Vorvertrag über einen Liegenschaftskauf Vorvertrag abgeschlossen zwischen Frau XXXX, geb. 11.2.1933, Hausfrau, 6020 Innsbruck, Musterstraße 57, und der Firma XXXX, 6020 Innsbruck, Musterstraße 42: 1. Frau XXXX ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 11 KG Pradl, Innsbruck, mit dem Grundstück Nr 8113 genutzt im katastermäßigen Ausmaß von 2913 m2. 2. Die Firma XXXX beabsichtigt, auf dieser Liegenschaft ein Wohnhaus mit 12 Eigentumswohnungen zu errichten. Die erforderlichen Genehmigungen für die Ausführung des Projektes, insbesonders jene durch die Baubehörde, Grundverkehrskommission und das Vermessungsamt, sind noch nicht erteilt. 3. Frau XXXX verpflichtet sich hiermit, der Firma XXXX die zum Bau des Wohnhauses erforderliche Grundfläche, wie sie aus dem beigehefteten, vom Zivilingenieur für Vermessungswesen Dipl.Ing. XXXX, Musterstraße 6a, 6020 Innsbruck, verfassten Lageplan vom 21.2.1992 ersichtlich ist, um den Preis von 2.900,– S pro Quadratmeter zu verkaufen und die zur grundbücherlichen Durchführung der lastenfreien Abschreibung dieser Grundfläche und der Eigentumsrechtseinverleibung nötigen Urkunden zu unterfertigen. Die Firma XXXX erklärt, nach Einlangen der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden mit Frau XXXX einen Kaufvertrag nach Inhalt dieses Anbotes abschließen zu wollen und verpflichtet sich, den im vorstehenden Absatz vereinbarten Kaufpreis nach Einverleibung des Eigentumsrechts für die Käuferin bei unverändertem Lastenstand zu bezahlen. Zur Sicherstellung des Kaufpreises samt Zinsen gemäß Punkt 6.) erbringt die Firma XXXX eine Bankgarantie eines inländischen Kreditinstitutes in Höhe von 2,000.000,– S (Schilling zwei Millionen) mit einer Laufzeit bis 1. 1. 1995, mit welcher diese Bank für die Bezahlung des Kaufpreises garantiert, indem sie sich verpflichtet, über erste schriftliche Aufforderung der Verkäuferin ohne Prüfung des Rechtsgrundes Zahlung zu leisten. 4. Den Übergabe- und Übernahmetag bestimmt die Käuferin. Diese ist daher berechtigt, zu jeder Zeit, also auch vor Abschluss des Kaufvertrages, von dem Kaufgegenstand Besitz zu ergreifen. 5. Die Verkäuferin haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit, Verwendung oder Verwertbarkeit des Vertragsobjektes, wohl aber dafür, dass dieses vollkommen lasten- und bestandfrei in den Besitz der Käuferin übergeht. Die Größe des Kaufobjektes wird endgültig nach Vorliegen des vom Vermessungsamt und der zuständigen Behörde genehmigten Abteilungsplanes festgestellt werden. Hierbei dürfen sich nur geringe Differenzen gegenüber den Ausmaßen gemäß dem Lageplan ergeben. 6. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Grundfläche bis zur effektiven Kaufpreiszahlung ist der Kaufpreis mit 2% pro Jahr zu verzinsen. 7. Zur Sicherung dieses Vorvertrages stellt Frau XXXX der Firma XXXX einen Rangordnungsbeschluss über die beabsichtigte Veräußerung der obigen Liegenschaft zur Verfügung und verpflichtet sich, jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Rangordnungsbeschlusses die Anmerkung einer neuerlichen Rangordnung zu erwirken. 8. Die Kosten der Errichtung dieses Vorvertrages und des späteren Kaufvertrages sowie alle damit verbundenen Kosten und öffentliche Abgaben, die Kosten der Vermessung und der Einholung der erforderlichen Genehmigungen trägt die Firma XXXX. Innsbruck, am 4.6.1992 (Unterschrift der Verkäuferin) eh Firma XXXX (Unterschrift)eh