CM_PETI

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Petitionsausschuss
17.2.2012
MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Betrifft:
1.
Petition 1120/2010, eingereicht von Hans-Georg Widmann, deutscher
Staatsangehörigkeit, zum Umbau des Bahnhofs in Stuttgart und den damit
verbundenen Verstößen gegen Rechtsakte der Europäischen Union über den
Schutz von wildlebenden Tieren
Zusammenfassung der Petition
Der Petent verweist darauf, dass der Umbau des Bahnhofs in Stuttgart und die damit
verbundenen Baumfällungen, das so genannte Projekt Stuttgart 21, zur Zerstörung zahlreicher
Lebens- und Reproduktionsräume von Fledermäusen, darunter der Große Abendsegler
(Nyctalus), und von Hohltauben führen. Unter Hinweis auf die einschlägigen Rechtsakte der
Europäischen Union, insbesondere die Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung
der wildlebenden Vogelarten und die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, wird das Europäische
Parlament ersucht, einzugreifen.
2.
Zulässigkeit
Für zulässig erklärt am 17. Dezember 2010. Die Kommission wurde um Auskünfte ersucht
(Artikel 202 Absatz 6 der Geschäftsordnung).
3.
Antwort der Kommission, eingegangen am 29. März 2011
Der Petent führt aus, dass der Umbau des Stuttgarter Bahnhofs und die damit verbundenen
Baumfällungen zur Zerstörung zahlreicher Lebensräume und Brutstätten von Fledermäusen
und Vögeln führen werden und die Gefahr besteht, dass diese Tiere in der Folge sterben. Nach
Auffassung des Petenten stellt dies eine Verletzung von Artikel 5 der Richtlinie
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In Vielfalt geeint
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2009/147/EG1 (Vogelrichtlinie) sowie von Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a, b und d der
Richtlinie 92/43/EWG2 (Habitat-Richtlinie) dar.
Der Petent hat bei der Kommission diesbezüglich außerdem auch eine Beschwerde
eingereicht. Die Kommission hat die zuständigen deutschen Stellen ersucht, zu dem Vorwurf
des Verstoßes gegen die Habitat- und die Vogelrichtlinie Stellung zu nehmen. In ihrer
Antwort haben die zuständigen deutschen Stellen dargelegt, dass alle erforderlichen
Maßnahmen ergriffen wurden, um zu verhindern, dass während des Projekts Arten getötet
oder gestört werden, und dass nicht gegen die genannten Richtlinien verstoßen wurde. Die
zuständigen deutschen Stellen haben außerdem mitgeteilt, dass die erforderlichen
Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
Schlussfolgerung
Die Kommission prüft derzeit die Antwort der deutschen Behörden betreffend den Stuttgarter
Bahnhof. Der Beschwerdeführer wurde über den aktuellen Stand unterrichtet.
4.
Antwort der Kommission (REV), eingegangen am 17. Februar 2012
Nach dem positiven Ergebnis der Volksabstimmung über das Projekt „Stuttgart 21“ hat die
Kommission die deutschen Behörden um Auskunft darüber ersucht, welche Arbeiten
durchgeführt werden sollen und auf welche Weise gewährleistet werden soll, dass die
Artenschutzbestimmungen von Artikel 12 der Habitat-Richtlinie eingehalten werden. In der
Zwischenzeit hat die Kommission zusätzliche Informationen erhalten (sowohl zu der
Beschwerde als auch zu der Petition) und diese bei ihrer Prüfung der Angelegenheit
berücksichtigt.
Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen stellt sich die Situation offensichtlich
folgendermaßen dar:
Der Bau des neuen Bahnhofs macht es erforderlich, Bäume zu fällen und weitere Pflanzen im
Park zu entfernen. Außerdem muss der Südflügel des Bahnhofsgebäudes abgerissen werden,
und in der Bahnhofshaupthalle müssen Umbauarbeiten vorgenommen werden.
Als im Zuge der Baumfällungen im September 2010 das Vorhandensein von Eremiten, einer
Käferart, entdeckt wurde, ordnete die zuständige Behörde an, die Arbeiten so lange
einzustellen, bis der Projektbetreiber ein Programm mit Maßnahmen zum Artenschutz
vorgelegt habe. Es wurden zusätzliche Studien über das Vorkommen geschützter Arten und
die Auswirkungen der Arbeiten auf diese Arten durchgeführt. Aus diesen Studien geht hervor,
dass im Park geschützte Vögel, Fledermäuse und Eremiten und in den Bahnhofsgebäuden
Fledermäuse vorkommen. Im Rahmen der Studie über das Vorkommen von Eremiten im Park
wurde auch darauf hingewiesen, welche Bäume für den Schutz dieser Käferart notwendig
sind. Diese Bäume sollten während der Bauarbeiten geschützt werden.
Die folgenden Maßnahmen für den Artenschutz im Zuge der Arbeiten wurden bereits
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ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7.
ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.
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beschlossen oder umgesetzt:
– Einrichtung alternativer Lebensräume für Fledermäuse und Hohltauben als Ausgleich für
den Verlust von Lebensraum im Park,
– Beschluss, während der Vogelbrutzeit keine Bäume zu fällen
– Beschluss, die Verwendung von künstlichem Licht einzuschränken, um negative
Auswirkungen auf Eremiten und Fledermäuse zu vermeiden.
Von diesen Maßnahmen abgesehen ist das Programm mit Maßnahmen zum Artenschutz noch
nicht endgültig beschlossen. Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass die Arbeiten nicht
durchgeführt werden, solange das Maßnahmenprogramm nicht von der zuständigen Behörde
genehmigt ist.
Die Kommission wird die korrekte Anwendung von Artikel 12 der Habitat-Richtlinie im Zuge
der Arbeiten für den Umbau des Stuttgarter Bahnhofs weiterhin kontrollieren.
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