auf Personalintensität und Personalaufwand augenscheinlich wird. Gegenüber 1976 wird es im kommenden Jahr insgesamt um 242 Millionen Schilling mehr Personalaufwand geben, wovon allein in der Gruppe 0 rund 88 Millionen Schilling mehr präliminiert sind. Von den für das Jahr i977 vorgesehenen 14.688 Dienstposten sind der Gruppe 0 4.358 Posten zuzuordnen. Die restlichen 10.330 Dienstposten entfallen auf die anderen Gruppen, wobei die Gruppen 4, 5 und 6, wie ersichtlich, nebst 0 die weitaus personalintensivsten Gruppen darstellen. Aber der Aufwand darf nur wenn ich sagen darf, in Anführung ,,nur" – zusammen um 118,809.000 Schilling erhöht aufscheinen. Die Erhöhung des Personalaufwandes ist durch die Gehaltserhöhung der Bediensteten vom 1. Juli 1976, bekanntlich um 6,5 bis 10,5%, und ab 1. 1. 1977 um weitere 1,5%, welche für 1977 zur Gänze wirksam werden, begründet, wobei die 1,576 vom Bezug 1. Juni dieses Jahres zu werten sind, was in brutto ab 1. 1. 1977 so im Schnitt eine Erhöhung um 1,4% bedeutet. Außerdem mußten noch die ab Juni 1976 erhöhten Reisezulagen, die Tages- und Nachtgebühren, welche bekanntlich um 14 bzw. 15% erhöht wurden, miteinbezogen werden. Und schließlich wurde im Dienstpostenplan eine Postenvermehrung um insgesamt 220 Dienstposten vorgenommen, welche natürlich auch eine beachtliche finanzielle Steigerung bedeuten und sich in Form des vorliegenden erhöhten Personalaufwandes zu Buche schlagen. Von der genannten Dienstpostenvermehrung werden 57 Dienstposten im Bereiche der Landesanstalten sichtbar, wobei 22 Dienstposten allein im Psychiatrischen Krankenhaus Mauer und 15 Dienstposten in den Pflegeheimen Melk, Mistelbach und dergleichen mehr Verwendung finden. Dieses Personal, überwiegend Pflegepersonal und med. techn. Dienste, dient zweifellos der intensiveren Behandlung unserer kranken und alten Mitbürger und muß deshalb trotz hoher Kosten begrüßt werden. Hier verweise ich besonders gerne auf das Vorhaben zur Aufnahme von Physikotherapeuten in den Altenheimen hin, die eine unbedingte Voraussetzung für eine gediegene Behandlung in der Geriatrie allgemein darstellt. Es wird das eine fühlbare Bereicherung in der Betreuung unserer alten und betagten Menschen darstellen. Des weiteren wird eine Erhöhung von 35 Dienstposten - es sind dies Verwaltungs- und Hilfskräfte - in den Landesschulen und von 35 Lehrerdienstposten für land- und forstwirtschaftliche Schulen vorgesehen. Letztere gehen bekanntlich zu 50% zu Lasten des Bundes. Diese Erhöhung ist laut Vorlage auf die erhöhten Schülerzahlen im Bereiche dieser Schulen zurückzuführen, was zweifellos auch in anderen Schulbereichen als Orientierung gilt. Schließlich erhöht sich die Zahl der Kindergärtnerinnen auch in diesem Jahr um 100 bzw. durch eine Verschiebung intern um netto 98, womit unser Kindergartenwesen weiter verbessert wird, was sicher ebenso allgemeine Zustimmung findet. Auf einen kurzen Nenner gebracht, ist dieser erhöhte Personalaufwand zweifellos eine starke Belastung, aber wie ich versucht habe in Kürze darzustellen oder aufzuschlüsseln, notwendig und gerechtfertigt. Ich sage dies deswegen so deutlich, weil nach meiner Auffassung und meiner Überzeugung nach es nicht möglich ist, weil unglaubwürdig, auf der einen Seite zu fordern, die Bediensteten besser zu bezahlen, mehr Kindergärten, mehr und bessere Spitalsbetten und Altenbetten zu schaffen, und dann, wenn dem Rechnung getragen wird, nicht auch die personalpolitischen Konsequenzen in Form von erhöhtem Personalaufwand zu ziehen. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Diese Haltung, welche die Österreichische Volkspartei im Bund ja in den verschiedensten Bereichen so deutlich hervorstreicht, ist mir auch hier zu polemisch, zu durchsichtig, als daß ich ihr auch nur annähernd folgen wollte. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit aber auch noch ein paar andere Betrachtungen anstellen. In der Zeit der ÖVP-Regierung wurde es notwendig, das Bundesbudget durch ein Ländernotopfer, wie dies damals bezeichnet wurde, zu sanieren. (Landeshauptmann Maurer: Das war noch in der Koalitionsregierung. Beide Parteien waren es!) Nein, nein, daß war die ÖVP-Alleinregierung, Herr Landeshauptmann. Dabei wurde es den Ländern allerdings auch möglich, einige Forderungen als Gegenleistung zu stellen, welche schließlich in letzter Konsequenz auch durchgesetzt werden konnten. Darunter war vor allem, verehrte Damen und Herren, die Änderung der Bundesverfassung, speziell des Art. 21, womit den Ländern die Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes der Bediensteten der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen übertragen wurde. Realisiert wurde diese Forderung bzw. Zusage von damals, wie erinnerlich, erst durch die SPÖ-Regierung, nämlich durch die Bundesverfassungsgesetz-Novelle 1974. Wir wissen, daß vor allem die Übertragung der Kompetenzen des Personvertretungsrechtes für die Landesbediensteten, soweit sie nicht unter das Betriebsrätegesetz fallen, besondere Bedeutung hat. Zuvor war es dieser doch sehr bedeutsamen Gruppe von Landesbediensteten nicht möglich, auf einer gesetzlichen Basis ihre Personalvertretung zu wählen. Ich darf daran erinnern, daß nach 1945 der sogenannte Figl-Erlaß, später landeseigene Vereinbarungen, welche eigentlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrten, als Ausgangspunkt oder als Basis, wenn Sie wollen, für. Personalvertretungswahlen angezogen wurden. So kam schließlich eine Personalvertretung zustande, die auf Gnaden des Dienstgebers mit allen Konsequenzen beruhte. In Niederösterreich war es noch symptomatisch, daß man es verstanden hat, dort, wo eh und je die rechtliche Grundlage für das Betriebsrätegesetz vorhanden war, nämlich in den verschiedensten Krankenanstalten, Betriebsratswahlen zu verhindern. Vor 1974, als uns im Lande noch die Kompetenz für ein Personalvertretungsgesetz auf Landesebene fehlte, haben wir hier im Hohen Hause, zuerst von der ÖVP initiiert, sehr oft anläßlich von Budgetverhandlungen Resolutionsanträge an die Adresse des Bundes gerichtet, worin lautstark die Rechtsbasis für eine gesetzliche Personalvertretung auch für die Landesbediensteten verlangt wurde. Die Sozialisten haben diesen Anträgen seinerzeit zugestimmt, sie unterstützt und sie hatten auch - an die sozialistische Bundesregierung gerichtet - schließlich Erfolg. Anläßlich der Debatten über solche Anträge habe ich immer wieder auf die paradoxe Haltung der ÖVP hier im Lande hingewiesen. Dort, wo die Rechtsgrundlage gegeben war, hat man diese negiert, nämlich in den schon angezeigten Krankenanstalten zum Beispiel; dort, wo sie fehlte, bei dem großen Bereich der Beamten und des Baudienstes, hat man sehr laut nach einem Rechtsfundament gerufen. Es sind, wie gesagt, die Anträge in dieser Richtung gestellt und schließlich beschlossen worden. 1974 war es nun soweit klar, daß ab 1. 1. 1975 die Kompetenz für die Gesetzgebung der Personalvertretung den Ländern übertragen wurde. Dennoch hat man zwei Monate zuvor im Lande Personalvertretungswahlen ohne jede rechtliche Grundlage abgehalten, welche jetzt, zwei Jahre nach Übertragung der Kompetenz, noch immer in Funktion steht. Diese Tatsache, meine Damen und Herren, läßt einen auch beim besten Willen, bei höchster Toleranz, nur zu dem Schlusse kommen, daß Sie Ihre Resolutionsanträge von damals gar nicht so ernst genommen haben, daß Sie Ihre Absicht, eine gesetzlich fundierte Personalvertretung, natürlich mit allen Konsequenzen, nur ganz zögernd auf sich zukommen lassen. Umso mehr, als Sie es auch verstanden haben, wie schon erwähnt, im Bereiche der Betriebsverfassung, nämlich in den Anstalten, gesetzlich fundierte Wahlen seit 30 Jahren praktisch zu verhindern. Die sozialistische Fraktion dieses Hauses hat unbeirrt dieser Tatsache bereits am 16. 4. 1975 einen Gesetzesantrag für ein Landes-Personalvertretungsgesetz eingebracht. Es ist bezeichnend, daß es bisher noch immer nicht möglich war, diese Vorlage zu behandeln. Diese Tatsache veranlaßt mich, den Herrn Präsidenten zu bitten, hier doch einzuschreiten und von seinem Recht Gebrauch zu machen, den Ausschuß zu beauftragen, doch wenigstens im Laufe des nächsten halben Jahres einen Verhandlungstermin im Ausschuß zu erwirken. Nun noch ein paar andere Probleme. Wie immer bei solchen Gelegenheiten will ich auch heute ein paar Fragen aufwerfen, die sicher nur für einige Bedienstetengruppen gelten, denen aber selbst dann, wenn es nur wenige betrifft, eine sehr hohe Bedeutung zukommt. Als erstes die Einstufung des Baudienstes. Ich habe schon öfters darauf hingewiesen, daß es sich hier längst nicht mehr um den Wegeinräumer von einst, sondern um den qualifizierten Straßenbauarbeiter handelt und daher nach einer Anlernzeit doch echt die Berechtigung für die p 3, also die Facharbeiterentlohnung ohne Präjudizierung anderer Gruppen höchst berechtigt erscheint. Ich betone noch einmal, die Präjudizierung tritt hier meiner Überzeugung nach nicht ein, weil es sich hier um eine ganz besondere Gruppe handelt, die eben nicht auf andere präjudizierend wirken kann. Es wurde mir vor einem oder zwei Jahren erwidert, es würde gerade an einer Reorganisation der niederösterreichischen Straßenverwaltung, des niederösterreichischen Straßendienstes gearbeitet, wonach diese Frage dann behandelt würde. Nun ist, wie ich höre und lese, mit Juli dieses Jahres die Neuordnung abgeschlossen und ich glaube bzw. hoffe doch, daß dieses Problem nun endlich neu aufgeworfen und schließlich auch positiv gelöst wird. Als nächsten Punkt muß ich Sie neuerlich mit der Verwaltungsdienstzulage befassen. Um Irrtümer zu vermeiden, es dreht sich hier keineswegs um die im Bund so bezeichnete Verwaltungsdienstzulage, die dort wie auch natürlich im Land mit 1. 1. 1977 in einer Größenordnung von 571 bzw. 999 Schilling, je nach Dienstklasse, monatlich gewährt wird. Diese Zulage wurde, sicher zum besseren Verstehen, in Niederösterreich als Allgemeine Dienstzulage bezeichnet. Die Verwaltungsdienstzulage ist in Niederösterreich bekanntlich im § 66 der Dienstpragmatik geregelt und bedeutet eine Zulage in der Größenordnung eines ganzen Bienniums. Diese Zulage wird, wie ersichtlich aus diesem Paragraph, in fast allen Dienstzweigen außer jenen des Krankenpflegedienstes gewährt. Diese Einschränkung ist - das sage ich nicht zum erstenmal ungerecht und sollte beseitigt werden. Die Ausdehnung dieser Zulage auf den Krankenpflegedienst, die ich immer wieder verlangt habe, wurde mit der Begründung abgelehnt, daß diese Gruppe ja die Pflegedienstzulage bekommt, die aber in Wirklichkeit weder mit der Verwaltungsdienstzulage, noch mit der Allgemeinen Dienstzulage etwas zu tun hat. Diese Argumentation ist deshalb nicht aufrecht zu halten, weil die med. techn. Dienste ja ebenso von allem Anfang an die Pflegedienstzulage erhalten haben und dennoch die Verwaltungsdienstzulage in Form dieses schon aufgezeigten Bienniums bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine solche Argumentation aufrecht erhalten werden kann, umso mehr, als diese Dienste ja sogar höher, nämlich in B eingestuft sind. Es ist daher für mich wirklich unverständlich, daß Sie der Beseitigung dieses gegebenen Unrechtes, das ich, wie schon gesagt, seit Jahren immer wieder aufzeige, nicht die Zustimmung geben können. In gleicher Weise betrachte ich es nach wie vor als Unrecht, daß nur die Bediensteten der Entlohnungsgruppen a, b und c in unserem Lande die Möglichkeit haben, pragmatisiert zu werden. Ich kenne Ihre Argumente, sie konnten mich bisher nicht überzeugen, denn selbst einer Limitierung aus Gründen der hohen Pensionslasten könnte ich in der Form nicht nähertreten, weil Sie ja vehement eine horizontale und keine vertikale Linie verfolgen. Ich kann mich nicht dazu entschließen, Ihnen zu folgen, weil Sie damit ja praktisch sagen, daß der a-, b- und c-Bedienstete diesbezüglich mehr wert ist als jener der Entlohnungsgruppen e und d. I n diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, gibt es für mich keinen Unterschied, hier wird es für mich unverständlich, ja absolut ungerecht. Ich sage immer wieder, daß ich eine Änderung Ihres Standpunktes auch in dieser Beziehung verlange. Zum Schlusse, meine Damen und Herren, noch ein paar allgemeine personalpolitische Betrachtungen. In letzter Zeit hat, wie mir scheint, die Österreichische Volkspartei in Sachen Personalpolitik die Flucht nach vorne angetreten. So wurde vor einiger Zeit schon vom neuen ÖAABGeneral - er heißt nicht Zentral-, sondern Generalsekretär, ich habe richtig gesprochen - eine Affäre erfunden, welche unter dem Titel ,,Politterror in Österreich'' den österreichischen Zeitungswald durchschritt. Hier wurde ganz krampfhaft vorerst einmal im Bereiche der verstaatlichten Industrie gesucht, um den Sozialisten dort irgendwie nachzuweisen, daß sie auf das Personal politischen Druck ausüben, um ihnen so etwas am Zeug zu flicken. Wer die Szenerie im Bereiche der ÖVPPersonalpolitik kennt, kann dies sicher nur als Manöver werten, um von den eigenen Methoden, die wir vor allem vom Landesdienst her ja ausreichend kennen, abzulenken. Von den großen Schlagzeilen ist heute nicht mehr viel übrig geblieben. Die ÖVP-Terrorsucher haben, wie man hört, ihre Arbeit, weil ohne passenden Erfolg, abgebrochen und diese offensichtlich einem Meinungsforschungsinstitut übertragen, . welches nun, wie ich meine, höchst wissenschaftlich diese Arbeit allgemeingültig fortsetzt. Das ist davon übriggeblieben, meine Damen und Herren. Im Bereiche des öffentlichen Dienstes, das fällt so ungefähr zusammen, wurde erst vor kurzem eine sehr bezeichnende Schrift ,,Personalpolitik im Öffentlichen Dienst 1970-1976", so nennt sie sich, herausgebracht. Der Autor befaßt sich hauptsächlich mit der Personalpolitik im Bund und kritisiert eigentlich, wenn man es genau nimmt, daß seit der sozialistischen Regierungsübernahme auch andersdenkende als konservative, sprich ÖAAB-Leute, nun die Möglichkeit haben, in den Bundesdienst aufgenommen zu werden. Dazu, meine Damen und Herren, ein offenes Wort. In der Zeit der Koalitionsregierung war es einem sozialistischen oder auch anderen Bewerber lediglich im Sozial- und Innenministerium mit einer Chance von maximal 40% möglich, aufgenommen zu werden. In der Zeit der ÖVP-Regierung auch in diesen Ressorts nicht. In allen anderen Bereichen, wie Handels, Bauten-, Finanz-, Landwirtschaftsministerium, Landesverteidigung und dergleichen, war es ebenso wenig wie in Niederösterreich möglich, als Bedienerin ohne ÖVP-Parteibuch unterzukommen. Dort blieben die Stellen, auch wenn sich 15 Andersgesinnte darum beworben hatten, genau wie in Niederösterreich solange frei, bis jemand aus den Reihen der ÖVP parat war. Heute können eben in allen Bereichen des Bundes auch Andersdenkende als ÖVPler mit gleicher Chance, so ein Dienstposten vorhanden ist, in den Bundesdienst aufgenommen werden. Es ist nun so, daß dort endlich Chancengleichheit für alle gilt, was natürlich bedeutet, daß es keine ausschließliche Domäne mehr wie zuvor bei der ÖVP-Personalpolitik beim Bund gibt, Das ist .eigentlich alles, was passiert ist, und nur deshalb schreien Sie lautstark, verfassen Schriften, und dergleichen mehr. Die Österreichische Volkspartei hat sich offensichtlich auch beim Bund so festgefahren, daß sie mit Toleranz - mehr wäre gar nicht nötig - auf personalpolitischem Gebiet einfach nichts mehr anzufangen weiß. Ich möchte Ihnen gerne ein Anbot machen, bei dem ich sicher bin, daß es von meiner Partei sofort unterstützt wird. Machen Sie ab sofort mit jenem Maß ÖVP-Personalpolitik im Land Niederösterreich, als der Bund SPÖ-Personalpolitik macht, wobei ich selbstverständlich die Größenordnung gerne noch berücksichtige. Wenn Sie von den 220 für 1977 vorgesehenen neuen Dienstposten so viele von uns vorgeschlagene Bewerber aufnehmen, als dies der Bund von Ihrer Seite her nach wie vor tut, dann müßten Sie .. . (Abg. Buchinger und Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wo?) Schauen Sie sich die Broschüre an, da kommt es ganz deutlich zum Ausdruck. (Große Unruhe bei der ÖVP.) Schauen Sie, da fühlt man auf den Nerv, Herr Kollege, ich weiß das schon, ich weiß schon, nehmen Sie mein Anbot an, es ist ernst gemeint. (Abg. Fidesser: Sie tun ja auch intervenieren!) Nehmen Sie das Angebot an, meine Damen und Herren der rechten Seite des Hauses! (Abg. Buchinger: Leider macht der Kreisky da nicht mit!) Ich bin davon überzeugt, daß Sie dann allerdings von den 220 Dienstposten mindestens die Hälfte für uns reservieren müßten. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wieso?) Denn mehr ist nämlich nicht passiert, und es werden auch im Bundesdienst, wie erkenntlich, heute mehr als die Hälfte von Ihrer Seite, trotz der sozialistischen Regierung, aufgenommen. Und das werden Sie nicht widerlegen können. Die Flucht nach vorne, meine Damen und Herren, wie ich Ihre Aktionen in Wort und Schrift eingangs nannte, wird Ihre Personalpolitik in Niederösterreich, welche ohne Skrupel geführt wird, nicht decken können. Ich habe schon mehrmals bei den verschiedensten Anlässen die Ausschreibung aller Dienstposten des Landes verlangt. Ich will das heute abermals in Form eines Resolutionsantrages tun. Resolutionsantrag des Abg. Bieder zur Gruppe 0 des ordentlichen Teiles des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977, Landtagszahl 300: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Niederösterreichischen Landtag zum ehestmöglichen Zeitpunkt ein Gesetz über die Ausschreibung von Dienstposten zur Beratung und zur Beschlußfassung vorzulegen. Geben Sie, auch auf der rechten Seite des Hauses, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Antrag die Zustimmung, womit Sie in der Öffentlichkeit die Voraussetzung gewinnen könnten, in der Personalpolitik einen demokratischeren Weg zu finden. (Abg. Buchinger: So wie beim Bund! - Abg. Kosler: Jawohl!) Zur Zeit müssen Sie sich – und darüber, verehrte Damen und Herren hilft Ihnen niemand hinweg, auch nicht die Flucht nach vorne, die Sie angetreten haben, die Tatsachen sind zu hart - von Hackers Buch ,,Terror" zitieren lassen. Sie werden in erschreckendem Maße mit Professor Hackers Interpretation konfrontiert und identifiziert sein. Landeshauptmann Maurer: Wahrscheinlich haben Sie die Informationen gegeben. - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Herr Landeshauptmann, bitte ruhig sein!) Ich empfehle Ihnen, Herr Landeshauptmann . . . (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Fünf Jahre habe ich gewartet. Bis heute hast Du den Bewerber nicht eingestellt!) Ich habe das Buch nicht interpretiert, Herr Landeshauptmann, aber ich empfehle Ihnen, es trotzdem zu lesen, es scheint mir wirklich wertvoll zu sein. Die Zustimmung, Herr Landeshauptmann, zu diesem Antrag könnte die Umkehr ankünden, weshalb ich das Hohe Haus noch einmal ersuche, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Zum Worte gelangt der Abg. Präsident Reiter. Abg. Präsident REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Kapitel 0 stehen jedes Jahr auch die Fragen und Probleme der niederösterreichischen Gemeinden zur Diskussion. Sie sind aber so vielfältig, daß man nur echte Sorgenschwerpunkte herausgreifen kann. Ich habe von dieser Stelle aus schon wiederholt darauf hingewiesen, daß sich die Aufgaben der Gemeinden, wie sie sich heute stellen, im letzten Jahrzehnt maßgeblich verändert haben. Die Fragen Leistungsgemeinde, Freizeitgemeinde, mit all dem, was darunter zu verstehen ist, sind ja heute keine Schlagworte mehr, sondern sie sind allgemein verständlich und jeder weiß, worum es dabei geht. Wir haben in unserem Leitbild 80, das heute schon zitiert wurde, die genaue Zielsetzung der Kommunalpolitik verankert, es würde zu weit führen, sie aufzuzählen. Aber zugleich haben wir in diesem Leitbild festgehalten: Um diese kommunalpolitischen Zielsetzungen realisieren zu können, müssen die Förderungsmaßnahmen des Bundes und des Landes auf die neue Aufgabenstellung der Gemeinden Rücksicht nehmen. Wir haben in dem Leitbild auch festgehalten, daß es Fragen gibt, die außerhalb der Tätigkeit einer einzelnen Gemeinde geleistet werden müssen, und wir haben festgehalten, daß ein neues, modernes Niederösterreich daher in lebensstarke Regionen gegliedert werden muß. Wir haben das im Raumordnungsprogramm 1973 durchgeführt und ich freue mich, daß vor kurzem das Raumordnungsgesetz dahingehend abgeändert wurde, daß nun nach den großen Landesprogrammen auch diese Regionalprogramme geschaffen werden können mit einem großen Mitspracherecht der niederösterreichischen Gemeinden. Wir haben in Österreich seit dem Jahre 1962 eine der modernsten Gemeindeverfassungen Europas und diese Gemeindeverfassungsnovelle aus dem Jahr 1962 hat den Begriff der Einheitsgemeinde beibehalten. Es gibt in der Zwischenzeit da und dort immer wieder Diskussionen, wo man meint, daß die Aufgaben der Gemeinde allein bewältigt werden können, daß man da also gewisse Aufgabenstellungen von der Größe der Gemeinden abhängig machen sollte. Ganz abgesehen davon, daß die Verfassung hier zu einer Reihe der Kooperation Möglichkeiten gibt und die Gemeinden davon auch Gebrauch machen, darf ich doch auch heute kurz folgendes festhalten, damit dieses Thema nicht vergessen wird. Ich glaube, daß eine Aufteilung der Gemeinden nach Klassen, die eine Weiterentwicklung bestimmter Gemeinden hemmen und von der Bevölkerung als diskriminierend empfunden werden würde, von vornherein kategorisch abgelehnt werden muß und ich darf also sehr eindeutig feststellen, daß jede dieser Diskussionen bei der Österreichischen Volkspartei auf Ablehnung stoßen würde. Ich bin aber überzeugt, daß auch die sozialistische Partei in dieser Frage einheitlich dazu steht, daß der Begriff der Einheitsgemeinde nicht verwischt werden darf. Der Landesfinanzreferent hat in seiner Einbegleitungsrede zum diesjährigen Budget festgehalten, daß die Gemeinden Niederösterreichs im kommenden Budgetjahr mit einer Unterstützung in der Größenordnung von 1,4 Milliarden Schilling rechnen können. Ich darf dafür dem Land, dem Finanzreferenten und der Landesregierung, herzlich Dank sagen. Unsere Wünsche wären natürlich noch wesentlich größer, aber dennoch darf ich festhalten, daß viele Leistungen unserer niederösterreichischen Gemeinden - wenn wir durch unser Land fahren, können wir das überall feststellen - überhaupt nur möglich waren, weil das Land entsprechend gemeindefreundlich eingestellt war und weil wir auch in vielen Fragen eine echte Unterstützung erhalten haben. Der Generalredner der Sozialistischen Partei hat hingewiesen auf die Belastungen der Gemeinden durch den Straßenausbau. Sicherlich, es war eine echte Belastung für die Gemeinden, das soll nicht abgestritten werden, aber, meine Damen und Herren, wir als Bürgermeister haben in vielen Bereichen freiwillig diese Unterstützung zugesagt, weil es ganz einfach sonst nicht möglich gewesen wäre, das Straßennetz zumindestens in der Form auszubauen, daß unsere Gemeinden auf Landesstraßen rasch und sicher erreichbar sind. Wir freuen uns, daß diese Belastung ab dem nächsten Jahr auslaufen wird, da wird es keine Beiträge mehr für Landesstraßen geben. Aber bitte, man kann nicht auf der einen Seite das bekritteln und auf der anderen Seite sich Gedanken machen. Mir ist ein Antrag vom letzten Parteitag der Sozialistischen Partei bekannt, wo zum Beispiel zum raschen Ausbau der Bundesstraßen Unterstützungsmittel der Länder und der Gemeinden beantragt wurde. Ich hoffe aber, daß dieser Antrag nicht Wirklichkeit wird. Wir haben seitens des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes auf Grund unserer tristen Lage ebenfalls in den letzten Jahren immer wieder Wünsche geäußert, die Gemeinden in einer Art finanziellen Soforthilfe zu unterstützen. Es waren, darf ich sagen, bescheidene Wünsche. Wir haben gebeten, daß die Zweckzuschüsse aus dem Finanzausgleich erhöht werden sollen, wie bei den Verhandlungen seinerzeit in Aussicht gestellt wurde. Wir haben gebeten, daß der Beitrag des Bundes für die Betriebsabgänge der öffentlichen Krankenanstalten bei 28% bleiben soll. Wir haben gebeten, daß der bisherige Beitrag zum Betriebsaufwand, der gleich geblieben ist seit dem Jahre 1973 in der Höhe von 215 Millionen Schilling, ebenfalls aufgestockt werden soll. Wir waren der Meinung und haben gebeten, daß überall dort, wo der Bund sich außerhalb des Finanzausgleiches separate Einnahmen verschafft, zum Beispiel bei der Bundesmineralölsteuer oder der Bundeskraftfahrzeugsteuer, die Gemeinden einigermaßen beteiligt werden sollen, denn, meine Damen und Herren, der Anteil der Gemeinden am gesamten Steueraufkommen aus der Straßenbenützung und aus dem Kraftfahrzeugwesen ist inzwischen unter 4% gefallen. Wir haben also gebeten, daß man diese bescheidenen Wünsche berücksichtigen und den Gemeinden in Form eines Gemeindeförderungsgesetzes nun eine echte Hilfe von seiten des Bundes zuteil werden lassen möge. Wir haben im Sommer ein Gespräch geführt mit dem Herrn Finanzminister, der damals kategorisch erklärte: Nein. Wir haben die Hoffnung nicht aufgegeben; nachdem auch andere Regierungsmitglieder mit der Frage befaßt wurden, mußten wir dann leider feststellen, daß sich die Hoffnungen nicht erfüllt haben. Inzwischen hat der Herr Bundeskanzler namens der Bundesregierung ebenfalls erklärt, das geht nicht. Ich darf nur ein paar Dinge wörtlich aus dem Schreiben zitieren: ,,Sowohl die allgemeine finanzielle Lage des Bundes als auch die angeführte Verschuldung der Gemeinden und die behaupteten zusätzlichen Aufgaben sind nicht als Umstände zu bezeichnen, die wie bei einer echten Katastrophe eine Soforthilfsmaßnahme durch ein Gemeindeförderungsgesetz erforderlich machen. Wohl aber sollen sie die Gemeinden veranlassen, in ihrer Verwaltungsführung mehr als sonst auf die gegebenen finanziellen Möglichkeiten und offenbaren Engpässe Bedacht zu nehmen." Und er schreibt weiter: ,,Inwieweit allfällige Aktivitäten der Gemeinden, die zu übermäßiger Verschuldung geführt haben, förderungswürdig bezeichnet werden können, ist dem Wortlaut der Resolution des Österreichischen Gemeindebundes nicht zu entnehmen. Selbst wenn förderungswürdige Tätigkeiten der Gemeinde vorliegen, könnten konkrete Maßnahmen nur auf Grund und im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes gesetzt werden." Also seitens des Herrn Bundeskanzlers, seitens der gesamten Bundesregierung ebenfalls ein hartes Nein zu diesen bescheidenen Forderungen. Wir haben keine Sanktionsmöglichkeit, wir müssen das zur Kenntnis nehmen. Darf ich aber sagen, daß wir sehr wohl nach wie vor der Meinung sind, daß unser Wunsch berechtigt war. Denn von rund 73 Milliarden Schilling an gemeinschaftlichen Bundesabgaben entfielen in den Jahren 1970 und 1973 – nun hören Sie bitte zu - auf den Bund im Jahre 1970 43% und im Jahre 1973 57,5%, also eine Steigerung um 14,5%. Bei den Ländern einschließlich Wien als Land hat das im Jahre 1970 33% ausgemacht und im Jahre 1973 2 4 2 % , also eine Verminderung um 8,8 % . Und die Gemeinden einschließlich Wien als Gemeinde erhielten im Jahre 1970 24%, im Jahre 1973 hingegen 18,3%, also eine Verminderung um 5,776. Wir glauben, nur mit dieser einen Zahl unseren Wunsch begründen zu können, daß es nur recht und billig wäre, wenn in dieser derzeit finanziell schwachen Situation der Gemeinden der Bund eine Unterstützung leistet. Nun darf ich gleich zu diesem Schuldenschlager der niederösterreichischen Gemeinden kommen, denn von der Verschuldung haben wir ja diesen Wunsch an den Bund abgeleitet. Sie wissen, daß die Gemeinden Österreichs, vor allem auch Niederösterreichs, große Leistungen vollbracht haben, daß aber auch die Schuldenentwicklung eine gewaltige ist. Sie können aus einer Broschüre entnehmen, die das Gemeindereferat vor kurzem herausgegeben hat, daß der Schuldenstand der Gemeinden Niederösterreichs im Jahre 1975 insgesamt 8,8 Milliarden Schilling beträgt, das sind pro Einwohner Niederösterreichs 6.280 Schilling. Davon entfallen auf die Gebührenhaushalte, also Wasser, Kanal und so weiter, 5 Milliarden Schilling, das sind 57,7%. Hier wird, meine Damen und Herren, immer wieder behauptet, das seien keine echten Schulden, denn hier kämen die Ausgaben ja durch die Gebühren wieder herein. Ich darf darauf hinweisen, daß diese Feststellung unter dem Hinweis auf den Gebührenhaushalt nicht zutreffend ist, denn wenn Sie an die Stabilisierungsmaßnahmen vor 2 und 3 Jahren denken, nicht wahr, so haben allein die Gebietskörperschaften aus den verschiedenen Kostendeckungsprinzipien heraus diesen Gebührenhaushalt gar nicht richtig ausgleichen können. Ich darf weiters feststellen, daß die Gebühren eben Entgelten gleichzusetzen sind, also auch einen wirtschaftlichen Regulator darstellen und man auch aus diesem Grund nicht immer kostendeckende Preise einführen wird. Ich darf darüber hinaus festhalten, daß bei den Gebührenfestlegungen auch soziale Erwägungen mit hineinspielen, nicht wahr, ich denke an den Kindergartennulltarif, an die Wasserbezugsgebühren, an gewisse sozial schwächere Kreise in den Gemeinden, sodaß man nicht sagen kann, diese Mittel kommen aus den Gebührenhaushalten vollkommen herein. Der größte Prozentsatz schon, aber nicht alles. Dann geht es weiter. Für die Krankenhäuser haben wir eine Verschuldung von 226 Millionen Schilling, das sind 2,5%, und für andere Investitionen, Schulsektor, Straßensektor, Kindergarten und so weiter, 3,5 Milliarden Schilling, das sind 39,8%. Und nun die Gegenseite. Man sagt immer wieder, die Gemeinden reden viel von Verschuldung, dann sollen sie halt weniger leisten. Meine Damen und Herren, ich glaube, daß die Investitionen der Gemeinden echt zur Arbeitsplatzsicherung und auch echt zu einer richtigen Wirtschaftsbelebung beitragen. Die Investitionen der Gemeinden haben im Jahre 1971 immerhin 2 , l Milliarden Schilling, im Jahre 1975 3,6 Milliarden Schilling ausgemacht, die Steigerung von 1974 auf 1975 ist allerdings nur mehr 8,8%. Wenn man die Investitionssumme von 3,6 Milliarden Schilling dem Gesamtaufkommen von 4,3 Milliarden Schilling gegenüberstellt, sind die Leistungen der Gemeinden in Österreich trotz Absinkens der Steigerungsrate von 24,7% im Jahre 1974 auf 8,8% im Jahre 1975 noch immer sehr beachtlich. Der Schuldenstand der niederösterreichischen Gemeinden hat im Jahre 1970 noch rund das 1,27fache der Steuereinnahmen ausgemacht und ist im Jahr 1975 auf das Doppelte gestiegen, nämlich auf das 2,03fache der Steuereinnahmen. Während die Steuereinnahmen seit dem Jahre 1970 - um auch hier einen Vergleich zu ziehen - um 104% gestiegen sind, ist der Schuldenstand um 137% gestiegen. Die Steigerung des Schuldendienstes betrug im selben Zeitraum mehr als 150%. Aus diesen Zahlen, meine Damen und Herren, kann man herauslesen, daß die Grenze der vertretbaren Verschuldung bei den niederösterreichischen Gemeinden im allgemeinen bereits erreicht ist, das zeigt auch das Absinken der Steigerungsrate. Damit hängt aber - ich komme auf das zurück, was ich eingangs zu den Schulden festgestellt habe - natürlich auch das Absinken von Investitionen zusammen und damit kommt natürlich vor allem die heimische Wirtschaft im ländlichen Raum mehr in Gefahr, als das vielleicht in den Ballungsräumen der Fall ist. Der Schuldendienst der niederösterreichischen Gemeinden hat im Jahre 1970 15,5% ihres Steueraufkommens ausgemacht, im Jahre 1975 sind es bereits 19,176, wobei die Zunahme zwischen 1974 und 1975 am höchsten war. Das hat seine Begründung, denn in dieser Zeit begannen die Annuitäten früher aufgenommener Darlehen zu laufen. Wir stellen interessanterweise fest, auch das darf ich noch zahlenmäßig festhalten, daß die höchsten Anstiegsraten beim Schuldentilgungsdienst bei den Gemeinden zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern mit 21,776 liegen; am geringsten ist die Zunahme bei den Gemeinden zwischen 1.000 und 2.000 Einwohnern, nämlich 17,2%. Ich darf Sie aber bitten, daß wir daraus keine falschen Schlüsse ableiten, denn das hat seine echte Begründung, die ich Ihnen durchaus auch sagen möchte. Die Bezirksstädte oder ähnlich gelagerte größere Mittelgemeinden haben vielfach Aufgaben zu erfüllen, die sonst nur Gemeinden haben, die einen weit günstigeren abgestuften Bevölkerungsschlüssel und auch relativ höhere eigene Gemeindeeinnahmen haben. Daß die kleinen Gemeinden so furchtbar absinken, hängt sicherlich damit zusammen, daß diese Gemeinden fast am Ende der Kreditmöglichkeiten angelangt sind. Ich darf daher zusammenfassend zu diesem Thema sagen, daß die finanziellen Probleme der Gemeinden in der nächsten Zukunft bedeutend ansteigen werden, daß das Problem also nach wie vor nicht besser, sondern schlechter wird. Selbst unter der Voraussetzung, meine Damen und Herren, daß die leicht bemerkbare Konjunktur anhält, werden die Gemeinden eine Durststrecke zu durchlaufen haben. Sie werden auch in Zukunft ihre Aufgaben nur dann erfüllen können, wenn Bund und Land hier entsprechend Hilfe leisten. Daher haben wir ja auch an den Bund diese Bitte um Soforthilfe gerichtet. Und, meine Damen und Herren, deswegen sind wir Gemeinden auch für diese Änderung des Krankenanstaltengesetzes, weil eben gerade die kommunalen Maßnahmen für das Gesundheitswesen und den Umweltschutz heute so gewaltig sind, daß alle übrigen kommunalen Fragen faktisch in Frage gestellt werden. Wenn man nun vertröstet auf den nächsten Finanzausgleich, so kann das nur bedeuten, daß es einen Rückschritt geben muß im kommunalen Service und daß die Leidtragenden dabei die Einwohner Niederösterreichs sind, die nun einmal in den Gemeinden wohnen. Auf weite Sicht - ich will keine schwarzen Dinge an die Wand malen, aber ich muß das sehr deutlich festhalten - wird die Aufgabenbesorgung der Gemeinden überhaupt in Frage gestellt werden. Bei den Gemeinden liegen nämlich die Fakten zur Verschuldung im Vergleich zu anderen Bereichen, anderen Gebietskörperschaften, Wirtschaft, immer irgendwie anders, denn hier wird der Lebensstandard des Einzelnen neben seinem Einkommen von der Funktionsfähigkeit der Gemeindeeinrichtung und dem kommunalen Service bestimmt. Daher, meine Damen und Herren: Die Verschuldung der Gemeinden entspricht nicht einer Verantwortungslosigkeit der Bürgermeister, der KommunaIverwaltungen, des Gemeinderates, sondern ich glaube, die Verschuldung hat einen anderen Grund, der liegt darin, daß nun einmal alle Bewohner, egal in welchem Gebiet Niederösterreichs sie wohnen, gleichwertige Lebensbedingungen erwarten und viele, viele Gemeinden eben in einem ungeheuren Rückstand sind und das aufholen müssen. Bitte einige Worte zum Finanzausgleich. Ich will mich damit nicht eingehend befassen, wir werden im Laufe des heurigen Jahres ja Gelegenheit haben, in den einzelnen Einrichtungen, Gemeindebund, Städtebund und Länder, unser Programm für die nächsten Gespräche zusammenzustellen. Ich darf aber trotzdem festhalten, daß wir sehr interessiert das Gutachten der Experten erwarten, das vom Österreichischen Gemeindebund seinerzeit gefordert wurde. Hier liegen Erklärungen vor, ich zitiere wörtlich: ,,Das Erkenntnisziel" – so sagen die Experten - ,,besteht darin, die Probleme des österreichischen Finanzausgleiches in ihrer politischen Interessensvielfalt, der rechtlichen Komplexität und in ihrem ökonomischen und sozialen Zusammenhang darzustellen." Wir sind zunächst für diese Erklärung dankbar und werden sehr genau verfolgen, was nun wirklich herauskommt. Ich darf nur grundsätzlich sagen, der Finanzausgleich ist heute nicht mehr zeitgemäß; er ist in seiner Struktur versteinert und nimmt daher auf die in den letzten drei Jahrzehnten eingetretenen Aufgabenverschiebungen innerhalb der Finanzausgleichspartner kaum mehr Rücksicht. Ich glaube daher, daß schon aus dem Grund eine Änderung kommen muß. Ich war nur sehr überrascht über den Antrag der Sozialistischen Fraktion der Gemeinde Wien, in welchem festgehalten wird, daß 22 österreichische Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern 39% der österreichischen Bevölkerung aufweisen und rund 54% des Bruttonationalproduktes erzeugen, woraus man ableitet, daß auch entsprechende Mittel dorthin fließen müßten. Selbstverständlich hat jede Gemeinde, auch die Gemeinde Wien, das Recht, gewisse Vorstellungen zu entwickeln. Ich war nur deswegen überrascht, weil ich glaube, daß darin ein gewisses kapitalistisches Denken festzustellen ist, von dem wir meinen, daß es überwunden ist, und welches auf alle Fälle nicht für die Verteilung der Finanzmittel aus dem Finanzausgleich zutrifft, weil wir ganz einfach den Herrn Meier und den Herrn Müller, meine Damen und Herren, nicht überzeugen können, daß er deshalb besondere kommunale Einrichtungen hat und davon Gebrauch machen kann, weil eben in seiner Gemeinde der höhere Beteiligungswert am Bruttonationalprodukt festzustellen ist. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist umgerechnet auch ein Faktum. Bitte, ich sage das deswegen, weil ich alle Illusionen zerstören möchte; daß man reden muß darüber und daß dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel in einer anderen Form eine Änderung erfahren muß, darüber sind wir uns alle im klaren, das werden die nächsten Verhandlungen zeigen. Die verbundene Steuerwirtschaft, auch das darf ich sehr deutlich sagen, hat sich zweifelsohne bewährt, jedoch die Verteilung, glaube ich, ist nicht mehr gerecht, entspricht also nicht mehr den Gegebenheiten. Sie kennen die Frage der Oberund Unterverteilung, nicht wahr, die Frage, wenn man mehr Bier trinkt, daß man mehr Steuer bekommt. Ich glaube, auf diese Dinge wird man beim Finanzausgleich Rücksicht nehmen müssen, weil das heute den Gegebenheiten entspricht. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel belastet die ländlichen Gemeinden ungeheuer stark, das darf ich ebenfalls hier festhalten, auch die Unterverteilung wirkt sich neuerdings auf die schwachen ländlichen Gemeinden aus und auch die Tatsache, daß sie kaum eine Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer haben, ist ein Nachteil der ländlichen Gemeinden. Ich glaube, daß da auch ein Ausgleich kommen muß, denn wenn der Ballungsraum, wenn die Stadt überleben will mit all ihren Problemen vom Umweltschutz bis hinauf, dann wird man eben den ländlichen Raum als Erholungsraum erhalten und dafür sorgen müssen, daß die Menschen dort nicht wegziehen, daß sie diesen Raum erhalten und ihn als ,,Landschaftsgarten" den anderen anbieten. Dafür wird man eben auch entsprechende Mittel auslegen müssen. Eine andere Möglichkeit, die Zukunft in dieser Richtung zu gestalten, besteht nicht. Bitte, das nur zum Finanzausgleich. Sie haben wiederholt gesagt, daß man eigentlich in Niederösterreich ein Konzept entwickeln sollte, wobei das Land und die Gemeinden interessiert sind, sich doch auch von der niederösterreichischen Warte über den Finanzausgleich Gedanken zu machen. Ich halte das für sehr vernünftig; ich glaube, daß dazu aber gewisse Untersuchungen notwendig sind und ich darf bitten, daß Sie nachfolgendem Resolutionsantrag die Zustimmung geben: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, das System des geltenden Finanzausgleiches, insbesondere im Hinblick auf die in den letzte drei Jahrzehnten erfolgte Aufgabenverschiebung der am Finanzausgleich beteiligten Gebietskörperschaften, durch ein niederösterreichisches Expertenteam unter Beiziehung der Interessenvertretungen der Gemeinden untersuchen zu lassen." Ich darf noch erwähnen, daß wir uns auch Gedanken machen über die echte Verankerung der Gemeindebünde - Städtebund, Gemeindebund, nicht wahr - in der Finanz- Verfassung. Ich will kein Wort verlieren, es liegt ein Antrag hier im Hause vor, bei dessen Behandlung wir darüber entsprechend reden können. Ich darf nur auf das Novum hinweisen, daß erstmalig hier ein Landtag auch ein fertiges Gesetz dem Bundesgesetzgeber zur Beratung zur Verfügung stellen wird, falls dieser Antrag, wenn er zur Behandlung kommt, im Landtag auch beschlossen wird. Was für uns Gemeinden eine große Hilfe war, soll auch hier anerkannt werden, die Finanzsonderaktion. Sie wissen, hier hat der Landtag 900 Millionen Schilling als Rahmen zur Verfügung gestellt. Es sind 831 Millionen bis zum 10. November hier bewilligt worden. Das gleiche trifft auch für die Finanzsonderaktion bei Wasserbauten zu. Und wir freuen uns auch, daß im heurigen Jahr neuerdings 20 Millionen Schilling für den Zinsendienst im GIF drinnen sind, weil gerade der Gemeindeinvestitionsfonds in den letzten Jahren eine starke Hilfe für die Gemeinden bedeutet hat. Worüber im letzten Jahr gesprochen wurde, im sogenannten Kommunalgipfel, aber auch in anderen Gremien, ist die Frage einer finanziellen Strukturhilfe für die Gemeinden. Hier ist einiges geschehen; ich glaube, auch diese Gespräche und Bemühungen müssen fortgesetzt werden, damit wir wenigstens die Finanzkraft der Gemeinden, die unter dem Durchschnitt liegen, wenn schon nicht zur Gänze, sondern zu 15 oder mehr Prozent anheben. Wir wissen ja und das darf ich auch sagen, daß von den 548 Gemeinden Niederösterreichs 419 unter dem Landesdurchschnitt liegen und daß also auf diesem Gebiet auch vom Land etwas geschehen muß, um mit dieser Strukturhilfe diese Differenzen ein wenig auszugleichen. Ich glaube, das ist klar und ich hoffe, daß der seit zwei Jahren durchgeführte Anfang weitergeführt wird, vielleicht kann man den Prozentsatz von 5 sogar noch auf mehr als 15 erhöhen. Ich möchte überhaupt festhalten, daß sich die kommunalen Gespräche in den letzten beiden Jahren bestens bewährt haben. Ich darf aber bitten, daß bei solchen wichtigen kommunalen Fragen auch die Einrichtung weiterhin besteht, denn etwas, was gut ist, soll man in seiner Einrichtung auch erhalten. Ein Wort noch zum Meldegesetz und zum Volkszählungsgesetz. Ich habe im vorigen Jahr da entsprechende Anträge gestellt und möchte mir heute eine Äußerung ersparen, nachdem vom Herrn Innenminister mit Schreiben vom 10. November mitgeteilt wird, daß diese Frage mit dem Finanzministerium und dem Statistischen Zentralamt besprochen wird, daß dort eine Prüfung vorgenommen und dann eine endgültige Stellungnahme erfolgen wird. Ich hoffe, sie ist positiv, weil meine Damen und Herren, wir sagen es auch heuer - ich davon fest überzeugt bin, daß eine Angleichung des Meldegesetzes und des Volkszählungsgesetzes an die Gegebenheiten auch für die Fragen des Finanzausgleiches gewisse Vorteile für die niederösterreichischen Gemeinden bringen kann in Richtung mehr Gerechtigkeit. Ich habe meine halbe Stunde, die ich mir vorgenommen habe, ein paar Minuten überschritten und ich darf zum Schluß kommen. Noch viele Fragen sind offen, ich habe aber eingangs gesagt, daß es ja nur Schwerpunktprobleme sein können. Meine Damen und Herren, wenn ich jetzt das sage, was ich beabsichtige, wollen Sie mir das nicht als Überheblichkeit anrechnen, sondern versuchen Sie, über diese Sätze nachzudenken, und Sie werden sehen, daß sie nicht überheblich sind. Ich darf also festhalten, daß der Mensch, die Natur und auch die politischen Parteien sehr viel ertragen, aber daß es eben im Spiel der freien Kräfte Grenzen gibt bei der Wertung der kommunalen Aufgaben. Letztlich werden diese Grenzen sogar für die Grundrechte abgesteckt, mit denen die Natur und unsere Verfassung die Bürger ausgestattet hat. Wenn das Leben gefährdet, die Würde des Menschen verletzt und seine Freizügigkeit nicht mehr gegeben ist, das Recht auf Schulbildung unvollkommen erfüllt wird und unentbehrliche Güter der Natur verloren gehen, dann wäre es für die politischen Kräfte höchst unklug, den kommunalen Bedürfnissen ihre Anerkennung zu versagen. Ich bitte alle, die in Land und Bund politische Höchstverantwortung tragen, über diese Frage nachzudenken, und ich bin fest überzeugt, daß das Interesse an der Kommunalpolitik damit nicht vermindert, sondern in Zukunft noch verstärkt wird. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner kommt der Abg. Pospischil zu Wort. Ich erteile es ihm. Abg. POSPISCHIL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen ist es um die Verwaltungsvereinfachung innerhalb der Landesverwaltung wieder etwas lebendiger geworden. In der Regierungssitzung mußte zum Endbericht eines Gremiums Stellung genommen werden, das sich mit einer neuen EDV-Anlage zu beschäftigen hatte. Kurzum, das Problem EDV ist auch in der Landesverwaltung wieder akut geworden. Wie wir alle wissen, ist heute der Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen unbedingt erforderlich, selbstverständlich auch im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, und ob es uns jetzt mehr oder weniger recht ist oder paßt, wir haben uns damit auch auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Budgetberatungen ist hiezu wiederum die Möglichkeit und ich glaube, daß es sogar eine Pflicht der Mandatare ist, zur Rationalisierung, zur Automatisierung in der Verwaltung Stellung zu nehmen. Und dazu auch gleich eine erste vermerkte Kritik, daß es den Abgeordneten nur bei der Budgetdebatte möglich ist, zu diesen Dingen Stellung zu nehmen, die Gesamtproblematik betreffend und die Verwaltungsvereinfachung im besonderen. Daß wir uns gemeinsam bemühen und daß wir alle mithelfen wollen, den richtigen Weg zu gehen, das haben wir ja durch viele Diskussionsbeiträge in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt. Von den Rednern beider Parteien ist immer wieder auch zum Ausdruck gekommen und wurde in Übereinstimmung betont, daß es sich hiebei in erster Linie um die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung handeln muß und alle anderen Überlegungen, wie etwa das besondere Image, zweitrangig sein sollen. Den technischen Fortschritt zu nützen, das müßte in erster Linie und bei allen Überlegungen im Vordergrund stehen. Die Landesregierung hat also im Oktober 1975 die Ausschreibung eines EDV-Systems für das Amt beschlossen. Weiters sollte auch gleichzeitig das Grundrahmenkonzept der elektronischen Datenverarbeitung festgelegt werden. Und auch ein firmenunabhängiger Fachmann wurde wiederum beauftragt, das eigene EDV-Personal zu beraten und zu unterstützen. Wie nun den bereits vorliegenden Berichten entnommen werden kann, wird empfohlen, das System zu wechseln. Nun könnte ich behaupten, schelmisch oder triumphierend, es wird das eintreten, von dem ich hier schon seit Jahren rede. Aber meine Ausführungen sind in diesem Zusammenhang oft falsch verstanden oder von den nächstfolgenden Rednern oft auch bewußt entstellt worden. (Abg. Buchinger: Das ist jetzt erst aktuell geworden!) Ja, gut, das ist jetzt aktuell geworden und wir müssen uns wieder mit diesen Dingen auseinandersetzen, aber wir haben immer darauf verwiesen, daß es sicherlich ein Handikap ist für die gesamte Verwaltung, wenn man im System wechselt. Und nun wechseln wir wahrscheinlich wiederum. Warum ich das also sage? Weil immer in Abrede gestellt wurde, was behauptet wird, nämlich Programme, die bereits erstellt sind und angewendet werden, können auch im neuen System eingegeben werden, es wäre die Kompatibilität gegeben. Wenn man mit den Fachleuten gesprochen hat, ist das dann auch in Abrede gestellt worden, hat nie gestimmt. Darauf haben wir immer verwiesen und von dem sind wir immer ausgegangen, aber das wollte man ganz einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Sicherlich war es nicht immer sehr angenehm, das gebe ich sehr gerne zu. Aber es war ja nicht Aufgabe, wenn man in diesem Zusammenhang das Wort genommen hat, zu imponieren. Man sollte die Fakten aufzeigen und das haben wir auch immer getan. In der vorliegenden Entscheidung werden nunmehr endlich die in der Vergangenheit laufend gemachten Vorschläge - ich möchte unterstreichen, auch die Expertenaussagen und die Fachleute -, sich an den Konzepten anderer Bundesländer mit mehr Erfahrung zu orientieren bzw. vom Bund Anwendungskonzepte zu übernehmen, aufgegriffen. Einerseits müssen für die umfangreiche und genaue Aufstellung der Entscheidungsunterlagen die damit befaßten Beamten sicherlich gelobt werden. Andererseits hätte man aber - das möchte ich auch gleich in diesem Zusammenhang erwähnen - schon früher diese empfohlene Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern aufnehmen sollen. Man hätte sich viel Zeit und vor allem viel Geld erspart. Und hiezu gleich die zweite Kritik. Der Kollege Buchinger hat in seinem vorjährigen Referat zu EDV-Angelegenheiten unter anderem ausgeführt, daß der Einsatz von zusätzlichem Personal, das quantitativ und qualitativ den bevorstehenden Aufgaben gewachsen ist, unumgänglich notwendig ist. Auch dem sind wir immer beigetreten und das haben wir auch bestätigt. Er hat uns in diesem Zusammenhang erklärt, daß die branchenübliche Einheit, in der der erforderliche Personalaufwand der Organisation und Programmierung zu bewerten ist, in Mann-Jahren bemessen wird. Sie werden sich sicherlich daran erinnern und im Stenographischen Protokoll ist das ja auch nachzulesen. Eine ganz einfache Berechnungsformel, ein Vorgang, wie er halt in dieser Branche üblich ist. Ein Mann arbeitet ein Jahr und alle seine Leistungen werden dementsprechend bewertet, auch das Entgelt entsprechend auf eine Formel gebracht, die nur in 10 Monaten zum Ausdruck kommt; verkürzt um zwei Monate deswegen, weil ja durch Urlaub, Krankenstand, Ausfall und so weiter eben nur dieser Zeitraum angenommen werden kann. Er hat dann weiter mit der vorhandenen Leistungskapazität verglichen und meinte, man müsse noch eine Stufe herabsteigen und in Mann-Monaten berechnen und bemessen. Nun, er hat das verglichen, Sie haben das verglichen mit der Salzburger Landesregierung; das ist auch richtig. Man hätte sich, meine Damen und Herren, schon früher zur Zusammenarbeit mit den Bundesländern entschließen müssen, um bestehende Programme und so weiter, natürlich auch das System, in diesen Zusammenhang zu bringen. Wenn man sich darnach orientiert hätte, wäre jetzt der notwendig gewordene Aufwand von insgesamt - auf das möchte ich jetzt hinaus bei meinen Ausführungen – 17 plus 7 ist gleich 24 Mann-Monate ersparen können. Diese 17 plus 7 ist gleich 24 Mann-Monate entnehme ich aus den Unterlagen, die uns jetzt bei der Ausschreibung zur Verfügung stehen. Und 24 Mann-Monate entsprechen immerhin ca. 1 Million österreichische Schilling Gehalt, gerechnet mit allen Neben- und Arbeitsplatzkosten der besagten qualifizierten Sachbearbeiter. Diese Behauptung, die ich hier jetzt aufstelle, kann ohne weiteres nachgeprüft werden. Es darf uns also nicht wundern, wenn aus dieser Überlegung heraus der Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit erhoben oder von einer unökonomischen Vorgangsweise in der Verwaltung gesprochen wird. Durch eine neue Anlage sollte nunmehr jene Voraussetzung geschaffen werden, die die Verwaltung in die Lage versetzt, längst fällige und dem Konzept - das gibt es ja - entsprechende Schwerpunkte zu setzen. Ich wiederhole das, was ich auch schon früher gesagt habe: Die derzeit immer noch bestehenden relativen Unklarheiten über die Anforderungen, die an die jetzt im Haus schon installierte Anlage gestellt werden sollen, müssen ein schnelles Ende finden. Die Datenverarbeitungsanlage ist als Dienstleistungsbetrieb anzusehen. Meine Damen und Herren, wenn ich sage, daß relative Unklarheiten bestehen, was die Anforderung dem Computer gegenüber betrifft, dafür gibt es einige Beispiele. Es läuft auseinander; der Schwerpunkt wäre hier, und das haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Zentralisierung in dieser Angelegenheit. Und deswegen wurde auch dieser Computer installiert. Nun entnehme ich einer Statistik, daß es in vielen anderen Bereichen der Verwaltung parallel zu dieser Anlage Computeranlagen in verschiedenen Größenordnungen gibt, die installiert werden. In der Landesbuchhaltung gibt es seit 1. Jänner 1971 zwei Philips-Bürocomputer, der Nettopreis beträgt etwa 990.000 Schilling. Seit 1. Jänner 1974 einen Lochkartenstanzer Philips B 110, Nettopreis 166.000 Schilling. Die Landeskrankenanstalt in Klosterneuburg hat seit 1. Dezember 1975 einen Philips-Bürocomputer, 670.000 Schilling. Mauer bei Amstetten: Seit 1. März 1975 720.000 Schilling. Landeskrankenhaus Mödling: Seit 1. Juni 1973 ein Philips-Bürocomputer, Kaufpreis 712.000 Schilling, jeder noch plus Mehrwertsteuer. Lediglich bei der Landeskrankenanstalt Tulln hat die Frau Landesrat Körner das im letzten Augenblick verhindert, sie hat nicht unterschrieben. Auch dort sollte ein Computer installiert werden. Fünf Landes-Pflegeheime, St. Andrä, Melk, Mistelbach, Wr. Neustadt und Waidhofen an der Thaya: Seit 1. Oktober 1975 je ein Unidata-Bürocomputer á 194.000 Schilling, mal 5 ergibt insgesamt 970.000 Schilling, ohne periphere Anlage, alles ohne Nebenanlagen, etwa 4,228.000 Schilling. Meine Damen und Herren, hieraus ist zu ersehen, daß es zu keiner Koordinierung in der Verwaltung in diesem Lande in der letzten Zeit gekommen ist, sondern es ist eher das Gegenteil festzustellen. Ich habe mir auch erlaubt, bei der Budgetdebatte im Finanzausschuß einige Anfragen zu richten. Ich habe gefragt, wie das mit der Monatsmiete ist. Aus dem Tätigkeitsbericht des Jahres 1975 konnte entnommen werden, daß noch im Jahre 1975, im Dezember etwa, ein Belegleser angemietet werden muß, wenn der Datenverbund Land-Gemeinden funktionieren soll. Die Gemeinden erfassen ja die Daten auf gewissen Formblättern; damit das am Computer lesbar wird, muß über ein besonderes Gerät eingelesen werden. Und da wurde in Aussicht gestellt, daß so ein Belegleser installiert wird, dessen monatliche Miete etwa 80.000 Schilling beträgt, wie aus diesem Tätigkeitsbericht zu entnehmen ist. Ich habe nachgerechnet und dabei ist ein Betrag um 1 Million Schilling herausgekommen. Dann habe ich versucht, im Voranschlag herauszulesen, wo diese Million Schilling präliminiert wäre. Ich habe keine Auskunft erhalten, erst später, nicht direkt im Ausschuß, erfuhr ich, daß leider die Sache übersehen wurde. Die Schuld trifft nicht den Verantwortlichen in der Abteilung, das möchte ich hier unterstreichen; es wurde angemeldet, aber es wurde ganz einfach übersehen, es wurde nicht präliminiert. Wiederum ein Fingerzeig dessen, daß es in der Verwaltung doch da und dort mangelt, daß man hier mehr Koordination verlangen müßte und daß man auch mehr Sorgfalt in dieser Hinsicht verlangen können muß. EDV darf nicht nur als Hilfsmittel, sondern als Entscheidungshilfe im Rahmen von Informationssystemen angesehen werden. Das wurde in Übereinstimmung immer bei diesen Debatten zum Ausdruck gebracht. Gegenwärtig ist das noch immer nicht der Fall und stehen daher auch die klassischen Anwendungsgebiete im Zusammenhang mit der EDV-Verarbeitung noch aus, von denen der Kollege Buchinger auch im vergangenen Jahr gesprochen hat. Er hat sehr vieles aufzuzählen gewußt, von etwa 602 Programmen hat er gesprochen, dabei aber vergessen, auch zu sagen, daß es sich um normale Arbeitsvorgänge handelt, wie Abrechnungs- und Verrechnungsvorgänge, Ablauforganisation und die rein darstellende Statistik. Meine Damen und Herren, auch was die Statistik anlangt, hat es sich um eine echte Informationshilfe zu handeln. Wie wir als Mandatare doch selber alle feststellen können, mangelt es da; wenn Sie wirklich schnell eine Entscheidungshilfe, eine Information brauchen, dann werden Sie diese nicht bekommen. Das ist wieder ein typisches Zeichen, daß hier etwas nicht in Ordnung ist Und gerade auf dem Gebiete der Statistik müßte dies leicht möglich sein. Der Niederösterreichischen Landeskorrespondenz vom November 1976 kann entnommen werden, daß der Einsatz der EDV im Bereich der Niederösterreichischen Landesverwaltung in den vergangenen Jahren sehr große Fortschritte gemacht hat, und es wird da weiter ausgeführt, daß die EDV zur Erstellung des Voranschlages schon im Jahre 1976 herangezogen wurde. Aus diesem Grunde wurde auch der Voranschlag 1977 fast zur Gänze mit Hilfe der Datenverarbeitung erstellt und es wurde in Aussicht gestellt, daß auch der Rechnungsabschluß ausgedruckt werden kann. Wir haben ja festgestellt, daß der Herr Landesfinanzreferent sowohl im Ausschuß als auch hier mit Stolz darauf verwiesen hat, daß es möglich war, mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung den Haushaltsvoranschlag für das Jahr 1977 fast zur Gänze auszudrucken. Also da wird uns eine echte Meisterleistung eingeredet. Meine Damen und Herren, seit ungefähr 17 Jahren gibt es in der niederösterreichischen Landesverwaltung eine elektronische Datenverarbeitung, seit 17 Jahren wird an den Programmen herumgebastelt und nun rühmt man sich, daß es gelungen ist, zur Erstellung des Landesvoranschlages die EDV-Anlage heranzuziehen. Es gibt unter uns Abgeordneten Bürgermeister, die als Verwaltungshilfe eine elektronische Datenverarbeitungsanlage in ihrem Gemeindebereich haben. Ich frage nun den Herrn Bürgermeister Professor Wallner aus Baden: Was hätten Sie getan, Herr Professor, wenn es der Stadtgemeinde nicht gelungen wäre, die im Jahre 1969 - so wurde mir gesagt, ich hoffe, daß es stimmt - installierte Datenverarbeitungsanlage so einzusetzen, daß der Voranschlag für 1970, also bereits ein Jahr später, ausgedruckt werden kann? Ich glaube, Sie hätten sicherlich das Richtige getan und alles mobil gemacht, damit das Einfachste auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung möglich wird, nämlich das Ausdrucken eines Voranschlages oder eines Rechnungsabschlusses. Ich möchte, meine Damen und Herren, sicherlich nicht dramatisieren und ich habe auch viel Verständnis für die Schwierigkeiten, die sich gerade im technischen Bereich ergeben, aber wir lassen es auch nicht zu, daß man uns zu täuschen versucht. Durch dieses' eine Beispiel allein glaube ich beweisen zu können, wie Berichte und Darstellungen über Probleme ganz einfach hinwegtäuschen können, es ist jedes Jahr das gleiche. Wenn man die Floskeln des Tätigkeitsberichtes wegstreicht, bleibt nicht viel übrig von dem anderen- Der Bericht ist gekennzeichnet durch das Aufzeigen von Routine- und Massenarbeiten. Der Abg. Buchinger hat bei der letzten Budgetdebatte auch darauf verwiesen, daß in Zusammenarbeit mit der Straßenverwaltung ein verwendbares Programm für die Inventarerstellung zustande gekommen ist. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nichts besonderes und kann bestimmt nicht als Schwerpunkt gewertet werden. Sie waren der Meinung, daß das eine so großartige Sache war, daß es sogar der Bund übernommen hat und Ihnen sogar Geld dafür bezahlt hat. Die Probleme der Inventarverwaltung selbst sind organisatorisch und programmtechnisch leicht zu lösen, die Schwierigkeit liegt nur darin, daß rund 30.000 Inventargegenstände nach verschiedenen Systemen parallel zu verschlüsseln sind. Wie wir aus einem Bericht, den die Kollegen, die in Salzburg waren und dort die EDV-Anlage besichtigen und mit den Fachleuten auch diskutieren konnten, mitgebracht haben, entnehmen können, wäre ein echter Schwerpunkt die Schaffung einer Straßendatenbank, die die Straßenbeschreibungskartei ersetzen und erweitern sollte. Diese Straßendatenbank müßte nicht nur für die Bundesstraßen, sondern auch für die Landes- und für die Gemeindestraßen geführt werden können. Oder die Errichtung einer Datenbank als echtes Informationssystem bei der Raumplanung. Auch solche Modelle gibt es bereits in den anderen Bundesländern. Sie haben im Vorjahr bereits richtig gesagt, Herr Kollege Buchinger, daß Sie glauben, daß die Möglichkeit des Einsatzes der bereits bestehenden Programme auf den verschiedensten Gebieten innerhalb der Landesverwaltung - und da haben Sie die Inventarverwaltung, die Krankenanstalten, Jugendheime, die Altersheime, Pflegeheime und so weiter, taxativ aufgezählt - nicht ausreichend geprüft wurde. Sie waren auch der Meinung, daß die Prüfung und Anwendung gewonnener EDV-Lösungen in den verschiedensten Bereichen der Landesverwaltung mehr Eingang finden sollten. Wahrscheinlich haben Sie auch diese Erfahrung bei Ihrem Besuch beim Amt der Salzburger Landesregierung gewonnen, und sie ist auch richtig. In diesem Zusammenhang haben Sie, Herr Kollege Buchinger, im Vorjahr drei Resolutionsanträge gestellt, und wir haben, wie ja alle hier wissen, diesen Anträgen auch unsere Zustimmung gegeben, weil wir der Meinung sind, daß man in dieser Hinsicht eben gemeinsam vorgehen muß, daß man koordinieren muß und daß man also nicht den Alleingang einschalten kann. Damit, daß wir diesen Anträgen beigetreten sind, wollten wir dokumentieren, daß uns jeder Vorschlag recht ist, der beiträgt, die Verkrampfung – und wir müssen im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinfachung von einer echten Verkrampfung in der Verwaltung sprechen – zu lösen. Der erste Antrag sieht ein Projektteam vor, das die Aufgabe hat zu untersuchen, ob eine Anwendbarkeit bereits in Verwendung stehender Programme in anderen Bereichen der Landesverwaltung möglich ist. Ich habe im Finanzausschuß die Anfrage gestellt, wie es mit diesem Projekt aussieht - wir haben dieser Resolution unsere Zustimmung gegeben -, ob schon geprüft ist, ob bereits bestehende Programme in anderen Bereichen eingesetzt werden können, und ich bin auf größte Verlegenheit gestoßen, man konnte sich an diesen Antrag scheinbar nicht erinnern. Meine Damen und Herren, was soll man denn von solchen Dingen halten, wenn man also hier in der ehrlichsten Absicht gemeinsam vorgeht und erwartet, daß ein Prozeß eingeleitet wird, der uns aus einer gewissen Sackgasse heraushilft, und nach einem Jahr noch nichts geschehen ist, ja man sich überhaupt nicht erinnern kann? Es würde mich also nicht wundern, wenn nach mir ein Redner käme, der behauptet, wir haben nicht sofort gewußt, worum es geht, aber es besteht schon ein Projekt, es wurde auch bereits die Arbeit aufgenommen, wir können nachweisen, daß da und dort schon Verschiedenes untersucht wurde und daß man auf dem laufenden ist. Wie gesagt, das würde mich nicht wundern. Bei der ersten Frage in dieser Angelegenheit waren Sie aber etwas überrascht und überrumpelt, Sie konnten nicht Auskunft geben und haben bemerkt: Na ja, wir haben der Regierung den Bericht zugeführt, aber sie hat darauf nicht reagieren können. Die Regierung erklärte, nicht zu wissen, was damit alles im Zusammenhang steht und diesbezüglich wiederum Auskünfte einholen zu müssen. Man werde dann schon einen Bericht bekommen. So kann man diese Dinge natürlich auch sehen. Sie sind nur nicht zielführend. Es ist auch um den Datenverbund Land-Gemeinden sehr still geworden. Bei den Beratungen im Finanzausschuß - da habe ich auch angefragt - konnte ich erfahren, daß zur Zeit 43 Gemeinden einem Verbund beigetreten sind. Es handelt sich um 130.214 Einwohner, was auch aus dem Tätigkeitsbericht zu ersehen ist. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß schon etwa 10% der niederösterreichischen Bevölkerung irgendwie datenmäßig erfaßt sind. Bedenkt man, daß wir uns seit 1972 auch in dieser Hinsicht bemühen, die Gemeinden zur Zusammenarbeit zu bewegen, dann müssen wir feststellen, daß uns dies nicht gelungen ist. 10% der Bevölkerung bzw. nicht einmal 10% der Gemeinden seit 1972 und 43 von 558 Gemeinden sind zu wenig. Ich glaube, man müßte also auch in dieser Hinsicht längst erkannt haben, daß der eingeschlagene Weg richtig ist. Die Gemeinden wollen sich da nicht in eine Schablone pressen lassen und in dieser Hinsicht von Zentralisierung nichts wissen. Die Gemeinden wollen weiterhin unabhängig bleiben. Was hat es da noch viel Sinn, an einer Vorstellung festzuhalten, die sich ganz einfach nicht verwirklichen läßt? Und wenn man jetzt die weitere Überlegung miteinbezieht, die ich in diesem Zusammenhang auch schon gehört habe, daß die derzeit bestehende Anlage für den Ausbau des Datenverbundes kapazitätsmäßig zu klein sei, dann braucht man also die größere Anlage. Wenn man so spekuliert, dann brauchen wir überhaupt keine neue Anlage, weil diese Rechnung sicherlich nicht aufgehen wird. Aber ich möchte diese Überlegung nicht unbedingt damit in einen Zusammenhang bringen, weil ich weiß, daß es andere Möglichkeiten im Verwaltungsbereich gibt, um hier Taten zu setzen, die für die Verwaltung nicht nur eine Informations-, sondern auch eine Entscheidungshilfe bedeuten. Nach dem kommunalen Automationskonzept sollten die Gemeinden schrittweise zur Automation im eigenen Wirkungsbereich geführt werden. Nach der vollzogenen Gemeindereform sollte durch die Automation ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung getan werden. Meine Damen und Herren! Die Entwicklung der kommunalen Datenverarbeitung zu steuern, hat weiterhin Aufgabe der Gemeindeabteilung zu sein. Diese Abteilung hat, um die vielschichtigen Probleme lösen zu können, auch das einzig Richtige getan sie hat im erstellten Automationskonzept ja auch die Weichen für die Zukunft gestellt. Man spricht nur nicht sehr viel davon, denn der neue Aufgabenbereich der EDV in diesem Haus, der sich zum Ziel gesetzt hat, mit den Gemeinden ganz einfach einen Verbund herzustellen, überflügelt und überschattet es jetzt, und damit ist es zweitrangig geworden. Einfach und verständlich ist in diesem Konzept festgehalten, wie die automatische Datenverarbeitung bei den niederösterreichischen Gemeinden in Zukunft aussehen soll. Gemäß Art. 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Das ist uns allen bekannt. Die Abgrenzung der Wirkungsbereiche zwischen den Gebietskörperschaften und dem Bund, den Ländern und den Gemeinden ist in den Kompetenzartikeln des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie durch die bundesverfassungsgesetzliche Regelung des Gemeinderechtes vorgegeben. Diese Abgrenzung hat auch für den Aufbau und die Organisation jedes öffentlichen Datenverarbeitungssystems unbeschränkte Gültigkeit, heißt es in diesem vorgelegten Konzept, und das ist auch richtig. Ich habe im vorigen Jahr in diesem Zusammenhang vieles ausgesagt. Wir haben uns an den Bundesverfassungsdienst gewendet, und die Verfassungsrechtler sind sich in dieser Frage nicht einig und sind noch unentschlossen. Wir haben jetzt den Gemeindebund auf die Fährte gesetzt und hoffen, daß wir über den Gemeindebund eine echte Entscheidung bekommen. Das, was in dem Automationskonzept ausgedrückt wird, verstehen die Gemeinden. In diesem Konzept wird den Gemeinden auch empfohlen, eigene Datenverarbeitungsanlagen der mittleren Datentechnik anzuschaffen. Das tun die Gemeinden auch, und das ist der wahre Grund, warum sie in dieser Hinsicht ihren eigenen Weg gehen. Zum Schluß, meine Damen und Herren, möchte ich noch einige Worte zur Koordinierung sagen. Einen weiteren Grund, weshalb das gesamte Aufgabengebiet der EDV in Niederösterreich verkrampft ist, wenn ich also zu dem, was ich schon behauptet habe, wieder zurückkehre, sehe ich in der Tatsache der jeweiligen Kompetenzen, und die bereits in dieser Hinsicht aufgezeigten Fakten bestätigen meine Behauptung. Auch in der Buchhaltung herrschen relativ Unklarheiten, und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit - man sollte es nicht für möglich halten - ist nicht oder nur sehr gering gegeben. Irgend etwas stimmt da gar nicht zusammen. Die Leute in der Buchhaltung wollen ihre eigene Anlage und wollen nicht mit der EDV-Anlage im Haus kooperieren. Die Verbesserung der Infrastruktur in der Landesverwaltung kann nur durch eine Koordinierung der Kompetenzen erfolgen. Ich möchte aber auch da nicht mißverstanden werden. Mein Vorschlag nach einer Kompetenzänderung - und dies müßte kommen – richtet sich keinesfalls gegen irgendeine Person in diesem Hause. Der Vorschlag soll nur nach dem Muster anderer Bundesländer, die auf dem Gebiete der Verwaltungsvereinfachung mehr Erfahrung haben und die uns hier schon Modelle zeigen, wo sich der Erfolg bereits eingestellt hat, erfolgen. Als Grundlage hiefür dient wiederum das mitgebrachte Konzept der Salzburger Landesregierung über die Datenverarbeitung. Aus diesem Konzept ist ersichtlich, daß die Federführung in der EDV der Landesamtsdirektion obliegt. Das ist auch der einzig richtige Vorgang, denn dort laufen auf alle Fälle die Fäden zusammen und von dort aus ist auch eine bessere Koordination möglich. Wenn wir uns, meine Damen und Herren, einen solchen Schritt überlegen, dann sollten uns - das möchte ich wiederholen - die Modelle der anderen Bundesländer dienen, wo das, wie uns verschiedentlich berichtet wird, schon erfolgreich praktiziert wird. Eine solche Maßnahme sollte einer Zweiteilung der Verwaltung entgegenwirken. Wenn wir also von Verwaltungsvereinfachung reden, sollten wir auch diesem Gedanken zum Durchbruch verhelfen. Aus den Unterlagen - ich wiederhole das -, die uns von der Salzburger Landesregierung zur Verfügung stehen, ist zu entnehmen, daß es die wesentliche Aufgabe der Datenverarbeitung ist, alle Stellen in der Landesverwaltung, wie Amt der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Anstalten und Betriebe, und auch andere Bereiche des öffentlichen Dienstes, wie Spitäler, Landesschulrat und so weiter, in der Form eines Dienstleistungsbetriebes bei der rationellen Erledigung aller automatisierbaren Aufgaben zu unterstützen. Dies erfordert eine neutrale Stellung und eine organisatorische Eingliederung der Datenverarbeitung als Stabsabteilung, was mit der Stellung als Referat der Landesamtsdirektion gegeben ist. Ich möchte das nicht polemisch sagen, ich möchte nur feststellen, daß wir das von anderen Modellen wissen und kennen. Die Unterlagen gibt es hiefür, und diesen Grundsatz, meine Damen und Herren, der sicherlich der gesamten Verwaltung zugute kommt, sollten wir beherzigen, und dem sollten wir auch beitreten. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner ist der Abg. Rabl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. RABL: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Grundlage einer verantwortungsvollen und verantwortungsbewußten Finanzpolitik sowie auch eines Voranschlages, ganz gleich, ob es auf Bundesebene, Landesebene oder in den Gemeinden ist, ist eine objektive Erfassung und Abschätzung der vorhandenen Möglichkeiten und Notwendigkeiten in dem Bereich der Finanz, der Wirtschaft und auch des Aufgabenbereiches in jener kommunalen Körperschaft, wo uns die Bevölkerung das Vertrauen gegeben hat, ihre Wünsche, ihre Interessen zu vertreten bzw. für die Bevölkerung dieser Körperschaft zu arbeiten, und ich glaube auch, sagen zu können, ihr damit zu dienen. Wenn wir die gesamte Bevölkerung der Republik Österreich zu einer Familie zusammenfassen, so könnten wir den Bund, das Land und die Gemeinden als die Mitglieder dieser Familie bezeichnen, und in einer guten Familie ist es so - das wissen wir -, daß die Jugend zu tüchtigen und zu zukunftsorientierten Menschen erzogen wird. Die Bevölkerung von Niederösterreich hat das Recht auf moderne, funktionsfähige Gemeinden, und es ist unsere Aufgabe, für solche Gemeinden in Niederösterreich Sorge zu tragen. Wir von der Österreichischen Volkspartei haben diese Aussage getroffen, sie in unserem Leitbild festgelegt und werden auch stets dafür eintreten, und zwar für Gemeinde- und Kommunalverwaltungen, die in der Lage sind, alle jene Ansprüche zu erfüllen, die die Bewohner mit Recht an sie stellen. Dazu gehört auch die Forderung nach interkommunaler Zusammenarbeit sowie nach einer gründlichen Ausbildung der Gemeindefunktionäre, der Gemeindeangestellten und Bediensteten, denn die Führung einer modernen, funktionsfähigen Gemeinde erfordert eine entsprechende Schulung und Weiterbildung der Funktionäre, der Angestellten und der Bediensteten auf allen Gebieten der Kommunalpolitik und der Gemeindeverwaltung. Dieses Ziel hat sich die Gemeindeverwaltungsschule, der Kommunalakademie im Bundesland Niederösterreich gesetzt und diesem Ziel dient auch diese Einrichtung. Ich glaube, es ist eine Bestätigung für die positive, für die objektive Arbeit der Gemeindeverwaltungsschule, der Kommunalakademie, wenn wir aus dem Bericht, der aus dieser Anstalt für das fünfte Schuljahr 1975/76 vorliegt, ersehen, daß in diesem Jahr im Rahmen der Schulungs- und Seminartätigkeiten 28 Schulungskurse mit insgesamt 1.142 Teilnehmern aus allen Gebieten Niederösterreichs abgehalten wurden, ob es nun ein einwöchiger Grundkurs für Anfänger mit 34 Teilnehmern gewesen ist, ob es nur drei- oder vierwöchige Vorbereitungskurse für die Ablegung der Gemeindedienstprüfung waren, ein zweitägiger Fachkurs für Abgabewesen, sechs eintägige Fachkurse mit Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - VRV für Bürgermeister bzw. Vizebürgermeister oder 17 zweitägige Fachkurse über die Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung für Gemeindebedienstete mit 690, also nahezu 700 Teilnehmern. Die Teilnehmer der Grundkurse für Anfänger und der drei Vorbereitungskurse für die Ablegung der Gemeindedienstprüfung beim Amt der NÖ Landesregierung, der Fachkurse über Abgabewesen und auch für die VRV waren auf alle politischen Bezirke Niederösterreichs aufgeteilt. Zu den sechs Fachkursen für die Anordnungsbefugten wurden alle Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinden eingeladen. Aus 263 niederösterreichischen Gemeinden, das sind rund 47% der niederösterreichischen Gemeinden, hatte der Bürgermeister oder sein Stellvertreter diesen Kurs besucht. In Fortsetzung der im vierten Schuljahr begonnenen Schulungsreihe über die Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung wurden in 17 Kursen die mit der Materie in den Gemeinden befaßten Gemeindebediensteten vertraut gemacht. Von den bereits vorhin von mir erwähnten 690 Teilnehmern im fünften Schuljahr und unter Berücksichtigung der Absolventen dieser Kurse aus dem vierten Schuljahr mit 146 Teilnehmern haben sich über 800 Gemeindebedienstete einer Intensivschulung über die VRV unterzogen. Diese von der niederösterreichischen Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie abgehaltenen Kurse wurden in mehreren Orten Niederösterreichs abgehalten, sei es nun in Gars am Kamp, in den verschiedenen zentralen Orten Amstetten, Groß Enzersdorf, Horn, Mistelbach, Neunkirchen und St. Pölten, in der Hauptsache aber im Schloß Wartholz. Das Finanzerfordernis der Niederösterreichischen Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie stellt sich im fünften Schuljahr auf insgesamt 1,126.475 Schilling. Der Aufwand für die VRV-Kurse selbst hat 233.000 Schilling betragen, und das Land Niederösterreich förderte in diesem Berichtszeitraum die Schulungstätigkeit mit einem Betrag von einer Million Schilling. Die Kurskosten der Gemeinden beliefen sich auf rund 320.000 Schilling. Aus dem Bericht ersieht man einerseits den finanziellen Aufwand für die getätigten Leistungen der Kommunalakademie und der Gemeindeverwaltungsschule und andererseits die Förderung des Landes Niederösterreich und die Leistungen der Gemeinden. Wir wissen auch sicher, daß es, so wie wir alle gemeinsam, ob nun auf Landesebene oder Gemeindeebene, Probleme haben, dauernd mit Problemen befaßt sind und versuchen müssen, diese zu bewältigen, auch im engeren Bereich der Verwaltungsschule und der Kommunalakademie ebenfalls die Probleme gibt, wie es weitergehen wird und wie diese Probleme bewältigt werden können. Wir wissen, daß das Land Niederösterreich das Schloß Rosenau für Zwecke der Landesverwaltungsakademie aufgekauft hat. Wir wissen aber auch, daß es sehr schwierig ist, ja fast unmöglich, das Schloß Wartholz zu adaptieren und in Hinkunft zu betreiben, denn die Kosten dafür würden mindestens 15 Millionen Schilling betragen, wobei in diesem Betrag ein Internat nicht inbegriffen ist. Der zuständige Vorstand der Verwaltungsschule und der Kommunalakademie hat sich mit diesen Problemen befaßt und ist zur Übereinstimmung gekommen, Verkaufsverhandlungen betreffs Schloß Wartholz durch das Land Niederösterreich führen zu lassen. Der Verkaufserlös soll aber für die Neuerrichtung einer Kommunalakademie sowie eines Niederösterreichischen Informations- und Dokumentationszentrums verwendet werden. Es wird auch an die einzelnen politischen Bezirke Niederösterreichs, die Herren Bezirkshauptleute, an die Gemeindemandatare und auch an die Mandatare dieses Landes der Antrag herangetragen, sich bezüglich des Standortes eines solchen Informations- und Dokumentationszentrums, sei es nun im Bezirk Wr. Neustadt, Baden, Mödling, Bruck an der Leitha, St. Pölten, Tulln, Wien - Umgebung oder Krems an der Donau, Gedanken zu machen. Die betreffende Gemeinde sollte oder müßte ein Ausmaß von Ca. 15.000 bis 20.000 Quadratmeter zur Verfügung stellen, dann auch zur Aufschließung und dergleichen bereit sein und auch hier finanzielle Aufwendungen tätigen. Im kommenden Jänner 1977 wird sich der zuständige Vorstand mit diesem Problem befassen und dann voraussichtlich entsprechende Stellungnahmen abgeben bzw. Maßnahmen setzen. Ich glaube, ganz allgemein sagen zu dürfen, daß kommunalpolitische Zielsetzungen, aber auch Arbeiten und Aufgaben in den Gemeinden durch Förderungsmaßnahmen des Bundes und des Landes unterstützt werden müssen. Finanzaktionen, ähnlich der Finanzsonderaktion des Landes Niederösterreich für Gemeinden, sollen für die Bewältigung künftiger Aufgaben beispielgebend sein. So auch für einen Finanzausgleich, der den Gemeinden Mittel zur Verfügung stellt, damit sie ihre Aufgaben für die Kommunalbedürfnisse bewältigen können, und der auch dem Grundsatz der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz Rechnung trägt. Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde heute schon davon gesprochen und es blieb dem Obmann des SPÖ-Landtagsklubs vorbehalten, den Herrn Altbundeskanzler Dr. Klaus anläßlich des Nikolaustages mit dem Nikolaus in Verbindung zu bringen. Ich möchte dazu eines sagen: Na ja, es liegt auch ein Körnchen Wahrheit in dieser Aussage, denn wenn ich eingangs von einer Familie gesprochen habe, so könnte man den Bund als den Vater, das Land als die Mutter, die Gemeinden als die Kinder bezeichnen. Daß diese Kinder zukunftsorientiert und auch lernbegierig sind, glaube ich, mit meiner Aussage über die Kommunalakademie und die Gemeindeverwaltungsschule bewiesen zu haben. Man könnte sagen, die Mutter, sprich das Land, hat diese Kinder durch die Kommunalstrukturbereinigung in Niederösterreich geboren und sorgt sich um diese, unterstützt und fördert sie. Nur der Vater, sprich der Bund, nimmt es mit seinen Sorgepflichten als Vater nicht sehr ernst und sehr genau. Ja, sein Hang neigt mehr zu einer Belastung der Gemeinden als zu einer Förderung. Und nun, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich diese Situation vielleicht etwas humorvoll, aber wie ich glaube, doch auch treffend beleuchten. Es ist ein alter und auch sehr schöner Brauch die Nikolofeier in der Familie, wenn die Kinder auf den Nikolo mit seinen Geschenken warten. Meistens wird der Nikolo vom Vater dargestellt. Herr Abg. Dr. Brezovszky, zur Zeit, als Dr. Klaus Bundeskanzler war, ja, zu der Zeit, als die ÖVP den Bundeskanzler gestellt hat, ist der Nikolaus zu den Gemeinden gekommen. Nur seit 1970 kommt nicht mehr der Nikolaus, sondern der Krampus mit der Rute und mit der Kette zu den Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP.) Hoher Landtag! Es ist unsere Pflicht, die Interessen des Landes zu wahren und zu vertreten. Es ist aber auch unsere Aufgabe, die Interessen unserer Gemeinden wahrzunehmen, denn nur so werden wir dem Vertrauen, das uns die Bevölkerung von Niederösterreich mit dem Auftrag gegeben hat, dem Land und seinen Menschen zu dienen, gerecht werden. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner ist der Abg. Wiesmayr zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. WIESMAYR: Herr Präsident! Hoher Landtag! Weil es so gemütlich ist, getraue ich mir sogar ein paar Sätze zur EDV-Anlage zu sagen. Ich möchte nur vorerst eine Feststellung treffen. Ich verstehe von einer EDV-Anlage gar nichts, überhaupt nichts. Ich habe bloß einige Male Gelegenheit gehabt, die EDV-Anlagen in größeren Betrieben anzusehen, und ich sage deswegen heute etwas dazu, weil es schon zitiert worden ist und weil ich zu einem der Initiatoren gehört habe, daß der Finanzkontrollausschuß vor ungefähr eineinhalb Jahren nach Salzburg gefahren ist, um sich die EDVAnlage in diesem Lande einmal anzusehen. Nur ein paar Sätze. Ich muß Ihnen sagen, ich war von der Koordinierung und von dem Betrieb dieser EDV-Anlage im Lande Salzburg zutiefst beeindruckt und habe folgendes mit nach Hause genommen: Als ich von dort weggefahren bin, war ich davon überzeugt, daß der Erfolg oder der Mißerfolg einer EDV-Anlage in der Verwaltung zu allererst von der Organisation abhängt sowie von dem Wollen der Leute, diese EDV-Anlage überall dort einzusetzen, wo sie einsetzbar ist. Das Land Salzburg hat das Problem, wie der Kollege Pospischil schon gesagt hat, so gelöst: Es wurde ein Sonderreferat der Landesamtsdirektion geschaffen. Dort sitzt ein junger Mann, der wirklich mit den Generationen der EDV-Anlagen aufgewachsen ist, und es sitzen in allen Referaten - und das ist die Organiastion - die notwendigen Leute, die er braucht, um alles bei einer Zentralstelle zusammenlaufen zu lassen. Wenn das bei uns in Niederösterreich gelingt, bin ich überzeugt, daß wir die EDV-Einrichtung nicht mehr kritisieren brauchen, denn wir werden von dem Erfolg auch überzeugt werden. Nun gestatten Sie mir einige Fragen. Ich kann mich erinnern, daß es vor Jahren im Kapitel 0 des öfteren zu heftigen Auseinandersetzungen und Diskussionen gekommen ist, wenn es darum gegangen ist, über die Verleihung der Staatsbürgerschaften zu sprechen. Die Österreichische Volkspartei hat sich nämlich zu dieser Zeit ein Konzept zurechtgelegt, das ungefähr so ausgesehen hat: Diejenigen, die um die österreichische Staatsbürgerschaft eingereicht haben, sind gelegentlich von Vertrauenspersonen der ÖVP besucht worden. Dabei hat man festgestellt, welchen Glaubens sie sind: ob sie der ÖVP angehören, ob sie Andersgläubige sind, bzw. man hat ganz offen die Frage an sie gerichtet, ob sie gewillt sind, der ÖVP beizutreten. Waren sie bereit dazu - der Kollege Reiter kann sich noch an die Auseinandersetzungen, die wir in diesem Hause geführt haben, erinnern -, dann haben sie die Staatsbürgerschaft bekommen. Waren sie nicht gleich gewillt, dann haben sie warten müssen, und wenn sie gar den Mut besessen haben zu sagen, wir haben über die anderen eingereicht, dann haben sie manchmal fünf, sechs, sieben und acht Jahre warten müssen. Heute ist diese Frage sekundär geworden, es gibt nicht mehr so viele Leute, die um die Staatsbürgerschaft einreichen. Weil ich aber kürzlich etwas erlebt habe, was ich ganz kurz schildern will, bin ich darauf zurückgekommen. Da kommt eine Partei zu mir und sagt, wie kann ich denn die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen? Daraufhin habe ich der Partei geraten . . . (Abg. Anzenberger: Zur ÖVP zu gehen!) Das zu tun, wäre am besten gewesen. Das war aber dann nicht mehr notwendig, darum habe ich mich getraut, etwas anderes zu machen. Ich habe also den Leuten das Ansuchen verfaßt, es ist eingereicht worden, und die Leute sind dann nach einiger Zeit zu mir gekommen und haben gesagt: Wir haben von der Österreichischen Volkspartei eine Verständigung bekommen, unterschrieben vom Landesparteisekretär der Österreichischen Volkspartei Dr. Bernau, der sich freut, uns mitteilen zu können, daß wir durch einen Beschluß des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben. Ein anderes Dokument war zu diesem Zeitpunkt den Leuten noch nicht in die Hand gekommen. Ich frage daher: Wie ist es dann möglich, daß der Parteisekretär der Österreichischen Volkspartei schneller in den Besitz einer Verständigung kommt als jemand, der um die Staatsbürgerschaft eingereicht und die Staatsbürgerschaft zugesprochen bekommen hat. (Abg. Romeder: Da brauchst nur fragen!) Na ja, er ist nicht da. Eigentlich hätte ich ja den Landeshauptmann fragen wollen. Vielleicht bin ich nach so langer Zeit, die ich dem Hohen Hause angehöre, noch so naiv anzunehmen, daß das zuständige Regierungsmitglied beim Kapitel 0 hier sitzt und zuhört, was die einzelnen Abgeordneten im Laufe der Zeit so am Sorgen zusammentragen und heute hier abladen. Vielleicht kriege ich gelegentlich einmal eine Antwort, und wenn ich sie nicht bekomme, dann werde ich mir meinen Reim darauf machen. Eine zweite Frage. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig ist momentan nicht da, aber er wird es hoffentlich auch hören (Abg. Romeder: Na freilich! Bei uns hört man. alles!) und wird mir vielleicht dann darauf Antwort geben. Ich habe im vergangenen Jahr nicht die Gelegenheit gehabt, an den Budgetverhandlungen teilzunehmen, sonst hätte ich diese Fragen gewiß schon zu diesem Zeitpunkt an ihn gerichtet. Vorausschicken möchte ich, daß die Notwendigkeit, im Altersheim in Mank eine Station zu sanieren, sicherlich gegeben ist. Ich bin nur der Annahme gewesen, daß man, wenn ein Projekt ungefähr drei und mehr Millionen Schilling ausmacht, nach dem Alserbachbeschluß vorgehen muß, den der Hohe Landtag einmal gefaßt hat. Im Budget 1976 war für dieses Projekt ein Betrag von 2 Millionen Schilling vorgesehen und für 1977 ist wieder ein Betrag von 1,2 Millionen Schilling veranschlagt. Das heißt also, daß dieses Projekt insgesamt 3,2 Millionen Schilling ausmacht. Meine bescheidene Frage, nachdem der Alserbachbeschluß noch besteht - ich habe nicht gehört, daß er aufgehoben worden ist -: Wie kommen diese Ansatzposten in das Budget? Ich bin der Meinung, daß es darüber einen Beschluß des Landtages hätte geben müssen, und diesen Beschluß habe ich bis jetzt nicht gefunden. Vielleicht kann mir der Herr Landeshauptmannstellvertreter sagen, wann oder wo er gefaßt worden ist. Weil ich nun beim Fragen bin, hätte ich an die Frau Landesrat Körner eine Frage habt, (Abg . Romeder: Die Frau Landesrat ist auch nicht da!), und zwar aus folgendem Grunde: Es ist vor einiger Zeit eine Frau aus dem Bezirk Melk zu mir gekommen, die mir berichtet hat, sie habe im Altenheim in Mank einen Besuch gemacht. Anläßlich dieses Besuches habe sie sich eine Krankheit zugezogen, und zwar eine ansteckende Krankheit. Sie ist an Typhus erkrankt. Meine Frage lautet: Ist das amtsbekannt und welche Maßnahmen sind gesetzt worden, um einem Umgreifen dieser Erkrankung Einhalt zu gebieten? Ich habe nämlich beim Fragen erfahren, daß tatsächlich ein Insasse des Altersheimes in Mank an Typhus erkrankt war. Ich hoffe, daß ich auch darauf gelegentlich eine Antwort bekomme. Die Frau Landesrat wird sicherlich auch Gelegenheit haben, mir Bescheid zu geben. Ich wollte das nur hier vorbringen. (Zwischenruf rechts.) Sie macht keine Ausnahme, wie halt die anderen Herren auch. Vielleicht hat sie Hunger und ist essen gegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etlicher Zeit habe ich an den Landeshauptmann von Niederösterreich die Frage gerichtet, ob es für das Kontrollorgan des Landtages von Niederösterreich, den Finanzkontrollausschuß, in der Landesverwaltung Bereiche gibt, die nicht kontrolliert werden dürfen oder sollten. Der Herr Landeshauptmann hat damals gesagt, nein, so etwas gäbe es nicht. Als ich dann konkreter wurde und ihn gefragt habe, wie es denn mit einer Kontrolle des Personalreferates aussehen würde, ist der Kollege Buchinger für ihn in die Bresche gesprungen und hat gesagt, die Österreichische Volkspartei halte nichts von einer Gehaltsschnüffelei. Ich möchte, weil es heute wieder um das Budget geht, folgendes feststellen : 30% der Gesamtausgaben des Budgets betreffen das Personal. Die Mitglieder der sozialistischen Fraktion des Finanzkontrollausschusses haben nie die Absicht gehabt, eine „Gehaltschnüffelei" zu betreiben, sondern wir sind der Meinung gewesen und sind noch der Meinung, daß dem Finanzkontrollausschuß eine Prüfung der Beförderungen, der Zulagen und so weiter nach der Gesetzmäßigkeit und der Sparsamkeit ohne weiteres zustehen würde. Wir sind sogar der Überzeugung, daß es unsere Pflicht wäre, das zu tun. Der Landesvoranschlag umfaßt ein Gesamtvolumen von ungefähr 14 Milliarden Schilling. Darüber hinaus ist das Bundesland Niederösterreich an einer ganzen Reihe von Gesellschaften beteiligt bzw. betreibt das Land Niederösterreich eine Reihe von Gesellschaften, angefangen von der NEWAG mit einem Betrag von 800 Millionen Schilling über die NIOGAS, Donaukraftwerke, die NÖSIWAG und so weiter, und so weiter. Jedenfalls machen die Beteiligungen des Landes Niederösterreich mit Stand 31. Dezember 1975 einen Betrag von 1.452,556.207 Schilling aus, und der Herr Landesfinanzreferent hat uns heute ja schon gesagt, im nächsten Jahr, das heißt im Budget des kommenden Jahres, sind Mittel für die Aufstockung der einzelnen Beteiligungen vorgesehen. Ich kann mich an das Theater erinnern, das es hier im Landtag gegeben hat, als es der Finanzkontrollausschuß gewagt hat, die NEWAG zu kontrollieren. (Abg . Romeder: Das war doch kein Theater!) Ja, das war ein Theater. Ein richtiges Theater war es. Der Souffleur dazu war der Herr Generaldirektor Gruber. Du kannst mich nicht in Verlegenheit bringen, denn der Mann hat sich damals förmlich geweigert, dem Finanzkontrollausschuß in die Geschäftsgebarung der NEWAG Einblick zu gewähren. Dies mußte buchstäblich gegen den Willen des Generaldirektors erzwungen werden. Ich kann mich erinnern, wie der Finanzkontrollausschuß zu seiner ersten Sitzung hinausgekommen ist. Da sind wir uns vorgekommen, als ob wir auf der Anklagebank säßen. Der Herr Generaldirektor hat uns gesagt, dies sei ein Akt der Unfreundlichkeit. Er habe ein Gutachten erstellen lassen, das klar und deutlich besage, daß der Finanzkontrollausschuß überhaupt kein Recht habe, die NEWAG zu kontrollieren. Ich weiß bis heute noch nicht, was das Gutachten gekostet hat, bin aber überzeugt, daß es gar nicht billig gewesen ist. Er hat sich jedenfalls sehr, sehr bemüht, dem Finanzkontrollausschuß den Einblick zu verweigern. Warum ich das sage? Ich bin überzeugt, daß es sehr notwendig ist, Teilbereiche der Landesverwaltung und der Landesgesellschaften, aber auch der Gesellschaften, wo das Land maßgeblich beteiligt ist, gelegentlich – ich sage nur gelegentlich - zu kontrollieren. Als wir die NEWAG kontrollierten, waren wir allein dazu nicht in der Lage. Das Personal des Kontrollamtes, dessen sich der Finanzkontrollausschuß bei der Überprüfung der Landesgesellschaften bzw. der Landesämter bedient, mußte aufgestockt werden. Es ist uns damals ein Professor der Hochschule für Welthandel mit seinem Assistenten beigegeben worden, weil wir einfach nicht in der Lage gewesen wären, mit unserem Personal allein die Kontrolle durchzuführen. Ich habe schon gesagt, das hat sicherlich eine Unsumme gekostet. Bis heute weiß ich nicht, wie hoch dieser Betrag war. Ich möchte noch sagen, über alle diese Dinge hinaus - das dürfte den wenigsten Mitgliedern des Hohen Hauses bekannt sein - steht das Land Niederösterreich mit seinem gesamten Vermögen für die Hypo-Bank gut. Die Hypo-Bank für Niederösterreich ist ein Betrieb, mit einer Jahresbilanz von ungefähr 8 Milliarden Schilling und dafür haftet das Land Niederösterreich mit dem ganzen Vermögen. Und wie schaut das Kontrollamt von Niederösterreich momentan aus? Nach langem Feilschen und nach langem hin und her ist es uns gelungen, wenigstens durchzusetzen, daß der Kontrollamtsdirektor ein Volljurist ist. Das hat es früher nicht gegeben. Ich erinnere an die Diskussion in diesem Zusammenhang. Es ist früher so gewesen, daß wir, wenn wir vom Finanzkontrollausschuß einmal ein Gutachten gebraucht haben, zur Rechtsabteilung gehen mußten, um uns das Gutachten zu erbitten. Heute brauchen wir das Gott sei Dank nicht mehr tun. Dem Kontrollamtsdirektor stehen außerdem 9 B-Beamte zur Verfügung. Einer davon ist ein Techniker. Den Techniker hat man das ganze vergangene Jahr über abgezogen gehabt. Dafür, das möchte ich sagen, haben wir einen A-Techniker zugeteilt bekommen. Ich glaube, ich kann im Namen des gesamten Finanzkontrollausschusses sprechen, wenn ich sage, die Berichte, die anläßlich der Einschau bei verschiedenen Bauten, bei verschiedenen Schulen und so weiter, vom A-Techniker zusammengebastelt worden sind, waren großartig. Ich kann wirklich nur sagen, es wäre zu wünschen, daß das Kontrollamt so einen Mann überhaupt auf Dauer zugeteilt bekäme. Ich habe vorhin schon gesagt, wir haben jetzt einen Juristen, und wir haben einen B-Techniker. Das Minimum aber, das für das Kontrollamt notwendig ist, um die Betriebe überprüfen zu können, wäre, einen Betriebswirtschafter zugeteilt zu bekommen und außerdem, wie ich schon betont habe, einen Techniker, der der Verwendungsgruppe A angehört, und zwar aus folgendem Grunde: Ich kann mich erinnern, daß wir einmal dem Hohen Hause einen Bericht vorgelegt haben, wo ein hofrätlicher Beamter, der kontrolliert worden ist, gesagt hat, er sei nicht standesgemäß kontrolliert worden, weil die Kontrolle durch einen B-Beamten durchgeführt wurde. Damit das nicht mehr der Fall sein kann, wäre es gut, wir hätten einen A-Mann als Techniker, der ja, nebenbei bemerkt, ein Universal-Genie sein müßte, denn neben dem Hochbau gibt es den Brückenbau, gibt es den Straßenbau, gibt es den Wasserbau. Dieser Techniker müßte sowieso das alles bewältigen können. Ich will aber gar nicht unbescheiden sein, ich will nur sagen, daß das doch das Minimum wäre. Aus diesem Grunde habe ich schon einige Male mit den verantwortlichen Leuten im Finanzkontrollausschuß, die der ÖVP-Fraktion angehören, in dieser Richtung Gespräche geführt. Ich bin mir noch immer nicht im klaren darüber, ob die ÖVP-Fraktion innerhalb des Finanzkontrollausschusses dagegen ist, daß wir diese Leute, die wir notwendig brauchten, bekommen, ob es der Klub der ÖVP-Landtagsfraktion oder die Regierungsmannschaft der ÖVP ist, bzw. ob sich da wieder einmal die Personalvertretung einmengt. Gehört habe ich schon einige Male, daß sich die Personalvertretung eingemischt hat, wenn unsererseits irgend welche Wünsche hinsichtlich des Personals vorgetragen worden sind. Ich bin aber der felsenfesten Überzeugung - und ich habe das schon einige Male hier gesagt -, daß das nicht Angelegenheit der Personalvertretung sein kann, sondern eine Angelegenheit des Hohen Hauses, denn die Prüfungsberichte hat die Landesregierung dem Hohen Hause vorzulegen, und es wäre im Interesse des Hohen Hauses gelegen, dem Finanzkontrollausschuß bzw. dem Kontrollamt die notwendigen Beamten zur Verfügung zu stellen, damit echt kontrolliert werden kann. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, folgenden Resolutionsantrag einzubringen (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Wiesmayr zur Gruppe 0 des ordentlichen Teiles des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Kontrollamt einen Betriebswirtschafter der Verwendungsgruppe A sowie einen Techniker der Verwendungsgruppe A zuzuteilen." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wieviele von Ihnen sich an die Diskussion erinnern können, die wir hier im Hohen Hause im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschlußbericht der NEWAG abgeführt haben. Von dieser Stelle aus hat der jetzige Landesfinanzreferent gesagt, Schuld an dem Debakel und an dem, was da passiert ist, trifft alle, die in der NEWAG gesessen sind, und zwar deswegen, weil es ja schließlich und endlich einen Aufsichtsrat gegeben hat und weil in dem Aufsichtsrat ja auch sozialistische Mitglieder gewesen sind. Er hat sich folgendermaßen ausgedrückt: ,,Diese Aufsichtsräte waren keine Aufsichtsräte, sondern Jausenräte, bitte!" Das habe ich mir gut gemerkt, und weil ich der Meinung bin, daß es in der letzten Zeit bei der Hypo-Bank in Niederösterreich Vorkommnisse gegeben hat, die uns stutzig gemacht haben, habe ich mir vorgenommen, heute zu diesem Problem einige Sätze zu sagen. In den Satzungen der Landes-Hypothekenbank ist zu lesen, daß die Kuratoren und die Ersatzmänner der Bank für jeden Schaden einzeln haften, der aus der Vernachlässigung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes entsteht. Es ist im konkreten darum gegangen, daß es bei der Hypo-Bank einBudget von ungefähr 6 Millionen Schilling gibt, das für Werbezwecke ausgegeben wird. Wir haben einige Wahrnehmungen gemacht und aus diesem Grunde auch Fragen gestellt. Bei diesen Fragen haben sich unsere Wahrnehmungen bestätigt. Die Landeshypobank sponsert einen Sportklub in der Südstadt. Die Frau Abg. Prokop wird sicherlich davon informiert sein. Für diesen Zweck wird ein hoher Betrag ausgegeben. Aber nicht um den hohen Betrag geht es mir allein - ich weiß schon, daß die Banken gelegentlich irgend welche Vereine sponsern -, sondern dieser Verein hat vor gar nicht allzu langer Zeit, wie wir gehört haben, eine Pressekonferenz im Hilton in Wien abgehalten. Sie waren doch dabei, Frau Abgeordnete. Ich habe mir erlaubt zu fragen, was diese Pressekonferenz gekostet bzw. wer sie bezahlt hat und habe erfahren, daß das die Hypo-Bank getan hat und daß dafür ein Betrag von ungefähr 12.000 Schilling aufgebracht werden mußte. Dazu sage ich Ihnen folgendes: Ich kann mich erinnern, wie hoch die Wellen gegangen sind, als der Rechnungshof festgestellt hat, daß die Bundesregierung dem weltbekannten Dirigenten, Professor Karl Böhm, eine Torte geschenkt hat, die 13.000 Schilling gekostet hat. Ich weiß nicht, ob man den Sportklub in der Südstadt mit dem Dirigenten Böhm vergleichen kann. Ich glaube es nicht, (Abg. Romeder: Die haben keine Torte gegessen!) aber wenn man kritisiert, daß für die Torte ein Betrag von 13.000 Schilling ausgegeben wird, dann wird man sicher verstehen, wenn wir kritisieren, daß für eine Pressekonferenz eines Handballklubs aus der Südstadt ein Betrag von 12.000 Schilling ausgegeben wird. (Abg. Romeder: Die Inflation geht weiter!) Aber worum geht es uns? Wir haben uns in einigen Sitzungen bemüht, Konkretes über die Ausgaben aus diesem 6 MillionenSchilling-Budget zu erfahren. Wir haben bei der letzten Sitzung keine Antwort darauf bekommen. Ich stehe aber nicht an, mitzuteilen, daß ich heute vom Herrn Oberkurator-Stellvertreter Graf verständigt worden bin, daß er bei einer nunmehr einberufenen Besprechung in der Hypo-Bank eine Liste bekommen hat, wo die Ausgaben des Werbebudgets verzeichnet sind. Damit uns aber solche Dinge nicht mehr passieren, weil wir von der Mehrheit bei der Hypo-Bank im Kuratorium einige Male überstimmt worden sind und weil, wie ich Ihnen vorgelesen habe, jeder einzelne Kurator verantwortlich ist, wenn wir unsere Pflicht der Bank gegenüber vernachlässigen, habe ich mich entschlossen, den folgenden Resolutionsantrag einzubringen. Er lautet (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Wiesmayr zur Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977. Die Niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, die Satzungen der Niederösterreichischen Landes-Hypothekenbank dahingehend abzuändern, daß es jedem Mitglied des Kuratoriums möglich ist, über alle Geschäftsvorgänge umfassende Aufklärung zu erhalten." Nun können Sie mir sagen, das sind alles Kleinigkeiten, es zahlt sich gar nicht aus, daß man darüber redet. Ich bin davon überzeugt, wenn man die Probleme im Zusammenhang mit der NEWAG seinerzeit so besprochen hätte, wie ich sie heute besprochen habe, dann hätten wir uns vielleicht im Lande Niederösterreich allerhand erspart. Ich möchte Sie nun einladen und bitten, meinen beiden Resolutionsanträgen die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner ist der Abg. Manndorff zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. MANNDORFF: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem zur Diskussion stehenden Budget, Gruppe 0, ist auch ein Thema enthalten, das heute schon mehrfach erwähnt wurde, nämlich die Raumordnung. Im Jahre 1977, für das der zur Debatte stehende Voranschlag gelten soll, wird die niederösterreichische Raumordnung in eine neue Phase ihrer Entwicklung eintreten. Die Strukturplanung wird im Rahmen der Raumordnung 11 Planungsregionen mit eigenen Raumordnungsprogrammen zu gestalten haben, und es werden hierauf den Gemeinden, die an diesen Planungsarbeiten mitzuwirken haben, ganz neue Aufgaben erwachsen, nämlich nicht nur Raumordnungspolitik für ihren eigenen Gemeindebereich zu betreiben, sondern auch mitzudenken und mitzugestalten für die Planung und Entwicklung anderer Gemeinden, in denen die Bewohner der eigenen Gemeinde ihre Lebensinteressen ebenfalls zu verwirklichen trachten. (Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Es ist ja eine der neuen Entwicklungen unserer Zeit, die die Grundlage dieser Gliederung des Landes in Planungsregionen darstellt, daß der Mensch nicht mehr wie früher alle seine Lebensbedürfnisse in einer Gemeinde erfüllt bekommt, sondern daß er das, was er zum Arbeiten, zur Bildung, Sport, Freizeit, Einkauf und so weiter braucht, in einer Vielzahl von Gemeinden findet, die aber alle miteinander für den Menschen einen einheitlichen Lebensraum darstellen, der au& einer gemeinsamen Planung und Gestaltung bedarf. Es werden sich daher auch für die Gemeinden Aufgaben ergeben, wie zum Beispiel die Abstimmung von Bebauungsvorschriften auf die Ortsbildvorstellungen des Gesamtraumes oder der Nachbargemeinde, ein Thema, das ja jetzt schon öfters gewisse Schwierigkeiten bereitet, zum Beispiel die Verhinderung, daß Industriegebiet und Wohngebiet so aneinander grenzen, daß letztlich beide einander stören. Alle diese Probleme aufeinander abzustimmen, vorausschauend ins Auge zu fassen und entsprechend zu regeln, wird sich aus dem neuen Raumordnungsgesetz, das wir hier am 14. Oktober beschlossen haben, für unsere Gemeinden und die regionalen Planungsbeiräte als neue Aufgabe stellen. Die Regionalpolitik, die wir im Lande Niederösterreich betreiben, hat aber auch noch einen besonders wichtigen Aspekt. Die ganze Entwicklung unserer Gesellschaft hat dazu geführt, daß Unterschiede von Starbedingungen für die Erreichung entsprechender Lebensverhältnisse, Wohlstand, Bildung, Arbeitsplatz, Einkommen, nicht mehr wie in früheren Zeiten zu einem wesentlichen Teil davon abhängen, welcher Berufsgruppe ein Mensch angehört, in die er hineingeboren wurde, welcher sozialen Gruppe er angehört und welchem Stand er von seiner Geburt und seiner Familie her angehört, sondern daß heute soziale Startbedingungen zu einem wesentlichen Maße davon abhängen, in welche Region ein Mensch hineingeboren ist, wo er seinen Wohnsitz hat, wo er seine Chancen in dem betreffenden Raum vorfindet. Für den Menschen bestehen heute verschiedene Möglichkeiten der Lebensentwicklung, ob er beispielsweise in einem abgelegenen Gebiet an der toten Grenze zu leben hat, oder ob er in einem Ballungsraum seinen Standort besitzt, wo ganz andere Chancen für ihn gegeben sind. Diese verschiedenen Startbedingungen auszugleichen, ist eine Form der Sozialpolitik, und die Regionalpolitik ist ein neues Instrument der Sozialpolitik und als solche für uns gesellschaftspolitisch von allergrößter Bedeutung. Hier werden wir also neue Aufgaben zu bewältigen haben, und die regionalen Planungsbeiräte als Vertretungen der Regionen werden Träger dieser Aufgabe sein. Sie werden aber auch in gewisser Hinsicht die Funktion von Interessenvertretungen der Regionen auszuüben haben. Da sie mit den Problemen der Regionen besonders vertraut sind, ist es ihnen als Aufgabe gestellt, die Sorgen der Region, ihre besonderen Belastungen und die Notwendigkeiten, die sich daraus ergeben, durch das Handeln der verschiedenen Stellen des öffentlichen Lebens entsprechend zur Geltung zu bringen. Wir haben ja heute viele Belastungen, die vor allem die mit schlechteren Startbedingungen ausgestatteten Gebiete unseres Landes treffen. Ich denke an die Betriebe, die Träger der Arbeitsplätze sind und die sich heute mit steigenden Tarifen, Benzinpreis, Steuern herumzuschlagen haben, oder an die letzte Belastung, die Vermögenssteuer, die ja – das müssen wir uns hier praktisch klarmachen - nicht den Brillantring trifft, denn den erwischt der Finanzminister nicht, sondern die Maschinen, Einrichtungsgegenstände und Geräte der Betriebe und damit das, was produktionsentscheidend ist. Sie erhöht die Belastungen der Produktion und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Wenn wir heute alle diese Belastungen vor Augen haben, so treffen sie ganz besonders jene Betriebe, die ihren Standort ohnedies in schon benachteiligten Regionen haben. Meine Damen und Herren! Es paßt, glaube ich, sehr und zwingt sich geradezu auf, zu dieser jetzigen Thematik auch ein hochaktuelles Thema, das gerade öffentlich zur Diskussion steht, zu behandeln. Das ist der Plan einer zusätzlichen Belastung von Straßen-Lkw-Transporten durch eine eigene Besteuerung. Ich habe vor mir einen Diskussionsentwurf der Regierung über die Einführung eines neuen Gesetzes zur Besteuerung der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen und Anhängern, das vorsieht, daß für Lkw-Transporte mit Anhängern eine Tonnenkilometerbelastung von zusätzlich 25 Groschen eingeführt werden soll, und zwar nicht nur etwa für die Waren, die tatsächlich transportiert werden, sondern die an der gesamten Nutzlast, die ein solcher Lkw-Zug transportieren kann, gemessen wird. Wenn also, was meistens der Fall ist, ein solcher Transportzug nicht voll ausgelastet ist, wie zum Beispiel im gewerblichen Transportverkehr, wo er in der Regel nur mit 70 bis 80% und im Werksverkehr mit noch weniger Prozent ausgelastet ist, so muß nach diesem Gesetzentwurf trotzdem die Abgabe in der Bemessung bezahlt werden, als ob der Lkw total beladen wäre. Das heißt also, daß sich eine effektive Belastung der Waren um wesentlich mehr als nur 25 Groschen pro transportierter Kilometertonne ergibt. Es wurde auch berechnet, und zwar zunächst von den Verfassern dieses Entwurfes, daß diese Belastung dem Bund 1 Milliarde Schilling zusätzliche Einnahmen bringen soll. Man sieht daraus, wie hoch die Überlegung bezüglich dieser neuen Steuerquelle angesetzt ist. Diese Berechnung beruht nicht etwa auf der gesamten transportierbaren Nutzlast, Sondern auf der bisher transportierten Warenlast. Das heißt also, man nimmt als Berechnungsbasis das an, was bisher transportiert wurde, so als ob die Besteuerung nur auf die transportierten Waren anzuwenden wäre, während die Steuer in Wirklichkeit auf die gesamte Nutzlastmöglichkeit, also auf alles, was transportiert werden könnte, angewendet werden soll, sich also eine tatsächliche Mehrbelastung von etwa 3 bis 5 Milliarden Schilling aus dieser Steuer ergeben müßte. Das hat der Autor dieses Gesetzesbeschlusses, Herr Dr. Geier, auch zugegeben. Meine Damen und Herren! Es ist außer Zweifel, daß eine solche Belastung gerade in dem Raum nördlich der Donau, der im Rahmen unserer Raumordnung eine ganz besondere Rolle spielt und wo wir uns ja mit allen Kräften bemühen, gerade dort unsere Förderungsmittel einzusetzen, um die Arbeitsplätze und Betriebe zu sichern, wirklich sehr schwere Folgen nach sich ziehen müßte. Ich habe Briefe von Unternehmungen und Betrieben, die eine Berechnung durchgeführt haben, was das für sie bedeuten würde. Sie weisen nach, daß die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte zum Teil dadurch gefährdet ist, daß sie auch die benötigten Vorprodukte mit solcher verteuerter Last transportieren müssen. Sie müssen also die Waren, die sie erzeugt haben, mit dieser Verteuerung zum Absatz bringen, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit wirklich gefährdet sein könnte. Wir haben gerade vor kurzem den Fall der Firma Eisert, Waidhofen an der Thaya und Heidenreichstein, gehabt. Wir sehen, wie kritisch, wie empfindlich die Lage unserer Betriebe in diesem Bereich ist. Meine Damen und Herren! Regionalpolitik, Raumordnungspolitik, kann in ihrer Zielsetzung nicht getrennt werden von allen Maßnahmen, die letztlich für den Erfolg dieser Politik wirksam sind. Ich würde es daher wirklich für richtig halten, wenn wir zu dieser Frage auch vom Standpunkt Niederösterreichs Stellung nehmen und uns klar gegen eine solche Belastung aussprechen, die gerade die benachteiligten Gebiete unseres Landes besonders in der Sicherung ihrer Arbeitsplätze treffen müßte. Ich erlaube mir daher, dem Hohen Landtag einen Resolutionsantrag vorzulegen (liest): ,,Resolutionsantragdes Abg. Manndorff zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977. Nach Pressemitteilungen, die auch durch Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers bestätigt wurden, beabsichtigt die Bundesregierung, eines Gesetzesbeschluß des Nationalrates über ein Beförderungssteuergesetz herbeizuführen. Dieses Gesetz soll bestimmen, daß die Beförderung von Gütern im Inland mit Kraftfahrzeugen und Anhängern mit 0,25 Schilling für jeden steuerpflichtigen Nutzlastkilometer belastet werden soll. Dabei soll als Berechnungsgrundlage die höchstzulässige Nutzlast gelten, gleich ob sie nur teilweise oder ganz ausgenützt wird. Da sowohl im gewerblichen Transportsektor, besonders aber im Bereich des Werksverkehrs die höchstzulässige Nutzlast in der Regel nur zu einem Teil ausgenützt wird, steigert sich die tatsächliche Belastung der transportieren Waren in wesentlich größerem Umfang, als es den 0,25 Schilling entspricht. Diese zusätzliche Belastung würde vor allem jene Betriebe treffen, die in größerem Maße auf LkwTransporte angewiesen sind. Dies trifft besonders für jene Gebiete Niederösterreichs zu, die schon jetzt mit besonders schweren wirtschaftlichen Problemen zu ringen haben, so vor allem den Raum nördlich der Donau. Beträchtlich erhöhte Transportkostenbelastungen müßten die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe erschweren. Es wäre daher eine solche Belastung eine Maßnahme, die der gezielten Förderungspolitik im Sinne einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Gebiet diametral entgegengesetzt ist. Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesminister für Finanzen dahin zu wirken, daß die angekündigte Belastung des Transportverkehrs mit Kraftfahrzeugen durch eine weitere Abgabe unterbleibt." Meine Damen und Herren! Es wird manchmal auch gesagt, man könnte dadurch den Verkehr von der Straße zur Bahn umleiten, was im Sinne einer entsprechenden Verteilung des Verkehrs sinnvoll wäre. Das ist für dieses Gebiet eine vollkommen unrealistische Überlegung, weil das Bahnnetz dazu gar nicht die Möglichkeiten bietet. Im westlichen Bereich Niederösterreichs fehlen überhaupt Eisenbahnbrücken über die Donau, die eine Verbindung nach Süden oder von Süden nach Norden mit der Eisenbahn ermöglichen. Die erste Eisenbahnbrücke ist bei Krems, dort aber angeschlossen an Hadersdorf und die nicht besonders leistungsfähige Strecke durch das Kamptal nach Norden, kommt also auch nicht in Betracht. Und das Netz um Wien herum ist ein eisenbahnmäßiger Flaschenhals, der die Transporte so verzögert, daß heute - das ergeben die Berechnungen in der Praxis - beispielsweise ein Gütertransport von Gmünd nach Liesing bis zu vier Tage dauert, während der gleiche Transport mit dem Lkw-Zug einen halben Tag beansprucht. Allein daraus können Sie ersehen, wie wenig sinnvoll eine solche Umleitung in diesem Falle ist. Wenn entgegengehalten wird, daß die ganze Maßnahme gegen die Osttransportflotten gerichtet ist, erwäge ich sehr ernsthaft die Frage, ob die Osttransportflotten diese Belastung auf Grund der ganzen staatlichen Interventionspolitik nicht vielleicht besser zu schlucken vermögen als unsere eigenen Betriebe. Für unseren Raum nördlich der Donau ist diese Frage völlig ohne Bedeutung. Die Betriebe nördlich der Donau werden von dieser Belastung auf jeden Fall in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stark behindert, ja es werden vielleicht sogar Arbeitsplätze in beträchtlichem Umfang gefährdet. Ich möchte daher auch die Kollegen von der sozialistischen Fraktion, vor allem jene Kollegen, die in diesem Gebiet ihre Wähler betreuen, ersuchen, diese Frage ganz ohne parteipolitische Schlagseite und Vorbehalte, rein raumordnungspolitisch und arbeitspolitisch zu durchdenken und zu prüfen, ob sie nicht in der Lage wären, diese Resolution mit uns gemeinsam zu beschließen. Meine Damen und Herren! Belastungen, Belastungen, Belastungen sind das große Thema, das uns heute in allen Bereichen unseres Landes und der Wirtschaft die größten Sorgen bereitet. Das Problem Umweltschutz ist eines davon. Die Betriebe müssen dazu beitragen, negative Auswirkungen der Tätigkeit, durch die die Arbeitsplätze gesichert werden, auf die Umwelt zu vermeiden. Aber das kostet Geld. Es wäre sicher richtig, daß man darauf hinarbeitet, über die Frage der Aufwendungen der Betriebe für den Umweltschutz ein internationales Abkommen zu finden, das in der ganzen Wettbewerbswelt gleiche Startbedingungen schafft. Aber davon sind wir noch weit entfernt. Daher muß irgendwie das Land, in dem sich der Betrieb befindet, helfen. Ich darf es also sehr begrüßen, daß das Land Niederosterreich dem Ziel, eine Zinsenzuschußaktion für Umweltschutzinvestitionen der Unternehmungen zu schaffen, positiv gegenübersteht. Wenn es auch 1977 noch nicht im Budget verankert werden kann, so ist vielleicht doch im Jahr 1978 damit zu beginnen. Ein weiteres aktuelles Thema, das ich hier noch kurz streifen möchte, ist das Problem der Nahversorgung. Wir haben dem unkontrollierten Emporwuchern von die Monopolisierung anstrebenden Großeinkaufszentren mit dem Raumordnungsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Wir werden zweifellos gut beraten sein, diese defensive Maßnahme mit aktiven Förderungsmaßnahmen für die Nahversorgungsunternehmungen des Handels und des Gewerbes zu ergänzen. Ich möchte die Aufmerksamkeit des Hohen Landtages nur auf ein aktuelles Thema, das momentan in einem gewissen Raum brennt, lenken, nämlich auf die Bestrebungen, eventuell sogar noch vor Inkrafttreten des Raumordnungsgesetzes ein neues Großeinkaufszentrum im Raum Traisen zu errichten. Die Sorgen, daß das etwa noch bevor das Raumordnungsgesetz die entsprechenden Sperrmaßnahmen bietet, einfach durch eine Genehmigung ermöglicht werden könnte, sind sehr groß, und ich würde auch diesbezüglich die Kollegen der sozialistischen Fraktion ersuchen, soweit es erforderlich ist, auf die ihnen nahestehenden Funktionäre der Gemeinden Traisen einzuwirken, daß man für dieses Großeinkaufszentrum auch die Bestimmungen des neuen Raumordnungsgesetzes voll anwenden Iäßt und nicht, was ich als Möglichkeit gehört habe, noch vorher ein fait accompli setzt. Sollte diese Befürchtung und meine Information über eine große Besorgnis unbegründet sein, würde ich mich darüber freuen. Meine Damen und Herren! Ein Punkt, der bei den Gemeinden eine Rolle spielt und der für künftige Raumordnungspolitik von großer Bedeutung sein wird, ein längerfristig anzufassendes Problem, ist der Finanzausgleich. Die heutige Methode, mit der der Finanzausgleich erstellt wird, widerspricht der grundsätzlichen Methode der Raumordnungspolitik insoferne, als die Finanzausgleichsverhandlungen im großen und ganzen nicht auf die Entwicklung des gesamten Raumes mit der entsprechenden Verteilung der Funktionen und Aufgaben der Gebietskörperschaften gezielt sind, sondern im wesentlichen doch das Ergebnis des Versuches aller Beteiligten sind, für sich selbst das Größtmögliche an Vorteilen- herauszuholen, auf Grund des jetzigen Systems eine durchaus verständliche, aber für die Raumordnungsentwicklung nicht befriedigende Vorgangsweise. Ich weiß, daß dies ein Problem ist, das man nicht von heute auf morgen lösen kann, möchte aber im Zusammenhang mit künftigen Aufgabenstellungen dennoch die Meinung ausdrücken, daß es anzustreben wäre, bei künftigen Verhandlungen, Beratungen und Planungen für den Finanzausgleich systematisch doch auch andere Kriterien ins Auge zu fassen, die heute nur in geringem Maße oder oft gar nicht berücksichtigt werden. Ich möchte solche anführen: die Einwohnerzahl im Zusammenhang mit der Größe des Gemeindegebietes und mit der Oberflächengestaltung der Gemeinde; wir gehen nämlich davon aus, daß eine Gemeinde, die hügelig ist, bergiges Gelände hat, unter Umständen ganz andere Aufwendungen für die Infrastruktur hat als eine Flachlandgemeinde. Die Siedlungsstruktur, die Streusiedlungsfrage, die Verteilung auf mehrere Orte oder Konzentration auf ein geschlossenes Siedlungsgebiet, der Anteil an Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sind nur einige Gedanken, die ich anführe, um zu zeigen, wohin diese Überlegungen gehen. Meine Bitte ist nur, daß wir uns bei den künftigen Beratungen über den Finanzausgleich bemühen, auch diese vielen Gesichtspunkte mit ins Auge zu fassen. Nicht zuletzt auch die Rechtsbereinigung - ein Problem der Gemeinden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben. Viele Gesetzesbestimmungen, die heute von den Gemeinden angewendet werden müssen, finden sich in oft unübersichtlicher VerStreuung in verschiedenen Gesetzesmaterien und Gesetzeswerken, und ich möchte vor allem unser Ziel noch einmal postulieren, daß wir im Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Niederösterreichischen Bauordnung und dem Ortsbildgesetz im Zusammenhang mit den beschlossenen Gesetzen, Raumordnungsgesetz und Naturschutzgesetz, anstreben müssen, hier ein geschlossenes Gesetzessystem zu schaffen, das auf diesem Gebiet klare, aufeinander abgestimmte Regelungen sicherstellt. Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch einmal auf die große Sorge der Arbeitsplatzsicherung zu sprechen kommen, die uns regionalpolitisch belastet, vor allem in jenen Gebieten, die schlechtere Startbedingungen haben. Ich glaube, wir können diese Sorge nicht ernst genug nehmen. Daß wir heute eigentlich in allen Bereichen Österreichs mit einer beträchtlichen Arbeitslosigkeit nicht konfrontiert sind, ist von ganzem Herzen zu begrüßen. Wir dürfen aber nicht aus dem Auge verlieren, daß uns die Entwicklung, der wir uns gegenübersehen, keineswegs die Garantie gibt, daß das so bleibt. Wir dürfen nicht übersehen, daß wir in den letzten Jahren gewisse Reserven ausgeschöpft haben, wie den Abbau der Gastarbeiter, die Überführung von in der gewerblichen Produktion nicht mehr unterkommenden Menschen in gewisse Bereiche des öffentlichen Dienstes, staatspolitisch zum Teil sogar mit Nutzen versehen. Ich denke an das Bundesheer, das seinen Bedarf an Offizieren und Unteroffizieren dadurch besser füllen konnte, und wir haben teilweise Arbeitsplätze erhalten, indem wir sie gesichert haben, obgleich die dort Beschäftigten nicht die Möglichkeit haben, ihre Kräfte für die Produktion von Waren voll einzusetzen, weil für diese Produktion einfach der Absatz fehlt. Wir wissen nicht, wie lange wir das aufrechterhalten können, wenn sich die Dinge so weiterentwickeln wie jetzt, und wir sollten uns ernstere Gedanken darüber machen, welche Stoßrichtungen wirtschaftspolitisch erforderlich sind, um diese Gefahren rechtzeitig abzufangen. Ich möchte hinzufügen, daß wir - der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat es heute in seiner Einbegleitungsrede erwähnt - auf Grund des Heranwachsens der geburtenstarken Jahrgänge in den Jahre 1980-1985 wesentlich mehr Arbeitsplätze benötigen werden, als wir heute brauchen: in Niederösterreich um etwa 30.000 bis 40.000 mehr, in ganz Österreich geht die Schätzung auf einen Mehrbedarf von 150.000 bis 200.000. Das, meine Damen und Herren, wird vorausschauend und längerfristig auch überlegt werden müssen. Es gibt letztlich keine andere Methode, eine Lösung vorbereitend zu erarbeiten, als sich zu fragen, auf welchem Wege kann man in unserem Lande zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, an denen Waren hergestellt werden, die man verkaufen kann. Es nützt uns nichts, wenn man Menschen, die nicht mehr produktiv tätig sein können, immer nur in Bereiche schiebt, wo sie zwar nicht in vollem Umfang produktiv, aber doch beschäftigt werden können. Wir brauchen Arbeitsplätze, die Werte schaffen, die wir im In- und Ausland verkaufen können. Das Hindernis liegt vor allem darin, daß wir auf der Produktion zu große Belastungen haben, die in vielen Bereichen eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung unmöglich machen. Wir könnten heute in Österreich auf manchen Gebieten der Maschinenproduktion und in anderen Bereichen wesentlich mehr produzieren und auch im Inland verkaufen, wenn nicht die eigene Produktion viel teurer wäre als die des Auslandes und daher der Preis der im Inland erzeugten Waren dem der im Ausland erzeugten nicht standzuhalten vermag. Es gibt daher, meine Damen und Herren, letztlich nur eine einzige große Zielsetzung: Wir müssen versuchen, in einem längerfristigen Konzept das zu erreichen, was heute vielleicht als Utopie erscheinen mag, aber längerfristiges Ausbaukonzept unserer Volkswirtschaft, das die Möglichkeit schafft, wettbewerbsfähig zu produzieren und zu verkaufen. Meine Damen und Herren! Ich möchte in dem Zusammenhang nur ganz kurz sagen, ich glaube, wir werden auf dem Wege, daß wir alles, was im Staate wirtschaftlich erforderlich ist, immer nur durch Schuldenmachen bewältigen, auf die Dauer nicht durchkommen. Bitte, bedenken Sie, daß wir den Schuldenzuwachs des Bundes allein in den Jahren 1976 und 1977 in einer Weise erweitern, daß dieser rund ein Drittel der gesamten Ausgaben des Bundesbudgets 1977 ausmacht und daß wir, wenn wir diese Entwicklung fortsetzten, die Finanzschuld des Bundes von 167 Milliarden Schilling im heurigen Jahr auf 234 Milliarden Schilling im Jahre 1979 steigern würden. Auf die Dauer ist das nicht zu verkraften. Wir müssen eine Umkehr finden, indem wir die Aufwendungen, die wir brauchen, wieder aus der österreichischen Produktion, aus der produktiven Gestaltung der Arbeitsplätze decken. Meine Damen und Herren! Wenn die Entwicklung der gewaltigen Belastungssteigerung, die doch genau das Gegenteil von dem bewirkt, was wir brauchen, immer größere Dimensionen annimmt, und auf der anderen Seite der Schuldenzuwachs eine immer bedenklichere Belastung unseres zukünftigen Budgets mit Schulden und Zinsendiensten bedeutet, kann ich wirklich nicht sagen, daß wir bei Fortsetzung dieser Entwicklung auch regional und raumordnungspolitisch der Zukunft mit großer Beruhigung und Gelassenheit entgegensehen können. Der Bund muß hier - ich möchte nicht im Detail auf diese Probleme eingehen - ein Umdenken in seiner eigenen Politik, von der Ausgabenpolitik als Mittelpunkt bis zur Förderung der Produktion, neuer Produktionsmöglichkeiten, neuer Arbeitsplätze und eines längerfristigen, ich wiederhole es noch einmal, eines längerfristigen Belastungssenkungskonzeptes Platz greifen lassen. Meine Damen und Herren! Ich möchte daher ganz am Ende, weil Herr Kollege Brezovszky den Bund so sehr als Vorbild für uns hingestellt hat, betonen, ich bin, wenn unser Landesfinanzreferent hier nur als Nutznießer der Bundespolitik hingestellt wird und die Bundespolitik förmlich Vorbildfunktion hat, nicht der Meinung, daß derjenige, bei dem die Kassa stimmt, ausgerechnet den zum Vorbild nehmen soll, bei dem sie nicht stimmt. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Abg. Zimper. Abg. ZIMPER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, daß ich aus Anlaß der Debatte über das Kapitel 0 über den schon mehrfach strapazierten Begriff und vor allem budgetär aufgestockten Posten für Information. Öffentlichkeitsarbeit, Presseförderung, wie immer Sie das nennen wollen, doch etwas sage. Vorher zu diesem Punkt nur einen Satz: Die Aussagen des sozialistischen Klubobmannes, Dr. Brezovszky, heute während der Generaldebatte verdienen es ja in vielen Bereichen, objektiviert zu werden. Ich darf in dem Zusammenhang eines herausgreifen und es objektivieren, Herr Dr. Brezovszky. Sie haben die Summe von 15 Millionen Schilling für die Presseförderung oder Öffentlichkeitsarbeit in Niederösterreich kritisiert. Um diese Zahl zu objektivieren, darf ich Sie nur daran erinnern, daß die Regierung Kreisky im Jahr allein für Buffets 30 Millionen Schilling ausgibt. Um überhaupt darzustellen, meine Damen und Herren, daß hier viele Fehlinterpretationen geschehen sind, muß ich auf Pressemeldungen zurückgreifen, die allerdings in sozialistischen Organen erschienen sind und von denen ich deshalb auch annehme, daß sie zumindest die Aussagen führender sozialistischer Funktionäre richtig wiedergeben. So muß ich sagen, was hier an Äußerungen zur Presseförderung in Niederösterreich getätigt wurde, Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, man hat Ihnen das in den Mund gelegt, . . . (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Zitieren Sie die Zeitung bitte!) Ich kann es Ihnen auswendig sagen. (Abg. Romeder: Wir sind nicht in der Schule!) Ich zitiere (Heiterkeit.) Herr Landeshauptmannstellvertreter. (Landeshauptmannstellsertreter Czettel: Das ist ein Gebot der Fairneß!) Nein, aber gar nicht, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich glaube gar nicht, daß Sie diese Aussage in Abrede stellen, lassen Sie mich das einmal sagen. Vielleicht stellen Sie es gar nicht in Abrede. Ihre Zeitungen haben darüber geschrieben. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Sie können mich nicht zitieren, auch die Arbeiter-Zeitung können Sie nicht zitieren! - Heiterkeit.) Da Sie den Vorschlag gemacht haben, Herr Landeshauptmann, stellen wir es einmal fest, ich bin überzeugt davon, Sie bekennen sich dazu. Tun Sie mir nicht vorhalten, daß ich den Zeitungsartikel nicht bei mir habe. Ich habe gar nicht angenommen, (Ruf von Landeshauptmannstellvertreter Czettel.) Lassen Sie mich doch ausreden, ich habe gar nicht angenommen, daß Sie das in Abrede stellen. Es ist ja gar nicht so schlimm, wenn ich Sie zitiere. Es gibt ja Aussprüche von Ihnen, die durchaus zitierfähig sind. Ja, das sollen Sie nicht von vornherein in Abrede stellen, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich glaube auch gar nicht, daß Sie es in Abrede stellen wollen. Laut diesem Artikel haben Sie, auch ohne daß ich diesen jetzt hier habe, gesagt, Sie würden sich vorstellen, daß die Presseförderung im Lande Niederösterreich sinngemäß genauso gehandhabt wird wie im Bund, (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das habe ich nirgends gesagt!) ohne jede Auflage. Ich werde Ihnen das gerne beweisen, das war aus Anlaß einer Pressekonferenz. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Ihr Konzept ist es, daß ich das, was Sie zitieren, heute ablehnen werde. Den Gefallen tue ich Ihnen nicht!) Einverstanden. Ich wundere mich nur - ich habe wirklich nicht angenommen, daß Sie sich mit der Presseförderung, wie sie vom Bund gemacht wird, nicht identifizieren -, daß Sie damit partout nichts zu tun haben wollen und daß Sie das Beispiel überhaupt nicht übernehmen wollen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Sie sind so fiktiv heute!) Ich werde es Ihnen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, gerne morgen bringen. Wir haben ja jetzt noch ein paar Tage Gelegenheit, miteinander zu diskutieren, und da bringe ich Ihnen das gerne. Tatsache ist - ich sage es also doch noch einmal, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß Ihre Partei die Presseförderung des Bundes als Modellfall für Niederösterreich übernehmen wollte. Soweit die Aussagen in Ihren Zeitungen. (Abg.Dr. Brezovszky: Lesen Sie es vor, wenn Sie es haben!) Es ist ja leicht gesagt, dort sind keine Auslagen, der Bund gibt das her, und da wird weiters nichts darüber geredet. Ich wollte Ihnen nur in aller Klarheit sagen, daß das einfach nicht möglich ist, aber es ist ja heute wieder angeklungen. (Zwischenrufe. - Unruhe im Hause. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Ich wundere mich - ich habe jetzt ständig von der Bundespolitik geredet -, daß Sie, wenn man Sie in sachlichen Dingen jetzt wirklich festnageln will, auf einmal von den Detaillösungen des Bundes nichts wissen wollen. Ich habe, Herr Landeshauptmannstellvertreter, für die Profilierungsneurosen Ihrer Partei in Niederösterreich durchaus Verständnis. Sie wissen ja, durch Indiskretionen sind die IFESUmfrageergebnisse auch uns bekannt geworden. Sie sind in den Zeitungen gestanden, Herr Dr. Brezovszky, und wenn man also nur ein bisserl in Umfrageergebnissen zu lesen weiß, dann hat man schon erkannt, daß Sie nämlich gar nicht von Bundespolitik reden, weil man Ihnen in den Umfragen fehlende landespolitische Effizienz in breiten Kreisen Niederösterreichs nachgesagt hat. Aber das nur nebenbei. Ich darf jedenfalls namens meiner Fraktion festhalten - zumindest das können Sie heute nicht in Abrede stellen, wenn wir schon von der Presseförderung reden -, daß der Herr Dr. Brezovszky hier sehr kritisch gesagt hat, wir werden sehen, was da noch kommt, wie es werden wird und so weiter. Ja, das ist nur eine Bestätigung dafür, daß ich mit meiner Interpretation Ihrer Umfrageergebnisse durchaus recht gehabt habe. Aber, wie gesagt, es ist Ihnen unangenehm genug. Es ist ja über Ihre IFES-Ergebnisse nichts drinnen gestanden (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Sie haben ja etwas gegen mich!) Gar nichts, Herr Landeshauptmannstellvertreter. (Heiterkeit.) Ich habe gegen Sie gar nichts, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Die niederösterreichische Bevölkerung ist gegen Ihre Politik. Ich habe gegen Sie persönlich überhaupt nichts, wirklich nicht. Nein, das dürfen Sie mir nicht unterstellen. Das wäre ja fast am Rande der Fairneß. Also persönlich können Sie mir da wirklich gar nichts nachsagen, aber Sie müssen sich gefallen lassen, daß ich Sie als sozialistischen Parteiobmann zumindest so interpretiere, wie es die Mehrheit der niederösterreichischen Bevölkerung tut, nicht wahr? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Dabei habe ich gar nicht das Budget gemacht!) Um zum Budget zu kommen. Zum Unterschied von Dr. Brezovzsky - dieser hat das ja allzu kritisch anklingen lassen - freue ich mich namens meiner Fraktion, auch namens der gesamten interessierten Öffentlichkeit in Niederösterreich über die Aufstockung der Presseförderungs- und Informationsmittel von 5 auf 15 Millionen Schilling. (Abg. Dr. Brezovszky: Für welche Zeitung schreiben Sie denn?) Egal, welche Zeitung das immer ge wesen sein soll oder sein wird, Herr Dr. Brezovszky : Niederösterreich steht in allen Zeitungen - und das tut uns immer sehr leid - im Schatten der Bundespolitik und auch der Kommunalpolitik Wiens. Ich muß sagen, in Zeiten wie diesen können wir mit Wien gar nicht mithalten. Einen Bauring-Prozeß haben wir ja Gott sei Dank nicht zu bieten, aber diese Publizität überlassen wir Ihnen ja ohnehin gerne neidlos. Tatsache ist, daß wir alle miteinander als politisch interessierte Niederösterreicher wirklich darunter leiden, daß die Landespolitik in Niederösterreich in allen Medien mit den Ereignissen der Bundespolitik und der Kommunalpolitik Wiens immer stark konkurrieren muß. Es ist nicht zuletzt auch eine Frage der in diesem Land ein bißchen mangeln- den Information, daß wir uns gemeinsam auch über das etwas mangelnde Landesbewußtsein in Niederösterreich beschweren. Ich sehe in der Presseförderung - und das ist eigentlich der Hauptgrund für die klar und deutlich erkennbare Aufstockung dieses Budgetrahmens - fast einen doppelten Sinn: um es den Medien, die jetzt ein bisserl zu wenig in Niederösterreich berichten, leichter zu machen, einerseits über Niederösterreich zu berichten, um es ihnen aber auch im Zeitalter einer enormen Konkurrenz leichter zu machen, auf diesem Sektor gegen die Bestrebungen der Konzentration wirksam ankämpfen zu können. Ich habe schon das letzte Mal aus Anlaß der Beschlußfassung über eine Landeshaftung für einen niederösterreichischen Verlag gesagt, daß Konzentration auf dem Preissektor eine Einengung der Meinungsvielfalt bedeuten würde und daß es sehr positiv zu qualifizieren wäre, wenn man die Information über das Landesgeschehen verstärken könnte. Wenn in Gesprächen - ich bin jetzt vorsichtig genug, nicht genau zu zitieren – so gemeint wird, na ja, was geschieht denn damit und wie wird das jetzt administriert, dann kann ich von meinem Standpunkt nur sagen, natürlich ist die Administration eine Frage der Vollziehung. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Darüber wird hoffentlich geredet werden!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, selbstverständlich! Wir stehen - da können Sie uns beim Wort nehmen - auch in dieser Frage auf dem Boden der Landesverfassung und auf dem Boden der Geschäftsordnung der Landesregierung. Wenn Sie damit andeuten wollen, daß Sie hier - ich möchte es gar nicht so sagen - politische Aufteilungen meinen, dann, glaube ich, würden Sie den tieferen Sinn einer Presseförderung zumindest mißverstehen, sagen wir das ganz vorsichtig. Diese Dinge müssen sich allein verteilen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, oder einfach selber finanzieren. Ich freue mich also über die Aufstockungen im Interesse der Presse und im Interesse einer an der Politik interessierten Öffentlichkeit. Wenn Sie imstande sind, Herr Landeshauptmannstellvertreter, mir vorzuhalten, (Unruhe bei der SPÖ. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) daß ich mich zur Landesverfassung und zur Geschäftsordnung der Landesregierung bekenne, bitte schön, dann bleibt Ihnen das unbenommen. Ich wiederhole das. Ich persönlich, und ich glaube, ich kann namens meiner Fraktion sagen, wir alle stehen auf dem Boden der Landesverfassung und bekennen uns auch zur Geschäftsordnung der Landesregierung. Das nur als meinen Beitrag dazu. Ich stelle fest, die Aufstockung von 5 auf 15 Millionen Schilling ist groß, aber wir sind in Niederösterreich eigentlich noch immer bescheiden gegenüber anderen Gebietskörperschaften. Nur eine Zahl. Wien hat im nächsten Budget 60 Millionen Schilling dafür vorgesehen und beschäftigt allein in seiner Presseabteilung 45 journalistische Mitarbeiter. Niederösterreich gibt heuer erstmals 15 Millionen Schilling aus und hat lediglich fünf journalistische Mitarbeiter. Um das Thema noch einmal zu objektivieren: Allein die Aktion „Ja zu Wien", meine Damen und Herren, kostete dem Wiener Steuerzahler 5 Millionen Schilling, und wenn Sie argwöhnen, daß mit den niederösterreichischen Mitteln irgend etwas passieren könnte, was Ihnen nicht paßt, so kann ich gerade in bezug auf die Erfahrungswerte, die wir von der Bundeshauptstadt Wien haben, nur sagen: Wie der Schelm ist, so denkt er. (Beifall bei der ÖVP.) Denn mit den 5 Millionen Schilling, meine Damen und Herren, für ,,Ja zu Wien" haben Sie letztlich, wenn man das ganz klar qualifiziert, nichts anderes getan, als einen Parteislogan in die breite Öffentlichkeit gebracht. Sie haben sich nicht gescheut, zum selben Zeitpunkt, wo die diesbezüglichen Plakate der Stadt Wien angebracht waren, einen Landesparteitag abzuhalten, der unter demselben Parteitagsmotto gestanden ist. Sofort haben Sie sich mit dem Parteitagsmotto der SPÖ an die Plakate ,,Ja zu Wien" angehängt. Sie haben sich durchaus nicht gescheut, mit 5 Millionen Schilling ein Parteitagsmotto zu publizieren. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang eines versprechen: Diesen Mißbrauch der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit wird es in Niederösterreich nicht geben. Es ist gar nicht notwendig, nebenbei bemerkt, nur die Stadt Wien hier als Beispiel anzuführen. Wir haben in Niederösterreich und in den niederösterreichischen Gebietskörperschaften Entwicklungen, vor allem dort, wo Sozialisten stark mehrheitlich regieren, aus denen hervorgeht, daß sie zu solchen Ausgaben durchaus eine tiefe Beziehung haben. Ich darf Ihnen aus dem Budget der Stadt Wr. Neustadt, die im nächsten Jahr dafür 3 Millionen Schilling bereitstellt, zitieren. .Jetzt rechnen wir diese Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung der Stadt Wiener Neustadt und dann rechnen wir das auf den Kopf der Bevölkerung Niederösterreichs um. Niederösterreich würde dann pro Kopf der Bevölkerung dafür 12,50 Schilling ausgeben, das sozialistische Wien 35,30 Schilling und das sozialistische Wiener Neustadt 75 Schilling. Ich will - ich habe es bereits gesagt – das gar nicht als Angriff verstanden wissen. Das ist eine Frage der Qualifikation. Die sozialistische Mehrheit hat dort eben eine starke Beziehung zu einer Öffentlichkeitsarbeit. Ich will nur objektivieren, weil es der sozialistische Klubobmann heute hier war, der die 15 Millionen Schilling für Niederösterreich sehr kritisch in den Raum gestellt hat. Lassen Sie mich aber in dem Zusammenhang auch etwas anderes sagen. Wenn wir schon immer wieder von der Presseförderung und den Medien allgemein reden, dann dürften wir bei einer solchen Diskussion nicht auf die Tatsache vergessen, daß in Niederösterreich auch das Landesstudio des ORF sehr stark publizistisch wirkt. Ich hoffe, Ihre Zustimmung zumindest hier zu erhalten, wenn ich sage, dieses Landesstudio informiert objektiv und informativ und berichtet vor allem, wie ich meine, sehr umfassend über das politische und auch kulturelle Geschehen in diesem Land. Man kann - gestatten Sie mir, daß ich das nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als ehemaliger Kollege tue - allen Mitarbeitern dieses Studios nicht nur danken, sondern auch gratulieren, daß sie in einer Betriebsatmosphäre, die immer stärker vom Geist einer Ministerialbürokratie geprägt ist, noch so viel Kreativität aufbringen. Darunter leiden heute übereinstimmend alle Mitarbeiter des ORF. Ich möchte aber jetzt durchaus keine Rundfunkdebatte führen, denn nach den letzten Meinungsumfragen über die Qualifikation der Fernsehprogramme in den letzten Jahren gibt es ja auch schon große Teile der Sozialistischen Partei, die über die Wahl des Herrn Kreisky und des Herrn Broda, den Herrn Sektionsrat Oberhammer dort auf den Schleudersitz zu setzen, längst nicht mehr ganz glücklich sind. Wie sehr aber in einer doch etwas links eingefärbten Ministerialbürokratie der Geist des gewaltsam reformierten Rundfunkgesetzes da oder auch dort - ja, ich sage es pervergieren kann - es ist wirklich so -, beweist ja auch die jüngste Personalentscheidung. In dem Gesetz steht eindeutig, klar und unmißverständlich, daß Intendanten der Landesstudios, der Generalintendant und die Hauptabteilungsleiter nicht nur nicht politisch aktiv tätig sein dürfen, sondern daß sie das auch fünf Jahre vor ihrer Bestellung nicht mehr sein durften. Aber eine der zentralsten Funktionen im ORF, die Koordinierungsstelle, bekleidet der Mann, der in der Zwischenzeit von den Medien als der ,,Herr Unterhammer" gehandelt wird, der also wirklich die eigentliche Zentralgewalt über all diese objektiv sein müssenden Leute hat, und dieser wird in Kürze sozialistischer Gemeinderat der Stadt Wien. So schaut es also mit der Objektivität des ORF und seiner Geschäftsführung aus. Ich habe gesagt, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß er dort die zentrale Koordinierungsfunktion wahrnimmt und daß man halt durchaus einmal Dinge machen kann, die jedenfalls dem Geist des Gesetzgebers und dem Geist des Gesetzes nicht entsprechen. Schauen Sie, ich habe ja gar nicht verlangt, daß diese Leute keine politische Meinung haben dürfen, aber im Gesetz steht ausdrücklich, daß sie kein Mandat und keine politische Funktion haben durften, 5 Jahre, bevor sie in die Funktion gewählt werden. Diese Koordinierungsstelle ist halt nicht im Gesetz angeführt, weil sie seinerzeit gar nicht vorgesehen war, aber ihr Leiter übt die Zentralgewalt im ORF aus und ist jetzt sozialistischer Gemeinderat. Ich gebe ja durchaus zu, daß das formaljuristisch in Ordnung ist, behaupte aber, daß es absolut dem Geist des Rundfunkgesetzes widerspricht und keinesfalls im Interesse jener 832.000 Österreicher gelegen ist, die sich seinerzeit für einen objektiven Rundfunk und für eine Reform dieses Rundfunks ausgesprochen haben. (Beifall bei der ÖVP.) Mir geht es aber heute vielmehr um die Funktion des Landestudios Niederösterreich, und ich darf namens meiner Fraktion durchaus auch ein Bekenntnis zum regionalen Fernsehen abgeben. Ich tue das umso lieber, weil ich dazu einen aktuellen Anlaß habe. Ich glaube, daß es in der niederösterreichischen Öffentlichkeit vielleicht noch gar nicht so bekannt sein dürfte und man hat dafür dem Landesintendanten, dem Herrn Marboe, wahrscheinlich in erster Linie zu danken, daß es ihm, ich glaube, erst in der Vorwoche, gelungen ist, in einer Konferenz aller Landesintendanten Österreichs gemeinsam mit der gesamten Geschäftsführung des ORF zu erreichen, daß das Niederösterreichische Landesstudio, zeitlich abgegrenzt, eine eigene technische Abwicklung zur Herstellung von Fernsehfilmen am Küniglberg bekommt und ab dem Jahre 1979/80 auch ein eigener Fernsehkanal für das regionale Fernsehen in Österreich zur Verfügung gestellt wird. Das ist grundsätzlich positiv, und ich darf mich, wie gesagt, in dem Zusammenhang zu dieser Entwicklung, zur verstärkten Regionalisierung des Fernsehens, auch namens meiner Fraktion bekennen. Man muß aber, meine Damen und Herren, den Landesstudios - das ist ja, glaube ich, eine Entwicklung, von der nicht nur Niederösterreich betroffen ist - auch finanziell, personell und technisch jene Voraussetzungen geben, die es ihnen ermöglichen, die großen Chancen, die hier in zwei, drei Jahren auf uns zukommen, optimal zu nützen. Regionalfernsehen, meine Damen und Herren, - das darf uns wirklich nicht passieren - darf kein Billigfernsehen werden. Das darf nicht zu sehr provinzialisiert werden. Da darf es keine argen Qualitätsunterschiede geben, sondern das regionale Fernsehen wird in einigen Jahren dem Programmvergleich mit dem überregionalen Fernsehen auch qualitativ standhalten müssen. Deshalb sind schon jetzt in den Landesstudios die Weichen zu stellen, um finanziell, personell und technisch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Leute dann ihre Aufgaben auch ordnungsgemäß und optimal bewältigen können. Die Geschäftsführung des ORF darf nicht die Hoffnung auf mehr regionale Berichte wecken, und sie dürfte gleichzeitig auch nicht versäumen, die Landesstudios durch Umschichtungen wirklich geschäftstüchtig zu machen, umso mehr als eine Umfrage ergeben hat, daß ungeheuer großes Interesse an mehr Berichten aus den Ländern besteht, und zwar an Berichten sowohl politisch als auch kulturell. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen aus diesem Grunde und weil ich die Materie und die Entwicklung in diesem Medienbereich doch für sehr wesentlich halte, einen Resolutionsantrag vorlege (liest): ,,Resolutionsantrag des Abg. Zimper zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977, Landtagszahl 300. Die Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtages nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, daß die gemeinsame Konferenz der ORF-Landesintendanten mit der ORF-Geschäftsführung beschlossen hat, für das Landesstudio Niederösterreich im ORF-Zentrum am Küniglberg eine eigene technische Abwicklung für die Herstellung von TV-Filmen einzurichten und dem ORF-Landesstudio Niederösterreich ab den Jahren 1979180 einen eigenen Sendekanal für das regionale Fernsehen zu überlassen. Gleichzeitig wird die Landesregierung aufgefordert, bei der Geschäftsführung des ORF dahingehend zu wirken, daß das Landesstudio Niederösterreich bis zu diesem Zeitpunkt finanziell, personell und technisch so ausgestattet wird, daß künftighin das regionale Fernsehen einen Programmvergleich mit dem überregionalen Fernsehen auch qualitativ standhalten kann." Ich darf Sie bitten und einladen, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Ich erhoffe mir davon auch eine Rückenstärkung in der Verhandlungsposition sowie der niederösterreichischen Freunde im Bereich aller Landesintendanten und auch in der täglichen internen Diskussion im ORF. Zusammenfassend darf ich sagen, die Volkspartei bekennt sich auch im Lande Niederösterreich zur Presseförderung, für uns zugleich ein Mittel, um der Informationspflicht des Landes in Hinkunft besser gerecht zu werden. Ich würde glauben, wir bekennen uns, was die Administration betrifft, grundsätzlich zu den Bestimmungen der Landesverfassung und zu den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Landesregierung. Die regionale Berichterstattung ist auch im Sinne eines besseren Landesverständnisses und letztlich, wenn Sie wollen, auch im Sinne der Forcierung eines besseren Landesbewußtseins zu verstehen. In diesem Sinne und mit dieser Zielabsicht wurde diese Budgetansatzpost gewaltig erhöht, und ich darf wirklich die Hoffnung aussprechen, daß das ein Beitrag ist für ein besseres informiertes und damit auch ein lebendigeres, demokratisches Leben in Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Als nächster Redner gelangt der Abg. Präsident Binder zu Wort. Abg. Präsident BINDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist zur Übung geworden, daß in der Gruppe 0 im Rahmen der Budgetdebatte, über die Gemeinden und deren Probleme gesprochen wird. Präsident Reiter hat in seinen Ausführungen bereits sehr wesentliche Punkte behandelt. Sicherlich gibt es auch während des laufenden Jahres immer wieder Gelegenheit, über kommunale Angelegenheiten zu reden. Die Budgetdebatte gibt uns aber die Möglichkeit, den gesamten Fragenkomplex der Gemeindeangelegenheiten zu besprechen, was sonst nur im Einzelfall möglich ist. Zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bestehen von der Gesetzgebung her enge Beziehungen, wobei der Bund für die Grundsatzgesetzgebung und die Länder für die Ausführungsgesetze zuständig sind. Darüber hinaus bestehen Beziehungen in finanzieller Hinsicht, wobei der von den drei Gebietskörperschaften ausgehandelte und paktierte Finanzausgleich, der dann alle sechs Jahre vom Parlament mit dem sogenannten Finanzausgleichsgesetz beschlossen wird, eine wichtige und wesentliche Rolle spielt. So wissen wir, daß der neue Finanzausgleich mit 1. 1. 1979 wirksam werden soll und daß mit den Verhandlungen darüber bereits im Frühjahr 1977 begonnen wird. Die Ländervertreter haben bereits einen Forderungskatalog erstellt, und der Österreichische Gemeindebund sowie der Österreichische Städtebund beschäftigen sich bereits sehr intensiv mit dieser Materie, um gegebenenfalls mit entsprechenden Vorschlägen in die Verhandlungen gehen zu können. Es wäre vermessen von mir, schon heute Aussagen zu machen, die den Finanzausgleichsverhandlungen vorgreifen. Auch der Herr Präsident Reiter hat es unterlassen, entsprechende Aussagen zu machen. Feststeht, daß die kommenden Verhandlungen überaus schwierig sein werden. Das ist verständlich, wenn man weiß, daß das bisherige System des Finanzausgleiches den heutigen Anforderungen nur sehr bedingt entspricht. Es müssen daher neue Wege und ein neues System gefunden werden, damit der neue Finanzausgleich soweit als möglich den Notwendigkeiten und Erfordernissen der Gebietskörperschaften, des Bundes, der Länder und der Gemeinden, entspricht. Über Ersuchen des Österreichischen Gemeindebundes wurde vor längerer Zeit vom Bundesministerium für Finanzen eine Kommission eingesetzt, die auf wissenschaftlicher Basis und im Zusammenwirken mit dem Partner des Finanzausgleiches eine Grundlagenforschung betrieb, deren Ergebnis im Frühjahr 1977 vorliegen wird. Wir wissen aber auch schon heute, daß dieses Ergebnis für die Beratungen zwar eine wichtige Hilfe sein wird, eine Aussage darüber, wie der neue Finanzausgleich aber von der Grundlage her aussehen soll, wird auch von diesem Forschungsergebnis nicht zu erwarten sein. Die Entscheidungen werden daher nach wie vor den politischen Gremien und damit den Verhandlungspartnern vorbehalten bleiben. Bei der Beurteilung der Frage, in welchem Ausmaß die Gemeinden im neuen Finanzausgleich berücksichtigt werden, muß die Aufgabenstellung der Gebietskörperschaften berücksichtigt werden, wobei den Gemeinden meiner Ansicht nach eine primäre Stellung zukommt, ja zukommen muß, und zwar deshalb, weil die Gemeinden im echten Naheverhältnis zur Bevölkerung stehen und, wenn Sie wollen, an vorderster Front aller Gebietskörperschaften. Aus den Verwaltungsgemeinden von ehedem wurden Leistungsgemeinden mit gewaltigen Aufgaben. Angefangen von der Errichtung von Kindergärten mit ihrer Erhaltung, dem Sachaufwand, - wir sprechen vom Nulltarif in Niederösterreich - kostet alles Geld. Wir wissen, daß die Kinderzahl in den Kindergärten künftig zuerst auf 35, dann auf 30 herabgesetzt werden soll. Als Gemeindevertreter begrüßen wir das im Interesse der Kinder und auch hinsichtlich der vorschulischen Erziehung. Diese Maßnahme wird sicherlich dadurch erleichtert - was uns nicht recht ist, das muß ich hinzufügen -, daß wir einen enormen Geburtenrückgang haben, aber die Zubauten, die notwendig sind, werden sicherlich vom Rückgang der Geburten wesentlich beeinflußt, und damit werden die Gemeinden wieder finanziell nicht so stark strapaziert. Neben den Kindergärten haben aber die Gemeinden enorme Aufgaben mit der Errichtung von neuen Schulen, vor allem Hauptschulen und so weiter, übernommen. Wir wissen auch, daß gestern, also am 5. Dezember dieses Jahres, das 790. Schulbauvorhaben in Niederösterreich seiner Bestimmung übergeben wurde. Von diesen 790 Schulbauvorhaben sind bereits mehr als 300 Kindergärten. Das ist eine einmalige und großartige Leistung, die die Gemeinden Niederösterreichs sicherlich mit Unterstützung des Landes, mit dem Landesschulbaufonds, vollbracht haben. Aber hier sei gleich hinzugefügt, daß das eine wichtige Einrichtung ist - das wissen wir alle -, stammen doch 20% der Mittel aus dem Bedarfszuweisungsfonds, der Rest vom Land selbst, also aus echten Budgetmitteln. Auch das muß einmal gesagt werden. Seit 1949 bis zum gestrigen Tag bzw. bis zum Ende des Jahres 1976 werden rund 8 Milliarden Schilling von den Gemeinden zusammen mit dem Land nur für Schulund Kindergartenbauten aufgewendet worden sein. Aus dem Schulbaufonds sind es mehr als 3 Milliarden Schilling, die die Gemeinden erhalten haben. Zu den Kindergärten und Schulen kommen noch die Abwasserbeseitigungsanlagen und die Versorgung der Bevölkerung mit gutem Trinkwasser. Hier wissen wir - und wir können das auch aus dem Bericht der Abteilung B/3 entnehmen -, daß bereits ein hoher Prozentsatz der Bevölkerung mit gutem Trinkwasser versorgt wird. Wir wissen aber auch, daß noch eine sehr große Zahl von Gemeinden keine Abwasserbeseitigungsanlage hat und daß diese Anlagen noch zu bauen sein werden, was enorme finanzielle Mittel erforderlich machen wird. Trotz Wasserwirtschaftsfonds und dem Gemeindeinvestitionsfonds des Landes Niederösterreich, die es sicherlich möglich machen, diese Vorhaben durchzuführen, wissen wir aber auch, daß die Gemeinden dennoch belastet werden und daß neben den Schul- und Kindergartenbauten gerade diese Vorhaben sehr wesentlich zur Verschuldung der Gemeinden beigetragen haben. Ich möchte mich jetzt noch über die sogenannten Gebührenschulden verbreitern, darüber hat schon der Herr Präsident Reiter gesprochen. Ich möchte nur eines sagen. Wir müßten, glaube ich, unsere Gemeinden dazu erziehen, die Gebühren vom Grundsatz her kostendeckend zu berechnen, in allen Belangen. Das ist eine sehr wichtige, sicherlich nicht leichte Aufgabe. Aber hier können Millionen Schilling hereinkommen, die zur Finanzierung und Abdeckung des Finanzaufwandes verwendet werden können. Die Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen haben zur Folge, daß Straßen neu gebaut werden müssen. Auch diese erfordern wieder enorme finanzielle Mittel. Wir wissen auch, daß wir in Niederösterreich ungefähr 18.000 Kilometer Gemeindestraßen haben. Das Land Niederösterreich hat ungefähr 13.000 Kilometer Landesstraßen. Von diesen 18.000 Kilometer Gemeindestraßen haben wir noch einen relativ hohen Prozentsatz, der nicht staubfrei gemacht werden konnte, weil eben die Mittel fehlen und den Gemeinden teilweise - das ist nicht polemisch gesagt, sondern entspricht der Tatsache - bisher, also bis zum Jahre 1977, 8%, früher waren es bis zu 50, 60 und mehr Prozent, an Beiträgen zum Ausbau der Landesstraßen abverlangt. Sicherlich haben die Gemeinden damit sehr wesentlich dazu beigetragen, daß die Landesstraßen ausgebaut werden konnten, aber insgesamt wird die Summe, die von den Gemeinden dafür aufgewendet wurde, gewiß weit mehr als 1 Milliarde Schilling ausmachen. Wir wissen auch - heute wurde schon davon gesprochen -, daß ab 1977 nur mehr rund 10% Landesstraßen noch nicht staubfrei sind. Von 13.000 Kilometern werden das ungefähr 1.300 Kilometer sein, die nicht staubfrei sind. Also mit Hilfe der Gemeinden wurde hier gewaltig aufgeholt. Diese Vorhaben, Kindergärten, Schulen, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßenbauten und damit zusammenhängend auch andere Arbeiten, könnte man sozusagen als Grundausstattung der Gemeinden bezeichnen. Hier wurde enormes geleistet, finanzielle Leistungen, die vor Jahren noch unmöglich schienen. Jetzt kommt die Sozialhilfe dazu, eine Sache, die wir absolut begrüßen, die aber von den Gemeinden wieder enorme finanzielle Mittel erfordert. Ich möchte Sie nicht mit Zahlen belasten. Ich habe mir herausgeschrieben, was meine Gemeinde 1973 an Fürsorgekosten bezahlt hat und was sie nun an Sozialhilfekosten zu bezahlen hat, wobei ich überhaupt hinzufüge, daß es in Niederösterreich eine ganze Reihe von Gemeinden gibt, die mit der Sozialhilfe, mit den Leistungen des NÖKAS und mit der Landesumlage, die sie zu bezahlen haben, gleich von Haus aus im Finanzausgleich bekanntgeben, entweder bereits mehr zu zahlen als sie Bundesertragsanteile bekommen oder daß der Ausgleich da ist, und daß ein Großteil der Gemeinden nur mit den drei Leistungen, wo Sozialhilfe, NÖKAS, Landesumlage, gar nicht mehr weit weg ist von der Summe, die sie an Bundesertragsanteilen bekommen haben. Es würde aber zu lange dauern, das alles hier darzustellen. Vielleicht kann man dies einmal in einem Gremium tun, wo man ernstlich darüber redet - ich will nicht sagen, daß wir hier unernst sind – und wo wir dann effektiv daraus unsere Lehren ziehen können, meinetwegen in einem kommunalen Gipfelgespräch, Herr Präsident Reiter. Also auch hier wird von den Gemeinden überaus viel geleistet, und wir begrüßen die Sozialhilfe, weil wir wissen, daß die Menschen unserer Hilfe bedürfen. Daher sind wir dankbar, daß es uns gelungen ist, beim Landesfinanzreferenten ein offenes Ohr zu finden und mit Unterstützung des Gemeindereferenten zu erreichen – der Herr Landesfinanzreferent hat heute schon in seiner Einbegleitungsrede darauf hingewiesen -, daß die Sozialhilfekosten im ordentlichen Voranschlag von 70 : 30 auf 60 : 40 und im außerordentlichen Voranschlag von 70 : 30 auf 50 : 50 herabgesetzt werden. Ich darf aber auch hier deponieren, daß wir ersucht haben - das gilt als praktisch vereinbart -, daß das Verhältnis 60 : 40 nur bis zum Auslaufen der Legislaturperiode gilt und daß man dann neu verhandelt. Wir hätten ursprünglich vermeint, daß auch im ordentlichen Voranschlag die Kosten 50 : 50 geteilt werden. Nur durch ein Vorkommnis während der Beratungen hat sich dann der Landesfinanzreferent leider nicht bereit erklärt, der Kostenaufteilung 50 : 50 zuzustimmen; auch unserem Vorschlag bezüglich eines stufenweisen Abbaues des Verhältnisses 60 :40 auf 50 : 50 hat der Landesfinanzreferent letztlich dann auch nicht zugestimmt. Dazu müssen wir aber sagen, daß wir das erreicht haben, was wir schon 1974 vermeint haben, daß nämlich die Belastungen und die Auflagen in finanzieller Hinsicht, die den Gemeinden vom Land im Zusammenhang mit dem Sozialhilfegesetz gemacht wurden, auf jeden Fall mit 70 : 30 zu hoch waren. Das war auch der Grund, warum der Finanzreferent bereit war, vorerst einmal nur zwei Drittel der geforderten Summe einzuheben und daß er dann auch auf das letzte Drittel für 1976 verzichtet hat. Das zur Sozialhilfe. Aber dabei bleibt es nicht. Enorme Summen und Aufwendungen der Gemeinden sind für den NÖKAS notwendig, und darüber hinaus haben die Gemeindespitäler ihre besonderen finanziellen Sorgen, wie allgemein bekannt ist. Ich möchte heute auf die Materie nicht näher eingehen, was die Abgangsdeckung betrifft, weil während der Budgetdebatte sicherlich noch darüber gesprochen werden wird. Außer diesen Leistungen, die ich bisher aufgezählt habe, haben die Gemeinden nun aber auch dafür zu sorgen, daß Erholungszentren, Sportstätten und Bäder gebaut werden, daß Naturschutzgebiete adaptiert werden oder so hergerichtet bzw. aufgeschlossen werden, daß die Bevölkerung einen Nutzen davon hat. Wir wissen, daß wir der Jugendförderung und der Erwachsenenbildung ein besonderes Augenmerk zuwenden müssen. Der Herr Präsident Reiter hat auch in dieser Richtung schon mehrmals darüber gesprochen. Enorme Aufgaben also, die neben den Pflichtaufgaben, die die Gemeinden ja sowieso haben, an die Gemeinden herangetragen werden und herankommen. Die Gemeinden erbrachten dazu in den letzten Jahren Serviceleistungen im Sinne der Bevölkerung. Ich sage das nicht, weil ich Bürgermeister und Kommunalvertreter bin, sondern ganz allgemein. Es ist bewunderungswürdig, daß heute die Bevölkerung genau weiß, wo sie hingehen muß, um beraten zu werden, um eine Hilfeleistung zu bekommen. Denken wir 20, 30 Jahre zurück oder an die Erste Republik: Damals wäre es undenkbar gewesen, unmöglich, heute ist es eine Selbstverständlichkeit geworden, daß die Gemeinden eine Serviceleistung haben, die vorbildlich ist. Das kostet natürlich auch etwas, vom Personal und von vielen anderen Faktoren in diesem Zusammenhang her gesehen. Die Gemeinden stehen daher im Gegensatz zu früher teilweise auf einer sehr hohen Stufe, und ich muß bestätigen, was Präsident Reiter gesagt hat, daß es immer wieder Leute gibt - es sind sozusagen nur einzelne -, die davon sprechen, die Gemeinden könnten ihre Aufgaben nicht erfüllen. So müssen wir uns, wo immer es möglich ist, dagegen wehren und fordern, daß unsere Leistungen in den Gemeinden anerkannt werden. Anerkannt werden auch in der Richtung, daß wir genau wissen, welche Aufgaben wir zu erfüllen haben, meinetwegen auch im Zusammenhang mit der Chancengleichheit. Chancengleichheit vom Kindergartenkind über die Schulen, die Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und vieles andere mehr. Diese Chancengleichheit ist heute von allen Gemeinden gegeben. Denken wir jetzt nur an das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz. Was uns hier gelungen ist, ist einmalig, und erst in 20, 30 oder 40 Jahren wird man in positiver Hinsicht mehr davon sprechen, als das heute schon der Fall ist. Früher war diese Chancengleichheit nur in größeren Gemeinden und in Städten gegeben. Heute haben wir diese Chancengleichheit weitgehend auch schon in kleineren Gemeinden. Das ist begrüßenswert, aber alles zusammen bedeutet für die Gemeinden eine enorme finanzielle Belastung, mit der sie unter den derzeitigen Voraussetzungen vielfach nicht mehr fertig werden. Die Verschuldung der Gemeinden ist enorm. Bund und Länder und auch die Gemeinden werden bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen nach einer Lösung suchen und eine solche finden müssen, weil den Gemeinden einfach geholfen werden muß. Nur eines sei dazu gesagt: Einen sogenannten interkommunalen Finanzausgleich, mit dem ein Teil der Gemeinden zu Lasten der anderen mehr Geld bekommen soll, kann und darf es nicht geben. Das wäre nämlich grundsätzlich falsch, aber sicherlich das einfachste für die Verhandlungspartner und würde meiner Ansicht nach am besten den Verhandlungspartnern der Gemeinden, den Ländern und dem Bund, am meisten gefallen. Hier müssen sich alle Beteiligten etwas anderes, etwas Neues einfallen lassen. Wir werden sehr bald im engeren Kreis die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen. Ich darf aber hier sagen, Herr Präsident Reiter, daß Dein Antrag über die Untersuchung der Aufgabenverschiebung der am Finanzausgleich beteiligten Gebietskörperschaften in den letzten drei Jahrzehnten zu begrüßen ist. Die Untersuchung ist es wert Du weißt es selbst, ich habe diese Forderung schon oft auch in anderer Form erhoben, nur wurde immer wieder gesagt, das sei nicht möglich -, die Aufgabenstellung der Gebietskörperschaft im einzelnen festzustellen. Ich selbst bin aber der Auffassung, daß es möglich ist und glaube, daß man die Aufgaben der einzelnen Gebietskörperschaften sehr wohl feststellen kann. Wir werden ja sehen, was der Antrag, den Du eingebracht hast, für ein Ergebnis bringt. Ich darf aber auch darauf hinweisen, daß es seit einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Finanzbedarf der Gemeinden - das geht ja auch in diese Richtung - Erhebungen gibt, durchgeführt vom Sparkassenverband, von den Sparkassen und den österreichischen Hypothekenbanken über den Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund. Derzeit läuft eine solche Aktion. Die Erhebungen garantieren nicht Vollständigkeit, sind aber richtungsweisend, und wir haben daraus, bisher zumindest, wertvolles Material für unsere Verhandlungen und überhaupt für die Tätigkeit in den Gemeinden und in den beiden Verbänden erhalten. Es muß daher auch möglich sein, die Aufgabenverschiebung der Gebietskörperschaften festzustellen. Nachdem der neue Finanzausgleich aber erst 1979 wirksam wird, müssen wir uns auch mit den derzeitigen Gegebenheiten auseinandersetzen. Feststeht, daß die Gemeinden vom Bund und vom Land schon bis zum neuen Finanzausgleich mehr Mittel als bisher bekommen müssen. Wir müssen beim Bund vorstellig werden, immer wieder vorstellig werden, und 1977 auch mit dem Land reden. Ich meine hier die kommunalen Gipfelgespräche, die sich bisher bestens bewährt haben. Für die Möglichkeit, solche Gespräche führen zu können, danken wir. Das können wir ganz offen zugeben, auch heute hier bei der Budgetdebatte. Sie waren bisher für alle Teile nutzbringend, und ich hoffe, daß sie es auch in der Zukunft sein werden. Einige Probleme stehen für eine Lösung aber trotzdem oder darüber hinaus heran, so die Niederösterreichische Verwaltungsschule und Kommunalakademie, die vom Kollegen Rabl besprochen wurden, sowie die Frage der Strukturhilfe für die finanzschwachen Gemeinden des Bundeslandes. Im Budget sind 1977 dafür 55 Millionen Schilling vorgesehen, 1976 waren es 40 Millionen Schilling. Niederösterreich hat 558 Gemeinden. Ich sage diese Zahl bewußt, weil 1976 251 Gemeinden, das sind ca. 45% aller Gemeinden, außerhalb des Grenzlandes und der Grenzlandhilfe eine Strukturhilfe erhalten mußten, das heißt, weil sie entsprechend finanzschwach waren. Die Aufteilung erfolgte in der Form, daß der Grenzlanddurchschnitt für 1976 mit 2.168 Schilling der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde gegenübergestellt wurde, und Gemeinden, deren Finanzkraft unter diesem Durchschnitt lag, erhielten rund 30% des Differenzbetrages als Strukturhilfe. Die Grenzlandhilfe für die Gemeinden, wissen wir, läuft 1976 aus. Nun müßte man Überlegungen anstellen - es wurde im letzten Kommunalgipfelgespräch vereinbart, daß sich der Landesfinanzreferent und der Gemeindereferent zusammensetzen, um darüber zu beraten -, ob ein System zu finden ist, das eine gerechte Aufteilung der für die Strukturhilfe vorgesehenen Mittel garantiert. Es soll damit erreicht werden, daß die Finanzkraft der finanzschwachen Gemeinden angehoben wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß 1975, also im Vorjahr, 16 Gemeinden einen Haushaltsabgang hatten, der mit 1,3 Millionen Schilling aus dem Bedarfszuweisungsfonds ausgeglichen werden mußte, und 1976 sind es 20 Gemeinden, die 18,4 Millionen Schilling erhalten. Das zur Strukturhilfe. Gemeindeinvestitionsfonds - eine eminent wichtige Einrichtung, die wir seit einigen Jahren besitzen, und wir nennen ihn kurz GIF -, der bisher eine wirkungsvolle Unterstützung für die Gemeinden war. Wir wissen aber auch, daß dem GIF 1977 wie im Jahre 1976 ungefähr 30% der Mittel aus dem Bedarfszuweisungsfonds zugeführt werden müßten. Wenn ich dazurechne, daß aus dem Bedarfszuweisungsfonds noch weitere 20% dem Schulbaufonds zugeführt werden - seit 10 Jahren zugeführt werden -, so sind das 50%, und 50% der Mittel verbleiben daher nur zur freien Vergabe für andere Vorhaben, die die Gemeinden durchführen, wie Amtshausbau, Feuerwehren und alle diese Dinge mehr. Warum bringe ich aber den GIF mit ins Gespräch? Ich bin der Auffassung und wahrscheinlich sind auch Sie es, zumindest aber die Gemeindevertreter, daß der GIF nicht auslaufen darf. Er muß noch viele Jahre den Gemeinden zur Verfügung stehen, und zwar deshalb, weil dem Wasserwirtschaftsfonds Ansuchen für ungefähr 25 Milliarden Schilling Bauvolumen im Zusammenhang mit Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen vorliegen, und weil wir wissen, daß die Bauwirtschaft im Zusammenhang mit diesen Tiefbauten nur ungefähr 1 Milliarde Schilling im Jahr verbauen und verkraften kann. Man kann sich daher ausrechnen, wie lange es dauern wird, bis alle diese Vorhaben durchgeführt sein werden. Daher muß der GIF bestehen bleiben, und hier die Bitte an den Landesfinanzreferenten, wenn es geht, dem GIF so rasch als möglich mehr echte Budgetmittel zuzuführen. Ich sage echte Budgetmittel. Dann eine sehr heikle Sache, die für den Landesfinanzreferenten immer wieder sehr unangenehm ist, über die man aber sicherlich auch im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich reden muß. Die Gemeinden zahlen an das Land die sogenannte Landesumlage. Wir wissen, daß wir im Vorjahr, aber auch heuer vom Landesfinanzreferenten, also vom Lande Niederösterreich, von der Landesumlage wieder beträchtliche Mittel zurückbekommen haben. Ich möchte jetzt nicht davon reden, daß die Landesumlage ersatzlos zu streichen ist - das ist eine Sache, die dann den Finanzausgleich berührt -, möchte aber sagen, daß dem GIF aus dem Titel oder, summenmäßig gesehen, im Zusammenhang mit der Landesumlage sicherlich mehr Mittel, als es bisher der Fall war, zugeführt werden könnten. Und noch eine sehr wichtige Frage, die man meiner Ansicht nach in den Raum stellen muß, eine weitere Möglichkeit, Förderungsmittel wirkungsvoller einzusetzen. Ich meine, daß wir neben dem GIF Landesmittel haben, die das Referat B/3 zur Verfügung stellt. Hier gibt es Richtlinien, wonach für Trinkwasserversorgungsanlagen, Kanalisationsanlagen seitens des Landes bis zu 15% Subventionen gegeben werden. Wir haben die Sonderaktionen für die Gemeinden, wo den Gemeinden Zinsenzuschüsse gegeben werden. Wir haben die Zentralorteförderung und viele andere Einrichtungen mehr. Ich kann mir vorstellen, daß die Förderung weitaus wirkungsvoller gestaltet werden könnte, wenn wir diese Mittel konzentrieren. Ich weiß, daß der Gemeindereferent dieses Landes, Landeshauptmannstellvertreter Czettel, den Wunsch auf Konzentrierung schon lange geäußert hat, und vielleicht kann man auch darüber in absehbarer Zeit reden. Noch eine Sache, die sicherlich noch während der Budgetdebatte in den Raum gestellt wird. Sie betrifft die Freifahrten von Kindern, die Kindergärten besuchen. Mir geht es als Bürgermeister meiner Gemeinde genauso. Wir können kein öffentliches Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, oder wir müßten eine Begleitperson schicken, die die Kinder betreut. Es blieb uns nichts anderes übrig, als einen Schulbus anzukaufen, mit dem wir die Kindergartenkinder täglich transportieren. Aufwand für den Schul- oder Kindergartenbus: der Ankaufsbeitrag und darüber hinaus jetzt noch die Leistung der Gemeinde und die Kosten für den Bus. Bisher haben wir einem Frächter jährlich zwischen 50.000 und 60.000 Schilling bezahlt, nur für den täglichen Transport von 9 bis 11 Kindergartenkindern auf meinetwegen 7, 8 Kilometer. Die Kinder müssen aber transportiert werden, weil sie ein Recht haben, den Kindergarten zu besuchen. Nun wissen wir, daß die Frau Abg. Prokop - im Vorjahr, glaube ich, war es – einen Resolutionsantrag eingebracht hat, der darauf Bezug genommen hat. Wir wissen auch, daß ein diesbezügliches Schreiben an das Bundesministerium für Finanzen gegangen ist. Das Finanzministerium hat zurückgeschrieben, es bzw. der Bund sei für diese Frage nicht kompetent und hat diese Sache an das Land zurückgegeben. In dem Schreiben heißt es wortwörtlich: ,,Eine landesrechtliche Regelung und auch Regelung der einzelnen Gemeinden wäre zu finden." Nun wissen wir, daß für die Schülerfreifahrten die Kompetenz beim Bund liegt: Pflichtschulen sind Bundessache. Wir wissen aber auch, daß das Kindergartenwesen in die Landeskompetenz fällt, und nun möchte ich, ohne provokant sein zu wollen, doch an den Landesfinanzreferenten die Bitte richten zu prüfen, ob nicht tatsächlich eine entsprechende landesrechtliche Regelung zu finden ist. Ich weiß schon, man kann mir jetzt entgegnen, nachdem der Bund für die Schülerfreifahrten aufkommt, kann er auch für diese Freifahrten aufkommen. Nachdem aber die Kompetenz fehlt, glaube ich, wäre es recht und billig, den Finanzreferenten des Landes Niederösterreich zu ersuchen, uns hier an die Hand zu gehen und vorerst einmal zumindest in der Richtung der Entlastung der Gemeinden eine Lösung zu finden. Ich habe schon von meiner Gemeinde berichtet, was das für enorme finanzielle Erfordernisse mit sich bringt. Das zweite, was ich noch besprechen möchte, sind die Zuweisungen der sogenannten Bundesertragsanteile an die Gemeinden, die bisher über die Bezirksfürsorgeverbände, wie sie früher geheißen haben, erfolgten. Nun wissen wir, daß es diese nicht mehr gibt, daß aber die Überweisung der Ertragsanteile trotzdem über die Bezirkshauptmannschaften erfolgt, und hier gibt es enorme Mängel. Die Bürgermeister werden mir recht geben, wenn ich sage, daß es oft Wochen dauert, bis die Ertragsanteile an die Gemeinden überwiesen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, welche Ursache das hat. Ich will niemanden verdächtigen, aber es ist schon manchesmal gesagt worden, hier gebe es Bezirksverläge, und die Zinsen, die die wochenlange Speicherung bei Banken, Sparkassen und so weiter mit sich bringt, werden dann diesen Verlägen zugeführt, um damit Ausgaben zu tätigen, die ansonsten von den Gemeinden her nicht zu leisten wären. Daher die Frage, ob es nicht möglich ist, diese Ertragsanteile den Gemeinden künftighin nicht mehr über die Bezirksverbände oder Bezirkshauptmannschaften zuzuweisen, sondern direkt vom Land. Jetzt könnte man entgegenhalten, daß dann Abzüge getätigt werden. Meinetwegen soll doch, was auf Bezirksebene vereinbart wurde oder auch sonstige Verpflichtungen der Gemeinden, die sie dem Land gegenüber haben, abgezogen werden, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß das nicht über das Land sogar einfacher durchzuführen wäre. Ich erlaube mir daher, einen Resolutionsantrag einzubringen, der darauf Bezug nimmt (liest): , ,Resolutionsantrag des Abg. Binder zur Gruppe 0 des ordentlichen Teiles des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977, Landtagszahl 300. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Hinkunft die den Gemeinden zustehenden Ertragsanteile diesen unmittelbar zu überweisen.'' Ich bitte um Verständnis für diesen Antrag, verbunden mit der Bitte, ihm die Zustimmung zu geben, damit die Gemeinden in die Lage versetzt werden, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Wir brauchen ja das Geld sofort, wir warten jeden Ersten darauf, bis wir die Anweisung bekommen, genauso wie eine Baufirma, die für die Gemeinde ein größeres Vorhaben durchzuführen hat, am Freitag bei der Tür steht und sagt: Bürgermeister gib mir Geld. Das heißt, die Gemeinden brauchen dieses Geld auch. Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen und den Gemeinden jenes Wohlwollen zu leihen, das Sie ihnen bisher entgegengebracht haben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich unterbreche die Beratungen über den Voranschlag des Landes. Es werden sogleich nach dem Plenum der Finanzausschuß und der Landwirtschaftsausschuß ihre Nominierungssitzungen im Herrensaal abhalten. Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen, den 7. Dezember 1976, um 9.00 Uhr statt. Die Beratungen über den Voranschlag des Landes werden mit der Spezialdebatte über die Gruppe 0 fortgesetzt. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung: 20.50 Uhr.)